Impfpflicht
Eine Impfpflicht (schweizerisch auch Impfobligatorium) liegt vor, wenn eine Schutzimpfung für Menschen oder Tiere gesetzlich vorgeschrieben ist. Ziel der Impfpflicht ist es, vor einer schwerwiegenden Infektionskrankheit zu schützen.
Abzugrenzen ist der Begriff der Impfpflicht einerseits vom Impfzwang, von dem nach Klaus Schäfer nur gesprochen werden kann, wenn unter Anwendung von körperlicher Gewalt geimpft wird,[1] und andererseits von der Impfempfehlung, welche von der STIKO ausgesprochen wird und die Voraussetzung für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung[2] darstellt.
Deutschland
Impfziele
§ 2 Nr. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert in Deutschland das Ziel von Impfungen: „Schutzimpfung: die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen“. Zu klären ist, was in diesem Zusammenhang der Begriff „Schutz“ bedeutet.
Die WHO strebt an, Röteln und Masern durch Impfungen weltweit zu eliminieren. Dies ist auch in Deutschland seit vielen Jahren erklärtes Ziel des Bundes und der Länder.[3] Bei den Pocken ist dieses Schutzziel bereits erreicht, sie gelten als durch Impfungen ausgestorbene Krankheit.
Ein derart durchschlagender Erfolg ist aber nicht bei allen Impfungen zu erwarten. Beispielsweise besteht der Schutz bei der Impfung gegen die echte Grippe oder bei COVID-19 einstweilen darin, einen großen Teil der Geimpften vor einem schweren Krankheitsverlauf und dem Tod sowie einen – möglichst großen – Teil der Bevölkerung vor der Infektion selbst zu schützen.
Pocken
Im Jahr 1807 führte das Königreich Bayern als weltweit erster Staat eine Impfpflicht gegen die Pocken ein.[4] Im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 breiteten sich die Pocken in der deutschen Bevölkerung stark aus. Da sich das nicht wiederholen sollte, beschloss der Reichstag wenig später das Reichsimpfgesetz.[5] Ab 1875 waren im Deutschen Reich dann alle Deutschen durch das Reichsimpfgesetz verpflichtet, ihre Kinder im Alter von einem und zwölf Jahren gegen die Pocken impfen zu lassen.[6][7][8] Wer seine Kinder nicht impfen ließ oder darüber keinen Nachweis führen konnte, erhielt eine Geld- oder Haftstrafe. Die Impfung war eine staatliche Leistung.[6] Die Impfpflicht wurde in der Weimarer Republik sowie in der Anfangsphase des Nationalsozialismus gelockert[9] und während des Zweiten Weltkrieges ganz ausgesetzt.[6] In der Bundesrepublik bestand die Impfpflicht gegen die Pocken auf der Grundlage des Reichsimpfgesetzes bis 1975 weiter. In den 1950er Jahren wurde diese Impfpflicht diskutiert, weil sie nach Meinung einzelner Kritiker gegen das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht verstoße.[10] Das Bundesverwaltungsgericht entschied allerdings 1959, dass die Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.[11] Die Impfpflicht gegen Pocken wurde schließlich schrittweise aufgehoben: Ab 1976 entfiel die Erstimpfung, es erfolgten nur noch Wiederholungsimpfungen (außer für Risikopersonen).[6] 1983 wurde die Pockenimpfpflicht schließlich gänzlich aufgehoben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte bereits 1980 die Pocken als erste Krankheit überhaupt für weltweit ausgerottet erklärt.[12]
Masern
Etwa seit 2015 sprachen sich diverse Politiker angesichts gehäufter Masernerkrankungen in Deutschland für die Einführung einer Impfpflicht gegen die Masern aus. Um die wiederkehrende Zirkulation von Masern zu verhindern, wäre eine Immunität bei mindestens 95 % der Bevölkerung erforderlich, die in Deutschland auf freiwilliger Basis aber nicht zu erreichen war.[13] Deshalb wurde ab 1. März 2020 die bundesweite Impfpflicht gegen Masern für Kinder und Personal in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen durch eine entsprechende Änderung von § 20 Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes gesetzlich eingeführt.[14][15] Der Nachweis ist grundsätzlich gegenüber der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn der Betreuung oder Aufnahme der Tätigkeit, etwa durch Vorlage eines Impfausweises gem. § 22 Abs. 1 IfSG zu erbringen, die Konsequenzen eines nicht ausreichenden Impfschutzes beziehungsweise einer nicht ausreichenden Immunität ergeben sich aus § 20 Abs. 9–12 IfSG.[16] Die Leitung der jeweiligen Einrichtung darf eine solche Person grundsätzlich nicht in Gemeinschaftseinrichtungen aufnehmen und einer solchen Person dort keine Tätigkeiten übertragen. Das Gesundheitsamt kann eine Person, die trotz der Anforderung keinen Nachweis vorlegt, zur Vervollständigung ihres Impfschutzes auffordern und ihr gegebenenfalls untersagen, die der Einrichtung dienenden Räume zu betreten und in einer solchen Einrichtung tätig zu werden (§ 20 Abs. 12 Satz 3 IfSG), soweit diese Personen keiner gesetzlichen Schul- oder Unterbringungsverpflichtung (etwa aufgrund des Asylgesetzes) unterliegt. Bei der Vorlagepflicht an das Gesundheitsamt handelt es sich um eine durch Verwaltungsvollstreckungsrecht und insbesondere mit Zwangsgeld durchsetzbare Pflicht. Zusätzlich oder alternativ kann ein Bußgeld verhängt werden (§ 73 Abs. 1a Nr. 7c IfSG). Bußgeldbewehrt ist auch ein Verstoß gegen ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot (§ 73 Abs. 1a Nr. 7b, 7d IfSG).
