Gebietsreform Thüringen 2018 bis 2024
Die Gebietsreform in Thüringen ist ein Regierungsvorhaben der von Bodo Ramelow geführten rot-rot-grünen Landesregierung. Es sollte die Thüringer Verwaltungs-, Landkreis- und Gemeindestrukturen vergrößern, aus Sicht der Regierung, um dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Am 30. November 2017 teilte die Landesregierung mit, dass es eine von oben angeordnete Gemeinde- und Kreisgebietsreform nicht geben werde. Freiwillige Zusammenschlüsse auf Kreis- und Gemeindeebene sind jedoch weiterhin möglich.
Die Reform wurde aufgrund der durch Vergrößerungen von Gebietskörperschaften abnehmenden Bürgernähe kritisiert.
Vorgeschichte
Legislaturperiode 2009–2014
Bereits zu Zeiten der schwarz-roten Koalition nach der Landtagswahl in Thüringen 2009 sprachen sich mehrere Parteien für eine erneute Gebietsreform aus, wobei die CDU dem ablehnend gegenüberstand. Es wurde eine Expertenkommission gebildet, um eine Funktional- und Gebietsreform zu prüfen und Reformvorschläge zu unterbreiten. Die Ergebnisse wurden mit dem Bericht der Expertenkommission Funktional- und Gebietsreform am 17. Januar 2013 vorgestellt.[1] Diese Neugliederung orientierte sich u. a. an den Planungsregionen. Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen war dem Modell zufolge der einzige Landkreis, der zerschlagen werden sollte. Die Vorschläge zur Funktional-, Gebiets- und auch Verwaltungsreform wurden frei zugänglich im Internet diskutiert.[2] Die Landräte der Landkreise Sonneberg, Hildburghausen und dem Landkreis Eichsfeld lehnten den Vorschlag zur Bildung von acht Landkreisen mit mindestens 150.000 Einwohnern im Jahr 2050 ab und drohten, mit ihren Landkreisen nach Bayern[3] bzw. Niedersachsen[4][5] zu wechseln. Ein solcher Wechsel ist jedoch aufgrund hoher staatsrechtlicher Hürden zur Neugliederung des Bundesgebietes schwierig und ohne die Zustimmung der Landesregierungen in keinem Fall möglich.[6] Während dieser Legislaturperiode wurden die Pläne einer Gebietsreform nicht weiter verfolgt.
Nach dem Regierungswechsel
Nach der Landtagswahl in Thüringen 2014 beschlossen die drei Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Koalitionsvertrag folgende Formulierung: „Die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform soll so vorangetrieben werden, dass sie spätestens zu den kommenden Kreistags- und Gemeinderatswahlen wirksam werden kann.“[7] Verändert werden sollten sowohl die Zahl der Landkreise und kreisfreien Städte als auch der Städte und Gemeinden an sich. Zentralörtliche Strukturen und die Leistungsfähigkeit der Gemeinden sollten, so die Verlautbarung der rot-rot-grünen Landesregierung, gestärkt werden.
Die Grundlage für die Überlegungen der Landesregierung bildete eine Bevölkerungsprognose für Thüringen im Jahr 2035, die von stetig sinkenden Einwohnerzahlen, die durch Wegzüge, eine fallende Geburtenrate und eine allgemeine Überalterung der Gesellschaft herbeigeführt werden, ausgeht.
