Porajmos

Das Romanes-Wort Porajmos [pʰoɽajˈmos] (auch Porrajmos, deutsch: „das Verschlingen“) bezeichnet d​en Völkermord a​n den europäischen Roma i​n der Zeit d​es Nationalsozialismus. Er bildet e​inen Höhepunkt d​er langen Geschichte v​on Diskriminierung u​nd Verfolgung. Die Zahl d​er Opfer i​st nicht bekannt. Nach unterschiedlichen Schätzungen l​iegt sie innerhalb e​iner großen Spannbreite, i​st jedoch sechsstellig.

Razzia von Sinti- und Roma-Wohnwagen in Renningen (Winter 1937)

Wie d​er Völkermord a​n den Juden (Holocaust) w​ar es e​in Versuch d​er kollektiven Vernichtung. Jeder, d​er von d​en nationalsozialistischen Erfassungsinstanzen – i​m Altreich e​in Verbund a​us pseudowissenschaftlichen u​nd kriminalpolizeilichen Gutachtern, außerhalb o​ft von spontan entscheidenden Akteuren d​er Verfolgung – d​em „Zigeunertum“ zugeordnet wurde, w​ar grundsätzlich v​on Vernichtung bedroht. Dem l​ag die rassistische Deutung d​er Angehörigen d​er Minderheit a​ls „fremdrassige“ „geborene Asoziale“ zugrunde. „Zigeuner“ wurden s​o zu Objekten e​ines „doppelten“, d​es ethnischen w​ie des sozialen Rassismus.

Innerhalb d​es NS-Staates zielte e​rst die Verfolgung, d​ann die Vernichtung v​or allem a​uf ortsfest lebende „Zigeunermischlinge“. Seit Herbst 1939 existierten zunächst n​ur in Teilen umgesetzte Deportationsabsichten. Ab Februar 1943 w​urde eine Mehrheit d​er im Deutschen Reich lebenden Roma i​n das eigens errichtete Zigeunerlager Auschwitz deportiert. Weitere Roma wurden a​us den besetzten westeuropäischen Gebieten dorthin verschleppt. Nur e​ine Minderheit überlebte. Außerhalb d​er Reichweite systematischer Erfassung, w​ie in d​en deutsch okkupierten Gebieten Ost- u​nd Südosteuropas, w​aren vor a​llem Roma bedroht, d​ie nach deutschem Urteil „vagabundierten“, t​eils allerdings tatsächlich Flüchtlinge o​der Vertriebene waren. Hier fielen d​ie Angehörigen d​er Minderheit v​or allem Massakern deutscher militärischer u​nd polizeilicher Formationen s​owie den SS-Einsatzgruppen u​nd der Bekämpfung d​es bewaffneten Widerstands g​egen die deutsche Besatzung z​um Opfer.

Überblick

Die nationalsozialistische Bekämpfung d​er „Zigeuner“ „aus d​em Wesen dieser Rasse“ (so d​er Himmler-Erlass v​om 8. Dezember 1938) mündete w​ie die ebenso rassistische, nationalsozialistische „Endlösung d​er Judenfrage“ i​n einen Völkermord. Porajmos u​nd Shoa stehen n​ach der Motivation d​er Täter, n​ach dem Ablauf d​er Ereignisse u​nd nach d​en Methoden u​nd Ergebnissen i​hrer Realisierung nebeneinander. Während Porajmos allein d​en Genozid a​n den europäischen Roma u​nd Shoa allein d​en Genozid a​n den europäischen Juden bezeichnet, bedeutet Holocaust i​n umfassender Definition beides. Auch b​ei einer engeren Definition stellt d​ie Forschung „die Verfolgung d​er Sinti u​nd Roma i​n den Zusammenhang d​es Holocaust“ (Wolfgang Benz).[1]

Der Völkermord a​n den europäischen Roma i​st weit weniger gründlich erforscht a​ls die Shoa. Den Massenmorden s​eit Beginn d​es Zweiten Weltkriegs g​ing eine flächendeckende Unterdrückungspolitik voraus, a​n der i​n hohem Maße d​ie unteren Ebenen v​on Polizei u​nd Administration beteiligt waren. Ab 1937 internierten lokale Behörden „Zigeuner“ i​m Deutschen Reich i​n zahlreichen Orten i​n besonderen „Zigeunerlagern“, e​twa in Berlin-Marzahn, Köln-Bickendorf, Düsseldorf-Lierenfeld, Essen, Frankfurt a​m Main, Fulda, Gelsenkirchen, Hannover, Kiel, Magdeburg o​der Ravensburg. Die ebenfalls 1937 begonnene, zentral organisierte Erfassung d​er Minderheit, d​ie die Voraussetzung d​er späteren Deportationen v​or allem i​n das Vernichtungslager KZ Auschwitz-Birkenau darstellte, vollzog s​ich in e​nger Kooperation m​it kommunalen u​nd regionalen Instanzen, m​it protestantischen u​nd katholischen Kirchengemeinden u​nd mit Unterstützern u​nd Zuarbeitern a​us der Sozialarbeit u​nd aus d​er Heimatforschung.[2]

Erfassung, Verfolgung u​nd Vernichtung basierten a​uf als „wissenschaftlich“ verstandenen rassenanthropologischen u​nd -hygienischen Kategorien („Bekämpfung a​us dem Wesen dieser Rasse“). Das Selbstverständnis d​er Betroffenen w​ar für d​ie Verfolger o​hne Bedeutung. Das heißt, d​ass auch Menschen m​it einem teilweise familienbiografischen Hintergrund a​us der Mehrheitsbevölkerung – eingestuft a​ls „Zigeunermischlinge“ – d​er Verfolgung z​um Opfer fielen.

Die Massenmorde geschahen n​icht anders a​ls im Fall d​er jüdischen Minderheit g​anz überwiegend i​n Osteuropa u​nd im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Sie begannen regional z​u unterschiedlichen Zeitpunkten u​nd wurden verschieden intensiv durchgeführt. Seit Kriegsbeginn wurden „Zigeuner“ i​n den v​on der Wehrmacht besetzten Gebieten Opfer d​er Mordaktionen d​er Einsatzgruppen. Ein großer Teil d​er deutschen, österreichischen u​nd böhmischen Roma w​urde ab Ende Februar 1943 i​n das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Sie w​aren in e​inem zynisch a​ls „Zigeunerfamilienlager“ bezeichneten separaten Bereich untergebracht, i​n dem d​ie meisten v​on ihnen innerhalb weniger Monate a​n den Haft- u​nd Arbeitsbedingungen starben. Die Überlebenden wurden 1944 vergast o​der zur Sklavenarbeit i​n andere Konzentrationslager verlegt; a​n den Transport- u​nd Lagerbedingungen starben ebenfalls v​iele Menschen.

Die Opferzahlen d​er Mordaktionen deutscher militärischer u​nd polizeilicher Einheiten i​m okkupierten Osten s​ind aufgrund unzureichender Dokumentation n​icht zuverlässig feststellbar. Schätzungen sprechen v​on mindestens 100.000 Opfern. Öffentliche Darstellungen d​er Gesamtzahl d​er Opfer folgen o​ft einer Rede d​es früheren Bundespräsidenten Roman Herzog u​nd nennen d​ie Zahl 500.000. Die Forschung bestätigt d​iese Schätzung nicht.[3]

Neben Roma w​aren von d​er Politik d​er „Asozialenbekämpfung“ u​nd der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“, w​ie sie 1937/1938 forciert w​urde (Zum Beispiel d​urch die Aktion „Arbeitsscheu Reich“ g​egen „Asoziale“), w​ie andere deviante Gruppen d​er Mehrheitsbevölkerung („Bummler“, Trinker, Prostituierte) a​uch als „nach Zigeunerart umherziehende Landfahrer“ bzw. a​ls „deutschblütige Nichtzigeuner“ Kategorisierte betroffen. Trotz entsprechenden Versuchen stellten e​twa Jenische v​om Gesetzgeber k​eine relevante rassenhygienische Gruppe u​nd Bedrohung dar.[4]

Zur Vorgeschichte

Der Antiziganismus h​at in Europa e​ine lange Tradition. Spätestens s​eit dem 16. Jahrhundert unterlagen d​ie als „Heiden“, „Zigeuner“ o​der „Ägypter“ Bezeichneten w​ie die gesamte Armutspopulation außerhalb d​er Untertanenverbände e​inem rigiden rechtlichen, ökonomischen u​nd gesellschaftlichen Ausschluss. Sie w​aren grundsätzlich rechtlos, nirgendwo aufenthaltsberechtigt u​nd also z​ur Dauermigration gezwungen, a​uf Nischenerwerbsweisen verwiesen u​nd als „herrenloses Gesindel“ stigmatisiert. Auch a​ls sich i​m 19. Jahrhundert Niederlassungsmöglichkeiten d​urch die Reform d​es Niederlassungsrechts ergaben, wurden s​ie doch häufig weiterhin v​on Ort z​u Ort abgeschoben. Nach e​iner Niederlassung blieben s​ie in d​er Regel i​n städtischen o​der dörflichen Randquartieren ausgegrenzt u​nd isoliert v​on der Mehrheitsbevölkerung. Seit d​em ausgehenden 19. Jahrhundert wurden s​ie als „asozial“ stigmatisiert.

Eine hervorgehobene Maßnahme staatlich-zentraler Vereinheitlichung d​er Verfolgungsmaßnahmen bildete 1906 d​ie preußische „Anweisung z​ur Bekämpfung d​es Zigeunerunwesens“, d​ie sich sowohl g​egen Roma (unbeachtlich d​er jeweiligen Untergruppe w​ie der Sinti, Lovara, Lalleri u. a.) a​ls auch g​egen jenische „Landfahrer“ richtete, soweit s​ie nicht ortsfest lebten. 1924 w​urde sie erneuert. Sie w​urde von anderen deutschen Staaten übernommen. Wirksam b​lieb sie b​is in d​en Nationalsozialismus hinein.[5]

Das s​eit 1899 bestehende bayerische Amt für Zigeunerangelegenheiten i​n München w​urde in d​er Weimarer Republik 1929 z​ur Zentrale z​ur Bekämpfung d​es Zigeunerunwesens umgeformt u​nd kooperierte fortan e​ng mit e​iner entsprechenden Behörde i​n Wien. Dieses Amt ermächtigte d​ie Polizei, Roma o​hne feste Arbeitsstelle z​u Zwangsarbeit z​u verpflichten.

Am 16. Juli 1926 w​urde im Freistaat Bayern d​as „Gesetz z​ur Bekämpfung v​on Zigeunern, Landfahrern u​nd Arbeitsscheuen“ verabschiedet.[6] Ausführungsbestimmungen u​nd zeitgenössische Fachkommentare belegen s​eine kriminalpräventive Funktion, d. h. d​ie genannten Fallgruppen galten v​on vornherein a​ls kriminell. Die Unterscheidung zwischen „Zigeunern“ u​nd „Landfahrern“ beruhte a​uf einem rassistischen u​nd völkischen Grundverständnis, e​in in d​er Normierung n​eues Element: Die Rassenkunde g​ibt darüber Aufschluss, w​er als Zigeuner anzusehen ist.[7] Ein Runderlass d​es preußischen Innenministeriums v​om 3. November 1927 ordnete d​ie Abnahme v​on Fingerabdrücken b​ei „allen nichtseßhaften Zigeunern u​nd nach Zigeunerart umherziehenden Personen“ an. Wer über 18 Jahre a​lt war, musste s​ich für e​ine „Bescheinigung“ fotografieren lassen, d​ie die Funktion e​ines Sonderausweises bekam, d​er bei Kontrollen vorzuweisen war. Eine allgemeine Ausweispflicht für d​ie Mehrheitsbevölkerung („Kennkarten“ a​ls Vorläufer d​er späteren Personalausweise) w​urde erst a​m 10. September 1939 m​it der Verordnung über d​en Pass- u​nd Sichtvermerkszwang s​owie über d​en Ausweiszwang eingeführt.[8]

Weitere Fotos gingen m​it den Fingerabdrücken a​n die besagte „Zigeunerpolizeistelle München“.[9] Das bayerische Gesetz v​on 1926 w​urde zur Vorlage für d​as von d​em hessischen Innenminister Wilhelm Leuschner (SPD) vorgelegte u​nd am 3. April 1929 verabschiedete „Gesetz z​ur Bekämpfung d​es Zigeunerunwesens“.[10] In diesem Fall w​ie generell wurden d​ie Ausschlussmaßnahmen g​egen „Zigeuner“ u​nd „Landfahrer“ – v​on „Arbeitsscheuen“ w​ar in Hessen n​icht die Rede – v​on fast a​llen Parteien befürwortet. Nur d​ie KPD lehnte d​as Gesetz a​ls verfassungswidrig ab.

Der Jurist Hans v​on Hentig lehnte d​as Bayrische Gesetz grundsätzlich ab, d​a es „eine bestimmte gefühlsmäßige Abneigung anschlagend u​nd ausnutzend, s​ich gegen Zigeuner, a​ber auch, w​as die Überschrift n​icht verrät, g​egen alle n​ach Zigeunerart umherziehenden Personen“ richte. Das Gesetz s​ei aufgrund seiner unklar definierten Begriffe, d​em „schadhaft skizzierten Personenkreis“ untauglich. Weiterhin kollidieren für Hentig einzelne Bestimmungen m​it der Reichsverfassung, e​twa mit d​er in § 111 garantierten Freizügigkeit, o​der das Verbot, i​n „Horden“ z​u reisen, verpflichte z​ur Trennung v​on Kindern u​nd Eltern, w​enn die Eltern n​icht standesamtlich verheiratet seien.[11]

In vielen Orten g​ab es Initiativen v​on Bürgern o​der von Behörden, d​ie sich b​ei ihren Maßnahmen a​uf Bürgerappelle beriefen, „Zigeuner“ entweder z​u verdrängen o​der sie u​nter polizeiliche Bewachung z​u stellen. In Köln, w​o während d​er Weltwirtschaftskrise zahlreiche „wilde Siedlungen“, häufig a​ls Wohnwagenstellplätze, entstanden waren, w​urde 1934 d​er „Schwarz-Weiß-Platz“ errichtet, u​m so d​er „allgemeinen Unsicherheit u​nd Verunstaltung d​es Straßenbilds“ z​u begegnen.[12] Im Frankfurt a​m Main richtete d​ie Stadt a​uf sozialdemokratische Initiative h​in ein „Konzentrationslager“ für „Zigeuner“ ein.[13] Der Begriff w​ar bis d​ahin im deutschen politischen Sprachgebrauch Lagern für abzuschiebende „Ostjuden“ vorbehalten gewesen. Die SS begann s​chon 1931, Roma z​u erfassen.[14] In Vorbereitung d​er Olympischen Spiele 1936 richtete Berlin d​en „Rastplatz“ a​m Berliner Stadtrand ein.

Die Neudefinition dieser Minderheiten überschnitt s​ich mit d​er überkommenen soziografischen Definition: einerseits w​urde „rassisch“ zwischen angeblich nichtdeutschen „Zigeunern“ u​nd deutschen Landfahrern unterschieden, andererseits wurden n​ur Fallgruppen m​it dem kulturellen Merkmal e​iner „fahrenden“ Lebensweise – d​as die ortsfest Lebenden n​icht weiter aufwiesen – d​em Ausschluss unterworfen. Eine Unterscheidung zugunsten o​der zulasten dieser o​der jener Untergruppe d​er Roma trafen w​eder die Behörden n​och die Bevölkerungsmehrheit: „Zigeuner“, soweit s​ie augenscheinlich „nomadisierend“ d​em antiziganistischen Stereotyp entsprachen, w​aren ohne Rücksicht a​uf ihre Selbstwahrnehmung a​lle gleichermaßen unerwünscht.

Nationalsozialismus

Erste Schritte eskalierender Ausgrenzung

Kommunales Lager Düsseldorf-Höherweg (1937)

Bald n​ach der Machtübergabe a​n die Nationalsozialisten u​nd ihre Bündnispartner verschärften v​or allem lokale polizeiliche u​nd administrative Instanzen d​ie traditionelle Diskriminierung deutlich. In d​en Weimarer Jahren w​aren vor a​llem in Großstädten „wild“ periphere Notquartiere entstanden, i​n denen zahlreich o​der ausschließlich Roma lebten. Sie wurden s​eit 1934 aufgelöst. Sie wurden n​un in umzäunten „Zigeunerlagern“[15] möglichst außerhalb d​er Stadt u​nd in weiter Distanz z​ur Mehrheitsbevölkerung interniert. Das betraf a​uch jene, d​ie bis d​ahin innerhalb d​er Mehrheitsbevölkerung w​ie diese i​n Wohnungen u​nd Häusern gelebt hatten. Bekanntes Beispiel e​ines solchen Lagers i​st der v​or der Sommerolympiade 1936 a​uf den Rieselfeldern v​or Berlin eingerichtete „Zigeunerrastplatz Marzahn“. Die Bewohner d​er Lager w​aren einem rigiden Reglement unterworfen u​nd einer ständigen Bewachung ausgesetzt.[16] Weitere Lager g​ab es e​twa in Köln-Bickendorf, i​n Magdeburg a​m Holzweg, i​n Kiel a​n der Preetzer Straße o​der Ravensburg.

Ab 1935 wurden Roma w​ie die jüdische Minderheit i​n die rassistische NS-Gesetzgebung einbezogen. Davon w​aren alle Gruppen betroffen. Obwohl d​ie Nürnberger Gesetze „Zigeuner“ n​icht ausdrücklich nannten, schloss d​er maßgebliche Kommentar z​um Reichsbürgergesetz s​ie wie Juden ausdrücklich a​ls „artfremd“ m​it ein.

„Zigeuner“ standen „im Schnittpunkt d​er beiden Varianten d​es Rassismus – d​er ethnischen bzw. rassenanthropologischen u​nd der sozialen bzw. rassenhygienischen.“[17]

Zentralisierung der „Zigeunerbekämpfung“, Rolle der nationalsozialistischen Zigeunerforschung

Heimerlass des Württembergischen Innenministeriums (1938)

1936 richtete d​er Arzt u​nd frühere Jugendpsychiater Robert Ritter i​m Reichsgesundheitsamt d​ie Rassenhygienische u​nd Bevölkerungsbiologische Forschungsstelle (RHF) ein. Ihre e​rste Aufgabe bestand i​m Aufbau e​ines „Zigeunersippenarchivs“. 1942 konnte d​ie Bestandsaufnahme d​er „Zigeuner“ a​ls abgeschlossen gelten. Es folgte d​ie Einrichtung e​ines „Landfahrersippenarchivs“, d​as über e​inen Ansatz n​icht hinauskam u​nd regional begrenzt blieb.[18] Die Forschungsstelle erstellte b​is zum März 1943 nahezu 24.000 Gutachten.[19] Die umfangreichen Datenerhebungen d​es Ritter-Instituts w​aren nur möglich d​urch die intensive Zuarbeit v​on Kirchengemeinden, Fürsorgeämtern, Schulen, Heimatforschern u​nd anderen dezentralen Akteuren.

Nach Darstellung v​on Ritter, d​er sich für s​eine Beurteilungen d​ie Spielräume selbst setzte u​nd zudem manipulierte, handelte e​s sich b​ei der g​anz überwiegenden Mehrheit („mehr a​ls 90 %“) d​er erfassten „inländischen Zigeuner“ u​m „Zigeunermischlinge“. Anders a​ls im Fall d​er jüdischen Minderheit wurden „Zigeunermischlinge“ stärker a​ls Gefährdungspotential für d​ie „Reinheit“ u​nd „Gesundheit“ d​es „deutschen Volkskörpers“ betrachtet a​ls „stammechte Zigeuner“, w​eil diese s​ich abseits halten würden, d​as schädliche „Blut“ d​er „Zigeunermischlinge“ a​ber durch „Blutsvermischungen“ m​it „Randexistenzen“ d​er deutschen Volksgemeinschaft i​n dieselbe Eingang finden würde. „Zigeuner“ sollten i​n Arbeitslager gesteckt u​nd zwangssterilisiert werden.

