Kassenärztliche Bundesvereinigung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die Dachorganisation der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie organisiert die flächendeckende wohnortnahe ambulante Gesundheitsversorgung und vertritt die Interessen der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Sie untersteht der staatlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) | |
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Organisation | Ärztliche Selbstverwaltung |
Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Aufsichtsbehörde | Bundesgesundheitsministerium |
Hauptsitz | Herbert-Lewin-Platz 2 10623 Berlin |
Vorstand | Andreas Gassen, (seit 2014 Vorsitzender, fachärztliche Versorgung) Stephan Hofmeister (seit 2017 stellvertretender Vorstandsvorsitzender, hausärztliche Versorgung) Thomas Kriedel (seit 2017 Vorstandsmitglied) |
Mitglieder | 17 Kassenärztliche Vereinigungen der Länder |
Website | KBV.de |
Ziele
Die KBV organisiert zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die flächendeckende wohnortnahe ambulante Gesundheitsversorgung. Sie stellt sicher, dass die rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten deutschlandweit die gleiche hochwertige medizinische Betreuung erhalten.
Daneben ist ihre Aufgabe vor allem die politische Interessenvertretung der rund 165.000 in Praxen ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene: Wenn es um Gesetzgebungsverfahren oder gesundheitspolitische Entscheidungen auf Bundesebene geht, bringt die KBV die Position der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ein. Genauso sitzt sie bei Verhandlungen zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen und zur Honorierung der Ärzte immer mit am Tisch.
Zu den wichtigsten selbstgesteckten Zielen gehört, die Bedingungen so zu verbessern, dass die Körperschaften den gesetzlichen Auftrag und die Verantwortung auch wirklich übernehmen können, die Versorgung sicherzustellen. Die KBV setzt sich zudem dafür ein, die diagnostische und therapeutische Freiheit wiederherzustellen. Außerdem will die KBV eine angemessene, sichere und nachvollziehbare Vergütung für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten erreichen.[1]
Organisation
Vertreterversammlung
Das höchste Entscheidungsgremium der KBV ist die Vertreterversammlung. Sie hat 60 Mitglieder, die sich aus Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigungen und ehrenamtlichen Ärzten sowie Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zusammensetzen: 24 Fachärzte, 24 Hausärzte, 6 Psychotherapeuten und 6 Mitglieder, die weder Arzt noch Psychotherapeut sind. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen für sechs Jahre gewählt und in die KBV-Vertreterversammlung entsandt.
Die Vertreterversammlung wählt den KBV-Vorstand, der aus einem haus- und einem fachärztlichen Mitglied sowie einem weiteren Mitglied besteht. Die Vorstandsmitglieder dürfen nicht Mitglied der Vertreterversammlung sein.
Die Vertreterversammlung bildet mehrere Ausschüsse, die mit Delegierten besetzt werden.[2]
Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung
- Vorsitzende der Vertreterversammlung: Petra Reis-Berkowicz
- Erste stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung: Barbara Lubisch
- Zweiter stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung: Rolf Englisch
Mitglieder und Ausschüsse der KBV-Vertreterversammlung
- Mitglieder der Vertreterversammlung (15. Amtsperiode)
- Beratender Fachausschuss für die hausärztliche Versorgung
- Beratender Fachausschuss für die fachärztliche Versorgung
- Beratender Fachausschuss für Psychotherapie
- Beratender Fachausschuss für angestellte Ärzte /Psychotherapeuten
- Finanzausschuss
- Koordinierungsausschuss
- Satzungsausschuss
- Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
- Compliance-Ausschuss
Vorstand
Der Vorstand ist das Führungsorgan der KBV. Er entwickelt die gesundheitspolitische und strategische Ausrichtung der Körperschaft und vertritt sie in allen Fragen nach außen und innen.[3]
Am 3. März 2017 sind für die 15. Wahlperiode bzw. sechs Jahre folgende drei Vorstandsmitglieder gewählt worden:
