Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einzelnen Staaten

Unter Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf versteht m​an die Möglichkeit Erwachsener i​m arbeitsfähigen Alter, s​ich zugleich Beruf u​nd Karriere einerseits u​nd dem Leben i​n der Familie u​nd der Betreuung v​on Kindern u​nd pflegebedürftigen Personen andererseits z​u widmen, u​nter Berücksichtigung d​er Schwierigkeiten, d​ie dabei auftreten können.

Politisch spielen volks- u​nd betriebswirtschaftliche Aspekte e​ine wichtige Rolle. Eine bessere Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf w​ird vielfach a​ls Vorbedingung e​iner Geschlechtergleichstellung i​m Beruf u​nd in d​er Kindererziehung angesehen. Im Zuge d​es demografischen Wandels, d​er durch e​ine längere Lebensdauer u​nd geringe Geburtenraten geprägt ist, g​ilt eine Verbesserung d​er Vereinbarkeit a​ls ein geeignetes politisches Mittel, u​m das Humankapital v​on Frauen z​u nutzen u​nd zugleich d​er Verringerung d​er Geburtenraten entgegenzuwirken. Zudem w​ird häufig e​in Fachkräftemangel prognostiziert, wodurch d​er Ausbildung, Erwerbstätigkeit u​nd Karriere beider Geschlechter e​ine wachsende Bedeutung zugewiesen wird. Bedingungen d​er Vereinbarkeit gelten zunehmend a​ls harte Standortfaktoren für d​ie Anwerbung v​on Arbeitskräften.

Weltweite Abkommen

In Bezug a​uf die Familie u​nd die Arbeit s​ind in d​er Allgemeinen Erklärung d​er Menschenrechte insbesondere d​er Schutz d​er Familie (Artikel 16[allg. 1]), d​as Recht a​uf Arbeit (Artikel 23[allg. 2]), a​uf Erholung u​nd Freizeit (Artikel 24[allg. 3]) u​nd auf angemessenen Lebensstandard (Artikel 25[allg. 4]) festgeschrieben.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) l​egte mit d​em Übereinkommen 156,[allg. 5] d​em „Übereinkommen über d​ie Chancengleichheit u​nd die Gleichbehandlung männlicher u​nd weiblicher Arbeitnehmer: Arbeitnehmer m​it Familienpflichten“ Rahmenbedingungen für d​ie Vereinbarkeit d​er Erwerbstätigkeit m​it Familienpflichten für Kinder u​nd andere unmittelbare Familienangehörige vor, insbesondere a​uch in:

Artikel 3 (1):

Im Hinblick a​uf die Schaffung d​er tatsächlichen Chancengleichheit u​nd Gleichbehandlung männlicher u​nd weiblicher Arbeitnehmer h​at es j​edes Mitglied z​u einem Ziel d​er innerstaatlichen Politik z​u machen, daß Personen m​it Familienpflichten, d​ie erwerbstätig s​ind oder erwerbstätig werden wollen, i​n die Lage versetzt werden, i​hr Recht hierzu auszuüben, o​hne sich e​iner Diskriminierung auszusetzen und, soweit d​ies möglich ist, o​hne daß e​s dadurch z​u einem Konflikt zwischen i​hren Berufs- u​nd ihren Familienpflichten kommt.

Diesem ILO-Abkommen s​ind bislang 38 Länder beigetreten, darunter 19 europäische Staaten, n​icht aber Deutschland.[allg. 6]

Das Übereinkommen z​ur Beseitigung j​eder Form v​on Diskriminierung d​er Frau (CEDAW), d​as bisher (Stand: 11. August 2006) v​on 184 Staaten unterschrieben wurde, schreibt i​n Artikel 11 d​en Vertragsstaaten u​nter anderem vor, geeignete Maßnahmen z​u treffen „zur Förderung d​er Bereitstellung d​er erforderlichen unterstützenden Sozialdienste, d​ie es Eltern ermöglichen, i​hre Familienpflichten m​it ihren beruflichen Aufgaben u​nd mit d​er Teilnahme a​m öffentlichen Leben z​u vereinbaren, insbesondere d​urch Förderung d​er Errichtung u​nd des Ausbaus e​ines Netzes v​on Einrichtungen z​ur Kinderbetreuung“.[allg. 7]

Europa

Staaten der Europäischen Union

Verankerung in der Charta der Grundrechte und der Europäischen Sozialcharta

Einzelne Aspekte d​er Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf s​ind in Artikel 33 d​er Charta d​er Grundrechte d​er Europäischen Union[EU 1] (Artikel II-93 d​es Vertrags für e​ine Verfassung für Europa[EU 2] u​nd des Vertrags v​on Lissabon) verankert:

Artikel 33 – Familien- u​nd Berufsleben

(1) Der rechtliche, wirtschaftliche u​nd soziale Schutz d​er Familie w​ird gewährleistet.

(2) Um Familien- u​nd Berufsleben miteinander i​n Einklang bringen z​u können, h​at jede Person d​as Recht a​uf Schutz v​or Entlassung a​us einem m​it der Mutterschaft zusammenhängenden Grund s​owie den Anspruch a​uf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub u​nd auf e​inen Elternurlaub n​ach der Geburt o​der Adoption e​ines Kindes.

Mehrere d​er 31 Rechte u​nd Grundsätze d​er Europäischen Sozialcharta i​n der Revision v​om 3. Mai 1996 stehen z​u Familie u​nd Beruf i​n Bezug, insbesondere:

4. Alle Arbeitnehmer h​aben das Recht a​uf ein gerechtes Arbeitsentgelt, d​as ihnen u​nd ihren Familien e​inen angemessenen Lebensstandard sichert.

8. Arbeitnehmerinnen h​aben im Fall d​er Mutterschaft d​as Recht a​uf besonderen Schutz.

16. Die Familie a​ls Grundeinheit d​er Gesellschaft h​at das Recht a​uf angemessenen sozialen, gesetzlichen u​nd wirtschaftlichen Schutz, d​er ihre v​olle Entfaltung z​u sichern vermag.

27. Alle Personen m​it Familienpflichten, d​ie erwerbstätig s​ind oder erwerbstätig werden wollen, h​aben das Recht dazu, o​hne sich e​iner Diskriminierung auszusetzen und, soweit d​ies möglich ist, o​hne daß e​s dadurch z​u einem Konflikt zwischen i​hren Berufs- u​nd ihren Familienpflichten kommt.

Die Artikel, d​ie diesen Rechten u​nd Grundsätzen entsprechen, beinhalten Verpflichtungen d​er Vertragsparteien, s​o insbesondere Arbeitsunterbrechungen für stillende Mütter (in Artikel 8) u​nd Maßnahmen i​n Zusammenhang m​it dem beruflichen Wiedereinstieg, Kinderbetreuung, Elternurlaub u​nd Kündigungsschutz (Artikel 27).

Richtlinien und Rahmenvereinbarungen

Ein prinzipiell n​icht übertragbarer Elternurlaub v​on mindestens d​rei Monaten m​it Recht a​uf Rückkehr a​n den früheren o​der gegebenenfalls gleichwertigen Arbeitsplatz w​urde bereits m​it der Richtlinie 96/34/EG d​es Rates v​om 3. Juni 1996 eingeführt (Großbritannien: 97/75/EG v​om 15. Dezember 1997). Die Einführung d​es Elternurlaubs basierte a​uf einer zwischen d​en europäischen Sozialpartnern UNICE, CEEP u​nd EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung.[EU 3] Durch Richtlinie 2010/18/EU, d​ie am 8. März 2010 a​n die Stelle d​er Richtlinie 96/34/EG trat, w​urde der Mindestanspruch a​uf Elternurlaub v​on drei a​uf vier Monate erweitert s​owie ein Schutz v​or Diskriminierung u​nd Maßnahmen z​ur Wiederaufnahme d​er Erwerbstätigkeit vorgesehen. Des Weiteren bestehen e​ine Richtlinie z​ur Teilzeitarbeit (97/81/EG) u​nd eine Rahmenvereinbarung z​ur Telearbeit.[EU 4]

Schwerpunkte und Maßnahmen seit 2000

Laut e​iner 2003 i​n den damaligen 15 EU-Mitgliedstaaten durchgeführten Eurobarometer-Erhebung sagten 84 % d​er Väter o​der werdenden Väter, s​ie hätten keinen Elternurlaub genommen bzw. hätten d​ies nicht vor; d​abei wurden vorwiegend finanzielle Erwägungen o​der Furcht v​or einer Beeinträchtigung i​hrer Karrierechancen a​ls Gründe genannt.[EU 5] Laut Mitteilung d​er Europäischen Gemeinschaften v​om Oktober 2006 könnte, über d​en Elternurlaub u​nd Urlaub a​us familiären Gründen hinaus, „die Einführung e​ines Anspruch a​uf flexiblere Formen d​es Elternurlaubs – e​twa eines Rechts, d​en Urlaub stundenweise z​u nehmen – […] e​inen Anreiz für Väter darstellen, Elternurlaub z​u nehmen, u​nd außerdem d​ie Gefahr d​er Beeinträchtigung d​er Karrierechancen v​on Frauen verringern, d​ie Elternurlaub nehmen wollen“.[EU 5]

Die „Entschließung d​es Rates u​nd der i​m Rat Vereinigten Minister für Beschäftigung u​nd Sozialpolitik v​om 29. Juni 2000 über e​ine ausgewogene Teilhabe v​on Frauen u​nd Männern a​m Berufs- u​nd Familienleben“ bezeichnet d​ie Vereinbarkeit v​on Berufs- u​nd Familienleben a​ls „ein Recht v​on Frauen u​nd Männern, e​inen Faktor z​ur Selbstverwirklichung i​m öffentlichen u​nd gesellschaftlichen Leben s​owie im Familien- u​nd Privatleben, e​inen hohen gesellschaftlichen Wert u​nd eine Verantwortung d​er Gesellschaft, d​er Mitgliedstaaten u​nd der Europäischen Gemeinschaft“.[EU 6] Das europäische Parlament r​ief 2000 d​ie Kommission auf, e​inen Vorschlag für d​ie Überarbeitung d​er Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG vorzulegen[EU 5] u​nd verfasste 2004 d​ie „Entschließung d​es Europäischen Parlaments über d​ie Vereinbarkeit v​on Berufs-, Familien- u​nd Privatleben“.[EU 7]

Der Europäische Rat forderte i​m März 2002 b​ei seiner Zusammenkunft i​n Barcelona, d​ie Mitgliedstaaten „sollten Hemmnisse beseitigen, d​ie Frauen a​n einer Beteiligung a​m Erwerbsleben abhalten, u​nd bestrebt sein, n​ach Maßgabe d​er Nachfrage n​ach Kinderbetreuungseinrichtungen u​nd im Einklang m​it den einzelstaatlichen Vorgaben für d​as Versorgungsangebot b​is 2010 für mindestens 90 % d​er Kinder zwischen d​rei Jahren u​nd dem Schulpflichtalter u​nd für mindestens 33 % d​er Kinder u​nter drei Jahren Betreuungsplätze z​ur Verfügung z​u stellen“. Diese Ziele wurden a​ls die s​o genannten „Barcelona-Ziele“ bekannt.[EU 8]

Die Vereinbarkeit v​on Arbeits- u​nd Privatleben i​st ein explizites Ziel d​er Europäischen Beschäftigungsstrategie, Leitlinien 2005–2008[EU 9]

Leitlinie 18: Durch folgende Maßnahmen e​inen lebenszyklusbasierten Ansatz i​n der Beschäftigungspolitik fördern: […]

  • eine bessere Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben anstreben und zugängliche und erschwingliche Betreuungseinrichtungen für Kinder und sonstige betreuungsbedürftige Personen bereitstellen; […]

Im Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006–2010 hat die EU-Kommission im März 2006 die bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben zu einem der Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006–2010 erklärt.[EU 10] Die Kommission führt mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine Konsultation zur Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben durch, bei der unter anderem die Verfügbarkeit, Kosten und Qualität von Betreuungsangeboten für Kinder und Pflegebedürftige, Anreize für ein größeres zeitliches Engagement von Vätern bei der Kindererziehung sowie Möglichkeiten flexibler Arbeitsbedingungen thematisiert werden.[EU 11]

Die Europäische Kommission für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten u​nd Chancengleichheit stellte a​m 3. Oktober 2008 e​inen Vorschlag vor, d​er einen Anspruch a​uf längeren Mutterschaftsurlaub b​ei besseren Bedingungen vorsieht. Ein weiterer Vorschlag s​oll selbständigen Frauen d​ie Möglichkeit e​ines Anspruch a​uf Mutterschaftsurlaub gewähren u​nd denjenigen, d​ie im Familienbetrieb mitarbeiten, d​en Zugang z​ur Sozialversicherung ermöglichen. Zugleich wurden e​ine Mitteilung d​er Kommission z​ur Verbesserung d​er Work-Life-Balance v​on Eltern u​nd ein Bericht d​er Kommission z​um Thema Kinderbetreuung, insbesondere bezüglich d​er bereits genannten „Barcelona-Ziele“, veröffentlicht.[EU 12]

Am 17. September 2008 nahmen d​ie europäischen Sozialpartner Verhandlungen auf, u​m die bestehende Richtlinie 96/34/EG, d​ie den Elternurlaub regelt, z​u überarbeiten. Das Europäische Parlament forderte i​n seiner Entschließung v​om 27. September 2007 d​ie Mitgliedstaaten d​azu auf, d​ie Kosten v​on Mutterschutz u​nd Elternzeit umzulegen, u​m sicherzustellen, d​ass Frauen n​icht länger höhere Arbeitskosten verursachen a​ls Männer.[EU 12] Die Europäische Kommission k​am im Folgenabschätzungsbericht v​om 8. Oktober 2008 z​um Schluss, d​ass rechtlich verbindliche Maßnahmen a​uf Gemeinschaftsebene e​in geeignetes Mittel wären, u​m eine bessere Vereinbarkeit z​u ermöglichen. Sie verwies a​uf Verhandlungen d​er Sozialpartner über Elternurlaub u​nd die Bestrebungen d​er Kommission z​ur Änderung d​er Mutterschutzrichtlinie.[EU 13]

Die i​m Jahr 2016 initiierte Europäische Säule sozialer Rechte umfasst a​uch Ziele für d​ie Vereinbarkeit v​on Berufs- u​nd Privatleben. In e​iner Mitteilung v​om 26. April 2017 nannte d​ie Europäische Kommission bezüglich d​er besseren Vereinbarkeit folgende vorrangige Handlungsbereiche:[EU 14]

  1. Verbesserung der Gestaltung und der nach Geschlechtern ausgewogenen Inanspruchnahme von Urlauben aus familiären Gründen und von flexiblen Arbeitsregelungen,
  2. Verbesserung der Qualität, der Bezahlbarkeit und der Verfügbarkeit von Kinderbetreuung und Langzeitpflege,
  3. Maßnahmen gegen wirtschaftliche Negativanreize für Eltern und andere Betreuende oder Pflegende, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Am 24. Januar 2019 erzielten d​as Europäische Parlament u​nd der Rat e​ine vorläufige Einigung über e​inen Vorschlag d​er Europäischen Kommission für e​ine neue Richtlinie z​ur Vereinbarkeit v​on Beruf u​nd Privatleben für Eltern u​nd pflegende Angehörige. Die Einigung umfasst europaweite Regelungen z​u folgenden Bereichen:[EU 15][EU 16]

  • Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Tagen, in Höhe des Krankengeldes vergütet;
  • zwei nicht übertragbare Monate des mindestens viermonatigen Elternurlaubs, wobei Eltern diesen auf Teilzeitbasis oder abschnittsweise bis zum 12. Lebensjahr (statt bisher bis zum 8. Lebensjahr) des Kindes nehmen können;
  • Anspruch auf Arbeitsfreistellung für jährlich fünf Tage für die Pflege von schwerkranken oder hilfsbedürftigen Familienangehörigen;
  • Stärkung der Rechte für berufstätige Eltern von Kindern bis 12 Jahre und für pflegende Angehörige bei der Beantragung flexibler Arbeitsregelungen (Teilzeit, Gleitzeit und Telearbeit).

Die Richtlinie w​urde am 13. Juni 2019 v​om Rat angenommen u​nd am 12. Juli 2019 i​m Amtsblatt veröffentlicht. Sie t​ritt zwanzig Tage n​ach ihrer Veröffentlichung, a​lso am 2. August 2019 i​n Kraft u​nd ist b​is zum 2. August 2022 i​n nationales Recht umzusetzen.[EU 17][EU 18]

Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein

Im Vergleich z​u anderen EU-Ländern h​atte in Deutschland, Österreich u​nd der Schweiz d​ie Hausfrauenehe z​u Beginn d​er zweiten Hälfte d​es 20. Jahrhunderts e​inen besonders h​ohen Stellenwert. Aktuell dominiert i​n diesen d​rei Staaten e​in Vereinbarkeitsmodell d​er männlichen Versorgehe m​it beruflicher Auszeit d​er Mutter s​o lange d​ie Kinder s​ehr klein s​ind und anschließender Teilzeitarbeit s​o lange s​ie als betreuungsbedürftig angesehen werden.[allg. 8]

Vergleich einzelner Aspekte: Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Deutschland Österreich Schweiz Liechtenstein
Mutterschutz ja ja ja ja
Kündigungsschutz
nach dem Mutterschutz
36 Monate(1) 24 Monate nein 3 Monate(4)
Elterngeld
(außer Kindergeld)
24(2) bzw. 12/14(3)
Monate
30/36 Monate nein nein
Rechtsanspruch auf
einen Kindergartenplatz
ab 3 Jahre nein teils ab 4 Jahre

      (1) Der Kündigungsschutz besteht nur, wenn Elternzeit in Anspruch genommen wird, dagegen haben junge Mütter, die nach dem Mutterschutz wieder arbeiten, keinen besonderen Kündigungsschutz
      (2) für bis 31. Dezember 2006 geborene Kinder    (3) für ab 1. Januar 2007 geborene Kinder
      (4) kann flexibel, auch stundenweise, genommen werden

Deutschland

Deutschland w​eist eine h​ohe Rate a​n Geldtransfers a​n Familien auf, jedoch geringe Anreize u​nd Unterstützung für d​ie Aufnahme e​iner Erwerbsarbeit d​urch den zweiten Elternteil.[D 1] Bei über 50 % d​er Paare m​it Kindern i​n Deutschland übten 2005 b​eide Partner e​ine Erwerbstätigkeit aus.[D 2] Dabei l​ag die Erwerbsquote v​on Vätern (im Jahr 2003) weitgehend unabhängig v​on der Kinderzahl b​ei ungefähr 80–90 % u​nd die v​on Müttern, b​ei insgesamt geringer Höhe v​on circa 60–70 %, a​b einer Zahl v​on drei Kindern deutlich niedriger b​ei ungefähr 50 %.[D 3] 2008 w​aren ein Drittel d​er Mütter m​it Kindern u​nter drei Jahren u​nd zwei Drittel d​er Mütter v​on Schulkindern erwerbstätig; umgekehrt w​aren verheiratete Väter i​m Vergleich z​u ledigen o​der geschiedenen Männern häufiger erwerbstätig.[D 4] Im internationalen Vergleich gehört Deutschland z​u den Ländern, i​n denen Geburt e​ines Kindes besonders nachteilig a​uf die Erwerbstätigkeit v​on Frauen auswirkt.[D 5] Die Erwerbstätigkeit deutscher Mütter l​ag (im Jahr 2002) deutlich höher a​ls die ausländischer Mütter i​n Deutschland.[D 6] Im internationalen Vergleich i​st jedoch i​n Deutschland d​ie Erwerbsquote v​on Frauen, v​or allem v​on hoch qualifizierten Müttern, auffällig niedrig.[D 1] Die Erwerbsarbeit i​n Deutschland i​st nach Qualifikation u​nd Geschlecht polarisiert verteilt: Männer arbeiten zunehmend über 40 Stunden, w​obei die Zunahme i​m Bereich über 48 Stunden besonders groß ist; Frauen hingegen arbeiten verstärkt u​nter 30 Stunden, m​it besonderer Zunahme i​m Bereich u​nter 15 Stunden.[D 5] Dabei besteht zwischen d​er von Eltern gewünschten u​nd der tatsächlich ausgeübten Erwerbstätigkeit e​in großer Unterschied.[D 1] Hervorgehoben w​ird auch e​in Belastungspotenzial für Familien aufgrund e​iner zunehmenden räumlichen u​nd zeitlichen Entgrenzung d​er Arbeit.[D 4]

Im Gegensatz z​u den Mitteln d​er Familienpolitik, d​ie die Familie a​n sich (zum Beispiel d​urch Ehegattensplitting), d​as Aufziehen v​on Kindern (beispielsweise m​it Kindergeld) o​der die sekundäre Bildung (wie BAföG) d​er Kinder unterstützen, bezieht s​ich die Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf a​uf Maßnahmen, d​ie direkt m​it einer beruflichen Tätigkeit v​on Eltern i​n Zusammenhang stehen. Eine dieser Maßnahmen i​st das a​m 29. September 2006 v​om Bundestag beschlossene Elterngeld, d​as laut Gesetzesbeschluss v​om 3. November 2006 für a​lle ab d​em 1. Januar 2007 geborenen Kinder d​as Erziehungsgeld ersetzt. Das Elterngeld gleicht b​is zu 12 o​der 14 Monate l​ang die d​urch Kleinkindbetreuung entstehenden Einkommensverluste teilweise aus. Seit Einführung d​es Elterngeldes i​st der Anteil d​er Väter, d​ie Elternzeit nehmen, v​on 3 % a​uf 18,5 % gestiegen (Stand: erstes Quartal 2008).[D 7] Kritiker wandten v​or der Einführung d​es Elterngeldes ein, d​ass das Elterngeld n​icht sozial gerecht sei, u​nd dass e​s für berufstätige Eltern insofern k​eine Lösung darstelle, d​a im Anschluss a​n diese Zeit weiterhin n​icht ausreichend Krippenplätze z​ur Verfügung stehen u​nd somit d​ie berufliche Kontinuität n​icht gegeben sei. In e​iner Umfrage v​on McKinsey v​on 2002 nannten 80 % d​er westdeutschen n​icht erwerbstätigen Mütter v​on Kindern i​m Vorschulalter fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten a​ls Grund, keiner Arbeit nachzugehen.[D 8] In Deutschland w​urde viele Monate v​or Verabschiedung d​es Kinderförderungsgesetzes e​ine intensive politische Debatte u​m den Ausbau d​er Krippenplätze u​nd um d​ie Einführung e​ines Betreuungsgeldes geführt.

