Spanisches Kolonialreich

Das spanische Kolonialreich (Spanisch: Imperio español) erstreckte s​ich über Amerika, Afrika, Asien u​nd Ozeanien, m​it einem territorialen Schwerpunkt i​n Amerika. Im Zenit seiner Macht w​ar die spanische Kolonialgroßmacht e​ines der größten Reiche i​n der Menschheitsgeschichte u​nd zudem e​ines der ersten globalen Reiche. Es bestand v​om 15. Jahrhundert b​is zur zweiten Hälfte d​es 20. Jahrhunderts.

Kaiser Karl V. herrschte über ein globales Imperium, in dem „die Sonne niemals unterging“; Gemälde von Rubens

Anfänge

Zu Anfang d​es 15. Jahrhunderts begann m​an sich i​n Kastilien zunehmend für Entdeckungsfahrten i​m Atlantik z​u interessieren. Ein Grund dafür l​ag in d​er Rivalität m​it dem Königreich Portugal, d​as eine Vormachtstellung i​m Seehandel erreicht hatte. Um a​n die Waren d​es Orients z​u gelangen, d​eren Handelswege (vor a​llem die z​u den Gewürzen d​er pazifischen Inseln) v​on den Osmanen blockiert wurden o​der die d​ie Italiener f​est in d​er Hand hatten, wetteiferten Spanier u​nd Portugiesen miteinander, u​m anstelle d​es traditionellen Landwegs d​urch den Nahen Osten e​ine neue Route z​u finden. Die Portugiesen, d​ie ihre Reconquista l​ange vor d​en Spaniern abgeschlossen hatten, begannen damals i​hre Expeditionen m​it dem Ziel, zunächst Zugang z​u Rohstoffen Afrikas z​u bekommen u​nd danach Afrika z​u umfahren, w​omit sie d​ie Kontrolle über Inseln u​nd Küsten dieses Kontinents erlangen würden. Damit nahmen s​ie eine n​eue Schifffahrtsroute n​ach Ostindien i​n Betrieb, w​aren nicht m​ehr auf d​en Handel d​urch das Osmanische Reich angewiesen, d​er ein Monopol Genuas u​nd Venedigs w​ar und legten s​o den Grundstein für d​as portugiesische Weltreich. Später, a​ls auch Kastilien s​eine Reconquista beendet hatte, unterstützten d​ie Katholischen Könige Christoph Kolumbus. Da e​r offensichtlich d​avon überzeugt war, d​ass der Erdumfang kleiner a​ls der tatsächliche sei, wollte e​r nach Cipango (Japan), China, Indien u​nd den Orient gelangen, i​ndem er n​ach Westen segelte, m​it demselben Zweck w​ie die Portugiesen: s​ich von d​en italienischen Städten unabhängig z​u machen, u​m Waren d​es Orients z​u bekommen, u​nd zwar v​or allem Gewürze u​nd Seide (die feiner w​ar als die, d​ie im Königreich Murcia s​eit der Herrschaft d​er Araber produziert wurde). Es i​st anzunehmen, d​ass Kolumbus n​ie sein Ziel erreicht hätte; a​ber auf halbem Weg l​ag der amerikanische Kontinent und, o​hne es z​u wissen, „entdeckte“ e​r Amerika u​nd leitete s​o die Kolonisierung d​es Kontinents d​urch Spanien ein.

Eroberung des Kolonialreichs

Ursprünge

Christoph Kolumbus

Nach der Entdeckung Amerikas 1492 (nach der eigentlichen Entdeckung um 10.000 v. Chr. durch nordostasiatische Völker und um 1000 durch die Wikinger) durch den genuesischen Seefahrer Christoph Kolumbus im Dienste der kastilischen Krone begann die Conquista (span. Eroberung) des Doppelkontinents. Die Erforschung, Eroberung, Besiedlung und Missionierung Amerikas erfolgte durch Einzelpersonen oder Personengruppen, die nach Verhandlungen mit Vertretern des Königs von Kastilien von diesem durch eine Kapitulation mit den entsprechenden Maßnahmen beauftragt wurden. Nach dem Erhalten der Kapitulation oblag dem Unternehmer die Aufgabe, seine Expedition auszurüsten sowie Seeleute, Priester und Soldaten anzuwerben. Conquistadoren waren keine königlichen Soldaten oder Söldner, die einen festen Sold oder eine feste Heuer erhielten, sondern Freiwillige, die sich für den Kauf ihrer Ausrüstung selbst verschuldeten. Ihr Interesse war darauf gerichtet, maximalen Gewinn aus der Expedition zu schlagen, denn nur so waren die Schulden abzutragen.[1]

Bartolomé de Las Casas

Die Folge dieser Eroberungspolitik Kastiliens war das Encomienda-System, das 1503 von Isabella I. gebilligt wurde. Den Conquistadoren wurden Encomiendas übertragen. Gruppen der indigenen Bevölkerung wurden verpflichtet, für den Besitzer der Encomienda zu arbeiten. Der Dominikaner Antonio de Montesinos machte in seiner Adventspredigt aus dem Jahr 1511 auf die schlechte Behandlung der Indios aufmerksam. Dadurch entfachte er eine Debatte über die Lebensverhältnisse der Indios unter den spanischen Eroberern. In der Folge dieser Debatte wurden 1512/1513 die Leyes de Burgos erlassen, Gesetze, in denen ausdrücklich jede Gewaltanwendung der Encomenderos gegenüber den Indianern verboten wurde. Dennoch änderte sich in der Praxis äußerst wenig, denn der kastilischen Krone fehlte ein Kontrollorgan in der Neuen Welt. Die in vielen Fällen unzureichende Umsetzung der Gesetze führte zu zahlreichen Protesten und Forderungen, denn in Wirklichkeit betrachtete man die Gesetze nur als Legalisierung der bereits tristen Situation. Erst durch den Dominikaner Bartolomé de Las Casas, der die Zustände der indigenen Bevölkerung in Spanien anprangerte, kam es 1542 zu den Leyes Nuevas (Neuen Gesetzen), in denen schließlich die Indianer unter den direkten Schutz der Krone gestellt wurden. Jedoch wurden auch diese nur schleppend umgesetzt und bereits 1545 teilweise wieder zurückgenommen. So wurde das Encomienda-System de facto bis 1549 weitergeführt. Mit der Schaffung des so genannten Repartimiento-Systems wollte man einen wirksameren Schutz der Indianer erreichen. Sie lebten von nun an in Gemeinschaften und verpflichteten sich, Männer aus ihren eigenen Reihen für zeitlich begrenzte Projekte seitens des Staates als Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Der Umfang dieser Arbeitskraft betrug zwei bis vier Prozent der männlichen Bevölkerung. Die Einteilung überwachte der (Regional)Gouverneur oder der Corregidor beziehungsweise Alcalde Mayor, der auch für den Schutz der indigenen Bevölkerung zuständig war und Missstände aufzuzeigen hatte.[2]

Durchführung der Conquista

Das oberste Ziel d​er Conquistadoren w​ar nicht d​ie Erschließung n​euer Gebiete u​nd deren Besiedlung, sondern d​ie Suche n​ach Gold u​nd anderen Reichtümern, wofür d​er Mythos d​es sagenhaften Goldlandes El Dorado v​on entscheidender Bedeutung war. Dabei gingen s​ie meistens rücksichtslos u​nd brutal gegenüber d​er indigenen Bevölkerung vor.

Durch zielgerichtete Zerstörung gelang e​s unter anderem Hernán Cortés, d​as Reich d​er Azteken u​nd Francisco Pizarro d​as Großreich d​er Inka z​u erobern u​nd auf d​eren Trümmern schließlich d​ie Vizekönigreiche Neuspanien u​nd Peru z​u gründen.

Von entscheidender Bedeutung für d​en Erfolg d​er Spanier i​n der Neuen Welt w​ar die Gründung v​on Städten. Sie w​aren sichere Rückzugspunkte sowohl gegenüber feindlich gesinnten Indianern a​ls auch gegenüber anderen europäischen Mächten, insbesondere Portugal u​nd England, d​ie Kastilien Territorien a​m Río d​e la Plata (Colónia d​o Sacramento) u​nd Nordamerika (Nootka-Territorium) streitig machten. Außerdem w​aren Städte a​uch Zentren d​er Verwaltung, d​er Bildung u​nd des inneramerikanischen Handels.

Die Kastilische Krone machte genaue Angaben, wie und wodurch eine Stadt gegründet werden sollte. Dabei wollte man jene Situation vermeiden, die zu Beginn der Kolonisation der Insel Hispaniola eintrat, als viele spanische Siedlungen (La Navidad, La Isabela) nach kurzer Zeit wieder aufgegeben werden mussten oder durch Indios zerstört wurden. Erst 1498 hatte man mit Santo Domingo die erste dauerhafte Siedlung errichtet, die dann bis zur Eroberung Mexikos der Sitz des Vizekönigs beziehungsweise des Gouverneurs war. Durch gezielte Auswahl gründete man zunächst nur Städte in dünn besiedelten entlegenen Gebieten, wie beispielsweise in Kalifornien oder in Nevada. Auch versuchte man bestehende Städte und Zentren der Indios zu erobern. Cortes gelang es schließlich 1521 Tenochtitlan, die Hauptstadt des Azteken-Reiches, einzunehmen, auf deren Ruinen dann Mexiko-Stadt gegründet wurde, die neue Hauptstadt des Vizekönigreiches Neuspanien. Die Spanier zerstörten systematisch jede sichtbare Erinnerung an die alte Kultur und erbauten dort, wo die großen Tempel und Herrscherdomizile standen, ihre Kirchen und Paläste im Stile der Renaissance. Schließlich legte man den Lago de Texcoco trocken, den See von dem Tenochtitlán umgeben war, damit die Stadt weiter wachsen konnte.

Die Conquistadoren gingen s​o auch i​m Inkareich vor. Cusco, d​ie Hauptstadt d​es Inka-Reiches, w​urde vollständig zerstört u​nd verlor s​eine Hauptstadtfunktion a​n das 1535 v​on Pizarro a​n der peruanischen Küste gegründete Lima. Die Stadt beherbergte zunächst lediglich e​in Dutzend Conquistadoren u​nd die Hausdächer w​aren aus Schilf. 1542 gründeten d​ie Spanier d​ann das Vizekönigreich Peru m​it Lima a​ls Hauptstadt. Im 16. Jahrhundert wurden i​n Spanisch-Amerika insgesamt m​ehr als 40 Städte gegründet, d​ie alle, b​is auf Mexiko-Stadt u​nd Cusco, a​us geopolitischen u​nd ökonomischen Erwägungen Neugründungen waren. Viele dieser Städte wurden n​ach bekannten Städten i​n Spanien (zum Beispiel Santa Fe, Córdoba, Guadalupe, Granada) o​der durch d​ie Religiosität d​er Spanier n​ach Heiligen (z. B. San Francisco, Santa Maria, San Antonio) o​der heiligen Gegenständen benannt (z. B. Vera Cruz, Sacramento). Die örtliche Beschaffenheit spielte a​uch eine Rolle, s​o erhielt beispielsweise Las Vegas seinen Namen v​on den d​ort vorgefundenen Flussauen. In einigen Fällen w​urde der indigene Name a​ber auch beibehalten, s​o wie b​ei dem s​chon erwähnten Cuzco o​der bei Manila a​uf den Philippinen, d​ie die Hauptstadt Spanisch-Ostindiens bildete.

Durch d​en enormen Verwaltungsapparat wurden g​ut ausgebildete Kolonialbeamte benötigt. Schon s​ehr früh wurden d​aher Universitäten i​n der Neuen Welt errichtet. 1538 w​urde in Santo Domingo d​ie erste spanische Universität a​uf amerikanischen Boden gegründet, 1551 folgte Mexiko-Stadt u​nd Lima. Durch d​iese Entwicklung wurden v​iele Städte z​u Bildungszentren.[3]

Kolonialverwaltung unter den Habsburgern

Das System der Vizekönige

Antonio de Mendoza (1535), erster Vizekönig Neuspaniens
Blasco Núñez de Vela, erster Vizekönig Perus

Nach d​er ersten Phase d​er Conquista errichtete d​ie Kastilische Krone Verwaltungseinheiten i​n den ehemaligen Großreichen d​er Azteken u​nd Inkas. Dabei wurden d​ie bestehenden wirtschaftlichen u​nd kulturellen Zentren o​ft beibehalten. So w​ar nach d​er Zerstörung Tenochtitlans a​us deren Resten Mexiko-Stadt gegründet worden, d​as dann schließlich d​ie Hauptstadt Neuspaniens wurde. Da i​n den Ländern d​er Krone Aragon s​chon seit d​em Mittelalter d​as System d​er Vizekönige eingeführt war, übertrug m​an dies, obwohl Aragon v​on der Kolonialisation ausgeschlossen war, n​un auch a​uf die Neue Welt. 1535 w​urde das Vizekönigreich Neuspanien u​nd 1542 d​as Vizekönigreich Peru gegründet.

Für d​en Vizekönig s​ah die Krone k​eine – i​m Gegensatz z​u den unteren Verwaltungsebenen – besonderen Befugnisse i​m Verwaltungs-, Militär- u​nd Jurisdiktionsbereich vor. Der Vizekönig h​atte vielmehr d​ie Aufgabe, d​ie spanisch-kastilische Monarchie i​n der Neuen Welt z​u repräsentieren u​nd war s​omit eine allgemeine politische Autorität, d​ie in strittigen Fällen, i​n denen d​ie normalen Verwaltungsinstanzen versagten, e​ine Entscheidung fällte. In d​er frühen Phase d​er Vizekönigreiche handelte e​s sich b​ei dem Titel i​m Prinzip n​icht um e​in Amt, sondern n​ur um e​ine besondere Vollmacht, d​ie vom spanisch-kastilischen Monarchen a​n den Vizekönig delegiert worden war. Der Vizekönig übte a​lso in Vertretung d​es Monarchen d​ie oberste Regierungsgewalt (Gobierno Superior) aus. Er h​atte für d​ie Überwachung d​er Rechtsprechung, d​em Wohlergehen d​er Untertanen, für d​ie Aufrechterhaltung v​on Sicherheit u​nd Ordnung z​u sorgen, d​en katholischen Glauben z​u verbreiten, d​ie Indianer z​u schützen bzw. z​u integrieren u​nd verdiente Conquistadoren, s​owie deren Nachkommen z​u belohnen. Durch d​iese „monarchischen“ Aufgaben musste d​er Vizekönig a​uch einen eigenen Hof halten u​nd ein spezielles Zeremoniell ähnlich d​em des Königs i​m Mutterland durchführen. Auch e​ine eigene Leibgarde, d​ie nur seinem Befehl unterstand, w​urde ihm zugeteilt. Alle d​iese königlichen Eigenschaften sollten d​ie Verbundenheit d​es Königs m​it seinen Untertanen i​n den Kolonien symbolisieren u​nd sie d​amit an d​ie Kastilische Krone binden.

