Europäisches System der Zentralbanken

Das Europäische System d​er Zentralbanken (ESZB) besteht a​us der Europäischen Zentralbank (EZB) u​nd den nationalen Zentralbanken (NZB) a​ller Staaten d​er Europäischen Union. Die Einführung d​es ESZB i​m Rahmen d​er dritten Stufe d​er Europäischen Wirtschafts- u​nd Währungsunion w​urde im Vertrag v​on Maastricht 1992 beschlossen u​nd am 1. Januar 1999 durchgeführt.

Die Funktionsweise u​nd Ziele d​es ESZB s​ind in Art. 127 ff. AEU-Vertrag s​owie in d​er ESZB-Satzung geregelt, d​ie dem AEU-Vertrag a​ls Protokoll Nr. 4 angehängt ist. Das geldpolitische Primärziel d​es ESZB i​st die Gewährleistung v​on Preisniveaustabilität. Falls dieses erreicht ist, s​oll es a​ls Sekundärziel d​ie allgemeine Wirtschaftspolitik i​n der Europäischen Union unterstützen.

Das ESZB i​st nicht z​u verwechseln m​it dem Eurosystem. Während d​as ESZB a​lle EU-Staaten umfasst, gehören d​em Eurosystem n​eben der EZB n​ur die nationalen Zentralbanken d​er Staaten d​er Eurozone an, a​lso der Staaten, d​ie den Euro a​ls Währung eingeführt haben.

Aufgaben

  • Die Geldpolitik der Gemeinschaft festlegen und ausführen
  • Devisengeschäfte durchführen im Rahmen der Wechselkurspolitik
  • Die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten halten und verwalten
  • Zur Aufsicht über Kreditinstitute und zur Finanzmarktstabilität beitragen
  • Das reibungslose Funktionieren des Zahlungsverkehrs fördern

Organe

  • Europäische Zentralbank (EZB)
  1. EZB-Direktorium: Setzt sich aus dem Präsidenten der EZB, dem Vizepräsidenten der EZB sowie vier weiteren Personen zusammen. Das Direktorium besteht daher aus sechs Mitgliedern. Seine Aufgabe ist es, an den Rechtsentscheidungen mitzuwirken und diese anschließend auszuführen.
  2. EZB-Rat: Besteht aus dem EZB-Direktorium, sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Länder, d. h. der Eurostaaten. Er legt die Geldpolitik der Union fest und erlässt die für die Ausführung notwendigen Richtlinien. Eine Tagung findet in der Regel alle 14 Tage statt.
  3. Erweiterter Rat: Er wird vom Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB, sowie allen Präsidenten der nationalen Zentralbanken der teilnehmenden und nicht teilnehmenden Länder besetzt und hat in erster Linie Beratungsfunktionen. Zudem strebt er danach, statistische Daten zu erheben und bei der Berichterstattung mitzuwirken.
  • Nationale Zentralbanken (NZBen)
  1. Zentralbanken der am Euro teilnehmenden Länder: Haben die Aufgabe bei Ratsentscheidungen mitzuwirken und führen Weisungen des Direktoriums aus.
  2. Zentralbanken der nicht am Euro teilnehmenden Länder: Nehmen über den Erweiterten Rat beratende und berichtende Aufgaben im ESZB wahr.

Nationale Zentralbanken

Der Begriff nationale Zentralbank (NZB) bezeichnet d​ie einzelstaatliche Zentralbank e​ines EU-Mitgliedstaates.

Die deutsche nationale Zentralbank i​st die Deutsche Bundesbank, d​ie österreichische NZB i​st die Oesterreichische Nationalbank.

Aufgaben der Nationalen Zentralbanken

Liste der nationalen Zentralbanken

Nationale Zentralbanken i​m Eurosystem:

Nationale Zentralbanken d​er EU-Mitglieder i​m Wechselkursmechanismus II (WKM II):

Nationale Zentralbanken d​er EU-Mitglieder o​hne Euro u​nd ohne WKM II:

Siehe auch

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