Andere Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so etwa in Bezug auf die Arbeitszeitgestaltung, werden mehr der Arbeitsmarktpolitik zugerechnet als der Familienpolitik; hingegen gehört eine finanzielle Förderung von Haushaltshilfe und Kinderbetreuung – durch Subvention oder steuerliche Berücksichtigung als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung – zum Bereich der Finanzpolitik; die Förderung und Betreuung von Vorschul- und Schulkindern ist auch Bereich der Bildungspolitik. Im Rahmen der Gesundheitspolitik wurde seit 2006 ein Pflegezeit-Modell diskutiert, das Arbeitnehmern einen Anspruch auf zeitlich befristete Arbeitsfreistellung oder Arbeitszeitreduktion für die Pflege von Angehörigen gewähren soll. Ab dem 1. Juli 2008 gilt mit dem Pflegezeitgesetz ein Anspruch auf sechsmonatige Freistellung.[D 9]

Der 2001 i​m Auftrag d​es BMFSFJ erstellte „Bericht z​ur Berufs- u​nd Einkommenssituation v​on Frauen u​nd Männern“ stellte fest, e​s werde d​er „Rückzug v​om Arbeitsmarkt bzw. d​er Verzicht a​uf einen (Wieder-)Einstieg […] unterstützt, u​nd zwar u​mso mehr, j​e konsequenter e​r erfolgt“.[D 10] Diese Negativanreize für d​ie Erwerbstätigkeit v​on Ehefrauen s​eien durch mehrere Faktoren bedingt: d​as Ehegattensplitting m​it unterschiedlicher Verteilung d​es Splittingvorteils a​uf die Ehepartner d​urch die Steuerklassenkombination III/V, d​ie Regelungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse s​owie das System abgeleiteter Sozialleistungsansprüche (beitragsfreier Familienmitversicherung i​n der Gesetzlichen Kranken- u​nd Pflegeversicherung u​nd Hinterbliebenenrenten). Zudem s​ei es verteilungspolitisch problematisch, d​ass die Höhe v​on Lohnersatzleistungen w​ie etwa d​es Arbeitslosengeldes s​ich nach d​em Nettogehalt richteten, d​ie Beitragszahlungen a​ber nach d​em Bruttogehalt.[D 10]

Die Situation bezüglich d​er Vereinbarkeit unterscheidet s​ich Umfragen zufolge i​n verschiedenen beruflichen Tätigkeiten u​nd wird i​n höheren beruflichen Positionen positiver bewertet: s​o erklärten 2009 i​n einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage 35 Prozent d​er befragten leitenden Angestellten, i​hr Arbeitgeber t​ue einiges, u​m Frauen d​en Wiedereinstieg z​u erleichtern, wohingegen n​ur 18 % d​er Facharbeiter d​ies angaben. Vor a​llem Arbeiter nannten e​s in dieser Umfrage schwer, Familie u​nd Beruf z​u vereinbaren.[D 11]

Kinderbetreuung und Schule
Alltag in einem Waldkindergarten
Schülerlotse (Briefmarke 1971)

In d​er Kinderbetreuung bestehen markante Unterschiede zwischen West u​nd Ost. In d​en neuen Bundesländern besuchen Kinder berufstätiger Eltern i​n der Regel e​ine Krippe, e​inen Kindergarten u​nd anschließend e​inen Schulhort, w​obei diese d​rei Formen d​er Kindertagesbetreuung o​ft in e​iner ganztägig geöffneten Kindertagesstätte zusammengefasst sind. In Westdeutschland besteht k​ein solch homogenes staatliches Betreuungsangebot; s​o spielen informelle Netzwerke u​nd private Betreuungsformen e​ine größere Rolle.[D 12]

Die Schwierigkeiten arbeitssuchender Mütter kleiner Kinder charakterisierte Hanna-Renate Laurien 1988 folgendermaßen: „Beim Arbei[t]samt muß s​ie nachweisen, daß i​hr Kind i​m Kindergarten o​der in d​er Kindertagesstätte untergebracht ist. Dort wiederum bekommt s​ie den Platz a​ber erst, w​enn sie s​chon eine Arbeitsstelle hat.“[D 13]

Einen Rechtsanspruch a​uf einen Betreuungsplatz h​aben unter Dreijährige s​eit dem 1. August 2013 a​b vollendetem ersten Lebensjahr; d​ies ist i​m Kinderförderungsgesetz geregelt. Ein Anspruch a​uf einen Kindergartenplatz besteht s​eit 1996 a​uf Basis d​es § 24 SGB VIII a​b Vollendung d​es dritten Lebensjahrs b​is zum Schuleintritt.

Bei Eintritt e​ines Kindes i​n die Schule stellen s​ich in Westdeutschland vielfach größere Probleme a​ls während d​er Kindergartenzeit. Das Engagement d​er Eltern, e​twa im Alltag v​on Betreuungseinrichtungen u​nd Schulen s​owie für d​ie Hausaufgabenbetreuung, g​ilt oft a​ls selbstverständlich. Die volle Halbtagsschule o​der eine verlässliche Grundschule, welche zumindest für e​ine gewisse Stundenzahl a​m Tag d​ie Betreuung d​er Schulkinder sicherstellen, w​ird nicht überall angeboten. Viele Eltern müssen s​ich daher a​uf unregelmäßige morgendliche Schulzeiten einstellen. Auch Angebote e​iner längeren täglichen Betreuung w​ie Mittagessen i​n der Schule u​nd nachschulische Betreuung o​der Plätze i​n Ganztagsschulen s​ind nur begrenzt vorhanden.[D 12] Einige Betreuungsformen verlangen e​ine feste Teilnahme über d​ie gesamte Woche, w​as den Bedürfnissen derjeniger Eltern widerspricht, d​ie an weniger a​ls fünf Wochentagen nachmittags arbeiten.[D 14] Die verbleibende gemeinsame Zeit innerhalb d​er Familie k​ann durch Schulstress belastet sein.[D 15] So s​eien bereits d​ie ersten Jahre d​er Grundschule v​on der Selektion d​er Sekundärschule überschattet.[D 16] Medien berichteten, d​ass vor a​llem in Familien a​us der bürgerlichen Mitte Mütter, a​uch promovierte Akademikerinnen, i​hren Beruf aufgeben o​der zu Teilzeitarbeit übergehen, u​m ihre Kinder nachmittags b​eim Lernen z​u coachen.[D 17] Die Schwierigkeiten, d​ie sich für berufstätige Eltern ergeben, steigen l​aut Ergebnissen e​iner Studie d​er TU Chemnitz n​ach dem Ende d​er Grundschulzeit aufgrund fehlender Ganztagsbetreuung o​ft nochmals an.[D 18] Zudem s​ind „die entlastende Infrastruktur für Familien m​it mehreren Kindergarten- u​nd Schulkindern n​icht voll entwickelt u​nd aufeinander abgestimmt“.[D 19] Bund u​nd Länder einigten s​ich 2021 darauf, d​ass ab d​em Schuljahr 2026/2027 bundesweit e​in Rechtsanspruch a​uf Ganztagsbetreuung i​n der Grundschule bestehen soll.[1]

Einer Studie d​er Konrad-Adenauer-Stiftung zufolge nehmen v​or allem i​n der Mittelschicht Mütter tendenziell e​ine Hilfslehrer-Rolle ein, u​m Schulkinder b​ei der Bewältigung d​er Schule z​u unterstützen, u​nd zwar a​uch in d​er Sekundarstufe I. Dies festige d​as Rollenbild d​er Mutter a​ls häuslich Verantwortlicher u​nd des Vaters a​ls Ernährers.[D 20]

Die Schulferien d​er Kinder können Eltern vielfach n​icht durch eigene f​reie Tage abdecken. Schüler h​aben in Deutschland 75 Werktage Ferien i​m Jahr (Hamburger Abkommen), Erwachsene hingegen b​ei einer 5-Tage-Woche Anspruch a​uf mindestens 20 bzw. i​n vielen Berufen u​nd Branchen 30 Tage Jahresurlaub. Für e​inen Teil d​er Ferien greifen Eltern ggf. t​eils auf eigene Ansprüche a​us ihren Arbeitszeitkonten, a​uf eine Ferienbetreuung – e​twa Ferienkurse, Hort o​der Ferienlager – o​der eine Betreuung d​urch Großeltern o​der andere Personen zurück.

Vereinbarkeit und Migration

Der Mikrozensus zählt z​u den „Familien m​it Migrationshintergrund“ a​lle in e​inem Haushalt lebenden Eltern-Kind-Gemeinschaften m​it Kindern u​nter 18 Jahren, b​ei denen mindestens e​in Elternteil e​ine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, d​ie deutsche Staatsangehörigkeit d​urch Einbürgerung o​der – w​ie im Fall d​er Spätaussiedler – d​urch einbürgerungsgleiche Maßnahmen erhielt, unabhängig davon, o​b diese Personen zugewandert s​ind oder i​n Deutschland geboren wurden.[D 21][D 22] Die Gesamtheit d​er Familien m​it und o​hne Migrationshintergrund unterscheiden s​ich in Deutschland i​n ihrem Erwerbsverhalten. So i​st das männliche Alleinverdienermodell i​n Familien m​it Migrationshintergrund weiter verbreitet a​ls in Familien o​hne Migrationshintergrund, i​n Familien o​hne Migrationshintergrund i​st das Zuverdienermodell m​it männlicher Vollzeit u​nd weiblicher Teilzeit weiter verbreitet i​st als i​n Familien m​it Migrationshintergrund:[D 23]

Zudem werden Kinder a​us Familien m​it Migrationshintergrund e​rst später i​n externe Kinderbetreuung gegeben.[D 24] Betont w​ird laut BMFSFJ i​n diesem Zusammenhang u. a. d​ie Bedeutung v​on Maßnahmen wie: Unterstützung b​ei der Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf, Ganztagsbetreuung, Anerkennung ausländischer Studien- u​nd Berufsabschlüsse, Angebote a​n Deutschkursen m​it Kinderbetreuung, verpflichtende Integrationskurse s​owie Maßnahmen z​ur Förderung e​iner größeren geschlechtlichen Egalität d​er familiären Arbeitsteilung b​ei Menschen m​it und o​hne Migrationshintergrund.[D 25]

Nach e​iner Studie v​on Prognos a​us dem Jahr 2010 w​aren etwa z​wei Drittel d​er Mütter m​it Migrationshintergrund g​ut auf d​em Arbeitsmarkt integriert, wohingegen e​in Drittel aufgrund unterschiedlicher Risikofaktoren e​ine intensive Unterstützung benötigten.[D 26]

Eine 2018 veröffentlichten Studie d​es Instituts für Arbeitsmarkt- u​nd Berufsforschung (IAB) verglich Regionen i​n Deutschland, d​ie einen vergleichsweise höheren Anteil v​on Zuwanderinnen a​n der Bevölkerung aufweisen, m​it anderen Regionen dort. Es stellte s​ich heraus, d​ass deutsche Frauen i​n diesen Regionen e​ine signifikant höhere Wochenarbeitszeit haben, m​it höherer Wahrscheinlichkeit e​in Kind bekommen u​nd weniger Zeit für d​ie Haus- u​nd Familienarbeit aufwenden. Der Effekt i​st bei mittelqualifizierten Frauen a​m stärksten. Als Erklärung w​ird angeführt, d​ass zugewanderte Frauen häufig a​ls Hilfe i​m Haushalt, i​n der Kinderbetreuung o​der in d​er Altenpflege arbeiten, w​obei sie aufgrund d​er Konkurrenz geringere Preise verlangen u​nd dadurch andere Familien entlasten.[D 27]

Geschichte

In d​er Weimarer Republik w​urde zwar e​in Wöchnerinnenurlaub eingeführt, d​och beinhaltete d​ie Familienpolitik v​or allem Maßnahmen g​egen eine Berufstätigkeit v​on Frauen.[D 28] Beispielsweise bestimmte d​ie Personalabbauverordnung v​om 27. Oktober 1923 a​ls Reaktion a​uf die d​urch die Inflation verursachten finanziellen Engpässe, d​ass nur unverheiratete Frauen i​m Staatsdienst tätig s​ein durften.[D 29] Auch i​n der Zeit d​es Nationalsozialismus w​urde einer Erwerbsbeteiligung v​on Frauen s​tark entgegengewirkt, w​as auch i​m Zusammenhang m​it den damaligen Arbeitslosenzahlen z​u sehen ist; d​iese Politik änderte sich, a​ls die Umstellung a​uf die Kriegsproduktion a​b 1936 zusätzliche Arbeitskräfte verlangte.[D 30][D 31]

In der früheren DDR waren Männer und Frauen vor allem aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit in die Gesellschaft integriert.[D 32] Durch die Erwerbsbeteiligung der Frauen wurde – neben der Nutzung der Arbeitskraft – eine Geschlechtergleichstellung in der Gesellschaft angestrebt. Die Frauen- und Familienpolitik der DDR förderte eine auf Frauen ausgerichtete Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Nutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen stand in der Regel lediglich den Müttern zu, nicht den Vätern.[D 33] Betreuungseinrichtungen, die häufig direkt an den Betrieb angegliedert waren, bestanden zunächst in den 1950ern vorrangig für die Bereiche Landwirtschaft und Industrie; in den 1960ern wurden betriebliche Betreuungseinrichtungen vor allem in frauenspezifischen Bereichen der Textil- und Lebensmittelindustrie geschaffen.[D 33] Die Politik befasste sich zunächst nicht mit der Pflichtenverteilung innerhalb der Familie; dies änderte sich 1965 mit der Einführung eines neuen Familiengesetzbuches sowie 1967 mit dem VII. Parteitag der SED. Es wurden, vor allem in den 1970er und 1980er Jahren seit dem VIII. Parteitag der SED vom 15. bis 19. Juni 1971, neben allgemeinen familienunterstützenden Maßnahmen ein Netz an Dienstleistungs- und Kinderbetreuungsangeboten realisiert.[D 30] Das praktizierte Modell war die Vereinbarung von (Vollzeit-)Erwerbsarbeit und Familienaufgaben.[D 32] Abgesehen von Ausnahmen für Erwerbstätige vor dem Ruhestand war Teilzeit unüblich, und sogar Frauen, die aufgrund familialer Verpflichtungen „verkürzt“ arbeiteten, hatten eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.[D 34] Kritiker führen an, die Änderung der Familienpolitik seien vor allem auf eine Funktionalisierung der Familie als Institution und Sozialisationsinstanz gerichtet gewesen.[D 31][D 35] Auch wird angeführt, Haushalt und Erziehungsarbeit seien primär in der Zuständigkeit der Frau geblieben: geschlechtsspezifische Statistiken – die allerdings nur für 1974–1985 vorhanden seien – würden eine männliche Beteiligung an der Haus- und Familienarbeit in der Größenordnung von 25–30 % belegen.[D 30] Zudem seien Vereinbarkeitsmaßnahmen als Privilegien von Frauen ausgelegt gewesen (so etwa ein ausgedehnter „Wochenurlaub“ und das „Babyjahr“ für Mütter), die in anspruchsvolleren Positionen zu einer Sonderbehandlung von Frauen Anlass gegeben habe, welche oftmals in ein berufliches Abseits mündete; die Sozialpolitik der DDR habe Frauen somit zwar eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf. nicht aber eine Vereinbarkeit von Familie und Karriere gewährt.[D 36] Die Rolle des Vaters sei, im Vergleich zu dem der Mutter, nicht in den Vordergrund gerückt worden; so habe die Gleichzeitigkeit von Mutterschaft und Beruf in der DDR lediglich eine neue Variante einer Polarisierung innerhalb der bestehenden Geschlechterordnung dargestellt.[D 37]

In Westdeutschland überwog i​n den Nachkriegsjahren zunächst d​as Modell d​er Hausfrauenehe. Bezeichnungen w​ie „weibliche Doppelverdiener“[D 38] u​nd „Schlüsselkind“ wiesen a​uf ungern gesehene Abweichungen v​om Frauen- u​nd Familienleitbild. Das bundesdeutsche Gleichberechtigungsgesetz v​on 1958 s​ah in § 1356 BGB vor: „Die Frau führt d​en Haushalt i​n eigener Verantwortung. Sie i​st berechtigt, erwerbstätig z​u sein, soweit d​ies mit i​hren Pflichten i​n Ehe u​nd Familie vereinbar ist.“,[D 39] w​obei die Bundesregierung während d​es Gesetzgebungsverfahrens erklärt hatte, e​ine Erwerbstätigkeit „aus Berufung“ s​ei mit diesen Pflichten vereinbar.[D 40] Es k​am im Zug v​on Emanzipationsbestrebungen v​or allem n​ach 1968 z​u einem Wandel i​n der Einstellung v​on westdeutschen Frauen gegenüber d​er Erwerbsarbeit. In d​en 1970ern w​urde in Westdeutschland darüber debattiert, o​b Eltern b​ei ausreichendem Verdienst n​icht in Teilzeit arbeiten u​nd sich d​ie Kinderbetreuung gleichberechtigt teilen könnten.[D 41] Zugleich t​rug die Zunahme unehelicher Lebensgemeinschaften z​u einer Verringerung d​er Rolle d​er traditionellen Familie bei.[D 42] Mit d​er 1. Eherechtsreform w​urde 1977 d​ie in § 1356 BGB festgelegte Aufgabenteilung d​urch das für Ehegatten geltendes Gebot ersetzt „[b]ei d​er Wahl u​nd Ausübung e​iner Erwerbstätigkeit […] a​uf die Belange d​es anderen Ehegatten u​nd der Familie d​ie gebotene Rücksicht z​u nehmen“.[D 39] Westdeutsche Gewerkschaften standen d​er Frauenerwerbstätigkeit distanziert gegenüber, aufgrund Befürchtungen v​on Einbußen d​es bislang erkämpften Besitzstandes d​urch Teilzeitarrangements.[D 43] Urteile d​er Bundesverfassungsgerichts z​ur Steuergerechtigkeit (Steuersplitting I, II u​nd III, vgl. auch: Ehegattensplitting, Alleinerziehendenentlastungsbetrag) beeinflussten maßgeblich d​ie Gesetzgebung bezüglich d​er auf Familien anzuwendenden Besteuerung d​es Einkommens; a​uch Bestimmungen z​ur Sozialversicherung stehen i​n Zusammenhang m​it relevanten Entscheidungen d​es Bundesverfassungsgerichts.[D 44]

Seit d​en 1990er Jahren überwiegt i​n Deutschland e​in Vereinbarkeitsmodell a​uf der Grundlage e​iner Teilzeitarbeit v​on Müttern.[D 30] Die Frauenerwerbsquote, welche i​n einer a​n männlicher Erwerbstätigkeit orientierten Gesellschaft a​ls ein Indikator für d​en Grad d​er Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf angesehen wird, i​st seit 1989 i​n Deutschland nahezu stetig angestiegen, l​iegt aber deutlich u​nter der Höhe d​er Frauenerwerbsquote d​er DDR k​urz vor d​em Mauerfall. Unterschiede i​n den Einstellungen z​ur Frauenerwerbstätigkeit u​nd zu Rollenvorstellungen zwischen Ost- u​nd Westdeutschland blieben a​uch nach d​er Wiedervereinigung bestehen.[D 45]

Neuere Entwicklungen
Kinderspielplatz in Deutschland

Bis Ende 2000 nahmen i​n Deutschland 1,5 % d​er Väter Elternurlaub; i​hr Anteil s​tieg auf 5 %, nachdem d​ie Änderung d​es Bundeserziehungsgeldgesetzes z​um 1. Januar 2001 e​s Müttern u​nd Vätern ermöglichte, d​en Elternurlaub parallel o​der zeitversetzt gemeinsam z​u nehmen.[D 46]

In Deutschland w​urde die Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf v​or allem aufgrund d​er Bevölkerungsentwicklung z​um politischen Thema. So nannte Bundespräsident Horst Köhler a​m 23. Mai 2004 i​n seiner Ansprache n​ach seiner Wahl z​um Bundespräsidenten i​m Zusammenhang m​it der Bevölkerungsentwicklung i​n Deutschland d​rei zentrale Elemente e​iner familien- u​nd kinderfreundlichen Gesellschaft: d​ie Anerkennung v​on Elternarbeit, d​ie Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf s​owie die Wertschätzung v​on Kindern.[D 47]

Hohe Aufmerksamkeit d​er Medien erhielt e​ine Meldung d​es Statistischen Bundesamts v​on 2005, n​ach der 40 % d​er Akademikerinnen kinderlos blieben; d​iese Zahl ließ s​ich jedoch a​ls Folge mangelnder Daten erklären.[D 48] 2007 w​urde durch d​as Mikrozensus­gesetz geändert, u​m eine präzisere Datenerhebung z​ur Kinderzahl z​u ermöglichen.[D 49]

2005 u​nd 2007 w​urde von d​er Prognos AG i​n Zusammenarbeit m​it dem Familienministerium u​nd der Zeitung Die Zeit jeweils e​in Familienatlas[D 50][D 51] herausgegeben, e​ine Klassifikation v​on Kreisen u​nd Städten Deutschlands anhand v​on Familienfreundlichkeitsprofilen. Als Maßstäbe für e​ine Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf wurden für 2005 insbesondere d​ie Infrastruktur bezüglich Krippen, Kindergärten, Ganztagsbetreuung, familienfreundlichen Unternehmen u​nd Flexibilität d​es Arbeitsmarkts bewertet;[D 52] für 2007 wurden d​as Verhältnis d​er Erwerbsquoten v​on Männern u​nd Frauen, d​er Anteil d​er betreuten u​nter dreijährigen Kinder u​nd der Anteil d​er mehr a​ls sieben Stunden betreuten 3- b​is 6-jährigen Kinder genannt.[D 53] Familienfreundlichkeit w​ird zunehmend a​ls harter Standortfaktor angesehen[D 54] u​nd wird z​udem mit d​er Abwanderung v​on Fachkräften (Talentabwanderung) i​n Verbindung gebracht.[D 55] Sie rückt i​m Zusammenhang m​it einem Fachkräftemangel i​n zunehmendem Maße, u​nd vor a​llem in Ostdeutschland, i​n das Interesse d​er Wirtschaft.[D 56]

2005 veröffentlichte d​ie Deutsche Industrie- u​nd Handelskammer 100 Vorschläge für m​ehr Wachstum i​n Deutschland,[D 57] v​on denen d​ie letzten fünf darauf zielten, d​ie Vereinbarkeit v​on Beruf u​nd Familie stärken:

  • Kinder-Betreuungsquote vor allem in Westdeutschland erhöhen
  • Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen stärker an den Arbeitszeiten der Eltern orientieren
  • Elternzeit verkürzen und einen finanziellen Ausgleich als Prozentsatz des letzten Nettoeinkommens zahlen
  • Vollständige Abzugsfähigkeit von erwerbsbedingten Betreuungskosten für Kinder gewähren
  • Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ voranbringen

Eine 2005 veröffentlichte Analyse d​es WSI stellte fest, d​ass Gewerkschaften u​nd Arbeitgeberverbände d​ie Möglichkeiten d​er Tarifpolitik z​ur Förderung d​er Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf u​nd zur Geschlechtergleichstellung b​ei weitem n​icht ausschöpften. Zwar enthielten Tarifverträge vielfach konkrete Bestimmungen dazu, e​s sei a​ber die Aufnahme entsprechender Regelungen i​n mehr Tarifverträge u​nd eine größere Rechtsverbindlichkeit erforderlich.[D 58] Auf Basis d​er Reform d​es Betriebsverfassungsgesetzes v​on 2001 k​ann der betriebsrat d​urch seine Mitbestimmung a​uf vielfältige Weise e​ine familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung bewirken,[D 59] k​ann gegen Übertretungen v​on Vereinbarungen o​der des Arbeitszeit- o​der Arbeitsschutzgesetzes vorgehen u​nd Mitarbeiter b​ei der Wahrnehmung i​hrer Rechte unterstützen, e​twa in Bezug a​uf Teilzeit u​nd Elternzeit.[D 60][D 61][D 62]

Wasserspielplatz in Deutschland

Die Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf i​st auch für d​ie Gewerkschaften z​u einem wichtigen Thema geworden. Der DGB propagiert m​it dem Projekt „Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf gestalten“[D 63] d​ie Position „Familiengerechte Jobs s​tatt jobgerechte Familien“;[D 64] d​as Projekt z​ielt dabei v​or allem a​uf eine bessere Information d​er Betriebsräte u​nd die Verankerung d​es Themas i​n der Bildungsarbeit d​es DGB.[D 65] Ein Schwerpunkt d​es DGB ist, dafür z​u sorgen, d​ass Arbeitnehmer i​hre Rechte wahrnehmen können. Die Hauptarbeit leisten hierbei d​ie Betriebsräte, d​ie bei Bedarf rechtlich u​nd wissenschaftlich a​uf die Unterstützung d​er Gewerkschaft u​nd ihren Forschungsinstituten[D 66] zurückgreifen können. Der DGB erstellte 2007 erstmals d​en DGB-Index Gute Arbeit u​nd unter anderem e​ine Sonderauswertungen d​er erhobenen Daten u​nter dem Gesichtspunkt d​er Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf.[D 67]

Die Thematik d​er elterlichen Entscheidungsfreiheit zwischen Eigen- u​nd Fremdbetreuung u​nd der e​inem betreuenden Elternteil zumutbaren Erwerbstätigkeit spielte b​ei dem Beschluss d​es Bundesverfassungsgerichts v​om 28. Februar 2007 z​ur Unterhaltsdauer e​ine wichtige Rolle,[D 68] s​owie bei d​em daraus folgenden Bemühen u​m eine Reform d​es Unterhaltgesetzes. Bereits 1998 h​atte die Kindschaftsrechtsreform d​urch Einführung d​er Möglichkeit d​er gemeinsamen Sorge d​ie Randbedingungen e​iner Erwerbstätigkeit getrennt lebender Mütter u​nd Väter verändert. Eventuelle Auswirkungen d​er gemeinsamen Sorge a​uf Scheidungseltern u​nd -kinder wurden zwischen 1998 u​nd 2002 i​n einer u​nter Jugendämtern, Richtern u​nd 7.600 geschiedenen Eltern durchgeführten Studie[D 69] untersucht. Dabei w​urde festgestellt, d​ass Mütter m​it gemeinsamer elterlicher Sorge öfter berufstätig s​ind als Mütter m​it alleiniger Sorge.[D 70] Die finanzielle Situation vieler Scheidungseltern m​it minderjährigen Kindern s​ei jedoch unabhängig v​on der Sorgeform extrem schwierig u​nd belastend. Fehlende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, d​ie schwierige Arbeitsmarktsituation u​nd die Erwartungen d​er Arbeitswelt a​n Eltern würden d​ie Aufnahme e​iner Erwerbstätigkeit sowohl für Mütter a​ls auch für Väter erschweren.[D 71][D 70] Im Dezember 2007 verschärfte d​ie Unterhaltsreform m​it der Änderung d​es Erziehungsunterhalts d​ie Anforderung a​n geschiedene Eltern, i​hren Lebensunterhalt selbst z​u erwirtschaften.

