Zwangsarbeit
Als Zwangsarbeit werden Tätigkeiten bezeichnet, zu denen Menschen unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen ihren Willen gezwungen werden. Sie ist – mit verschwimmenden Übergängen – die schärfste Form der „Arbeitspflicht“. Die Sklaverei und die Leibeigenschaft beschreiben ähnliche Abhängigkeitsverhältnisse, bei denen allerdings Menschen als Eigentum bzw. Objekte des Menschenhandels im Vordergrund stehen. Zwangsprostitution ist eine der aktuell verbreitetsten Formen von Zwangsarbeit.[1][2]
Definition und internationale Vereinbarungen
Verbot von Zwangsarbeit
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte im Jahr 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Die ILO verbietet den Einsatz von Zwangsarbeit:
- als Mittel politischen Zwanges oder politischer Erziehung oder als Strafe gegenüber Personen, die gewisse politische Ansichten haben oder äußern oder die ihre ideologische Gegnerschaft gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnung bekunden;
- als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung;
- als Maßnahme der Arbeitsdisziplin;
- als Strafe für die Teilnahme an Streiks;
- als Maßnahme rassischer, sozialer, nationaler oder religiöser Diskriminierung.[3]
Im Jahr 2014 verabschiedete die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation ein Protokoll zum Übereinkommen über Zwangsarbeit von 1930. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich darin, Maßnahmen zu ergreifen, um Zwangs- und Pflichtarbeit zu beseitigen, um den Opfern Schutz und Zugang zu Rechtsbehelfen zu gewährleisten und um Verantwortlichen zu bestrafen. Sie verpflichten sich außerdem zur Zusammenarbeit zur Verhütung und Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit.[4]
Ausnahmen vom Verbot der Zwangsarbeit
Die Zwangsarbeit sollte bis auf die in Abs. 2 des Übereinkommens aufgeführten folgenden Tatbestände abgeschafft werden:
- ein Pflichtdienst beim Militär oder militärähnlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel die Wehrpflicht oder die Grenzschutzdienstpflicht und deren Wehrersatzdienste wie der Zivildienst.
- übliche Bürgerpflichten, wie zum Beispiel die Dienstpflicht bei einer Pflicht- oder Milizfeuerwehr
- die Arbeit im Strafvollzug[5]
- notwendige Arbeiten in Fällen höherer Gewalt, zum Beispiel verpflichtende Aufräumarbeiten nach Naturkatastrophen, wie die Deichhilfe, oder die zivile Dienstpflicht in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen
- Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient, wie zum Beispiel Hand- und Spanndienste für Kommunen.[6][7]
Weitere internationale Abkommen zum Verbot der Zwangsarbeit
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Abkommen, die sich mit verschiedenen Ausprägungen der Zwangsarbeit befassen:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- UN-Menschenrechtsabkommen, Pakt II, Artikel 8
- Kinderrechtskonvention, Art. 32 ff. und Fakultativprotokolle zur Verhinderung von Kinderhandel, Kinderprostitution, Kinder- und Zwangsarbeit
- Wanderarbeiterkonvention
- Behindertenrechtskonvention
- Internationale Abkommen gegen Menschenhandel
- Haager Landkriegsordnung und Genfer Konvention regeln die Rechte von Kriegsgefangenen und Zivilisten im Kriegsfall
Workfare
Unabhängig von den oben genannten Ausnahmen in internationalen Abkommen haben einige Staaten die Auszahlung von Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeld an die verpflichtende Ausübung von gemeinnütziger Arbeit geknüpft. In Australien, Großbritannien und den USA wird dieses Konzept als Workfare (Work + Social Welfare = Workfare, also „Arbeit und Sozialhilfe“) bezeichnet.
In Deutschland wird von Zeit zu Zeit ein ähnliches Programm, die Bürgerarbeit, diskutiert oder auch die Einführung eines Sozialen Pflichtjahres im Rahmen einer rechtlich umstrittenen Allgemeinen Dienstpflicht für alle Geschlechter.
Aktuelle Zahlen
Es existieren nur Schätzungen über das Ausmaß der Zwangsarbeit, wobei die Systematik und jeweilige Definition zu beachten ist.
Die ILO veröffentlichte im Mai 2014 den Bericht Profite und Armut, wonach
- weltweit etwa 21 Mio. Menschen unter Zwang arbeiteten, darunter ca. 55 Prozent Frauen und 5,5 Mio. Kinder,
- die Auftraggeber dieser Zwangsarbeit ca. 150 Mrd. Dollar Einnahmen erzielten, davon 99 Mrd. Dollar aus Zwangsprostitution, 9 Mrd. in der Land- und Forstwirtschaft, 8 Mrd. in privaten Haushalten sowie 33 Mrd. aus anderen Branchen wie Bauwesen, verarbeitendes Gewerbe oder Bergbau.
