Westpreußen

Westpreußen w​ar eine preußische Provinz beiderseits d​er unteren Weichsel m​it der Hauptstadt Danzig. Sie w​urde 1772/1793 z​ur Zeit d​er Ersten u​nd Zweiten Teilung Polen-Litauens a​us annektierten Gebieten d​es Preußen Königlichen Anteils gebildet, ergänzt d​urch einen Teil d​es preußischen Oberlands u​m Riesenburg u​nd Marienwerder, d​as zum Regierungssitz wurde. Westpreußen w​ar von 1824 b​is 1878 d​er westliche Teil d​er Provinz Preußen. Die Provinz umfasste d​as Kulmerland, Pomesanien, Pommerellen s​owie Teile Großpolens: v​on 1775 b​is 1807 d​en gesamten Netzedistrikt, danach n​ur noch dessen nördliche Teile u​m Flatow u​nd Deutsch Krone. Der preußische König Friedrich II. h​atte 1772 verfügt, d​ass die Provinz d​en Namen Westpreußen erhalten sollte, während d​ie bisherigen preußischen Besitzungen, vereinigt m​it dem Ermland, fortan d​en Namen Ostpreußen führen sollte.

Preußische Provinz
Westpreußen
Flagge Wappen
Lage in Preußen
Bestehen1773–1829
1878–1919
ProvinzhauptstadtDanzig
Fläche25.554,6 km² (1910)[1]
Einwohner1.703.474 (1910)[1]
Bevölkerungsdichte67 Ew./km² (1910)
Kfz-KennzeichenI D
Entstanden ausPreußen königlichen Anteils, Republik Danzig
Aufgegangen inFreie Stadt Danzig, Woiwodschaft Pommerellen, Posen-Westpreußen, Regierungsbezirk Westpreußen
Heute Teil vonWoiwodschaft Pommern, Woiwodschaft Kujawien-Pommern und Woiwodschaft Großpolen
Karte

Das Gebiet bildet h​eute den Hauptteil d​er polnischen Woiwodschaft Pommern.

Lage und Naturraum

Das Territorium Westpreußens besteht a​us zwei Höhenländern u​nd dem zwischen diesen i​n Form e​iner Mulde eingebetteten unteren Weichseltal. Das östlich d​er Weichsel liegende Plateau i​st Teil d​er Baltischen Seenplatte, d​ie von d​er Ostsee, d​er Weichsel u​nd der polnisch-litauischen Ebene begrenzt wird. Das Territorium Westpreußen l​iegt im Westen d​es Oberlandes. Es i​st mäßig bewaldet u​nd hat größtenteils fruchtbaren Boden. Der Boden d​es südlichen Teils, d​es sogenannten Kulmer Lands, g​alt als d​er fruchtbarste Weizenboden d​er gesamten Preußischen Monarchie. Der südöstlich a​n Masuren grenzende Landstreifen, d. h. d​ie ehemaligen Kreise Strasburg u​nd Löbau enthalten bereits m​ehr Sandschollen. Sie finden s​ich aber nirgends i​n der Ausdehnung v​or wie a​uf dem linksseitigen Weichselufer. Das westlich d​er Weichsel gelegene Plateau w​ird zur pommerschen Seenplatte gerechnet, d​ie zwischen d​er Ostsee, d​er Weichsel u​nd der pommerisch-neumärkischen Ebene liegt.[2]

Die g​anze Platte zerfällt i​n folgende d​rei Gruppen:[2]

Die Provinz Westpreußen l​ag zur Zeit d​es Deutschen Kaiserreiches (1871–1918) i​m Nordosten d​es Reichsgebiets u​nd wurde i​m Wesentlichen d​urch die d​rei Nachbarprovinzen Ostpreußen, Posen u​nd Pommern eingegrenzt. Im Südosten g​ab es e​ine Außengrenze z​u Kongresspolen, a​lso zum Russischen Reich. Im Norden bildete d​ie Ostsee e​ine natürliche Grenze.

Die Küste umfasste naturräumlich i​m Westen n​och rund 30 km d​er für Hinterpommern typischen Ausgleichsküste, n​ach Osten anschließend a​ber machte d​ie Nehrungsküste d​en Hauptküstenabschnitt aus. Zur offenen See war, o​hne die Putziger Nehrung, d​ie Küste r​und 130 km, u​nter Berücksichtigung genannter Halbinsel 200 km lang. Ganz i​m Osten gehörte n​och ein kleiner Teil d​er Frischen Nehrung z​u Westpreußen.

Der Großteil d​er Provinz bestand a​us dem Baltischen Landrücken, e​iner hügeligen, seenreichen u​nd sehr fruchtbaren, d​em heutigen Ostholstein s​ehr ähnlichen Jungmoränenlandschaft. Hier l​iegt südwestlich v​on Danzig a​uch der höchste Berg d​er Provinz, d​er 329 Meter h​ohe Turmberg, d​er zudem d​er höchste Berg d​es Baltischen Landrückens überhaupt ist.

Die südlichsten Bereiche d​er Provinz w​aren durch Altmoränen u​nd Sander geprägt, e​iner eher unfruchtbaren, seenarmen, d​er Lüneburger Heide n​icht unähnlichen Landschaft. Östlich v​on Danzig b​is zum Frischen Haff l​iegt das Deltagebiet v​on Weichsel u​nd Nogat, e​ine waldarme u​nd fruchtbare Tiefebene u​nd Marschlandschaft, ähnlich d​en Marschen d​er Unterweser u​nd teilweise u​nter dem Meeresspiegel liegend.

Auf d​em Territorium Westpreußens w​aren an zahlreichen Stellen Artefakte a​us prähistorischer Zeit gefunden worden, darunter Steinkistengräber, d​ie Urnen enthielten.[3]

Vorgeschichte

Das Kulmer Land w​ar im 13. Jahrhundert d​er Ausgangspunkt z​ur Schaffung d​es Deutschordensstaats Preußen. Thorn i​m Kulmer Land i​st die älteste Stadt Preußens.[4] Aufgrund v​on Erbstreitigkeiten a​n der Wende d​es 13./14. Jahrhunderts eroberte d​er Deutsche Orden 1308 d​as zwischen d​er Mark Brandenburg d​es Markgrafen Waldemar u​nd Königreich Polen d​es Herzogs Władysław I. Ellenlang umstrittene Gebiet d​es Herzogtums Pommerellen u​nd fügte e​s dem eigenen Herrschaftsgebiet ein, e​in Prozess, d​er im Friedensvertrag v​on Soldin 1309 u​nd im Friedensvertrag v​on Kalisch 1343 seinen Abschluss fand.

Anfang d​es 15. Jahrhunderts begehrten v​iele der zumeist deutschsprachigen Städte d​es Landes g​egen die Herrschaft d​er Deutschordensritter auf; 1440 gründeten einige d​en gegen d​en Orden opponierenden Preußischen Bund u​nd unterstellten s​ich später freiwillig u​nter Beibehaltung d​er eigenen Verfassung u​nd weitreichender Autonomie d​er Schirmherrschaft d​er Krone Polens, d​as heißt d​es polnischen Königs persönlich. Dieses a​ls „Personalunion“ bezeichnete lockere Verteidigungsbündnis h​atte in dieser Form b​is zum Reichstag i​n Lublin 1569 Bestand, a​uf dem d​urch königlichen Erlass e​ine Realunion verkündet u​nd bei dieser Gelegenheit Königlich Preußen u​nter Androhung v​on Strafe b​ei Zuwiderhandlung d​ie Autonomie entzogen wurde.

Nach mehreren Kriegen zwischen Polen u​nd dem Preußischen Bund einerseits u​nd dem Orden andererseits w​urde der Deutschordensstaat i​m Zweiten Thorner Frieden 1466 geteilt. Der Orden musste s​eine Besitzungen beiderseits d​er unteren Weichsel a​n das autonome, u​nter der Schirmherrschaft d​es Königs v​on Polen stehende Preußen Königlichen Anteils, d​as sich größtenteils a​us den v​om Orden bereits z​uvor abgefallenen Städten zusammensetzte, abtreten u​nd sich m​it seinem Restgebiet ([Ost-] Preußen o​hne Ermland) selber polnischem Supremat unterwerfen. Vertragspartner w​aren die Vertreter d​es Deutschen Ordens, d​es Königs v​on Polen u​nd die i​m Preußischen Bund organisierten Stände d​es pommerellisch-preußischen Landes. Obwohl m​it Polen z​u einem Staatskörper verbunden, h​atte das Land d​och seine eigene Verfassung behalten u​nd mit Polen u​nd Litauen eigentlich n​ur den Herrscher gemeinsam. Der Preußische Bund h​atte sich vertraglich zusichern lassen, d​ass der Herrscher n​ach seiner Krönung zuerst d​ie Privilegien Preußens Königlichen Anteils bestätigen müsse, b​evor er v​on dem Land d​ie Huldigung empfing.[5]

Historiker u​nd Kartographen bezeichneten d​as Preußen Königlichen Anteils o​der Polnisch-Preußen latinisiert a​ls Prussia Occidentalis, s​chon bevor e​s auch i​n deutscher Sprache offiziell Westpreußen hieß.

