Provinz Preußen
Die Provinz Preußen, das eigentliche Königreich Preußen, war die namensgebende Provinz des Staates Preußen. Sie entstand 1824 durch Zusammenlegung der bisherigen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen und existierte bis 1878.
Bei der Ersten Teilung Polens 1772 hatte der preußische König Friedrich II. das Preußen königlich-polnischen Anteils ohne Danzig und Thorn erworben. Aus dem größten Teil dieser Erwerbungen wurde Westpreußen gebildet, während das Gebiet des Fürstbistums Ermland mit dem bisherigen „Königreich Preußen“ zur, ab 1773 so genannten, Provinz Ostpreußen vereint wurde.
Am 13. April 1824 wurden die Provinzen Westpreußen und Ostpreußen zu einer Provinz Preußen vereint, zunächst in Personalunion, seit dem 3. Dezember 1829 in Realunion. Sitz der Verwaltung war Königsberg. Am 1. April 1878 wurde die Vereinigung infolge eines Gesetzes vom 19. März 1877[1] aufgehoben und die Provinz Preußen wiederum in die Provinzen Ostpreußen (mit den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen) und Westpreußen (mit den Regierungsbezirken Danzig und Marienwerder) geteilt.
Für die Provinz bestand der Provinziallandtag der Provinz Preußen.
Liste der Oberpräsidenten der Provinz Preußen
- 1824–1842: Theodor von Schön
- 1842–1848: Carl Wilhelm von Bötticher
- 1848–1849: Rudolf von Auerswald
- 1849–1850: Eduard von Flottwell
- 1850–1868: Franz August Eichmann
- 1868–1878: Karl von Horn