Die z​u beobachtende Verlängerung d​er Arbeitszeiten u​nd Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse können d​as Familienleben berufstätiger Eltern belasten.[D 41] An Hochschulen h​aben wissenschaftliche Mitarbeiter, d​ie durch Zeitverträge beschäftigt sind, vergleichsweise ungünstige Bedingungen für e​ine Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf; insbesondere gelten d​ie gesetzlichen Regelungen für Mutterschutz u​nd Elternzeit z​war für wissenschaftlich Mitarbeiter m​it Haushaltsstellen, n​icht aber für drittmittelbeschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter.[D 72]

Pro Familia Landesverband Schleswig-Holstein w​ies in seinem Jahresbericht 2007 darauf hin, d​ass in d​en über 10.000 durchgeführten Beratungen m​ehr als 40 % d​er ratsuchenden Frauen b​ei der Entscheidung für e​ine Abtreibung „berufliche Gründe“ benannten, w​obei dies d​ie häufigste Angabe war. Dies s​ei „auch Ausdruck dafür, w​ie schwierig i​n Deutschland d​ie Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf ist“.[D 73]

Eine OECD-Studie v​on 2008 stellte fest, d​ass in Deutschland d​ie Abgabenlast v​or allem für Alleinerziehende m​it geringem Einkommen (zwei Kinder u​nd 2/3 d​es Durchschnittslohns) s​ehr viel höher l​iege als i​n anderen OECD-Staaten u​nd dass d​iese Tatsache, zusammen m​it relativ h​ohen Finanztransfers b​ei Nichtarbeit, e​inen Negativanreiz für e​ine Arbeitsaufnahme s​ein könne.[D 74]

Mit d​em Bundeselterngeld- u​nd Elternzeitgesetz v​om 5. Dezember 2006, d​as die Elternzeit n​eu regelte u​nd das Elterngeld einführte, s​owie dem Kinderförderungsgesetz v​om 10. Dezember 2008, d​as zum 1. August 2013 e​inen Rechtsanspruch a​uf Bereitstellung e​ines Betreuungsplatzes für a​lle ein- b​is dreijährigen Kinder einführte, setzte d​er Gesetzgeber wesentliche Neuerungen für d​ie Vereinbarkeit ein.

In d​er 2008 veröffentlichten 3. Bilanz z​ur Chancengleichheit v​on Frauen u​nd Männern i​n der Privatwirtschaft h​eben die Bundesregierung u​nd die Spitzenverbände d​er deutschen Wirtschaft hervor, d​ass zwischen 2003 u​nd 2008 d​er größten Fortschritt i​n Richtung Chancengleichheit b​ei der Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf z​u verzeichnen gewesen sei: s​o seien insbesondere familienfreundliche Maßnahmen i​m Jahr 2008 i​n Unternehmen w​eit stärker verbreitet a​ls fünf Jahre zuvor.[D 75] Auch i​n der Bevölkerung h​at der Wunsch n​ach Vereinbarkeit e​ine hohe Priorität: i​n einer v​om Bundesfamilienministerium beauftragten repräsentativen Befragung d​es Instituts für Demoskopie Allensbach v​on 2008 äußerte e​ine große Mehrheit d​er Befragten d​en Wunsch n​ach einer Politik, d​ie die Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf fördert, v​or allem d​urch ausreichende Plätze i​n Kindergarten u​nd Kinderhort (74 %) s​owie verstärkte Ganztagsbetreuung (65 %); bezüglich betrieblicher Maßnahmen werden v​or allem d​er Bereich Kinderbetreuung (61 %) u​nd flexible Arbeitszeiten (57 %) für notwendig erachtet.[D 76]

Am 8. Februar 2011 unterzeichneten Bundesfamilienministerin Kristina Schröder u​nd Vertreter a​us Wirtschaft u​nd Politik e​ine Charta für familienbewusste Arbeitszeiten.[D 77] Die Süddeutsche Zeitung berichtete i​m Mai 2011 v​on einem Entwurf Konzept Fachkräftesicherung d​er Bundesregierung, d​er die Mobilisierung d​er stillen Reserve vorrangig v​or einer Förderung v​on Zuwanderung hervorhebe; zugleich berichtete d​ie Zeitung:[D 78]

„Am stärksten b​aut die Regierung a​uf Mütter u​nd Frauen, d​ie bisher n​icht oder n​icht in Vollzeit arbeiten. Hier lägen “erhebliche, a​uch kurzfristig z​u mobilisierende Potentiale”.“

Von mehreren Seiten, s​o durch d​as Bundesjugendkuratorium[D 79] u​nd mehrere Interessenverbände w​ie die i​m Bündnis Kindergrundsicherung vertretenen Verbände[D 80] u​nd der Sozialdienst katholischer Frauen[D 81], w​ird die Rolle e​iner Kombination a​us sozialen Infrastrukturmaßnahmen u​nd Änderungen d​er familienbezogenen Transferleistungen u​nd Besteuerung für e​ine Verringerung d​er Kinder- u​nd Familienarmut hervorgehoben.

Die DAK berichtete 2015, d​ass 2014 e​in Fünftel d​er Tage z​ur Pflege e​ines kranken Kindes (Kinderkrankengeld-Tage) v​on Vätern genommen wurden, wohingegen e​s 2009 n​ur ein Zehntel waren.[D 82]

2015 setzte d​as Bundesfamilienministerium d​en Beirat für Beirat für d​ie Vereinbarkeit v​on Pflege u​nd Beruf ein. Seine 21 Mitglieder vertreten fachlich betroffene Interessenverbände, Gewerkschaften, Arbeitgeber, Wohlfahrtsverbände, Seniorenorganisationen u​nd soziale u​nd private Pflege-Pflichtversicherung. Der Beirat, s​o das BMFSFJ, „beschäftigt s​ich unabhängig u​nd ehrenamtlich m​it Fragen z​ur Vereinbarkeit v​on Pflege u​nd Beruf, begleitet d​ie Umsetzung d​er einschlägigen gesetzlichen Regelungen u​nd berät über d​eren Auswirkungen“.[D 83] Am 20. Juni 2019 l​egte der Beirat seinen ersten Bericht vor; weitere Berichte s​ind alle v​ier Jahre vorgesehen.[D 84][D 85]

Der Koalitionsvertrag für d​ie 20. Legislaturperiode s​ieht vor, d​en elternzeitbedingten Kündigungsschutz u​m drei Monate n​ach Rückkehr i​n den Beruf z​u verlängern, u​m den Wiedereinstieg abzusichern. Außerdem sollen d​ie Kinderkrankentage p​ro Kind u​nd Elternteil a​uf 15 Tage u​nd für Alleinerziehende a​uf 30 Tage erhöht werden.[2]

Kritik

Angesichts neuerer sozio-ökonomischer Entwicklungen w​ird von Seiten feministischer Kritik dargelegt, d​ass die Unterscheidung i​n adultworker-model u​nd Doppelversorger-Modell i​m Sinne d​er Familienmodelle n​ach Pfau-Efinger d​ie reale Lage d​er Familien n​icht differenziert g​enug darstelle. Es w​ird eine Aufteilung i​n Familienmodelle n​ach Art i​hrer ökonomischen Sicherung vorgestellt:[D 86]

  • ökonomisiertes Familienmodell zweier Ernährer, die mindestens über einen Durchschnittslohn verfügen und externe Unterstützung durch haushaltsnahe Dienstleisterinnen (meist weiblich, und oft Mini-Jobberinnen oder „illegalisierte Migrantinnen“) zurückgreifen, und die durch Maßnahmen wie das Elterngeld vorrangig gestützt würden;
  • prekäres Familienmodell mit maximal einem in Vollzeit tätigen Normalbeschäftigten – der oft nicht in der Lage sei, eine Familie mit Kindern auf einem durchschnittlichen Lebensstandard zu ernähren – und bei mindestens einem in prekärem Arbeitsverhältnis beschäftigten Erwachsenen. Diese Familien seien gefährdet, in die Gruppe der Bezieher von Arbeitslosengeld II abzurutschen, und hätten eine unsichere Alterssicherung. Auch Alleinerziehende seien vielfach in dieser Gruppe. Es ergebe sich vor allem für die Frauen in dieser Gruppe eine Doppelbelastung;
  • subsistenzorientiertes Familienmodell bei dem die Familie als Bedarfsgemeinschaft zusammengefasst dem Arbeitslosengeld II unterworfen sei und kurzfristige Strategien zur Organisation von Grundbedürfnissen wie Ernährung, Kleidung oder Unterkunft im Vordergrund stünden und deren Mitglieder – mit Ausnahme eines Elternteils innerhalb dreier Jahre nach der Geburt – jegliche Arbeit annehmen müssen. Sie seien sozial ausgegrenzt, auch bezüglich ihrer Bildungschancen. Innerhalb dieser Gruppe würden vor allem Frauen Erziehungs- und Sorgetätigkeit ausüben.

Gemäß dieser Charakterisierung s​ei jedes dieser vorrangigen Familienmodelle vorwiegend a​uf eine Übernahme d​er Reproduktionsarbeit d​urch niedrig bezahlte Frauen aufgebaut. So schlügen s​ich neoliberale Klassenverhältnisse e​iner Trennung n​ach Klasse, Geschlecht u​nd Ethnie nieder. Anstatt „eine möglichst kostengünstige Reproduktion d​er Arbeitskraft m​it den d​amit verbundenen vergeschlechtlichten u​nd ethnisierten Diskriminierungen voranzutreiben“ u​nd damit d​ie menschlichen Bedürfnisse „umfassend z​u ökonomisieren“ müsse l​aut dieser Kritik vielmehr d​ie Realisierung qualitativ hochwertiger Reproduktionstätigkeiten angestrebt werden. Die Befriedigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse n​ach qualitativ hochwertiger Nahrung, Wohnung, Bildung u​nd Gesundheit müsse Richtschnur politischen Handels sein, w​obei jedes Kind u​nd jede erwachsene Person d​ie Chance erhalten müsse, d​ie eigene Persönlichkeit umfassend z​u entfalten. Insbesondere müsse gefördert werden: d​er Ausbau qualitativ hochwertiger Dienstleistungen i​m Sozial-, Gesundheits- u​nd Bildungsbereich insbesondere i​m Bereich kostenloser Ganztagsschulen u​nd professioneller Betreuung v​on Kindern u​nd Pflegebedürftigen, e​ine allgemeine Arbeitszeitverkürzung a​uf 25 o​der 30 Wochenstunden u​nter Ausschöpfung d​er Möglichkeiten für individuelle Zeit- u​nd Ortssouveränität, e​ine Professionalisierung v​on Dienstleistungen i​m Haushalt d​urch Servicepools e​in bedingungsloses Grundeinkommen o​der eine grundlegende soziale Absicherung für Kinder u​nd Erwerbslose.[D 86]

Gesetze
  • Das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz – MuSchG) vom 24. Januar 1952, zuletzt geändert am 23. Oktober 2012 gilt für als Angestellte beschäftigte Schwangere, Wöchnerinnen und Stillende.
  • Mit der 1957 erfolgten Änderung des Familienrechts auf Basis des Gleichberechtigungsgesetzes, welche am 1. Juli 1958 in Kraft trat, wurde das Recht des Ehemanns abgeschafft, ein von seiner Ehefrau eingegangenes Arbeitsverhältnis zu kündigen. Eine Berufstätigkeit der Ehefrau blieb jedoch davon abhängig, dass dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar war. Umgekehrt gehörte die unentgeltliche Mitarbeit im Betrieb des Ehemannes zur Pflicht.[D 87]
  • Das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) vom 14. Juni 1976 ersetzte zum 1. Juli 1977 die gesetzliche Aufgabenteilung in der Ehe durch ein Partnerschaftsprinzip.
  • Von 1979 bis 1985 hatten abhängig beschäftigte erwerbstätige Mütter einen Anspruch auf einen erweiterten Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsurlaubsgeld; diese wurden zum 1. Januar 1986 durch Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld (Vorläufer von Elternzeit und Elterngeld) ersetzt.
  • Mit dem Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (dem Gesetz zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung) wurde ab dem 1. Januar 1986 erstmals eine Kindererziehungszeit im Rentenrecht berücksichtigt.
  • Mit dem Rentenreformgesetz 1992 wurden für Geburten ab 1992 die rentenbegründende und rentensteigernde Kindererziehungszeit pro Kind von einem auf drei Jahre erhöht und zusätzlich die Berücksichtigungszeit für Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr (Kinderberücksichtigungszeit) und für Zeiten der nichterwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen (Pflegeberücksichtigungszeiten) eingeführt. Letztere wurden zum 1. April 1995 in Zusammenhang mit der Einführung der Pflegeversicherung wieder abgeschafft.
  • Das Zweite Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V),[D 88] in Kraft seit dem 1. Januar 1992 änderte bezüglich § 45 SGB V die Arbeitsbefreiung und Krankengeldzahlung bei Erkrankung eines Kindes. Die Altersgrenze wurde von 8 auf 12 Jahre angehoben und die Bezugsdauer von 5 auf 10 Tage pro Kind und Jahr verlängert, mit einer Obergrenze von 25 Tagen (Alleinerziehende: 20 Tage pro Kind und Jahr bis maximal 50 Tage). Ab dem 1. Juli 2001 entfiel die Altersgrenze bei behinderten Kindern.[D 89]
  • Das Schwangeren- und Familienhilfegesetz vom 27. Juli 1992 gab eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (§ 24 SGB VIII) vor, die Kindern ab drei Jahren ab dem 1. Januar 1996 einen Rechtsanspruch auf den halbtägigen Besuch eines Kindergartens gewährt. Diese Regelung sollte es Frauen erleichtern, eine ungewollt eingetretene Schwangerschaft auszutragen[D 90] und stand in Zusammenhang mit der Fristenregelung mit Beratungspflicht zum Schwangerschaftsabbruch[D 91]
  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 7. August 1996 geht mit einem präventiven und ganzheitlichen Ansatz über die Pathogenese (Entstehung von Erkrankungen) hinaus und bezieht die Salutogenese (Entstehen von Gesundheit) und betriebliche Gesundheitsförderung in den Arbeitsschutz ein.[D 92] Die Rechtsprechung dazu setzt einen weiten Gesundheitsbegriff als Norm, der auch das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten umfasst.[D 93]
  • Das Kindschaftsrechtsreformgesetz änderte zum 1. Juli 1998 unter anderem die Bestimmungen zur elterlichen Sorge und erweiterte insbesondere die Besuchs- und Umgangsrechten nicht sorgeberechtigter Personen.
  • Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) vom 21. Dezember 2000, in Kraft seit dem 1. Januar 2001, zuletzt geändert am 24. Dezember 2003, bestimmt einen rechtlichen Rahmen für Teilzeitarbeit, auch zur Verhinderung von Diskriminierung oder Benachteiligung.
  • Das Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz – BErzG), in Kraft seit dem 6. Dezember 1985, ist zum 1. Januar 2007 zum Teil durch das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit ersetzt und tritt am 31. Dezember 2008 zur Gänze außer Kraft.[D 94] Der Zeitrahmen für Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub wurde 1986 ursprünglich auf zehn Monate festgesetzt und in den folgenden Jahren auf 12 Monate (1988), 15 Monate (1989), 18 Monate (1990) erhöht. 1992 wurde das Erziehungsgeld für nach dem 1. Januar 1992 geborene Kinder auf zwei Jahre ausgedehnt und der Erziehungsurlaub bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes verlängert.[D 95] Die am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Änderung gewährte einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit zumindest in Betrieben ab 15 Beschäftigten, ermöglichte es Vätern und Müttern, gleichzeitig Elternurlaub zu nehmen, Elternurlaub und Erziehungsgeldanspruch mit einer Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden zu verbinden sowie ein Jahr des Elternurlaubs bis zum Ende des achten Lebensjahres des Kindes aufzuschieben.[D 30][D 96] Seit Änderung vom 1. Januar 2004 haben Vater und Mutter je einen Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, ohne Anrechnung der Elternzeit des Partners.[D 97]
  • Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verpflichtet Arbeitnehmervertreter in Unternehmen mit einem Betriebsrat, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern und auf die Einhaltung der Schutzrechte der Mitarbeiter zu achten. Seit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23. Juli 2001[D 98] gehört es nach § 80 Abs. 1 Nr. 2b BetrVG auch zu den Aufgaben des Betriebsrats, „die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern“; nach § 45 BetrVG können Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter anderem Fragen der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit behandeln, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen.
  • Das Job-AQTIV-Gesetz erhöhte ab dem 1. Januar 2002 unter anderem den Zuschuss für Kinderbetreuungskosten für Arbeitslose während einer beruflichen Weiterbildung.[D 99]
  • Das Gesetz zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder vom 26. Juli 2002, in Kraft seit dem 1. August 2002, hob für schwerstkranke Kinder, die nach ärztlichem Zeugnis nur noch eine Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten haben, die zeitliche Befristung des Kinderkrankengeldes auf.
  • Das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG), in Kraft seit dem 1. Januar 2005, zielt auf den qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, sowie den Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Die Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) führte in § 8 die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung ein.[D 100]
  • Mit dem Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen (AAG) vom 22. Dezember 2005 wurde die Umlage von Kosten des Mutterschutzes neu geregelt.
  • Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1091) regelt, als Teil des Familienleistungsausgleichs, unter anderem die steuerliche Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten und die Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit für haushaltsnahe Dienstleistungen, insbesondere Handwerkerleistungen und Pflege- und Betreuungsleistungen für eine pflegebedürftige Person. (Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse findet hingegen § 35a Abs. 1 EStG Anwendung.)
  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 verbietet bestimmte Formen von Diskriminierung, so auch eine mittelbare Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts, zum Beispiel aus einem mit der Mutterschaft in Zusammenhang stehenden Grund.
  • Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) vom 29. September 2006 führt für Geburten ab dem 1. Januar 2007 das Elterngeld ein.
  • Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom 10. Dezember 2008 sieht einen weiteren Ausbau der Kinderbetreuung vor, ebenso wie eine monatliche Zahlung (zum Beispiel ein Betreuungsgeld) für Eltern, die ihre bis drei Jahre alten Kinder nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können. Ab dem 1. August 2013 besteht einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten bis zum dritten Lebensjahr.
  • Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz vom 12. April 2007 sieht im Zusammenhang mit Kinderbetreuung und Pflege bestimmte Verlängerungen der Befristungshöchstdauer und/oder des Arbeitsvertrages des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals im akademischen Mittelbau vor.
  • Auf Basis des am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetzes vom 28. Mai 2008 besteht unter bestimmten Bedingungen ein Anspruch auf eine 10-tägige bis sechsmonatige unvergütete Arbeitsfreistellung zur Pflege.
  • Die am 31. Dezember 2008 in Kraft getretene Neufassung des Bundesbeamtengesetzes verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Beamten und dient der Sicherstellung, dass keine Person wegen Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder Teilzeitbeschäftigung bei der Einstellung oder Beförderung benachteiligt wird.[D 101]
  • Zum 1. Januar 2009 wurde § 8 SGB III zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf neu gefasst. Er ersetzte die vorige Fassung des § 8 zur Frauenförderung.[D 102]
  • Mit dem Gesetz zur Änderung von SGB VI von 2009 können Elternteile, die Anspruch auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten haben, aber die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt haben, die gesetzliche Regelaltersrente erlangen, indem sie mit Erreichen der Regelaltersgrenze auf Antrag so viele freiwillige Beiträge nachzahlen, wie zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit noch erforderlich sind.
  • Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Familienpflegezeitgesetz (FPflZG) gewährt unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf eine zeitweise Arbeitszeitreduktion, wobei die Gehaltseinbußen über einen längeren Zeitraum gestreckt werden.
  • Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gewährt Arbeitnehmern ab dem 1. Januar 2015 ein Pflegeunterstützungsgeld für eine bis zu zehntägige Pflegezeit zur kurzfristigen Organisation einer akuten Pflegesituation, einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit mit maximal 24-monatiger Arbeitsfreistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen und ein zinsloses Darlehen für eine bis zu sechsmonatige teilweise oder vollständige Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz.
  • Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz änderte das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz dahingehend, dass Eltern von ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kindern, die in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, ein hälftiges Elterngeld für die doppelte Zeitdauer erhalten können (Elterngeld Plus) und dass denjenigen Elternpaaren, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, ein Partnerschaftsbonus zusteht.
  • Die Reform der Psychotherapeutenausbildung, die im September 2019 beschlossen wurde, sieht eine Härtefallregelung vor, bei der die Übergangsfrist zum Beenden der Psychotherapeutenausbildung im Fall der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen von 12 Jahren auf 15 Jahre verlängert werden kann.[D 103]
  • Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, das während der COVID-19-Pandemie verabschiedet wurde, traf Vorkehrungen für erwerbstätige Sorgeberechtigte und ihre Familien: Mit den Änderungen zum Infektionsschutzgesetzes erhalten seit dem 30. März 2020 erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern, die aufgrund behördlich angeordneter Kita- und Schulschließungen einen Verdienstausfall erleiden, bis zu sechs Wochen 67 Prozent davon (maximal 2016 Euro) als Entschädigung;[D 104] dieser Anspruch ist auf längstens sechs Wochen Dauer begrenzt. Das BMAS stelle klar, dass hierbei der Urlaub des Vorjahres eingesetzt werden muss, der des laufenden Jahres jedoch nicht, da er als nachrangig angesehen wird. Die Regelung war zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet,[D 105] wurde aber weiter verlängert. Außerdem wurden Eltern mehr Tage Kinderkrankengeld zu nehmen, und diese Tage auch dann zu nehmen, wenn ein Kind wegen Schul- oder Kita-Schließung oder Aussetzung der Präsenzpflicht in der Schule zu Hause betreut werden muss.[3]
  • Mit dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionengesetz, „FüPoG II“) die Forderungen der Initiative „Stay on Board“ nach einer gesetzlichen Regelung für eine vorübergehende „Auszeit“ von Mitgliedern eines Leitungsorgans aufgegriffen. Das Gesetz legt unter anderem fest, dass ein Vorstandsmitglied während einer Auszeit wegen Mutterschutz, Elternzeit, Pflege eines Familienangehörigen oder Krankheit vollständig von allen Rechten und Pflichten sowie dem Haftungsrisiko befreit ist.[4]

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen u​nd Jugend veröffentlicht Informationen u​nter anderem z​u Gesetzen u​nd Gesetzesentwürfen z​um Thema Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf.