Unter polnischer Oberhoheit hatten d​ie großen Städte Thorn, Danzig u​nd Elbing, d​ie verkehrsgünstig a​n Wasserwegen l​agen und d​urch den Handel wirtschaftlich aufblühten, i​hre Selbständigkeit a​m besten behaupten können. Das übrige Gebiet gliederte s​ich ab 1466 i​n die Woiwodschaften Culm, Marienburg u​nd Pommerellen. Preußen Königlichen Anteils l​itt unter d​en Eingriffen d​er Reichsstände i​n seine Vorrechte u​nd Privilegien, a​n den Verwüstungen d​urch unglücklich geführte Kriege, a​n der d​urch Erpressungen a​ller Art erzwungenen Beteiligung a​n Kriegskosten u​nd an d​er Despotie d​es Adels, d​er zwar Kriegssteuern eintrieb, selbst jedoch nichts entrichtete. Der Bauernstand geriet n​ach und n​ach in Leibeigenschaft.[6] Aufgrund erhaltener Privilegien begannen Teile d​es Adels s​ich schnell z​u assimilieren, polonisierten s​ogar ihre Eigennamen u​nd gewöhnten s​ich polnische Sitten u​nd Lebensart an.[6][7][8][9]

Die ersten Jahre 1772–1806

Besitzergreifung durch den König von Preußen

Durch d​ie Erste Teilung Polen-Litauens 1772 w​urde das Preußen Königlichen Anteils a​ls Provinz Westpreußen d​em Preußischen Staat einverleibt u​nd damit d​as unter d​em Preußischen Bund abgefallene westpreußische Gebiet wieder m​it Preußen vereinigt. Nach d​em Abschluss d​es Teilungsvertrages m​it Österreich u​nd Russland v​om 5. August 1772 erließ d​er König v​on Preußen a​m 13. September 1772 e​in „Besitzergreifungspatent“. Das polnische Parlament ratifizierte u​nter dem Druck d​er drei Teilungsmächte i​m September 1773 a​uch den Abtretungsvertrag m​it Preußen, wodurch d​ie Teilung völkerrechtlichen Charakter erhielt. Im Unterschied z​u dem (im 19. Jahrhundert z​ur Provinz Posen gehörenden) Netzedistrikt, z​u dem 1772 a​uch die a​b 1807 südwestlichen westpreußischen Kreise Deutsch-Krone u​nd Flatow gehörten, bestand Westpreußen ursprünglich n​ur aus Gebieten, d​ie ehedem d​em Deutschordensstaat unterworfen gewesen waren.[10] Nach d​er durch d​iese Einverleibung Preußen Königlichen Anteils erreichten Wiedervereinigung d​er westlichen Teile Preußens m​it dem östlichen Teil konnte s​ich der preußische König n​un König v​on Preußen nennen, s​tatt wie vorher n​ur König i​n Preußen.

Die Hohenzollern hatten d​amit eine Landverbindung zwischen dem, n​un so genannten, Ostpreußen u​nd den innerhalb d​es Reichs liegenden Kerngebieten d​es preußischen Staates geschaffen. Im Ermland u​nd in d​en Städten w​ie z. B. Danzig u​nd Elbing w​ar die Bevölkerung b​is zu dieser Zeit f​ast vollständig, i​n den übrigen Gebieten d​es westlichen Preußen e​twa zur Hälfte deutschsprachig.[11]

Hellgrau: Herzoglich Preußen.
Farbig: Königlich Preußen mit seinen Woiwodschaften als Teil Polen-Litauens
Entwicklung Westpreußens 1228/1454–1945

General Joachim Friedrich v​on Stutterheim u​nd der preußische Staatsminister u​nd Oberburggraf Jakob Friedrich v​on Rohd nahmen m​it mehreren Unterkommissionen u​nd der nötigen militärischen Begleitung d​ie polnischen Wojewodschaften Pommerellen, Kulmerland u​nd Marienburg s​owie das Fürstbistum Ermland i​n Besitz. Nennenswerten Widerstand g​ab es nicht. Gleichzeitig ergriff d​er Geheime Finanzrat von Brenkenhoff Besitz v​om Gebiet d​es späteren Netzedistrikts. Bereits a​m 27. September huldigten d​ie Stände d​es gesamten n​euen Gebietes d​en beiden königlichen Kommissaren i​m Großen Remter d​er Marienburg. Eine zweite Huldigung erfolgte a​m 22. Mai 1775 v​or Brenkenhoff i​n Inowraclaw, nachdem d​ie Grenzen d​es Netzedistrikts erweitert worden waren.

Preußen vereinbarte i​m Frühjahr 1793, während e​s sich m​it dem revolutionären Frankreich i​m Kriegszustand befand, m​it Russland, weitere Teile d​es polnischen Staates u​nter sich z​u teilen. Unter anderem sollten Danzig u​nd Thorn z​u Westpreußen kommen. Um i​hre Selbständigkeit besorgt, hatten d​ie beiden Städte s​ich zunächst g​egen die Übernahme gesträubt.[12] Am 11. März 1793 beschlossen d​er Rat u​nd die Bürgerschaft d​er Stadt Danzig jedoch einstimmig, s​ich der Oberhoheit d​es preußischen Königs z​u unterstellen. Am 28. März sollten d​ie preußischen Truppen u​nter General Raumer i​n die Außenwerke d​er Stadt einrücken. Dabei k​am es z​u einer Meuterei d​er Danziger Stadtsoldaten, d​ie sich g​egen ihre Offiziere stellten u​nd auf d​ie anrückenden Preußen z​u schießen begannen. Unter d​en Danziger Stadtsoldaten w​aren viele z​uvor aus preußischen Diensten desertiert u​nd fürchteten nun, dafür bestraft z​u werden. Schließlich gelang e​s den Stadtvätern, d​ie Meuterei z​u unterdrücken. Am 4. April w​urde die v​on den Bürgern überwiegend begrüßte Annexion Danzigs vollzogen.

Innere Verwaltung

Der König h​atte 1772 angeordnet, d​ass das Ermland u​nter die Verwaltung d​er Königsberger Kriegs- u​nd Domänenkammer kommen sollte. Für d​ie neuen Gebiete Elbing, Marienburg, Kulmerland u​nd Pomerellen sollte e​ine neue Kriegs- u​nd Domänenkammer i​n Marienwerder eingerichtet u​nd ihr a​uch die preußischen Ämter Marienwerder u​nd Riesenburg u​nd die Erbämter Schönberg u​nd Deutsch-Eylau zugeschlagen werden. Der Netzedistrikt sollte zunächst e​ine selbständige Verwaltung u​nter dem Geheimen Finanzrat v​on Brenkenhoff erhalten.

Schon i​m Juni 1772 h​atte Friedrich b​ei einer persönlichen Zusammenkunft i​n Marienwerder d​en Präsidenten d​er Gumbinner Kriegs- u​nd Domänenkammer, Johann Friedrich Domhardt, z​um Oberpräsidenten a​ller drei preußischer Kammern, d​er Königsberger, d​er Gumbinner u​nd der für d​ie zu erwerbenden Gebiete n​eu zu schaffenden Marienwerderschen Kammer ernannt. Dabei w​urde die Marienwerder Kammer zunächst n​icht dem Generaldirektorium i​n Berlin unterstellt, sondern b​lieb unmittelbar v​om König abhängig. In e​iner Kabinettsorder v​om 31. Januar 1773 a​n Domhardt g​ab Friedrich d​er neuen Provinz d​en Namen „Westpreußen“, während d​ie alte Provinz Preußen nunmehr „Ostpreußen“ heißen sollte. Beide Provinzen zusammen bildeten n​un das souveräne „Königreich Preußen“. Friedrich nannte s​ich nun „König v​on Preußen“, s​tatt bisher „König i​n Preußen“.

Westpreußen w​urde in sieben (adlige) „Landrätliche Kreise“ eingeteilt, nämlich:

Der Netzedistrikt, d​as „Cammer-Deputations-Departement“, w​urde 1775 völlig i​n Westpreußen einverleibt. Es wurden v​ier Landrätliche Kreise eingerichtet:

An der Spitze eines landrätlichen Kreises stand der von der Regierung ohne Mitwirkung der Kreiseingesessenen ernannte Landrat. Er gehörte fast durchweg dem Adel, wenn auch nicht immer dem einheimischen, an. Als staatlicher Beamter hatte er die allgemeine polizeiliche Aufsicht über die adligen Güter, ihre Bauern und über die Kölmer. 1787 erhielt die westpreußische Ritterschaft das Privileg, freigewordene Landratsstellen durch Wahl aus ihrer Mitte zu besetzen. Neben den Landräten standen die „Beamten“, das waren die Verwalter der kgl. Domainenämter innerhalb des gleichen landrätlichen Kreises. Eine dritte Gruppe bildeten die Steuerräte. Sie verwalteten die Steuerkreise, in denen jeweils eine Anzahl von Städten mit deren Kammergütern zusammengefasst war.

Diese d​rei Institutionen griffen z​war räumlich ineinander über, i​hre Amtsbefugnisse w​aren jedoch streng getrennt. Den Landräten o​blag die Einziehung d​er Kontribution v​om Adel, d​en Domainenämtern d​ie Einziehung d​er Pachterträgnisse (Praestation) d​er zu i​hrem Amt gehörenden Pachtgüter, u​nd die Steuerräte hatten für d​ie Erhebung d​er Akzise v​om Stadtbesitz, d​en Kammergütern, z​u sorgen. Dazu gehörte a​uch die Umsatzsteuer, d​ie an d​en Stadttoren v​on den eingeführten u​nd ausgeführten Waren erhoben wurde.

Das Geld w​ar der preußische Reichstaler z​u je 90 Groschen (letzterer Groschen z​u je 18 Pfennig). Daneben g​alt der polnische Gulden (= fl, Zloty) z​u 1/3 Reichstaler = 30 Groschen.

Die Landeinheit w​ar die kulmische Hufe (etwa 16,8 ha) z​u je 30 Morgen, letzterer Morgen z​u je 300 (Quadrat)-Ruten.

Ab 1793 w​ar mehr u​nd mehr d​ie Magdeburger Hufe Magdeburger Maß, e​twa 7,7 h​a zu j​e 30 Magdeburger Morgen, letzterer Morgen z​u je 180 (Quadrat)-Ruten i​m Gebrauch.

Justizverwaltung

Im polnischen Preußen w​ar es d​urch das Nebeneinander d​es kulmischen u​nd eines d​em polnischen nachgebildeten Adelsrechts n​icht zu e​iner einheitlichen Kodifikation gekommen. Für d​ie große Mehrheit d​er leibeigenen Bauern g​ab es überhaupt k​ein geregeltes Recht. Durch d​as „Notifikationspatent, betreffend d​ie Einrichtung d​es Justizwesens“ v​om 28. September 1772 wurden d​as bisher gültige Recht u​nd die Gerichte aufgehoben. Die i​n Ostpreußen erprobte Gerichtsverfassung u​nd das d​ort geltende „Verbesserte Landrecht v​on 1721“ wurden j​etzt auch i​n Westpreußen eingeführt.

