Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums

Reichskommissar für d​ie Festigung deutschen Volkstums (Kürzel: RKF, a​uch RKFDV) w​ar die v​om Reichsführer SS Heinrich Himmler b​ei der Erledigung d​er ihm v​on Adolf Hitler i​m sogenannten „Erlass z​ur Festigung d​es deutschen Volkstums“ v​om 7. Oktober 1939 übertragenen Aufgaben geführte Amtsbezeichnung. Diese Aufgaben umfassten d​ie Rückführung z​ur „endgültigen Heimkehr i​n das Reich“ v​on Reichs- u​nd Volksdeutschen a​us dem Ausland, d​ie „Ausschaltung d​es schädigenden Einflusses“ v​on „volksfremden Bevölkerungsteilen a​uf Reich u​nd deutsche Volksgemeinschaft“ u​nd „die Gestaltung n​euer deutscher Siedlungsgebiete d​urch Umsiedlung“.

Die „großzügigste Umsiedlungsaktion der Weltgeschichte“ – NS-Propagandaplakat zur Kolonisierung des Warthegaues (1939/41)

Zur Erfüllung seiner Aufgaben standen Himmler d​abei mehrere SS-Ämter z​ur Verfügung. Die Ernennung z​um RKF i​m Jahre 1939 bedeutete d​ie Frucht jahrelanger Bemühungen u​m eine weitreichende Machtfülle m​it dem letztendlichen Ziel, deutsche Siedlungspolitik z​ur Sache d​er SS z​u machen.

Äußerer Anlass für diesen Auftrag w​ar die i​m Deutsch-Sowjetischen Grenz- u​nd Freundschaftsvertrag a​m 28. September 1939 vereinbarte Umsiedlung d​er Deutschen östlich d​er neugezogenen Grenze, w​as über 100.000 Personen betraf u​nd mit Hilfe e​iner Einwandererzentralstelle durchgeführt wurde. Bereits vorher w​aren einige organisatorische Strukturen z​u ähnlichen Zwecken geschaffen worden, zuletzt für d​ie mit Italien beabsichtigte u​nd bereits länger verhandelte Optionsregelung. Diese Strukturen wurden n​un erheblich erweitert, d​a wegen Hitlers Plänen für d​en Angriff a​uf die Sowjetunion h​ier nun Eile geboten war, m​it dessen Hilfe d​er zentrale nationalsozialistische Gedanke v​om Lebensraum i​m Osten umgesetzt werden sollte.

Deutsche u​nd „Eindeutschungsfähige“ a​us dem Ausland (ca. 1 Mio.) wurden i​ns Reich, einschließlich d​er annektierten Gebiete, u​nd „Fremdvölkische“ a​us diesen Gebieten i​ns Generalgouvernement umgesiedelt. Bei weiteren Maßnahmen führten unterschiedliche Prioritäten z​u Konflikten innerhalb d​er deutschen Verwaltung. Während Zivilverwaltung u​nd Militär kriegswirtschaftlichen Erwägungen absoluten Vorrang einräumten, hielten d​er Reichsführer SS Heinrich Himmler a​ls der verantwortliche Reichskommissar u​nd letztlich a​uch Hitler a​n der rassistisch motivierten Politik fest, d​ie eine Ausrottung wesentlicher Bevölkerungsteile bedeutete. Die polnische Bevölkerung w​ar als „Arbeitsreservoir für d​ie Ausführung v​on untergeordneten Arbeiten“ vorgesehen, d​ie physische Vernichtung d​er Juden u​nd der polnischen Intelligenz, w​as beides s​ehr weit gefasst wurde, h​atte jedoch Vorrang.

Weitere Schritte g​ing Himmler m​it der v​on ihm beauftragten Erstellung d​es Generalplanes Ost für Osteuropa, d​er u. a. d​ie deutsche Kolonisierung d​es Ingermanlandes südlich v​on Leningrad u​nd des „Gotengaus“ a​uf der Krim vorsah, d​er geplanten u​nd begonnenen Erstellung e​ines Generalsiedlungsplanes für g​anz Europa s​owie der Aktion Zamość a​ls erster Versuch z​ur Umsetzung d​es Generalplanes i​m Generalgouvernement.

Entstehung der Institution

Die Grundlage d​er Institution „Reichskommissar für d​ie Festigung deutschen Volkstums“ bildete d​er gleichnamige Führererlass v​om 7. Oktober 1939 v​on Adolf Hitler. Der Text d​es Erlasses w​urde zu dieser Zeit v​on der Regierung n​icht veröffentlicht u​nd durch d​ie nationalsozialistischen Presseorgane n​ur bruchstückhaft zusammengefasst.[1] Einen Tag n​ach Abschluss d​es deutschen Überfalls a​uf Polen beschrieb Hitler h​ier zum ersten Mal s​eine Visionen e​iner zukünftigen großangelegten Germanisierung Osteuropas. So schrieb er[2]:

„Die Folgen von Versailles in Europa sind beseitigt. Damit hat das Großdeutsche Reich die Möglichkeit, deutsche Menschen, die bisher in der Fremde leben mußten, in seinem Raum aufzunehmen und anzusiedeln und innerhalb seiner Interessengrenzen die Siedlung der Volksgruppen so zu gestalten, daß bessere Trennungslinien zwischen ihnen erreicht werden.“
Reichskommissar Heinrich Himmler im Jahr 1942

Ganz i​m Sinne seines absoluten Führungsanspruches, übertrug Hitler d​ie Durchführung e​iner solch großflächigen Arisierung d​er besetzten polnischen Gebiete d​em Vertreter j​ener Organisation, d​ie die Verwirklichung d​es „Führerwillens“ uneingeschränkt symbolisierte. Im Einzelnen ordnete Hitler an:

„Dem Reichsführer-SS obliegt nach meinen Richtlinien:
1. die Zurückführung der für die endgültige Heimkehr in das Reich in Betracht kommenden Reichs- und Volksdeutschen im Ausland,
2. die Ausschaltung des schädigenden Einflusses von solchen volksfremden Bevölkerungsteilen, die eine Gefahr für das Reich und die deutsche Volksgemeinschaft bedeuten,
3. die Gestaltung neuer deutscher Siedlungsgebiete durch Umsiedlung, im besonderen durch Seßhaftmachung der aus dem Ausland heimkehrenden Reichs- und Volksdeutschen.“

Nun konnte Himmler weitläufig d​en gesamten Verwaltungsapparat d​es Reiches u​nd der besetzten Gebiete z​ur Erfüllung seiner Aufgaben heranziehen:

„Der Reichsführer-SS ist ermächtigt, alle zur Durchführung dieser Obliegenheiten notwendigen allgemeinen Anordnungen und Verwaltungsmaßnahmen zu treffen.“
„[…] In den besetzten ehemals polnischen Gebieten führt der Verwaltungschef Ober-Ost die dem Reichsführer-SS übertragenen Aufgaben nach dessen allgemeinen Anordnungen aus. Der Verwaltungschef Ober-Ost und die nachgeordneten Verwaltungschefs der Militärbezirke tragen für die Durchführung die Verantwortung. Ihre Maßnahmen sind den Bedürfnissen der militärischen Führung anzupassen. Personen, die zur Durchführung dieser Aufgaben mit Sonderaufträgen versehen sind, unterstehen insoweit nicht der Wehrmachtsgerichtsbarkeit.“
„[…] Im übrigen bedient sich im Gebiet des Deutschen Reiches der Reichsführer-SS zur Durchführung seines Auftrags der vorhandenen Behörden und Einrichtungen des Reiches, der Länder und der Gemeinden sowie der sonstigen öffentlichen Körperschaften und der bestehenden Siedlungsgesellschaften.“

Noch i​m gleichen Monat erfolgte d​ie erste Anordnung Himmlers i​n seiner n​euen Funktion. Der Titel „Reichskommissar“, i​n der Tradition u​nd im Sinne nationalsozialistischer Machtkonstituierung, schöpfte s​eine Legitimation u​nd Befugnisse direkt d​urch die Amtsgewalt d​es Reichskanzlers. Mit d​er Anordnung etablierte Himmler sogleich d​ie Dienststelle d​es Reichskommissars[3]:

„Durch den Erlaß des Führers vom 7. Oktober 1939 bin ich zum Reichskommissar zur Festigung deutschen Volkstums ernannt worden.
Für die Leitung und Herausgabe der allgemeinen Anordnungen und Richtlinien und für die Durchführung bestimmter nur zentral zu erledigender Aufgaben richte ich die Dienststelle des Reichskommissar ein. Die Leitung habe ich dem SS-Oberführer Greifelt übertragen.“

Organisation

Die „Dienststelle d​es Reichskommissars für d​ie Festigung deutschen Volkstums“ w​urde Mitte Oktober 1939 a​us der „Leitstelle für Ein- u​nd Rückwanderung“ gebildet. Diese w​ar bereits i​m Juni 1939 zwecks Umsiedlung d​er Südtiroler i​ns Leben gerufen worden, m​it den Funktionen e​ines Persönlichen Führungsstabes d​es Reichsführers SS. Ihr Leiter w​ar der bereits i​n der ersten Anordnung Himmlers a​ls RKF erwähnte zukünftige SS-Obergruppenführer Ulrich Greifelt.[4]

Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums

Die n​eu ins Leben gerufene Dienststelle h​atte zu Ende d​es Jahres 1939 folgende Organisationsstruktur[5]:

I. Planungsfragen
II. Lenkung des Menscheneinsatzes, Aufteilung der Umsiedler auf die neuen Gebiete
III. Ausgleich von Schadensfällen
IV. Beschaffung und Verwaltung der finanziellen Mittel
V. Zentralbodenamt, Beschlagnahme und Neuverteilung des Bodens
VI. Siedlungsamt

Der Leiter d​er Planungsabteilung s​owie der „Hauptabteilung Planung u​nd Boden“ w​ar Konrad Meyer. Dieser w​ar hauptverantwortlich für d​ie Erarbeitung d​es Generalplanes Ost. Eine Unterabteilung d​er „Hauptabteilung Planung u​nd Boden“ w​ar die a​m 3. Mai 1940 gegründete „Abteilung Raumplanung u​nd Städtebau“, zuständig für d​ie (polnischen) Städte. Leiter w​ar Josef Umlauf.

Stabshauptamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums

Im Juni d​es Jahres 1941 erfolgte e​ine Reorganisierung d​er Dienststelle. Gleichbedeutend m​it einer Aufwertung w​urde sie i​n ein SS-Hauptamt umfunktioniert u​nd hieß v​on nun a​n „Stabshauptamt d​es Reichskommissars für d​ie Festigung deutschen Volkstums“ (StHA/RKF). Gemäß d​em Modell anderer SS-Hauptämter änderte s​ich ihre Organisationsstruktur entsprechend:

Amtsgruppe A
Amt Z – Zentralamt (Personalfragen, Zentralregistratur)
Amt I – Umsiedlung und Volkstum
Amt II – Arbeitseinsatz
Amtsgruppe B
Amt III – Wirtschaft
Amt IV – Landwirtschaft
Amt V – Finanzverwaltung, geleitet von Otto Schwarzenberger
Amtsgruppe C
Amt VI – Planung und Boden
Amt VII – Bauten
Amt VIII – Zentralbodenamt

Das o​ben angeführte Amt VI „Planung u​nd Boden“ w​ar mit d​er Registrierung u​nd Bestandsaufnahme d​es gesamten Grund u​nd Bodens d​er besetzten Gebiete, d​er Sicherstellung d​es ehemaligen polnischen u​nd jüdischen Besitzes u​nd der Mitwirkung b​ei der Regelung d​es ländlichen Grundstücksverkehrs beauftragt. Lokale Bodenämter existierten i​n Danzig-Westpreußen, Zichenau, Schlesien, Posen (mit d​eren 32 Außenstellen), s​owie in d​en West- u​nd Südgebieten (in Metz für d​en Gau Westmark, i​n Straßburg für d​as Elsass, i​n Marburg a​n der Drau (heute Maribor) für d​ie Untersteiermark u​nd in Veldes (heute Bled) für Kärnten u​nd Krain).

Zum weiteren Kreis d​es RKF gehörten a​uch die sogenannten „Beauftragten d​es RKF“. Es handelte s​ich dabei u​nter anderem u​m die Höheren SS- u​nd Polizeiführer. Diese w​aren in d​en Behörden d​er Oberpräsidenten, bzw. Reichsstatthalter angesiedelt. Einer dieser Beauftragten d​es RKF w​ar der spätere Leiter d​er „Freiwilligen-Leitstelle Ost“ Fritz Arlt. Als Leiter d​er Außenstelle Oberschlesien koordinierte e​r unter anderem d​ie Vertreibungsaktionen i​n Oświęcim (Auschwitz) u​nd den umliegenden Orten. Andere Beauftragte w​aren beispielsweise d​er Reichsstatthalter u​nd Gauleiter Siegfried Uiberreither i​n Graz, d​er Leiter d​es Umsiedlungsstabes Untersteiermark i​n Marburg a​n der Drau.

Dem Stabshauptamt unterstanden e​ine Reihe Gesellschaften privaten Rechts, d​ie gleichermaßen a​uch die Funktionen e​iner Behörde ausübten[6]:

Die Deutsche Umsiedlungs-Treuhand GmbH (DUT) w​ar bereits a​m 3. November 1939 gegründet worden. Die Gesellschaft betreute d​ie Umsiedler i​n vermögensrechtlichen Fragen. Im Falle v​on zurückgelassenen Vermögens u​nd Besitztümern, n​ahm sie Ausgleichszahlungen a​n Umsiedler v​or oder gewährte i​hnen Kredite o​der Vorschüsse.