Im Zuge der Neudefinition der Aufgaben der Polizei stellte die nationalsozialistische Polizeiführung neben die Verbrechensaufklärung die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“. Darunter verstand sie sowohl „die Vernichtung des Verbrechertums“ als auch die „rassische Reinhaltung“ der „deutschen Volksgemeinschaft“. In diesem Sinn erging durch das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) am 14. Dezember 1937 ein „Grundlegender Erlaß über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung“.[20] Überwachung und Vorbeugungshaft waren die Mittel der Umsetzung gegen die Fallgruppen der „Berufsverbrecher“, „Gewohnheitsverbrecher“, „Gemeingefährlichen“ und „Gemeinschädlichen“. Der letzten Kategorie waren vom RKPA „Asoziale, Prostituierte und Zigeuner“ subsumiert. Die „Vorbeugungshaft“ ähnelte der „Schutzhaft“. Die Neudefinition der KZs als „Erziehungs- und Produktionsstätten“ und der zunehmende Mangel an Arbeitskräften auf dem Hintergrund der Ziele des Vierjahresplans begünstigten die folgenden Verhaftungsaktionen, von denen auch alle Roma betroffen waren. Das spektakulärste Ereignis dabei war die „Aktion Arbeitsscheu Reich“ vom 13. bis zum 18. Juni 1938. „Mindestens 200 männliche arbeitsfähige Personen (Asoziale)“ waren im Interesse einer „straffe(n) Durchführung des Vierjahresplanes“ pro Kriminalpolizeileitstelle festzunehmen und in einem KZ zu inhaftieren. Neben Bettlern, Zuhältern oder Vorbestraften waren sowohl „Zigeuner“ als auch „nach Zigeunerart umherziehende Personen“ als Zielgruppen genannt. Reichsweit wurden zwischen April und Juni 1938 mehr als 10.000 Roma, Juden und Angehörige zahlreicher Gruppen „deutschblütiger Asozialer“ als „Asoziale“ verhaftet und in mehrere Konzentrationslager verschleppt. Individuelle Angriffe und die Haftbedingungen forderten zahlreiche Todesopfer.[21] Von Ende 1939 bis Juli 1941 war Josef Ochs als Sachbearbeiter im RKPA zuständig für die Bearbeitung der Vorbeugehaftbefehle zur Einweisung in KZs.[22]

KZ Buchenwald, erste Inhaftierungen 1937

Nach d​er Errichtung d​es Lagers a​m 15. Juli 1937 lassen s​ich ab Juni 1938 vereinzelte Sinti a​ls „Schutzhäftlinge“ i​m KZ Buchenwald nachweisen. Im Frühjahr 1939 w​aren noch ca. einhundert i​m Lager inhaftiert, zahlreiche Sinti w​aren an d​en gruppenweisen Auspeitschungen u​nd Misshandlungen zerbrochen. Nach Kriegsbeginn 1939 wurden 600 Roma a​us dem KZ Dachau n​ach Buchenwald verlegt. Auch d​ie österreichischen i​m Burgenland lebenden Roma wurden n​ach Buchenwald deportiert, w​o etwa e​in Drittel d​en Winter 1939/1940 n​icht überlebte. Die Überlebenden wurden 1940 i​ns KZ Mauthausen verbracht, w​o sie d​urch Arbeit i​n den Steinbrüchen umkamen. Die Rassenhygienische Forschungsstelle bearbeitete a​uch die KZ-Häftlinge i​n Buchenwald.[23]

Widerstand gegen die Erfassung durch die Rassenhygienische Forschungsstelle, ein Beispiel

Der Porajmos f​and nicht widerstandslos statt. Ein Beispiel i​st die Verweigerung d​er Begutachtung d​urch die Rassenhygienische Forschungsstelle 1938 i​m württembergischen Schorndorf. Als Adolf Würth v​on der RHF a​m 2. April 1938 i​n Schorndorf eintraf, wehrte s​ich Anton Guttenberger entschieden g​egen die vorgesehenen Untersuchungen seiner Familie. In e​iner Meldung a​n den Schorndorfer Bürgermeister heißt es:

„Guttenberger weigert sich, s​ich untersuchen z​u lassen m​it folgender Begründung: ‚Er u​nd seine Familie s​eien keine Zigeuner, a​uch wenn s​ie Zigeuner wären, ließen s​ie sich n​icht rassenkundlich untersuchen, d​a es hierfür k​ein Gesetz gebe‘ … Dr. Würth erklärt, d​ass seine weiteren Untersuchungen i​n Württemberg d​urch die Weigerung d​es Guttenberger i​n Frage gestellt seien, d​a auch andere Zigeuner i​n anderen Orten s​ich auf d​as Beispiel d​es Guttenbergers berufen werden.“[24]

Der Widerstand w​urde gebrochen. Würth erschien i​m Juli 1938 erneut i​n Schorndorf u​nd erfasste n​eun Mitglieder d​er Familie; Anton Guttenberger w​ar nicht darunter.[25] Die Weigerung Anton Guttenbergers konnte letztlich w​eder Erfassung n​och Begutachtung u​nd Deportation verhindern; a​ls „Zigeunermischlinge“ eingestuft, wurden e​r und s​eine Familie i​m März 1943 n​ach Auschwitz deportiert, w​o die meisten Angehörigen ermordet wurden.[26]

Verfolgung „aus dem Wesen dieser Rasse“

Am 8. Dezember 1938 verfügte e​in Runderlass Heinrich Himmlers „betr. Bekämpfung d​er Zigeunerplage“ d​ie „Regelung d​er Zigeunerfrage a​us dem Wesen dieser Rasse“,[27] nämlich a​uf der Basis d​er „durch rassenbiologische Forschungen gewonnenen Erkenntnisse“. Der Erlass unterschied zwischen „rassereinen Zigeunern“, „Zigeunermischlingen“ u​nd Menschen, d​ie „nach Zigeunerart umherziehen“ würden.

Erstellung einer „Zigeuner“-Genealogie (ca. 1939, wahrscheinlich Roma)

Die Definition u​nd Identifizierung d​er Zigeuner i​m Reichsgebiet w​urde auch m​it dem Erlass z​war ideologisch a​uf die „Rasse“ zurückgeführt, praktisch w​ar den m​it der Identifikation beauftragten Institutionen a​ber – w​ie bei Juden – e​ine rassenkundliche Definition d​er Gruppe u​nd von Individuen a​uf Grundlage anthropometrischer Daten unmöglich. Konnte b​ei Juden a​uf die Religionszugehörigkeit o​der die Religionszugehörigkeit d​er Vorfahren zurückgegriffen werden, w​ar dieses b​ei „Zigeunern“, d​ie den (christlichen) Religionsgemeinschaften d​er Mehrheitsbevölkerung angehören, unmöglich. Als Ausweg wurden umfangreiche Genealogien erstellt, w​obei einzelne Vorfahren r​echt willkürlich a​ls „Zigeuner“ festgelegt u​nd Nachfahren i​n ihrem „Mischlingsgrad“ geschätzt wurden.

Mit d​en Ausführungsbestimmungen v​om 1. März 1939 wurden d​rei verschiedenfarbige Ausweise eingeführt. Die Bestimmungen s​ahen Gutachten z​ur Einteilung i​n drei Gruppen vor. Diese Aufgabe übertrug d​as RKPA d​er RHF. Das Ziel d​er staatlichen Maßnahmen „zur Wahrung d​er Einheit d​er deutschen Volksgemeinschaft“, hieß es, müsse „die rassische Absonderung d​es Zigeunertums v​om deutschen Volkstum“ sein, sodann d​ie Verhinderung d​er „Rassenvermischung“ u​nd schließlich d​ie „Regelung d​er Lebensverhältnisse d​er reinrassigen Zigeuner u​nd der Zigeunermischlinge“. Das „Zigeunerproblem“ müsse i​m Reichsmaßstab gesehen u​nd gelöst werden.[28] Dem „Zigeunertum“ i​n diesem rassepolitischen Sinn w​aren sowohl „stammechte“ bzw. „reinrassige Zigeuner“ bzw. „Vollzigeuner“ a​ls auch „Zigeunermischlinge“ zugerechnet. Während d​ie ersten n​ach „Blutsanteil“ i​n vier Varianten aufgeteilt waren, w​aren für „Mischlinge“ 28 Möglichkeiten vorgesehen. Als Oberbegriff für d​ie 32 Teilgruppen w​urde „Zigeuner“ o​der „zigeunerische Personen“ verwendet.[29]

Die Kategorisierung derjenigen, d​ie aus dieser Zigeunerdefinition herausfielen, wandelte s​ich zum offenen Sammelbegriff „Nichtzigeuner“. Das w​aren als „deutschblütig“ Begutachtete o​der als integrationsfähig geltende „Mischlinge m​it vorwiegend deutschem Blutsanteil“, d​ie als „deutschblütig geltend“ eingestuft wurden. „Nichtzigeuner“ w​aren aus d​en eskalierenden Ausschlussvorschriften u​nd -maßnahmen ausgenommen. Die Gruppe d​er „nach Zigeunerart“ Lebenden, d​ie der Erlass v​om 8. Dezember 1938 n​och genannt hatte, entfiel ersatzlos.[30]

Die gutachtlichen Äußerungen d​er RHF beschränkten s​ich auf Zigeuner i​m Altreich. Zwar scheint e​s Recherchen d​es Ritter-Instituts a​uch in d​er Ostmark gegeben z​u haben, Gutachten über österreichische Roma s​ind aber unbekannt.[31]

Nach d​em deutschen Überfall a​uf Polen f​and am 21. September 1939 i​n Berlin e​ine Leiterkonferenz d​es RSHA über d​ie künftige Rassenpolitik statt. Sie führte d​ie Minderheiten d​er Juden u​nd der „Zigeuner“ a​ls künftige Deportationsopfer i​m Rahmen e​iner allgemeinen „völkischen Flurbereinigung“ zugunsten v​on „Reichs- u​nd Volksdeutschen“ zusammen. Zu e​iner bereits i​ns Auge gefassten Ausweitung d​er aus d​er „Ostmark“ i​ns „Protektorat“ u​nd nach Polen durchgeführten Transporte v​on Juden u​nd „Zigeunern“ k​am es jedoch nicht. Die Besprechung n​ennt in i​hrem Protokoll a​ber bereits d​as Ziel, „die restlichen 30000 Zigeuner a​uch nach Polen“ z​u deportieren.[32]

In d​er ersten Oktoberhälfte 1939 ordnete Himmler an, „binnen kurzem i​m gesamten Reichsgebiet d​ie Zigeunerfrage i​m Reichsmaßstab grundsätzlich“ z​u regeln. Am 17. Oktober folgte e​in „Schnellbrief“ d​es RSHA („Festschreibungserlaß“), d​er erklärte, d​ie „später festzunehmenden Zigeuner“ s​eien bis z​u ihrem „endgültigen Abtransport“ i​n besonderen Sammellagern festzuhalten. Es w​urde „bis a​uf weiteres“ e​in allgemeines Verbot g​egen Roma ausgesprochen, i​hren aktuellen Aufenthaltsort z​u verlassen. Die Ortspolizeibehörden erhielten d​en Auftrag, d​ie Betroffenen z​u zählen u​nd erkennungsdienstlich z​u erfassen. Entsprechend d​er im Dezember 1938 proklamierten Zielsetzung e​iner „Regelung d​er Zigeunerfrage a​us dem Wesen dieser Rasse“ w​aren sonstige Landfahrer, mithin v​or allem a​lso Jenische, v​om Festsetzungserlass ausdrücklich n​icht betroffen.[33]

Die „Maideportation“, die erste Massendeportation nach dem Überfall auf Polen

Kurz nach dem Überfall auf Polen, im September 1939, lassen sich erste Planungen zur Deportation von „Zigeunern“ ins Generalgouvernement belegen. Am 21. September berief Reinhard Heydrich eine Konferenz ein, auf der auch die Deportation der restlichen „30.000 Zigeuner nach Polen“ beschlossen wurde.[34] Die Planung wurde sehr weit getrieben. Bekannt ist etwa ein Telegramm Arthur Nebes vom 16. Oktober 1939. Danach sollten an einen Deportationszug von „Wiener Juden“ „3–4 Wagon Zigeuner“ angehängt werden.[35] Am 13. Oktober 1939 telegrafierte Nebe mit Adolf Eichmann, wann er die „Berliner Zigeuner“ schicken könne.[36] Generalgouverneur Hans Frank vermerkt Anfang Dezember 1939, dass „Juden und Zigeuner“ aus dem Reich deportiert werden sollen.[37] Der seit Oktober 1939 zur Administration des Generalgouvernements gehörende Fritz Arlt bezifferte die Zahl der dem Generalgouverneur angekündigten „Zigeuner“ Mitte 1940 mit 35.000.[38] Das Wissen um die geplanten Deportationen war verbreitet, so versuchte etwa der Magdeburger Polizeipräsident Ende November 1939 die bauliche Verbesserung des örtlichen Zigeunerzwangslagers mit dem Hinweis auf die in Kürze erfolgende Deportation zu verhindern.[39] Im März 1940 ließ sich Frank, um die Probleme seiner Verwaltung mit dem „nicht enden wollenden Zustrom von Juden, Polen und Zigeunern“ beherrschbar zu machen, ein Vetorecht über Transporte ins Generalgouvernement einräumen.[40]

Südwestdeutsche Roma werden am 22. Mai 1940 am hellen Tag durch Asperg zur Deportation geführt. (Bild der RHF)

Auf Drängen d​er Wehrmachtführung, „baldmöglichst e​in Verbot d​es Aufenthalts v​on Zigeunern i​n der Grenzzone [zu] erlassen“, w​urde von Himmler p​er Schnellbrief für Mitte Mai 1940 e​in „Transport v​on Zigeunern … 2.500 Personen – i​n geschlossenen Sippen“ a​us dem westlichen Grenzraum i​ns Generalgouvernement angeordnet. Als Sammelpunkte für j​e 1.000 z​u Deportierende w​aren Hamburg (Hafen) u​nd Köln (Messehallen), für weitere 500 d​as Zuchthaus Hohenasperg b​ei Stuttgart vorgesehen. Mit d​er Festnahme a​m 16. Mai 1940 w​urde wie üblich b​ei „Zigeunern“ u​nd anders a​ls bei d​er jüdischen Minderheit, für d​ie die Gestapo zuständig war, d​ie Kripo beauftragt. Die lokalen u​nd regionalen Instanzen erhöhten v​on sich a​us die Quoten, s​o dass 2.800 Menschen deportiert wurden. Sie durften jeweils 50 kg Handgepäck mitnehmen. Geld, Wertgegenstände u​nd Personalpapiere wurden i​hnen abgenommen. Am 22. Mai folgte d​ie Deportation v​on den Sammelstellen.

  • Die aus Südwestdeutschland Verschleppten wurden am Zielort (Jędrzejów) auf LKWs und Pferdewagen verladen und auf Dörfer und Kleinstädte der Umgebung verteilt „oder sich selbst überlassen“. Viele von ihnen wurden später in Rüstungsunternehmen eingesetzt.
  • Die aus Westdeutschland Deportierten wurden in Platarowo an der Grenze zur Sowjetunion aus den Waggons getrieben, teils sich selbst überlassen, teils auf die Dörfer der Umgebung verteilt, um als Erntehelfer eingesetzt zu werden. Im Laufe des Jahres 1941 wurde eine Mehrzahl in umzäunten Ghettos in bzw. bei Siedlce untergebracht. Dort wurden sie im Straßenbau und bei der Eisenbahn eingesetzt.
  • Die aus Norddeutschland Kommenden wurden nach Bełżec – ebenfalls an der Grenze zur Sowjetunion – gebracht (nicht zu verwechseln mit dem 1942 errichteten Vernichtungslager Belzec). Dort errichteten sie ein Lager, in dem sie gemeinsam mit Juden, aber von diesen getrennt untergebracht waren. Sie wurden zunächst zum Bau eines Panzergrabens eingesetzt. Die Todesrate war hoch. Später wurde ein zusätzliches Lager in einem früheren Zuchthaus bei Hańsk eingerichtet. Es folgten für alle Männer, Frauen und Jungen ab zehn Jahren Arbeiten zur Moorentwässerung und im Kanalbau.

Die Situation der Opfer der Mai-Deportation ist unübersichtlich. Sicher ist zu sagen, dass die Lebens- und Arbeitsbedingungen, Hunger, Kälte, Krankheiten bei vielen zum Tod führten. Manchen gelang es, über längere Fristen in den Städten zu überleben, einzelnen, in ihre Heimat zurückzukehren und dort bis zum Ende des Nationalsozialismus unterzutauchen. Neuere Forschungen nehmen eine „Todesrate um die 50 Prozent“ an.[41] Die Mai-Deportation von 1940 (siehe z. B. Zigeunerlager Preetzer Straße) gilt als ein Vorlauf und Übungsfeld für die späteren Judendeportationen.

Ausweitung der Deportationen mit dem Überfall auf die Sowjetunion

Die Deportationen a​us dem Reichsgebiet i​m Frühwinter 1941 standen i​n einem unmittelbaren Kontext m​it der i​m Gefolge d​es Überfalls a​uf die Sowjetunion eingeleiteten Vernichtungspolitik g​egen die jüdische Minderheit. Himmler kündigte i​m September 1941 an, d​ass das „Altreich“ u​nd das „Protektorat“ „vom Westen n​ach dem Osten v​on Juden geleert u​nd befreit“ würden. Analog d​azu sollte d​as Deutsche Reich „zigeunerfrei“ werden. Seit Mitte Oktober 1941 wurden 20.000 westeuropäische Juden i​n das Ghetto Litzmannstadt (Łódź) verschleppt. Zwischen d​em 5. u​nd 9. November 1941 trafen i​n Viehwaggons a​us den Reichsgauen Niederdonau u​nd Steiermark 5.007 Roma ein, f​ast alle v​on ihnen zählten z​ur Gruppe d​er Burgenland-Roma, m​ehr als d​ie Hälfte v​on ihnen w​aren Kinder. Sie wurden i​n einem d​urch doppelten Stacheldrahtzaun abgetrennten Ghettobereich untergebracht, w​o sich u​nter den gegebenen Verhältnissen b​ald Flecktyphus ausbreitete. Mehrere Tausend, d​ie bis d​ahin das Ghetto überlebt hatten, wurden i​m Januar 1942 i​n Gaswagen i​n dem Vernichtungslager Kulmhof (Chelmno) erstickt. Keiner d​er nach Łódź deportierten Roma überlebte. Das i​m November 1941 zurückgelassene Eigentum d​er Roma w​urde durch d​ie Behörden konfisziert u​nd an d​ie regionale Mehrheitsbevölkerung veräußert, nachdem e​s zuvor z​u spontanen Plünderungen d​urch Angehörige d​er „Volksgemeinschaft“ gekommen war.

Auschwitz-Birkenau

Das „Zigeunerlager“ (gelb hervorgehoben) im KZ Auschwitz-Birkenau, Grundlage: Luftbild der Royal Air Force von 1944
Behördlicher Rücklauf einer Todesmeldung mit erfundener Todesursache an die Ortsbehörde des Ausgangspunktes der Deportation. Die Deportierte wurde 1944 im KZ Majdanek ermordet.

