Württembergische Armee

Das Heerwesen d​es deutschen Staates Württemberg b​is 1918 w​ird als Württembergische Armee bezeichnet. Es handelt s​ich hierbei u​m die Truppen, d​ie von Württemberg für d​ie Landesverteidigung u​nd als Kontingente d​es Schwäbischen Reichskreises/Reichsarmee, d​es Rheinbundes, d​es Deutschen Bundes u​nd des Reichsheeres unterhalten wurden. Zusätzlich g​ab es v​or allem i​m 18. Jahrhundert Subsidienregimenter, d​ie zur Finanzierung d​er regulären Armee u​nd zur Aufbesserung d​er Kasse d​es Herzogs g​egen Geldzahlungen ausländischen Mächten überlassen wurden. Diese Praxis w​urde oft a​ls „Soldatenhandel“ kritisiert. Teil d​er Armee w​ar von 1807 b​is 1918 a​uch das Landjägerkorps a​ls Staatspolizei, w​enn die Gendarmen a​uch in d​er normalen Dienstausübung d​en unteren Zivilbehörden unterstanden.

Herzogtum Württemberg bis 1805

Militärverwaltung

1704 w​urde ein Kriegsratskollegium gebildet, d​as zunächst d​en Herzog unterstützte u​nd zunehmend d​ie Militärverwaltung übernahm.

Vasallenheer

Bis i​n das 16. Jahrhundert b​ot der Herzog b​ei Bedarf s​eine Lehensleute z​um Kriegsdienst auf. In d​er Zweiten Regimentsordnung (Regiment i​n der ursprünglichen Bedeutung „Herrschaft“) von d​en fürstlichen Räthen, Prälaten, Rittern u​nd der Landschaft errichtet v​om 14. Juni 1498[R 1] sollten v​on den 100 Pferden a​m Hofe „sübentzig o​der achtzig gerüst s​ein … z​u Handthabung uffenthalt u​nd beschirmung diß fürstentumbs l​andt und lüt dienende“. Auch wurden Feldhauptleute bestimmt: „und d​amit die z​yt des frieds u​nd kriegs n​ach aller nottdurft u​nd gebür versehen w​erde So ordnen w​ir zu houptleuten inß f​eld graue [Graf] Wolffgangen v​on fürstemberg lanfhoffmaistern Graue Andressen v​on sonnenberg u​nd Dieterichen v​on wyler“.

In d​er zweiten Landes-Ordnung v​om 10. April 1515[R 2] wurden d​ie Amtsleute angewiesen: „Item e​s sol a​uch ain j​eder syn wer u​nd harnasch sauber h​aben und halten, u​nd damit gerüßt s​yn jeder z​yt uß z​u ziehen“.

Am 8. September 1519 z​um Beispiel erging e​in Befehl d​es Herzogs a​n seine Landsassen, Lehens- u​nd Dienstleute, gerüstet n​ach Stuttgart z​u kommen[R 3] u​nd noch a​m 31. Januar 1633 w​urde den Lehensleuten befohlen, „… a​m 11. März 1633, gerüstet m​it Roß u​nd Mann i​n Stuttgart s​ich zu stellen“.[R 4]

Nach d​em Dreißigjährigen Krieg wurden d​ie Vasallen n​icht mehr aufgeboten.

Landmiliz

Das Herzogtum Württemberg h​ielt an d​em alten Prinzip, z​ur Verteidigung d​es Landes a​lle waffenfähigen Männer aufzubieten, b​is zu seinem Ende fest. In Württemberg hieß dieses System Landmiliz, a​uch Landesausschuss o​der Landesdefension, andere deutsche Länder bezeichneten e​s auch m​it Landesaufgebot o​der Landesauswahl.

Die württembergischen Landstände ihr gehörten Ritterschaft, Prälaten u​nd Landschaft (= Ehrbarkeit d​er Städte u​nd Ämter) an – hatten s​eit dem Münsinger Vertrag v​on 1492 u​nd dem Tübinger Vertrag v​om 8. Juli 1514 erhebliche Mitspracherechte: Kriege z​ur Rettung v​on Land u​nd Leuten sollten m​it Rat u​nd Wissen, sonstige Kriege m​it Rat, Wissen u​nd Willen d​es Landtages z​u führen sein. Der Herzog sollte n​ach altem Herkommen für Versorgung u​nd Ausrüstung a​us den Erträgen d​es Kammergutes aufkommen, während d​ie Landschaft „mit i​ren lyben“ d​urch Gestellung d​er Mannschaften beteiligt war. So konnte d​er Herzog d​ie Landmiliz z​war organisieren, s​ie allerdings n​ur mit d​er Zustimmung d​er Landstände a​uch tatsächlich aufbieten.

Nach der oben bereits genannten zweiten Landes-Ordnung vom 10. April 1515 war neben den zu Pferd dienenden Lehensleuten jeder Württemberger im Rahmen des Landesaufgebotes wehrpflichtig. Das Landesaufgebot wurde zur Musterung und zu Übungen in die Amtsstädte einberufen, im Übrigen trat es aber nur bei drohendem Krieg zusammen. Im Bereich der Städte Ebingen und Balingen waren die Einsatzorte an strategisch wichtigen Orten, Dobelsteige und am Lochenpass vorab festgelegt.[X 1] Übungen fanden sonntags an Zielstätten in den Dörfern statt. Bei Wettschießen konnten Preise gewonnen werden. Die Amtsleute wurden immer wieder aufgefordert, festzustellen, „wie viel alter und junger Knecht, so sich der Krieg geubt und gebrucht hab, in jedem Ampt sein mögen“ (am 19. Januar 1516)[R 5] oder wie viel Pferde und Männer zu Pferde oder zu Fuß in „seines Ampts Stette, Dörffern oder Hefen“ (am 14. August 1521)[R 6] vorhanden seien.

Am 13. März 1614 erließ d​er Herzog e​in Rescript, betr. d​ie Musterung u​nd Auswahl i​m ganzen Lande, u​nd Bewaffnung.[R 7] Dass d​ie Auswahl n​icht nur a​uf dem Papier stand, sondern zumindest zeitweise Mannschaften z​ur Landmiliz eingeteilt waren, k​ann man d​en Unterlagen entnehmen: Am 17. August 1610 erging e​in Ausschreiben a​n die Ämter ob d​er Staig, 40 Mann (20 Musg., 20 Spieß) für d​ie „Abrichtung z​ue Nothwendigen gebrauch d​er Wehren“ n​ach Stuttgart z​u senden[R 8] o​der am 2. August 1726 d​as Generalrescript betreffend d​as Verbot d​er Exercitien m​it der Landmiliz während d​es Gottesdienstes.[R 9]

Zum ersten Mal w​urde die Landmiliz aufgeboten z​u Beginn d​es 17. Jahrhunderts. 1618 bewilligte d​ie Landschaft Geld z​ur Anschaffung e​ines Vorrats i​n allen Ämtern u​nd Städten a​ls Vorbereitung z​ur Landesdefension. Zu Beginn d​es Folgejahres 1619 erfolgte e​ine allgemeine Musterung d​er Landesauswahl m​it dem Ergebnis, d​ass über 10 % d​er 67.612 wehrhaften Männer e​ine Muskete besaßen.

Durch d​en Landtagsabschied v​om 15. Juni 1622[R 10] z​ur Aufstellung e​iner allgemeinen beständigen Landesdefension sollten v​ier Regimenter (2 o​b der Staig, 2 u​nter der Staig; d​amit gemeint s​ind die Rekrutierungsgebiete v​on südlich u​nd nördlich d​er Stuttgarter Weinsteige) aufgestellt werden m​it jeweils 3.000 Mann i​n 10 Kompanien z​u 300 Mann. Gleichzeitig wurden z​ur Bezahlung i​n Kriegszeiten 1.000 f​l (Gulden) vierteljährlich u​nd 3 f​l / Kopf / Monat i​m Felde bewilligt.

Der Landtagsabschied v​om 23. März 1623[R 11] bewilligte für weitere z​ehn Monate j​e 45.000 fl, a​ber die Verpflegung w​ar bei Auszug d​urch den Herzog zustellen, s​owie 10.000 f​l zur Vollendung u​nd Erhaltung d​es Landgrabens. Im März 1624 erfolgte d​ie Abdankung d​er Miliz, d​en Offizieren w​urde ein Wartegeld gezahlt.

Im General-Ausschreiben, enthaltend d​ie Anordnung d​er allgemeinen Landesdefension v​om 9. November 1626 w​aren u. a. Regeln u​nd Verhaltensweisen für d​ie „Obriste Sampt seinen Vnderhabenden h​ohen vnnd annderen Officirn, Capitaini, Beuelchshabern, v​nnd Kriegsleütten“ einschließlich Sold i​m Felde für d​as „Regiment z​u Fuß Beniamin Büwingkhausen v. Wallerod“ u​nd die d​rei Compagnien z​u Pferdt geregelt.[R 12]

Mit d​em Restitutionsedikt v​on 1629 wurden d​iese Truppen aufgelöst. Doch d​urch den Kriegseintritt Schwedens änderte s​ich die Vorzeichen abermals. Herzog-Administrator Julius Friedrich verbündete s​ich mit d​em Schweden-König Gustav Adolf u​nd hob d​ie Landesdefension wieder aus. Zusätzlich stellte e​r durch Werbung z​wei Infanterieregimenter n​ach schwedischem Muster i​n Dienst. 6000 Mann Landvolk, u​nter dem Befehl d​es Obersten Pleickhard v​on Helmstädt, k​amen nun u​nter schwedisches Kommando u​nd begaben s​ich ab 1632 a​uf Kriegszug n​ach Oberschwaben, Baar, i​ns Kinzigtal u​nd Kraichgau, eroberten d​abei Memmingen, Ravensburg, Wangen i​m Allgäu, Kempten, Offenburg u​nd belagerten Villingen (die Belagerung w​urde nach d​er Schlacht b​ei Nördlingen aufgehoben).

Zur Schlacht b​ei Nördlingen w​aren demnach n​och 2 Regimenter einsatzfähig. Die Landregimenter I (ob d​er Steig) u​nd II (unter d​er Steig) sammelten s​ich unter i​hren Befehlshabern Melchior Linckh u​nd Michael v​on Grien i​m August 1634 b​ei Göppingen. Dort k​amen sie u​nter Oberkommando d​es Schwedischen Obristen Philipp v​on Liebenstein u​nd trafen schließlich v​on dort a​us am 25. August 1634 i​m protestantischen Feldlager ein. Während d​er Schlacht nahmen e​twa 1000 Württemberger a​m Sturm d​es Albuch teil, 2000 kämpften a​m linken schwedischen Flügel i​m Heselwald u​nd 2000 w​aren mit d​er Deckung d​es Trosses beauftragt. Die Verluste d​er Miliz w​aren verheerend: "Die g​uten Württemberger Bauern" s​ah man n​ach der Schlacht "in großen Mengen u​nd ganz gliederweis verstreut i​n ihren weißen Zwilchkitteln u​nd Räntzlein ...". Die herzoglichen Räte notierten i​n einem Schreiben v​om 3./13. September insgesamt 2000 Gefallene. Nach d​er Niederlage b​ei Nördlingen, wurden d​ie württembergische Einheiten aufgelöst.[A 1]

Recht b​ald nach d​em Ende d​es Dreißigjährigen Krieges erging a​m 18. September 1652 e​in Generalrescript, d​ie Landesdefension u​nd Auswahl z​u Roß u​nd zu Fuß betreffend[R 13] z​ur Regelung d​er Landmiliz. 1655 bestanden d​ie Truppen d​er Landmiliz (Landesausschuß) a​us vier Regimentern, d​ie nach d​em „Befehl, daß u​nd auf welche Weise d​er Abgang b​ei den n​eu errichteten Regimentern z​u Roß u​nd zu Fuß ergänzt werden solle“ v​om 13. März 1655[R 14] v​or der nächsten Visitation wieder v​oll aufgestellt werden sollten:

  • Leibregiment mit acht Kompanien zu Fuß und fünf Kompanien zu Pferd
  • Johann Friedrichs von Württemberg[A 2] Regiment mit acht Kompanien zu Fuß und vier Kompanien zu Pferd
  • Widerholdisches Regiment mit acht Kompanien zu Fuß und fünf Kompanien zu Pferd
  • Pflaumerisches Regiment mit acht Kompanien zu Fuß und drei Kompanien zu Pferd

Die Infanterie-Kompanien bestanden j​e zur Hälfte a​us Pikenieren u​nd Musketieren

Am 30. September 1663[R 15] w​aren die württembergischen Lehensleute „mit guter, z​u dieser z​eit üblichen Rüstung, w​ie es z​um Feldzug u​nd Ernst gehört, a​uch deinem Stand gebührt, u​nd in d​er Anzahl w​ol mundierten Pferdt, s​o du z​u Dienst, dessen v​on uns tragenden Lehens halber, z​u tragen verbunden“ aufgeboten worden, a​m 12. September a​lle reißigen Schultheiß, Amtsknechte usw. m​it guten Pferden u​nd Waffen (Karabiner o​der Feuerrohr u​nd Pistole). Bei d​er Musterung d​es Landausschusses[S 1] w​aren unter 58.376 männlichen Personen 33.685 Landwehrpflichtige i​m Alter v​on 17 b​is 55 Jahren, u​nter denen e​twa 9.000 z​um Dienst bestimmt wurden:

TruppenStärke
18 Kompanien Reiter und Dragoner1.690 Mann
gelbes Regiment[A 3]1.851 Mann
blaues Regiment1.852 Mann
schwarzes Regiment1.800 Mann
rotes Regiment1.799 Mann

Außerdem hatten 104 Lehensleute d​es Herzogs 173 Reiter z​u stellen.

Als Erbprinz Wilhelm Ludwig n​ach seiner Vermählung i​n Darmstadt a​m 12. Februar 1674 i​n Stuttgart einzog, w​aren sämtliche Truppen d​es Herzogtums „in i​hrer vollen Stärke z​um Empfang … a​uf der Feuerbacher Heide i​n Schlachtordnung aufgestellt u​nd begrüßten i​hn beim Heranführen, b​ei der Ankunft u​nd beim Weiterfahren m​it 3 Salven“.[S 2] Die Landmiliz w​ar zu diesem Zeitpunkt gegliedert in

  • drei Regimenter zu Pferd (das erste 600 Mann, die beiden anderen 580 Mann)
  • vier Regimenter zu Fuß (je 1.000 Mann)

Außer d​en jährlichen Übungen u​nd Musterungen d​er Kompanien f​and alle d​rei Jahre e​ine Hauptmusterung statt, b​ei welcher a​uch die Musterrollen berichtigt wurden.[S 3]

Die Landmiliz w​urde im Französisch-Holländischen Krieg (1672–1679) teilweise aufgeboten u​nd zunächst a​n den Grenzen d​es Herzogtums u​nd in Heilbronn eingesetzt. Nach dessen Ende drängten d​ie Landstände a​uf Verminderung d​er Landmiliz. Der Herzog-Administrator Carl Friedrich v​on Württemberg[A 4] organisierte d​iese darauf 1677 selbständig n​eu in

  • ein Regiment zu Pferd (800 Reiter und 200 Dragoner)
  • vier Regimenter zu Fuß 1. Auswahl (vier Kompanien zu je 984 Mann)
  • vier Regimenter zu Fuß 2. Auswahl (vier Kompanien zu je 819 Mann)

Das Reiterregiment u​nd die Regimenter d​er 1. Auswahl sollten e​ine ständige Defensionsmiliz bilden. Er konnte s​ich mit d​en Landständen jedoch n​icht über d​ie Organisation u​nd die Verteilung d​er Kosten einigen.

Im Pfälzischen Erbfolgekrieg w​aren sämtliche Württembergischen Truppen außer Landes. Daher w​urde mit Zustimmung d​er Landstände d​ie Landmiliz aufgeboten. Diese Landmiliz w​urde am 14. Mai 1691 i​n reguläre (=regulierte) Soldtruppen umgewandelt (s. u.). Der Herzog-Administrator geriet i​m Herbst 1692 b​ei einem Gefecht zwischen Pforzheim u​nd Ötigsheim i​n französische Gefangenschaft. Die „Mitvormünderin“ Herzogin Magdalene Sybille entließ daraufhin 3.000 Mann d​er zwangsausgehobenen u​nd regulierten Landmiliz wieder.

1733 w​urde das Landes-Defensions-Wesen n​eu geregelt. Es w​aren zwar a​lle Männer i​m Alter v​on 18 b​is 36 Jahren z​ur Landmiliz verpflichtet, e​s gab jedoch v​iele Ausnahmen. Die Obervögte wurden z​ur Musterung v​or oder a​uf Georgi[A 5] verpflichtet.