Für Personen, die in den genannten Einrichtungen beruflich tätig werden möchten, bedeute die Regelung zwar eine subjektive Berufszulassungsbeschränkung und somit einen Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG). Dieser sei aber durch die damit verfolgten Zwecke des Schutzes der öffentlichen Gesundheit als wichtiges Gemeinschaftsgut gerechtfertigt.[17]
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigte im vorläufigen Rechtsschutz, dass ein ausreichender Impfschutz gegen Masern Vorrang vor dem etwaigen Ausschluss der ungeimpften Kinder von Kinderbetreuung habe.[18] Dabei stellte das BVerfG unter anderem auf den Schutz derjenigen ab, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.[19] Über die Zulässigkeit der Masern-Impfpflicht wird vor dem Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache noch entschieden (Stand: April 2021).[20]
Eltern, die ein in Gemeinschaftseinrichtungen betreutes Kind nicht impfen lassen, droht ein Bußgeld in Höhe bis zu 2500 Euro.[21]
Weitere Erkrankungen
Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in der DDR ab 1953 eine gesetzliche Impfpflicht, die bis 1970 sukzessive ausgeweitet wurde: Neben den Pocken wurde unter anderem gegen Tuberkulose (1953), Kinderlähmung (1961), Diphtherie (1961), Wundstarrkrampf (1961) und Keuchhusten (1964, dann in Form des DTP-Impfstoffes) verpflichtend geimpft, ab 1970 war auch die Impfung gegen Masern gesetzlich vorgesehen.[6][22] Zur Aufnahme in Kinderbetreuungseinrichtungen musste ein Impfausweis vorgelegt werden. Pflichtimpfungen, die vorsätzlich oder fahrlässig nicht eingehalten wurden, konnten mit Verweis oder Ordnungsstrafe zwischen 10 und 500 DDR-Mark geahndet werden.[23] In der DDR wurde die Pflichtimpfung gegen Pocken 1982 aufgehoben, bereits ab 1980 fanden keine Erstimpfungen mehr statt.[6]
In der Bundesrepublik gab es bis 1954 auch eine Impfpflicht gegen Diphtherie und je nach Bundesland auch teilweise gegen Scharlach.[6]
COVID-19
Eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 wird in Rechtswissenschaft und Medizin kontrovers diskutiert,[24] viele Rechtswissenschaftler haben keine grundsätzlichen juristischen Bedenken dagegen.[25][26] Während der ersten 18 Monate der COVID-19-Pandemie in Deutschland bestand ein überwiegender politischer Konsens darüber, dass es in Deutschland keine Pflicht zu einer Corona-Schutzimpfung geben solle.[27]
Ab Oktober 2021 befürworteten u. a. die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Marburger Bund, die Ministerpräsidenten Söder (Bayern, CSU), Günter (Schleswig-Holstein, CDU),[28] Kretschmann (Baden-Württemberg, Grüne),[29] Weil (Niedersachsen, SPD)[30] und Ramelow (Thüringen, Linke),[31] eine allgemeine Impfpflicht.[32][33]
Nachdem die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Januar 2022 sowohl die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht als auch eine Beratungspflicht abgelehnt hatte, fand am 26. Januar 2022 im Deutschen Bundestag eine Vereinbarte Debatte (Orientierungsdebatte) über eine allgemeine Impfpflicht statt, ohne dass ein bestimmter Gesetzentwurf auf der Tagesordnung stand.[34][35]
Zuvor hatten der Bundestag und der Bundesrat am 10. Dezember 2021 eine Änderung des IfSG beschlossen.[36] Sie führten mit Wirkung vom 16. März 2022 eine „einrichtungs- und unternehmensbezogene Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation“[37] (in der Öffentlichkeit zumeist einrichtungsbezogene Impfpflicht genannt) ein. Gemäß § 20a IfSG müssen Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, bis zum 15. März 2022 der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.[38][39][40] Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Eilanträge von 46 Beschwerdeführern gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 10. Februar 2022 ab.[41][42] Ob das Gesetz grundsätzlich verfassungsgemäß und insbesondere mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und der Berufsfreiheit vereinbar ist, wird erst im Hauptsacheverfahren entschieden.
