Amateur
Ein Amateur (französisch, von lateinisch amator ‚Liebhaber‘) ist eine Person, die – im Gegensatz zum Profi – eine Tätigkeit aus Liebhaberei ausübt, ohne einen Beruf daraus zu machen bzw. Geld für ihre Leistung zu erhalten. Ein Amateur ist ein Laie (griech. λαός laós ‚Volk‘ über λαϊκός laikós ‚zum Volk gehörig‘ und kirchenlateinisch laicus der ‚(kirchliche) Laie‘) und für seine Tätigkeit nicht formal ausgebildet, im Unterschied zur Fachkraft („der im Fachgebiet ausgebildeten“).
Der Begriff sagt wenig über die Sachkenntnis von Amateuren aus, die durchaus professionelles Niveau haben kann. Dagegen wird der Begriff „amateurhaft“ abwertend im Sinne von „nicht auf professionellem Niveau“ gebraucht. Aus diesem Grund wird zur Beschreibung einer zwar als Amateur ausgeübten, aber dennoch als professionell anzusehenden Leistung häufig der Begriff der „Semi-Professionalität“ verwendet.
Kommunikation
Die Entwicklung von Basisfähigkeiten der Kommunikation ist eine grundlegende Anforderung für jeden Menschen im Rahmen seiner persönlichen Entwicklung. Da sich nur wenige Menschen beruflich eingehend mit der Professionalisierung ihrer Kommunikationskompetenzen befassen, bleiben sie meist Kommunikationslaien – im Bereich der zwischenmenschlichen Kommunikation, der Experten-Laien-Kommunikation oder der öffentlichen Kommunikation.
In letzterem Bereich ist es für Kommunikationslaien beispielsweise charakteristisch, dass sie die Systeme der Alltagspublizistik wie Public Relations, Propaganda, Werbung oder Journalismus nicht unterscheiden.[1] Da das Publizistiksystem des Journalismus andere, konkurrierende Systeme der Alltagspublizistik, wie etwa Public Relations, unscharf und vielfach negativ darstellt, spiegelt sich dies in der öffentlichen Meinung wider.[2]
Musik
Als Amateurmusik werden Musikaufführungen durch musikalische Laien verstanden, die, oft auf Grundlage von Ansätzen einer Instrumentenausbildung, vor einem Publikum vorgebracht werden, das sich des Amateurstatus der Aufführung bewusst ist. Der Erlebniswert scheint dem ästhetischen Wert meist vorgeordnet. Abgrenzungen können zu den Begriffen Gebrauchsmusik, Angewandte Musik, Umgangsmusik, Laienmusik, kommerzielle Musik, Muzak, zum Beispiel Funktionale Musik, ausgemacht werden.
Die öffentliche Aufführung GEMA-pflichtiger Musik ist dort meldepflichtig und gibt zu Lizenzgebühren Anlass, ganz gleich, ob es sich um Aufführungen durch Amateure oder um Aufführungen durch Berufsmusiker handelt.[3] Für Amateurmusik in Deutschland gibt es Förderrichtlinien, die sich an den Tätigkeiten entsprechender Vereine orientieren.[4][5]
Sport
Allgemeines
Im Sport ist die Bezeichnung Amateur für Außenstehende häufig unscharf und bietet daher manchmal Anlass für Kritik. Erst mit der Einführung der Olympischen Spiele 1894 wurde der Versuch einer internationalen Vereinheitlichung vorgenommen.[6] Dies war jedoch zum Scheitern verurteilt, da der Wunsch der Staaten möglichst viele Medaillen zu gewinnen, zu merkwürdigen Hilfskonstruktionen führte. Der Amateurstatus war lange Zeit Voraussetzung für die Teilnahme an Olympischen Spielen. Auch bestimmte namhafte Tennisturniere wie etwa die Wimbledon Championships waren zunächst nur für Amateure zugelassen. Die Gründung von Spartenverbänden und Vereinen wie dem Verband Deutscher Tennislehrer (VDT) im Jahre 1911[7] führten zur Professionalisierung. In vielen Sportarten ist die offizielle Trennung in Profis und Amateure nicht immer klar, oftmals kommt es zu Konflikten – insbesondere hinsichtlich der Zulassung zu Wettkämpfen. Erfolgreiche Amateure versuchen als Sportlehrer ihren Lebensunterhalt zu verdienen, wobei die Spanne zwischen Freiberuflern und fest Angestellten sehr groß ist. In den meisten Fußballmeisterschaften wird zwischen Vertragsamateuren und Vertragsprofis unterschieden. Die Grenze geht nach Gehalt, ein Vertragsamateur hat entweder kein Gehalt oder eines, welches für den Lebensunterhalt zu niedrig ist.
