Liste der Gemeinden Westfalens F–K
Diese Liste enthält alle Gemeinden Westfalens mit ihren Gebietsveränderungen ab 1858. Die Gemeinden des lippischen Landesteils werden erst ab ihrer Zugehörigkeit zum Land Nordrhein-Westfalen mit ihren Gebietsänderungen aufgeführt. Die derzeit existierenden selbstständigen Gemeinden werden farblich hervorgehoben. Die Gebiete, die nach Westfalen wechselten, sind grün, diejenigen, die es verließen, rot unterlegt.
Abkürzungen und Erläuterungen
- A = Auflösung
- ÄK = Änderung der Kreiszugehörigkeit
- Anf. = Anfang
- B = Beitritt (zum Land Nordrhein-Westfalen)
- E = Eingliederung
- FB = Forstbezirk
- GA = Gebietsaustausch
- GB = Gutsbezirk
- GG = gemeindefreies Gebiet
- N = Neubildung
- NÄ = Namensänderung
- NÄK = Namensänderung des zugehörigen Kreises (Landkreises)
- TA = Ausgliederung eines Teils (Teilausgliederung)
- TE = Eingliederung eines Teils (Teileingliederung)
- grt = größtenteils
- t = teilweise
Hochgestellte römische Zahlen
Wenn es mehrere Gemeinden mit demselben Namen gibt, werden diese in der Liste mit Hilfe hochgestellter römischer Zahlen unterschieden.
Bezeichnungen der Kreise und Landkreise
- Bis zum 31. Dezember 1938 hieß die Verwaltungseinheit grundsätzlich Kreis. Nur bei denjenigen Kreisen, deren Kreisstadt kreisfrei war (einen eigenen Stadtkreis bildete) bzw. aus dem Kreisverband ausschied, wurde die Bezeichnung Landkreis üblich.
- Ab dem 1. Januar 1939 (zum 1. Oktober 1953 bestätigt) bis zum 30. September 1969 war die einheitliche Bezeichnung Landkreis.
- Ab dem 1. Oktober 1969 ist die einheitliche Bezeichnung Kreis.
- Für Kreise/Landkreise wie z. B. den Ennepe-Ruhr-Kreis blieb die Bezeichnung einheitlich Kreis.
Bezeichnungen der kreisfreien Städte und Stadtkreise
- Bis zum 31. März 1887 hieß eine Stadt, die keinem Kreis (Landkreis) angehörte, Immediatstadt.
- Ab dem 1. April 1887 bis zum 30. September 1953 handelte es sich um einen Stadtkreis.
- Ab dem 1. Oktober 1953 ist die Bezeichnung kreisfreie Stadt.
Änderung der Schreibweise der Gemeinden mit C bzw. K
Die Änderung der Schreibweise etlicher Gemeinden mit einem ursprünglichen C, das in ein K geändert wurde, wird in der Liste in der Regel nicht berücksichtigt. Gemeinden, die im 19. Jahrhundert häufig mit C geschrieben wurden, wurden mit Verweis auf die Schreibweise mit K in die Liste aufgenommen. Da die Gemeinde Courl ihre Schreibweise in Kurl (ohne o) änderte, steht sie in beiden Schreibweisen mit den dazugehörenden Angaben in der Liste.
Liste
F
G
Ha
He
Hi
Ho
Hu
I
J
Gemeinde | Nr. | Datum | Maßnahme; Kreiszugehörigkeit |
---|---|---|---|
Jakobsberg | 49043 | 19.03.1858 | Landkreis, bis 1938 und ab dem 01.10.1969 Kreis Höxter |
01.01.1970 | A > Beverungen | ||
Jerxen-Orbke | 77047 | 21.01.1947 | B; Landkreis, ab dem 01.10.1969 Kreis Detmold |
01.01.1970 | A > Detmold | ||
Jöllenbeck | 35038 | 10.08.1952 | N < Niederjöllenbeck und Oberjöllenbeck; Kreis, bis 1969 Landkreis Bielefeld |
01.01.1973 | A > Bielefeld | ||
Jöllenbeck (im Kreis Herford) | → Gohfeld | ||
Jössen | 54033 | 19.03.1858 | Kreis, von 1939 bis 1969 Landkreis Minden |
01.01.1973 | A > Petershagen | ||
K
Fußnoten
- Gladbeck: Die Stadt wurde am 6. Dezember 1975 durch eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes mit sofortiger Wirkung wieder selbständig. Bis zu ihrer Eingliederung in den Kreis Recklinghausen am 1. Juli 1976 war sie erneut eine kreisfreie Stadt.
- Haustenbeck: Die Gemeinde wurde am 1. Januar 1957 aus großen Teilen der Gemeinde Oesterholz gebildet. Aber schon mit Wirkung vom 1. April 1957 wurden beide Gemeinden wieder zusammengeschlossen, diesmal unter dem Namen Oesterholz-Haustenbeck. Somit ist Haustenbeck bis jetzt die westfälische Gemeinde mit der kürzesten Lebensdauer von nur drei Monaten bzw. 90 Tagen.
- Himmelpforten: Durch die Flutwelle der Möhne nach der Zerstörung der Möhnetalsperre im Zweiten Weltkrieg wurden das Kloster und die weiteren Gebäude der ehemaligen Gemeinde überflutet und zerstört.
- Kettlersteich: Der Ort wurde durch das aufgestaute Wasser des Möhnesees geflutet.
- Kirchhellen: Die Gemeinde wurde am 6. Dezember 1975 durch eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes mit sofortiger Wirkung wieder selbständig. Am 1. Juli 1976 wurde sie erneut – wie schon im Jahr 1975 – auf die Städte Bottrop und Dorsten aufgeteilt.
Siehe auch
Literatur
- Martin Bünermann: Die Gemeinden des ersten Neugliederungsprogramms in Nordrhein-Westfalen. Deutscher Gemeindeverlag, Köln 1970, ohne ISBN.
- Martin Bünermann, Heinz Köstering: Die Gemeinden und Kreise nach der kommunalen Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen. Deutscher Gemeindeverlag, Köln 1975, ISBN 3-555-30092-X.
- Stephanie Reekers: Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalens 1817–1967. Verlag Aschendorff, Münster (Westfalen) 1977, ISBN 3-402-05875-8.
- Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1.