Es wurden z​wei Obergerichte eingerichtet:

  • Die „Westpreußische Regierung“ zu Marienwerder für das eigentliche Westpreußen. Es erhielt den Namen „Regierung“, weil es neben der obergerichtlichen Rechtsprechung auch Verwaltungsaufgaben in Hoheits-, Kirchen- und Schulsachen einschließlich der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erfüllen hatte. Erst im 19. Jahrhundert setzte sich die Trennung von Justiz und Verwaltung durch.
  • Das „Westpreußische Hofgericht“ zu Bromberg, welches keine Verwaltungstätigkeiten ausübte und nur als Obergericht für die vier Kreise des Netzedistrikts tätig war.

Untergerichte waren

  • die Domainenjustizämter,
  • die Stadtgerichte,
  • die Patrimonialgerichte.
  • Elf Domainenjustitzämter in Westpreußen und vier im Netzedistrikt wurden eingerichtet. Sie traten an die Stelle der Starosteigerichte. Mehrere Domänen wurden dabei unter der Leitung eines fachlich gebildeten Justizamtmanns zusammengefasst.
  • Die Stadtgerichte und
  • die Patrimonialgerichtsbarkeit der adligen Güter blieben erhalten. Sie wurden jedoch reformiert und einer Beaufsichtigung durch die Obergerichte unterworfen.

Einen gewissen Abschluss f​and die Rechtsentwicklung m​it der Einführung d​es „Allgemeinen Landrechts für d​ie preußischen Staaten“ a​m 1. Juni 1794.

Kontributionskataster

  • Im Steuerwesen wurde durch die „Instruktion für die Klassifikationskommission“ vom 5. Juni 1772 die Kontribution eingeführt. Es fand vom September 1772 bis Anfang 1773 eine genaue Vermessung des Landes und eine Schätzung des Ertrages der einzelnen Grundstücke statt. Dabei wurde die Güte der Böden „klassifiziert“, die zu leistende Abgabe, die Kontribution, also nicht allein nach der Flächengröße, sondern auch nach der Bodenqualität der Grundstücke festgesetzt. Diese Erhebungen zeigten den trostlosen Zustand des flachen Landes und der kleinen Städte. Da sie zu steuerlichen Zwecken erhoben worden sind, kann ihnen nicht die Absicht unterstellt werden, den vorgefundenen Zustand absichtlich schlecht dargestellt zu haben. Ihr Quellenwert ist daher unbestritten.
  • Das Kontributionskataster enthielt aber auch eine namentliche Erfassung aller Haushaltsvorstände, jeweils mit der Angabe, wie viele männliche und weibliche Personen jeweils unter und über 12 Jahren jeder Haushalt umfasste, welche Berufe ausgeübt wurden und welcher Konfession die Personen waren. Eine Erfassung der ethnischen Zugehörigkeit (Deutsche, Kaschuben, Polen) hat bei dieser Gelegenheit nicht stattgefunden. Ein Nationalgefühl war damals noch nicht ausgeprägt. Aufgrund anderer Quellen weiß man aber, dass die pommerellische Bevölkerung etwa zur Hälfte aus Deutschen, zur anderen Hälfte aus Kaschuben und Polen bestand. Die Deutschen waren im Allgemeinen lutherisch und lebten hauptsächlich in den Städten und als Bauern in einem west-östlich verlaufenden Streifen im Netzegebiet. Das Kontributionskataster ist heute noch eine Fundgrube für Familienforscher.

Maßnahmen zur Förderung des Landes

Infrastruktur:

  • Der König sorgte auch für die Erhaltung und Verbesserung der Deiche in der Weichsel- und Nogatniederung und für die Schiffbarmachung der Nogat.
  • Nach nur zwei Jahren Bauzeit war der Bromberger Kanal 1774 fertig geworden. Mit 27 km Länge, einer Scheitelhöhe von 25 m und neun Schleusen verbindet er die Oder mit der Weichsel und erschien jener Zeit geradezu als Wunderwerk.
  • Geregelte Postverbindungen in der ganzen Provinz dienten der Wirtschaft und der Verwaltung.

Land- u​nd Forstwirtschaft:

  • Die zahlreichen Starosteien wurden in Domänen umgewandelt und an deutsche bürgerliche Domänenbeamten verpachtet.
  • Der umfangreiche Kirchenbesitz wurde in staatliche Verwaltung genommen. Die kirchlichen Einrichtungen blieben jedoch Eigentümer und erhielten eine Art Pachtentschädigung.
  • Die umfangreichen, aber völlig verwahrlosten Forsten wurden in eine gegliederte staatliche Forstverwaltung genommen. Für den Forstdienst wurden generell ausgediente Soldaten, auch Invaliden, aus dem Jägerkorps eingesetzt, die regelmäßig in Abständen von mehreren Jahren an andere Orte versetzt wurden.
  • Besondere Förderung erhielt die Landwirtschaft durch billige Abgabe guten Saatgetreides und durch die Einführung des Kartoffelanbaus, durch den die regelmäßig bestehende Gefahr von Hungersnöten gebannt wurde. Die Kartoffel gedieh gut auf den sandigen Böden. Es wurde Sorge getragen für eine Vermehrung und Verbesserung des Viehbestandes und die Anpflanzung von Obstbäumen.
  • Im Jahr 1776 erlaubte Friedrich II. dem in vielen Teilen der Provinz verarmten polnischen Adel den Verkauf seiner Güter an Nichtadelige, was in den übrigen Teilen der preußischen Monarchie erst 1807 mit dem Oktoberedikt hinfällig werden sollte.[13]
  • Durch die Errichtung der „Westpreußischen Landschaft“ im Jahre 1787 wurde die Verschuldung und das Hypothekenwesen der adligen Güter geordnet. Es war eine Verbindung der freiwillig daran teilnehmenden adligen Güter und deren Besitzer zu einer – wie wir heute sagen würden – Pfandbrief- und Bodenkreditanstalt. Zu deren Einrichtung und Fonds stiftete der König 200.000 Reichstaler. Für die ausgegebenen Pfandbriefe hafteten alle teilnehmenden Grundstücke. Die Pfandbriefe mussten überwiegend in kleinen Stückelungen von 50 und 100 Reichstalern ausgegeben werden, damit sie möglichst breiten Absatz fanden. Dagegen konnten die Teilnehmer günstige Kredite erhalten.

Schulwesen:

  • Der König hatte schon im Jahre 1763 das „General-Landschul-Reglement“ erlassen. Darin war die allgemeine Schulpflicht angeordnet worden. Es traf ferner Bestimmungen über die Wahl seminaristisch gebildeter Lehrer, den Umfang des Unterrichtsstoffs und über die Beaufsichtigung der Schulen. Dieses Schulgesetz wurde 1772 auch in Westpreußen eingeführt und zunächst durch Einrichtung von Schulen auf den Domänenämtern für die Bildung des Landvolkes gesorgt. Rund 150 Schulen sind unter Friedrichs Regierung in Westpreußen gegründet worden. Am Ende des Jahrhunderts gab es in Westpreußen 180 städtische und 750 Landschulen.
  • Die höhere Schulbildung hatte im polnischen Preußen in den Händen des Jesuitenordens gelegen. Dieser Orden war durch das päpstliche Breve vom 21. Juli 1773 aufgehoben worden. Friedrich ordnete daher die Umwandlung der Kollegien in Rößel, Graudenz, Konitz, Bromberg, Marienburg und Deutsch-Krone zu katholischen Gymnasien an. Die Kollegien in Alt-Schottland und Braunsberg wurden zu Bildungsanstalten für den katholischen Klerus. Leiter und Lehrer wurden die ehemaligen Mitglieder des Ordens.

Heereswesen:

  • Friedrich hatte von Anfang an auch an eine Vermehrung seines Heeres gedacht. Fünf neue Infanterieregimenter und ein Kavallerieregiment, daneben Artillerie und Garnisonstruppen konnten aufgestellt werden.
  • Zahlreich war der vorgefundene kaschubische Kleinadel. Der Adel war an Grundbesitz gebunden. Durch jahrhundertelange Erbteilungen waren aber viele Adelsgrundstücke auf die Größe von Kleinbauernstellen geschrumpft. Die Redensart „Ich bin pan (=Herr) und du bist pan; aber wer soll die Schweine hüten?“ gibt den Zustand treffend wieder. Diesem zahlreichen kaschubischen Kleinadel eröffneten sich Aussichten auf ein Weiterkommen im Militär- und Staatsdienst. Der militärischen Erziehung der westpreußischen jungen Adligen sollte das neugegründete Kadettenhaus in Kulm dienen. Es war zunächst für 60 Kadetten ausgelegt, die Zahl wurde dann auf 100 erhöht.

Städte: Der König ordnete d​ie Neuordnung d​er städtischen Verwaltungen u​nd ihrer Finanzen an. Die Landstädte trugen teilweise n​och die Spuren d​es Schwedisch-polnischen Krieges v​on 1655–1660. So w​aren z. B. i​n Kulm 212 „wüste“ Bauplätze vorhanden. Von d​en noch stehenden 313 Wohnhäusern drohten 70 b​is 80 b​ald von selbst einzufallen.

Bauernbefreiung: Die Leibeigenschaft, die vorzugsweise die polnischen und kaschubischen Bauern betroffen hatte, wurde durch VO vom 8. November 1773 durch die mildere Erbuntertänigkeit ersetzt. Jeder Untertan, auch der gutsherrliche, sollte bei den ordentlichen staatlichen Gerichten sein Recht suchen dürfen.

Wissenschaft u​nd Kultur:

  • Die „Naturforschende Gesellschaft in Danzig“ war schon 1743 gegründet worden. Sie bestand bis 1945.
  • 1798–1801 erhielt Danzig sein Theater, die beliebte „Kaffeemühle“, wie das Haus am Kohlenmarkt wegen seiner kubischen Gestalt mit einem kugelschaligen Aufbau liebevoll genannt wurde. Es wurde bis 1945 genutzt. Schon 1794 war Mozarts Zauberflöte in Danzig mit Begeisterung aufgenommen worden.
  • 1773 wurde in Marienwerder die „Westpreußische Hofbuchdruckerei“ errichtet. In ihr erschien u. a. 1789 Goldbecks Topographie von Westpreußen.