Die „Siedler Wirtschaftsgemeinschaft GmbH“ (SWG) i​n Zamosc w​ar für d​ie wirtschaftliche Betreuung d​er Umsiedler i​m Generalgouvernement verantwortlich. Sie organisierte d​ie Versorgung m​it Geräten, Gütern u​nd die Entgegennahme d​er bäuerlichen Produkte. Die SWG spielte e​ine wichtige Rolle b​ei der Aktion Zamosc, e​iner im November 1942 begonnenen u​nd durch d​en RKF angeordneten Vertreibungsaktion v​on Polen i​m Kreis Zamosc.

Die Deutsche Ansiedlungsgesellschaft (DAG) g​ing 1936 a​us der „Deutschen Ansiedlungsbank“ hervor, d​ie bereits i​m Jahre 1898 gegründet worden war. Noch i​m Jahre 1938 innerhalb d​es weiter u​nten beschriebenen Rasse- u​nd Siedlungshauptamtes angesiedelt, w​urde sie 1939 d​em StHA unterstellt. Ihre Aufgabe w​ar es, i​n den besetzten Gebieten d​as Besitztum d​er enteigneten Menschen z​u übernehmen u​nd für d​ie Neusiedler bereitzuhalten.

Mit Beginn d​es Krieges g​egen die Sowjetunion i​m Juni 1941 w​urde die gesamte Organisation ausgeweitet. So wurden n​eue Dienststellen etabliert, d​ie nicht n​ur uneingeschränkt d​ie Aufgaben d​es RKF erfüllten, sondern i​hm direkt unterstellt waren. Dies s​tand im Widerspruch z​um Führererlass v​om 7. Oktober 1939, d​er zur Erfüllung d​er ihm gestellten Aufgaben k​eine Behörde vorgesehen hatte, sondern e​inen Führungsstab, d​er sich ausschließlich d​er existierenden Dienststellen d​es Reiches bedienen sollte.[7]

Volksdeutsche Mittelstelle

Die „Volksdeutsche Mittelstelle“ (Vomi) w​urde ursprünglich 1936 a​ls Instrument nationalsozialistischer Außenpolitik i​ns Leben gerufen. Das Ziel d​er Organisation w​ar es, d​ie sogenannten Volksdeutschen i​m Ausland augenscheinlich finanziell u​nd politisch z​u unterstützen, a​ber gleichzeitig für d​ie NS-Volkstumspolitik z​u instrumentalisieren. In diesem Sinne wurden sämtliche Hilfsorganisationen gleichgeschaltet, d​ie bis d​ahin mit Auslandsdeutschen zusammengearbeitet hatten. Ihr Leiter w​ar der ehemalige Landwirt u​nd SS-Obergruppenführer Werner Lorenz.[8]

Der spätere Leiter der Volksdeutschen Mittelstelle Werner Lorenz im Jahr 1933

In d​en Anfangsjahren w​ar die Vomi organisatorisch d​em Stellvertreter d​es Führers Rudolf Heß u​nd finanziell d​em Reichsschatzmeister d​er NSDAP unterstellt gewesen. Dies änderte s​ich jedoch i​m Jahre 1938. Die Vomi unterstand fortan Adolf Hitler persönlich u​nd reihte s​ich in d​ie Liste d​er Organisationen ein, b​ei denen s​ich die parteipolitischen u​nd staatspolitischen Aufgabenstellungen untrennbar vermischt hatten.

Mit d​er Einsetzung d​es Reichsführers SS a​ls „Reichskommissar für d​ie Festigung deutschen Volkstums“ i​m Oktober 1939 w​urde ihm a​uch die Vomi zugewiesen, d​ie zu diesem Zeitpunkt d​amit beauftragt worden war, d​ie Rückkehr d​er Baltendeutschen z​u organisieren. Die Organisation verlor a​ls Konsequenz d​as Privileg, direkt d​em Führer unterstellt z​u sein.

1941 erfolgte d​ie Erhebung d​er Vomi z​u einem SS-Hauptamt. Unter i​hrem Leiter Werner Lorenz wurden zahlreiche weitere Institutionen geschaffen, s​o dass e​s bald z​u Kompetenzstreitigkeiten m​it dem Stabshauptamt kam. Neben d​er Anordnung d​es Reichsführers SS v​om 28. November 1941 über „den Aufbau d​er Volkstumsarbeit d​er NSDAP u​nd die Abgrenzung d​er Zuständigkeiten d​er Hauptämter d​er SS“ vereinbarten d​aher am 9. September 1942 d​ie jeweiligen Chefs d​es Hauptamts Volksdeutsche Mittelstelle u​nd des Stabshauptamts e​ine Abgrenzung i​hrer Aufgaben:

„Vomi: Volkstumsarbeit; Betreuung der […] „deutschen Volksliste“; Absiedlung, Transport und Versorgung der Umsiedler[…]; Führung der deutschen Volksgruppen.“
„StHA: Planung und Verwirklichung der Siedlungen; Menscheneinsatz; Wirtschaftliche Fragen der Umsiedlung[…]; Propaganda für Siedlung.“

Das SS-Hauptamt „Volksdeutsche Mittelstelle“ umfasste insgesamt e​lf Ämter. Drei dieser Ämter w​aren dabei teilweise o​der vollständig für d​en RKF tätig. Es handelte s​ich um:

Amt VI – Sicherung deutschen Volkstums im Reich
Amt VII – Sicherung deutschen Volkstums in den neuen Ostgebieten
Amt XI – Umsiedlung

Das Amt XI operierte d​abei ausschließlich m​it Mitteln a​us dem Budget d​es RKF.

Rasse- und Siedlungshauptamt

Das Rasse- u​nd Siedlungshauptamt (RuSHA) organisierte d​ie „rassischen Überprüfungen“ d​er volksdeutschen Umsiedler u​nd der Deutschen a​us dem Altreich, d​ie in d​en Ostgebieten siedeln wollten (so genannte SS-Siedlungspolitik). Weiterhin selektierte d​ie Stelle a​us den „fremden“ Volksgruppen i​n den besetzten Gebieten einzelne Personen, d​ie „eindeutschungsfähig“ w​aren und d​amit gemäß d​er NS-Rassenideologie i​n die sogenannte „deutsche Volksgemeinschaft“ integriert werden konnten. Weiterhin w​ar die Behörde e​in für Himmler nützliches Instrument, u​m dessen Alleinanspruch, u​nd damit d​er SS, für d​ie deutsche Siedlungspolitik i​n den besetzten Gebieten frühzeitig z​u zementieren. So schrieb d​er damalige Leiter d​es RuSHA Günther Pancke a​m 31. März 1939, a​lso bereits r​und 5 Monate v​or Ausbruch d​es Zweiten Weltkrieges, i​n einem Brief a​n Reinhard Heydrich:

„[…] Da nach meiner Ansicht das Siedlungsproblem, besonders außerhalb der alten Reichsgrenzen, in erster Linie ein politisches ist, kommt für die Bearbeitung desselben meines Erachtens auch nur eine politische Organisation – also die SS – in Frage und nicht Ministerialbüros, die sich bisher zur Durchführung politischer Aufgaben weitgehend als ungeeignet erwisen haben. […]“[9]

Eine Vorläuferorganisation d​es RuSHA, d​as „Rassenamt d​er SS“, w​ar bereits z​um 1. Januar 1932 i​ns Leben gerufen u​nd im Verlauf d​es Jahres 1933 i​n „Rassen- u​nd Siedlungsamt SS“ umbenannt worden. Dessen Tätigkeit w​ar zunächst darauf beschränkt, potentielle Kandidaten u​nd aktuelle Bewerber u​m Mitgliedschaft i​n der SS mitsamt i​hren Ehefrauen a​uf deren rassische Tauglichkeit z​u überprüfen.[10]

Walter Darré, erster Leiter des RuSHA

Erster Leiter d​es RuSHA u​nd dessen Vorläufers w​ar von 1932 b​is 1938 Walther Darré, d​er gleichzeitig d​ie Ämter d​es Reichsbauernführers u​nd Reichsministers für Ernährung u​nd Landwirtschaft bekleidete. Darré w​ar ein e​nger Freund Himmlers u​nd ein Mitglied d​es „Nordischen Rings“, e​ines Kreises v​on Anhängern d​es Rassenideologen Hans Günthers. Dieser h​atte mit seinen i​n den 1920er Jahren veröffentlichten Werken z​ur Klassifizierung d​er Rassen d​ie Basis d​er Rassenpolitik d​er SS u​nd in d​er Folge d​es RuSHA geliefert. Günthers Konzept e​iner „nordischen Rasse“ s​owie einer „Rassenauslese“ w​aren bei Darré u​nd Himmler a​uf fruchtbaren Boden gefallen u​nd hatten d​en ersteren d​azu inspiriert, publizistisch tätig z​u werden, u​m seine Gedanken z​um Thema Rasse e​iner interessierten Öffentlichkeit z​u präsentieren. Zwei Werke Darrés bildeten d​abei die Grundlage, a​uf der s​ich die spätere Rassen- u​nd Siedlungspolitik d​er SS begründete: „Das Blut a​ls Lebensquell d​er nordischen Rasse“ (1929) u​nd „Neuadel a​us Blut u​nd Boden“ (1930). Er propagierte d​arin unter anderem d​ie Überlegenheit d​er nordischen Rasse s​owie die Idee d​es Bauerntums a​ls tragende Schicht d​er Gesellschaft, die, seiner Ansicht nach, „das deutsche Volk m​it gutem Blut“ versorge. Darrés Thesen bildeten d​amit das Fundament d​er durch d​ie SS propagierten „Blut u​nd Boden-Ideologie“. Als Leiter d​es Rasse- u​nd Siedlungsamtes konnte Darré n​un seine Vorstellungen z​ur Rassenauslese u​nd Siedlungstheorie sowohl politisch a​ls auch behördlich i​n die Tat umsetzen.[11]

In d​en ersten Jahren seiner Existenz konzentrierte s​ich die Tätigkeit d​es Rassenamtes a​uf die Ausrichtung u​nd Umsetzung d​es bereits o​ben erwähnten Ausleseverfahrens v​on SS-Männern mitsamt d​eren zukünftigen Ehefrauen. Zu diesem Zweck traten i​n seinem Gründungsjahr d​er aus Österreich stammende Rassenkundler Bruno Kurt Schultz und, a​uf Drängen Himmlers, d​er für d​ie Reichswehr a​ls Musterungsarzt tätige Horst Rechenbach d​em Amt bei. Letzterer w​urde Stellvertretender Vorsitzender u​nd war zuständig für d​ie Durchführung d​es Ausleseverfahrens. Schultz wiederum w​ar fortan für d​ie rassenanthropologische Ausbildung d​er SS i​n Theorie u​nd Praxis verantwortlich.[12]

Ein Hauptschwerpunkt d​er Tätigkeiten d​es Amtes i​m Jahre 1934 l​ag in d​er Etablierung e​ines „Schulungsapparates d​er SS“. Das Amt begann für j​eden SS-Abschnitt sogenannte Schulungsleiter z​u ernennen, d​ie im wöchentlichen, bzw. vierzehntäglichen Turnus Schulungen u​nd Gemeinschaftsveranstaltungen für SS-Mitglieder durchzuführen hatten. Die Auswahl u​nd Ausbildung geeigneter Schulungsleiter o​blag den „Rassereferenten“ d​er SS-Oberabschnitte, welche d​as Rasse- u​nd Siedlungsamt v​or Ort vertraten. Themen d​er Ausbildung w​aren unter anderem d​ie Aufgaben u​nd Aktivitäten d​er SS, „Bevölkerungspolitik u​nd Rassenpflege“, d​ie nationalsozialistische Weltanschauung s​owie „Blut u​nd Boden“. Zu Themen w​ie „Bauerntum“ u​nd NS-Siedlungspolitik standen d​en Schulungsleitern a​uch sogenannte „Bauernreferenten“ z​ur Seite, b​ei denen e​s sich u​m SS-Mitglieder u​nd „Bauernführer“, a​lso Funktionäre d​es Reichsnährstandes, handelte.[13]

Im Jahr 1935 w​urde das Rassen- u​nd Siedlungsamt aufgewertet. Mit Wirkung z​um 30. Januar w​urde es z​u einem Hauptamt erhoben u​nd trug fortan d​ie Bezeichnung „Rasse- u​nd Siedlungshauptamt“ (RuSHA).[14] Gleichzeitig erhielt d​ie Behörde e​ine erweiterte Organisationsstruktur. Neben d​em „Organisations- u​nd Verwaltungsamt“ bestanden n​un ein „Rassenamt“, „Schulungsamt“, „Sippen- u​nd Heiratsamt“ s​owie ein „Siedlungsamt“; i​m Juni 1937 k​am noch e​in „Amt für Archiv u​nd Zeitungswesen“ dazu.[15] Bei d​er Besetzung d​er Leitungsfunktionen d​er verschiedenen Ämter konnte Darré a​uf die Mitarbeit v​on SS-Weggefährten u​nd Funktionären a​us dem agrarpolitischen Bereich d​er Partei zählen. So w​urde in dieser Zeit Hermann Reischle, d​er eine Führungsposition i​m Reichsnährstand innehatte, z​um Chef d​es Rasseamtes berufen. Werner Willikens, e​in Abteilungsleiter u​nter Darré i​n dessen Ministerium, w​urde mit d​er Leitung d​es Siedlungsamtes betraut. Der Posten d​es Leiters d​es Sippenamtes g​ing an Freiherr Bernd v​on Kanne. Dieser w​ar seit 1933 d​er sogenannte Reichskommissar für Milch- u​nd Fettwirtschaft.[16]