Ebenfalls sollte eine erhebliche Kostenersparnis innerhalb der Verwaltung durch die Funktional- und Gebietsreform herbeigeführt werden, da die mittlere Verwaltungsebene bis 2019 abgeschafft werden sollte und so spezifische landeshoheitliche Aufgaben auf die Städte- und Gemeinden umverteilt würden. Der Zeitplan der Landesregierung sah vor, spätestens im Dezember 2018 Funktional- und Verwaltungsreformgesetze zu beschließen.[8] Eine Berechnung der behaupteten Kostenersparnis existierte nicht, sondern wurde lediglich von einem Landtagsabgeordneten behauptet,[9] nachdem das zuständige Ministerium zuvor betonte, finanzielle Einsparungen wären nicht berechenbar und seien nicht beabsichtigt.[10]
Am 16. August 2017 wurde bekannt gegeben, das Inkrafttreten der Reform auf das Jahr 2021 verschieben zu wollen. Die notwendigen Gesetze sollten im Jahr 2019 vor der nächsten Landtagswahl erlassen werden.[11] Im November 2017 wurde die Fusion von Landkreisen von Seiten des Koalitionsausschusses für nicht mehr machbar erklärt. Stattdessen sollen die Landkreise stärker kooperieren.[12]
Leitbild der rot-rot-grünen Regierung
Am 22. Dezember 2015 wurde das im September 2015 vorgestellte Leitbild für die Funktional- und Gebietsreform beschlossen.[13]
Demnach sollten künftige Landkreise:
- eine Größenordnung von 130.000 bis maximal 250.000 Einwohnern erreichen
- eine Fläche von 3.000 Quadratkilometern nicht überschreiten
- als Ganzes fusioniert und nur in Ausnahmefällen geteilt werden.
Da auch die finanzielle Lage der neuen Landkreise durchaus unterschiedlich gewesen wäre, wurde über die auch im Gutachten von Jörg Bogumil erwähnten Zuschüsse für strukturschwache Landkreise beraten.[14]
Kreisfreie Städte hätten gemäß dem Leitbild mindestens 100.000 Einwohner laut Bevölkerungsvorausberechnung 2035 aufweisen müssen. Dies hätte nur für Erfurt und Jena zugetroffen.
Für künftige Städte und Gemeinden wurden folgende Vorgaben gemacht:
- Aus Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden sollen Einheits- oder Landgemeinden werden. Die Städte und Gemeinden sollen innerhalb einer Freiwilligkeitsphase Zusammenschlüsse erarbeiten und dadurch eine nicht im Haushaltsplan eingestellte[15] Fusionsprämie erhalten.
- Neugebildete Gemeinden sollen auf das Jahr 2035 bezogen mindestens 6.000 Einwohner haben.
- Die im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 festgelegten Mittel- und Grundzentren sollen bei Eingemeindungen bevorzugt werden. Es sollen möglichst keine „Kragengemeinden“ um diese zentralen Orte gebildet werden, die sie in ihrer Wirtschaftlichkeit schwächen und die Stadt-Umland-Beziehungen beeinträchtigen, wobei es hier zu Ausnahmen kommen wird. Jede neugegliederte Gemeinde soll so strukturiert sein, dass sie die Funktion eines zentralen Ortes übernehmen kann.
- Gemeinden, die die Freiwilligkeitsphase nicht nutzen, werden durch den Gesetzgeber ohne Auszahlung der Fusionsprämie zusammengeführt.
- Landkreisübergreifende Fusionen sind erlaubt, sollen aber die Ausnahme bilden.
- Die Entscheidungskompetenzen werden von der Gemeinde auf die Ortsteil- bzw. Ortschaften übertragen.
- In besonders einwohnerschwachen Regionen sollen Ausnahmen nicht ausgeschlossen sein. Angedeutet wurde bereits, dass Fusionen mit nur 5.900 Einwohnern im Jahr 2035 auch eine Chance haben, genehmigt zu werden.
- Des Weiteren ist mit der „privilegierten Landgemeinde“, die mindestens 10.000 Einwohner aufweisen soll, eine neue Form der Einheits- bzw. Landgemeinde eingeführt worden. Die Gemeinden, die eine solche Fusion eingehen, sollen hinterher eigenständiger handeln können als es in den anderen Gemeindeformen der Fall ist. Jedoch gilt die privilegierte Landgemeinde nur bis 2024.