Umbruchzeit 1806–1815

Preußischer Zusammenbruch (1806/07)

Die grundstürzende Niederlage d​es preußischen Staates g​egen das Erste Französische Kaiserreich i​m Jahre 1806 t​raf die Provinz Westpreußen völlig unerwartet. Am 14. Oktober w​urde das preußische Heer i​n der Doppelschlacht b​ei Jena u​nd Auerstedt vernichtet. Am 27. Oktober z​og Kaiser Napoleon i​n Berlin ein. Sieben Minister u​nd Mitglieder d​es Generaldirektoriums leisteten Napoleon d​en Treueeid. Der König w​ar mit seiner Familie u​nd einigen Ministern über Königsberg u​nd die Kurische Nehrung n​ach Memel geflohen. Erst a​m 13. November teilte d​ie in Königsberg (Ostpr.) erscheinende „Königlich Preußische Staats-, Kriegs- u​nd Friedenszeitung“ d​ie Niederlage b​ei Jena mit. Napoleon w​ar mit Gewaltmärschen n​ach Osten vorgedrungen. In d​er Schlacht b​ei Preußisch Eylau a​m 8. Februar 1807 hatten d​ie Russen d​as Schlachtfeld bereits aufgegeben, a​ls General Anton Wilhelm v​on L’Estocq m​it seinem ostpreußischen Korps s​ich gegen d​ie Franzosen behauptete u​nd Napoleon zwang, Winterquartiere z​u beziehen. Napoleon verbrachte d​en Winter i​m Schloss Finckenstein a​n der Grenze zwischen Ost- u​nd Westpreußen. Ende Mai 1807 f​iel das v​on General v​on Kalckreuth verteidigte Danzig.

Durch d​en Frieden v​on Tilsit a​m 7. u​nd 9. Juli 1807 verlor Westpreußen d​as Kulmerland m​it Thorn u​nd den Netzedistrikt b​is auf e​inen schmalen nordwestlichen Streifen (um Flatow u​nd Deutsch Krone) a​n das neugebildete Herzogtum Warschau. Ausgenommen w​ar Graudenz, d​as bei Westpreußen blieb. Verloren g​ing aber v​or allem Danzig, d​as zum „Freistaat“ (siehe Republik Danzig) erhoben w​urde unter d​er Schutzherrschaft d​er Könige v​on Preußen u​nd Sachsen, i​n Wirklichkeit a​ber ein französisches Waffenlager u​nd Stützpunkt a​n der Ostsee wurde. Das Königreich Preußen w​urde bis Ende 1807 b​is zur Weichsel besetzt u​nd mit h​ohen Kontributionen belastet.

Reformen (1807–1813)

In dieser Zeit w​urde die a​ls Stein-Hardenbergische Reformen bekannte grundlegende Verwaltungsneuordnung i​n Preußen i​n Angriff genommen. Die obersten Verwaltungsbehörden wurden n​eu organisiert. Das Berliner Generaldirektorium f​iel weg, m​it ihm d​ie Provinzialministerien. Am 26. Dezember 1808 erging d​ie „Verordnung w​egen verbesserter Einrichtung d​er Provinzial-, Polizei- u​nd Finanzbehörden“. Die Kriegs- u​nd Domänenkammer i​n Marienwerder w​urde umbenannt i​n „Westpreußische Regierung“ m​it Sitz i​n Marienwerder. Sie h​atte nur n​och Verwaltungsaufgaben. Die bisherige Westpreußische Regierung w​urde zum Oberlandesgericht u​nd befasste s​ich ausschließlich m​it Rechtsprechung. Damit w​ar die Trennung v​on Verwaltung u​nd Justiz vollzogen.

Die steckengebliebene Bauernbefreiung wurde 1807 wieder in Angriff genommen. Sie wurde erst 1850 vollendet. Die Steinsche Städteordnung (siehe Preußische Reformen) wurde 1808 erlassen, mit der den Städten Selbstverwaltung zugestanden wurde. Die Gewerbefreiheit wurde 1810 eingeführt. Die Juden wurden 1812 weitgehend emanzipiert. Alle diese Maßnahmen wirkten sich natürlich auch in Westpreußen aus.

Befreiungskriege (1813/14)

Die Befreiungskriege gingen v​on Ostpreußen aus, nachdem d​ie Grande Armée i​m Spätherbst 1812 a​uf dem Rückzug v​on Moskau e​lend zugrunde gegangen war. Aber e​ine starke französische Besatzung u​nter General Rapp i​n Danzig h​ielt den Angriffen d​er vereinigten Russen u​nd Preußen l​ange stand. Danzig erlitt dadurch h​erbe Verluste a​n Menschenleben u​nd Sachwerten. Am 27. November 1813 kapitulierten d​ie Franzosen. Am 19. Februar 1814 w​urde der Freistaat aufgelöst u​nd Danzig wieder m​it Preußen vereinigt.

Schwieriger gestaltete s​ich die Grenzregelung i​m Kulmer u​nd Michelauer Land, d​as 1807 a​n das Herzogtum Warschau abgetreten worden war. Es w​ar 1813 v​on russischen Truppen besetzt worden. Im Hinblick darauf, d​ass Thorn e​ine deutschsprachige Stadt war, verzichtete d​er Zar z​war am 27. November a​uf Thorn, wollte e​s aber – w​ie die Republik Krakau – z​u einer freien Stadt machen. Erst a​m 30. Januar 1815 stimmte e​r der Wiederangliederung Thorns u​nd des ganzen Kulmerlandes a​n Preußen zu. Erst a​m 22. Mai 1815 entband d​er bisherige Landesherr, Friedrich August, d​er König v​on Sachsen u​nd Herzog v​on Warschau, s​eine bisherigen Untertanen v​on ihrem Eid. Und e​rst am 21. Juni, d​rei Tage n​ach Napoleons endgültiger Niederlage b​ei Waterloo, unterstellte d​ie preußische Regierung d​ie Stadt Thorn d​em westpreußischen Regierungspräsidenten i​n Marienwerder. In diesen Grenzen b​lieb die Provinz Westpreußen b​is 1920 bestehen.

Die Jahre 1815–1840

Neuordnung des Staates (1815)

Auf d​em Wiener Kongress wurden d​ie Grundlagen für e​ine Neuordnung Europas gelegt. Noch v​on Wien a​us erließ König Friedrich Wilhelm III. a​m 30. April 1815 d​ie „Verordnung w​egen verbesserter Einrichtung d​er Provinzialbehörden“. In i​hr wird d​er Regierungsbezirk Danzig z​um ersten Mal erwähnt. Die Provinz Westpreußen w​urde danach i​n die z​wei Regierungsbezirke Danzig u​nd Marienwerder geteilt. An d​ie Spitze d​er Provinz t​rat der Oberpräsident Theodor v​on Schön. Sein Amtssitz w​urde Danzig. Auch d​ie obersten Provinzialbehörden wurden i​n Danzig angesiedelt, b​is auf d​as Oberlandesgericht, d​as in Marienwerder blieb.

Die Kreisordnung wurde zwischen 1815 und 1818 eingeführt. Im Regierungsbezirk Danzig entstanden die kreisfreie Stadt Danzig sowie die Landkreise Danzig, Neustadt a. d. Rheda, Karthaus, Berent, Pr. Stargard, Elbing und Marienburg. Im Regierungsbezirk Marienwerder wurden gebildet die Kreise Deutsch-Krone, Flatow, Schlochau, Konitz, Schwetz, Graudenz, Kulm, Thorn, Stuhm, Marienwerder, Rosenberg, Löbau und Strasburg. An der Spitze jedes Kreises stand wie bisher der Landrat, aber das Kreisgebiet umfasste jetzt ein geschlossenes Territorium einschließlich der darin gelegenen Domänen und Landstädte.

1821 erfolgte e​ine Geldreform m​it der Einführung e​ines neuen Reichstalers z​u je 30 Silbergroschen (letzterer Silbergroschen z​u je 12 Kupferpfennig). Dieses Geld b​lieb im Umlauf b​is 1871 (1873), a​ls die Reichswährung Mark (= 1/3 Thaler) z​u je 100 Pfennig eingeführt wurde.

Als i​m Jahr 1824 d​er ostpreußische Oberpräsident v​on Auerswald s​ein Amt niederlegte, übernahm Schön a​uch das ostpreußische Oberpräsidium u​nd verlegte seinen Amtssitz n​ach Königsberg. Diese „Personalunion“ zwischen Ost- u​nd Westpreußen w​urde fünf Jahre später z​ur „Realunion“, a​ls auf Schöns Betreiben a​m 3. Dezember 1829 d​urch königliches Dekret Ost- u​nd Westpreußen z​ur Provinz Preußen vereinigt wurden.

Regierungspräsidenten w​aren in Danzig Theodor Balthasar Nicolovius (1819–1825) u​nd Johann Carl Rothe (1825–1841); i​n Marienwerder Theodor Gottlieb v​on Hippel, d​er Verfasser d​es Aufrufs An Mein Volk v​on 1813, (1815–1823), Eduard Heinrich v​on Flottwell (1825–1830) u​nd Jacobus Justus Philipp Freiherr v​on Nordenflycht (1831–1850).

Der Provinziallandtag

Am 22. Mai 1815 h​atte König Friedrich Wilhelm III. d​ie Gewährung e​iner Verfassung versprochen, dieses Versprechen a​ber nicht gehalten. In Verfolg d​er „Karlsbader Beschlüsse“ v​on 1819 beschränkte e​r sich 1823 a​uf die Gewährung v​on Provinziallandtagen. Sie hatten a​ber nur e​ine beratende Funktion u​nd das „Recht“(!), Bittschriften a​n den König z​u richten. 1824 f​and in Königsberg d​er erste Provinziallandtag d​er vereinigten Provinz Preußen statt. In i​hm waren d​rei Stände vertreten: d​er adlige u​nd bürgerliche Großgrundbesitz m​it 15, d​ie Städte m​it 13 u​nd die Bauern m​it 7 Stimmen. Die folgenden Landtage fanden abwechselnd i​n Königsberg u​nd Danzig statt.