Mehrere Bundesländer halten Übergangsfristen für erforderlich, um ihre Gesundheitsämter in die Lage zu versetzen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht umzusetzen und zu kontrollieren.[43][44]
Am 11. Februar legten 7 Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP der Öffentlichkeit einen Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab dem 1. Oktober 2022 vor, die durch die Krankenkassen kontrolliert werden soll, was diese jedoch ablehnen.[45][46] Soll eine Gesetzesvorlage beim Bundestage aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden, muss diese von einer Fraktion oder fraktionsübergreifend von 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages unterzeichnet sein (Art. 76 Abs. 1 GG, § 76 Abs. 1 GOBT).[47][48] Bei 736 Mitgliedern des 20. Deutschen Bundestages sind das mindestens 35 Abgeordnete. Die Union stellte einen Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Entwurf für ein sogenanntes Impfvorsorgegesetz zu erarbeiten. Für den Aufbau eines Impfregisters sollen Daten des Bundeszentralamts für Steuern verwendet werden.[49][50][51]
Am 17. Februar 2022 hatten über 200 Bundestagsabgeordnete den Gesetzesantrag unterschrieben. Die erste Lesung ist für den 14. März 2022 geplant.[52]
Rechtsgrundlagen
Das Bundes-Seuchengesetz[53] sah ab 1962 in der Bundesrepublik Deutschland vor, dass die Gesundheitsämter öffentliche Termine zur Durchführung unentgeltlicher Schutzimpfungen gegen die von der zuständigen obersten Landesbehörde zu bezeichnenden übertragbaren Krankheiten abhalten, so insbesondere gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf und Keuchhusten (§ 14 BSeuchG). Mit der Vorschrift sollte sichergestellt werden, dass in allen Ländern den Sorgeberechtigten Gelegenheit gegeben wird, ihre Kinder gegen bestimmte Krankheiten unentgeltlich impfen zu lassen. Die Bestimmung, gegen welche Krankheiten geimpft werden soll, wurde den zuständigen obersten Landesbehörden überlassen, da das Bedürfnis für bestimmte Impfungen in den Ländern unter Umständen verschieden zu beurteilen sei.[54]
Mit der Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften trat zum 1. Januar 2001 das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. Laut § 20 Abs. 6, 7 IfSG besteht eine Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums, subsidiär der Landesregierungen zur verpflichtenden Anordnung von Schutzimpfungen für bedrohte Teile der Bevölkerung, „wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.“[55][56] Eine generelle Impfpflicht könnte auf diese Verordnungsermächtigung nicht gestützt werden, weil eine solche Einschränkung des Grundrechts der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) im Lichte der Wesentlichkeitstheorie durch ein Parlamentsgesetz erfolgen müsste.[57][58] Dieses ermöglicht Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG.[59]
Soldaten
Gem. § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Soldatengesetzes (SG) müssen Soldaten ärztliche Maßnahmen auch gegen ihren Willen dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Nach der Zentralvorschrift A1 - 840/8 - 4000 muss jeder Soldat einen Basisimpfschutz vorweisen. Dieser umfasst seit dem 24. November 2021 außer dem Impfschutz gegen Tetanus,[60] Diphtherie, Poliomyelitis, Pertussis, Mumps-Masern-Röteln, Hepatitis A und B sowie auch die Grundimmunisierung, Folge- und Auffrischimpfung gegen COVID-19.[61][62] Eine Impfung unterbleibt jedoch, wenn eine medizinische Kontraindikation vorliegt. „Ob dies der Fall ist und ob die Impfverweigerung bei objektiv fehlender Gesundheitsgefahr ein Dienstvergehen ist, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und Rechtsanwendung im Einzelfall.“[63][64]
Österreich
Geschichtlich wurde in Österreich deutlich länger als z. B. in Deutschland auf indirekte Maßnahmen gesetzt.[65] Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 wurde Österreich zu einem Teil des deutschen Reichs; damit galt dort deutsches Recht einschließlich bestimmter Impfpflichten.[65] Während unter dem NS-Regime ein Impfzwang herrschte, wurde 1948 die Impfung gegen Pocken mit dem Bundesgesetz über die Schutzimpfung gegen Pocken (Blattern)[66] mittels Strafen als de facto Pflicht bis 1981, nach der endgültigen Ausrottung der Pocken 1980, durchgesetzt und fortgesetzt.[67]
Via Mutter-Kind-Pass, der das Kind bis zum 5. Lebensjahr begleitet, werden Impfungen empfohlen. Auch in der Volksschule werden in bestimmten Schulstufen Impfungen für ganze Schulklassen in der Unterrichtszeit, etwa im Zimmer des Schularztes, von der Schulleitung organisiert. Eltern werden etwa über ein Mitteilungsheft informiert und können eine Impfung ihres Kindes ablehnen. Jede Impfung wird im persönlichen Impfpass des Schülers per Stempelung oder Einkleben eines Textetiketts und Datierung dokumentiert.