Die Freiwilligkeitsphase galt zunächst bis zum 31. Oktober 2017, wurde allerdings bis zum 31. März 2018 verlängert.[16] Grundlage für alle Einwohnerzahlen bildet die Bevölkerungsprognose für das Jahr 2035.[17]
Am 23. Juni 2016 wurde das Vorschaltgesetz mit 47 zu 43 Stimmen durch den Thüringer Landtag beschlossen.[18] Sein Zustandekommen wurde am 9. Juni 2017 vom Thüringer Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
Von August bis Oktober 2016 hat der Innenminister die Landkreise besucht, um Gesprächsrunden mit den Landräten und Bürgermeistern zu führen.[19]
Ende Oktober 2016 wurde ein Bürgergutachten in Auftrag gegeben, bei dem 96 Thüringer zur Thematik befragt werden sollten.[20] Der Auftrag zur Durchführung des Gutachtens, dessen Kosten auf 150.000 € geschätzt werden, wurde rechtswidrig nicht ausgeschrieben. Die Auswahl der Bürgergutachter steht unter heftiger Kritik[21]. Am 19. November 2016 wurde die letzte Planungszelle geschlossen, bei der u. a. die Wichtigkeit von Bürgerservicebüros hervorgehoben wurde. Die Auswertung der Ergebnisse sollte Anfang 2017 abgeschlossen sein.[22]
Ab November 2016 führte die Landesregierung eine Kampagne zum Thema „Gebietsreform“ durch,[23] die vom Thüringer Rechnungshof wegen des Verdachts auf Verschwendung von Steuergeldern überprüft wird.[24] Die Landesregierung stützt die Kampagne darauf, die Bürger mit Plakaten zu informieren und nicht für die Gebietsreform werben zu wollen und wies den Vorwurf, Steuergelder zu verschwenden, zurück. Die Kosten belaufen sich für das Jahr 2016 laut der Regierung auf 290.000 Euro.[25]
Am 30. August 2017 wurde der für die Reform zuständige Innenminister Holger Poppenhäger aus seinem Amt entlassen und durch Georg Maier ersetzt. Zudem schuf die Landesregierung den Posten eines für die Gebietsreform zuständigen Staatssekretärs im Innenministerium, der zum 5. September 2017 mit Uwe Höhn besetzt wurde.
Die Einführung der zwischendurch ins Gespräch gebrachten Verwaltungseinheit der Verbandsgemeinde wurde am 30. November 2017 aus Zeitgründen unwahrscheinlich.[26]
Neugliederungsmaßnahmen auf Kreisebene
Die ursprünglich geplante Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte wurde am 30. November 2017 aus Zeitgründen für nicht mehr machbar erklärt. Stattdessen soll die Kooperation zwischen den Landkreisen verstärkt werden. Dies wird von den Landräten und Oberbürgermeistern begrüßt.[27]
Erster Vorschlag des Innenministeriums
Am 11. Oktober 2016 wurde der Regierungsvorschlag zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte vorgestellt. Grundlage des Vorschlags bildete ein Gutachten von Jörg Bogumil, einem Verwaltungswissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum. Erfurt und Jena sollten als weiterhin kreisfreie Städte durch Eingemeindungen vergrößert werden. Diese sowie kreisübergreifende Gemeindefusionen und die neuen Kreisstädte waren nicht Teil des Vorschlags. Im Detail sah der Vorschlag die Bildung von acht neuen Landkreisen vor (siehe nebenstehende Karte):[28]
- Landkreise Eichsfeld und Unstrut-Hainich-Kreis
- Landkreise Nordhausen, Sömmerda und Kyffhäuserkreis
- Landkreise Gotha und Ilm-Kreis
- Landkreis Wartburgkreis und die kreisfreie Stadt Eisenach
- Landkreise Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg sowie die kreisfreie Stadt Suhl
- Landkreise Weimarer Land und Saalfeld-Rudolstadt sowie die kreisfreie Stadt Weimar
- Landkreise Saale-Holzland-Kreis und Saale-Orla-Kreis
- Landkreise Altenburger Land und Greiz sowie die kreisfreie Stadt Gera
Vorschlag der Wirtschaftsverbände
Die Thüringer Wirtschaftsverbände stellten im Dezember 2016 einen Alternativvorschlag vor, der ebenfalls die Bildung von acht Landkreisen vorsah, von denen drei anders gebildet werden sollten:
- Landkreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis
- Landkreise Sömmerda und Weimarer Land sowie die kreisfreie Stadt Weimar
- Landkreise Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt
Die Regierung stand dem grundsätzlich positiv gegenüber und betonte die Einhaltung des Vorschaltgesetzes. Mitglieder der LINKEN und der SPD begrüßten eine Diskussion zu dem Vorschlag.[29]
Vorschlag aus Südwestthüringen
Eine Gruppe von Bürgermeistern der Kreise Schmalkalden-Meiningen und Wartburgkreis und der Schmalkalden-Meininger Landrat Peter Heimrich (SPD) befürworteten den Zusammenschluss der Landkreise Schmalkalden-Meiningen und Wartburgkreis mit der Stadt Eisenach.[30] Demnach sollten zudem die Landkreise Hildburghausen und Sonneberg mit der kreisfreien Stadt Suhl fusionieren.[31]
Weitere Vorschläge des Innenministeriums
Am 19. April 2017 legte Innenminister Poppenhäger einen überarbeiteten Entwurf vor, der Kreisstädte beinhaltete. Die Vorschläge der Wirtschaftsverbände fanden sich in diesem Entwurf zum Teil wieder. Auch wurde dem von einigen Bürgermeistern geforderten Vorschlag eines Großkreises in Südwestthüringen gefolgt. Zudem sollten außer Erfurt und Jena auch Gera und Weimar kreisfrei bleiben.[32] Einige bisherige Landkreise und ehemalige Kreisstädte sollten finanziell entschuldet werden.[33] Des Weiteren sollten Eisenach und Suhl den Status einer großen kreisangehörigen Stadt erhalten und Arnstadt und Meiningen durch die Gemeindegebietsreform gestärkt werden. Konkret sah der Vorschlag das Folgende vor: (in Klammern: Namen der vorgesehenen Kreisstädte)
- Landkreise Eichsfeld und Unstrut-Hainich-Kreis (Mühlhausen/Thüringen)
- Landkreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis (Sondershausen)
- Landkreise Gotha und Ilm-Kreis (Gotha)
- Landkreise Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen (ohne Benshausen, Zella-Mehlis und Oberhof) und die kreisfreie Stadt Eisenach (Bad Salzungen)
- Landkreise Hildburghausen und Sonneberg sowie die kreisfreie Stadt Suhl und die Gemeinden Benshausen, Zella-Mehlis und Oberhof (Hildburghausen)
- Landkreise Sömmerda und Weimarer Land (Sömmerda)
- Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland-Kreis und Saale-Orla-Kreis (Saalfeld/Saale)
- Landkreise Altenburger Land und Greiz (Altenburg)
Am 2. Mai 2017 beriet das Thüringer Kabinett den zweiten Gesetzentwurf des Innenministeriums.
Aufgrund heftiger Kritik wurde der Vorschlag erneut geändert und sah anschließend die Fusion des Wartburgkreises mit der kreisfreien Stadt Eisenach sowie der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön und der Gemeinde Rhönblick (beide Landkreis Schmalkalden-Meiningen) vor. Das übrige Kreisgebiet Schmalkalden-Meiningens sollte mit den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg sowie der kreisfreien Stadt Suhl fusionieren. Zudem hätte es Änderungen bei den Kreisstädten geben können, da nun die jeweils größte Stadt Sitz eines neuen Kreises werden sollte. Kreisstädte, die ihren Titel verlieren würden, sollten weiterhin stärker entschädigt werden. Die Linke forderte, die Kreisfreiheit Geras und Weimars an Bedingungen zu knüpfen.[34]
Freiwillige Neugliederung des Wartburgkreises und der kreisfreien Stadt Eisenach
Die Stadt Eisenach wurde zum 1. Juli 2021[35] in den Wartburgkreis eingegliedert und verlor damit ihre Kreisfreiheit,[36] erhielt aber den neu geschaffenen Titel Große Kreisstadt. Die Übertragung der Aufgaben erfolgte am 1. Januar 2022. Der Kreissitz blieb in Bad Salzungen. Am 4. April 2019 wurde ein entsprechender Vertrag unterzeichnet.[37] Der Landtag hat das dazugehörige Gesetz[38] in der Plenarsitzung vom 12. September 2019 angenommen.