Fußball
Im deutschen Fußballsport wurden die zweiten Mannschaften der Vertrags- oder Lizenzvereine (bei den Männern) bis 2005 als „Amateure“ deklariert, obwohl viele Spieler längst ihren Lebensunterhalt oder einen Teil desselben durch den Sport finanzierten. In den Zeiten des Kalten Krieges führte der Amateur-Begriff in den sozialistischen Staaten zu Kritik im Westen (siehe auch: Staatsamateur). In Deutschland gibt es im Fußball nach wie vor drei Kategorien: Lizenz- und Vertragsspieler sowie Amateure. Die frühere Regel, nach der Lizenz- und Vertragsspieler ausschließlich in „ihren“ Ligen, jedoch nicht in unterklassigen (Amateur-)Mannschaften eingesetzt werden durften, ist in der DFB-Spielordnung prinzipiell, d. h. mit gewissen Einschränkungen für die unteren Mannschaften der Proficlubs, aufgehoben. Umgekehrt gibt es eine Beschränkung für die Zahl der (Vertrags-)Amateure, die in einem Meisterschaftsspiel der Profis eingesetzt werden dürfen.
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Oktober 1992[8] können auch Amateurspieler als Arbeitnehmer eines Fußballvereins eingestuft werden. Geschieht dies, hat das zur Folge, dass ein betroffener Spieler die vom Verein gezahlten Bezüge als Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 EStG versteuern müssen. Ob ein Amateurspieler als Arbeitnehmer einzustufen ist, ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Umstände zu ermitteln.
Für eine Einstufung als Arbeitnehmer spricht, dass „ein Sportler im Zusammenhang mit seiner Betätigung Zahlungen erhält, die nicht nur ganz unwesentlich höher sind als die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen. Dann ist nämlich der Schluß gerechtfertigt, daß der Sport nicht mehr aus reiner Liebhaberei, sondern auch um des Entgelts willen betrieben wird“.[8] Übersteigen also die Bezüge die tatsächlichen Aufwendungen (im Wesentlichen Reisekosten und Sportbekleidung inkl. Fußballschuhe), so spricht dies für ein Bestehen der Arbeitnehmereigenschaft. Ein weiteres Kriterium für diese ist die Weisungsgebundenheit: Ergeben sich aus der Vereinbarung zwischen dem Verein und dem Spieler Pflichten, wie z. B. die Pflicht zur Teilnahme an Spielen und am Training nach Weisungen des Vereins, so spricht dies ebenfalls für die Eigenschaft als Arbeitnehmer. Schließlich ist für diese Gesamtabwägung auch zu berücksichtigen, ob dem Spieler – wie bei Arbeitnehmern üblich – eine Lohnfortzahlung auch im Falle einer Krankheit (bzw. einer Verletzung) geleistet wird. Eine solche Entgeltfortzahlung liegt beispielsweise vor, wenn dem Spieler eine monatliche Grundvergütung und nicht nur eine „Auflaufprämie“ gezahlt wird.
Weitere Sportarten
Im Tennis zeichneten sich bereits sehr früh Tendenzen zur Trennung zwischen Amateur- und Profisport ab. 1920 führte der internationale Tennisverband ILTF eine Regelung ein: Die Spieler konnten von nun an lediglich Ersatz für Reisekosten und Spesen bei Turnieren geltend machen und das zunächst auch nur für acht Wochen eines Jahres.[9]
Während im Radsport die zuvor strikte Unterscheidung zwischen Amateuren und Profis in den 1990er-Jahren durch die Einführung der Einheitslizenz abgeschafft wurde, dauert diese Differenzierung in den nichtolympischen Sportarten Golf und Tanzen an. Im Boxsport kann man bei dem olympischen Amateurboxen und dem Profiboxen aufgrund der stark abweichenden Wettkampfregeln und der vollständig getrennten Verbandsstruktur durchaus von unterschiedlichen Sportarten sprechen. Die auffälligsten Unterschiede gibt es heute noch in den USA, wo es College-Sportlerinnen und -Sportlern verboten ist, aus dem Sport Nebeneinnahmen zu ziehen, wenn sie an Wettkämpfen der Hochschule teilnehmen wollen. Da sie hier von den z. T. sehr hohen Studiengebühren befreit sind und durch ein Stipendium Vollpension bekommen, kommt es hier zu einer Quersubvention der Sportarten mit wenigen Zuschauern durch die Zuschauersportarten. Da der College-Sport der Einstieg in eine lukrative Profikarriere sein kann, ist das Prinzip des College-Amateurs zwar umstritten, aber bisher (2013) hat es allen gerichtlichen Überprüfungen standgehalten.