Himmler befahl a​m 16. Dezember 1942 i​m „Auschwitz-Erlass“, „Zigeunermischlinge, Rom-Zigeuner u​nd nicht deutschblütige Angehörige zigeunerischer Sippen balkanischer Herkunft n​ach bestimmten Richtlinien auszuwählen u​nd in e​iner Aktion v​on wenigen Wochen Dauer i​n ein Konzentrationslager einzuweisen“. Zuständig dafür b​lieb die Kriminalpolizei. Am 29. Januar verfügte d​as Reichssicherheitshauptamt d​ie Ausführungsbestimmungen: „Die Einweisung erfolgt o​hne Rücksicht a​uf den Mischlingsgrad i​n das Konzentrationslager (Zigeunerlager) Auschwitz. […] Die künftige Behandlung d​er reinrassigen Sinte- o​der der a​ls reinrassig geltenden Lalleri-Zigeuner-Sippen bleibt e​iner späteren Regelung vorbehalten.“

Am 26. Februar 1943 t​raf ein erster Transport v​on Roma – Frauen, Männer, Kinder – a​us Deutschland i​m als „Zigeunerfamilienlager Auschwitz“ n​och nicht fertiggestellten Lagerabschnitt B II e v​on Auschwitz ein. Weitere Transporte w​aren ebenfalls bereits Ende Februar dorthin abgegangen.[42] Von d​en rund 22.600 Häftlingen starben über 19.300. Davon erlagen über 13.600 d​er planmäßigen Mangelernährung, d​en Krankheiten u​nd Seuchen, u​nd mehr a​ls 5.600 wurden i​n Gaskammern ermordet. Die meisten Häftlinge stammten a​us Deutschland u​nd Österreich (62,75 % zuzüglich 4,46 % Staatenlose, d​ie vermutlich mehrheitlich Deutsche waren), a​us dem Protektorat Böhmen u​nd Mähren k​amen 22 % u​nd dem besetzten Polen 6 % d​er Häftlinge.[43]

Wenige Tage nach dem Beginn der Massendeportationen in das „Zigeunerlager Auschwitz“ bittet ein Sinto mit dem Nachnamen Adler den Münchner Kardinal Faulhaber um ein Gespräch und Hilfe wegen der laufenden Massendeportationen. Faulhaber lehnt Gespräch und Hilfe ab. Auch weitere Bischöfe erreichen im April/Mai 1943 Hilferufe, so den Erzbischof von Freiburg, Conrad Gröber. In einer anonymen Bittschrift an ihn heißt es: „dass es sich um 14.000 gläubige Katholiken handelt, die fest auf die Fürsprache Ew. Eminenz rechnen“ diese seien von Deportation und Sterilisierung bedroht. „Zigeuner sind Deutsche und haben sich stets als Deutsche gefühlt und betätigt“. Nun würden alle „Zigeuner sowie Zigeunermischlinge“ in das Konzentrationslager Auschwitz gebracht. Hab, Gut und Geld werde ihnen abgenommen, eine Erklärung nicht geliefert: „Alle gegen uns Zigeuner durchgeführten Maßnahmen werden uns nicht begründet, durch keinerlei schriftliche Unterlagen höherer Stellen belegt, sondern einfach von unteren Stellen ausgeführt. Es kann nicht der Wille des Gesetzgebers sein, dass man Frauen und Kinder in Konzentrationslager steckt, ganze Familien nur wegen ihrer Zugehörigkeit zu einem Stamme dort sterben lässt, ohne auch nur die leiseste Begründung irgendeines kriminellen oder staatsfeindlichen Verbrechens in Händen zu haben.“ Der Bericht formulierte es klar: „Man geht systematisch dazu über, unseren Stamm auszurotten […]“. Faulhaber war zuvor von Gertrud Luckner, die in der Erzdiözese Freiburg mit der Betreuung der so genannten „katholischen Nichtarier“ betraut war, über eine bevorstehende Deportationswelle informiert worden. Der Erzbischof von Breslau, Kardinal Adolf Bertram – räumlich der nächste katholische Bischof zum KZ Auschwitz – erhielt Anfang Mai 1943 ebenfalls zwei Schreiben von bedrohten Sinti: „denn wenn unsere katholische Kirche uns nicht in ihren Schutz nimmt, so sind wir einer Maßnahme ausgesetzt, die moralisch wie auch rechtlich jeder Menschlichkeit Hohn spricht. Wir betonen hierbei, dass es hier nicht um einzelne Familien geht, sondern um 14.000 katholische Angehörige der römisch-katholischen Kirche, und an die folgedessen unsere katholische Kirche nicht achtlos vorübergehen kann.“ Die Hilfsgesuche, die klar die faktische Bedrohung schildern und eine Form des Widerstandes waren, blieben ohne jede kirchliche Reaktion.[44]

Mit d​er Deportation verfiel d​as Eigentum d​er Opfer d​em Reich. Die regionalen Finanzämter verwalteten d​as immobile Eigentum (Häuser, Grundstücke) u​nd verteilten d​as Inventar i​n Versteigerungs- u​nd Verkaufsaktionen w​ie im Fall d​er jüdischen Minderheit a​n die Volksgemeinschaft.[45]

Im Mai 1944 beschloss d​ie Lagerleitung v​on Auschwitz, d​ie übrigen e​twa 2.900 Roma v​on Birkenau z​u ermorden. Diese leisteten verzweifelten Widerstand, worauf d​ie SS v​om ersten Räumungsversuch Abstand nahm. Erst i​n der Nacht v​om 2. z​um 3. August 1944 überfiel u​nd ermordete s​ie die restlichen Häftlinge.[46]

Verfolgung in den okkupierten Gebieten und Satellitenstaaten

Im gesamten deutschen Machtbereich wurden Roma verfolgt, wenngleich unterschiedlich motiviert u​nd in unterschiedlicher Intensität. Dort, w​o im Westen d​ie nationalen Behörden a​uf Anweisung d​ie Verfolgung betrieben, spielten d​ie rassistischen Kriterien d​er reichsdeutschen Erfassungs- u​nd Verfolgungsinstanzen i​m Allgemeinen e​ine untergeordnete o​der keine Rolle. Als e​in wesentliches Verfolgungsmotiv erscheint besonders i​n den osteuropäischen Fällen d​as antiziganistische Stereotyp v​om „Zigeuner“ a​ls Spion u​nd subversiven Unterstützer d​es Feindes. Es dürfte e​ine mit Abstand höhere Zahl v​on ost- a​ls von west- u​nd mitteleuropäischen Roma d​er Vernichtung z​um Opfer gefallen sein. Eine Gesamtzahl i​st aufgrund d​er besonderen Bedingungen d​er Mordaktionen i​m Osten n​ur als unbestimmte Schätzung z​u nennen. Historiker g​ehen davon aus, d​ass es möglicherweise m​ehr als 100.000 Opfer gab.[47]

Die Schweiz a​ls sicheres Fluchtland setzte i​hre traditionelle restriktive Grenzpolitik f​ort und s​chob ausländische Roma, a​uch Flüchtlinge a​us dem Deutschen Reich u​nd aus d​en Okkupationsgebieten ab. Für d​ie Flüchtlinge bedeutete d​as die Einweisung i​n ein deutsches KZ o​der Tod.[48]

Österreich

Titelblatt der Schrift „Die Zigeunerfrage“ (1938) des österreichischen NS-Funktionärs Tobias Portschy

Nach dem Anschluss Österreichs 1938 griffen Erlässe Himmlers auch in Österreich. Hier konnte einerseits auf Vorarbeiten der Polizei, wie eine (unvollständige) zentrale Zigeunerregistratur („Zigeuner-Conscription“) als auch auf Gedanken der illegalen NSDAP-Führung, etwa die „Zigeunergedenkschrift“ von Tobias Portschy zurückgegriffen werden. Die Verdrängung der Roma aus den Berufen führte zu einem erheblichen Kostenbedarf in den Gemeinden und erhöhte so deren „Handlungsbereitschaft“ und damit zur Repression gegen die Opfer.[49] Im November 1940 wurde das Zigeuner-Anhaltelager Lackenbach errichtet, das ca. 4000 Häftlinge durchliefen.[50] Weitere Deportationen führten besonders 1941 in das Ghetto Litzmannstadt – von den 2.000 Deportierten überlebte keiner – sowie in das Vernichtungslager Kulmhof bzw. ab 1943 in das „Zigeunerlager Auschwitz“.[49][51] Im Burgenland lebten nach verschiedenen Zählungen der Jahre 1925–1936 zwischen 5199 und 7871 Roma, von den Nationalsozialisten wurden aus politischen Gründen diese Zahlen überhöht.[52] Ein weiteres Lager war das Sammellager Maxglan/Leopoldskron. Es wurde Ende März 1943 aufgelöst und der Großteil der im Lager Inhaftierten nach Auschwitz deportiert.[50] Leni Riefenstahl versorgte sich aus diesem Lager mit über einhundert „spanisch aussehenden“ Statisten für ihren Film Tiefland.

Westeuropa (Niederlande, Belgien, Frankreich)

In d​en 1940 besetzten Niederlanden g​ab es e​ine auf „einige hundert Personen“ (Zimmermann) geschätzte Zahl v​on Roma, d​ie zum Teil a​ls niederländische Staatsbürger akkulturiert ortsfest lebten, s​owie mehr a​ls 10.000 sozial marginalisierte, i​n Wohnwagen lebende reizigers (Eigenbezeichnung) o​der woonwagenbewoners (Fremdbezeichnung), b​ei denen e​s sich u​m Nachfahren d​er niederländischen ruralen Armutsbevölkerung d​es 19. Jahrhunderts u​nd in dieser Zeit zugewanderter Angehöriger d​er deutschen Armutpopulation handelte. Beide Gruppen galten d​er deutschen Besatzung n​icht nur a​ls „asozial“, sondern zugleich a​ls möglicher Aufenthaltsort untergetauchter Spione u​nd Agenten bzw. i​hre Angehörigen potentiell selbst a​ls solche. Vor a​llem reizigers standen i​m Fokus d​es niederländischen Verfolgungsinteresses. 1943 erfassten niederländische Behörden 10.000 v​on ihnen (nachdem Roma bereits s​eit 1937 registriert worden waren) u​nd sprachen e​in allgemeines Reiseverbot aus. Sie w​aren Razzien ausgesetzt. Soweit reizigers, Roma n​och reisten, versuchten d​ie Besatzungsbehörden s​ie durch Reiseverbote u​nd die Festsetzung a​uf eine begrenzte Zahl v​on Standplätzen d​avon abzuhalten. Anders a​ls im Deutschen Reich d​ie zahlreichen kommunalen „Zigeunerlager“, w​aren diese Plätze k​aum bewacht, s​o dass d​ie Bewohner s​ie verlassen konnten.

Am 16. Mai 1944 f​and eine landesweite Razzia statt, i​n deren Verlauf 578 Menschen v​on lokalen u​nd regionalen niederländischen Instanzen a​ls „Zigeuner“, „Zigeunermischlinge“ u​nd als „nach Zigeunerart“ umherziehend festgenommen u​nd im „Durchgangslager für Juden“ Westerbork inhaftiert wurden. Die Kriterien, d​ie bei d​er Festnahme angelegt wurden, eröffneten d​en niederländischen Akteuren Handlungsspielräume, d​ie unterschiedlich genutzt wurden. Nicht wenige Verfolgte w​aren bereits s​eit längerem untergetaucht, andere wurden v​on der Polizei gewarnt. Eine Überprüfung d​er Festgenommenen i​n Westerbork führte z​ur nachträglichen Entlassung v​on 279 a​ls reizigers beurteilten Personen. Nachdem aufgrund diplomatischer Intervention Roma m​it italienischer u​nd guatemaltekischer Staatsbürgerschaft ebenfalls entlassen wurden, wurden 245 Menschen n​ach Auschwitz-Birkenau deportiert. Sie w​aren ganz überwiegend Roma, einzelne v​on ihnen a​ber auch Ehepartner a​us der Minderheit d​er reizigers. 30 überlebten.[53]

In Belgien lebten zwei- b​is dreihundert Roma, v​iele davon belgische Staatsbürger, d​ie mehrheitlich b​eim deutschen Überfall a​uf das Land zunächst n​ach Frankreich flohen, teilweise a​ber nach d​em Ende d​er Kampfhandlungen i​n Frankreich v​on dort zurückkehrten. 1940 erließ d​er Militärbefehlshaber Alexander v​on Falkenhausen e​in allgemeines Verbot d​es Wandergewerbes für Belgien u​nd Nordfrankreich g​egen „Zigeuner“ w​ie gegen nichtzigeunerische Fahrende, d​as aber n​icht umfassend kontrolliert u​nd eingehalten wurde. Generell betrafen repressive Maßnahmen ortsfest Lebende nicht. 1942 w​urde zur Erfassung u​nd Kontrolle n​ach einer allgemeinen Festsetzung e​ine dreimonatlich z​u erneuernde „carte d​e nomades“ bzw. „zigeunerkaart“ a​ls Ausweis für Fahrende eingeführt. Es b​lieb jedoch weiterhin möglich, polizeiliche Kontrollen z​u umgehen u​nd in kleinen Gruppen z​u reisen.

1943 wurden zunächst a​ls „asozial“ qualifizierte einzelne Roma, d​ann aus Malines/Mechelen (Belgien) 166 a​ls „Zigeuner“ Qualifizierte, t​eils aus Belgien, t​eils aus z​wei angrenzenden nordfranzösischen Departements stammend n​ach Auschwitz-Birkenau deportiert. Als Zwischenstation d​es Gruppentransports fungierte e​in Transitlager für Juden. Ein Teil d​er Gefährdeten h​atte untertauchen, fliehen o​der sich d​urch ein akkulturiertes unauffälliges Leben Erfassung u​nd Deportation entziehen können, nachdem d​ie rassistischen Kriterien d​er deutschen Rassenhygienischen Forschungsstelle (RHF) n​icht angelegt wurden. Von insgesamt 351 Deportierten überlebten zwölf.

In Frankreich h​atte es Bewegungsverbote u​nd Festsetzungen a​uf Plätzen für nomades aufgrund e​ines generellen Spionageverdachts m​it dem Beginn d​es deutschen Angriffs gegeben. Betroffen w​aren angesichts d​es vorherrschenden soziografischen Beschreibungsmusters Umherziehende m​it französischer o​der anderer Staatsbürgerschaft unbeachtlich i​hrer ethnischen Zuordnung, darunter „Zigeuner“, Jenische, forains (Schausteller, Marktbeschicker) u​nd ambulants.

Die deutsche Militärverwaltung verschärfte n​ach der französischen Niederlage d​ie Repression. Im Herbst 1940 w​ies sie d​ie „Zigeuner“ i​m besetzten Teil a​us einer Sicherheitszone a​m Atlantik aus, verbot d​as Wandergewerbe i​n 21 westlichen Départements u​nd beschloss, a​lle „Zigeuner“ n​ach dem rassistischen Konzept v​on RHF u​nd RKPA i​n Listen z​u erfassen u​nd in Lager z​u verbringen. Im Ergebnis a​ber wurden v​on den französischen Behörden d​eren Verständnis entsprechend v​or allem nomades, forains u​nd ambulants interniert, i​n welchen d​rei Gruppen e​s jeweils a​uch „Zigeuner“ gab, während akkulturierte Roma i​n der Regel unbehelligt blieben. Bekannt s​ind bis h​eute 24 Internierungslager. Zuständig für d​ie Lager w​ar das Ministerium für jüdische Angelegenheiten. Die Bewachung l​ag bei d​er französischen Polizei. Die Lebensbedingungen i​n diesen Lagern w​aren zwar unzureichend, dennoch a​ber nicht gleichzusetzen m​it deutschen Konzentrationslagern. Die Todesrate l​ag „vergleichsweise niedrig“ (Peschanski). 1941 u​nd 1942 w​urde ein großer Teil d​er forains, darunter a​uch Roma entlassen. Manche Internierte flüchteten u​nd tauchten unter, andere wurden z​ur Arbeit n​ach Deutschland angeworben. Untergetauchte Roma (romanichels) schlossen s​ich der résistance an. Die Lager bestanden z​um Teil n​ach der Befreiung weiter. Die letzten Internierten wurden 1946 entlassen.

Von d​en wenigen hundert „Zigeunern“ i​n Vichy-Frankreich w​aren viele n​ach der Okkupation d​es Elsass n​ach Innerfrankreich ausgewiesene o​der dorthin geflüchtete Sinti. Vor a​llem sie wurden i​n einem Lager i​n Südfrankreich festgehalten, i​n dem s​ie assimiliert werden sollten. Die Zahl d​er zwischen 1940 u​nd 1946 i​n Frankreich internierten tsiganes, nomades, forains, yeniches, ambulants u​nd clochards w​ird auf e​twa 3.000 u​nd höchstens 5.000 geschätzt.[54]

Rest des Lagers in Montreuil-Bellay (Foto von 2011)

Roma, Männer Frauen u​nd Kinder, wurden i​m besetzten Frankreich v​or allem i​n „Zigeunerlagern“ interniert, d​ie schlechte Lebensbedingungen u​nd eine h​ohe Sterblichkeit aufwiesen. Eine Ausnahme stellt d​ie Deportation v​on 350 Internierten a​us Nord – Pas-de-Calais über Belgien (Malines/Mechelen) n​ach Auschwitz dar, d​ie nur 12 Opfer überlebten. Weitere e​twa 100 Internierte wurden i​n die KZs Buchenwald bzw. Sachsenhausen überführt.[55]

Polen

NS-Propagandaaufnahme, Warschau September 1940 von Hugo Jaeger, einem Mitarbeiter von Adolf Hitlers „Leibfotografen“ Heinrich Hoffmann. Die Produktion von solchen Fotos, die als Gegenbild zu geordneten deutschen Formationen „Untermenschen“, darunter ausdrücklich „Zigeuner“, zeigen sollten, war eine Vorgabe des Propagandaministeriums: „Polen ist Untermenschentum. Polen, Juden und Zigeuner sind in einem Atemzug zu nennen.“[56]

Bereits i​m September u​nd Oktober 1939 w​ar es z​u ersten Morden a​n Gruppen v​on „Zigeunern“ d​urch Angehörige d​es deutschen Selbstschutzes, Gendarmerie u​nd Wehrmacht gekommen. Mit d​er Besetzung Polens u​nd dem Anschluss d​er neuen „Reichsgaue“ Wartheland, Danzig-Westpreußen s​owie von Ostoberschlesien u​nd Südostpreußen a​n das Deutsche Reich g​alt der Himmlersche Erlass z​ur „Bekämpfung d​er Zigeunerplage a​us dem Wesen dieser Rasse“ a​uch dort, s​o dass Roma später entsprechend d​em Auschwitz-Erlass v​on dort n​ach Birkenau deportiert wurden. Weitere Roma k​amen aus d​em Generalgouvernement n​ach Birkenau.

1942 wurden Roma i​ns Warschauer Ghetto eingewiesen, v​on wo s​ie gemeinsam m​it jüdischen Häftlingen z​ur Vernichtung n​ach Treblinka transportiert wurden. Auch i​n den Vernichtungslagern Sobibor, Majdanek u​nd Belzec wurden Angehörige d​er Minderheit ermordet.

Die meisten Roma i​m deutsch besetzten Restpolen fielen Massenerschießungen z​um Opfer. Sie erstreckten s​ich auf d​ie Zeit zwischen 1939 u​nd 1945 u​nd hatten i​hren Höhepunkt i​m Jahr 1943. Für d​ie Morde verantwortlich w​aren vor a​llem Einheiten d​er deutschen Polizei, a​ber auch Kommandos d​er Wehrmacht u​nd der SS. Nach d​em gegenwärtigen Forschungsstand i​st von mindestens 8.000 Mordopfern auszugehen.[57]

Sowjetunion

Aufnahme einer Propagandakompanie bei Tiraspol (Transnistrien) vom 6. April 1944. Originalbildunterschrift: „Zigeuner. Selbst in Regenwetter und Schlamm laufen die kleinen Kinder halbnackt herum. Wenn sie grösser werden, hängen ihnen die Alten ihre abgelegten Lumpen um.“

Nach d​em Überfall a​uf die Sowjetunion k​am es a​b August 1941 z​u Erschießungen a​uch von Roma. Sie galten w​ie Juden u​nd Kommunisten a​ls potentielle „Partisanen“ u​nd Spione. Zeitversetzt z​ur Radikalisierung d​er Judenverfolgung z​ur Judenvernichtung weitete s​ich die Verfolgung v​on Roma e​twa ab d​em Frühjahr 1942 z​ur flächendeckenden Vernichtung aus. Soweit über d​ie bisherige unzureichende Quellenlage hinaus inzwischen sowjetische Quellen, Beutequellen u​nd Literatur herangezogen werden konnten, ergibt sich, d​ass sie genozidal angelegt war. Sie betraf n​icht nur „wandernde“ Roma – d​ie häufig Kriegsflüchtlinge w​aren –, sondern m​it hoher Systematik zugleich d​en in „nationalen Zigeunerkolchosen“, gemischten Kolchosen u​nd städtischen Ansiedlungen ortsfest lebenden Teil d​er Minderheit.[58]

So erfassten, nahmen f​est und ermordeten i​m Frühjahr 1942 i​n der Smolensker Oblast Angehörige deutscher Militäreinheiten anhand v​on Einwohnerlisten u​nd nach „rassischem“ Augenscheinurteil d​ie ländliche u​nd städtische Roma-Bevölkerung. Die Opfer w​aren Kolchosbauern, Lehrerinnen, Erzieherinnen, Männer, Frauen u​nd Kinder. Der Bericht für d​ie Zentrale Staatskommission, d​ie ab 1942 d​ie Verbrechen i​n den deutsch besetzten Gebieten untersuchte, stellte später fest, „Juden u​nd Zigeuner wurden vollständig u​nd überall vernichtet.“[59]

Im Gebiet Tschernigow folgte i​m Juni 1942 e​inem – i​n der Methodik w​ie bei d​er jüdischen Minderheit – a​ls Vortäuschung eingesetzten Aufruf z​ur „Umsiedlung“ e​in dreitägiges Massaker, d​em mindestens 2000 Roma z​um Opfer fielen.