- Andreas Gassen: Vorstandsvorsitzender
- Stephan Hofmeister: stellvertretender Vorstandsvorsitzender
- Thomas Kriedel: Mitglied des Vorstands
Kassenärztliche Vereinigungen
- KV Baden-Württemberg
- KV Bayerns
- KV Berlin
- KV Brandenburg
- KV Bremen
- KV Hamburg
- KV Hessen
- KV Mecklenburg-Vorpommern
- KV Niedersachsen
- KV Nordrhein
- KV Rheinland-Pfalz
- KV Saarland
- KV Sachsen
- KV Sachsen-Anhalt
- KV Schleswig-Holstein
- KV Thüringen
- KV Westfalen-Lippe
Ausschüsse
Die KBV bringt ihre Kompetenz in unterschiedliche Ausschüsse ein und erfüllt damit satzungsgemäße Aufgaben innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung.[4]
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
- Bewertungsausschuss
- Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses
- Erweiterter Bewertungsausschuss
- Bundesschiedsamt
Kooperationen
Die KBV unterhält das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin als gemeinsame Institution mit der Bundesärztekammer. Das Zentralinstitut für die Kassenärztlichen Vereinigungen ist das unabhängige Forschungsinstitut der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen. Gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen betreibt sie die Kooperationsstelle Mammografie.
Bundesarztregister
Die KBV führt das Bundesarztregister, in dem sämtliche Arztregistereinträge aller KVen gespeichert sind.
Aufgaben
Die Hauptaufgaben der KBV lassen sich unter folgenden Stichpunkten zusammenfassen: Interessenvertretung, Sicherstellung und Versorgung.
Interessenvertretung
Die KBV nimmt die Interessen der rund 172.000 freiberuflichen, in Praxen ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten wahr. Sie gibt Ihnen gegenüber Politik und Öffentlichkeit eine Stimme und bringt ihren Sachverstand in die gesundheitspolitische Diskussion ein. Sie setzt sich auf Bundesebene nicht nur dafür ein, dass Freiberuflichkeit, Niederlassungsfreiheit und freie Arztwahl gewahrt bleiben.
Sie kämpft vor allem dafür, die Rahmenbedingungen zu verbessern, um den Beruf wieder attraktiver zu gestalten. Dass die KBV eine Körperschaft ist, macht sie einzigartig unter allen Formen der ärztlichen Interessenvertretung: Keine andere Ärzteorganisation kann einen solchen unmittelbaren Einfluss auf Politik und Gesetzgebung geltend machen.
Die KBV vertritt auf Bundesebene die Rechte der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gegenüber den Krankenkassen (Paragraf 75 Abs. 2 S. 1 SGB V). Die Rechtsprechung leitet daraus ab, dass die KBV kein allgemeinpolitisches Mandat hat (so z. B. der Bundesgerichtshof (BGH) im Beschluss vom 13. Mai 1985, Az. AnwZ (B) 49/84). Anerkannt ist aber, dass sie sich in berufspolitischen Belangen auch gegenüber Politik, dem Gesetzgeber, Berufsverbänden, Industrie und der Öffentlichkeit einsetzt (so Nösser/Schröder, in Heidelberger Kommentar, Mr. 2800, Rn. 27).
Ihren Forderungen für eine angemessene Vergütung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen verleiht die KBV regelmäßig in Verhandlungen mit den Kassen Nachdruck: beim Abschluss von Verträgen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und in Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung, wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss, Bundesschiedsamt und Bewertungsausschuss.
Um die Arbeitsbedingungen von Ärzten und Psychotherapeuten zu verbessern, setzt sie sich dafür ein, Bürokratie im Arztalltag abzubauen und Beruf und Familie besser in Einklang zu bringen.[5]
Sicherstellung
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV sind gesetzlich verpflichtet, die ambulante ärztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten in Deutschland sicherzustellen (sogenannter Sicherstellungsauftrag in Paragraf 75 Abs. 1 SGB V). Dieser gesetzliche Auftrag geht auf intensive Auseinandersetzungen der Ärzteschaft mit den Kassen am Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Ärztliches Ziel waren nicht einfach bessere Arbeitsbedingungen oder Honorarerhöhungen, sondern Kollektivverträge mit den Kassen und die freie Arztwahl für die Versicherten.