90 Prozent aller Zwangsarbeit werden in der Privatwirtschaft verrichtet, 2,2 Mio. Menschen würden von staatlicher Seite z. B. als Gefängnisinsassen und Soldaten zur Arbeit gezwungen.[8]
Historie Deutschland
Erster Weltkrieg
Zwangsarbeit gab es bereits während des Ersten Weltkrieges. Neben Kriegsgefangenen waren es belgische und polnische bzw. litauische Zivilisten, die zur Zwangsarbeit in Industrie, Bergbau und Landwirtschaft nach Deutschland deportiert wurden. Die zwangsweise Aushebung vor allem von ca. 61.000 belgischen Arbeitern war für das Ansehen des Kaiserreiches katastrophal und führte zu zahlreichen Protesten neutraler Staaten. Die polnischen Zwangsarbeiter wurden deutlich diskriminiert.[9]
Zeit des Nationalsozialismus
Die Nationalsozialisten inhaftierten beginnend ab 1933 willkürlich politische Gegner und später auch „Asoziale“, Landfahrer, Homosexuelle und angeblich „rassisch minderwertige“ Juden, Sinti und Roma („Zigeuner“) und Zeugen Jehovas (Bibelforscher) in Arbeitslagern. Die Bezeichnungen der Lager waren euphemistisch und je nach Zweck und Zuständigkeit auch im Zeitablauf unterschiedlich.[10] Die ersten größeren Konzentrationslager wie das KZ Dachau und das KZ Oranienburg wurden ursprünglich „Schutzhaftlager“ genannt. In fast allen Konzentrationslagern, Arbeitslagern und Umerziehungslagern war harte Zwangsarbeit, willkürliche Misshandlung und teilweise auch Vernichtung durch Arbeit an der Tagesordnung.
Bereits am 28. November 1933 befürchtete die lokale Handwerkskammer eine unerträgliche Konkurrenz für die örtlichen Handwerksbetriebe durch die Zwangsarbeit in Dachau.[11]
Zweiter Weltkrieg
Während des Zweiten Weltkrieges wurden im Deutschen Reich mehrere Millionen Menschen zur Zwangsarbeit gezwungen, meist Kriegsgefangene, KZ-Häftlinge und Zivilpersonen der besetzten Gebiete; ab 1940 wurden zudem deutsche Juden, später auch so genannte Mischlinge ersten Grades zwangsverpflichtet. Sie mussten die fehlenden Arbeiter, die im Krieg waren, ersetzen und vor allem die Kriegsproduktion aufrechterhalten. Besonders in Osteuropa wurden sie großenteils mittels Razzien rekrutiert. Ab Januar 1942 werden die ersten „Ostarbeiter“ mit Zügen ins Deutsche Reich deportiert. Die Zwangsarbeiter wurden als Fremdarbeiter oder, sofern sie aus der Sowjetunion (meist Ukraine oder Russland) stammten, als Ostarbeiter bezeichnet. Unter den Zwangsarbeitern waren auch Jugendliche oder Kinder, die häufig ihren Eltern entrissen oder verschleppt wurden. Zwangsarbeiter wurden in der Landwirtschaft und (Rüstungs-)Industrie eingesetzt, aber auch öffentliche Einrichtungen, die Kirche und Privatpersonen forderten Zwangsarbeiter an. Zwangsarbeiter wurden häufig demütigend behandelt, schlecht ernährt und erhielten oft keinen Lohn. Sie mussten schwerste Arbeit verrichten. Die Unterbringung erfolgte in Zwangsarbeiterlagern, den Stammlagern (im nationalsozialistischen Sprachgebrauch als Stalag bezeichnet), oft Barackenlager, mit Stacheldraht eingezäunt. Die sanitären und hygienischen Bedingungen in diesen Baracken waren äußerst schlecht, wie auch die Bekleidung. So lebten besonders die Ostarbeiter in notdürftig selbstgebauten Baracken und waren gezwungen, „auch im Winter unbeschuht zur Arbeit zu gehen“. Außerdem wurden sie häufig von den Deutschen misshandelt: „Die Leute wälzten sich oft vor Schmerzen wegen des dauernden Schlagens mit Gummiknüppeln und Ochsenziemern“. Für Zwangsarbeiter galt kein Arbeitsschutz, so dass sie am Arbeitsplatz allen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt waren. Sie durften bei Bombenalarm keine Schutzräume aufsuchen. Bei Verstößen gegen die Anordnungen und Befehle der Deutschen drohte ihnen eine Einweisung in ein „Arbeitserziehungslager“ (AEL), in denen KZ-ähnliche Zustände herrschten.
Schwangere Zwangsarbeiterinnen, insbesondere solche aus Osteuropa, wurden häufig zur Abtreibung gezwungen. Kinder solcher Frauen wurden in Ausländerkinder-Pflegestätten untergebracht, die keinen anderen Zweck hatten, als diese unerwünschten Kinder unbemerkt von der Öffentlichkeit verhungern zu lassen.
Polnische und sowjetische Zwangsarbeiter wurden noch schlechter behandelt als die italienischen sogenannten Militärinternierten oder auch französischen u. a. westlichen Kriegsgefangenen und Zivilarbeiter, da sie in der NS-Rassenideologie als slawische Untermenschen galten. Für sie galten besondere Polen- und Ostarbeitererlasse, durch die sie weitestgehend entrechtet wurden. So war zum Beispiel der Besitz von Geld, Wertsachen, Fahrrädern und Feuerzeugen und der Erwerb von Fahrkarten verboten. Verkehr mit Deutschen wurde streng bestraft, teilweise sogar mit der Todesstrafe. Für die Zwangsarbeiter war der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel zuständig, während der Generalgouverneur des besetzten Polens, Hans Frank und die Reichskommissare Hinrich Lohse (Ostland) und Erich Koch (Ukraine) die Razzien organisierten, um genügend Zwangsarbeiter zusammenzutreiben. Das Programm der Zwangsarbeit fügte sich in das Programm Heinrich (Himmler) zur Dezimierung der slawischen Völker um circa 30 Millionen.
