Landgemeinde (Thüringen)
Die Landgemeinde ist in Thüringen eine 2008 eingeführte Form einer kreisangehörigen Gemeinde. Zurzeit gibt es in Thüringen 30 Landgemeinden (Stand: 1. Januar 2021).
Gesetzliche Bestimmungen
Gemäß § 6 Absatz 5 der Thüringer Kommunalordnung können benachbarte kreisangehörige Gemeinden durch Fusion eine Landgemeinde mit mindestens 3000 Einwohnern bilden. Die Landgemeinde hat eine Ortschaftsverfassung nach § 45 a, nach der die Gemeinde in Ortschaften gegliedert ist, und wählt in jeder Ortschaft einen Ortschaftsrat und einen Ortschaftsbürgermeister. Perspektivisch sollen die Landgemeinden in Thüringen die Verwaltungsgemeinschaften ablösen.
Thüringer Gemeinden können die Bildung einer Landgemeinde bei dem für Kommunalrecht zuständigen Thüringer Innenministerium beantragen. Voraussetzung der Antragstellung ist, dass die fusionswilligen Gemeinden ihren Willen zum Zusammenschluss durch entsprechende Beschlüsse der Gemeinderäte aller beteiligten Gemeinden und entsprechende vertragliche Regelungen bekunden. Diese werden 2018 bis 2024 im Rahmen der Gebietsreform mit Fusionsprämien besonders gefördert.
Der Thüringer Landtag beschließt die Bildung der Landgemeinden durch Gesetz; zuletzt wurde am 12. September 2019 das Zweite Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 verabschiedet.
Der Zusammenschluss erfolgt grundsätzlich freiwillig und wird vom Freistaat Thüringen mit einer entsprechenden Fusionsprämie gefördert.
Ortschaftsbürgermeister
Die Ortschaftsbürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde und werden nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderats gewählt. Bleibt die Wahl erfolglos, wählt der Ortschaftsrat den Ortschaftsbürgermeister aus seiner Mitte. Der Ortschaftsbürgermeister hat das Recht, beratend an allen die Belange der Ortschaft betreffenden Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse teilzunehmen und entsprechende Anträge zu stellen. Er ist hierzu wie ein Gemeinderatsmitglied zu laden.
Ortschaftsrat
Ortschaftsräte in den Landgemeinden haben mehr Entscheidungskompetenzen als die Ortsteilräte in einer Einheitsgemeinde. Sie können beispielsweise bei Investitionen in die Infrastruktur mitbestimmen. Der Ortschaftsrat wird für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderats gebildet. Er besteht aus dem Ortschaftsbürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Ortschaftsrats. Die Zahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats, die in geheimer Wahl gewählt werden, beträgt in Ortschaften
- mit bis zu 500 Einwohnern 4,
- mit mehr als 500 bis zu 1000 Einwohnern 6,
- mit mehr als 1000 bis zu 2000 Einwohnern 8 und
- mit mehr als 2000 Einwohnern 10.
Die weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats sind ehrenamtlich tätig.
Liste der Landgemeinden
In der nachfolgenden Tabelle sind alle Landgemeinden des Freistaates Thüringen aufgelistet:
Liste der ehemaligen Landgemeinden
Wappen | Landgemeinde | Status | Landkreis | Einwohner vor der Auflösung | Fläche (in km²) | erfüllende Gemeinde auch für | Gründung und Auflösung |
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Gehren | Stadt | Ilm-Kreis | 3782 | 43,85 | 31.12.2013: Gründung aus der Stadt Gehren und der Gemeinde Möhrenbach 06.07.2018: Eingliederung in die Stadt Ilmenau |