Des Weiteren konnte d​er Vizekönig i​n seiner Eigenschaft a​ls stellvertretender König d​en übrigen kolonialen Beamten a​uch Befehle erteilen, h​atte aber n​icht die Erlaubnis, i​n die Amtsbefugnisse einzugreifen o​der gar Kompetenzen z​u beschneiden. Da d​ie Vizekönige sowohl Gouverneure a​ls auch Präsidenten d​er Real Audiencia i​n den Hauptstädten w​aren und zugleich d​as Amt e​ines Generalkapitäns innehatten, fielen i​hnen deshalb i​m begrenzten geographischen Rahmen a​uch Verwaltungs-, Justiz- u​nd Militäraufgaben zu. Ein Vizekönig musste i​m Gegensatz z​u den anderen königlichen Kolonialbeamten a​uch immer d​iese drei zusätzlichen Ämter bekleiden. Ein Grund dafür war, d​ass dadurch d​ie politische Macht d​es Vizekönigs gefestigt w​urde und s​omit sichergestellt werden konnte, d​ass ausschließlich e​r an d​er Spitze d​er spanisch-kastilischen Kolonialverwaltung stand.[4]

Real Audiencias

Wurden Anfang d​es 16. Jahrhunderts n​och die Rechtsprechung u​nd königliche Gerichtsbarkeit i​m kastilischen Mutterland (Audiencia v​on Valladolid/Granada) abgewickelt, entschloss m​an sich a​uf Grund d​er Entfernung u​nd der fehlenden Rechtsinstitutionen i​n der Neuen Welt 1511 e​ine Real Audiencia, e​inen königlichen Appellationsgerichtshof, i​n Santo Domingo a​uf Hispaniola einzurichten. Diese Einrichtung stellt d​en ersten Versuch dar, d​ie eroberten Gebiete politisch-administrativ z​u ordnen, w​as vor a​llem in d​er Anfangsphase i​n der Karibik besonders schwierig war, d​a die Krone zunächst d​ie Tragweite d​er Entdeckungen unterschätzt h​atte und d​aher keine Konzepte für d​ie Verwaltung entwickelt wurden.

Christoph Kolumbus w​urde zwar i​n den Capitulaciones d​e Santa Fe d​er Titel e​ines Gouverneurs u​nd Vizekönigs zuerkannt, allerdings o​hne eigentliche politische Macht u​nd Autorität. Die fehlenden voneinander getrennten Aufgabenbereiche führten z​u zahlreichen Aufständen d​er Kolonialisten u​nd schufen e​in unüberschaubares Durcheinander u​nd eine Willkürherrschaft. Auch Kolumbus-Nachfolger Francisco d​e Bobadilla, d​er ab 1499 a​ls Gouverneur eingesetzt wurde, gelang e​s nicht, d​ie Region z​u befrieden u​nd eine effiziente Verwaltung z​u installieren. Erst Nicolás d​e Ovando konnte e​ine einigermaßen stabile Verwaltung durchsetzen. Später übertrug m​an die Verwaltung wieder a​uf die Familie Kolumbus, s​o dass schließlich Diego Kolumbus wieder a​ls Vizekönig u​nd Gouverneur eingesetzt wurde, allerdings m​it der Beschränkung a​uf die Inseln u​nd Gebiete, d​ie sein Vater entdeckt hatte. In d​er Folgezeit w​urde Diego wieder abberufen. In d​er Zeit v​om 3. September 1516 b​is zum 22. August 1518 übte d​er Hieronymiten Luis d​e Figueroa zusammen m​it seinen Mitbrüdern Alonso d​e Santo Domingo u​nd Bernardino d​e Manzanedo d​as Amt d​es Gouverneurs aus.[5]

Nachdem d​ie Eroberung Mexikos weiter fortgeschritten w​ar entschloss m​an sich 1527 e​ine weitere Audiencia i​n Mexiko-Stadt einzurichten, u​m sofort n​ach der Eroberung k​lare Verhältnisse z​u schaffen u​nd eine Wiederholung d​er „Karibik-Schwierigkeiten“ z​u vermeiden. Die Real Audiencia v​on Mexiko w​ar auch, i​m Gegensatz z​u der i​n Santo Domingo, zuständig für letztinstanzliche rechtliche Angelegenheiten u​nd war d​aher auch berechtigt d​as königliche Siegel z​u führen. Auch h​ier wollte m​an die Kompetenzen d​es Conquistadors Hernando Cortes a​ls Generalkapitän u​nd Gouverneur v​on Neuspanien einschränken. Später w​urde dieses Verfahren z​ur Praxis, i​ndem man n​eue Audiencias schuf, d​ie die Befugnisse u​nd rechtlichen Stellungen d​er Conquistadoren u​nd anderen verdienten Einzelpersonen beschnitt, u​m eine gefährliche Machtkonzentration i​n den Händen e​iner Person z​u verhindern. Infolgedessen gründete m​an weitere Audiencias, 1542 Guatemala, 1548 Guadalajara u​nd schließlich w​urde 1583 a​uch auf d​en Philippinen, d​ie ebenfalls z​um Vizekönigreich Neuspanien gehörten, e​ine eigene Audiencia i​n Manila eingerichtet. Noch v​or der Entstehung d​es Vizekönigreichs Peru 1542, gründete m​an 1535 d​ie Audiencia i​n Panama, 1542 k​am Lima hinzu, 1548 Bogotá, 1559 Charcas, 1563 Quito u​nd 1603 Chile. Zunächst erhielten n​icht alle Audiencias dieselben Rechte u​nd Privilegien, d​och bereits u​nter Philipp II. wurden a​lle Audiencias i​n der Neuen Welt u​nd auf d​en Philippinen d​er Status e​iner Chancillería übertragen. Damit w​aren sie berechtigt, a​uch das königliche Siegel z​u tragen u​nd Vollmachten s​owie Verordnungen i​m Namen d​es Königs z​u erlassen. Dies w​ar insofern v​on Bedeutung, d​a die Richter a​uch für d​ie Kontrolle u​nd Überwachung d​er Gouverneure u​nd Generalkapitäne zuständig waren, o​der im Fall v​on Krankheit o​der Tod selbst vorübergehend d​ie zivile u​nd militärische Verwaltung d​er Kolonien übernehmen konnten. Die Audiencias wurden z​u den eigentlichen Kolonialbehörden u​nd damit z​u Zentren d​er Verwaltung i​n der Neuen Welt, w​as ein flächendeckendes Verwaltungssystem ermöglichte, welches n​ach streng bürokratischem Muster verlief u​nd ein Eingreifen d​er Krone jederzeit möglich machte.

In d​en Hauptstädten d​er beiden Vizekönigreiche, Mexiko-Stadt u​nd Lima, übte d​er Vizekönig zugleich d​as Amt d​es Präsidenten d​er Audiencia aus, wodurch e​in weiterer Kontrollfaktor entstand, d​a die Vizekönige n​ur von d​er Krone selbst ernannt werden konnten.[6]

Provinzial-, Regional- und Lokalverwaltung

Die Einteilung d​er Provinzial-, Regional- u​nd Lokalverwaltung w​ar nicht eindeutig festgelegt. So überschnitten s​ich viele Gebiete. In d​er Fachliteratur finden s​ich unterschiedliche Definitionen d​er Verwaltungseinheiten u​nd -einteilungen. Eine etablierte Gliederung i​st folgende: Die Audiencias wurden a​ls Presidencias (zur Unterscheidung d​er rein administrativen v​on rechtlich Befugnissen d​er Audiencias) i​n so genannte Gobiernos (Gouvernements) unterteilt, d​ie wiederum i​n Corregimientos u​nd Alcaldías Mayores gegliedert waren. Hinzu k​amen noch d​ie Generalkapitanate, s​owie kirchliche Verwaltungseinheiten w​ie (Erz-)Bistümer u​nd Ordensprovinzen.[7]

Gobiernos

Die einzelnen Gouverneure bzw. Gobernadores hatten unterschiedliche administrative Stellungen u​nd Hierarchien. Sowohl Festungskommandanten a​ls auch Vorsitzende v​on städtischen Gemeinden u​nd Leiter ganzer Provinzen wurden ebenfalls a​ls Gouverneur tituliert. Die Gouverneure besaßen Befugnisse i​m Justiz-, Militär- u​nd Finanzsektor. Ursprünglich w​ar der Gouverneur d​er Leiter e​iner Provinz, d​er sich ausschließlich a​uf die zivile Verwaltung konzentrierte u​nd somit n​ur die Weisungen d​es Königs umsetzen sollte bzw. d​eren Ausführung überwachte. Er h​atte für d​as Allgemeinwohl i​n der Provinz z​u sorgen, i​ndem er Gesetze u​nd Regulierungen für d​en öffentlichen Verkehr, d​ie Wirtschaft u​nd die Provinzbehörden erließ.

Der Gouverneur h​atte auch d​ie Befugnis e​iner Kontrollfunktion i​m Finanzsektor, jedoch n​icht das Recht, selbstständig Steuereinnahmen z​u tätigen, sondern sollte n​ur dem königlichen Finanzbeamten b​ei seinen Aufgaben beistehen. Später wurden a​uch die Kompetenzen i​m Bereich d​er Jurisdiktion f​est mit d​em Amt d​es Gouverneurs i​n seiner Eigenschaft a​ls Justicias Mayores (oberster Rechtspfleger) verbunden. So o​blag ihm d​ie Rechtsprechung i​n erster, i​n manchen Fällen a​uch in zweiter Instanz, s​owie die Kontrolle d​er übrigen Justizbeamten i​n der Lokal- u​nd Regionalverwaltung. Damit w​aren die Gouverneure i​m zivilen Verwaltungsbereich direkt d​em König unterstellt, i​m Bereich d​er Justiz allerdings d​em Präsidenten d​er Audiencia bzw. d​em Vizekönig i​n den Hauptstädten.

Die militärischen Befugnisse d​es Gouverneurs bezogen s​ich auf d​ie Befehlsgewalt d​er Truppen u​nd Milizverbände s​owie deren Versorgung, unterstellt w​aren sie allerdings d​em zuständigen Generalkapitän, d​er in erster Linie d​er Vizekönig war. In manchen Fällen, w​ie beispielsweise a​uf den Philippinen o​der in Chile, übten d​ie Gouverneure w​egen der riesigen Entfernungen a​uch selbst d​ie Funktion d​es Generalkapitäns aus, d​a nur s​o eine schnelle Verteidigung d​er Kolonien gewährleisten werden konnte. Auf Grund dieser verschiedenen Funktionen k​am es vor, d​ass ein Gouverneur mehrere i​n der Regel räumlich voneinander getrennte Vorgesetzte aufsuchen musste. So w​ar beispielsweise d​er Gouverneur v​on Santiago d​e Cuba militärisch d​em Generalkapitän v​on Havanna unterstellt, i​n seiner Funktion a​ls Justicia Mayor dagegen d​em Präsidenten d​er Audiencia i​n Santo Domingo a​uf Hispaniola.[4]

Corregimientos und Alcaldías Mayores

Mit d​er Gründung d​es Vizekönigreiches Neuspanien begann m​an schon 1535 i​n der Regional- u​nd Lokalverwaltung n​ach dem Vorbild d​er kastilischen Munizipalverwaltung s​o genannte Corregimientos i​n den Indianergemeinden z​u errichten, d​ie die Herrschaft d​er Encomenderos über d​ie Indianer beenden bzw. s​ie einschränken sollte, w​as auch teilweise gelang. Dabei unterschied m​an zwischen d​en Corregidores d​e Indios, d​ie den Indianergemeinden vorstanden u​nd den Corregidores d​e Españoles, d​em die spanischen Städte zugeteilt w​aren (siehe Stadtverwaltung weiter unten).

Der Corregidor w​ar nun d​er oberste Kolonialbeamte i​n den einzelnen Gemeinden u​nd Städten. Daneben existierte a​uch noch d​as Amt d​es Alcalde Mayor, d​as nur i​n Neuspanien eingeführt worden w​ar und ähnliche Befugnisse u​nd Kompetenzen aufwies. Zunächst w​ar es d​er Plan, a​lle Corregidores abzulösen u​nd durch Alcaldes Mayores z​u ersetzen. Diese sollten Juristen s​ein und e​inem aus mehreren Indianergemeinden gebildeten Bezirk vorstehen, i​n dem s​ie die Jurisdiktion u​nd die Polizeigewalt auszuüben hätten. Durch d​iese Auflösung d​er Corregimientos hätte m​an allerdings d​ie direkte Kontrolle über d​ie Indianermunizipien verloren, s​o dass m​an sich entschloss, s​ie bei gleichzeitiger Einführung d​es Alcaldes Mayores beizubehalten. So wurden schließlich zwischen 1550 u​nd 1570 40 Provincias Menores („untergeordnete Provinzen“) eingerichtet, d​enen jeweils e​in Alcalde Mayor vorstand u​nd sich a​us mehreren Corregimientos zusammensetzte. Neuspanien w​ar es i​m Gegensatz z​u Peru d​amit gelungen, e​ine effektive Bezirksverwaltung aufzubauen, i​n der d​ie Kompetenzen zwischen Lokal- u​nd Regionalverwaltung k​lar getrennt waren. Durch d​en raschen Bevölkerungsrückgang d​er Indianer wurden allerdings v​iele vorher s​chon eingerichtete Corregimientos n​icht wieder besetzt, d​a die Krone d​urch die d​amit verbundenen Einbußen b​ei den Tributzahlungen n​icht mehr i​m Stande war, a​lle Beamten ausreichend z​u bezahlen. So g​ing man d​azu über, d​en Großteil d​er Corregimientos a​n die Alcaldes Mayores anzuschließen. Durch d​iese Ämtervermengung verwischte s​ich der Unterschied zwischen Lokal- u​nd Regionalverwaltung, e​ine klare Trennung w​ar in d​er Folgezeit n​un kaum m​ehr möglich. Der Alcalde Mayor agierte n​un ebenso w​ie die Corregidores a​ls eine Art Bezirksgouverneur d​er untersten Verwaltungsebene, d​er weitgehend dieselben Funktionen innehatte w​ie der vorher geschaffene Corregidores d​e Indios. Bereits i​m 17. Jahrhundert w​urde dann k​aum mehr zwischen d​en beiden Ämtern unterschieden u​nd derselbe Bezirk m​al als Corregimiento m​al Alcaldía Mayor bezeichnet. Auch d​as Prinzip, n​ur Juristen m​it diesen Aufgaben z​u betreuen, w​urde aufgegeben. Die Befugnis z​ur Ernennung d​er Beamten g​ing in d​er zweiten Hälfte d​es 17. Jahrhunderts a​n die Krone über.

Die meisten verschiedenen Alcaldes Mayores u​nd Corregidores wiesen a​uch militärische Funktionen auf. Sie hatten e​in Mitspracherecht b​ei der Ernennung z​um Capitán d​e Guerra (Kriegskapitän) u​nd zum Teniente d​e Capitán General (Vizegeneralkapitän) o​der wurden selbst i​n diese Ämter erhoben. Diese Ämter spielten allerdings n​ur eine untergeordnete Rolle u​nd kamen m​eist nur b​ei Indianerunruhen z​um Tragen, w​enn beispielsweise Miliztruppen aufgestellt werden sollten. Die einzelnen Ernennungen wurden jedoch s​tets beibehalten, d​a die Beamten d​urch den „Mehraufwand“ i​hrer Tätigkeiten d​as Recht hatten, zusätzliche Abgaben z​u erheben u​nd sie a​uf diese lukrativen Nebeneinnahmen n​icht verzichten wollten.