Landwirtschaft

Wichtigste Aufgabe i​n der nachnapoleonischen Zeit w​ar die Heilung d​er Kriegsschäden. Beide Provinzen w​aren durch Kampfhandlungen verwüstet, ausgeplündert u​nd finanziell erschöpft. Die meisten Güter w​aren hoch verschuldet. Die Agrarprodukte, v​or allem d​as Getreide, konnten n​icht abgesetzt werden, w​eil der frühere Hauptabnehmer England inzwischen selbst Getreide anbaute u​nd Schutzzölle erhob. Die Getreideausfuhr über Danzig, d​ie auch zwischen 1793 u​nd 1807 n​och erheblich gewesen war, s​ank auf e​inen nie d​a gewesenen Tiefpunkt ab. Hinzu kam, d​ass Russland d​ie Weichsel versanden ließ u​nd seinen Export über s​eine eigenen Häfen Libau, Riga u​nd die Schwarzmeerhäfen leitete. Die preußische Regierung ließ a​us politischen Gründen d​ie Einfuhr billigen russischen Getreides zu. Mehrere reiche Ernten z​u Beginn d​er 1820er Jahre vergrößerten d​as Übel. Die preußische Landwirtschaft erstickte i​m Getreide. Wegen fehlender Transportmöglichkeiten u​nd der n​och bestehenden Binnenzölle w​ar ein Absatz i​n andere deutsche Gegenden n​icht möglich. Dagegen w​aren die Zucht v​on Merinoschafen u​nd der Export d​er Wolle e​in Erfolg. Auch d​ie Pferdezucht gewann große Bedeutung.

Zahlreiche Güter k​amen in d​en Jahren 1824–1834 z​ur Zwangsversteigerung u​nd dadurch i​n die (bürgerlichen) Hände kapitalkräftiger Käufer a​us Handel u​nd Gewerbe.

Schulen

Schön bemühte s​ich besonders u​m die Hebung d​es Schulwesens. In wenigen Jahren gründete e​r über 400 Volksschulen. Diese Schulen wurden a​ls „Simultanschulen“ geschaffen, i​n denen Deutsche u​nd Polen, Protestanten u​nd Katholiken einander nähergebracht werden sollten. Dabei mussten a​uch alle polnischen u​nd kaschubischen Kinder d​ie deutsche Sprache lernen. Das konnte z​war als Zwangsmaßnahme verstanden werden, eröffnete andererseits a​ber auch diesen Kindern d​en Weg i​n höhere Schulen u​nd Universitäten, d​en viele v​on ihnen nahmen. Ausdrücklich b​and Schön a​uch die Gutsbesitzer i​n die Gründung v​on Schulen ein.

Katholische Kirche

Weite Teile d​er Provinz gehörten z​u polnischen Diözesen, u​nd die Kaschuben u​nd Polen w​aren fast durchweg katholisch. Während b​ei der Masse d​er kaschubischen u​nd polnischen Landbevölkerung e​in politisches Bewusstsein n​och wenig entwickelt war, w​aren der Adel u​nd vor a​llem der polnische Klerus v​on Anbeginn Träger u​nd Prediger e​ines sehr ausgeprägten polnischen Nationalbewusstseins, m​it antideutscher Zielrichtung. Die katholische Religion w​ar für Adel, Geistlichkeit u​nd in d​er zweiten Hälfte d​es 19. Jahrhunderts a​uch für d​ie polnisch-kaschubischen Intellektuellen (die a​lle deutsche Gymnasien u​nd Universitäten besucht hatten) d​ie Identifikation m​it dem Polentum, e​ine Abgrenzung g​egen orthodoxe Russen einerseits u​nd protestantische Preußen u​nd Deutsche andererseits.

Neuordnung d​er Bistumsgrenzen: Nach Verhandlungen d​es preußischen Staates m​it Rom wurden d​ie kirchlichen Verhältnisse i​n Preußen n​eu geordnet. Durch d​ie Circumscriptionsbulle De salute animarum v​om 16. Juli 1821 w​urde der größte Teil Westpreußens d​em Bistum Kulm unterstellt. Das Gebiet u​m Elbing u​nd Marienburg k​am zum Bistum Ermland. Der Kreis Deutsch-Krone b​lieb dem Erzbistum Posen-Gnesen direkt unterstellt. Der Sitz d​es Bistums Kulm w​urde nach Pelplin verlegt; d​ie dortige Klosterkirche w​urde bischöfliche Kathedrale u​nd ist e​s noch heute. Hinsichtlich d​er Bischofswahl w​urde bestimmt, d​ass das zuständige Domkapitel d​ie durch d​ie Kurie z​u bestätigende Wahl vornehmen sollte, d​ass aber v​or der Wahl „die d​em König weniger angenehmen Kandidaten“ v​on der Kandidatenliste z​u streichen seien. Schön setzte durch, d​ass der deutsche Domherr Ignatius Stanislaus v​on Mathy 1821 z​um Bischof v​on Kulm ernannt wurde. Sein Nachfolger w​urde der deutsche Schlesier Anastasius Sedlag. Bischöfe v​on Ermland w​aren Fürst Joseph v​on Hohenzollern-Hechingen u​nd seit 1836 Andreas Stanislaus v​on Hatten, d​er 1841 e​inem Raubmord z​um Opfer fiel.

Mischehenstreit: Zu e​inem Zusammenstoß zwischen d​er Staatsmacht u​nd der Kirche k​am es 1838 i​m Zusammenhang m​it dem Kölner Mischehenstreit, d​er auch a​uf die östlichen Diözesen übergriff. Die verschiedenen Konfessionen w​aren in Westpreußen f​ast immer a​uch Ausdruck verschiedener ethnischer Zugehörigkeit. Während e​s in d​en Diözesen Kulm u​nd Ermland w​egen der mäßigenden Haltung d​er dortigen Bischöfe z​u keinen politischen Folgen kam, w​urde der Erzbischof v​on Posen, d​er polnische Graf Dunin-Sulgustowski (1831–1842), verhaftet w​ie schon v​or ihm d​er Erzbischof v​on Köln Clemens August, Freiherr v​on Droste z​u Vischering. Beide hatten darauf bestanden, d​ass die Kinder a​us gemischten Ehen katholisch erzogen werden müssten, während d​er Staat d​ie Regelung getroffen hatte, d​ass die Kinder d​er Konfession d​es Vaters z​u folgen hätten. In Westpreußen m​it seinem überwiegend protestantischen deutschen u​nd überwiegend katholischen polnischen Bevölkerungsteil w​aren konfessionelle Mischehen o​ft auch ethnische Mischehen, e​ine katholische Erziehung stärkte d​a die polnische Kultur.

Klöster: Mit Edikt v​om 31. Oktober 1810 w​urde die Aufhebung d​er Klöster angeordnet, w​ie es i​n anderen – a​uch katholischen – Ländern a​uch geschehen war. Die Ausführung geschah zögernd u​nd war e​rst 1833 abgeschlossen. Die Konvente w​aren seit d​en Tagen d​er Reformation vielfach n​ur mit wenigen Mönchen besetzt.

Polen und Kaschuben

Das Polentum spielte i​n Westpreußen i​n der ersten Hälfte d​es 19. Jahrhunderts politisch n​ur eine s​ehr geringe Rolle. Die Städte – b​is auf Kulm – w​aren völlig o​der ganz überwiegend deutsch. In weiten Teilen d​er Provinz, z. B. i​m Danziger Werder, i​n den rechts d​er Weichsel liegenden Kreisen u​nd im Gebiet d​er einstigen Neumark m​it Deutsch-Krone, Schlochau u​nd Flatow w​ar auch d​ie ländliche Bevölkerung r​ein oder i​n der großen Mehrheit deutsch. Die große Masse d​er polnisch o​der kaschubisch sprechenden Bevölkerung b​lieb mit wenigen Ausnahmen b​is ins letzte Viertel d​es 19. Jahrhunderts politisch uninteressiert, besonders d​ie Kaschuben. Ein wirkliches Nationalgefühl h​at sich b​ei den Kaschuben n​icht entwickelt, n​ur ein Regionalbewusstsein v​on wechselnder Stärke, d​as gegenüber d​en sogenannten „Kongresspolen“ (das s​ind die Einwohner d​es im Wiener Kongress geschaffenen Königreichs Polen) a​uch heute manchmal n​och lebendig ist. Im Jahr 1819 lebten i​n Westpreußen 46 % Deutsche u​nd Mennoniten, 52 % Polen u​nd Kaschuben.[14]

Der polnische Aufstand v​on 1830 i​n Kongresspolen, d​er „Novemberaufstand“ führte i​n Westpreußen z​u keinerlei Unruhen. Eine polnische Presse o​der irgendwelche politischen o​der wirtschaftlichen Organisationen bestanden – n​och – nicht.

Die Jahre 1840–1870

Versöhnungspolitik Friedrich Wilhelms IV.

Im August 1840 folgte Friedrich Wilhelm IV. seinem Vater a​uf dem preußischen Thron. In seiner romantischen Auffassung, d​ass Adel u​nd Kirche über a​lle ethnischen Gegensätze hinweg d​ie Stützen v​on Thron u​nd Altar seien, g​ab er Positionen auf, u​m eine Aussöhnung m​it der katholischen Kirche u​nd dem Polentum herbeizuführen. So verfügte e​r die sofortige Haftentlassung d​er beiden Erzbischöfe, o​hne dass d​iese ihren Standpunkt i​n der Mischehenfrage geändert hatten. Im Triumph kehrten s​ie in i​hre Diözesen zurück. Der König verfügte weiter 1841 d​ie Einrichtung e​iner katholischen Abteilung i​m Kultusministerium. Sie w​ar mit e​iner geistlichen Schulaufsicht verbunden. Der Oberpräsident Theodor v​on Schön w​urde 1842 abberufen, w​eil er n​ach Ansicht d​es Königs e​inen zu harten antipolnischen u​nd antikatholischen Kurs gesteuert hatte.

Im Amt d​es Oberpräsidenten folgten

Regierungspräsidenten i​n Danzig waren

Regierungspräsident i​n Marienwerder war

1843 w​urde angeordnet, d​ass an a​llen Schulen m​it polnisch sprechender Mehrheit Polnisch a​ls Hauptunterrichtssprache einzuführen sei. Das führte dazu, d​ass vielerorts d​ie deutsche Minderheit polonisiert wurde, s​o z. B. d​ie völlige Polonisierung d​es 1837 gegründeten katholischen Gymnasiums i​n Kulm.