Neugliederungsmaßnahmen auf Gemeindeebene
Nach der Absage der Kreisgebietsreform gab der Innenminister bekannt, dass es bei den Gemeinden vom Leitbild abweichende Regelungen in Einzelfällen geben kann.[39] Inzwischen sind ein Großteil der fusionierten Gemeinden kleiner als 6.000 Einwohner.
Gemeindeneugliederungen zum 6. Juli 2018
Am 19. Dezember 2017 stimmte das Kabinett dem Gesetzentwurf des ersten Gemeindeneugliederungsgesetzes zu.[40] Im Februar 2018 überwies der Landtag das Gesetz in veränderter Form nach der Ersten Lesung in den zuständigen Ausschuss zur weiteren Beratung.[41] Der Änderungsentwurf wurde am 21. Juni 2018 beschlossen.[42] Nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt trat das Gesetz am 6. Juli 2018 in Kraft.
Änderungen zum 6. Juli 2018 | |||||
Nr. | Gmde.-Alt | Abw. | Gmde.-Neu | VG.-Alt | VG.-Neu |
---|---|---|---|---|---|
1. | 849 | −3 | 846 | 69 | 68 |
2. | 846 | −1 | 845 | – | – |
3. | 845 | −1 | 844 | – | – |
4. | 844 | −2 | 842 | – | – |
5.a) | 842 | −1 | 841 | – | – |
5.b) | 841 | −4 | 837 | 68 | 67 |
6. | 837 | −4 | 833 | 67 | 66 |
7.a) | 833 | −2 | 831 | – | – |
7.b) | 831 | −1 | 830 | – | – |
8. | 830 | −1 | 829 | – | – |
9. | 829 | −1 | 828 | – | – |
10. | 828 | −2 | 826 | – | – |
11.a) | 826 | −2 | 824 | – | – |
11.b) | 824 | −3 | 821 | – | – |
Folgende Gemeindegebietsänderungen wurden beschlossen:
Gemeindeneugliederungen zum 1. Januar 2019
Der veränderte Gesetzentwurf vom 21. August 2018[43] und der erste Änderungsentwurf[44] wurden mit der Beschlussempfehlung vom 6. Dezember 2018[45] überarbeitet. Das zweite Gesetz zur Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden wurde am 13. Dezember 2018 beschlossen. Es wurde am 28. Dezember 2018 im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht[46] und trat am 1. Januar 2019 in Kraft.