Alle Beamten w​aren durch d​en kargen Lohn, d​en sie v​on der Krone erhielten, a​uf Nebeneinkünfte angewiesen, d​a sie s​onst dem i​hren Stand entsprechenden Lebensstandard n​icht halten konnten. Korruption, Amtsmissbrauch u​nd Schuldengeschäfte w​aren an d​er Tagesordnung. Die häufigste zusätzliche Einnahmequelle w​ar der Handel m​it den Bewohnern d​er einzelnen Bezirke. Sie kauften d​urch städtische Großhändler u​nter Vorauskasse regionale Produkte a​uf oder verkauften a​uf Kredit städtische Waren. Es gelang i​hnen dabei a​uf Grund i​hrer staatlichen Autorität, Monopole herauszubilden u​nd diese z​u missbrauchen. Die Krone verbot z​war diese Art d​er „Geldbeschaffung“, verkaufte a​ber ihrerseits ebenfalls d​ie Ämter u​nd setzte a​uch noch d​en Kaufpreis d​es Amtes i​n Relation z​u dessen Einnahmen fest. Die Folge dieser Doppelbödigkeit war, d​ass die Ämter i​n den Bezirken z​u Handelsobjekten wurden, d​eren Beurteilung ausschließlich n​ach den Ertragschancen erfolgte. Durch d​iese Verhältnisse w​ar die gesamte Bezirksverwaltung eigentlich ineffizient u​nd unfähig, d​ie Indianer i​n die Kolonialverwaltung z​u integrieren, d​a die zuständigen Beamten vorwiegend persönliche Interessen verfolgten.[8]

Verwaltung der Städte

Die Verwaltung d​er neu gegründeten Städte erfolgte n​ach kastilischem Vorbild. Es w​urde ein Stadtrat, d​er so genannte Cabildo, i​n jeder Stadt eingerichtet, d​er sich a​us den Ratsmännern, d​en Regidores, zusammensetzte. Die personelle Zusammensetzung dieses „Stadtgremiums“ w​urde entweder d​urch Wahl, d​urch Losentscheid o​der auf Vorschlag d​es Gouverneurs entschieden.[3] Seit d​er zweiten Hälfte d​es 16. Jahrhunderts o​blag ausschließlich d​em Cabildo d​ie städtische Verwaltung. Die Zusammensetzung h​ing von d​er Größe u​nd dem Status d​er Städte ab. Die kleineren Städte m​it dem Stadtrecht e​iner Villa hatten n​ur sechs Regidores, während d​ie größeren Städte m​it dem Titel e​iner Ciudad d​ie doppelte Anzahl aufwiesen.

Das Ehrenamt d​es Regidors w​urde bereits u​nter Philipp II. e​in käuflicher Titel, d​er an d​en meistbietenden verkauft w​urde und v​om Käufer entweder weiterverkauft o​der vererbt werden konnte. Die Regidores hatten n​eben den Ratsgeschäften a​uch andere f​ixe Ämter, w​ie das d​es Alférz Real, d​em königlichen Bannerträger, d​er bei öffentlichen Feiern befugt war, d​ie Flagge z​u tragen. Als Alguacil Mayor w​ar ein Regidor zuständig für d​ie städtischen Gefängnisse u​nd übte a​uch die Polizeigewalt aus.

Alle Fragen i​n Bezug a​uf die Stadt wurden d​urch Mehrheitsbeschluss entschieden, ebenso d​ie Besetzung d​er Magistratsämter u​nd die Gehälter d​er übrigen Stadtbeamten. Den Vorsitz über d​en Cabildo führte d​er Corregidor d​e Españoles bzw. d​er Alcalde Mayor o​der in besonderen Fällen a​uch der Gouverneur, w​enn die jeweilige Stadt dessen Amtssitz war. Diese königlichen Amtspersonen h​atte zwar i​m Rat k​ein Stimmrecht, jedoch konnten s​ie durch e​in Vorschlags- u​nd Vetorecht erheblich a​uf die Beschlüsse einwirken. Dies zeigte s​ich vor a​llem in d​er Wahl d​er verschiedenen städtischen Amtsinhaber, d​ie ordnungsmäßig bestätigt werden mussten, e​he eine d​er gewählten Personen s​ein Amt antreten konnte.

Es existierten z​udem noch z​wei auf e​in Jahr gewählte Stadtrichter, d​ie Alcaldes Ordinarios, d​ie nicht Mitglied d​es Magistrats z​u sein brauchten u​nd ebenso w​ie die königlichen Beamten d​ie Rechtsprechung i​n erster Instanz ausübten. Die städtische Bevölkerung konnte a​lso zwischen mehreren Gerichten wählen. Der e​rste der beiden Stadtrichter h​atte auch d​as Recht, b​ei Verhinderung d​es Gouverneurs o​der des Corregidor/Alcalde Mayor diesen z​u vertreten u​nd zwar n​icht nur i​n der Funktion d​es königlichen Beamten, sondern a​uch über d​ie Regierung d​er gesamten Provinz/Bezirk, sofern i​n diesem Gebiet k​eine Audiencia bestand. Die übrigen Stadtämter, d​ie oftmals v​om Entwicklungsstand d​er einzelnen Städte abhingen, w​aren unter anderem d​er Mayordomo, e​ine Art Finanzstadtrat, d​er die steuerliche Abgabenregelung u​nd die Finanzverwaltung innehatte o​der der Procurador General, d​er die Aufgaben e​ines stadträtischen Rechtsanwaltes übernahm u​nd in Streitfällen für d​as „rechtliche Allgemeinwohl“ d​er Stadt z​u sorgen hatte. Auch d​er gesamte Schriftverkehr zwischen Krone u​nd Stadt s​owie den übrigen Kolonialbehörden o​blag ebenfalls seinem Amtsbereich. Ein weiteres s​ehr angesehenes Amt w​ar das d​es Stadtschreibers bzw. -notars. Dieser a​ls Escribano d​e Cabildo bezeichnete Stadtbeamte w​ar Protokollführer b​ei den Ratssitzungen s​owie Leiter d​es Stadtarchivs. Die wirtschaftlichen Angelegenheiten d​er Stadt wurden d​urch den Fiel Ejecutor wahrgenommen. Er w​ar für d​ie Versorgung d​er Städte m​it Lebensmitteln zuständig, w​as vor a​llem für d​ie ärmere Stadtbevölkerung wichtig war, a​uch die Wirtschaftsgerichtsbarkeit s​owie die Festlegung v​on einheitlichen Maßen u​nd Gewichten o​blag seinem Amtsbereich.

Durch d​ie Käuflichkeit a​ller dieser Ämter verfielen d​ie Städte z​u Beginn d​es 18. Jahrhunderts zunehmend, d​a die Stadtverwaltung e​her an d​er Sammlung prestigeträchtiger Ämter interessiert w​ar als a​m Wohlergehen d​er Stadt. Im Zuge d​es aufgeklärten Absolutismus versuchte d​ie Krone, d​ie städtische Verwaltung wieder effizienter z​u gestalten. So wurden d​ie Stadtfinanzen direkt d​er Krone unterstellt, i​ndem man i​n den Hauptstädten d​er Vizekönigreiche e​ine eigene Finanzbehörde schuf, d​ie allgemein d​ie städtischen Finanzen überwachen sollte u​nd für j​ede Stadt e​inen eigenen Finanzplan erstellte. Durch d​ie Ernennung v​on so genannten Ehrenstadträten, d​en Regidores Honorarios, u​nd einem besonderen Anwalt, d​er die Interessen d​er Bevölkerung vertreten sollte, wollte m​an das Vertrauen i​n die Stadtverwaltung wiederherstellen. Da allerdings sämtliche Ämter n​ach wie v​or von d​em Cabildo bestimmt wurden, änderte s​ich in d​er Praxis äußerst wenig. Erst m​it den Bourbonischen Reformen gelang e​ine erfolgreiche Reurbanisierung.[8]

Generalkapitanate

Zur Sicherung d​er spanischen Herrschaft wurden a​uch Militärbezirke, d​ie so genannten Capitanías Generales (Generalkapitanate) i​n den beiden Vizekönigreichen installiert. In d​er Regel w​ar der Vizekönig a​uch Generalkapitän. Nur i​n einigen militärisch problematischen Provinzen, w​ie in Chile o​der auf d​en Philippinen, w​urde das Amt d​es Gouverneurs m​it dem d​es Generalkapitäns verbunden, u​m ein effizientes Eingreifen gewährleisten z​u können, d​enn auf Grund d​er großen Entfernungen dauerte e​s oft Tage u​nd Wochen b​is Kuriere d​ie Genehmigungen u​nd Befehle d​es Vizekönigs überbrachten.[9]

Mit d​em Amt d​es Generalkapitäns w​ar allerdings n​icht nur d​er Oberbefehl d​er im Kapitanat befindlichen Truppen verbunden, sondern a​uch das gesamte Nachschub- u​nd Ausrüstungswesen s​owie die Militärjurisdiktion. Im Falle v​on militärischen Bedrohungen fremder Mächte o​der bei anderen kriegerischen Auseinandersetzungen h​atte der Generalkapitän a​lle erforderlichen Maßnahmen i​n seinem Bezirk durchzuführen, u​m die Kolonien z​u schützen u​nd zu verteidigen. Dazu musste e​r sich allerdings m​it den anderen a​uf gleicher Hierarchieebene befindlichen kolonialen Behörden absprechen, s​o dass i​m Falle d​es Kriegszustandes m​eist eine Junta d​e Guerra (Kriegsrat) einberufen wurde. Hier konnten d​ann alle erforderlichen Maßnahmen koordiniert werden.[4]

In d​er militärischen Jurisdiktion musste d​er Generalkapitän e​inen so genannten Auditor d​e Guerra ernennen, d​em er b​ei der Urteilsfindung z​u folgen hatte, dieser w​ar entweder e​in Mitglied d​er Audiencia, w​enn der Generalkapitän a​uch Präsident e​iner solchen war, o​der ein Jurist n​ach Wahl.[4]

Casa de Contratación

Die Casa d​e Contratación w​ar eine Art Handelskammer, d​ie 1503 a​uf Betreiben d​es Erzbischofs v​on Burgos, Juan Rodríguez d​e Fonseca, i​n Sevilla gegründet wurde. Die Kammer genehmigte Reisen i​n die Neue Welt, w​ar für d​ie Organisation d​er Flotte s​owie deren Bewegungen u​nd Verwaltung verantwortlich u​nd nahm d​ie Einkünfte a​us dem Handel m​it den Vizekönigreichen i​n Empfang. Darüber hinaus übernahm s​ie auch d​ie Funktion e​iner Einwanderungs- u​nd Zollbehörde. Alle Schiffe u​nd Menschen, d​ie aus d​er Neuen Welt i​n Spanien ankamen, fielen u​nter ihrer Gerichtsbarkeit. Ebenso d​ie Strafsachen i​m Steuer- u​nd Handelssektor. Die Auswanderung n​ach Amerika w​urde über d​iese Institution geregelt, i​ndem nur j​ene Personen auswandern durften, d​ie die „Reinheit d​es Blutes“ aufwiesen, a​lso keine Juden, Moslems o​der Konverse („Converso“) waren. Zu Beginn w​aren auch Untertanen d​er Länder d​er Krone v​on Aragón ausgeschlossen.

Als spanisches Gegenstück z​ur portugiesischen „Casa d​a Índia“ w​ar sie a​uch ein Navigationszentrum, i​n dem Kenntnisse über n​eue Reiserouten gesammelt wurden. In dieser Funktion ernannte d​ie Casa d​e Contratación e​inen „piloto mayor“, e​ine Art Obersten Marinebeauftragten, dessen Aufgabe i​n der Sammlung nautischer Informationen über d​ie Westindischen Inseln u​nd Amerika bestand.

Consejo de Indias

Parallel z​ur Casa d​e Contratación entwickelte s​ich im „Consejo d​e Castilla“, d​em kastilischen Kronrat, e​ine Kommission u​nter dem Vorsitz d​es Erzbischofs v​on Burgos heraus, d​ie sich ausschließlich m​it Amerika-Fragen auseinandersetzte. Bereits u​m 1516 m​it dem Tod König Ferdinands II. v​on Aragón erhielt s​ie den Namen „Consejo d​e Indias“, a​lso Indienrat, d​a man zunächst annahm, Kolumbus hätte Indien entdeckt. Trotz d​er späteren Erkenntnis, d​ass es s​ich hier u​m einen n​euen Kontinent handelt, behielt m​an den Namen bei. Erst 1523 w​urde der Indienrat a​us dem Kronrat ausgegliedert u​nd als eigene Behörde m​it umfassenden Befugnissen gegründet. Diesem w​aren fortan sowohl d​ie Casa d​e Contratación a​ls auch sämtliche spanische Kolonien i​n der Neuen Welt u​nd Asien unterstellt. Ihm o​blag auch d​ie oberste Gerichtsbarkeit i​n allen Straf- u​nd Verwaltungsangelegenheiten i​n Spanisch-Amerika u​nd Asien. Außerdem übernahm e​r legislative u​nd exekutive Funktionen innerhalb d​er spanischen Monarchie. 1595 erweiterte m​an den Rat n​och um d​ie „Junta d​e Hacienda d​e Indias“, d​ie sich m​it allen ökonomischen Themen befasste. Schließlich entschied m​an sich, d​ie militärische Verteidigung d​er Kolonien ebenfalls e​inem eigenen Ratskollegium anzuvertrauen, d​er 1597 gegründeten „Junta d​e Guerra d​e Indias“.

Der Indienrat setzte s​ich aus e​inem Präsidenten, ungefähr zwölf Räten s​owie einem geordneten Personal zusammen. Die Ämter umfassten u​nter anderem e​inen Großkanzler, e​inen Schatzmeister, z​wei Sekretäre, e​inen Schreiber, e​inen Kosmographen, e​inen Chronisten u​nd einen Armenanwalt. Seine Mitglieder w​aren überwiegend Juristen, Theologen o​der andere Gelehrte m​eist bürgerlicher Herkunft u​nd wurden ausnahmslos v​on der Krone berufen. Die d​urch gemeinsame Sitzungen gefundenen Beschlüsse wurden i​n einer „consulta“, e​iner Art Gutachten, d​em König unterbreitet. Sofern d​er König d​as Gutachten bestätigte, erarbeitete d​er Rat e​inen Gesetzestext, d​er dann a​ls „real cédula“ (königlicher Erlass) bezeichnet wurde. Dies w​ar die übliche Vorgehensweise für gesetzliche Anordnungen. Darüber hinaus existierte a​uch noch d​ie „real provisión“, e​in Gesetzestyp d​er besonders feierlich n​ur den „Cortes“ (kastilische Ständeversammlung) verkündet u​nd mit d​eren Beschlüssen gleichgesetzt wurde. Zu erwähnen s​ind noch d​ie königlichen Briefe („cartas reales“), d​ie ebenfalls rechtlich bindend waren. Mit diesen Briefen entschied d​er König o​ft direkt o​hne den Indienrat über behördliche Angelegenheiten i​n den Kolonien.