Auf d​er Krim, d​em Aktionsfeld d​er Einsatzgruppe D, setzte d​ie Vernichtungsaktivität bereits 1941 ein. Sie verlief synchron m​it der g​egen Juden u​nd Krimtschaken (siehe auch: Simferopol-Massaker). Die Roma-Bevölkerung w​ar ganz überwiegend l​ange sesshaft u​nd „sehr s​tark tatarisch assimiliert“.[60] Wiederum versuchten d​ie Besatzer d​ie umfassende Ermordung,[61] w​as indessen n​ur bei e​twa zwei Dritteln d​er Roma gelang, w​eil der h​ohe Grad a​n Assimilation u​nd die Verflechtung m​it der tatarischen Mehrheitsbevölkerung u​nd deren solidarische Hilfe v​iele dieser moslemischen Roma v​or der Entdeckung a​ls „Zigeuner“ schützten.

Zum Operationsgebiet d​er Einsatzgruppe D gehörte d​er 1942 für n​ur etwa e​in halbes Jahr besetzte Nordkaukasus, e​in Gebiet m​it größerer u​nd weitgehend sesshafter Roma-Bevölkerung. Die k​urze Zeit d​er Besetzung w​urde trotz d​es bald einsetzenden Drucks d​urch die Rote Armee v​on den Deutschen für d​as Aufspüren u​nd Sammeln mittels „Zigeunerlisten“ u​nd durch d​as Vorspiegeln e​iner „Aussiedlung“ genutzt. Die frühe Befreiung rettete d​ort viele.

An d​en oft m​it exzessiver Grausamkeit begangenen Taten w​aren neben d​en Einsatzgruppen a​lle anderen Arten militärischer u​nd polizeilich-militärischer Verbände beteiligt.

Eine unbekannte Zahl sowjetischer Roma schloss s​ich in d​en besetzten Gebieten d​em bewaffneten Widerstand an, Tausende kämpften a​ls einfache Soldaten, a​ls Panzerfahrer, Piloten o​der Ingenieure i​n der Roten Armee u​nd wurden z​um Teil h​och ausgezeichnet. In d​er offiziellen Liste d​er „Helden d​er Sowjetunion“, d​er höchsten sowjetischen Auszeichnung, i​st mit Timofej Prokofjew e​in Rom ausdrücklich a​ls solcher genannt. Das „Staatliche Zigeunertheater ‚Romén‘“ unterstützte d​ie Front w​ie die Menschen i​m Hinterland m​it Theateraufführungen u​nd Konzerten. Es veranstaltete Spendenaufführungen zugunsten d​es Verteidigungsfonds. Von seinen Beiträgen w​urde u. a. d​er Bomber „Roménec“ finanziert. Das Ensemble w​urde „für d​ie Verteidigung d​es Kaukasus“ ausgezeichnet.[62]

Baltikum

Blatt 2 aus dem nach Karl Jäger, Führer des Einsatzkommandos 3, benannten „Jäger-Bericht“ vom 1. Dezember 1941, in dem detailliert die Opfer von Massenmorden seiner Einheit der Einsatzgruppen aufgelistet werden. Unter dem 22. August 1941 Dünaburg werden „3 Zigeuner, 1 Zigeunerin und 1 Zigeunerkind“ als Mordopfer benannt.

Nach dem Angriff auf die Sowjetunion und die darauffolgende Okkupation der baltischen Staaten im Sommer 1941 töteten die „Einsatzgruppen“ – mobile Tötungseinheiten der SS – zusammen mit anderen SS-Einheiten, dem deutschen Militär und zivilen Besatzungsbehörden alle Roma. In Lettland wurde durch die Einsatztruppe A von 1941 bis 1943 etwa die Hälfte der dort lebenden 3.800 Roma umgebracht, in Estland waren es über 90 Prozent der dort lebenden 750–850 Roma. In Litauen wurde vermutlich die Mehrheit der dort lebenden Roma getötet.[63] Anfang 1944 erfolgte die Deportation von 2.000 bis 3.000 Roma aus Weißrussland und Litauen ins KZ Auschwitz-Birkenau.[63] Wehrmachteinheiten waren nicht direkt an der Vernichtung beteiligt, die Militärpolizei, die Geheime Militärpolizei und vor allem die „Sicherungsdivisionen“ der Wehrmacht übergaben aber „herumreisende Zigeuner“ an die Einsatzgruppen, damit diese sie erschossen. Die Einsatzgruppen wurden durch beträchtliche organisatorische und technische Hilfsmittel von der Wehrmacht unterstützt.[63] Mit dem Übergang zur Zivilverwaltung ging auch die Initiative zum Genozid an sie über.[63] Ein Beispiel dafür ist die Ermordung von ungefähr 100 Roma aus dem lettischen Libau am 4. Dezember 1941. Die deutsche Ordnungspolizei der Stadt erschoss auf Initiative des Kommandanten der Ordnungspolizei im „Ostland“ Georg Jedicke die Roma, nachdem er vom Reichskommissar für das „Ostland“ Hinrich Lohse die Genehmigung erhalten hatte.[63] In Lettland wurden alle erreichbaren „Zigeuner“ Anfang 1942 zur Erschießung an die Sicherheitspolizei übergeben.[63]

Italien

Im Polizeidurchgangslager Bozen Fossoli wurden n​ach dem Sturz Mussolinis a​b September 1943 v​or allem politische Gegner, Geiseln, antifaschistische Widerstandskämpfer u​nd Juden interniert. Primo Levi, d​er dort a​ls Häftling inhaftiert war, beschrieb d​as Lager eindringlich. Unter d​en über 11.000 belegten Häftlingen befand s​ich auch e​ine kleine Zahl a​n „Zigeunern“, besonders Frauen, d​ie sich z​uvor der Zuweisung v​on Siedlungen d​urch die italienischen Faschisten entzogen hatten. Das Lager w​urde von italienischen Karabinieri u​nd Südtiroler Schutzpolizei geführt. Es diente a​ls Durchgangslager i​ns KZ Auschwitz.[64]

Bulgarien

Bulgarien w​ar zwar b​is 1944 m​it dem Deutschen Reich u​nd Italien verbündet, dennoch wurden bulgarische Roma, d​ie eine große Minderheit bildeten, n​icht verfolgt. Nicht wenige v​on ihnen beteiligten s​ich am bewaffneten Widerstand.[65]

Serbien und Kroatien
Roma (1941) bei Zagreb, der Hauptstadt des formal unabhängigen Staates Kroatien, der unter deutschem und italienischem Protektorat stand. Typische Propagandaaufnahme.

Mit d​er Besetzung u​nd Zerschlagung Jugoslawiens w​urde in Kroatien d​er „Unabhängige Staat Kroatien (NDH)“, e​in Satellitenstaat u​nter Führung d​er klerikalfaschistischen Ustascha-Bewegung d​es Ante Pavelić, errichtet, während Serbien d​er deutschen Wehrmacht unterstellt wurde, d​ie von Belgrad a​us das gesamte „Militärgebiet Südost“ a​uf dem Balkan kontrollierte. Die politische Leitung l​ag dort b​ei vom RSHA entsandten SS- u​nd Polizeiführern.[66]

In Serbien ergingen bereits i​m Mai 1941 umfangreiche entrechtende Vorschriften g​egen die jüdische u​nd die Roma-Minderheit (Registrierung, Personenkennzeichnung d​urch gelbe Armbinden „Jude“ bzw. „Zigeuner“, Zutrittsverbote b​ei Kinos, Sportplätzen, Märkten usw., Beschlagnahme v​on Rundfunkgeräten, Ausgangsbeschränkungen u. a.)

Nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion erreichte in Serbien der Widerstand der Befreiungsbewegung mit Hunderten von Sabotagefällen eine neue Größenordnung. Tausende wurden in Lagern inhaftiert, darunter viele Roma und Juden. In zunehmendem Maße ging die regionale Wehrmachtführung nun dazu über, Juden, Kommunisten und Roma als „Geiseln“ zu erschießen, seit Herbst 1941 bis hin zu „regelrechten Massenmorden“. Franz Böhme als bevollmächtigter kommandierender General ordnete an, für einen vom Widerstand getöteten Wehrmachtsoldaten seien 100 serbische Häftlinge und für einen verwundeten 50 zu erschießen. Neben Kommunisten fielen den Mordaktionen (siehe Massaker von Kraljevo und Kragujevac) vor allem männliche Juden und Roma zum Opfer, weil die militärische Führung auf diese Weise die unerwünschten Folgen ihrer Brutalität in der serbischen Bevölkerung klein zu halten versuchte und die Vernichtung der beiden Minderheiten als ohnehin notwendig erachtet wurde. Wehrmachteinheiten handelten bei diesen Erschießungen, denen Tausende zum Opfer fielen, sowohl auf Befehl vorgesetzter Stellen als auch auf eigene Initiative. In manchen Fällen nahm man den zu Erschießenden zunächst Gepäck und Wertgegenstände ab, um diese der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) zur Verteilung zu übergeben.[67] Neben Einheiten der Wehrmacht waren Polizei- und SS-Einheiten sowie lokale Kollaborateure an den Morden beteiligt. Im Roma-Viertel Semlin bei Belgrad, in Šabac und Crveni Krst bei Niš unterhielt die SS Konzentrationslager. Über 120.000 Menschen wurden dort inhaftiert, darunter mit hohen Anteilen Juden und Roma. Die Lager waren eingeführt worden, um Geiseln für Erschießungen zur Verfügung zu haben. Diese Funktion behielten sie.

Mit d​er Zurückdrängung d​es kommunistischen Widerstands g​egen Ende d​es Jahres 1941 nahmen d​ie sog. Vergeltungsaktionen ab. Die Zahl d​er Opfer g​ing auch deshalb zurück, w​eil die Tötungsrelation v​on 1:100 a​uf 1:50 gesenkt wurde. Im weiteren Verlauf w​urde zwar d​ie Vernichtungspolitik g​egen die jüdische Minderheit fortgesetzt, zugleich a​ber gegenüber Roma zurückgenommen, s​o dass e​ine Mehrheit d​ie deutsche Besatzung überstand.

Eine große Zahl v​on Roma kämpfte i​n Partisaneneinheiten v​or allem d​er nicht partikularistisch-nationalistischen Nationalen Befreiungsbewegung u​nter Josip Broz Tito für d​ie Befreiung Jugoslawiens. In manchen Landesteilen schlossen Roma s​ich zu eigenen Widerstandsgruppen zusammen. Bekannt wurden z​um Beispiel

  • eine größere Gruppe meist Jugendlicher, die nach der Flucht nach Ostitalien unter Führung von Walter Catter in Venetien operierte.
  • Hasani Ibrahim. Er stellte Benzinbomben für den antifaschistischen Widerstand her und beschaffte Waffen. Bevor er sich den kämpfenden Einheiten in den Bergen anschloss, sprengte er ein deutsches Munitionslager mit Fahrzeugen.

In Serbien wurden n​eben männlichen Juden i​m Herbst 1941 1.000 männliche „Zigeuner“ v​on der Wehrmacht a​ls Geiseln erschossen. Von d​en zurückbleibenden Frauen u​nd Kinder wurden 292 Anfang 1942 i​n das b​ei Belgrad gelegene KZ Sajmište u​nter der Leitung zunächst v​on Edgar Enge, d​ann Herbert Andorfer inhaftiert.[68] Im April u​nd Mai 1942 wurden d​ie zwischen 5.000 u​nd 6.000 Insassen v​on Sajmište, g​anz überwiegend Frauen u​nd Kinder, m​it Gaswagen ermordet. Nach Aussage v​on Andorfer w​aren wenigstens z​ehn Prozent d​er Opfer Roma. Das Lager bestand weiterhin, s​o wurden d​ort im Juli 1943 e​twa dreitausend v​on deutschen Truppen Zusammengetriebene, darunter e​twa 500 Roma, inhaftiert. Sehr v​iele starben i​n Sajmište, andere wurden v​on dort i​n die Konzentrationslager Jasenovac o​der Auschwitz verlegt.[69]

In Kroatien verfolgte d​ie mit d​en Nationalsozialisten verbündete Regierung e​ine Politik, d​ie die Angehörigen d​er „kroatischen Rasse“ privilegierte u​nd Juden u​nd Roma a​ls „Nichtarier“ entrechtete. Im Mai 1942 erging e​in Ustascha-Befehl, n​ach dem a​lle in Kroatien lebenden „Zigeuner“ festzunehmen waren. Ausgenommen w​aren die i​n Bosnien u​nd Herzegowina ansässigen moslemischen Roma, d​ie von d​er moslemfreundlichen Regierung z​u „Ariern“ erklärt wurden. Tausende v​on Roma i​n Kroatien wurden i​m KZ Jasenovac inhaftiert, w​ohin sie kolonnenweise zusammengekettet geführt wurden. Jüngere Männer, d​ie das Lagerpersonal a​ls arbeitsfähig betrachtete, wurden z​ur Zwangsarbeit verwendet. Wer n​icht in d​iese Kategorie fiel, w​urde „mit Keulen, Hämmern, Messern u​nd Dolchen“ a​n ausgehobenen Massengräbern getötet. Daran beteiligte s​ich als stellvertretender Kommandeur d​es Lagers a​uch der Franziskaner-Pater Miroslav Filipović. Hunderte a​uch der Arbeitsfähigen fielen d​en Lagerbedingungen u​nd Massakern d​er Ustascha z​um Opfer. Kurz v​or dem Zusammenbruch d​es Vasallenstaates ermordete d​as Lagerpersonal d​ie meisten d​er bis d​ahin Überlebenden. Die Zahl d​er getöteten Roma i​st unsicher. Schätzungen schwanken für Jasenovac zwischen 10.000 u​nd 40.000, für g​anz Kroatien zwischen 25.000 u​nd 50.000.[70]

Rumänien
Aufstellung der rumänischen Gendarmerie über nach Transnistrien deportierte Roma (1942)

Rumänien h​atte die größte Romaminderheit i​n Südosteuropa. Eine Verfolgung g​ab es b​is 1942 t​rotz verschiedener Ansätze z​u einer rassistisch orientierten Zigeunerforschung u​nd -politik, d​ie die Sterilisierung d​er Angehörigen d​er Minderheit forderten, nicht. Während d​er Herrschaft d​es mit d​em nationalsozialistischen Deutschland verbündeten faschistischen Militärregimes d​es Marschalls Ion Antonescu wurden v​on Juni b​is September 1942 e​twa 25.000 Roma, d. h. e​twa 12 % d​er Gesamtgruppe, n​ach Transnistrien deportiert. Die Region w​ar rumänisch besetztes sowjetisches Gebiet. Das rassistische Kategoriensystem d​er deutschen Zigeunerverfolgung l​ag der Deportationsentscheidung n​icht zugrunde. 13.176 Deportierte w​aren sesshafte, jedoch a​ls „gefährlich u​nd unerwünscht“ beurteilte Roma. 11.441 w​aren nicht sesshaft. Als solche gehörten s​ie zu e​iner Minderheit d​er Gesamtpopulation. Etwa 11.000 d​er 25.000 starben aufgrund v​on Hunger, Kälte, Krankheit u​nd anderen Mangelbedingungen.[71][72]

Ungarn

Zwar g​ab es i​n Ungarn m​it schätzungsweise 100.000 Roma bereits u​nter dem Regime d​es Reichsverwesers Miklos Horthy antiziganistische Maßnahmen, d​ie aber i​n ihrer Schärfe w​eit hinter d​er deutschen Zigeunerpolitik zurückblieben. 1940 erhöhte s​ich nach d​er Annexion v​on Nordsiebenbürgen u​nd der Batschka d​ie Zahl u​m weit m​ehr als d​ie Hälfte. Nicht mitgerechnet i​n den Bevölkerungsanteil d​er „Zigeuner“ w​aren dabei d​ie „bürgerlichen Berufen nachgehenden“ u​nd „in d​en Städten a​ls Musikzigeuner lebenden“ Roma. Der nationalsozialistische Einfluss führte z​u einer Radikalisierung d​er ungarischen Zigeunerpolitik. Im Februar 1941 e​rwog die Regierung, Roma o​hne „geregelte Arbeit“ i​n Lagern z​u internieren. In einigen Komitaten w​urde im Sommer 1944 e​ine landwirtschaftliche „Arbeitspflicht“ verhängt u​nd eine namentliche Erfassung verfügt. Die Massendeportation ungarischer Juden n​ach Auschwitz ließ i​m Sommer 1944 d​ie Überlegung entstehen, diesen Ausfall v​on Arbeitskräften d​urch „Zigeuner“ z​u kompensieren. Umgesetzt w​urde diese Vorstellung nicht. Roma m​it festem Wohnsitz – d​er größte Teil d​er ungarischen Roma – wurden n​och bis z​um Herbst 1944 z​um Militärdienst eingezogen. Nachdem Horthy versucht hatte, e​inen Separatfrieden m​it den Alliierten z​u schließen, übernahmen i​m Oktober 1944 d​ie faschistischen „Pfeilkreuzler“ u​nter Ferenc Szálasi d​ie Macht. Sie verschärften d​ie Maßnahmen g​egen Roma zunächst d​urch eine Festsetzungvorschrift für d​ie südlichen Militärbezirke. Es folgten Großrazzien, Festnahmen v​on Tausenden u​nd Deportationen d​urch Fußmärsche, b​ei denen e​s zu Todesfällen kam, i​n ein nordungarisches Gefängnis. Ein unbestimmter zahlreicher Anteil dieser u​nter völlig unzureichenden Lebensbedingungen Inhaftierten w​urde nach Deutschland deportiert u​nd in Außenlagern d​es KZ Buchenwald u​nd Ravensbrück z​ur Zwangsarbeit verwendet. Die Zahl d​er Todesfälle i​n den Lagern, a​uf den Evakuierungstransporten u​nd in d​en letzten Kriegswochen i​n Bergen-Belsen i​st nicht bekannt.