Am 23. November 2019 sprach sich der Präsident der Österreichischen Ärztekammer Thomas Szekeres für die Einführung einer Impfpflicht betreffend aller empfohlenen Impfungen aus. Die Durchimpfungsrate gegen Masern betrug damals 80 %. Im Jahr 2019 wurden bis 13. November 146 Masernfälle gemeldet, etwa doppelt so viel wie im gesamten Jahr 2018: 77. Szekeres sagte, er könne sich vorstellen, dass Sozialleistungen für Nichtgeimpfte reduziert werden.
COVID-19
Mitte November 2021 sprachen sich die Ärztekammern geschlossen für eine generelle COVID-19-Impfpflicht aus. Es brauche „ein klares Zeichen der Republik, dass die Gemeinschaft die aktuelle Situation nicht mehr länger hinnehmen kann“.[68] Am 19. November 2021 kündigte die österreichische Bundesregierung (Kabinett Schallenberg) angesichts einer Impfquote von nur knapp 67 % und einer Inzidenz von über 900 als erster europäischer Staat eine COVID-Impfpflicht ab dem 1. Februar 2022 an.[69][70]
Am 9. Dezember 2021 wurde bekannt, dass sich die Bundesregierung Nehammer und zwei der drei Oppositionsparteien (die Sozialdemokraten und die Neos) auf einen Gesetzentwurf zur Impfpflicht geeinigt haben. Dieser wurde am 20. Januar 2022 im Nationalrat mit großer Mehrheit verabschiedet und wird mit Hilfe des elektronischen Impfregisters umgesetzt.[71][72] Am 3. Februar 2022 stimmte der Bundesrat zu.[73] Das Gesetz trat am 5. Februar 2022 in Kraft.
Am 26. Januar 2022 hat der Verfassungsgerichtshof ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet und dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen einen Fragebogen zugeleitet.[74][75]
Schweiz
In der Schweiz besteht keine allgemeine Impfpflicht (auch Impfobligatorium genannt); es besteht die gesetzliche Möglichkeit einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Das Epidemiengesetz sieht vor, dass die Kantone freiwillige Impfungen fördern. Die Kantone können "Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären."(Art. 22 EpG) In der "besonderen Lage" geht diese Kompetenz auf den Bundesrat über (Art. 6 Abs. 2 lit. d EpG). Im Juni 2020, einige Monate nach dem Beginn der COVID-19-Pandemie, entschied das Bundesgericht, dass bei Kindern Impfungen gemäß den behördlichen Empfehlungen durchgeführt werden müssen, wenn sich die Eltern über die Impfung uneinig sind und die Impfung im Einzelfall nicht kontraindiziert ist.[76]
Am 17. Januar erklärte die Bundeskanzlei die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» mit 125'000 gültigen Unterschriften für zustandegekommen.[77] Die Initiative, die auch als Stopp-Impfpflicht-Initiative bezeichnet wird, fordert, dass ein Jeder, ohne Bestrafung oder Benachteiligung jeglicher Art zu riskieren, selbst entscheiden kann, ob er sich ein Vakzin verabreichen lässt.[78]
Weitere Länder
Italien
Die italienische Regierung beschloss am 5. Januar 2022 eine COVID-Impfpflicht für Menschen ab 50 Jahren. Dies soll ab dem 15. Februar 2022 gelten. Bei Verstoß droht eine Geldstrafe von 600 Euro bis 1.500 Euro.[79] Die Impfpflicht für diese Altersklasse gilt berufsübergreifend für alle über 50-jährigen Einwohner des Landes und auch für die im Land lebenden Ausländer. Von der arbeitende Bevölkerung dürfen ab dem 15. Februar nur noch gegen COVID-19 Geimpfte und von einer SARS-CoV-2-Infektion Genesene der über 50-Jährigen ihrer Arbeit nachgehen. Die coronabedingte Beschränkung gilt sowohl im öffentlichen Dienst als auch in privaten Unternehmen. Absicht der Regierung ist es eine Altersklassen vor COVID-19 zu schützen, die bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besonders durch schwere Verläufe der COVID-19-Erkrankung und deren Folgen gefährdet ist; darüber hinaus soll so der Druck auf die Krankenhäuser verringert werden.[80]
Die Regierung hatte zuvor bereits eine Impfpflicht für Lehrer und Lehrerinnen sowie Beschäftigte im Gesundheitsbereich eingeführt. Seit Oktober 2021 gilt eine 3-G-Pflicht für alle Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Die an der Regierung beteiligten Minister der rechtsgerichteten Lega kritisierten in einer Erklärung, die Impfpflicht für über 50-Jährige sie sei „ohne wissenschaftliche Grundlage, wenn man bedenke, dass die absolute Mehrheit der mit Covid-19 ins Krankenhaus eingelieferten Personen weit über 60 Jahre alt ist“. Sie stimmten am Ende aber trotzdem für die Impfpflicht.[79]
