Liste der Landtagswahlkreise in Nordrhein-Westfalen 1980–1990
Die Liste der Landtagswahlkreise in Nordrhein-Westfalen 1980–1985 enthält alle Wahlkreise, die bei den nordrhein-westfälischen Landtagswahlen 1980 und 1985 verwendet wurden.
Mit der Landtagswahl 1980 änderte sich die Einteilung der Landtagswahlkreise grundlegend. Sie wurde nunmehr den kommunalen Neugliederungen angepasst, orientierte sich aber teilweise an früheren Landkreisen. Für die Einteilung galt die Regel, dass auf einen Bundestagswahlkreis zwei Landtagswahlkreise fallen. Es gab aber auch Abweichungen.
Mit der Landtagswahl 1980 wurden zudem auch die Zahl der Wahlkreise sowie die Mindestzahl der Sitze im Landtag um jeweils eins auf 151 beziehungsweise 201 erhöht.
Anzahl der Wahlkreise nach Regierungsbezirk
Land | Wahlkreise 1980–1985 | Nummerierung |
---|---|---|
Regierungsbezirk Köln | 32 | 1–32 |
Regierungsbezirk Düsseldorf | 48 | 33–80 |
Regierungsbezirk Münster | 21 | 81–101 |
Regierungsbezirk Detmold | 17 | 102–118 |
Regierungsbezirk Arnsberg | 33 | 119–151 |
Nordrhein-Westfalen | 151 | 1–151 |
Wahlkreise mit Gebietsbeschreibung
Änderungen 1985
Die Neueinteilung von 1980 blieb auch zur Landtagswahl 1985 bestehen, mit Ausnahme der Wahlkreise 31 und 32 in Bonn: Da der Wahlkreis Bonn II zu viele Einwohner hatte, wurde die Wahlkreisgrenze verändert. Bonn II bestand quasi nur noch aus den Stadtbezirken Beuel, Hardtberg und Bad Godesberg, es gehörte jedoch noch ein Teil des Stadtbezirks Bonn dazu. Dieser Abschnitt ist unbewohnt, es ist ein Waldgebiet, das zu Röttgen gehört.[1] Zudem wurden die Wahlkreise 144–146 umbenannt, um der Umbenennung des Kreises Siegen in Kreis Siegen-Wittgenstein Rechnung zu tragen. Aus Hochsauerlandkreis III - Siegen I wurde so Hochsauerlandkreis III - Siegen-Wittgenstein I und aus Siegen II und Siegen III wurden Siegen-Wittgenstein II und Siegen-Wittgenstein III
Weblinks
- Einteilung der Wahlkreise zur Landtagswahl 1980 (PDF; 687 kB) Beschlussempfehlung des Landtags NRW vom 1. Februar 1979