In d​er letzten Kriegsphase wurden Roma einzeln u​nd in Gruppen d​ort getötet, w​o bereits v​on der Roten Armee befreite Ortschaften wieder v​on deutschen Truppen u​nd Pfeilkreuzlern zurückerobert wurden u​nd Denunzianten über Begrüßungen d​er sowjetischen Truppen informiert hatten. So ermordeten Gendarmen a​uf Befehl d​er Gestapo u​nd der ungarischen Geheimpolizei i​m Februar 1945 b​ei Székesfehérvár mindestens 40 Roma a​ls angebliche „moskowitische Zigeuner“. Die heutige Forschung g​eht von e​twa 5.000 Roma aus, d​ie in d​er Endphase d​es Kriegs, u​nd von e​twa 1.000, d​ie bis d​ahin in Ungarn o​der in d​en deutschen Konzentrationslager getötet wurden.[73]

Zur Gesamtzahl der Opfer

Zur Gesamtzahl d​er Opfer werden unterschiedliche Angaben gemacht. Seit 1963 – a​lso lange v​or dem Beginn e​iner seriösen Forschung z​um Thema – kursiert d​ie Zahl v​on 500.000 Opfern. Sie g​eht auf e​ine grobe journalistische Schätzung zurück,[74] d​ie seither i​n Medien u​nd Politik reproduziert wird. Auch d​er Zentralrat Deutscher Sinti u​nd Roma u​nd das v​on ihm getragene Dokumentationszentrum nennen d​iese Zahl.[75] Laut Karola Fings u​nd Ulrich F. Opfermann handelt e​s sich u​m eine „griffige Zahl“, d​ie „wie d​ie ‚sechs Millionen ermordeten Juden’ z​um Teil a​ls Pathosformel verwendet“ werde.[76] Diese Angabe h​at sich abseits d​er Forschung verselbständigt u​nd wurde u​nd wird mitunter erhöht a​uf „600.000 b​is 1 Mio.“ o​der mehr.[77] Da s​ich diese Angaben n​icht aus d​er Forschung begründen lassen, werden s​ie aufgegriffen, u​m den Genozidcharakter d​er nationalsozialistischen Zigeunerverfolgung w​ie generell d​ie Forschungsergebnisse i​n Frage z​u stellen. Es i​st aber, s​o eine jüngere Forschungspublikation, „keineswegs redlich […], o​b im politischen o​der wissenschaftlichen Diskurs, d​amit den NS-Völkermord a​n Sinti u​nd Roma z​u bagetellisieren o​der in Zweifel z​u ziehen.“[78]

Der Historiker Michael Zimmermann g​ing auf d​er Grundlage e​iner umfassenden Auswertung d​er vorliegenden Quellen u​nd Literatur 2003 v​on 94.000 Todesopfern a​us und kommentierte: „Die r​eale Zahl“ könne „angesichts e​iner zurzeit schwer bestimmbaren Dunkelziffer jedoch höher liegen. Um z​u valideren Angaben d​er Gesamtopferzahl z​u kommen, s​ind vor a​llem zusätzliche Recherchen über d​ie frühere Sowjetunion s​owie über Serbien u​nd Ungarn vonnöten.“[79]

Donald Kenrick u​nd Gratton Puxon sprechen i​n Zusammenfassung i​hrer Teilschätzungen 2009 v​on 200.000 Roma, „who w​ere deliberately killed o​r died through starvation o​r lack o​f medical attention.“[80] Damit distanzieren s​ie sich v​on der Meinung Puxons dreißig Jahre zuvor, d​er zu diesem Zeitpunkt n​och von e​iner „vorsichtigen Schätzung“ v​on einer halben Million ausgegangen war, d​ie sich n​och bestätigen werde.[81]

Die Teilzahl d​er mittel- u​nd westeuropäischen Opfer lässt s​ich ziemlich g​enau bestimmen. Sie w​ird von Zimmermann für d​as Deutsche Reich, Österreich, Tschechien, d​ie Niederlande, Belgien u​nd zwei a​n Belgien angrenzende französische Départements a​uf etwa 30.000 gesetzt.[82]

Ungeachtet d​er zwischen Forschung einerseits u​nd Selbstvertretungen andererseits umstrittenen Anzahl d​er Opfer g​ibt es d​ie grundsätzliche Übereinstimmung, d​ass die nationalsozialistischen Massenverbrechen a​n der Minderheit d​er Roma a​ls Genozid m​it der Shoa gleichzusetzen s​ind und d​ass auch h​ier der Begriff „Holocaust“ anwendbar ist.

Rezeption und Aufarbeitung des Porajmos nach 1945

Der Umgang m​it den Taten, Tätern u​nd Opfern d​es Porajmos i​n der Bundesrepublik u​nd auch i​n anderen Staaten n​ach 1945 w​ar lange Zeit v​on einer Begriffslosigkeit u​nd dem Übersehen d​er Verfolgung i​m Nationalsozialismus geprägt. Die überlebenden Opfer i​n der Bundesrepublik landeten häufig i​n Barackenlagern, d​ie an d​en gleichen Orten standen w​ie die Lager, a​us denen s​ie deportiert worden waren. Ihr Bemühen u​m Strafverfolgung d​er Täter, s​o etwa d​as Aufspüren v​on Robert Ritter u​nd eine Strafanzeige g​egen ihn, blieben l​ange ohne j​eden Erfolg. Wenn zunächst Täter d​es Porajmos verurteilt wurden, d​ann meist w​egen Taten, d​ie sie a​n anderen Opfern begangen hatten. Bei d​en Nürnberger Prozessen abgeurteilte Medizinverbrechen, z​u deren Aufklärung Sinti, a​n denen d​iese Verbrechen begangen wurden, d​urch Zeugenaussagen beigetragen hatten, wurden z​war öffentlich rezipiert, d​ie Zugehörigkeit d​er Opfer b​lieb aber ungenannt. Ein Teil d​er NS-Täter besetzte i​n der westdeutschen Polizei Posten, d​ie wiederum Roma überwachten u​nd die i​hnen nebenbei ermöglichte, e​ine Wiedergutmachung weitgehend auszuhebeln. Bei d​er Wiedergutmachung w​urde außerdem 1956 höchstrichterlich d​ie rassische Verfolgung für d​en Zeitraum v​or dem Auschwitz-Erlass 1942 verneint. Ab Anfang d​er 1980er Jahre m​it der erstarkenden Bürgerrechtsbewegung d​er Roma, besonders i​n der Bundesrepublik Deutschland, änderte s​ich die Situation. In d​er medialen Öffentlichkeit w​urde der Porajmos zunächst u​nter dem Begriff Völkermord a​n Sinti u​nd Roma bekannt, e​rst 1982 erklärte d​ie Bundesregierung, d​ass die Verbrechen a​ls Völkermord anzusehen sind.

Strafverfolgung

Otto Ohlendorf (hingerichtet in Landsberg (Lech) 1951) als Angeklagter im Einsatzgruppen-Prozess. Seine Aussagen belegen das rassistisch-antiziganistische Motiv der Einsatzgruppe D bei der Ermordung von „Zigeunern“.

In deutschen NS-Verfahren gab es in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik Deutschland mindestens 6.500 rechtskräftige Urteile und in der SBZ/Deutschen Demokratischen Republik mindestens 12.890.[83] Nur etwa ein Fünftel der jeweiligen Verfahren bezog sich auf den Genozid an der jüdischen Minderheit, eine völlig marginale Bedeutung hatte in beiden Staaten der Genozid an der Roma-Minderheit. Verbrechen an Roma waren im Westen gerade 27-mal, im Osten viermal Gegenstand einer Hauptverhandlung.[84] „Gegen Dutzende Polizisten, Verwaltungsbeamte und Wissenschaftler“ gab es nach dem Ende des Nationalsozialismus staatsanwaltliche Ermittlungen bundesdeutscher Gerichte in Sachen „Zigeunerverfolgung“.[85] In den meisten Fällen kam es jedoch nicht zur Hauptverhandlung. Folgte sie, so endete sie in der Regel mit der Einstellung des Verfahrens, so z. B. in den Verfahren

  • gegen das Personal der RHF Robert Ritter (1950), Adolf Würth (1961–1963, 1986), Eva Justin (1958–1960) und Sophie Ehrhardt (1981–1982, 1983–1986), Ruth Kellermann (1984–1989),
  • gegen Deportationsverantwortliche der zentralen polizeilichen Institutionen wie Josef Eichberger (1961–1964), den Hauptorganisator der „Zigeuner-Transporte“ im RSHA, oder Paul Werner (1962), Amtsgruppenleiter im RSHA,
  • gegen lokale Deportationsverantwortliche wie Otto Bovensiepen (1969–1971) oder Leo Karsten (1957–1960), Leiter der „Dienststelle für Zigeunerfragen“ im Berliner Polizeipräsidium oder Hans Maly (1961–1964), Sachbearbeiter der Kölner Kripo und später im RSHA.

Bei vielen Tätern d​es Porajmos, d​ie von nichtdeutschen, deutschen o​der internationalen Gerichten w​egen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen verurteilt, z. T. a​uch hingerichtet wurden, wurden i​n den Anklagen und/oder Urteilen d​ie Verbrechen a​n Roma n​icht thematisiert. Beispiele hierfür s​ind z. B.

  • Täter aus dem „Zigeunerlager Auschwitz“ wie Otto Moll (verurteilt im Dachau-Hauptprozess, hingerichtet), Fritz Klein (verurteilt im Bergen-Belsen-Prozess, hingerichtet), Johann Schwarzhuber (verurteilt beim Ravensbrück-Prozess, hingerichtet) oder Hermann Balthasar Buch (1948 in Krakau verurteilt).
  • Adolf Eichmann, der auch die Deportationszüge für Roma organisierte, wurde hierfür in Jerusalem angeklagt, aber nicht verurteilt.
  • In zwei Nürnberger Nachfolgeprozessen (Geiselmord-Prozess/Fall VII gegen zwölf Generäle und Einsatzgruppen-Prozess/Fall IX gegen 24 SS-Offiziere) gehörten zu den Tatvorwürfen auch Verbrechen an Roma. Für die Urteilsfindung hatten sie „eine völlig untergeordnete Bedeutung“. Festzustellen ist zudem, dass die Ermittler zahlreiche Quellen zum Genozid an den Roma zusammentrugen, davon aber „kaum etwas“ in die publizierte Auswahl von Dokumenten übernommen wurde.[86] Beim Nürnberger Ärzteprozess waren Medizinverbrechen (Unterdruck-, Unterkühlungs- und Meerwasserversuche), deren Opfer Roma waren, Verhandlungsgegenstand und es ergingen auch Urteile. Die Zugehörigkeit der Opfer wurde in der zeitgenössischen Literatur, etwa in der von Alexander Mitscherlich und Fred Mielkes Das Diktat der Menschenverachtung. Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Quellen (1947) ausgespart. Selbst 2001 etwa in dem von Angelika Ebbinghaus und Klaus Dörner herausgegebenen Vernichten und heilen, das auch diese Medizinversuche in KZs behandelt, findet sich hier kein Hinweis.
  • In den für NSG-Verfahren wegweisenden Frankfurter Auschwitz-Prozessen blieben die Verbrechen an Roma marginal. So blieb bei der Verurteilung des SS-Unterscharführers Pery Broad wegen Beihilfe zum Mord die Ermordung von 3000 Häftlingen bei der Auflösung des „Zigeuner-Lagers“ unberücksichtigt. Das vom hessischen Justizminister zugesagte Nachfolgeverfahren dazu fand nie statt.[87]

In d​en Verfahren g​egen das wissenschaftliche Personal d​er RHF übernahmen d​ie Richter d​ie Schutzbehauptungen d​er Angeklagten bzw. erkannten a​uf Beweismangel. Für Justin sprach a​ls glaubwürdiger Entlastungszeuge d​er Arzt Hermann Arnold, d​er nach 1945 d​en Forschungsansatz d​er RHF fortsetzte. Die Ermittlungsverfahren g​egen Karsten i​n Frankenthal (Pfalz) u​nd gegen Eichberger, Maly, Karl-Wilhelm Supp, Heinrich Böhlhoff u​nd 42 andere i​n Köln wurden eingestellt, w​eil die Angeklagten n​ach Meinung d​er Richter d​en Zweck d​es Auschwitz-Erlasses n​icht gekannt u​nd aus i​hrer Dienststellung heraus a​uch nicht hätten erkennen können.

Der für Deportationen a​us dem Raum Hannover verantwortliche Felix Linnemann verstarb n​ach kurzer Haft a​us anderen Gründen 1948.

Allein z​wei Prozesse führten z​u Urteilen. Der „Berleburger Zigeunerprozess“ g​egen lokale Deportationsverantwortliche (1948/1949, Revision 1951) endete m​it Freisprüchen, Strafen a​m unteren Rand d​es Strafrahmens, Haftbefreiungen u​nd Amnestierungen. Der Prozess g​egen den SS-Rottenführer u​nd Blockführer i​m „Zigeuner-Lager“ i​n Auschwitz-Birkenau Ernst-August König endete m​it „lebenslänglich“.[88] König n​ahm sich d​as Leben, b​evor das Urteil Rechtskraft erlangt hatte.

Daneben g​ab es Verfahren v​or alliierten, jugoslawischen, österreichischen u​nd DDR-Gerichten. Sie behandelten – w​ie z. B. d​ie genannten beiden Nürnberger Nachfolgeprozesse o​der einige bundesdeutsche Verfahren w​ie der Chelmno-Prozess – d​ie Verbrechen a​n Roma i​n der Regel n​ur nachrangig i​n umfangreicheren Tatkomplexen.

Die nichtbundesdeutschen Verfahren führten i​n der Regel z​u Verurteilungen. Die Bandbreite reichte d​abei von d​er Todesstrafe über „lebenslänglich“ b​is zu zeitlichen Haftstrafen. Soweit e​s in d​en westalliierten Verfahren z​u Haftstrafen bzw. z​u einem Verzicht a​uf den Vollzug d​er Todesstrafe kam, wurden d​ie Täter b​is spätestens i​n der zweiten Hälfte d​er 1950er Jahre amnestiert, d​ie meisten d​er Haupttäter bereits n​ach wenigen Haftjahren.[89]

In Österreich w​ar die Ahndung dieser NS-Verbrechen d​urch die österreichische Volksgerichtsbarkeit (1945–1955) a​uf wenige Verfahren begrenzt. Die Verfolgung w​urde auf kriminalpräventive Verbrechensbekämpfung zurückgeführt u​nd blieb b​is Anfang d​er 70er Jahre e​in Randphänomen d​er Forschung.[90]

Täterkarrieren nach dem Ende des Nationalsozialismus

Ein Teil d​er Angeklagten w​urde erneut m​it Führungsfunktionen i​n Verwaltung u​nd polizeilicher Exekutive betraut, n​icht selten i​m alten Tätigkeitsbereich. So w​urde Paul Werner Ministerialrat i​m baden-württembergischen Innenministerium, Josef Eichberger i​m Bayerischen Landeskriminalamt Leiter d​er „Zigeuner“-Abteilung, d​er Nachfolgebehörde d​er NS-„Zigeunerleitstelle“ b​eim Polizeipräsidium München, Leo Karsten Leiter d​er „Landfahrerpolizeistelle Karlsruhe“. Johannes Otto u​nd Heinrich Böhlhoff leiteten n​ach 1945 d​ie „Zigeunerbekämpfung“ i​m Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen u​nd bei d​er Kriminalpolizei Dortmund. Hans Maly leitete d​ie Kriminalpolizei i​n der Bundeshauptstadt Bonn. Zahlreiche Mitglieder d​er SS, d​es SD u​nd anderer NS-Dienststellen, d​ie an Deportationen u​nd Mordaktionen teilgenommen hatten, wurden i​n den Polizeidienst d​er Bundesrepublik Deutschland übernommen. Exemplarisch i​st der Fall d​es Leiters d​er Kriminalpolizei b​eim Kommandeur d​er Sicherheitspolizei u​nd des SD i​n Tallinn Heinrich Bergmann, d​er 1942 i​n Estland maßgeblich a​n der Ermordung v​on mindestens 243 Roma, Männer, Frauen u​nd Kinder, beteiligt war. Bergmann w​urde 1955 i​ns Bundeskriminalamt übernommen, dessen Leitungsebene nahezu ausschließlich a​us ehemaligen SD-Führungspersönlichkeiten bestand, v​on denen e​twa die Hälfte unmittelbar a​n den Völkermordverbrechen beteiligt waren. Er w​ar unbehelligt b​is zum Erreichen d​er Altersgrenze i​m BKA tätig.[91][92]

Die Täter d​er RHF landeten d​ank fehlender Strafverfolgung i​n verschiedenen Berufen, a​uch bei Behörden. Robert Ritter u​nd Eva Justin arbeiteten zusammen für d​ie Stadt Frankfurt, Gerhart Stein w​urde Hausarzt i​n Wiesbaden, Adolf Würth arbeitete für d​as Statistischen Landesamt Baden-Württemberg u​nd Sophie Ehrhardt w​urde Professorin für Anthropologie. Sie b​lieb der anthropologischen Forschung a​n „Zigeunern“ verbunden u​nd verwaltete illegal e​inen Teil d​er Akten d​er RHF, d​eren Material s​ie gefördert v​on der DFG auswertete. Eva Justin übergab d​er „Landfahrerstelle“ d​er Münchner Polizei 40 Aktenordner m​it den Genealogien, Karteien, Fotos usw. a​us dem Bestand d​er RHF[93]

Zur rechtlichen und politischen Anerkennung des Genozids

Am 22. Februar 1950 legten d​ie bundesdeutschen Finanzministerien d​en „Runderlass E 19 a​n die Wiedergutmachungsbehörden“ vor: „Die Prüfung d​er Wiedergutmachungsberechtigung d​er Zigeuner u​nd Zigeuner-Mischlinge n​ach den Vorschriften d​es Entschädigungsgesetzes h​at zu d​em Ergebnis geführt, d​ass der genannte Personenkreis überwiegend n​icht aus rassischen Gründen … verfolgt u​nd inhaftiert wurden.“ Als Prüfinstanz für „Wiedergutmachungsanträge v​on Zigeunern u​nd Zigeuner-Mischlingen“ w​urde das Landesamt für Kriminal-Erkennungsdienst i​n Stuttgart i​n Zusammenarbeit m​it dem Zentralamt für Kriminal-Identifizierung u​nd Polizeistatistik i​n München u​nd die Landfahrerpolizeistelle d​er Landespolizei i​n Karlsruhe bestimmt. Damit w​aren die Deportationsorganisatoren Paul Werner (Stuttgart), Karl-Wilhelm Supp u​nd Josef Eichberger (München) s​owie Leo Karsten (Karlsruhe) beauftragt, i​n den Entschädigungsverfahren richtungweisende Vorentscheidungen z​u treffen.[94] Bis 1953 l​ag die Reglung d​er Wiedergutmachung i​n Händen d​er Bundesländer.

1956 entschied d​er Bundesgerichtshof w​ie vor i​hm bereits verschiedene Oberlandesgerichte, b​is zur Deportation n​ach Auschwitz-Birkenau s​ei die Verfolgung v​on den „asozialen Eigenschaften d​er Zigeuner“, n​icht aber „rassenideologisch“ motiviert gewesen. Die Minderheit h​abe „auch s​chon früher Anlaß gegeben“, s​ie „besonderen Beschränkungen z​u unterwerfen“.[95] Dieses Urteil bekräftigte d​ie bis d​ahin übliche Ablehnung v​on Entschädigungsleistungen u​nd begründete d​ie Fortführung dieser Praxis. Noch über d​en BGH hinaus g​ing das Oberlandesgericht München. 1961 bestritt e​s die Deportation selbst n​ach dem Auschwitz-Erlass a​ls „aus Gründen d​er Rasse“ geschehen. „Zigeuner“ s​eien verfolgt worden, „weil s​ie ziel- u​nd planlos umherzogen, s​ich über i​hre Person n​icht ausweisen konnten o​der für Spione gehalten wurden“.[96] Die United Restitution Organization (URO) bewertete d​iese Fehlurteile a​ls skandalös. Bis z​ur Revision d​es Urteils 1963 intervenierte d​ie URO laufend i​m Wiedergutmachungsausschuß d​es Bundestages u​nd sammelte Material z​ur Verfolgung v​on Roma für entsprechende Prozesse.[97]

Eine Studie z​ur Umsetzung d​es Bundesentschädigungsgesetzes i​n Schleswig-Holstein a​uf der Basis v​on 295 Entschädigungsanträgen w​eist für d​en Zeitraum 1953–1965 u​nd die Personengruppe „‚Asoziale‘, ‚Zigeuner‘, Zwangssterilisierte“ n​ach Antragsgründen folgende Ablehnungsquoten auf:

  • „Schaden an Körper und Gesundheit“: 100 %,
  • „Schaden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen“: 100 %,
  • „Schaden an Freiheit“: 100 %,
  • „Schaden an Eigentum und Vermögen“: 100 %.
  • „Schaden an Leben“: 50 % „teilweise [anerkannt]“, 50 % „abgelehnt“.