Da die Zwangsarbeiter vielen Vorschriften (zum Beispiel über Sicherheit am Arbeitsplatz) nicht unterlagen, waren sie häufig so begehrt, dass das Deutsche Reich eine Ostarbeiterabgabe einführen musste, um die vollständige Verdrängung von deutschen Arbeitern durch Zwangsarbeiter zu vermeiden. Einen Sonderverlauf nahm die Zwangsarbeit in den Grenzzonen, wo beispielsweise spezifische Traditionen der Grenzgängerbeschäftigung wirksam blieben, der Einsatz von Kriegsgefangenen erst zeitlich versetzt begann und grenzspezifische Eigenheiten in Form von Repression bestanden.
- Plakat zur Anwerbung polnischer Arbeiter, 1940–1941
- Willkürliche Verhaftung zur Zwangsarbeit, Warschau 1941
- Merkblatt für Ostarbeiter aus der Sowjetunion, 1942
- Gräberfeld für Kinder der Ostarbeiter auf dem Nordfriedhof Neumünster[12]
- Ostarbeiterinnen in Osnabrück, vor der Ermordung gerettet, 7. April 1945
- Werksausweis eines 16-jährigen polnischen Zwangsarbeiters bei Kienzle Uhren
- Kennzeichnung für Ostarbeiter
Siehe auch:
Aufarbeitung nach 1945
Nach dem Krieg wurden exemplarische Prozesse gegen das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS (es hatte Zwangsarbeiter gegen Prämien an Firmen vermietet) und die Firmenverantwortlichen von Flick, I.G.-Farben und Krupp (sie hatten die Zwangsarbeiter zu tausenden von der SS gemietet) durchgeführt. Es kam in den Nürnberger Nachfolgeprozessen zu Verurteilungen wegen Versklavung, Misshandlung, Einschüchterung, Folterung und Ermordung der Zivilbevölkerung und dem planmäßigen Einsatz von Zwangsarbeitern.
Im Zuge des Kalten Krieges ebbte das Interesse an einer koordinierten Strafverfolgung ab und es kam hauptsächlich in den am meisten ausgebeuteten also osteuropäischen Ländern, zu weiteren Prozessen.
Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter in den USA gegen deutsche Unternehmen, die sie beschäftigt hatten, führten zur Gründung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Bund und Wirtschaft brachten je zur Hälfte 10 Milliarden D-Mark (circa 5,1 Milliarden Euro) ein. Im Gegenzug sind in den USA solche Klagen gegen einzelne Unternehmen jetzt ausgeschlossen. Die Auszahlungen begannen am 15. Juni 2001 und endeten im Juni 2007. 1,66 Millionen Zwangsarbeiter oder ihre Erben erhielten jeweils bis zu 7500 Euro. Insgesamt wurden 4,37 Milliarden Euro ausgezahlt. Die Stiftung will mit dem Restkapital von 400 Millionen Euro Bildungs- und Verständigungsprojekte fördern. Damit ist die finanzielle Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter in Deutschland abgeschlossen. Kriegsgefangene, die im Deutschen Reich Zwangsarbeit verrichten mussten, wurden jedoch nicht entschädigt.
Nach 1945
Eine der unmittelbaren Folgen des Zweiten Weltkrieges war die Verpflichtung deutscher Kriegsgefangener und Zivilisten zur Zwangsarbeit. In erster Linie sollten sie Wiedergutmachung leisten. Dabei gestaltete sich das Schicksal der Betroffenen unter den einzelnen Siegermächten recht unterschiedlich.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 im Grundgesetz in Art. 12 Abs. 2 ausdrücklich geregelt, dass niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf; als auch in Abs. 3, dass Zwangsarbeit bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig ist.
Die DDR gewann in den 1980er Jahren zur Stützung ihres maroden Staatshaushalts in erheblichem Umfang West-Devisen mit der Zwangsarbeit von Häftlingen in der Produktion von Waren für westliche („kapitalistische“) Firmen sowie z. B. mit von Häftlingen erzwungenen Blutspenden, welche z. B. vom bayrischen Roten Kreuz über einen Schweizer Zwischenhändler angekauft wurden.[13][14][15][16]
§ 232b StGB stellt Zwangsarbeit im Zusammenhang mit Menschenhandel unter Strafe.[17]
Historie Österreich
In der Ostmark, offiziell Alpen- und Donau-Reichsgaue, waren im Herbst 1944 fast eine Million Zwangsarbeiter eingesetzt, während die Zahl der inländischen Arbeitskräfte bei 1,7 Millionen lag.[18] Siehe hierzu Liste der Außenlager des KZ Mauthausen.
