Französische Überseegebiete
Die französischen Überseegebiete, französisch La France d’outre-mer (deutsch auch Übersee-Frankreich), sind Teile des französischen Staatsgebiets außerhalb Europas. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um ehemalige französische Kolonien. Insgesamt leben dort ungefähr 2,65 Millionen Menschen (Januar 2010).
Verwaltung
Auf Französisch werden die Überseegebiete formell als la France d’outre-mer bezeichnet. Bis zur Verfassungsreform vom 23. März 2003 war die offizielle Bezeichnung Départements d’outre-mer – Territoires d’outre-mer beziehungsweise les Départements et Territoires d’outre-mer (DOM-TOM), was heute in der Umgangssprache noch verbreitet ist. Die französischen Überseegebiete werden unterschieden in DROM, DOM-ROM, COM, CSG, TAAF und die Clipperton-Insel.
Das zuständige Ministère des Outre-mer (Überseeministerium) gibt es seit 1946, als es als direkter Nachfolger des Kolonialministeriums Frankreichs, 1710 als Bureau des Colonies gegründet, entstand. Es war zeitweise mit anderen Ministerien vereint oder nur ein Minister- oder Staatssekretärsposten, seit 2012 ist es wieder eigenständig.
Alle Überseegebiete sind, unabhängig von der Einteilung in départements d’outre-mer und collectivités d’outre-mer, französisches Staatsgebiet. Sie sind, sofern bewohnt, in beiden Kammern des französischen Parlaments und im Europäischen Parlament vertreten. Bei Europawahlen bilden alle Überseegebiete zusammen einen Wahlkreis (Circonscription Outre-Mer), in dem drei Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden. Nachdem 2004 alle drei Sitze an Personen aus Réunion gegangen waren, ist seit der Europawahl 2009 je ein Sitz für die Überseegebiete im Atlantischen, Indischen und Pazifischen Ozean reserviert.
Nur die französischen Süd- und Antarktisgebiete und Französisch-Polynesien besitzen offizielle eigene Flaggen, Flaggen anderer Gebiete sind inoffiziell.
Départements et régions d’outre-mer (DROM, DOM-ROM)
Die Départements et régions d’outre-mer haben denselben Status wie die Regionen und Départements des französischen Festlandes. Dies ist im Artikel 73 der französischen Verfassung festgelegt. Die Gebiete gehören zum Gebiet der Europäischen Union, sind jedoch kein Schengen-Gebiet und gehören nicht dem Verbrauchssteuergebiet der EU an; sie haben den Euro als Währung.
DROMs (Gebiete, die jeweils geographisch deckungsgleiche, bezüglich der Kompetenzen jedoch getrennte Régions und Départments haben):
DOM-ROMs (Gebiete, bei denen jeweils die Kompetenzen einer Région und eines Départements in einer Collectivité territoriale unique zusammengefasst sind):
In einer Volksbefragung am 29. März 2009 befürworteten die Einwohner Mayottes mehrheitlich, dass Mayotte die Kompetenzen der Übersee-Départements und Übersee-Regionen gemäß Artikel 73 erhalten soll.[1] Dadurch wurde Mayotte am 31. März 2011 das 101. Département Frankreichs.[2]
Collectivité d’outre-mer (COM)
Die Collectivités d’outre-mer haben untereinander teils einen sehr unterschiedlichen Status. Generell besitzen sie aber Autonomie, weshalb französische Gesetze dort nicht automatisch, sondern erst nach einer ausdrücklichen Festlegung gültig sind. Vor allem außen- und verteidigungspolitisch sind die COM aber abhängig von Frankreich.
Bis 2004 wurde zwischen Übersee-Territorium (TOM = Territoire d’outre-mer) und Übersee-Land (POM = Pays d’outre-mer) unterschieden. In die zweite Gruppe fielen früher auch die afrikanischen Kolonien. Nachdem zuletzt nur noch Polynesien als POM qualifiziert war, wurde es als Klasse hinfällig. Polynesien hat zudem eine eigene parlamentarische Verfassung.
Auch die COM stehen in gewisser Weise im Rang einer Region und eines Departements, entsenden also Abgeordnete in das französische Parlament.
Dieses Gebiet gehört zum Gebiet der Europäischen Union, ist jedoch Nicht-Schengen-Gebiet (Währung: Euro):
- Saint-Martin (seit 22. Februar 2007 eigenständig, französischer Teil der Insel St. Martin).
Diese Gebiete gehören nicht zum Gebiet der Europäischen Union (Währung: Euro):
- Saint-Barthélemy (seit 22. Februar 2007 eigenständig, seit 1. Januar 2012 assoziiertes Gebiet der EU[3])
- Saint-Pierre und Miquelon
- Bis 31. März 2011 gehörte auch Mayotte im Indischen Ozean in diese Gruppe.
Diese Gebiete gehören nicht zum Gebiet der Europäischen Union (Währung: CFP-Franc):
Saint-Martin und Saint-Barthélemy stehen auch im Rang einer Gemeinde, Saint-Pierre und Miquelon wie auch Polynesien umfassen mehrere Gemeinden, Wallis und Futuna drei offiziell anerkannte traditionelle Königreiche.
Collectivité sui generis (CSG)
Neukaledonien hat eine Sonderregelung in den Artikeln 76 und 77 der Verfassung und ist eine Collectivité sui generis mit dem CFP-Franc als Währung.
Territoires d’outre-mer
Terres australes et antarctiques françaises (TAAF)
Die Französischen Süd- und Antarktisgebiete haben eine eigene Verwaltung in Saint-Pierre auf Réunion. Rechtlich gesehen sind die TAAF ein Überseegebiet mit besonderem Status. Das Territorium umfasst die Inseln Amsterdam und Sankt-Paul, die Crozetinseln, die Kerguelen sowie das auf dem antarktischen Kontinent gelegene Adélieland, dessen Zugehörigkeit zum Territorium aufgrund des Antarktisvertrages jedoch völkerrechtlich nicht anerkannt ist. Seit dem 21. Februar 2007 gehören auch die Îles Éparses zu dem Gebiet. Das Gebiet ist bis auf acht ständig besetzte Stationen mit wechselnden Besatzungen unbewohnt.
Die TAAF sind kein Teil der Europäischen Union.
Clipperton-Insel
Clipperton befindet sich im Staatseigentum Frankreichs. Die Insel hat keine ständigen Bewohner und darf aus Gründen des Naturschutzes ohnehin nur in Sonderfällen betreten werden.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Résultat de la consultation populaire du 29 mars 2009 à Mayotte. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 13. Januar 2010; abgerufen am 26. Juni 2016 (französisch).
- Französische Botschaft in Deutschland: Insel Mayotte wird zum 101. französischen Departement. (Nicht mehr online verfügbar.) www.botschaft-frankreich.de, 27. Dezember 2010, archiviert vom Original am 31. Dezember 2010; abgerufen am 1. Januar 2011.
- 2010/718/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Oktober 2010 zur Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union