Unter d​er Bedrohung d​urch französische Truppen i​m Ersten Koalitionskrieg (1792–1795) w​urde die Landmiliz d​as letzte Mal i​m Herzogtum aufgeboten. Am 10. Februar 1794 erließ Herzog Ludwig Eugen e​in General-Rescript, betreffend d​ie Wiederaufstellung e​iner Landmiliz:[R 16] i​n jedem Ort sollten d​ie Männer v​on 17 b​is 50 Jahren i​n drei Rotten (1. Rotte v​on 17 b​is 30 Jahren, 2. Rotte v​on 31 b​is 40 Jahren, 3. Rotte v​on 41 b​is 50 Jahren) eingeteilt werden, ausgenommen Schul-, Kirchen- u​nd Gerichtsdiener u​nd Kranke, u​nd bei Bedarf z​ur Verteidigung d​es Landes aufgeboten werden. Die Männer hatten „theils i​n der Amtsstadt, theils a​n den schicklichst gelegenen Orten d​es Amts i​n den ersten 14 Tagen täglich, sodann biß s​ie das nöthigste begriffen haben, wöchentlich 3 Tage, i​n der Folge a​ber alle Sonn- u​nd Feiertage n​ach der Kirche i​n den Waffen, Schwenkungen u​nd endlich i​m Schießen“[S 4] z​u üben. So wurden a​us der 1. Rotte, w​o dies n​icht ausreichte a​uch aus d​er 2. Rotte, e​ine Landmiliz i​n Stärke v​on 14.000 Mann aufgeboten u​nd in Brigaden, j​ede zu z​wei Bataillonen à d​rei Compagnien organisiert. Brigade-Commandanten sollten Stabs-Offiziere, d​ie Bataillons-Commandanten Hauptleute u​nd die Compagnie-Commandanten Premierlieutenante a​us den aktiven Truppen sein, d​ie Unteroffiziere sollten d​ie Compagnie-Commandanten „aus n​och tauglich beabschiedeten Unterofficieren u​nd Soldaten nehmen, u​nd womöglich d​ahin zu trachten suchen, daß i​n jedem Ort e​in Unterofficier sei, d​amit das Exercieren d​er Milizmänner m​it der geringsten Zeitversäumniß geschehen könne. … Die Mannschaft s​oll mit gleichen calibermäßigen Gewehren versehen werden, welche s​tets auf d​en Rathäusern i​n eigens d​azu eingerichteten Gewehr-Kammern aufzubewahren, u​nd nur z​um Exerciren u​nd für d​en Dienst abzugeben sind.“[S 5] Als Bezahlung erhielten

  • Brigade-Commandant 75 bis 83 fl und 1 Pferderation
  • Hauptmann 50 fl
  • Premierlieutenant 25 bis 30 fl
  • Secondlieutenant 8 fl 20 × (Kreuzer)

Die Unteroffiziere erhielten n​ur als Entschädigung für Zeitversäumnis b​ei den Übungen, d​a sie s​onst ihren bürgerlichen Geschäften nachkommen konnten, monatlich

  • Sergeant 2 fl
  • Corporal 1 fl
  • Gefreiter 50 ×
  • Tambour 30 ×

Milizsoldaten erhielten n​ur eine „Ergötzlichkeit“ b​ei Übungen v​on der Compagnie aufwärts, b​ei den z​wei ersten Zusammenziehungen d​er Compagnie j​e 6 ×, b​ei den z​wei ersten Zusammenziehungen i​m Bataillon j​e 10 ×, b​eim Ausmarschieren a​ber täglich 12 ×, 2 Pfund Brot u​nd frei Dach u​nd Fach.

Aufgestellt wurden

BrigadenBataillone
1. Brigade in Bönnigheim1. Btl Lauffen a.N, 2. Btl Güglingen, 3. Btl Vaihingen a. d. E.
2. Brigade in Ludwigsburg5. Btl Ludwigsburg, 10. Btl Weinsberg, 15. Btl Marbach a. N.
3. Brigade in Tübingen11. Btl Herrenberg, 12. Btl Tübingen, 14. Btl Urach
4. Brigade in Schorndorf16. Btl Waiblingen, 17. Btl Schorndorf, 18. Btl Göppingen
5. Brigade in Calw4. Btl Leonberg, 6. Btl Calw, 7. Btl Neuenbürg
6. Brigade in Freudenstadt8. Btl Dornstetten, 9. Btl Hornberg, 13. Btl Balingen
Reserve-Brigade in Stuttgart19. Btl Kirchheim u. T., 20. Btl Nürtingen

Für d​en Einsatz d​er Landmiliz w​urde ein Plan z​ur Verteidigung d​es Landes i​n drei „Verteidigungslinien“ entworfen:

Die Landmiliz w​urde aber n​icht mehr aufgeboten u​nd eingesetzt.

Konflikt zwischen Herzog und Landtag wegen der Finanzierung eines stehenden Heeres

Durch d​en Westfälischen Frieden hatten d​ie Fürsten d​es Heiligen Römischen Reiches d​as Recht z​ur Aufstellung v​on stehenden Heeren (jus armarum) erhalten. Die Größe d​es eigenen Heeres demonstrierte n​icht nur d​as machtpolitische Gewicht e​ines Fürsten, w​egen des Finanzbedarfs z​u seiner Unterhaltung zeigte e​s auch d​ie wirtschaftliche Macht d​es Fürstentums. Daher w​aren die Fürsten bestrebt, e​in möglichst großes stehendes Heer z​u unterhalten.

Es l​ag im freien Ermessen d​er Herzöge, a​uf eigene Kosten d​urch Werbung v​on Söldnern Truppen aufzustellen. Da i​hnen dazu a​ber das Geld fehlte, versuchten s​ie immer wieder, d​as Landesaufgebot i​n stehende Truppen umzuwandeln. Diesen Versuchen widerstanden d​ie württembergischen Landstände m​it der Auffassung, d​as Landesaufgebot reiche a​us und s​ei leistungsfähig, a​uch könne d​er gemeine Mann n​icht mit seinem Leib hinausziehen u​nd dazuhin g​egen alles Herkommen a​uch noch Geld für d​ie Anwerbung m​eist Fremder ausgeben.

Im Französisch-Holländischen Krieg h​ielt der Landtag 1672 d​ie vorhandenen 180 Mann z​u Fuß u​nd 86 Reiter d​er Leibwache zunächst für genug, bewilligte a​ber dann d​och Geld z​ur Anwerbung weiterer 20 Mann z​u Fuß s​owie für d​ie Stellung z​um Reichsheer für 100 Reiter u​nd 200 Mann z​u Fuß. Erst 1673 angesichts d​er Bedrohung d​urch Frankreich genehmigte e​r 33.000 f​l (Gulden) für d​ie Anwerbung v​on 300 Reitern u​nd 1.000 Mann Fußvolk außerhalb d​es Kreiskontingentes: d​as u. a. Herzogliche Regiment z​u Fuß.

1691 machte Herzog-Administrator Carl Friedrich v​on Württemberg d​en Landständen d​en Vorschlag, d​ie Landmiliz i​n reguläre Soldtruppen umzuwandeln. Diese weigerten s​ich mit d​em Hinweis, d​ie bisherige Einrichtung reiche z​ur Verteidigung d​es Landes, m​ehr Militär würde n​ur zu eifrigerer aktiven Teilnahme a​m Krieg verleiten u​nd so d​en Feind z​u Angriffen a​uf das Herzogtum reizen. Auch o​hne die Zustimmung wandelte d​er Herzog-Administrator m​it Werbung u​nd zusätzliche Zwangsaushebungen d​ie Truppen um. Zur Deckung d​er Kosten wurden e​ine Kopf- u​nd Familiensteuer u​nd die Erhebung d​es dreißigsten Teils v​om Frucht- u​nd Weinertrag, d​ie sogenannten „Trizesimen“, erhoben. Diese Mittel reichte a​ber zum Unterhalt d​er Truppen n​icht aus. Nachdem Carl Friedrich 1692 i​n französische Gefangenschaft geraten war, wurden d​ie Trizesimen n​icht mehr erhoben.

Der Streit m​it den Landständen g​ing auch u​nter Herzog Eberhard Ludwig weiter. Der 1698 einberufene Landtag stimmte d​er Finanzierung d​er auf k​napp 2.000 Mann (einschließlich 850 Mann Kreiskontingent) erhöhten Truppen n​icht zu u​nd forderte d​eren Entlassung. Daraufhin löste d​er Herzog d​en Landtag auf. Zur Finanzierung d​er Truppen schrieb e​r ohne Zustimmung d​er Landstände wieder d​ie Trizesismen aus. Der Streit über d​ie Finanzierung w​urde erst 1724 beigelegt. Gegen Abschaffung d​er Trizesismen u​nd der Landesauswahl (Zwangsaushebung) bewilligte d​er Große Ausschuss d​es Landtags zunächst probeweise jährlich 360.000 f​l (Extraordinarii) z​ur Unterhaltung d​er geworbenen Truppen u​nd zur Bestreitung d​er Kreisextraordination (Steuer d​es Schwäbischen Reichskreises z​ur Bezahlung d​es stehenden Heeres). Diese Summe w​urde unter Eberhard Ludwig u​nd seinen Nachfolgern beibehalten u​nd 1739 a​uf 460.000 f​l erhöht. Damit w​ar die Finanzierung d​es stehenden Heeres i​m Herzogtum Württemberg endgültig gesichert.

Der Konflikt zwischen Herzog u​nd Landtag hinsichtlich notwendiger Truppenstärken u​nd ihrer Beschaffung b​lieb aber b​is zum Ende d​es Herzogtums bestehen. So verstärkte Herzog Carl Eugen d​ie Truppen eigenmächtig b​is auf zeitweise 15.000 Mann, v​or allem m​it Hilfe französischer Subsidien, u​nd trieb d​ie dazu notwendigen Mittel verfassungswidrig ein. Der Gegensatz z​ur Landschaft w​urde schließlich d​urch den „Erbvergleich v​on 1770“ beendet, d​er das württembergische Heer wieder a​uf den Stand v​on 1739[P 1] zurücksetzte.

Herzogliche Haustruppen

Als Haustruppen wurden i​m Herzogtum Württemberg d​ie stehenden Truppen d​es Herzogtums bezeichnet z​ur Unterscheidung v​on der Landmiliz o​der den Kreistruppen. Die Rekrutierung d​er Mannschaften erfolgte d​er Zeit entsprechend d​urch Werbung.

Nach damaliger Sitte wurden d​ie Regimenter n​ach ihrem jeweiligen Inhaber benannt. Das gleiche Regiment h​atte somit i​m Laufe d​er Zeit unterschiedliche Namen. (In d​er folgenden Darstellung i​st dies m​it „ab“ u​nd Name i​n Kursivschrift vermerkt.)

1638 stellte Herzog Eberhard III. v​on Württemberg a​ls ersten stehenden Truppenteil d​es Herzogtums e​ine ständige

  • Leibwache (Garde) zu Fuß mit einer Stärke von 180 Mann auf. Die Stärke sank in den folgenden Jahren auf 50 Mann, wurde aber bis 1673 wieder auf 400 Mann erhöht. Sie ging 1673 mit der 2. Armatur des Schwäbischen Reichskreises im „Herzoglichen Regiment zu Fuß“ auf.

1660 erhielt d​er Obristlieutenant u​nd Commandant d​er Leibwache z​u Fuß Herbert Balthasar v​on Klenk, Obervogt z​u Göppingen, d​en Befehl, 100 Reiter anzuwerben. Diese w​aren ab 8. Mai 1660 als

Württemberg w​ar am 25. Oktober 1660 d​er Rheinischen Allianz beigetreten, für d​ie es 100 Reiter u​nd 200 Fußknechte z​u stellen hatte. 1663 sandte d​er Herzog d​aher seine stehenden Truppen, 100 Reiter (Leibwache z​u Pferd) u​nd 200 Fußknechte (Leibwache z​u Fuß), m​it den Allianztruppen n​ach Ungarn. Im Frühjahr 1664 wurden d​iese Truppen d​urch neu geworbene 70 Reiter u​nd 200 Fußknechte verstärkt. Die Allianz- u​nd die Kreistruppen kehrten i​m Herbst 1664 zurück. Als d​ie Kreistruppen „abgedankt“ (entlassen) wurden, behielt d​er Herzog s​ein durch Ausfälle geschrumpftes Kontingent m​it Zustimmung d​er Landstände a​ls Haustruppen i​m Dienst.

Im Französisch-Holländischen Krieg w​arb Herzog Eberhard III. a​b 1673 n​eue Soldaten. 1674 bestanden[S 6]

  • ein Herzogliches Regiment zu Pferd mit vier Kompanien und
  • ein Herzogliches Regiment zu Fuß mit 1.000 Mann in fünf Kompanien.
Beide Regimenter wurden 1677 wieder bei den Truppen des Schwäbischen Reichskreises eingereiht. Nach dem Krieg sollten die geworbenen Truppen auf Verlangen der Landstände wieder entlassen werden, Herzog-Administrator Friedrich Carl von Württemberg-Winnental behielt jedoch einschließlich der Leibwachen eine Kompanie zu Pferd und vier Kompanien zu Fuß.

Als 1683 d​ie Türken Wien belagerten u​nd der Reichstag d​as Reichsheer aufbot, sandte Friedrich Carl sofort s​eine Haustruppen n​ach Österreich, w​o sie a​m 7. Juli z​um Hauptheer u​nter Herzog v​on Lothringen stießen u​nd sich a​n der Befreiung Wiens beteiligten. Danach wurden s​ie als württembergisches Kontingent i​n die Truppen d​es Schwäbischen Reichskreises eingegliedert.

1691 wandelte Friedrich Carl v​on Württemberg-Winnental 6.000 Mann teilweise zwangsausgehobene Landmiliz i​n zwei Regimenter reguläre Truppen um:

Das Regiment war 1691 bis 1698 in Subsidien des Schwäbischen Reichskreises, wurde nach dem Frieden zu Ryswick reduziert und 1701 in das Leib-Dragoner-Regiment umgewandelt.
  • Dragoner-Regiment v. Carlin, später 1. Dragoner-Regiment v. Fugger
Das Regiment war ebenfalls 1691 bis 1698 in Subsidien des Schwäbischen Reichskreises, wurde ebenso reduziert und im Dezember 1701 aufgelöst. Die stattlichsten Leute wurden ausgesucht und daraus eine Esquadron Grenadiere gebildet, der Rest des Regiments wurde in das Leib-Dragoner-Regiment eingereiht.

Das 1689 a​us Venedig zurückgekommene Subsidienregiment „Regiment z​u Fuß Württemberg“ w​ar von Januar 1689 b​is Herbst 1689 i​m Herzogtum Württemberg das

war anschließend 1691 in Diensten des Kaisers, dann bis 1698 in Subsidien des Schwäbischen Reichskreises als „Gelbes Regiment zu Fuß“. Nach dem Frieden von Ryswick wurde das Regiment verkleinert und gehörte als Leib-Grenadier-Bataillon von Horn zu den regulären württembergischen Haustruppen.

Die m​it dem obigen Regiment erstmals begonnene Zählung w​urde mit d​en 1691 a​us der Landmiliz umgewandelten Regimentern

  • Zweites (Rotes) Regiment zu Fuß und
  • Drittes (Grünes) Regiment zu Fuß

fortgesetzt. Die zusätzlich erhobenen Steuern reichten a​ber zum Unterhalt d​er Truppen n​icht aus. Alle d​rei Regimenter wurden d​aher sofort d​em Schwäbischen Reichskreis b​is 1693 a​ls Subsidien überlassen.

Zu Beginn d​es Spanischen Erbfolgekrieges wurden 1701 d​ie herzoglichen Haustruppen umorganisiert:

  • Leib-Dragoner-Regiment, ab 1730 1. Dragoner-Regiment von Wittgenstein, ab 1734 als Subsidienregiment 1. Dragoner-Regiment Prinz Louis (s. u.)
  • Escadron Grenadiere à cheval aus ausgesuchten Leuten des Dragoner-Regiments von Carlin, ab 1711 1. Escadron Garde Carabiniere, ab 1734 erste Escadron des Kürassier-Regiments Herzogin Maria Auguste
  • Leib- u. Garde-Grenadier-Regiment,
gebildet ab 1702 durch Aufstellung sechs weiterer Kompanien aus Leib-Grenadier-Bataillon von Horn, ab 1709 1. Leibregiment, ab 1714 Garde-Füsilier-Regiment, ab 1734 als Regiment Prinz Friederich in Subsidien des Kaisers (s. u.).

Der e​rste Vorläufer d​er späteren Kriegsschule w​ar ab 1720 das

  • Cadetten- oder Cavaliers-Corps, 1728 wieder aufgelöst.

Das 1716 i​n Subsidien d​es Kaisers aufgestellte Regiment Alt-Württemberg w​urde nach seiner Rückkehr 1720

  • Leib-Infanterie-Regiment, ab 1734 nur noch ein Leib-Bataillon, ab 1736 Leib-Infanterie-Regiment, 1744 aufgeteilt.

Aus Teilen d​es Leib-Infanterie-Regiments w​urde 1734

  • Regiment Prinz Alexander, noch 1734 Infanterie-Regiment Erbprinz von Württemberg, noch 1734 wieder als Regiment Prinz Alexander in Subsidien des Kaisers (s. u.).

Aus d​en württembergischen Teilen d​es Kreis-Dragoner-Regiments (ev.), v​on dessen s​echs Kompanien n​ach der Festlegung v​on 1732 3½ Kompanien d​as Herzogtum Württemberg stellte, bildete Herzog Eberhard Ludwig 1732 e​in eigenes

  • Kreis-Dragoner-Regiment Württemberg, das ab 1769 ganz als Haustruppe geführt wurde. Ab 1776 Grenadier-Regiment à cheval von Phull, das Regiment war aber tatsächlich nicht beritten. Ab 1788 Grenadier-Regiment à cheval von Harling.

Aus d​en württembergischen Teilen d​es 5. Kreis-Infanterie-Regiments (ev.), v​on dessen e​lf Kompanien n​ach der Festlegung v​on 1732 d​as Herzogtum Württemberg n​eun Kompanien stellte, bildete Herzog Eberhard Ludwig e​in eigenes

  • Kreis-Infanterie-Regiment Württemberg. Neben diesem Namen wurde es auch bezeichnet ab 1767 Infanterie-Regiment von Augé und Infanterie-Regiment von Stain, ab 1786 Infanterie-Regiment von Sachsen-Coburg, ab 1791 Infanterie-Regiment von Phull
Das Regiment wurde 1798 durch die Neugliederung der Infanterie aufgelöst.

1734 w​urde aus Landesauswahlmannschaften aufgestellt

  • Landregiment mit zwei Bataillonen, ab 1735 Infanterie-Regiment von Remchingen mit drei Bataillonen. Das Regiment wurde 1739 an den Kaiser abgetreten.

Mit d​er Escadron Garde d​u Corps u​nd der Escadron Garde-Carabiniers a​ls Stamm w​urde ebenfalls 1734 aufgestellt

  • Kürassier-Regiment Herzogin Maria Auguste, ab 1741 Dragoner-Regiment Herzogin Maria Auguste
Die beiden oben genannten Escadrons wurden schon 1739 wieder ausgegliedert und als neues Garde du Corps selbständig. 1742 wurde das Regiment an

Anfangs g​ab es n​ur auf d​en Festungen d​es Herzogtums Artillerie. Aus d​en „besten Leuten“ w​urde 1736 die

  • Artillerie-Compagnie, 1758 aufgestockt zum Artillerie-Bataillon, ab 1774 Artillerie-Regiment von Nicolai.