Mit dem sogenannten Berliner Abkommen, das 2013 sein hundertjähriges Jubiläum feierte, wurden wesentliche Fortschritte erzielt, die bis heute maßgeblich sind für das Verhältnis von Ärzten und Krankenkassen. Dazu gehört die – wenn damals auch noch eingeschränkte – freie Arztwahl, der verbriefte Anspruch der Ärzte auf eine in Form und Höhe angemessene Entschädigung sowie die Errichtung von Schiedsinstanzen.
Das war die Geburtsstunde der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen, in der sich beide Seiten auf den Grundkonsens einigten, gemeinsam, aber mit jeweils eigenen Zuständigkeiten, für die Versorgung der Patienten geradezustehen. Zwar war die Sicherstellung in dem Abkommen noch nicht ausdrücklich erwähnt, implizit aber darin enthalten. Die Forderung nach einer organisatorischen Gleichstellung der Ärzte mit den Krankenkassen mündete schließlich in die Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Der historische Kompromiss von damals lautete: Die ärztliche Selbstverwaltung, in Gestalt der Kassenärztlichen Vereinigungen, handelt gesamthaft die Verträge mit den Krankenkassen aus. Ziel war es, den einzelnen Arzt aus der direkten individuellen Abhängigkeit und damit von der Willkür der Kassen zu befreien.
Denn die Ärzte, die am Gängelband der Kassen hingen, waren nicht mehr in der Lage, ihre Praxen wirtschaftlich zu führen. Im Gegenzug für den Kollektivvertrag hatten die Kassenärztlichen Vereinigungen gegenüber den Krankenkassen die Versorgung der Versicherten zu gewähren, sprich diese sicherzustellen. Dafür verzichteten die Ärzte fortan auf das Streikrecht – allerdings mit der Garantie auf eine angemessene Kompensation.
Das, wofür die Ärzte damals gekämpft haben und was sie mit Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen bekommen haben, ist unter den heutigen Bedingungen jedoch nicht mehr der Sicherstellungsauftrag, den sie damals übernommen haben. Die Erosion des Sicherstellungsauftrages verlief über lange Zeit in kleinen, teils fast unmerklichen Schritten. Die KBV streitet auf vielen Themenfeldern dafür, die Bedingungen des früheren Konsenses wieder herzustellen.[6]
Versorgung
Die KBV organisiert und verbessert stetig die ambulante vertragsärztliche Versorgung.
Für die Patienten ist es wichtig, in der Nähe ihres Wohnortes Ärzte erreichen zu können. Um flächendeckend einen guten Zugang zu gewährleisten, regelt die Bedarfsplanung, wie viele Ärzte pro Einwohner für welche der einzelnen Fachgruppen sinnvoll sind.
Die Bedarfsplanung wird von der KBV mit den Kassen im Gemeinsamen Bundesausschuss in einer Richtlinie geregelt. Die Bedarfsplanungs-Richtlinie beschreibt eine vollumfängliche funktionale Planungssystematik, die regionalen Abweichungsmöglichkeiten Raum lässt.
Im Gemeinsamen Bundesausschuss ist die KBV an der Bewertung des Nutzens neuer Arzneimittel und Leistungen beteiligt. Dadurch können die gesetzlichen Krankenkassen beispielsweise eine neue Behandlungsmöglichkeit in ihr Leistungsspektrum aufnehmen.