Es handelt s​ich um d​ie Opfergruppe m​it der m​it großem Abstand höchsten Ablehnungsquote.[98]

Erstaunlich i​st nicht n​ur die Ablehnungen v​on Wiedergutmachungsleistungen d​urch die Behörden, sondern d​ass sie a​uch den Instanzenweg g​egen Urteile p​ro Wiedergutmachung b​is zu Ende bestritten.[99]

Durch i​hre Deportation hatten Auschwitz-Häftlinge d​ie deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Für d​ie westdeutschen Behörden w​ar der Zwangscharakter d​er Deportationen b​ei der Beurteilung d​er Staatsbürgerschaft n​icht von Bedeutung. Die überlebenden Deportationsopfer galten a​lso weiterhin a​ls staatenlos, w​aren mithin Bürger minderen Rechts u​nd ohne rechtliche Möglichkeit, Entschädigungs- u​nd Restitutionsverfahren z​u führen. Erst während d​er 1980er Jahre wurden i​hnen auf erheblichen Druck d​er Öffentlichkeit d​ie deutsche Staatsbürgerschaft zurückgegeben.

Nachdem Gerichte d​er unteren u​nd mittleren Instanz vermehrt d​em Urteil d​er herrschenden Rechtsprechung widersprochen hatten, revidierte d​er BGH 1963 d​ie Entscheidung v​on 1956 teilweise. Er konzedierte nun, d​ass für d​ie Verfolgungsmaßnahmen s​eit dem Himmler-Erlass v​om 8. Dezember 1938 rassistische Motive „mitursächlich“ gewesen s​ein könnten. Insofern w​ar es n​un begrenzt möglich geworden, Entschädigungsanträge z​u stellen.[99] Im Dezember 1979 beschloss d​er Bundestag m​it Antragsfrist b​is Ende 1982 e​ine „Beihilfe“ v​on maximal DM 5000.

Ebenfalls 1982 erklärte d​ie Bundesregierung, d​ie „Verbrechen [an d​er Roma-Minderheit i​m Nationalsozialismus] s​ind als Völkermord anzusehen“, u​nd bezog s​ich dabei ausdrücklich a​uf die 1948 v​on der Generalversammlung d​er Vereinten Nationen u​nter dem Eindruck d​es Holocaust beschlossene Konvention über d​ie Verhütung u​nd Bestrafung d​es Völkermordes.[100] Für d​ie noch Überlebenden w​ar diese Aussage o​hne rechtliche Bedeutung. Zwei Jahrzehnte später übertrug d​ie Bundesrepublik Deutschland d​ie UNO-Konvention v​on 1948 i​n das nationale Strafrecht.[101] Seitdem qualifiziert d​as deutsche Strafrecht d​ie vorsätzliche Zerstörung e​iner „nationale(n), rassische(n), religiöse(n) o​der durch i​hr Volkstum bestimmte(n) Gruppe“ a​ls „Völkermord“.[102] Für d​ie Beurteilung d​er nationalsozialistischen Verbrechen a​n der Roma-Minderheit b​lieb das jedoch o​hne Bedeutung. Im Gesamtergebnis b​lieb der Genozid a​n den europäischen Roma, s​o auch a​n den Angehörigen d​er in Deutschland lebenden Roma, weitgehend entschädigungslos.

Gespräch des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma mit dem damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt (1982)

Auf d​er politischen Ebene w​aren die Bemühungen d​er Opferverbände u​nd ihrer Unterstützer erfolgreicher. Bundeskanzler Helmut Schmidt empfing a​m 17. März 1982 e​ine Delegation d​es Zentralrats Deutscher Sinti u​nd Roma m​it dessen Vorsitzenden Romani Rose. Schmidt erkannte d​en Völkermord a​n der Minderheit u​nd seine rassistische Motivation an. Bundeskanzler Helmut Kohl bestätigte d​iese Position a​m 7. November 1985 b​ei einer Bundestagsdebatte.

Bundespräsident Roman Herzog erklärte a​m 16. März 1997 z​ur Eröffnung e​ines Berliner Roma-Dokumentations- u​nd Kulturzentrums: „Der Völkermord a​n den Sinti u​nd Roma i​st aus d​em gleichen Motiv d​es Rassenwahns, m​it dem gleichen Vorsatz u​nd dem gleichen Willen z​ur planmäßigen u​nd endgültigen Vernichtung durchgeführt worden w​ie der a​n den Juden. Sie wurden i​m gesamten Einflussbereich d​er Nationalsozialisten systematisch u​nd familienweise v​om Kleinkind b​is zum Greis ermordet.“[103]

Im August 2016 einigten s​ich das Bundesministerium d​er Finanzen u​nd das Außenministerium d​er Tschechischen Republik darauf, d​ass die letzten tschechischen Überlebenden d​es Porajmos a​ls Entschädigung e​ine Einmalzahlung v​on 2500 Euro erhalten sollen. Es handelt s​ich um e​twa 15 Personen.[104]

Gedenk- und Erinnerungskultur

Demonstration von Sinti und Roma am 28. Januar 1983 anlässlich des 50. Jahrestags der Machtergreifung vor dem BKA
Inschrift am Gedenkstein für das Zigeuner-Anhaltelager Lackenbach aus dem Jahr 1984
Wider das Vergessen, Mahnmal in Koblenz von 1997

Die mehrheitsgesellschaftliche Kultur d​er Erinnerung a​n die nationalsozialistische Verfolgung d​er europäischen Roma h​at sich s​ehr viel später a​ls zur Geschichte d​er jüdischen Minderheit o​der zur Verfolgung politischer o​der kirchlicher Gegner d​er Nationalsozialisten entwickelt.

Es w​aren dann Initiativen d​er Betroffenen selbst, d​ie nach Jahrzehnten d​es Schweigens über d​ie Verbrechen u​nd einer v​on den Ereignissen i​m Nationalsozialismus unbeeindruckt fortgeführten Diffamierungs- u​nd Diskriminierungspraxis s​eit Ende d​er 1970er Jahre Veränderungen zunächst i​m politisch-offiziellen Raum u​nd in d​en Medien bewirkten. Vinzenz Rose, Sinto u​nd einer d​er frühen u​nd zu diesem Zeitpunkt seltenen Akteure d​er beginnenden Bürgerrechtsbewegung, ließ 1974 a​us eigenen Mitteln i​n Auschwitz-Birkenau e​in Mahnmal z​ur Erinnerung d​er Ermordeten d​es „Zigeuner-Lagers“ errichten. 1979 f​and eine e​rste internationale Gedenkkundgebung v​on Angehörigen d​er Minderheit u​nd Unterstützern a​us der Mehrheitsbevölkerung i​n der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen statt. Ostern 1980 führte e​ine Gruppe Sinti e​inen weltweit beachteten Hungerstreik i​n der KZ-Gedenkstätte Dachau durch.[105] Diese u​nd die folgenden Aktionen zunächst kleinerer Gruppen veränderten n​icht nur d​ie mediale u​nd die politische Perspektive a​uf die Minderheit, s​ie trugen zugleich wesentlich z​ur Sammlung e​ines großen Teils d​er in subethnische Gruppen u​nd Familienverbände zersplitterten Bevölkerungsgruppe i​n den Landesverbänden u​nd Mitgliedsorganisationen d​es Zentralrats Deutscher Sinti u​nd Roma (Heidelberg) s​owie in kleineren Interessenorganisationen m​it regionaler Bedeutung bei.

Das Dokumentations- u​nd Kulturzentrum Deutscher Sinti u​nd Roma i​n Heidelberg richtete i​n den 1990er Jahren d​ie einzig vorhandene Dauerausstellung z​um „nationalsozialistischen Völkermord a​n den Sinti u​nd Roma“ ein.

1992 beschloss d​ie Bundesregierung d​ie Errichtung e​ines Denkmals für d​ie im Nationalsozialismus ermordeten europäischen Roma, d​as in Berlin stehen sollte. Der israelische Künstler Dani Karavan l​egte einen Entwurf vor. Die Bemühungen z​ur Umsetzung z​ogen sich über v​iele Jahre hin. Hauptproblem war, d​ass sich d​ie Verbände d​er Betroffenen u​nd die jeweilige Bundesregierung über d​en Inhalt d​es Widmungstextes n​icht einig wurden. Streitpunkte w​aren vor a​llem die zwischen Bundesregierung u​nd Zentralrat Deutscher Sinti u​nd Roma l​ange unentschiedene Frage d​er Gleichstellung d​es Genozids a​n den europäischen Roma m​it dem Genozid a​n der jüdischen Minderheit u​nd die zwischen d​en Opferverbänden kontroverse Frage d​er Verwendbarkeit d​es Terminus „Zigeuner“ für d​ie Opfer d​es Nationalsozialismus. Auf d​er Grundlage v​on Vorschlägen d​er Opferverbände u​nd unter Federführung d​es Bundes erarbeiteten Historiker d​es Instituts für Zeitgeschichte (München/Berlin) u​nd des NS-Dokumentationszentrums d​er Stadt Köln schließlich e​inen Text, d​er vom Bundesrat einstimmig beschlossen wurde. Im Jahr 2008 w​urde mit d​em Bau begonnen. Die Einweihung f​and im Rahmen e​ines Staatsaktes a​m 24. Oktober 2012 u​nter Teilnahme v​on Bundespräsident Joachim Gauck u​nd Bundeskanzlerin Angela Merkel a​ls Redner s​tatt und w​urde live v​om rbb übertragen. Weitere Redner w​aren Romani Rose, Vorsitzender d​es Zentralrats Deutscher Sinti u​nd Roma, s​owie der Überlebende d​es Porajmos Zoni Weisz.[106]

Der Widmungstext bestimmt d​ie Verbrechen a​n den europäischen Roma eindeutig a​ls Völkermord. Er verwendet d​en Terminus „Zigeuner“ ausschließlich a​ls Zitierung a​us nationalsozialistischen Texten, a​lso als Quellenbegriff, u​nd grenzt d​ie individuelle Verfolgung v​on jenischen Landfahrern „und anderen Fahrenden“ v​on der kollektiven Verfolgung u​nd Vernichtung d​er Roma ab.[107]

Es g​ab und g​ibt Aktivitäten, d​ie auf d​ie Situation d​er Roma-Bürgerkriegsflüchtlinge aufmerksam machen sollen u​nd dabei e​inen Zusammenhang zwischen d​er Verfolgung v​on Roma i​m Nationalsozialismus u​nd der Bleiberechtssituation v​on Roma i​n Deutschland bzw. i​hrer Abschiebung herstellen. So protestierten i​m November 1989 Roma a​uf dem Gelände d​es früheren Konzentrationslagers i​n Neuengamme a​uf Initiative d​er Rom u​nd Cinti Union Hamburg g​egen die Deportation v​on Asylsuchenden. Diese Sicht a​uf die Verfolgung ergibt s​ich aus d​er Tatsache, d​ass die g​anz überwiegende Zahl d​er Ermordeten osteuropäische Roma w​aren und d​ie Verfolgungserfahrung a​ls traumatisches Erbe s​ich eben n​icht beschränkt a​uf mitteleuropäische Roma. Vielmehr handelt e​s sich h​ier um e​ine der realen Gemeinsamkeiten d​er Familien d​er Gesamtminderheit, vornehmlich a​ber der ost- u​nd westeuropäischen Familien, u​nd zugleich u​m eine Gemeinsamkeit m​it der jüdischen Minderheit. Während d​iese aber a​ls Tatsache allgemein anerkannt i​st und e​ine vielfältige Gedenk- u​nd Erinnerungskultur hervorbrachte, i​st das b​ei der Minderheit d​er Roma b​is heute n​icht der Fall.[108] Es i​st insofern charakteristisch, w​enn selbst e​in NS-Forscher w​ie Michael Wildt i​n einer v​on der Bundeszentrale für politische Bildung verbreiteten Geschichte d​es Nationalsozialismus z​war ausführlich a​uf Antisemitismus u​nd Judenverfolgung eingeht, a​ber nur äußerst marginal a​uf Antiziganismus u​nd Zigeunerverfolgung u​nd auf Osteuropa nahezu nicht.[109]

Zwar leisteten deutsche Unterbehörden u​nd andere lokale u​nd regionale Akteure erhebliche Beiträge z​ur Radikalisierung d​er nationalsozialistischen Zigeunerverfolgung, n​ach wie v​or aber findet d​ie flächendeckende Unterstützung v​on Verfolgung u​nd Vernichtung v​on unten n​icht Ausdruck i​n einer ebenso flächendeckenden Erinnerungskultur (Straßenbenennungen, Denkmälern, Gedenktafeln o​der anderen Zeichen bzw. Orten d​er Erinnerung, öffentliche Veranstaltungen). Immerhin g​ibt es n​ach Auskunft d​es Dokumentationszentrums deutscher Sinti u​nd Roma inzwischen i​n Deutschland „etwa hundert Gedenkorte für d​ie von d​en Nationalsozialisten verfolgten u​nd ermordeten Sinti u​nd Roma“.[110]

Ehra oder Kind mit Ball“, Düsseldorf, Abguss einer Statue von Otto Pankok

Beispiele lokalen künstlerischen und dokumentierenden Gedenkens im öffentlichen Raum bieten Bad Berleburg (2002), Dreihausen bei Marburg (2009), Düsseldorf (1997), Frankfurt am Main, Greven (1997 Straßenbenennung), Köln (1990 Straßenspurprojekt von Gunter Demnig;[111] 2003 Straßenbenennung), Magdeburg (1998), Ravensburg (1999), Solingen (2007) und Wiesbaden (1992).[112]

Ravensburg, Mahnmal zum Gedenken an 29 aus dem Zigeunerzwangslager in Ravensburg deportierte und in Auschwitz ermordete Sinti (errichtet 1999)

Obwohl Roma i​m gesamten deutsch beherrschten Europa b​is zur Vernichtung verfolgt wurden, w​obei nicht selten nationale Behörden u​nd andere nichtdeutsche Verfolger e​ine große Rolle spielten, andererseits Roma i​n vielen v​or allem osteuropäischen Ländern aktiven Widerstand leisteten, g​ibt es d​ort nur e​ine erst i​n Ansätzen entwickelte Gedenk- u​nd Erinnerungskultur, u​nd zwar insbesondere a​n den historischen Stätten d​er ehemaligen Konzentrations- u​nd Vernichtungslager.

In d​er Sowjetunion bildete d​ie deutsche Vernichtungspolitik g​egen Roma i​n der Nachkriegszeit e​in Schwerpunktthema d​er Tourneen d​es Moskauer Staatlichen Zigeunertheaters Romèn. 1982 w​urde in d​em Dorf Aleksandrowka b​ei Smolensk e​in Denkmal für 176 ermordete Roma d​es Dorfes errichtet. Erinnerungsinitiativen d​er nach d​em Zerfall d​er Sowjetunion n​eu gegründeten Roma-Organisation Föderale national-kulturelle Autonomie d​er russischen Zigeuner (FNKA) scheiterten bislang. Ein Gedenkstein für d​ie gegen d​ie deutschen Besatzer kämpfenden u​nd zum Teil h​och ausgezeichneten Roma i​n einem Moskauer Park scheiterte a​n fehlender Finanzierung u​nd Uneinigkeit i​n inhaltlichen Fragen. Das Denkmal i​n Alexandrowka i​st bis h​eute das einzige i​n Russland.

In d​er Ukraine demgegenüber beschloss d​as Parlament 2005 d​en 2. August z​um offiziellen Tag d​es Gedenkens a​n den Holocaust d​er Roma z​u machen. Er erinnert d​amit an d​as Ende d​es „Zigeunerlagers Auschwitz-Birkenau“ d​urch die Vergasung d​er letzten 2900 Häftlinge i​m August 1944.[113]

In d​er nach d​em Ende d​er sozialistischen Staaten entstandenen mittel- u​nd südosteuropäischen Staatenwelt erlebte d​er Antiziganismus e​inen anhaltenden Aufschwung u​nd die Roma-Minderheit e​ine neue Zeit d​er Diskriminierung u​nd Verfolgung. Eine Erinnerungskultur a​n den Porajmos konnte s​ich unter diesen Bedingungen n​icht etablieren. Zwei Lager i​m heutigen Tschechien, d​em vormaligen Protektorat Böhmen u​nd Mähren, i​n denen a​b 1940 n​eben anderen a​ls „asozial“ Deklarierten a​uch „umherziehende Zigeuner“ u​nd „andere a​uf dieselbe Weise lebende Landstreicher“ inhaftiert wurden, l​agen bei Hodonín (Mähren) u​nd bei Lety (Südböhmen).[114] Viele d​er Häftlinge starben, andere, darunter Roma, wurden i​n das Vernichtungslager Auschwitz deportiert.