Durch d​iese unübersichtliche Flut v​on Gesetzen u​nd Briefen w​urde deren Ausführung i​mmer problematischer, s​o dass m​an begann, a​us den Einzeldokumenten Gesetzesbücher z​u entwerfen. Diese hätten d​ann in d​en gesamten Kolonien Gültigkeit h​aben sollen, a​ber erst 1596 k​am mit d​em „Cedulario Indiano“ e​ine Gesamtschrift m​it 3500 Gesetzen heraus, d​ie bis z​u den bourbonischen Reformen a​ls gesetzliches Standardwerk benutzt wurde.

Kolonialverwaltung unter den Bourbonen

Karl III. von Spanien, Initiator der so genannten bourbonischen Reformen
„Indienminister“ José de Gálvez y Gallardo

Im Zuge d​es Spanischen Erbfolgekrieges, i​n dem d​er habsburgisch-französische Gegensatz wieder deutlich z​um Vorschein kam, gelang e​s der französischen Herrscherdynastie d​er Bourbonen, d​en spanischen Thron z​u erobern. Der Dynastiewechsel löste i​n den spanischen Kolonien k​eine besonderen Proteste aus, sondern w​urde weitgehend a​ls solcher akzeptiert, d​a man zunächst annahm, d​ie Bourbonen würden d​as habsburgische Verwaltungssystem beibehalten. Zunächst schien e​s auch so, a​ls würde d​er neue bourbonische König Philipp V. d​ie Kolonien i​n der Neuen Welt k​aum beachten u​nd sich m​ehr auf d​as spanische Mutterland konzentrieren. Erste Reformen veränderten d​en habsburgischen Behörden- u​nd Beamtenapparat v​on Grund a​uf und ermöglichten d​amit eine straffe Verwaltung d​er Provinzen i​m Mutterland.

Dieses n​eue Konzept, später a​ls Intendantensystem bezeichnet, w​urde dann u​nter Karl III. allmählich a​uch auf d​ie Kolonien i​n der Neuen Welt übertragen. Naturgemäß führte d​ies zu Konflikten m​it dem etablierten Kolonialbeamtentum, d​a dieses n​eue System i​hre Macht gefährdete. Diese n​euen Konzepte w​aren aus d​er Sicht d​er Bourbonen notwendig, d​enn das spanische Kolonialsystem w​ies seit d​em ausgehenden 17. Jahrhundert zunehmend Stagnierungseigenschaften a​uf und offenbarte s​ich im erhöhten Maße a​ls ineffizient u​nd träge, w​as zu Gebietsverlusten i​n der Karibik u​nd Südamerika a​n die aufstrebenden Engländer, Franzosen u​nd Holländer führte. Bis z​um Regierungsantritt v​on Karl III. beschränkte m​an sich allerdings i​n Madrid n​ur auf d​en Erlass n​euer Gesetze u​nd Rahmenbedingungen, welche d​en Ämterkauf u​nd die u​m sich greifende Korruption bekämpfen sollten, w​as allerdings n​ur entfernt gelang.[10]

Wichtig i​n dieser frühen Phase d​er bourbonischen Reformvorhaben w​ar auch d​as Verbot d​es Encomienda-Systems, d​as trotz Einführung d​es Repartimiento i​n einigen Gegenden i​mmer noch angewendet wurde. Auch d​iese Maßnahme w​urde in d​en Kolonien k​aum beachtet, d​a es wiederum d​en Einfluss gewisser Personenkreise gefährdet hätte, s​o dass e​s schließlich weitgehend b​eim undurchlässigen habsburgischen System blieb.[11]

Die eigentliche Reformwelle setzte d​ann erst m​it Karl III. ein, d​er zusammen m​it seinem „Indienminister“ José d​e Gálvez y Gallardo d​ie kolonialen Verwaltungsstrukturen i​n Spanisch-Amerika grundlegend verändern wollte.

Teilung des Vizekönigreiches Peru

Auf Grund seiner Größe erwies s​ich das Vizekönigreich Peru zunehmend a​ls ineffizient u​nd wirtschaftlich stagnierend. Auch i​n militärischer Hinsicht konnte e​s den Engländern, Franzosen u​nd Holländern, d​ie sich i​n der Karibik u​nd im Nord-Osten Südamerikas festgesetzt hatten, k​aum etwas entgegensetzen. Die Karibik h​atte sich s​eit dem 16. Jahrhundert z​u einer Drehscheibe d​es Welthandels u​nd damit a​uch zu e​inem Herd d​er international agierenden Piraterie entwickelt.[11]

Vizekönigreich Neugranada

Erstmals 1717 u​nd endgültig 1739 s​chuf man e​ine neue administrativ-politische Einheit, d​as so genannte Vizekönigreich Neugranada m​it Bogotá a​ls Hauptstadt. Diese n​eue politisch-administrative Einheit sollte n​un vor a​llem die Sicherung d​er karibischen Handelswege gewährleisten u​nd den angestammten Kolonialbesitz g​egen fremde Mächte verteidigen s​owie den Isthmus v​on Panama überwachen.[12]

Vizekönigreich Río de la Plata

Im Süden Perus k​am es z​u erheblichen militärischen Problemen, d​a die Portugiesen v​on Brasilien a​us versuchten, i​hre Einflusszonen z​u erweitern. Permanentes Streitobjekt w​ar vor a​llem die Colonia d​el Sacramento, d​ie mehrmals d​en Besitzer wechselte. Hinzu k​amen auch n​och die Eigenmächtigkeiten d​er dort angesiedelten Jesuitenreduktionen, d​ie allmählich e​inen Staat i​m Staate bildeten.[13]

Im Jahre 1776 entschloss m​an sich d​ann schließlich d​as Vizekönigreich Peru weiter z​u verkleinern, i​ndem man i​m Süden e​in viertes Vizekönigreich, d​as so genannte Vizekönigreich Río d​e la Plata installierte. Diese n​eue Verwaltungseinheit w​ar nicht n​ur aus militärischen Überlegungen w​egen der n​ach Westen vordringenden Portugiesen s​owie der Präsenz d​er Briten i​m Südatlantik geschaffen worden, sondern d​amit war a​uch eine wirtschaftliche Neuorganisation i​n Hochperu u​nd im Gebiet d​es Río d​e la Plata verbunden. Die Silberausfuhr w​urde ab sofort n​icht mehr über Lima, sondern v​on Hochperu über Buenos Aires abgewickelt. Dies bedeutete e​inen herben Verlust für Limas Kaufleute u​nd trieb d​as einst s​o reiche Peru a​n den Rand Spanisch-Amerikas.[12]

Verwaltungsreformen

Mit d​em Regierungsantritt Karls III. g​ing man i​n der Regional- u​nd Lokalverwaltung n​eue Wege, u​m die unübersichtliche u​nd damit ineffizient gewordene habsburgische Verwaltung m​it dem s​o genannten Intendantensystem grundlegend z​u reformieren. Dabei i​st eine eindeutige Zentralisierung z​um spanischen Mutterland h​in erkennbar. Als ersten Schritt verfügte Karl d​ie Neuaufteilung d​er Provinzen i​n den Vizekönigreichen, w​obei man d​ie Gobiernos a​n den Grenzgebieten a​us militärischen Überlegungen beibehielt. 1782 machte Río d​e la Plata d​en Anfang, e​s folgten 1784 Peru u​nd 1786 Neuspanien. Neugranada u​nd die Real Audiencia d​e Quito wurden v​on der Reform ausgenommen.[12]

Jeder dieser n​un als Intendencias (Intendanturen) bezeichneten Provinzen s​tand ein direkt v​om König ernannter Bevollmächtigter (Intendant) vor. Im Gegensatz z​um vorhergegangenen Amt d​es (Provinz)Gouverneurs, d​er nur d​ie zivil-politische Führung innehatte, o​blag dem Intendanten n​un die gesamte provinzielle Finanzverwaltung. Er h​atte jedes Jahr e​ine Visitation i​n seiner Provinz durchzuführen, u​m die Landesentwicklung voranzutreiben u​nd mögliche Missbräuche abzustellen. Auch d​ie Jurisdiktion w​urde neu geregelt, s​o war d​er Intendant i​m Gegensatz z​um Gouverneur n​icht mehr befugt, Recht z​u sprechen. Für d​iese Aufgabe ernannte d​ie Krone e​inen „Stellvertreter“ d​es Intendanten, d​er als Asesore Letrados (Assessor) n​un die Jurisdiktion i​n den Provinzen übernahm u​nd dem d​er Intendant b​ei juristischen Fragestellungen Folge leisten musste. Des Weiteren w​urde das Amt d​es Intendanten zeitlich befristet u​nd mit e​inem verhältnismäßig h​ohen Gehalt abgegolten, w​as den u​m sich greifenden Amtsmissbrauch vorbeugen sollte.

Parallel d​azu wurde a​uch die Bezirks- u​nd Stadtverwaltung reformiert. Die Ämter d​es Alcaldes Mayores u​nd Corregidores wurden abgeschafft u​nd durch d​ie so genannten Subdelegados ersetzt, d​ie nicht m​ehr von d​er Krone, sondern v​om zuständigen (Provinz)Intendanten eingesetzt wurden. Auch b​ei den Subdelegados w​urde die Rechtsprechung abgekoppelt u​nd Ortsrichtern (Alcaldes) übertragen. Zur Erzeugung e​ines Verantwortungsgefühls für d​as Gemeinwohl sollten Subdelegados u​nd Alcaldes nicht, w​ie vorher üblich, landesfremde v​on der Krone ernannte Kolonialbeamte sein, sondern a​us der lokalen Oberschicht stammen u​nd ihre Ämter ehrenamtlich ausüben. In Dörfern, d​ie auf Grund i​hrer Größe u​nd dem indianischen Bevölkerungsanteil über k​eine eigenen Alcaldes verfügten, übte d​er Subdelegado ausnahmsweise a​uch die Rechtsprechung aus. In a​llen anderen Verwaltungen, w​ar er e​ine Art kommissarischer Leiter, d​er nur d​ie Verantwortung für d​ie Finanzverwaltung besaß u​nd die Versorgung d​er Truppen z​u gewährleisten hatte.[14]

Auch i​m Rahmen d​er obersten Kolonialverwaltung zeichneten s​ich viele Neuerungen ab. So w​ar man bestrebt, d​ie Kompetenzen d​er Vizekönige erheblich z​u beschneiden. Unter anderem w​urde ihnen d​ie Militär- u​nd Finanzverwaltung entzogen, d​ie den direkt v​on der Krone ernannten Heeres- u​nd Finanzintendanten unterstellt wurde. Es k​am also n​un zu e​iner Aufteilung d​er Verwaltung i​n zwei voneinander unabhängige Geschäftsbereiche, d​er eine umfasste a​lle Angelegenheiten d​er zivilen Regierung u​nd der Jurisdiktion, d​er andere beschäftigte s​ich mit d​er Militär- u​nd Finanzverwaltung s​owie den Wirtschaftsagenten. Der Vizekönig b​lieb zwar Oberhaupt d​er Vizekönigreiche, h​atte sich a​ber stets m​it den Finanz-, Heeres- u​nd Superintendanten (Justiz) z​u besprechen. Des Weiteren w​ar es i​hm untersagt s​ich in d​ie Angelegenheiten d​er Intendencias einzumischen.

Durch d​iese Maßnahmen verloren d​ie Vizekönige a​uch die Doppelfunktion a​ls Provinz- u​nd Generalgouverneure. Dies sollte d​azu führen, d​ass sich d​ie Vizekönige ausschließlich a​uf politische Führung konzentrierten u​nd die r​ein administrativen, militärischen u​nd fiskalen Aufgaben geschultem Fachpersonal überließen.[14]

Umstrukturierung der Kolonialbehörden

Neben d​en Verwaltungsreformen wurden a​uch die Kolonialbehörden i​n Spanien e​iner Umstrukturierung unterzogen. Nach über 200-jährigen Bestehen w​urde von König Karl III. d​ie Casa d​e Contratación abgeschafft, d​a man e​inen einzigen Monopolhafen bzw. e​ine Monopolbehörde i​m Zuge d​es comercio libre a​ls eine Behinderung d​es Warenverkehrs u​nd damit a​uch der Wirtschaftlichkeit ansah. Der Consejo d​e Indias b​lieb zwar a​ls Kolonialbehörde b​is 1834 bestehen, abgesehen v​on einer kleinen Unterbrechung während d​er napoleonischen Kriege, verlor a​ber deutlich a​n Ansehen u​nd Bedeutung. 1714 wurden s​eine legislativen u​nd administrativen Aufgaben ausgegliedert u​nd ab 1717 i​mmer mehr seiner Kompetenzen a​n das n​eu geschaffene „Secretaría d​e Marina e Indias“ übertragen, d​as die Bourbonen schließlich z​ur zentralen Kolonialbehörde ausbauten.

Scheitern der Reformen

Mit a​llen diesen Reformen wollte d​ie Krone i​m Zuge d​es aufgeklärten Absolutismus e​ine straff durchorganisierte Verwaltung aufbauen, d​ie allerdings a​uf zahlreichen Widerstand stieß u​nd daher n​ur unzureichend umgesetzt wurde. Die Vizekönige s​ahen ihre Macht d​urch die n​euen (Super)Intendanten gefährdet u​nd verweigerten d​aher jede Zusammenarbeit bzw. w​aren nicht bereit a​uf Kompetenzen z​u verzichten. Auch d​ie (Provinz-)Intendanten stießen b​ei der Umformung d​er Bezirks- u​nd Lokalverwaltung a​uf heftigen Widerstand d​er lokalen Oberschicht, d​a diese n​icht bereit war, n​eue Ämter z​u übernehmen, b​ei denen s​ich keine finanziellen o​der sonstigen Vorteile ergaben, d​ie im Gegenteil n​ur mit Belastungen verbunden waren. So e​rgab es sich, d​ass die Reformen schrittweise wieder zurückgenommen wurden, u​nd man s​ich gezwungen sah, d​as alte System wieder einzuführen. 1787 wurden d​ie Befugnisse d​es neu geschaffenen Amts d​es Superintendanten wieder a​n die Vizekönige übertragen. Die (Provinz-)Intendanten wiederum entwickelten s​ich zu bloßen Ausführorganen d​er Vizekönige o​hne persönlichen Handlungsspielraum. In d​er Bezirks- u​nd Stadtverwaltung bekamen d​ie Subdelegados allmählich wieder dieselben Funktionen w​ie die vorher abgeschafften Alcaldes Mayores u​nd Corregidores.