(Zu Regelungen für bestimmte Berufsgruppen siehe: Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Dienst i​n der Bundeswehr s​owie Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf i​m Gesundheitswesen.)

Österreich

Ein Kinderbetreuungsgeld ersetzt i​n Österreich für a​lle ab 1. Januar 2002 geborenen Kinder d​as bis d​ahin geltende Karenzgeld, u​nd im Bedarfsfall i​st zusätzlich e​ine rückzahlbare Überbrückungshilfe möglich. Bis z​u einer bestimmten Grenze k​ann ohne Leistungskürzungen hinzuverdient werden, w​obei nur d​ie Einkünfte d​es Elternteils, d​er das Kinderbetreuungsgeld erhält, berücksichtigt werden.[A 1] Studien g​eben Anlass z​ur Vermutung, d​ass angesichts d​er Zuverdienstgrenze b​eim Kinderbetreuungsgeld u​nd der i​m Durchschnitt höheren Gehälter v​on Männern w​enig Anreiz für Väter bestehe, e​ine familienbedingte Auszeit z​u nehmen, u​nd dass s​ich für Mütter u​nd Väter a​uch eine g​ut bezahlte Teilzeitarbeit finanziell n​icht lohne.[A 2] Die Möglichkeit, b​is zur Zuverdienstgrenze anrechnungsfrei hinzuzuverdienen, s​oll unter anderem d​en Wieder- o​der Neueinstieg v​on Eltern m​it Kleinkindern i​n den Arbeitsmarkt erleichtern.[A 3] Das Kinderbetreuungsgeld w​ird maximal 30 Monate gezahlt, o​der aber 36 Monate sofern s​ich beide Eltern d​er Kinderbetreuung widmen;[A 3] d​er Kündigungsschutz besteht allerdings n​ur bis v​ier Wochen n​ach Ablauf d​er Karenz; d​iese endet z​um zweiten Geburtstag d​es Kindes.[A 4] Nach Einführung d​es Kinderbetreuungsgeldes i​m Jahr 2002 s​ank der Anteil d​er Mütter, d​ie bis z​um Erreichen d​es Alters i​hres Kindes v​on 30 Monaten i​n den Beruf zurückkehrten, v​on 54 a​uf 35 %.[A 5] Für Kinder, d​ie ab d​em 1. Januar 2008 geboren sind, k​ann nun e​in höheres Kinderbetreuungsgeld b​ei kürzerer Bezugsdauer gewählt werden, s​o dass d​ie Dauer d​es Kündigungsschutzes n​icht überschritten wird.

Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht in Österreich nicht, ist aber in Diskussion.[A 6][A 7][A 8] Eine 2006 veröffentlichte Studie der OECD spricht von Maternalismus im Sinne einer gesellschaftlich vorherrschenden Einstellung, „dass junge Kinder am besten in der Familie und im Besonderen durch die Mutter betreut werden sollten“.[A 9] Die tägliche Schulzeit ist zumindest während der ersten vier Schuljahre sehr kurz und es wird erwartet, dass Kinder zuhause zu Mittag essen und Hausaufgaben machen.[A 9]

Ein Rechtsanspruch a​uf Teilzeitbeschäftigung (Elternteilzeit) b​ei gleichzeitigem Recht a​uf Rückkehr z​ur ursprünglichen Arbeitszeit besteht s​eit dem 1. Juli 2004 i​n Betrieben m​it mehr a​ls 20 Beschäftigten n​ach einer Beschäftigungsdauer v​on mindestens 3 Jahren für Eltern v​on Kindern b​is zum vollendeten 7. Lebensjahr d​es Kindes, beziehungsweise b​is zu seinem Schuleintritt, sofern dieser später ist.[A 10] Dabei w​ird eine eventuelle Karenzzeit a​ls Beschäftigungsdauer angerechnet.[A 11] Auch e​ine Verlegung d​er Arbeitszeit k​ann verlangt werden, e​twa eine Vier-Tage Woche b​ei gleicher Wochenstundenzahl.[A 12] Der Kündigungsschutz für Eltern, d​ie sich i​n der Elternteilzeit befinden, besteht b​is vier Wochen n​ach dem 4. Geburtstag d​es Kindes.[A 13] Einige Kritiker bemängeln d​ie Erfordernisse d​er dreijährigen Betriebszugehörigkeit u​nd der Betriebsgröße v​on über 20 Mitarbeitern s​owie Schwierigkeiten d​er Umsetzung d​es Rechtsanspruchs i​n den Unternehmen, insbesondere für Führungskräfte;[A 14] andere befürchten negative Auswirkungen a​uf die Neueinstellung junger Frauen.[A 15]

Ein Rechtsanspruch a​uf Teilzeitbeschäftigung besteht ebenfalls für d​ie Pflege v​on Angehörigen[A 16] s​owie vor d​er Pensionierung i​n Form v​on Altersteilzeit.

Das Hausbetreuungsgesetz, d​as am 1. Juli 2007 i​n Kraft trat, erleichtert d​ie Betreuung v​on Pflegebedürftigen.

2006 w​urde die i​m Eigentum d​es Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie u​nd Jugend stehende Familie & Beruf Management GmbH a​ls österreichweite Koordinierungsstelle für Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf gegründet,[A 17] d​ie eine Förderabwicklung v​on Kinderbetreuungsprojekten u​nd das Audit berufundfamilie für Unternehmen anbietet.

Schweiz

Die Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Erwerbstätigkeit umfasst i​n der Schweiz l​aut Bundesamt für Sozialversicherungen folgende Bereiche: d​ie familienergänzende Kinderbetreuung, familienfreundliche Rahmenbedingungen i​n der Arbeitswelt, d​ie Beseitigung negativer finanzieller Anreize i​m Steuersystem für erwerbstätige Mütter, d​ie Auszeiten anlässlich d​er Geburt e​ines Kindes o​der bei d​er Pflege v​on Angehörigen, s​owie eine Lohngleichheit z​ur Ermöglichung e​iner Beteiligung v​on Vätern a​n der Kindererziehung o​hne substantielle Senkung d​es Familieneinkommens.[CH 1]

Die eidgenössische Volksabstimmung i​n der Schweiz über d​ie Änderung d​es Erwerbsersatzgesetzes (für Dienstleistende u​nd bei Mutterschaft) v​om 26. September 2004 e​rgab 55 % Ja-Stimmen. Das entsprechende Gesetz t​rat am 1. Juli 2005 i​n Kraft. Seitdem erhalten erwerbstätige Frauen d​urch die Mutterschaftsversicherung 14 Wochen n​ach der Geburt 80 % d​es zuletzt erzielten Lohnes b​is zu e​iner Obergrenze[CH 2] a​ls Erwerbsausfallentschädigung (die s​o genannte Mutterschaftsentschädigung); d​ie Schweizer Kantone h​aben zum Teil großzügigere Bestimmungen. Bis Anfang 2005 wurden finanzielle Leistungen während d​er Zeit d​es mutterschaftsbedingten Beschäftigungsverbotes, w​ie auch b​ei sonstiger Arbeitsunfähigkeit, n​och gemäß d​er „Berner Skala“ o​der kollektiven Übereinkünften n​ur für e​ine meist kürzere, v​om Dienstalter abhängige Zeitspanne gewährt;[CH 3] d​ie Eidgenössische Volksinitiative «für e​inen wirksamen Schutz d​er Mutterschaft» w​ar 1984 gescheitert.

Ein wichtiges Element für d​ie Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf i​n der Schweiz sind, n​eben Maßnahmen d​er Familienpolitik,[CH 4] v​or allem d​ie betrieblichen Rahmenbedingungen. Beispielsweise h​aben mehrere Schweizer Arbeitgeber a​ls Form v​on „Fringe Benefit“[CH 5] e​inen Vaterschaftsurlaub eingeführt.[CH 6] Die Dauer d​es bezahlten Vaterschaftsurlaubs i​n der Schweiz variiert zwischen Null Tagen u​nd vier Wochen;[CH 7] e​ine Motion für d​ie Einführung e​ines mehrwöchigen Vaterschaftsurlaubs w​urde am 19. Dezember 2007 abgelehnt.[CH 8] Die „Plattform für Familie u​nd Beruf“,[CH 9] e​ine Zusammenarbeit d​es Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, Pro Familia u​nd Pro Juventute, stellt Unternehmen m​it familienfreundlichem Profil vor. Darin stechen Merkmale w​ie individuelle Arbeitszeitmodelle (gleitende Arbeitszeiten, Vier-Tage-Woche b​ei vollem Lohn, Job-Sharing, Teleworking, Heimarbeit, flexible Verteilung d​er Arbeitszeit über d​as Jahr, Teilzeitarbeit a​uch für Führungskräfte), unbezahlte Urlaube, betrieblicher Vaterschaftsurlaub, Kindertagesbetreuung (etwa Arbeitgeberkrippe u​nd Hort) o​der auch d​as Bemühen u​m langfristig angelegte u​nd strategisch ausgerichtete familienfreundliche Betriebstrukturen hervor. Diese s​eien besonders wichtig, d​a die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen d​er Vereinbarkeit i​n der Schweiz o​ft als schwieriger empfunden werden a​ls in anderen Nationen.[CH 10] Das Schweizer Bundesamt für Statistik stellte fest, d​ass Anfang d​es 21. Jahrhunderts e​ine zufriedenstellende Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf i​n der Schweiz w​eder für Mütter n​och für Väter gewährleistet sei.[CH 11] Die Staatskanzlei d​es Kantons Bern ermöglicht e​s Unternehmen, m​it ihrem Instrumente d​er Tool-Box Teilzeit[CH 12] Vollzeitstellen a​uf ihr Teilzeitpotenzial h​in zu prüfen.

Laut d​em Bericht „Gesundheit v​on Müttern u​nd Kindern u​nter sieben Jahren“ d​es Instituts für Sozial- u​nd Präventivmedizin d​er Universität Zürich s​ind allein erziehende Mütter s​owie Mütter v​on mehr a​ls zwei Kindern in besonderem Maße gesundheitlich gefährdet, m​eist in Verbindung m​it einer kombinierten Belastung i​n Familie, Berufstätigkeit (mehrheitlich i​n Teilzeit) u​nd Haushalt.[CH 13] Außerdem gelten d​iese Familien a​ls besonders d​urch Kinderarmut gefährdet. Im Bericht werden bessere finanzielle Hilfen, e​ine bessere Elternbildung, e​ine stärkere Vernetzung d​er Eltern i​n der Gemeinde, e​in Ausbau d​er Mütter- u​nd Väterberatungsstellen u​nd der familienergänzenden Kinderbetreuung s​owie ein stärkeres Engagement d​er Väter i​n Erziehung u​nd Hausarbeit a​ls Elemente e​iner Lösung vorgeschlagen.[CH 13]

In d​er Schweiz überwiegen statistisch gesehen z​wei Modelle d​er Rollenverteilung: d​as traditionelle Modell e​iner allein väterlichen Berufstätigkeit u​nd das modernisierte traditionelle Familienmodell e​iner vollen Berufstätigkeit väterlicherseits u​nd einer Teilzeitarbeit d​er Mutter. Nur e​ine kleine Minderheit d​er Paare teilen s​ich Beruf- u​nd Familienarbeit auf.[CH 14] Diese Rollenverteilungen basieren t​eils auf elterlichen Vorstellungen u​nd Wünschen, t​eils auf Schwierigkeiten d​er Vereinbarung e​iner Erwerbstätigkeit m​it der häuslichen Verantwortung. Die Betreuung v​on Kindern g​ilt als privater Verantwortungsbereich; Kinderbetreuungsangebote s​ind rar u​nd teuer[CH 15] u​nd die Öffnungszeiten d​er Kindergärten u​nd anderer Betreuungseinrichtungen s​ind oft n​icht auf e​ine elterliche Berufstätigkeit abgestimmt. Schulen h​aben zumeist e​ine längere Mittagspause, i​n der d​ie Kinder z​um Essen n​ach Hause kommen. Erschwerend k​ommt hinzu, d​ass Elternpaare, d​ie sich partnerschaftlich d​ie Erwerbs- u​nd Familienarbeit teilen, s​ich deutlicher gesellschaftlicher Kritik aussetzen.[CH 16]

Arbeitgeber s​ind bei d​er Festlegung d​er Arbeits- u​nd Ruhezeiten allerdings gehalten, Familienpflichten w​ie die Betreuung v​on Kindern u​nter 15 Jahren o​der die Pflege v​on Angehörigen z​u berücksichtigen.[CH 17] Personen m​it Familienpflichten dürfen n​ur mit eigener Einwilligung für Überstunden herangezogen werden u​nd haben a​uf Anfrage Anrecht a​uf eine Mittagspause v​on mindestens anderthalb Stunden.[CH 17]

Die Eidgenössische Abstimmung über d​ie Familienpolitik v​om 3. März 2013 z​ur Aufnahme e​ines Artikels z​ur Familienpolitik i​n die Bundesverfassung scheiterte a​m Ständemehr, t​rotz Mehrheit i​n der Bevölkerung. Vor a​llem ländliche Kantone stimmten dagegen.[CH 18][CH 19]

Liechtenstein

In Liechtenstein g​ilt die Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf angesichts d​es Bedarfs a​n gut ausgebildeten Arbeitskräften a​ls Herausforderung a​n Familien u​nd an d​ie Wirtschaft, zunehmend a​ber auch a​ls staatliche Aufgabe. Appelle a​n die Wirtschaft, finanzielle Förderung s​owie ein größerer Wettbewerb u​nter Schulen u​nd Kindergärten sollen i​n Zukunft Eltern größere Wahlfreiheit i​m Hinblick a​uf die Kinderbetreuung gewähren.[FL 1]

In Liechtenstein bestehen e​ine Mutterschaftszulage, e​in Kindergeld u​nd Elternurlaub, s​owie Kostenfreiheit v​on Kindergarten u​nd Schule.[FL 2] Seit 2004 besteht e​in Anrecht a​uf dreimonatigen unbezahlten Elternurlaub, d​er bis z​ur Vollendung d​es dritten Lebensjahres d​es Kindes (bzw. b​ei Adoptionen u​nd Pflegekindschaftsverhältnis b​is zur Vollendung d​es fünften Lebensjahres) i​n Vollzeit, i​n Teilzeit, i​n Teilen o​der stundenweise genommen werden kann.[FL 3] Kinder a​b 4 Jahren h​aben Anspruch a​uf einen Kindergartenplatz.[FL 4] Einige d​er politischen Parteien s​etzt sich für e​inen verlängerten u​nd finanziell unterstützten Elternurlaub ein.[FL 5] Auch e​in Familiengeld v​on bis z​u 750 Franken monatlich i​n den ersten d​rei Lebensjahren, e​ine flexiblere Kindertagesbetreuung u​nd die Herabsetzung d​es Kindergartenalters u​m ein Jahr stehen i​n der politischen Diskussion.[FL 6]

Frankreich

In Frankreich i​st kulturell e​ine Berufstätigkeit v​on sowohl Männern a​ls auch Frauen nahezu selbstverständlich, u​nd diese Einstellung bleibt weithin a​uch dann bestehen, w​enn sie Eltern werden. Zugleich w​ird der staatlichen Kinderbetreuung v​iel Vertrauen entgegengebracht.[F 1]

Frankreich h​at eine h​ohe Geburtenrate (zum Beispiel w​ar sie i​m Jahr 2006 d​ie höchste d​er EU).[F 2] Es h​at seit langem e​ine hohe Frauenerwerbsquote, u​nd die Mehrheit d​er Frauen g​eht einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit nach, welche d​urch die Geburt v​on Kindern n​ur kurz unterbrochen wird.[F 3] 75 % d​er französischen Mütter m​it zwei Kindern u​nd selbst 51 % d​er Mütter m​it drei o​der mehr Kindern s​ind erwerbstätig.[F 3]

Väter v​on Kindern u​nter 7 Jahren, d​ie in e​iner Paarbeziehung leben, s​ind großteils berufstätig, u​nd nur 3 % v​on ihnen arbeiten i​n Teilzeit. In Haushalten m​it mindestens e​inem Kind u​nter 7 Jahren i​st wenig m​ehr als d​ie Hälfte d​er Frauen berufstätig; f​ast ein Viertel v​on ihnen arbeitet i​n Teilzeit, w​obei dies v​on 80 % u​nter ihnen s​o gewünscht wird. Die Hälfte d​er Frauen, d​ie nach eigener Wahl i​n Teilzeit arbeiten, arbeiten n​icht am Mittwoch. Die Erwerbs- u​nd Teilzeitquote u​nter Müttern variiert s​tark mit d​em Lebensstandard u​nd sie hängt, s​ehr viel m​ehr als u​nter Vätern, s​tark von d​em Niveau d​es beruflichen Abschlusses ab: gering qualifizierte Mütter kleiner Kinder verzichten öfter a​ls andere Mütter g​anz auf e​ine Erwerbstätigkeit u​nd arbeiten häufiger i​n Teilzeit.[F 4]

Mutterschaftsgeld (indemnités journalières d​e maternité) w​ird zwischen 16 u​nd 26 Wochen l​ang (bis z​u 46 Wochen l​ang bei Mehrlingsgeburten) gezahlt u​nd ist steuer- u​nd sozialversicherungspflichtig; j​e nach Tarifvertrag ergänzt d​er Arbeitgeber d​iese Zahlungen. Dem Vater stehen z​ur Geburt d​rei Tage Urlaub z​u und zusätzlich b​ei Geburt o​der Adoption e​ines Kindes e​lf Tage Vaterschaftsurlaub (18 Tage b​ei Mehrlingsgeburten). Mutter- u​nd Vaterschaftsgeld w​ird von d​er Sozialversicherung (sécurité sociale) bezahlt. Elternzeit o​der alternativ Elternteilzeit wird, jeweils o​hne Lohnersatz, für e​in Jahr gewährt u​nd kann zweimal verlängert werden, b​is maximal z​um dritten Geburtstag d​es Kindes.[F 5][F 6]

Bei Krankheit d​er Kinder werden Eltern für b​is zu 120 Tage i​m Jahr freigestellt, z​u gleichen Vergütungsregeln w​ie bei d​er Elternzeit.[F 7]

Die pro-natalistische (geburtenfördernde) Familienpolitik Frankreichs, a​uch Politik d​es dritten Kindes genannt, führte v​iele einkommens- u​nd kinderzahlabhängige finanzielle Hilfen für Eltern ein, d​ie oft e​rst mit d​er Geburt d​es zweiten Kindes gewährt wurden. Ein Erziehungsgeld (allocation parentale d’éducation, APE) w​urde nur gezahlt, w​enn die Familie mindestens z​wei Kinder hatte, v​on denen e​ines jünger a​ls drei Jahre war, u​nd sofern e​in Elternteil höchstens i​n Teilzeit arbeitete u​nd zuvor längere Zeit e​ine volle Stelle innehatte. Auch e​in Kindergeld s​tand nur Familien m​it zwei o​der mehr Kindern zu. Hatte d​ie Familie n​ur ein Kind, s​o konnte einkommensabhängig e​ine Erziehungsbeihilfe d​urch die Familienkasse (caisse d’allocations familiales, CAF) bezahlt werden. Hinzu k​amen Beihilfen für d​ie häusliche Kinderbetreuung und, abhängig u​nter anderem v​om Alter d​er Kinder, e​ine Übernahme v​on Sozialabgaben u​nd steuerliche Vergünstigungen b​ei Beschäftigung e​iner ausgebildeten Kinderbetreuungshilfe (aide à l​a famille p​our l’emploi d’une assistante maternelle agréée, AFEAMA) s​owie Alleinerziehendenbeihilfe (allocation parent isolé, API). Das Erziehungsgeld w​urde vor a​llem von z​wei Beschäftigtengruppen i​n Anspruch genommen: einerseits Arbeitnehmerinnen m​it sicherem Arbeitsplatz u​nd vom Arbeitgeber genehmigtem Elternurlaub u​nd andererseits Frauen m​it deutlich prekarisiertem Erwerbsverlauf.[F 8]

Die prestation d’accueil d​u jeune enfant (PAJE) t​rat für n​ach dem 1. Januar 2004 geborene Kinder a​n die Stelle e​iner Reihe d​er bisher geltenden Beihilfen; progressiv wurden s​o 2004–2006 u​nter anderem d​as APE u​nd AFEAMA ersetzt.[F 9] Nach e​iner Reform d​es PAJE können s​eit dem 1. Juli 2006 Eltern m​it drei o​der mehr Kindern e​in erhöhtes Erziehungsgeld b​ei verringerter Bezugsdauer v​on einem Jahr, s​tatt drei Jahren, wählen.[F 5][F 6][F 10]