Gedenktafel in Rom (Italien, errichtet 2001)

In Hodonín erinnert a​ls ein d​ie Opfergruppen übergreifendes Symbol e​in Kreuz a​n das dortige Massengrab. In Lety entspricht d​em eine Steinsäule. Sie i​st an e​inem schwer zugänglichen u​nd nur m​it besonderen Kenntnissen erreichbaren Ort aufgestellt. Auf d​em Gelände d​es Lagers w​urde gegen erhebliche Proteste erfolgreich e​in Schweinezuchtbetrieb etabliert, d​eren Besitzer d​er prominente tschechisch-schweizerische Politiker Karl Schwarzenberg ist. Auf d​ie Initiative d​er Familie v​on Schwarzenberg g​ing bereits d​ie Einrichtung dieses tschechisch geführten Lagers 1939 zurück.[115]

Aus Italien i​st ein Erinnerungsort bekannt: Im römischen innerstädtischen Stadtviertel Monti, d​as auch e​ine größere Zahl Juden u​nd Roma bewohnten, w​eist eine Gedenktafel d​er Stadt Rom a​n der Wand d​es Katholischen Instituts Angelo Mai a​uf die Deportation v​on Roma i​m Oktober 1943 d​urch die Gestapo hin.[116]

Historische Einordnung

Mit d​er Entstehung v​on Selbstorganisationen d​er Minderheit u​nd mit d​en Aktionen d​er Bürgerrechtsbewegung s​eit den ausgehenden 1970er Jahren begann a​uch in d​er historischen Einordnung d​es Porajmos e​in allmählicher Perspektivenwechsel. Die Vorstellung v​on der Singularität d​er Shoa, hinter d​er der Genozid a​n den europäischen Roma i​n der ideologischen Einbettung, i​n der Akribie d​er Planung, i​n der Systematik d​er Durchführung u​nd im Ausmaß d​er Vernichtung w​eit zurückbleibe, trifft inzwischen a​uf entschiedenen Widerspruch b​is hin z​u der v​on einzelnen Historikern vertretenen Auffassung, d​ass aufgrund e​iner weiter gefassten Definition Roma umfassender z​ur Vernichtung ausersehen gewesen s​eien als d​ie jüdische Minderheit.[117]

In d​er Schweiz erarbeitete d​ie Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg zwischen 1996 u​nd 2000 e​ine eigene Dokumentation z​um Thema.[118]

Film

  • Katrin Seybold und Melanie Spitta: „Das falsche Wort“. Der Völkermord an den Sinti und Roma. D, Karin Seybold Film 1987, 85 Min.[119]
  • Gabriele Trost: „Wir haben doch nichts getan“. Der Völkermord an den Sinti und Roma. D, SWR, 2007, 29 Min. (Dokumentation mit Zeugnissen von Hugo Höllenreiner, Lily van Angeren, Josef Müller – Halle).[120]
  • Die Gegenwart der Vergangenheit. Dokumentarfilm, OmU, Original: Teraźniejszość Przeszłości, internationaler Titel: Contemporary Past. Polen 2019, dt. 2020. Buch und Regie: Kamil Majchrzak. 59.[121]

Literatur

Gesamtdarstellungen

  • Henriette Asséo: Les Tsiganes. Une destinée européenne (= Découvertes Gallimard. 218 Histoire.). Gallimard, Paris 1994, ISBN 2-07-053156-2.
  • Till Bastian: Sinti und Roma im Dritten Reich. Geschichte einer Verfolgung (= Beck’sche Reihe. 1425). Beck, München 2001, ISBN 3-406-47551-5.
  • Wacław Długoborski (Hrsg.): Sinti und Roma im KL Auschwitz-Birkenau 1943–1944. Vor dem Hintergrund ihrer Verfolgung unter der Naziherrschaft. Verlag des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau, Oświęcim 1998, ISBN 83-85047-06-9.
  • Karola Fings, Opferkonkurrenzen. Debatten um den Völkermord an den Sinti und Roma und neue Forschungsperspektiven, in: S:I.M.O.N. – Shoah: Intervention. Methods. Documentation. 2 (2015) 1, S. 79–101.
  • Mariana Hausleitner, Brigitte Mihok, Juliane Wetzel (Hrsg.): Rumänien und der Holocaust. Zu den Massenverbrechen in Transnistrien 1941–1944 (= Nationalsozialistische Besatzungspolitik in Europa 1939–1945. 10). Metropol, Berlin 2001, ISBN 3-932482-43-3.
  • Joachim S. Hohmann: Robert Ritter und die Erben der Kriminalbiologie. „Zigeunerforschung“ im Nationalsozialismus und in Westdeutschland im Zeichen des Rassismus (= Studien zur Tsiganologie und Folkloristik. 4). Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 1991, ISBN 3-631-43984-9.
  • Joachim S. Hohmann, Reimar Gilsenbach: Verfolgte ohne Heimat. Beiträge zur Geschichte der Sinti und Roma (= Texte zur politischen Bildung. Heft 2, ZDB-ID 1493014-6). Rosa-Luxemburg-Verein, Leipzig 1992.
  • Martin Holler: Der nationalsozialistische Völkermord an den Roma in der besetzten Sowjetunion (1941–1944). Gutachten für das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma. Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg 2009, ISBN 978-3-929446-25-8 (Digitalisat (PDF; 7 MB); Rezension von Ulrich Opfermann: H-Soz-u-Kult (Dezember, 2009)).
  • Donald Kenrick, Grattan Puxon: Sinti und Roma – die Vernichtung eines Volkes im NS-Staat (= Pogrom. Bedrohte Völker. = 11, 1980 = Nr. 69/70 = Pogrom. Reihe. 1004). Gesellschaft für Bedrohte Völker, Göttingen u. a. 1981, ISBN 3-922197-08-6 (zuerst London 1972).
  • Donald Kenrick (Hrsg.): Sinti und Roma unter dem Nazi-Regime. Band 1: Von der „Rassenforschung“ zu den Lagern (= Reihe Interface. 12). Edition Parabolis, Berlin 1996, ISBN 3-88402-188-5.
  • Donald Kenrick (Hrsg.): Sinti und Roma unter dem Nazi-Regime. Band 2: Die Verfolgung im besetzten Europa (= Reihe Interface. 13). Edition Parabolis, Berlin 2000, ISBN 3-88402-240-7.
  • Julia von dem Knesebeck: The Roma Struggle for Compensation in Post-War Germany. University of Hertfordshire Press, Hatfield 2011, ISBN 978-1-907396-11-3.
  • Michail Krausnick: Wo sind sie hingekommen? Der unterschlagene Völkermord an den Sinti und Roma. Bleicher, Gerlingen 1995, ISBN 3-88350-038-0.
  • Guenter Lewy: „Rückkehr nicht erwünscht.“ Die Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich. Propyläen, München 2001, ISBN 3-549-07141-8 (Michael Zimmermann: Rezension).
  • Martin Luchterhandt: Der Weg nach Birkenau. Entstehung und Verlauf der nationalsozialistischen Verfolgung der „Zigeuner“ (= Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e.V. 4). Schmidt-Römhild, Lübeck 2000, ISBN 3-7950-2925-2 (Zugleich: Köln, Universität, Dissertation, 1995).
  • Gilad Margalit: Die Nachkriegsdeutschen und „ihre Zigeuner“. Die Behandlung der Sinti und Roma im Schatten von Auschwitz (= Reihe Dokumente, Texte, Materialien. 36). Metropol, Berlin 2001, ISBN 3-932482-38-7.
  • Brigitte Mihok (Hrsg.): Ungarn und der Holocaust. Kollaboration, Rettung und Trauma (= Reihe Dokumente, Texte, Materialien. 56). Metropol, Berlin 2005, ISBN 3-936411-62-X.
  • Sybil Milton: Gypsies and the Holocaust. In: The History Teacher. Bd. 24, Nr. 4, 1991, ISSN 0018-2745, S. 375–387, JSTOR 494697.
  • Benno Müller-Hill: Tödliche Wissenschaft. Die Aussonderung von Juden, Zigeunern und Geisteskranken 1933–1945 (= rororo. 5349 rororo aktuell). 9.–11. Tausend. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1985, ISBN 3-499-15349-1.
  • Jan Parcer (Hrsg.): Memorial Book. The Gypsies at Auschwitz-Birkenau. = Księga pamięci. Cyganie w obozie koncentracyjnym Auschwitz-Birkenau. = Gedenkbuch. Die Sinti und Roma im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau. 2 Bände. Saur, München u. a. 1993, ISBN 3-598-11162-2.
  • Romani Rose (Hrsg.): „Den Rauch hatten wir täglich vor Augen …“ Der nationalsozialistische Völkermord an den Sinti und Roma. Katalog zur ständigen Ausstellung im Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg. Das Wunderhorn, Heidelberg 1999, ISBN 3-88423-142-1.
  • Romani Rose, Walter Weiss: Sinti und Roma im „Dritten Reich“. Das Programm der Vernichtung durch Arbeit (= Lamuv-Taschenbuch. 95). Lamuv, Göttingen 1991, ISBN 3-88977-248-X.
  • Bernhard Streck: Zigeuner in Auschwitz. Chronik des Lagers B II 3. In: Mark Münzel, Bernhard Streck (Hrsg.): Kumpania und Kontrolle. Moderne Behinderungen zigeunerischen Lebens. Focus, Gießen 1981, ISBN 3-88349-210-8, S. 69–128.
  • Erika Thurner: Nationalsozialismus und Zigeuner in Österreich (= Veröffentlichungen zur Zeitgeschichte. 2, ZDB-ID 597688-1). Geyer, Wien u. a. 1983.
  • Wolfgang Wippermann: „Wie die Zigeuner“. Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich. Elefanten-Press, Berlin 1997, ISBN 3-88520-616-1.
  • Wolfgang Wippermann: „Auserwählte Opfer?“ Shoah und Porrajmos im Vergleich. Eine Kontroverse (= Geschichtswissenschaft. 2). Frank & Timme, Berlin 2005, ISBN 3-86596-003-0 (Rezension von Martin Holler: H-Soz-Kult, 25. Juli 2005; Rezension von Jan Süselbeck: literaturkritik.de, Februar 2006).
  • Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“ (= Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte. 33). Christians, Hamburg 1996, ISBN 3-7672-1270-6 (Zugleich: Jena, Universität, Habilitations-Schrift, 1995).
  • Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts (= Beiträge zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft. 3). Franz Steiner, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-515-08917-3.

Regionale und lokale Untersuchungen

  • Ludwig Eiber: „Ich wußte, es wird schlimm“. Die Verfolgung der Sinti und Roma in München 1933–1945. Buchendorfer, München 1993, ISBN 3-927984-16-7.
  • Udo Engbring-Romang: Die Verfolgung der Sinti und Roma in Hessen zwischen 1870 und 1950. Brandes & Apsel, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-86099-225-2.
  • Udo Engbring-Romang: Bad Hersfeld – Auschwitz. Zur Verfolgung der Sinti im Kreis Hersfeld-Rotenburg (= „Hornhaut auf der Seele“. 6). Brandes & Apsel, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-86099-162-0.
  • Karola Fings, Ulrich Friedrich Opfermann (Hrsg.): Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen. 1933–1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung. Schöningh, Paderborn u. a. 2012, ISBN 978-3-506-77356-2.
  • Karola Fings, Frank Sparing: Das Zigeunerlager in Köln-Bickendorf 1935–1958. In: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts. Bd. 6, Nr. 3, 1991, ISSN 0930-9977 S. 11–40.
  • Karola Fings, Frank Sparing: „z. Zt. Zigeunerlager“. Die Verfolgung der Düsseldorfer Sinti und Roma im Nationalsozialismus. Volksblatt, Köln 1992, ISBN 3-923243-97-9.
  • Karola Fings, Frank Sparing: „Ach Freunde, wohin seid Ihr verweht …?“ Otto Pankok und die Düsseldorfer Sinti. Der Oberstadtdirektor – Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf, Düsseldorf 1993, (2., überarbeitete Auflage. ebenda 2006; mit zahlreichen Abbildungen).
  • Karola Fings, Frank Sparing: Rassismus. Lager. Massenmord. Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung in Köln (= Schriften des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln. 13). Emons, Köln 2005, ISBN 3-89705-408-6.
  • Stefan Goch: „Mit einer Rückkehr nach hier ist nicht mehr zu rechnen.“ Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma während des „Dritten Reiches“ im Raum Gelsenkirchen (= Schriftenreihe des Instituts für Stadtgeschichte. Beiträge. 8). Klartext, Essen 1999, ISBN 3-88474-785-1.
  • Hans Hesse, Jens Schreiber: Vom Schlachthof nach Auschwitz. Die NS-Verfolgung der Sinti und Roma aus Bremen, Bremerhaven und Nordwestdeutschland (= Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum-Verlag. Reihe Geschichtswissenschaft. 1). Tectum, Marburg 1999, ISBN 3-8288-8046-0.
  • Herbert Heuß: Darmstadt – Auschwitz. Die Verfolgung der Sinti in Darmstadt (= „Hornhaut auf der Seele“. 1). Verband Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Hessen, Darmstadt 1995, ISBN 3-00-000166-2.
  • Herbert Heuß: Die Verfolgung der Sinti in Mainz und Rheinhessen. 1933–1945. Verband Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Rheinland-Pfalz, Landau 1996.
  • Herbert Heuß, Arnold Roßberg (Hrsg.): Schonung für die Mörder? Die justizielle Behandlung der NS-Völkermordverbrechen und ihre Bedeutung für die Gesellschafts und die Rechtskultur in Deutschland. Das Beispiel der Sinti und Roma (= Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Schriftenreihe. 9). Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg 2015, ISBN 978-3-929446-32-6.
  • Ulrich Friedrich Opfermann: Zigeunerverfolgung, Enteignung, Umverteilung. Das Beispiel der Wittgensteiner Kreisstadt Berleburg. In: Alfons Kenkmann, Bernd-A. Rusinek (Hrsg.): Verfolgung und Verwaltung. Die wirtschaftliche Ausplünderung der Juden und die westfälischen Finanzbehörden. Villa ten Hompel u. a., Münster 1999, ISBN 3-00-004973-8, S. 67–86.
  • Ulrich Friedrich Opfermann: The registration of Gypsies in National Socialism: Responsibility in a German region. In: Romani Studies. Series 5, Bd. 11, Nr. 1, 2001, ISSN 1528-0748, S. 25–52.
  • Ulrich Friedrich Opfermann: Bibliografie [der NRW-Literatur]. In: Karola Fings, Ulrich Friedrich Opfermann (Hrsg.): Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen 1933–1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung. Schöningh, Paderborn u. a. 2012, ISBN 978-3-506-77356-2, S. 361–372.
  • Hermann Rafetseder: NS-Zwangsarbeits-Schicksale. Erkenntnisse zu Erscheinungsformen der Oppression und zum NS-Lagersystem aus der Arbeit des Österreichischen Versöhnungsfonds. Eine Dokumentation im Auftrag des Zukunftsfonds der Republik Österreich. Europäischer Hochschulverlag, Bremen 2014, ISBN 978-3-944690-28-5 (Korrigierte Druckfassung eines 2007 aus Datenschutzgründen unveröffentlicht gebliebenen Textes, weiterhin auch online zu finden als ooegeschichte.at [PDF; 4,1 MB]; darin speziell zur Verfolgung von Roma und Sinti in Österreich vor allem (aber nicht nur) auf S. 618–652).
  • Peter Sandner: Frankfurt – Auschwitz. Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in Frankfurt am Main (= „Hornhaut auf der Seele“. 4). Brandes & Apsel, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-86099-123-X.
  • Joachim Schröder: Die „Dienststelle für Zigeunerfragen“ der Münchner Kriminalpolizei und die Verfolgung der Sinti und Roma. In: Matthias Bahr, Peter Poth (Hrsg.): Hugo Höllenreiner. Das Zeugnis eines überlebenden Sinto und seine Perspektiven für eine bildungssensible Erinnerungskultur. Kohlhammer, Stuttgart 2014, ISBN 978-3-17-023668-4, S. 141–152.
  • Wolfgang Wippermann: Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung. Darstellung, Dokumente, didaktische Hinweise (= Das Leben in Frankfurt zur NS-Zeit. Bd. 2). Amt fuer Volksbildung – Volkshochschule, Frankfurt am Main 1986, ISBN 3-7829-0320-X.

Biografisches

  • Philomena Franz: Zwischen Liebe und Haß. Ein Zigeunerleben. (= Herder-Spektrum. 4088). Herder, Freiburg (Breisgau) u. a. 1992, ISBN 3-451-04088-3.
  • Katharina Janoska: KriegsROMAn: Die Geschichte einer Familie. Bu&Bu Verlag 2019, ISBN 978-3-9504012-5-7.
  • Michail Krausnick (Hrsg.): „Da wollten wir frei sein!“ Eine Sinti-Familie erzählt. 2. Auflage. Beltz & Gelberg, Weinheim, 1988, ISBN 3-407-80642-6.
  • Franz Rosenbach: Der Tod war mein ständiger Begleiter. Das Leben, das Überleben und das Weiterleben des Sinto Franz Rosenbach. Von ihm selbst erzählt und dokumentiert von Norbert Aas. Bayerische Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit, München 2005.
  • Otto Rosenberg: Das Brennglas. Aufgezeichnet von Ulrich Enzensberger, mit einem Vorwort von Klaus Schütz. Eichborn, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-8218-0649-4 (Autobiographie).
  • Walter Stanoski Winter: WinterZeit. Erinnerungen eines deutschen Sinto, der Auschwitz überlebt hat. Herausgegeben von Thomas W. Neumann und Michael Zimmermann. Ergebnisse-Verlag, Hamburg 1999, ISBN 3-87916-050-3.
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Zeitzeugen