USA
Seit dem 27. Dezember 2021 schreibt New York City allen 184.000 Unternehmen in ihrem Gebiet unabhängig von ihrer Größe vor, dass die Belegschaft gegen COVID-19 geimpft sein muss. Die Impfung kann nicht durch Tests umgangen werden. Die Regelung wurde wegen der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante in den USA eingeführt.[81]
Die Regierung Biden hatte allen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern vorgeschrieben, ihre Belegschaft impfen oder wöchentlich testen zu lassen. Das betrifft 84 Millionen Menschen. Im Januar 2022 hob der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die Vorschrift jedoch als unzulässig auf, da nach Ansicht des Gerichts eine Kompetenzüberschreitung vorlag. Gleichzeitig bestätigte das Gericht jedoch die Impfpflicht für bestimmte Mitarbeiter in Pflegeheimen und Krankenhäusern.[82]
Übersicht von Impfpflichten nach Ländern
In den meisten Ländern bezieht sich eine Impfpflicht auf Kinder, wobei diese entweder verpflichtend ist (u. a. in den meisten mittel- und südamerikanischen und zentralasiatischen, sowie in einigen afrikanischen und asiatischen Staaten) oder Voraussetzung für den Besuch von Kita oder Schule (u. a. Deutschland, USA, Paraguay, Kolumbien, Honduras, Guyana, Griechenland und Kirgistan).[83] Für Erwachsene gibt es z. B. in Tadschikistan[84] und Turkmenistan[85] eine Impfpflicht gegen COVID-19.
Die Geldstrafen bei einer Impfverweigerung sind von Land zu Land verschieden und liegen zwischen 50 und 2500 Euro.[86] Die Höhe der Geldstrafe beeinflusst, wie stark die Impfraten gesteigert werden:[87][28] Durchschnittlich stieg pro 500 Euro Strafe die Masernimpfrate um 0,8 % an; bei Keuchhusten (Pertussis) stieg sie um 1,1 %.[86]
Land | COVID-19 | Masern | Kinderlähmung | Diphtherie | Hepatitis | Hib | Keuchhusten | Mumps | Pneumokokken | Röteln | Tetanus | Meningokokken | Windpocken | Milzbrand | Grippe | Feigwarzen |
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Belgien | Ja | |||||||||||||||
Deutschland | Soldaten | Ja | Soldaten | Soldaten | Soldaten | Soldaten | ||||||||||
Frankreich[88][89] | Gesundheitsmitarbeiter | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||
Griechenland[90] | Gesundheitsmitarbeiter, Soldaten | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||
Italien[91][92] | Gesundheitsmitarbeiter, Soldaten, Polizisten | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||
Kroatien | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | |||||||
Lettland | Gesundheitsmitarbeiter | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||
Malta | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | |||||||
Neuseeland[93][94] | Gesundheitsmitarbeiter, Soldaten, Polizisten, Gefängnispersonal, Bildungssektor | |||||||||||||||
Polen | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | |||||||
Russland | Einzelhandel, Gesundheitsmitarbeiter, Bildung, Regierung[95] | |||||||||||||||
Saudi-Arabien | Ja[96][97] | Ja | Kinder, Haddsch-Pilger | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Kinder, Haddsch-Pilger | Ja | |||
Slowakei | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | |||||||
Slowenien | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | |||||||
Tschechien[98] | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | |||||||
Ungarn[99] | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | |||||||
Vatikanstadt[100] | Ja | |||||||||||||||
Vereinigtes Königreich | Gesundheitsmitarbeiter | |||||||||||||||
Vereinigte Staaten[101] | Ja | Ja | Ja | 45 Staaten | 46 Staaten | Ja | Ja, außer Iowa | 40 Staaten | Ja | Ja | 33 Staaten | Ja | Soldaten | 6 Staaten | 4 Staaten |
Impfpflicht vor der Einreise
- In Afrika, Südamerika und Asien wird Gelbfieber durch Stechmücken übertragen. Touristen wird eine Impfung in Risikogebieten dringend empfohlen oder ohne Impfung die Einreise verweigert.[102] Eine Liste der Länder, die eine Gelbfieberimpfung nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verlangen, wird von der WHO veröffentlicht.[103]
- In Hongkong ist die Einreise nur für Airline-Personal erlaubt, das gegen COVID-19 geimpft ist.[104]
- In den USA (für Nicht-Staatsbürger), in Australien (nur für Staatsbürger), in der russischen Schwarzmeer-Region Krasnodar und in Brasilien[105] besteht eine Impfpflicht gegen COVID-19.