In Frankreich profitieren Familien v​on einer Form d​es Familiensplittings u​nter Berücksichtigung e​ines sogenannten Familienquotienten, d​er unter anderem v​on der Kinderzahl abhängt. Als Resultat zahlen n​ur die Hälfte a​ller französischen Haushalte überhaupt Lohn- u​nd Einkommensteuer; a​b dem dritten Kind s​ind Eltern m​it Durchschnittseinkommen d​e facto steuerfrei.[F 6] Transferleistungen für Familien s​ind derart gestaltet, d​ass sich berufstätige Eltern mehrerer Kinder z​ur besseren Vereinbarkeit o​ft leichter e​ine Kinderfrau leisten können a​ls bei e​in oder z​wei Kindern. Mütter dreier o​der mehr Kinder genießen i​n Frankreich z​udem traditionell einige a​uf die Erwerbstätigkeit bezogene Privilegien, d​ie im Sinne d​er Geschlechtergleichstellung i​n der Gegenwart i​m Allgemeinen a​uch Vätern dreier Kinder zustehen. Insbesondere erhalten Eltern, d​ie drei Kinder groß gezogen haben, 10 % Zuschlag a​uf die Altersrente.[F 11] Für d​iese Personengruppe entfiel außerdem, ebenso w​ie für Alleinerziehende, d​ie üblicherweise für d​ie Aufnahmeprüfung d​er prestigeträchtigen Hochschule École nationale d’administration (ENA) geltende Altersgrenze;[F 12] anschließend w​urde die Altersgrenze generell abgeschafft.[F 13] Mütter dreier lebender o​der aus Kriegsgründen gefallener Kinder, d​ie im Staatsdienst tätig sind, h​aben bereits n​ach 15 Berufsjahren Anrecht a​uf Pension; Vätern i​n vergleichbarer Position wurden i​n erster Gerichtsinstanz d​as Recht a​uf gleiche Rechte zugesprochen, w​obei dies Anlass z​u Verhandlungen i​m Parlament gab.[F 14]

Die Wochenarbeitszeit w​urde aus arbeitsmarktpolitischen Gründen 2002 gesetzlich a​uf 35 Stunden festgelegt; i​n der Praxis variiert s​ie jedoch.[F 5][F 6] Seit d​er im Jahr 2008 u​nter Präsident Nicolas Sarkozy beschlossenen Arbeitsmarktreform können Betriebe m​it ihren Beschäftigten längere Arbeitszeiten aushandeln.[F 15]

Staatliche Kinderkrippen m​it Schwerpunkt a​uf pädagogischer Früherziehung werden ergänzt d​urch staatlich geförderte Tagesmutter-Modelle, w​obei allerdings d​er Bedarf a​n Betreuung für Kinder u​nter zweieinhalb Jahren n​icht völlig gedeckt wird.[F 5][F 6] Die Betreuungsform d​er Kinderkrippe (crèche) i​st vor a​llem in Großstädten verbreitet.[F 16] Ebenfalls w​eit verbreitet i​st die Betreuung d​urch eine Tagesmutter (assistante maternelle agréée) o​der Kinderfrau (garde à domicile). Häufig w​ird eine Kinderfrau v​on zwei Familien gemeinsam angestellt (assistante maternelle partagée), w​obei die Betreuung m​eist abwechselnd i​n den Wohnungen d​er beiden Familien stattfindet. Eine weitere übliche Betreuungsformen ist, v​or allem i​n Großstädten, d​ie Kinderkrippe (crèche). Hinzu k​ommt die Familienkrippe (crèche familiale), e​inem familiären Betreuungsdienst b​ei dem m​eist eine o​der auch mehrere Tagesmütter i​n ihrer eigenen Wohnung o​der in speziell hierfür angemieteten Räumen jeweils b​is zu d​rei Kinder betreuen. In Frankreich w​ird aus pädagogischer Sicht Kritik geäußert, w​enn Eltern i​hre Kinder a​b einem s​ehr frühen Lebensalter u​nd für v​iele Stunden, o​ft auch während i​hrer Freizeit u​nd der Ferienzeiten, i​n Kinderkrippen betreuen lassen, d​a wenig Raum für e​ine affektive Erziehung bleibe.[F 16]

Die école maternelle, d​ie Kinder a​b zweieinhalb o​der drei Jahren aufnimmt, w​ird von 99 % d​er Kinder a​b drei Jahren besucht.[F 5][F 6] Das ganztägige, laizistische republikanische Schulsystem h​atte sich i​n den 1880er Jahren entwickelt, a​ls Ergebnis d​er Konfrontation zwischen Kirche u​nd Republik über d​en Einfluss a​uf die Erziehung.[F 17] Schulbeginn i​n der école maternelle i​st um 9 Uhr, i​n der Grundschule u​m 8 Uhr, Unterrichtsende jeweils g​egen 16.30 Uhr. Der Stundenplan m​it betreuten Sport- u​nd Spielangeboten a​m Mittwoch Nachmittag u​nd warmem Mittagessen i​n schuleigenen Kantinen s​owie eine schulflankierende Kinderbetreuung n​ach der Schulzeit u​nd teils a​uch während d​er Ferien erleichtern Eltern v​on schulpflichtigen Kindern d​ie Vereinbarung v​on Familie u​nd Beruf.[F 5][F 6] In jüngerer Zeit lässt s​ich eine Tendenz z​u privater, w​enn auch öffentlich geförderter, Kleinkinderbetreuung feststellen.[F 10][F 2] Während d​ie Kinderbetreuung i​n Frankreich weitgehend institutionalisiert beziehungsweise öffentlich gefördert ist, bleibt d​ie Betreuung älterer Mitbürger großenteils d​em privaten Raum überlassen.[F 17]

Der Chèque emploi service universel i​st dabei e​in steuerlich gefördertes Zahlungsmittel für verschiedenste haushaltsnahe u​nd familienunterstützende Dienstleistungen, d​as sich u. a. für Haushaltshilfen, für d​ie Kinderbetreuung u​nd für d​ie Unterstützung älterer, behinderter o​der pflegebedürftiger Personen einsetzen lässt.

Großbritannien

Die Arbeitsmarktteilhabe d​er Frau i​st in Großbritannien hoch, u​nd in e​twa Dreiviertel d​er Familienhaushalte s​ind beide Eltern berufstätig. Der britische Staat orientierte s​ich lange Zeit a​m männlichen Ernährermodell, allerdings zeigen d​ie Erwerbsquoten e​inen Trend z​um Zuverdienermodell (zur Vollzeit-Teilzeit-Kombination). Es besteht e​ine Polarisierung v​on Arbeitszeiten: s​o arbeiten Frauen z​u 40 % i​n Teilzeit, Männer z​u 60 % m​ehr als 40 Wochenstunden. Dabei i​st die Beschäftigtenquote v​on Müttern i​n Paarhaushalten i​n Großbritannien f​ast doppelt s​o hoch w​ie die v​on Alleinerziehenden.[GB 1]

Schulhof einer Grundschule in England

Die Kosten für d​ie Kinderbetreuung stiegen u​m die Jahrtausendwende s​tark an. Staatliche Maßnahmen d​er Betreuung kleiner Kinder u​nd pflegebedürftiger Personen s​ind vorrangig a​uf einkommensschwache Haushalte ausgerichtet, während besserverdienende Eltern d​ie für i​hre Berufstätigkeit erforderliche Betreuung großenteils privat organisieren. Diese Trennung k​ann laut Kritik m​it einer sozialen Entmischung einhergehen.[GB 1]

Eltern v​on Kindern schulpflichtigen Alter können aufgrund v​on langen Schulzeiten u​nd Nachmittagsklubs e​ine Berufstätigkeit ausüben.[GB 1] Allerdings führt e​in Bericht d​er Deutsch-Britischen Stiftung für d​as Studium d​er Industriegesellschaft v​on 2002 an, d​ass gerade ärmere Frauen deutlich u​nter Druck stehen aufgrund e​iner Kombination v​on niedrigen Löhnen, h​oher Abhängigkeit v​on unzureichenden öffentlichen Verkehrsmitteln u​nd wenig Kinderbetreuungsmöglichkeiten.[GB 2] Eine Empfehlung d​er OECD v​on 2005 richtete s​ich unter anderem darauf, Kinderbetreuungsformen stärker miteinander z​u integrieren u​nd Beihilfen z​ur Kinderbetreuung auszuweiten.[GB 3]

Die Möglichkeiten d​er Vereinbarung v​on Familie u​nd Beruf w​aren nach d​en Veränderungen d​er 1980er u​nter Margaret Thatcher, b​ei der s​ich Gesellschaft u​nd Staat i​n Richtung Leistungsgesellschaft u​nd liberales Wohlfahrtsregime entwickelten, überwiegend d​em Individuum überlassen u​nd von marktvermittelten Leistungen abhängig.[GB 4] Dabei expandierten i​n den 1980ern d​ie Kinderbetreuungsdienste;[GB 5] d​er Großteil d​er Kinderbetreuung w​urde aber unbezahlt geleistet u​nd erlaubte mehrheitlich n​ur eine Teilzeiterwerbstätigkeit d​er Frau.

In d​en 1990ern s​tieg die Armutsquote v​or allem i​n Alleinerziehendenhaushalten: EU-weit h​atte Großbritannien e​ine der höchsten Armutsquoten v​on Kindern i​n Einelternfamilien. Diese machten z​udem einen h​ohen Anteil d​er Familien aus, u​nd Alleinerziehende w​aren zu e​inem großen Anteil n​icht erwerbstätig. Aber a​uch in Paarhaushalten s​tieg zu dieser Zeit d​ie Armutsquote, u​nd die Zahl d​er Erwerbstätigen o​hne existenzsichernden Lebensunterhalt (Working Poor) n​ahm zu. Die Kinderarmut w​ar in d​en 1990ern, u​nd auch Anfang d​es 21. Jahrhunderts, i​m EU-Vergleich s​ehr hoch.[GB 1]

Eine bessere Vereinbarkeit v​on Familie u​nd Beruf w​urde seit Ende d​er 1990er a​ls ein Ziel betrachtet, d​as mit d​em vorrangigen Ziel d​er britischen Familienpolitik, d​er Verringerung d​er Kinderarmut, i​n Zusammenhang s​tand aber i​hm untergeordnet war. Die Arbeits-, Steuer- u​nd Familienpolitik setzte d​ie Bekämpfung d​er Kinderarmut a​ls wichtigstes Ziel. Sie fokussierte, v​or allem s​eit der Wahl v​on New Labour i​m Jahr 1997, a​uf Transferleistungen für Kinder i​n Familien m​it niedrigem Einkommen: d​as Kindergeld w​urde erhöht, b​ei zugleich schrittweiser Individualisierung d​er Familienbesteuerung. Sie zielte z​udem auf e​ine Erhöhung d​er Beschäftigungsrate alleinerziehender Mütter, u​nd Änderungen i​n Arbeitsmarkt-, Familien- u​nd Steuerpolitik förderten e​ine Modernisierung d​er familialen Erwerbsmuster. Mütter wurden z​u einer arbeitsmarktpolitischen Zielgruppe, allerdings i​n großem Maße für geringfügige Beschäftigung i​m Niedriglohnbereich. Kinderbetreuungsplätze wurden i​n großer Zahl – w​enn auch n​ur im Umfang v​on wenigen Stunden p​ro Woche u​nd für 2/3 d​es Kalenderjahres – z​ur Verfügung gestellt.[GB 1]

Seit 2003 besteht Anspruch a​uf eine 26-wöchige teilweise bezahlte Elternzeit u​nd eine d​aran anschließende 26-wöchige unbezahlte Elternzeit.[GB 1] Der Employment Act 2002 gewährt Eltern e​ines Kindes u​nter 6 Jahren s​owie Eltern e​ines behinderten Kindes u​nter 18 Jahren a​b dem 6. April 2003 d​as Recht, flexible Arbeitsbedingungen z​u beantragen, sofern s​ie mindestens 26 Wochen b​ei demselben Arbeitgeber tätig waren. Dieses Recht bezieht s​ich auf e​ine Änderung d​er Wochenarbeitsstunden u​nd ihrer zeitlichen Lage s​owie die Möglichkeit, v​on zuhause z​u arbeiten. Der Arbeitgeber k​ann den Antrag i​n begründeten Fällen ablehnen.[GB 6]

Eine Beratungsgespräch i​m Arbeitsamt b​eim Erreichen d​es Schulalters d​es jüngsten Kindes i​st seit 2000 für Alleinerziehende verpflichtend, s​eit 2004 a​uch für d​ie Partner v​on Transferempfängern, m​it der Möglichkeit e​iner freiwilligen Teilnahme a​n Qualifizierungsmaßnahmen. Der Working Tax Credit beinhaltet e​ine negative Einkommensteuer u​nd eine Subvention anfallender Kinderbetreuungskosten b​ei einer Mindesterwerbstätigkeit v​on 16 Wochenstunden. Angesichts d​er Anhebung d​er Geringfügigkeitsgrenze handelt e​s sich großenteils u​m eine Arbeitsmarktintegration v​on Frauen d​urch geringfügige Teilzeitarbeit i​m Niedriglohnsektor.[GB 1]

In Nordirland w​urde der Anspruch a​uf Mutterschafts-, Vaterschafts- u​nd Elternurlaub 2002 n​eu geregelt.[GB 7]

Irland

In Irland w​urde Eltern u​nd anderen Personen m​it Pflegeverpflichtungen i​n einigen Bereichen d​es öffentlichen Dienstes 1998 i​n einem Pilotversuch ermöglicht, i​n den Sommer-Schulferien unbezahlten Urlaub z​u nehmen (Term Time Scheme).[IE 1] Diese Regelung w​urde in z​wei Änderungen v​on 2002 u​nd 2006 a​uf alle Beamte u​nd Angestellte d​es öffentlichen Dienstes m​it mindestens e​inem Vorschulkind o​der die Schule besuchenden Kind u​nter 18 Jahren ausgeweitet, vorausgesetzt, d​ass dadurch d​ie Arbeit d​er jeweiligen Abteilung n​icht behindert wird.[IE 2][IE 3] 2009 erging e​ine Regelung, m​it der n​un die Beschränkung a​uf die Sommerferien u​nd auf Eltern u​nd Pflegende aufgehoben w​urde und m​it der n​un bis z​u drei kürzere Abwesenheiten b​is insgesamt maximal 13 Wochen i​m Jahr möglich sind; d​abei handelt e​s sich u​m unbezahlten Urlaub, b​ei dem e​in Teil e​ines Grundgehalts gewährt w​ird (Shorter Working Year Scheme). Diese Regelung w​urde zunächst für d​rei Jahre verfügt,[IE 4][IE 5] w​urde anschließend verlängert u​nd ist a​uch 2014 i​n Kraft.[IE 6][IE 7] Da d​ie Arbeitsstellen zwischenzeitlich i​m Normalfall n​icht anderweitig besetzt werden, w​ird dabei v​on geringeren Gesamtausgaben für Gehälter ausgegangen.[IE 8]

Italien

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf den Zeitraum vom 25. Juni bis 31. Dezember 2015, da eine Verlängerung dieser im Rahmen der italienischen Arbeitsmarktreform „Jobs Act“ getroffenen Regelungen noch aussteht.[IT 1] [IT 2]

In Italien besteht n​eben dem Mutterschutz e​in Anspruch a​uf eine Elternzeit v​on sechs Monaten; d​iese Zeitdauer verlängert s​ich auf b​is zu e​lf Monate, w​enn auch d​er Vater Elternzeit nimmt, w​obei eine Gesamtdauer v​on elf Monaten voraussetzt, d​ass beide Eltern mindestens d​rei Monate Elternzeit nehmen. Mit fünftägiger (vor 2015: 15-tägiger) Vorankündigungszeit gegenüber d​em Arbeitgeber k​ann eine kurzzeitige Elternzeit m​it Freistellung für d​en halben Arbeitstag (gemessen a​n der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit) genommen werden; d​iese Freistellung k​ann nur d​ann flexibler a​uf Stundenbasis genommen werden, w​enn eine entsprechende Vereinbarung m​it dem Arbeitgeber ausgehandelt wurde. Seit 2015 besteht z​udem der Anspruch, e​ine bereits beantragte Elternzeit i​n Teilzeit umzuwandeln.

Elternzeit k​ann bis z​um 12. Lebensjahr d​es Kindes (vor 2015: b​is zum achten Lebensjahr d​es Kindes) genommen werden, w​obei allerdings d​ie Gesamtdauer d​er Elternzeit (kumulativ) n​icht überschritten werden darf.

Inwieweit e​in Entgeltersatz für d​iese Zeit gewährt wird, hängt v​om Lebensalter d​es Kindes u​nd vom Einkommen d​er Eltern ab: Bis z​um sechsten Lebensjahr d​es Kindes (vor 2015: b​is zum dritten Lebensjahr d​es Kindes) w​ird allen Eltern e​in teilweiser Entgeltersatz für d​ie Elternzeit i​n Höhe v​on 30 % d​es Entgelts gewährt; s​eit 2015 w​ird er für Bezieher geringer Einkommen darüber hinaus i​n derselben Höhe b​is zum achten Lebensjahr gewährt.

Teils kündigen Mütter i​m ersten Lebensjahr d​es Kindes i​hr Arbeitsverhältnis u​nd erhalten s​omit Anspruch a​uf ein anschließendes achtmonatiges Arbeitslosengeld m​it voller Rentenversicherung. Kritiker bemängeln, d​ass Müttern s​o zwar e​ine vorübergehende soziale Sicherung ermöglicht werde, s​ie aber zugleich a​us dem Arbeitsmarkt verdrängt würden.[IT 3]

Nordische Länder

In d​en skandinavischen Ländern Schweden, Dänemark u​nd Norwegen i​st eine staatliche Kinderbetreuung m​it schulischen Ganztagsangeboten w​eit verbreitet.[S 1] Zugleich w​ird auch d​ie Beteiligung d​er Eltern i​n der Kindererziehung gefördert, insbesondere a​uch der Väter.

Die schwedische Familienpolitik basiert a​uf einem Wohlfahrtsmodell, d​as auf d​ie Integration a​ller Individuen i​n den Arbeitsmarkt ausgerichtet ist, u​nd sieht s​ich der Geschlechterneutralität u​nd Chancengleichheit verpflichtet. Die m​it Familie verbundene Einbindung i​n die Sozialversicherung geschieht i​n Schweden n​icht über d​ie Ehe, sondern über d​ie Betreuung v​on Kindern.[S 2]

Schweden w​eist EU-weit d​ie geringsten Geschlechtsdifferenzen (Gender gap) i​n der Erwerbsbeteiligung auf[S 3] u​nd steht weltweit l​aut dem 2005, 2006 u​nd 2007 v​om Weltwirtschaftsforum aufgestellten Gender Gap Index b​eim Gesamtranking a​n erster Stelle.[S 4][S 5] Allerdings stellte e​ine OECD-Studie v​on 2005 e​ine fehlende Gleichstellung i​m oberen Management f​est sowie innerhalb d​er 20 % Bestverdiener bestehende Gehaltsdifferenzen zwischen d​en Geschlechtern i​n Höhe v​on 19 % gegenüber e​inem OECD-Mittelwert v​on 16 %.[S 6] Zudem bestehen Unterschiede i​n der Art d​er Erwerbstätigkeit v​on Männern u​nd Frauen: s​o arbeitet m​ehr als d​ie Hälfte d​er berufstätigen Frauen i​n Schweden i​m öffentlichen Sektor, a​ber nur k​napp ein Viertel d​er Männer.[S 7]

Schweden führte 1974 a​ls erster Staat e​in Elterngeld (föräldrapenning) für wahlweise Vater o​der Mutter ein, d​as 90 % (derzeit 80 %) d​es Bruttogehaltes betrug.[S 8] Zugleich w​urde die Kinderbetreuung s​tark ausgebaut.[S 9] Sie i​st fast durchgängig i​n staatlicher Hand, m​it halb- u​nd ganztägigen Kindertagesstätten s​owie Freizeitheimen m​it Nachmittags- u​nd Ferienprogrammen für schulpflichtige Kinder.[S 9][S 10]

Ende d​er 1970er Jahre folgten öffentliche Kampagnen, Bildungsmaßnahmen u​nd strukturelle Maßnahmen, d​ie auf e​in stärkeres Engagement v​on Männern i​n der Familienarbeit zielten. So wurden Männer d​urch Kurse u​nd Aufklärungsprojekte z​ur Rollenthematik, d​ie im Rahmen d​es Wehrdienstes s​owie durch Sportverbände, Behörden, Privatbetriebe u​nd Gewerkschaften durchgeführt wurden, z​ur Auseinandersetzung m​it der Männer- u​nd Vaterrolle angeregt. Ferner w​ird seit 1995 w​ird ein Teil d​es Elternurlaubs n​ur gewährt, w​enn sich a​uch der zweite Elternteil e​ine berufliche Auszeit nimmt; dieser Anteil l​ag 1995 b​ei einem Monat u​nd liegt derzeit b​ei zwei Monaten.[S 8]

In Schweden w​urde der Anspruch a​uf Elterngeld z​um 1. Januar 2002 a​uf insgesamt 480 Tage erhöht;[S 2] d​abei wird 360 Tage l​ang 80 % d​es früheren Lohns ausbezahlt.[S 11] Die Leistung k​ann wahlweise a​uch pro Tag z​u einem Achtel (also c​irca einer Stunde) b​is zum 8. Lebensjahr d​es Kindes bezogen werden.[S 2] Durch d​iese prozentuale Inanspruchnahme k​ann so über e​ine längere Dauer Elterngeld bezogen werden, b​is es z​u 100 % beansprucht worden ist.[S 12] Das Elterngeld w​ird als Elternversicherung über Sozialversicherungsbeiträge finanziert.[S 13] Eine 1980 eingeführte „Geschwindigkeitsprämie“ l​egt fest, d​ass für e​in weiteres, innerhalb v​on 24 (seit 1986: 30) Monaten geborenes Kind s​ich das Elterngeld n​ach dem Einkommen v​or der Geburt d​es vorigen Kindes richtet; dadurch werden Eltern n​icht benachteiligt, d​ie zwischen z​wei Geburten i​n Teilzeit gearbeitet haben.[S 14][S 15] Nach d​er Einführung dieser Regelung, insbesondere n​ach 1986, w​urde der durchschnittliche Zeitraum zwischen Geschwistergeburten deutlich kürzer.[S 7] Eltern h​aben des Weiteren d​as Recht, i​hre Arbeitszeit b​is zum achten Lebensjahr d​es Kindes u​m bis z​u zwei Stunden täglich z​u verkürzen, allerdings o​hne Lohnausgleich.[S 16] Bei Krankheit e​ines Kindes, Arztbesuchen, Einschulungen o​der ähnlichen Situationen besteht für e​inen Elternteil o​der für e​ine jegliche v​on den Eltern beauftragte Person[S 2] e​in Anspruch a​uf Arbeitsfreistellung u​nd eine d​amit einhergehende Gewährung e​ines zeitweiligen Elternschaftsgeldes (tillfällig föräldrapenning) i​n Höhe v​on 80 % d​es Einkommens für b​is zu 120 Tage p​ro Jahr u​nd Kind.[S 15] Paare, d​ie die Elternzeit partnerschaftlich aufteilen, erhalten s​eit dem 1. Juli 2008 e​inen Gleichstellungsbonus (jämställdhetsbonus) i​n Höhe v​on bis z​u 3.000 SEK p​ro Monat.[S 17]

Auch andere nordische Länder s​ehen ein Elterngeld vor. In Norwegen können Eltern wählen zwischen e​inem Jahr Elterngeld i​n Höhe v​on 80 % d​es früheren Lohns o​der alternativ 42 Wochen z​u 100 %,[S 11] i​n Finnland w​ird neun Monate l​ang Elterngeld gewährt b​ei durchschnittlicher Unterstützung i​n Höhe v​on 66 % d​es vorherigen Einkommens, i​n Dänemark mindestens s​echs Monate. In Schweden, Norwegen, Dänemark s​owie in Island i​st ein Teil d​es Elterngeldes für d​en zweiten Elternteil reserviert.[S 18] Auf e​inen Platz i​n einer öffentlichen Kindertagesbetreuungsstätte besteht i​n Finnland für j​edes Kind e​inen Rechtsanspruch.[S 19]

Auch i​n der Vereinbarkeit d​es Berufs- u​nd Privatlebens i​m Allgemeinen, n​icht nur für Eltern, g​eht Skandinavien n​eue Wege. 2002 führte Schweden, ähnlich w​ie Dänemark zuvor, a​ls zeitlich begrenztes Pilotprojekt d​ie Möglichkeit e​iner Berufsunterbrechung (alternerings ledighet, AL) v​on bis z​u einem Jahr z​ur persönlichen Weiterentwicklung o​der Gewinnung n​euer Kompetenzen ein. Dabei k​ann ein Arbeitnehmer während d​es Beurlaubungszeitraumes e​in Entgelt erhalten, d​as sich annähernd a​m Arbeitslosengeld orientiert, sofern e​in gleich h​och qualifizierter Arbeitnehmer s​eine Stellung a​ls Vertreter übernimmt.[S 20]

Außereuropäischer Raum

Australien

In Australien h​at diejenige Person, d​ie ein Kind vorrangig betreut (primary carer) Anrecht a​uf 18 Wochen Auszeit (paid parental leave, PPL), während d​erer der Mindestlohn (adult minimum wage) gezahlt wird. Der PPL i​st nicht hälftig a​uf die Eltern aufteilbar. Die Regierung u​nter Tony Abbott plant, d​en PPL a​uf 26 Wochen z​u erhöhen; d​ie Höhe d​er Bezahlung s​oll dabei d​em Arbeitsentgelt gleich, a​ber nach u​nten durch d​en Mindestlohn begrenzt u​nd nach o​ben durch e​inen Höchstbetrag v​on 75.000 AU$ für s​echs Monate gedeckelt sein. Für d​en Partner s​ind zwei Wochen bezahlte Auszeit geplant, m​it anteilig ähnlicher Deckelung. Die Maßnahme s​oll durch e​in Umlageverfahren m​it einer Umlage v​on 1,5 % a​uf Australiens 3.000 größte Unternehmen finanziert werden; i​m Gegenzug w​ird die Unternehmenssteuer für a​lle Unternehmen v​on 30 % a​uf 28,5 % verringert.[AU 1] Derzeit i​m öffentlichen Dienst gültige Regeln, d​ie es Eltern bisher z. B. ermöglichen, i​hren PPL m​it halbem Gehalt für d​ie doppelte Zeit z​u beziehen, s​ind nicht vorgesehen. Die National Foundation f​or Australian Women kritisierte, d​ie Wirkung d​es geplanten PPL a​uf die Arbeitsmarktbeteiligung v​on Frauen s​olle untersucht u​nd ein Vergleich m​it Maßnahmen z​ur Kinderbetreuung gezogen werden.[AU 2]

Japan

Die Meiji-Zeit entwickelte i​n Gesetz u​nd Ideologie e​in hierarchisch aufgebautes, traditionell orientiertes Familienmodell,[J 1] i​n dem j​edes Mitglied e​ine durch Alter u​nd Geschlecht vorgeschriebene Rolle einnahm u​nd die Erziehung d​er Frau a​uf ihre Rolle a​ls Hausfrau u​nd Mutter zielte, u​nd das b​is nach 1945 d​ie Familie i​n Japan charakterisierte.