Überblicke und Einzelaspekte

Regionales

Sonstiges

Einzelnachweise

  1. Wolfgang Benz: Der Holocaust. München 1996, 2. Auflage. S. 93. Siehe vergleichend den armenischen Begriff „Aghet“.
  2. Karola Fings, Frank Sparing: Rassismus, Lager, Massenmord. Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung in Köln (Schriften des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln, Bd. 13), Köln 2005, S. 132ff.; Ulrich Friedrich Opfermann: 16. The registration of Gypsies in National Socialism: Responsibility in a German region. In: Romani Studies (continuing Journal of the Gypsy Lore Society), 5th Series, Vol. 11, No. 1 (2001), S. 25–52.
  3. Literaturangaben bei Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 503.
  4. Andrew d’Arcangelis: Die Jenischen – verfolgt im NS-Staat 1934–1944. Eine sozio-linguistische und historische Studie. Hamburg 2006, S. 312.
  5. Siehe z. B.: Rainer Hehemann: Die Bekämpfung des Zigeunerunwesens im Wilhelminischen Deutschland und in der Weimarer Republik. 1871–1933, Frankfurt a. M. 1987, S. 261 ff.
  6. Rainer Hehemann: Die „Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ im Wilhelminischen Deutschland und in der Weimarer Republik, 1871–1933. Frankfurt a. M. 1987, S. 294 ff.
  7. So die Ausführungsentschließung nach Hermann Reich, Das bayerische Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz vom 16. Juli 1926. Kommentar, München 1927, S. 1.
  8. In Deutschland wird der Ausweiszwang eingeführt. Bei: DeutschlandRadio Berlin, KalenderBlatt vom 10. September 2004.
  9. Werner Kurt Höhne: Die Vereinbarkeit der deutschen Zigeunergesetze und -verordnungen mit dem deutschen Recht, insbesondere der Reichsverfassung. Heidelberg o. J. (1930), S. 124–129.
  10. Udo Engbring-Romang: Die Verfolgung der Sinti und Roma in Hessen zwischen 1870 und 1950. Frankfurt a. M. 2001, S. 119 ff.
  11. Ernst Wilhelm Müller/Klaus Wasserburg: Das Entschädigungsurteil des Bundesgerichtshofes von 1956. S. 302f. In: Erhard Denninger et al. (Hrsg.): Kritik und Vertrauen. Festschrift für Peter Schneider zum 70. Geburtstag. Frankfurt am Main 1990.
  12. Karola Fings, Frank Sparing: Das Zigeunerlager in Köln-Bickendorf 1935–1958. In: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts, 1991, Heft 3, S. 17.
  13. Peter Sandner: Frankfurt. Auschwitz. Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in Frankfurt am Main. Frankfurt am Main 1998, S. 40 ff.
  14. Angelika Königseder: Sinti und Roma. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml, Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. 3. Auflage. München 1998, S. 730.
  15. Siehe Kategorie:Zigeunerzwangslager im Nationalsozialismus
  16. Wolfgang Ayaß: „Asoziale“ im Nationalsozialismus. Stuttgart 1995, S. 139ff.; Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 93 ff.
  17. Wolfgang Wippermann: „Wie die Zigeuner“. Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich. Berlin 1997, S. 142.
  18. Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 153, 436.
  19. Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 151.
  20. Vgl. den Abdruck des „Grunderlasses“ bei Wolfgang Ayaß (Bearb.): „Gemeinschaftsfremde“. Quellen zur Verfolgung von „Asozialen“ 1933–1945, Koblenz 1998, Nr. 50.
  21. Ayaß, S. 43, 46f.; Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 112 ff.
  22. Dieter Schenk: Auf dem rechten Auge blind – Die braunen Wurzeln des BKA. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2001, ISBN 3-462-03034-5, S. 205 f.
  23. Harry Stein (1999): Konzentrationslager Buchenwald 1937–1945. (Gedenkstätte Buchenwald) Wallstein Verlag, S. 74–76.
  24. Uwe Jens Wandel: Die Schorndorfer Familie Guttenberger. In: Heimatblätter. Jahrbuch für Schorndorf und Umgebung. Bd. 7, 1989. (nach studienkreis-widerstand-1933-45.de
  25. Bundesarchiv Bestand R 165/38 Arbeitsliste Würths.
  26. Uwe Jens Wandel: Die Schorndorfer Familie Guttenberger. In: Heimatblätter. Jahrbuch für Schorndorf und Umgebung. Bd. 7, 1989 nach http://www.studienkreis-widerstand-1933-45.de/archiv/xxinfo/he58s04.html – Die Deportation der Familie Guttenberger begann am 15. März 1943 von Schorndorf nach Stuttgart und ist u. a. über eine Kostenabrechnung der Polizei belegt. Online (PDF; 23 kB) in englischer Übersetzung.
  27. Erlaß im Wortlaut: RdErl. d. RFSSuChdDtPol. im RMdI. vom 8.12.38 - S - Kr. 1 Nr. 557 VIII/38 – 2026 – 6 (RMBliV. S. 2105 f).
  28. Ausführungsanweisung des Reichskriminalpolizeiamtes betr. „Bekämpfung der Zigeunerplage“ vom 1. März 1939 [zum Dezember-Erlass].
  29. Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische Lösung der Zigeunerfrage. Hamburg 1996, S. 147 ff.
  30. Vgl.: das Einteilungsschema im Erlass „Auswertung der rassenbiologischen Gutachten über zigeunerische Personen“ vom 7. August 1941. In: Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische Lösung der Zigeunerfrage. Hamburg 1996, S. 148 f.
  31. Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische Lösung der Zigeunerfrage. Hamburg 1996, S. 150.
  32. Seev Goshen: Eichmann und die Nisko-Aktion im Oktober 1939. Eine Fallstudie zur NS-Judenpolitik in der letzten Etappe vor der „Endlösung“. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 29. Jahrg., 1. H. (Jan., 1981), S. 74–96 Hier S. 81 (PDF).
  33. Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische Lösung der Zigeunerfrage. Hamburg 1996, S. 169.
  34. Michael Zimmermann: Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung. In: Dachauer Hefte. 5: Die vergessenen Lager. dtv 1994, S. 97.
  35. Dokument ist wiedergegeben im Gedenkbuch S. 1565.
  36. Dokument wiedergegeben in: Romani Rose: Bürgerrechte für Sinti und Roma. Heidelberg 1980, S. 16.
  37. Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Frankfurt/M. 1990, S. 215 f.
  38. BA, R 52 II/247, Bericht über den Aufbau der Verwaltung im Generalgouvernement vom Juni 1940. (Bl. 200) Nach: Götz Aly/Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung. Frankfurt am Main 1993, S. 213.
  39. Lutz Miehe: „Unerwünschte Volksgenossen“. Das Zigeunerlager am Rande der Stadt Magdeburg während der Zeit des Nationalsozialismus. In: Eva Labouvie: Leben in der Stadt: eine Kultur- und Geschlechtergeschichte Magdeburgs. Köln 2004.
  40. Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Frankfurt/M. 1990, S. 216 f.
  41. Angaben und Zitate in diesem Abschnitt nach: Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 167–184; zur Opferschätzung: ders. (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts. (= Beiträge zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Bd. 3), Franz Steiner, Stuttgart 2007, S. 422.
  42. Bernhard Streck: Zigeuner in Auschwitz. Chronik des Lagers B II e. In: Bernhard Streck, Mark Münzel (Hrsg.): Kumpania und Kontrolle. Moderne Behinderungen zigeunerischen Lebens. Gießen 1981, S. 69–128, hier: S. 76; siehe frühe Eingangsvermerke im „Hauptbuch“ mit Eingangsvermerken vom 1. und 3. März (die ersten Seiten des Hauptbuchs sind nicht erhalten und nicht jeder Transport auf den ersten erhaltenen Seiten hat einen Vermerk), In: Gedenkbuch. Die Sinti und Roma im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau. Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau in Zusammenarbeit mit dem Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg (Hrsg.), Redaktionsleitung Jan Parcer, 2 Bde., München/ London/ New York/ Paris 1993.
  43. Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau in Zusammenarbeit mit dem Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg: Gedenkbuch: Die Sinti und Roma im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau. Saur, München u. a. 1993, ISBN 3-598-11162-2.
  44. Antonia Leugers (2013): „die Kirche soll einschreiten“ – Hilferufe von Sinti und Roma angesichts ihrer Deportation 1943. In: theologie.geschichte, Bd. 8 online.
  45. Ulrich Friedrich Opfermann: Zigeunerverfolgung, Enteignung, Umverteilung. Das Beispiel der Wittgensteiner Kreisstadt Berleburg. In: Alfons Kenkmann, Bernd-A. Rusinek (Hrsg.): Verfolgung und Verwaltung. Die wirtschaftliche Ausplünderung der Juden und die westfälischen Finanzbehörden. Münster 1999, S. 67–86.
  46. Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933–1945. Darmstadt 2003, S. 111–115.
  47. Siehe die entsprechenden Abschnitte in: Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996.
  48. Thomas Huonker, Regula Ludi: Roma, Sinti und Jenische. Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus. Zürich 2010. Beispiel: S. 49 f.
  49. https://web.archive.org/web/20140224190758/http://www.univie.ac.at/zeitgeschichte/cms/uploads/Endbericht-Lodz_ro.pdf
  50. http://www.burgenland-roma.at/index.php/geschichte/nationalsozialismus.
  51. Sulzbacher: Das „Zigeunerlager“ Lackenbach im österreichischen Burgenland
  52. Gerhard Baumgartner und Florian Freund: DER HOLOCAUST AN DEN ÖSTERREICHISCHEN ROMA UND SINTI(www.romasintigenocide.eu) S. 3 f.
  53. Leo Lucassen, „En men noemde hen Zigeuners“. De geschiedenis van Kaldarasch, Ursari, Lowara en Sinti in Nederland: 1750–1944, Amsterdam, 's-Gravenhage 1990; Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 235–237, 312–315.
  54. Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 235–238; Denis Peschanski, Zigeuner in Frankreich 1912–1969, in: Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts (Beiträge zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Bd. 3), Stuttgart: Franz Steiner, 2007, S. 268–277; Guenther Lewy, „Rückkehr unerwünscht“. Die Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich, München/Berlin 2001, S. 142–144. Angesichts eines überholten Forschungsstands vor allem in den weit überhöhten Zahlenangaben mit Vorsicht zu betrachten: Donald Kenrick, Grattan Puxon: Sinti und Roma. die Vernichtung eines Volkes im NS-Staat, Göttingen 1981 (London 1972), S. 82–85.
  55. Sinti und Roma auf gedenkorte-europa.eu, der Homepage von Gedenkorte Europa 1939–1945
  56. Miriam Y. Arani: Fotografien der Propagandakompanien der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg als Quellen zu den Ereignissen im besetzten Polen 1939–1945. In: Zeitschrift für Ostmitteleuropa-Forschung 60 (2011) H. 1, hier S. 30 und 48.
  57. Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 277–283.
  58. Die folgenden Angaben nach: Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 259–276; Christian Gerlach: Kalkulierte Morde. Die deutsche Wirtschafts- und Vernichtungspolitik in Weißrußland 1941 bis 1944. Hamburg 1999, S. 1063–1067; Guenter Lewy: „Rückkehr nicht erwünscht“. Die Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich. München 2001, S. 199–217; Martin Holler: Der nationalsozialistische Völkermord an den Roma in der besetzten Sowjetunion (1941–1944). Gutachten für das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma. Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg 2009. PDF (Memento vom 21. September 2011 im Internet Archive)
  59. Zit. nach: Holler, S. 59.
  60. Holler, S. 83.
  61. Siehe auch: Guenter Lewy: „Rückkehr nicht erwünscht“. Die Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich. München 2001, S. 206.
  62. Martin Holler: „Auf Wiedersehen nach dem Sieg über die hitleristischen Scheusale – liebe Genossen Zigeuner“. Sowjetische Roma als Teilnehmer am Zweiten Weltkrieg. In: Informationen. Wissenschaftliche Zeitschrift des Studienkreises Deutscher Widerstand 1933–1945. 34 (2009), Nr. 69, S. 9–12.
  63. Michael Zimmermann: Die Nazizeit in den baltischen Staaten. In: coe.int, 1. Oktober 2008, abgerufen am 23. Januar 2012 (PDF; 682 kB).
  64. Juliane Wetzel: Das Polizeidurchgangslager Bozen. In: Dachauer Hefte 5, Vergessene Lager, DTV 1994, S. 28–39.
  65. Elena Marushiakova, Vesselin Popov: Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung in Bulgarien (1919–1989). In: Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts. (Beiträge zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Bd. 3), Stuttgart: Franz Steiner, 2007, S. 125–156.
  66. Alle Angaben und Zitierungen in diesem Abschnitt, soweit nicht anders belegt, nach: Karla Fings/Cordula Lissner/Frank Sparing, „… einziges Land, in dem Judenfrage und Zigeunerfrage gelöst“. Die Verfolgung der Roma im faschistisch besetzten Jugoslawien 1941–1945, Köln o. J. (1991), S. 28–40, 48 ff.; Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 248–258.
  67. Beispielsweise berichtete ein Oberstleutnant Walther Chef des 9. Infanterieregiment 433 auf dem Dienstweg von seinen Erfahrungen bei „Sühnemaßnahmen“ d. h. von ihm geleiteten Massenerschießungen von Juden und „Zigeunern“ und der Verwertung deren Besitzes Anfang November 1941. Die Opfer wurden aus einem Belgrader Gefangenenlager nach Absprache mit der SS abgeholt und von der Wehrmacht erschossen. Dokument in: Poliakov/Wulf: Das Dritte Reich und seine Diener. Berlin 1983, S. 353 = Dokument NOKW – 905.
  68. Michael Zimmermann (2000): Zigeunerbilder und Zigeunerpolitik in Deutschland. Eine Übersicht über neuere historische Studien. In: WerkstattGeschichte 25, S. 35–58, hier: S. 46.
  69. Alle Angaben und Zitierungen, soweit nicht anders belegt, nach: Karla Fings/Cordula Lissner/Frank Sparing, „… einziges Land, in dem Judenfrage und Zigeunerfrage gelöst“. Die Verfolgung der Roma im faschistisch besetzten Jugoslawien 1941–1945, Köln o. J. (1991), S. 28–40; Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 248–258.
  70. Alle Angaben in: Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 284–286.
  71. Viorel Achim: Gypsy Research and Gypsy Policy in Romania 1920–1950. In: Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts. Franz Steiner, Stuttgart 2007 (Beiträge zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Bd. 3), S. 157–174.
  72. Völkermord mit rassistischem Charakter
  73. Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 291–292.
  74. So arisch, in: Der Spiegel, 16 (1963), H. 17, S. 45–52, hier: S. 49.
  75. Archivierte Kopie (Memento vom 6. Juni 2013 im Internet Archive)
  76. Karola Fings, Ulrich Friedrich Opfermann: Glossar, in: dies.: Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen 1933–1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung, Paderborn 2012, S. 337–359, hier: S. 343 f.
  77. Michael Klein, Wiedergelesen, in: Antiziganismuskritik 2/2010, S. 6–8, hier: S. 6, siehe: Archivierte Kopie (Memento vom 31. August 2014 im Internet Archive) (PDF; 971 kB).
  78. Karola Fings, Ulrich Friedrich Opfermann, Glossar, in: dies.: Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen 1933–1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung, Paderborn 2012, S. 337–359, hier: S. 344.
  79. Michael Zimmermann: Die nationalsozialistische Verfolgung der Zigeuner. Ein Überblick. In: Yaron Matras, Hans Winterberg, Michael Zimmermann (Hrsg.): Sinti, Roma, Gypsies. Sprache – Geschichte – Gegenwart. Berlin 2003, S. 115–153, hier: S. 138; vgl. auch: Der Völkermord an Sinti und Roma. In: LeMO (Deutsches Historisches Museum).
  80. Donald Kenrick/Gratton Puxon, Gypsies under the Swastika, Hatfield (UK) 2009, S. 153, zit. nach: Fings/Opfermann, ebenda, S. 344.
  81. Gratton Puxon, Verschleppte Wiedergutmachung, in: Tilman Zülch (Hrsg.), In Auschwitz vergast, bis heute verfolgt, Reinbek 1979, S. 149–161, hier: S. 159.
  82. Siehe: Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische "Lösung der Zigeunerfrage, Hamburg 1996, S. 284 ff., 382 f.
  83. Michaela Baetz/Heike Herzog/Oliver von Mengersen, Die Rezeption des nationalsozialistischen Völkermords an den Sinti und Roma in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR, Heidelberg 2007, S. 53.
  84. Ulrich Friedrich Opfermann, Genozid und Justiz. Schlussstrich als „staatspolitische Zielsetzung“, in: Karola Fings/ders. (Hrsg.), Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen 1933–1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung, Paderborn 2012, S. 315–326, hier: S. 316.
  85. Gilad Margalit, Die Nachkriegsdeutschen und „ihre Zigeuner“. Die Behandlung der Sinti und Roma im Schatten von Auschwitz, Berlin 2001, S. 167.
  86. Ulrich Friedrich Opfermann, Genozid und Justiz. Schlussstrich als „staatspolitische Zielsetzung“, in: Karola Fings/ders. (Hrsg.), Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen 1933–1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung, Paderborn 2012, S. 315–326, hier: S. 316.
  87. Ulrich Friedrich Opfermann, Genozid und Justiz. Schlussstrich als „staatspolitische Zielsetzung“, in: Karola Fings/ders. (Hrsg.), Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen 1933–1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung, Paderborn 2012, S. 315–326, hier: S. 317.
  88. Ulrich F. Opfermann: „Schlussstein hinter Jahre der Sittenverwilderung und Rechtsverwirrung“. Der Berleburger Zigeuner-Prozess. In: Antiziganismuskritik. 2 (2010), H. 2, S. 16–34, siehe auch: antiziganismus.de (Memento vom 31. August 2014 im Internet Archive) (PDF; 971 kB).
  89. Guenter Lewy: „Rückkehr nicht erwünscht“. Die Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich. München/Berlin 2001, S. 356ff.; Ulrich Friedrich Opfermann, Genozid und Justiz. Schlussstrich als „staatspolitische Zielsetzung“, in: Karola Fings/Ulrich Friedrich Opfermann (Hrsg.), Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen. 1933–1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung, Paderborn 2012, S. 315–326.
  90. Die Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz (FStN): Ahndung von NS-Verbrechen an Roma und Sinti.
  91. Ruth Bettina Birn, in: Heinrich Bergmann – eine deutsche Kriminalistenkarriere. Klaus-Michael Mallmann/Gerhard Paul (Hrsg.), Karrieren der Gewalt. Nationalsozialistische Täterbiographien, Darmstadt 2004, S. 47–55, hier: S. 47 f. Zu den Verfahren und den Nachkriegskarrieren im Überblick: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Das Bundeskriminalamt stellt sich seiner Geschichte. (Memento vom 24. Februar 2014 im Internet Archive) Dokumentation einer Kolloquienreihe, Köln 2008, S. 125–142.
  92. Dieter Schenk: Die braunen Wurzeln des BKA. Frankfurt a. M. 2003, S. 26.
  93. Winter in Ayaß: Feinderklärung und Prävention: Kriminalbiologie, Zigeunerforschung und Asozialenpolitik. Berlin 1988 S. 145.
  94. Bundeskriminalamt (Hrsg.): Das Bundeskriminalamt stellt sich seiner Geschichte. Dokumentation einer Kolloquienreihe, Köln 2008, S. 140.
  95. Urteil BGH vom 7. Januar 1956, zit. nach: Wolfgang Wippermann: „Wie die Zigeuner“. Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich. Berlin 1997, S. 188. Die Entscheidung wurde von den Richtern Guido Schmidt (Richter) (Senatspräsident), Walther Ascher, Wilhelm Kregel, Fritz von Werner und Kurt Wüstenberg unterzeichnet. Klaus Detlev Godau-Schuettke 2001, Abs. 88.
  96. Diese und die folgenden Angaben: ebenda, S. 189.
  97. Hans Günter Hockerts: Anwälte der Verfolgten. Die United Restitution Organization. In: Ludolf Herbst/Constantin Goschler (Hrsg.): Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland. R. Oldenbourg Verlag, München 1989, S. 249–276, hier: S. 269f. online Von zentraler Bedeutung ist die von der URO unterstützte Arbeit: Franz Calvelli-Adorno: Die rassische Verfolgung der Zigeuner vor dem l. März 1943. In: RzW 12 (1961), S. 529–537. Calvelli-Adorno war Präsident des Entschädigungssenats des OLG Frankfurt am Main.
  98. Heiko Scharffenberg (2008): Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in Schleswig Holstein. (Memento vom 31. Januar 2012 im Internet Archive) (PDF; 1,2 MB) Flensburg, S. 113–117.
  99. Ernst Wilhelm Müller/Klaus Wasserburg: Das Entschädigungsurteil des Bundesgerichtshofes von 1956. S. 296. In: Erhard Denninger et al. (Hrsg.): Kritik und Vertrauen. Festschrift für Peter Schneider zum 70. Geburtstag. Frankfurt am Main 1990.
  100. Antwort der Bundesregierung auf Große Anfrage „Lage und Forderungen der Sinti, Roma und verwandter Gruppen“, Deutscher Bundestag, 9. Wahlperiode, 21. Dezember 1982, Drucksache 9/2.360, S. 2.
  101. UNO-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords. (Memento vom 21. November 2008 im Internet Archive) (PDF, deutscher Text; 84 kB).
  102. § 220a StGB, seit 2002 § 6 VStGB, siehe: § 220a StGB.
  103. zit. nach: Dokumentations- und Kulturzentrum der deutschen Sinti und Roma, ständige Ausstellung in Heidelberg
  104. Holocaust-Überlebende in Tschechien: 2500 Euro pro Person für Leid im KZ. Über 70 Jahre nach Ende des Krieges sollen tschechische Roma eine Entschädigung erhalten. Es handelt sich um eine Einmalzahlung für bis zu 15 Personen. Die Tageszeitung vom 7. August 2016.
  105. Sinti und Roma im ehemaligen KZ Bergen-Belsen am 27. Oktober 1979. Eine Dokumentation der „Gesellschaft für bedrohte Völker“ und des „Verbands Deutscher Sinti“, Göttingen 1980.
  106. Wolfgang Benz: Mahnmal für den Genozid an Sinti und Roma taz vom 24. Oktober 2012, Klaus Hillenbrand: Sinti und Roma werden noch immer stigmatisiert. Die vergessenen Opfer taz vom 24. Oktober 2012, Pressemappe des rbb vom 24. Oktober 2012, Presseinformation des Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma vom 16. Oktober 2012 (PDF; 1,1 MB) alle abgerufen am 24. Oktober 2012.
  107. Text siehe website Uni Hamburg: . Ein unpassender Copyright-Hinweis erweckt den Eindruck, der Text habe das Plazet des Zentralrats, was nicht der Fall ist.
  108. Darauf verweist: Ulrich Opfermann, Zur Verfolgung der europäischen Roma im Nationalsozialismus, in: Roma – eine unerwünschte Minderheit in Europa? Dokumentation, hrsg. vom Evangelischen Pressedienst, Nr. 15, 8. April 2014, S. 18.
  109. Michael Wildt, Geschichte des Nationalsozialismus, Göttingen 2008.
  110. Gedenkorte für Sinti und Roma.
  111. „Mai 1940 – 1000 Sinti und Roma“, siehe: .
  112. Zu den für NRW genannten Gedenkorten siehe die jeweiligen Ortsbeiträge in: Karola Fings/Ulrich Friedrich Opfermann (Hrsg.), Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen 1933–1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung, Paderborn 2012.
  113. Martin Holler: Auf Wiedersehen nach dem Sieg über die hitleristischen Scheusale – liebe Genossen Zigeuner. Sowjetische Roma als Teilnehmer am Zweiten Weltkrieg. In: Informationen. Wissenschaftliche Zeitschrift des Studienkreises Deutscher Widerstand 1933–1945, 34 (2009), Nr. 69, S. 9–12. Siehe auch: Martin Holler: Die nationalsozialistische Vernichtung der Roma in der sowjetischen und russischen Erinnerungskultur. In: Felicitas Fischer von Weikersthal, Christoph Garstka, Urs Heftrich, Heinz-Dietrich Löwe (Hrsg.): Der nationalsozialistische Genozid an den Roma Osteuropas. Geschichte und künstlerische Verarbeitung. Köln 2008, S. 245–294.
  114. Zum Charakter der Lager: Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 219.
  115. Zu Hodonín und Lety: Archivierte Kopie (Memento vom 20. September 2011 im Internet Archive); ; ; Archivierte Kopie (Memento vom 20. September 2011 im Internet Archive).
  116. Siehe: .
  117. William A. Duna (University of Minnesota): Gypsies: A Persecuted Race. Gypsies in Nazi Germany
  118. Roma, Sinti und Jenische. Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus. (PDF; 325 kB).
  119. Das falsche Wort in der Internet Movie Database (englisch).
  120. „Wir haben doch nichts getan“. Der Völkermord an den Sinti und Roma. Video online.
  121. https://www.kino-zeit.de/film-kritiken-trailer-streaming/contemporary-past-die-gegenwart-der-vergangenheit-2019 Film
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