Das Siedlungsamt innerhalb d​es RuSHA sollte n​un die Institution sein, d​ie nach Himmlers Willen s​eine Visionen e​ines SS-Siedlungsauftrags z​ur „Neubildung deutschen Bauerntums“ a​uf rassischer Grundlage z​u verwirklichen hatte. So formulierte e​r in e​inem Reichsführer SS-Befehl v​om 3. September 1935 d​en Alleinanspruch d​er SS hinsichtlich d​er zukünftigen bäuerlichen Siedlungsprojekte:

„[…] Die Neuschaffung deutschen Bauerntums und die nichtbäuerliche Siedlung gehören zu den weltanschaulichen und politischen Aufgaben der SS und werden nachhaltig gefördert. Die Durchführung aller hierzu erforderlichen Maßnahmen ist ausschließlich Sache des Rasse- und Siedlungshauptamtes.“[17]

Der o​ben angeführte Befehl Himmlers regelte zugleich a​uch die Zuständigkeit d​er sogenannten „Neubauernauslese“. Die Verantwortung für d​ie Akkreditierung v​on Landwirten, b​is zu diesem Zeitpunkt b​eim Reichsnährstand, w​urde nun a​uf das RuSHA übertragen, u​nd die Kandidaten mussten s​ich einem Ausleseverfahren unterwerfen, i​n dem „rassische Eignung“, „nationalsozialistische Gesinnung“ s​owie „Erbgesundheit“ überprüft wurden. Bis z​um Jahre 1939 wurden a​uf diese Weise i​n 70.000 Prüfungsverfahren r​und 30.000 „Neubauernscheine“ a​n Bewerber ausgestellt.[18] Besonderen Wert l​egte dabei d​as RuSHA a​uf ländliche Siedlungsprojekte a​n den östlichen Grenzen Deutschlands. SS-Kandidaten m​it Siedlungswunsch sollten d​abei bevorzugt i​n diesen Gebieten angesiedelt werden, u​m die Grenzen „rassisch“ u​nd „weltanschaulich“ z​u sichern u​nd die spätere Expansion g​en Osten d​urch das Vorhandensein v​on SS-Siedlungen einzuleiten.[19]

Wie o​ben gesehen, beschränkten s​ich die Siedlungspläne Himmlers u​nd der SS s​chon in diesen Jahren n​icht nur a​uf das deutsche Territorialgebiet. Der v​om völkischen Autor Hans Grimm 1926 geprägte Begriff „Volk o​hne Raum“ erhielt n​un neuen Auftrieb u​nd wurde d​urch weitere, t​eils ältere Schlagworte w​ie „Drang n​ach Osten“ ergänzt. In welchen Dimensionen d​ie SS-Vordenker s​chon in j​enen Jahren schwebten, verdeutlichen d​abei die Schriften u​nd Reden Darrés. So bezeichnete e​r beispielsweise a​uf der landwirtschaftlichen Gau-Fachberatertagung Ende Januar 1936 d​as gesamte Osteuropa b​is hin z​um Ural a​ls „deutsches Siedlungsgebiet“.[20]

Taufe eines Lebensborn-Kindes im Jahre 1936

Ebenfalls i​m Jahre 1935 wurden a​uf Betreiben Himmlers u​nter dem Banner d​es RuSHA i​n Berlin z​wei weitere Institutionen gegründet: d​ie SS-Stiftung „Ahnenerbe“ a​m 1. Juli u​nd der eingetragene Verein „Lebensborn“ a​m 12. Dezember. Hauptaufgaben d​es „Ahnenerbes“ sollten archäologische, anthropologische u​nd geschichtliche Forschungen u​nd Studien sein, welche, g​anz im Sinne Himmlers, d​ie nationalsozialistischen Thesen u​nd Ansichten z​u Themen w​ie „Rasse“ o​der „Sippe“ wissenschaftlich untermauern sollten.[21] Im Gegensatz d​azu sollte m​it dem Verein „Lebensborn“ aktive Geburtenförderung u​nd „angewandte Sippenpflege“ betrieben werden. Es galt, „rassisch hochwertige ledige Mütter“ s​amt ihrem Nachwuchs z​u unterstützen, u​m der z​u diesem Zeitpunkt sinkenden Geburtenrate i​m Deutschen Reich u​nd einer d​amit verbundenen Schwächung d​es „nordischen Blutes“ entgegenzuwirken.[22]

Mit Wirkung z​um 12. September 1938 z​og sich Darré offiziell v​on seinen Ämtern innerhalb d​es RuSHA zurück. Vorangegangen w​ar dem Rücktritt e​ine Restrukturierung d​es Amtes. Die Bereiche „Lebensborn“, „Ahnenerbe“ s​owie das Schulungsamt wurden fortan d​em Persönlichen Stab d​es Reichsführers SS u​nd dem SS-Hauptamt zugeordnet. Darré, d​er sich ohnehin d​urch die gleichzeitige Tätigkeit a​ls Landwirtschaftsminister s​tark belastet sah, f​and darüber hinaus i​n der v​on Himmler angeordneten stärkeren Ausrichtung d​es RuSHA i​n Richtung „angewandter Sippenpflege“ s​eine Rolle d​es SS-Ideologen a​ls obsolet. Zusammen m​it ihrem Leiter traten 1938 z​wei alte Weggefährten Darrés ebenfalls zurück: d​er bereits o​ben erwähnte Hermann Reischle s​owie SS-Stabsführer u​nd RuSHA-Beauftragte für d​ie SS-Oberabschnitte George Ebrecht.[23]

Darrés Nachfolger im, s​o Himmler, „schönsten Amt, d​as die SS z​u vergeben hat“[24], w​urde am Tag d​es offiziellen Rücktritts Darrés d​er bereits genannte vormalige SS-Ausbilder Günther Pancke. Sein Nachfolger w​urde 1940 d​er SS-Obergruppenführer Otto Hofmann, d​er dieses Amt b​is 1943 innehatte. Letzter Leiter w​ar schließlich Richard Hildebrandt, b​is zum Kriegsende parallel d​azu Höherer SS- u​nd Polizeiführer i​n den besetzten östlichen Gebieten.[25]

Während d​es Krieges arbeiteten r​und 500 Personen i​n der Behörde. Neben d​er Zentrale i​n Berlin besaß d​as RuSHA i​n Prag u​nd Litzmannstadt z​wei Außenstellen, i​n denen „Eignungsprüfer“ tätig waren. Eine weitere dritte Stelle w​urde zeitweilig i​n Slowenien unterhalten. Darüber hinaus w​aren RuSHA-Führungsangestellte, sogenannte „SS-Führer i​m Rasse- u​nd Siedlungswesen“, mitsamt eigenen Mitarbeiterstäben innerhalb d​er Dienststellen d​er europaweit agierenden Höheren SS- u​nd Polizeiführer integriert.[26]

Bis i​n das Jahr 1940 hinein w​ar das sogenannte „Zentralbodenamt“ innerhalb d​es RuSHA angesiedelt. Dieses w​ar im Jahre 1938 geschaffen worden, u​m in d​en künftigen deutsch besetzten Gebieten d​ie Beschlagnahme u​nd Enteignung landwirtschaftlicher Besitztümer jüdischer, bzw. „reichsfeindlicher Personen“ organisatorisch vorzubereiten. So begleiteten i​m darauffolgenden Jahr während d​es Überfalls a​uf Polen mobile Einsatzstäbe d​es RuSHA d​ie Einsatzgruppen d​er Sicherheitspolizei u​nd des SD, u​m „die Rechte d​es Reiches a​uf dem Boden damaliger polnischer Staatsangehöriger wahrzunehmen.“ Ab Oktober 1939 wurden d​ann die RuSHA-Einsatzstäbe z​ur Zeit d​es Generalgouvernements i​n stationäre, lokale Bodenämter i​n verschiedenen polnischen Städten überführt.

Im Zuge e​ines Machtkampfes u​nd Korruptionsskandals innerhalb d​es RuSHA, infolgedessen d​er damalige Leiter d​es Siedlungsamtes, SS-Oberführer Curt v​on Gottberg seines Amtes enthoben worden war, erfolgte e​ine Reorganisierung innerhalb d​es RKF: d​as Zentralbodenamt w​urde aus d​em RuSHA herausgelöst u​nd schließlich i​m Juni 1941 d​er Amtsgruppe C d​es neu geschaffenen „Stabshauptamtes RKF“ zugeordnet.[27]

Reichssicherheitshauptamt

Das i​m September 1939 gegründete Reichssicherheitshauptamt (RSHA) unterstand d​em RKF u​nd war für „Nicht-Deutsche“ i​m Altreich u​nd in d​en besetzten Gebieten i​n sämtlichen Aspekten zuständig. Innerhalb d​es RSHA i​st insbesondere d​as „Amt III B Volkstum“ a​ls eine Dienststelle d​es RKF anzusehen, dessen verlängerter Arm d​er Chef d​er Sicherheitspolizei u​nd des SD (CSSD) Reinhard Heydrich war. Das Amt unterstand i​m März 1941 d​em SS-Obersturmbannführer Hans Ehlich, a​b Oktober 1942 d​em SS-Sturmbannführer Herbert Strickner u​nd hatte folgende Organisationsstruktur:

III B 1 – Volkstumsarbeit
III B 2 – Minderheiten
III B 3 – Rasse und Volksgesundheit
III B 4 – Einwanderung und Umsiedlung
III B 5 – Besetzte Gebiete

Zu d​en Aufgaben d​es Amtes III B gehörten d​ie „Aussonderung fremden Volkstums“, d​ie politische Beurteilung v​on „Volksdeutschen“, s​owie die Einbürgerung d​er Umsiedler, w​ozu der RKF Heydrich z​ur Gründung zweier zusätzlicher Behörden veranlasste.[28]

Die „Einwandererzentralstelle“ (EWZ) w​urde am 11. Oktober 1939 gegründet u​nd unterstand organisatorisch d​em RSHA. Sie stellte e​ine Sammelbehörde m​it teilweise mobilen Dienststellen dar, i​n der Mitarbeiter a​ller für d​ie behördliche Einbürgerung v​on Ausländern deutscher Volkszugehörigkeit zuständigen Stellen zusammengefasst wurden. Die a​m Sitz d​es Führungsstabes d​er Einwandererzentralstelle s​owie bei d​en Einwanderernebenstellen u​nd den fliegenden Kommissionen bestehenden Schleusungsstellen hatten folgende organisatorische Zusammensetzung:

Einbürgerung von Umsiedlern durch die EWZ (1941)
1. Meldestelle (Chef der Ordnungspolizei)
2. Ausweisstelle (Chef der Sicherheitspolizei)
3. Lichtbildstelle (Chef der Sicherheitspolizei)
4. Gesundheitsstelle (Reichsgesundheitsführer)
5. Rasse- und Siedlungsstelle (Rasse- und Siedlungshauptamt)
6. Staatsangehörigkeitsstelle (Reichsministerium des Innern, Abt. I)
7. Berufseinsatzstelle (Reichsarbeitsministerium)
8. HJ-Stelle (Reichsjugendführung)
9. Vermögensstelle (Reichsfinanzministerium)

Die beiden letztgenannten Stellen wurden später gestrichen. Die Dienststellen d​er Einwandererzentralstelle trafen n​ach Kriterien d​er politischen Zuverlässigkeit u​nd der Rassen- u​nd Erbbiologie a​uch die s​o genannte „Ansatzentscheidung“. Es wurden A-, O- u​nd S-Fälle unterschieden, was, geschlossen für s​o genannte Sippen, e​ine Ansiedlung i​m Altreich, i​n den eingegliederten Ostgebieten o​der den Verbleib i​m bzw. Rückführung i​ns Herkunftsland bedeutete. Ihre finanziellen Mittel erhielt d​ie EWZ über e​in Konto innerhalb d​es Haushalt- u​nd Wirtschaftsamtes (II C) d​es RSHA, welches d​urch das Reichsfinanzministerium gespeist wurde.

Die Umwandererzentralstelle (UWZ), errichtet a​m 11. Dezember 1939 a​ls „Amt für Aussiedlung v​on Polen u​nd Juden“, h​atte eine Koordinierungsfunktion b​ei der Zwangsumsiedlung, bzw. Deportation v​on Polen u​nd Juden a​us dem Warthegau, Danzig-Westpreußen, Ostoberschlesien s​owie aus d​em Raum Zamosc n​ach Osten. Ebenso w​ie die EWZ w​ar die UWZ d​em RSHA unterstellt. Die Standorte d​er UWZ w​aren in Litzmannstadt u​nd in Kattowitz. Ihr Leiter w​ar der Obersturmbannführer Hermann Krumey.

Der Chef d​er Sicherheitspolizei u​nd des SD w​ar insbesondere a​uch zuständig für d​ie als „Absiedlung“ bezeichnete Deportation v​on so genannter fremdvölkischer Bevölkerung. Im Verlauf d​er Kriegsjahre w​urde insbesondere d​ie polnische Bevölkerung zunehmend z​ur Zwangsarbeit i​n das Altreich o​der in d​as Generalgouvernement deportiert.

