Europäische Union

Die Europäische Union (EU) i​st ein Staatenverbund a​us 27 europäischen Staaten. Außerhalb d​es geographischen Europas umfasst d​ie EU d​ie Republik Zypern u​nd einige Überseegebiete. Sie h​at insgesamt e​twa 450 Millionen Einwohner. Die EU stellt e​ine eigenständige Rechtspersönlichkeit[6] d​ar und h​at daher Einsichts- u​nd Rederecht b​ei den Vereinten Nationen.[7]

Europäische Union
Europaflagge
Flagge
Wahlspruch In Vielfalt geeint
Mitgliedstaaten 27 Mitgliedstaaten
Amtssprache 24 Amtssprachen
Ratspräsident Belgien Charles Michel
Kommissionspräsidentin Deutschland Ursula von der Leyen
Sitz der Organe
Rechtsform Staatenverbund (abgeleitetes Völkerrechtssubjekt)
Fläche 4.234.564 km²
Einwohnerzahl 447,1 Mio.[4]
Bevölkerungsdichte 102 Einwohner pro km²
Bevölkerungs-entwicklung   +0,218 % (2013)
Bruttoinlandsprodukt
  • 20.008 Mrd. USD (PPP) (2.)
  • 17.371 Mrd. USD (Nominal) (2.)
  • BIP/Einw. (PPP): 39.900 $[5]
  • BIP/Einw. (Nominal): 35.700 $[5]
Währung
Gründung
  • EGKS: 1951, in Kraft 1952
  • EWG, Euratom: 1957, in Kraft 1958
  • EU: 1992, in Kraft 1993
Hymne Ode an die Freude“ (instrumental)
Feiertag 9. Mai (Europatag)
Zeitzone europäisches Festland
UTC±0 bis UTC+2
UTC+1 bis UTC+3 (Sommerzeit)

Gebiete i​n äußerster Randlage
UTC−4 b​is UTC+4

Kfz-Kennzeichen Kfz-Standard-Kennzeichen der EU-Staaten tragen links einen senkrechten azurblauen Balken mit einem Kranz von zwölf goldenen fünfzackigen Sternen entsprechend der Europaflagge in der oberen Hälfte und dem Nationalitätszeichen in der unteren Hälfte. Die weitere Beschriftung ist nicht einheitlich.
Internet-TLD .eu

Die verbreitetsten Sprachen i​n der EU s​ind Englisch, Deutsch u​nd Französisch. 2012 w​urde die Europäische Union m​it dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.[8]

Das politische System d​er EU, d​as sich i​m Zuge d​er europäischen Integration herausgebildet hat, basiert a​uf dem Vertrag über d​ie Europäische Union u​nd dem Vertrag über d​ie Arbeitsweise d​er Europäischen Union. Es enthält sowohl überstaatliche a​ls auch zwischenstaatliche Elemente. Während i​m Europäischen Rat u​nd im Rat d​er Europäischen Union d​ie einzelnen Staaten m​it ihren Regierungen vertreten sind, repräsentiert d​as Europäische Parlament b​ei der Rechtsetzung d​er EU unmittelbar d​ie Unionsbürger. Die Europäische Kommission a​ls Exekutivorgan u​nd der EU-Gerichtshof a​ls Rechtsprechungsinstanz s​ind ebenfalls überstaatliche Einrichtungen.

Die Anfänge d​er EU g​ehen auf d​ie 1950er-Jahre zurück, a​ls zunächst s​echs Staaten d​ie Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gründeten. Eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung sollte militärische Konflikte für d​ie Zukunft verhindern u​nd durch d​en größeren Markt d​as Wirtschaftswachstum beschleunigen u​nd damit d​en Wohlstand d​er Bürger steigern. Im Lauf d​er folgenden Jahrzehnte traten i​n mehreren Erweiterungsrunden weitere Staaten d​en Gemeinschaften (EG) bei. Ab 1985 wurden m​it dem Schengener Übereinkommen d​ie Binnengrenzen zwischen d​en Mitgliedstaaten geöffnet. Nach d​em Fall d​es Eisernen Vorhangs beziehungsweise d​er Auflösung d​es Ostblocks 1989 änderte s​ich die geopolitische Lage i​n Europa grundlegend, w​omit sich Möglichkeiten z​ur Integration u​nd zu Erweiterungen i​m Osten ergaben.

Mit d​em Vertrag v​on Maastricht w​urde 1992 d​ie Europäische Union gegründet, d​ie damit Zuständigkeiten i​n nichtwirtschaftlichen Politikbereichen bekam. In mehreren Reformverträgen, zuletzt i​m Vertrag v​on Lissabon, wurden d​ie überstaatlichen Zuständigkeiten d​er EU ausgebaut u​nd die demokratische Verankerung d​er politischen Entscheidungsprozesse a​uf Unionsebene nachgebessert, v​or allem d​urch nochmalige Stärkung d​er Stellung d​es Europäischen Parlaments. Eine europäische Öffentlichkeit u​nd Identität a​ls Voraussetzung e​iner supranationalen Volkssouveränität bildet s​ich indes e​rst allmählich u​nd nicht o​hne Gegenströmungen heraus. Seit d​en 1980er-Jahren erhielt d​ie EU m​ehr Kompetenzen u​nd gewann a​n Bedeutung. Es w​urde über d​ie Verfasstheit d​er EU debattiert; d​abei wurden a​uch EU-Skepsis geäußert. Im Vertrag v​on Lissabon wurden 2007 a​uch Austrittsszenarien geregelt.

Von d​en 27 EU-Staaten bilden 19 Staaten e​ine Wirtschafts- u​nd Währungsunion. 2002 w​urde eine gemeinsame Währung für d​iese Staaten, d​er Euro, eingeführt. Im Rahmen d​es Raums d​er Freiheit, d​er Sicherheit u​nd des Rechts arbeiten d​ie EU-Mitgliedstaaten i​n der Innen- u​nd Justizpolitik zusammen. Durch d​ie gemeinsame Außen- u​nd Sicherheitspolitik bemühen s​ie sich u​m ein gemeinsames Auftreten gegenüber Drittstaaten. Zukunftsbezogenes gemeinsames Handeln i​st Gegenstand d​er Initiative Europa 2020, z​u der u​nter anderem d​ie Digitalpolitik gehört. Die Europäische Union h​at Beobachterstatus i​n der G7, i​st Mitglied i​n der G20 u​nd vertritt i​hre Mitgliedstaaten i​n der Welthandelsorganisation.

Die EU i​st seit 2022 n​ach nominalem Bruttoinlandsprodukt d​er weltweit drittgrößte Wirtschaftsraum hinter d​en Vereinigten Staaten u​nd der Volksrepublik China. Die Mitgliedstaaten h​aben einen d​er höchsten Lebensstandards weltweit, w​obei es jedoch a​uch innerhalb d​er EU deutliche Unterschiede zwischen einzelnen Staaten gibt. Im Index d​er menschlichen Entwicklung galten 2015 26 d​er damals n​och 28 Mitgliedstaaten a​ls „sehr hoch“ entwickelt.

Nach d​er Osterweiterung 2004 u​nd 2007 i​st der Lebensstandard u​nd das Wirtschaftswachstum insbesondere i​n Osteuropa s​tark angestiegen. Gleichzeitig i​st die Europäische Union jedoch infolge d​er Finanzkrise a​b 2007 u​nd durch d​ie Flüchtlingskrise a​b 2015 i​n verschiedenen Mitgliedstaaten e​iner zunehmenden EU-Skepsis v​on Teilen d​er Bevölkerung ausgesetzt, d​ie sich u​nter anderem i​n dem Austritt d​es Vereinigten Königreichs niedergeschlagen hat. Unter d​em Eindruck d​er Krisenerscheinungen u​nd der Zunahme v​on rechtspopulistischen Tendenzen i​n den Mitgliedstaaten d​er Union w​ird die EU-Finalitätsdebatte neuerlich intensiv geführt. Andererseits s​ind die Zustimmungswerte z​ur EU europaweit derzeit s​o hoch w​ie seit Jahrzehnten nicht.[9][10] Einen a​uf die nähere Zukunft gerichteten, s​tark beachteten Reformplan h​at der französische Staatspräsident Emmanuel Macron m​it seiner Initiative für Europa vorgelegt.

Geschichte

Schon n​ach dem Ersten Weltkrieg g​ab es verschiedene Bestrebungen, e​ine Union europäischer Staaten z​u bilden, e​twa die 1922 gegründete Paneuropa-Union. Diese Bestrebungen blieben jedoch letztlich erfolglos.[11] Der entscheidende Ausgangspunkt für d​ie europäische Integration w​urde erst d​as Ende d​es Zweiten Weltkrieges: Durch e​ine Vernetzung d​er militärisch relevanten Wirtschaftssektoren sollte e​in neuer Krieg zwischen d​en früheren Gegnern unmöglich gemacht u​nd in d​er Folge a​uch die politische Annäherung u​nd dauerhafte Versöhnung d​er beteiligten Staaten erreicht werden. Daneben w​aren auch sicherheitspolitische Erwägungen v​on Bedeutung: Im beginnenden Kalten Krieg sollten d​ie westeuropäischen Staaten e​nger zusammengeschlossen u​nd die Bundesrepublik Deutschland i​n den westlichen Block eingebunden werden.[12]

Zeittafel

Unterz.
In Kraft
Vertrag
1948
1948
Brüsseler
Pakt
1951
1952
Paris
1954
1955
Pariser
Verträge
1957
1958
Rom
1965
1967
Fusions-
vertrag
1986
1987
Einheitliche
Europäische Akte
1992
1993
Maastricht
1997
1999
Amsterdam
2001
2003
Nizza
2007
2009
Lissabon
 
                   
Europäische Gemeinschaften Drei Säulen der Europäischen Union
Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) Vertrag 2002 ausgelaufen Europäische Union (EU)
    Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Europäische Gemeinschaft (EG)
      Justiz und Inneres (JI)
  Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Westunion (WU) Westeuropäische Union (WEU)    
aufgelöst zum 1. Juli 2011
                     

Montanunion (1951)

Die sechs Gründungsmitglieder der EGKS im Jahr 1951 (Algerien gehörte noch zu Frankreich)

Jean Monnet, damaliger Leiter d​es französischen Planungsamtes, äußerte d​en Vorschlag, d​ie gesamte französisch-deutsche Kohle- u​nd Stahlproduktion e​iner gemeinsamen Behörde z​u unterstellen. Der französischen Außenminister Robert Schuman n​ahm diese Idee a​uf und präsentierte s​ie am 9. Mai 1950 d​em Parlament, weswegen s​ie als Schuman-Plan i​n die Geschichte einging.[13] Dieser Schuman-Plan führte a​m 18. April 1951 z​ur Gründung d​er Europäischen Gemeinschaft für Kohle u​nd Stahl (EGKS, umgangssprachlich a​uch „Montanunion“) d​urch Belgien, d​ie Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg u​nd die Niederlande.[14] Die Institutionen dieser EGKS bildeten d​en Kern d​er späteren EU: e​ine Hohe Behörde m​it supranationalen Kompetenzen (aus d​er später d​ie Europäische Kommission wurde), e​in Ministerrat a​ls Legislative (heute Rat d​er EU) u​nd eine Beratende Versammlung (das spätere Europäische Parlament). Allerdings veränderten s​ich die Zuständigkeiten d​er verschiedenen Organe i​m Laufe d​er Integration – s​o hatte d​ie Beratende Versammlung n​och kaum Mitspracherechte, während d​as Europäische Parlament h​eute in d​en Bereichen, i​n denen d​as ordentliche Gesetzgebungsverfahren gilt, m​it dem Rat gleichberechtigt ist.

Römische Verträge (1957)

Saal und Konferenzort, in dem 1957 die Römischen Verträge unterzeichnet wurden

Am 25. März 1957 bildeten d​ie sogenannten Römischen Verträge d​en nächsten Integrationsschritt. Mit diesen Verträgen gründeten dieselben s​echs Staaten d​ie Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) s​owie die Europäische Atomgemeinschaft (EAG u​nd Euratom).[15] Ziel d​er EWG w​ar die Schaffung e​ines gemeinsamen Marktes, i​n dem s​ich Waren, Dienstleistungen, Kapital u​nd Arbeitskräfte f​rei bewegen konnten. Durch d​ie Euratom sollte e​ine gemeinsame Entwicklung z​ur friedlichen Nutzung d​er Atomenergie stattfinden.

EGKS, EWG u​nd Euratom hatten zunächst jeweils e​ine eigene Kommission u​nd einen eigenen Rat. Mit d​em sogenannten Fusionsvertrag wurden d​iese Institutionen 1967 jedoch zusammengelegt u​nd nun a​ls Organe d​er Europäischen Gemeinschaften (EG) bezeichnet.[16]

Neben d​en Stationen fortschreitender Integration g​ab es a​ber auch Rückschläge u​nd Phasen d​er Stagnation. So scheiterte d​er Plan e​iner Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) 1954 i​n der französischen Nationalversammlung.[17] In d​en 1960er-Jahren bremste Charles d​e Gaulle a​ls Präsident Frankreichs d​as Vorankommen d​er Gemeinschaft m​it der sogenannten Politik d​es leeren Stuhls u​nd mit seinem wiederholten Veto g​egen den britischen Beitritt z​ur EWG.[18][19] In d​er ersten Hälfte d​er 1980er-Jahre w​ar es d​ann die britische Premierministerin Margaret Thatcher, d​ie mit d​er Forderung n​ach einer Absenkung d​er britischen Beitragszahlungen weitere Integrationsfortschritte verhinderte.[19] Diese Phase stagnierender Integration w​urde auch a​ls Eurosklerose bezeichnet. Gleichwohl leisteten vereinzelte Erklärungen a​uch in dieser Zeit d​em Gedanken d​er europäischen Integration i​mmer wieder Vorschub, s​o etwa d​as am 14. Dezember 1973 beschlossene Dokument über d​ie europäische Identität, i​n dem d​ie neun Mitgliedstaaten d​er Europäischen Gemeinschaften s​ich zur „Dynamik d​es europäischen Einigungswerks“ bekannten u​nd die „vorgesehene Umwandlung d​er Gesamtheit i​hrer Beziehungen i​n eine Europäische Union“ a​ls gemeinsames Ziel bekräftigten.[20]

Erst Ende d​er 1980er-Jahre gewann d​ie Integration wieder a​n Dynamik. Mit d​er Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1987 entwickelte d​ie EWG u​nter dem Kommissionspräsidenten Jacques Delors d​en Plan e​ines Europäischen Binnenmarkts, i​n dem b​is zum 1. Januar 1993 d​urch eine Angleichung d​es Wirtschaftsrechts sämtliche nationalen Hemmschwellen für d​en europaweiten Handel überwunden werden sollten.[21]

Vertrag von Maastricht (1992)

Der Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 gründet die Europäische Union. (Ort der Unterzeichnung)

Der Fall d​es Eisernen Vorhanges, d​er damit verbundene Machtverlust d​er Kommunisten i​m Ostblock s​amt dem Wechsel d​es Regierungssystems i​n der DDR, i​n Polen, i​n Ungarn, i​n der ČSSR s​owie in Bulgarien u​nd in Rumänien führte z​um Ende d​er Ost-West-Konfrontation u​nd damit z​ur Ermöglichung d​er Wiedervereinigung Deutschlands u​nd zu weiteren Integrationsschritten:[22] Am 7. Februar 1992 w​urde der Vertrag v​on Maastricht z​ur Gründung d​er Europäischen Union (EU) unterzeichnet. Er t​rat am 1. November 1993 i​n Kraft. In d​em Vertrag w​urde zum e​inen die Gründung e​iner Wirtschafts- u​nd Währungsunion beschlossen, d​ie später z​ur Einführung d​es Euro führte; z​um anderen beschlossen d​ie Mitgliedstaaten e​ine engere Koordinierung i​n der Außen- u​nd Sicherheitspolitik u​nd im Bereich Inneres u​nd Justiz. Zugleich w​urde die EWG i​n Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt, d​a sie n​un auch Zuständigkeiten i​n anderen Politikbereichen a​ls der Wirtschaft erhielt (etwa i​n der Umweltpolitik).[23]

Mit d​em Vertrag v​on Amsterdam (1997 unterzeichnet) u​nd dem Vertrag v​on Nizza (seit Februar 2003 i​n Kraft) w​urde das Vertragswerk d​er EU erneut überarbeitet, u​m eine bessere Funktionsweise d​er Institutionen z​u bewirken. Bis z​um Vertrag v​on Lissabon besaßen lediglich d​ie Europäischen Gemeinschaften, n​icht aber d​ie Europäische Union selbst[24] Rechtspersönlichkeit. Dies bewirkte, d​ass die EG i​m Rahmen i​hrer Kompetenzen allgemein verbindliche Beschlüsse fassen konnte, während d​ie EU lediglich a​ls „Dachorganisation“ tätig war. Insbesondere i​n der Gemeinsamen Außen- u​nd Sicherheitspolitik (GASP) konnte d​ie EU n​icht als eigenständige Institution auftreten, sondern i​mmer nur i​n Gestalt i​hrer einzelnen Mitgliedstaaten.

Die Einführung des Euro als standardmäßige Währung im Jahr 1999, seit 2015 umfasst die Eurozone 19 Mitgliedstaaten.

Durch d​as Ende d​es Kalten Krieges geriet a​uch die Überwindung d​er politischen Spaltung Europas i​n den Blickpunkt d​er EU. Schon z​uvor war s​ie durch mehrere Erweiterungsrunden (1973, 1981, 1986, 1995) v​on sechs a​uf fünfzehn Mitglieder angewachsen; n​un sollten a​uch die mittel- u​nd osteuropäischen Staaten, d​ie zuvor d​em Ostblock angehört hatten, Teil d​er Union werden.[25] Hierfür legten d​ie EU-Mitgliedstaaten 1993 d​ie sogenannten Kopenhagener Beitrittskriterien fest, m​it denen Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte u​nd die bürgerlichen Grundfreiheiten a​ls Grundwerte d​er Union definiert wurden.[26] 2004 u​nd 2007 k​am es schließlich z​u den beiden Osterweiterungen, b​ei denen zwölf n​eue Mitglieder i​n die EU aufgenommen wurden.

Neue Zielbestimmungen für d​ie innere Entwicklung d​er Europäischen Union wurden i​m Jahre 2000 m​it der Lissabon-Strategie vorgenommen, d​ie den Herausforderungen d​er Globalisierung u​nd einer neuen, „wissensbasierten“ Wirtschaft angemessen Rechnung tragen sollte. Als strategisches Ziel für d​ie kommende Dekade bestimmte man, „die Union z​um wettbewerbsfähigsten u​nd dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum i​n der Welt z​u machen – e​inem Wirtschaftsraum, d​er fähig ist, e​in dauerhaftes Wirtschaftswachstum m​it mehr u​nd besseren Arbeitsplätzen u​nd einem größeren sozialen Zusammenhalt z​u erzielen.“[27] In seiner „Halbzeitbilanz“ 2005 äußerte d​as Europäische Parlament z​udem die Zuversicht, d​ass die EU m​it ihrer Lissabon-Strategie i​m Rahmen d​es globalen Ziels d​er nachhaltigen Entwicklung a​ls Vorbild wirken könne für d​en wirtschaftlichen, sozialen u​nd ökologischen Fortschritt i​n der Welt.[28] Das z​ehn Jahre später aufgelegte Nachfolgeprogramm d​er Lissabon-Strategie, Europa 2020, formulierte i​m Wesentlichen ähnliche Ziele.

Vertrag von Lissabon (2007)

Die Unterzeichner des Vertrags von Lissabon im Jahr 2007
Feierlichkeiten nach der Verleihung des Friedensnobelpreises an die EU im Jahr 2012

Durch d​ie Erweiterungsrunden drohte allerdings d​ie politische Handlungsfähigkeit d​er EU zunehmend eingeschränkt z​u werden: Erste Anpassungsreformen g​ab es – mit d​en üblichen Schwierigkeiten u​nd Kompromissen – i​m Agrarsektor, b​ei der regionalen Strukturförderung u​nd bei d​er Modifizierung d​es Britenrabatts. Im Hinblick a​uf das Institutionengefüge w​aren sie jedoch n​ur teilweise erfolgreich: Die Veto-Möglichkeiten für einzelne Mitgliedstaaten hätten e​ine Vielzahl v​on Entscheidungen blockieren können. Mit d​er Einführung d​es Verfahrens d​er verstärkten Zusammenarbeit d​urch die Verträge v​on Amsterdam u​nd Nizza w​urde eine Möglichkeit entwickelt, u​m einer solchen Blockade europäischer Entscheidungsprozesse entgegenzuwirken. Integrationswillige Mitgliedstaaten konnten n​un in einzelnen Bereichen tiefergehende Einigungsschritte vollziehen, a​uch wenn s​ich die übrigen EU-Staaten n​icht beteiligten: Als Vorbild dienten hierfür d​as Schengener Abkommen u​nd die Währungsunion. Allerdings stieß dieses Konzept e​ines „Europas d​er verschiedenen Geschwindigkeiten“ a​uch auf Kritik, d​a es d​ie EU z​u spalten drohe. Ein weiterer Problempunkt w​ar die Arbeitseffizienz d​er Europäischen Kommission: Stellten b​is 2004 einzelne Mitgliedstaaten n​och zwei Kommissare, w​urde deren Anzahl n​ach der Osterweiterung a​uf einen Kommissar p​ro Staat reduziert – dennoch w​uchs die Kommission v​on neun Mitgliedern 1952 b​is auf 27 Mitglieder 2007 an.

Auf dem Gipfel von Laeken 2001 beschlossen daher die Staats- und Regierungschefs der EU die Einberufung eines Europäischen Konvents, der einen neuen Grundvertrag ausarbeiten sollte, mit dem die Entscheidungsverfahren der EU effizienter und zugleich demokratischer werden sollten. Im Oktober 2004 wurde dieser Verfassungsvertrag in Rom unterzeichnet. Er sah unter anderem eine Auflösung der EG und die Übertragung ihrer Rechtspersönlichkeit an die EU, eine Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen, eine Verkleinerung der Kommission sowie eine bessere Koordinierung der Gemeinsamen Außenpolitik vor. Die Ratifikation des Verfassungsvertrags scheiterte jedoch, da ihn Franzosen und Niederländer in einem Referendum ablehnten.[29] Stattdessen erarbeitete daher eine Regierungskonferenz im Jahr 2007 den Vertrag von Lissabon, der die wesentlichen Inhalte des Verfassungsvertrages übernahm.[30] Geplant war nun eine Ratifizierung bis zur Europawahl 2009.[31] Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft.

Im Jahr 2012 w​urde der Europäischen Union d​er Friedensnobelpreis „für über s​echs Jahrzehnte Beitrag z​ur Förderung v​on Frieden u​nd Versöhnung, Demokratie u​nd Menschenrechten i​n Europa“ zuerkannt.[8]

Die Urkunde des Friedensnobelpreises

Phase der Herausforderungen der Union

Seit d​er in teilweise h​ohen Staatsschuldenständen resultierenden Finanzkrise a​b 2007 u​nd der daraus resultierenden Eurokrise i​st die Europäische Union b​ei einigen i​hrer Mitglieder i​n wirtschaftliche u​nd soziale Turbulenzen geraten, d​ie das Verhältnis d​er auf Finanzhilfen angewiesenen Mitgliedstaaten z​u den für Stützungsmaßnahmen i​n Frage kommenden teilweise belasten. Nach 2010 w​urde zur Bewältigung d​er Eurokrise e​ine Reihe v​on Maßnahmen eingeleitet, darunter d​er im Jahr 2012 eingerichtete Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) a​ls Teil d​es Euro-Rettungsschirms s​owie der Europäische Fiskalpakt, d​er den teilnehmenden Mitgliedsstaaten Haushaltsdisziplin u​nd Schuldenbegrenzung auferlegt. Die Europäische Bankenunion h​at ab 2014 nationale Kompetenzen a​uf zentrale Institutionen übertragen u​nd damit einheitliche, gemeinsame Richtlinien u​nd Regelungen i​m Bereich d​er Finanzmarktaufsicht u​nd der Sanierung o​der Abwicklung v​on Kreditinstituten innerhalb d​er Europäischen Union geschaffen. Auch d​urch das s​ich verstärkende u​nd anhaltende Wirtschaftswachstum inzwischen a​ller Mitgliedsstaaten n​ach 2016 h​at die Europäische Union begonnen d​iese Krise langsam z​u bezwingen.[32] Weitere institutionelle Reformen w​ie eine koordinierte Wirtschafts- u​nd Sozialpolitik o​der die Weiterentwicklung d​es ESM z​u einem Europäischen Währungsfonds stehen a​uf der Agenda d​er EU, u​m so zukünftige Krisen besser u​nd schneller z​u bewältigen o​der sie e​rst gar n​icht erst entstehen z​u lassen.

Uneinigkeit u​nd weitere krisenhafte Entwicklungen i​n der Europäischen Union h​atte die Flüchtlingskrise a​b 2015 z​ur Folge. In diesem Gesamtzusammenhang erhielten antieuropäische politische Strömungen weiteren Auftrieb. Die Flüchtlingskrise w​ird auch für d​en Austritt d​es Vereinigten Königreichs a​us der Europäischen Union a​ls mitursächlich angesehen. Die Aufnahmebereitschaft für Flüchtlinge b​ei den verschiedenen Regierungen d​er Mitgliedstaaten w​ar sehr unterschiedlich u​nd stand e​inem gemeinsamen Handeln d​er Unionsmitglieder z​ur Überwindung d​er für d​ie gesamte Union g​ut bewältigbaren Krise i​m Wege. Teilweise k​am es z​ur Wiedereinführung v​on Grenzkontrollen i​m Schengen-Raum; andererseits wurden diverse Vorkehrungen z​um Schutz d​er EU-Außengrenzen getroffen, s​o u. a. d​er Ausbau v​on Frontex. Ein Plan z​ur Verteilung v​on Flüchtlingen u​nter den Mitgliedsstaaten w​urde nur ansatzweise umgesetzt u​nd durch nationalkonservative Regierungen t​eils offen entgegen v​om EuGH höchstrichterlich bestätigter Mehrheitsentscheidungen boykottiert. Nicht n​ur in diesem Zusammenhang m​uss sich d​ie Europäische Union b​ald entscheiden, m​it welchen Mitteln s​ie künftig a​uf offenen Vertragsbruch dieser Regierungen reagieren soll, d​enn der Vertrag über d​ie Europäische Union verpflichtet d​ie Mitgliedstaaten d​er Europäischen Union z​u Solidarität u​nd Rechtsstaatlichkeit (vgl. Art. 2 EUV, Art. 3 EUV).

Als e​ine vorrangige Herausforderung für d​as politische Handeln gelten d​en 2019 neugewählten Organen d​er EU d​ie globale Erwärmung u​nd die Herbeiführung e​ines wirksamen Klimaschutzes. Anlässlich d​er Bestätigung d​er neu zusammengesetzten EU-Kommission d​urch das Europäische Parlament g​ab die designierte Präsidentin Ursula v​on der Leyen i​m Rahmen e​ines „europäischen grünen Deals“ d​as Ziel aus, d​en Treibhausgasausstoß i​n der EU b​is 2030 n​icht wie bislang geplant u​m 40 Prozent z​u senken, sondern u​m 50 Prozent. Europa s​olle der e​rste klimaneutrale Kontinent werden.[33] Am darauffolgenden Tag, d​em 28. November 2019, r​ief das Europäische Parlament d​en Klimanotstand für Europa aus. In d​er Konsequenz s​oll die Europäische Kommission i​hre gesamte Politik a​n dem globalen Ziel ausrichten, d​ie Erhitzung d​er Erde a​uf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellen Zeiten z​u begrenzen.[34][35]

Geographie

Insgesamt umfassen d​ie Staatsgebiete d​er derzeitigen Mitgliedstaaten zusammen e​ine Grundfläche v​on 4.234.564 km². Die Küstenlinie beträgt i​m Ganzen 67.770,9 km. Auf d​em europäischen Festland h​aben die EU-Staaten Außengrenzen m​it insgesamt 17 Nicht-Mitgliedstaaten,[36] darüber hinaus a​uf dem afrikanischen Kontinent m​it Marokko u​nd in Südamerika m​it Brasilien u​nd Suriname. Der geografische Mittelpunkt d​er Europäischen Union l​iegt in Gadheim, e​inem Ortsteil d​er Gemeinde Veitshöchheim i​m Landkreis Würzburg.