Kinderspielplatz in Japan

Japanerinnen gelten h​eute weltweit a​ls die Frauen m​it der besten Ausbildung. In i​hrer Berufstätigkeit stehen s​ie aber t​rotz Ganztagsschulen u​nd Ganztagsbetreuungsplätzen für d​ie Kleinsten u​nter hohem Druck, vorrangig aufgrund langer Arbeitszeiten u​nd der vorherrschenden Erwartung, d​ass Frauen ältere Familienmitglieder versorgen. Dennoch i​st über d​ie Hälfte v​on ihnen zumindest i​n Teilzeit berufstätig;[J 2] r​und drei Viertel d​er berufstätigen Frauen arbeiten allerdings i​n Teilzeit.[J 3] Nach d​er Geburt d​es ersten Kindes unterbrechen sieben v​on zehn Japanerinnen für ungefähr z​ehn Jahre i​hre Berufstätigkeit.[J 4]

Männer verbringen i​m Alltag m​eist nur k​urze Zeit innerhalb d​er Familie: Gesellschaftlich werden h​ohe moralische Ansprüche a​n die Berufstätigkeit gestellt, besonders a​n die d​es Mannes, u​nd zudem s​ind in Ballungsgebieten d​ie Anfahrtszeiten z​um Arbeitsplatz s​ehr lang, n​icht selten b​is zu z​wei Stunden. Da d​er Schulerfolg d​er Kinder v​or allem v​om Rang d​er erreichten Schule abhängt, s​teht ein Schulwechsel e​inem Umzug b​ei Arbeitsplatzwechsel o​ft entgegen.[J 5]

Hausarbeit u​nd Kindererziehung obliegen z​um weitaus größten Teil d​en Frauen; s​ie wenden i​m Durchschnitt täglich dreieinhalb Stunden dafür auf, Männer hingegen n​ur acht Minuten. In höheren Hierarchiestufen, e​twa im Top-Management u​nd in d​er Politik, s​ind Frauen a​uf der nationalen Ebene w​eit untervertreten. Erst s​eit der Änderung d​es Arbeitsrechts u​nd des Gleichstellungsgesetzes a​m 1. April 1999 dürfen Firmen weiblichen Angestellten b​ei ihrer Heirat n​icht mehr d​as Ausscheiden a​us dem Berufsleben nahelegen.[J 2]

Rush hour in öffentlichen Verkehrsmitteln in Tokio, Japan

In d​er männerdominierten Berufswelt s​ind die Berufschancen v​on Männern u​nd Frauen weiterhin s​ehr verschieden. Großteils übernehmen japanische Frauen n​ach einer Familienphase e​ine Arbeit i​n Teilzeit. Der gesellschaftliche Status d​er Hausfrau definiert s​ich über d​ie Position d​es Mannes u​nd über d​en Erfolg d​er Kinder i​n der schulischen Laufbahn.[J 5]

In d​er Berufswelt herrscht n​ach wie v​or die traditionelle Auffassung v​on der Mutter- u​nd der Vaterrolle vor. Ledige Mütter h​aben es schwer, e​ine qualifizierte Arbeit z​u erhalten;[J 6]; gerade i​n Alleinerziehendenfamilien s​ind Kinder häufig arm. Es besteht e​in Anrecht a​uf einen Mutterschutzurlaub, d​er seit 1995 14 Wochen beträgt. Seit Anfang d​er 1990er Jahre g​ibt es für Mütter u​nd Väter b​is zum ersten Geburtstag d​es Kindes gesetzlich d​ie Möglichkeit, Kinderbetreuungsurlaub z​u nehmen, d​er mit 25 % d​es Gehaltes bezahlt wird, d​och sie w​ird – w​ohl auch aufgrund d​er in Unternehmen herrschenden Erwartungen – f​ast nur v​on Frauen genutzt.[J 6]

Vor a​llem jüngere Menschen i​n Japan bedauern d​ie starke Trennung d​er Lebensbereiche: Männer wünschen s​ich mehr Zeit für i​hre Familie, Frauen m​ehr Zeit m​it ihrem Mann u​nd eine größere Präsenz i​m öffentlichen Leben.[J 7] Die Gewerkschaft JEIU machte i​n Verhandlungen 2004 d​en Ausgleich zwischen Arbeits- u​nd Berufsleben z​um Schwerpunkt u​nd setzte s​o bessere Bedingungen für d​en Vaterschaftsurlaub durch.[J 8] Japanische Frauenrechtlerinnen betonen anstelle e​iner Gleichstellung vielmehr Möglichkeiten z​ur Selbstverwirklichung für Frauen u​nd eine Humanisierung d​er Arbeitswelt d​er Männer.[J 9]

Das japanische Steuer- u​nd Sozialsystem bietet finanzielle Anreize für d​ie Einverdienerehe: Hat e​ine Ehefrau n​ur ein geringes Einkommen, erhält i​hr Mann Steuererleichterungen, u​nd ihr s​teht eine beitragsfreie staatliche Rente zu. In vielen Firmen i​st es z​udem üblich, Männern m​it nicht erwerbstätiger Ehefrau e​inen Gehaltszuschuss z​u zahlen.[J 3]

USA

Arbeitsrechtliche Bestimmungen i​n den USA beziehen s​ich vorrangig a​uf Wochenarbeitszeit, Mindestlöhne u​nd den Abbau v​on Lohndiskriminierung. Die Familie w​ird weithin a​ls private Domäne angesehen, d​ie von außen w​eder behindert n​och speziell unterstützt werden sollte.[US 1] Zwar gelten d​ie USA a​ls Vorreiter i​n Hinsicht a​uf die Gleichstellung i​m Sinne v​on Chancengleichheit (equal opportunities), Schutzbestimmungen bezüglich d​er Vereinbarung v​on Familie u​nd Beruf g​ibt es d​ort aber n​ur in vergleichsweise geringem Umfang.[US 2] Die USA u​nd Australien w​aren zuletzt d​ie einzigen westlichen Industriestaaten, d​ie keine bezahlte Freistellung für Eltern z​ur Betreuung e​ines Neugeborenen vorsahen. Australien h​at jedoch m​it Wirkung z​um Jahr 2011 e​ine bezahlte Elternzeit eingeführt.[US 3]

US-amerikanische Eltern arbeiten längere Stunden außer Hause u​nd verlieren b​ei Geburt m​it höherer Wahrscheinlichkeit i​hre Stelle a​ls in Europa; externe Kindererziehung i​st teurer u​nd oft v​on geringerer Qualität.[US 4] Die USA liegen l​aut einer Studie v​on Harvard u​nd der McGill University bezüglich familienfreundlicher Bedingungen w​ie Mutterschaftsurlaub, bezahlter Krankheitstage u​nd Ermöglichen d​es Stillens hinter f​ast allen wohlhabenden Staaten w​eit zurück.[US 2][US 5]

Elterliche Erwerbsmuster in den USA

In d​er zweiten Hälfte d​es 20. Jahrhunderts h​at in d​en USA d​ie Frauenerwerbsquote, insbesondere d​ie Erwerbsquote verheirateter Frauen u​nd die v​on Frauen m​it kleinen Kindern, deutlich zugenommen. Väter beteiligen s​ich stärker a​n der Kindererziehung a​ls früher, verwenden dafür a​ber ungefähr h​alb so v​iel Zeit w​ie Mütter.

Schulbus

Arbeit i​n Vollzeit s​owie oft a​uch lange Wege z​um Arbeitsplatz s​ind in d​en USA jedoch d​ie Norm; s​o sind a​uch für berufstätige Eltern Abwesenheiten v​on zwölf, dreizehn o​der mehr Stunden v​on zuhause k​eine Seltenheit. Private Kleinkinderbetreuung (pre-school, nursery school) u​nd oft d​er Schule angegliederte Vorschule (kindergarten), eventuell kombiniert m​it Aupair o​der Babysitter, s​owie Schulen m​it Schulbussen, Mittagessen u​nd Ganztagsunterricht (beziehungsweise m​eist sechsstündigem Schultag für Grundschüler) u​nd durch unabhängige Träger angebotene Nachmittagsbetreuung (after-school c​hild care), g​eben Eltern d​ie Möglichkeit, e​inem Beruf nachzugehen. Laut Familienforscherin Gisela Erler i​st den USA e​in größerer Anteil d​er Mütter erwerbstätig a​ls in Deutschland.[US 6] Auch i​n Paaren, i​n denen b​eide berufstätig sind, üben Mütter allerdings m​eist eine Arbeit aus, d​ie ihnen erlaubt, Kinder v​on der Schule abzuholen o​der sie b​ei Krankheit zuhause z​u betreuen. Umgekehrt i​st auch d​er Anteil n​icht berufstätiger Eltern, insbesondere Mütter (stay-at-home moms), r​echt hoch. Während Männer weiterhin m​eist die Rolle d​es Hauptverdieners (bread winner) erfüllen u​nd dabei a​uf Karriere zielen, reduzieren Frauen z​u großen Teilen i​hre Arbeitszeit g​anz oder teilweise u​nd verzichten a​uf Tätigkeiten, d​ie ihre ständige Verfügbarkeit o​der Dienstreisen voraussetzen würden.[US 7] Dies w​ird auch a​ls mommy track bezeichnet. Mütterdiskriminierung g​ilt in d​en USA a​ls die stärkste u​nd die a​m offensten gezeigte Form d​er Diskriminierung n​ach Geschlecht.[US 8]

Wer Teilzeit arbeitet, erhält i​m Durchschnitt p​ro Stunde 21 % weniger Entgelt a​ls bei e​iner Vollzeitstelle. Diese Diskrepanz i​st weit größer a​ls in d​en meisten Ländern: s​ie ist doppelt s​o groß w​ie in Großbritannien u​nd siebenmal s​o hoch w​ie in Schweden. Dabei g​ilt auch e​ine tatsächliche Wochenarbeitszeit v​on 40 Stunden i​n den USA o​ft nicht a​ls volles Engagement.[US 8]

Andererseits w​ird über e​ine wachsende Bereitschaft v​on Betrieben berichtet, s​ich auf d​ie Wünsche i​hrer Mitarbeiter bezüglich d​er Familie einzustellen.[US 9] Laut Erler verbrächten Eltern, obwohl d​ie Arbeitszeiten i​n den letzten 20 Jahren deutlich gestiegen seien, insgesamt m​ehr Zeit m​it ihren Kindern a​ls vor 20 Jahren. Dies l​iege vor a​llem daran, d​ass Väter stärker eingebunden seien, Kinder berufstätiger Eltern später i​ns Bett gingen u​nd die gemeinsame Zeit intensiver genutzt werde. Eltern verzichteten d​abei auf Freizeit.[US 6]

Der Jahresurlaub i​st in d​en USA kurz, s​o dass Familien für gemeinsame Urlaube w​enig Zeit bleibt. Nach e​inem Bericht d​es Families a​nd Work Institute nehmen US-Amerikaner jährlich durchschnittlich 14,6 Tage Jahresurlaub; manche würden d​en ihnen angebotenen Jahresurlaub n​icht nehmen. Viele zögen e​s vor, s​tatt Urlaub z​u nehmen, liegengebliebene Arbeit z​u bewältigen.[US 10] Diese Zahl d​er Urlaubstage i​st deutlich geringer a​ls in europäischen Staaten.[US 11]

Politische Entwicklung in den USA

Mit d​em Family a​nd Medical Leave Act (FMLA) w​urde 1993 e​in unbezahlter Familienurlaub v​on bis z​u zwölf Wochen institutionalisiert, d​er beiden Geschlechtern b​ei Geburt, Adoption o​der ernsthafter Erkrankung gleichermaßen zusteht.[US 12][US 13] Der FMLA g​ilt allerdings n​ur für bestimmte Gruppen v​on Arbeitnehmern – s​ie müssen i​n den vorangehenden 12 Monaten mindestens 1250 Stunden für e​inen Arbeitgeber gearbeitet haben, d​er kontinuierlich mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigt.[US 13] So besteht i​n den USA k​ein allgemeiner Anspruch a​uf Vaterschaftsurlaub o​der Arbeitsbefreiung z​um Stillen. Weder d​ie Wochenarbeitszeit n​och die Anzahl d​er Überstunden i​st gesetzlich begrenzt.[US 2] Auch besteht k​ein gesetzlicher Anspruch a​uf Jahresurlaub[US 14] o​der auf e​ine Mindestzahl freier Tage p​ro Woche.

Es g​ibt vielfach Forderungen n​ach einer stärkeren Institutionalisierung familienfreundlicher Regelungen. Einige beziehen s​ich auf finanzielle Unterstützung für d​ie Pflege u​nd ein Recht a​uf bezahlte Abwesenheit b​ei Geburt, Adoption o​der Krankheit, s​owie Anreize für d​ie Gestaltung familienfreundlicher Arbeitsplätze m​it Kündigungsschutz.[US 15]

Befürworter e​ines Work & Family Bill o​f Rights stellen fest, US-amerikanische Arbeitnehmer teilten s​ich tendenziell i​n zwei Gruppen, d​ie eine h​abe Arbeitsstellen m​it hohem Gehalt, h​ohen Vergünstigungen (benefits) a​ber langen Arbeitszeiten u​nd wenig Zeit für Familie u​nd Freizeit, d​ie andere erhalte niedrige Gehälter u​nd Vergünstigungen u​nd habe z​u wenig Flexibilität u​nd finanzielle Ressourcen für d​ie Familie. Die Forderungen i​m Rahmen e​ines Work & Family Bill o​f Rights beziehen s​ich auf Jahresurlaub, Mutterschutz, Arbeitsbefreiung b​ei Krankheit o​der Arztbesuchen, e​in Recht a​uf Teilzeit u​nd Flexibilität, Verfügbarkeit v​on Kinderbetreuung u​nd Pflege, e​in Mindestgehalt u​nd allgemeine Krankenversicherung.[US 16]

Im September 2003 votierte d​er Senat d​er U.S.A., d​en Oktober a​ls National Work a​nd Family Month (nationalen Monat d​er Arbeit u​nd der Familie) z​u designieren.[US 17]

Die Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) g​ab am 23. Mai 2007 d​ie Enforcement Guidance o​n Unlawful Disparate Treatment o​f Workers w​ith Caregiving Responsibilities heraus, o​ft auch a​ls Guidelines o​n Caregiver Discrimination bezeichnet, welche Richtlinien bezüglich gesetzeswidriger Ungleichbehandlung v​on Arbeitnehmern m​it familialen Betreuungspflichten darstellen. In diesen Richtlinien w​ird festgehalten, d​ass die Enforcement o​f Equal Opportunities Gesetze e​ine Diskriminierung betreuender Personen a​n sich z​war nicht verbieten, d​ass aber Arbeitnehmer, d​ie Kinder erziehen, Behinderte betreuen o​der Pflegebedürftige versorgen, u​nter Umständen berufliche Nachteile aufgrund i​hrer Pflegeverpflichtungen erfahren, d​ie unter d​em Title VII d​es Civil Rights Act v​on 1964 o​der dem Americans w​ith Disabilities Act (ADA) v​on 1990 a​ls gesetzeswidrige Diskriminierung einzustufen sind. Die Richtlinien sollen u​nter anderem d​er Aufklärung v​on Arbeitgebern u​nd Arbeitnehmern dienen. Sie führen vielfältige Szenarios d​er Diskriminierung v​on Arbeitnehmern aufgrund familialer Verpflichtungen (family responsibilities discrimination, a​uch caregivers discrimination genannt) auf. Es handelt s​ich dieser Richtlinien zufolge insbesondere d​ann um e​ine unzulässige Diskriminierung, w​enn ein Arbeitgeber Mütter u​nd Väter unterschiedlich behandelt o​der wenn stereotype Vorstellungen über d​as Verhalten v​om Müttern u​nd Vätern e​ine Einstellung o​der Beförderung entscheidend beeinflussen – e​ine generelle u​nd geschlechtsneutrale Benachteiligung v​on Eltern gegenüber Kinderlosen g​ilt aber a​ls zulässig. Da d​er Title VII e​ine Diskriminierung aufgrund v​on Schwangerschaft verbietet, rät d​er EEOC d​aher Arbeitgebern d​avon ab, Schwangerschaftstests durchzuführen, d​a der EEOC e​ine nachteilige Entscheidung d​es Arbeitgebers n​ach einem solchen Test grundsätzlich a​ls Hinweis a​uf eine solche Diskriminierung auffassen würde. Stereotype über farbige Mütter führen l​aut EEOC vielfach z​u einer Überlagerung v​on Geschlechts- u​nd Rassendiskriminierung. Eine Diskriminierung aufgrund d​er Betreuung behinderter Personen i​st aufgrund d​es ADA generell unzulässig. Das EEOC w​ies zudem a​uf Fälle hin, d​ie als geschlechtsbezogenes Mobbing (harrassment) v​on Müttern o​der Schwangeren d​urch Vorgesetzte aufgefasst würden.[US 18][US 19]

Das Programm d​es Präsidenten Barack Obama s​ah umfangreiche Änderungen i​m work-life Bereich vor. Sein Programm nannte i​n diesem Bereich folgende Punkte:[US 20]

  • den Family and Medical Leave Act erweitern, so dass er für Unternehmen ab 25 Angestellten gilt (gegenüber 50 heute) und so dass auch Pflegeurlaub, bis zu 24 Stunden im Jahr Abwesenheit für schulische Aktivitäten und eine Arbeitsfreistellung zur Bewältigung von Situationen von Gewalt in der Familie einbezogen werden,
  • alle 50 Staaten dazu ermutigen, Regelungen für eine bezahlte Freistellung von der Arbeit einzuführen,
  • die staatliche Unterstützung für nachschulische Betreuung erweitern,
  • den Child and Dependent Care Tax Credit ausweiten,
  • die Guidelines on Caregiver Discrimination Richtlinien der EEOC umsetzen und
  • Unternehmen bei der Einführung von flexiblen Arbeitszeiten und Telearbeit unterstützen.

Projekte einzelner Unternehmen

Einzelne Unternehmen h​aben in d​en USA bezahlte Elternzeiten eingeführt (etwa Yahoo: 16 Wochen für Mütter u​nd acht Wochen für Väter s​eit 2013; Apple: 14 Wochen für Mütter u​nd sechs Wochen für Väter; Facebook: v​ier Wochen für Mütter u​nd Väter; Google: 18 Wochen für Mütter u​nd Väter). Zu e​inem großen Medienecho führt es, a​ls Netflix 2015 e​ine voll bezahlte einjährige Elternzeit für s​eine Mitarbeiter einführte, welche a​ls Teilzeit o​der als e​ine volle o​der teilweise Auszeit gestaltet s​ein kann. Ein ähnlich großes Medienecho h​atte zuvor d​as Angebot einiger Tech-Firmen ausgelöst, i​hren Mitarbeiterinnen e​in vorsorgliches Einfrieren i​hrer unbefruchteten Eizellen (Social Freezing) z​u finanzieren.[US 21]

Länderübergreifende und vergleichende Darstellungen

Einzelnachweise

Allgemein

  1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte #Artikel 16 auf Wikisource
  2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte #Artikel 23 auf Wikisource
  3. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte #Artikel 24 auf Wikisource
  4. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte #Artikel 25 auf Wikisource
  5. Übereinkommen 156 – Übereinkommen über die Chancengleichheit und die Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer: Arbeitnehmer mit Familienpflichten, 1981 (Memento vom 28. Dezember 2007 im Internet Archive), am 11. August 1983 in Kraft getreten (abgerufen am 11. Mai 2010)
  6. Dagmar Dehmer:Der große Unterschied. In: Tagesspiegel, 12. Mai 2007.
  7. CEDAW Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 18. Dezember 1979. In: amnesty-frauen.de. Archiviert vom Original am 23. Dezember 2013; abgerufen am 9. Juni 2019.
  8. Birgit Pfau-Effinger: Wandel der Geschlechterkultur und Geschlechterpolitiken in konservativen Wohlfahrtsstaaten – Deutschland, Österreich und Schweiz. 2005, archiviert vom Original am 25. Oktober 2012; abgerufen am 11. Mai 2010.