Änderungen zum 1. Januar 2019 | |||||
Nr. | Gmde.-Alt | Abw. | Gmde.-Neu | VG.-Alt | VG.-Neu |
---|---|---|---|---|---|
1. | 821 | −5 | 816 | 66 | 65 |
2.a) | 816 | −4 | 812 | 65 | 64 |
2.b) | 812 | −1 | 811 | – | – |
2.c) | 811 | −5 | 806 | 64 | 63 |
3.a) | 806 | −10 | 796 | 63 | 62 |
3.b) | 796 | −3 | 793 | – | – |
4.a) | 793 | 0 | 793 | – | – |
4.b) | 793 | −1 | 792 | – | – |
4.c) | 792 | −2 | 790 | – | – |
5.a) | 790 | −1 | 789 | – | – |
5.b) | 789 | −7 | 782 | 62 | 61 |
5.c) | 782 | −1 | 781 | – | – |
6.a) | 781 | −3 | 778 | 61 | 60 |
6.b) | 778 | −7 | 771 | 60 | 59 |
7.a) | 771 | −7 | 764 | 59 | 58 |
7.b) | 764 | −5 | 759 | 58 | 57 |
8. | 759 | −8 | 751 | 57 | 56 |
9. | 751 | −2 | 749 | – | – |
10.a) | 749 | −6 | 743 | 56 | 55 |
10.b) | 743 | −1 | 742 | – | – |
10.c) | 742 | −1 | 741 | – | – |
10.d) | 741 | −1 | 740 | – | – |
11.a) | 740 | −4 | 736 | 55 | 54 |
11.b) | 736 | −1 | 735 | – | – |
12. | 735 | −4 | 731 | 54 | 53 |
13.a) | 731 | −6 | 725 | 53 | 52 |
13.b) | 725 | −1 | 724 | – | – |
13.c) | 724 | −3 | 721 | – | – |
13.d) | 721 | −5 | 716 | – | – |
13.e) | 716 | −1 | 715 | – | – |
14. | 715 | −6 | 709 | – | – |
15.a) | 709 | −9 | 700 | 52 | 51 |
15.b) | 700 | −3 | 697 | – | – |
15.c) | 697 | −1 | 696 | – | – |
15.d) | 696 | −1 | 695 | – | – |
16.a) | 695 | −1 | 694 | – | – |
16.b) | 694 | −5 | 689 | 51 | 50 |
16.c) | 689 | −1 | 688 | – | – |
17.a) | 688 | −1 | 687 | – | – |
17.b) | 687 | −3 | 684 | 50 | 49 |
17.c) | 684 | −6 | 678 | 49 | 48 |
18.a) | 678 | −1 | 677 | – | – |
18.b) | 677 | −13 | 664 | 48 | 47 |
Das Neugliederungsgesetz beinhaltet folgende Gemeindegebietsänderungen:
Gemeindeneugliederungen zum 31. Dezember 2019, zum 1. Dezember 2020 sowie zum 1. Januar 2021
Der Gesetzentwurf[47] zum dritten Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden wurde am 12. September 2019 vom Landtag in einer veränderten Beschlussempfehlung[48] angenommen. Es wurde am 18. Oktober 2019 im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.[49]
31. Dezember 2019
Änderungen zum 31. Dezember 2019 | |||||
Nr. | Gmde.-Alt | Abw. | Gmde.-Neu | VG.-Alt | VG.-Neu |
---|---|---|---|---|---|
1. | 664 | −3 | 661 | 47 | 46 |
2. | 661 | −1 | 660 | – | – |
3.a) | 660 | −1 | 659 | – | – |
3.b) | 659 | −1 | 658 | – | – |
4. | 658 | −1 | 657 | – | – |
5.a) | 657 | −3 | 654 | – | – |
5.b) | 654 | −1 | 653 | – | – |
6. | 653 | −1 | 652 | – | – |
7.a) | 652 | −1 | 651 | – | – |
7.b) | 651 | 0 | 651 | 46 | 45 |
8. | 651 | −1 | 650 | – | – |
9. | 650 | −5 | 645 | 45 | 44 |
10. | 645 | −2 | 643 | – | – |
11.a) | 643 | −8 | 635 | 44 | 43 |
11.b) | 635 | −1 | 634 | – | – |
Folgende Gemeindegebietsänderungen wurden beschlossen:
1. Dezember 2020
Änderung zum 1. Dezember 2020 | |||||
Nr. | Gmde.-Alt | Abw. | Gmde.-Neu | VG.-Alt | VG.-Neu |
