Fußartillerie
Fußartillerie (vgl. französisch artillerie à pied) war ein Begriff im Militärwesen. Sie war neben der reitenden Artillerie (auch, insbes. in Österreich, fahrende Artillerie genannt) ursprünglich ein Teil der Artillerie. Beide Gattungen bzw. ihre Ursprünge gab es in den europäischen Armeen spätestens seit Anfang des 18. Jahrhunderts.
Im deutschen Heer zu Zeiten des Kaiserreichs hoben sich die mit schwereren Geschützen ausgestatteten Truppenteile der Artillerie technisch und organisatorisch immer mehr ab und bildeten schließlich ab 1872[1] neben der (leichteren) Feldartillerie eine eigenständige Waffengattung, insbesondere als schwere Artillerie des Feldheeres. Diese Unterscheidung wurde bei der Reichswehr nicht mehr vorgenommen, weil der Reichswehr schwere Artillerie durch den Versailler Vertrag verboten war.
Charakteristisch und namensgebend war, dass die Bedienungsmannschaften der Fußartillerie im Unterschied zur fahrenden bzw. reitenden Feldartillerie nicht beritten waren, sondern zu Fuß marschierten. Nur das Geschütz sowie die Wagen für Munition und Material waren bespannt. Lediglich für schnelle Bewegungen auf dem Schlachtfeld saß die Mannschaft auf Protze und Geschütz (früher auch auf den Handpferden der Bespannung) auf. Später wurden Protzen und Geschütze so konstruiert, dass die Kanoniere stets aufsitzen konnten und die Bezeichnung Fußartillerie fortan mehr aus Gründen der historischen Überlieferung beibehalten wurde.
Zur Fußartillerie gehörte auch die ortsfeste Küsten- oder Festungsartillerie.
Die Fußartillerie war nur im Kriegsfall bzw. bei Übungen bespannt. Im 18. Jahrhundert legte sie im Schritt in einer Minute 80, in drei Minuten 240 und in 22 Minuten 1.860 Meter zurück. Sie konnte sich bis zu zehn Minuten im Trabe bewegen, wobei die Mannschaft sich an den Pferden und Lafetten festhielt und dabei eine Strecke von 1.800 Meter zurücklegte.
Die kleinste selbständige Einheit hieß Kompanie, wobei sich dies nur auf die Kanoniere bezog. Bei der Mobilisierung bildeten die Kompanien zusammen mit ihren Geschützen Batterien. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde diese Bezeichnung auch auf den demobilen Zustand übertragen. Die Batterien wurden zu Bataillonen, diese zu Regimentern und diese zu Brigaden vereinigt. Je nach Zuteilung zu den höheren Kommandoebenen unterschied man Divisionsartillerie und Korpsartillerie bzw. Reserveartillerie.
Uniformierung
Die preußischen Artilleristen trugen bis zum Regierungsantritt Friedrich Wilhelm II. 1786 blaue Röcke und Dreispitze, die um 1750 die schwarzen Füsiliermützen abgelöst hatten, dann quergesetzte, schwarze Zweispitze mit einer dreiflammigen Granate als Abzeichen. Friedrich Wilhelm III. führte 1798 schwarze Kragen und Aufschläge ein. Fortan blieb bis 1918 schwarz die Waffenfarbe der Artillerie.
Die preußischen Artilleristen trugen nach der Reorganisation der Armee im Jahre 1808 dunkelblaue Waffenröcke wie die Infanterie und Tschakos mit dem Abzeichen von 1786. Auf dem 1843 eingeführten Pickelhelm befand sich seit 1845 statt der Spitze eine Kugel.
- Fußartillerie auf dem Marsch
- Fußartillerie beim Exerzieren
- Preußischer Kanonier 1808
- Sächsischer Fußartillerist um 1900
Siehe auch
Literatur
- Georg Ortenburg, Waffe und Waffengebrauch im Zeitalter der Revolutionskriege, Bernard & Graefe Verlag Koblenz, 1988, ISBN 3763758070
- Hein: Das kleine Buch vom Deutschen Heere, Reprint der Ausgabe von 1901, Weltbild Verlag GmbH Augsburg, 1998, ISBN 3-8289-0271-5
- Waffenring der ehemaligen Deutschen Schweren Artillerie (Hrg.): Das Ehrenbuch der deutschen schweren Artillerie, Bd. 1 Berlin 1931, Bd. 2 Berlin 1934 (zitt. als "Ehrenbuch")
Einzelnachweise
- Ehrenbuch Bd. 1 S. 11