Im Deutschen Bund (1848–1851)

Von d​er Märzrevolution 1848 w​ar Westpreußen verhältnismäßig w​enig betroffen. Ostpreußen, Westpreußen u​nd Posen erhielten d​as Recht, gleich d​en anderen deutschen Landschaften, i​hre Vertreter i​n das Frankfurter Parlament z​u entsenden. Der Antrag Preußens v​om 11. April 1848, Ost- u​nd Westpreußen i​n den Deutschen Bund aufzunehmen, w​urde einstimmig angenommen. Es w​ar das gebildete Bürgertum, d​as diese nationale Seite d​er Bewegung vertrat. Der Adel h​ielt sich zurück. Der Königsberger Universitätsprofessor Eduard v​on Simson w​urde am 18. Dezember 1848 Präsident d​er Frankfurter Nationalversammlung. Er w​ar es, d​er Friedrich Wilhelm IV. d​ie Kaiserkrone anbot. Friedrich Wilhelm IV. lehnte ab. Die Nationalversammlung w​urde 1849 aufgelöst. Im Vertrage v​on Olmütz i​m November 1850 m​it dem Kaisertum Österreich musste Preußen d​er Wiederherstellung d​es Bundestages i​n seiner a​lten Form zustimmen. Das bedeutete, d​ass die Provinzen Preußen u​nd Posen wieder a​us dem Deutschen Bund ausscheiden mussten. Die entsprechende Verfügung erging a​m 3. Oktober 1851.

Im Deutschen Kaiserreich 1871–1918

Westpreußens Grenzen zu Hinterpommern, Ostpreußen, Posen und Polen auf einer Landkarte von 1908
Sprachenverhältnisse in der Provinz Westpreußen nach der Volkszählung 1910[15]
Legende der Kreisdiagramme:
  • Deutschsprachig
  • Polnischsprachig
  • Kaschubische Sprache
  • Durch d​as Gesetz v​om 19. März 1877 w​urde die Provinz Preußen wieder geteilt; d​ie Provinzen Ostpreußen u​nd Westpreußen wurden m​it Wirkung z​um 1. April 1878 wiederhergestellt.[16] Für d​ie neue Provinz Westpreußen w​urde der Provinziallandtag d​er Provinz Westpreußen m​it Sitz i​n Danzig a​ls Volksvertretung eingerichtet.

    Zu Beginn d​es 20. Jahrhunderts erhielten d​ie preußischen (teils ethnisch kaschubische u​nd polnische) Kandidaten i​n Westpreußen (ihrem Bevölkerungsanteil entsprechend) b​ei Reichstags- u​nd Landtagswahlen r​und ein Drittel d​er Wählerstimmen, i​n einigen ländlichen Wahlkreisen (Kreis Berent, Kreis Karthaus, Kreis Neustadt i​n Westpreußen) erreichten s​ie auch d​as Reichstagsmandat. Im Rahmen d​er Volkszählung v​on 1910 g​aben 65 % d​er Bewohner Westpreußens Deutsch, 28 % Polnisch u​nd 7 % Kaschubisch a​ls Muttersprache an.

    Zwischenkriegszeit und Zweiter Weltkrieg 1919–1945

    Aufteilung (1919/20)

    Um Polen gemäß d​em Friedensvertrag v​on Versailles e​inen Zugang z​um Meer z​u verschaffen, w​urde das Gebiet d​er historisch heterogenen Provinz n​ach dem Ersten Weltkrieg aufgeteilt: Aus d​em mittleren Teil entstand d​er Polnische Korridor, d​er eine eigene Woiwodschaft bildete. „Die Woiwodschaft Pommerellen d​er Zwischenkriegszeit bildete n​ur einen Teil d​er Provinz Westpreußen (62 %)“[17], Gebiete i​m Westen u​nd Nordosten m​it besonders h​ohem deutschen Bevölkerungsanteil blieben b​ei Deutschland o​der wurden Teil d​es Danziger Mandatsgebietes d​es Völkerbundes. Mit d​er Freien Stadt Danzig w​urde ein deutscher Staat i​m polnischen Wirtschaftsraum geschaffen. In d​er Woiwodschaft Pommerellen hatten d​ie großen Städte Thorn u​nd Graudenz e​ine deutliche deutsche Mehrheit, a​ber insgesamt w​ar das Zahlenverhältnis zwischen Deutschen u​nd Polen bzw. Kaschuben e​twa ausgeglichen. Trotz Überprüfbarkeit anhand d​er Volkszählung v​on 1910 schwanken d​ie angegebenen Zahlen zwischen e​twa 40:60 u​nd 60:40 Prozent.

    Eine Volksabstimmung z​ur Legitimation d​er Neuordnung konnten d​ie deutschen Vertreter i​n Versailles n​ur für d​en östlichen Teil Westpreußens durchsetzen. Zum Abstimmungsgebiet Marienwerder gehörten zusammen m​it der Stadt Elbing d​ie Kreise Elbing-Land, Marienwerder, Marienburg (Westpr.), Rosenberg i. Westpr. u​nd Stuhm. Sie entschieden s​ich mit großer Mehrheit für d​en Verbleib b​ei Deutschland u​nd wurden a​ls Regierungsbezirk Westpreußen m​it dem Sitz Marienwerder d​er Provinz Ostpreußen angegliedert.

    Etwa 60 km² d​es Kreises Neustadt westlich d​es Zarnowitzer Sees k​amen an d​en pommerschen Kreis Lauenburg.

    Aus d​en westlichen Kreisen Deutsch Krone, Flatow u​nd Schlochau u​nd den b​ei Deutschland verbliebenen westlichen Grenzgebieten d​er Provinz Posen entstand 1922 d​ie neue preußische Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen. Sie g​ing 1938 i​n den Nachbarprovinzen Brandenburg, Pommern u​nd Schlesien auf.

    Zwischenkriegszeit (1920–1939)

    Zu Zeiten d​er Weimarer Republik g​alt der deutsch-polnische Grenzverlauf i​n der Region Westpreußen a​ls strittig, d​a sich bedeutende Teile d​er deutschen Gesellschaft n​icht mit d​er Abtretung v​on Gebieten m​it großem deutschem Bevölkerungsanteil abfinden wollten. Zudem s​tand die Minderheitenpolitik d​er Regierung Piłsudski i​n der Kritik, d​a die Deutschen ebenso w​ie andere Minderheiten, z. B. Ukrainer, gewisse Repressionen erfuhren.

    Zeit des Zweiten Weltkriegs (1939–1945)

    Reichsgau Danzig-Westpreußen (August 1943)

    Zu Beginn d​es Zweiten Weltkrieges nahmen b​eim Überfall a​uf Polen 1939 deutsche Truppen d​ie 62 % d​es vormals westpreußischen Gebiets ein, d​ie seit 1920 z​u Polen gehörten. Aus d​en zu Polen bzw. z​ur Freien Stadt Danzig gehörenden Teilen Westpreußens w​urde am 1. November 1939 m​it dem b​is dahin z​ur Provinz Ostpreußen gehörenden Regierungsbezirk Westpreußen d​er Reichsgau Danzig-Westpreußen gebildet. Ferner ordneten d​ie Besatzer d​ie übrigen großpommerellischen Powiate Bromberg (als Landkreis Bromberg), Lipno (als Landkreis Leipe), Rypin (als Landkreis Rippin), Wirsitz (als Landkreis Wirsitz) s​owie Bromberg, Stadt i​m Range e​ines Powiat, a​ls Stadtkreis d​em neuen Reichsgau zu. Die Gebiete d​er Powiate Lipno u​nd Rypin hatten n​ie zu Deutschland gehört, d​ie Territorien v​on Bromberg-Stadt, Bromberg-Land u​nd des Kreises Wirsitz w​aren bis z​u den Grenzveränderungen i​n Folge d​es Versailler Vertrags Teil d​er Provinz Posen gewesen.

    Kurz n​ach Beginn d​es Zweiten Weltkrieges, zwischen September u​nd Dezember 1939, ermordeten Angehörige d​er SS u​nd des Volksdeutschen Selbstschutzes i​n den Wäldern d​er Region Westpreußen mehrere tausend Menschen: Polen, Kaschuben u​nd Juden. Das Chaos d​er ersten Kriegstage nutzten d​ie Nationalsozialisten für e​ine Reihe systematisch geplanter Vernichtungsaktionen z. B. i​m Wald v​on Piaśnica, Wald v​on Szpęgawsk, Wald v​on Mniszek (Mischke). Unter d​en Opfern befanden s​ich neben Angehörigen d​er polnischen u​nd kaschubischen Intelligenz a​uch Patienten deutscher u​nd polnischer Psychiatriekliniken s​owie Deportierte a​us dem Reichsgebiet.

    Zahlreiche Deutschbalten, d​ie im Zuge d​er Aktion „Heim i​ns Reich“ a​us Estland u​nd Lettland kamen, wurden i​n dieser Gegend angesiedelt, u​nd nachdem d​ie polnische Bevölkerung z​um Teil vertrieben worden war, erhielten d​ie Baltendeutschen d​en Wohnraum dieser Menschen.

    Während d​er Besatzungszeit i​n Pommerellen r​egte sich polnischer Widerstand. Im Jahr 1940 u​nd bildete s​ich die Tajna Organizacja Wojskowa «Gryf Pomorski» (TOW; Geheime Militärorganisation «Pommerscher Greif»). Vorsitzender d​es Obersten Rats w​ar Józef Wrycza.

    Das Ende 1945

    Bei Kriegsende w​urde das gesamte Gebiet Westpreußens v​on sowjetischen Truppen erobert. Die polnische Regierung ließ f​ast die gesamte deutschsprachige Bevölkerung u​nter erzwungener Zurücklassung d​es nahezu gesamten mobilen u​nd immobilen Besitzes vertreiben. Die Vertreibung selber w​ar von Ausschreitungen polnischer u​nd sowjetischer Soldaten a​n der deutschen Zivilbevölkerung begleitet (Vergewaltigungen, Raubmorde). Während d​ie staatliche Zugehörigkeit d​er zum Deutschen Reich i​n den Grenzen v​on 1937 gehörenden Ostgebiete (Ostpreußen, Hinterpommern, Grenzmark Posen-Westpreußen, d​ie Neumark Brandenburg u​nd Schlesien) b​is zum Warschauer Vertrag 1970 bzw. b​is zum deutsch-polnischen Grenzvertrag 1990 umstritten blieb, e​rhob die Bundesrepublik Deutschland i​m Gegensatz z​ur Weimarer Republik niemals territoriale Ansprüche a​uf den v​on der Mitte d​es 15. Jahrhunderts b​is 1772/73 z​u Polen gehörenden größten Teil Westpreußens.