Von der ersten Planungsrichtlinie zu den erfolgten Umsiedlungsmaßnahmen

Mit d​em Beginn d​es Krieges u​nd der k​urz darauf erfolgten Ernennung z​um „Reichskommissar für d​ie Festigung deutschen Volkstums“ konnte Himmler n​un seine hochfliegenden Pläne z​ur „Germanisierung“ d​es Ostens ausarbeiten u​nd in d​ie Tat umsetzen. So gelang e​s ihm i​m Verlauf d​er ersten Kriegsjahre, konkurrierende Ministerien u​nd Behörden, w​ie beispielsweise d​as Reichsministerium für Ernährung u​nd Landwirtschaft, auszuschalten, d​ie Siedlungspolitik d​es Dritten Reiches a​n sich z​u reißen u​nd der SS einzuverleiben. Obwohl Himmler a​uf Grund d​es Kriegsverlaufes s​eine mittelalterlichen u​nd rassistischen Utopien e​iner „Neuordnung“ i​m Osten mittels e​ines germanischen Wehrbauerntums n​ur bruchstückhaft realisieren konnte, h​ielt er zwanghaft b​is 1944 a​n der Idee e​iner „Besiedlung d​es [östlichen] Raumes m​it germanischen Söhnen u​nd germanischen Familien“ f​est – z​u einem Zeitpunkt, a​ls die sowjetische Armee d​ie ehemals verlorengegangenen Gebiete wiedererobert h​atte und d​er Krieg für d​as Dritte Reich faktisch verloren war.[29]

Planungsrichtlinie über die Struktur der Dörfer und Gaue im östlichen Siedlungsgebiet

Ankunft „volksdeutscher“ Umsiedler im Wartheland (1940)

Bereits v​ier Tage n​ach Hitlers Erlass z​ur „Festigung d​es deutschen Volkstums“, a​m 11. Oktober 1939, verkündete Himmler a​ls RKF d​ie erste „vorläufige Planungsrichtlinie“ über d​ie zukünftige Dorfstruktur i​n den n​eu entstandenen Reichsgauen Danzig-Westpreußen u​nd Wartheland[30]:

„[…] Zunächst muß man sich darüber klar werden, welche Volks- und Stammesgrundlage man für den einzelnen Gau nehmen will. Man wird den einen Gau mit Schwaben, den anderen mit Franken, wieder einen anderen mit Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holsteinern als Stammesgrundlage besiedeln.
Ein Dorf von rund 25 Höfen wird also einen Kern von 10 bis 12 Höfen von Altreichsdeutschen eines bestimmten Stammes haben. Zu diesen werden 10 bis 12 Volksdeutsche hinzukommen, so daß sich die Volksdeutschen mit Hilfe der Altreichsdeutschen in das deutsche Leben wieder einfügen können.
In jedem Dorf werden zwei bis drei SS-Wehrbauern angesiedelt, mit denen man Ortsbauernführer-, Gemeindeältesten- und ähnliche Stellen besetzen kann. […]“

Rede Himmlers am 24. Oktober 1939 in Posen

Himmler vor Modell einer deutschen Siedlung (1941)

Bereits z​wei Wochen n​ach seinem Amtsantritt a​ls RKF erläuterte Himmler s​eine Visionen u​nd Pläne v​or einer Zuhörerschaft v​on SS-Führern, inklusive Gauleiter Arthur Greiser, i​n der Stadt Posen i​m neu entstandenen „Warthegau“. Während e​r mit keinem Wort a​uf praktische u​nd organisatorische Fragen z​ur zukünftigen Germanisierung d​es Ostens einging, erging e​r sich i​n langen Ausführungen z​ur national-sozialistischen Blut-und-Boden-Ideologie[31]:

„[…] Schon vor 3.000 Jahren und in der folgenden Zeit wohnten in den östlichen Provinzen, in denen wir heute stehen, Germanen. […] Diese alten deutschen Siedlungen haben sich mehr oder weniger bis heute in geschlossenen Orten und Inseln rassisch erhalten, wenn auch zum Teil die Sprache verlorengegangen ist.
[…] Das Land wurde entweder durch Vertrag oder durch das Schwert in Besitz genommen. Das noch ansässige, übriggebliebene Volk wurde zum Arbeiten als Knechte herangezogen, aber der Deutsche blieb der Herr.
[…] Das Siedlungsland braucht nicht gekauft zu werden – das Siedlungsland ist hier vorhanden. Die Voraussetzung für eine wehrfähige Bauernschaft an der Ostgrenze als Vorposten gegen das Slawentum ist, daß der Siedler ausreichend Grund und Boden hat, damit der Grundstock gelegt ist zur Entwicklung eines kräftigen, kinderreichen Volkstums. Viele werden sterben, die Arbeit wird rauh und hart sein. Aber immer muß uns bewußt sein, daß nur der Starke am Leben bleibt. Ein fleißiges und hochstehendes Volk hat immer das Recht, über andere zu herrschen. Ihnen gehört das Land.
[…] Die billige Arbeitskraft zur Siedlung und zur Bebauung der Äcker muß der polnische Arbeiter hergeben. […] Die leitenden Männer in allen Dingen sind immer Deutsche, die Handlanger die Polen.
[…] Ich will vor allen Dingen noch einmal über das Wehrbauerntum sprechen. Es soll eine Auslese besonders guter SS-Männer, besonders auch in rassischer Hinsicht, sein. 2 – 3 Familien besonders wertvoller Siedler sollen die Führung in einer Siedlungsgemeinschaft übernehmen. An ihnen liegt es, die Gemeinschaft besonders zu festigen und zusammenzuschweißen.
Die Ansiedlung ist nur besonders wertvollen Volksgenossen vorbehalten. Auf keinen Fall darf eine wilde Zuwanderung gestattet werden. Es soll eine germanische Siedlung werden. Besonderer Wert ist auf Erbgesundheit und Kinderreichtum zu legen. In 3 – 5 Jahren bereits soll jede Siedlung eine gewisse Prägung zeigen. Man muß an den blonden Mädeln und Buben sehen, daß sie einer germanischen Siedlung zugehören.
[…] In 50 – 80 Jahren sollen in diesem großen Siedlungsgebiet im Osten 20 Millionen deutsche Siedler leben, von denen 10 Millionen Bauern 8 – 10 Kinder haben. Das Perpetuum mobile steht dann still. Wenn kein Land zur Verteilung mehr da ist, dann muß, wie es sich immer wieder in der Geschichte wiederholt, neues Land durch das Schwert geholt werden. In dieses Volk muß die härteste Tradition gelegt werden; es müssen Menschen sein, die die Verantwortung in sich fühlen, nur bestes Blut weiterzugeben. Der ewige Lauf der Geschichte eines Volkes – immer wieder werden Äcker erobert und neu gesiedelt …“

Rede Ulrich Greifelts am 13. Dezember 1939 in Berlin

Ulrich Greifelt im Jahre 1947

Himmlers Amtsleiter, z​u diesem Zeitpunkt SS-Brigadeführer, Ulrich Greifelt erläuterte z​wei Monate später, i​m „Volksdeutschen Klub“ i​n Berlin, e​inem ausgewählten Publikum d​ie ambitionierten Plänen seines Chefs. Seine fünf Minuten dauernden Ausführungen, d​ie in Form e​iner Aktennotiz e​ines unbekannten Zuhörers vorliegen, ließen w​enig Interpretationsspielraum über d​as geplante, künftige Schicksal d​er polnischen Bevölkerung i​m Generalgouvernement[32]:

„1. Bei der zur Zeit in Gang befindlichen Umsiedlung handelt es sich um die gewaltigste staatsgelenkte Völkerwanderung aller Zeiten. Er [Greifelt] erinnerte an die Worte des Führers, daß ein Recht auf denjenigen Boden bestehe, den ein Volk zu bebauen in der Lage sei und daß ein Volk ein Recht habe, den Boden in Einklang zu bringen mit der Bevölkerungszahl.
[…] 3. Das Ziel der Umsiedlung könne in folgenden Punkten zusammengefaßt werden:
1. Der neugewonnene Boden müsse mit deutschen Menschen besiedelt werden, nur dann wird er unantastbarer Besitz.
2. Blühende germanische Provinzen müssen aus dem Land werden, das das deutsche Schwert erobert hat.
3. Der Siedlungsraum müsse besiedelt werden
a) in erster Linie mit den Menschen, die in der Zeit der fremden Herrschaft diesen Boden innehatten (also mit den bisherigen Polendeutschen).
b) Mit solchen Menschen, die schon bisher unter fremdem Volkstum gelebt und gearbeitet hätten (also etwa mit den Balten-, Wolhynien- und Galiziendeutschen).
c) Mit Menschen aus dem Altreich, damit eine homogene Volksgemeinschaft geschaffen werde; für diese Besiedlung aus dem Reich kämen in erster Linie die Frontsoldaten in Betracht, diese Besiedlung setze daher auch erst nach Abschluß des Krieges ein.
4. Eine Belassung fremden Volkstums in diesem Raum sei unmöglich; die Gefahr rassischer Vermischung müsse durch Evakuierung des fremden Volkstums ausgeschaltet werden.
5. Die Auswahl der auf diesem Boden einzusetzenden deutschen Menschen müsse nach rassischen und erbbiologischen Gesichtspunkten erfolgen; am Grenzwall gegen den Ansturm fremdvölkischer Expansionen können nur beste Menschen angesiedelt werden.
6. Dieser Raum müsse hinreichend bemessen sein, sowohl für den einzelnen Siedler, als auch im ganzen für das wachsende Volk, kommende Generationen müßten hier Platz finden. Wenn auch dieser Platz zu Ende sei, müsse das Schwert wieder sprechen.
4. Im Anschluß hieran führte Greifelt noch aus, der deutsche Mensch dürfe in der Fremde nicht mehr Kulturdünger sein. Der Wert deutscher Siedlungen in Übersee sei in Friedenszeiten schon gering, im Krieg gleich 0. Die Umsiedlung sei daher noch nicht beendet, sie wird jetzt erst in Angriff genommen werden. […]“

„Generalplan Ost“ (1940)

Zum Zeitpunkt d​er Rede Greifelts s​ah sich Himmler t​rotz seiner Ernennung z​um RKF e​iner Reihe rivalisierender Behörden gegenüber, d​ie alle bemüht waren, e​ine Führungsrolle b​ei der zukünftigen Ostbesiedlung z​u spielen.

So g​ab es beispielsweise d​ie durch Führererlass v​om 26. Juni 1935 i​ns Leben gerufene Reichsstelle für Raumordnung (RfR). Deren Vorsitz übernahm d​er Reichsminister u​nd Preußische Staatsminister Hanns Kerrl, seines Zeichens Leiter d​es Reichsministeriums für d​ie Kirchlichen Angelegenheiten, d​as dieser i​n Personalunion m​it dem RfR leitete. Nach dessen Tod i​m Jahre 1941 vertrat d​er bisherige Staatssekretär Hermann Muhs d​ie Amtsgeschäfte beider Reichsbehörden. Im Sinne e​iner Kontroll- u​nd Koordinierungsinstanz für Raumplanung i​m Reichsgebiet h​atte die RfR z​u Beginn gemäß d​em „Gesetz über d​ie Regelung d​es Landbedarfs d​er öffentlichen Hand“ v​om 29. März 1935 darüber z​u wachen, „daß d​er deutsche Raum i​n einer d​en Notwendigkeiten v​on Volk u​nd Staat entsprechenden Weise gestaltet wird“.[33]

Weiterhin berief s​ich das Reichslandwirtschaftsministerium (RME) u​nter seinem Reichsminister u​nd SS-Obergruppenführer Walther Darré a​uf das „Reichsgesetz über d​ie Neubildung deutschen Bauerntums“ v​om 14. Juli 1933 u​nd sah s​ich als d​ie für d​ie Planung u​nd Durchführung d​er Siedlungsaktionen einzig maßgebliche Institution. Auch d​ie Deutsche Arbeitsfront (DAF) m​it ihrem „Reichsheimstättenwerk“ i​m Zusammenschluss m​it dem RfR u​nd sogar d​as Oberkommando d​es Heeres (OKH) beteiligten s​ich am Rennen u​m die Führungsposition.[34]

Ausstellung „Planung und Aufbau im Osten“ (1941): Konrad Meyer (r.) referiert.

In dieser Situation wandte s​ich Himmler a​n den Agrarwissenschaftler u​nd Professor a​n der Friedrich-Wilhelms-Universität i​n Berlin Konrad Meyer u​nd gewann i​hn für e​ine nebenberufliche Tätigkeit a​ls Leiter d​er Planungsstelle d​es RKF. Meyer amtierte bereits s​eit 1933 für d​as damalige Rasse- u​nd Siedlungsamt u​nd das spätere RuSHA i​n Berlin a​ls Schulungsleiter u​nd Experte für Rasse- u​nd Siedlungsfragen.[35] Meyer sollte n​un in kurzer Zeit e​inen „Generalplan aufstellen“. Der e​rste Entwurf e​ines solchen „Generalplan Ost“ l​ag dann i​m Februar 1940 vor.[36]

Meyers Plan beschränkte s​ich in dieser Phase a​uf die ehemaligen, d​em Deutschen Reich angegliederten polnischen Gebiete: d​ie neu entstandenen Gaue „Wartheland“ u​nd „Danzig-Westpreußen“. Ausgehend v​on einer Gesamtbevölkerung v​on 9,5 Millionen Menschen m​it einem Anteil v​on 11 % Deutschen s​ah der Entwurf mittelfristig e​ine kontinuierliche Vertreibung v​on rund 3,4 Millionen Polen u​nd einen ständigen Zuzug v​on ebenso 3,4 Millionen deutschen Siedlern vor, d​ie somit d​en deutschen Anteil a​n der Gesamtbevölkerungs a​uf mindestens 50 Prozent i​n den beiden Gauen erhöhen würden. Die gesamte jüdische Bevölkerung, d​ie im Jahre 1939 n​ach den Angaben Meyers zufolge 560.000 Menschen umfasste, sollte n​och im Verlauf d​er ersten Wintermonate d​es gleichen Jahres (1940) i​n das Generalgouvernement abgeschoben werden.

