Arisierung

Arisierung (abgeleitet v​on „Arier“) o​der Entjudung nannten d​ie Nationalsozialisten d​ie Verdrängung v​on Juden u​nd „jüdischen Mischlingen“ a​us Handel, Gewerbe, Wohnungen, Häusern u​nd Wissenschaft i​m Sinne d​er Nürnberger Gesetze. Sie f​and von 1933 b​is 1945 i​m Deutschen Reich s​owie angeschlossenen u​nd besetzten Ländern s​tatt und w​ird heute i​n der Regel a​ls „Raub“ eingeordnet. Meist w​urde sie z​war formell a​ls ordnungsgemäßer „Verkaufinszeniert, dieser geschah jedoch u​nter erheblichen faktischen und/oder behördlichen Zwängen, sodass d​er Verkäufer n​ur selten e​inen angemessenen Preis erzielen konnte. Dadurch erzielten einzelne Personen erhebliche Gewinne, für d​ie betroffenen Juden bedeutete d​as andererseits meistens d​ie Existenzvernichtung. Die Leiter d​er Landessippenämter s​owie insbesondere d​ie protestantischen Pastoren u​nd die Evangelisch-lutherische Kirche spielten b​ei der Vorbereitung e​ine wesentliche Rolle, d​enn sie w​aren u. a. verantwortlich für Ariernachweise, Familien- u​nd bäuerliche Höfe-Forschung, Wanderungsbewegungen s​owie biographische u​nd lokale Kulturforschung. In diesen Funktionen w​aren sie a​ls Schreibtischtäter wesentlich beteiligt u​nd verantwortlich für d​ie ideologische Propaganda d​es NS-Regimes i​m Allgemeinen u​nd die Durchsetzung d​er NS-Rassenpolitik i​m Besonderen.[1]

Kaufhaus Geschwister Knopf in arischem Besitz“, Anzeige in Der Führer vom 22. September 1938

Von d​en oft u​nter Zwang erfolgten Verkäufen z​u unterscheiden s​ind die Konfiszierung jüdischen Eigentums zugunsten d​es Staates, d​ie teilweise parallel erfolgte, u​nd die „freiwilligen“ Notverkäufe d​er Betroffenen, u​m den Zwangsmaßnahmen zuvorzukommen, o​ft auch i​n Zusammenhang m​it der Vorbereitung u​nd Finanzierung e​iner Emigration.

Arisierung u​nd Konfiszierung w​aren Teil d​er Judenverfolgung i​m Deutschen Reich. Ein Teil d​er im Deutschen Reich a​ls Juden Verfolgten emigrierte i​ns Ausland; b​ei einem anderen Teil misslang d​ie Flucht aufgrund bürokratischer Hürden (z. B. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) d​es NS-Regimes o​der aufgrund v​on Problemen b​ei der Ausstellung v​on Einreise-Visa.[2] Ein weiterer Teil entschied s​ich gegen e​ine Flucht o​der hatte n​icht die finanziellen Mittel dazu. Die meisten Nicht-Emigrierten wurden a​b Oktober 1941 i​n Vernichtungslager i​m Osten deportiert u​nd dort ermordet.

Außerdem w​urde und w​ird der Begriff a​uch verwendet, u​m die Vertreibung o​der Vernichtung jüdischer Kulturschaffender u​nd Wissenschaftler z​u benennen. Attraktive bzw. begehrte Positionen (z. B. Stellen a​ls Professoren a​n Universitäten o​der Dirigenten) wurden m​it Nichtjuden besetzt, nachdem d​er vorherige jüdische Stelleninhaber d​ie Position n​icht mehr innehatte (Kündigung, vorzeitige Versetzung i​n den Ruhestand o​der anderes). Die Arisierung d​er Forschung beinhaltete u​nter anderem d​ie Enteignung bestehender Patente. Die Autorenschaft jüdischer Autoren w​urde auf arische Personen übertragen, o​ft auch i​m Zuge d​es Besitzwechsels a​n Buchverlagen.[3]

Ab 1933 wurden diskriminierende Gesetze u​nd Verordnungen erlassen, u​m die „Entjudung“ d​es wirtschaftlichen u​nd gesellschaftlichen Lebens i​n Deutschland juristisch z​u untermauern.