---|---|---|---|---|---|
1. | 634 | −1 | 633 | – | – |
Gemeinde | Neue Gemeinde | Bild | Bild |
---|---|---|---|
1. Wartburgkreis Moorgrund wird in die Stadt Bad Salzungen eingemeindet. | |||
Moorgrund | Bad Salzungen | ||
1. Januar 2021
Änderungen zum 1. Januar 2021 | |||||
Nr. | Gmde.-Alt | Abw. | Gmde.-Neu | VG.-Alt | VG.-Neu |
---|---|---|---|---|---|
1. | 633 | −2 | 631 | – | – |
2. | 631 | 0 | 631 | – | – |
Gemeinde | Neue Gemeinde | Bild | Bild |
---|---|---|---|
1. Kyffhäuserkreis Die Städte Greußen und Großenehrich sowie die Gemeinde Wolferschwenda schließen sich zur Stadt und Landgemeinde Greußen zusammen. Diese verlässt zugleich die Verwaltungsgemeinschaft Greußen. | |||
Greußen | Greußen | ||
Großenehrich | |||
Wolferschwenda | |||
2. Landkreis Sömmerda Die Stadt Kölleda verlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda. | |||
Gemeindeneugliederungen zum 1. Januar 2023
Zum 1. Januar 2023 wollen sich 14 Gemeinden neugegliedern.[50] Die Freiwilligkeitsphase, in der eine Gemeindefusion beantragt werden konnte, endete am 31. Januar 2022. Diese Frist ist laut Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales jedoch lediglich eine Orientierungsfrist, keine Ausschlussfrist.[51]
- Hartmannsdorf (bei Gera) lässt sich nach Bad Köstritz eingemeinden.
- Kühdorf lässt sich in die Gemeinde Langenwetzendorf eingemeinden.
- Riethgen will der Landgemeinde Kindelbrück beitreten.
Unstrut-Hainich-Kreis/Landkreis Eichsfeld
- Anrode wird dem Ergebnis einer Bürgerbefragung zufolge zerschlagen: Bickenriede und Zella werden nach Dingelstädt (Landkreis Eichsfeld), Dörna und Lengefeld nach Unstruttal und Hollenbach nach Mühlhausen/Thüringen eingemeindet.[52]
- Dünwald hat über eine Fusion abgestimmt: Beberstedt und Hüpstedt fusionieren mit Dingelstädt (Landkreis Eichsfeld), Zaunröden mit Unstruttal.[53]
- Menteroda lässt sich in die Gemeinde Unstruttal eingliedern.[54]
Voraussichtliche Änderungen zum 1. Januar 2023 | |||||
Nr. | Gmde.-Alt | Abw. | Gmde.-Neu | VG.-Alt | VG.-Neu |
---|---|---|---|---|---|
1. | 631 | −1 | 630 | – | – |
2. | 630 | −1 | 629 | – | – |
3. | 629 | −1 | 628 | – | – |
4. | 628 | −1 | 627 | – | – |
5. | 627 | −1 | 626 | – | – |
6. | 626 | −1 | 625 | – | – |
7. | 625 | −1 | 624 | – | – |
Öffentliche Kritik
Kritik an den Plänen der Landesregierung kam vor allem aus den Reihen der CDU, der Freien Wähler, der AfD[55] und besonders von den kommunalen Spitzenverbänden[56], Bürgermeistern und Landräten der betroffenen Gemeinden und Landkreise.[57] Auch innerhalb der SPD geriet die Reform zunehmend in die Kritik.[58][59][60] Im Sommer 2016 waren alle Landräte von den kommunalen Vertretungen beauftragt worden, sich für den Erhalt der jeweiligen Gebietskörperschaft einzusetzen.