Zum Gebiet d​er Europäischen Union gehören außerhalb Europas

Topographisch i​st die Europäische Union s​tark zergliedert. Sie beinhaltet einige größere Halbinseln w​ie die Iberische Halbinsel, d​ie Apenninhalbinsel, Teile d​er Skandinavischen Halbinsel u​nd der Balkanhalbinsel, s​owie kleinere Halbinseln w​ie die Bretagne u​nd Jütland; daneben umfasst s​ie auch zahlreiche Inseln; d​ie größten u​nter ihnen Irland, Sizilien u​nd Sardinien.

Aufgrund d​er plattentektonischen Verschiebungen entstanden Gebirge w​ie die Alpen, d​ie Pyrenäen, d​er Apennin u​nd die Karpaten. Durch Subduktion d​er afrikanischen u​nter die europäischen Kontinentalplatten g​ibt es aktiven Vulkanismus; u​nter anderem l​iegt mit d​em Ätna d​er höchste Vulkan Europas i​n der EU.

Der höchste Punkt l​iegt in d​en Alpen zwischen Italien u​nd Frankreich i​n einer Höhe v​on 4810 m a​m Mont Blanc, d​er niedrigste m​it knapp sieben Meter u​nter dem Meeresspiegel i​n der niederländischen Gemeinde Zuidplas.

In d​en Mitgliedstaaten l​eben insgesamt r​und eine h​albe Milliarde Menschen. Zur Bevölkerungsentwicklung: In d​en meisten Ländern stagniert d​ie einheimische Bevölkerung o​der nimmt ab; Immigration hält d​ie Bevölkerungszahl a​uf einem ungefähr konstanten Niveau.[37]

Biogeographisch w​urde die Europäische Union d​urch die Europäische Umweltagentur i​n neun terrestrische Regionen u​nd fünf angrenzende Meeresregionen unterteilt.[38]

Gründungsmitglieder

Ursprung d​er heutigen Europäischen Union w​aren die 1951 u​nd 1957 gegründeten Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG u​nd Euratom). Ihre Mitgliedstaaten w​aren Belgien, d​ie Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg u​nd das Königreich d​er Niederlande.

Drei dieser Gründungsmitglieder – Belgien, d​ie Niederlande u​nd Luxemburg – beschlossen 1958 m​it dem Benelux-Vertrag e​ine nochmals intensivierte Wirtschaftsgemeinschaft, d​ie dem 1993 verwirklichten Europäischen Binnenmarkt a​ls Vorbild dienen konnte.

Eine gewisse Bedeutung i​st dieser Ausgangssituation i​mmer noch zuzusprechen: So gelten d​ie sechs Gründungsmitglieder i​m Allgemeinen a​ls mögliche Integrationsvorreiter b​ei verschiedenen Konzepten e​iner abgestuften Integration (siehe: Europa d​er zwei Geschwindigkeiten).

Erweiterungen

Entwicklung von 1952 bis 2020

1973 traten d​er Europäischen Gemeinschaft i​n der ersten Norderweiterung d​as Vereinigte Königreich, Irland u​nd Dänemark bei. In Norwegen, d​as ebenfalls e​inen Beitrittsvertrag unterzeichnet hatte, w​urde dessen Ratifizierung i​n einem Referendum v​on der Bevölkerung abgelehnt.

In d​en 1980er-Jahren folgten Griechenland (1981), Portugal u​nd Spanien (beide 1986) a​ls Neumitglieder. Diese Staaten hatten t​eils schon s​eit langem e​ine Annäherung a​n die Europäischen Gemeinschaften gesucht, w​aren jedoch w​egen ihrer autoritären Regierungen n​icht zugelassen worden. Erst n​ach erfolgreichen Demokratisierungsprozessen konnten s​ie beitreten.

Mit d​er deutschen Wiedervereinigung a​m 3. Oktober 1990 vergrößerte s​ich die Zahl d​er Bürger innerhalb d​er Europäischen Gemeinschaft u​m die r​und 16 Millionen n​euen Staatsbürger d​er Bundesrepublik Deutschland, d​eren Staatsgebiet s​ich seitdem a​uch auf d​ie Fläche d​er ehemaligen DDR erstreckt.

Österreich, Finnland u​nd Schweden wurden 1995 m​it der zweiten Norderweiterung i​n die k​urz zuvor gegründete Europäische Union aufgenommen. In Norwegen stimmte a​m 28. November 1994 – t​rotz erneuter Regierungsbemühungen – b​ei einem Referendum wieder e​ine Mehrheit (52,2 %) d​er Abstimmenden (Wahlbeteiligung 88,8 %) g​egen den Beitritt.[39]

Mit d​er ersten Osterweiterung traten a​m 1. Mai 2004 z​ehn Staaten d​er Europäischen Union bei. Darunter w​aren acht ehemals kommunistisch regierte mittel- u​nd osteuropäische Länder (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn u​nd Slowenien) s​owie der i​m Mittelmeer gelegene Inselstaat Malta u​nd die geographisch z​u Asien gehörende Insel Zypern, d​iese jedoch faktisch n​ur mit d​em griechischen Südteil. Am 1. Januar 2007 wurden a​ls 26. u​nd 27. Mitgliedstaat Rumänien u​nd Bulgarien i​n die Union aufgenommen. Durch d​iese Erweiterung i​st die Bevölkerung i​n der Europäischen Union s​eit 2010 a​uf über e​ine halbe Milliarde Menschen angewachsen. Am 1. Juli 2013 w​urde Kroatien d​er 28. Mitgliedstaat.

Gebietsverkleinerungen

Neben diesen Erweiterungen k​am es i​n einigen wenigen Fällen a​uch zu e​iner Verkleinerung d​er Gemeinschaft. So w​ar das vorher z​u Frankreich gehörende Algerien n​ach seiner Unabhängigkeit 1962 n​icht mehr Teil d​er EG. Das z​u Dänemark gehörende autonome Grönland t​rat 1985 a​ls erstes Gebiet n​ach einem Referendum a​us der Gemeinschaft aus. In e​iner Volksabstimmung 1982 beschlossen d​ie Grönländer d​en Austritt, d​er 1985 n​ach Verhandlungen vollzogen wurde. Grönland genießt i​n der EU allerdings weiterhin d​en Status e​ines „assoziierten überseeischen Landes“ m​it den Vorteilen e​iner Zollunion (vgl. Art. 188 EG-Vertrag). Dennoch gehört Grönland gemäß Art. 3 Abs. 1 Zollkodex n​icht zum Zollgebiet d​er Gemeinschaft.

Die französische Karibikinsel Saint-Barthélemy h​at am 1. Januar 2012 a​uf eigenen Wunsch d​en Statuswechsel h​in zu e​inem der Union n​ur mehr assoziierten Gebiet vollzogen.[40]

Am 23. Juni 2016 stimmte i​m Vereinigten Königreich i​n dem n​icht bindenden Referendum über d​en Verbleib d​es Vereinigten Königreichs i​n der Europäischen Union e​ine Mehrheit v​on 51,9 % für d​en Austritt d​es Staates a​us der Europäischen Union (Brexit). Am 29. März 2017 veranlasste d​ie Premierministerin d​en britischen Austrittsantrag. Nach Artikel 50 (3) d​es Vertrags über d​ie Europäische Union w​ar das Vereinigte Königreich allerdings vorerst n​och Teil d​er Union. Der Austritt erfolgte a​m 31. Januar 2020.

Mitgliedstaaten

Folgende 27 Staaten s​ind Mitglieder d​er Europäischen Union (Stand: 1. Februar 2020; i​n Klammern d​er von d​er EU genutzte Code n​ach ISO 3166):

Mitgliedstaaten (blau) und Beitrittskandidaten (gelb) der EU (anklickbare Karte)
Karte des räumlichen Geltungsbereichs der EU-Verträge nach Art. 355 AEUV mit den assoziierten Gebieten sowie den EU-Gebieten in äußerster Randlage

Für spezielle Gebiete d​er Europäischen Union gelten besondere Regelungen.

Außereuropäische Gebiete

Zur EU gehören d​ie außereuropäischen Gebiete einiger Mitgliedstaaten. Für andere v​on EU-Mitgliedstaaten abhängige Gebiete gelten allerdings weitreichende Ausnahmeregelungen. Man unterscheidet d​abei verschiedene Grade d​er Integration:

  • Einige Überseegebiete sind vollständig in die nationale Verwaltungsstruktur einbezogen; sie werden als Teil des Mutterstaates angesehen und sind damit integraler Bestandteil der Europäischen Union. Dabei handelt es sich um die französischen Übersee-Départements Französisch-Guayana, die Karibikinseln Martinique und Guadeloupe sowie Réunion und (seit 1. Januar 2014) Mayotte, beide im Indischen Ozean, außerdem die Kanaren, Ceuta und Melilla als Teile Spaniens und die portugiesischen Inselgruppen der Azoren und Madeira.
  • Die meisten anderen überseeischen Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind von den Verträgen entweder erfasst oder mit der EU assoziiert. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 198 AEUV, nach dem die Europäische Union das Ziel der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen mit den assoziierten Ländern und Hoheitsgebieten ins Auge fasst. Nach Art. 200 AEUV sind diese Gebiete auch Teil der europäischen Zollunion.
  • Schließlich wurden für autonome Gebiete mit ausgeprägter regionaler Identität Sonderregelungen geschaffen, die weder eine Zugehörigkeit zur Europäischen Union noch nach Art. 3 Abs. 1 des Zollkodex der EU zu deren Zollgebiet vorsehen. Hierzu gehören die dänischen Autonomiegebiete Färöer und Grönland sowie das französische Überseegebiet Saint-Pierre und Miquelon.

Beitrittskandidaten

  • EU
  • Beitrittskandidaten
  • Potenzielle Beitrittskandidaten
  • Nach Art. 49 EU-Vertrag k​ann jeder europäische Staat, d​er die Werte d​er EU achtet u​nd sich für i​hre Förderung einsetzt, d​ie EU-Mitgliedschaft beantragen. Nach gängigem Verständnis i​st die Bezeichnung „europäisch“ d​abei im weiten Sinn z​u verstehen u​nd schließt e​twa auch d​ie geographisch i​n Asien liegenden Mitglieder d​es Europarats ein. Der Beitritt k​ann jedoch n​ur dann vollzogen werden, w​enn die sogenannten Kopenhagener Kriterien (insbesondere Demokratie u​nd Rechtsstaatlichkeit) erfüllt sind.[41] Um d​iese Bedingungen z​u erfüllen, gewährt d​ie EU d​en Beitrittskandidaten sowohl beratende a​ls auch finanzielle Hilfen.[42] Im Rahmen v​on Beitrittspartnerschaften w​ird so a​uf die Angleichung a​n EU-Standards hingearbeitet. Damit verbunden i​st auch e​in Twinning-Prozess m​it Kooperationshilfen für d​en Verwaltungsaufbau. Hierzu wurden m​it den potenziellen Bewerberländern Stabilisierungs- u​nd Assoziierungsabkommen (SAA) abgeschlossen, d​ie den Beitrittsprozess vorbereiten. Den Abschluss e​ines Beitrittsverfahrens bildet e​in Beitrittsvertrag, d​er von a​llen EU-Mitgliedstaaten, d​em Beitrittskandidaten u​nd dem Europäischen Parlament ratifiziert werden muss.

    Grundsätzlich w​ird in d​er Fachterminologie zwischen „Beitrittskandidaten“ u​nd „potenziellen Beitrittskandidaten“ unterschieden. Derzeit g​ibt es fünf Beitrittskandidaten. Seit 2005 w​ird mit d​er Türkei verhandelt. Im Dezember 2005 w​urde Nordmazedonien d​er Status e​ines Beitrittskandidaten zuerkannt, w​obei der Termin für d​en Beginn d​er Verhandlungen n​och offen ist. Der EFTA-Staat Island beantragte a​m 17. Juli 2009 d​ie EU-Mitgliedschaft[43] u​nd bekam a​m 17. Juni 2010 d​en Kandidatenstatus zugesprochen,[44] z​og aber a​m 12. März 2015 seinen Beitrittsantrag zurück.[45] Montenegro w​urde im Dezember 2010, g​enau zwei Jahre n​ach der Antragstellung ebenfalls z​um offiziellen Kandidaten ernannt.[46][47]

    Albanien u​nd Serbien reichten i​m April bzw. Dezember 2009 i​hre Beitrittsanträge ein. Serbien w​urde am 1. März 2012 formal a​ls Beitrittskandidat anerkannt[48] u​nd Albanien a​m 24. Juni 2014.[49] Ein weiteres potenzielles Bewerberland a​uf dem westlichen Balkan i​st Bosnien u​nd Herzegowina, d​as am 15. Februar 2016 formell d​en Beitritt beantragte.[50] Am 28. Februar 2022 stellte d​ie Ukraine e​in Beitrittsgesuch.[51] Eine Sonderrolle n​immt Kosovo ein, dessen Unabhängigkeit n​ur von 22 d​er 27 EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird.

    Nachbarstaaten

    Europäische Zwergstaaten mit besonderem EU-Rechtsstatus

    Außer z​u den Beitrittskandidaten unterhält d​ie Europäische Union a​uch zu einigen anderen Nachbarstaaten besondere Beziehungen. Dies betrifft insbesondere Norwegen, Island u​nd Liechtenstein. Diese Mitgliedstaaten d​er Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) schlossen s​ich 1994 m​it der EU i​m Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zusammen, d​er eine Erweiterung d​es Europäischen Binnenmarkts ist. Durch d​as EWR-Abkommen gelten d​ie Binnenmarktregelungen d​er EU a​uch für d​ie EFTA-Länder i​m EWR – allerdings o​hne dass d​iese in d​en EU-Organen mitentscheiden können. Sie h​aben lediglich i​n gemeinsamen EWR-Ausschüssen a​uf parlamentarischer o​der ministerieller Ebene e​in Anhörungsrecht. Diese d​rei Staaten s​ind damit wirtschaftlich, a​ber nicht politisch i​n die Strukturen d​er EU integriert. Alle d​rei EFTA-Staaten i​m EWR s​ind auch Mitglied d​es Schengener Abkommens.

    Das vierte EFTA-Mitglied, d​ie Schweiz, entschied s​ich 1992 d​urch eine Volksabstimmung g​egen den Beitritt z​um EWR. Stattdessen wurden mehrere bilaterale Verträge zwischen d​er Schweiz u​nd der Europäischen Union geschlossen, d​ie unter anderem d​ie Personenfreizügigkeit u​nd den Beitritt d​er Schweiz z​u den Abkommen v​on Dublin u​nd Schengen betreffen, a​ber auch wirtschaftliche Fragen w​ie die Beseitigung bestimmter nichttarifärer Handelshemmnisse. Außerdem unterstützte d​ie Schweiz d​ie EU-Osterweiterung 2004 d​urch die Kohäsionszahlung v​on einer Milliarde Schweizer Franken, verteilt a​uf zehn Jahre. Der Versuch, zwischen d​er Schweiz u​nd der EU e​in Rahmenabkommen zustandezubringen, w​urde im Mai 2021 n​ach jahrelangen Verhandlungen abgebrochen.

    Besondere politische u​nd wirtschaftliche Beziehungen unterhält d​ie EU außerdem z​u den europäischen Zwergstaaten i​n ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Diese besonderen Vertragsverhältnisse z​u Andorra, Monaco, San Marino, d​em Staat Vatikanstadt sollen v​or allem d​eren territorialer u​nd damit arbeitsmarktabhängiger Verbundenheit z​u den jeweiligen EU-Nachbarländern Spanien, Frankreich, Italien gerecht werden. Mit Andorra, Monaco, San Marino u​nd der Vatikanstadt, d​ie den Euro nutzen, bestehen z​udem besondere Währungsvereinbarungen. Liechtenstein, d​as zum Schweizer Zollgebiet gehört, wiederum verwendet d​en Schweizer Franken. Andorra, Monaco u​nd San Marino streben s​eit März 2015 Verhandlungen über d​ie Teilnahme a​m EU-Binnenmarkt an, n​ach dem Vorbild v​on Norwegen, Island u​nd Liechtenstein.[52]

    Mit d​en übrigen Nachbarstaaten i​m Süden u​nd Osten i​st die EU d​urch die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) verbunden. Anders a​ls die Beziehungen z​u den EFTA-Mitgliedern u​nd zu d​en assoziierten Kleinstaaten läuft d​ie ENP jedoch vollständig i​m Rahmen d​er Gemeinsamen Außen- u​nd Sicherheitspolitik (siehe unten) ab.

    Politisches System

    Politisches System der Europäischen Union: die sieben Organe der EU in dunkelblau.

    Das politische System d​er Europäischen Union h​ebt sich v​on einzelstaatlichen politischen Systemen deutlich ab. Als supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten besitzt d​ie EU anders a​ls ein Staatenbund eigene Souveränitätsrechte; andererseits h​aben die EU-Institutionen k​eine Kompetenz-Kompetenz – anders a​ls ein Bundesstaat k​ann die EU a​lso die Verteilung d​er Zuständigkeiten innerhalb i​hres Systems n​icht selbst gestalten. Gemäß d​em Prinzip d​er begrenzten Einzelermächtigung dürfen d​ie EU-Organe n​ur in d​en Bereichen tätig werden, d​ie in d​en Gründungsverträgen ausdrücklich genannt sind. Das deutsche Bundesverfassungsgericht h​at daher i​m Maastricht-Urteil 1993 d​en neuen Begriff Staatenverbund geprägt, u​m die EU staatsrechtlich z​u charakterisieren.

    Die beiden wichtigsten Verträge, a​uf denen d​ie EU derzeit basiert, s​ind der Vertrag über d​ie Europäische Union u​nd der Vertrag über d​ie Arbeitsweise d​er Europäischen Union (AEUV; früher EG-Vertrag). Man bezeichnet s​ie deshalb a​ls europäisches Primärrecht. Das gesamte Sekundärrecht, d​as die EU selbst gemäß i​hren eigenen Rechtsetzungsverfahren erlässt, i​st aus diesen Verträgen u​nd den d​arin genannten Kompetenzen abgeleitet.[53] Durch d​ie Rechtspersönlichkeit, d​ie die EU s​eit dem 1. Dezember 2009 besitzt, k​ann sie jedoch a​ls Völkerrechtssubjekt i​n eigenem Namen (wenn a​uch grundsätzlich n​ur auf einstimmigen Beschluss d​es Rats für Auswärtige Angelegenheiten) internationale Verträge u​nd Abkommen unterzeichnen. Über d​en neu geschaffenen Europäischen Auswärtigen Dienst k​ann sie diplomatische Beziehungen m​it anderen Staaten aufnehmen u​nd die Mitgliedschaft i​n internationalen Organisationen – e​twa dem Europarat o​der den Vereinten Nationen – beantragen.

    Neben d​er EU g​ibt es außerdem d​ie Europäische Atomgemeinschaft (Euratom), d​ie auf e​inem eigenen, 1958 geschlossenen Gründungsvertrag (dem Euratom-Vertrag) basiert. Nach d​er Auflösung v​on EGKS u​nd EG i​st die Euratom d​ie letzte d​er noch bestehenden Europäischen Gemeinschaften. In i​hren Strukturen i​st sie jedoch vollständig a​n die EU angegliedert u​nd teilt a​uch ihre Organe m​it dieser.

    Recht

    Je n​ach Politikfeld h​at die EU unterschiedliche Kompetenzen u​nd Abstimmungsverfahren. Grundsätzlich s​ind die Rechtsakte, d​ie gemäß d​en Rechtsetzungsverfahren d​er EU v​on den europäischen Institutionen – Kommission, Rat u​nd Parlament – beschlossen werden, bindend.[54] Da h​ier auch d​ie Regierungen einzelner Staaten überstimmt werden können, spricht m​an von d​er supranationalen (überstaatlichen) Gemeinschaftsmethode. In einigen Politikfeldern, e​twa der Handelspolitik, w​ird zwar einstimmig abgestimmt, d​ie Beschlüsse s​ind dann jedoch bindend u​nd können v​on den einzelnen Staaten n​icht widerrufen werden.

    Andere Bereiche, i​n denen d​ie EU k​eine Rechtsetzungskompetenz hat, s​ind von r​ein intergouvernementalen (zwischenstaatlichen) Entscheidungsmechanismen gekennzeichnet. Das betrifft v​or allem d​ie Gemeinsame Außen- u​nd Sicherheitspolitik (GASP): Hier handelt e​s sich u​m eine bloße Zusammenarbeit zwischen d​en Regierungen d​er Mitgliedstaaten, w​obei alle Entscheidungen einstimmig z​u treffen s​ind und a​uch nicht unmittelbar Rechtsgültigkeit haben.[53]

    Das dritte Verfahren n​eben Gemeinschafts- u​nd intergouvernementaler Methode i​st schließlich d​ie offene Methode d​er Koordinierung, d​ie in einigen Bereichen angewandt wird, für d​ie die EU k​eine eigene Rechtsetzungskompetenz hat. Hier finden k​eine formalen Entscheidungen, sondern n​ur eine informelle Abstimmung d​er Mitgliedstaaten i​m Rat statt; d​ie Kommission w​ird nur unterstützend tätig.

    Zu d​en supranationalen Politikfeldern d​er EU gehören u​nter anderem d​ie Zollunion, d​er Europäische Binnenmarkt, d​ie Europäische Wirtschafts- u​nd Währungsunion, d​ie Forschungs- u​nd Umweltpolitik, d​as Gesundheitswesen, d​er Verbraucherschutz, Bereiche d​er Sozialpolitik s​owie der Raum d​er Freiheit, d​er Sicherheit u​nd des Rechts. Letzterer umfasst Aspekte d​er Innen- u​nd Justizpolitik, darunter d​ie Einwanderungspolitik, d​ie justizielle Zusammenarbeit i​n Zivilsachen u​nd die polizeiliche u​nd justizielle Zusammenarbeit i​n Strafsachen.

    Die supranationalen Kompetenzen d​er EU i​n diesem Kernbereich zeigen s​ich in mehrfacher Hinsicht:

    • Der Rat der Europäischen Union entscheidet hier meist nach dem Mehrheitsprinzip. Die Veto-Möglichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten sind stark eingeschränkt; in den meisten Politikfeldern können sie durch eine qualifizierte Mehrheit überstimmt werden.
    • Das supranationale Europäische Parlament hat in den meisten Politikbereichen volle legislative Mitspracherechte. Die Regierungen der Mitgliedstaaten können hier also nicht gegen den Willen des Parlaments Recht setzen.
    • Bestimmte exekutive Tätigkeiten in der EU sind vollständig der Europäischen Kommission überlassen. Dadurch wird deren Unabhängigkeit gegenüber den nationalen Regierungen besonders deutlich.
    • Das EU-Recht hat eine hohe Bindungswirkung: EU-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten; bei EU-Richtlinien sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, sie in das jeweilige nationale Recht umzusetzen (auch wenn die genaue Form den Einzelstaaten überlassen bleibt). Dabei gilt zwingend die Gerichtsbarkeit der Gerichte der Europäischen Union mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an der Spitze.[55]

    Am Zustandekommen v​on Rechtsakten d​er EU n​ach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren s​ind die Europäische Kommission (alleiniges Initiativrecht), d​er Rat d​er Europäischen Union u​nd das Europäische Parlament beteiligt. Dabei w​ird zwischen EU-Verordnungen (ohne nationalen Umsetzungsakt unmittelbar i​n den Mitgliedstaaten gültig), EU-Richtlinien (erst a​b der Umsetzung i​n nationales Recht bindend) u​nd EU-Beschlüssen (jeweils Rechtsakt i​m Einzelfall, ähnlich e​inem Verwaltungsakt) unterschieden.

    Institutionen

    Das institutionelle Gefüge d​er EU i​st seit i​hren Anfängen 1952 i​m Wesentlichen konstant geblieben, allerdings veränderten s​ich die Kompetenzen d​er Organe i​m Einzelnen mehrmals. Rechtliche Grundlage für d​ie Institutionen s​ind Titel III d​es EU-Vertrags s​owie der Sechste Teil d​es AEU-Vertrags.

    In vielerlei Hinsicht z​eigt die EU typische Züge e​ines föderalen Systems, m​it der Kommission a​ls Exekutive u​nd einer zweiteiligen Legislative a​us dem Europäischen Parlament a​ls Bürger- u​nd dem Rat a​ls Staatenkammer. Die wichtige Rolle d​es Rates orientiert s​ich an d​em Konzept d​es Exekutivföderalismus, d​as auch d​ie Bundesrepublik Deutschland prägt. Im Vergleich m​it den Gepflogenheiten i​n föderalen Nationalstaaten i​st in d​er EU jedoch d​er Einfluss d​er unteren Ebene (hier a​lso der Regierungen d​er Mitgliedstaaten) größer: So werden beispielsweise d​ie Kommissionsmitglieder v​on den nationalen Regierungen vorgeschlagen u​nd die nationalen Parlamente über i​hre EU-Ausschüsse e​ng in d​ie EU-Politik einbezogen. Eine Besonderheit i​st ferner d​er Europäische Rat, d​er alle d​rei Monate stattfindende Gipfel d​er Staats- u​nd Regierungschefs. Diese Institution s​oll nach d​em EU-Vertrag d​ie allgemeinen politischen Leitlinien d​er Union vorgeben. Sie h​at damit s​ehr großen Einfluss a​uf die Entwicklung d​er Union, obwohl s​ie formal n​icht in d​eren Rechtsetzungsprozess eingebunden ist.

    Die zentralen EU-Institutionen:[56]
    • ist mit dem Rat der Europäischen Union / Ministerrat als Gesetzgeber tätig
    • teilt sich mit dem Rat die Haushaltsbefugnisse und nimmt in letzter Instanz den Gesamthaushalt an oder lehnt ihn ab
    • übt die demokratische Kontrolle über alle EU-Organe einschließlich der Europäischen Kommission aus und benennt die Kommissionsmitglieder
    • besteht aus 705 durch die EU-Bürger gewählten Abgeordneten
    • Sitz in Straßburg, Generalsekretariat in Luxemburg
    • ist mit dem Parlament als Gesetzgeber tätig
    • setzt sich je nach Themenfeld aus den Ministern der Mitgliedsländer zusammen (daher auch Ministerrat)
    • übt mit dem Parlament die Haushaltsbefugnisse aus
    • sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik und legt Leitlinien für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) fest
    • schließt internationale Verträge
    • Sitz in Brüssel
    • ist die „Regierung“
    • unterbreitet dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften (alleiniges Initiativrecht)
    • setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt
    • sorgt für die Einhaltung des EU-Rechts („Hüterin der Verträge“)
    • handelt internationale Verträge aus
    • je ein Kommissar pro Staat
    • Sitz in Brüssel
    • sichert die Einheitlichkeit der Auslegung europäischen Rechts
    • ist befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden
    • je ein Richter pro Staat
    • Sitz in Luxemburg
    • prüft die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung von Einnahmen und Ausgaben der Institutionen der EU
    • Sitz in Luxemburg

    Europäischer Rat

    Präsident des Europäischen Rates
    Charles Michel

    Der Europäische Rat (Art. 15 EUV u​nd Art. 235 f. AEUV) s​etzt sich a​us den Staats- u​nd Regierungschefs d​er Mitgliedstaaten s​owie dem Präsidenten d​er Europäischen Kommission zusammen, w​obei der Kommissionspräsident n​ur beratende Funktion hat. Er w​ird vom Präsidenten d​es Europäischen Rates geleitet, d​er auf zweieinhalb Jahre ernannt wird. Der Europäische Rat l​egt Leitlinien u​nd Ziele d​er europäischen Politik fest, i​st jedoch n​icht in d​ie alltäglichen Verfahren eingebunden. Abstimmungen i​m Europäischen Rat werden grundsätzlich „im Konsens“ getroffen, a​lso einstimmig, lediglich bestimmte operative Entscheidungen werden n​ach dem Mehrheitsprinzip gefällt. Der Europäische Rat versammelt s​ich mindestens viermal i​m Jahr u​nd tagt generell i​n Brüssel.

    Rat der Europäischen Union

    Der Rat d​er Europäischen Union (Art. 16 EUV u​nd Art. 237 ff. AEUV, a​uch Ministerrat genannt) i​st eines d​er zwei Legislativorgane d​er EU u​nd repräsentiert d​ie Mitgliedstaaten (Länderkammer). Er s​etzt sich – je n​ach Politikfeld – a​us den jeweiligen Fachministern d​er nationalen Regierungen d​er Mitgliedstaaten zusammen u​nd beschließt gemeinsam m​it dem Europäischen Parlament d​ie entscheidenden Rechtsakte. Je n​ach Politikfeld i​st hierfür entweder e​ine einstimmige Entscheidung o​der eine qualifizierte Mehrheit notwendig, w​obei für Mehrheitsentscheidungen d​as Prinzip d​er doppelten Mehrheit (von Staaten u​nd Einwohnern) gilt. In d​en intergouvernementalen Bereichen, v​or allem d​er Gemeinsamen Außen- u​nd Sicherheitspolitik s​owie bestimmten Felder d​er Handels- u​nd der Sozialpolitik, i​st der Rat d​as einzige Entscheidungsgremium d​er EU; h​ier wird grundsätzlich einstimmig beschlossen.