Der Österreichische Fonds für Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit (kurz auch Versöhnungsfonds) besteht seit dem Jahr 2000 und leistete bis 2005 freiwillige Zahlungen an Zwangsarbeiter in Österreich während der Zeit des Nationalsozialismus. Bisher haben rund 132.000 Menschen weltweit Leistung aus diesem Fonds erhalten. Es wurde eine Gesamtsumme von 439.254.087 Euro in den Fonds gespeist. Bei einigen Firmen wie beispielsweise Swarovski, Österreichische Bundesbahnen und Steyr Daimler Puch ist die Rolle während der NS-Zeit großteils noch unerforscht und Gegenstand aktueller historischer Forschung.[19]
Ein 2022 in Niederösterreich laufendes Forschungsvorhaben versucht in Familien vorhandenes Wissen zu gewinnen, um die Lage von zahlreichen Zwangsarbeiterlagern zu erfahren, denn Zeitzeugen selbst leben nur mehr vereinzelt.[20]
Historie weitere Länder
Japan
Auch in Japan wurden während des Zweiten Weltkrieges Zivilpersonen der besetzten Gebiete zur Zwangsarbeit gezwungen. So wurden Hunderttausende Koreaner nach Japan verschleppt und mussten in japanischen Minen und Fabriken arbeiten. Viele Männer aus den damaligen japanischen Kolonien Korea und Taiwan wurden ins japanische Militär zwangsrekrutiert, während viele Frauen in den besetzten Gebieten zur Zwangsprostitution beziehungsweise zur sexuellen Sklaverei gezwungen wurden und als so genannte Trostfrauen japanischen Soldaten dienen mussten. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Japan – und zwar mit stillschweigender Billigung der Siegermacht USA – koreanische Zwangsarbeiter in den Kohlebergwerken eingesetzt.
Kambodscha
Unter den Roten Khmer Pol Pots starben Millionen Kambodschaner durch Folter, Hinrichtungen und Zwangsarbeit.
Rumänien
Beim Bau des Donau-Schwarzmeer-Kanals in Rumänien wurden zwischen 1949 und 1954 mehrere zehntausend Häftlinge zur Zwangsarbeit herangezogen. Erst zwischen 1976 und 1984 wurde der Kanal ohne Zwangsarbeit fertiggestellt.
Sowjetunion
Bereits vor der Gründung der Sowjetunion bestand zwischen 1696 und 1917 im russischen Kaiserreich das System der Katorga, das gewissermaßen als Vorläufer des Gulag-Systems betrachtet werden kann: Hier wurden Menschen nach Sibirien zum Leisten von Zwangsarbeit verbannt. Allerdings war die Zahl der Betroffenen deutlich geringer als in der Sowjetunion.
In die sowjetischen Zwangsarbeitslager des Gulag wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Millionen sowjetischer Bürger deportiert: Politische Oppositionelle, Gegner des kommunistischen Systems, Angehörige von Gruppen, die in Misskredit geraten waren („Klassenfeinde“) sowie Teile besiegter Volksgruppen wie beispielsweise zwischen 1939 und 1941 die Polen im Zweiten Weltkrieg und ganze Völkerschaften wurden nach Kolyma, Workuta und zum Weißmeer-Ostsee-Kanal verschleppt.[21] Aus diesen Orten sind große Städte und Industriezentren entstanden.[22] Offiziell gab es in der Sowjetunion keine Zwangsarbeit, sondern nur Sowjetarbeiter, die ihr Volk liebten und ihr Land, in dem die Arbeiter und Bauern zum ersten Mal in der Geschichte die wirklichen Herren waren und wussten, dass die Früchte ihrer Arbeit dem Volk ungeschmälert gehörten und ihm nicht von einer Handvoll Ausbeuter genommen werden konnten, was Tausende ausländischer Freunde der Sowjetunion bestätigten. Das Strafarbeitsgesetz von 1933 regelte einzig und allein die Lebens- und Arbeitsbedingungen der wegen Verbrechens Verurteilten und nicht etwa die anderer Menschen. Anderslautende Informationen über Zwangsarbeit wurden als Verleumdungen diskreditiert.[23]
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden gut zweieinhalb Millionen deutsche Kriegsgefangene und Zivilisten zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion verschleppt; viele von ihnen starben in den Arbeitslagern; tausende ostdeutsche Wissenschaftler wurden zur geistigen Zwangsarbeit in die Sowjetunion verbracht („Aktion Ossawakim“). In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wurde ebenfalls Zwangsarbeit angewandt.
Zwangsarbeit in der Gegenwart
In China wurden in der zweiten Hälfte des letzten Jahrzehnts mehrere hunderttausend Angehörige der Volksgruppe der Uiguren zur Zwangsarbeit, insbesondere zur Baumwollernte, herangezogen.[24][25][26]
In Eritrea können Wehrpflichtige nach dem eigentlichen Militärdienst zeitlich unbeschränkt zur Arbeit in staatlichen Betrieben herangezogen werden.[27]
Laut einer Meldung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aus dem Jahr 2014 werden, basierend auf Daten aus dem Jahr 2012, jährlich weltweit insgesamt 150 Milliarden US-Dollar durch Zwangsarbeit erwirtschaftet.[28]
Über die Arbeits- und Lebensumstände von Arbeitsmigranten in Malaysia wurde im Jahr 2021 berichtet, dass diese einer Zwangsarbeit gleichkommen. So wurden Reisepässe der Arbeitnehmer einbehalten, um sie von einer Flucht abzuhalten. Zahlreiche Beschäftigte der Branche berichteten zudem von Ausgangssperren, Einschüchterungen und Drohungen, schlechten Arbeitsschutzbedingungen und miserablen Unterkünften – nach Kriterien der ILO alles Indikatoren für Zwangsarbeit.[29]
Weiteres
Strafrecht
Grundsätzlich sind Gefangene verpflichtet, Arbeit, die ihren körperlichen Fähigkeiten angemessen ist, auszuüben, sofern sie dazu in der Lage sind. Das deutsche Grundgesetz erklärt bei Freiheitsentziehung explizit Zwangsarbeit als zulässig.