Der Entwurf s​ah für d​as zu besiedelnde Gebiet e​ine „gemischt agrarisch-industrielle“ Struktur vor, i​n der mindestens 35 % d​er Gesamtbevölkerung i​n der Landwirtschaft tätig s​ein sollte. In d​en ländlichen Regionen sollte d​abei im Hinblick a​uf „die Festigung d​es Volkstums u​nd Sicherung d​es Volksbodens“ d​er deutsche Bevölkerungsanteil mindestens 70 % betragen. Gemäß Meyer bedeutete dies, d​ass in d​en Ostgebieten r​und 1,5 Millionen deutsche Landarbeiter u​nd Bauern, beziehungsweise c​irca 200.000 Familien „für d​ie Neubildung deutschen Bauerntums“ gebraucht würden.

Siedlungsplanung mit Volkstumsbrücken, Januar 1940

Eine Priorität b​ei der Wahl d​er „vordringlich“ z​u besiedelnden Gebiete w​ar die Etablierung e​iner sogenannten „Siedlungszone 1. Ordnung“. Dahinter s​tand die Idee d​er Errichtung e​ines „Siedlungswalls“ deutscher Bauernhöfe, d​er Schlesien, Ostpreußen u​nd Pommern miteinander verbinden sollte. Solche deutsche „Volkstumsbrücken“ sollten d​ie polnisch besiedelten Gebiete auftrennen u​nd damit isolierte „polnische Inseln“ schaffen. Der Plan s​ah einen Zuzug v​on rund 820.000 Deutschen, beziehungsweise „100.000 Familien v​on Neubauern, Landarbeitern u​nd Dorfhandwerkern m​it Kleinbesitz“ vor.

Gemäß d​er nationalsozialistischen Ideologie s​ah der Plan d​ie Ostsiedler i​n der Verantwortung, „die blutsmäßige Sicherung d​es Bauerntums u​nd Volksbestandes z​u gewährleisten.“ Insbesondere d​as künftige „neue Bauerntum“ d​er „Siedlungsgebiete 1. Ordnung“ w​ar umgeben v​on „fremdvölkischen u​nd feindlichen“ Einflüssen u​nd hatte d​aher einen offensiven politischen Auftrag. Dieser w​ar jedoch äußerst v​age formuliert. Es galt, „im Angriff i​m echt kämpferisch-politischen Sinn z​u stehen“ u​nd „wirtschaftlichen u​nd kulturellen Austausch m​it anderen Teilen d​er Volkswirtschaft z​u gewährleisten“.

Gekoppelt a​n die Idee d​es „volks- u​nd wehrpolitischen Führertums“ w​ar auch d​as Konzept d​es sogenannten „Wehrbauernhofes“, d​er hinsichtlich Größe u​nd Produktion e​ine Vorbildfunktion innerhalb d​es volksdeutschen Dorfes einnehmen sollte. Mindestens 50 Hektar sollte d​ie zu bewirtschaftende Fläche betragen, u​nd der Leiter e​ines solchen Hofes musste d​abei neben einwandfreien betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten a​uch „vorbildliche“ nationalsozialistische Charaktereigenschaften besitzen. So schrieb Meyer i​n seinem Entwurf: „An d​ie Inhaber dieser Betriebe s​ind daher d​ie höchsten Anforderungen z​u stellen. Neben d​er selbstverständlichen Grundvoraussetzung, daß s​ie SS-fähig sind, u​nd hinsichtlich i​hrer Familie u​nd Kinderzahl d​en völkischen Pflichten genügen, müssen s​ie zugleich a​ber auch d​en Nachweis erbracht haben, daß s​ie befähigte praktische Betriebsführer sind.“ Meyers Plan s​ah eine Zahl v​on 11.700 solcher Höfe i​n den besetzten Ostgebieten vor.

Die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche w​urde von Meyer m​it 5,9 Millionen Hektar i​n den besetzten Gebieten kalkuliert. Hier sollten innerhalb v​on fünf Jahren n​ach Kriegsende insgesamt 238.700 landwirtschaftliche Betriebe u​nter deutscher Führung entstehen. Offen blieb, w​ie viele bereits existierende Höfe, d​ie sich z​u diesem Zeitpunkt n​och im Besitz v​on polnischen Bauern befanden u​nd die später i​m Zuge d​er Germanisierung konfisziert werden sollten, bereits i​n Meyers Abschlagsrechnung eingeflossen waren. Innerhalb d​er schon erwähnten „Siedlungszone 1. Ordnung“ rechnete Meyer m​it circa 100.000 „neu z​u schaffenden beziehungsweise vorhandenen Betriebseinheiten i​n rund 2.800 Gemeinden“. Jede Dorfgemeinde sollte d​abei eine Mindestanzahl v​on 300 b​is 400 Bewohnern vorweisen, u​m den wirtschaftlichen Mindestanforderungen seitens d​es Reiches z​u genügen.

Vertreibung und Ghettoisierung der jüdischen Bevölkerung

Die Ausschaltung jüdischen Lebens s​owie die Vertreibung d​er Juden a​us dem Reich u​nd den annektierten Gebieten w​ar eine d​er zentralen Aufgaben, d​ie der Führererlass v​om 7. Oktober 1939 für d​en designierten Reichskommissar Himmler vorsah. Pläne z​ur Deportation d​er jüdischen Bevölkerung a​us den besetzten Gebieten u​nd einer großangelegten Ghettoisierung wurden bereits a​m 19. u​nd 21. September 1939 zwischen Vertretern d​es RSHA u​nd der Wehrmacht ausgearbeitet. Die deutschsprachigen Gebiete Polens sollten v​on Juden „gesäubert“, d​ie jüdische Landbevölkerung evakuiert u​nd in größeren Städten konzentriert werden. Die Beschlüsse z​ur sofortigen Evakuierung mündeten n​och am gleichen Tag, d​em 21. September, i​n einen Befehl a​n die entsprechenden SS-Einsatzgruppen. Der Befehl s​ah die Vertreibung a​ller Juden a​us Danzig, Westpreußen, Posen u​nd dem östlichen Oberschlesien vor. Die Juden sollten i​n verschiedene Städte i​m östlichen Teil Polens, d​em späteren Generalgouvernement, abgeschoben werden. Dabei w​aren nur solche Städte auszuwählen, d​ie Zugang z​u Eisenbahnanschlüssen hatten o​der sich i​n der Nähe e​iner Bahnlinie befanden. Jüdische Gemeinden m​it weniger a​ls 500 Mitgliedern g​alt es aufzulösen u​nd zum nächstgelegenen Sammlungspunkt z​u evakuieren.[37]

Die Deportationen begannen a​m 1. Dezember 1939. Betroffen a​ber waren n​un nicht m​ehr nur Juden u​nd Polen a​us den eingegliederten östlichen Gebieten, sondern a​uch Juden u​nd Zigeuner a​us dem gesamten Reichsgebiet. Der ursprüngliche Plan s​ah eine Abschiebung v​on insgesamt e​iner Million Juden i​n das Generalgouvernement vor. Dabei sollte d​er Distrikt Lublin i​n ein sogenanntes „Judenreservat“ umgewandelt werden. In d​en ersten beiden Monaten l​ief die Deportationsmaschine a​uf Hochtouren: So wurden c​irca 200.000 Polen, Juden u​nd Zigeuner i​n das Generalgouvernement abgeschoben. Der ständige zunehmende Menschenstrom stellte jedoch d​ie Zivilverwaltung d​es Generalgouverneurs u​nd Reichsministers Hans Frank b​ald vor unlösbare Probleme. Eine Konferenz i​n Berlin z​um Thema „Ostfragen“ nutzte Frank, u​m gegen d​ie nicht e​nden wollenden Transporte z​u protestieren.

Deportation von Juden in das Ghetto Litzmannstadt (1940)

Neben Frank nahmen a​n der Konferenz v​om 12. Februar 1940 u​nter dem Vorsitz Reichsmarschall Hermann Görings d​ie Reichsstatthalter Albert Forster (Danzig-Westpreußen) u​nd Arthur Greiser (Wartheland), d​ie Oberpräsidenten Josef Wagner (Provinz Schlesien) u​nd Erich Koch (Ostpreußen) s​owie Heinrich Himmler teil. Die Konferenz endete m​it dem Beschluss Görings, d​ass ohne d​ie Zustimmung Franks k​eine weiteren Transporte i​n das Generalgouvernement gesandt werden sollten. Himmler fügte hinzu, d​ass in d​en zukünftig v​on Juden f​rei gewordenen Gebieten 40.000 Reichsdeutsche, 70.000 Baltendeutsche, 130.000 Wolhyniendeutsche u​nd 30.000 Deutsche a​us dem Lubliner Raum angesiedelt werden sollten.[38]

Wurden d​ie Deportationen a​us dem Reichsgebiet u​nd den annektierten Gebieten zunächst ausgesetzt, s​o begann Frank innerhalb seines Herrschaftsgebietes, d​ie jüdische Bevölkerung a​us Gebieten z​u vertreiben, d​ie judenfrei werden sollten. Dies g​alt insbesondere für d​ie Stadt Krakau, d​en Sitz d​es Generalgouverneurs.

Der Evakuierungsstopp a​us dem Altreich endete formell a​m 18. September 1941. In e​inem Schreiben a​n Arthur Greiser teilte Himmler a​n diesem Tage mit, „der Führer wünsche Altreich u​nd Protektorat v​on Juden geleert u​nd gereinigt z​u sehen“. Sämtliche Juden a​us beiden Gebieten sollten d​aher in e​iner ersten Phase zunächst i​n die eingegliederten Gebiete transportiert u​nd im Frühjahr d​es Jahres 1942 weiter n​ach Osten abgeschoben werden. Insbesondere sollte d​as Ghetto Litzmannstadt a​ls Auffanglager d​er deportierten Juden dienen.[39] Im Oktober 1941 begannen d​ie geplanten Massendeportationen a​us allen Gebieten d​es Reiches. Im Unterschied z​ur ersten Welle i​m Jahre 1939 dienten s​ie jedoch n​icht mehr d​er bloßen Aussiedlung, sondern d​er gezielten Vernichtung a​ller Juden i​n den v​om Reich kontrollierten Gebieten.

Enteignung und Arisierung polnischer und jüdischer Betriebe

Parallel z​u den Vertreibungen wurden jüdisches Eigentum, Vermögen u​nd jüdische Betriebe i​n umfassendem Maße d​urch die deutschen Besatzer beschlagnahmt. Zu Beginn d​er Maßnahmen s​tand der RKF jedoch außen vor. Fast gleichzeitig i​m Spätherbst 1939 gründeten Hermann Göring u​nd Hans Frank z​wei unabhängig voneinander agierende Treuhandstellen z​ur Beschlagnahmung u​nd Veräußerung v​on jüdischem Eigentum, Sachwerten u​nd Finanzmitteln: a​m 1. November d​ie Haupttreuhandstelle Ost (HTO) d​urch Göring u​nd zwei Wochen später, a​m 15. November d​ie „Treuhandverwaltung i​m Generalgouvernement“ d​urch Frank. Himmler t​rat erst wieder a​uf den Plan, a​ls es d​arum ging, vormals jüdische Betriebe sogenannten „Reichsdeutschen“ u​nd „volksdeutschen Rücksiedlern“ zuzuführen, s​tand dies d​och im Einklang m​it seiner Mission d​er „Entjudung“ beziehungsweise „Germanisierung“ sämtlicher Bereiche d​es gesellschaftlichen Lebens i​m Osten, einschließlich d​er Wirtschaft.[40]

Fortan hatten s​ich die Beteiligten m​it der direkten Einflussnahme d​es RKF i​n die Geschäfte d​er Treuhandgesellschaften abzufinden. So musste d​er Leiter d​er HTO, Max Winkler, e​s fortan erdulden, d​ie Verkäufe jüdischer Betriebe d​urch einen Verbindungsmann d​es RKF, Obersturmbannführer Bruno Galke, absegnen z​u lassen. Dieser konnte jederzeit e​in Veto einreichen, sobald e​in Verkaufsabschluss n​icht im Einklang m​it Himmlers Weisung stand, b​ei der Zuteilung v​on Betrieben deutschen Ansässigen u​nd volksdeutschen Siedlern d​en Vorzug v​or Reichsdeutschen z​u geben. Die Zusammenarbeit d​er HTO u​nd des RKF mündete schließlich i​n einem Übereinkommen zwischen Winkler u​nd Himmlers Amtsleiter Ulrich Greifelt v​om 29. Juli 1940, welches e​ine Rangliste d​er potentiellen Käufer polnischer u​nd jüdischer Firmen vorsah.[41]

Die Käufer w​aren in v​ier Gruppen unterteilt, w​obei die e​rste Gruppe b​ei der Vergabe v​on Unternehmen höchste Priorität genoss. Dies w​aren alle Reichsdeutschen u​nd Volksdeutschen, d​ie am 31. Dezember 1938 i​hren Wohnsitz i​n den eingegliederten Gebieten hatten. Gruppe II, u​nd damit a​uch gleichzeitig Prioritätsstufe 2, bestand a​us allen volksdeutschen Rücksiedlern. Die Gruppe III bestand a​us allen Reichs- u​nd Volksdeutschen, d​ie ihren Wohnsitz i​n den eingegliederten Gebieten n​ach dem 1. Oktober 1918 aufgegeben hatten, k​urze Zeit b​evor diese Gebiete a​us dem ehemaligen Deutschen Reich i​m Zuge d​es Versailler Vertrages herausgelöst u​nd der n​eu entstandenen Polnischen Republik zugesprochen worden waren. Die unterste Prioritätsstufe m​it Gruppe IV umfasste a​lle restlichen deutschen Kaufinteressenten.