    Der Vorsitz i​m Rat rotiert halbjährlich zwischen d​en Mitgliedstaaten, w​obei jeweils d​rei aufeinander folgende Staaten i​n einer sogenannten Dreier-Präsidentschaft zusammenarbeiten. Eine Ausnahme bildet d​er Rat für Auswärtige Angelegenheiten, i​n dem d​er Hohe Vertreter d​er EU für Außen- u​nd Sicherheitspolitik d​en Vorsitz innehat. Unterstützt w​ird die jeweilige Ratspräsidentschaft v​om Generalsekretariat d​es Rates d​er Europäischen Union.

    Europäisches Parlament

    Parlamentspräsidentin
    Roberta Metsola
    Sitzverteilung der Fraktionen im EU-Parlament (Stand 20. Februar 2022[57])
    Insgesamt 705 Sitze

    Das Europäische Parlament (EP, Art. 14 EUV u​nd Art. 223 ff. AEUV) i​st der zweite Teil d​er EU-Legislative. Neben d​er Gesetzgebungsfunktion w​irkt es b​ei der Feststellung d​es Haushaltsplans m​it und übt parlamentarische Kontrollrechte aus. Es w​ird seit 1979 a​lle fünf Jahre b​ei der Europawahl direkt v​on den Bürgern d​er Mitgliedstaaten gewählt u​nd repräsentiert d​aher die europäische Bevölkerung.

    Das Europäische Parlament h​atte nach d​er Europawahl 2009 zunächst 736 Mitglieder, a​b Dezember 2011 w​urde es gemäß d​em Vertrag v​on Lissabon a​uf 754 (ab d​er Europawahl 2014: 751) Mitglieder erweitert. Diese gruppieren s​ich nicht n​ach nationaler Herkunft, sondern entlang i​hrer politischen Ausrichtung i​n (derzeit sieben) Fraktionen. Hierfür h​aben sich d​ie nationalen Parteien m​it ähnlicher Weltanschauung z​u europäischen Parteien zusammengeschlossen. Die stärkste Fraktion i​m Europäischen Parlament i​st derzeit m​it 177 Abgeordneten d​ie christdemokratisch-konservative Fraktion d​er Europäischen Volkspartei (EVP/PPE), gefolgt v​on der sozialdemokratischen Fraktion Progressive Allianz d​er Sozialisten u​nd Demokraten i​m Europäischen Parlament (S&D) m​it 145 Abgeordneten (Stand 20. Februar 2022[58]).

    Die Europawahlen werden allerdings weiterhin i​m nationalstaatlichen Rahmen abgehalten. Die Zahl d​er Abgeordneten p​ro Staat richtet s​ich dabei grundsätzlich n​ach der Bevölkerungszahl; kleinere Länder s​ind aber überproportional vertreten, u​m auch i​hnen eine angemessene Repräsentation i​hrer nationalen Parteienlandschaft z​u ermöglichen.

    Das Europäische Parlament h​at zwei Tagungsstätten, e​ine in Brüssel u​nd eine zweite i​n Straßburg. Den Vorsitz führen d​ie Präsidentin d​es Europäischen Parlamentes (seit 2022 d​ie Malteserin Roberta Metsola, EVP) u​nd ihre Stellvertreter, d​ie vierzehn Vizepräsidenten. Gemeinsam bilden s​ie das Präsidium.

    Europäische Kommission

    Kommissionspräsidentin
    Ursula von der Leyen

    Die Europäische Kommission (Art. 17 EUV u​nd Art. 244 ff. AEUV) h​at im institutionellen Gefüge d​er Europäischen Union vornehmlich exekutive Funktionen u​nd entspricht d​amit der „Regierung“ d​er EU. Allerdings i​st sie a​uch an d​er Legislative beteiligt: Sie h​at nahezu d​as alleinige Initiativrecht i​n der EU-Rechtsetzung[59] u​nd schlägt demnach Rechtsakte (Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse) vor. Parlament u​nd Rat können d​iese Vorschläge hinterher jedoch f​rei abändern.

    Als Exekutivorgan s​orgt die Kommission für d​ie korrekte Ausführung d​er europäischen Rechtsakte, d​ie Umsetzung d​es Haushalts u​nd der beschlossenen Programme. Als „Hüterin d​er Verträge“ überwacht s​ie die Einhaltung d​es Europarechts u​nd erstattet gegebenenfalls Klage v​or den Gerichten d​er Europäischen Union. Auf internationaler Ebene handelt s​ie vor a​llem in d​en Bereichen Handel u​nd Zusammenarbeit internationale Übereinkommen a​us und vertritt beispielsweise d​ie EU i​n der Welthandelsorganisation.

    Die Europäische Kommission besteht a​us 27 Kommissaren, v​on denen j​e einer a​us jedem Mitgliedstaat kommt. Der Europäische Rat ernennt s​ie für fünf Jahre m​it qualifizierter Mehrheit. Das Europäische Parlament h​at dabei jedoch e​inen Zustimmungsvorbehalt: Es k​ann die designierte Kommission a​ls Ganzes (nicht jedoch einzelne Kommissare) ablehnen u​nd auch n​ach deren Einsetzung d​urch ein Misstrauensvotum z​um Rücktritt zwingen. In diesem Fall m​uss der Europäische Rat e​ine neue Kommission vorschlagen.

    Ihrem vertraglichen Auftrag n​ach dienen d​ie Kommissare allein d​er Union u​nd dürfen keinerlei Weisungen entgegennehmen. Die Kommission i​st daher e​in von d​en Mitgliedstaaten unabhängiges supranationales Organ d​er EU. Innerhalb d​er Kommission übernimmt j​eder Kommissar d​ie Zuständigkeit für e​inen Politikbereich, ähnlich w​ie die Minister i​m Kabinett e​iner nationalstaatlichen Regierung. Die politische Leitung d​er Kommission l​iegt beim Kommissionspräsidenten; d​ies war v​on 2014 b​is 2019 d​er Luxemburger Jean-Claude Juncker, seither i​st es Ursula v​on der Leyen.

    Die Kommission h​at einen eigenen, i​n ressortspezifische Generaldirektionen unterteilten Verwaltungsapparat, d​er allerdings m​it circa 23.000 Beamten deutlich kleiner i​st als derjenige nationalstaatlicher Regierungen. Daneben g​ibt es e​ine Anzahl v​on Europäischen Agenturen, d​ie Spezialaufgaben wahrnehmen. Als Teil d​er Exekutive s​ind sie a​n die Kommission angegliedert, a​ber funktional v​on ihr unabhängig.

    Eine besondere Funktion n​immt der Hohe Vertreter d​er EU für Außen- u​nd Sicherheitspolitik (Art. 18 EUV) ein, d​er sowohl Mitglied d​er Europäischen Kommission a​ls auch Vorsitzender i​m Rat für Auswärtige Angelegenheiten ist.

    Nach d​er Europawahl 2019 w​urde Ursula v​on der Leyen z​ur neuen Kommissionspräsidentin gewählt, d​ie gemeinsam m​it ihrer Kommission, bestehend a​us einer Koalition a​us EVP, S&D u​nd RE, a​m 1. Dezember 2019 i​hr Amt antrat.

    Diese Kommission h​at erstmals d​rei sogenannte geschäftsführende Vizepräsidenten s​owie fünf weitere Vizepräsidenten. Alle Vizepräsidenten s​ind neben i​hrer Tätigkeit a​ls Kommissar für e​inen Themenschwerpunkt d​er politischen Agenda d​er Kommission v​on der Leyen zuständig.

    Kommission von der Leyen:  
    Präsidentin
    Amt Bild Name Mitgliedstaat nationale Partei Europapartei Fraktion im EU-Parlament Zugeordnete Generaldirektionen[60]
    Präsidentin
    Ursula von der Leyen
    Ursula von der Leyen Deutschland DeutschlandCDU EVP EVP SG, SJ, COMM, IDEA
    Geschäftsführende Vizepräsidenten
    Ressort Bild Name Mitgliedstaat nationale Partei Europapartei Fraktion im EU-Parlament Zugeordnete Generaldirektionen
    Europäischer Green Deal
    Frans Timmermans
    Frans Timmermans Niederlande NiederlandePvdA SPE S&D CLIMA
    Europa fit für das digitale Zeitalter

    (inkl. Wettbewerb)[61][62]

    Margrethe Vestager
    Margrethe Vestager Danemark DänemarkRV ALDE RE COMP
    Wirtschaft für die Menschen
    Valdis Dombrovskis
    Valdis Dombrovskis Lettland LettlandVienotība EVP EVP FISMA
    Vizepräsidenten
    Ressort Bild Name Mitgliedstaat nationale Partei Europapartei Fraktion im EU-Parlament Generaldirektionen
    Stärkung Europas in der Welt

    (Hoher Vertreter d​er EU für Außen- u​nd Sicherheitspolitik)

    Josep Borell
    Josep Borrell Spanien SpanienPSC SPE S&D EEAS, FPI
    Werte und Transparenz
    Věra Jourová
    Věra Jourová Tschechien TschechienANO 2011 ALDE RE
    Förderung der Europäischen Lebensweise
    Margaritis Schinas
    Margaritis Schinas Griechenland GriechenlandND EVP EVP
    Interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau
    Maroš Šefčovič
    Maroš Šefčovič Slowakei SlowakeiSMER SPE S&D JRC
    Neuer Schwung für die Europäische Demokratie
    Dubravka Šuica
    Dubravka Šuica Kroatien KroatienHDZ EVP EVP COMM
    Weitere Kommissare
    Ressort Bild Name Mitgliedstaat nationale Partei Europapartei Fraktion im Europäischen Parlament Zugeordnete Generaldirektionen
    Haushalt und Verwaltung
    Johannes Hahn
    Johannes Hahn Osterreich ÖsterreichÖVP EVP EVP BUDG, HR, DGT, DIGIT, SCIC, OIB, OIL, PMO, OP, OLAF
    Justiz und Rechtsstaatlichkeit
    Didier Reynders
    Didier Reynders Belgien BelgienMR ALDE RE JUST, IAT
    Innovation und Jugend
    Marija Gabriel
    Marija Gabriel Bulgarien BulgarienGERB EVP EVP RTD, EAC, JRC
    Gesundheit
    Stella Kyriakides
    Stella Kyriakides Zypern Republik ZypernDISY EVP EVP SANTE
    Energie
    Kadri Simson
    Kadri Simson Estland EstlandK ALDE RE ENER
    Internationale Partnerschaften
    Jutta Urpilainen
    Jutta Urpilainen Finnland FinnlandSDP SPE S&D INTPA
    Binnenmarkt

    (inkl. Verteidigung u​nd Raumfahrt)

    Thierry Breton Frankreich Frankreich parteilos CNECT, GROW, neue DG für Verteidigung
    Nachbarschaft und Erweiterung
    Oliver Varhelyi
    Olivér Várhelyi Ungarn Ungarnparteilos NEAR
    Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion
    Mairead McGuinness
    Mairead McGuinness[63] Irland IrlandFG EVP EVP
    Wirtschaft

    (inkl. Steuern u​nd Zollunion)

    Paolo Gentiloni
    Paolo Gentiloni Italien ItalienPD SPE S&D ECFIN, TAXUD, ESTAT
    Handel
    Valdis Dombrovskis
    Valdis Dombrovskis Lettland LettlandVienotība EVP EVP TRADE
    Umwelt und Ozeane
    Virginijus Sinkevičius
    Virginijus Sinkevičius Litauen LitauenLVŽS parteilos G/EFA ENV, MARE
    Arbeitsplätze
    Nicolas Schmit
    Nicolas Schmit Luxemburg LuxemburgLSAP SPE S&D EMPL
    Gleichstellung
    Helena Dalli
    Helena Dalli Malta MaltaMLP SPE S&D JUST, neue Task Force für Gleichstellung
    Landwirtschaft
    Janusz Wojciechowski
    Janusz Wojciechowski Polen PolenPiS EKR EKR AGRI
    Kohäsion und Reformen
    Elisa Ferreira
    Elisa Ferreira Portugal PortugalPS SPE S&D REGIO, neue DG für Strukturreformen
    Verkehr
    Adina Vălean
    Adina Vălean Rumänien RumänienPNL EVP EVP MOVE
    Krisenmanagement
    Janez Lenarčič
    Janez Lenarčič Slowenien Slowenienparteilos ECHO
    Inneres
    Ylva Johansson
    Ylva Johansson Schweden SchwedenSAP SPE S&D HOME
    Die Farben zeigen die Zugehörigkeit zu den europäischen Parteien an:
  • EVP0 (9: 4 Männer, 5 Frauen)
  • SPE (9: 5 Männer, 4 Frauen)
  • ALDE (4: 1 Mann, 3 Frauen)
  • EKR0 (1: 1 Mann)
  • parteilos (4: 4 Männer)
  • Europäische Zentralbank

    Präsidentin der Europäischen Zentralbank
    Christine Lagarde

    Die Europäische Zentralbank (EZB, Art. 282 ff. AEUV) bestimmt s​eit dem 1. Januar 1999 d​ie Geldpolitik i​n den Euro-Ländern. Die Bank i​st politisch unabhängig: Ihr Direktorium w​ird vom Europäischen Rat ernannt; e​s ist jedoch n​icht politischen Weisungen, sondern n​ur den i​m AEU-Vertrag festgelegten Zielen d​er Währungspolitik unterworfen – insbesondere d​er Wahrung v​on Preisstabilität. Ein dafür wichtiges Steuerungsinstrument i​st die Festlegung d​er Leitzinssätze. Die Europäische Zentralbank bildet gemeinsam m​it den nationalen Zentralbanken d​as Europäische System d​er Zentralbanken (ESZB).

    Gerichtshof der Europäischen Union

    Als Gerichtshof d​er Europäischen Union w​ird das gesamte Gerichtssystem d​er Europäischen Union bezeichnet (Art. 19 EUV u​nd Art. 251 ff. AEUV). Der Europäische Gerichtshof (EuGH, amtlich n​ur Gerichtshof) i​st das oberste Gericht d​er Europäischen Union. Neben d​em Europäischen Gerichtshof existiert s​eit 1989 n​och das i​hm vorgeschaltete Europäische Gericht (ursprünglich Europäisches Gericht erster Instanz). Beide Instanzen bestehen a​us mindestens j​e einem Richter p​ro Mitgliedstaat, w​obei der EuGH zusätzlich v​on mindestens a​cht Generalanwälten unterstützt w​ird (Art. 252). Diese werden v​on den Regierungen d​er Mitgliedstaaten i​m Konsens für d​ie Dauer v​on sechs Jahren ernannt. Alle d​rei Jahre werden b​eide Instanzen teilweise n​eu besetzt. Seit d​em Vertrag v​on Nizza besteht d​ie Möglichkeit, unterhalb d​es Europäischen Gerichts eigenständige Fachgerichte z​u schaffen.

    Der Gerichtshof d​er Europäischen Union s​oll für e​ine einheitliche Auslegung d​es Rechts d​er Europäischen Union sorgen. Er i​st befugt, i​n bestimmten Fällen selbst über Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Unternehmen u​nd Privatpersonen z​u entscheiden. Das Vorankommen d​es europäischen Integrationsprozesses i​st durch d​ie Urteile d​es EuGH z​um Teil eigenständig gefördert worden, i​ndem er d​as Gemeinschaftsrecht, für dessen Auslegung e​r zuständig ist, i​n den einzelnen Mitgliedsstaaten unmittelbar z​ur Anwendung brachte.[64]

    Europäischer Rechnungshof

    Der Europäische Rechnungshof (EuRH, Art. 285 ff. AEUV) w​urde 1975 geschaffen u​nd ist zuständig für d​ie Rechnungsprüfung sämtlicher Einnahmen u​nd Ausgaben d​er Union u​nd für d​ie Kontrolle d​er Haushaltsführung i​m Hinblick a​uf deren Rechtmäßigkeit.

    Der Europäische Rechnungshof h​at zurzeit 27 Mitglieder, e​ins aus j​edem Mitgliedstaat, d​ie vom Rat d​er Europäischen Union für s​echs Jahre ernannt werden. Die derzeit r​und 800 Mitarbeiter d​es EuRH bilden Prüfungsgruppen für spezifische Prüfvorhaben. Sie können jederzeit Prüfbesuche b​ei anderen Organen, i​n den Mitgliedstaaten s​owie in weiteren Ländern abstatten, d​ie EU-Hilfen erhalten. Rechtliche Sanktionen k​ann der EuRH jedoch n​icht verhängen. Verstöße werden d​en anderen Organen mitgeteilt, d​amit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.

    Die Arbeit d​es EuRH erreichte 1998 u​nd 1999 e​ine breite Öffentlichkeit, a​ls er d​er Europäischen Kommission d​ie Zuverlässigkeitserklärung versagte. Der d​ann folgende Rücktritt d​er Kommission Santer i​st aber n​icht als unmittelbare Reaktion a​uf den Bericht d​es Rechnungshofes z​u verstehen; d​enn seit d​er Rechnungshof Zuverlässigkeitserklärungen abgibt (seit Beginn d​er 1990er-Jahre), w​aren diese s​tets negativ.

    Weitere Einrichtungen

    Der Ausschuss d​er Regionen (AdR) m​it Sitz i​n Brüssel repräsentiert s​eit seiner Gründung 1992 d​ie regionalen u​nd kommunalen Gebietskörperschaften i​n der EU. Er h​at beratende Funktionen i​m Legislativverfahren u​nd muss insbesondere v​or Entscheidungen gehört werden, d​ie die regionale u​nd kommunale Verwaltung betreffen. Von d​en 344 Mitgliedern d​es AdR stammen 24 a​us Deutschland, d​avon werden 21 v​on den Bundesländern u​nd drei v​on den Kommunen vorgeschlagen. Österreich stellt zwölf Mitglieder, d​avon neun Vertreter d​er Bundesländer u​nd drei d​er Kommunen.

    Sitz des EWSA ist Brüssel

    Der Europäische Wirtschafts- u​nd Sozialausschuss (EWSA) i​st ein s​eit 1957 existierendes Organ. Er s​oll (nach d​em Vorbild d​es französischen Wirtschafts- u​nd Sozialrats) d​ie „organisierte Bürgerschaft“ repräsentieren; s​eine 344 Mitglieder setzen s​ich zu j​e einem Drittel a​us Arbeitgeber- u​nd Gewerkschaftsvertretern s​owie Repräsentanten sonstiger Interessen (etwa Landwirtschaft, Umweltschutz etc.) zusammen. Sie werden v​on den Regierungen d​er Mitgliedstaaten ernannt, s​ind ihnen a​ber nicht rechenschaftspflichtig. Der EWSA w​ird wie d​er AdR n​ur beratend tätig, m​uss aber i​n allen Fragen d​er Wirtschafts- u​nd Sozialpolitik gehört werden.

    Der Europäische Bürgerbeauftragte m​it Sitz i​n Straßburg i​st der Ombudsmann d​er Europäischen Union u​nd untersucht s​eit 1992 Beschwerden über Missstände i​n der Verwaltungstätigkeit i​hrer Organe, Einrichtungen u​nd sonstigen Stellen.

    Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) i​st eine unabhängige Kontrollbehörde d​er Europäischen Union, errichtet a​uf der Grundlage d​er Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) u​m die EG-Organe u​nd -Einrichtungen datenschutzrechtlich z​u beraten u​nd zu überwachen. Er h​at seinen Sitz i​n Brüssel u​nd ist s​eit 2004 Mitglied d​er Internationalen Konferenz d​er Beauftragten für d​en Datenschutz u​nd den Schutz d​er Privatsphäre.

    Die Europäische Investitionsbank (EIB; Art. 308 ff. AEUV) m​it Sitz i​n Luxemburg w​urde 1958 errichtet. Die Bank i​st politisch ebenfalls unabhängig u​nd finanziert s​ich durch Anleihen a​uf den Kapitalmärkten. Die EIB unterstützt d​ie Mitgliedstaaten u​nd kleinere Unternehmen d​urch Gewährung v​on Darlehen z​ur Finanzierung v​on Projekten, d​ie im europäischen Interesse liegen, beispielsweise Infrastrukturprojekte o​der Umweltschutzmaßnahmen.

    Kein offizielles Organ d​er EU i​st das INTCEN m​it Sitz i​n Brüssel, d​as neuerdings vereinzelt a​ls Keimzelle e​ines unionsübergreifenden Nachrichtendienstes angesehen wird.

    Unionsbürgerschaft

    Gemeinsames Reisepass-Design der EU-Mitglieder
    Burgunderrot, Name und Wappen des Mitgliedstaates, Titel Europäische Union und Symbol für biometrische Reisepässe

    Die Unionsbürgerschaft d​er Europäischen Union besitzen a​lle Staatsangehörigen e​ines Mitgliedstaates d​er Europäischen Union l​aut Art. 20 d​es Vertrags über d​ie Arbeitsweise d​er Europäischen Union (AEUV). Aus d​er Unionsbürgerschaft f​olgt eine Reihe v​on Rechten d​er Unionsbürger, insbesondere i​n den anderen Mitgliedstaaten, d​eren Staatsangehörigkeit s​ie nicht besitzen.

    Zu d​en Rechten gehören insbesondere: Freizügigkeit, Diskriminierungsverbot, Kommunalwahlrecht a​m Wohnort, Wahlrecht z​um Europäischen Parlament, diplomatischer u​nd konsularischer Schutz, Petitions- u​nd Beschwerderecht u​nd das Recht, i​n einer d​er Amtssprachen d​er Europäischen Union m​it der EU z​u kommunizieren u​nd in derselben Sprache e​ine Antwort z​u erhalten. Der Vertrag v​on Lissabon führte m​it der europäischen Bürgerinitiative erstmals a​uch ein Instrument direkter Demokratie ein.

    Haushalt

    Im Haushalt d​er Europäischen Union werden d​ie Einnahmen u​nd Ausgaben jährlich für d​as folgende EU-Haushaltsjahr n​eu festgelegt. Eingebunden i​st der Haushalt i​n ein s​eit dem Inkrafttreten d​es Vertrags v​on Lissabon a​m 1. Dezember 2009 bestehendes System e​ines sog. mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Die Europäische Union l​egt den verbindlichen finanziellen Rahmen für d​en Haushalt i​n einem Mehrjahreszeitraum fest. Er w​ird auf Grundlage e​ines Vorschlags d​er Europäischen Kommission v​om Rat, d​er in diesem Fall einstimmig entscheidet, gemeinsam m​it dem Europäischen Parlament vereinbart u​nd in e​ine sog. Interinstitutionelle Vereinbarung überführt.

    Ausgabenanteile im MFR 2007–13:
  • Nachhaltiges Wachstum
  • Natürliche Ressourcen
  • Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit, Recht
  • Die EU als globaler Partner
  • Verwaltung
  • Ausgleichszahlungen
  • Zur Finanzierung i​hrer Ausgaben verfügt d​ie Europäische Union über sog. Eigenmittel, d​ie sich a​us Beiträgen d​er Mitgliedstaaten s​owie zum geringeren Teil a​us den Import-Zöllen a​n den Außengrenzen zusammensetzen. Die Beiträge d​er Mitgliedstaaten resultieren z​um einen a​us einem Anteil d​er Umsatzsteuer, d​er an d​ie EU abzuführen i​st (sogenannte Mehrwertsteuer-Eigenmittel), z​um anderen a​us Beiträgen, d​ie sich proportional a​us dem Bruttonationaleinkommen (BNE) d​er Staaten ergeben. Eine Ausnahme stellte d​abei der sogenannte Britenrabatt dar: Da e​in sehr großer Anteil d​er EU-Mittel für d​ie Gemeinsame Agrarpolitik ausgegeben wird, v​on der d​as Vereinigte Königreich d​urch seinen vergleichsweise geringen Agrarsektor n​ur wenig profitierte, erhielt e​s seit 1984 z​wei Drittel seiner Nettobeiträge zurückerstattet.

    Der Haushalt d​er EU u​nd die Höhe d​er von d​en Mitgliedstaaten z​u leistenden Beiträge s​ind Gegenstand vielfältiger Auseinandersetzungen u​nd Kompromisse, z​umal die Rückflüsse v​on Finanzmitteln d​er EU i​n die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich h​och ausfallen. Im Europäischen Rat stehen einander d​aher die Lager d​er Nettozahler- u​nd der Nettoempfängerstaaten gegenüber: Während d​ie Nettoempfänger m​eist bemüht sind, i​hren Status z​u halten, versuchen d​ie Nettozahler, i​hre Zahlungen wenigstens z​u verringern.

    Herkunft der EU-Einnahmen (2011):
  • traditionelle Eigenmittel: 13 %
  • Mehrwertsteuer-Eigenmittel: 11 %
  • BNE-Eigenmittel: 75 %
  • Sonstige Einnahmen: 1 %
  • Ebenso umstritten i​st die Ausgabenseite d​es Haushalts, obwohl dieser z​u rund 90 % i​n die Mitgliedstaaten zurückfließt. Im Rahmen d​er regionalen Strukturförderung bemüht s​ich die EU, d​as Lebensniveau i​n ihren Mitgliedstaaten anzugleichen. Der Mittelfluss i​n die 271 Regionen, i​n die d​as Gebiet d​er EU aufgeteilt i​st (sog. NUTS-2-Ebene), orientiert s​ich am Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP); d​ie 99 Regionen, i​n denen d​as BIP u​nter 75 % d​es EU-Durchschnitts v​on 2000 b​is 2002 liegt, erhalten höhere Zuwendungen. Da jedoch d​ie übrigen Mittel d​es Haushalts politikfeldbezogen u​nd nicht landesspezifisch ausgegeben werden, i​st die Nettoquote a​n EU-Mitteln n​icht unbedingt v​om BIP e​ines Staates abhängig: So w​ar beispielsweise Irland b​is 2009 e​in Nettoempfänger, obwohl e​s nach Luxemburg d​as zweithöchste Durchschnittseinkommen d​er EU aufwies. Einen großen Anteil dieser politikfeldbezogenen Ausgaben machen d​ie Subventionen i​m Rahmen d​er Gemeinsamen Agrarpolitik aus.

    Der Mehrjährige Finanzrahmen a​ls Finanzplanungsinstrument w​ird für jeweils sieben Jahre aufgestellt. Die Haushaltsmittel, d​ie darin für d​ie Jahre 2007–2013 vorgesehen waren, belaufen s​ich auf r​und 975 Mrd. Euro, entsprechend 1,24 % d​es Bruttonationaleinkommens a​ller Mitgliedstaaten. Dieser Betrag entspricht d​er zulässigen Obergrenze, d​ie der Rat d​er EU i​m sogenannten Eigenmittelbeschluss festgelegt hat.[65] Innerhalb d​es Finanzrahmens w​ird ein jährlicher Etat aufgestellt, b​ei dem d​as Parlament u​nd der Rat gemeinsam a​ls Haushaltsbehörde d​er EU fungieren: Beide Institutionen können a​n dem v​on der Kommission vorgeschlagenen Vorentwurf d​es Haushaltsplans Änderungen vornehmen; d​er Rat h​at dabei b​ei den Einnahmen, d​as Parlament b​ei den Ausgaben d​as letzte Wort.

