Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (Europaausschuss) ist ein deutscher Bundestagsausschuss, der von Art. 45 Grundgesetz vorgeschrieben ist.[1] Der Ausschuss ist als „Integrations- und Querschnittsausschuss“ zentraler Ort europapolitischer Entscheidungsprozesse, unbeschadet der sachlichen Zuständigkeit anderer Ausschüsse für bestimmte Themen. Außerdem kontrolliert der EU-Ausschuss die Bundesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union. Als Besonderheit kann der EU-Ausschuss die Rechte des Bundestags wahrnehmen und gegenüber der Bundesregierung gemäß Art. 23 Abs. 3 GG Stellungnahmen, sogenannte plenarersetzende Beschlüsse, abgeben. Darüber hinaus kann der EU-Ausschuss als einziger Bundestagsausschuss Änderungsanträge zu Beschlussempfehlungen von Fachausschüssen in den Bundestag einbringen. Der EU-Ausschuss ist auch für die Kontaktpflege mit dem Europäischen Parlament und den Parlamenten von EU-Mitgliedstaaten, Beitrittsländern und -kandidaten zuständig und wirkt an den Treffen der Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europaangelegenheiten der nationalen Parlamente in der Europäischen Union (COSAC) mit.[2][3]
Dem EU-Ausschuss gehören auch 15 deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments als mitwirkungsberechtigte, aber nicht stimmberechtigte Mitglieder an. Die EU-Abgeordneten können sich an den Beratungen des EU-Ausschusses beteiligen und stellen so eine Verzahnung der Arbeit auf nationaler und europäischer Ebene sicher.
Geschichte
Bis zur ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments im Jahr 1979 wurden die EU-Parlamentarier von den nationalen Parlamenten gewählt, die deutschen EU-Abgeordneten waren also auch Mitglieder des Deutschen Bundestages. Nach 1979 (erste Direktwahl des Europäischen Parlaments) liefen diese Doppelmandate aus und die Information des Bundestags über EU-Angelegenheiten verschlechterte sich, worauf eine Kommission des Ältestenrates einen Verbesserungsvorschlag erarbeitete. Vom 10. Bundestag wurde 1983 dann eine Europa-Kommission gegründet, die mit 11 Bundestags- und 11 Europa-Abgeordneten besetzt, aber immer noch zu wenig in die Strukturen eingebunden war und der wachsenden Zahl der Vorlagen nicht mehr Herr wurde. Deshalb wurde ab 1987 die Kommission nicht mehr eingesetzt und die Aufgaben stattdessen einem Unterausschuss des Auswärtigen Ausschusses übertragen. Vom 12. Bundestag wurde dann 1991 der „Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Gemeinschaft“ (EG-Ausschuss) eingesetzt, der sich vor allem mit Verträgen zur Schaffung der Europäischen Union und der Wirtschafts- und Währungsunion befasste. Ihm gehörten 33 Bundestagsabgeordnete und 11 Europaabgeordnete als mitwirkungsberechtigte Mitglieder an. Als Querschnittsausschuss hatte der EG-Ausschuss jedoch keine Federführung für entscheidungsrelevante Vorlagen, da diese von den jeweiligen Fachausschüssen erarbeitet wurden. Vom 13. Bundestag wurde 1994 schließlich der heutige EU-Ausschuss mit einigen besonderen Rechten eingesetzt.[4]
Europasaal
Die Sitzungssäle der Bundestagsausschüsse befinden sich in den Rotunden des Paul-Löbe-Hauses. Eine Besonderheit bildet dabei der Europasaal (Raumnummer 4.900), der Sitzungssaal des EU-Ausschusses. Er befindet sich im zweiten und dritten Obergeschoss der großen Ostrotunde und ist deutlich größer als die anderen Ausschusssäle (261 m²), was auf seine Sonderstellung und Größe hinweist. Darüber hinaus verfügt er über Dolmetscherkabinen, weshalb im Europasaal auch viele internationale Veranstaltungen stattfinden.[5][6]
Mitglieder des Ausschusses in der 20. Wahlperiode
Die 40 Mitglieder des Ausschusses setzen sich aus jeweils elf Mitgliedern der SPD-Fraktion und der Unionsfraktion, sieben Mitgliedern der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, fünf Mitgliedern der FDP-Fraktion, vier Mitgliedern der AfD-Fraktion und zwei Mitgliedern der Linksfraktion zusammen.
Vorsitzender ist der Grünen-Abgeordnete Anton Hofreiter, sein Stellvertreter ist der SPD-Abgeordnete Markus Töns.
- * Obleute
- ** Sprecher
Mitglieder des Ausschusses in der 19. Wahlperiode
Die 39 Mitglieder des Ausschusses setzen sich aus 14 Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 8 Mitgliedern der SPD-Fraktion, 5 Mitgliedern der AfD-Bundestagsfraktion sowie jeweils 4 Mitgliedern der FDP-Fraktion, der Linksfraktion und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Zum Ausschussvorsitzenden wurde erneut der CDU-Politiker Gunther Krichbaum gewählt und Markus Töns von der SPD-Fraktion zu seinem Stellvertreter. In der folgenden Tabelle sind die ordentlichen Mitglieder aufgelistet.
CDU/CSU – Ordentliches Mitglied | SPD – Ordentliches Mitglied | AfD – Ordentliches Mitglied | FDP – Ordentliches Mitglied | Die Linke – Ordentliches Mitglied | Bündnis 90/Die Grünen – Ordentliches Mitglied |
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Philipp Amthor | Nezahat Baradari | Siegbert Droese | Thomas Hacker | Diether Dehm | Franziska Brantner * |
Ursula Groden-Kranich | Angelika Glöckner | Martin Hebner | Konstantin Kuhle | Andrej Hunko * | Claudia Müller |
Florian Hahn */** | Metin Hakverdi | Norbert Kleinwächter | Michael Georg Link | Thomas Nord | Manuel Sarrazin |
Mark Helfrich | Christian Petry * | Corinna Miazga | Gerald Ullrich * | Alexander Ulrich | Gerhard Zickenheiner |
Heribert Hirte | Axel Schäfer | Harald Weyel */** | |||
Gunther Krichbaum (Vorsitzender) | Johannes Schraps | ||||
Saskia Ludwig | Claudia Tausend | ||||
Matern von Marschall | Markus Töns | ||||
Axel Müller | |||||
Christoph Ploß | |||||
Detlef Seif * | |||||
Katrin Staffler | |||||
Volker Ullrich | |||||
Oliver Wittke |
- * Obleute
- ** Sprecher
Mitglieder des Ausschusses in der 18. Wahlperiode
Die 34 Mitglieder des Ausschusses setzen sich aus 17 Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 11 Mitgliedern der SPD-Fraktion sowie jeweils 3 Mitgliedern der Linksfraktion und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen. In der folgenden Tabelle sind die Mitglieder und ihre Stellvertreter aufgelistet (Stand Juli 2015).
- * Obleute
- ** Sprecher
Weblinks
- EU-Ausschuss
- Publikation Bundestag und Europa (PDF; 2,6 MB)
Einzelnachweise
- Art. 45 GG
- Aufgaben des Europaausschusses. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 4. April 2016; abgerufen am 4. April 2016.
- COSAC. Abgerufen am 4. April 2016.
- Bundestag und Europa. (Nicht mehr online verfügbar.) Deutscher Bundestag, S. 3ff., archiviert vom Original am 23. Juli 2015; abgerufen am 4. April 2016.
- Der Europasal. Abgerufen am 4. April 2016.
- Das Paul-Löbe-Haus. Abgerufen am 4. April 2016.