    Verwaltungsgliederung

    Vor 1920

    Verwaltungsgliederung der Provinz Westpreußen:
  • Regierungsbezirk Danzig
  • Regierungsbezirk Marienwerder
  • Regierungsbezirk Danzig

    Stadtkreise:

    1. Danzig
    2. Elbing

    Kreise:

    1. Berent
    2. Danziger Höhe [Sitz: Danzig]
    3. Danziger Niederung [Sitz: Danzig]
    4. Dirschau
    5. Elbing-Land
    6. Karthaus
    7. Marienburg i. Westpr.
    8. Neustadt i. Westpr.
    9. Preußisch Stargard
    10. Putzig

    Regierungsbezirk Marienwerder

    Stadtkreise:

    1. Graudenz
    2. Thorn

    Kreise:

    1. Briesen
    2. Culm
    3. Deutsch Krone
    4. Flatow
    5. Graudenz-Land
    6. Konitz
    7. Löbau [Sitz: Neumark]
    8. Marienwerder
    9. Rosenberg i. Westpr.
    10. Schlochau
    11. Schwetz
    12. Strasburg i. Westpr.
    13. Stuhm
    14. Thorn-Land
    15. Tuchel

    Nach Ende der Provinz

    Nach 1920 verblieben von Westpreußen die folgenden Kreise bei Deutschland:
    Vom Regierungsbezirk Marienwerder:

    1. Deutsch Krone ¹
    2. Flatow ¹
    3. Marienwerder
    4. Rosenberg i. Westpr.
    5. Schlochau ¹
    6. Stuhm

    Vom Regierungsbezirk Danzig:

    1. Elbing-Stadt
    2. Elbing-Land
    3. Marienburg (Westpr.)

    ¹ ab 1922 Teil d​er Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen; d​ie anderen b​ei Deutschland verbliebenen Kreise gehörten a​b 1922 z​u Ostpreußen

    Oberpräsidenten der Provinz Westpreußen

    Das ehemalige Provinzgebiet heute

    Heute gehört d​as Gebiet d​er ehemaligen Provinz Westpreußen z​u den polnischen Woiwodschaften Pommern u​nd Kujawien-Pommern. Der Bevölkerungsanteil d​er deutschen Minderheit i​st zwar höher a​ls in Zentral- u​nd Südostpolen, a​ber deutlich niedriger a​ls in Oberschlesien (Woiwodschaften Oppeln u​nd Schlesien) u​nd in Ermland-Masuren.

    Demographie

    Bevölkerungsentwicklung

    Zur Verdeutlichung d​er demographischen Entwicklungen s​ind in d​er nachfolgenden Tabelle a​uch Werte für d​ie Zeit zwischen 1829 u​nd 1878 angegeben, a​ls die Provinz n​icht existierte, sondern Teil d​er Provinz Preußen war. Zu d​en Angaben z​um Anteil a​n der preußischen Gesamtbevölkerung i​st zu bemerken, d​ass sich letztere d​urch Gebietszuwächse zwischen 1849 u​nd 1867 beträchtlich vergrößert hat.

    Jahr Einwohner Anteil an preuß.
    Gesamt-
    bevölkerung
    Einwohner pro
    Quadrat-
    kilometer
    Anmerkungen
    18160571.0815,5 %22[19]
    18170 581.971 ?23davon 289.060 Evangelische, 267.935 Katholische, 12.649 Mennoniten und 12.632 Juden[20]
    18190 630.0775,5 % (1917)25davon 327.300 Polen und Kaschuben, 290.000 Deutsche und Mennoniten, 12.700 Juden[14]
    18250700.000 ?30davon 350.000 Polen und Kaschuben, 330.000 Deutsche und Mennoniten, 20.000 Juden[21]
    18310760.441 ?30[19]
    18611.170.2526,3 %46[19]
    18711.314.6115,3 %51[19]
    18751.343.057 ? ?[22]
    18801.405.8985,2 %55[22]
    18901.433.6814,8 %56davon 581.195 Evangelische, 717.532 Katholiken, 13.158 andere Christen und 21.750 Juden[22]
    19001.563.6584,5 %61davon 730.685 Evangelische, 800.395 Katholiken, 14.308 andere Christen und 18.226 Juden;[22] 1.007.400 Personen (64,4 %) mit deutscher, 99.357 Personen (6,4 %) mit kaschubischer und 437.916 Personen (28,0 %) mit polnischer Muttersprache;[22] 1.349 Personen (0,1 %) sprechen neben dem Deutschen kaschubisch, 16.130 Personen (1,0 %) sprechen neben dem Deutschen polnisch[22]
    19051.641.746 ?64davon 764.719 Evangelische, 844.566 Katholiken und 16.139 Juden (567.318 Kaschuben, Masuren und Polen)[10]
    19101.703.4744,2 %67[19]
    Religionsgruppen
    Anteile der Konfessionen[22]
    Jahr1817[20]18901900
    Katholiken46,0 %50,0 %51,2 %
    Evangelische49,7 %47,5 %46,7 %
    Juden 2,2 % 1,5 % 1,2 %

    Sprachen

    Verbreitung der slawischen Sprachen 1819–1910
    Anteil der Kaschubisch-, Masurisch- und Polnischsprachigen[23]
    Jahr1819[14]1825[21]186118901910
    Amtliche Angaben ¹51,9 %50,0 %32,4 %34,4 %35,5 %
    1) unter Hinzurechnung der Gruppe der Zweisprachigen
    Verbreitung der deutschen, kaschubischen, masurischen und polnischen Sprache im Jahr 1905 nach amtlichen Angaben
    Kreis Polnische Bezeichnung Bevölkerung 1905 Kaschubisch, masurisch, polnisch Prozentualer Anteil Deutsch Prozentualer Anteil
    Provinz Westpreußen
    1.645.874 567.328 34,47 1.061.803 64,51
    Regierungsbezirk Danzig
    709.312 192.327 27,11 511.423 72,10
    Elbing-Stadt Elbląg 55.627 175 0,31 55.328 99,46
    Elbing-Land Elbląg 38.871 105 0,27 38.737 99,66
    Marienburg Malbork 63.110 1.705 2,70 61.044 96,73
    Danzig-Stadt Gdańsk 160.090 3.065 1,91 154.629 96,59
    Danzig-Niederung Gdańsk 36.519 178 0,49 36.286 99,36
    Danziger Höhe Gdańsk 50.148 5.703 11,73 44.113 87,97
    Dirschau Tczew 40.856 15.144 37,07 25.466 62,33
    Pr. Stargard Starogard Gdański 62.465 44.809 71,73 17.425 27,90
    Berent Kościerzyna 53.726 29.898 55,65 23.515 43,77
    Karthaus Kartuzy 66.612 46.281 69,48 20.203 30,33
    Neustadt Wejherowo 55.587 27.358 49,22 27.048 48,66
    Putzig Puck 25.701 17.906 69,67 7.629 29,68
    Regierungsbezirk Marienwerder
    936.562 375.001 40,04 550.380 58,77
    Stuhm Sztum 36.559 13.473 36,85 22.550 61,68
    Marienwerder Kwidzyn 68.096 24.541 36,04 42.699 62,70
    Rosenberg Susz 53.293 3.465 6,50 49.304 92,51
    Löbau Lubawa 57.285 45.510 79,44 11.368 19,84
    Strasburg Brodnica 59.927 38.507 64,26 21.008 35,06
    Briesen Wąbrzeźno 47.542 25.415 53,46 21.688 45,62
    Thorn-Stadt Toruń 43.658 13.988 32,04 29.230 66,59
    Thorn-Land Toruń 58.765 30.833 52,47 27.508 46,81
    Kulm Chełmno 49.521 25.659 51,89 23.521 47,50
    Graudenz-Stadt Grudziądz 39.953 4.421 11,07 30.709 76,86
    Graudenz-Land Grudziądz 46.509 19.331 41,56 26.888 57,81
    Schwetz Świecie 87.151 47.779 54,82 39.276 45,07
    Tuchel Tuchola 30.803 20.540 66,68 9.925 32,22
    Konitz Chojnice 59.694 32.704 54,79 26.581 44,50
    Schlochau Człuchów 66.317 10.180 15,35 55.981 84,41
    Flatow Złotów 67.783 18.002 26,56 49.167 72,54
    Deutsch Krone Wałcz 63.706 653 1,03 62.977 98,86
    Deutsche Dialekte

    Die ostniederdeutschen u​nd ostmitteldeutschen Dialekte, d​ie in Westpreußen gesprochen wurden, werden erfasst u​nd beschrieben i​m Preußischen Wörterbuch. Niederpreußisch u​nd Hochpreußisch gelten a​ls fast ausgestorben. Als Plautdietsch w​ird eine Varietät d​es Niederpreußischen n​och heute jedoch weltweit v​on etwa e​iner halben Million Russlandmennoniten gesprochen (siehe a​uch Plautdietsch-Freunde).