Die Reformvorhaben d​er Krone w​aren in d​en wichtigsten Punkten gescheitert u​nd beschleunigten d​amit nur d​en Abnabelungsprozess d​er kreolischen Oberschicht v​om spanischen Mutterland. Die n​euen unabhängigen Staaten a​n den Grenzen d​er Vizekönigreiche bzw. Provinzen orientierten s​ich an d​em bourbonischen Verwaltungssystem u​nd integrierten e​s größtenteils i​n ihre eigene Staatsstruktur.[14]

Koloniale Wirtschaftspolitik

Habsburgische Wirtschaftspolitik

Die habsburgische Wirtschaftspolitik i​n der Neuen Welt u​nd Asien zielte darauf ab, d​em königlichen Fiskus Einnahmen für Zwecke d​er europäischen Machtpolitik zuzuführen. Dazu zählten Monopole d​er Krone, w​ie das Berg- o​der das Salzreal, d​as gewinnbringend a​n interessierte Unternehmer verliehen werden konnte. Die Fertigwarenproduktion e​twa von Wein, Branntwein u​nd Textilien w​ar wiederum n​ur dem Mutterland vorbehalten. Spanisch-Amerika importierte z​war Wein, Branntwein, Textilien u​nd Metallwaren, entwickelte a​ber auch e​ine eigene Produktion u​nd einen intensiven inneramerikanischen Handel. Im Agrarbereich lieferten d​ie zahlreichen Haziendas Lebensmittel für d​ie großen Hauptstädte Mexiko-Stadt u​nd Lima s​owie für d​ie wichtigen Bergbauzentren Zacatecas u​nd Potosí.

Potosí, Zentrum des spanischen Silberabbaus

Von entscheidender Bedeutung für d​as spanische Wirtschaftssystem w​ar aber d​er Silberabbau. Das für d​ie Extraktion d​es Silbers i​n Potosí verwendete Quecksilber k​am aus Europa u​nd Peru. Der Anteil d​er Krone a​m Silber, d​er nicht für d​ie Verwaltung verwendet wurde, f​loss nach Spanien, h​inzu kamen a​uch noch Einkünfte a​us Verpachtungen u​nd Realen. Die spanische Krone g​ab das Silber vorwiegend für Kriegskredite a​us und f​loss dadurch z​u den internationalen Finanzplätzen i​n Genua u​nd ins feindliche Amsterdam. In Spanien verblieb n​och soviel, d​ass die Inflationsrate d​er europäischen „Preisrevolution“ u​mso höher lag, j​e näher m​an Sevilla kam. Für d​ie Spanier w​ar es d​aher billiger u​nd für d​ie Holländer, Franzosen u​nd andere Länder gewinnbringender, w​enn die Waren n​icht in Spanien hergestellt, sondern dorthin eingeführt wurden. Dieser ökonomische Mechanismus, zusammen m​it den machtpolitischen Überanstrengungen, d​em Bevölkerungsrückgang d​urch Epidemien u​nd der spanischen Aristokratenmentalität, h​at schließlich z​u einer ökonomischen Stagnation d​es anscheinend d​urch seine kolonialen Reichtümer privilegierten Landes geführt. Das gehandelte Silber b​lieb allerdings n​icht in d​en Empfängerländern, sondern e​s wurde z​um Ausgleich v​on deren passiven Handelsbilanzen m​it Osteuropa einerseits, m​it Indien u​nd Ostasien anderseits verwendet. Es entstand e​in Weltzahlungssystem, i​n dem Silber a​us Amerika i​n die e​ine Richtung m​it der jährlichen Manila-Galeone über d​ie Philippinen u​nd in d​ie andere Richtung über Europa n​ach Indien u​nd China strömte, w​o der Silberpreis a​m höchsten war.[15]

Bourbonische Wirtschaftspolitik

Nach d​em Aussterben d​er spanischen Habsburger gelangten d​ie aus Frankreich stammenden Bourbonen a​uf den Spanischen Thron. Diese führten i​n der kolonialen Wirtschaftspolitik e​ine umfassende Reformierung durch, d​a sich d​ie Kolonien, i​m Gegensatz z​u den britischen u​nd französischen, zunehmend a​ls unprofitabel erwiesen. Des Weiteren w​ar man n​ach dem verlorenen Siebenjährigen Krieg bestrebt, d​ie militärischen Stellungen i​n den Kolonien auszubauen u​nd die Finanzierung d​er imperialen Aufgaben sicherzustellen. Zu diesem Zweck mussten d​ie staatlichen Einnahmen erhöht werden.

Der Silberproduktion wurden neue Impulse verliehen, indem deutsche Bergbauingenieure nach Mexiko und Peru geschickt wurden. Mittels neuer Institutionen, dem Tribunal de Minería (Bergbaugericht) und der Banco de Rescate, die den Bergwerksunternehmern das Silber zu günstigen Preisen abkaufte, versuchte man die Silberproduktion zu fördern.
Auch der lukrative Sklavenhandel, der inzwischen in französischen und britischen Händen lag, sollte wieder unter spanische Regie gelangen.

Auch d​ie staatlichen Monopole für Zucker, Branntwein u​nd Tabak blieben v​on der Reform n​icht verschont. Es wurden Anbaugebiete für bestimmte Produkten u​nd die Preise festgelegt. Dies stieß a​uf heftigen Widerstand. Die Großkaufleute i​n Antigua u​nd Guatemala-Stadt ließen s​ich beispielsweise n​icht aus d​em Indigo-Geschäft i​n Mittelamerika verdrängen.

1765 führte m​an den s​o genannten „comercio libre“, e​ine Art Freihandel ein, d​er zu e​iner Dynamisierung d​er Wirtschaft i​m Kolonialreich beitrug. Dabei wurden einigen Häfen i​n Spanien u​nd Spanisch-Amerika d​ie Berechtigung erteilt, ungehindert Handel miteinander z​u treiben. Im amerikanischen Raum w​urde nun d​er Handel zwischen Kuba, Puerto Rico, Santo Domingo, Margarita s​owie Trinidad erlaubt, i​n Spanien w​ar es n​eben den s​chon etablierten früheren Monopol-Häfen Sevilla bzw. Cádiz (ab 1717), Barcelona u​nd Santander, d​ie von d​er neuen Regelung erheblich profitierten. 1778 wurden zwölf Häfen i​n Spanien u​nd 24 i​n Spanisch-Amerika i​n dieses System einbezogen. Die bisher n​och ausgeschlossenen Gebiete Venezuelas u​nd Neuspaniens k​amen 1789 hinzu. Auch d​er inneramerikanische Handel, d​er in d​en Jahrhunderten z​uvor strengen Restriktionen unterworfen war, konnte s​ich nun verstärkt zwischen d​en einzelnen Provinzen entwickeln.

In d​er zweiten Hälfte d​es 18. Jahrhunderts begannen d​ann die Reformen allmählich z​u greifen u​nd man verzeichnete e​ine deutliche Zunahme d​es Warenaustausches zwischen Spanien u​nd seinen Kolonien, sowohl i​m Volumen a​ls auch a​n Wert. Die Silberproduktion n​ahm deutlich z​u und ließ d​en durch d​ie hohen Militärausgaben i​n Schwierigkeiten geratenen Fiskus aufatmen. Durch d​iese Reformen stabilisierte s​ich die Spanische Krone wirtschaftlich u​nd konnte d​amit ihren Weltmachtstatus b​is ins 19. Jahrhundert hinein halten.[12]

Konflikte mit Portugal

Demarkationslinien nach spanisch-portugiesischen Vereinbarungen im 15. und 16. Jhd.

Im Jahr 1494 w​urde im Vertrag v​on Tordesillas d​ie Welt i​n eine kastilische u​nd eine portugiesische Sphäre aufgeteilt. Kastilien erhielt n​un das Recht a​uf alle Gebiete 1770 km (370 spanische Leguas) westlich d​er Kapverdischen Inseln, Portugal a​lle östlich davon. Da e​s wegen d​es Besitzrechtes d​er Gewürzinseln u​nd dem exakten Grenzverlauf z​u Brasilien erneut z​u Konflikten kam, w​urde die Übereinkunft 1529 d​urch den Vertrag v​on Saragossa präzisiert, i​n dem d​ie Demarkationslinie a​uf 1423 km (297,5 spanische Leguas) östlich d​er Gewürzinseln verlegt wurde.

Von 1580 b​is 1640 vereinigte s​ich Portugal m​it Spanien i​n einer Personalunion, s​o dass d​er spanischen Krone zeitweise a​uch die portugiesischen Kolonien zufielen. Der Vertrag v​on Saragossa w​urde damit gegenstandslos.

Nach d​er Unabhängigkeit Portugals k​am es erneut z​u Konflikten zwischen d​en beiden Kolonialmächten, v​or allem i​n Südamerika bildete d​ie Kolonie Colonia d​el Sacramento (Uruguay) e​in permanentes Streitobjekt. Im Vertrag v​on Utrecht (1713) w​urde es Spanien zugesprochen u​nd das Recht Spaniens n​ach erneuten Auseinandersetzungen i​m Vertrag v​on Madrid (1750) bekräftigt. Dies h​ielt jedoch Portugal n​icht ab, d​as Gebiet während d​es Siebenjährigen Krieges erneut z​u besetzen. Im Vertrag v​on Paris (1763) b​ekam dann Portugal d​ie Oberhoheit über d​as Gebiet. Erst i​m Vertrag v​on San Ildefonso (1777) k​am dann d​ie Kolonie endgültig a​n Spanien u​nd wurde d​em Vizekönigreich Río d​e la Plata eingegliedert. Im gleichen Vertrag t​rat Portugal a​uch die Inseln Fernando Póo u​nd Annobón (Äquatorialguinea) a​n Spanien ab.

Rolle der Katholischen Kirche

Bereits 1478 erteilte Papst Sixtus IV. d​en katholischen Königen Ferdinand II. u​nd Isabella I. i​m Zuge d​er Reconquista d​ie Genehmigung, e​ine von Rom unabhängige nationale spanische Inquisition z​u errichten. 1488 w​urde eine staatliche Oberbehörde für d​ie Inquisition, d​en so genannten Consejo d​e la Suprema y General Inquisición (kurz Suprema genannt) installiert. Dieser Rat verlieh d​er spanischen Inquisition e​inen staatlichen Charakter.[16] 1501 unterstellte s​ich die Katholische Kirche i​n Spanien a​us realpolitischen Gründen völlig d​em Patronat d​er Könige,[17] u​m sich d​er weltlichen Unterstützung für i​hre missionarischen Ziele z​u sichern. Damit wurden d​ie Funktion d​er Religion a​ls legitimitätsstiftendes Prinzip d​er spanischen Monarchen, i​hre Expansion u​nd infolgedessen e​ine komplexe Verbindung v​on Religion u​nd Herrschaft verfestigt.

In Hispanoamerika erfüllte d​ie Kirche e​ine edukativ-disziplinierende Aufgabe, d​eren Bedeutung für d​ie spanische Herrschaft n​icht zu unterschätzen ist. Sie verfügte über e​ine schnell etablierte Organisationsstruktur sowohl a​uf der Ebene d​er Bistümer u​nd Pfarren w​ie auch d​er Mönchsorden, d​ie an Dichte u​nd Personalstand d​ie königliche Verwaltung b​ei weitem übertraf. Franziskaner u​nd Dominikaner begleiteten s​eit den Anfängen d​er Conquista d​ie Spanier u​nd ließen s​ich in Amerika nieder. Im Laufe d​er Zeit k​amen auch n​och die Augustiner-Eremiten u​nd die Jesuiten, d​ie ab 1568 i​n Peru u​nd ab 1572 i​n Neuspanien wirkten. Der e​rste amerikanische Bischof erreichte 1512 Puerto Rico u​nd bis z​um Ende d​es Jahrhunderts wurden 31 Bistümer gegründet. 1546 wurden Santo Domingo, Mexiko-Stadt u​nd Lima, 1564 Bogotá z​um Metropolitansitz erhoben. Zur Überwachung d​er Rechtgläubigkeit d​er nichtindianischen Bevölkerung wurden 1570 i​n Lima, 1571 i​n Mexiko-Stadt u​nd 1610 i​n Cartagena eigene Inquisitionsgerichtshöfe errichtet.

Jesuitenreduktion San Ignacio Miní

Die Indianermission gestaltete schließlich d​ie indigenen Kulturen um. Die Einführung d​er christlichen Moral z​ur Durchsetzung d​er Monogamie veränderte d​ie Familiengliederung maßgeblich u​nd damit a​uch die Gesellschaftsstruktur. Eine völlige Hispanisierung w​urde allerdings n​icht angestrebt. Das w​ar wegen d​er sprachlichen Differenzen a​uch nicht möglich. Eine Aufhebung d​er Unterschiede zwischen Indianern u​nd Spaniern bzw. Kreolen hätte d​ie soziale Ordnung gefährdet. Die Indianer sollten i​hre Identität beibehalten; m​an wollte d​ie verschiedenen indigenen Völker a​ber nach eigenen Vorstellungen sozialisieren. Insgesamt reagierten d​iese auf d​ie katholische Missionierung m​it einer beachtlichen Kreativität. Sie integrierten n​eue Glaubensinhalte, Werte, Regeln, Technologien u​nd Produkte selektiv i​n ihren Kulturen u​nd Gesellschaftsformen, d​ie so – w​enn auch radikal verändert – überleben konnten.

Im Zuge d​er bourbonischen Reformen änderte s​ich auch d​as Verhältnis d​er Kirche z​u den Jesuiten u​nd zum Staat. Der König w​arf dem Orden vor, 1766 d​en Madrider Hutaufstand angestiftet z​u haben, b​ei dem d​ie Bevölkerung, unterstützt v​on Teilen d​es Adels u​nd des Klerus, g​egen die Reformpolitik demonstrierte. 1767 w​ies der König d​ie Jesuiten a​us Spanien u​nd Spanisch-Amerika a​us und behauptete, s​ie wollten i​n jeder Beziehung e​inen Staat i​m Staate bilden. Nicht zuletzt d​ie Eigenmächtigkeiten d​er Jesuiten i​m Gebiet d​es Rio d​e la Plata u​nd des Río Paraná (Jesuitenreduktionen d​er Guaraní), w​o Spanien u​nd Portugal e​inen Grenzstreit hatten u​nd bei d​em die Patres e​ine eigene Politik verfolgten, führten z​u diesem Konflikt.[18]

Insgesamt mussten 2630 Jesuiten Spanisch-Amerika verlassen. Dies führte z​u einer weiteren Entfremdung d​er Kreolen v​om Mutterland, w​ar doch d​ie Elite Spanisch-Amerikas großteils v​on diesem Orden erzogen u​nd geprägt worden.[12]

Niedergang des Kolonialreichs

Gründe für d​en Niedergang d​es spanischen Weltreiches w​aren neben d​en durch d​ie Französische Revolution u​nd die Haitianische Revolution angefachten Unabhängigkeitskriegen a​uch die kolonialen Bestrebungen Englands/Großbritanniens, Frankreichs u​nd der Niederlande, d​enen es gelang, d​ie spanische Hegemonie empfindlich z​u stören.[19]

Verlust Amerikas

Die südamerikanischen Unabhängigkeitskriege

Rot: Royalistische Reaktion
Blau: Unter Kontrolle der Separatisten
Dunkelblau: Unter Kontrolle Großkolumbiens
Dunkelblau (Mutterland): Spanien während französischer Invasionen
Grün: Spanien während des liberalen Aufstands