Es gründete sich der Verein „Selbstverwaltung für Thüringen“, der im Sommer 2016 Unterschriften zur Zulassung eines gegen die Gebietsreform gerichteten Volksbegehrens sammelte.[61][62] Mit knapp 48.000 Unterschriften wurde, bei 5.000 notwendigen, im Oktober 2016 die Zulassung des Volksbegehrens beantragt. Einige Kabinettsmitglieder und Landtagsabgeordnete der Linken sprachen sich frühzeitig dafür aus, gegen das Volksbegehren zu klagen.[63] Mitte Dezember wurde das Volksbegehren zugelassen.[64] Am 10. Januar 2017 beschloss die Landesregierung, gegen das Volksbegehren verfassungsrechtlich vorzugehen mit der Begründung, dass es unzulässigerweise auf Haushaltsentscheidungen eingreife. Konkret handelt es sich um die auszuzahlenden Fusionsprämien an die Städte und Gemeinden.[65]
Nach Vorlage des ersten Vorschlages wurde die fehlende Rücksichtnahme auf historische Bezüge bemängelt. Es wurde die stärkere Berücksichtigung historischer Bezüge in der künftigen Kreisstruktur gefordert.[66]
Kritik am zweiten Neugliederungsmodell des Innenministeriums kam auch von Landtagsabgeordneten der Regierungsfraktionen, insbesondere weil mit der nun doch beibehaltenen Kreisfreiheit Geras und Weimars die Vorgaben des eigenen Vorschaltgesetzes, das eine Mindesteinwohnerzahl von 100.000 Einwohnern für kreisfreie Städte vorsieht, unterlaufen würden.[67]
Besonders im Landkreis Sonneberg wurden erneut Stimmen für einen Länderwechsel nach Bayern laut.[68] Nachdem der Stadtrat und der Bürgermeister zu Montagsdemonstrationen auf dem Sonneberger Bahnhofsplatz aufgerufen hatten, protestierten dort am 8. Mai und am 15. Mai 2017 jeweils mehr als 3000 Demonstranten gegen die geplante Gebietsreform.[69] Dabei erhielten die demonstrierenden Sonneberger Stadt- und Landräte vor Ort Unterstützung durch den gesamten Stadtrat der oberfränkischen Nachbarstadt Neustadt bei Coburg.[70]
Nach der Absage der Kreisgebietsreform forderte CDU-Fraktionschef Mike Mohring den Rücktritt Ramelows.
Siehe auch
Literatur
- Daniel Plogmann: Die gescheiterten Kreisgebietsreformen in Thüringen und Brandenburg (2014–2017). Eine Ursachenanalyse. In: Zeitschrift für Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht (ZLVR), 1/2019, S. 1–14.
Einzelnachweise
- Bericht der Expertenkommission Funktional- und Gebietsreform. (PDF; 2,5 MB) Freistaat Thüringen, abgerufen am 29. Juni 2019.
- Verwaltungsreform Thüringen. In: Verwaltungsreform Thüringen. (Online [abgerufen am 18. Oktober 2016]).
- mdr.de (Hrsg.): Südthüringer Landkreise drohen mit Wechsel nach Bayern | MDR.DE. (Online [abgerufen am 18. Oktober 2016]).
- Thüringer Gebietsreform: Eichsfelder Landrat droht mit Abgang. (Online [abgerufen am 18. Oktober 2016]).
- Göttinger Tageblatt, Eichsfelder Tageblatt, Göttingen, Eichsfeld, Niedersachsen, Germany: „Wunderschön, aber nicht realistisch“ – Vereintes Eichsfeld in Niedersachsen: Umfrage bei Verbandsvertretern – Goettinger-Tageblatt.de. In: www.goettinger-tageblatt.de. Abgerufen am 18. Oktober 2016.
- MDR: Wie ein Gebietsübertritt in Deutschland geregelt ist, aufgerufen am 8. Februar 2013
- Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags (Memento vom 15. April 2015 im Internet Archive)
- Zeitplan der Landesregierung zur Gebietsreform auf der Webseite zur Gebietsreform, aufgerufen am 3. Dezember 2016
- Linke: Verwaltungsreform bringt 500 Millionen Euro pro Jahr. (Online [abgerufen am 18. Oktober 2016]).
- Startseite. (PDF) In: www.tltdok.thueringen.de. Abgerufen am 18. Oktober 2016.
- Bericht des MDR zur Verschiebung der Reform (Memento des Originals vom 27. August 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
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- Demo in Sonneberg: Warum auch Franken gegen die Gebietsreform sind. Thüringen 24, 16. Mai 2017, abgerufen am 19. Mai 2017.