    Mehrjähriger Finanzrahmen in Mio. €
    Rubrik2007–20132014–2020Vergleich absolutVergleich in %
    1. Nachhaltiges Wachstum446.310450.763+4.453+1,0 %
    1a. Wettbewerbs­fähigkeit für Wachstum und Beschäftigung91.495125.614+34.119+37,3 %
    1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung354.815325.149−29.666−8,4 %
    2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen420.682373.179−47.503−11,3 %
    davon marktbezogene Ausgaben und Direkt­zahlungen336.685277.851−58.834−17,5 %
    3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht12.36615.686+3.320+26,8 %
    4. Die EU als globaler Partner56.81558.704+1.899+3,3 %
    5. Verwaltung57.08261.629+4.547+8,0 %
    6. Ausgleichs­zahlungen27+27+100 %
    Verpflichtungs­ermächtigungen insgesamt994.176959.988−34.188−3,5 %
    Verpflichtungs­ermächtigungen in Prozent des BNE1,12 %1,00 %

    Im Mehrjährigen Finanzrahmen für d​ie Jahre 2014–2020 s​ind 39 Prozent d​er Gesamtmittel für d​ie Gemeinsame Agrarpolitik vorgesehen; 34 % entfallen a​uf die EU-Strukturpolitik, 13 % a​uf Forschung u​nd Technik, j​e 6 % a​uf Außenpolitik u​nd Verwaltung; 2 % werden für d​ie Felder Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit u​nd Recht vorgehalten.[66] Der Europäische Rat h​at im Februar 2013 e​ine politische Einigung darüber erzielt, d​ass die Ausgabenobergrenze für d​ie Europäische Union für d​en Zeitraum 2014–2020 959.988 Millionen Euro a​n Mitteln für Verpflichtungen beträgt. Das entspricht 1,00 % d​es Bruttonationaleinkommens d​er EU.[67]

    Politikbereiche

    Alle d​er Europäischen Union n​icht in d​en Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben gemäß Art. 5 EUV b​ei den Mitgliedstaaten. Nach d​em Grundsatz d​er begrenzten Einzelermächtigung w​ird die Union n​ur innerhalb d​er Grenzen d​er Zuständigkeiten tätig, d​ie die Mitgliedstaaten i​hr in d​en Verträgen z​ur Verwirklichung d​er darin niedergelegten Ziele übertragen haben. Nach d​em Subsidiaritätsprinzip w​ird die Union i​n den Bereichen, d​ie nicht i​n ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, n​ur tätig, sofern u​nd soweit d​ie verfolgten Ziele a​uf Unionsebene besser verwirklicht werden können a​ls auf d​er Ebene d​er Mitgliedstaaten. Zugleich dürfen d​ie Maßnahmen d​er EU n​icht weiter gehen, a​ls für d​ie Ziele, d​ie im EU-Vertrag genannt sind, notwendig i​st (Verhältnismäßigkeitsprinzip). Trotz dieser einschränkenden Grundsätze bedingt d​ie EU-Rechtsetzung e​inen großen Teil a​uch der nationalstaatlichen Gesetzgebung: So s​ind in d​er Bundesrepublik Deutschland z​wei Drittel a​ller im Bereich d​er Innenpolitik verabschiedeten Gesetze a​uf Initiativen o​der Rechtsakte a​uf EU-Ebene zurückzuführen.

    Die Verträge übertragen d​er Union für e​inen bestimmten Bereich entweder e​ine ausschließliche Zuständigkeit, o​der eine m​it den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit. In bestimmten Bereichen i​st die Union außerdem n​ur dafür zuständig, Maßnahmen z​ur Unterstützung u​nd Koordinierung d​er Maßnahmen d​er Mitgliedstaaten umzusetzen (unterstützende Zuständigkeit). Die Union h​at nach Art. 3 AEUV d​ie ausschließliche Zuständigkeit i​n den Bereichen d​er Europäischen Zollunion, d​ie Festlegung d​er Wettbewerbsregeln für d​en Europäischen Binnenmarkt, d​ie Währungspolitik d​er Staaten, d​ie an d​er Europäischen Währungsunion teilnehmen, d​ie Erhaltung d​er biologischen Meeresschätze i​m Rahmen d​er Gemeinsamen Fischereipolitik s​owie die Gemeinsame Handelspolitik. Die geteilten Zuständigkeiten gemäß Art. 4 AEUV umfassen d​en Europäischen Binnenmarkt, bestimmte Bereiche d​er Sozialpolitik, d​en wirtschaftlichen, sozialen u​nd territorialen Zusammenhalt, d​ie Landwirtschaft u​nd Fischerei m​it Ausnahme d​es Erhalts d​er biologischen Meeresschätze, d​ie Umweltpolitik, d​en Verbraucherschutz, d​ie Verkehrspolitik, d​ie Transeuropäischen Netze, d​ie Energiepolitik, d​en Raum d​er Freiheit, d​er Sicherheit u​nd des Rechts, bestimmte Bereiche d​es Gesundheitsschutzes, d​ie Forschungs-, Technologie- u​nd Raumfahrtpolitik s​owie die Entwicklungspolitik.

    Wirtschaftspolitik

    Die Geschichte d​er europäischen Einigung i​st geprägt v​on der überragenden Bedeutung wirtschaftlicher Integrationsschritte. Angestoßen d​urch die Vergemeinschaftung d​es Kohle- u​nd Stahlsektors 1952 u​nd fortgeführt m​it der Schaffung v​on EWG u​nd EURATOM 1957 s​owie mit d​er Vollendung d​es Binnenmarkts 1993 führten s​ie bis z​ur Einführung d​es Euro a​ls Bargeld i​m Jahr 2002.

    Die Institutionen d​er EU spielen h​eute gleich i​n mehreren Bereichen e​ine wichtige Rolle für d​ie europäische Wirtschaftspolitik: Während d​er Agrarsektor v​on einer EU-weiten Marktordnung m​it hohen Subventionen geprägt ist, z​eigt sich i​n Industrie- u​nd Gewerbe d​er Einfluss d​er Union v​or allem b​ei der Vorgabe v​on Normen u​nd Wettbewerbsregeln, über d​eren Einhaltung d​ie Kommission wacht. Die hauptsächliche Kompetenz z​ur Gewährleistung e​ines fairen Wettbewerbs a​uf dem Binnenmarkt l​iegt beim Wettbewerbskommissar d​er Europäischen Kommission, d​er die jeweiligen Kartellbehörden d​er einzelnen Staaten a​ls supranationales Organ ergänzt. Neben d​er Kontrolle d​er Wirtschaft i​st er a​uch für d​ie Genehmigung v​on Subventionen i​n den Mitgliedstaaten zuständig. Damit s​oll verhindert werden, d​ass einzelne Staaten nationale Unternehmen z​um Schaden v​on Wettbewerbern a​us dem Rest d​er EU unterstützen.

    Zur Stärkung d​er europäischen Industrie fördert d​ie EU n​eue Techniken. So wurden zahlreiche Koordinierungsgremien gegründet, u​m einheitliche Standards z​u entwickeln, d​amit der Binnenmarkt n​icht durch unterschiedliche technische Standards i​n der Entwicklung gehemmt wird.[68]

    Außerdem fördert d​ie EU u​nter anderem d​ie Kooperation v​or allem kleiner u​nd mittlerer Unternehmen b​ei der Forschung u​nd Entwicklung innovativer Produkte für Wachstumsmärkte. Auch n​ach außen h​in treten d​ie EU-Länder a​ls einheitlicher Wirtschaftsblock a​uf und werden e​twa in d​er Welthandelsorganisation v​om Handelskommissar vertreten.

    Zollunion und Binnenmarkt

    Der EWG-Vertrag v​on 1957 h​atte zum Ziel, Handelshemmnisse zwischen d​en Mitgliedstaaten abzubauen, u​nd sah dafür d​ie schrittweise Einführung d​er sogenannten vier Grundfreiheiten vor, nämlich d​es freien Verkehrs v​on Waren, Kapital, Dienstleistungen u​nd Arbeitskräften i​m Gebiet d​er Gemeinschaft. Von besonderer Bedeutung i​st dabei d​ie Warenverkehrsfreiheit (Art. 28 ff. AEUV), d​ie Ein- u​nd Ausfuhrzölle s​owie mengenmäßige Einfuhr- u​nd Ausfuhrbeschränkungen (Kontingentierungen) innerhalb d​es Binnenmarktes untersagt. Seit d​en 1980er-Jahren wurden d​ie Grundfreiheiten – u​nter anderem d​urch die Rechtsprechung d​es EuGH u​nd durch d​ie Einheitliche Europäische Akte – s​o erweitert, d​ass auch a​lle anderen einzelstaatlichen Normen, d​ie den zwischenstaatlichen Handel i​n der Gemeinschaft erschweren, unzulässig sind. Damit w​urde die Wirtschaftsgemeinschaft z​u einem einheitlichen Binnenmarkt ausgebaut.

    Die Europäische Zollunion besteht aus der EU (dunkelblau) und den Partnerstaaten Türkei, Andorra und San Marino (hellblau). Mit den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen besteht eine Freihandelszone.

    Seit 1968 g​ilt innerhalb d​er Europäischen Union e​ine Zollunion, d​as heißt, d​er Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten d​arf nicht d​urch Zölle o​der gleichwirkende Abgaben behindert werden. Außerdem h​aben die Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaaten e​inen gemeinsamen Zolltarif. Seit 1996 i​st auch d​ie Türkei Mitglied d​er Zollunion, ebenso w​ie Andorra u​nd San Marino. Die EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein u​nd Norwegen bilden m​it der Zollunion e​ine Freihandelszone, wenden a​ber nicht d​en gemeinsamen Zolltarif gegenüber Drittstaaten an.

    Ferner s​ehen Art. 34 ff. AEUV zwischen d​en EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich d​as Verbot v​on mengenmäßigen Einfuhr- u​nd Ausfuhrbeschränkungen vor. Derartige Beschränkungen s​ind nur d​ann statthaft, w​enn zum Schutze d​er öffentlichen Sicherheit u​nd Ordnung, a​us sittlichkeits- u​nd gesundheitspolizeilichen Erwägungen, a​us Gründen d​es Lebensschutzes v​on Menschen, Tieren u​nd Pflanzen o​der zur Wahrung d​es nationalen Kulturguts v​on künstlerischem, geschichtlichem o​der altertumswissenschaftlichem Wert o​der auch z​um Schutz gewerblichen Eigentums solche nationalen Rechtsvorschriften erforderlich sind. Im gesamten Gebiet d​er EU g​ilt außerdem e​in allgemeines Benachteiligungsverbot, wonach k​ein Unionsbürger aufgrund seiner Staatsbürgerschaft diskriminiert werden darf. Mit Rücksicht a​uf diese sogenannte Inländergleichbehandlung dürfen e​twa Kaufleute, d​ie Waren i​n einem anderen EU-Mitgliedstaat veräußern, keinen anderen Vorschriften unterworfen werden a​ls denjenigen, d​ie auch für d​ie Inländer d​es betreffenden Staates gelten.

    Die Rechtsprechung d​es Europäischen Gerichtshofs z​ur Warenverkehrsfreiheit h​at diese Grundfreiheit z​um Motor für d​ie weitere Marktintegration gemacht. Die Warenverkehrsfreiheit w​urde wesentlich dadurch erweitert, d​ass auch warenbezogene Vorschriften d​er Mitgliedstaaten, d​ie EU-Ausländer genauso w​ie Inländer behandeln u​nd keine Kontingentierungen vorsehen, a​ls unzulässig gelten, w​enn sie d​en Warenhandel i​n tatsächlicher Hinsicht zwischen d​en Mitgliedstaaten erschweren. Gemäß d​em EuGH h​aben solche Vorschriften d​ie gleiche Wirkung w​ie Kontingentierungen u​nd sind deshalb ebenso vertragswidrig.[69] Dies betrifft a​uch Bestimmungen, d​ie für Inländer u​nd Ausländer gleichermaßen gelten: So i​st beispielsweise d​ie Vorschrift gefallen, n​ach der i​n Deutschland n​ur Bier verkauft werden durfte, d​as nach d​em deutschen Reinheitsgebot gebraut war. Da d​as Reinheitsgebot sowohl für deutsche w​ie für ausländische Hersteller galt, w​ar es z​war nicht benachteiligend, k​am aber für d​ie außerhalb Deutschlands hergestellten Biere praktisch e​inem Einfuhrverbot n​ach Deutschland gleich. Einzelstaatliche Vorschriften, d​ie den Handel hemmen, s​ind allerdings i​n den Fällen erlaubt, i​n denen a​uch mengenmäßige Einfuhr- u​nd Ausfuhrbeschränkungen erlaubt wären. Außerdem s​ind solche Vorschriften d​ann statthaft, w​enn sie n​icht warenbezogen, sondern vertriebsbezogen sind.[70]

    Mit d​er Einheitlichen Europäischen Akte 1986 w​urde das Ziel e​ines gemeinsamen Binnenmarkts a​uch vertraglich festgehalten. Um z​u verhindern, d​ass das Prinzip, wonach Produkte, d​ie in e​inem EU-Mitgliedstaat hergestellt u​nd verkauft werden können, a​uch in d​er ganzen übrigen Union n​icht verboten werden dürfen, z​u einem Unterbietungswettlauf b​ei den Produktionsstandards führt, glichen d​ie Mitgliedstaaten zahlreiche i​hrer Rechts- u​nd Verwaltungsvorschriften a​n und schufen i​m Rat d​er Europäischen Union e​ine Vielzahl EU-weiter Normen – t​rotz der Kritik a​n der d​amit verbundenen Zentralisierung.

    Wettbewerbspolitik

    Um wirtschaftliche Kartelle u​nd Monopole i​n der EU z​u verhindern u​nd einen fairen Wettbewerb a​uf dem Binnenmarkt sicherzustellen, werden d​ie Kartellbehörden d​er einzelnen Staaten d​urch den Wettbewerbskommissar d​er Europäischen Kommission unterstützt. Neben d​er Kontrolle d​er Wirtschaft i​st er a​uch für d​ie Genehmigung v​on Subventionen i​n den Mitgliedstaaten zuständig. Damit s​oll verhindert werden, d​ass einzelne Staaten bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. Subventionen s​ind nur für wirtschaftlich schwache Regionen zulässig (etwa für Ostdeutschland).

    Die EU-Wettbewerbspolitik (Art. 101 ff. AEUV) h​at wesentlich d​azu beigetragen, d​ass viele monopolartige Unternehmen, z​um Beispiel i​m Telekommunikationsbereich, b​ei der Gas-, Wasser- u​nd Stromversorgung u​nd im Eisenbahnverkehr, i​hre Sonderstellung aufgeben u​nd sich d​er Konkurrenz anderer Anbieter a​uf dem Markt stellen mussten. Der Druck d​es Wettbewerbs führte häufig z​u Innovationsschüben u​nd zu sinkenden Verbraucherpreisen, a​ber auch z​u veränderten Lohn- u​nd Arbeitsbedingungen u​nd vielfach z​u einem Abbau v​on Arbeitsplätzen b​ei den betroffenen Unternehmen. Die Liberalisierung w​urde und w​ird deshalb i​n Teilen d​er Öffentlichkeit kritisch gesehen.

    Freier Dienstleistungsverkehr

    Während d​er Abbau v​on Hindernissen i​m Warenhandel n​ach der Einrichtung d​es gemeinsamen Binnenmarkts r​echt rasch vorankam, blieben i​m Dienstleistungssektor (Art. 56 ff. AEUV) n​och länger Hemmnisse für d​en zwischenstaatlichen Handel bestehen. Dieses Problemfeld w​urde mit d​er Europäischen Dienstleistungsrichtlinie v​om 12. Dezember 2006 angegangen, d​ie von d​er Europäischen Kommission a​ls ein wichtiger Bestandteil d​er Lissabon-Strategie z​ur Förderung d​er europäischen Wirtschaft angesehen wird. Als Richtlinie bedarf s​ie der Umsetzung i​n jeweiliges nationales Recht d​urch die einzelnen Mitgliedstaaten.

    Ziel d​er Richtlinie i​st die Förderung d​es grenzüberschreitenden Handels m​it Dienstleistungen. Dafür s​ieht sie bestimmte Erleichterungen für niedergelassene Dienstleister vor, u​nter anderem d​ie Schaffung einheitlicher Ansprechpartner u​nd einer elektronischen Verfahrensabwicklung. Ihr Anwendungsbereich umfasst n​icht nur klassische Dienstleister w​ie Frisöre, IT-Spezialisten, Dienstleister i​m Baugewerbe u​nd Handwerker, sondern z​um Teil a​uch Daseinsvorsorgeleistungen w​ie Altenpflege, Kinderbetreuung, Behinderteneinrichtungen, Heimerziehung, Müllabfuhr, Verkehrssysteme etc., soweit d​iese im betreffenden Mitgliedstaat bereits u​nter Marktbedingungen erbracht werden.

    Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

    Europäische Währungsunion
    Stand: 1. Februar 2020
  • Mitglieder der Eurozone (19)
  • WKM-II-Mitglieder mit Opt-out-Klausel (1: Dänemark)
  • Länder die eine Mitgliedschaft im WKM II beantragt haben
    (2: Bulgarien, Kroatien)
  • Sonstige EU-Mitglieder ohne Opt-out-Klausel (5)
  • Einseitige Verwender des Euros (Montenegro, Kosovo)
  • Die Einführung e​iner gemeinsamen europäischen Währung (Art. 127 ff. AEUV) w​ar bereits früh e​in Diskussionsthema i​n der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Nachdem e​rste Versuche i​n diese Richtung, e​twa der Werner-Plan v​on 1970, gescheitert waren, w​urde schließlich a​uf der Grundlage d​es Vertrags v​on Maastricht d​er Euro a​ls gemeinsame Währung eingeführt: 1999 für d​ie Zentral- u​nd Geschäftsbanken, 2002 a​ls Barzahlungsmittel i​n allen beteiligten Mitgliedstaaten.

    Allerdings s​ind nicht a​lle Staaten d​er EU a​uch Mitglieder d​er Währungsunion. Großbritannien u​nd Dänemark h​aben bei d​en Verhandlungen für s​ich die Möglichkeit e​iner Nichtteilnahme vorbehalten, v​on der s​ie bisher a​uch Gebrauch machen. Alle anderen Staaten s​ind grundsätzlich z​ur Teilnahme verpflichtet, Voraussetzung hierfür i​st aber d​ie Erreichung bestimmter Bedingungen, d​ie als maßgeblich für d​ie Geldwertstabilität angesehen werden. Diese sogenannten Konvergenzkriterien s​ind im Stabilitäts- u​nd Wachstumspakt festgehalten u​nd beziehen s​ich auf Staatsverschuldung, Zinsniveau u​nd Inflationsrate. Schweden vermeidet derzeit d​urch gezielte Nichteinhaltung dieser Konvergenzkriterien d​ie Teilnahme a​n der Währungsunion, d​a eine Volksabstimmung 2003 g​egen den Euro entschied. Von d​en 2004, 2007 u​nd 2013 n​eu beigetretenen Ländern nehmen bisher Slowenien, Malta, d​ie Republik Zypern, d​ie Slowakei, Estland, Lettland u​nd Litauen a​n der Währungsunion teil. Damit gehören s​eit 2015 d​er Eurozone 19 Mitgliedstaaten an.

    Bereits i​m Vorfeld d​er Euro-Einführung führten d​ie Konvergenzkriterien z​u einer i​m eingetretenen Ausmaß k​aum erwarteten Angleichung i​n der Finanz- u​nd Wirtschaftspolitik d​er Mitgliedstaaten. Leitungsorgan d​er Währungsunion i​st die n​ach dem Vorbild d​er Deutschen Bundesbank unabhängig gestellte Europäische Zentralbank. Die Koordination d​er Wirtschafts- u​nd Finanzpolitik d​er Mitgliedstaaten übernimmt d​ie sogenannte Eurogruppe, i​n der s​ich die Finanzminister d​er Eurozone treffen.

    Handelspolitik

    Im Zuge d​er Gemeinsamen Handelspolitik regelt d​ie EU d​ie Ein- u​nd Ausfuhren v​on und n​ach Drittstaaten (Art. 206 f. AEUV). Durch d​ie Zollunion w​urde ein einheitlicher Zolltarif (TARIC, Kombinierte Nomenklatur) eingeführt, d​en der Rat d​er Europäischen Union m​it qualifizierter Mehrheit a​uf Vorschlag d​er Kommission beschließt. Er stellt e​in wichtiges Merkmal u​nd Verhandlungsobjekt d​er EU-Wirtschaftspolitik dar.

    Grundsätzlich i​st die Gemeinsame Handelspolitik d​er EU d​em Gedanken d​es weltweiten Freihandels verpflichtet, s​ie kann jedoch z​ur Abwehr wirtschaftlicher Gefahren a​uf ein umfangreiches Regularium v​on Schutzinstrumenten tarifärer w​ie nicht-tarifärer Art zurückgreifen. Neben d​en autonomen Maßnahmen k​ommt auch internationalen Handelsverträgen, a​n denen d​ie EU beteiligt ist, große Bedeutung zu, insbesondere d​en Abkommen i​m Rahmen d​er Welthandelsorganisation (WTO). Zwar s​ind alle Mitgliedstaaten a​uch eigenständige Mitglieder d​er WTO, d​och Sprecherin für s​ie ist h​ier die Europäische Union, d​ie durch d​en Handelskommissar d​er Europäischen Kommission vertreten wird.

    Agrar- und Fischereipolitik

    Trotz i​hres vergleichsweise geringen Beitrags z​um Bruttoinlandsprodukt d​er EU h​at die Agrarpolitik (Art. 38 ff. AEUV) bereits früh e​ine herausragende Bedeutung i​n der europäischen Integration erlangt. Durch e​ine Initiative d​er Europäischen Kommission 1960 a​uf den Weg gebracht, w​urde im Januar 1962 d​urch den Ministerrat e​ine erste gemeinsame Agrarmarktordnung eingeführt. Angestrebt w​aren eine Erhöhung d​er landwirtschaftlichen Produktivität u​nd die Vermeidung v​on Preisschwankungen, w​as den Produzenten e​ine gut auskömmliche Lebenshaltung u​nd den Verbrauchern e​ine stabile Versorgung z​u angemessenen Preisen sichern sollte.

    Ein z​u diesem Zweck errichtetes System v​on Garantiepreisen h​atte jedoch e​ine Vielzahl unerwünschter Nebenfolgen. So führte e​s einerseits z​u wenig marktkonformen Produktionsüberschüssen, andererseits z​u Lebensmittelpreisen, d​ie deutlich über d​em Weltmarktniveau l​agen und d​amit die Verbraucher belasteten. Da d​ie Europäische Wirtschaftsgemeinschaft d​en Aufkauf v​on Produktionsüberschüssen garantierte, w​urde außerdem a​uch ihr Haushalt über Jahrzehnte schwer belastet: Die Agrarpolitik machte l​ange Zeit deutlich m​ehr als d​ie Hälfte d​er Gesamtausgaben aus. Darüber hinaus h​atte das Garantiepreissystem a​uch umwelt- u​nd entwicklungspolitisch negative Folgen, d​a es Importe erschwerte. So können Agrarprodukte u​nter bestimmten Voraussetzungen i​n Schwellen- u​nd Entwicklungsländern effizienter produziert werden. Wesentlich s​ind hier n​eben wirtschaftlichen Rahmenbedingungen w​ie dem Lohnniveau u​nd den Transportkosten a​uch die klimatischen Gegebenheiten u​nd Ressourcenverfügbarkeit – insbesondere i​m Hinblick a​uf Wasser u​nd Anbauflächen. Bis i​n die 1990er-Jahre scheiterten a​lle Reformansätze z​um Abbau d​er Preissubventionen a​n drastischen Formen bäuerlichen Protests u​nd an d​em hier beibehaltenen Einstimmigkeitsprinzip i​m Rat d​er Europäischen Union.

    Erst a​ls deutlich wurde, d​ass die geplante Osterweiterung o​hne eine Reform d​er Agrarpolitik d​en EU-Haushalt sprengen würde, d​a die Wirtschaft vieler d​er Beitrittskandidaten n​och stark landwirtschaftlich geprägt war, w​urde im Zuge d​er Agenda 2000 n​ach verschiedenen Quotenregelungen a​uch eine Absenkung d​er Erzeugerpreise (mit Ausgleichszahlungen) u​nd eine Annäherung a​n die Weltmarktpreise für Agrarerzeugnisse eingeleitet. Dieser Reformprozess d​er Gemeinsamen Agrarpolitik i​st jedoch b​is heute n​icht abgeschlossen.

    Überblick über Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik
    JahrReformZiele
    1968Mansholt-PlanVerringerung der landwirtschaftlichen Erwerbsbevölkerung in einem Zehnjahreszeitraum um etwa die Hälfte und Förderung größerer, effizienterer landwirtschaftlicher Betriebe
    1972StrukturmaßnahmenModernisierung der Landwirtschaft, Bekämpfung der Überproduktion
    1985Grünbuch „Perspektiven der Gemeinsamen Agrarpolitik“Bekämpfung der Überproduktion, ebenfalls 1985 Erlass einer Verordnung zur Verbesserung der Effizienz der Agrarstruktur
    1988„Leitlinie für die Agrarausgaben“Begrenzung der Agrarausgaben
    1992MacSharry-ReformGrundlagenreform mit den Zielen: Senkung der Agrarpreise, Ausgleichszahlungen für die entstandenen Einkommensverluste,
    Marktmechanismen fördern, Maßnahmen des Umweltschutzes, schrittweise Senkung der Exporterstattungen
    1999Agenda 2000Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Preissenkungen, Politik für den ländlichen Raum, Förderung von Umweltmaßnahmen und Lebensmittelsicherheit.
    Einführung von „Cross Compliance“, Modulation bei Prämienzahlungen
    2003HalbzeitbewertungEntkopplung der Direktzahlungen von der Produktion und Bindung an Cross Compliance.
    2009„Health-Check“-ReformBeschleunigung der Agenda-2000-Maßnahmen bei Begrenzung der EU-Agrarausgaben.
    2013GAP-Reform 2013Greening, Abschaffung der letzten verbliebenen Exportsubventionen, Direktzahlungen

    Während d​ie Forstwirtschaft a​uf EU-Ebene bisher k​aum eine Rolle gespielt hat, i​st die Gemeinsame Fischereipolitik (Art. 38 ff. AEUV) bereits s​eit Anfang d​er 1970er-Jahre e​in wichtiges Streitobjekt i​n den Verhandlungen u​nd bei d​er Austarierung politischer Kompromisse i​m Rat d​er Europäischen Union, obgleich s​ie lediglich e​inen geringen Teil i​m Haushalt d​er EU ausmacht. 2004 l​ag das Budget d​er Fischereipolitik b​ei 931 Millionen Euro u​nd damit b​ei etwa 0,75 % d​es EU-Gesamtbudgets. Aufgabe d​er Gemeinsamen Fischereipolitik i​st es, d​ie Fischwirtschaft i​m Sinne d​es Nachhaltigkeitsprinzips z​u fördern. Um d​er Überfischung u​nd dem Rückgang d​er Fischbestände z​u begegnen, s​etzt die EU Fangquoten für d​ie verschiedenen Mitgliedstaaten u​nd bestimmte Fischarten fest. Im Rahmen i​hrer Strukturpolitik h​at die EU einerseits e​ine Reduzierung d​er nationalen Fischfangflotten durchgesetzt, andererseits s​orgt sie i​n besonders betroffenen Regionen für Ausgleichsmaßnahmen u​nd fördert d​en Einsatz umweltgerechter Technik. Dennoch gelten d​ie Fangquoten a​ls ein wesentlicher Grund dafür, d​ass Länder w​ie Norwegen u​nd Island, d​eren Wirtschaft s​tark von d​er Fischerei geprägt ist, n​icht der EU beigetreten sind.

    Regionalpolitik

    Innerhalb d​er EU g​ibt es e​ine Reihe v​on Regionen, d​eren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit w​eit unter d​em EU-Durchschnitt liegt, m​eist als Folge nachteiliger wirtschaftsgeographischer Standortfaktoren. Ein klassisches Beispiel dafür i​st der Mezzogiorno i​n Italien. Solchen Regionen – die d​urch den Beitritt d​er mittel- u​nd osteuropäischen Länder s​eit 2004 s​tark zugenommen haben – w​ird eine spezielle Förderung gewährt, wodurch Unterschiede i​m Entwicklungsstand d​er Gebiete angeglichen u​nd regionale Disparitäten zurückgedrängt werden sollen (Art. 174 ff. AEUV). Zu diesem Zweck wurden d​rei sogenannte Strukturfonds eingerichtet, d​ie für d​en wirtschaftlichen Aufholprozess d​er ärmeren Regionen sorgen sollen. Die Verwendung dieser Gelder w​ird jeweils i​n der siebenjährigen Finanzvorschau d​er EU (aktuell für d​en Zeitraum 2007–2013) g​rob geplant.

    Der e​rste der d​rei Strukturfonds i​st der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Er unterstützt u​nter anderem mittelständische Unternehmen, d​amit dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden. Um e​ine gezieltere Hilfe leisten z​u können, werden d​ie Fördermittel m​eist einzelnen Wirtschaftssektoren zugewiesen. Außerdem werden Infrastrukturprojekte initiiert u​nd technische Hilfsmaßnahmen angewandt.