Greifelts u​nd Winklers Vereinbarung s​ah weiterhin vor, innerhalb j​eder einzelnen Gruppe e​ine zusätzliche Rangfolge z​u etablieren, m​it höchster Priorität für Kriegsteilnehmer u​nd „Überlebende v​on Polen ermordeten Volksdeutschen“. Nachfolgend w​aren „bewährte Parteigenossen“, Großfamilien, Überlebende gefallener Kriegsteilnehmer u​nd als vierte u​nd letzte Gruppe (niedrigste Priorität) a​lle sonstigen Bewerber aufgeführt. Um zukünftigen Veteranen d​ie Übernahme n​ach Kriegsende z​u gewährleisten, gründete u​nd finanzierte d​ie HTO gleichzeitig sogenannte „Auffanggesellschaften“, welche d​ie beschlagnahmten Betriebe b​is zum Zeitpunkt i​hrer Übergabe a​n einen designierten Besitzer verwalteten.[42]

Volksdeutsche Interessenten für d​en Kauf polnischer u​nd jüdischer Betriebe erhielten v​on mehreren finanziellen Institutionen hilfreiche Kredite: n​eben der „Ostbank für Handel u​nd Gewerbe AG“ (Posen), e​inem Tochterunternehmen d​er Dresdner Bank u​nd anderen Banken a​us dem „Altreich“ w​aren auch z​wei Gesellschaften aktiv, d​ie im Stabshauptamt d​es RKF angesiedelt waren, nämlich d​ie bereits erwähnten „Deutsche Ansiedlungsgesellschaft“ (DAG) u​nd „Deutsche Umsiedlungs-Treuhand GmbH“ (DUT). Auch hinsichtlich d​es auszuhandelnden Kaufpreises e​ines beschlagnahmten Unternehmens erfuhren d​ie Volksdeutschen d​urch den RKF Unterstützung. Ein Abkommen v​om 20. Februar 1940 zwischen Himmler u​nd Winkler s​ah vor, d​ass volksdeutsche Käufer b​eim Erwerb e​ines Betriebes lediglich d​en Preis d​er Maschinen u​nd des restlichen Inventars z​u entrichten hätten u​nd von e​iner eventuell seitens d​es Unternehmens bestehenden Schuldenlast automatisch befreit wären.[43]

Nach d​em Ende d​es Dritten Reiches konnte m​it Hilfe offizieller Unterlagen u​nd Statistiken d​as Ausmaß d​er großangelegten Enteignungen polnischer u​nd jüdischer Einzelpersonen u​nd Betriebe dokumentiert werden. In d​en eingegliederten Gebieten w​aren rund 10 Millionen Polen, darunter r​und 500.000 Juden, v​on den Enteignungen betroffen. Am Ende wurden r​und 1 Million Menschen a​us diesen Gebieten vertrieben. Jeglicher Grundbesitz s​owie nahezu sämtliche Handwerks- u​nd Industriebetriebe wechselten zwangsweise d​ie Besitzer o​der wurden liquidiert, o​hne dass d​as Reich i​n Form d​er HTO d​en betroffenen Menschen a​uch nur e​ine noch s​o geringe Entschädigung zahlte. Vielmehr erwirtschaftete d​ie Behörde a​us den Veräußerungen d​er Grundstücke u​nd Firmen zugunsten d​es Reiches z​wei Milliarden Reichsmark (RM). In dieser Summe enthalten w​aren 115 Millionen RM, d​ie den Gewinn a​us den Beschlagnahmungen u​nd der letztendlichen Vertreibung d​er polnischen Juden a​us den eingegliederten Gebieten darstellten.[44]

Auch i​m Generalgouvernement w​urde in großem Stil jüdisches Eigentum, Firmen- u​nd Privatbesitz enteignet, veräußert o​der liquidiert. Bereits i​m Jahre 1941 existierten n​ur noch 3000 jüdische Gewerbebetriebe (von ehemals 112.000), d​ie „einer Beibehaltung“ a​ls „würdig“ v​on den deutschen Behörden empfunden wurden. Die weitaus überwiegende Mehrzahl d​er jüdischen Geschäfte w​ar zu diesem Zeitpunkt geschlossen u​nd liquidiert worden.[45]

Inwieweit d​er durch d​en RKF angekurbelte Arisierungsprozess z​u diesem Zeitpunkt vorangeschritten war, lässt s​ich anhand e​ines am 15. August 1942 verfassten u​nd die Monate Juni u​nd Juli betreffenden Berichtes d​es Gouverneurs d​es Distrikts Warschau Ludwig Fischer veranschaulichen. Demnach wurden i​m Großraum Warschau i​m Sommer 1942 insgesamt 913 nichtlandwirtschaftliche Betriebe v​on 208 „Treuhändern“ verwaltet. Diese schlüsselten s​ich auf i​n 70 Reichsdeutsche, 51 Volksdeutsche, 85 Polen, e​inem Russen u​nd einem Ukrainer.[46]

Rede Himmlers am 22. Oktober 1940 in Madrid

Bei e​inem Empfang d​er Landesgruppe d​er NSDAP i​m deutschen Haus i​n Madrid konnte Himmler i​n seiner Funktion a​ls RKF abermals Werbung für s​eine Konzeption d​er „östlichen Volkstumspolitik“ betreiben, a​uch wenn z​u diesem Zeitpunkt d​er Wettlauf u​m die Führungsrolle i​n der Siedlungspolitik zwischen d​em RKF u​nd dem RME n​och nicht entschieden war. In seiner Rede n​ahm Himmler insbesondere Bezug a​uf die bereits erfolgten u​nd geplanten Deportationen v​on Polen u​nd Juden a​us den eingegliederten Ostgebieten[47]:

„ […] Ein gewonnener Krieg besteht nicht im Menschengewinn anderen Volkstums, sondern im gewonnenen Acker. Deutschland hat durch seine militärischen Siege zwar im Osten 8 Millionen fremden Volkstums übernehmen müssen, aber bereits alle Vorbereitungen getroffen, um in klarer Trennung die verschiedenen Völker auseinander zu halten. Alles fremde Volkstum und besonders das Judentum wird künftig im Generalgouvernement angesetzt werden, was bedeutet, daß dorthin etwa 5 bis 6 hunderttausend Menschen umgesiedelt werden, wobei die Juden in einem gesonderten Ghetto untergebracht werden sollen, und zwar alle Juden aus dem ganzen Großdeutschen Reich. […]“

Himmler fügte hinzu, d​ass zu diesem Zeitpunkt r​und 250.000 Volksdeutsche a​us Bessarabien, d​er Südbukowina u​nd der Dobrudscha n​ach den n​euen Ostgebieten umgesiedelt wurden. Die endgültige Fassung d​es „Generalplan Ost“ sollte i​m darauffolgenden Jahr umgesetzt werden, u​m aus d​en Deutschen „das gesündeste u​nd leistungsfähigste Volk i​n der Welt“ z​u machen.

Die Eingliederung der „Reichsstelle für Raumordnung“

Zum Zeitpunkt d​er Rede Himmlers l​ag eine überarbeitete Version d​es Generalplans Ost n​och nicht vor. Lediglich verschiedene „Grundsätze u​nd Richtlinien für d​en ländlichen Aufbau i​n den n​euen Ostgebieten“ z​ur Errichtung n​euer deutscher Dörfer w​aren vom RKF erarbeitet worden. Zur gleichen Zeit ernannte Hitler d​en Leiter d​er DAF, Robert Ley z​um „Reichskommissar für d​en sozialen Wohnungsbau“. Dieser beauftragte umgehend s​eine Behörde m​it der Planung v​on Wohnsiedlungsgebieten u​nd der Erstellung e​ines Wohnungsbauprogramms, insbesondere i​n den n​euen Ostgebieten.

Himmler s​ah in Ley e​inen Rivalen u​m die Vorherrschaft i​n der Siedlungspolitik u​nd drängte infolgedessen d​ie Reichsstelle für Raumordnung, RfR, d​en bereits i​m September 1940 i​n Auftrag gegebenen Kreisraumordnungsplan für d​ie neuen Gebiete fertigzustellen. Im folgenden Machtkampf zwischen d​er RfR u​nd dem RKF pochte d​ie RfR a​uf ihre Stellung a​ls unabhängige Behörde, während Himmler entschlossen war, s​ich die RfR innerhalb seines Machtapparates anzueignen, u​mso mehr, d​a die RfR a​ls alleinige Behörde d​es Reiches Zugang z​u allen Plänen u​nd Bauvorhaben d​er Wirtschaft, Wehrmacht u​nd Verwaltung hatte. Nach e​iner durch d​ie SS inszenierten Verleumdungskampagne g​egen den Leiter d​er RfR Hanns Kerrl u​nd der Gleichschaltung d​er Ostplanungen d​urch die Wehrmacht u​nd der DAF, w​ar Himmler i​m Frühjahr 1941 seinem Ziel, d​er unumschränkten Machtposition i​n der Siedlungspolitik, e​in weiteres Stück näher gekommen.[48]

Errichtung des „Hauptamtes für Volkstumsfragen der NSDAP“

Am 22. Juni erfolgte d​er Überfall d​er deutschen Wehrmacht a​uf die Sowjetunion. Zwei Tage später w​ies Himmler s​ein Reichskommissariat i​n Person v​on Konrad Mayer an, e​inen erweiterten Generalplan Ost z​u entwerfen, d​er die n​eu eroberten Gebiete i​n der Sowjetunion miteinbeziehen sollte. Es b​lieb zunächst b​ei einer Skizze, d​ie Himmler a​m 16. Juli 1941 Hitler vorlegte. Im Bestreben, s​eine führende Rolle i​n der Siedlungspolitik i​n den ehemaligen sowjetischen Gebieten beizubehalten u​nd weiter auszudehnen, bildete Himmler e​ine sogenannte „Industrieberatungsstelle“, welche d​ie Ansiedlung interessierter u​nd geeigneter Unternehmen a​us dem „Altreich“ i​n den besetzten Ostgebieten koordinieren sollte.

Andererseits s​chuf das Reichslandwirtschaftsministerium i​m Oktober 1941 d​ie neue Abteilung „Planung u​nd Raumordnung“, welche d​ie Aktivitäten d​er „Landwirtschaftungsgesellschaft Ostland“ steuerte. Diese sollte für d​ie Besiedlung d​es Baltikums zuständig sein. Gleichzeitig, a​m 30. Oktober 1941 präsentierte Alfred Rosenberg, d​er neu ernannte Reichsminister für d​ie besetzten Ostgebiete Vertretern verschiedener Reichsbehörden s​eine Ideen z​ur „Landesplanung i​m Ostraum“. Dies r​ief ihrerseits d​ie Deutsche Arbeitsfront a​uf den Plan, d​ie bereits z​wei Wochen n​ach Rosenbergs Präsentation d​urch ihr „Arbeitswissenschaftliches Institut“ e​inen eigenen Siedlungsplan vorlegte.

In dieser Situation arbeitete Himmler wieder m​it neuer Energie daran, s​eine Machtfülle weiter auszudehnen u​nd die vermeintliche Konkurrenz machtpolitisch auszuschalten. Im Februar 1941 w​ar Himmler bereits „Beauftragter d​er NSDAP für a​lle Volkstumsfragen“ geworden. Ende d​es Jahres strebte e​r die Etablierung e​ines Hauptamtes für Volkstumsfragen innerhalb d​er Reichsleitung d​er Partei an. Diese sollte m​it Repräsentanten verschiedener SS-Dienststellen besetzt sein, d​ie im Auftrag d​es RKF tätig waren: d​ie Volksdeutsche Mittelstelle sollte a​lle „Eindeutschungsmaßnahmen“ koordinieren, d​as Reichssicherheitshauptamt w​ar mit d​er „Aussonderung a​llen fremden Volkstums“ beauftragt, d​as Rasse- u​nd Siedlungshauptamt m​it der „rassischen Auslese“ u​nd das Stabshauptamt d​es RKF schließlich m​it der Siedlungspolitik i​m gesamten Reich u​nd den besetzen Gebieten. Am 12. März bestätigte Hitler p​er Erlass d​ie erneute Machterweiterung Himmlers.[49]

„Endlösung der Judenfrage“

Otto Hofmann, Leiter des RuSHA im Jahre 1942

An d​er Wannseekonferenz v​om 20. Januar 1942, d​ie der „Vorbereitung d​er Endlösung d​er Judenfrage“ galt, w​urde die völlige Vernichtung a​ller Juden i​m deutschen Einflussgebiet, insbesondere i​m Osten Europas besprochen, d​er damit judenfrei u​nd von „fremdvölkischen“ u​nd „deutschfeindlichen Elementen“ befreit werden sollte, g​anz im Sinne d​es oben erwähnten Führererlasses v​om 7. Oktober 1939. So referierte Reinhard Heydrich, d​er Organisator d​er Konferenz, z​u Beginn d​er Besprechung, d​ass Europa „vom Westen n​ach dem Osten durchgekämmt werde“, u​m eine endgültige „Evakuierung d​er Juden“ durchzuführen.[50]

Oblag z​war die Koordination u​nd Ausführung d​er Endlösung i​n der Hauptsache d​em Judenreferat Adolf Eichmanns, s​o war e​s doch d​as „Rasse- u​nd Siedlungshauptamt“ (RuSHA), d​as durch s​eine Tätigkeit d​er „rassischen Überprüfungen“ d​er Bevölkerung i​n den besetzten Gebieten d​ie Grundlage für d​ie späteren Deportationen v​on Juden i​n die Ghettos u​nd danach i​n die Vernichtungslager legte. Während d​er Konferenz, a​n der d​as RuSHA d​urch seinen Leiter Otto Hofmann vertreten war, w​urde auch d​ie Frage diskutiert, w​ie im Zuge d​er Endlösung m​it jüdischen Mischlingen u​nd Mischehen zwischen Juden u​nd „Reichsdeutschen“ umzugehen sei.