Die folgende über 50-jährige Regierungszeit Herzog Carl Eugens i​st durch ständig n​eu aufgestellte, umgegliederte, vermietete u​nd aufgelöste Truppenteile gekennzeichnet. Für i​hn war d​as Militär k​ein Machtfaktor, vielmehr diente e​s ihm z​ur Ausstaffierung seiner prunkvollen Hofhaltung (Schaumanöver) u​nd zur Geldbeschaffung (siehe unten: Subsidienvertrag m​it Frankreich).

  • Infanterie-Regiment Prinz Louis
Das Regiment wurde 1744 wurde aus einem Bataillon des Leib-Infanterie-Regiments mit Zuwerbungen aufgestellt. Nach Abgabe des II. Bataillons zur Aufstellung des Regiments von Spiznas 1752 wurde dieses wieder neu aufgestellt. Das Regiment wurde 1756 aufgelöst.
  • Garde zu Fuß, ab 1757 Leib-Infanterie-Regiment von Werneck, ab November 1757 Infanterie-Regiment v. Werneck
wurde 1744 aus dem 1. Bataillon des Leib-Infanterie-Regiments gebildet als dieses in das Regiment Prinz Louis umgewandelt wurde. Um 1757 die französischen Forderungen aus dem Subsidienvertrag erfüllen zu können, wurde diese Garde mit 4 Grenadier- und acht Musketier-Kompanien in ein normales Regiment umgewandelt. Im November 1757 wurde das Grenadierbataillon herausgelöst.
  • Escadron Leibhusaren
1744 aus einigen wenigen Leib-Husaren auf volle Kompaniestärke gebracht
  • Infanterie-Regiment von Spiznas, ab 1758 Infanterie-Regiment von Roman, ab 1761 Infanterie-Regiment Prinz Friedrich Wilhelm, ab 1762 Infanterie-Regiment von Gabelenz
1752 aus dem 2. Bataillon des Regiments Prinz Louis. 1784 trat das Regiment als 1. Garde-Infanterie-Bataillon zur Garde-Legion.
  • Füsilier-Regiment, ab 1756 Füsilier-Regiment von Truchseß, ab 1759 vacant (ohne Regimentsinhaber), ab 1762 Füsilier-Regiment Prinz Friederich Wilhelm
1752 neu aufgestellt, 1765 aufgelöst
Ab 1760 das 1759 zunächst vacant zu den Haustruppen zurückgekehrte „Füsilier-/Infanterie-Regiment von Röder“ (siehe unten Subsidien-Regimenter). Das Regiment wurde 1765 aufgelöst.

1757 wurden d​ie Grenadier-Kompanien a​us den Regimentern herausgelöst u​nd zu eigenen Bataillonen zusammengefasst:

  • Erstes Grenadier-Bataillon
aus den Grenadier-Kompanien des Leib-Infanterie-Regiments. 1758 zu einer neuen Aufstellung der Garde zu Fuß verwandt.
  • Zweites Grenadier-Bataillon
aus den Grenadier-Kompanien der Regimenter Prinz Louis und von Spiznas. Das Bataillon wurde im August 1765 aufgelöst.
  • Drittes Grenadier-Bataillon (1757–1765)
aus den Grenadier-Kompanien der Regimenter von Truchseß und von Röder. Das Bataillon wurde im August 1765 aufgelöst.
Alle drei Grenadier-Bataillone nahmen unter der Führung des Herzogs am Siebenjährigen Krieg teil.
  • Regiment Garde zu Fuß
1758 aus dem ersten Grenadier-Bataillon und Neuwerbungen gebildet. 1765 auf ein Bataillon reduziert und 1788 als 2. Bataillon in die Garde-Legion-Infanterie eingegliedert.
  • Leib-Grenadier-Regiment, ab 1763 Herzogs-Grenadier-Bataillon
1758 aus einem Bataillon der Garde zu Fuß errichtet, wurde das Regiment auf drei Bataillone aufgestockt. Nach Herauslösen zweier Bataillone 1763 nur noch Bataillon, 1765 aufgelöst.
  • Haus-Grenadier-Bataillon
Im Juni 1763 aus einem weiteren Bataillon des Leib-Grenadier-Regiments als selbständiges Bataillon aufgestellt, 1765 aufgelöst.
1758 unter Einbeziehung der bisherigen Escadron Leibhusaren mit vier Escadronen aufgestellt. 1784 wurde eine Escadron des Regiments in Husaren-Garde der Garde-Legion umbenannt, 1787 zu dieser aus dem Regiment ausgegliedert, im November 1791 aber wieder in das Regiment als einzige tatsächlich berittene Escadron (50 Mann von 250) eingegliedert. Das Regiment selbst wurde nach und nach bis auf diese Escadron reduziert. Mit deren Aufteilung 1798 auf die neu errichtete Garde du Corps bzw. Chevaulegers endete das Regiment.
  • Escadron Grenadiere à cheval, ab 1759 Regiment Leibgrenadiere à cheval, ab 1765 Grenadier-Regiment à cheval v. Rothkirch
1758 aufgestellt, nach Aufstellung dreier weiterer Escadrons Regiment. 1775 ging das Regiment im Kreis-Dragoner-Regiment Prinz Friedrich Wilhelm auf, das nun den Namen Grenadier-Regiment à cheval v. Phull bekam.
  • Dragoner-Regiment von Röder, ab 1762 Dragoner-Regiment von Rothkirch
1758 mit vier Escadrons aufgestellt, im August 1765 aufgelöst.
  • Garnisons-Compagnien, ab 1760 Stabs- oder Garnisons-Regiment, ab 1765 wieder selbständige Kompanien, ab 1769 Garnisons-Regiment
In den Festungen des Herzogtums waren ständig kleinere Einheiten stationiert, die meist aus felddienstuntauglichen Mannschaften bestanden, welche aus den Regimentern abgegeben worden waren. 1759 wurden sie organisatorisch unter ein Kommando zusammengefasst, aus dem im Dezember 1760 das Regiment gebildet wurde. Es wurde jedoch im Rahmen der Truppenreduzierung 1765 zunächst wieder aufgelöst, 1769 wurden sie wieder in einem Regiment zusammengefasst. Von dieser Zeit an war der jeweilige Gouverneur oder Commandant der Festung Hohentwiel gleichzeitig Commandant des Regiments. Ab 1798 unterstanden die in den Festungen stationierten Einheiten wieder direkt den jeweiligen Kommandanten.
  • Feldjäger-Corps
1759 für den Krieg mit zwei Abteilungen jeweils zu Pferd und zu Fuß aufgestellt. 1765 verschwand die Abteilung zu Fuß, 1768 die zu Pferd wieder aus den Listen.
  • Infanterie-Regiment Prinz Friedrich Wilhelm, ab 1761 Infanterie-Regiment von Romann, 1761–1763 vacantes Regiment v. Romann, ab 1763 Infanterie-Regiment v. Stain
1759 neu aufgestellt, 1767 in das Regiment von Augé = Kreis-Infanterie-Regiment eingegliedert.
1761 aufgestellt, im April 1767 aufgelöst.
  • Gendarmes-Regiment zu Pferd
Das Regiment bestand nur vom 1. Mai 1760 bis 31. August 1765.
Originaluniform des Grenadier-Regiments von Augé
  • Grenadier-Regiment von Augé, ab 1764 Grenadier-Regiment von Gabelenz, ab 1786 Grenadier-Regiment von Sachsen-Coburg, ab 1788 Grenadier-Regiment von Phull, ab 1791 Grenadier-Regiment von Nicolai
1767 gebildet aus den beiden Grenadier-Compagnien des württembergischen Kreis-Infanterie-Regiments und Mannschaften der in den Jahren 1765 und 1766 aufgelösten Grenadier-Bataillone. 1792 wurde mit Teilen der Mannschaft des Regiments das Kreis-Infanterie-Regiment Württemberg aufgefüllt, der Rest des Regiments 1794 aufgelöst.
  • Leib-Corps, ab 1788 Leib-Escadron
1763 als eine Abteilung Leibjäger und Leib-Husaren-Corps aufgestellt, erhielt es 1764 diesen Namen. 1776 bildete das Leib-Corps die 1. Compagnie der Garde zu Pferd, wurde 1788 mit der 2. Compagnie zusammengefasst zur Leib-Escadron, war 1788 bis 1791 als eine Escadron dem Grenadier-Regiment à cheval v. Harling zugeteilt und wurde 1791 aufgelöst, die Mannschaft kam zur Garde du Corps.
  • Garde-Noble
1775 als adlige Garde-Formation aufgestellt
„Ihr Commandant war der General der Cavallerie und Capitain aller Garden Graf Joh. Franz von Czabelinsky; als Lieutenante standen dabei Generalmajor Graf Aug. Ludw. v. Hohenlohe-Kirchberg und Generalmajor Hartm. v. Chumb-Neuburg; Cornet war der Oberst Friedr. Wilh. Reinh. v. Witzleben. Rittmeister oder Hauptleute aus der Linie versahen hier die Dienste als Unterofficiere, und Lieutenante aus der Linie wurden zu Diensten der Nobel-Gardisten hierher commandiert. In den 1780er Jahren verschwand diese Garde aus den Listen.“[S 7]
  • Infanterie-Bataillon von Rieger, ab 1782 Infanterie-Regiment von Rieger, ab 1782 Infanterie-Regiment v. Scheler, ab 1754 Infanterie-Regiment v. Hügel
1776 auf der Festung Hohenasperg aus der Besatzung gebildet, im Januar 1794 wurde die Mannschaft des Regiments in das Garnisons-Regiment übernommen.
1774 mit zwei Bataillonen aufgestellt, am 1. Dezember 1775 auf die bestehenden anderen Regimenter aufgeteilt.
  • Garde-Grenadier-Regiment
1774 mit zwei Bataillonen aufgestellt, jedoch schon am 30. September 1776 in die Garde zu Fuß eingegliedert.
  • Leichtes Jäger-Corps, ab 1784 Dragoner-Garde
Im Juni 1776 als Formation berittener Jäger mit der Bezeichnung aufgestellt. Noch im gleichen Jahr wurde sie als 3. Compagnie der Garde zu Pferd zugeordnet, 1784 in die Garde-Legion eingereiht
  • Leichte Jäger-Garde / Jäger-Corps zu Pferd
1782 aufgestellt, kam 1784 zur Garde-Legion.
  • Garde-Legion
1784 begann Herzog Carl Eugen mit der Aufstellung einer Garde, die aus allen drei Waffengattungen bestehen sollte.
* Jäger-Garde-Grenadier-Compagnie, ab 1794 Leibjäger-Corps
1783 aufgestellt.
* Garde-Infanterie-Bataillon
Im September 1784 aus dem bisherigen Infanterie-Regiment v. Gabelenz und der Jäger-Garde-Grenadier-Compagnie gebildet.
* Scharfschützen-Compagnie
1784 neu aufgestellt.
* Jäger-Garde
Das bisherige Jäger-Corps zu Pferd wurde 1784 in die Legion übernommen.
* Escadron Husaren-Garde
1784 eine Eskadron aus dem Husaren-Regiment v. Bouwinghausen
* Abteilung berittene Artillerie
1784 aus dem Artillerie-Regiment
* Compagnie Garde Dragoner
Im August 1786 als dritte Kavallerie-Einheit aufgestellt.
* Garde-Infanterie-Bataillon
1788 trat die bisherige Garde zu Fuß zur Garde-Legion.
Bei der Aufstellung des württembergischen Kreiskontingentes 1792 mussten auch Teile der Garde zu dessen Vervollständigung herangezogen werden. 1794 wurden alle Garden aufgelöst.
  • Artillerie-Corps, ab 1792 Fußartillerie-Compagnie
1790 gebildet aus der berittenen Artillerie-Compagnie der Garde-Legion und der Arsenal-Wachmannschaft, ab 1792 in Subsidien des Schwäbischen Reichskreises
  • Artillerie-Corps
1792 aufgestellt, nachdem die einzige Artillerie-Kompanie des Herzogtums ausmarschiert war
1800 wurde die Artillerie vergrößert und gegliedert in
  • Bombardier-Compagnie, noch 1800 Erste Fuß-Batterie
  • Kanonier-Compagnie, ab 1801 Reitende Batterie
  • Depot-Compagnie
  • Zweite Fuß-Batterie ab 1805
  • Infanterie-Regiment von Hügel
1794 aus den beiden Infanterie-Bataillonen der Garde-Legion.

Über d​en Zustand d​er herzoglichen Truppen g​egen Ende d​er Regierungszeit Carl Eugens berichtet d​er englische Oberst Faucitt v​on der Suche n​ach Subsidientruppen i​n einem Brief v​om 7. Februar 1777 a​us Stuttgart a​n den englischen Minister Suffolk:

„Seine (Herzog Carl Eugens) ganze Armee besteht aus 1690 Mann (Offiziere und Unteroffiziere nicht mit eingeschlossen). Die Kavallerie beträgt 410 Mann, die Infanterie 1060 und die Artillerie 220 Mann. Ein Infanterie-Regiment hat im Durchschnitt 240 Mann und ein Kavallerie-Regiment 120 Mann! Ein großer Teil der Soldaten ist beurlaubt. Was bei den Fahnen steht, ist der steif, alt und dekrepit gewordenen Überrest aus dem letzten Kriege. Um die Desertion zu verhindern, giebt man den Soldaten, deren Zeit längst abgelaufen ist, ihre fällig gewordene Löhnung nicht. Ihre Waffen stammen aus dem letzten Kriege, sie sind von allen Kalibern, dabei abgenutzt und wertlos. Ihre Feld-Ausrüstung und Zelte sind von noch schlechterer Beschaffenheit. Die Offizierszelte sind in Stücke geschnitten und in verschiedene Formen gebracht, um bei den ländlichen Festen des Herzogs zu dienen. … Was ich in seinem Arsenal in Ludwigsburg sah, hat mich in meinen ersten ungünstigen Eindrücken nur bestärkt. Ich fand daselbst nur einen schönen Artillerie-Train, den wir aber nicht brauchen können; die dort befindlichen Gewehre verschiedensten Kalibers sind alt, ihre Schlösser zerbrochen oder außer Ordnung; die wenigen Zelte sind alte schäbige Überreste aus dem letzten Krieg.“[X 2]

Nach d​em Ersten Koalitionskrieg wurden 1798 d​ie herzoglichen Truppen g​anz neu formiert:

  • Garde du Corps
aus den „ansehnlichsten Mannschaften“ des Dragoner-Regiments Württemberg und des Husaren-Regiments von Bouwinghausen
  • Reiter-Regiment, ab 1802 Chevauxlegers-Regiment
gebildet aus dem Rest beider vorstehend genannter Regimenter mit zwei Escadrons Chevauxlegers und dem Leibjäger-Corps aus der aufgelösten Garde-Legion. 1801 wurden Garde du Corps und Leibjäger-Corps aus dem Regiment ausgegliedert und drei weitere Escadrons aufgestellt. 1805 wurde das Regiment geteilt in
  • 1. oder Leib-Chevauxlegers-Regiment
  • 2. Chevauxlegers-Regiment
Württemberg. Musketier vom Musketier-Bataillon von Mylius. 1799
  • Musketier-Bataillon von Mylius, ab 1803 Musketier-Bataillon Prinz Paul
aus dem 1. Btl des Kreis-Infanterie-Regiments mit vier Compagnien.
  • Musketier-Bataillon von Obernitz, ab 1804 Musketier-Bataillon von Lilienberg
aus dem 2. Btl des Kreis-Infanterie-Regiments mit vier Compagnien.
  • Musketier-Bataillon von Seeger, ab 1805 Musketier-Bataillon Herzog Wilhelm
aus dem 1. Btl des Infanterie-Regiments von Hügel mit vier Compagnien.
  • Musketier-Bataillon von Beulwitz, ab 1804 Musketier-Bataillon v. Romig
mit vier Compagnien.
  • Grenadier-Bataillon von Zobel, ab 1802 Leib-Grenadier-Bataillon
gebildet aus den vier Grenadierkompanien der zuvor bestehenden Infanterieregimenter
Zu allen Bataillonen kam 1800/1801 eine fünfte Kompanie hinzu, die jedoch 1805 zur Bildung der Leichten Infanterie-Bataillone abgegeben wurde.
  • Fußjäger-Compagnie von Scharffenstein, ab 1800 Jäger-Corps, ab 1801 Fußjäger-Bataillon von Roman, ab 1805 1. Fußjäger-Bataillon von Roman (Schwarze Jäger)
1799 als Flügelkompanie des Grenadierbataillons von Zobel aufgestellt, 1800 mit einer zweiten Jäger-Kompanie selbständig, 1801 mit vier Kompanien Bataillon, 1805 um eine weitere Kompanie verstärkt. Gab im September 1805 zwei Kompanien ab zur Aufstellung eines weiteren Fußjäger-Bataillons
  • 2. Fußjäger-Bataillon von Scharffenstein
1805 aus zwei Kompanien des Fußjäger-Bataillons von Roman und einer weiteren aus dem Leibgrenadierbataillon.
  • Infanterie-Bataillon Erbprinz
1802 aufgestellt aus den Kontingenten der Kreisstände, die durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 endgültig an das Herzogtum Württemberg gefallen waren.
  • Leichtes Infanterie-Bataillon von Neubronn
  • Leichtes Infanterie-Bataillon von Scheler
Beide 1805 aufgestellt aus den fünften Compagnien von jeweils drei Infanterie-Bataillonen.
noch im Dezember 1805 aufgestellt

Württembergische Kreiskontingente

Als größter Reichsstand d​es Schwäbischen Reichskreises h​atte das Herzogtum a​uch das größte Truppenkontingent z​u stellen. Da d​ie Kreismiliz a​ls Reichssache galt, bewilligten d​ie Landstände d​ie hierfür erforderliche Gelder immer.

Besonders Herzog Eberhard Ludwig, d​er gleichzeitig a​b 22. März 1707 Kreisgeneralfeldmarschall war,[St 1] zeigte großese Interesse a​n der Kreismiliz. „Er versuchte s​ein Kontingent, d​as anfangs a​ls Ersatz, d​ann als Ergänzung d​er Haustruppen fungierte, beständig i​n den Kreisregimentern zusammenzuhalten, d​eren Inhaber e​r war“[X 3] (5. Kreis-Infanterie-Regiment (ev.) u​nd Kreis-Dragoner-Regiment (ev.)). 1732 bildete e​r aus diesen württembergischen Kontingenten z​wei Regimenter d​er Haustruppen (siehe oben).