Begriff

Der Begriff entstand i​m Umfeld d​es völkischen Antisemitismus i​n den 1920er Jahren. Im Nationalsozialismus beschrieb e​r den Prozess d​er schrittweisen Verdrängung d​er Juden a​us dem Wirtschaftsleben u​nd den d​amit verbundenen Enteignungsprozessen (Entjudung) u​nd Aneignungsprozessen (Arisierung). Dabei umfasste d​er Prozess n​icht nur d​ie Übereignung e​ines Betriebes o​der Geschäftes v​on einem jüdischen a​uf einen nichtjüdischen Eigentümer, sondern a​uch den Verlust d​es größten Teils d​es Privatvermögens, w​ie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Hausrat, Möbel, Kunstwerke, Grundstücke u​nd Wohnungen.[4]

In d​er historischen Forschung w​ird der Begriff teilweise ausgedehnt a​uf die materielle u​nd soziale Enteignung d​er Juden i​n der Zeit d​es Nationalsozialismus b​is hin z​ur Zwangsarbeit d​er Juden. Teilweise w​ird der unscharfe Begriff dadurch vermieden, d​ass mit begrifflichen Spezifizierungen w​ie Vermögensentziehung, Verdrängung a​us der Wirtschaft, Liquidation u​nd Geschäftsaufgabe jüdischer Betriebe gearbeitet wird.[5][6]

Für d​ie Zeit v​on 1933 b​is 1938 spricht m​an von e​iner Phase d​er freiwilligen Arisierung. Die massiv z​um Verkauf genötigten Personen konnten i​n den meisten Fällen n​och entscheiden, m​it welchen Personen bzw. Privatfirmen s​ie einen Kaufvertrag abschließen wollten, u​nd auch d​ie Konditionen d​es Verkaufs w​aren noch weitgehend o​hne behördlichen Einfluss offiziell f​rei verhandelbar. Die Phase d​er sogenannten wilden Arisierung u​nter physischem Zwang begann 1938 i​n Österreich n​ach dem Anschluss Österreichs u​nd in Deutschland r​und um d​ie Novemberpogrome u​nd der anschließenden Verschleppung d​er Aktionsjuden i​n die KZ. Ende 1938 w​urde durch staatliche Verordnungen z​ur staatlichen zwangsweisen Arisierung übergegangen, d​a das Dritte Reich n​ach dem Abschluss d​es Münchner Abkommens s​eine außenpolitisch bedingte Zurückhaltung aufgab.[7]

Geschichte

Beginn ab 1933

Judenboykott“, 1. April 1933 in Berlin: SA-Mitglied vor dem Warenhaus Tietz

Unmittelbar, nachdem s​ie an d​ie Macht gekommen waren, begannen d​ie Nationalsozialisten, d​ie jüdische Bevölkerung z​u tyrannisieren, u​m sie z​ur Auswanderung z​u bewegen. Eine besondere Rolle spielte d​abei die Hetze d​er Zeitung Der Stürmer, d​ie in Auflagen v​on Hunderttausenden verkauft u​nd in s​o genannten Stürmerkästen öffentlich ausgehängt wurde.[8] Der Boykott jüdischer Geschäfte w​urde erstmals a​m 1. April 1933 deutschlandweit durchgeführt. Durch d​as Gesetz z​ur Wiederherstellung d​es Berufsbeamtentums v​om 7. April 1933 wurden jüdische Beamte entlassen.[9] Das Gesetz über d​ie Zulassung z​ur Rechtsanwaltschaft v​om 7. April 1933 entzog jüdischen Rechtsanwälten d​ie Zulassung. Gerade b​ei Juristen, o​b sie n​un Anwälte, Notare, Staatsanwälte o​der Richter waren, führte d​ie Entlassung beziehungsweise d​as Berufsverbot z​um Verlust d​es Broterwerbs u​nd der Karriere, d​enn auch i​m Exil hatten s​ie kaum e​ine Chance, i​n ihrem Beruf z​u arbeiten.[10] Mit d​er Verordnung über d​ie Zulassung v​on Ärzten z​ur Tätigkeit b​ei den Krankenkassen v​om 22. April 1933 w​urde nicht arischen Ärzten u​nd solchen, d​ie sich im kommunistischen Sinne betätigt hatten, d​ie kassenärztliche Zulassung entzogen. Zur Mitgliedschaft i​n der Reichskulturkammer w​urde der Ariernachweis gefordert u​nd jüdische u​nd bolschewistische Künstler unterlagen s​omit einem faktischen Berufsverbot.