Die Verpflichtung zu Arbeitsleistungen im Jugendstrafrecht als Auflage hat Strafcharakter und bleibt im Rahmen des Art. 12 Abs. 2 und 3 GG verfassungsgemäß, so wie auch die Arbeitspflichten gemäß § 56b StGB nicht gegen Verfassung und Menschenwürde verstoßen.
Im IAO-Abkommen Nr. 29 heißt es dazu: 2. Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ im Sinne dieses Übereinkommens gelten jedoch nicht […] c) jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung verlangt wird, jedoch unter der Bedingung, dass diese Arbeit oder Dienstleistung unter Überwachung und Aufsicht der öffentlichen Behörden ausgeführt wird und dass der Verurteilte nicht an Einzelpersonen oder privaten Gesellschaften und Vereinigungen verdingt oder ihnen sonst zur Verfügung gestellt wird.
Zusätzlich begrenzte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Arbeit auf Formen, welche „üblicherweise“ von einer inhaftierten Person verlangt werden könnten, bspw. routinemäßige Haftarbeiten oder Arbeiten zum Zwecke der Rehabilitation. Im Gegensatz zum ILO Übereinkommen beurteilte der EGMR und das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 1998 es jedoch als zulässig, wenn die Arbeit zu Gunsten von Privatunternehmen erbracht wird.[30]
Siehe auch
Literatur
Zwangsarbeit im Krieg
- Christian Westerhoff: Zwangsarbeit im ersten Weltkrieg. Deutsche Arbeitskräftepolitik im besetzten Polen und Litauen 1914–1918. (= Studien zur historischen Migrationsforschung. Band 25). Dissertation. Schöningh, Paderborn/ München/ Wien/ Zürich 2012, ISBN 978-3-506-77335-7.
- Ulrich Herbert: Fremdarbeiter. Politik und Praxis des "Ausländer-Einsatzes" in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches. Dissertation. 2. Auflage. Dietz, Bonn 1999, ISBN 3-8012-5028-8.
- Mark Spoerer: Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge im Dritten Reich und im besetzten Europa 1939–1945. DVA, Stuttgart/ München 2001, ISBN 3-421-05464-9.
- Wolf Gruner: Jewish Forced Labor Under the Nazis: Economic Needs and Racial Aims, 1938–1944 (Originaltitel: Der geschlossene Arbeitseinsatz deutscher Juden übersetzt von Kathleen M. Dell'Orto), Cambridge University Press, New York, NY 2006, ISBN 0-521-74357-5 (Published in association with the United States Holocaust Memorial Museum).
- Christian Ruch, Myriam Rais-Liechti, Roland Peter: Geschäfte und Zwangsarbeit: Schweizer Industrieunternehmen im „Dritten Reich“. Herausgegeben von der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg. Chronos, Zürich 2001, ISBN 3-0340-0606-3.
- Christine Glauning, Andreas Nachama: Alltag Zwangsarbeit 1938-1945. Herausgegeben vom Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit. Berlin 2017, ISBN 978-3-941772-31-1
- Witold Wojciech Mędykowski: Macht Arbeit Frei?: German Economic Policy and Forced Labor of Jews in the General Government, 1939-1943, Academic Studies Press, Brighton 2018, ISBN 978-1-618119-56-8
Literatur
- Fred Dorn, Klaus Heuer (Hrsg.): „Ich war immer gut zu meiner Russin.“ Struktur und Praxis des NS-Zwangsarbeitssystems. (= Studien und Materialien zum Rechtsextremismus. Band 1). Centaurus, Pfaffenweiler 1991, ISBN 3-89085-596-2.
- Hans Schafranek, Robert Streibel (Hrsg.): Strategie des Überlebens. Häftlingsgesellschaften in KZ und GULAG. Picus, Wien 1996, ISBN 3-85452-401-3.
- Karl-Joseph Hummel, Christoph Kösters, „Kommission für Zeitgeschichte“ (Hrsg.): Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939–1945. Geschichte und Erinnerung, Entschädigung und Versöhnung. Eine Dokumentation. (= Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B: Forschungen. Band 10). herausgegeben im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz. Schöningh, Paderborn 2008, ISBN 978-3-506-75689-3.[31]
Mit regionalem Bezug
- Ralf Dünhöft: Fremdarbeiter in Delmenhorst während des Zweiten Weltkrieges. Isensee, Oldenburg 1995, ISBN 3-89598-306-3.
- Johannes Grabler: Das Schicksal eines Zwangsarbeiters in Aulzhausen (Affing). Arbeit zum Hauptseminar „Zweimal 'Vergangenheitsbewältigung' – nach 1945, nach 1989“ an der Kath. Universität Eichstätt. Eichstätt 1993. (Download-Version .doc)
- Gerhard Hausen: Zwangsarbeit im Kreis Olpe. (= Schriftenreihe des Kreises Olpe. Band 32). Selbstverlag, 2007, ISSN 0177-8153. Landrat dankte Autor für Engagement. auf: derwesten.de, 10. Dezember 2007.
- Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47477-2.
- Andreas Heusler: Zwangsarbeit in der Münchner Kriegswirtschaft 1939–1945. 2. Auflage. München-Verlag, München 2000, ISBN 3-927984-07-8.