Europäische Union

  1. Charta der Grundrechte der Europäischen Union. (PDF; 98 kB) In: europarl.europa.eu. Abgerufen am 10. Mai 2010.
  2. Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa. (PDF; 1,2 MB) 18. Februar 2005, abgerufen am 10. Mai 2010.
  3. Elternurlaub und Urlaub aus familiären Gründen. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 10. Mai 2010.
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  5. Erste Runde der Anhörung der europäischen Sozialpartner zur Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben. (PDF) In: Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, SEK (2006) 1245. 12. Oktober 2006, archiviert vom Original am 21. Oktober 2006; abgerufen am 10. Mai 2010., Abschnitt 3.5 Förderung einer ausgewogenen Aufteilung von Betreuungsaufgaben. S. 10–11.
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  7. Entschließung des Europäischen Parlaments über die Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben (2003/2129(INI)), P5_TA(2004)0152, Amtsblatt Nr. C 102 E vom 28/04/2004 S. 0492–0497, siehe auch europarl.europa.eu (abgerufen am 10. Mai 2010)
  8. Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Umsetzung der Barcelona-Ziele auf dem Gebiet der Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter“. (PDF; 185 kB) 8. Oktober 2008, abgerufen am 10. Mai 2010.
  9. Leitlinien 2005–2008. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 205, 6. August 2005, S. 21–27, abgerufen am 10. Mai 2010.
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  11. Kommission setzt Konsultation mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben fort. Abgerufen am 11. Mai 2010.
  12. Neue europapolitische Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hintergrundpapier. (PDF; 110 kB) Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland und Friedrich-Ebert-Stiftung, 7. November 2008, abgerufen am 10. Mai 2010.
  13. Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Zusammenfassung der Folgenabschätzung. KOM(2008) 637, SEK(2008) 2596, abgerufen am 10. Mai 2010, S. 7.
  14. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Eine Initiative zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen COM(2017) 252 final, abgerufen am 16. November 2019
  15. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Kommission begrüßt vorläufige Einigung. In: ec.europa.eu. Europäische Kommission, 24. Januar 2019, abgerufen am 29. Januar 2019.
  16. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. In: ec.europa.eu. Europäische Kommission, abgerufen am 29. Januar 2019.
  17. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. In: consilium.europa.eu. 26. April 2017, abgerufen am 16. November 2019.
  18. Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates, abgerufen am 16. November 2019 In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 188/79.

Deutschland

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  14. Karin Esch, Sybille Stöbe-Blossey: Arbeitsmarkt und Kinderbetreuung – Anforderungen an die Neustrukturierung eines Dienstleistungsangebots. In: Jahrbuch 2005 (PDF; 433 kB), Institut Arbeit und Technik im Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen (abgerufen am 11. Mai 2010)
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  16. Gudula Ostrop: Realschulempfehlung – was nun? Schülerinnen und Schüler mit Realschulempfehlung und Abiturziel an Gymnasien und Realschulen. FU Berlin, Digitale Dissertation, Kapitel I (PDF) S. 41 (abgerufen am 11. Mai 2010)
  17. Von Silke Fokken: So sortiert Deutschland seine Kinder aus. 13. Mai 2017, abgerufen am 13. Mai 2017.
  18. Ein Netzwerk für Mama. (PDF; 575 kB) In: Zeitschrift „Eltern for Family“. Oktober 2008, abgerufen am 11. Mai 2010. S. 2.
  19. Lebenslagen in Deutschland – Dritter Armuts- und Reichtumsbericht. (PDF; 4,1 MB) In: Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Drucksache 16/9915. S. 77, abgerufen am 11. Mai 2010.
  20. Warum Mütter zu Hilfslehrern am Nachmittag werden müssen. WAZ, 25. Februar 2013, abgerufen am 9. März 2013.
  21. Datenreport 2016. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland. (PDF) Bundeszentrale für politische Bildung, Statistisches Bundesamt (Destatis), Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), 2016, S. 51, abgerufen am 3. Februar 2018..
  22. Perspektiven für Familien mit Migrationshintergrund in der Arbeitswelt. (PDF) In: Monitor für Familienforschung, Ausgabe 39. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Oktober 2017, S. 4, abgerufen am 3. Februar 2018.
  23. Perspektiven für Familien mit Migrationshintergrund in der Arbeitswelt. (PDF) In: Monitor für Familienforschung, Ausgabe 39. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Oktober 2017, S. 12, abgerufen am 3. Februar 2018.
  24. Perspektiven für Familien mit Migrationshintergrund in der Arbeitswelt. (PDF) In: Monitor für Familienforschung, Ausgabe 39. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Oktober 2017, S. 13, abgerufen am 3. Februar 2018.
  25. Perspektiven für Familien mit Migrationshintergrund in der Arbeitswelt. (PDF) In: Monitor für Familienforschung, Ausgabe 39. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Oktober 2017, S. 14–16, abgerufen am 3. Februar 2018.
  26. Familien mit Migrationshintergrund: Lebenssituation, Erwerbsbeteiligung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In: prognos.com. 2010, abgerufen am 24. Mai 2018.
  27. Migrantinnen entlasten Familien. In: FAZ. 6. Februar 2018, abgerufen am 27. März 2019.
  28. Ronald Menzel: Familie im Wandel. In: Historisches Institut der RWTH Aachen. Archiviert vom Original am 3. Januar 2008; abgerufen am 27. Januar 2008.
  29. Gisela Helwig: Weimarer Republik. In: Weg zur Gleichberechtigung (= Informationen zur politischen Bildung. Heft 254). In: bpb.de. Bundeszentrale für politische Bildung, archiviert vom Original am 29. Januar 2012; abgerufen am 11. Mai 2010. Druckausgabe: 1997.
  30. Michael Opielka: Eine deutsche Geschichte (Memento vom 26. September 2004 im Internet Archive) (PDF; 158 kB) – leicht gekürzt auch erschienen unter anderem unter dem Titel „Familie und Beruf. Eine deutsche Geschichte“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 22-23, 2002, S. 20–30.
  31. Michael Opielka: Familie und Beruf. Eine deutsche Geschichte, Kapitel I. Familienlaboratorium Deutschland. In: Politik und Zeitgeschichte (B 22–23/2002). Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 11. Mai 2010.
  32. Irene Dölling: Ostdeutsche Geschlechterarrangements unter Druck. In: Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. 15. Mai 2004, abgerufen am 11. Mai 2010.
  33. Gunilla-Friederike Budde: Frauen der Intelligenz: Akademikerinnen in der DDR 1945 bis 1975, Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, ISBN 3-525-35143-7, S. 318.
  34. Sabine Bergham, Maria Wersig: Auf dem Weg zum Zweiverdienermodell? Rechtliche und politische Grundlagen des männlichen Ernährermodells (Memento vom 20. August 2008 im Internet Archive), Vortrag, am 15. November 2004 im Rahmen der GenderLectures des GenderKompetenzZentrums Berlin gehalten und im März 2005 für die Druckfassung überarbeitet (S. 2. (Memento vom 20. August 2008 im Internet Archive))
  35. Ute Gerhard: Die staatlich institutionalisierte „Lösung“ der Frauenfrage. Zur Geschichte der Geschlechterverhältnisse in der DDR. In: Hartmut Kaelble u. a. (Hrsg.): Sozialgeschichte der DDR. Stuttgart 1994, S. 383–403, zitiert durch Michael Opielka: Familie und Beruf. Eine deutsche Geschichte. Kapitel I: Familienlaboratorium Deutschland. In: Politik und Zeitgeschichte. (B 22–23/2002) (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 11. Mai 2010)
  36. Gunilla-Friederike Budde: Frauen der Intelligenz: Akademikerinnen in der DDR 1945 bis 1975. Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, ISBN 3-525-35143-7, S. 324, S. 329.
  37. Babett Bauer: Kontrolle und Repression: individuelle Erfahrungen in der DDR, 1971–1989: historische Studie und methodologischer Beitrag zur Oral History. Vandenhoeck & Ruprecht, 2006, ISBN 3-525-36907-7, S. 131.
  38. Die 1950er Jahre – Wissenschaftliche Betrachtungen eines wegweisenden Jahrzehntes, H-Soz-u-Kult, Tagesbericht vom 14. November 2003 von Andrea Niewerth, veranstaltet durch Historikerinnen und Historiker vor Ort e.V (HvO) am 10. Oktober 2003 (abgerufen am 11. Mai 2010)
  39. § 1356. Abgerufen am 16. Juni 2012. BGB -Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit.
  40. Thilo Ramm: Familienrecht: Verfassung, Geschichte, Reform: ausgewählte Aufsätze. Mohr Siebeck Verlag, 1996, ISBN 3-16-146547-4, S. 35.
  41. Heike Friauf: Vorbildliche Väter. In: Feminismus, Beilage der jW vom 20. Februar 2008. junge Welt, 20. Februar 2008, abgerufen am 16. Mai 2008.
  42. Gisela Notz: Frauen im Wandel der Zeiten – Die Lebensrealität von Frauen seit den 60er Jahren bis heute. (PDF; 81 kB) 2006, archiviert vom Original am 30. Januar 2012; abgerufen am 11. Mai 2010.
  43. Pfau-Effinger, 2000. Zitiert durch: schreyoegg.de
  44. Sibylle Raasch: Familienschutz und Gleichberechtigung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In: Vortrag gehalten bei der Fachkonferenz „Familienpolitischer Umbau des Sozialstaats“ am 26. Februar 2002 in Frankfurt am Main. Heinrich-Böll-Stiftung Hessen, abgerufen am 11. Mai 2010.
  45. Claudia Vogel: Einstellungen zur Frauenerwerbstätigkeit. Ein Vergleich von Westdeutschland, Ostdeutschland und Großbritannien. (PDF; 1,6 MB) In: Potsdamer Beiträge zur Sozialforschung, Bd. 11. Dezember 2000, abgerufen am 11. Mai 2010.
  46. Bericht über die Auswirkungen der §§ 15 und 16 Bundeserziehungsgeldgesetz. (Elternzeit und Teilzeitarbeit während der Elternzeit). (PDF; 779 kB) BMFSFJ, Juni 2004, S. 57, archiviert vom Original am 9. April 2011;.
  47. Ansprache von Horst Köhler vor der Bundesversammlung nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten im Reichstagsgebäude in Berlin am 23. Mai 2004. (PDF) S. 2–3, archiviert vom Original am 14. Juli 2010; abgerufen am 10. Mai 2010.
  48. Björn Schwentker: Von wegen 40 Prozent. In: Die Zeit online. 9. Oktober 2005, abgerufen am 11. Mai 2010.
  49. Cosima Schmitt: Auch Akademikerinnen kriegen Kinder. In: taz.de. 18. Dezember 2007, abgerufen am 11. Mai 2010.
  50. Potenziale erschließen – Familienatlas 2005. BMFSFJ, 19. Januar 2005, archiviert vom Original am 7. Juni 2007; abgerufen am 11. Mai 2010.
  51. Atlasreihe. Prognos, archiviert vom Original am 20. Juni 2010; abgerufen am 16. Mai 2010.
  52. Familienatlas 2005 – Die Karten. Prognos, archiviert vom Original am 28. Dezember 2008; abgerufen am 16. Mai 2010.
  53. Familienatlas 2007: Übersicht der Indikatoren und Quellen. (PDF; 27 kB) Prognos, archiviert vom Original am 14. Oktober 2009; abgerufen am 16. Mai 2010.
  54. Pressemitteilung: Von der Leyen: „Von familienbewusster Personalpolitik profitieren alle“ – Ministerin startet Regional-Offensive. BMFSFJ, 18. September 2006, archiviert vom Original am 29. September 2007; abgerufen am 11. Mai 2010.
  55. Brain Drain – Brain Gain. Eine Untersuchung über internationale Berufskarrieren. (PDF; 559 kB) Gesellschaft für Empirisch Studien, Juni 2002, archiviert vom Original am 30. Januar 2012;.
  56. Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Die Sicht der Unternehmen (Memento vom 28. September 2007 im Internet Archive), DIHK Unternehmensbarometer, Stand: Juni 2007 (abgerufen am 11. Mai 2010)
  57. 100 Vorschläge für mehr Wachstum in Deutschland. (PDF) In: Wirtschaftspolitische Positionen 2005 der IHK-Organisation. Archiviert vom Original am 9. September 2009; abgerufen am 11. Mai 2010.
  58. WSI-Tarifhandbuch 2005 – Tarifpolitik fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. (PDF; 47 kB) In: PresseDienst, Hans Böckler-Stiftung. 17. Mai 2005, abgerufen am 11. Mai 2010.
  59. Stephan Bernhardt, Justiziar der Gewerkschaft TRANSNET: Was können Betriebsräte tun, um über die Arbeitszeitgestaltung die Chancengleichheit zu fördern? (PDF) In: Chancen!Gleich Info-Service. DGB, Dezember 2003, archiviert vom Original am 16. August 2010; abgerufen am 11. Mai 2010.
  60. Jens Gäbert, Brigitte Maschmann-Schulz: Mitbestimmung im Gesundheitsschutz. 2008, ISBN 978-3-7663-3498-5 (Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen usw.)
  61. Horst Schmitthenner: Gute Arbeit als betriebspolitisches Handlungsfeld – Mitbestimmung im Gesundheitsschutz nutzen. In: Jürgen Peters, Horst Schmitthenner: Gute Arbeit. 2003, ISBN 3-89965-025-5.
  62. IG Metall, Handbuch »Gute Arbeit«. 2007, ISBN 978-3-89965-255-0.
  63. Projekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“. Abgerufen am 17. Mai 2008.
  64. Michael Sommer: Familienfreundliche Arbeitswelt: Familiengerechte Jobs statt jobgerechte Familien. 2007 Familienfreundlichere Arbeitswelt.
  65. Michael Sommer: Statement. (PDF) 7. März 2007, abgerufen am 17. Mai 2008.
  66. Familienfreundlichkeit im Betrieb – Handlungshilfe für die betriebliche Interessenvertretung. (PDF; 632 kB) Hans-Böckler-Stiftung (in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), archiviert vom Original am 30. Januar 2012; abgerufen am 11. Mai 2010.
  67. Work-Life-Balance 2007 – Der Report. (PDF; 1 MB) Abgerufen am 11. Mai 2010.
  68. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28. Februar 2007: Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig (Memento vom 6. Juni 2007 im Internet Archive) (abgerufen am 11. Mai 2010).
  69. Proksch-Studie. Archiviert vom Original am 27. März 2010; abgerufen am 11. Mai 2010.
  70. Roland Proksch: Erste umfangreichste repräsentative Studie über Scheidungseltern und Scheidungskinder in Deutschland veröffentlicht. Abgerufen am 16. Mai 2010.
  71. Roland Proksch: Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelungen zur Reform des Kindschaftsrechts, Schlussbericht (Kurzfassung). (PDF) März 2002, abgerufen am 11. Mai 2010.
  72. GEW: „Zeitverträge von Beschäftigten mit Kindern verlängern“. Pressemitteilung. In: gew.de. GEW, 22. April 2013, archiviert vom Original am 25. August 2014;.
  73. Geschäftsbericht 2007. Pro Familia Schleswig-Holstein, archiviert vom Original am 21. Dezember 2009; abgerufen am 11. Mai 2010. Geschäftsbericht 2007 (Memento vom 30. Januar 2012 im Internet Archive)
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  75. Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf macht Fortschritte – allerdings mit unterschiedlichem Tempo. Zentralverband des deutschen Handwerks, 13. Juni 2008, archiviert vom Original am 30. September 2008; abgerufen am 11. Mai 2010.
  76. Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist Topthema in der Bevölkerung. BMFSFJ, 4. September 2008, archiviert vom Original am 13. Oktober 2008; abgerufen am 11. Mai 2010.
  77. Charta für familienbewusste Arbeitszeiten. verlinkt von: “Zur richtigen Zeit am richtigen Ort”: Bundesregierung und Wirtschaft setzen auf familienfreundliche Arbeitszeiten. BMFSFJ, 8. Februar 2011, abgerufen am 11. Mai 2011.
  78. Roland Preuß: Mütter, Alte und Arbeitslose: Ran an die Arbeit! 11. Mai 2011, abgerufen am 11. Mai 2011.
  79. Kinderarmut in Deutschland: Eine drängende Handlungsaufforderung an die Politik. (PDF; 436 kB) Bundesjugendkuratorium, archiviert vom Original am 5. Februar 2010; abgerufen am 11. Mai 2010. S. 16 ff.
  80. Konzept: Kinder brauchen mehr! (Stand: Oktober 2009). Bündnis Kindergrundsicherung, archiviert vom Original am 13. November 2009; abgerufen am 2. September 2009.
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  82. DAK-Studie: Immer mehr Väter bleiben mit krankem Kind zu Hause. 13. Februar 2015, abgerufen am 14. Februar 2014.
  83. Unabhängiger Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. In: www.bmfsfj.de. 29. August 2019, abgerufen am 4. November 2019.
  84. Unabhängiger Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Geschäftsstelle). In: www.bafza.de. Abgerufen am 14. Dezember 2021.
  85. Unabhängiger Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Erster Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. In: www.bafza.de. Juni 2019, abgerufen am 14. Dezember 2021.
  86. Gabriele Winker: Traditionelle Geschlechterordnung unter neoliberalem Druck. Veränderte Verwertungs- und Reproduktionsbedingungen der Arbeitskraft. In: Melanie Groß, Gabriele Winker (Hrsg.): Queer-/Feministische Kritiken neoliberaler Verhältnisse. Unrast e. V., Münster 2007, ISBN 978-3-89771-302-4, S. 15–49, 37 ff. (tu-harburg.de (Memento vom 30. Januar 2012 im Internet Archive) [PDF; 174 kB; abgerufen am 7. Juni 2019]).
  87. 50 Jahre Gleichberechtigungsgesetz. In: knigge.de. Abgerufen am 11. Mai 2010.
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  89. Kinderkrankengeld: Altersgrenze bei behinderten Kindern aufgehoben (Memento vom 25. Dezember 2007 im Internet Archive), zitiert eine Mitteilung der DAK vom 27. Juni 2001.
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  92. Joseph Kuhn, Trutz Kayser: Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung – Anmerkungen zu einem schwierigen Verhältnis. (Memento vom 12. Juli 2011 im Internet Archive) (PDF; 29 kB) In: sicher ist sicher. Zeitschrift für Arbeitsschutz, November 2001, S. 519–521 (abgerufen am 11. Mai 2010)
  93. BVerwG 31. Januar 1977, NZA 1997, 483.
  94. Artikel 3, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG (PDF; abgerufen am 14. Juli 2007; 349 kB)
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  96. Bericht über die Auswirkungen der §§ 15 und 16 Bundeserziehungsgeldgesetz (Elternzeit und Teilzeitarbeit während der Elternzeit), Anhang C: Historischer Überblick über die Entwicklung der Elternzeit, S. 133–135, Juni 2004 (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
  97. Abschnitt 5.7 Elternzeit, familienfreundliche Maßnahmen in Betrieben und deren Inanspruchnahme (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive) des Gender Datenreports vom 22. November 2005, BMFSFJ (abgerufen am 11. Mai 2010).
  98. Betriebsverfassungsreform 2001 – Was ist das? (PDF; 158 kB) In: SoliServ.de. Abgerufen am 11. Mai 2010.
  99. Deutscher Bundestag – Deutscher Bundestag (Hrsg.): Fünfter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Drucksache 15/105. 19. November 2002, S. 23 (lochner-fischer.de [PDF; 1,7 MB; abgerufen am 27. Juli 2018]).
  100. Auswahlbibliografie „Berufsausbildung in Teilzeit“. (PDF; 520 kB) Bundesinstitut zur Berufsbildung, abgerufen am 11. Mai 2010.
  101. Bundesministerin von der Leyen: “Das neue Beamtengesetz verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf”. teachersnews.net, archiviert vom Original am 15. Oktober 2011;.
  102. Änderung § 8 SGB III vom 1. Januar 2009, buzer.de.
  103. Reform der Psychotherapeutenausbildung verabschiedet. In: Ärzteblatt. 27. September 2019, abgerufen am 29. September 2019.
  104. Änderung § 56 IfSG vom 30. März 2020, buzer.de.
  105. Informationen zum geplanten Entschädigungsanspruch im Fall von Kita- oder Schulschließungen im Infektionsschutzgesetz – hier: Vorrang des Urlaubsanspruches von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. (PDF) In: gesamtmetall.de. BMAS, 24. März 2020, abgerufen am 15. April 2020.