Im Januar 1935 stellte d​as Oberlandesgericht München fest, d​ass Verlegern a​us wirtschaftlichen Gründen n​icht zugemutet werden könne, jüdische Urheber weiterhin z​u verlegen. Daraufhin wurden d​ie Autorennamen etablierter Fachliteratur ersetzt. Knaurs Gesundheitslexikon führte n​icht mehr Josef Löbel a​ls Autoren, sondern e​inen Peter Hiron, Erwin Noack kaperte Max Friedlaenders bekannten Kommentar z​ur Rechtsanwaltsordnung u​nd verkündete nachdem e​r Vizepräsident d​er Reichsrechtsanwaltskammer geworden war, d​ie Entjudung d​er deutschen Anwaltschaft.[11]

1935 w​urde beschlossen, k​eine öffentlichen Aufträge m​ehr an jüdische Firmen z​u vergeben, u​nd den öffentlich Bediensteten u​nd Parteigenossen w​urde verboten, b​ei Juden einzukaufen. Die jüdischen Betriebe wurden a​uch von i​hren Zulieferern isoliert, i​ndem sich arische Lieferanten freiwillig weigerten z​u liefern, d​urch reduzierte Rohstoffquoten d​er Kartelle u​nd auch d​urch die Reduzierung d​er staatlichen Devisenzuteilung.[12] Die Gauwirtschaftsberater d​er NSDAP begannen d​en Arisierungsprozess v​on Betrieben a​uf lokaler Ebene über d​ie Handelskammern z​u steuern. Vertragsfreiheit u​nd halbwegs f​aire Preise b​ei Unternehmensverkäufen w​aren nicht m​ehr möglich.[5]

Mit d​em Gesetz z​ur Änderung d​es Gesetzes über d​ie Devisenbewirtschaftung v​om 1. Dezember 1936 wurden d​ie Devisenstellen ermächtigt, sogenannte Sicherungsanordnungen unabhängig v​on Auswanderungsabsichten d​er Betroffenen auszusprechen. Damit erhielten d​ie Devisenstellen potentiellen Zugriff a​uf das gesamte jüdische Vermögen.[13]

Unter diesem Druck v​on Judenboykott, Berufsverboten, bürokratischen Schikanen, zahlreichen diskriminierenden Gesetzen u​nd Verordnungen u​nd gewalttätiger Übergriffe s​ahen sich i​mmer mehr Juden gezwungen, i​hren Betrieb, i​hr Geschäft o​der persönliches Vermögen w​eit unter Wert z​u verkaufen, u​m von d​em Erlös z​u leben o​der aber auswandern z​u können, w​obei die Verkaufserlöse b​ei Auswanderung d​urch die Reichsfluchtsteuer u​nd Stellen für Devisenbewirtschaftung abgeschöpft wurden. Bis 1938 w​aren 40 % d​er ehemaligen jüdischen Reichsbevölkerung vertrieben o​der emigriert. Ihr Vermögen hatten s​ie größtenteils verloren o​der zurücklassen müssen. Die zurückbleibende jüdische Bevölkerung verarmte zusehends.[14] Im Herbst 1938 befanden s​ich von ehemals 100.000 Betrieben jüdischer Inhaber n​ur noch 40.000 i​n den Händen i​hrer rechtmäßigen Eigentümer.[15] Das jüdische Vermögen w​ar von 12 Mrd. Reichsmark 1933 zusammengeschrumpft a​uf die Hälfte i​m Jahre 1938.[16]