Theater
Auch im Bereich des Theaters und der Kleinkunst spielen engagierte Amateure eine bedeutende Rolle. Im Gegensatz zum Laientheater (Beispiel: Ein Fußballverein inszeniert ein Weihnachtsspiel) gibt es im Amateurtheater durchaus Akteure, die über fundierte Ausbildungen verfügen, ihre Tätigkeit aber nicht professionell ausüben. Gerade in diesem Bereich werden jedoch oft Laien- mit Amateurbühnen vermischt bzw. verwechselt.
Astronomie
Amateurastronomen können große Anerkennung erfahren.[10]
Funk
Im Bereich des Amateurfunkdienstes gilt, dass sich dessen Teilnehmer selbst eher als Funkamateure denn als Amateurfunker bezeichnen, um der erwähnten Abwertung durch den Begriff Amateur entgegenzutreten. Ersteres ist gleichzeitig der Begriff, den das deutsche Amateurfunkgesetz definiert. Auch Funkamateure tragen zur wissenschaftlichen Entwicklung, insbesondere im Bereich der Funktechnik bei. Viele von ihnen beschäftigen sich neben einer beruflichen Tätigkeit im Bereich der Funk- und Elektrotechnik zusätzlich mit Amateurfunk oder sind über dieses Hobby zu einer entsprechenden Profession gekommen.
Pornografie
In der Pornografie bezeichnet „Amateur“ eine Person, die pornografische Darstellungen (u. a.) von sich selbst veröffentlicht (Internet, Printmedien). In der Regel verfolgen diese sogenannten „Amateurdarsteller“ damit keine primären finanziellen Interessen. Ein Nebenverdienst wird jedoch in zunehmend wachsendem Interesse immer häufiger angenommen.
Siehe auch
Weblinks
- Die neuen Amateure – zur Konjunktur einer Sozialfigur, Radiobeitrag über die Jahrestagung der Sektion Professionssoziologie in Zusammenarbeit mit der Sektion Wissenssoziologie, 5. bis 6. Juni 2014 am Institut für Soziologie der TU Berlin, abgerufen am 2. April 2016.
- Sportschau: Milliardenspiel Amateur-Fußball – Wenn das Geld im Umschlag kommt auf YouTube, 19. Januar 2022.
Einzelnachweise
- Manfred Rühl: Für Public Relations? Ein kommunikstionswissenschaftliches Theorienbouquet! In: Ulrike Röttger (Hrsg.): Theorie der Public Relations. Wiesbaden 2009, S. 72f.
- Katharina Kerl: Das Bild der Public Relations in der Berichterstattung ausgewählter deutscher Printmedien. Eine quantitative Inhaltsanalyse. München 2007, S. 137ff. (PDF)
- GEMA. Landkreis Regen Arberland, abgerufen am 28. Januar 2017.
- Förderrichtlinien Amateurmusik (Memento vom 26. April 2016 im Internet Archive) bei bw-saengerbund.de (PDF)
- Forum II Trossingen Amateurmusik bei zukunftskonferenz-musikhochschulen-bw.de (PDF)
- Arnd Krüger: Die Rolle der Amateurfrage beim Olympischen Kongress 1894, in: Sportzeiten 4 (2004), 2, S. 49–68.
- vdttennis.wordpress.com: Verband Deutscher Tennislehrer e. V.
- BFH-Urteil vom 23. Oktober 1992 (VI R 59/91) BStBl. 1993 II S. 303; abgerufen am 2. Juli 2014.
- History. International Tennis Federation, abgerufen am 31. August 2013.
- Venus im Mittelpunkt: Anerkennung für Amateuraufnahmen, intensive Parallel-Kampagne zum MESSENGER-Vorbeiflug