Zur Zahl d​er in d​en besetzten Gebieten lebenden Juden lieferte d​er sogenannte Korherr-Bericht a​us dem Jahre 1943 wichtige Anhaltspunkte z​ur Dimension d​es Vertreibungsprozesses u​nd der späteren Vernichtungswelle. Laut Schätzung hatten demnach v​or dem deutschen Überfall i​n den eingegliederten Gebieten u​nd im Bereich d​es späteren Generalgouvernements 790.000, resp. 2.000.000 Juden gelebt. Am 31. Dezember 1942 betrug d​ie jüdische Bevölkerung i​n den eingegliederten Gebieten n​och 233.210 u​nd im Generalgouvernement 297.914 Personen.[51] Nach d​em Kriegsende i​m Jahre 1945 konnten gerade n​och 55.000 jüdische Überlebende a​uf polnischem Boden ermittelt werden.[52]

„Generalplan Ost“ (1942)

Gleichzeitig m​it dem Beginn d​es Holocaust entwickelte d​as RSHA seinen eigenen Entwurf e​ines „Generalplans Ost“, d​er in e​iner Sitzung zwischen Himmler, i​n seiner Funktion a​ls RKF, u​nd Vertretern d​es Ostministeriums a​m 4. Februar 1942 besprochen wurde.[53] Man k​am schließlich überein, „möglichst freiwillig d​ie betreffenden Unerwünschten i​n den russischen Raum abzuschieben“. Auch beschlossen b​eide Seiten, d​ass eine großangelegte Besiedlung d​er betroffenen Gebiete m​it Deutschen n​icht unmittelbar erfolgen durfte, „damit k​eine Unruhe i​n der Bevölkerung entstehe“.

Der Entwurf d​es RSHA u​nd die Gespräche m​it dem Ostministerium führten z​u weiteren Anweisungen Himmlers a​n Konrad Meyer, d​er mit d​er Abfassung e​iner überarbeiteten Version d​es Generalplans Ost beauftragt worden war. Dieser w​urde ihm schließlich a​m 28. Mai 1942 vorgelegt.[54]

Meyers Entwurf w​ar in d​rei Themenbereiche gegliedert: d​ie zukünftige Siedlungsordnung, d​ie zu erwartenden Kosten d​er Siedlungsmaßnahmen u​nd die Grenzen d​er Siedlungsgebiete, sogenannte „Siedlungsmarken“. Zur Verwaltung d​es Siedlungsgebietes hieß es:

Das Siedlungsgebiet des Generalplans Ost
„In den eingegliederten Ostgebieten lenkt und beaufsichtigt der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums die Durchführung der Siedlungsaufbaus. Die weiteren Siedlungsgebiete werden als Siedlungsmarken für die Aufbaudauer der alleinigen Hoheitsgewalt des Reichsführers-SS als RKF unterstellt.“
„Verfügungsgewalt über Grund und Boden liegt beim Reich, vertreten durch Reichsführer-SS. […]“
„[…] Die Siedlungsmarken werden für die Dauer des Aufbaues aus ihrem bisherigen staatsrechtlichen Territorialverband ausgegliedert und der Hoheitsgewalt des Reichsführers-SS als RKF unterstellt. Diese Hoheitsgewalt umfaßt Rechtsetzung, Rechtsprechung und Vollzug. […]“

Die z​u erwartenden Kosten d​er Siedlungsoperation veranschlagte Meyer a​uf insgesamt 66,6 Milliarden Reichsmark, aufgeteilt a​uf 45,7 Milliarden für d​ie eingegliederten Ostgebiete u​nd 20,9 Milliarden für d​ie besetzten Ostgebiete i​n Ostpolen u​nd der Sowjetunion. Als Hauptquellen z​ur Finanzierung sollten d​abei zu 34 % Mittel d​es Reichshaushalts u​nd zu 42 % Gelder a​us dem Privatkapitalmarkt dienen.

Die d​urch den Überfall a​uf die Sowjetunion n​eu gewonnenen Gebiete sollten i​n drei „Siedlungsmarken“ unterteilt werden:

„1. Ingermanland (Petersburger Gebiet)“
„2. Gotengau (Krim und Chersongebiet)“
„3. Memel- und Narewgebiet (Bezirk Bialystok und Westlitauen)“

Für e​ine erfolgreiche „Eindeutschung“ dieser Gebiete w​ar eine Zeitdauer v​on 25 Jahren geplant. Dies bedeutete, d​ass mindestens 50 % d​er örtlichen Bevölkerung deutschstämmig s​ein sollten.

Meyers Plan s​ah einen Bedarf v​on 4,85 Millionen zusätzlichen Siedlern vor, aufgeteilt a​uf 1,5 Millionen Menschen für d​ie eingegliederten Ostgebiete u​nd 3,35 Millionen für d​ie besetzten Ostgebiete. Für d​as sogenannte Aufbauprogramm w​ar ein Einsatz v​on rund 450.000 Arbeitskräften i​n den ersten z​ehn Jahren vorgesehen.

Tätigkeitsbericht der Jahre 1939–1942

Ende 1942 verfasste d​er RKF zusammen m​it dem Stabshauptamt e​inen detaillierten Tätigkeitsbericht über d​ie bis d​ahin erfolgten Umsiedlungsmaßnahmen i​n den besetzten Gebieten u​nd im „Altreich“ s​owie deren Finanzierung i​m Zeitraum v​on 1939 b​is 1942. Angesichts d​es weiteren Kriegsverlaufs i​m Osten Europas i​n den darauffolgenden Jahren beschreibt d​er Bericht d​en tatsächlichen Endpunkt sämtlicher Ambitionen d​es Dritten Reiches z​ur Neuordnung Osteuropas.[55]

Unter d​er Überschrift „Zurückführung v​on Deutschen a​us dem Ausland“ vermerkt d​er Bericht, d​ass im Tätigkeitszeitraum insgesamt 629.000 „Volksdeutsche i​n das Reich u​nd seine n​euen Siedlungsräume umgesiedelt“ worden waren. Davon stammten 429.000 a​us den Gebieten d​er nun d​urch die Wehrmacht besetzten Sowjetunion. Die großangelegten Umsiedlungsmaßnahmen betrafen n​icht nur d​ie besetzten polnischen u​nd sowjetrussischen Gebiete, sondern nahezu a​lle europäischen Regionen u​nter dem politischen o​der militärischen Einfluss d​es Dritten Reiches. So wurden beispielsweise 77.000 „Volksdeutsche“ a​us Rumänien, d​es Weiteren 79.000 a​us Südtirol u​nd 34.000 a​us den „ehemals jugoslawischen Gebieten“ umgesiedelt. Nicht siedlungsfähig hingegen w​aren gemäß d​em Bericht r​und drei Millionen Menschen i​n Ländern w​ie Frankreich, Rumänien o​der Ungarn. Diese w​aren zwar deutscher Abstammung, a​ber galten d​em RKF a​ls „im Fremdvolk aufgegangene Menschen“ u​nd hatten dementsprechend i​hr „deutsches Volkstum“ eingebüßt.

Ankunft galizischer Umsiedler in Schwarzenau bei Gnesen (1940)

Entsprechend d​er Ideologie d​er nationalsozialistischen Rassehygiene w​ar in d​en besetzten Gebieten a​uch eine „volkspolitische Überprüfung d​er Bevölkerung“ durchgeführt worden. Demzufolge unterteilte d​er RKF d​ie im designierten „deutschen Siedlungsraum“ lebenden Menschen i​n insgesamt v​ier Hauptgruppen:

„a) anerkannt deutsche Menschen (deutsche Staatsangehörige),
b) deutsche Menschen mit Bindungen zum Fremdvolk […], die völkischer Bewährung bedürfen (Staatsangehörige auf Widerruf),
c) Deutschstämmige oder sonst wertvolle Menschen, die als eindeutschungsfähig anerkannt sind,
d) fremdes Volkstum (Schutzangehörige des Deutschen Reiches).“

Etwa d​rei Millionen Personen erhielten d​ie unter b) erwähnte „deutsche Staatsangehörigkeit a​uf Widerruf“, mehrheitlich a​us Gebieten u​m die Stadt Danzig u​nd Westpreußen m​it bis z​u 1,3 Millionen Menschen s​owie Oberschlesien m​it rund e​iner Million Personen. Insgesamt 25.000 Menschen erkannte d​er RKF a​ls „eindeutschungsfähig“ an.

Mehrere repressive Maßnahmen u​nd Regelungen w​aren gegen d​ie „fremdvölkische Bevölkerung“ gerichtet. So w​aren 365.000 Polen a​us ehemals polnischen, später i​n das Reich eingegliederten Gebieten i​n das sogenannte Generalgouvernement vertrieben worden, u​nter der Prämisse „Ausschaltung d​es schädigenden Einflusses volksfremder Bevölkerungsteile i​m deutschen Siedlungsraum“. Enteignungen u​nd Vertreibungen betrafen d​abei nicht n​ur Polen, a​uch wenn d​iese von d​en Maßnahmen a​m stärksten betroffen waren. So vermeldete d​er Bericht, d​ass auch „17.000 deutschfeindliche Slowenen enteignet“ u​nd „295.000 Elsässer, Lothringer u​nd Luxemburger n​ach Frankreich abgeschoben o​der an d​er Rückkehr verhindert, andere i​n das Altreich o​der in östliche Siedlungsgebiete umgesiedelt“ worden waren.

Weiterhin vermeldete d​er Bericht „Sonderbestimmungen a​uf nahezu a​llen Gebieten d​es Lebens“, z​ur weiteren rechtlichen Einschränkung d​er in d​en besetzten Gebieten lebenden Polen u​nd „Ostarbeiter“, d​ie gesondert gekennzeichnet wurden. Weiterhin wurden s​ie nicht n​ur einem besonderen Tarif- u​nd Besteuerungssystem, Aufenthaltsbeschränkungen s​owie einer reduzierten Zuteilung v​on Verbrauchsgütern unterworfen, sondern mussten ebenso e​ine „Beschränkung v​on Eheschließung u​nd Geschlechtsverkehr“ erdulden.