Arbeitsvertragliche Impfpflicht für Beschäftigte bestimmter Unternehmen
Etliche Fluggesellschaften wie Swiss, Qantas oder United haben über einen Passus im Arbeitsvertrag ihre Mitarbeiter im Flugdienst verpflichtet, vollständig gegen COVID-19 geimpft zu sein. Die Lufthansa hat angekündigt, dies über eine Betriebsvereinbarung ebenfalls erreichen zu wollen.[106]
Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats
Am 27. Januar 2021 wurde die Resolution 2361 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats angenommen. In dieser Resolution beschäftigen sich die Punkte 7.3.1 und 7.3.2 mit möglichem Zwang und Diskriminierung von Menschen, die nicht bereit sind, sich impfen zu lassen[107][108]:
“7. ... The Assembly thus urges member States and the European Union to: ...
7.3. with respect to ensuring a high vaccine uptake: ...
7.3.1. ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one
is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
7.3.2. ensure that no one is discriminated against for not having been vaccinated, due to
possible health risks or not wanting to be vaccinated;”
„7. ... Die Parlamentarische Versammlung drängt die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union dazu: ...
7.3. mit Bezug auf die Sicherung einer hohe Annahme der Impfung: ...
7.3.1. zu sichern, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht verpflichtend ist, und dass niemand unter politischem, sozialem oder anderem Druck steht sich impfen zu lassen, wenn er das nicht wünscht;
7.3.2. zu sichern, dass niemand diskriminiert wird, wenn er nicht geimpft ist, wegen möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen will;“
Die Abstimmung im Europarat über die Resolution 2361 fand am 27. Januar 2021 statt. Das Ergebnis waren 115 Jastimmen, 2 Neinstimmen und 13 Enthaltungen. Alle 15 Abgeordneten der deutschsprachigen Länder stimmten mit "Ja" für die Resolution. Das waren:
- für Deutschland: Norbert Kleinwächter, Frank Schwabe, Andreas Nick, Andrej Hunko, Ulrich Oehme
- für Liechtenstein: Susanne Eberle-Strub
- für Österreich: Petra Bayr, Franz Leonhard Eßl, Reinhold Lopatka
- für die Schweiz: Sibel Arslan, Roland Rino Büchel, Olivier Français, Pierre-Alain Fridez, Marianne Maret, Ada Marra.
Diese 15 Abgeordneten vertraten dabei alle fünf politischen Gruppen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, nämlich: ALDE (3 Abgeordnete), EC/DA (2 Abgeordnete), EPP/CD (4 Abgeordnete), SOC (5 Abgeordnete), UEL (1 Abgeordneter).[110]
Impfpflicht bei Tieren
EU | Innerhalb der EU besteht beim grenzüberschreitenden Verkehr für Hunde, Katzen und Frettchen Impfpflicht gegen Tollwut. Gleiches gilt für den Grenzübertritt zwischen der Schweiz und Norwegen und den EU-Ländern in beide Richtungen. Für die Einreise aus Drittstaaten ist ebenfalls eine Tollwutimpfung erforderlich, in vielen Fällen zusätzliche eine Bestimmung des Tollwut-Antikörper-Titers. |
Deutschland | In Deutschland besteht Impfpflicht für Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit.[111][112] Gegen die Newcastle-Krankheit besteht eine Impfpflicht für Hühner- und Truthühnerbestände.[113] |
Israel | In Israel besteht für Rinder Impfpflicht gegen Botulismus.[114] |
Literatur
- Silvia Klein, Irene Schöneberg, Gérard Krause: Vom Zwang zur Pockenschutzimpfung zum Nationalen Impfplan. In: Bundesgesundheitsblatt. Band 55, 21. Oktober 2012, S. 1512–1523, doi:10.25646/1620.
- Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 27. Januar 2016.
- Rainer Hank: Welche Alternative gibt es zur Impfpflicht? (Januar 2022)
Weblinks
- Übersicht der Impfpläne europäischer Länder (inklusive Pflichtimpfungen) – Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
- Centers for Disease Control and Prevention (USA): Travel Vaccines & Malaria Information, by Country. Vorgeschriebene und empfohlene Impfungen nach Land (englisch)
- Deutscher Ethikrat: Impfen als Pflicht? Stellungnahme vom 27. Juni 2019.
- Sabine Döring: „Moraltheoretisch spricht nichts gegen die Impfpflicht“ In: Philosophie Magazin. 9. August 2021.
- FAZ.net vom 25. Januar 2022: Die Welt kämpft mit der Impfpflicht
Einzelnachweise
- Klaus Schäfer: Impfpflicht # Impfzwang
- § 20i Abs. 1 Satz 3 SGB V). Vgl. Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL) BAnz AT 17. September 2021 B3.
- Elimination der Masern und Röteln in Deutschland. RKI, 23. August 2021.
- Ernst T. Mader: Warum Bayern schon 1807 einmal eine Impfpflicht einführte. In: Augsburger-Allgemeine.de. 19. Juli 2019, abgerufen am 19. Januar 2021.
- Stephan Klenner, Vorbild Reichsimpfgesetz, In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. Februar 2022
- Silvia Klein, Irene Schöneberg, Gérard Krause: Vom Zwang zur Pockenschutzimpfung zum Nationalen Impfplan. In: Bundesgesundheitsblatt. Band 55, 21. Oktober 2012, S. 1512–1523, doi:10.25646/1620.