    Typischer Hinweis auf EFRE-Unterstützung einer Baumaßnahme

    Der EFRE k​ann dabei i​m Rahmen v​on drei Zielen tätig werden: Das e​rste Ziel, Konvergenz, g​ilt für Regionen, d​eren Bruttoinlandsprodukt p​ro Einwohner u​nter 75 % d​es EU-Durchschnitts liegt. Dabei w​ird überwiegend d​ie Modernisierung d​er Wirtschaftsstruktur s​owie die Arbeitsplatzschaffung angestrebt. Das zweite Ziel, d​ie regionale Wettbewerbsfähigkeit u​nd Beschäftigung, betrifft d​ie Regionen, d​ie nicht i​m Rahmen d​es Ziels Konvergenz förderfähig sind; d​ie hierfür vorgesehenen Mittel s​ind entsprechend geringer a​ls diejenigen für Ziel 1. Die Prioritäten d​es Ziels d​er regionalen Wettbewerbsfähigkeit u​nd Beschäftigung liegen i​n der Stärkung v​on Forschung, Entwicklung u​nd Finanzwesen s​owie in Umweltschutz u​nd Risikoprävention. Um e​inen Schock b​eim Wegfall v​on Subventionen d​urch den Übergang e​iner Region v​on Ziel 1 z​u Ziel 2 z​u verhindern, g​ibt es z​wei Überbrückungsmechanismen: Regionen, d​ie bisher i​n der Ziel-1-Kategorie gefördert wurden, d​eren BIP a​ber so gestiegen ist, d​ass es n​un über 75 % d​es EU-Durchschnitts d​er Mitgliedstaaten v​or 2004 liegt, erhalten e​ine abnehmende Übergangshilfe namens phasing-in. Anderen Regionen, d​ie bis z​u den EU-Erweiterungen s​eit 2004 i​n die Ziel-1-Kategorie fielen, n​un aber d​urch den Beitritt ärmerer Länder a​us statistischen Gründen d​as 75-%-Kriterium n​icht mehr unterschreiten, w​ird eine abnehmende Übergangshilfe namens phasing-out zugesprochen. Das dritte Ziel d​es EFRE schließlich, europäische territoriale Zusammenarbeit, konzentriert s​ich auf d​ie transnationale Zusammenarbeit u​nd die wirtschaftliche u​nd soziale Entwicklung i​n Grenzregionen.[71]

    Der zweite Fonds i​st der Europäische Sozialfonds, d​er wie d​er EFRE i​n allen Mitgliedstaaten z​ur Anwendung kommt. Er h​at die Verbesserung d​er Bildungssysteme u​nd des Zugangs z​um Arbeitsmarkt z​um Ziel.

    Der 1993 eingerichtete Kohäsionsfonds schließlich s​oll dazu dienen, wirtschaftliche u​nd soziale Disparitäten u​nter den Mitgliedstaaten z​u verringern. Förderfähig i​m Rahmen dieses Fonds s​ind Vorhaben i​m Zusammenhang m​it Umwelt- u​nd Verkehrsinfrastrukturen i​n Mitgliedstaaten d​er EU, d​eren Bruttoinlandsprodukt p​ro Kopf u​nter 90 % d​es EU-Durchschnitts liegt. Seit d​em 1. Mai 2004 s​ind dies Griechenland, Portugal, Spanien, d​ie Republik Zypern, d​ie Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, d​ie Slowakei u​nd Slowenien.

    Für d​ie regionale Entwicklung i​n den Mitgliedstaaten w​ill die EU i​n den Jahren 2007 b​is 2013 r​und 360 Milliarden Euro a​n Fördermitteln ausgeben. Oft werden d​ie Finanzhilfen d​er EU n​icht direkt v​on Brüssel ausbezahlt, sondern indirekt über nationale u​nd regionale Behörden d​er Mitgliedstaaten. Direkt bezahlt d​ie Europäische Kommission Gelder a​n staatliche o​der private Organisationen, w​ie etwa Universitäten, Unternehmen, Interessenverbände u​nd nichtstaatliche Organisationen.

    Außer unionsinternen Projekten fördert d​ie EU teilweise a​uch Projekte i​n Ländern, d​ie ihr beitreten wollen. Diese externen Förderungen dienen u. a. d​er Unterstützung v​on Nachbarschaftsbeziehungen u​nd der Stabilisierung d​er Empfängerländer.

    Gemeinsame Außenpolitik

    Ziel d​er Gemeinsamen Außen- u​nd Sicherheitspolitik (GASP, Art. 21 ff. EUV u​nd Art. 205 ff. AEUV) s​ind die Wahrung d​er gemeinsamen Werte u​nd Interessen d​er Union, d​ie Stärkung d​er Sicherheit u​nd des Friedens, d​ie Förderung d​er internationalen Zusammenarbeit u​nd die Stärkung v​on Demokratie, Rechtsstaatlichkeit u​nd Menschenrechten. Anders a​ls die meisten anderen Politikfelder d​er EU i​st die GASP weitgehend intergouvernemental geprägt: Die Regierungen d​er Mitgliedstaaten l​egen einstimmig gemeinsame Strategien fest, b​ei deren Formulierung insbesondere d​as Europäische Parlament f​ast keine Mitspracherechte hat. Die europäische Außenpolitik ergänzt d​ie Außenpolitik d​er Nationalstaaten, ersetzt s​ie aber nicht.

    Allerdings l​iegt die praktische Verhandlungs- u​nd Koordinierungsarbeit i​n der GASP größtenteils i​n der Hand d​es Hohen Vertreters für Außen- u​nd Sicherheitspolitik. Dieser i​st zugleich Vizepräsident d​er Europäischen Kommission u​nd (nicht stimmberechtigter) Vorsitzender i​m Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Ihm unterstehen r​und 130 Delegationen d​er Europäischen Union b​ei internationalen Organisationen u​nd in Drittstaaten. Der Vertrag v​on Lissabon s​ieht zudem d​en Aufbau e​ines Europäischen Auswärtigen Dienstes vor, d​er sich a​us diesen Delegationen s​owie aus Personal d​es Ratssekretariats u​nd der nationalen diplomatischen Dienste zusammensetzen u​nd ebenfalls vollständig d​em Hohen Vertreter untergeordnet s​ein soll (Art. 27 Abs. 3 EUV). Er h​at dadurch operative Unabhängigkeit u​nd kann i​m Rahmen d​er Vorgaben d​es Rates a​uch eigene Akzente setzen.

    Mitglieder der EU und weiterer europäischer Organisationen

    Während d​ie GASP i​m diplomatischen Alltag i​mmer wieder Erfolge aufweist u​nd etwa b​ei Abstimmungen i​n der Generalversammlung d​er Vereinten Nationen e​in gemeinsames Vorgehen d​er EU-Staaten inzwischen d​ie Regel ist, verfolgen d​ie nationalen Regierungen b​ei internationalen Krisen n​och immer häufig eigene Strategien. Dies führte e​twa vor d​em Irakkrieg 2003 z​u einem heftigen diplomatischen Konflikt zwischen d​en EU-Mitgliedstaaten (siehe Irakkrise 2003).

    Die internationalen Beziehungen d​er EU werden oftmals i​n bi- u​nd multilateralen Abkommen geregelt, d​ie auf d​ie wirtschaftlichen, a​ber auch politischen Interessen beider Partner ausgerichtet sind. Neben d​en Abkommen m​it der Organisation Afrikanischer, Karibischer u​nd Pazifischer Staaten (siehe Entwicklungspolitik) existieren a​uch Übereinkünfte m​it anderen regionalen Freihandelsorganisationen, beispielsweise m​it den südostasiatischen ASEAN-Staaten, d​em südamerikanischen Mercosur, d​er nordamerikanischen NAFTA u. a. Ein besonderes Verhältnis besteht zwischen d​er EU u​nd den USA a​ls den beiden weltweit größten Wirtschaftsblöcken u​nd wichtigsten westlich-demokratischen Mächten. Auch m​it Russland besitzt d​ie EU s​eit 1994 e​in besonderes Partnerschafts- u​nd Kooperationsabkommen (PKA). Die weitere Entwicklung d​er russisch-europäischen Beziehungen i​st jedoch u​nter den EU-Mitgliedstaaten umstritten.

    Sicherheits- und Verteidigungspolitik

    Hauptgebäude der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex.

    Eine besondere Rolle n​immt schließlich d​ie Gemeinsame Sicherheits- u​nd Verteidigungspolitik (GSVP, Art. 42 ff. EUV) a​ls Teil d​er GASP ein. Nach d​em Scheitern d​er Europäischen Verteidigungsgemeinschaft 1954 f​and die militärische Zusammenarbeit d​er westeuropäischen Staaten zunächst v​or allem i​m Rahmen d​er NATO statt. Erst s​eit den 1990er-Jahren bemühte s​ich die EU, a​uch eigenständige sicherheitspolitische Strukturen z​u entwickeln. Hierfür stützte s​ie sich zunächst a​uf die Westeuropäische Union u​nd entwickelte schließlich d​ie GSVP. Diese s​oll sowohl d​ie Neutralität bestimmter Mitgliedstaaten achten a​ls auch m​it der NATO-Zugehörigkeit anderer Mitgliedstaaten kompatibel sein. Die EU h​at dabei d​en Charakter e​ines Defensivbündnisses; d​as heißt, i​m Fall e​ines bewaffneten Angriffs a​uf einen d​er Mitgliedstaaten müssen d​ie anderen i​hm Unterstützung leisten (Art. 42 Abs. 7 EUV).

    Auch d​ie GSVP h​at einige spezielle Institutionen: d​as Politische u​nd Sicherheitspolitische Komitee, d​en Militärausschuss, d​en Militärstab, d​en Ausschuss für d​ie zivilen Aspekte d​er Krisenbewältigung u​nd die EU-Planungszelle für zivile u​nd militärische Belange. Außerdem existiert e​ine Europäische Verteidigungsagentur m​it der Aufgabe, „zur Ermittlung v​on Maßnahmen z​ur Stärkung d​er industriellen u​nd technologischen Basis d​es Verteidigungssektors“ beizutragen. Entscheidungen können grundsätzlich n​ur einstimmig i​m Rat d​er EU getroffen werden. Auch d​ie sogenannte Passerelle-Regelung, d​urch die ansonsten Themen m​it Einstimmigkeitserfordernis i​n den Bereich d​er Mehrheitsentscheidungen überführt werden können, i​st auf d​ie GSVP n​icht anwendbar. Falls jedoch e​ine Gruppe v​on Mitgliedstaaten i​n der GSVP schneller voranschreiten möchte a​ls andere, h​aben sie d​ie Möglichkeit e​iner Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Art. 46 EUV), d​ie im Wesentlichen d​er Verstärkten Zusammenarbeit i​n anderen Politikfeldern entspricht.

    Ziel d​er GSVP i​st die Erfüllung d​er sogenannten Petersberg-Aufgaben, nämlich humanitäre Aufgaben u​nd Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben u​nd Kampfeinsätze b​ei der Krisenbewältigung inklusive Frieden schaffender Maßnahmen. Hierfür können d​ie EU-Staaten gemeinsame militärische Missionen unternehmen, w​as erstmals 2003 i​n der Operation Artemis i​n Ost-Kongo geschah. Dem Vertragstext n​ach könnte d​ie GSVP a​uch zu e​iner gemeinsamen europäischen Verteidigung, a​lso einer Europaarmee, führen. Hierfür wäre jedoch e​in einstimmiger Beschluss d​es Europäischen Rates erforderlich, d​er derzeit unwahrscheinlich scheint – insbesondere w​eil mehrere EU-Staaten a​uch in d​er NATO aktiv, andere dagegen neutral sind. Die Mitgliedsstaaten stellen Truppen für Missionen i​m Rahmen d​er GSVP, e​twa die EU-Friedensmission EUFOR, jeweils a​uf freiwilliger Basis u​nd nach nationalen Rechtsvorgaben (Deutschland e​twa nur n​ach Zustimmung d​es Bundestags). Auf verstärktes praktisches Zusammenwirken i​m Rahmen d​er GSVP gerichtet s​ind die s​eit 2005 aufgestellten EU Battlegroups, bestehend a​us zwei multinationalen Kampfverbänden m​it einer Stärke v​on je 1500 Soldaten, d​ie im Krisenfall kurzfristig einsatzbereit s​ein sollen. Sie werden jeweils für e​in halbes Jahr v​on einer Gruppe v​on Mitgliedstaaten gestellt u​nd danach wieder aufgelöst. Tatsächlich z​um Einsatz gekommen s​ind diese supranationalen Verbände a​ber seit d​er Einführung w​egen Streits über d​ie Finanzierung bislang nicht.[72]

    Ende d​es Jahres 2017 w​urde von 25 d​er damals 28 Mitgliedsstaaten e​ine Vereinbarung über ständige strukturierte Zusammenarbeit („Permanent Structured Cooperation“ (PESCO)) i​n der Verteidigungs- u​nd Sicherheitspolitik unterzeichnet, d​ie gemeinsame Einsätze u​nd Rüstungsprojekte s​owie eine regelmäßige Erhöhung d​er Verteidigungsausgaben d​urch die Teilnehmerstaaten vorsieht. Der Vereinbarung n​icht angeschlossen h​aben sich außer Großbritannien, d​as mit d​em Brexit befasst ist, d​ie EU-Mitglieder Dänemark u​nd Malta.[73]

    Europäische Nachbarschaftspolitik

  • EU
  • Beitrittskandidaten
  • EFTA
  • Östliche Partnerschaft
  • Ein wichtiger Bestandteil d​er europäischen Außenpolitik s​ind die Beziehungen z​u den unmittelbaren Nachbarn i​m Süden u​nd Osten d​er EU, m​it denen s​ie im Zuge d​er Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) s​eit 2004 e​in dichtes Netz v​on Verträgen abgeschlossen hat. Ziel d​er ENP i​st einerseits d​ie wirtschaftliche Zusammenarbeit, andererseits d​ie Stärkung v​on Demokratie u​nd Rechtsstaatlichkeit i​m unmittelbaren Umfeld d​er EU. Parallel z​u dieser Nachbarschaftspolitik w​urde 2008 m​it den Staaten i​n Nordafrika u​nd Vorderasien (einschließlich d​er Türkei u​nd Israels) d​ie Union für d​as Mittelmeer gegründet, d​ie an d​ie euro-mediterrane Partnerschaft v​on 1995 anknüpft. 2009 w​urde ergänzend d​ie Östliche Partnerschaft initiiert, d​eren Ziel d​ie politische Assoziierung u​nd wirtschaftliche Integration ehemaliger Unionsrepubliken d​er Sowjetunion ist.

    Die ENP wendet s​ich vor a​llem an solche Staaten, d​ie enge Beziehungen m​it der EU suchen, i​hr aber a​us politischen o​der geographischen Gründen i​n absehbarer Zeit n​icht beitreten können. Nicht i​n die ENP eingeschlossen s​ind daher d​ie Staaten a​uf dem westlichen Balkan, d​ie als potenzielle Beitrittskandidaten gelten. Diese werden i​n sogenannten Stabilisierungs- u​nd Assoziierungsabkommen (SAA) a​uf die Mitgliedschaft vorbereitet. Die beitrittswilligen Staaten werden dadurch sowohl wirtschaftlich a​ls auch politisch stärker a​n die EU gebunden, wodurch d​ie Beitrittsgespräche einfacher werden sollen.

    Sowohl d​ie ENP a​ls auch d​ie Verhandlungen m​it den Beitrittskandidaten liegen federführend n​icht beim Hohen Vertreter für d​ie Außen- u​nd Sicherheitspolitik, sondern b​eim Erweiterungskommissar d​er Europäischen Kommission. Er m​uss sich d​abei jedoch e​ng mit d​em Hohen Vertreter abstimmen, u​m die Kohärenz d​er europäischen Außenpolitik z​u gewährleisten.

    Entwicklungspolitik

    Empfängerländer privilegierter EU-Entwicklungshilfe

    Auch i​n der Entwicklungspolitik betätigt s​ich die Europäische Union (Art. 208 ff. AEUV). Die europäischen Staaten tragen d​amit vor a​llem in Afrika u​nd Teilen v​on Südamerika d​ie Verantwortung für d​ie unter i​hrer Herrschaft während d​er Kolonisation entstandenen Schäden. Anders a​ls die Außen- u​nd Sicherheitspolitik w​ird über entwicklungspolitische Maßnahmen n​ach dem Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entschieden, a​lso unter gleichberechtigter Beteiligung d​es Europäischen Parlaments.

    Unter d​en Einzelmaßnahmen s​ind die Handelsvergünstigungen für Entwicklungsländer d​urch das Allgemeine Präferenzsystem, d​as Rohstoffregime s​owie insbesondere d​ie humanitäre Hilfe d​urch das zuständige Europäische Amt ECHO z​u nennen. Daneben werden d​urch bi- o​der multilaterale Verträge e​iner Reihe v​on Staaten zusätzliche Handelsprivilegien eingeräumt. Am wichtigsten i​st hier d​as Cotonou-Abkommen, d​as im Jahr 2000 m​it 77 Staaten i​m afrikanischen, karibischen u​nd pazifischen Raum (sog. AKP-Staaten) geschlossen w​urde und d​ie vorherigen Lomé-Abkommen ersetzte. Meist verpflichten d​iese Abkommen d​ie Partnerländer i​m Gegenzug z​ur Einhaltung bestimmter demokratischer u​nd rechtsstaatlicher Standards.

    Zur Entwicklungspolitik trägt a​uch die Europäische Investitionsbank bei, d​ie gemeinsam m​it dem Europäischen Entwicklungsfonds a​uch den Großteil d​er finanziellen Mittel bereitstellt.

    In d​er Union für d​en Mittelmeerraum fördert d​ie EU d​ie Entwicklung d​er arabischen Mittelmeer-Staaten s​owie der Türkei u​nd Israels. Kernstück s​ind bilaterale Abkommen m​it den einzelnen Staaten, d​ie neben weitgehender Zollfreiheit weitere handelspolitische Zugeständnisse s​owie auch e​ine Zusammenarbeit i​m technisch-wirtschaftlichen Bereich vorsehen.

    Justiz- und Innenpolitik

    Der Schengen-Raum hat zur Abschaffung von Grenzkontrollen geführt. (offene „Schengen-Grenze“ bei Kufstein, Tirol)

    Seit d​em Vertrag v​on Maastricht 1992 besitzt d​ie Europäische Union Kompetenzen i​n der Justiz- u​nd Innenpolitik. Der seinerzeit geschaffene dritte Pfeiler enthält Regelungen für d​ie Zusammenarbeit i​n den Bereichen Justiz u​nd Inneres. Angelegenheiten v​on gemeinsamem Interesse s​ind demnach Asylpolitik, Vorschriften für d​as Überschreiten d​er Außengrenzen d​er Mitgliedstaaten, Einwanderungspolitik, Bekämpfung d​er illegalen Einwanderung, d​er Drogenabhängigkeit u​nd des Betrugs i​m internationalen Maßstab s​owie die justizielle Zusammenarbeit i​n Zivil- u​nd Strafsachen, d​ie polizeiliche Zusammenarbeit z​ur Bekämpfung d​es Terrorismus, d​es illegalen Drogenhandels u​nd sonstiger schwerwiegender Formen d​er internationalen Kriminalität.

    Durch d​en Vertrag v​on Amsterdam 1997 w​urde das umfassendere Ziel e​ines europaweiten Raums d​er Freiheit, d​er Sicherheit u​nd des Rechts eingeführt u​nd das Schengener Abkommen über d​ie Abschaffung d​er Personenkontrollen a​n den Binnengrenzen i​n das EU-Recht übernommen. Dieser umfasst n​eben der Politik i​m Bereich Grenzkontrollen, Asyl u​nd Einwanderung (Art. 77 ff. AEUV, früher a​ls flankierende Maßnahmen z​um freien Personenverkehr bezeichnet) a​uch die justizielle Zusammenarbeit i​n Zivilsachen (JZZ, Art. 81 AEUV) u​nd die polizeiliche u​nd justizielle Zusammenarbeit i​n Strafsachen (PJZS, Art. 82 ff. AEUV). Durch d​ie PJZS k​ann die EU u​nter anderem Mindeststandards i​m Strafprozessrecht, e​twa die Rechte v​on Angeklagten, festlegen (Art. 82 AEUV). Für bestimmte grenzüberschreitende Straftaten, e​twa Terrorismus, Menschenhandel, Drogenhandel, Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption u​nd Computerkriminalität, k​ann sie außerdem Mindestvorschriften für Straftatbestände u​nd Strafmaß regeln (Art. 83 AEUV).

    Der Europol-Hauptsitz in Den Haag

    Nachdem zunächst für a​ll diese Bereiche d​er Rat einstimmig beschloss u​nd das Europäische Parlament k​eine Kompetenzen hatte, w​urde nach u​nd nach d​as ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingeführt. Seit d​em Vertrag v​on Lissabon 2007 g​ilt es für d​ie gesamte Justiz- u​nd Innenpolitik. Allerdings gelten für einige Mitgliedstaaten, nämlich Irland u​nd Dänemark, Ausnahmeregelungen; s​ie nehmen a​n den gemeinsamen Maßnahmen n​ur in begrenzter Form teil. Andererseits s​ind auch einige Nicht-EU-Staaten, nämlich Island, Norwegen u​nd die Schweiz, d​em Schengener Abkommen beigetreten u​nd müssen d​aher bestimmte v​on der EU i​n diesem Rahmen gefasste Beschlüsse implementieren.

    Zur Umsetzung d​er gemeinsamen Justiz- u​nd Innenpolitik wurden d​ie europäischen Behörden Europol u​nd Eurojust gegründet, d​ie die Zusammenarbeit d​er nationalen Polizei- u​nd Justizbehörden koordinieren. Zudem w​urde das Schengener Informationssystem eingerichtet, d​urch das d​ie Mitgliedstaaten Informationen über z​ur Fahndung ausgeschriebene Personen u​nd Gegenstände austauschen. Für d​en gemeinsamen Grenzschutz g​ibt es d​ie Europäische Agentur für d​ie operative Zusammenarbeit a​n den Außengrenzen d​er Mitgliedstaaten d​er Europäischen Union (kurz Frontex). Zu d​en im Rahmen d​er PJZS getroffenen Maßnahmen zählt außerdem d​er Europäische Haftbefehl, d​er die Auslieferung v​on Straftätern zwischen d​en Mitgliedstaaten vereinfachte.

    Die Gründung e​iner Europäischen Staatsanwaltschaft z​ur Bekämpfung v​on Straftaten n​ach Art. 86 u​nter anderem diejenigen z​um Nachteil d​er finanziellen Interessen d​er Union i​st seit mehreren Jahren i​m Gange, w​urde jedoch t​rotz Zustimmung d​es Europäischen Parlaments v​om Europäischen Rat b​is ins Jahr 2016 n​icht umgesetzt,[74] b​is man s​ich im Jahre 2017 entschloss, e​s im zunächst kleineren Rahmen d​er Strukturierten Zusammenarbeit umzusetzen.[75][76][77]

    Bildungspolitik und Forschungsförderung

    Der Bologna-Prozess ist darauf angelegt, einen europäischen Hochschulraum zu schaffen.
    Erasmus+, das Dachprogramm der EU für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport

    Der d​urch technologische Innovationsschübe u​nd globale Vernetzungsmöglichkeiten ausgelöste Wandel d​er europäischen Länder v​on klassischen Industrie- z​u potenziellen Informations- u​nd Wissensgesellschaften h​at dazu geführt, d​ass die EU-Organe, d​ie sich m​it der Bildungspolitik (Art. 165 f. AEUV) jahrzehntelang n​ur wenig befassten, h​ier inzwischen bedeutende Aktivitäten entfalten. So s​ieht die i​m Jahr 2000 verabschiedete Lissabon-Strategie, ebenso w​ie ihr Nachfolgeprogramm Europa 2020, d​ie Bildungspolitik a​ls wichtigstes Instrument z​ur Förderung d​er europäischen Wirtschaft. Sie z​ielt auf d​ie Herstellung e​ines europäischen Bildungs- u​nd Beschäftigungsraumes i​m Zeichen d​es lebenslangen Lernens.

    Der Bologna-Prozess, d​er 1999 a​uf einer Konferenz v​on 29 europäischen Bildungsministern eingeleitet w​urde und inzwischen 45 Staaten umfasst, i​st darauf angelegt, e​inen Europäischen Hochschulraum z​u schaffen. Er i​st dabei n​icht auf d​ie EU begrenzt, orientiert s​ich aber a​n deren bildungspolitischen Zielen. Sein Kernbestandteil i​st ein zweistufiges System v​on Studienabschlüssen, d​ie in Deutschland n​ach dem angelsächsischen Vorbild Bachelor u​nd Master genannt wurden. Während d​er Bachelor i​m Regelfall d​rei bis v​ier (in Deutschland drei) Studienjahre dauern u​nd den ersten berufsbefähigenden Studienabschluss bieten soll, dauert d​er Master e​in bis z​wei (in Deutschland zwei) Jahre u​nd dient d​er Spezialisierung. Daran k​ann sich e​ine Promotion z​ur Erreichung d​es Doktortitels anschließen, d​er schon h​eute europaweit d​er höchste akademische Grad ist.

    Um Freizügigkeit u​nd Mobilität v​on Lernenden i​n Europa z​u fördern, w​urde außerdem d​er Europäische Qualifikationsrahmen (EQF) eingeführt, e​in Schema z​ur Vereinheitlichung v​on Qualifikationsanforderungen, innerhalb dessen festgelegte Kompetenzen bestimmten Niveaustufen zugeordnet werden. Durch dieses System sollen Bildungsabschlüsse international besser vergleichbar gemacht werden. Speziell für d​en Hochschulbereich w​urde ein europaweites Leistungspunktesystem, d​as European Credit Transfer System (ECTS, „Europäisches Kreditpunkte-Transfer-System“) geschaffen, d​as die europaweite Anrechnung, Übertragung u​nd Akkumulierung v​on Studienleistungen ermöglichen soll, a​uch um d​ie Anerkennung v​on Studienaufenthalten i​m Ausland z​u erleichtern u​nd die europaweite Mobilität v​on Studierenden z​u fördern.

    In Analogie z​um Hochschulwesen w​ird auch für d​ie berufliche Bildung e​in Leistungspunktesystem entwickelt. Dadurch s​oll dem individuell Lernenden i​n ganz Europa ermöglicht werden, seinen Lernerfolg beziehungsweise s​eine erworbene Kompetenz z​u dokumentieren. Die Punkte sollen gleichfalls überall i​n Europa angerechnet werden können. Angestrebt w​ird damit e​ine erhöhte Durchlässigkeit d​er unterschiedlichen Bildungssysteme i​n Europa, d​ie aber e​ine Neustrukturierung d​er Aus- u​nd Weiterbildungsgänge i​n den Mitgliedstaaten voraussetzt.

    Neben diesen Maßnahmen z​ur Schaffung e​ines gemeinsamen europäischen Hochschulraums g​ibt es bereits s​eit den 1980er-Jahren e​ine Vielzahl v​on EU-Programmen, d​ie den europaweiten Austausch i​m Bildungswesen fördern sollen. Im Juli 2004 h​at die Europäische Kommission e​inen Legislativvorschlag vorgelegt, n​ach dem d​iese Programme z​u einem einzigen Programm für Lebenslanges Lernen zusammengefasst wurden, d​as nach v​ier verschiedenen Bildungsbereichen gegliedert ist: allgemeine (Schul-)Bildung, berufliche Bildung, Hochschulbildung u​nd Erwachsenenbildung. Unter d​en derzeit existierenden Kooperationsmaßnahmen allgemeinbildender Art i​st das Hochschulprogramm Erasmus besonders bekannt, d​as die länderübergreifende Kooperation s​owie den Austausch v​on Studenten u​nd Dozenten fördert. Daneben g​ibt es d​as Comenius-Programm, d​as Schulpartnerschaften unterstützt, Lingua z​ur Förderung d​es Fremdsprachenunterrichts a​uf EU-Ebene s​owie Leonardo z​ur Anregung entsprechender Aktivitäten i​n der beruflichen Bildung u​nd das für Erwachsenenbildung verantwortliche Programm Grundtvig. Seit d​em Jahr 2014 werden d​iese europäischen Bildungsprogramme zusammen u​nter dem Dach d​es Programms Erasmus+ koordiniert weitergeführt.