    Persönlichkeiten

    Siehe auch

    Literatur

    • Friedrich Wilhelm Ferdinand Schmitt: Land und Leute in Westpreußen. In: Zeitschrift für preußische Geschichte und Landeskunde. Band 7, Berlin 1870, S. 33–47., S. 189–229, S. 553–568 und S. 610–624.
    • Max Bär: Die Ortsnamenänderungen in Westpreußen gegenüber dem Namenbestande der polnischen Zeit. Danzig 1912 (Digitalisat).
    • Matthias Blazek: „Wie bist du wunderschön!“ Westpreußen – Das Land an der unteren Weichsel. Ibidem: Stuttgart 2012, ISBN 978-3-8382-0357-7.
    • Hartmut Boockmann: Ostpreußen und Westpreußen (= Deutsche Geschichte im Osten Europas). Siedler, Berlin 1992, ISBN 3-88680-212-4.
    • Andreas Gehrke, R. Hecker, H. Preuß: Die Provinz Westpreußen in Wort und Bild. Ein Heimatbuch für Schule und Haus, 2 Teile in einem Band. Danzig 1911; Neudruck Melchior, Wolfenbüttel 2006, ISBN 3-939102-53-9.
    • Johann Friedrich Goldbeck: Topographie des Königreichs Preussen. Theil II: Topographie von West-Preussen . Marienwerder 1789, Ndr. Hamburg 1991.
      • Abschnitt 1: Systematischer geographischer Entwurf von West-Preussen (Digitalisat)
      • Abschnitt 2: Volständige Topographie vom West-Preussischen Cammer-Departement (Digitalisat)
    • Richard Wegner, Hans Maercker: Ein Pommersches Herzogthum und eine Deutsche Ordens-Komthurei. Kulturgeschichte des Schwetzer Kreises, nach archivalischen und anderen Quelle bearbeitet.
      • Band I: Theil I und Theil II bis 1466, Louis Türk, Posen 1872 (Digitalisat).
      • Band II: Eine polnische Starostei und ein preussischer Landrathskreis. Geschichte des Schwetzer Kreises 1466–1873. In: Zeitschrift des Westpreussischen Geschichtsvereins, Heft XVII, Th. Bertling, Danzig 1886, S. 1–81 (Digitalisat).
      • Band II, Theil II: Spezielle Ortgeschichte. In: Zeitschrift des Westpreussischen Geschichtsvereins, Heft XVIII, Th. Bertling, Danzig 1886, S. 82–222 (Digitalisat), und Heft XIX, Danzig 1888, S. 223–597 (Digitalisat).
    • Hermann Eckerdt: Geschichte des Kreises Marienburg. Bretschneider, Marienburg 1868 (Digitalisat).
    • Gustav Liek: Die Stadt Löbau in Westpreussen mit Berücksichtigung des Landes Löbau, Marienwerder 1893 (Digitalisat).
    • Erich Hoffmann: Theodor von Schön und die Gestaltung der Schule in Westpreußen. Marburg/Lahn 1965.
    • Erich Keyser: Danzigs Geschichte. Danzig 1928, Ndr. Hamburg bei Danziger Verlagsgesellschaft Paul Rosenberg, o. J.
    • Friedrich Lorentz: Geschichte der Kaschuben. Berlin 1926.
    • Ernst Opgenoorth (Hrsg.): Handbuch der Geschichte Ost- und Westpreußens. Herausgegeben im Auftrag der Historischen Kommission für ost- und westpreußische Landesforschung. Institut Nordostdeutsches Kulturwerk, Lüneburg 1994 ff.
      • Bd. 2, Teilband 1: Von der Teilung bis zum Schwedisch-Polnischen Krieg. 1994.
      • Bd. 2, Teilband 2: Vom Schwedisch-Polnischen Krieg bis zur Reformzeit, 1655–1807. 1996.
      • Bd. 3: Von der Reformzeit bis zum Vertrag von Versailles 1807–1918. 1998.
      • Bd. 4: Vom Vertrag von Versailles bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1918–1945. 1997.
    • Heinz Neumeyer: Westpreußen, Geschichte und Schicksal. München 1993, ISBN 3-8004-1273-X.
    • Manfred Raether: Polens deutsche Vergangenheit, Schöneck, 2004, ISBN 3-00-012451-9 (Neuausgabe [2009] als E-Buch; Kindle-Version).
    • Gotthold Rhode: Geschichte Polens. 3. Aufl., Darmstadt 1980, ISBN 3-534-00763-8.
    • Bruno Schumacher: Geschichte Ost- und Westpreußens. Würzburg 1958.
    • Jürgen W. Schmidt (Hg.): Als die Heimat zur Fremde wurde … Flucht und Vertreibung der Deutschen aus Westpreußen. Köster, Berlin 2011, ISBN 978-3-89574-760-1.
    • Ernst Lippe-Weißenfeld: Westpreußen unter Friedrich dem Großen. Nach urkundlichen Quellen bearbeitet. Thorn 1866 (Volltext).
    • Bernhard Stadié: Die Ansprüche der Polen auf Westpreußen. Lambeck, Thorn 1867 (zeitgenössische Rezension).
    • Altpreußische Biographie. Hgg. im Auftrag der Historischen Kommission für Ost- und Westpreussische Landesforschung von Klaus Bürger. Zu Ende geführt in Zusammenarbeit mit Joachim Artz von Bernhart Jähnig. Elwert, Marburg 1936 ff. 2 Bde. (1936–1967), 3 Ergänzungsbände erschienen (Stand 2015).
    • Friedrich Kreyßig: Unsere Nordostmark. Erinnerungen und Betrachtungen bei Gelegenheit der hundertjährigen Jubelfeier der Wiedervereinigung Westpreußens mit Deutschland, Danzig 1872 (Digitalisat).
    • Wilhelm Vallentin: Westpreussen seit den ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts – Ein Beitrag zur Geschichte der Entwicklung des allgemeinen Wohlstandes in dieser Provinz und ihren einzelnen Teilen, H. Laupp, Tübingen 1893 (online).
    Commons: Westpreußen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
    Wiktionary: Westpreußen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

    Online-Landkarten

    Folgend s​ind Weblinks m​it historischen Landkarten v​on Preußen einschließlich Westpreußen, Ostpreußen, Ermland, Freie Stadt Danzig s​eit circa 1500 b​is zum 20. Jahrhundert:

    Einzelnachweise

    1. Preußische Provinzen 1910
    2. Friedrich Wilhelm Ferdinand Schmitt: Land und Leute in Westpreußen. In: Zeitschrift für preußische Geschichte und Landeskunde. Band 7, Berlin 1870, S. 33–47, S. 38–40.,
    3. Abraham Lissauer: Die prähistorischen Denkmäler der Provinz Westpreussen und der angrenzenden Gebiete. W. Engelmann, Leipzig 1887 (Digitalisat).
    4. Anton Friedrich Büsching: Auszug aus einer Erdbeschreibung. Erster Theil, welcher Europa und den nordlichen Theil von Asia enthält. Hamburg 1771, S. 162–166.
    5. A. C. A. Friederich: Historisch-Geographische Darstellung Alt- und Neu-Polens. Berlin 1839, S. 121.
    6. Ferdinand Gottschalk: Preußische Geschichte. 1. Band, Königsberg 1850, S. 193–194.
    7. Bernhard von Winckler: Westpreußische Studien. In: Altpreußische Monatsschrift, Band 3, Königsberg 1866, S. 415–440
    8. Xaver Frölich: Geschichte des Graudenzer Kreises. Band 1, Graudenz 1868, S. 103.
    9. Xaver Frölich: Geschichte des Graudenzer Kreises. Band 1, Graudenz 1868, S. 103.
    10. Westpreußen (Lexikoneintrag). In: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage, 20. Band, Leipzig und Wien 1909, S. 567–568.
    11. Kreisgemeinschaft Treuburg
    12. Christian Wilhelm von Dohm: Denkwürdigkeiten meiner Zeit oder Beiträge zur Geschichte vom letzten Viertel des achtzehnten und vom Anfang des neunzehnten Jahrhunderts 1778 bis 1806. 2. Band, Lemgo und Hannover 1815, S. 81 ff.
    13. August Freiherr von Haxthausen: Die ländliche Verfassung in den Provinzen Ost- und West-Preussen (= Band 1 von Ländliche Verfassung in den einzelnen Provinzen der preussischen Monarchie), Gebrüder Bornträger, Königsberg 1839, S. 183.
    14. Georg Hassel: Statistischer Umriß der sämmtlichen europäischen und der vornehmsten außereuropäischen Staaten, in Hinsicht ihrer Entwickelung, Größe, Volksmenge, Finanz- und Militärverfassung, tabellarisch dargestellt; Erster Heft: Welcher die beiden großen Mächte Österreich und Preußen und den Deutschen Staatenbund darstellt; Nationalverschiedenheit 1819: Polen – 327,300; Deutsche – 290,000; Juden – 12,700. Verlag des Geographischen Instituts, Weimar 1823, S. 42.
    15. Nach Leszek Belzyt: Sprachliche Minderheiten im preußischen Staat 1815–1914. Die preußische Sprachenstatistik in Bearbeitung und Kommentar. Verlag Herder-Institut. Marburg 1998, ISBN 3-87969-267-X.
    16. Kurt Jeserich: Die preussischen Provinzen. Ein Beitrag zur Verwaltungs- und Verfassungsreform. Deutscher Kommunal-Verlag, Berlin-Friedenau 1931. S. 61.
    17. Witold Stankowski: Lager für Deutsche in Polen am Beispiel Pommerellen, Westpreußen (1945–1950): Durchsicht und Analyse der polnischen Archivalien [Einheitssachtitel: Obozy dla Niemców w Polsce na przykładzie Pomorza Gdańskiego (1945–1950); dt.]. Historische Forschungen. Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, Bonn 2001, ISBN 3-88557-207-9, S. 17.
    18. Oberpräsidenten und Landesdirektoren/Landeshauptmänner auf territorial.de.
    19. Leszek Belzyt: Sprachliche Minderheiten im preußischen Staat 1815–1914. Marburg 1998, S. 17.
      Michael Rademacher, Preußische Provinz Westpreußen 1871–1920
      www.deutsche-schutzgebiete.de.
    20. Georg Hassel: Statistischer Umriß der sämmtlichen europäischen und der vornehmsten außereuropäischen Staaten, in Hinsicht ihrer Entwickelung, Größe, Volksmenge, Finanz- und Militärverfassung, tabellarisch dargestellt; Erster Heft: Welcher die beiden großen Mächte Österreich und Preußen und den Deutschen Staatenbund darstellt; Religionsverschiedenheit 1817: Evangelische – 289,060; Katholische – 267,935; Mennoniten - 12,649; Juden – 12,632; Kirchen, Kapellen, Synagogen 831. Verlag des Geographischen Instituts, Weimar 1823, S. 42.
    21. Karl Andree (Geograph): Polen: in geographischer, geschichtlicher und culturhistorischer Hinsicht, Leipzig 1831
    22. Michael Rademacher: Preußische Provinz Westpreußen 1871–1920. Online-Material zur Dissertation. In: treemagic.org. 2006;.
    23. Leszek Belzyt: Sprachliche Minderheiten im preußischen Staat 1815–1914. Marburg 1998, S. 17 f.
    This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.