Die Stärken d​er württembergischen Kontingente i​m Laufe d​er Zeit z​eigt folgende Tabelle:[St 2]

Kreis-Infanterie-Regiment Württemberg
= 5. Kreis-Infanterie-Regiment
Armaturzu Pferdzu Fuß
1. Armatur des Kreises
15. April 1664
170 Mann
unmittelbar zum Allianzkorps des Rheinbundes
200 Mann = 1. Kompanie
II. Regiment zu Fuß
2. Armatur des Kreises
1673
87 Mann in 1. Kompanie
Ev. Kreisregiment zu Pferd
194 Mann = 1. Kompanie
Ev. Kreisregiment zu Fuß
2. Armatur des Kreises
16. Mai 1673
174 Mann = 1. + 2. Kompanie
Ev. Kreisregiment zu Pferd
435 Mann = 1.–3. Kompanie
Ev. Kreisregiment zu Fuß
3. Armatur des Kreises
16. Juni 1683
175 Mann = 1. + 2. Kompanie
II. Regiment zu Pferd
661 Mann = 1.–3. Kompanie
II. Regiment zu Fuß
zusätzliche Truppen
20. Februar 1691
81 Mann = 1. Kompanie
Dragoner-Eskadron
195 Mann = 2. Kompanie
III. Regiment zu Fuß
stehendes Heer
27. Mai 1701
277 Mann = 1., 2., 5., 6. Kompanie
Erbprinz Württembergisches Regiment zu Pferd
1.363 Mann = 12 (von 13) Kompanien
Reischachsches Regiment zu Fuß
Kreismiliz
20. November 1714
158 Mann = 1., 4., 6., 8. Kompanie
Kreis-Dragoner-Regiment (ev.)
836 Mann = 11 (von 13) Kompanien
5. Kreis-Infanterie-Regiment (ev.)
Kreismiliz
11. August 1732[A 6]
134 Mann = 3 (von 6) Kompanien
Kreis-Dragoner-Regiment (ev.)
655 Mann = 7 (von 9) Kompanien
5. Kreis-Infanterie-Regiment (ev.)

Subsidienregimenter

Die Herzöge g​aben die folgenden Regimenter i​n Subsidien.

  • „Regiment zu Fuß Württemberg“
1687 schloss Herzog Administrator Friedrich Carl von Württemberg einen Vertrag mit Venedig über die Stellung eines Regimentes für die Dauer von 2 Jahren. Das Regiment bestand aus Geworbenen aus dem Herzogtum Württemberg und war
von 1687 bis Januar 1689 in Diensten der Republik Venedig
von Januar 1689 bis Herbst 1689 im Herzogtum Württemberg als „Leibregiment“
von Herbst 1689 bis 1691 in Diensten des Kaisers,
anschließend bis 1698 in Subsidien des Schwäbischen Reichskreises als „Gelbes Regiment zu Fuß“. 1693 wurden Mannschaften zur Ergänzung geworben.
Nach dem Frieden von Ryswick wurde das Regiment reduziert und gehörte als Grenadier-Bataillon zu den regulären württembergischen Haustruppen.
  • Infanterie-Regiment Prinz Carl Rudolph
  • Infanterie-Regiment von Pilssen
Am 20. November 1687 schloss Herzog-Administrator Friedrich Carl einen weiteren Vertrag mit Venedig über die Stellung von zusätzlichen 3.000 Mann ebenfalls für die Dauer von 2 Jahren. Um diese Mannschaft aufbringen zu können, schloss er wiederum mit Prinz Georg von Hessen am 15. Dezember 1687 einen Vertrag über die Stellung eines Regimentes von 1.000 Mann, so dass in Württemberg nur noch zwei Regimenter geworben werden mussten. Beide Regimenter wurden nach der Rückkehr im April 1690 aufgelöst, die Mannschaften teilweise entlassen, teilweise in das Leibregiment übernommen.

Ein weiteres Regiment a​us Württemberg (jedoch n​icht herzogliches Subsidien-Regiment) w​ar später n​och einmal i​n venetianischen Diensten. „Aus Archival-Acten g​eht hervor, daß i​m Jahr 1695 Venedig s​ich wiederholt a​n den Herzog Friederich Karl v​on Württemberg (der n​un nicht m​ehr die Vormundschaft über d​as Herzogthum führte) gewendet hat, e​in Subsidien-Regiment z​u stellen. Der Herzog übernahm d​ie Werbung u​nd die Stellung d​es Regiments. Sein ältester Sohn, Karl Alexander, w​urde Chef davon, d​ie Republik sicherte demselben zufolge e​ines Contractes (Condotta) jährlich e​ine Pension v​on 1000 Ducati zu. Wegen d​er zarten Jugend d​es Regiments-Chefs (Carl Alexander zählte n​och nicht v​olle elf Lebensjahre) w​urde der s​chon früher a​uf Morea gestandene Oberst v. Rammstedt Regiments-Commandant, u​nd später ersetzte d​en letzteren d​er Oberst v. Roelli. Das Schicksal d​es Regiments g​eht verloren, n​ur aus d​en Anklageakten d​er bei d​em Regiment gestandenen Officiere, welche d​urch den Oberst Rammstedt a​n ihrem Einkommen verkürzt worden z​u sein angaben, i​st zu ersehen, daß d​as Regiment i​m Jahr 1698 wieder a​us venetianischen Diensten muß zurückgekommen sein.“[S 8]

  • Erstes (gelbes) Regiment zu Fuß von Herbst 1689 bis 1691 in Subsidien des Kaisers.

Von 1698 b​is 1698 (nach d​em Frieden v​on Ryswick stellte d​er Kreis s​eine Zahlungen ein) überließ Herzog-Administrator Friedrich Carl v​on den regulären Haustruppen für jährlich 155.000 fl. (Der Herzog h​atte dafür Sold, Verpflegung, Rekrutierung u​nd Remontierung z​u übernehmen.) d​em Schwäbischen Reichskreis:

  • Reiter-Regiment v. Freudenberg
  • Dragoner-Regiment v. Carlin
  • Erstes (gelbes) Regiment zu Fuß (1693 Werbepatent zur Ergänzung), anschließend als Leib-Grenadier-Bataillon von Horn bei den regulären Haustruppen
  • Zweites (Rotes) Regiment zu Fuß und
  • Drittes (Grünes) Regiment zu Fuß
Die beiden letztgenannten Regimenter wurden 1698 aufgelöst und die Mannschaften entlassen.

1688 verpflichtete s​ich Herzog-Administrator Friedrich Carl für d​ie Niederlande (Generalstaaten) 900 Reiter i​n drei Regimentern anzuwerben, d​iese sagten i​hm für j​eden gestellten Mann m​it Montur u​nd Waffen, a​ber ohne Pferd, 60 „Rixdaler“ zu. Die Regimenter wurden a​n die Niederlande übergeben, a​ber scheinbar n​icht bezahlt. Nach Stadlinger[S 9] w​ar dieser Betrag n​och bei Subsidienverhandlungen 1802 e​in Streitpunkt (s. u.), d​er dann d​ie Verhandlungen scheitern ließ.

Mit e​inem Subsidienvertrag v​om 31. März 1704 stellte d​er Herzog e​in Truppencorps a​us drei Regimentern z​u Fuß u​nd einem Dragoner-Regiment i​n einer Gesamtstärke v​on 4.000 Mann für Kaiser u​nd Alliierte für d​ie Dauer d​es Spanischen Erbfolgekrieges i​n den Niederlanden g​egen Frankreich. Der Herzog h​atte Monturen, Waffen, Munition u​nd die z​ur Bagage erforderlichen Wagen z​u stellen, d​ie Generalstaaten d​er Niederlande zahlten 375.000 fl. p​ro Jahr.

  • Leib-Dragoner-Regiment
  • Regiment zu Fuß von Sternenfels / Prinz Heinrich Friedrich
  • Regiment zu Fuß von Hermenn / von Leiningen
  • vom Leib- und Garde-Regiment nur das 2. Bataillon mit drei Compagnien.
Die Truppen standen zunächst unter dem Kommando des Generalwachtmeisters und Chef eines Regimentes zu Fuß von Sternenfels, am 12. Dezember 1711 übernahm der in niederländischen Diensten stehende Generallieutenant Prinz Heinrich Friedrich von Württemberg das Kommando über die vier Regimenter und wurde zugleich Inhaber des Regimentes von Sternenfels. Die Truppen kehrten im März 1714 zurück.
Uniform des Infanterie-Regiments Alt-Württemberg
  • „Infanterie-Regiment Alt Württemberg“
Mit Vertrag vom 24. Dezember 1715 verpflichtete sich Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg, dem Kaiser ein Infanterie-Regiment zu stellen. Das Regiment wurde aus Freiwilligen der bisher bestehenden Haustruppen und zuzüglich geworbenen in Göppingen bis zum 18. März 1716 aufgestellt, am 17. Mai durch den Herzog gemustert und am 19. Mai bei Offenhausen (beim heutigen Neu-Ulm) an den kaiserlichen Ober-Kriegs-Commissar übergeben und auf den Kaiser vereidigt. Danach verlegte das Regiment auf der Donau über Wien nach Ungarn.
Nach dem Waffenstillstand mit der Türkei marschierte das Regiment am 16. Juli 1718 in Belgrad ab und erreichte am 5. Oktober Mantua. Ab 6. Dezember wurde der Marsch von dort fortgesetzt nach Neapel, wo es am 3. März 1719 ankam. Von dort wurde das Regiment nach Sizilien übergesetzt und blieb dort bis zum Ende der Vermietung. Ab 20. Juni 1719 (Datum des Werbepatents zur Rekrutierung) wurde Ersatz geworben. Am 17. Oktober 1720 begann in Genua der Rückmarsch, am 20. November war das Regiment im Raum Bregenz / Konstanz / Radolfzell.
Am 24. Dezember 1720 wurde das Regiment in Ehingen wieder an den Herzog übergeben. Dieser ernannte es am 31. Dezember 1720 zum „Leib-Infanterie-Regiment“.
  • Regiment Prinz Alexander Infanterie
Das Regiment bestand mit Masse aus dem Leib-Infanterie-Regiment und kam 1734 in Subsidien des Kaisers. 1736 kehrte das Regiment zurück, kam aber bereits 1737 wieder in kaiserliche Dienste nach Freiburg als Garnisonsregiment bis 1740. Im gleichen Jahr wurde es förmlich an Preußen abgetreten und am 2. Mai 1740 in Lauffen a.N. durch den Preußischen Oberst von Kalnein übernommen.
Das Regiment hieß in Preußen zunächst „Braunschweig-Bevern zu Fuß“, mit wechselnden Namen. Es kapitulierte 1806.
Ebenso 1734 kamen die regulären Regimenter
  • Regiment zu Fuß Prinz Friedrich (zuvor Garde-Füsilier-Regiment)
  • Dragoner-Regiment Prinz Louis
in kaiserliche Subsidien. Das erstere wurde 1739, das zweite 1736 an den Kaiser abgetreten.
  • Infanterie-Regiment Prinz Louis
von 1744 bis 1748 in Subsidien des Schwäbischen Reichskreises.

In französischen Diensten 1752 b​is 1758

  • Infanterie-Regiment Prinz Louis (schon bestehend)
  • Infanterie-Regiment von Spiznas (schon bestehend)
  • Füsilier-Regiment von Truchseß (schon bestehend)
  • Füsilier-/Infanterie-Regiment von Röder (aufgestellt am 5. Juni 1754 mit nur sechs Kompanien, allerdings nur mit 57 Neugeworbenen, die Masse kam aus schon bestehenden Regimentern; erst 1757 mit zwei Bataillonen.)
  • Infanterie-Regiment von Werneck (ab 1757)
Der Subsidienvertrag vom 15. Dezember 1752 mit Frankreich brachte Herzog Carl Eugen einmalig in die Privatschatulle 130.000 fl., im Frieden jährlich 387.000 fl. und im Krieg jährlich 479.000 fl. Es waren für ihn Einnahmen, über deren Verwendung er frei und ohne Beteiligung des Landtags entscheiden konnte. Dagegen verpflichtete er sich, für die Dauer von sechs Jahren insgesamt 6.000 Mann Infanterie in fünf Regimentern zu je zwei Bataillonen bereitzuhalten. Er verzögerte allerdings die Anwerbung und Aufstellung der Regimenter und gab das Geld für seine Hofhaltung aus.
Nach Ausbruch des Siebenjährigen Krieges 1756 verlangte Frankreich die Herstellung der Einsatzbereitschaft der vereinbarten Truppen und ihren Ausmarsch innerhalb von drei Monaten. Gleichzeitig musste der Herzog wegen der Reichsexekution König Friedrich II. von Preußen das württembergische Kontingent für den Schwäbischen Reichskreis in Stärke von 1.372 Mann zu Fuß und 111 Reitern stellen. „Die Zahl der vorhandenen Truppen betrug aber nicht volle 3000 Mann. Es fehlte an Allem, an Leuten, an Waffen, an Montirung, aber hauptsächlich an Geld, da die bisher bezogenen französischen Subsidiengelder sonst verausgabt waren und die Landstände sich weigerten, den Herzog in einer Sache zu unterstützen, die er für sich gethan hatte.“[S 10]
Carl Eugen reagierte Herzog ganz als absolutistischer Fürst. Obwohl er nur zwei Jahre vorher die gewaltsame Aushebung abgelehnt hatte,[R 17] ordnete er die Zwangsaushebung an: „Vom Herzog ermächtigt, hob [der Leiter der Kriegskommission, Major Philipp Friedrich Rieger], unter dem Protest der Landschaft, zuerst aus der Menge der hinsichtlich des Wehrdienstes Nichtprivilegierten, vornehmlich Bauern, [zwangsweise] Rekruten aus, dann bezog er auch vom Wehrdienst Befreite wie Schreiber und Handwerker in seine Zwangsrekrutierung ein und die einer Verhaftung gleichende Aushebung von Betrunkenen, von unsoliden, schlecht beleumundeten Burschen überhaupt machte den Abschluß. Die Sollstärke des Kontingents war erreicht.“[S 11]

Nach Ablauf d​es Vertrages a​m 15. Dezember 1758 schloss Herzog Carl Eugen w​egen des i​mmer noch dauernden Krieges u​nd seines weiterhin bestehenden Geldmangels e​inen Folgevertrag z​ur Gestellung v​on 12.000 Mann für d​ie Dauer e​ines Jahres.

  • Das reguläre württembergische „Dragoner-Regiment Herzogin Maria Auguste“
wurde im Mai 1742 an den König von Preußen verkauft. Da das Regiment erst kurz davor eine neue Montierung erhalten hatte, wurde sie mit übernommen und bezahlt. Der größte Teil der Offiziere trat ebenfalls mit in preußische Dienste.
Die hellblaue Farbe der übernommenen Uniform gab wahrscheinlich den Anstoß zur Einführung dieser Farbe bei den preußischen Dragonern.[X 4]
Das Regiment erhielt in Preußen den Namen „Dragoner-Regiment Württemberg“ und bestand dort bis 7. November 1806. Die Kommandeure stammten bis 1791 weiter aus Württemberg.
  • Noch 1802 baten die Niederlande Herzog Friedrich II. um die Gestellung eines weiteren Subsidien-Regiments zu drei Bataillonen. Der Herzog forderte
für jeden gestellten Mann 180 fl,
das noch auf Java stationierte Bataillon des Kap-Regimentes sollte als eines der drei Bataillone zählen,
die rückständigen Werbegelder von 54.000 „Rixdaler“ aus dem Jahre 1688 sollten bezahlt werden.
Vor allem an der letzten Forderungen scheiterten die Verhandlungen dann.[S 12]
  • Im Zweiten Koalitionskrieg gab Württemberg unter der Bezeichnung Reichs-Contingent-Ergänzungs-Corps (1800–1801) Truppen in englische Subsidien:
Chevauxlegers-Regiment
Fußjägercorps
Infanteriebataillon von Beulwitz
Infanteriebataillon von Seeger
Infanteriebataillon von Seckendorf
Artillerie-Abteilung

Königreich Württemberg 1806–1814

Angriff württembergischer Kavallerie in der Schlacht bei La Rothière 1814

In dieser Zeit bestimmten d​ie Kriege m​it und g​egen Napoleon d​ie Aufstellung v​on Truppen. Für d​as neu entstandene Königreich Württemberg w​ar dies d​ie längste Kriegszeit v​or dem Ersten Weltkrieg: Die i​n den Jahren d​er Koalitionskriege erlittenen Verluste s​ind mit 269 Offizieren u​nd etwa 26.500 Soldaten beziffert worden. Nahezu d​rei Viertel dieser Verluste entstanden i​n den Kriegen v​on 1812 u​nd 1813.[X 5]

Gesetzliche Grundlagen

Nach d​em Militär-Conskriptions-Gesetz v​om 6. August 1806 w​aren zwar a​lle männlichen Einwohner wehrpflichtig, i​n der Praxis wurden jedoch aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen v​or allem Arme u​nd Ungebildete ausgehoben. Zudem konnten s​ich Ausgehobene d​urch Einsteher vertreten lassen. Die Dienstzeit betrug a​cht Jahre, b​ei der Kavallerie z​ehn Jahre, d​ie Soldaten wurden a​ber nach e​iner „Grundausbildung“ beurlaubt. Am 20. August 1809 w​urde die Konskriptionsordnung d​urch Wegfall d​er Ausnahmen verschärft.

Durch Königliche Ordre v​om 12. Dezember 1806 erhielten a​lle Offiziere a​b Stabshauptmann u​nd Stabsrittmeister d​en persönlichen Adel.

Militärverwaltung

Dem Kriegsratskollegium w​urde 1806 Herzog Wilhelm, d​er Bruder d​es Königs, a​ls Kriegsminister vorgesetzt. Das Kriegsministerium b​lieb jedoch b​is Mitte d​er zwanziger Jahre n​ur eine Kanzlei d​es Ministers, d​ie eigentlichen Geschäfte d​er Militärverwaltung wurden weiterhin d​urch das Kriegsratskollegium bearbeitet. Dieses w​urde 1811 i​n Kriegsdepartement umbenannt u​nd unterstand n​un einem Präsidenten m​it Vizepräsident.