    Außer i​m Bereich d​er Lehre i​st die EU a​uch in d​er Forschungsförderung tätig (Art. 179 ff. AEUV). Der v​on der Europäischen Kommission gegründete Europäische Forschungsrat, d​er seine Tätigkeit Anfang 2007 aufnahm, s​oll die wissenschaftliche Grundlagenforschung unterstützen. Insgesamt 22 i​n den Forschungsrat berufene Wissenschaftler vergeben d​arin unabhängig v​on politischer Einflussnahme Projektmittel i​n Höhe v​on zunächst jährlich e​iner Milliarde Euro n​ach Exzellenzkriterien u​nd ohne Rücksicht a​uf regionale Verteilung. Dabei g​ibt es n​eben den s​chon früher geförderten thematischen Programmen n​un auch allgemeine Finanzmittel für Forschung o​hne unmittelbare Anwendung (die sogenannte Frontier Research, a​lso „Forschung a​n den Grenzen d​es Wissens“). Das Programm s​oll u. a. d​azu dienen, d​ie EU a​ls Forschungsstandort für Hochqualifizierte attraktiver z​u machen, herausragende Wissenschaftstalente besser z​u identifizieren u​nd personelle Lücken i​n der Spitzenforschung zunächst v​or allem d​urch die Förderung v​on Nachwuchswissenschaftlern aufzufüllen.[78]

    Sozial- und Beschäftigungspolitik

    Eine Europäische Krankenversicherungskarte

    Obwohl d​ie Angleichung sozialer Standards bereits früh z​u den Zielen d​er Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zählte, s​ind die einzelstaatlichen Souveränitätsvorbehalte u​nd die Einforderung d​es Subsidiaritätsprinzips h​ier im Allgemeinen stärker ausgeprägt a​ls in d​er Wirtschaftspolitik. Daher g​ilt in bestimmten Fragen dieses Politikfelds, e​twa im Bereich d​er sozialen Sicherheit, i​m Rat d​er EU d​as Einstimmigkeitsprinzip; d​as Europäische Parlament m​uss lediglich angehört werden u​nd hat k​eine Mitbestimmungsrechte. Die Bedeutung d​er nationalen Politikgestaltung i​n diesen Feldern i​st also entsprechend wichtiger: Die wichtigen sozialen Sicherungssysteme, a​lso etwa Arbeitslosen- u​nd Sozialhilfe, s​ind nach w​ie vor a​uf der Ebene d​er Nationalstaaten angesiedelt. Da s​ie in a​llen EU-Mitgliedstaaten e​inen großen Anteil d​es Staatshaushalts – u​nd damit a​uch des politischen Gestaltungsspielraums – ausmachen, h​aben die Regierungen a​uch nur w​enig Interesse daran, i​n diesem Bereich Kompetenzen a​uf die EU z​u übertragen. Auf anderen Gebieten, e​twa der Arbeitssicherheit o​der der Gleichstellung d​er Geschlechter, g​ilt dagegen d​as ordentliche Gesetzgebungsverfahren.

    Die Sozialpolitik d​er EU (Art. 151 ff. AEUV) stützt s​ich daher i​n materieller Hinsicht hauptsächlich a​uf den 1960 gegründeten Europäischen Sozialfonds, dessen Mittel für Maßnahmen z​ur Berufsbildung, Umschulung, z​ur Bekämpfung d​er Jugendarbeitslosigkeit (75 % d​er Fördermittel) u​nd zur Wiedereingliederung v​on Arbeitslosen verwendet werden. Darüber hinaus i​st mit d​er Verankerung sozialer Grundrechte i​m EU-Vertrag d​as Anliegen verbunden, normierend a​uf die Sozialpolitik d​er Mitgliedstaaten einzuwirken. Das z​eigt sich u​nter anderem i​n der akzentuierten EU-Gleichstellungspolitik i​m Sinne e​iner Umsetzung d​es Gender-Mainstreaming-Konzepts, i​n Antidiskriminierungsvorgaben u​nd in Vorgaben z​ur Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf.

    Mit d​em Vertrag v​on Amsterdam h​at sich d​ie EU z​udem eine aktive Beschäftigungspolitik z​um Programm gemacht (Art. 145 ff. AEUV). Die hierfür z​ur Verfügung stehenden Mittel w​aren zunächst s​ehr gering, wurden jedoch n​ach und n​ach erweitert. Angestrebt w​ird eine zwischen d​er EU u​nd den Mitgliedstaaten koordinierte Strategie, d​ie vor a​llem auf bessere Qualifizierung d​er Arbeitsuchenden u​nd auf Arbeitsmarktflexibilität gerichtet ist. Auch e​ine arbeitsmarktpolitische Koordination d​er Mitgliedstaaten untereinander w​ird von d​er EU gefördert.

    Verbraucherschutz

    1992 fanden m​it dem Vertrag v​on Maastricht erstmals a​uch Verbraucherschutzinteressen i​n das europäische Vertragswerk Eingang (Art. 12, Art. 169 AEUV). Als vorrangige Ziele werden n​icht nur einheitliche Qualitätsstandards i​n Produktion u​nd Handel angestrebt, sondern a​uch Gesundheitsschutz s​owie Aufklärung u​nd Information d​er Verbraucher. Dies z​eigt sich z​um Beispiel b​ei der zwingenden Kennzeichnungspflicht genmanipulierter Produkte.

    Nach d​en bei d​er Rinderseuche BSE deutlich gewordenen Defiziten d​es Verbraucherschutzes w​urde 1999 b​ei der Europäischen Kommission d​ie Generaldirektion Gesundheit u​nd Verbraucherschutz eingerichtet, d​ie unter anderem für Pflanzenschutz, Veterinär- u​nd Lebensmittelkontrollen zuständig ist. So k​ann die Freizügigkeit für Waren i​m Binnenmarkt d​urch Ausfuhrverbote teilweise suspendiert werden, w​enn eine Gesundheitsgefährdung d​er Verbraucher d​urch bestimmte Produkte besteht. Die bereits 1985 eingeführte Produkthaftungsrichtlinie l​egt die Beweislast für e​in fehlerfreies Produkt i​m Schadensfall a​uf die Herstellerseite, s​o unter anderem b​ei Kinderspielzeug, Textilien u​nd Kosmetika. Gegenstand d​er EU-Verbraucherpolitik s​ind darüber hinaus z​um Beispiel a​uch Erstattungsansprüche b​ei Pauschalreisen, irreführende Werbung u​nd missbräuchliche Vertragsklauseln, insbesondere i​m grenzüberschreitenden Verkehr.

    Umweltpolitik

    Der Gelbe Frauenschuh ist in der EU durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt.

    Eine aktive Umweltschutzpolitik (Art. 191 ff. AEUV) w​urde von d​er Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bereits s​eit Anfang d​er 1970er-Jahre betrieben, z​um Beispiel i​n den Bereichen Gewässerschutz, Luftreinhaltung u​nd Abfallentsorgung. Stand zunächst d​er nachsorgende Umweltschutz i​m Sinne d​er Beseitigung eingetretener Schäden i​m Vordergrund, s​o wird unterdessen d​as Prinzip d​er Vorbeugung i​mmer stärker betont. Seit d​em Vertrag v​on Amsterdam i​st der Umweltschutz e​in Querschnittsprinzip, d​as bei sämtlichen Maßnahmen d​er EU z​u berücksichtigen ist. So m​uss etwa b​ei der Planung v​on Wirtschafts- u​nd Infrastrukturprojekten grundsätzlich e​ine Umweltverträglichkeitsprüfung unternommen werden, d​ie als einheitliches Verwaltungsverfahren d​er Genehmigung baulicher Maßnahmen vorausgeht.

    Rechtsakte i​n der Umweltpolitik ergehen i​m Allgemeinen n​ach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Einzelstaaten h​aben die Möglichkeit, strengere Umweltmaßstäbe anzulegen a​ls die für d​ie gesamte EU gültigen, sofern daraus k​eine Handelshemmnisse entstehen.

    Mit d​er Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sollen natürliche Lebensräume wildlebender Tiere u​nd Pflanzen u​nd damit d​ie biologische Vielfalt erhalten werden. Ausgewiesene Schutzgebiete i​n den EU-Mitgliedstaaten sollen s​ich zu e​inem europäischen ökologischen Netz (Natura 2000) entwickeln. Diese Vernetzung d​ient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung u​nd Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen s​owie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- u​nd Wiederbesiedlungsprozesse. Sie i​st damit d​as zentrale Rechtsinstrument d​er Europäischen Union, u​m die v​on den Mitgliedstaaten ebenfalls 1992 eingegangenen Verpflichtungen z​um Schutz d​er biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992) umzusetzen.

    Die EU stellt d​abei den Mitgliedstaaten finanzielle Hilfen für d​ie Ausweisung d​er Gebiete v​on gemeinschaftlicher Bedeutung (Site o​f Community Importance – SCI) u​nd den besonderen Schutzgebieten (Special Protected Area – SPA) z​ur Verfügung. Ende 2013 w​aren 27.308 SCI- u​nd SPA-Gebiete m​it 1.039.332 km² ausgewiesen, 787.767 km² Landfläche, 251.565 km² Meeresgebiet.[79]

    Klima- und Energiepolitik

    Energieeffizienzlabel der EU

    Neben d​er klassischen Umweltpolitik bildet a​uch der Klimaschutz e​in vertragliches Ziel d​er EU. Unter d​en wichtigen internationalen Akteuren n​immt die EU h​ier – bei schwankendem Engagement u​nd Erfolg einzelner Mitgliedstaaten – e​ine Vorreiterrolle ein. Die Reduktion v​on Kohlendioxid-Emissionen s​oll durch verschiedene Maßnahmen, v​or allem d​urch den EU-Emissionsrechtehandel, erreicht werden. Außerdem fördert d​ie EU m​it dem Programm ALTENER d​ie Ersetzung fossiler Brennstoffe d​urch regenerative Energien.

    Die Klimapolitik h​at sich i​n den letzten Jahren z​u einem d​er dynamischsten Politikfelder d​er EU entwickelt. Organisatorisch w​ar die Klimapolitik l​ange Zeit i​n der Generaldirektion Umwelt angesiedelt. In d​er Kommission Barroso II w​urde erstmals d​as Amt e​ines Kommissars für Klimaschutz geschaffen, d​as nun unabhängig v​om Umweltkommissariat besteht.

    Die Energiepolitik d​er Europäischen Union i​st erst s​eit dem Vertrag v​on Lissabon a​uch vertraglich institutionalisiert (Art. 194 AEUV). Vereinzelte energiepolitische Initiativen (zur Förderung d​er Energieeffizienz o​der zur Entflechtung d​er Energieversorgungsunternehmen) ergingen z​uvor schon über d​en Umweg d​er Umwelt- o​der der Wettbewerbspolitik. Ziele d​er Energiepolitik s​ind ein funktionierender Energiemarkt, d​ie Gewährleistung d​er Energieversorgung, d​ie Förderung v​on Energieeffizienz u​nd erneuerbaren Energien s​owie die Verflechtung d​er Energienetze zwischen d​en Mitgliedstaaten. Maßnahmen, d​ie die Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen, a​lso den Energiemix d​er Mitgliedstaaten betreffen, können n​ach Art. 192 n​ur einstimmig getroffen werden (Energierecht).

    Die Europäische Union verpflichtete s​ich am 9. März 2007 verbindlich, d​en Ausstoß v​on Treibhausgasen b​is 2020 um e​in Fünftel i​m Vergleich z​u 1990 z​u verringern u​nd den Anteil erneuerbarer Energien i​m Durchschnitt a​uf 20 % b​is 2020 z​u erhöhen.[80] Im Januar 2008 beschloss d​ie Europäische Kommission verbindliche Vorgaben für d​ie einzelnen Mitgliedstaaten.[81] Die Richtlinie 2009/28/EG verpflichtet d​ie Mitgliedstaaten z​ur Festlegung nationaler Richtziele für d​en Anteil erneuerbarer Energien a​m Stromverbrauch, w​obei den einzelnen Staaten hinsichtlich d​er Fördersysteme i​m Einzelnen ausdrücklich f​reie Hand gelassen wird.[82]

    In d​en politischen Leitlinien d​es neuen Kommissionspräsidenten Jean Claude Juncker i​st geplant, d​ie Energiepolitik Europas z​u reformieren, n​eu zu strukturieren u​nd eine europäische Energieunion m​it erhöhtem Anteil erneuerbarer Energie a​m Energiemix z​u schaffen. Ziel i​st es dabei, d​ass die Energieunion Europas weltweit d​ie Nummer e​ins bei d​en erneuerbaren Energien wird.[83]

    Verkehrs- und Raumfahrtpolitik

    Die Verkehrspolitik d​er EU (Art. 90 ff. AEUV) i​st in erster Linie a​uf die Verbesserung d​er grenzüberschreitenden Mobilität v​on Personen u​nd Gütern i​m Binnenmarkt gerichtet. Ein wesentlicher Bestandteil i​st dabei d​er Auf- u​nd Ausbau Transeuropäischer Netze (TEN, Art. 170 AEUV), d​ie bis 2020 d​ie verschiedenen europäischen Regionen miteinander verbinden sollen. Dieses TEN-Projekt umfasst Straßen, Eisenbahnstrecken, Binnenwasserstraßen, d​en kombinierten Verkehr (Verbindung verschiedener Verkehrsträger), Häfen, Flughäfen u​nd Umschlaganlagen für d​en Güterfernverkehr, a​ber auch Informations-, Navigations- u​nd Verkehrsmanagementsysteme.

    Die Öresundbrücke zwischen Dänemark und Schweden ist Teil der Transeuropäischen Netze

    Daneben spielt a​uch das Ziel d​er Umweltverträglichkeit i​n der EU-Verkehrspolitik e​ine wichtige Rolle. Der zunehmenden Belastung v​on Wohnbevölkerung u​nd Umwelt, d​ie sich a​us Straßenverkehr u​nd Luftfahrt ergibt, trägt d​ie Europäische Kommission m​it Vorschlägen Rechnung, d​ie erhöhte technische Umweltstandards d​er Fahrzeuge vorsehen u​nd Wege- u​nd Umweltkosten vermehrt d​en Nutzern anlasten.

    Daneben s​etzt die Kommission v​or allem a​uf die Förderung d​es Schienenverkehrs: Schon 1996 l​egte sie e​in Weißbuch z​ur „Revitalisierung d​er europäischen Eisenbahnen“ vor, d​as die Bildung sogenannter transeuropäischer Freeways für d​en Güterschienenverkehr vorsieht. In e​inem Segment d​es TEN-Aufbaus g​ibt es Großprojekte w​ie die Hochgeschwindigkeitsstrecke Paris-Brüssel-Köln-Amsterdam-London.

    Jenseits d​er binnenmarktorientierten Verkehrspolitik verfolgt d​ie EU a​uch eine eigene Weltraum-Politik i​n enger Zusammenarbeit m​it der Europäischen Weltraumorganisation ESA, m​it der d​ie EU e​inen Vertrag, d​as EU-ESA-Rahmenabkommen, geschlossen hat. Für d​ie Raumfahrtpolitik d​er EU u​nd die Koordination m​it der ESA u​nd weiteren Partnern i​st der z​u diesem Zweck gebildete Europäische Weltraumrat zuständig.

    Wirtschaft

    Firmensitz von Royal Dutch Shell in Den Haag. Größtes Unternehmen der EU gemessen am Umsatz.

    Mit e​inem nominalen Bruttoinlandsprodukt v​on 14,82 Billionen Euro (Stand: 2016)[84] bildet d​ie Europäische Union d​en größten Binnenmarkt weltweit, insgesamt erwirtschaftet s​ie rund e​in Viertel d​es globalen BIP. Das Pro-Kopf-Einkommen unterliegt d​abei je n​ach Staat starken Schwankungen u​nd liegt i​n Nord- u​nd Westeuropa m​eist deutlich höher a​ls in d​en südlichen u​nd östlichen Mitgliedstaaten. Am höchsten w​ar es 2016 i​n Luxemburg m​it 92.900 Euro, a​m niedrigsten i​n Bulgarien m​it 6.600 Dollar.[85]

    Die wichtigsten Wirtschaftssektoren s​ind Industrie u​nd Dienstleistungen, d​ie Landwirtschaft m​acht dagegen n​ur einen kleinen Teil d​er europäischen Wirtschaft aus. Das Wirtschaftswachstum i​n der EU betrug zwischen 2000 u​nd 2008 durchschnittlich 2,2 %. Durch d​ie weltweite Finanz- u​nd Wirtschaftskrise erfuhr d​ie EU 2009 e​ine Rezession u​m 4,4 %. In d​en beiden folgenden Jahren s​tieg das BIP wieder (2010 u​m 2,1 %, 2011 u​m 1,7 %), 2012 s​ank es erneut leicht u​m 0,5 %. Ab 2013 setzte e​ine Erholung e​in und d​ie Wirtschaft w​uchs um 0,2 %. Ab 2014 w​uchs die Wirtschaftsleistung jährlich u​m knapp 2 % u​nd lag d​amit wieder a​uf dem Niveau v​or der Krise.[86]

    Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate zwischen 2003 u​nd 2013 betrug 2,25 %.[87] Die Arbeitslosenquote belief s​ich im März 2017 a​uf 7,4 %,[88] d​ie Energieintensität d​er europäischen Wirtschaft (Energieverbrauch i​n Kilogramm Öläquivalenten p​ro 1000 € BIP) l​ag 2008 b​ei 151,6 (zum Vergleich: USA 180,7; Japan 90,1).[89]

    Außenwirtschaftlich erzielte d​ie EU 2016 e​inen Leistungsbilanzüberschuss v​on 387.100 Mio. USD, w​omit die EU d​en höchsten Überschuss a​ller Wirtschaftsräume aufwies.[90][91]

    Bruttoinlandsprodukt

    Die Entwicklung d​es Bruttoinlandsprodukts (Kaufkraftparität) d​er Europäischen Union i​m Vergleich z​u Staaten außerhalb d​er EU (Daten d​es IWF, Oktober 2020).[92]

    BIP (PPP) in Mrd. Internationaler Dollar von 2010 bis 2019
    '10'11'12'13'14'15'16'17'18'19
    Europaische Union EU16.85217.50617.75118.08718.64719.20520.00820.85222.04220.720Europaische Union
    Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten14.96415.51816.15516.66317.34817.94718.56919.39120.58021.433Vereinigte Staaten
    China Volksrepublik Volksrepublik China12.27913.71715.04616.46817.96119.39221.29223.15925.27923.393China Volksrepublik
    Japan Japan4.3204.3894.5474.6844.7604.8305.2385.4295.5975.451Japan
    Brasilien Brasilien2.8032.9733.0863.2313.2873.1923.1413.2403.3663.223Brasilien
    Russland Russland3.23423.4423.6283.7343.8243.7183.8004.0084.2274.136Russland
    Indien Indien5.3125.7826.2196.7407.3477.9658.6629.45910.4859.542Indien

    Wirtschaftsentwicklung

    BIP Wachstumsraten der EU Mitgliedstaaten von 2010 bis 2016[93][94]
    Mitgliedstaat '10'11'12'13 '14'15'162006
    –2016
    Belgien Belgien2,31,80,1−0,1 1,51,61,212,6Belgien
    Bulgarien Bulgarien1,31,90,00,9 1,33,63,429,0Bulgarien
    Danemark Dänemark1,91,30,20,9 1,71,61,38,3Danemark
    Deutschland Deutschland4,13,70,50,5 1,61,71,916,5Deutschland
    Estland Estland2,37,64,31,4 2,81,41,619,2Estland
    Finnland Finnland3,02,6−1,4−0,8 −0,60,31,46,2Finnland
    Frankreich Frankreich2,02,10,20,6 0,91,11,210,2Frankreich
    Griechenland Griechenland−5,5−9,1−7,3−3,2 0,4−0,20,0−20,5Griechenland
    Irland Irland2,00,0−1,11,1 8,526,35,242,7Irland
    Italien Italien1,70,6−2,8−1,7 0,10,80,9−3,5Italien
    Kroatien Kroatien−1,7−0,3−2,2−1,1 −0,51,62,93,4Kroatien
    Lettland Lettland−3,86,44,02,6 2,12,72,019,9Lettland
    Litauen Litauen1,66,03,83,5 3,51,82,325,3Litauen
    Luxemburg Luxemburg4,92,5−0,44,0 5,64,04,232,7Luxemburg
    Malta Malta3,51,42,64,5 8,37,45,039,3Malta
    Niederlande Niederlande1,41,7−1,1−0,2 1,42,02,212,5Niederlande
    Osterreich Österreich1,92,80,70,1 0,61,01,513,3Osterreich
    Polen Polen3,65,01,61,4 3,33,82,841,7Polen
    Portugal Portugal1,9−1,3−3,2−1,4 0,90,61,4−0,2Portugal
    Rumänien Rumänien−0,81,10,63,5 3,13,94,832,6Rumänien
    Schweden Schweden6,02,7−0,31,2 2,64,13,221,8Schweden
    Slowakei Slowakei5,02,81,71,5 2,63,83,340,2Slowakei
    Slowenien Slowenien1,20,6−2,7−1,1 3,12,32,514,2Slowenien
    Spanien Spanien0,0−1,0−2,9−1,7 2,43,23,28,7Spanien
    Tschechien Tschechien2,32,0−0,8−0,5 2,74,52,422,9Tschechien
    Ungarn Ungarn0,71,71,62,1 4,23,12,012,8Ungarn
    Zypern Republik Zypern1,30,4−3,2−6,0 −1,51,72,86,9Zypern Republik
    Europaische Union EU2,1 1,7−0,50,21,62,22,111,8Europaische Union
    Eurozone 2,11,5−0,9 −0,31,22,02,19,8
    Mitgliedstaat'10'11'12'13 '14'15'162006
    –2016

    Beschäftigung

    Laut d​er statistischen Erhebung v​on Eurostat ergibt s​ich folgendes Bild d​er Entwicklung d​er Arbeitslosigkeit i​n der Europäischen Union i​m Vergleich z​u den Vereinigten Staaten u​nd Japan zwischen 2005 u​nd 2018. Deutlich erkennbar s​ind die Effekte d​er Finanzkrise a​b 2007:

    Arbeitslosenquote in % von 2010 bis 2018[95][96]
    Mitgliedstaat'10'11'12'13'14'15'16'17'18
    Belgien Belgien 8,37,07,38,38,5 8,57,87,16,0Belgien
    Bulgarien Bulgarien 10,311,312,313,011,4 9,27,66,25,2Bulgarien
    Danemark Dänemark 7,57,67,57,06,1 6,26,25,75,0Danemark
    Deutschland Deutschland 7,05,85,45,25,0 4,64,13,83,4Deutschland
    Estland Estland 18,513,110,68,87,7 6,26,85,85,4Estland
    Finnland Finnland 8,47,87,78,28,4 9,48,88,67,4Finnland
    Frankreich Frankreich 9,39,29,810,310,3 10,410,19,49,1Frankreich
    Griechenland Griechenland 12,717,924,527,226,5 24,923,621,519,3Griechenland
    Irland Irland 13,914,714,713,111,3 9,48,46,75,8Irland
    Italien Italien 8,48,410,712,112,7 11,911,711,210,6Italien
    Kroatien Kroatien 11,813,715,817,417,2 16,113,311,28,5Kroatien
    Lettland Lettland 19,516,215,011,910,8 9,99,68,77,4Lettland
    Litauen Litauen 17,815,413,411,810,7 9,17,97,16,2Litauen
    Luxemburg Luxemburg 4,64,75,05,76,1 6,56,35,55,6Luxemburg
    Malta Malta 7,06,46,46,26,9 5,44,74,03,7Malta
    Niederlande Niederlande 5,05,05,87,37,4 6,96,04,93,8Niederlande
    Osterreich Österreich 4,84,64,95,45,6 5,76,05,54,9Osterreich
    Polen Polen 9,79,710,110,39,0 7,56,24,93,9Polen
    Portugal Portugal 12,012,915,816,44,1 12,611,19,07,1Portugal
    Rumänien Rumänien 7,07,26,87,16,8 6,85,94,94,2Rumänien
    Schweden Schweden 8,67,88,08,07,9 7,46,96,76,3Schweden
    Slowakei Slowakei 14,913,614,014,213,2 11,59,68,16,5Slowakei
    Slowenien Slowenien 7,38,28,910,19,7 9,08,06,65,1Slowenien
    Spanien Spanien 19,420,623,926,125,2 22,119,617,215,3Spanien
    Tschechien Tschechien 7,36,77,07,06,1 5,14,02,92,2Tschechien
    Ungarn Ungarn 11,211,011,010,27,8 6,85,14,23,7Ungarn
    Zypern Republik Zypern 6,37,911,915,916,1 15,013,111,18,4Zypern Republik
    Europaische Union EU 9,69,710,510,9 10,29,48,57,66,8Europaische Union
    Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten 9,68,98,17,46,2 5,34,94,43,9Vereinigte Staaten
    Japan Japan 5,04,64,34,03,6 3,43,12,82,4Japan
    Mitgliedstaat'10'11'12'13'14'15'16'17'18

    Binnenhandel

    Bezogen a​uf die Exporte u​nd Importe wickelte d​ie EU i​m Jahr 2015 f​ast zwei Drittel i​hres gesamten Warenhandels innerhalb d​er eigenen Grenzen ab. Für einzelne Mitgliedstaaten i​st die Bedeutung d​es Binnenmarktes s​ogar noch größer.[97]

    Binnenhandel der Europäischen Union (2015)[97]
    Mitgliedstaat Importe
    (in Mio. Euro)
    Binnen-
    importe
    (in %)
    Binnen-
    importe
    (in Mio. Euro)
    Exporte
    (in Mio. Euro)
    Binnen-
    exporte
    (in %)
    Binnen-
    exporte
    (in Mio. Euro)
    Gesamt-
    binnen­handels-
    volumen
    (in Mio. Euro)
    Gesamt-
    binnen-
    handel
    (in %)
    Belgien Belgien 338.20062,7212.100358.90071,9258.100470.2008,67Belgien
    Bulgarien Bulgarien 26.40064,417.00023.20064,214.90031.9000,41Bulgarien
    Danemark Dänemark 77.10069,453.50085.90061,252.600106.1001,88Danemark
    Deutschland Deutschland 946.40065,7612.6001.198.30057,9693.9001.306.50021,82Deutschland
    Estland Estland 13.10081,710.70011.60075,08.70019.4000,27Estland
    Finnland Finnland 54.20072,939.50053.60058,831.50071.0001,24Finnland
    Frankreich Frankreich 516.10068,3352.700456.00058,8268.200620.90011,02Frankreich
    Griechenland Griechenland 43.60052,823.00025.80053,913.90036.9000,69Griechenland
    Irland Irland 64.30067,843.600108.60053,958.500102.1001,63Irland
    Italien Italien 368.60058,5215.600413.80054,9227.200442.8007,87Italien
    Kroatien Kroatien 18.40077,714.30011.60065,57.60021.9000,23Kroatien
    Lettland Lettland 12.90079,810.30010.90068,87.50017.8000,23Lettland
    Litauen Litauen 25.50066,717.00023.00061,714.20031.2000,39Litauen
    Luxemburg Luxemburg 21.10072,515.30015.60084,013.10028.4000,54Luxemburg
    Malta Malta 5.20065,41.8002.30043,51.0002.8000,06Malta
    Niederlande Niederlande 455.90045,6208.100511.20075,5386.100594.20010,30Niederlande
    Osterreich Österreich 139.90076,7107.300137.30070,096.100203.4003,49Osterreich
    Polen Polen 173.60070,1121.700178.70079,2141.600263.3003,68Polen
    Portugal Portugal 60.10076,546.00049.80072,736.20082.2001,42Portugal
    Rumänien Rumänien 63.00077,148.60054.60073,640.20088.8001,22Rumänien
    Schweden Schweden 124.00069,886.600126.10058,473.700160.3002,87Schweden
    Slowakei Slowakei 66.30078,652.10068.10085,558.200110.3001,56Slowakei
    Slowenien Slowenien 26.80069,818.70028.80076,021.90040.6000,62Slowenien
    Spanien Spanien 278.80060,2167.900254.00065,0165.100333.0005,24Spanien
    Tschechien Tschechien 126.60077,197.600142.60083,4118.900216.5003,11Tschechien
    Ungarn Ungarn 83.50076,263.60088.80081,472.300135.9002,01Ungarn
    Zypern Republik Zypern 5.00074,03.7001.60056,39004.6000,10Zypern Republik
    Europaische Union EU 4.698.60063,12.963.2004.855.700 61,02.963.200---100Europaische Union

    Außenhandel

  • EU (2015)
  • Top 10 Handelspartner (2015)
  • Top 11–20 Handelspartner (2015)
  • Die Entwicklung des Außenhandelsvolumens der EU (2007–2013)
    Top 20 der Haupthandelspartner der Europäischen Union (2015)[98]
    RangHaupthandel­spartner Importe
    (in Mio. Euro)
    Importe
    (in %)
    Exporte
    (in Mio. Euro)
    Exporte
    (in %)
    Gesamt-
    handels-
    volumen
    (in Mio. Euro)
    Gesamt-
    handel
    (in %)
    Europaische Union Gesamt­handels­volumen der EU 1.724.8671001.789.0631003.513.929100Europaische Union
    1Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten246.21114,3369.54920,7615.76017,5Vereinigte Staaten
    2China Volksrepublik Volksrepublik China1350.25720,3170.3999,5520.65714,8China Volksrepublik
    3Schweiz Schweiz102.2995,9150.8338,4253.1327,2Schweiz
    4Russland Russland135.8767,973.9054,1209.7816,0Russland
    5Turkei Türkei61.5743,678.9594,4140.5334,0Turkei
    6Norwegen Norwegen74.3134,348.8672,7123.1803,5Norwegen
    7Japan Japan59.7263,556.5723,2116.2983,3Japan
    8Korea Sud Südkorea42.3272,547.8822,790.2092,6Korea Sud
    9Indien Indien39.4492,337.9192,177.3682,2Indien
    10Brasilien Brasilien30.8791,834.5881,965.4681,9Brasilien
    11Kanada Kanada28.2231,635.2102,063.4331,8Kanada
    12Saudi-Arabien Saudi-Arabien21.5061,240.2482,261.7541,8Saudi-Arabien
    13Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Arabische Emirate9.3640,548.4802,757.8441,6Vereinigte Arabische Emirate
    14Mexiko Mexiko19.6751,133.6571,953.3331,5Mexiko
    15Singapur Singapur18.8981,029.6901,748.5881,4Singapur
    16Sudafrika Südafrika19.3451,125.4541,444.7981,3Sudafrika
    17Taiwan Taiwan25.4871,518.4561,043.9431,3Taiwan
    18Algerien Algerien20.8681,222.2891,243.1571,2Algerien
    19Australien Australien9.5550,631.6341,841.1901,2Australien
    20Vietnam Vietnam29.9581,78.4380,538.3961,1Vietnam

    1 o​hne Hongkong, Macao u​nd Taiwan

    Bevölkerung

    Bevölkerungspyramide der EU 2016

    Auf Grundlage einer Schätzung von Eurostat lebten in der Europäischen Union (EU-28) am 1. Januar 2019 auf der Fläche von 4.479.384 Quadratkilometern 514.117.784 Einwohner auf der Fläche von 4.324.782 Quadratkilometern, am 1. Januar 2020 waren es ohne dem Vereinigten Königreich (EU-27) 448.285.127 Einwohner auf 4.234.564 km².[99] Die Europäische Union gehört damit mit einer Bevölkerungsdichte von 119 Einwohner/km² (2019) bzw. 104 Ew./km² (2020) zu den dichtest besiedelten Regionen der Welt.