Ein wesentliches Instrument zur Gestaltung sind Verträge wie der Bundesmantelvertrag und auch Verträge mit besonderen Kostenträgern (wie Unfallversicherungsträger, Postbeamtenkrankenkasse, Bundeswehr, Bundespolizei). Hinzu kommen Rahmenempfehlungen für dreiseitige Verträge zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Vertragsärzten, Vereinbarungen über den Datenaustausch zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen sowie Vereinbarungen einheitlicher Qualifikationserfordernisse für ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
Die Vertragswerkstatt der KBV entwickelt Vorlagen, welche die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen regional umsetzen können: Für bestimmte Krankheitsbilder können so die Behandlung besser koordiniert und eine engere vertrauensvolle Beziehung zwischen Ärzten und Patienten gefördert werden.
Die KBV unterhält zusammen mit den KVen das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung der Bundesrepublik Deutschland, das das ZI-Praxis-Panel erhebt, eine betriebswirtschaftliche Befragung von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten.
Auch die Versorgungsforschung spielt eine immer wichtigere Rolle, um Handlungsbedarf zu erkennen. Die KBV und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) haben beispielsweise eine öffentliche Internetplattform www.versorgungsatlas.de erstellt. Ärzte, Wissenschaftler, gesundheitspolitische Akteure und die interessierte Öffentlichkeit erhalten hier Einblick in wissenschaftliche Ergebnisse, die hier alltagstauglich dargestellt werden. Regionale Unterschiede bei Inanspruchnahme und Qualität der vertragsärztlichen Versorgung werden hier erkennbar.[7]
Unter den Kassenärztlichen Vereinigungen nimmt die KBV den Fremdkassenzahlungsausgleich vor. Ab dem Jahr 2012 veröffentlicht die KBV einen quartalsweisen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung.
Die KBV führt eine Abrechnungsstatistik. Mit Einführung der EDV-Abrechnung 1988 hat die KBV die Aufgabe, das Datenformat für die Übermittlung der Abrechnungsdaten von Arztpraxen und Kliniken zur KV zu definieren (xDT). Durch Vorgabe der Richtlinien für die Abrechnungs-Software und Ausübung des Software-Zulassungsverfahrens führt die KBV die Kontrolle über die Korrektheit der ärztlichen Abrechnung aus.
Außerdem organisiert die KBV das Formularwesen der Vertragsärzte. Diese Formulare werden hier als Muster bezeichnet. Sie tragen die Nummern von 1 (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bis 70A ("Nachbehandlung zur künstlichen Befruchtung"). Einige dieser Formblätter finden auch bei Privatpatienten Verwendung.
Kampagnen
Rufnummer 116117
Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wurde die Rufnummer 116117 für einen „Bereitschaftsdienst für ärztliche Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen“ zugeteilt. Unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116117 („elf 6 elf 7“, die Elfen, die helfen) können sich Anrufer in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Fällen außerhalb der normalen Praxiszeiten an einen allgemeinmedizinischen Bereitschaftsarzt in ihrer Umgebung vermitteln lassen. Die Rufnummer ist aus dem Festnetz sowie allen Mobilfunknetzen kostenlos erreichbar. Die Freischaltung erfolgte am 16. April 2012.[8]
Impfterminservice
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Sachsen-Anhalt und in Westfalen-Lippe organisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung seit Anfang 2021 die Terminbuchung für die Covid-19-Impfungen in den zentralen und Kreis-Impfzentren dieser Gebiete. Der Zugang zu der Terminvergabe erfolgt über die Rufnummer 116 117 oder über eine Internetseite.[9]
„Lass dich nieder!“
Mit der Nachwuchsoffensive „Lass dich nieder!“ wollen die KBV und die Kassenärztliche Vereinigungen junge Mediziner von dem Weg in die Niederlassung überzeugen. Die Kampagnengesichter auf Großflächenplakaten und Online-Banner sind selbst angehenden Ärzte. Sie wollen andere Medizinstudierende und Ärzte in der Facharztausbildung motivieren, sich später niederzulassen. Hintergrund der Kampagne ist der Ärztemangel, der in einigen Regionen Deutschlands schon heute zu spüren ist. Vor allem niedergelassene Ärzte im hausärztlichen Bereich haben Schwierigkeiten, einen Nachfolger zu finden.[10]
Historie
Die Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen geht zurück auf eine Notverordnung des Reichspräsidenten im Jahre 1931, welche die Arbeitskämpfe zwischen Ärzten und Krankenkassen schlichten sollte. Sie hatte die endgültige Ablösung des Einzelvertragssystems, in dem jeder Arzt einzeln Abrechnungsverträge mit den Krankenkassen schloss, zur Folge und führte zur Errichtung eines Systems von regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen.
Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wurden die gerade erst gegründeten regionalen Organisationen in der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands (KVD) gleichgeschaltet.[11][12] Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wurde 1955 als Rechtsnachfolgerin der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands gegründet.
Zur Aufarbeitung der Rolle der Ärzteschaft im Nationalsozialismus beteiligt sich die KBV an einem Forschungspreis, den sie zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Bundesärztekammer (BÄK) ausschreibt.
Das Forschungsprojekt „KBV übernimmt Verantwortung“, in Zusammenarbeit mit Samuel Salzborn von der Technischen Universität Berlin, beschäftigt sich mit der Rolle der Vorgängerorganisation der KBV, der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands (KVD), während der Zeit des Nazi-Terrors zwischen 1933 und 1945.[13]
Kritik
Pensionsaffäre
2016 hatte das Bundesgesundheitsministerium die KBV ultimativ aufgefordert, rechtswidrige Pensionszahlungen und Immobiliengeschäfte rückgängig zu machen und mit Zwangsverwaltung gedroht. Im Mai 2016 beschloss die Vertreterversammlung hohe Pensionszahlungen vom ehemaligen Vorstand Andreas Köhler zurückzufordern, ebenso Ruhestandszahlungen an weitere frühere Beschäftigte. Das Ministerium von Gesundheitsminister Hermann Gröhe beanstandete auch die rechtswidrige Finanzierung von KBV-Immobilien in Berlin.[14]
Literatur
- Jutta Hoffritz: KBV – Kassieren, Bestimmen, Verarzten. In: Die Zeit, Nr. 15/2003.
Weblinks
- Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Abgerufen am 3. Februar 2021
- Rubrik KBV im Deutschen Ärzteblatt
- Untreue-Verdacht bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. rbb-online.de vom 2. Februar 2016
- Gerhard Schröder: Es droht die Zwangsverwaltung. Deutschlandfunk, abgerufen am 23. Mai 2016.
- Zimmer Eins – das Patientenmagazin der KBV, Einzelausgaben online abrufbar (PDF, barrierefrei)
- KBV Klartext - Das gesundheitspolitische Magazin der KBV Abgerufen am 3. Februar 2021
- Video-Kanal der KBV auf Youtube
- Twitter-Kanal KBV4U Abgerufen am 3. Februar 2021
- App KBV2GO! Abgerufen am 3. Februar 2021
- 116117-App Abgerufen am 3. Februar 2021
Einzelnachweise
- KBV: Ziele. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- KBV: Vertreterversammlung. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- KBV: Vorstand. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- KBV: Ausschüsse. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- KBV: Interessensvertretung. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- KBV: Sicherstellung. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- KBV: Versorgung. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- KBV: 116117 Website des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- Zugangsportal impfterminservice.de für die Impftermin-Buchung.
- KBV: Lass Dich Nieder. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- R. Schwoch, J. Hahn (2005) Anpassung und Ausschaltung – Die Berliner Kassenärztliche Vereinigung im Nationalsozialismus. (Memento vom 18. Mai 2007 im Internet Archive) Forschungsprojekt der Uni Hamburg mit Unterstützung von BÄK, KBV, KV Berlin.
- KV Sachsen-Anhalt (2006) Historie der Kassenärztlichen Vereinigungen.
- KBV: Historie. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
- Kassenarzt-Vereinigung entgeht Zwangsverwaltung (Memento vom 18. Mai 2007 im Internet Archive)