- Bärbel-Jutta Hess: Seuchengesetzgebung in den deutschen Staaten und im Kaiserreich vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis zum Reichsseuchengesetz 1900. 2009, S. 262–263 (d-nb.info).
- Impfgesetz – Wikisource. Abgerufen am 29. Januar 2021.
- Malte Thießen: Vom immunisierten Volkskörper zum präventiven Selbst. Impfungen als Biopolitik und soziale Praxis vom Kaiserreich zur Bundesrepublik. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Band 61, 2013, S. 35–64 (degruyter.com).
- Malte Thießen: Vorsorge als Ordnung des Sozialen. Impfungen in der Bundesrepublik und der DDR. In: Zeithistorische Forschungen. Band 10, Nr. 3, 2013.
- BVerwGE: Der durch das Impfgesetz vom 8. April 1874 angeordnete Impfzwang ist mit dem Grundgesetz vereinbar. In: Neue Juristische Wochenschrift. Band 9, Az. BVerwG I C 170.56, 14. Juli 1959, S. 78–83 (openjur.de).
- Krankheiten ausrotten: ein „fortlaufender Prozess“. 22. Juli 2020.
- Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) BT-Drs. 19/13452 vom 23. September 2019.
- Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht, rnd.de, 14. November 2019
- Bundestag beschließt Masernschutzgesetz. www.aerzteblatt.de, 14. November 2019
- Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) BT-Drs. 19/13452 vom 23. September 2019, S. 27.
- Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) BT-Drs. 19/13452 vom 23. September 2019, S. 29.
- BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2020, Az. 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20
- BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2020, Aktenzeichen 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20. Randnummer 15. Abgerufen am 24. Juni 2020: „Auf diese Weise könnten auch Personen geschützt werden, die aus medizinischen Gründen selbst nicht geimpft werden können, bei denen aber schwere klinische Verläufe bei einer Infektion drohen.“
- Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches Ärzteblatt: Europäisches Menschenrechtsgericht hält Impfpflicht für rechtens. 8. April 2021, abgerufen am 27. Juli 2021.
- Peter Voitl: Zur Impfpflicht in Europa. In: Monatsschrift Kinderheilkunde. Band 168, Nr. 4, 1. April 2020, S. 294–295, doi:10.1007/s00112-020-00879-y.
- Stephan Liskowsky: "Sozialismus ist die beste Prophylaxe". In: MDR.de. 28. Februar 2020, abgerufen am 20. Mai 2020.
- Rafaela von Bredow, Lukas Eberle, Jan Friedmann, Michael Fröhlingsdorf, Annette Großbongardt, Veronika Hackenbroch, Julia Amalia Heyer, Dietmar Hipp, Julia Koch, Dirk Kurbjuweit, Cornelia Schmergal: Stich fürs Leben. In: Der Spiegel. Nr. 14, 2019, S. 12–19 (online – 30. März 2019).
- Corona-Impfpflicht – ja oder nein? Positionen für und gegen eine Impfpflicht. vgl. beispielsweise Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Dezember 2021.
- wdr.de vom 22. November 2021: Kommt die Corona-Impfpflicht am Ende doch? zitiert Franz Mayer, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bielefeld, es gebe keine "absoluten Schranken gegen eine allgemeine oder partielle Impfpflicht".
- faz.net vom 23. November 2021: Juristen: Impfpflicht „grundsätzlich mit Verfassung vereinbar“ (der Staatsrechtler Ulrich Battis äußerte: „Eine solche allgemeine Impfpflicht ist durchaus vertretbar – und zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen“. Die Verfassung sei in diesem Punkt eindeutig.)
- Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: „Eine Impfpflicht wird es bei der Corona-Schutzimpfung nicht geben. […“] In: www.bmjv.de, 12. November 2020, abgerufen am 30. November 2021.
- Ministerpräsident Günther zeigt sich offen für allgemeine Impfpflicht. In: Spiegel online. 21. November 2021, abgerufen am 24. November 2021.
- Winfried Kretschmann, Markus Söder: Kampf gegen die Pandemie: Die Impfpflicht schützt die Freiheit. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 24. November 2021]).
- Omikron-Variante: Weil fordert allgemeine Impfpflicht. 28. November 2021, abgerufen am 28. November 2021.
- tagesschau.de: Corona in Deutschland: "Werden um Impfpflicht nicht herumkommen". Abgerufen am 2. Dezember 2021.
- Ethikrat soll Stellung nehmen. Kliniken fordern Klarheit bei Impfpflicht. tagesschau.de, 4. Oktober 2021, abgerufen am 6. November 2021.
- Coronavirus: WHO ist gegen allgemeine Impfpflicht. RedaktionsNetzwerk Deutschland, 7. Dezember 2020.
- Kontroverse Impfpflicht-Debatte mit ersten Vorschlägen. bundestag.de, 26. Januar 2022.