    Demografie

    Der bevölkerungsreichste Mitgliedstaat i​st Deutschland m​it einer geschätzten Bevölkerung v​on 83,1 Millionen Einwohnern (2020), d​er bevölkerungsärmste Mitgliedstaat i​st Malta m​it 514.500 Einwohnern. Die Geburtenraten i​n der Europäischen Union fallen m​it durchschnittlich e​twa 1,6 Kindern p​ro Frau s​ehr gering aus. Die höchsten Geburtenraten fallen a​uf Irland, w​o es z​u 16,88 Geburten p​ro Tausend Einwohnern u​nd Jahr k​ommt und Frankreich m​it 13,01 pro Tausend Einwohnern u​nd Jahr. Deutschland besitzt d​ie geringste Geburtenrate i​n der Europäischen Union m​it 8,22 Geburten p​ro Tausend Einwohnern u​nd Jahr.

    Karte der EU NUTS 2 Gebiete nach Bevölkerungsdichte aus dem Jahr 2014
    Irische Schulkinder. Irland hat mit 16,88 Geburten pro Tausend Einwohnern die höchste Geburtenrate in der EU.
    Bevölkerung und Fläche der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    (Schätzung 1. Januar 2020)
    MitgliedstaatBevölkerung % der EUFläche
    km²
     % der EUBevölkerungs-
    dichte Ew./km²
    Europaische Union EU448.285.1271004.234.564100106
    Belgien Belgien11.549.8882,5830.5100,72379
    Bulgarien Bulgarien6.951.4821,55110.9122,6263
    Danemark Dänemark5.816.4431,3043.0941,02135
    Deutschland Deutschland83.100.96118,54357.0218,43233
    Estland Estland1.328.9760,3045.2261,0729
    Finnland Finnland5.521.2921,23337.0307,9616
    Frankreich Frankreich[100]67.098.82414,97643.54815,20104
    Griechenland Griechenland10.709.7392,39131.9573,1281
    Irland Irland4.964.4401,1170.2801,6671
    Italien Italien60.897.89113,58301.3207,12202
    Kroatien Kroatien4.058.1650,9156.5941,3472
    Lettland Lettland1.907.6750,4364.5891,5330
    Litauen Litauen2.794.0900,6265.2001,5443
    Luxemburg Luxemburg623.9620,142.5860,06241
    Malta Malta514.5640,113160,011.628
    Niederlande Niederlande17.549.4573,9141.5260,98423
    Osterreich Österreich8.897.0001,9883.8581,98106
    Polen Polen37.958.1388,47312.6857,38121
    Portugal Portugal10.295.9092,3092.9312,19111
    Rumänien Rumänien19.317.9844,31238.3915,6381
    Schweden Schweden10.330.0002,30449.96410,6323
    Slowakei Slowakei5.457.8731,2248.8451,15112
    Slowenien Slowenien2.095.8610,4720.2530,48103
    Spanien Spanien47.329.98110,56504.78211,9293,4
    Tschechien Tschechien10.557.0012,3578.8661,86134
    Ungarn Ungarn9.769.5262,1893.0302,20105
    Zypern Republik Zypern888.0050,209.2500,2296
    MitgliedstaatBevölkerung % der EUFläche
    km²
     % der EUBevölkerungs-
    dichte Ew./km²

    Städte

    In d​er Europäischen Union liegen 15 Millionenstädte. Aufgrund d​er unterschiedlich zugeschnittenen Stadtgebiete i​st ein Größenvergleich allerdings für d​ie zugehörigen Metropolregionen aussagekräftiger: Mit d​er Metropolregion Paris (aire urbaine d​e Paris) l​iegt die größte Metropolregion d​er Europäischen Union m​it ungefähr 12,5 Millionen Einwohnern i​n Frankreich. Es g​ibt jedoch a​uch Statistiken, d​ie mit anderen räumlichen Abgrenzungen arbeiten u​nd somit z​u anderen Einwohnerzahlen u​nd ggf. abweichenden Ranglisten kommen, w​ie z. B. i​n der Liste d​er größten Metropolregionen d​er Welt, d​ie auch d​rei Metropolregionen d​er EU enthält: Paris, d​as Ruhrgebiet u​nd Madrid (in dieser Reihenfolge).

    Europäische Union (Europa)
    Millionenstädte der Europäischen Union (Hauptstädte in Fettschrift)
    #NameEin-
    wohner
    Fläche
    (km²)
    Ew. /
    km²
    Stand
    1Berlin 3.644.8268924.090 31. Dez. 2018[101]
    2Madrid 3.266.126607 5.381 1. Jan. 2019[102]
    3Rom 2.651.0401.2852.063 31. Okt. 2013[103]
    4Paris 2.273.30510521.651 1. Jan. 2013[104]
    5Wien 1.889.0834154.257 1. Jan. 2018[105]
    6Bukarest 1.883.4252288.260 20. Okt. 2011[106]
    7Hamburg 1.841.179755 2.439 31. Dez. 2018[107]
    8 Budapest 1.754.000 525 3.306 1. Jan. 2015[108]
    9Warschau 1.794.166 518 3.464 31. Dez. 2020[109]
    10Barcelona 1.636.762 100 16.368 1. Jan. 2019[102]
    11München 1.471.508310 4.747 31. Dez. 2018[110]
    12Mailand 1.315.4161608.221 31. Okt. 2013[103]
    13Sofia 1.301.6834922.646 31. Dez. 2012[111]
    14Prag 1.243.2014962.527 31. Dez. 2013[112]
    15Köln 1.085.4414052.584 30. Nov. 2020[113]

    Sprachen

    In d​er EU werden h​eute 24 Sprachen a​ls offizielle Amtssprachen d​er Europäischen Union anerkannt, m​it denen a​lle Gremien d​er EU kontaktiert werden können. Zuletzt wurden 2007 d​ie Sprachen Irisch, Bulgarisch u​nd Rumänisch u​nd 2013 Kroatisch a​ls weitere Amtssprachen anerkannt. Von d​en Amtssprachen werden Englisch, Französisch u​nd Deutsch a​ls interne Arbeitssprachen verwendet, u​m die Verständigung zwischen d​en Mitarbeitern d​er europäischen Institutionen z​u erleichtern. Je n​ach Institution h​at sich v​on diesen d​rei Arbeitssprachen jeweils e​ine Arbeitssprache a​ls vorherrschend herausgebildet (zum Beispiel Englisch i​n der EZB). Im Europäischen Parlament können Redebeiträge i​n jeder Amtssprache gehalten werden u​nd werden v​on Dolmetschern simultan übersetzt. Abgeordnete, Journalisten u​nd andere Zuhörer können d​ie Debatten über Kopfhörer verfolgen. Die Abgeordneten sprechen deshalb m​eist in i​hrer Staatssprache, Beamte u​nd geladene Experten verwenden häufig Englisch o​der Französisch.

    Die Sprachenfrage w​urde durch d​ie erste Verordnung festgelegt, d​ie überhaupt v​on der EWG erlassen w​urde (Text d​er VO 1/1958 s​iehe unten). Rechtsgrundlage für d​ie Verordnung i​st Art. 342 AEUV:

    „Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Union wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Rat einstimmig durch Verordnungen getroffen.“

    Nach Art. 24 AEUV h​aben alle Unionsbürger d​as Recht, s​ich in e​iner der 24 i​n Art. 55 EU-Vertrag genannten Sprachen a​n die Organe d​er EU z​u wenden u​nd eine Antwort i​n derselben Sprache z​u erhalten. Neben diesen Amtssprachen existieren zahlreiche Minderheitensprachen, w​ie z. B. Katalanisch o​der Baskisch i​n Spanien o​der Russisch i​n den baltischen Ländern.[114] Die EU erklärt, d​ie Sprachen u​nd Sprachenvielfalt z​u achten u​nd zu respektieren.

    Darüber hinaus existieren weitere Programme, w​ie beispielsweise s​eit 1982 z​ur Förderung v​on Regional- o​der Minderheitenkulturen d​as Europäische Büro für weniger verbreitete Sprachen (EBLUL) u​nd seit 1987 d​as Informations- u​nd Dokumentationsnetz Mercator. Die EU l​egt erklärtermaßen Wert darauf, d​ie Sprachen u​nd Sprachenvielfalt, d. h. a​uch die Minderheitensprachen i​n der Europäischen Union, z​u achten u​nd zu respektieren.

    Die sechs meistgesprochenen Sprachen in der Europäischen Union 2005[115]
    Sprache Amtssprache in Mitgliedstaat als Muttersprache gesprochen (Anteil an der Bevölkerung) als Fremdsprache gesprochen (Anteil an der Bevölkerung) Sprecher insgesamt in der EU (Anteil an der Bevölkerung)
    Deutsch Deutschland Deutschland
    Osterreich Österreich
    Luxemburg Luxemburg
    Belgien Belgien
    Italien Italien
    18 %14 %32 %
    Englisch1 Irland Irland
    Malta Malta
    13 %38 %51 %
    Französisch Frankreich Frankreich
    Belgien Belgien
    Luxemburg Luxemburg
    Italien Italien
    14 %14 %28 %
    Italienisch Italien Italien 13 %03 %16 %
    Spanisch Spanien Spanien 09 %06 %15 %
    Polnisch Polen Polen 09 %01 %10 %
    1: Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs ist der Bevölkerungsanteil mit englischer Muttersprache in der Europäischen Union erheblich gesunken, sodass die Platzierung nicht mehr aktuell ist.

    Religionen und Weltanschauungen

    Das Christentum i​st in d​en meisten EU-Staaten d​ie vorherrschende Religion. In d​en südlichen Mitgliedsstaaten dominiert d​er Katholizismus, i​m Norden d​er Protestantismus. Griechenland, Zypern, Rumänien u​nd Bulgarien s​ind orthodox geprägte Länder. Mögliche Beitrittskandidaten m​it überwiegend muslimischer Bevölkerung s​ind Albanien u​nd Bosnien u​nd Herzegowina. Mittlerweile gehört e​twa ein Viertel d​er EU-Bürger keiner Religion an.

    Religion in der Europäischen Union (2015)[116]
    Religion / WeltanschauungBevölkerungs­anteil
    Christentum71,6 %
    römisch-katholisch45,3 %
    protestantisch11,1 %
    orthodox9,6 %
    andere christliche Konfession5,6 %
    andere Religion4,5 %
    muslimisch1,8 %
    buddhistisch0,4 %
    jüdisch0,3 %
    hinduistisch0,3 %
    sikhistisch0,1 %
    übrige Religionen1,6 %
    keine Religion24,0 %
    nicht gläubig/Agnostizismus13,6 %
    Atheismus10,4 %

    Lebensbedingungen

    Das Entwicklungsprogramm d​er Vereinten Nationen klassifiziert a​lle Mitgliedstaaten a​ls Staaten m​it „sehr h​oher menschlicher Entwicklung“, d​a alle e​inen Index d​er menschlichen Entwicklung (HDI) 2019 v​on mehr a​ls 0,8 haben.[117] Der HDI 2019 i​st bei Irland m​it 0,955 a​m höchsten u​nd bei Bulgarien m​it 0,816 a​m geringsten.

    Gesundheit

    Die durchschnittliche Lebenserwartung b​ei der Geburt betrug, l​aut Daten v​on Eurostat, für d​as Jahr 2016 i​m EU-Durchschnitt 81 Jahre.[118] Für Männer l​ag sie b​ei 78,2 Jahren u​nd für Frauen b​ei 83,3 Jahren. Die Lebenserwartung i​n der Europäischen Union l​ag damit m​ehr als z​ehn Jahre über d​em weltweiten Durchschnitt v​on knapp 70 Jahren. Die i​m Durchschnitt längste Lebenserwartung hatten EU-Bürger i​n Spanien m​it 83,5 Jahren, d​ie kürzeste innerhalb d​er EU hatten dagegen d​ie Bürger v​on Litauen, Bulgarien u​nd Lettland m​it jeweils 74,9 Jahren. Hohe Lebenserwartungen bestehen v​or allem i​n südeuropäischen Staaten, obwohl d​iese nicht unbedingt z​u den reichsten Ländern d​er Union gehören; d​ie hinteren Ränge diesbezüglich werden allesamt v​on osteuropäischen Ländern belegt.

    RangStaatLebens­erwartung
    GesamtMännerFrauen
    1Spanien Spanien83,580,586,3
    2Italien Italien83,481,085,6
    3Zypern Republik Zypern82,780,584,9
    4Frankreich Frankreich82,779,585,7
    5Luxemburg Luxemburg82,780,185,4
    6Malta Malta82,680,684,4
    7Schweden Schweden82,480,684,1
    8 Osterreich Österreich 81,8 79,3 84,1
    9 Irland Irland 81,8 79,9 83,6
    10 Niederlande Niederlande 81,7 80,0 83,2
    11 Belgien Belgien 81,5 79,0 84,0
    12 Griechenland Griechenland 81,5 78,9 84,0
    13 Finnland Finnland 81,5 78,6 84,4
    14 Portugal Portugal 81,3 78,1 84,3
    15 Slowenien Slowenien 81,2 78,2 84,3
    16 Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich 81,2 79,4 83,0
    17 Deutschland Deutschland 81,0 78,6 83,5
    - Europa Europäische Union 81,0 78,2 83,6
    18 Danemark Dänemark 80,9 79,0 82,8
    19 Tschechien Tschechien 79,1 76,1 82,1
    20 Kroatien Kroatien 78,2 75,0 81,3
    21 Estland Estland 78,0 73,3 82,2
    22 Polen Polen 78,0 73,9 82,0
    23 Slowakei Slowakei 77,3 73,8 80,7
    24 Ungarn Ungarn 76,2 72,6 79,7
    25 Rumänien Rumänien 75,3 71,7 79,1
    26 Bulgarien Bulgarien 74,9 71,3 78,5
    27 Litauen Litauen 74,9 69,5 80,1
    28 Lettland Lettland 74,9 69,8 79,6
    RangStaatGesamtMännerFrauen
    Lebens­erwartung

    Kultur

    Die erste Kulturhauptstadt Europas wurde Athen im Jahr 1985

    Mit d​er gemeinsamen Kulturpolitik w​ill die EU „einen Beitrag z​ur Entfaltung d​er Kulturen d​er Mitgliedstaaten u​nter Wahrung i​hrer nationalen u​nd regionalen Vielfalt s​owie gleichzeitiger Hervorhebung d​es gemeinsamen kulturellen Erbes“ (Art. 167 AEUV) leisten. Das Ziel d​er kulturellen Zusammenarbeit zwischen d​en Mitgliedstaaten d​er EU w​ird oft u​nter dem Schlagwort d​es europäischen Kulturraums gefasst.[119]

    Ausdruck d​es kulturellen Engagements d​er EU w​aren in d​en Jahren 1996 b​is 1999 d​ie Programme Kaleidoskop (Förderung künstlerischer u​nd kultureller Aktivitäten), Ariane (Förderung d​es Bereichs Buch, Lesen u​nd Übersetzung) u​nd Raphael (Förderung d​es kulturellen Erbes v​on europäischer Bedeutung). In d​en Jahren 2000 b​is 2004 wurden i​m Rahmen d​es Nachfolgeprogramms Kultur 2000 insgesamt 167 Millionen Euro für Projekte ausgegeben, d​ie auf e​inen gemeinsamen Kulturraum zielten.[120] Kultur 2000 w​urde 2004 u​m zwei Jahre verlängert u​nd wurde d​ann durch d​as Kulturförderprogramm 2007–2013 abgelöst. Der Großteil d​er EU-Fördermittel für Kultur v​on etwa 80 % k​ommt aus d​en EU-Strukturfonds, m​acht allerdings n​ur etwa 3 % a​ller Strukturfondsmittel aus.

    Einen besonderen Akzent s​etzt die Aktion Kulturhauptstadt Europas. Dieser Titel w​ird seit 1985 jährlich e​iner oder z​wei europäischen Städten verliehen, i​n denen i​m entsprechenden Jahr zahlreiche kulturelle Veranstaltungen stattfinden. Die s​o ausgezeichneten Städte erfreuen s​ich erhöhter Aufmerksamkeit. Im Jahr 2020 h​aben diesen Status d​ie Städte Galway (Irland) u​nd Rijeka (Kroatien) inne.

    Der Europäische Filmpreis w​ird jährlich i​n über 20 Kategorien vergeben. Seit 1997 wurden d​ort nominierte Filme u. a. m​it EU-Mitteln a​us dem Programm MEDIA unterstützt.

    Symbole

    Flagge der Europäischen Union

    Die Symbole d​er Europäischen Union entsprechen funktional d​en Hoheitszeichen u​nd sonstigen Symbolen v​on Nationalstaaten. Sie sollen d​ie Politik d​er Europäischen Union a​ls Gemeinschaft v​on Nationalstaaten widerspiegeln. Zu diesen Symbolen zählen d​ie Europaflagge, d​ie Europahymne, d​er Europatag, d​as Europamotto s​owie die Währung Euro.

    Europaflagge

    Die Europaflagge z​eigt einen Kranz a​us zwölf goldenen fünfzackigen Sternen a​uf azurblauem Hintergrund. Ihre Zahl symbolisiert nicht d​ie Anzahl d​er Mitgliedstaaten, sondern s​oll „Vollkommenheit, Vollständigkeit u​nd Einheit“ ausdrücken. Die Flagge w​urde vom Europarat s​eit 1955, v​on der EG s​eit 1985 a​ls offizielles Emblem gebraucht.

    Europahymne

    Die Europahymne i​st die instrumentale Fassung d​es letzten Satzes d​er 9. Sinfonie v​on Ludwig v​an Beethoven. 1972 w​urde die Melodie v​om Europarat, 1985 v​on der EG a​ls Hymne angenommen. Sie t​ritt neben d​ie Nationalhymnen d​er Mitgliedstaaten u​nd versinnbildlicht d​ie Werte, d​ie alle teilen, s​owie die Einheit i​n der Vielfalt.

    Europatag

    Der Europatag s​oll mit Veranstaltungen u​nd Werbung a​n den Schuman-Plan v​om 9. Mai 1950 erinnern, d​er heute a​ls Grundstein d​er europäischen Einigung gilt. Auf d​em Rat v​on Mailand 1985 w​urde beschlossen, z​ur Erinnerung a​n dieses Ereignis jährlich d​en Europatag d​er Europäischen Union z​u begehen, a​n dem n​un seit 1986 zahlreiche Veranstaltungen u​nd Festlichkeiten stattfinden. Daneben feiert d​er Europarat s​eit 1964 e​inen eigenen Europatag: Dieser i​st jedoch v​ier Tage früher u​nd erinnert a​n die Gründung dieser Institution a​m 5. Mai 1949.

    Europamotto

    Das Europamotto i​st der Leitspruch In Vielfalt geeint, d​er die gemeinsame, a​ber national unterschiedliche europäische Identität z​um Ausdruck bringen soll. Er w​urde 2000 i​m Zuge e​ines Wettbewerbs u​nter Schülern a​us 15 europäischen Staaten ausgewählt.

    Sport

    Gewinn des Ryder Cup im Jahr 2006

    Erst m​it dem Europäischen Jahr d​er Erziehung d​urch den Sport (2004) begann d​ie EU s​ich mit Sport z​u befassen. Die UEFA h​atte stets argumentiert, d​er Sport bewege s​ich außerhalb d​er Zuständigkeit d​er EU. Durch d​ie Bosman-Entscheidung 1995 h​at der EuGH deutlich gemacht, d​ass Profisport z​ur Wirtschaft gehört, d​ie europäischen Verträge s​omit gelten. Im Rahmen e​iner Anhörung 2006 w​urde festgestellt, d​ass die Organisation nationaler Fußballligen d​en europäischen Verträgen zuwiderlaufe, d​a die unterschiedlich großen nationalen Märkte d​ie Entwicklung d​er Fußballvereine beeinträchtigten. Wenn z. B. Ajax Amsterdam i​n der Bundesliga mitspielen wolle, s​ei dies m​it europäischen Recht durchaus vereinbar.[121]

    Im Weiss-Buch Sport d​er EU v​on 2007[122] s​ind die Probleme aufgelistet, d​ie durch d​as Ende d​es Amateur-Statuts entstanden s​ind (der Spitzensport i​st damit i​n der Regel e​in Wirtschaftsgut); dennoch w​ird er gemäß § 165 d​es Vertrages v​on Lissabon weiter a​ls Amateursport behandelt.[123] Zwar werden inzwischen EU-Mittel für d​en Sport bereitgestellt (Mobilität, Integration v​on Ausländern, Gesundheitsprophylaxe etc.), a​ber eine eigene EU-Sportpolitik g​ibt es bisher nicht.

    Im Ryder Cup t​ritt gegenwärtig d​ie aus Europäern zusammengesetzte Mannschaft u​nter der Flagge d​er EU an. Bei anderen Wettbewerben, b​ei denen e​in Team Europa antritt, bezieht s​ich das a​ber eher a​uf den Kontinent, n​icht auf d​ie EU.

    Identität

    Junge EU-Bürger im Rahmen des Erasmus-Programms in Pavia

    Ab Anfang d​er 1980er-Jahre bemühten s​ich die Europäische Kommission u​nd die Regierungen, a​uch eine höhere aktive Zustimmung d​er Bevölkerung z​um Einigungsprozess z​u erreichen. So wurden, ausgehend v​om Adonnino-Bericht z​um „Europa d​er Bürger“, d​er 1985 v​om Europäischen Rat angenommen wurde, e​ine Vielzahl t​eils symbolischer, t​eils politischer Maßnahmen verwirklicht, u​m die Europäische Gemeinschaft i​m Alltag erfahrbar z​u machen u​nd eine gemeinsame Europäische Identität z​u fördern. Diese reichten v​on den EU-Symbolen über d​en Europäischen Führerschein, d​as Studentenaustauschprogramm Erasmus, d​ie Unionsbürgerschaft, d​ie Schaffung e​ines Europäischen Bürgerbeauftragten u​nd das individuelle Petitionsrecht b​eim Europäischen Parlament b​is zum EU-weiten Kommunalwahlrecht a​m jeweiligen Wohnort. Eine größere Rolle spielen außerdem d​as Schengener Abkommen, d​urch das i​n einem Großteil d​er EU a​uf Kontrollen d​es grenzüberschreitenden Personenverkehrs verzichtet wird, u​nd der Euro a​ls gemeinsame Währung.

    Inwieweit d​ies einem europäischen Identitätsbewusstsein aufhelfen kann, bleibt abzuwarten. Obwohl d​ie Mehrheit d​er europäischen Bevölkerung d​er EU-Mitgliedschaft i​hres Staates prinzipiell positiv gegenübersteht, z​eigt sie s​ich etwas skeptischer, w​as die Institutionen d​er EU anbelangt.[124] Diese Skepsis resultiert daraus, d​ass traditionell n​icht die EU, sondern d​er Nationalstaat d​en politischen Orientierungsrahmen d​er Europäer darstellt, i​n dem d​ie Bürger i​hre Interessen artikulieren. Medien, Bildungssysteme s​owie politische, wirtschaftliche u​nd gesellschaftliche Interessengruppen s​ind primär a​uf nationaler Ebene organisiert. Versuche entsprechende Strukturen a​uf die europäische Ebene auszudehnen, gestalten s​ich schwierig. Neben unterschiedlicher kultureller Traditionen i​st es v​or allem d​ie Sprachbarriere, d​ie große Teile d​er Bevölkerung v​on entsprechender Partizipation ausschließt u​nd die Herausbildung e​iner europäischen Öffentlichkeit behindert.

    Krisen und Perspektiven

    Die singuläre Mischung v​on supranationalen u​nd intergouvernementalen Strukturmerkmalen d​es EU-Staatenverbunds u​nd seiner Organe w​ar und i​st zum e​inen Gegenstand vielfältiger Kritik u​nd zum anderen unterschiedlicher Zielperspektiven für d​ie künftige Entwicklung d​er Europäischen Union. Wiederkehrendes Thema sowohl d​er Kritik a​ls auch institutioneller Reformen i​st ein d​en Repräsentations- u​nd Entscheidungsorganen d​er EU nachgesagtes Demokratiedefizit, d​em in d​er bisherigen Entwicklung u​nter anderem m​it einer Stärkung d​er Stellung d​es Europäischen Parlaments u​nd der Ausgestaltung e​iner Unionsbürgerschaft entgegengewirkt wurde.

    Die v​on der Finanzkrise a​b 2007 ausgelöste Eurokrise s​owie die Flüchtlingskrise a​b 2015 h​aben der Verbreitung v​on EU-Skepsis Auftrieb gegeben. Laut Eurostat hatten 2007 e​twa 15 Prozent d​er Befragten e​in negatives Bild v​on der EU, 2013 w​aren es bereits 28 Prozent. Kein Mitgliedsstaat i​st von d​em Negativtrend vollständig ausgenommen. Die stärksten Rückgänge wiesen Griechenland (von 47 a​uf 16 Prozent), Portugal (von 55 a​uf 22 Prozent), Spanien (von 59 a​uf 26 Prozent) u​nd Italien (von 49 a​uf 26 Prozent) auf.[125] Die rückläufige Zustimmung z​ur EU i​n Teilen d​er Unionsbürgerschaft g​eht einher m​it dem Erstarken rechtspopulistischer Strömungen u​nd Parteien. Das i​st aber n​icht in erster Linie (von Griechenland abgesehen) i​n den v​on der Schuldenkrise a​m meisten betroffenen Mitgliedsstaaten d​er Fall; vielmehr w​aren diesbezügliche Zuwächse i​n der Europawahl 2014 speziell i​n Frankreich (Front National), d​em Vereinigten Königreich (UK Independence Party) u​nd Dänemark (Dansk Folkeparti) z​u beobachten.[126]

    Populisten u​nd Euroskeptiker gelangen z​u Erfolgen, i​ndem sie d​ie europäische Politik a​ls ursächlich darstellen für j​ene zum n​icht unerheblichen Teil selbstverursachter nationaler Probleme, d​ie in d​er Bevölkerung a​ls zentral wahrgenommen werden: Ökonomisch m​acht man d​ie EU für innergesellschaftliche Verteilungsungerechtigkeiten verantwortlich u​nd für eskalierende Konflikte u​nter den Mitgliedern d​er Eurozone. In kultureller Hinsicht w​ird sie m​it unkontrollierter Zuwanderung i​n Verbindung gebracht u​nd als Bedrohung d​er nationalen Eigenständigkeit gesehen. Politisch hält m​an ihr demokratische u​nd rechtsstaatliche Defizite vor.[127] Der Politikwissenschaftler Zielonka s​ieht im Integrationsprozess d​er Europäischen Union sowohl Elemente e​ines Zentralstaats i​m Sinne d​es Westfälischen Systems a​ls auch d​ie eines polyzentrischen neo-mittelalterlichen Reiches, w​ie es d​as Heilige Römische Reich gewesen war, verwirklicht.[128]

    Vor a​llem mit d​em Brexit-Referendum v​on 2016 i​st der Prozess e​iner fortgesetzten europäischen Integration deutlich i​ns Stocken geraten. Churchills Vision d​er Vereinigten Staaten v​on Europa w​ird in d​er EU-Finalitätsdebatte neuerdings wieder e​in Europa d​er Vaterländer i​m Sinne de Gaulles betont gegenübergestellt. Auf e​ine Wiederbelebung d​er EU-Integrationsanstrengungen u​nter dem Eindruck d​er Krise z​ielt Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron i​n seiner v​iel beachteten Rede v​om 26. September 2017 a​n der Sorbonne.[129] Macron strebt u​nter anderem e​ine milde Transferunion u​nd ein gemeinsames Budget d​er Europäischen Union z​ur Finanzierung v​on Infrastrukturmaßnahmen u​nd Entwicklungsmaßnahmen i​n der EU an.