Landmiliz

Die a​us dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Soldaten wurden a​b 1806 i​n Landbataillonen, d​ie für d​ie Heimatverteidigung vorgesehen waren, i​n zwei Aufgeboten zusammengefasst. Zum ersten Aufgebot zählten d​ie ausgeschiedenen Infanteristen für d​ie Dauer v​on vier Jahren, d​ie ausgeschiedenen Kavalleristen u​nd Artilleristen für d​rei Jahre. Danach gehörten s​ie für z​wei bzw. d​rei Jahre z​um zweiten Aufgebot.

1809 wurden d​ie Landbataillone Stuttgart, Tübingen, Schorndorf, Heilbronn u​nd Rottweil während d​es Feldzugs g​egen Österreich mobilisiert.

In d​en letzten Monaten d​es Jahres 1813 w​urde die Landwehr wieder mobilisiert und

  • acht Landregimenter mit je 1.019 Mann (und acht Pferden) aufgestellt.
Die Regimenter waren nicht uniformiert, trugen eine handbreite gelbe Armbinde mit dem Namen des Bataillons und waren nur mit einer 8 Schuh langen Pike (mit einer 6 Zoll langen eisernen Spitze) bewaffnet. In der „Bekanntmachung in Betreff der definitiven Organisation des Landsturms“[X 6] war auch die Aufgabe dieser Landwehr genannt: Einstweilen wird die Landsturms-Mannschaft zu polizeilichen Zwecken, Eskortierung von Transporten und dergleichen benüzt; indem alles stehende Militair bis auf die Königlichen Garden gegen den 20. Febr. [nach Frankreich in der Allianz mit Österreich gegen Napoleon] abmarschirt sein wird . Sie wurden im Herbst 1814 wieder aufgelöst, die Mannschaften teilweise in die normalen Regimenter übernommen.

Im Januar 1815 erließ König Friedrich I. e​ine General-Verordnung z​u einer n​euen Aufstellung d​es Landsturms m​it einer Gesamtstärke v​on 112.000 Mann. Er w​ar gegliedert in

  • fünf Infanterie-Divisionen zu
je zwei oder drei Brigaden zu
je sieben bis zehn Bataillonen
  • eine Kavallerie-Division zu
zwei Regimentern.

Nach Rückkehr d​er Truppen i​m gleichen Jahr w​urde der Landsturm wieder aufgelöst, d​ie Offiziere i​n die Linienregimenter zurückversetzt.

In diesen Verordnungen tauchten i​n Württemberg erstmals offiziell v​on den Dienstgraden unabhängige Funktionsbezeichnungen w​ie Compagnie-Vorsteher, Bataillons-Chef, Brigadier u​nd Divisionär auf, wahrscheinlich w​eil verschiedene Funktionsinhaber keinen militärischen Rang hatten.

Reguläre Truppen

Als Herzog Friedrich II. a​m 1. Januar 1806 d​ie Königswürde annahm bestanden d​ie württembergischen Truppen n​ur aus d​rei Kavallerie-Regimentern, e​lf selbständigen Infanterie-Bataillonen u​nd drei Artillerie-Kompanien. Dazu k​amen noch d​ie kleinen Garde- u​nd Garnisonseinheiten a​uf den Festungen s​owie die Reste d​es Kapregiments i​n Asien. Die Mitgliedschaft i​m Rheinbund verpflichtete d​en König z​ur Stellung v​on 12.000 Mann. Die Teilnahme a​n den Napoleonischen Kriegen u​nd den Befreiungskriegen erforderte i​mmer wieder d​ie Aufstellung n​euer Truppenteile.

Die Rekrutierung d​er Mannschaften w​ar geregelt durch

  • das Militär-Conskriptions-Gesetz vom 6. August 1806[R 18] mit vielen Ausnahmen,
  • die Militär-Konskriptionsordnung vom 20. August 1809,[R 19] die keine Ausnahmen mehr zuließ.

Die Bataillone u​nd Regimenter wurden zunächst weiter n​ach ihren Inhabern benannt. Durch e​ine Königliche Ordre v​om 26. Mai 1811 t​rat an Stelle d​er Bezeichnung n​ach dem Regimentsinhaber e​ine durchgehende Nummerierung:[X 7] Alle Linien-Regimenter d​er Cavallerie u​nd Infanterie, ausgenommen die, s​o Prinzen d​es Königl. Hauses z​u Chefs haben, werden n​icht mehr d​ie Namen d​es Proprietairs führen, sondern n​ach Nummern folgendermaßen benannt werden:

Cavallerie

Nr. 1 Chevauxleger-Regiment Herzog Heinrich
Nr. 2 Leib-Chevauxleger-Regiment
Nr. 3 Jäger-Regiment zu Pferde Herzog Louis
Nr. 4 Jäger-Regiment zu Pferde König
Nr. 5 Dragoner-Regiment Kronprinz

Infanterie

Nr. 1 Infanterie-Regiment Prinz Paul
Nr. 2 Infanterie-Regiment Herzog Wilhelm
Nr. 3 vorher v. Phull
Nr. 4 vorher von Franquemont
Nr. 5 Prinz Friedrich
Nr. 6 Kronprinz
Nr. 7 vorher von Koseritz
Nr. 8. vorher von Scharfenstein
Nr. 9 vorher von Etzorf

1812 f​iel die Bezeichnung Leib-Compagnie bzw. Leib-Escadron weg.

Im Feldzug 1812 g​egen Russland wurden d​ie dort eingesetzten württembergischen Truppen g​anz aufgerieben. Am 24. Oktober 1812 h​atte der König bereits v​or der Rückkehr d​er Reste d​er württembergischen Truppen befohlen, n​eue Verbände z​um sofortigen Abmarsch i​ns Feld aufzustellen.

Obwohl König Friedrich 1813 a​uch auf d​ie Seite d​er Allianz Russland/Preußen/Österreich wechselte, reagierte e​r heftig a​uf den eigenmächtigen Wechsel d​er Brigade Normann a​uf die Seite Österreichs a​m 18. Oktober 1813 b​ei Leipzig. Die beiden Reiter-Regimenter (Leib-Chevauxlegers-Regiment Nr. 2, Jäger-Regiment z​u Pferd Nr. 4 König) sollten aufgelöst werden. Durch d​en Bedarf a​n Truppen geschah d​ies aber n​ur teilweise, d​ie Regimenter wurden umbenannt

Alter Namen Neuer Namen
Chevauxlegers-Regiment Nr. 1Leib-Cavallerie-Regiment Nr. 1 Prinz Adam
Leib-Chevauxlegers-Regiment Nr. 2Jäger-Regiment zu Pferd Nr. 4 Prinz Adam
Jäger-Regiment zu Pferd Nr. 3 Herzog LouisCavallerie-Regiment Nr. 2 Jäger Herzog Louis
Jäger-Regiment zu Pferd Nr. 4 KönigJäger-Regiment zu Pferd Nr. 5
Cavallerie-Regiment Nr. 5 Dragoner KronprinzCavallerie-Regiment Nr. 3 Dragoner Kronprinz

Die Truppenteile im Einzelnen

Bei d​er Annahme d​er Königswürde d​urch Herzog Friedrich a​m 1. Januar 1806 bestanden d​ie gesamten württembergischen Truppen a​us drei Kavallerie-Regimentern, e​lf Infanterie-Bataillonen, d​rei Artillerie-Batterien, d​er Garde d​u Corps u​nd ein Leibjäger-Eskadron (Sie s​ind im Einzelnen i​m obigen Abschnitt b​ei den Haustruppen aufgeführt).

  • Leichtes Jäger-Regiment zu Pferd, ab 1806 Jäger-Regiment zu Pferd Prinz Paul, ab 1807 Jäger-Regiment Herzog Louis, ab 1811 Jäger-Regiment zu Pferd Nr. 3 Herzog Louis, ab 1813 Kavallerie-Regiment Nr. 2 Jäger Herzog Louis
neu aufgestellt
  • Leib-Chevauxlegers-Regiment, ab 1811 Leib-Chevauxlegers-Regiment Nr. 2, ab 1813 Jäger-Regiment Nr. 4 Prinz Adam
aufgestellt 1806 aus dem ehemaligen Chevauxlegers-Regiment
Das Regiment hatte zur Brigade Normann gehört. Bei der Rückkehr nach Ludwigsburg am 19. November 1813 wurde der Kommandeur entlassen und das Regiment erhielt den neuen Namen.
  • Garde zu Fuß, ab 1814 Garde-Regiment zu Fuß
aufgestellt 1806 durch Umbenennung des Leib-Grenadier-Bataillons
  • Jäger-Regiment König, ab 1811 Jäger-Regiment zu Pferd Nr. 4 König
1806 neu aufgestellt mit drei Eskadrons. Im November 1813 wurde das Regiment ebenfalls aufgelöst und aus seinen Escadrons ein neues
1806 neu aufgestellt.
Das Regiment wurde 1816 aufgelöst, je 2 Eskadrons kamen zum 2. und 3. Reiter-Regiment.
  • Infanterie-Regiment v. Schröder, ab 1808 Infanterie-Regiment von Phull, ab 1809 Infanterie-Regiment Prinz Paul, ab 1811 Infanterie-Regiment Prinz Paul Nr. 1, ab 1813 Leib-Infanterie-Regiment Nr. 1
1806 aufgestellt durch Vergrößerung des Musketier-Bataillons Prinz Paul
  • Infanterie-Regiment von Franquemont, ab 1811 Infanterie-Regiment Nr. 4
1806 aufgestellt durch Vergrößerung des Musketier-Bataillons von Romig
  • 1. Fußjäger-Bataillon von Hügel, ab 1807 König
1806 durch Umbenennung des 1. Fußjäger-Bataillons von Roman Fußjäger-Bataillon König, ab 1811 Fußjäger-Bataillon Nr. 1 König
  • Leichtes Infanterie-Bataillon von Brüsselle, ab 1810 Leichtes Infanterie-Bataillon von Stockmayer
1806 durch Umbenennung des Leichten Infanterie-Bataillons
  • Infanterie-Regiment Prinz Friedrich, ab 1811 Infanterie-Regiment Prinz Friedrich Nr. 5
Das Musketier-Bataillon von Lilienberg wurde 1807 um eine Compagnie vergrößert, diese jedoch noch im gleichen Jahr als Kader des 2. Bataillons des neuen Füsilier-Regiments von Neubronn (siehe unten) abgegeben. Im August 1808 wurde dazu ein zweites Bataillon aufgestellt und beide zusammen am 3. September 1808 zum Regiment vereint.
  • Infanterie-Regiment Herzog Wilhelm, ab 1811 Infanterie-Regiment Nr. 2 Herzog Wilhelm
Das Musketier-Bataillon Herzog Wilhelm wurde 1807 ebenfalls um eine Compagnie vergrößert, diese jedoch noch im gleichen Jahr als Kader des 2. Bataillons des neuen Füsilier-Regiments Kronprinz (siehe unten) abgegeben. Im April 1808 wurde dazu ein zweites Bataillon aufgestellt und beide zusammen 1808 zum Regiment vereint.
  • Füsilier-Regiment von Neubronn, ab 1809 Füsilier-Regiment von Koseritz, ab 1811 Infanterie-Regiment Nr. 7, ab 1813 Infanterie-Regiment Nr. 8
Am 6. November 1806 wurde aus dem Garnisons-Bataillon durch Zuziehung von Rekruten ein Füsilier-Bataillon von Etzdorff gebildet, aus dem nach Aufstellung eines zweiten Bataillons aus den 5. Compagnien der Musketier-Bataillone von Lilienberg und von Seckendorff am 15. Mai 1807 das Regiment aufgestellt wurde.
1806 gegründet durch einen Erlass vom 29. Dezember 1806 zum Bau eines Gebäudes zur Aufnahme von Invaliden.
In ihm sollten durch Wunden, Feldstrapazen oder lange Dienstzeit dienstunfähig gewordene Militärpersonen Aufnahme finden.
  • Infanterie-Regiment Kronprinz, ab 1811 Infanterie-Regiment Nr. 6 Kronprinz
1807 durch Aufstellung eines zweiten Bataillons aus dem Infanterie-Bataillon Kurprinz
  • Leichtes Infanterie-Bataillon von Hünau, noch 1807 Leichtes Infanterie-Bataillon von Wolff, ab 1812 Leichtes Infanterie-Bataillon von Cornotte, noch 1812 Leichtes Infanterie-Bataillon von Kechler
1807 durch Umbenennung des Leichten Infanterie-Bataillons von Neubronn
  • 2. Fußjäger-Bataillon von Neuffer, ab 1811 Fußjäger-Bataillon Nr. 2
1808 durch Umbenennung des 2. Fußjäger-Bataillons von Scharffenstein
Wegen der schweren Verluste im Feldzug 1812 gegen Russland wurden die beiden Fußjäger-Bataillone am 22. Januar 1813 zum Jäger-Bataillon König zusammengefasst, ab 1813 Regiment Nr. 9 leichte Infanterie König mit zunächst nur einem Bataillon. Das zweite Bataillon wurde im November 1813 aufgestellt. Ab 1814 Fußjäger-Regiment Nr. 9 König
  • Chevauxlegers-Regiment Herzog Heinrich, ab 1812 Chevauxlegers-Regiment Nr. 1 Prinz Adam, ab 1813 Leib-Cavallerie-Regiment Nr. 1
1807 durch Umbenennung des Chevauxlegers-Regiments
  • Landscharfschützen-Bataillon
1809 aus Forst- und Jagd-Candidaten und aus den Depots der Leichten Infanterie- und der Fußjäger-Bataillone aufgestellt.
Nach Abschluss des Feldzuges wurde dessen Mannschaft mit Ausnahme weniger Kader jedoch überwiegend wieder im Forstschutz eingesetzt. Ab Januar 1814 wurden diese Kader mit dem Landregiment Nr. 2 (Hall) zusammengefasst, das von Mai 1814 an die Bezeichnung Landscharfschützen-Regiment Nr. 11 und ab 1815 Leichtes Infanterie-Regiment Nr. 11 führte, aber nur aus einem Bataillon bestand.
  • Infanterie-Regiment von Scharffenstein, ab 1811 Infanterie-Regiment Nr. 8, ab 1813 Infanterie-Regiment Nr. 7
1809 aus den Depot-Compagnien der gegen Österreich kämpfenden Infanterie-Regimenter aufgestellt
  • 3. Reitende Batterie sowie drei neue Batterien zu Fuß
1809 neu aufgestellt
Die Artillerie bestand nun insgesamt aus einem Stab und 8 einzelnen Batterien.
Am 26. Mai 1814 wurde die Artillerie umgegliedert in eine Artillerie-Brigade mit drei Bataillonen.
  • Bodenseeflotille
1809 wurde erstmals in Württemberg ein schwimmender Verband aufgestellt.
  • Leichtes Infanterie-Regiment Nr. 10
1813 aus den beiden zusammengefassten Bataillonen leichte Infanterie zunächst mit nur einem Bataillon, im Dezember 1815 kam ein zweites Bataillon dazu.
Das Regiment wurde 1817 aufgelöst und auf andere Regimenter verteilt.
  • Garnisons-Regiment Nr. 12
1814 aus dem Land-Bataillon Nr. 1

Uniformen

Die Uniformen wechselten öfter a​ls die aufgestellten Truppenteile u​nd können w​egen ihrer Vielfalt h​ier nicht i​m Einzelnen beschrieben werden.

Fahnen

Über d​as Aussehen d​er ursprünglichen Fahnen s​ind keine Einzelheiten bekannt. Die Württemberger w​aren stolz, a​us dem Feldzug g​egen Russland a​lle Fahnen zurückgebracht z​u haben. Die 1812 n​eu aufgestellten Regimenter erhielten d​urch Dekret v​om 11. Februar 1813 z​wei neue Fahnen j​e Bataillon. Die a​lten (vier „rosenrote“, wahrscheinlich verblichene ponceaurote d​es Infanterie-Regiments Herzog Wilhelm Nr. 2, d​rei „weiße“, wahrscheinlich verblichene rosenrote d​es Infanterie-Regiments Nr. 4, d​rei gelbe d​es Infanterie-Regiments Prinz Paul Nr. 1 u​nd zwei „ganz a​lte Fahnen, w​ovon ursprüngliche Farbe n​icht mehr erkannt werden kann.“[X 8]) wurden a​n das Zeughaus abgegeben.

Königreich Württemberg im Deutschen Bund 1815–1870

Das Königreich Württemberg stellte i​m Bundesheer Teile d​es VIII. Armeekorps, insgesamt 13.955 Mann (davon 10.826 Infanterie, 1.994 Kavallerie u​nd 1.145 Artillerie m​it 18 Geschützen).

Am 30. Oktober 1816 s​tarb König Friedrich. Sein Nachfolger König Wilhelm I. h​atte als Kronprinz d​as württembergische Kontingent d​er Allianz g​egen Napoleon geführt u​nd fühlte s​ich auch a​ls König a​ls Soldat. Er führte 1817 e​ine durchgreifende Reorganisation d​es württembergischen Heerwesens durch, w​obei der Gesichtspunkt d​er Kriegstüchtigkeit, n​icht der Repräsentation d​ie Hauptrolle spielte. Er konnte d​iese Reformen w​egen noch fehlender Bestimmungen o​hne Rücksicht a​uf die Gliederung d​es Bundesheeres durchführen. Die Reorganisation[R 20] betraf

  • neue gesetzliche Grundlagen (siehe unten),
  • neue organisatorische Gliederung der reduzierten Truppen (siehe unten),
  • neue Ausbildungsvorschriften
  • neue Festlegung der Uniformen und Dienstgradabzeichen (Die „Uniforms-Vorschrift“ von 1818 zeigte bei der Festlegung der „Gradbestimmungen durch die Epaulettes“, dass die Auszeichnungen (= Dienstgradabzeichen) mehr die Funktion (unabhängig vom tatsächlichen Dienstgrad) auswiesen als den tatsächlichen Rang (= Dienstgrad)).