- Rolf Keller: Sowjetische Kriegsgefangene im Deutschen Reich 1941/42. Behandlung und Arbeitseinsatz zwischen Vernichtungspolitik und kriegswirtschaftlichen Erfordernissen. Göttingen 2011, ISBN 978-3-8353-0989-0. Rezensionen: H-Soz-u-Kult 9. Februar 2012, www.kulturthemen.de 9. Februar 2012
- Nils Köhler: Zwangsarbeit in der Lüneburger Heide – Organisation und Alltag des „Ausländereinsatzes“ 1939–1945. 2. Auflage. Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh 2004, ISBN 3-89534-537-7.
- Kerstin von Lingen/Klaus Gestwa (Hrsg.): Zwangsarbeit als Kriegsressource in Europa und Asien (Der Krieg in der Geschichte, Bd. 77). Schöningh, Paderborn 2014, ISBN 978-3-506-77727-0.
- Arne Martius: Zwangsarbeiter in Ilmenau. Escher, Ilmenau 2004, ISBN 3-00-016747-1.
- Michael Matheus, Hedwig Brüchert (Hrsg.): Zwangsarbeit in Rheinland-Pfalz während des Zweiten Weltkriegs. (= Geschichtliche Landeskunde. 57). Steiner, Stuttgart 2004, ISBN 3-515-08279-4.
- Stefan Karner, Peter Ruggenthaler: Zwangsarbeit in der Land- und Forstwirtschaft auf dem Gebiete Österreichs 1939–1945. Oldenbourg, Wien 2004, ISBN 3-486-56800-0.
- Stephan Jegielka: Das KZ-Aussenlager Genshagen. Struktur und Wahrnehmung der Zwangsarbeit in einem Rüstungsbetrieb 1944/45. Tectum, Marburg 2005, ISBN 3-8288-8895-X.
- Thomas Irmer, Zwangsarbeit erinnern e. V.: … warum es lebenswichtig ist, die Erinnerung wachzuhalten. Zwangsarbeit für Siemens in Auschwitz und Berlin. Dokumentation einer Begegnung mit ehemaligen KZ-Häftlingen. Berlin 2006, ISBN 3-938690-47-X.
- Thomas Müller: Zwangsarbeit in der Grenzzone. Der Kreis Aachen im Zweiten Weltkrieg. Shaker, Aachen 2003, ISBN 3-8322-1301-5.
- Cord Pagenstecher: Ausländischer Widerstand in Berlin. Spielräume des Widerstehens von Zwangsarbeitern. In: Hans Coppi, Stefan Heinz (Hrsg.): Der vergessene Widerstand der Arbeiter. Gewerkschafter, Kommunisten, Sozialdemokraten, Trotzkisten, Anarchisten und Zwangsarbeiter. Dietz, Berlin 2012, ISBN 978-3-320-02264-8, S. 229–247.
- Hermann Rafetseder: NS-Zwangsarbeits-Schicksale. Erkenntnisse zu Erscheinungsformen der Oppression und zum NS-Lagersystem aus der Arbeit des Österreichischen Versöhnungsfonds. Eine Dokumentation im Auftrag des Zukunftsfonds der Republik Österreich. – Bremen 2014, ISBN 978-3-944690-28-5; korrigierte Druckfassung eines 2007 aus Datenschutzgründen unveröffentlicht gebliebenen Textes, weiterhin auch zu finden ooegeschichte.at [PDF].
- Peter Rugenthaler: Ein Geschenk für den Führer: Sowjetische Zwangsarbeiter in Kärnten und der Steiermark 1942–1945. Verein zur Förderung der Forschung von Folgen nach Konflikten und Kriegen, Graz 2001, ISBN 3-901661-06-9.
- Roman Smolorz: Zwangsarbeit im „Dritten Reich“ am Beispiel Regensburgs. Stadtarchiv Regensburg, Regensburg 2003, ISBN 3-935052-30-8.
- Mark Spoerer: Zwangsarbeitsregimes im Vergleich: Deutschland und Japan im Ersten und Zweiten Weltkrieg. In: Klaus Tenfelde, Hans-Christoph Seidel (Hrsg.): Zwangsarbeit im Europa des 20. Jahrhunderts. Vergleichende Aspekte und gesellschaftliche Auseinandersetzung. Klartext, Essen 2007, S. 187–226.
- Claus Heinrich Gattermann: Der Ausländereinsatz im Landkreis Osterode 1939–1945. Wernigerode/ Berlin 2003, ISBN 3-936872-13-9.
- Thorsten Wiederhold: Gerhard Fieseler – eine Karriere. Ein Wirtschaftsführer im Dienste des Nationalsozialismus. (= Nationalsozialismus in Nordhessen, Schriften zur regionalen Zeitgeschichte. Band 20). Kassel 2003, ISBN 3-934377-98-X. Darin: Zwangsarbeiter im Fieseler-Werk. S. 169–219.
- Roland Maier: Haupttätigkeitsfeld im Krieg: Überwachung und Repression der ausländischen Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter. In: Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier (Hrsg.): Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern. Schmetterling-Verlag Stuttgart 2013, ISBN 3-89657-145-1, S. 338–380.