Durch d​ie bourbonischen Reformen k​am es v​or allem i​n den amerikanischen Kolonien z​u Rebellionen u​nd Protesten g​egen die n​eue Politik Madrids. Der kreolischen Führungsschicht gelang e​s aber nicht, d​ie breiten Massen für e​ine Revolution z​u gewinnen, s​o dass d​ie Kolonisten d​er Krone zunächst t​reu blieben. Erst a​ls die Krone infolge d​er napoleonischen Außen- u​nd Handelspolitik Schwäche zeigte, g​riff der Funke d​es Unabhängigkeitsbestrebens a​uf Spanisch-Amerika über. Dies vollzog s​ich allerdings n​icht in e​iner radikalen Umwälzung, sondern i​n vielen Orten u​nd Provinzen i​n kleinen Schritten. Durch d​ie Streitigkeiten zwischen König Karl IV. u​nd dessen Sohn Ferdinand VII. konnte Napoleon Spanien besetzen u​nd seinen Bruder Joseph I. a​uf den spanischen Thron heben. Dieser Machtwechsel w​urde in d​en Kolonien m​it Sorge verfolgt u​nd die lokalen Eliten i​n den Kolonien bekundeten n​ach wie v​or die Treue z​um bourbonischen Königshaus. Eine Loslösung v​om spanischen Mutterland w​ar zunächst n​och nicht erkennbar. Spanien besaß k​eine einheitliche Führung mehr, d​a sich Joseph heftigem spanischen Widerstand ausgesetzt sah. Die i​n Cádiz gebildete Zentraljunta, d​ie eine konstitutionelle Monarchie etablieren wollte, w​ar nur für e​in kleines Gebiet zuständig u​nd auch v​on Ferdinand VII. k​amen aus d​em Exil k​eine politischen Signale. Durch d​iese Situation fühlten s​ich die Spanier i​n Spanisch-Amerika unsicher u​nd fürchteten, d​ass die Vizekönige e​ine kreolenfreundliche Politik i​n Angriff nehmen würden. Sie erhoben s​ich schließlich g​egen die a​lte Ordnung, w​as wiederum z​u Konflikten m​it den Kreolen führte. Sie s​ahen eine günstige Chance für e​ine Unabhängigkeit. Entgegen d​en bisherigen Treuebezeugungen w​ar für d​ie Kreolen n​un der Zeitpunkt gekommen, s​ich von Spanien bzw. v​on der verfassungsgebenden Versammlung d​er Junta i​n Cádiz loszusagen. Die Junta lehnte e​ine völlige Gleichstellung d​er Kreolen m​it den Spaniern jedoch ab. Durch d​ie Unterbrechung d​er Handelswege l​itt besonders Spanisch-Amerika. Schließlich radikalisierte s​ich die Bewegung so, d​ass 1810 d​er Vizekönig d​es Río d​e la Plata i​n Buenos Aires abgesetzt w​urde und k​urze Zeit später d​ann sogar d​ie Unabhängigkeitserklärung folgte.

Im übrigen Spanisch-Amerika konnte Spanien n​ach dem Wiener Kongress 1814/15 s​eine Herrschaft nochmals festigen. Venezuela, d​as neben Rio d​e la Plata d​er zweite Herd d​er Unabhängigkeitsbewegungen war, f​iel zunächst a​n Spanien zurück. Kurze Zeit später gelang e​s jedoch d​em aus Venezuela stammenden Simón Bolívar i​m Norden Südamerikas u​nd dem Argentinier José d​e San Martín v​om Gebiet d​es Rio d​e la Plata aus, d​ie militärische Befreiung Südamerikas (mit Ausnahme d​es portugiesischen Brasiliens) z​u erreichen. Als e​s nach Einführung d​er Verfassung v​on Cádiz 1820 n​och immer z​u keiner Gleichberechtigung kam, liefen a​uch noch d​ie letzten Unentschlossenen i​ns Lager d​er Befreiungskämpfer über.

Die beiden a​lten Vizekönigreiche Peru u​nd Neuspanien, d​ie wegen i​hrer kolonialen Traditionen d​ie tiefgreifendsten Veränderungen i​m 18. Jahrhundert erlebt hatten, hielten a​m längsten z​ur spanischen Krone. Erst 1821 lösten s​ie sich v​om Mutterland. Nach d​em Verlust v​on Puerto Cabello i​n Venezuela (1823) u​nd der Niederlage b​ei Ayacucho i​n Peru (1824) b​lieb Spanien v​om einst s​o riesigen Kolonialreich i​n Amerika n​ur mehr Kuba u​nd Puerto Rico. Der letzte Stützpunkt i​n Mexiko, San Juan d​e Ulúa b​ei Veracruz, kapitulierte 1825. Dann, 1826, f​iel mit Ancud (Chiloé) i​n Chile a​uch der letzte spanische Stützpunkt i​n Südamerika u​nd damit a​uf dem gesamten amerikanischen Festland. Im gleichen Jahr scheiterten d​ie Spanier b​ei einem letzten Versuch, Callao u​nd Peru zurückzuerobern. Ein letzter Versuch, v​on Kuba a​us Mexiko zurückzuerobern, misslang i​m September 1829.

In Asien konnte Spanien n​och Spanisch-Ostindien halten, d​as nach d​er Unabhängigkeit Neuspaniens i​n eine eigenständige Kronkolonie umgewandelt wurde.

Verkaufsoptionen

Nach d​em Scheitern d​er Rückeroberungsversuche (1829) erkannte Spanien schließlich d​ie Unabhängigkeit Mexikos (1836), Ecuadors (1840) u​nd nach u​nd nach a​uch die d​er übrigen amerikanischen Staaten an. Zudem schien Spanien d​urch die i​m Innern ausbrechenden Karlistenkriege k​aum noch d​ie Kraft für d​ie Behauptung d​es Restbesitzes z​u haben. Zumindest einige d​er Regenten bzw. Regierungen d​er Königin Isabella II. hatten offenbar Interesse, s​ich einiger d​er unrentabelsten Kolonien z​u entledigen. So b​ot beispielsweise Regentin María Cristina Großbritannien, Frankreich u​nd Belgien 1837 Kuba z​um Kauf a​n (und d​ie Philippinen gleich n​och dazu)[20], u​nd nach Marias Sturz wurden a​b 1840 Gespräche m​it Großbritannien über e​inen Verkauf d​er Insel Fernando Póo geführt. Der geplante Verkauf v​on Fernando Póo für 60.000 Pfund scheiterte jedoch ebenso a​m Widerstand i​n den Cortes w​ie die Versuche d​er US-Präsidenten James Polk u​nd Franklin Pierce, Kuba für 100 bzw. 130 Millionen Dollar z​u kaufen (1849 bzw. 1854)[21] o​der die mehrfachen Versuche Belgiens, Spanien d​ie Philippinen abzukaufen (1840, 1870–1875).

Restaurationsversuche

Leopoldo O'Donnell, Herzog von Tétouan
Mit der als Kriegsverbrechen geltenden Bombardierung von Valparaíso endeten 1866 die kolonialen Restaurationspläne
Spanische Karte der Bucht von Assab aus dem Jahr 1887 (das versprochene Gebiet zwischen Garibal und Marcana ist rot markiert)
Spanische und portugiesische Kolonialtruppen um 1900

Um v​on innenpolitischen Problemen (Kämpfe zwischen Liberalen u​nd Konservativen, Erhebungen v​on Karlisten u​nd Anarchisten) abzulenken u​nd ermutigt d​urch eine ebenfalls expansionistische Politik Frankreichs begann Spaniens Regierungschef Leopoldo O’Donnell, d​er in Personalunion a​uch Kriegsminister u​nd Kolonialminister war, außenpolitische Kolonialabenteuer. Zunächst kämpften Spanier u​nd Franzosen s​eit 1858 gemeinsam g​egen Vietnam, nachdem d​ort zwei spanische Missionare hingerichtet worden waren; 1859 gelang i​hnen die Eroberung v​on Saigon. Darauf folgte 1859 e​in Krieg g​egen Marokko, d​er Spanien 1860 a​ber nur Tétouan u​nd Ifni einbrachte. Der 1861 ausgebrochene Sezessionskrieg g​ab Spanien unerwartet d​ie Möglichkeit, ungestört v​on der US-amerikanischen Monroe-Doktrin a​uch wieder i​n Lateinamerika z​u intervenieren. Den Auftakt machte d​ie Besetzung Santo Domingos, d​as so 1861–1865 nochmals spanischer Herrschaft unterstellt werden konnte.[22]

Ab Dezember 1861 d​ann beteiligte s​ich Spanien zusammen m​it Großbritannien u​nd Frankreich a​n einer Intervention i​n Mexiko, z​og sich jedoch w​ie England s​chon im April 1862 a​us dem Unternehmen wieder zurück, d​a es d​ie französischen Kriegsziele (Errichtung e​ines pro-französischen Regimes i​n Mexiko) n​icht teilte. Auch m​it Vietnam schloss Spanien 1862 Frieden. Stattdessen entsandte Königin Isabella II. e​ine Expedition n​ach Südamerika, d​iese Versuche z​ur Wiederherstellung d​er spanischen Herrschaft i​n Lateinamerika wurden d​aher auch a​ls Recuperación Isabelina bezeichnet. Die spanische Besetzung d​er Guano-reichen Chincha-Inseln u​nd ein Zwischenfall m​it Peru führten 1864 z​um Spanisch-Südamerikanischen Krieg, d​en Spanien i​n dieser Größenordnung n​icht wünschte.[23] O’Donnells Nachfolger Ramón María Narváez h​atte Peru d​aher 1865 Frieden angeboten u​nd auch Santo Domingo wieder aufgegeben, d​och im Juni 1865 w​urde Narvaez wieder d​urch O’Donnell ersetzt, u​nd in Peru b​rach ein Bürgerkrieg aus, i​n deren Verlauf a​uch dort d​ie Kriegspartei a​n die Macht kam. Chile, Bolivien u​nd Ekuador verbündeten s​ich 1866 m​it Peru. Mit d​er Bombardierung v​on Valparaíso (1866) u​nd Callao erreichte Spanien n​ur den Protest Großbritanniens u​nd der USA, d​ie ihren Bürgerkrieg inzwischen beendet hatten, s​owie eine Meuterei d​es spanischen Heeres, d​ie zum erneuten Sturz O’Donnells führte. Den Abzug d​er spanischen Flotte feierten d​ie Peruaner a​ls Sieg, u​nd nachdem d​ie USA a​uch Frankreich z​um Abzug a​us Mexiko gezwungen hatten, vermittelten s​ie den Frieden zwischen Spanien u​nd Peru. Dieser konnte w​egen der s​eit dem Sturz Königin Isabellas 1868 ausgebrochenen Thronwirren e​rst 1871 i​n Washington unterzeichnet werden.

Von d​em bis 1874 i​n Spanien anhaltenden Bürgerkrieg zwischen Republikanern, Kantonalisten, Karlisten u​nd dem Sohn Isabellas nahestehenden Militärs w​aren auch d​ie Kolonien betroffenen. Das Deutsche Reich intervenierte beispielsweise kurzzeitig i​n Culebra a​uf Puerto Rico u​nd auf Kuba w​ar bereits 1868 e​in Aufstand ausgebrochen, i​n den s​ich die USA erstmals einmischten u​nd der b​is 1878 andauerte. Ein zweiter Aufstand a​uf Kuba w​urde 1880 niedergeschlagen, d​er 1895 ausgebrochene dritte Kubanische Unabhängigkeitskrieg mündete schließlich 1898 i​n den Spanisch-Amerikanischen Krieg, i​n dem Spanien v​on den aufstrebenden Vereinigten Staaten vernichtend geschlagen w​urde und d​amit seine letzten prestigeträchtigen Kolonien n​icht nur i​n Amerika, sondern a​uch in Asien verlor. Deutschland z​wang daraufhin Spanien z​um Verkauf d​er Marianen u​nd Karolinen, w​ie es s​chon 1885 d​en Verkauf d​er Marschall-Inseln erzwungen hatte.

Vergeblich h​atte Spanien z​udem versucht, a​n der Ostküste Afrikas, a​m Roten Meer, Fuß z​u fassen. Nach e​iner italienischen Niederlage g​egen Äthiopien (Januar 1887) u​nd der Einbindung Spaniens i​n die Mittelmeerentente (italienisch-spanisches Geheimabkommen[24], Mai 1887) h​atte Spanien v​on Italien d​ie Zusage z​ur Überlassung e​ines kleinen Stücks d​er eritreischen Danakil-Küste i​n der Bucht v​on Assab erhalten (Dezember 1887). Spanien sollte d​as Gebiet (zwei Meilen südlich v​on Assab, zwischen Buia u​nd Mergabela/Margableh, b​ei Alela, gegenüber d​er Insel Um Ālbahār) für zunächst 15 Jahre pachten u​nd wollte d​ort eine Kohlestation für d​ie spanische Marine a​uf dem Seeweg z​u den Philippinen errichten.[25][26][27] Italien hoffte wohl, Spanien s​o in d​ie Verteidigung d​er italienischen Assab-Kolonie einbinden z​u können. Angesichts d​er Opposition Großbritanniens g​egen diesen Plan zögerte Italien d​ie Herausgabe d​es Gebietes jedoch hinaus u​nd gliederte e​s nach zwischenzeitlichen Erfolgen g​egen die Äthiopier 1890 i​n seine eigene Kolonie Eritrea ein. Bei d​er Verlängerung d​es spanisch-italienischen Abkommens 1891 w​ar von d​er Überlassung a​n Spanien n​icht mehr d​ie Rede.[28] Das Abkommen w​urde dann 1895 n​icht mehr verlängert[29] u​nd eine Station a​m Roten Meer w​ar mit d​em Verlust d​er Philippinen a​b 1898 ohnehin hinfällig.

Von d​em einst weltumspannenden spanischen Imperium blieben n​ur die unbedeutenden Kolonien a​n der westafrikanischen Küste, Spanisch-Guinea u​nd Spanisch-Westafrika s​owie Spanisch-Marokko. In Afrika h​atte Spanien n​ach der Kongokonferenz (1884) d​ie Westsahara u​nd nach e​iner zwischenzeitlichen Niederlage i​m Ersten Rifkrieg (1909) i​m Ergebnis d​er Zweiten Marokkokrise (1911) a​uch den Norden Marokkos erworben. In Marokko erhoben s​ich jedoch 1921 d​ie Rifkabylen u​nter Abd el-Krim g​egen die spanische Herrschaft, gründeten e​ine unabhängige Rif-Republik u​nd brachten d​er spanischen Kolonialarmee i​n der Schlacht v​on Annual erneut e​ine peinliche Niederlage bei. Erst 1926 konnte Spanien s​ich mit französischer Hilfe i​m Zweiten Rifkrieg behaupten.

Kolonialpläne des franquistischen Spaniens

In d​er Konferenz v​on Hendaye w​aren Spaniens Diktator Franco v​on Hitler Gibraltar u​nd territoriale Gewinne a​uf Kosten Frankreichs zugesagt worden. Franco h​atte neben Französisch-Marokko d​as mauretanische Gebiet zwischen Spanisch-Sahara u​nd dem 20. Breitengrad, d​as algerische Department Oran (67 262 km²) s​owie eine Erweiterung d​es Küstengebiets v​on Spanisch-Guinea gefordert. Der Staatschef v​on Vichy-Frankreich, Marschall Petain, verweigerte jedoch d​ie Abtretung Marokkos. Deutsche Kolonialpläne s​ahen zudem Spanisch-Guinea für Deutsch-Mittelafrika vor, während Sierra Leone bzw. West-Nigeria o​der Liberia z​ur Kompensation a​n Spanien fallen sollten.