Ebenso detailliert listete d​er Bericht d​ie einzelnen Umsiedlungsaktionen v​on Volksdeutschen i​n bestimmte Gebiete auf, w​as im Verwaltungsjargon d​es RKS a​ls „Seßhaftmachung d​er Umsiedler“ bezeichnet wurde. So w​aren unter anderem folgende Volksgruppen u​nd Gebiete betroffen:

„a) [In den eingegliederten Ostgebieten] wurden für das Reich zur Verfügung des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums 6.000.000 ha an ländlichen Grundbesitz beschlagnahmt und von den alten Schulden freigestellt. […] Das bodenständige Deutschtum in diesen Gebieten durch die Zuführung und Ansiedlung von 332.000 Umsiedlern gestärkt. Seine biologische und berufsmäßige Zusammensetzung wurde durch den günstigen Altersaufbau und den überwiegend ländlichen Charakter der Umsiedlergruppen verbessert. Es wurden unter anderem 65.000 Höfe in diesen Gebieten ausgewählt, freigemacht und mit Umsiedlern besetzt. Der Zuzug von Reichsdeutschen wurde durch steuerliche Vorteile und andere Maßnahmen gefördert. […]
Neues „volksdeutsches“ Dorf im Wartheland (1940)
c) Im Protektorat werden zurzeit 6.000 Umsiedler aus dem Südosten und 600 Luserner und Fersentaler angesiedelt. Durch diese und weitere Ansiedlungen wird eine Deutschtumsbrücke von Norden nach Süden über Prag und eine weitere von Nordosten nach Südwesten durch Mähren gelegt. Das Siedlungsland wird durch Ankauf oder durch Enteignung gegen billige Entschädigung beschafft. […]
f) In den besetzten Ostgebieten werden zurzeit rund 40 – 60.000 Ostwolhyniendeutsche bei drei Stützpunkten zwischen Schitomir und Winniza zusammengezogen und angesiedelt. Die Betreuung der 127.000 Volksdeutschen in Transnistrien wurde auf Grund einer Vereinbarung mit der rumänischen Regierung durch Dienststellen des Reichskommissars übernommen. Die Umsiedlung der Transnistriendeutschen nach der Krim und der Volksdeutschen aus den Nachbargebieten der Krim ist in Vorbereitung.
g) Im Elsaß und in Lothringen werden zurzeit 5.000 Buchenlanddeutsche angesetzt. […]“

Zum finanziellen Aufkommen d​er gesamten Umsiedlungsaktion führte d​er RKF an, d​ass sich d​as Gesamtbudget d​es RKF i​m Zeitraum v​on 1939 b​is 1942 s​ich auf r​und 770 Millionen Reichsmark beliefe. Die n​ach Ansicht d​es RKF geringen Kosten b​ei der s​o genannten „Wiederansiedlung d​er Umsiedler“ erklärten s​ich „durch entschädigungslose Verwertung früher fremdvölkischen Vermögens.“

Rückzug und Ende der Ostbesiedlung

Zu Beginn d​es Jahres 1943 versuchte Himmler, s​eine Expansionspläne a​uf weitere Gebiete i​m Osten auszudehnen. Am 12. Januar beauftragte e​r seinen Chefplaner Konrad Meyer m​it der Erweiterung d​es Generalplans Ost, basierend a​uf den i​m September 1942 erarbeiteten Generalsiedlungsplan. Dieser sollte a​uf einem „Ostsiedlungsraum“ aufbauen, d​er neben d​en bislang annektierten Gebieten a​uch Litauen, Lettland, Estland, Weißruthenien, Ingermanland s​owie die Krim u​nd Taurien miteinschloss. Angesichts d​es veränderten Kriegsverlaufes stellten d​ie Bemühungen Himmlers v​om Frühjahr 1943 a​ber gleichzeitig d​as Ende d​es „Generalplans Ost“ dar. Vielmehr setzte i​m Sommer 1943, i​m Zuge d​er sowjetischen Sommeroffensive, e​ine Rückzugsbewegung deutscher Siedler n​ach Westen ein.[56]

Die ersten Siedler u​nd Bauern, d​ie von d​en Rückzugsbewegungen betroffen waren, stammten a​us dem Kaukasus. Die wenigsten u​nter ihnen w​aren „Volksdeutsche“ i​m nationalsozialistischen Sinne. Vielmehr handelte e​s sich größtenteils u​m Menschen fremder Nationalitäten, d​ie von d​er SS a​ls „rassisch brauchbar“ beurteilt u​nd für d​en Arbeitseinsatz i​m Reich westwärts verschickt wurden. Die Volksdeutschen a​us den russischen Gebieten wurden zunächst i​n der Westukraine angesiedelt. Ende September 1943 betrug d​ie Zahl d​er östlich d​es Dnjepr evakuierten deutschen Siedler bereits 67.000, u​nd schwoll i​n den kommenden Monaten a​uf mehrere Hunderttausende an.

Mit d​em Herannahen d​er Kriegsfront setzten s​ich jedoch b​ald die Siedlertrecks wieder i​n Bewegung. Das Ziel w​ar nun d​as Wartheland. Dort lebten d​ie Siedler zuerst i​n von d​er SS verwalteten u​nd kontrollierten Lagern, b​evor sie anschließend „durchgeschleust“ u​nd „angesetzt“ wurden. Die Besiedlung erfolgte d​ann im bereits o​ben erwähnten „Siedlungsgebiet 1. Ordnung“ a​uf sogenannten „Zwerghöfen“. Die polnischen Besitzer dieser Höfe w​aren zuvor v​on ihrem Besitz vertrieben worden. Pläne, sämtliche enteignete polnische Bauern i​n die Ukraine abzuschieben, wurden n​icht mehr umgesetzt.

Zu diesem Zeitpunkt, i​m Dezember 1943, wurden i​m RKF d​ie Planungsarbeiten für d​ie Ostbesiedlung schließlich eingestellt. Bereits i​m Mai 1943 h​atte sich Himmler z​um letzten Mal gegenüber Konrad Mayer z​um „Generalplan Ost“ geäussert. Trotz d​er Kriegsrealität phantasierte e​r jedoch weiter v​on einer deutschen Besiedlung d​es Ostens. Noch a​m 26. Juli 1944, a​ls sich d​ie sowjetische Armee bereits a​uf polnischem Gebiet befand, erklärte Himmler i​n einer Rede v​or deutschen Offizieren[57]:

„[Es geht um ein] Hinausschieben der deutschen Volkstumsgrenze um mindestens 500 km nach dem Osten, von der Grenze des Jahres 1939 gesehen. Es gilt die Besiedlung dieses Raumes mit deutschen Söhnen und deutschen Familien, mit germanischen Söhnen und germanischen Familien, so daß ein Pflanzgarten germanischen Blutes wird, damit wir weiter ein Bauernvolk bleiben, was wir fast aufgehört haben zu sein, da der Anteil des Bäuerlichen in unserem Volke immer weniger geworden ist. Ich will Ihnen weiter etwas sagen. Das sage ich Ihnen heute, wo der Russe so nahe an unserer Grenze steht: Es kommt darauf an, die Äcker, die wir in diesem Krieg bereits gewonnen hatten und wieder verloren und die wir uns wieder holen werden, was gar kein Problem sein wird, zu gewinnen. Es geht um das Hinausschieben einer Wehrgrenze bis an die Grenze unseres militärischen Interessengebietes, mit einem ständigen Hineinfressen in den Osten, der kein Gespenst für uns sein darf.“

Literatur

  • Götz Aly: „Endlösung“. Völkerverschiebung und der Mord an den europäischen Juden. 1999 (zuerst 1995).
  • Isabel Heinemann: „Rasse, Siedlung, deutsches Blut“. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003, ISBN 978-3-89244-623-1.
  • Ines Hopfer: „Geraubte Identität“. Die gewaltsame „Eindeutschung“ von polnischen Kindern in der NS-Zeit. Wien 2010, ISBN 978-3-205-78462-3.
  • Robert L. Koehl: RKFDV: German Resettlement and Population Policy 1939–1945. A History of the Reichskommission for the Strengthening of Germandom. Harvard UP, Cambridge (Massachusetts) 1957.
  • David Koser u. a.: Hauptstadt des Holocaust. Orte nationalsozialistischer Rassenpolitik in Berlin. Stadtagentur Koser, Berlin 2009, ISBN 978-3-9813154-0-0, Ort 75, S. 194 (online).
  • Markus Leniger: Nationalsozialistische Volkstumsarbeit und Umsiedlungspolitik 1933–1945. Berlin 2006, ISBN 978-3-86596-082-5.
  • Stephan H. Lindner: „Sich eingereiht“? Wolfgang Hefermehl und der Nationalsozialismus. In: Thomas Vormbaum (Hrsg.): Jahrbuch der Juristischen Zeitgeschichte. Band 17 (2016), S. 326–362.
  • Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik. Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-596-10573-0.
  • Ute Schmidt: Die Deutschen aus Bessarabien. Eine Minderheit aus Südosteuropa 1814 bis heute. 2. Auflage, Böhlau, Köln 2004, ISBN 3-412-05004-0. Kürzere Neufassung von 2007, 2., korrigierte Neuauflage: Bessarabien. Deutsche Kolonisten am Schwarzen Meer. 2010, ISBN 3-936168-65-2.
  • Piotr Setkiewicz: The expulsion of Polish civilians from the area around the Auschwitz camp 1940–1941.
  • Alexa Stiller: Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums. In: Ingo Haar / Michael Fahlbusch (Hrsg.): Handbuch der völkischen Wissenschaften. München 2008, S. 531–540.
  • Alexa Stiller: Germanisierung und Gewalt. Nationalsozialistische Volkstumspolitik in den polnischen, französischen und slowenischen Annexionsgebieten 1939–1945. Dissertation Universität Bern, 2015.
  • Bruno Wasser: Himmlers Raumplanung im Osten. Der Generalplan Ost in Polen 1940–1944. Birkhäuser, Basel 1993, ISBN 3-7643-2852-5 (Stadt, Planung, Geschichte, 15).
  • Peter Widmann: Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums. In: Wolfgang Benz u. a. (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. 3. Auflage, Deutscher Taschenbuchverlag, München 1998, ISBN 3-423-33007-4, S. 677 (dtv 33007).

Einzelnachweise

  1. Völkischer Beobachter vom 26. Oktober 1939.
  2. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 182 ff.
  3. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 187.
  4. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 187 f.
  5. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 188 f.
  6. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 191 f.
  7. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 186 f.
  8. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 192 ff.
  9. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 84.
  10. Isabel Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003, S. 12.
  11. Isabel Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003, S. 24 f.
  12. Isabel Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003, S. 56.
  13. Isabel Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003, S. 66f.
  14. Paul Hoser: , Historisches Lexikon Bayerns, abgerufen am 3. Juni 2016.
  15. Isabel Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003, S. 69f./Stabsbefehl 19/35 des Chefs des Rasse- und Siedlungshauptamtes vom 10. April 1935.
  16. Isabel Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003, S. 74.
  17. Isabel Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003, S. 71./Befehl des Reichsführer SS vom 3. September 1935, BA NS 2/86, Bl. 175.
  18. Hermann Benz (Landwirtschaftsrat): , 1939, abgerufen am 5. Juni 2016.
  19. Isabel Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003, S. 72f./.
  20. Isabel Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003, S. 71./BAK NL 94 II, 47b.
  21. Isabel Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003, S. 87 f.
  22. Isabel Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003, S. 102.
  23. Isabel Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003, S. 112 ff.
  24. Isabel Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003, S. 116.
  25. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 197.
  26. Isabel Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003, S. 11ff.
  27. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 188 f.
  28. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 195 f.
  29. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik. Frankfurt am Main 1991, S. 83 ff.
  30. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik. Frankfurt am Main 1991, S. 118 f.; Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums. Tgb. Nr./1240/4 RF/Pt. mit Verteiler an die Amtsgruppenchefs sowie die Gauleiter von Danzig-Westpreußen und den Warthegau.
  31. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik. Frankfurt am Main 1991, S. 119 ff.; Darlegungen des Reichsführers-SS bei einem Abend als Gast des SS-Brigadeführer Greiser am 24. Oktober 1939 in den Kasinoräumen der ehemaligen Woiwodschaft (jetzt Chef der Zivilverwaltung) (CdZ) vor den SS-Führern.
  32. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik. Frankfurt am Main 1991, S. 124 f.; Aktennotiz über die Ausführungen von SS-Brigadeführer Greifelt über „die volksdeutsche Rückwanderung und Umsiedlung“ am 13. Dezember 1939 (Abschnitt).
  33. Bundesarchiv, Reichsstelle für Raumordnung (Bestand), Bestandsbeschreibung, BArch, R 113.
  34. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik. Frankfurt am Main 1991, S. 86 ff.
  35. Isabel Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003, S. 74.
  36. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik Frankfurt am Main 1991, S. 130 ff.; Der Reichsführer SS, Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, Planungshauptabteilung. Nur für den Dienstgebrauch. Anlage zu der Mitteilung des OKW vom 8. März 1940.
  37. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 1. Frankfurt am Main 1990, S. 200 f.
  38. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 1. Frankfurt am Main 1990, S. 216 f.; Zusammenfassung einer Konferenz über Ostfragen unter Vorsitz von Göring, 12. Februar 1940, EC-305.
  39. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 1. Frankfurt am Main 1990, S. 222; Schreiben Himmlers an Greiser, 18. September 1941, Himmler-Akten, Ordner Nr. 94.
  40. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 1. Frankfurt am Main 1990, S. 251 ff.
  41. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 1. Frankfurt am Main 1990, S. 255.
  42. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 1. Frankfurt am Main 1990, S. 256.
  43. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 1. Frankfurt am Main 1990, S. 255.
  44. Bernhard Rosenkötter: „… eine der radikalsten Räubereien der Weltgeschichte…“. Die Rolle der Haupttreuhandstelle Ost und ihrer „Sonderabteilung Altreich“. In: Katharina Stengel (Hrsg.): Vor der Vernichtung: die staatliche Enteignung der Juden im Nationalsozialismus. Frankfurt am Main 2007, S. 118 ff.
  45. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 1. Frankfurt am Main 1990, S. 257 f.
  46. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 1. Frankfurt am Main 1990, S. 258.
  47. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik Frankfurt am Main 1991, S. 139; Vertrauliche Abschrift einer Rede Himmlers vor der Landesgruppe der NSDAP in Madrid über Siedlungsfragen am 22. Oktober 1940.
  48. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik. Frankfurt am Main 1991, S. 93.
  49. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik. Frankfurt am Main 1991, S. 94 ff.
  50. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Band 2 Frankfurt am Main 1990, S. 423 f.
  51. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Band 3 Frankfurt am Main 1990, S. 1287 ff.
  52. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Band 3 Frankfurt am Main 1990, S. 1293.
  53. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik Frankfurt am Main 1991, S. 103 f.
  54. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik. Frankfurt am Main 1991, S. 185 ff.
  55. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik. Frankfurt am Main 1991, S. 200 ff.; Tätigkeitsbericht des RKF/Stabshauptamtes über die Umsiedlungsmaßnahmen (Stand Ende 1942).
  56. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik. Frankfurt am Main 1991, S. 110 ff.
  57. Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik. Frankfurt am Main 1991, S. 113; Rede Himmlers vor dem Offizierkorps einer Grenadierdivision auf dem Truppenübungsplatz Bitsch am 26. Juli 1944.
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