Provinz Großherzogtum Niederrhein
Die Provinz Großherzogtum Niederrhein war bis 1822 eine von zunächst zehn Provinzen (1822: 9, 1824: 8, 1850: 9, 1866/8: 12, 1878: 13), in die der Staat Preußen nach dem Wiener Kongress 1815 durch die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 eingeteilt wurde. Mit der heute bekannten Region Niederrhein überlagerte sie sich kaum.
Die Provinz umfasste im Wesentlichen bestimmte südlich und westlich von Köln gelegene Gebiete, das Kurfürstentum Trier, Teile von Luxemburg und Limburg, Manderscheid, Malmedy, Güter der Pfalz, der Rheingrafen, des Herzogtums Jülich, die Stadt Aachen sowie weitere kleinere Herrschaften. Nach Ende der Napoleonischen Kriege wurden zunächst provisorisch die Generalgouvernements Mittelrhein und Niederrhein gebildet, aus denen dann die Provinz Großherzogtum Niederrhein entstand.
Der Sitz des Oberpräsidiums (Provinzialregierung) der Provinz Großherzogtum Niederrhein war in Koblenz. Oberpräsidenten waren von 1815 bis zum 28. März 1816 Johann August Sack und 1816 bis zum 27. Juni 1822 Karl Freiherr von Ingersleben.
Untergang des Namens
Bei der Gliederung des preußischen Staatsgebietes in Wahlbezirke für das Preußische Herrenhaus, die von 1854 bis 1918 Gültigkeit hatte, erhielten die drei Regierungsbezirke der früheren Provinz Großherzogtum Niederrhein die Namen Moselland (Regierungsbezirk Trier), West-Jülich (Regierungsbezirk Aachen) und Ober-Rhein (Regierungsbezirk Koblenz).
Entwicklung
Ab 30. April 1815 umfasste die Provinz Großherzogtum Niederrhein zwei Bezirke:
Durch den am 20. November 1815 geschlossenen Zweiten Pariser Frieden kam als dritter der
hinzu. Die jeweiligen Verwaltungen nahmen zum 22. April 1816 ihre Tätigkeit auf.
Nachdem am 1. Januar 1822 der Regierungsbezirk Kleve dem Regierungsbezirk Düsseldorf einverleibt worden war, wurden per königlicher Kabinettsorder am 22. Juni 1822 auch die Provinzen Großherzogtum Niederrhein und Jülich-Kleve-Berg vereinigt. Bis 1830 sprach man von den Rheinprovinzen, danach nur noch von der Rheinprovinz. Verwaltungssitz des rheinischen Oberpräsidiums wurde Koblenz. Die preußische(n) Rheinprovinz(en) setzte(n) sich seit 27. Juni 1822 aus fünf Regierungsbezirken zusammen:
- Regierungsbezirk Aachen
- Regierungsbezirk Düsseldorf
- Regierungsbezirk Köln
- Regierungsbezirk Koblenz
- Regierungsbezirk Trier
Provinzialwappen
1817 wurde dem Großherzogtum Niederrhein ein Wappen verliehen, das den preußischen Adler mit Herzschild zeigt. Der Herzschild trägt auf grünem Feld einen von rechts unten nach links oben verlaufenden, weißen (silbernen) Wellenbalken, der den Rhein und im Weiteren das Rheinland symbolisiert. Das Wappen wurde 1822 auf die Rheinprovinz übertragen. An die Farben und Symbole des Herzschilds knüpfte nicht nur die Provinz Nordrhein an, sondern auch das Land Nordrhein-Westfalen in seinem 1947 entworfenen Staatswappen.[1]
Literatur
- Georg Mölich, Veit Veltzke, Bernd Walter: Rheinland, Westfalen und Preußen – eine Beziehungsgeschichte. Aschendorff-Verlag, Münster 2011, ISBN 978-3-402-12793-3.
- Horst Romeyk: Die leitenden staatlichen und kommunalen Verwaltungsbeamten der Rheinprovinz 1816–1945 (= Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde. Band 69). Droste, Düsseldorf 1994, ISBN 3-7700-7585-4, S. 279.
Einzelnachweise
- Das Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen. In: Nordrhein-Westfalen Jahrbuch. 11. Jahrgang (2010), Walter de Gruyter, Berlin 2010, ISBN 978-3-598-23960-1 (Google Books)