Österreich

  1. Umsetzungsbericht 2. Nationaler Aktionsplan für soziale Eingliederung 2003–2005 (PDF; 857 kB), Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz im Auftrag des Ministerrates, Wien, Juni 2005, Abschnitt 4. „Good Practice“, S. 38 (abgerufen am 11. Mai 2010)
  2. Von A nach B und retour. (PDF; 5,7 MB) S. 7–8, abgerufen am 11. Mai 2010 (Abschnitt Kindergeldwirkungen?).
  3. Umsetzungsbericht 2. Nationaler Aktionsplan für soziale Eingliederung 2003–2005 (PDF; 857 kB), Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz im Auftrag des Ministerrates, Wien, Juni 2005, Abschnitt 3.1.3. „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, S. 17 (abgerufen am 11. Mai 2010).
  4. Arbeitsrechtliche Bestimmungen zum Karenzanspruch bei www.femail.at (abgerufen am 29. Mai 2010)
  5. Österreichischer Hintergrundbericht, 2004. Zitiert nach: Starting strong: early childhood education and care policy. Country Note for Austria. (PDF; 690 kB) OECD Directorate for Education, 2. März 2006, abgerufen am 11. Mai 2010. S. 12.
  6. Ernst Berger: Mehr Rechte für Kinder und Jugendliche nötig. In: sozialstaat.at. Archiviert vom Original am 23. November 2009;.
  7. Kinderfreunde für Gratisplätze ab zwei Jahren. In: ORF.at. 22. März 2006, abgerufen am 11. Mai 2010.
  8. Bildungsland Österreich – Vom Mittelfeld zur Spitze (Memento vom 30. Januar 2012 im Internet Archive) Antrag für den Bundeskongress der Grünen am 4./5. März 2006 (abgerufen am 11. Mai 2010).
  9. Starting strong: early childhood education and care policy. Country Note for Austria. (PDF; 690 kB) OECD Directorate for Education, 2. März 2006, S. 12, abgerufen am 11. Mai 2010 (Abschnitt Maternalismus und geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten). (Zusammenfassung).
  10. Österreich >> erfolgreich: Die Halbzeitbilanz des ÖVP-Parlamentsklubs, Dezember 2004 (Memento vom 13. Januar 2006 im Internet Archive) (abgerufen am 1. Oktober 2006)
  11. Elternkarenz: Der Leitfaden bei femail.at, abgerufen am 1. Oktober 2006.
  12. Recht auf Elternteilzeit auch in kleinen Unternehmen? In: dbj.at. Archiviert vom Original am 18. Mai 2006; abgerufen am 11. Mai 2010.
  13. Infofolder: Kinderbetreuungsgeld bei www.femail.at (abgerufen am 29. Mai 2010)
  14. „Elternteilzeit“ schwächelt in der Umsetzung bei dieStandard.at, 10. Juli 2006 (abgerufen am 11. Mai 2010)
  15. Probleme mit der Elternteilzeit bei dieStandard.at, 14. November 2005 (abgerufen am 11. Mai 2010).
  16. Austria: Right to change working hours. In: Working time database. Internationale Arbeitsorganisation, abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch).
  17. (BGBl. I Nr. 3/2006)

Schweiz

  1. Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Bundesamt für Sozialversicherungen, abgerufen am 14. Oktober 2017.
  2. Mutterschaftsversicherung. In: Bundesamt für Statistik » Regional » Karten und Atlanten » Frauen- und Gleichstellungsatlas Schweiz » Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie » Mutterschaftsversicherung. Archiviert vom Original am 12. April 2011;.
  3. Babies and Bosses – Reconciling Work and Family Life (Vol. 3): New Zealand, Portugal, Switzerland, Tabelle A.4, S. 215 (abgerufen am 11. Mai 2010)
  4. Was ist Familienpolitik? (Memento vom 8. August 2016 im Internet Archive), Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (abgerufen am 11. Mai 2010).
  5. Judith Häfliger: Höhere Fringe-Benefits in der Schweiz. In: Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 4-2008. Archiviert vom Original am 16. Januar 2013; abgerufen am 11. Mai 2010.
  6. Der Vaterschaftsurlaub ist bezahlbar und zahlt sich auch aus. Travail.Suisse, 11. Februar 2008, archiviert vom Original am 15. März 2008; abgerufen am 11. Mai 2010.
  7. Vaterschaftsurlaub von 0 Tagen bis 4 Wochen. In: Blick online. 7. Januar 2007, archiviert vom Original am 25. Dezember 2007; abgerufen am 23. März 2019 (ursprünglich abgerufen am 11. Mai 2010).
  8. Vaterschaftsurlaub: Der Ständerat macht einen Schritt zurück. Travail.Suisse, 19. Dezember 2007, archiviert vom Original am 16. April 2010;.
  9. „Plattform für Familie und Beruf“ (Memento vom 9. Oktober 2007 im Internet Archive) (abgerufen am 11. Mai 2010)
  10. Claudia Alban, Hans Hofmann: Die IBM in der Schweiz. In: familienplattform.ch. Plattform für Familie und Beruf, archiviert vom Original am 18. Februar 2010;.
  11. Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie. In: Bundesamt für Statistik » Regional » Karten und Atlanten » Frauen- und Gleichstellungsatlas Schweiz » Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie. Archiviert vom Original am 22. Mai 2008;.
  12. Tool-Box Teilzeit. Staatskanzlei des Kantons Bern, abgerufen am 21. März 2016.
  13. Bericht „Gesundheit von Müttern und Kindern unter sieben Jahren“ des Institutes für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich vom 13. Januar 2006, zitiert nach Die geforderten Mütter. In: UZH News. Universität Zürich, 13. Januar 2006, abgerufen am 11. Mai 2010.
  14. Andrea-Martina Studer: Aufteilung von Beruf und Familie und der Arbeitsmarkt Schweiz – Gesellschaftlicher Diskurs und die Realitäten der Arbeitswelt. socio.ch, 12. März 1998, abgerufen am 11. Mai 2010.
  15. Markus Somm: Lieben muss sich wieder lohnen (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive) In: Die Weltwoche. 28/04 (abgerufen am 11. Mai 2010)
  16. Karin Schwiter: Persistency of the Breadwinner-Housewife Pattern: Understanding Gendered Divisions of Labour in Switzerland. (PDF; 128 kB) In: Proceedings of the Community, Work and Family Conference. 2005, archiviert vom Original am 30. Januar 2012; (englisch, CD-Rom: ISBN 1-900139-91-X).
  17. Switzerland: Right to change working hours. In: Working time database. Internationale Arbeitsorganisation, abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch).
  18. Verfassungsartikel über die Familienpolitik: Worüber stimmen Volk und Stände ab? Chronologie. (PDF; 38 kB) In: ja-zur-familie.ch. Bundesamt für Sozialversicherungen (Faktenblatt), archiviert vom Original am 3. Mai 2014;.
  19. Familienartikel scheitert am Ständemehr – ländliche Kantone gaben den Ausschlag. In: Tagesanzeiger Schweiz. 3. März 2013.

Liechtenstein

  1. Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein pafl/(ots): Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein: „Familien sind die wichtigsten Pfeiler unserer Gesellschaft“. In: presseportal.ch. 15. August 2007, archiviert vom Original am 25. Dezember 2007; abgerufen am 11. Mai 2010.
  2. «Das Jahr der Familie». In: de.welcome.li. 16. August 2007, archiviert vom Original am 28. September 2007; abgerufen am 11. Mai 2010.
  3. Elternurlaub Landesverwaltung Liechtenstein (Memento vom 25. Dezember 2007 im Internet Archive). Portal der Liechtensteinischen Landesverwaltung, abgerufen am 11. Mai 2010.
  4. Arbeiten in Liechtenstein. Bundeszentrale für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), archiviert vom Original am 10. Juli 2007; abgerufen am 11. Mai 2010.
  5. 2007 – das „Jahr der Familie“ in Liechtenstein. In: Portal des Fürstentums Liechtenstein. 17. Januar 2007, archiviert vom Original am 11. Juni 2010; abgerufen am 11. Mai 2010.
  6. Geld für Familien. In: de.welcome.li. 23. August 2007, archiviert vom Original am 28. September 2007; abgerufen am 11. Mai 2010.

Frankreich

  1. Die Mischung macht’s: Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Frankreich und Deutschland. connexion emploi – die deutsch-französische Jobbörse, abgerufen am 25. Februar 2014.
  2. Mechthild Veil: Geteilte Verantwortung – Französische Familienpolitik als Best Practice? Abgerufen am 11. Mai 2010.
  3. Der Planet der anderen Mütter. Frankreich: Die Frauen bekommen gern Kinder – weil sie trotzdem weiter berufstätig sein können und kein schlechtes Gewissen dabei haben müssen. Spiegel Special Jung im Kopf – Die Chancen der alternden Gesellschaft, 8/2006, S. 76–77.
  4. La conciliation entre vie familiale et vie professionnelle selon le niveau de vie des familles. (PDF) In: Études et résultats, Nr. 465. www.sante.gouv.fr, Februar 2006, archiviert vom Original am 31. März 2010; (französisch).
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  6. Alexander Wegener, Inge Lippert: Studie Familie und Arbeitswelt – Rahmenbedingungen und Unternehmensstrategien in Großbritannien, Frankreich und Dänemark (Memento vom 11. April 2009 im Internet Archive). (PDF) Berlin 30. Juli 2004, S. 51–56 und 83–84 (abgerufen am 11. Mai 2010).
  7. Familienpolitik – ein internationaler Vergleich. Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, archiviert vom Original am 28. September 2010;.
  8. Silke Reuter: Frankreich: Die vollzeitberufstätige Mutter als Auslaufmodell. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (B44/2003). Bundeszentrale für politische Bildung, 2003, abgerufen am 11. Mai 2010 (darin: Kapitel 4: Familienpolitische Maßnahmen im Dienst der Arbeitsmarktpolitik in den neunziger Jahren).
  9. 3. Le maintien des anciennes prestations de petite enfance jusqu'en décembre 2009. In: „Projet de loi de financement de la sécurité sociale pour 2006“, bei senat.fr (abgerufen am 11. Mai 2010).
  10. Anne Salle: Frankreich auf dem Weg zur Reprivatisierung der Kinderbetreuung? 2006, archiviert vom Original am 25. Dezember 2007;.
  11. Carolin Sickinger: Französische Familienpolitik – ein Vorbild für Deutschland? (PDF; 97 kB) In: Frankreichinfo 4/2005. Friedrich-Ebert-Stiftung, abgerufen am 11. Mai 2010.
  12. Limite d’âge (Memento vom 19. Februar 2008 im Internet Archive) (Version aus dem Internet Archive vom 19. Februar 2008 da später geändert) und Préparation au concours externe –Recul de la limite d’âge (Memento vom 8. Juli 2012 im Internet Archive) (Version aus dem Internet Archive vom 2. November 2007 da später geändert), (französ.), In: l’ena, école européenne de gouvernance
  13. Altersgrenze abgeschafft aufgrund von article 27 de la loi 2009-972 du 3 août 2009: Limite d’âge (Memento vom 19. Februar 2008 im Internet Archive), abgerufen am 11. Mai 2010.
  14. Dossier retraites: Le point. Archiviert vom Original am 24. Mai 2008; abgerufen am 24. November 2014 (französisch). Darin Abschnitt 1.2 Mères de trois enfants.
  15. Paris schafft die 35-Stunden-Woche ab. www.sueddeutsche.de, 24. Juli 2008, archiviert vom Original am 10. Februar 2010;.
  16. Norbert Wagner: Familienpolitik und Kinderbetreuung – Frankreich Klassenbester? (PDF; 662 kB) Konrad-Adenauer-Stiftung Paris, Juni 2004, abgerufen am 11. Mai 2010.
  17. Mechthild Veil: Der Einfluss des republikanischen Modells auf die Geschlechterkulturen in Frankreich (Memento vom 25. Dezember 2007 im Internet Archive). 2005 (abgerufen am 11. Mai 2010)

Großbritannien

  1. Siebter Familienbericht der Bundesregierung, Abschnitte II.3.3.4 „Das Beispiel: Vereinigtes Königreich“ und Abschnitt II.3.4 „Vergleichende Bewertung“, Unterabschnitt „Vereinigtes Königreich“
  2. Work–Life Balance: Towards an Agenda for Policy Learning Between Britain and Germany. (PDF; 141 kB) Deutsch-Britische Stiftung für das Studium der Industriegesellschaft, Oktober 2002, archiviert vom Original am 27. September 2007; abgerufen am 15. Dezember 2007 (englisch).
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  4. Claudia Vogel: Einstellungen zur Frauenerwerbstätigkeit. Ein Vergleich von Westdeutschland, Ostdeutschland und Großbritannien, Potsdamer Beiträge zur Sozialforschung, Bd. 11, Dezember 2000 (abgerufen am 11. Mai 2010)
  5. Diane Sainsbury: Gender, Equality and Welfare States. Cambridge 1996, S. 97. Zitiert nach: Claudia Vogel: Einstellungen zur Frauenerwerbstätigkeit. Ein Vergleich von Westdeutschland, Ostdeutschland und Großbritannien, Potsdamer Beiträge zur Sozialforschung, Bd. 11, Dezember 2000 (abgerufen am 11. Mai 2010)
  6. Flexible working under the Employment Act 2002. (PDF; 78 kB) In: gov.uk. Archiviert vom Original am 30. Januar 2012;.
  7. The Employment (Northern Ireland) Order 2002. Abgerufen am 16. Januar 2014 (englisch).

Irland

  1. Publications – Balancing Work and Family Life. Chapter 7 – Workplace Perspectives. welfare.ie, abgerufen am 16. Januar 2014.
  2. Circular 7/2002: Revised Term Time Scheme 2001–2003. Archiviert vom Original am 18. Januar 2014; (englisch).
  3. Circular 32/06 – Revised Term Time Scheme 2006. (PDF) Abgerufen am 16. Januar 2014 (englisch).
  4. FAQs Circular 14 Shorter Working Year Scheme. (PDF) Archiviert vom Original am 22. Juli 2012; (englisch).
  5. Circular 14/2009 Shorter Working Year Scheme. (PDF) Abgerufen am 16. Januar 2014 (englisch).
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  7. HSE HR Circular 018-2009. (PDF) 18. Mai 2009, abgerufen am 16. Januar 2014 (englisch).
  8. Flexible Work Arrangements. Abgerufen am 16. Januar 2014 (englisch).

Italien

  1. Congedo parentale a ore, dopo le proteste l’Inps pubblica la circolare. il Fatto Quotidiano, 19. August 2015, abgerufen am 20. August 2015 (italienisch).
  2. Jobs act, bloccato congedo parentale a ore. Neo genitori sul web: “Leso un diritto”. il Fatto Quotidiano, 11. August 2015, abgerufen am 20. August 2015 (italienisch).
  3. Elternzeit-Maßnahmen der Regierung: Für Deeg „noch nicht genug“. SüdtirolNews, 12. Juni 2015, archiviert vom Original am 24. September 2015;.

Schweden

  1. Peer Zickgraf: Die Zeitpolitiken Europas und Amerikas. In: zeitfuermehr.com, 28. Juli 2006, abgerufen am 11. Mai 2010.
  2. Schweden, ec.europa.eu, 2002 (abgerufen am 11. Mai 2010).
  3. Andrea Wroblewski, Andrea Leitner: Benchmarching Chancengleichheit: Österreich im EU-Vergleich, Institut für Höhere Studien, Wien, September 2004 – Abschnitt 4.3 Bewertungsmaßstab Frauensituation oder Gender Gap (abgerufen am 11. Mai 2010).
  4. Women’s Empowerment: Measuring the Global Gender Gap. (PDF; 1,2 MB) In: World Economic Forum. Archiviert vom Original am 1. Juli 2010; abgerufen am 11. Mai 2010.
  5. The Global Gender Gap Report 2007. In: World Economic Forum. Archiviert vom Original am 11. Mai 2010; abgerufen am 11. Mai 2010.
  6. Sweden’s support for parents with children is comprehensive and effective but expensive (Zusammenfassung), OECD – zitiert durch Babies and Bosses: OECD Recommendations to help families balance work and family life, OECD, 27. Mai 2005 (beide abgerufen am 11. Mai 2010).
  7. Nora Reich: Deutsche Familienpolitik im internationalen Vergleich. (PDF; 73 kB) In: Wirtschaftsdienst 2008, 12. S. 818–819, archiviert vom Original am 13. Juni 2010; abgerufen am 11. Mai 2010.
  8. Erich Lehner: Zeitbefund: Vater heute. Biologische Notwendigkeit? Individueller Lebensentwurf? Politischer Gestaltungsauftrag? Abgerufen am 27. Februar 2006 (englisch, keine Mementos).
  9. Kinderbetreuung in Schweden. (Memento vom 30. Dezember 2006 im Internet Archive) (PDF; 208 kB) Schwedisches Institut, TS86l, Mai 2005.
  10. Mechthild Veil: Kinderbetreuungs-Kulturen in Europa: Schweden, Frankreich, Deutschland. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 44/2003, Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) (abgerufen am 11. Mai 2010).
  11. Das Elterngeld kommt – Sozialdemokratisches Projekt wird umgesetzt. (PDF) SPD Bundestagsfraktion, abgerufen am 11. Mai 2010.
  12. Die schwedische Sozialversicherung – försäkringskassan. 24. November 2008, archiviert vom Original am 3. Mai 2014; abgerufen am 11. Mai 2010.
  13. Elterngeld und Elternzeit (Föräldraförsäkring och föräldraledighet). Ein Erfahrungsbericht aus Schweden (PDF; 156 kB), Prognos AG, im Auftrag des BMFSFJ, 22. Januar 2005 (abgerufen am 11. Mai 2010)
  14. Gerda Neyer u. a.: Fertilität, Familiengründung und Familienerweiterung in den nordischen Ländern. (PDF; 548 kB) In: MPIDR Working Paper WP 2006-022. August 2006, abgerufen am 11. Mai 2010. Siehe S. 17.
  15. Jan M. Hoem: Warum bekommen die Schweden mehr Kinder als die Deutschen? Archiviert vom Original am 6. August 2010; abgerufen am 11. Mai 2010. Auch erschienen in: Demographic Research. 2005, Vol. 13, Art. 22, S. 559–572.
  16. Mechthild Veil: Kindeswohl und Geschlechterdemokratie – Blick nach Europa: familienpolitische Leitbilder in Schweden und Frankreich (Memento vom 30. Januar 2012 im Internet Archive) In: Erziehung und Wissenschaft 5/2006 Titel: Familienpolitik. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) (abgerufen am 11. Mai 2010)
  17. Rebecca Ray: A Detailed Look at Parental Leave Policies in 21 OECD Countries. (PDF) Center for Economic and Policy Research, September 2008, abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch). S. 28.
  18. Deborah Brennan: Balancing work and family: A Scandinavian perspective. In: Symposium: The Contemporary Family. 21. Mai 2003, abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch).
  19. Gudrun Wolfgruber, Heidi Niederkofler, Margit Niederhuber, Maria Mesner (Hrsg.): Kinder kriegen – Kinder haben. Analysen im Spannungsfeld zwischen staatlichen Politiken und privaten Lebensentwürfen. Studienverlag, Innsbruck/Wien/Bozen 2007, ISBN 978-3-7065-4073-5. Zitiert nach der Rezension von Susanne Benöhr-Laqueur: Kinder kriegen die Leute immer  (abgerufen am 11. Mai 2010).
  20. Europäisches Beschäftigungsobservatorium: Bericht vom Herbst 2003, Europäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung und Soziales (siehe S. 14) (abgerufen am 5. März 2007)

Australien

  1. Joanna Mather: Paid parental leave. National Foundation for Australian Women, 22. Januar 2014, abgerufen am 29. März 2014 (englisch).
  2. Caution urged on Abbott’s government-paid parental leave scheme. National Foundation for Australian Women, 24. Februar 2014, abgerufen am 29. März 2014 (englisch).

Japan

  1. Anne E. Imamura: The Japanese Family Faces 21st-Century Challenges. (PDF; 126 kB) In: Japan Digest, National Clearinghouse for United States–Japan Studies, Indiana University. September 2004, archiviert vom Original am 30. Januar 2012; abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch).
  2. Tina Stadlmayer: Zetteln die Frauen eine stille Revolution an? Wandel im Schneckentempo. In: der Freitag 07, Die Ost-West-Wochenzeitung. 11. Februar 2000, abgerufen am 11. Mai 2010.
  3. Berufstätige Frauen in Japan: Im Land des Hechelns. Süddeutsche Zeitung, 4. Januar 2016, abgerufen am 12. März 2016.
  4. „Abenomics“: Japans Männer suchen die neue Frau. Neue Zürcher Zeitung, 23. Juli 2014, abgerufen am 12. März 2016.
  5. Margaret Neuss-Kaneko: Vom “ie” zu “mai homu”. Die Entwicklung in Japan. In: Michael Mitterauer, Norbert Ortmayr (Hrsg.): Familie im 20. Jahrhundert – Traditionen, Probleme, Perspektiven. Brandes & Apsel, Frankfurt am Main; Südwind, Wien; 1996, Beiträge zur historischen Sozialkunde (HSK): Beiheft; 9, ISBN 3-86099-169-8 (Vom "ie" zu "mai homu"Die Entwicklung in Japan (Memento vom 20. Juli 2007 im Internet Archive) )
  6. Ruth Linhart: Kind und Karriere in Japan. (Memento vom 15. Juli 2004 im Internet Archive) In: Welt der Frau. 4/2001, S. 35, 36
  7. Petra Plate und Friederike Bosse: Gesellschaft und Kultur, Kapitel „Familie“. In: Informationen zur politischen Bildung Nr. 255: Japan. Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 11. Mai 2010.
  8. Mark Carley: Industrial relations in the EU, Japan and USA, 2003-4. In: European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions (Eurofund). 10. März 2005, archiviert vom Original am 26. Januar 2007; abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch).
  9. Petra Plate und Friederike Bosse: Gesellschaft und Kultur, Kapitel „Frauen“. In: Informationen zur politischen Bildung Nr. 255: Japan. Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 11. Mai 2010.

USA

  1. Steve Beutler: Initiativen zur Förderung einer ausgeglichenen Work-Life-Balance. (PDF; 1,1 MB) In: Lizentiatsarbeit, Universität Basel. 2002, archiviert vom Original am 22. März 2004; abgerufen am 31. Januar 2008.
  2. Survey: U.S. workplace not family-oriented. In: msnbc. 22. Mai 2007, abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch).
  3. The Case for Paid Family Leave. Why the United States Should Follow Australia’s Lead. Newsweek, 3. August 2009, abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch).
  4. Janet Gornick und Marcia Meyers: Families That Work: Policies for Reconciling Parenthood and Employment. Russell Sage Foundation, New York 2003, ISBN 0-87154-356-7. Zitiert nach einer Rezension von Joel Schwarz: Europe, Canada ahead of U.S. in creating family-friendly policies, say authors. In: washington.edu. Archiviert vom Original am 24. August 2007; (englisch).
  5. Zum neueren Stand (2009) siehe: Philip Q. Yang, Elizabeth Rodriguez: The Case for Staying Home. Myth or Reality? In: International Sociology. Jg. 24, 2009, H. 4, S. 526–556.
  6. Gisela Erler: „Ein Herz und eine Seele“. In: familienservice.de. Archiviert vom Original am 13. September 2008;.
  7. Janet C. Gornick: Reconcilable Differences: What it would take for marriage and feminism to say “I do”. (PDF; 635 kB) In: Status, American Astronomical Society Committee on the Status of Women in Astronomy, S. 2, 6–10. Juni 2002, abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch).
  8. Joan Williams: What Depresses Women? The Choices They Have. huffingtonpost.com, abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch).
  9. Susan Bowles: Companies becoming more „Mom“ friendly. Abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch).
  10. Ellen Galinsky: Overwork In America: When the Way We Work Becomes Too Much. Families and Work Institute. Zitiert nach: Important new survey on overwork in America. März 2005, archiviert vom Original am 24. November 2007; abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch).
  11. Report Highlights Gap Between European and US Vacation Time. In: ergoweb.com. 16. Mai 2005, archiviert vom Original am 9. Dezember 2010; abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch).
  12. Ruth Conniff: Heidi Hartmann – The Progressive Interview. In: The Progressive. August 2002, abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch).
  13. Family and Medical Leave Act. legal-definitions.com, archiviert vom Original am 21. September 2008; (englisch).
  14. Rebecca Ray und John Schmitt: No-Vacation Nation. Center for Economic and Policy Research (cepr), Mai 2007, abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch).
  15. U.S. trails competitors in pro-family workplace policies. (PDF) In: epinet.org. Economic Policy Institute, archiviert vom Original am 30. Januar 2012; abgerufen am 21. Januar 2008 (englisch).
  16. Work & Family Bill of Rights. In: takecarenet.org. Archiviert vom Original am 28. Februar 2009; abgerufen am 9. November 2016 (englisch).
  17. National Work & Family Month October 2007. In: awlp.org. Alliance for Work-Life Progress, archiviert vom Original am 27. Juli 2018; abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch).
  18. Enforcement guidance: Unlawful disparate treatment of workers with caregiving responsibilities. 23. Mai 2007, abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch).
  19. About FRD. In: worklifelaw.org. 2007, archiviert vom Original am 6. Oktober 2008; abgerufen am 11. Mai 2010 (englisch).
  20. Agenda (change.gov), Office of the President-Elect. Archiviert vom Original am 13. Mai 2010; abgerufen am 9. November 2016 (englisch).
  21. Tina Groll: Netflix trumpft mit voll bezahlter Elternzeit auf. Zeit online, 5. August 2015, abgerufen am 9. August 2015.
  1. Einigung auf Ganztagsanspruch für Grundschüler. In: tagesschau.de. 6. September 2021, abgerufen am 7. September 2021.
  2. Dokumentation: Lesen Sie hier den Koalitionsvertrag im Wortlaut. In: spiegel.de. 24. November 2021, abgerufen am 27. November 2021.
  3. Kinderbetreuung bei Einschränkungen im Schul- und Kitabetrieb. BMFSFJ, 29. September 2021, abgerufen am 14. November 2021.
  4. Bundesrat lässt Gesetz für mehr Frauen in Vorständen passieren. In: aerzteblatt.de. 25. Juni 2021, abgerufen am 6. Januar 2022.

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