- Angela Tesch: Bundestag diskutiert Impfpflicht. tagesschau.de, 26. Januar 2022.
- Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021, BGBl. I S. 5162
- BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 1. bundesverfassungsgericht.de, 10. Februar 2022, abgerufen am 14. Februar 2022.
- Grundlage sind entsprechende Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Ständigen Impfkommission: Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen (2. Dezember 2021). RKI, abgerufen am 9. Dezember 2021.
- STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung. Abgerufen am 9. Dezember 2021.
- COVIMO - COVID-19 Impfquoten-Monitoring in Deutschland. Abgerufen am 9. Dezember 2021.
- BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 2649/21
- Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht“ nach § 20a Infektionsschutzgesetz. BVerfG, Pressemitteilung vom Nr. 12/2022 vom 11. Februar 2022.
- Zögern bei Umsetzung von einrichtungsbezogener Coronaimpfpflicht. Deutsches Ärzteblatt, 7. Februar 2022.
- Debatte nach Union-Vorstoß: Teil-Impfpflicht „kaum umsetzbar“? tagesschau.de, 8. Februar 2022, abgerufen am 9. Februar 2022.
- Entwurf eines „Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2“
- Gesetzentwurf vorgelegt: Abgeordnetengruppe beharrt auf Kontrolle des Impfstatus durch die Kassen. Ärztezeitung, 11. Februar 2022.
- vgl. Almut Cieschinger, Mara Küpper: Kurz erklärt – der Gruppenantrag im Bundestag. Wie die Regierung die Impfpflichtdebatte dem Parlament überlässt. Der Spiegel, 14. Januar 2022.
- Timo Hebeler: Die Einbringung von Gesetzesvorlagen gem. Art. 76 GG. JA 2017, S. 413–418.
- Frank Specht: „Weg aus der Endlos-Einschränkungs-Spirale“: Ampel-Abgeordnete legen Pläne zur Impfpflicht vor. Handelsblatt, 11. Februar 2022.
- Gruppenanträge zur allgemeinen Corona-Impfpflicht: "Werden Ende des ersten Quartals eine Entscheidung treffen". Legal Tribune Online, 11. Februar 2022.
- Gesetz zur allgemeinen Corona-Impfpflicht für Erwachsene: Keine Beugehaft für Impfverweigerer. Interview von Hasso Suliak mit Michael Kubiciel. Legal Tribune Online, 11. Februar 2022.
- fazt.net: Meldung 18. Februar 2:12 Uhr
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen vom 18. Juli 1961, BGBl. I S. 1012
- Entwurf eines Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz) BT-Drs. 1888 vom 27. Mai 1960, S. 23.
- Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) vom 20. Juli 2000, BGBl. I S. 1045
- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) BT-Drs. 14/2530 vom 19. Januar 2000, S. 71.
- Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 27. Januar 2016.
- Fabian-Simon Frielitz, Isabel Viola Wagner, Denis Martin Schewe, Klara Bothe: COVID-19: Wäre eine Impfpflicht rechtlich möglich? Deutsche Medizinische Wochenschrift 2021, S. 206–208.
- Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 27. Januar 2016.
- BVerwG, Beschluss vom 24. September 1969 - 1 WDB 11.68 = BVerwGE 33, 339.
- Duldungspflicht für COVID-19-Schutzimpfung in den Streitkräften. bundeswehr.de, 25. November 2021.
- Interview: Basisimpfschema um COVID-19Coronavirus Disease 2019-Impfung erweitert. bundeswehr.de, 25. November 2021.
- BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 2 WNB 8.20 Rz. 14 f.
- Impfwesen in der Bundeswehr: „Duldungspflicht“ nicht gleich Impfpflicht. Bundesministerium der Verteidigung, Presseinformation vom 19. Januar 2021.
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- Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. (PDF) 23. August 1948, abgerufen am 3. August 2021.
- Gerald Heidegger: Impfpflicht: Warum der Staat eingreift (de) In: news.ORF.at. 20. November 2021. Abgerufen am 20. November 2021.
- Ärztekammer fordert generelle Impfpflicht Abgerufen am 19. November 2021
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- Abstimmung über Impfpflicht in Österreich. Impfpflicht in den USA gekippt. Datenschutz und Impfregister. Legal Tribune Online, 17. Januar 2022.
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- siehe auch sueddeutsche.de vom 1. Februar 2022: War nicht so gemeint (Kommentar)
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- Frauke Steffens: Bidens Impfpflicht verwirrt die Unternehmen. In: FAZ.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. Dezember 2021, abgerufen am 8. Januar 2022.
- US-Supreme-Court stoppt Impfpflicht für große Unternehmen. In: br.de. Bayerischer Rundfunk, 13. Januar 2022, abgerufen am 6. Februar 2022.
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- Hubert Brentrup: Botulismus beim Rind - eine Krankheit mit typischer und atypischer Symptomatik. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, 26. Februar 1999.