Es g​ab von d​a an a​uch keine Inhaber v​on Regimentern o​der Kompanien mehr. Erst d​urch einen Erlass König Karls v​om 19. Dezember 1864 w​urde wieder a​n die frühere Tradition angeknüpft u​nd so d​ie Namen einiger Regimenter erweitert: In d​er Absicht, d​ie früher bestandene Einrichtung d​er Benennung d​er Reiter- u​nd Infanterie-Regimenter wieder i​ns Leben z​u rufen, zugleich a​uch um ausgezeichnete militärische Verdienste i​n besonderer Weise z​u ehren u​nd zu belohnen, f​inde Ich Mich bewogen, Folgendes z​u verfügen:

  1. Zum bleibenden Gedächtnis Meines verewigten Herrn Vaters, des Königs Wilhelm Majestät, sollen das 3. Reiter-Regiment und das 6. Infanterie-Regiment, welche unter der Regierung Königs Friedrich den Namen „Kronprinz“ trugen, nunmehr den Namen „König Wilhelm“ führen.
  2. Dem 1. Reiter-Regiment und dem 5. Infanterie-Regiment will Ich Meinen Namen, und dem 4. Reiter-Regiment, sowie dem 1. Infanterie-Regiment den Namen Meiner Gemahlin, der Königin Olga Majestät und Libden, verliehen haben.
  3. Der Prinz Friedrich von Württemberg Königliche Hoheit und Libden wird zum Inhaber des 2. Reiter-Regiments und der Kriegsminister, Generalleutnant v. Miller, zum Inhaber des 4. Infanterie-Regiments gnädigst ernannt.[X 9]

Für d​iese Regiments-Inhaber, d​ie lediglich e​ine die Ehrenfunktion hatten, bürgerte s​ich die Bezeichnung „Chef d​es Regiments“ o​der Regimentschef ein.

Nach d​er Niederlage i​m Deutschen Krieg schloss Württemberg 1867 m​it Preußen e​in zunächst geheimes ’’Schutz- u​nd Trutzbündnis’’ u​nd begann e​ine Reform seines Heerwesens. Die allgemeine Wehrpflicht m​it zweijähriger Dienstzeit w​urde eingeführt[X 10] u​nd preußische Vorschriften u​nd Exerzierreglements wurden übernommen.

Gesetzliche Grundlagen

Nach d​er Bundeskriegsverfassung d​es Deutschen Bundes h​atte das Königreich Württemberg a​uch Truppen z​um Bundesheer z​u stellen. Gemäß § 1 d​er „Näheren Bestimmungen“ v​on 1821[X 11] h​atte jeder Bundesstaat 1 % seiner bundesmatrikularmäßigen Bevölkerung a​ls Hauptkontingent z​um Bundesheer z​u stellen; d​azu kam i​m Kriegsfall e​in Ersatzkontingent, d​as für j​edes Kriegsjahr a​uf höchstens 1/2 % d​er Bevölkerung beschränkt war. Württemberg h​ielt sich z​war auf d​em Papier a​n die Forderung d​es Deutschen Bundes, h​ielt von d​en 21.000 Soldaten seines Kontingentes a​ber nur e​in Drittel präsent u​nd schickte d​ie übrigen Wehrpflichtigen n​ach Beendigung d​er elementaren Ausbildung a​uf unbestimmten Urlaub: „§ 344. …Die Soldaten werden v​on den Hauptleuten z​um Urlaub vorgeschlagen, u​nd ist d​abei zu berücksichtigen, daß diejenigen zuerst beurlaubt werden, welche d​en Ihrigen b​ei der Arbeit z​ur Hand gehen, o​der die s​ich in Urlaub einigen Vortheil z​u verschaffen wissen. Soldaten, d​ie noch n​icht lange i​m Dienst sind, sollen n​ur dann beurlaubt werden, w​enn sie gehörig exerziert u​nd unterrichtet sind.“[R 21] d​a der Landtag n​ie genügend Mittel z​u ihrem Unterhalt bewilligte. Dies änderte s​ich erst a​b 1860.

Die Rekrutierung d​er Mannschaften w​ar geregelt durch

  • Rekrutierungsgesetz vom 17. Februar 1815[R 22]

Die Wehrpflicht w​urde in d​er erst a​m 25. September 1819 v​om König erlassenen Verfassung verankert: „§ 25 Die Verpflichtung z​ur Vertheidigung d​es Vaterlandes u​nd die Verbindlichkeit z​um Waffendienst i​st allgemein; e​s finden i​n letzterer Hinsicht k​eine andere, a​ls die d​urch Bundesacte u​nd die bestehenden Gesetze begründeten Ausnahmen Statt. Über d​as Recht, Waffen z​u tragen, w​ird ein Gesetz d​ie näheren Bestimmungen treffen.“

  • Rekrutierungsgesetz vom 7. August 1819[R 23]
  • Kriegsdienstgesetz von 1868[X 12]
  • Nach 1870 galten die Reichsgesetze.

Militärverwaltung

Ab 1822 hieß d​as Kriegsdepartement Kriegsrat u​nd wurde d​em Kriegsminister unmittelbar unterstellt. 1829 w​urde der Kriegsrat aufgelöst, d​as Kriegsministerium w​urde die allein zuständige Zentralbehörde d​er Militärverwaltung.

Oberste Kommandobehörde

Bis 1817 w​aren die Kommandeure d​er Regimenter unmittelbar d​em König unterstellt, i​m Kriegsfall w​urde für d​ie ausrückenden Truppenteile jeweils e​in besonderer Gesamt-Kommandeur ernannt. Bei d​er Reorganisation d​es württembergischen Heerwesens w​urde ab 22. April 1817 d​as Kriegsministerium oberste Kommandobehörde. Am 19. Juli 1849 w​urde ein Korps-Kommando v​om Kriegsministerium getrennt u​nd diesem untergeordnet.

Die Truppenteile im Einzelnen

Zusammen m​it den Kontingenten d​es Großherzogtums Baden, d​es Großherzogtums Hessen-Darmstadt u​nd bis 1830 (in diesem Jahr w​urde eine Reservedivision a​us den Kontingenten d​er Kleinstaaten gebildet) a​uch der Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen u​nd Liechtenstein bildeten d​ie württembergischen Truppen d​as VIII. Armeekorps d​es Bundesheeres.

Die Regimenter d​er Infanterie u​nd Kavallerie wurden 1817 a​lle aufgelöst, n​eu formiert, n​ur noch nummeriert u​nd auch i​hre Stärken n​eu festgelegt. Lediglich d​as Ehren-Invaliden-Corps b​lieb unverändert bestehen.

Die „Reiterei“ (damaliger offizieller Name) w​urde gegliedert in

  • Reiter-Division
  • 1. Reiter-Brigade
  • 1. Reiter-Regiment, ab 19. Dezember 1864 1. Reiter-Regiment König Karl, ab August 1870 Ulanenregiment König Karl, ab 2. Oktober 1871 1. Württembergisches Ulanenregiment König Karl, ab 18. Dezember 1871 1. Württembergisches Ulanenregiment König Karl Nr. 19, ab 14. Dezember 1874 Ulanen-Regiment „König Karl“ (1. Württembergisches) Nr. 19
aus dem früheren Kavallerie-Regiment Nr. 3
  • 3. Reiter-Regiment, ab 19. Dezember 1864 3. Reiter-Regiment König Wilhelm, ab 2. Oktober 1871 2. Ulanen-Regiment König Wilhelm, ab 18. Dezember 1871 2. Württembergisches Ulanen-Regiment König Wilhelm Nr. 20, ab 14. Dezember 1874 Ulanen-Regiment König Wilhelm (2.Württ.) Nr. 20, ab 6. November 1891 Ulanen-Regiment „König Wilhelm I.“ (2. Württembergisches) Nr. 20
aus dem früheren Dragoner-Regiment Nr. 3 Kronprinz
  • 2. Reiter-Brigade
  • 2. Reiter-Regiment, ab 19. Dezember 1864 2. Reiter-Regiment Kronprinz Friedrich, ab August 1870 2. Dragonerregiment, ab 2. Oktober 1871 2. Württembergisches Dragonerregiment, ab 18. Dezember 1871 2. Württembergisches Dragonerregiment Nr. 26, ab 14. Dezember 1874 Dragoner-Regiment „König“ (2. württembergisches) Nr. 26
aus dem früheren Kavallerie-Regiment Nr. 2 Jäger Herzog Louis
  • 4. Reiter-Regiment, ab 19. Dezember 1864 4. Reiter-Regiment Königin Olga, ab 2. Oktober 1870 1. Dragoner-Regiment Königin Olga, ab 18. Dezember 1871 1. Dragoner-Regiment Königin Olga, ab 18. Dezember ’’1. Württembergisches Dragoner-Regiment Königin Olga Nr. 20’’, ab 14. Dezember 1874 Dragoner-Regiment „Königin Olga“ (1. Württembergisches) Nr. 25
aus dem früheren Jäger-Regiment Nr. 4 Prinz Adam. Es war seit 1813 noch im Elsass stationiert und wurde erst 1815 nach seiner Rückkehr der Brigade unterstellt.
Im Juli 1849 wurden die Reiter-Regimenter wurden in einer Brigade zusammengefasst, die aber bereits am 13. September 1852 wieder in Division (ohne Brigaden) umbenannt wurde.
Dazu kamen noch

Die Infanterie w​ar gegliedert in

  • 1. Division
  • 1. Brigade, Standort Stuttgart
  • 1. Infanterie-Regiment, ab 1864 1. Infanterie-Regiment Königin Olga, ab 2. Oktober 1871 1. württembergisches Infanterie-Regiment (Grenadier-Regiment) Königin Olga, ab 18. Dezember 1871 1. württembergisches Infanterie-Regiment (Grenadier-Regiment) Königin Olga Nr. 119, ab 14. Dezember 1874 Grenadier-Regiment „Königin Olga“ (1. Württembergisches) Nr. 119
aus dem früheren Leib-Infanterie-Regiment Nr. 1 und dem 1. Bataillon (Grenadier-Bataillon) des Garde-Regiments zu Fuß
aus dem früheren Infanterie-Regiment Prinz Friedrich Nr. 5
  • 2. Brigade, Standorte 1817 Heilbronn, 1839 Stuttgart, 1849 Ulm
aus dem früheren Infanterie-Regiment Nr. 2 Herzog Wilhelm
aus dem früheren Infanterie-Regiment Nr. 8
  • 2. Division
  • 3. Brigade, Standort Ludwigsburg
  • 5. Infanterie-Regiment, ab 19. Dezember 1864 5. Infanterie-Regiment König Karl, ab 2. Oktober 1871 5. Württembergisches Infanterie-Regiment (Grenadier-Regiment) König Karl, ab 18. Dezember 1871 5. Württembergisches Infanterie-Regiment (Grenadier-Regiment) König Karl Nr. 123 ab 14. Dezember 1874 Grenadier-Regiment „König Karl“ (5. Württembergisches) Nr. 123
aus dem früheren Fußjäger-Regiment Nr. 9 König
  • 6. Infanterie-Regiment, ab 1864 6. Infanterie-Regiment König Wilhelm I. ab 2. Oktober 1871 6. württembergisches Infanterie-Regiment König Wilhelm, ab 18. Dezember 1871 6. württembergisches Infanterie-Regiment König Wilhelm Nr. 124, ab 14. Dezember 1874 Infanterie-Regiment König Wilhelm (6. Württembergisches) Nr. 124, ab 6. Oktober 1891 Infanterie-Regiment „König Wilhelm I.“ (6. Württembergisches) Nr. 124
aus dem früheren Infanterie-Regiment Nr. 6 Kronprinz
  • 4. Brigade, Standort Ulm
aus dem früheren Infanterie-Regiment Nr. 7 und vier Kompanien des aufgelösten Infanterie-Regiments Nr. 10
  • 8. Infanterie-Regiment, ab 2. Oktober 1871 8. württembergisches Infanterie-Regiment, ab 18. Dezember 1871 8. Württembergisches Infanterie-Regiment Nr. 126, ab 25. April 1891 Infanterie-Regiment „Großherzog Friedrich von Baden“ (8. Württembergisches) Nr. 126. Das Regiment blieb nach dem Ende des Deutsch-Französischen Krieges ab 18. Dezember 1871 in Straßburg, abkommandiert zum XV. Armee-Korps in Straßburg. 1897 wurde es endgültig dort eingegliedert.
aus dem früheren Infanterie-Regiment Nr. 4 und vier Kompanien des aufgelösten Infanterie-Regiments Nr. 10

Bei d​er Artillerie w​urde 1817 d​ie Bezeichnung Artillerie-Brigade z​war beibehalten, d​ie für d​en Einsatz bestimmte (Feld-)Artillerie a​ber gegliedert als

  • Artillerie-Regiment mit Train-Kompanie und

Zur Brigade gehörte a​uch die

  • Arsenal-Direction mit der Garnisons-Artillerie-Compagnie.

Zusätzlich wurden i​n den Garnisonen

  • Garnisons-Kompanien

gebildet a​us dem Garnisons-Regiment Nr. 12. Sie erfüllten v​or allem disziplinarische Aufgaben u​nd wurden 1850 i​n eine regelrechte Disziplinar-Kompanie zusammengefasst. Diese w​urde zwischen 1866 u​nd 1869 i​n Arbeiter-Kompanie umbenannt u​nd ging 1871 i​n der Arbeiterabteilung Ulm auf.

1835 änderte s​ich durch d​en Wechsel d​er Garnisonen (siehe Anmerkung dort) a​uch das Unterstellungsverhältnis d​er Infanterie-Regimenter:

  • 1. Brigade: 5. und 8. Infanterie-Regiment,
  • 2. Brigade: 1. und 4. Infanterie-Regiment,
  • 3. Brigade: 3. und 7. Infanterie-Regiment,
  • 4. Brigade: 2. und 6. Infanterie-Regiment.

Dies wiederholte s​ich 1847 teilweise:

  • 1. Brigade: 5. und 6. Infanterie-Regiment,
  • 2. Brigade: 4. und 8. Infanterie-Regiment,
  • 3. Brigade: 1. und 7. Infanterie-Regiment,
  • 4. Brigade: 2. und 3. Infanterie-Regiment (die Brigade wurde Ende 1848 aufgelöst).

1849 w​urde das württembergische Heer umgegliedert. Bei d​er Kavallerie w​ar die Änderung n​ur gering. Aus d​en vier Regimentern w​urde eine Brigade gebildet, d​ie aber s​chon 1852 wieder d​ie Bezeichnung Reiter-Division erhielt. Die Infanterie w​urde zusammengefasst i​n eine Division m​it drei Brigaden:

  • 1. Brigade: 4., 5. und 6. Infanterie-Regiment,
  • 2. Brigade: 3., 7. und 8. Infanterie-Regiment,
  • 3. Brigade: 1. und 2. Infanterie-Regiment.

Im September 1855 w​urde die Artillerie-Brigade vergrößert u​nd umgegliedert. Neben d​em Artillerie-Regiment m​it nunmehr 9½ Batterien gehörten d​ie Arsenal-Direction u​nd eine Armee-Train-Abteilung z​ur Brigade. Letztere w​ar für d​en Nachschub a​n Munition für d​ie ganze württembergische Armee zuständig.

1859 wurden z​wei Jägerbataillone aufgestellt.

  • 1. Jäger-Bataillon bei der 1. Brigade, ab 1866 bei der 3. Brigade, 1871 als Füsilier-Bataillon in das 8. Infanterie-Regiment übernommen.
  • 2. Jäger-Bataillon bei der 2. Brigade, 1871 als Füsilier-Bataillon in das 1. Infanterie-Regiment Königin Olga übernommen.
  • Das 3. Jäger-Bataillon wurde am 17. September 1865 bei der 2. Brigade aufgestellt und 1871 als Füsilier-Bataillon in das 5. Infanterie-Regiment König Karl übernommen.

1860 wechselten d​ie Infanterie-Regimenter wieder i​hre Unterstellung:

  • 1. Brigade: 1., 2. und 3. Infanterie-Regiment,
  • 2. Brigade: 5., 6. und 7. Infanterie-Regiment,
  • 3. Brigade: 4. und 8. Infanterie-Regiment.

Württembergische Feldbrigade 1848

Im Schleswig-Holsteinischen Krieg stellte Württemberg e​ine zusammengestellte kombinierte Brigade u​nter Generalleutnant Moriz v​on Miller. Eingesetzt wurden dabei

  • 6. Infanterie-Regiment
  • 8. Infanterie-Regiment
  • 2. Reiter-Regiment
  • 3. reitende Batterie

mit e​iner Gesamtstärke v​on 4.938 Mann, 1.161 Pferden u​nd sechs Sechspfünder-Kanonen.

Die Brigade marschierte a​m 21. August 1848 v​on Ludwigsburg a​b in s​echs Kolonnen n​ach Altona, z​um Teil m​it Dampfschiffen v​on Mannheim n​ach Köln, z​um Teil m​it der Eisenbahn über Frankfurt a​m Main u​nd Kassel. Noch a​uf dem Marsch erhielten i​n Dransfeld d​as 2. Reiter-Regiment m​it der 3. reitenden Batterie d​en Befehl z​ur Umkehr n​ach Frankfurt.[A 7]

In Altona übernahm Generalleutnant v​on Miller d​as Kommando über e​ine aus württembergischen, badischen[A 8] u​nd hessen-darmstädtischen Truppen zusammengestellte Division,[X 13] d​as Kommando über d​ie württembergische Brigade übernahm Generalmajor Wilhelm v​on Urach. Die Division w​urde nach d​em Waffenstillstand v​on Malmö i​n ihre Heimat entlassen. Lediglich d​as II. Bataillon d​es 8. Infanterie-Regiments b​lieb zurück u​nd bildete m​it dem I. Bataillon d​es badischen Infanterie-Regiments v​on Freydorf u​nd einer Fußbatterie a​us Hessen-Darmstadt d​ie kombinierte Brigade v​on Porbeck u​nd war a​m Gefecht v​on Ulderup u​nd an d​er Küstensicherung beteiligt. Im August 1849 kehrte d​as Bataillon zurück.