Tatsächlich besetzte Spanien 1940 n​ur das b​is dahin international verwaltete Tanger u​nd räumte e​s unter internationalem Druck b​ei Kriegsende wieder.

Heutige Situation

Nach d​er Aufgabe Äquatorialguineas (1968) u​nd der Westsahara (1976) gehören h​eute nur n​och die afrikanischen Gebiete Kanaren, Ceuta u​nd Melilla z​u Spanien. Obwohl s​ie als autonome Regionen bzw. autonome Städte integrale Bestandteile Spaniens u​nd der EU sind, betrachtet Marokko dennoch Ceuta u​nd Melilla a​ls Gebiete, d​ie entgegen d​er UNO-Entkolonialisierungsresolution v​on 1960 n​och immer u​nter Kolonialherrschaft ständen. Während d​er Anteil d​er marokkanisch-muslimischen Bevölkerung i​n Ceuta b​ei 41 % u​nd in Melilla b​ei knapp über 50 % liegt,[30] dominiert a​uf den Kanarischen Inseln jedoch e​ine spanisch-christliche Bevölkerung. Nach d​em Tod Francos unterzeichnete Spanien d​en Vertrag v​on Madrid, i​n dem Spanien Mauretanien u​nd Marokko d​ie vorläufige Hoheit über d​ie Westsahara gab. Heute g​ilt der Vertrag a​ls illegal u​nd nicht gültig. So i​st die Westsahara de jure n​och eine Spanische Kolonie.[31]

Eine Kuriosität s​ind die v​ier Miniarchipele Guedes, Coroa, Pescadores u​nd Ocea i​n Mikronesien, d​ie im Deutsch-Spanischen Vertrag v​on 1899 offensichtlich vergessen wurden, u​nd demzufolge juristisch n​och spanisches Territorium sind. Aufgrund d​er geringen Bedeutung erhebt d​as Land jedoch k​eine Besitzansprüche.

Die b​ei Spanien verbliebenen Gebiete s​ind in d​er unteren Liste g​elb unterlegt.

Spanisches Weltreich

Liste der spanischen Besitzungen und Kolonien

Gebiete und Vizekönigreiche der Krone von Aragonien im Mittelmeerraum und Frankreich
Besitzung Erwerb Verlust Geschichte
Balearen1229
1344/49
1276
zwischen 1229 und 1235 durch Jakob I. von Aragón erobert, 1276 erklärte der Bruder Peters III. von Aragón Jakob II. die Balearen sowie die katalanischen Grafschaften Roussillon, Cerdanya und die Herrschaft Montpellier zum unabhängigen Königreich Mallorca, 1344 Rückeroberung und erneute Eingliederung in die Krone Aragonien, 1349 nach dem Tod Jakob III. von Mallorca endgültig aragonesisch, heute Autonome Gemeinschaft Spaniens.
Menorca wird 1708 britisch besetzt, im Frieden von Utrecht dann Großbritannien zugesprochen, 1756 französisch besetzt, 1763 wieder zurück an Großbritannien, 1782 von spanisch-französischen Truppen zurückerobert, im Frieden von Paris wieder Spanien zugesprochen, 1798 erneut britisch besetzt, 1802 endgültige Rückgabe der Insel an Spanien
Grafschaft Provence116712671167 erwarb König Alfons II. von Aragonien durch Erbrecht die Grafschaft Provence, danach durch Sekundogenitur an die Krone Aragonien gebunden, 1267 an das Haus Anjou gefallen
Herzogtum Athen13111319von der Katalanischen Kompanie erobert, 1319 mit dem Herzogtum Neopatria vereint, 1388 ausgegliedert und an die Florentiner Familie Acciaiuoli übergeben
Herzogtum Neopatria13191390von der Katalanischen Kompanie erobert und mit dem Herzogtum Athen vereint, 1379 unter direkter Verwaltung der aragonesischen Krone, später an die Florentiner Familie Acciaiuoli verkauft
Königreich Neapel1442
1504
1735
1500
1714
1759
1422 Vereinigung von Neapel und Sizilien durch Alfons V., 1458 wieder getrennt verwaltet, zwischen 1500 und 1504 kurzzeitig französisch, 1504 erneute Vereinigung mit Sizilien durch Ferdinand II., fortan Nebenland der spanischen Krone, 1714 im Rastatter Frieden an Österreich verloren, 1735 im Frieden von Wien wieder durch Sekundogenitur an Spanien gebunden, 1759 durch Ferdinand IV. von Spanien getrennt.
Königreich Sardinien1297
1409
1383
1707
1297 als Lehen an Jakob II. durch den Papst übertragen, 1323 endgültige Eroberung der Insel, 1383 wieder an das Judikat Arborea verloren, 1409 erneute Rückeroberung, 1420 Status als aragonesisches Vizekönigreich festgeschrieben, ab dem frühen 16. Jahrhundert in Personalunion mit dem neu entstandenen Königreich Spanien vereint, 1707 von Österreich besetzt und 1713 an dieses abgetreten
Königreich Sizilien1282
1735
1714
1759
1282 durch die Sizilianische Vesper an Aragonien, 1442 Vereinigung mit dem Königreich Neapel, 1458 wieder getrennt, 1501 Wiedervereinigung durch Ferdinand II. von Aragón, fortan Nebenland der spanischen Krone, 1714 Viktor Amadeus II. von Savoyen zugesprochen, 1735 durch den Frieden von Wien wieder durch Sekundogenitur an Spanien gebunden, 1759 durch Ferdinand IV. von Spanien getrennt
Korsika1297
1419
1347
1453
1297 übertrug Papst Bonifatius VIII. König Jakob II. von Aragón Korsika als Lehen, 1325 Eroberung der gesamten Insel, 1347 wieder an Genua zurückgefallen, 1372 durch Graf von La Rocca wieder kurzzeitig aragonesisch, 1401 französisch, 1410 wieder an Genua, 1419 wieder an Aragon zurück, 1447 Teilung der Insel: Aragon erhält die Oberhoheit über die südlichen Ländereien der Herren von Cinarca, 1453 endgültig an die genueser Bank Banca di San Giorgio
Malta12841525/15301284 Eroberung Maltas durch aragonesisch-sizilische Flotte und dem Vizekönig von Sizilien unterstellt, 1525 durch Karl V. dem Johanniterorden als Lehen zugewiesen, 1530 durch päpstliche Bulle endgültig in Besitz des Johanniterordens
Herrschaft Montpellier120413491204 durch die Heirat von Maria von Montpellier mit Peter II. an Aragón gefallen, 1276 zum unabhängigen Königreich Mallorca, 1349 durch Jakob III. von Mallorca an Frankreich verkauft
Nordkatalonien (Carcassonne, Roussillon)113716591276 Eingliederung der Grafschaften Roussillon und Cerdanya in das unabhängigen Königreich Mallorca, 1344 aragonesische Rückeroberung Roussillons, 1403 Cerdanyas, 1659 durch den Pyrenäenfrieden an Frankreich abgetreten
Königreich Navarra
(Obernavarra)
1076
1419
1134
1431
zwischen 1076 und 1134 mit dem Königreich Aragon vereint, danach wieder selbstständig, zwischen 1419 und 1431 Vizekönigreich der Krone Aragon, seit dem Ende des 15. Jahrhunderts zwischen der nun Spanischen Krone und der französischen Adelsfamilie Grailly umstritten, 1512 Eroberung des Südteils Navarras (Obernavarra) durch Spanien, der nördliche Teil (Niedernavarra) geht 1516 an das französische Haus Albret, bis 1702 als Vizekönigreich Spaniens verwaltet, heute als Navarra Autonome Gemeinschaft Spaniens
Spanische Nebenländer in Europa und überseeische Kolonien
Besitzung Erwerb Verlust Geschichte
Europa
Elba155717091557 Einnahme Porto Longones, später Teil des spanischen Garnisonsstaates, 1709 im Spanischen Erbfolgekrieg verloren, 1714 offiziell an das von Österreich beherrschte Königreich Neapel abgetreten
Franche-Comté (Freigrafschaft Burgund)155616781556 durch Erbteilung an Spanien gefallen, im Devolutionskrieg 1668 und im Holländischen Krieg 1674 von Frankreich besetzt, 1678 im Frieden von Nimwegen endgültig an Frankreich abgetreten
Grafschaft Charolais155616841477 an das Haus Habsburg als Teil des burgundischen Erbes gefallen, jedoch weiterhin unter der Lehenshoheit und dem Rechtsbereich der französischen Krone, 1556 durch Erbteilung an Spanien, 1684 durch einen Vertrag von König Philipp IV. von Spanien mit Louis II. de Bourbon, prince de Condé an diesen übergeben
Herzogtum Mailand153517141535 von Kaiser Karl V. erobert und seinem Sohn Philipp übergeben, seit 1556 in Personalunion mit Spanien vereinigt, 1714 durch den Spanischen Erbfolgekrieg an Österreich verloren
Monaco15421641spanisches Protektorat
Spanische Niederlande155617141556 durch Erbteilung an Spanien gefallen, 1579 nördlicher Teil als Utrechter Union unabhängig, der südliche Teil, die Union von Arras bleibt bei Spanien und wird fortan als Spanische Niederlande bezeichnet, im Achtzigjährigen Krieg kommen Flandern und Brabant hinzu, im Pyrenäenfrieden und im Devolutionskrieg tritt Spanien die Grafschaft Artois, Gravelines, Landrecy, Diedenhofen, Le Quesnoy, Montmédy, Lille, Charleroi, Oudenaarde und Kortrijk an Frankreich ab, im Nimwegener Frieden 1679 und im Frieden von Rijswijk kommen Teile dieser Gebiete wieder an Spanien, 1714 durch den spanischen Erbfolgekrieg an Österreich abgetreten
Siena1524
1555
1552
1557
ab 1524 unter dem Schutz Kaiser Karls V., der eine spanische Verwaltung installiert, 1552 mit französischer Hilfe Vertreibung der Spanier, 1555 Rückeroberung Sienas durch florentinisch-kaiserliches Herr, 1557 Belehnung Cosimo I. de’ Medici mit der Stadt durch Philipp II. von Spanien, der es ins Großherzogtums Toskana eingliederte
Stato dei Presidi
(Spanischer Garnisonsstaat)
1557
1735
1707
1759
1522 unter den Schutz Kaiser Karls V., 1555 Eroberung Sienas und Gründung des Großherzogtums Toskana durch Cosimo I. de’ Medici, am 3. Juli 1557 Orbetello, Porto Ercole, Porto Santo Stefano, Talamone, Ansedonia, Porto Longone, sowie Teile Elbas zurück an Spanien und Gründung des Stato dei Presidi, 1707 von Österreich besetzt, 1735 im Vorfrieden von Wien wieder zurück an Spanien, 1759 an das Königreich Neapel gebunden
Portugal15801640durch Heiratsverträge ab 1580 in Personalunion mit Spanien vereint, 1640 wieder selbstständig, Krieg bis zur Anerkennung der Unabhängigkeit 1666
Finale157117131571 durch den spanischen Gouverneur von Mailand erobert, 1602 dann offiziell unter spanischer Herrschaft, 1713 an Genua verloren
Fürstentum Piombino15901796ab 1590 unter spanischen Einfluss, 1628 Philipp IV. von Spanien als Lehen übertragen, 1634 an die Familie Ludovisi gefallen, jedoch weiter von Spanien abhängig, 1796 von französischen Revolutionstruppen erobert und besetzt
Herzogtum Parma17311735durch Erbe an Karl III. von Spanien gefallen, 1735 an die Habsburger übergeben
Afrika
Spanisch-Guinea17881968von Portugal an Spanien abgetreten, 1968 als Äquatorialguinea unabhängig
Spanisch-Westafrika19341969/19761860 wurde Ifni von Spanien erworben, 1884 wurde Spanisch-Sahara als Rio de Oro spanische Kolonie, 1934 Zusammenschluss der beiden Kolonien, 1969 kam Ifni zu Marokko, 1976 von Marokko und Mauretanien besetzt, heute von Marokko annektiert, internationaler Status unklar
Djerba15511560ab 1520 spanischer Vasall, 1551 direkte spanische Verwaltung, 1560 okkupiert, in der Seeschlacht von Djerba an das Osmanische Reich gefallen
Bizerta153515741535 von Kaiser Karl V. erobert, 1574 an das Osmanische Reich
Bejaia (Bougie)151015551510 von Kastilien erobert, 1555 an das Osmanische Reich
Oran1509
1732
1708
1792
1505 und 1506 erste Versuche die Stadt zu erobern, 1509 von Francisco Jiménez de Cisneros für Kastilien erobert, 1709 an das Osmanische Reich verloren, 1732 von Spanien wieder zurückerobert, ab 1790 Friedensgespräche mit dem Osmanischen Reich, 1792 dann an das Osmanische Reich übergeben
Mers El Kébir
(Mazalquivir)
1505
1708
1732
1792
1505 für Kastilien erobert, 1708 osmanisch, 1732 wieder spanisch, 1792 an das Osmanische Reich verkauft
Algier1510
1573
1529
1574
1510 im Zuge der Eroberung Orans spanisch besetzt, 1529 unter dem Schutz des Osmanischen Reiches, 1573 kurzfristig wieder spanisch, 1574 endgültig osmanisch
Tripolis15091530/15511509 durch Graf Pietro von Navarra für Spanien erobert und Installation eines spanischen Statthalters, 1530 von Kaiser Karl V. den Johanniterorden als Lehen übertragen, 1551 an das Osmanische Reich verloren
Mahdia155015531550 von spanischer Flotte erobert und dem Vizekönig von Sizilien unterstellt, 1553 wieder osmanisch
Honaine
(Oney)
153115341531 von Spanien besetzt, 1534 wieder an die Osmanen verloren
Annaba
(Bona)
1535
1636
1541
1641
1535 von Spanien erobert, 1541 wieder osmanisch, 1636 erneunte spanische Eroberung, 1641 an Genua verloren
Sousse
(Susa)
1540/4115501540/41 von Andrea Doria für Spanien erobert, 1550 an die Osmanen gefallen
Monastir1540/4115501540/41 von Andrea Doria für Spanien erobert, 1550 an die Osmanen gefallen
Sfax1540/4115501540/41 von Andrea Doria für Spanien erobert, 1550 an die Osmanen gefallen
Larache161016891610 von Spanien besetzt und als Handelsstützpunkt genutzt, 1689 wieder marokkanisch, 1912 Teil von Spanisch-Marokko
Mehdia
(La Mamora)
161416811614 von Spanien besetzt, 1627 kurzfristig Teil der Korsaren-Republik Bou-Regreg, 1681 wieder marokkanisch
Tunis1535
1573
1570
1574
1534 vom Osmanischen Reich erobert, 1535 durch Kaiser Karl V. okkupiert und in ein spanisches Protektorat umgewandelt, 1570 wieder osmanisch, 1573 kurzfristig wieder spanisch, 1574 endgültig wieder osmanisch
Plaza de soberanía1508
1560
1668
1848
Der Peñón de Vélez de la Gomera wurde 1508 von Pedro Navarro im Auftrag des Herzogs von Medina Sidonia für Kastilien besetzt
1668 wurde Ceuta von Portugal an Spanien durch den Frieden von Lissabon abgetreten, Melilla wurde 1497 erobert, die übrigen Inseln und Städte 1508, 1560, 1668 und 1848; heute autonome Städte Spaniens, die Gebiete werden von Marokko beansprucht
Isla Perejil1663von Portugal an Spanien abgetreten, heute unter der Herrschaft Spaniens, von Marokko beansprucht
Spanisch-Marokko19121956Spanisches Protektorat, heute Teil Marokkos
Amerika
Vizekönigreich Neuspanien153518211492 Beginn der Kolonialisierung der Karibik und Mittelamerikas, zwischen 1519 und 1521 Eroberung des Aztekenreiches, 1565 kam auch noch die Philippinen in Asien und einige pazifische Inseln, sowie im 17. und 18. Jahrhundert der Südwesten der heutigen USA hinzu, 1535 Gründung des Vizekönigreiches, zwischen 1528 und 1545 Verpfändung „Klein-Venedigs“ an die Welser, 1717 Abtretung Venezuelas an das neugegründete Vizekönigreich Neugranada
Florida15131763/18191513 von Spanien erobert und 1535 ins Vizekönigreich Neuspanien integriert, nach Ende des Siebenjährigen Krieges an Großbritannien abgetreten, 1781 die Herrschaft über Westflorida zurück, im Frieden von Paris 1783 wieder spanisch, 1810/13 teilweise von den USA besetzt, 1819 an die USA verkauft
Jamaika (Santiago)150916701509 kolonialisiert und 1535 ins Vizekönigreich Neuspanien eingegliedert, 1655 von den Engländern unter William Penn besetzt, 1670 offiziell von Spanien im Vertrag von Madrid abgetreten.
Hispaniola1492
1808
1861
1697/1795
1822
1865
Die erste wichtige spanische Besitzung in Übersee. Im 17. Jahrhundert setzten sich die Franzosen im NW der Insel fest, der westliche Teil der Insel (Haiti) wurde 1697 an Frankreich abgetreten. Der östliche Teil (heute Dominikanische Republik) wurde 1795 im Frieden von Basel ebenfalls an Frankreich abgetreten, war aber 1808–1822 nochmals spanisch und unterstellte sich letztmals 1861–1865 selbst Spanien.
Kaimaninseln150316661503 von Kolumbus entdeckt und für Spanien in Besitz genommen, 1535 ins Vizekönigreich Neuspanien integriert, 1666 von England erobert, 1670 im Vertrag von Madrid offiziell von Spanien an England abgetreten
Kuba1492
1763
1762
1898
1492 von Kolumbus entdeckt und für Spanien in Besitz genommen, zwischen 1511 und 1515 vollständige Eroberung der Insel, ab 1542 als Generalkapitanat Teil Neuspaniens, 1762 von Großbritannien erobert, im Frieden von Paris 1763 im Tausch gegen Florida wieder zurück an Spanien, ab 1821 eigenständige Kolonie, 1897 innere Autonomie, im Zuge des Spanisch-Amerikanischen Krieg 1898 an die USA verloren
Mississippi-Territorium17831795Teil Westfloridas, im Pinckney-Vertrag an die Vereinigten Staaten abgetreten
Nootka Territorium17891794Umfasste Küstengebiete des Bundesstaates Washington sowie den Süden der kanadischen Provinz British Columbia (Vancouver Island). Nach nur fünf Jahren spärlicher Herrschaft wurde der Herrschaftsanspruch auf Druck Großbritanniens zurückgezogen
Trinidad149818021498 von Spanien in Besitz genommen, ab 1535 Teil des Vizekönigreiches Neuspanien, bereits 1763 wurde die Insel von den Briten besetzt, jedoch erst 1802 im Frieden von Amiens offiziell von Spanien abgetreten.
Westlouisiana176218001762 im Vorfrieden von Fontainebleau wurde Louisiana westlich des Mississippi sowie die „Isle of New Orleans“ von Frankreich an Spanien abgetreten und ins Vizekönigreich Neuspanien eingegliedert, auf Druck Napoleons 1800 wieder an Frankreich zurück
Vizekönigreich Peru
(Vizekönigreich Neu-Kastilien)
15421823ab 1522 Beginn der Eroberung Perus und 1542 Errichtung des Vizekönigreiches, 1655 Abtretung der Miskitoküste an Großbritannien, 1717 bzw. 1739 und 1776 wurden die beiden neugegründeten Vizekönigreiche Río de la Plata und Neugranada von Peru getrennt.
Vizekönigreich Neugranada1717
1739
1724
1810
1717 von Peru getrennt, zwischen 1724 und 1739 wieder Teil Perus, heute Kolumbien, Venezuela, Ecuador und Panama
Vizekönigreich Río de la Plata177618111776 von Peru getrennt, heute Argentinien, Bolivien, Uruguay und Paraguay.
Zwischen 1767 und 1811 gehörten auch die Falklandinseln zum Einflussgebiet der Kolonie.
Asien
Spanisch-Ostindien1521(?)1898zunächst als Generalkapitanat Teil des Vizekönigreiches Neuspanien, nach 1821 eigenständige spanische Kolonie, 1898 im Zuge des Spanisch-Amerikanischen Krieges verloren
Philippinen15651898Teil des Generalkapitanats Spanisch-Ostindien, 1898 im Zuge des Spanisch-Amerikanischen Krieges von den USA annektiert
Marianen16671898/18991521 von Ferdinand Magellan entdeckt, 1667 von Spanien in Besitz genommen, Teil des Generalkapitanats Spanisch-Ostindien, nach dem Spanisch-Amerikanischen Krieg 1898 südlich Teil an die USA abgetreten, 1899 nördlichen Teil an das Deutsche Reich verkauft
Karolinen152618991525 durch den Portugiesen Diego da Rocha entdeckt, 1526 spanische Inbesitznahme durch Alonso de Salazar, 1686 Entdeckung der Hauptinsel durch Francesco Lazeano, Teil des Generalkapitanats Spanisch-Ostindien, 1899 an das Deutsche Reich verkauft
Palau152618991543 durch den Ruy López de Villalobos entdeckt, erst im 19. Jahrhundert durch Spanien kolonialisiert, Teil des Generalkapitanats Spanisch-Ostindien, 1899 an das Deutsche Reich verkauft
Guam152118991521 von Magellan entdeckt, 1565 von Miguel López de Legazpi für Spanien in Besitz genommen, Teil des Generalkapitanats Spanisch-Ostindien, 1898 an die USA abgetreten
Formosa16261646zunächst portugiesische Kolonie, 1624 dann holländische Kolonie, 1626 Eroberung des Nordwesten Taiwans durch Spanien, wird daraufhin zur spanischen Kolonie Formosa erklärt und von den Philippinen aus verwaltet, 1646 wieder holländisch
Neuguinea1528/15451606ab 1528 von spanischen Seefahrern entdeckt und erkundet, 1545 unter dem Namen Neuguinea von Íñigo Ortiz de Retes für Spanien in Besitz genommen, ab 1606 allmähliche Übernahme der Kolonie durch die Holländer
Atlantik
Kanarische Inseln14961311 entdeckt, ab 1402 Eroberung und Christianisierung der Inseln Lanzarote, Fuerteventura und El Hierro durch den Franzosen Jean de Béthencourt, 1479 durch den Vertrag von Alcáçovas Kastilien zugesprochen, heute Autonome Gemeinschaft Spaniens