- Sybille Eberhardt: Als das „Boot“ zur Galeere wurde…: Wie jüdische Frauen und Mädchen aus Lodz und Umgebung Ghettoisierung, Lagerhaft in Auschwitz-Birkenau, Bergen-Belsen, Zwangsarbeit in Geislingen/St. und Deportation nach Allach überlebten. Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg 2019- 2. Preis, Manuela Kinzel Verlag, Göppingen 2018, ISBN 978-3-95544-100-5.
Zwangsarbeit in der Tschechoslowakei
- Tomáš Staněk: Internierung und Zwangsarbeit: das Lagersystem in den böhmischen Ländern 1945–1948 (Originaltitel: Tábory v českých zemích 1945–1948, übersetzt von Eliška und Ralph Melville, ergänzt und aktualisiert vom Autor, mit einer Einführung von Andreas R. Hofmann) (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum. Band 92). Oldenbourg/ Collegium Carolinum, München 2007, ISBN 978-3-486-56519-5.
Zwangsarbeit in der DDR
- Uwe Bastian, Hildigund Neubert: Schamlos ausgebeutet. Das System der Haftzwangsarbeit politischer Gefangener des SED-Staates. herausgegeben vom Bürgerbüro. Berlin 2003, DNB 970199368.
- Karin Schmidt: Zur Frage der Zwangsarbeit im Strafvollzug der DDR. Olms, Hildesheim u. a. 2011, ISBN 978-3-487-14571-6.
- Marcus Sonntag: Die Arbeitslager in der DDR. Klartext, Essen 2011, ISBN 978-3-8375-0477-4. (PDF-Download)
- Tobias Wunschik: Knastware für den Klassenfeind. Häftlingsarbeit in der DDR, der Ost-West-Handel und die Staatssicherheit (1970–1989). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014, ISBN 978-3-525-35080-5[32]
- Christian Sachse: Das System der Zwangsarbeit in der SED-Diktatur. Die wirtschaftliche und politische Dimension. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2014, ISBN 978-3-86583-884-1.
- Jan Philipp Wölbern: Haftarbeit in der DDR. Eine Zwischenbilanz, in: Zeithistorische Forschungen 13 (2016), S. 86–107.
- Susanne Kill, Christopher Kopper, Jan-Henrik Peters: Die Reichsbahn und der Strafvollzug in der DDR. Häftlingszwangsarbeit und Gefangenentransporte in der SED-Diktatur, Klartext Verlag, 2016, ISBN 978-3-8375-1436-0[33]
Belletristik
- Natascha Wodin: Sie kam aus Mariupol.[34]
Filme
- Esclaves d'Hitler / Hitlers Sklaven: Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene in Schweizer Fabriken. (Frédéric Gonseth Schweiz 1997)
- Zwangsarbeit! Travail force! Französische Zwangsarbeiter in Österreich. (Siegfried Steinlechner und Wolfgang Peschl, Österreich 2008)[35]
Weblinks
- Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit
- Rechtsprechungsdatenbank. KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel
- Wolfgang Schuller: Großes Chaos. In: faz.net. 8. Juli 2016 (Rezension von: Michael Kroner: Deportation von Deutschen in die Sowjetunion. Zwangsarbeiter in der sowjetischen Wirtschaft).
- Zwangsarbeit Europäisch erinnern. Geschichtswerkstatt Europa, archiviert vom Original am 25. Februar 2013 .
- Verein ehemaliger Heimkinder e. V. zu „Zwangsarbeit in deutschen Heimen von 1945–1975“
- Zeitzeugen-App der Berliner Geschichtswerkstatt e. V.
- Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit. (Zeitzeugenarchiv).
- Isabell Fannrich-Lautenschläger: DDR-Zwangsarbeiter – Ausbeutung nach Plan. In: Deutschlandfunk-Sendung „Hintergrund“. 15. Juni 2014 .
- Isabell Fannrich-Lautenschläger: Zwangsarbeit in der DDR – Schwerpunktthema: Alles nach Plan. In: Deutschlandfunk-Sendung „Aus Kultur- und Sozialwissenschaften“. 21. November 2013 .
Einzelnachweise
- EU-Studie zu Menschenhandel - Prostitution und Zwangsarbeit steigen sprunghaft an in Europa, FOCUS 14. April 2013
- Menschenhandel gibt es auch in Europa, Zeit 4. Juni 2014
- Übereinkommen 105 der ILO über die Abschaffung der Zwangsarbeit 1957 (Memento vom 11. Dezember 2011 im Internet Archive)
- Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930. BGBl. 2019 II S. 437.
- Timo Stukenberg, Olaya Argüeso: „Made in Germany“ – Wer von der Arbeit in Gefängnissen profitiert. In: Correctiv vom 21. Juli 2021, abgerufen am 24. Juli 2021.
- Gemeindeordnung: § 10 Rechtsstellung des Einwohners. In: dejure.org. Abgerufen am 13. Mai 2020.
- Übereinkommen 29 der ILO über Zwangs- und Pflichtarbeit 1930 (Memento vom 4. Juni 2011 im Internet Archive).
- badische-zeitung.de, 21. Mai 2014: badische-zeitung.de: Weltweit gibt es 21 Millionen Zwangsarbeiter (24. Mai 2014)
- Bundesarchiv: Historischer Überblick der Zwangsarbeit im Deutschen Reich, abgerufen am 15. September 2014.
- „Zwangsarbeit im NS-Staat: Haftstättenverzeichnis - Lagerarten“. In: Bundesarchiv. 2010, abgerufen am 17. September 2014.
- Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Band 2: Frühe Lager, Dachau, Emslandlager. C.H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52962-3, S. 241.
- . Kurzbeschreibung des Denkmals (Grabstein) auf der Grabstätte
- spiegel.de, 7. Dezember 2012, Christoph Gunkel: „Dann habe ich heimlich losgeheult“ (11. Oktober 2016)
- focus.de, 14. Januar 2014: Blutkapitalismus im Sozialismus: DDR-Häftlinge: Schuften für Aldi, bluten für die Stasi;
Millionen Devisen für DDR-Zwangsarbeit und Blut von Häftlingen (11. Oktober 2016) - faz.net, 19. Januar 2014: DDR-Häftlinge schufteten für westdeutsche Möbelhändler (11. Oktober 2016)
- spiegel.de, 28. August 2015: Kaufhof schlägt Fonds für DDR-Zwangsarbeiter vor (11. Oktober 2016)
- Sebastian Bürger: Die Neuregelung des Menschenhandels. Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und Schaffung eines stimmigen Gesamtkonzepts? ZIS 2017, S. 169–181
- Erinnerungsort Barackenlager (Memento vom 30. Juli 2013 im Internet Archive) Sittendorf, Reichsautobahnbau der A21.
- NS-Regime: Das reiche Erbe einer dunklen Zeit diepresse.com, abgerufen am 2. Oktober 2011.
- Suche nach vergessenen Nazi-Lagern orf.at, 13. Jänner 2022, abgerufen 13. Jänner 2022.
- Joel Kotek, Pierre Rigoulot: Das Jahrhundert der Lager. Gefangenschaft, Zwangsarbeit, Vernichtung. Propyläen 2001, ISBN 3-549-07143-4. (Le siècle des camps, Éditions Lattès 2000.)
- geschichtswerkstatt-europa.org: VorkutLag-Vorkuta - Bergbaustadt in der russischen Polarregion: doppelte Erinnerungspfade an der Sowjetunion. (Memento vom 3. August 2012 im Webarchiv archive.today)
- Gustaw Herling: Welt ohne Erbarmen. Aus dem Englischen von Hansjürgen Wille und nach der polnischen Originalausgabe vollständig revidiert von Nina Koslowski, Carl Hanser Verlag, München Wien, 2000, 338 S. ISBN 3-446-19934-9. Originalausgabe unter dem Titel Inny Świat. Zapiski sowieckie. London, 1953. Revidierte Ausgabe, Paris 1965. Erste deutsche Ausgabe, Verlag für Politik und Wirtschaft, Köln 1953. Darin, Seite 322-330: Brief von Alexej Stachanow aus der britischen Tribune vom 23. Juli 1948 sowie ein Brief von Dr. A. Trainin, Mitglied der sowjetischen Akademie der Wissenschaften und Vizepräsident der Internationalen Vereinigung demokratischer Juristen aus dem Manchester Guardian vom 29. August 1949. Antwortartikel von Gustaw Herling. – Der polnische Schriftsteller und Exiljournalist Gustaw Herling-Grudziński war zwischen 1940 und 1942 in den Besserungslagern Jerzewo und Kargopol bei Archangelsk interniert. Aufgrund des Sikorski-Maiski-Abkommens im Juli 1941 wurde er 1942 freigelassen und für die polnische Anders-Armee im 2. Polnischen Korps rekrutiert. Später lebte er in London, Rom und Neapel.
- Georg Fahrion: China beutet Uiguren aus – als Zwangsarbeiter in Xinjiang. In: DER SPIEGEL. Abgerufen am 2. Januar 2021.
- Vicky Xiuzhong Xu, Danielle Cave, James Leibold, Kelse: Uyghurs for sale. In: aspi.org.au. 1. März 2020, abgerufen am 13. Mai 2020 (englisch).
- lov: China schickt Uiguren offenbar zur Zwangsarbeit durchs Land. In: Spiegel Online. 1. März 2020, abgerufen am 13. Mai 2020.
- Ruth Maclean: 'It's just slavery': Eritrean conscripts wait in vain for freedom. In: theguardian.com. 11. Oktober 2018, abgerufen am 6. Januar 2019 (englisch).
- ILO says forced labour generates annual profits of US$ 150 billion. 20. Mai 2014, abgerufen am 30. Oktober 2020 (englisch).
- Peter Bengtsen: Zwangsarbeit in Malaysia: So werden Einweghandschuhe für Deutschland hergestellt. In: Der Spiegel. Abgerufen am 11. April 2021.
- Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: Das völkerrechtliche Verbot der Zwangsarbeit und die Arbeit von Strafgefangenen während der Freiheitsentziehung. Ausarbeitung. Hrsg.: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe. 26. Oktober 2016, WD 2-3000-132/16 (bundestag.de [PDF]).
- Kardinal Lehmann zur Veröffentlichung: Baustein zukunftsgerichteter Versöhnungsarbeit 8. April 2008.
- bstu.bund.de (Memento vom 21. Februar 2014 im Internet Archive)
- Abgründe am Gleis. In: sueddeutsche.de. 20. April 2016, abgerufen am 9. März 2018.
- badische-zeitung.de, 24. März 2017, Welf Grombacher: Preis für Belletristik für Natascha Wodins berückendes „Sie kam aus Mariupol“ (26. März 2017)
- Zwangsarbeit! Travail force! (Memento vom 21. Februar 2011 im Internet Archive)