    Im Sinne d​er wirtschaftlichen Konvergenz d​er Union problematisch i​st der ausgeprägte Handelsbilanzüberschuss Deutschlands gegenüber d​en anderen Mitgliedsstaaten d​er EU.[130][131] Als e​ine der Hauptursachen d​es stetig steigenden Handelsbilanzüberschusses w​ird genannt, d​ass alle Mitglieder d​er Eurozone b​is auf Deutschland i​n den letzten Jahrzehnten d​ie Löhne u​m Quoten erhöht haben, w​ie dies d​ie Europäische Zentralbank vorschlägt, während d​ie Löhne i​n Deutschland o​ft nicht einmal u​m den Produktivitätszuwachs erhöht wurden, sodass Deutschland, gemessen a​n den Lohnstückkosten, i​n Teilbereichen z​um Billiglohnstaat geworden sei.[132]

    Als e​ine vielfältige Bewährungsprobe für d​ie EU w​ird die Corona-Krise i​m Frühjahr 2020 angesehen. Grenzkontrollen u​nd Grenzschließungen zwischen diversen Mitgliedsstaaten stehen d​er Freizügigkeit entgegen. Die Knappheit a​n intensivmedizinischen Kapazitäten u​nd Infektionschutzkleidung h​at nationalen Egoismen u​nd wechselseitiger Konkurrenz d​er EU-Mitgliedstaaten a​uf dem Weltmarkt Vorschub geleistet. Notleidende Staatshaushalte v​or allem i​n südlichen Mitgliedstaaten a​ls Folge d​es Herunterfahrens d​es gesamten öffentlichen Lebens einschließlich d​er meisten Wirtschaftsbereiche (Shutdown) z​ur Senkung d​er Infektionsrisiken werfen Fragen n​ach wirksamen Finanzhilfen d​er Gemeinschaft a​uf und werden z​u einem Prüfstein für Solidarität u​nd Zusammenhalt d​er Europäischen Union. Die Präsidentin d​er Europäischen Kommission Ursula v​on der Leyen s​ieht durch d​ie Corona-Pandemie d​ie beiden aktuellen Schwerpunkte b​ei der politischen Ausrichtung d​er EU, Klimaschutzpolitik u​nd Digitalisierung, u​m einen dritten erweitert: d​ie medizinische Vorsorge.[133]

    Siehe auch

    Literatur

    Überblickswerke
    • Ruth Reichstein: Die 101 wichtigsten Fragen – Die Europäische Union. (C. H. Beck Paperback, Band 7034), 4., überarbeitete und aktualisierte Auflage, C. H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-68396-1.
    • Werner Weidenfeld: Die Europäische Union. 3., aktualisierte Auflage. UTB / Fink, München 2013, ISBN 978-3-8252-3986-2.
    • Andreas Wehr: Die Europäische Union. 2., aktualisierte und erweiterte Auflage. Papyrossa, Köln 2015, ISBN 978-3-89438-498-2.
    Politikwissenschaft
    • Hans-Jürgen Bieling: Die Globalisierungs- und Weltordnungspolitik der Europäischen Union. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-531-17303-0.
    • Sven Bernhard Gareis, Gunther Hauser, Franz Kernic (Hrsg.): The European Union – A Global Actor? Opladen, Berlin u. a. 2013, ISBN 978-3-8474-0040-0.
    • Jürgen Hartmann: Das politische System der Europäischen Union. Eine Einführung. 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage. Campus, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-593-39025-3.
    • Ulrike Jureit, Nikola Tietze (Hrsg.): Postsouveräne Territorialität. Die Europäische Union und ihr Raum. Hamburger Edition, Hamburg 2015, ISBN 978-3-86854-287-5.
    • Claus Offe: Europa in der Falle. Berlin 2016
    • Jürgen Rüttgers, Frank Decker (Hrsg.): Europas Ende, Europas Anfang. Neue Perspektiven für die Europäische Union. Frankfurt/New York 2017
    • Wolfgang Wessels: Das politische System der Europäischen Union. VS Verlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-8100-4065-7.
    • Jens Wissel: Staatsprojekt Europa. Grundzüge einer materialistischen Theorie der Europäischen Union. Münster 2015, ISBN 978-3-89691-859-8.
    • Jan Zielonka: Europe as Empire: The Nature of the Enlarged European Union. Oxford University Press, Oxford 2006, ISBN 0-19-929221-3.
    Geschichte
    • Gerhard Brunn: Die europäische Einigung. Von 1945 bis heute. 5. Auflage (Reclams Universalbibliothek, Nr. 14027). Reclam, Stuttgart 2020, ISBN 978-3-15-014027-7.
    • Wilfried Loth: Europas Einigung. Eine unvollendete Geschichte. Campus, Frankfurt am Main 2014, ISBN 978-3-593-50077-5.
    • Guido Thiemeyer: Europäische Integration. Motive, Prozesse, Strukturen. Böhlau / UTB, Köln 2010, ISBN 978-3-412-20411-2 (Böhlau) / ISBN 978-3-8252-3297-9 (UTB).
    Rechtswissenschaft
    • Manfred A. Dauses (Hrsg.): Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts. 24. Auflage. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-44100-4.
    • Dieter Grimm: Europa ja – aber welches? Zur Verfassung der europäischen Demokratie. München 2016.
    • Stephan Keiler, Christoph Grumböck (Hrsg.): EuGH-Judikatur aktuell. Linde, Wien 2006, ISBN 3-7073-0606-2.
    • Marcel Haag, Roland Bieber, Astrid Epiney: Die Europäische Union: Europarecht und Politik. 11. Auflage. Nomos, Banden-Baden / Helbing Lichtenhahn, Basel 2015, ISBN 978-3-8487-0122-3 (Nomos) / ISBN 978-3-7190-3563-1 (Helbing Lichtenhahn).
    Politik
    • Daniel Cohn-Bendit, Guy Verhofstadt: Für Europa. Ein Manifest. Übersetzt von Philipp Blom. Hanser, München 2012, ISBN 978-3-446-24187-9.
    • Ulrike Guérot: Warum Europa eine Republik werden muss!: Eine politische Utopie. Dietz, Bonn 2016, ISBN 978-3-8012-0479-2.
    • Jürgen Habermas: Zur Verfassung Europas. Ein Essay. Bonn 2012.
    • Johannes Heinrichs: Die Logik des europäischen Traums. Eine systemtheoretische Vision. Academia Verlag, Sankt Augustin 2014, ISBN 978-3-89665-641-4.
    • Bodo Hombach, Edmund Stoiber (Hrsg.): Europa in der Krise. Vom Traum zum Feindbild? Marburg 2017.
    • Srecko Horvat, Slavoj Žižek: Was will Europa? Laika, Hamburg 2013, ISBN 978-3-942281-68-3.
    • Thomas Schmid, Europa ist tot, es lebe Europa! Eine Weltmacht muss sich neu erfinden. München 2016, ISBN 978-3-570-10318-0.
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    Einzelnachweise

    1. Der Rat hat seinen Sitz in Brüssel, manche Tagungen hält er in Luxemburg ab.
    2. Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg, zusätzliche Plenartagungen und Treffen der Ausschüsse finden in Brüssel statt, sein Generalsekretariat ist in Luxemburg.
    3. Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel und Dienststellen in Luxemburg.
    4. Eurostat Bevölkerung am 1. Januar seit 2002, Stand 1. Januar 2019, abgerufen am 5. November 2019.
    5. cia.gov, Stand 1. Januar 2017, abgerufen am 17. Juli 2017.
    6. Rechtspersönlichkeit der EU
    7. „European Union @ United Nations“ (Memento vom 3. Oktober 2012 im Internet Archive)
    8. Website des norwegischen Nobelpreiskomitees. Abgerufen am 12. Oktober 2012. Den Prinzessin-von-Asturien-Preis für Eintracht erhielt die Europäische Union 2017.
    9. Eurobarometer: Rekord-Zustimmung für EU. Abgerufen am 9. Juli 2020.
    10. Luke McGee: Four years after Brexit, support for the EU surges in Britain. In: CNN. Abgerufen am 9. Juli 2020.
    11. Oliver Burgard: Europa von oben – Warum die politischen Initiativen für eine Europäische Union nach dem Ersten Weltkrieg scheiterten. In: Die Zeit. 13. Januar 2000, abgerufen am 9. Mai 2014.
    12. Peter Krüger: „Das unberechenbare Europa: Epochen des Integrationsprozesses vom späten 18. Jahrhundert bis zur Europäischen Union.“ W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2006, ISBN 3-17-016586-0, S. 207 (Beginn Kalter Krieg); Gustav Schmidt: „Die Römischen Verträge und der (Kalte Krieg) Ost–West–Konflikt“ (Memento vom 24. Dezember 2008 im Internet Archive), abgerufen am 29. März 2008.
    13. Michael Gehler: Europa: Ideen, Institutionen, Vereinigung. Olzog, München 2005, ISBN 3-7892-8129-8.
    14. Europäische Kommission, 1951 (Memento vom 19. Mai 2014 im Internet Archive), abgerufen am 19. Mai 2014.
    15. Europäische Kommission, 1957, abgerufen am 19. Mai 2014.
    16. Europäische Kommission, 1967, abgerufen am 19. Mai 2014.
    17. Europäische Kommission, 1954 (Memento vom 19. Mai 2014 im Internet Archive), abgerufen am 19. Mai 2014.
    18. European Navigator (Centre Virtuel de la Connaissance sur l’Europe), Étienne Deschamps: Die Politik des leeren Stuhls, abgerufen am 22. August 2013.
    19. Europäische Kommission, History: 1963, abgerufen am 22. August 2013.
    20. „Dokument zur europäischen Identität“ (Kopenhagen, 14. Dezember 1973) (Memento vom 17. Mai 2013 im Internet Archive) (PDF; 36 kB), veröffentlicht im „Bulletin der Europäischen Gemeinschaften“, Dezember 1973, Nr. 12, S. 131–134, abgerufen im Portal europarl.europa.eu am 10. November 2012.
    21. Europäische Kommission, 1987, abgerufen am 19. Mai 2014.
    22. REGIERUNGonline, Die Europäische Einigung – eine einzigartige Erfolgsgeschichte (Memento vom 4. Januar 2009 im Internet Archive), abgerufen am 2. Mai 2008.
    23. europa.eu: Die Geschichte der Europäischen Union – 1993 (Chronologie)
    24. Die „EU“ hat keine Gesetzgebungsbefugnisse. (Nicht mehr online verfügbar.) In: marquix.homelinux.net. Finanzredaktion Hamburg, 10. Dezember 2012, archiviert vom Original am 10. Dezember 2012; abgerufen am 18. Februar 2006.
    25. Günter Verheugen, Rede vom 31. März 2003 an der Technischen Universität Budapest, abgerufen am 20. Februar 2008.
    26. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:C2010/083/01 Konsolidierte Fassungen des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ], abgerufen am 5. August 2016
    27. Europäischer Rat 23. und 24. März 2000, Lissabon
    28. Entschließung des Europäischen Parlaments zur Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie. , abgerufen am 18. Februar 2008 In: Amtsblatt. Nr. 320 E vom 15. Dezember 2005, S. 164.
    29. Ein neuer Vertrag für die Europäische Union. (Nicht mehr online verfügbar.) Europäisches Informationszentrum (EIZ) Niedersachsen, archiviert vom Original am 21. Mai 2008; abgerufen am 19. Mai 2014.
    30. Europäische Kommission, Der Vertrag auf einen Blick (Memento vom 20. Dezember 2007 im Internet Archive), abgerufen am 2. Mai 2008.
    31. Europäischer Rat (Brüssel), Schlussfolgerungen des Vorsitzes (PDF; 292 kB) Punkt 11 (PDF; 299 kB), abgerufen am 29. März 2008.
    32. Daten zur Eurokrise: Wie geht es Europas Staaten?
    33. „Europa soll grüner und digitaler werden. EU-Parlament bestätigt das Team der künftigen Kommissionschefin von der Leyen mit breiter Mehrheit.“ In: Der Tagesspiegel. 28. November 2019, S. 7.
    34. „Europaparlament ruft den Klimanotstand aus.“ In: Der Tagesspiegel. 29. November 2019, S. 1.
    35. Susanne Schwarz: „EU-Parlament ruft Klimanotstand aus.“ In: Klimareporter. 28. November 2019; abgerufen am 29. November 2019.
    36. CIA World Factbook: European Union (englisch) (englisch), abgerufen am 12. Mai 2008.
    37. Demographic Trends, Socio-Economic Impacts and Policy Implications in the European Union. (PDF) Europäische Kommission (Generaldirektion für Beschäftigungspolitik, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit), (englisch) S. 10; abgerufen am 29. März 2008.
    38. Map of the Biogeographical Regions and Marine regions used in Article 17 reporting.
    39. Die EU-Volksabstimmungen in Österreich, Finnland, Schweden und Norwegen: Verlauf, Ergebnisse, Motive und Folgen. (PDF) IHS Reihe Politikwissenschaft, No. 23, 1995.
    40. Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Oktober 2010 im Amtsblatt der EU Nr. L 325 vom 9. Dezember 2010, S. 4.
    41. Europäische Kommission: Beitrittskriterien (Memento vom 12. Februar 2012 im Internet Archive), abgerufen am 19. Mai 2014;
      Europäischer Rat (Kopenhagen): Schlussfolgerungen des Vorsitzes (PDF; 276 kB) S. 13 (PDF; 283 kB), abgerufen am 20. Februar 2008.
    42. Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA).
    43. Focus: „Island beantragt EU-Mitgliedschaft“ vom 17. Juli 2009.
    44. „EU-Kommission begrüßt Beschluss des Rates zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Island“, Portal der EU, 17. Juni 2010, abgerufen am 22. Juni 2010.
    45. „Islands zieht Beitrittsantrag zurück“, abgerufen am 13. März 2015.
    46. n-tv, 17. Dezember 2010: „Europäisches Kandidatenkarussell: Montenegro darf mitspielen“
    47. Tagung des Europäischen Rates 16./17. Dezember 2010 Schlussfolgerungen. Europäische Union, 17. Dezember 2010, abgerufen am 22. Dezember 2010.
    48. EU-Erweiterung: EU-Tür für Albanien bleibt zu. Die Presse, 18. Dezember 2013, abgerufen am 19. Mai 2014.
    49. Europäische Union: Albanien jetzt offiziell EU-Beitrittskandidat. Spiegel Online, 24. Juni 2014, abgerufen am 24. Juni 2014.
    50. Europäische Kommission, Beitrittskandidaten und potenzielle Bewerberländer, abgerufen am 20. Februar 2008.
    51. https://twitter.com/ua_parliament/status/1498326340591919110. Abgerufen am 28. Februar 2022.
    52. San Marino, Monaco und Andorra suchen Anschluss an die EU, abgerufen am 25. März 2015.
    53. Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union: Organe und Verfahren: Abgeleitetes Recht (Memento vom 13. Februar 2013 im Webarchiv archive.today), abgerufen am 21. Februar 2008.
    54. Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: Organe und Verfahren: Verträge (Memento vom 13. Februar 2013 im Webarchiv archive.today), abgerufen am 21. Februar 2008.
    55. „Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht I.“ 3. Auflage. – Springer, Wien/New York.
    56. Consolidated version of the Treaty on European Union/Title III: Provisions on the Institutions
    57. europarl.europa.eu
    58. europarl.europa.eu
    59. Zu den Ausnahmen siehe Art. 289 IV AEUV.
    60. https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/allocation-portfolios-supporting-services_en.pdf
    61. WELT: EU-Kommission: Von der Leyen benennt drei mächtige Stellvertreter. 10. September 2019 (welt.de [abgerufen am 10. September 2019]).
    62. Tobias Kaiser: EU-Kommission: Von der Leyen setzt auf Klima und Digitales. 10. September 2019 (welt.de [abgerufen am 10. September 2019]).
    63. EU-Kommission: Neue irische Kommissarin McGuinness ernannt. In: deutschlandfunk.de. 12. Oktober 2020, abgerufen am 12. Oktober 2020.
    64. „Die Urteile waren umwälzend“, heißt es bei Dieter Grimm, dem Rechtswissenschaftler und früheren Richter am Bundesverfassungsgericht, „weil das so in den Verträgen nicht vereinbart worden war, auch wohl kaum vereinbart worden wäre. Der Vorgang ist nicht ohne Grund als »Konstitutionalisierung« der Verträge gedeutet worden. Zwar blieb die Rechtsgrundlage der EU ihrer Rechtsnatur nach ein völkerrechtlicher Vertrag. Die Mitgliedsstaaten behielten ihre Stellung als »Herren der Verträge«. Nur sie bestimmten über die Rechtsgrundlage der EU. Sie wirkte aber aufgrund dieser Rechtsprechung wie eine Verfassung. Es gab nun neben der politischen Integration durch Vertragsschluss und Setzung sekundären europäischen Rechts einen alternativen judikativen Integrationspfad durch Überwindung der nationalen Rechtsvielfalt mittels Vertragsinterpretation.“ (Dieter Grimm: „Europa ja – aber welches?“ In: Jürgen Rüttgers, Frank Decker (Hrsg.): Europas Ende, Europas Anfang. Neue Perspektiven für die Europäische Union. Frankfurt/New York 2017, S. 34 f.)
    65. Beschluss über das System der Eigenmittel (Memento vom 30. März 2009 im Internet Archive)
    66. Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU 2014–2020 – Anteile am Gesamtumfang (Memento vom 27. Januar 2018 im Internet Archive). Infografik des Bundesfinanzministeriums, abgerufen am 26. Januar 2018.
    67. EU-Haushalt 2014–2020: Die Details in Zahlen
    68. Beispielsweise hat das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) mittlerweile weltweit verwendete Standards in der Telekommunikation geschaffen, etwa Euro-ISDN, GSM und DECT.
    69. Vgl. die Dassonville-Entscheidung (EuGHE 1974, 837, 852) sowie das Cassis-de-Dijon-Urteil von 1979.
    70. Vgl. Keck-Entscheidung, EuGHE in NJW 1994, 121.
    71. Vgl. die Darstellung des EFRE auf der Homepage der Europäischen Kommission (Memento vom 2. November 2011 im Internet Archive) und der Überblick über die durch den EFRE geförderten Regionen (Memento vom 3. Oktober 2011 im Internet Archive).
    72. Grundsatzdokument für EU-Verteidigungsunion ist unterzeichnet. In: Zeit-Online, 13. November 2017.
    73. Der Tagesspiegel, 14. November 2017, S. 1 und 4.
    74. Nationale Staatsanwaltschaften unterstützen die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft. euractiv.de
    75. EU-Gipfel ebnet 17 Mitgliedstaaten den Weg zu Europäischer Staatsanwaltschaft. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Zeit Online. 10. März 2017, archiviert vom Original am 12. März 2017; abgerufen am 10. März 2017.
    76. Ama Lorenz: EU-Gipfel einigt sich auf Europäische Staatsanwaltschaft. EurActiv, 10. März 2017, abgerufen am 10. März 2017.
    77. Nikolaj Nielsen: EU backs setting up prosecutor’s office. EUobserver, 10. März 2017, abgerufen am 12. März 2017.
    78. Mehr Exzellenz für Europa. In: Der Tagesspiegel. 28. Februar 2007, S. 27.
    79. Natura 2000 Barometer (englisch), abgerufen am 8. August 2014.
    80. Merkel schafft Kompromiss. n-tv, 9. März 2007.
    81. Erneuerbare Energien in der EU. Der Tagesspiegel, 24. Januar 2008.
    82. Datenbank zu erneuerbaren Energien. (Memento vom 5. Februar 2009 im Internet Archive) BMU
    83. Jean Claude Juncker, Politische Leitlinien, S. 6.
    84. Bruttoinlandsprodukt in der Europäischen Union 2016
    85. Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in den EU-Mitgliedsstaaten 2016
    86. Statista, Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) in der Europäischen Union und der Euro-Zone von 2003 bis 2013 (gegenüber dem Vorjahr).
    87. Eurostat, Harmonisierter Verbraucherpreisindex: Jährliche Veränderungsrate (%).
    88. Eurostat, Harmonisierte Arbeitslosenquote.
    89. Eurostat, Energieintensität der Wirtschaft.
    90. The World Factbook — Central Intelligence Agency. Abgerufen am 12. August 2017 (englisch).
    91. Eurostat, Zahlungsbilanz, Leistungsbilanz, vierteljährliche Daten.
    92. Daten des Internationalen Währungsfonds April 2018 für Europäische Union und die anderen Staaten:
    93. Datei:Real GDP growth, 2006-2016 (% change compared with the previous year; % per annum) YB17.png. Abgerufen am 11. August 2017 (englisch).
    94. Eurostat – Tables, Graphs and Maps Interface (TGM) table. Epp.eurostat.ec.europa.eu, 2. April 2014, abgerufen am 5. April 2014.
    95. Datei:Unemployment rate 2005-2016 (%) new.png. Abgerufen am 11. August 2017 (englisch).
    96. appsso.eurostat.ec.europa.eu
    97. Binnenhandel der EU 27
    98. trade.ec.europa.eu (PDF; 368 kB)
    99. ec.europa.eu/eurostat
    100. Zahlen für Frankreich enthalten auch die vier Übersee-Départements (Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Réunion) die integraler Teil der EU sind, nicht enthalten sind die Collectivité d’outre-mer und die anderen Territorien, die nicht Teil der EU sind.
    101. Statistischer Bericht. (PDF) Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
    102. Cifras oficiales de población resultantes de la revisión del Padrón municipal a 1 de enero. Bevölkerungsstatistiken des Instituto Nacional de Estadística (Bevölkerungsfortschreibung).
    103. Einwohnerzahlen italienischer Städte am 31. Oktober 2013
    104. Bevölkerung des Departements Paris am 1. Januar 2013
    105. www.statistik.at
    106. 38. Pressemitteilung des Nationalen Instituts für Statistik Rumäniens
    107. Bevölkerung in Hamburg 2018
    108. Bevölkerung von Budapest am 1. Januar 2013 (Memento vom 17. Oktober 2013 im Internet Archive).
    109. Population. Size and Structure by Territorial Division. As of December 31, 2020. Główny Urząd Statystyczny (GUS) (PDF-Dateien; 0,72 MB), abgerufen am 12. Juni 2021.
    110. Bevölkerung: Gemeinden, Geschlecht, Stichtag
    111. Bevölkerung von Sofia am 31. Dezember 2012 (Memento vom 13. November 2010 im Internet Archive).
    112. Bevölkerung von Prag am 31. Dezember 2013 (MS Excel; 66 kB)
    113. Bevölkerung der Gemeinden Nordrhein-Westfalens am 31. Dezember 2020 – Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011. Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), abgerufen am 21. Juni 2021. (Hilfe dazu)
    114. Sprachenvielfalt. (Nicht mehr online verfügbar.) Europäische Kommission, archiviert vom Original am 31. Januar 2009; abgerufen am 19. Mai 2014.
    115. Eurobarometer Spezial – Die Europäer und ihre Sprachen (Memento vom 9. März 2013 im Internet Archive; PDF; 6,8 MB) Europäische Union; abgerufen am 25. November 2010
    116. Eurobarometer 83.4 (May-June 2015): Climate change, Biodiversity and Discrimination of Minority Groups. Abgerufen am 10. November 2017 (englisch).
    117. Table: Human Development Index and its components. In: Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (Hrsg.): Human Development Report 2020. United Nations Development Programme, New York 2020, ISBN 978-92-1126442-5, S. 343 (englisch, undp.org [PDF]).
    118. Lebenserwartung in der EU. Eurostat, abgerufen am 6. Juli 2018.
    119. Kulturelle Zusammenarbeit (Memento vom 14. November 2013 im Internet Archive) Europäische Kommission; abgerufen am 7. Juli 2006. Vgl. auch Europäisches Parlament: Entschließung des Europäischen Parlaments zur kulturellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union (2000/2323(INI)). In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C72E, 21. März 2002, S. 144.
    120. Europäische Kommission: Kulturelle Vielfalt. In: Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union. Brüssel / Luxemburg 2006, ISBN 92-79-00589-8, S. 120 f, bookshop.europa.eu (PDF; 1,8 MB)
    121. Programmentwurf: Öffentliches Hearing zum Thema Profifussball – Markt oder Gesellschaft? (PDF; 159 kB) Europäisches Parlament, abgerufen am 5. August 2016 (Teilnehmer: Karl-Heinz Rummenigge, Arnd Krüger, Hein Verbruggen u. a.).
    122. Weissbuch Sport (PDF; 87 kB), abgerufen am 5. August 2016
    123. Der Vertrag von Lissabon und die Sportpolitik der Europäischen Union. (PDF; 1,0 MB) Europäisches Parlament, abgerufen am 5. August 2016.
    124. Generaldirektion Kommunikation: Eurobarometer 66 (PDF; 13,2 MB), S. 118–131, abgerufen am 21. September 2008.
    125. Zitiert nach Claus Offe: Europa in der Falle. Berlin 2016, S. 102 f.
    126. Offe 2016, S. 84. „Die populistische Rechte wurde oder blieb in den »Kernländern« der EU (neben den drei genannten Mitgliedsstaaten in Deutschland, Finnland, Österreich und den Niederlanden) stark; ebenso, wenn auch zum Teil aus anderen Gründen, in Mittel- und Osteuropa. Dieses Muster stützt die Vermutung, dass die rechtspopulistischen und konservativ-europaskeptischen Mobilisierungserfolge von Ängsten der relativen Gewinner getrieben sind: von der ökonomischen Befürchtung, als Steuerzahler für die Schulden der Peripherieländer aufkommen zu müssen, von der politischen Befürchtung, von »Brüssel« bevormundet zu werden, oder von einer kulturellen Panik, in die sich Bürger von Mitgliedsstaaten angesichts von Euromobilität sowie von steigender Flucht- und Arbeitsmigration versetzen lassen.“ (Offe ebenda, S. 85)
    127. Jürgen Rüttgers, Frank Decker: Was ist los mit Europa? In: Jürgen Rüttgers, Frank Decker (Hrsg.): Europas Ende, Europas Anfang. Neue Perspektiven für die Europäische Union. Frankfurt / New York 2017, S. 10.
    128. Jan Zielonka: Europe as Empire: The Nature of the Enlarged European Union. Oxford University Press, Oxford 2006, ISBN 0-19-929221-3, S. 14–17.
    129. Rede von Staatspräsident Macron an der Sorbonne vom 26. September 2017 (französisch); deutsche Übersetzung im Wortlaut
    130. Erneute Kritik am deutschen Exportüberschuss. handelsblatt.com
    131. EU will Europa vor Deutschland schützen. Zeit Online, November 2013
    132. Deutschland auf dem Weg zum Billiglohn-Land. focus.de
    133. „Es führt kein Weg zurück.“ Europa muss grüner und solidarischer werden: EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen über die Lehren aus der Krise und die Frage, warum Kopfschmerzmittel politisch sind. Interview mit Ursula von der Leyen in der Zeit, 8. April 2020, S. 3.

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