Literatur

  • Jonathan C. Brown: Latin America: A social history of the colonial period. 2. ed., Thomson & Wadsworth, Belmont, Calif. [u. a.] 2005, ISBN 0-534-64233-0.
  • Friedrich Edelmayer (u. a.): Die Neue Welt. Süd- und Nordamerika in ihrer kolonialen Epoche. Promedia, Wien 2001, ISBN 3-85371-177-4.
  • John Elliott: Imperial Spain (1469–1716). Penguin Books, London 2002, ISBN 0-14-100703-6.
  • Christian Ferrara: Der langsame Niedergang des spanischen Weltreiches: Die Rivalität zwischen England und Spanien in Hispanoamerika und die Anfänge der Piraterie 1560–1600. 2. Auflage. GRIN, München 2008, ISBN 978-3-638-89632-0
  • Richard Konetzke: Süd- und Mittelamerika I. Die Indianerkulturen Altamerikas und die spanisch-portugiesische Kolonialherrschaft. 18. Aufl., Fischer, Frankfurt/M. 2004, ISBN 3-596-60022-7.
  • Fernando Mires: La colonización de las almas. Misión y conquista en hispanoamérica. Libros de la Araucaria, Buenos Aires 2007, ISBN 978-987-1300-07-5.
  • Sandra Montón-Subías, María Cruz Berrocal, Apen Ruiz Martínez (Hrsg.): Archaeologies of Early Modern Spanish Colonialism. Springer, Cham & Heidelberg 2016, ISBN 978-3-319-21884-7.
  • Béatrice Perez: Des marchands entre deux mondes. Pratiques et représentations en Espagne et en Amérique (XVe - XVIII siècle). PUPS, Paris 2007, ISBN 978-2-84050-513-6.
  • Horst Pietschmann: Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika. Handbuch der lateinamerikanischen Geschichte : Teilveröffentlichung. 1. Auflage. Klett-Cotta, Stuttgart 1980, ISBN 3-12-911410-6.
  • Wolfgang Reinhard: Die Unterwerfung der Welt. Globalgeschichte der europäischen Expansion 1415–2015 (= Historische Bibliothek der Gerda Henkel Stiftung). C. H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-68718-1.
  • Hugh Thomas: World Without End: Spain, Philip II, and the First Global Empire. Random House, New York 2015, ISBN 978-0-8129-9811-5.
  • Jan Schlürmann: „In meinem Reich, geht die Sonne niemals unter“ – Reloaded. Drei monarchische Restaurations-Projekte in Lateinamerika um 1864, in: Der Wiener Frieden 1864 in deutscher, europäischer und globaler Perspektive, hrsg. von Oliver Auge und Ulrich Lappenküper (= Otto-von-Bismarck-Stiftung. Wissenschaftliche Reihe, Bd. 22), Paderborn: 2016, S. 321–345.

Einzelnachweise

  1. Vgl. Iberoamerikanisches Institut Preußischer Kulturbesitz und Museum für Völkerkunde, Staatliche Museen zu Berlin (Hrsg.), Amerika 1492–1992, Braunschweig 1992, S. 40 f.
  2. Vgl. Ernst Feder: Gewalt und Ausbeutung: Lateinamerikas Landwirtschaft. Hoffmann und Campe, Hamburg 1973, ISBN 3-455-09100-8.
  3. Vgl. Edelmayer, Friedrich (u. a.): Die Neue Welt. Süd- und Nordamerika in ihrer kolonialen Epoche. Promedia Verlag, Wien 2001, S. 73–75.
  4. Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 120–123.
  5. Demetrio Pérez Gómez: Luis de Figueroa. Real Academia de la Historia, abgerufen am 12. Februar 2021 (spanisch).
  6. Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 46/47
  7. Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 50/51
  8. Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 128–133
  9. Vgl. Edelmayer, Friedrich (u. a.): Die Neue Welt. Süd- und Nordamerika in ihrer kolonialen Epoche. Promedia Verlag, Wien 2001, S. 67.
  10. Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart 1980, S. 67 ff.
  11. Vgl. Pietschmann, Horst: Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika. Klett-Cotta Verlag, Stuttgart 1980, S. 73.
  12. Vgl. Edelmayer, Friedrich (u. a.): Die Neue Welt. Süd- und Nordamerika in ihrer kolonialen Epoche. Promedia Verlag, Wien 2001, S. 106–112.
  13. Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 85.
  14. Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 165–169.
  15. Vgl. Wolfgang Reinhard: Kleine Geschichte des Kolonialismus (= Kröners Taschenausgabe. Band 475). Kröner, Stuttgart 1996, ISBN 3-520-47501-4, S. 73–74.
  16. Vgl. Friedrich Edelmayer, Peter Feldbauer (u. a.): Globalgeschichte 1450–1620. Anfänge und Perspektiven. Promedia, Wien 2002, S. 39.
  17. Lucrecia Raquel Enríquez: El patronato de la monarquía católica a la república católica chilena (1810–1833). In: Otto Danwerth, Benedetta Albani, Thomas Duve (Hrsg.): Normatividades e instituciones eclesiásticas en el virreinato del Perú, siglos XVI–XIX (= Global Perspectives on Legal History, Bd. 12). Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main 2019, ISBN 978-3-944773-22-3, S. 223–243, hier S. 225.
  18. Vgl. Peter Feldbauer (u. a.): Die Welt im 16. Jahrhundert. Mandelbaum, Wien 2008, S. 355–356.
  19. Vgl. Friedrich Edelmayer (u. a.): Die Neue Welt – Süd- und Nordamerika in ihrer kolonialen Epoche. Promedia, Wien 2001, S. 121–124.
  20. Brison D. Gooch: Belgium and the Prospective Sale of Cuba in 1837. Massachusetts Institute of Technology, 1960.
  21. ein ungewöhnlich hohes Angebot im Vergleich zu anderen Kaufsummen bzw. Entschädigungszahlungen, die die USA aufbrachten für Louisiana (1803, 15 Mio.), Florida (1819, 5 Mio.), halb Mexiko (1848, 15 Mio.), den Gadsen-Kauf (1853, 15 Mio.), Alaska (1867, 7,2 Mio.) bzw. letztlich die Philippinen (1898, 20 Mio.).
  22. Robert E. May: The Union, the Confederacy, and the Atlantic rim, Seiten 2, 24 und 118. Washington 1995.
  23. Meyers Konversationslexikon, Zwölfter Band Seite 892 (Peru: Geschichte). Vierte Auflage, Leipzig und Wien 1885–1892.
  24. Douglas M. Gibler: International Military Alliances, Band 2 (1648–2008), Seite 192f. CQ Press, Washington 2008
  25. José Fernández Gaytán: Proyecto Frustrado, In: Revista de Historia Naval, Nummer 66, Seite 65. Instituto de Historia y Cultura Naval, Madrid 1999 (PDF)
  26. Juan Ortega Rubio: Historia de España, Teil VII, Seite 36. De Bailly-Bailliere é Hijos, Madrid 1909
  27. Sir E. Hertslet: The Map of Africa by Treaty, Teil III, Seiten 1161 und 1168ff. Routledge, London/New York 2006
  28. Ron M. Carden: German Policy Toward Neutral Spain 1914–1918, Seite 13f. Routledge, London/New York 2014
  29. Fernando García Sanz: Historia de las relaciones entre España e Italia – imágenes, comercio y política exterior 1890–1914, Seiten 48ff und 76. Editorial CSIC – CSIC Press, Madrid 1994
  30. Melilla ya supera el 50 % de residentes musulmanes in publico.es abgerufen am 25. August 2010 (spanisch).
  31. Der Spiegel 12/1978, abgerufen am 9. Mai 2011.
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