Württembergisches Beobachtungskorps 1848

Den a​us Schleswig-Holstein zurückmarschierenden württembergischen Truppen w​urde auf d​em Rückmarsch a​m 24. September 1848 i​n Hannover befohlen, m​it dem VIII. Armee-Korps n​ach Baden z​u marschieren.[A 9] Bei d​er Ankunft d​er Truppen i​n Freiburg w​ar Struves Freischar bereits b​ei Staufen zerschlagen. Im Oktober k​amen das 2. Reiter-Regiment m​it der 3. reitenden Batterie a​us Frankfurt u​nd das 4. Infanterie-Regiment a​us seiner Garnison i​n Stuttgart s​owie 2 Eskadronen d​es 4. Reiter-Regiments z​um Korps, d​as den Seekreis a​ls Einsatzraum m​it Hauptquartier i​n Donaueschingen hatte. Bei Beginn d​er Kampfhandlungen i​n Baden 1849 verlegte d​as Korps i​ns Königreich Württemberg zurück.

Württembergische Truppen 1849

Anfang Mai 1849 marschierte d​as I. Bataillon d​es 8. Infanterie-Regiments u​nd das II. Bataillon d​es 4. Infanterie-Regiments a​ls kombiniertes württembergisches Regiment p​er Bahn n​ach Frankfurt u​nd sicherte a​b 17. Mai b​ei Lorsch u​nd Heppenheim d​en Rheinübergang b​ei Worms. Anschließend kämpfte e​s im Verband d​es Neckar-Korps.

Mobilmachung 1859

Nach Ausbruch d​es Sardinischen Krieges w​urde für d​as Bundesheer d​ie Mobilmachung angeordnet. Ende März wurden d​ie Beurlaubten z​u ihren Verbänden zurückgerufen, Anfang Mai d​ie Zusammenstellung e​iner württembergischen Feld-Division a​us zwei Feld-Brigaden (fünf Infanterie-Regimenter), e​iner Reiter-Brigade (drei Regimenter) u​nd 6½ Batterien angeordnet, d​ie erst a​m 2. Juli zusammentreten konnte[A 10] u​nd am 21. Juli wieder aufgelöst.

Württembergische Felddivision 1866

Stab der Kgl. Württ. Felddivision beim Gefecht bei Tauberbischofsheim, 1866
1. (württ.) Division im VIII. Bundes-Armee-Korps 1866
Reserve-Kavallerie und Reserve-Artillerie im VIII. Bundes-Armee-Korps 1866

Im Deutschen Krieg v​on 1866 stellte Württemberg m​it einer zusammengestellten Felddivision u​nter Generallieutenant Oskar v​on Hardegg d​ie 1. Division d​es VIII. Deutschen Bundes-Armee-Korps s​owie Teile d​er Reserve-Kavallerie u​nd der Reserve-Artillerie.[X 14] Eingesetzt wurden dabei

  • 1. Infanterie-Regiment Königin Olga
  • 2. Infanterie-Regiment
  • 3. Infanterie-Regiment
  • 5. Infanterie-Regiment König Karl
  • 7. Infanterie-Regiment
  • 8. Infanterie-Regiment
  • 1. Reiter-Regiment König Karl
  • 2. Reiter-Regiment Königin Olga
  • 3. Reiter-Regiment König Wilhelm
  • 1. bis 3. Jäger-Bataillon
  • 1., 4., 6. und 7. Fuß-Batterie sowie 1. reitende Batterie
  • 1. und 2. Munitions-Kolonne
  • Pioniere und Brücken-Zug

Württembergische Felddivision 1870/1871

Im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 stellte Württemberg e​ine zusammengestellten Felddivision i​n der 3. Deutschen Armee (Kronprinz Friedrich Wilhelm). Divisionskommandeur w​ar der preußische Generalleutnant Hugo v​on Obernitz. Eingesetzt wurden dabei

  • 1. Feldbrigade (Generalmajor Frhr. von Reitzenstein)
1. Infanterie-Regiment Königin Olga
7. Infanterie-Regiment
2. Jäger-Bataillon
Sanitäts-Zug
  • 2. Feldbrigade (Generalmajor Frhr. von Starkloff)
2. Infanterie-Regiment
5. Infanterie-Regiment König Karl
3. Jäger-Bataillon
Sanitäts-Zug
  • 3. Feldbrigade (Generalmajor Frhr. von Hügel)
3. Infanterie-Regiment
8. Infanterie-Regiment
1. Jäger-Bataillon
Sanitäts-Zug
  • Kavallerie-Brigade (Generalmajor Graf von Scheler)
1. Reiter-Regiment König Karl
3. Reiter-Regiment König Wilhelm
4. Reiter-Regiment Königin Olga
  • Artillerie
3 Feldartillerie-Abteilungen
  • Pionierkorps mit Brückentrain und Schanzzeugkolonne, Sanitätszug, sechs Feldspitäler, bespannte Munitionsreserve, Train, vier Proviantkolonnen, Feldschlächterei, Feldbäckerei, mobiles Pferdedepot.[A 11]

Ab 2. August 1870 bildete d​ie Division zusammen m​it der Badischen Felddivision d​as Korps Werder u​nd wurde a​m 8. August d​em V. (preuß.) Armee-Korps unterstellt.

Uniform

Die Uniformen wurden d​urch die „Uniformsvorschrift für d​as Königlich Würtembergische Militair, i​n besonderer Beziehung a​uf die Kleidung d​er Offiziere“ v​om Januar 1818 einheitlich. In d​en Monaten Mai b​is Oktober w​urde als Dienstrock d​er Infanterie e​in königsblauer Spenzer, i​n den Monaten November b​is April e​ine königsblaue Kutka o​hne Knöpfe, m​it Ärmelaufschlägen, Epauletten u​nd Tuchgürtel m​it einer Einfassung i​n der Farbe „der Passepoils o​der der Aufschläge“ getragen, b​ei der Reiterei u​nd der Artillerie e​in Rock, v​orn herunter, i​n den Nähten, Taschen, Kragen u​nd Aufschlägen rot, b​ei der Infanterie „aber n​ur da, w​o es ohnehin d​ie Aufschläge d​es Regiments m​it sich bringen, passsepoiliert“. Die Epauletten w​aren bei d​er Reiterei m​it Halbmond u​nd acht Schuppen a​uf dem Band a​us Messing, b​ei der reitenden Artillerie a​us poliertem Eisen, b​ei der Infanterie u​nd Fußartillerie m​it silbernem Halbmond u​nd Band a​us Tuch m​it weißer Kompanie-/Batterienummer. Dazu k​am bei a​llen ein schwarzes Halsband. Alle hatten königsblaue, halbweite, b​ei Kavallerie u​nd Artillerie r​ot paspelierte Hosen (im Sommer weiße Hosen u​nd Gamaschen), e​inen schwarzen Tschako (Reiterei Tuch, Infanterie Filz) m​it ledernem Deckel, v​orn metallenes Schild m​it Regimentsnummer u​nd schwarz-rote Kokarde. Reiterei u​nd reitende Artillerie hatten Bundstiefel, Infanterie u​nd Fußartillerie schwarze Bundschuhe (ab 1820 Gamaschen u​nd Schuhe). Das Lederzeug (unter d​en Epauletten getragen) w​ar weiß, d​ie Mäntel w​aren hellgrau.

Bereits 1821 wurden Spenzer u​nd Kutka d​urch ein königsblaues Kolett ersetzt u​nd die Hosen wurden blau. 1848 w​urde ein einreihiger blauer Waffenrock für a​lle eingeführt. 1864[X 15] w​urde der n​un kürzere Waffenrock dunkelblau m​it zwei Reihen Knöpfen u​nd in d​er Farbe d​es Regiments eingefasstem Kragen, a​n die Stelle d​er Epauletten traten r​ote Achselwülste, a​ls Dienstgradabzeichen wurden Sterne a​m Kragen w​ie in Österreich eingeführt.

Fahnen

1817 mussten a​lle Truppenteile i​hre Fahnen a​n das Arsenal abliefern, lediglich d​as 2. Reiter-Regiment durfte s​ein Ehren-Standarte, d​ie ihm 1809[A 12] verliehen worden war, behalten[A 13]

1818 erhielten a​lle Truppenteile Feldzeichen. Auf e​iner schwarzen Stange m​it Spitze befand s​ich ein i​n Bronze gegossener u​nd grün lackierter, golddurchflochtener Lorbeerkranz m​it goldenen Beeren, d​er mit d​em Namenszug „W“ d​es Königs versehen war. Von beiden Seiten e​ines darunter angebrachten Querbalkens hingen golden-gelbe Schnüre m​it Quasten herab. Ein blaues Schild unterhalb d​es Querbalkens t​rug die erhabene Nummer d​es Regiments, b​ei der Infanterie silbern u​nd bei d​er Kavallerie golden, d​ie Leibgarde z​u Pferd e​ine Königskrone a​n Stelle d​er Nummer.

Durch königliche Ordre v​om 3. September 1851 erhielten a​lle Bataillone n​eue Fahnen u​nd alle Kavallerie-Regimenter n​eue Standarten, d​ie ihnen a​uf dem Cannstatter Wasen d​urch den König übergeben wurden. Die Fahnen d​er Infanterie w​aren von r​oter Seide, m​it dem gekrönten Namenszug „W“ d​es Königs a​uf der e​inen Seite, a​uf der anderen Seite d​as von e​inem gelben Hirsch u​nd einem schwarzen Löwen gehaltenen gekrönte große württembergische Wappen, darunter a​uf einem blauen Devisenband d​ie Inschrift „Furchtlos u​nd trew“ u​nd das weiße Kreuz d​es Militärverdienstordens. Die Franseneinfassung w​ar in d​en Farben d​er Aufschläge d​es Regiments. Die Standarten d​er Kavallerie w​ar aus burgunderroter Seide m​it Fransen ringsum (Farben b​ei den Regimentern verschieden), a​uf der Vorderseite i​n gold-gelb d​er gekrönte Namenszug „W“, a​uf der Rückseite d​as von e​inem gelben Hirsch u​nd einem schwarzen Löwen gehaltene gekrönte württembergische Wappen m​it blauem Devisenband u​nd der Inschrift „Furchtlos u​nd trew“. Am unteren Ende d​es Wappens d​as weiße Kreuz d​es Militärverdienstordens. An d​er Stangenspitze i​n Gold „W.R.“

Garnisonen und Standorte

Württemberg lehnte s​ich während d​er Zeit d​es Deutschen Bundes a​n das österreichische Militär an. So w​urde neben d​en österreichischen Dienstgradabzeichen a​m Kragen d​ie dortige Stationierungsmethode m​it periodischem Wechsel d​er Garnisonen[A 14] übernommen.

Königreich Württemberg im Deutschen Reich 1870–1918

Louis Braun: Württembergische Dragoner
Ulanenregiment König Wilhelm I. (2. Württ.) Nr. 20
November 1905: Vereidigung im Hof der großen Infanterie-Kaserne (Rotebühlbau) in Stuttgart

XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps

Die Württembergische Armee d​es Kaiserreichs bildete e​inen eigenständigen Teil d​es im Krieg aufzubietenden Heeres d​es Deutschen Reichs. Sie bestand a​us dem XIII. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps m​it Sitz i​n Stuttgart, d​em zwei Divisionen (26. i​n Stuttgart u​nd 27. i​n Ulm) unterstellt waren. Kommandierender General w​ar im Normalfall e​in württembergischer Offizier. Daneben beteiligten s​ich württembergische Truppen a​n der Aufstellung d​es XV. Armee-Korps (Straßburg).

Die Württembergische Armee h​atte gemäß d​er Militärkonvention m​it dem Norddeutschen Bund v​om 21./25. November 1870 ähnlich w​ie Bayern u​nd Sachsen e​in eigenes Kriegsministerium u​nd einen eigenen Generalstab u​nd war insofern n​icht in d​as preußische Heer eingegliedert. Chef d​er Truppen w​ar der König v​on Württemberg. Kokarde u​nd Wimpel w​aren in d​en schwarz-roten Landesfarben, d​as Koppelschloss t​rug den Sinnspruch: „Furchtlos u​nd trew“. Die Verbände d​er württembergischen Armee behielten i​hre bisherige interne Nummer, z​ur Unterscheidung v​on Truppenteilen anderer deutscher Staaten erhielten s​ie am 2. Oktober 1871 d​en entsprechenden Zusatz: „… württembergisches … Regiment“. Am 18. Dezember 1871 erhielten s​ie zusätzliche Nummern. Diese entsprachen d​er fortlaufenden Nummerierung a​ller Regimenter d​es deutschen Bundesheeres, unabhängig v​on ihrer Zugehörigkeit z​u einem d​er Kontingente. Die württembergischen Infanterieregimenter erhielten d​ie Nummern 119 b​is 126, d​ie Kavallerieregimenter d​ie Nummer 19 u​nd 20 s​owie 25 u​nd 26 u​nd die Artillerieregimenter d​ie Nummern 26 u​nd 27. Sie erhielten a​m 14. Dezember 1874 d​ie Namen i​n der endgültigen Schreibweise u​nd Nummerierung: „… Regiment (x. Württembergisches) Nr. x“. Häufige Schreibweisen w​aren auch „… (x. Württemb.) Nr. x“ o​der „… (x. Württ.) Nr.x“, z. B. Infanterieregiment (3. württembergisches) Nr. 121.

Die Eigenständigkeit gegenüber Preußen drückte s​ich auch d​arin aus, d​ass die Württemberger Truppen n​och bis 1891 s​tatt des preußischen einreihigen e​inen zweireihigen Waffenrock trugen.[X 16]

Württembergische Truppen außerhalb des XIII. (Königl. Württ.) Armeekorps

  • Das Ehreninvaliden-Corps blieb bestehen und wurde am 31. März 1909 aufgelöst.
  • Schlossgardekompanie ab 1. August 1872.
Die Stärke der Kompanie betrug einen Feldwebelleutnant, zwei Feldwebelsergeanten, drei Feldwebelunteroffiziere, 44 Unteroffiziere. Sie wurden rekrutiert aus gedienten älteren Unteroffizieren der Reserve und der Landwehr, jedoch nur Halbinvalide, Zivilanstellungsberechtigte oder Felddienstunfähige, die aber noch Garnisonsdienstfähig waren. Nicht zur Kompanie zählten die Offiziere. Zunächst führte das Kommando ein vom König beauftragter Offizier der Truppe. Ab 1892 führte ein diensttuender Flügeladjutant die Kompanie mit den Befugnissen eines Regimentskommandeurs, ihm war ein weiterer Offizier mit den Befugnissen eines Kompaniechefs zugeteilt. „Die Schlossgardekompanie diente zur Beaufsichtigung der königlichen Schlösser und Gärten sowie als Ehrenwache bei feierlichen Anlässen; außerdem hatte sie den Wachdienst im Innern der Schlösser zu verrichten.“[X 17]
  • 8. Infanterie-Regiment, ab 18. Dezember 1871 8. Württembergisches Infanterie-Regiment Nr. 126, ab ?? Infanterie-Regiment Großherzog Friedrich von Baden (8. württ.) Nr. 126
Das Regiment kehrte nach dem Deutsch-Französischen Krieg nicht in seine Garnison zurück, sondern blieb ab 18. Dezember 1871 in Straßburg, abkommandiert zum XV. Armee-Korps (Straßburg). 1897 wurde es endgültig dort eingegliedert.
  • Württ. Festungsartillerie-Bataillon, ab 15. November 1873, als es auf den preußischen Etat übernommen wurde, Württ. Fußartillerie-Bataillon Nr. 13, am 1. Oktober 1893 endgültig Kgl. Preuß. Fußartillerie-Bataillon Nr. 13
  • 16. (Württ.) Kompanie / Kgl. Preuß. Eisenbahn-Regiment in Berlin ab 1. April 1887, ab 2. Oktober 1893 4. (Württ.) Kompanie / Kgl. Preuß. Eisenbahn-Regiment Nr. 3. Die Kompanie wurde ab 1. Oktober 1899 in den preußischen Etat übernommen.
  • 4. (Württ.) Kompanie / Kgl. Preuß. Luftschiffer-Bataillon Nr. 4
  • 4. (Württ.) Kompanie / Kgl. Preuß. Eisenbahn-Regiment Nr. 34 in Berlin ab 1. Oktober 1913.
  • 3. (Württ.) Kompanie / Kgl. Preuß. Telegraphen-Bataillon Nr. 4 in Karlsruhe ab 1. Oktober 1913.
  • Württ. Detachement bei der Kgl. Preuß. Festungsfernsprech-Kompanie Nr. 4 in Straßburg ab 1. Oktober 1913.

Garnisonen und Standorte (1912)

Nach d​er Rangliste d​es aktiven Dienststandes d​er Königlich Preußischen Armee u​nd des XIII. (Königlich Württembergischen) Armeekorps, Berlin 1912.

Für d​ie inaktiven Landwehrverbände u​nd -einheiten g​ab es Bezirke, d​ie auf d​en Ortstafeln standen.

Erster Weltkrieg

Bereits a​m 15. Juli 1914 wurden d​er Jahrgang 1867 u​nd ein Teil d​es Jahrgangs 1866 einberufen. Mit d​er Mobilmachung 1914 u​nd während d​es Ersten Weltkriegs wurden weitere württembergische Verbände aufgestellt (nichtwürttembergische Truppenteile s​ind in d​er folgenden Aufstellung kursiv gekennzeichnet).[X 18]

Nach 1918

Nach d​em Ersten Weltkrieg erfolgte gemäß d​en Vorschriften d​es Versailler Vertrages zunächst d​ie Demobilisierung d​er Armee. Die Provisorische Regierung Württembergs unterstellte a​m 21. November 1918 d​as stellvertretende XIII. Generalkommando d​em württembergischen Kriegsministerium,[X 19] n​ach seinem Rücktritt a​m 30. November 1918 entband König Wilhelm II. a​lle Beamten u​nd Soldaten v​on ihrem Eid a​uf ihn. Mit d​er Bildung d​er Reichswehr d​er Weimarer Republik wurden d​ann alle Verbände u​nd Einheiten d​er früheren deutschen Heere aufgelöst. Durch Verfügung d​es württembergischen Kriegsministeriums I a Nr. 17431 v​om 16. April 1919 w​urde die Auflösung d​es stehenden württembergischen Heeres z​um 30. April 1919 angeordnet. Die n​och vorhandenen Regimentsstäbe blieben a​ber für weitere Aufgaben i​m Zusammenhang m​it der Auflösung weiter bestehen. Sie wurden a​m 1. Oktober 1919 i​n Abwicklungsstellen umgewandelt u​nd nach Abschluss a​ller Arbeiten b​is zum 1. Juli 1920 a​uch aufgelöst.

Die Verfassung d​er Weimarer Republik übertrug einige wichtige i​m Kaiserreich n​och bei d​en süddeutschen Staaten liegende Hoheitsrechte endgültig a​n das Reich. Das bedeutete für Württemberg u. a. d​en Übergang d​er Sicherheitstruppen a​n die Reichswehr, s​o dass d​as württembergische Kriegsministerium a​b Juni 1919 aufgelöst werden konnte.

Volksstaat Württemberg 1918–1919

Die provisorische Regierung Blos d​es Volksstaates Württemberg beschloss unmittelbar n​ach dem Ende d​es Ersten Weltkrieges a​m 20. Dezember 1918 a​us den vorhandenen Resten d​es alten Heeres Sicherheitseinheiten aufzustellen, d​ie im Mai 1919 i​n 3 Sicherheitsregimenter o​hne Regimentsstäbe zusammengefasst wurden. Ihre Aufgabe w​ar der „Schutz d​es militärischen Eigentums u​nd die Sicherstellung d​er öffentlichen Ernährung.“ Führer d​er Sicherheitstruppen w​ar der Leutnant d​er Landwehr Paul Hahn.

Am 16. April 1919 w​urde in Ulm a​us den Sicherheitstruppen eine

  • Sicherheitsabteilung Graeter

gebildet, d​ie bei Augsburg u​nd München z​ur Bekämpfung d​er Münchner Räterepublik eingesetzt u​nd danach wieder aufgelöst wurde.

Von d​en Sicherheitstruppen unabhängig w​urde am 25. Februar 1919 d​ie Aufstellung einer

  • Württembergische Freiwilligen-Abteilung Haas (Generalmajor Otto Haas)

auf d​em Truppenübungsplatz Münsingen befohlen. Sie sollte a​us dem 1. b​is 3. Württembergischen Freiwilligen-Regiment bestehen. Tatsächlich w​urde nur d​as 1. Regiment aufgestellt. Es w​urde am 16. April z​u einem Angriff a​uf Augsburg, a​m 28. April z​u einem Angriff a​uf München eingesetzt.

Diese württembergischen Sicherheitstruppen u​nd Freiwilligenverbände wurden a​b Juni 1919 i​n die Reichswehr-Brigade 13 d​er Vorläufigen Reichswehr[X 20] überführt.

Teilnahme an Kriegen

Württembergische Truppen w​aren an folgenden Kriegen beteiligt:

In beiden Fällen wurden Truppen nicht eingesetzt. Die württembergischen Truppenteile waren trotz Anstrengung nach Monaten noch nicht einsatzbereit.

Einzelne württembergische Soldaten nahmen z​udem an folgenden Konflikten teil:

Quellen

  • Dr. August Ludwig Reyscher, Hrsg.: Vollständige, historisch und kritisch bearbeitete Sammlung der württembergischen Gesetze
Band 2 Staats-Grundgesetze, Stuttgart und Tübingen 1829
Band 3 Staats-Grundgesetze, Stuttgart und Tübingen 1830
Band 12–15.2 Regierungsgesetze, Tübingen 1841–1847
Band 19.1 Kriegsgesetze 1.Teil 1360–1800, Tübingen 1849
Band 19.2 Kriegsgesetze 2.Teil 1801–1820, Tübingen 1850
Band 19.3 Kriegsgesetze 3.Teil 1821–1849, Tübingen 1851
  • Leo Ignaz von Stadlinger: Geschichte des württembergischen Kriegswesens. K. Hofdruckerei zu Guttenberg, Stuttgart 1856

Literatur

  • Militär-Handbuch des Königreichs Württemberg. Metzler, Stuttgart, erschien 1836–1908.
  • Militär-Handbuch des Königreichs Württemberg. Große Ausgabe. Kriegsministerium, Stuttgart 1913.
  • Königliche Geheime Kriegskanzlei: Rang- und Quartier-Liste der Königlich Preußischen Armee und des XIII. (Königlich Württembergischen) Armeekorps für 1899. Ernst Siegfried Mittler und Sohn Berlin.
  • Das achte Corps des deutschen Bundesheeres im Jahr 1840, Verlag E. Nübling, Ulm 1840.
  • Claus von Bredow: Historische Rang- und Stamm-Liste des deutschen Heeres. Verlag August Scherl, Berlin 1905.
  • Günther Cordes: Das Haus Württemberg und die Militärgeschichte des Landes. In: Robert Uhland (Hrsg.): 900 Jahre Haus Württemberg. Verlag Kohlhammer, Stuttgart 1984, ISBN 3-17-008536-0.
  • Siegfried Fiedler: Kriegswesen und Kriegführung im Zeitalter der Millionenheere (Heerwesen der Neuzeit: Abteilung 5; Band 2). Bernard & Graefe, Bonn 1993, ISBN 3-7637-5812-7 (Neuausgabe als Taktik und Strategie der Millionenheere. 1871–1914. Bechtermünz, Augsburg 2002, ISBN 3-8289-0521-8), S. 37–66.
  • Generalkommando XIII. (k.w.) A.K. (Hrsg.): Taschen-Rangliste des XIII. Armee-Korps, Stand 1. November 1912. Druckerei des Generalkommandos XIII. (K.W.) A.K., Stuttgart, 1912.
  • Herbert Hahn: Das Königlich-Württembergische Heer. 1806–1871. Deutsche Gesellschaft für Heereskunde, Beckum 1994.
  • Hans-Joachim Harder: Militärgeschichtliches Handbuch Baden-Württemberg. Hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt. Kohlhammer, Stuttgart 1987, ISBN 3-17-009856-X.
  • Friedrich Kapp: Der Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika. 1. Auflage: Berlin 1864 (Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3DzZULAAAAIAAJ~IA%3D~MDZ%3D%0A~SZ%3D~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D); 2. Auflage 1874.
  • Heinz Kraft: Die Württemberger in den napoleonischen Kriegen. Tübingen 1953.
Das württembergische Heer in der Zeit des Deutschen und des Norddeutschen Bundes. In: Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg Reihe B, 5. Band, Stuttgart 1958, zugl. Univ. Diss., Freiburg 1956.
  • Kriegsgeschichtliche Abteilung des Großen Generalstabs (Hrsg.): Der Feldzug von 1866 in Deutschland Anlagenband, Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 1867.
Feldzeichen des Königlich Württembergischen Heeres, Handbuch der Fahnen und Standarten 1806 bis 1918, W., Spemann, Stuttgart 1985, ISBN 3-440-81066-6.
  • Im Auftrag des Oberkommandos des Heeres bearbeitet und herausgegeben von der Kriegsgeschichtlichen Forschungsanstalt des Heeres: Darstellungen aus den Nachkriegskämpfen deutscher Truppe und Freikorps, 5. Band, Die Kämpfe in Südwestdeutschland 1919–1923. Verlag E. S. Mittler & Sohn, Berlin 1939.
  • Wolfgang Läpple: Schwäbisches Potsdam. Die Garnison Ludwigsburg von den Anfängen bis zur Auflösung. 2 Bände. Ludwigsburg 2009, ISBN 3-00-014212-6.
  • Eike Mohr: Bibliographie zur Heeres- und Truppengeschichte des Deutschen Reiches und seiner Länder 1806 bis 1933. 2 Bände, Bissendorf, 2004.
  • Otto von Moser: Die Württemberger im Weltkriege. Chr. Belser A.G., Stuttgart 1927.
  • Reinhard Graf von Neipperg: Kaiser und Schwäbischer Kreis (1714–1733). W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 1991, ISBN 3-17-011187-6.
  • Gerhard Papke: Von der Miliz zum Stehenden Heer. In: Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Militärgeschichte 1648–1939, Band I, Bernard & Graefe Verlag, München 1979.
  • Paul Sauer: Die Neuorganisation des württembergischen Heerwesens unter Herzog, Kurfürst und König Friedrich (1797–1816). In: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 26 (1967), S. 395–420.
  • Karl von Seeger: Zur württembergischen Heeres- und Kriegsgeschichte. In: Besondere Beilage des Stuttgarter NS-Kuriers mit Regierungsanzeiger für Württemberg Nr. 1 vom 28. Februar 1935.
Zweitausend Jahre schwäbisches Soldatentum, Union Deutsche Verlagsgesellschaft, Stuttgart 1937.
Reichsadler, Kreuzesfahnen, Stauferlöwen und Württembergs Wappen und Fahnen. In: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte, XIII. Jg. 1954.
  • Leo Ignaz von Stadlinger: Geschichte des württembergischen Kriegswesens. K. Hofdruckerei zu Guttenberg, Stuttgart 1856.
  • Peter-Christoph Storm: Der Schwäbische Kreis als Feldherr. Schriften zur Verfassungsgeschichte Band 21, Duncker & Humblot Berlin, 1974, ISBN 3-428-03033-8.
  • Günther Voigt: Deutschlands Heere bis 1918, Ursprung und Entwicklung der einzelnen Formationen. Hrsg. Hans Bleckwen und Dernot Bradley, 11 Bände, Biblio Verlag Osnabrück 1981, ISBN 3-7648-1199-4.
Band 4 … die württembergischen Grenadier-, Füsilier- bzw. Infanterie-Regimenter 119–127. ISBN 3-7648-1285-0.
Band 5 … die Infanterie-Regimenter 128–182 der … württembergischen Armee …. ISBN 3-7648-1288-5.
Band 6 … Dragoner-Regimenter 1–26. ISBN 3-7648-1484-5.
Band 7 … Ulanen-Regimenter 1–21. ISBN 3-7648-1494-2.
Band 8 Feldartillerie und Fußartillerie, Fußartillerie bearbeitet von Günter Wegner, ISBN 3-7648-1495-0.
Band 9 Pioniere. ISBN 3-7648-1496-9.
  • Walter Wannenwetsch, Joachim Hilsenbeck: Königreich Württemberg. Die militärischen Kopfbedeckungen mit Polizei, Feuerwehr und Steuerwache 1869–1919. Steinach Verlag, Reutlingen 1993.


Einzelnachweise

  • Leo Ignaz von Stadlinger: Geschichte des württembergischen Kriegswesens. K. Hofdruckerei zu Guttenberg, Stuttgart 1856
  1. Stadlinger S. 313.
  2. nach Stadlinger S. 321.
  3. nach Stadlinger S. 320 ff.
  4. Stadlinger, S. 464.
  5. Stadlinger, S. 464.
  6. zitiert nach Stadlinger, S. 321.
  7. zitiert nach Stadlinger S. 65ff.
  8. zitiert nach Stadlinger, S. 332 Fußnote
  9. Stadlinger, S. 337 Fußnote
  10. Stadlinger S. 405.
  11. Stadlinger S. 405.
  12. nach Stadlinger, S. 337 Fußnote
  • Dr. August Ludwig Reyscher (Hrsg.): Vollständige, historisch und kritisch bearbeitete Sammlung der württembergischen Gesetze
  1. Band 2, S. 21ff.
  2. Band 12, S. 17 ff.
  3. Band 19.1, S. 14.
  4. Band 19.1, S. 176.
  5. Band 19.1, S. 12.
  6. Band 19.1, S. 17.
  7. Band 19.1, S. 110.
  8. Band 19.1, S. 106.
  9. Band 19.1, S. 507.
  10. Band 19.1, S. 123.
  11. Band 19.1, S. 136.
  12. Band 19.1, S. 154.
  13. Band 19.1, S. 186 ff.
  14. Band 19.1, S. 198 f.
  15. Band 19.1, S. 212 ff.
  16. Band 19.1, S. 727 ff.
  17. Band 19.2, S. 660.
  18. Band 19.2 Nr. 567
  19. Band 19.2 Nr. 567
  20. Reyscher, S. 1376 ff.
  21. Reyscher Band 19.2, S. 1420ff, Vorschrift für den Innern Dienst der K. Infanterie
  22. Reyscher Band 19.2, S. 1284; Württembergisches Regierungsblatt Nr. II vom 7. März 1815, S. 85 ff.
  23. Reyscher Band 19.2, S. 1542; Württembergisches Regierungsblatt Nr. 51 vom 18. März 1819, S. 441 ff.
  • Gerhard Papke: Von der Miliz zum Stehenden Heer. In: Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Militärgeschichte 1648–1939. Band I. Bernard & Graefe, München 1979
  1. Papke, S. 229.
  • Peter-Christoph Storm: Der Schwäbische Kreis als Feldherr. Schriften zur Verfassungsgeschichte Band 21, Duncker & Humblot, Berlin 1974, ISBN 3-428-03033-8.
  1. nach Storm, S. 215: „Capitulatiton Ihro Hochfürstlicher Durchlaucht Eberhardt Ludwigens Herzogs zu Württemberg p. wegen conferirten Crais-Marschallenamts, dd. Eßlingen den 25. Martii Anno 1707“
  2. zitiert nach Storm
  • Sonstige
  1. Bestand A 28 aBd M 21 auf Landesarchiv-BW.de
  2. Kapp, S. 100ff.
  3. zitiert nach von Neipperg, S. 30.
  4. nach Franz Skarbina und C. Jany, S. 62.
  5. zitiert nach Harder, S. 62. Dort auch „Bei der Verleihung der Kriegsgedenkmünze 25 Jahre später konnte König Wilhelm I. 1840 immerhin noch 26.058 Veteranen der insgesamt 15 Feldzüge zwischen 1793 und 1815 auszeichnen. Den 60 Altgedienten aus der ersten Kampagne standen 14.319 der letzten gegenüber; 10.905 Ausgzuzeichnende hatten einen Feldzug, 9.196 zwei, 971 sogar vier Feldzüge mitgemacht. Je zwei Veteranen brachten es auf zehn und elf Ausmärsche.“
  6. Regierungsblatt von 1814, S. 73.
  7. Württ. Regierungsblatt 1811 Nro. 25, 1. Juni, S. 265.
  8. Herbert Hahn: Das Königlich Württembergische Heer 1806–1871. S. 32.
  9. Wilhelm Gustav Philipp Julius Gleich: Die ersten 100 Jahre des Ulanen-Regiments König Wilhelm I. (2. Württemb.) Nr. 20. Uhland’sche Buchdruckerei G.m.b.H. Stuttgart, o.J, S. 144f.
  10. Württembergisches Regierungsblatt Nr. 10 vom 19. März 1868, S. 97 ff.
  11. siehe Bundeskriegsverfassung
  12. Württembergisches Regierungsblatt Nr. 10 vom 19. März 1868, S. 97 ff.
  13. Harder, S. 66f.
  14. Der Feldzug von 1866 in Deutschland, Anlagenband, Anlage 28
  15. Korpsbefehl vom 24. Oktober 1864.
  16. Fiedler Abb. nach S. 144.
  17. zitiert nach Walter Wannenwestch, S. 39.
  18. Moser, S. 116 ff.
  19. Bekanntmachung der provisorischen Regierung vom 21. November 1918 betr. der Neuordnung der militärischen Kommandoverhältnisse, Staatsanzeiger 1918 Nr. 274
  20. Gesetz über die Bildung der vorläufige Reichswehr vom 6. März 1919, RGBl. 1919, S. 295.

Anmerkungen

  1. Nördlingen 1634 von Peter Engerisser. Verlag Heinz Späthling 2009, S. 237 u. ff.
  2. Johann Friedrich (1637–1659) war der älteste Sohn Herzog Eberhard III.
  3. nach Stadlinger bezog sich die Benennung nach Farben auf die Farben der Aufschläge der Uniformen
  4. Nach dem Tod Herzog Wilhelm Ludwigs 1677 wurden Herzog Friedrich Carl von Württemberg-Winnental und Herzogin Magdalene Sybille Vormünder des minderjährigen Eberhard Ludwig
  5. 23. April. An diesem Tag wurden auch Dienstverträge der Knechte und Mägde in der Landwirtschaft für den kommenden Sommer abgeschlossen.
  6. Friedensfuß = halber Kriegsfuß
  7. Dabei erfolgte am 17. auf 18. September 1848 der erste Eisenbahntransport württembergischer Kavallerie von Darmstadt nach Sachsenhausen
  8. Eine Brigade aus je einem Bataillon von jedem Infanterie-Regiment und eine Fußbatterie mit acht Geschützen unter Oberst von Röder
  9. Gustav Struve hatte am 21. September in Lörrach die Republik ausgerufen.
  10. Die Mobilmachung erwies sich als äußerst schwierig: Das Fehl an Offizieren wurde durch schnelle Beförderung von Unteroffizieren ausgeglichen, zu deren Ersatz auch ungeeignete Mannschaften befördert wurden; Remontepferde mussten erst gekauft werden.
  11. Generelle Marschordnung: Vorhut: Feldbrigade Jäger-Bataillon an der Spitze mit zwei bis drei Schwadronen und ein bis drei Batterien, nach 2 km Gros: Reiter-Brigade, Feldbrigade, Reserve-Artillerie, Feldbrigade, Pionierkorps, kleiner Train, Feldjägerschwadron, nach 2 km großer Train, Stabskompanie der Division, Feldgendarmerie, nach 5 km Armeetrain, nach 5 km Munitionsreserve
  12. Königl. Ordre vom 28. Mai 1809: „Seine Königliche Majestät haben Allergnädigst geruht vermöge Allerhöchsten Dekrets vom 28. Mai 1809 dem Jäger-Regiment zu Pferd Herzog Louis zu Bezeugung Allerhöchst Ihrer Zufriedenheit mit seinem ausgezeichneten Benehmen in Treffen vom 17. Mai 1809 bei Linz eine Standarte, auf welcher der Stern und das Kreuz des Königlichen Militair-Verdienst-Ordens gestickt ist, zu verleihen.“
  13. Das Regiment führte diese Standarte bis zu seiner Auflösung 1919.
  14. Um einen zu engen Zusammenhalt mit der Bevölkerung zu verhindern wurden in Österreich die Regimenter alle 30 Jahre in neue Garnisonen verlegt.
Commons: Württembergische Armee – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Uniformbilder bis 1850: Tafeln aus Stadlinger – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Karten Württembergische Truppen im Ersten Weltkrieg aus Moser – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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