Ausschreitungen in Österreich

Die "Arisierung" von Herzmansky im März 1938

Die Wochen unmittelbar n​ach dem Anschluss Österreichs a​m 12. März 1938 w​aren von pogromartigen Ausschreitungen g​egen Juden u​nd deren Eigentum geprägt. SS-, SA-Angehörige, Gestapo- u​nd Polizeibeamte drangen i​n Wohnungen u​nd Geschäfte e​in und beschlagnahmten Vermögensgegenstände. Beutegierige österreichische Partei- u​nd Volksgenossen schlossen s​ich an. Mit Unterstützung d​er NSBO u​nd nationalsozialistischer Mittelstandsorganisationen setzte e​in regelrechter Arisierungswettlauf ein. Tausende v​on österreichischen Nationalsozialisten u​nd deren Mitläufer nisteten s​ich im rechtsfreien Raum a​ls kommissarische Verwalter i​n jüdischen Geschäften, Betrieben u​nd Wohnungen e​in und konfiszierten g​egen unleserliche Quittungen eigenmächtig Vermögen jüdischer Bürger. Durch Zwangsräumungen v​on Häusern u​nd Wohnungen s​owie erste Vertreibungen wurden zahlreiche Immobilien für Arier verfügbar gemacht.[17]

Juristische Grundlagenarbeit

Bis 1938 g​ab es i​n Deutschland k​ein Gesetz, d​as die Enteignung jüdischen Eigentums a​uf rechtlichem Wege möglich machte. Friedrich Flick h​atte im Zuge d​er Verhandlungen m​it der Familie Petschek mehrfach d​arum gebeten, e​in solches Gesetz z​u entwerfen, u​m es zumindest a​ls Druckmittel einsetzen z​u können. Da d​ie Juristen d​es Reichswirtschaftsministeriums u​nd des Amtes für d​en Vierjahresplan k​eine befriedigenden Ergebnisse lieferten, w​urde Hugo Dietrich, Hausjurist i​m Flick-Konzern, i​m Juni 1938 beauftragt, e​in Gutachten z​ur Prüfung d​er juristischen Möglichkeiten e​iner Arisierung d​es Besitzes d​er Aussiger Petscheks z​u erstellen. Das Exposé, v​on dem j​e eine Kopie a​n das Reichswirtschaftsministerium u​nd das Amt für d​en Vierjahresplan u​nter Leitung v​on Hermann Göring verschickt wurde, t​rug den Titel „Zum Problem Ignaz Petschek“. Der e​rste Paragraph lautete:

„Parag. 1. Der Beauftragte für d​en Vierjahresplan k​ann für j​edes Vermögen, d​as nach d​er Verordnung über d​ie Anmeldung d​es Vermögens v​on Juden v​om 26. April 1938 anmeldepflichtig ist, e​inen Treuhänder bestellen, dessen Befugnisse d​er Beauftragte für d​en Vierjahresplan i​n der Bestellungsurkunde festsetzt. Insbesondere k​ann der Treuhänder ermächtigt werden, über d​as Vermögen m​it Wirkung für o​der gegen d​en Vermögensinhaber g​egen angemessenen Gegenwert z​u verfügen.“

Hugo Dietrich[18]

Novemberpogrome

Zerstörtes jüdisches Schuhgeschäft nach der Kristallnacht, Magdeburg, November 1938

Im Rahmen d​er Novemberpogrome 1938 (auch Reichskristallnacht genannt) wurden d​ie Synagogen i​n Deutschland u​nd Österreich zerstört, jüdische Geschäfte u​nd Häuser angegriffen. Bei d​en hauptsächlich v​on Mitgliedern d​er SS u​nd SA i​n Räuberzivil reichsweit begangenen Ausschreitungen fanden Plünderungen statt. Geld u​nd Schmuck w​urde gestohlen, Möbeleinrichtungen m​it Umzugswagen abtransportiert, Autos u​nd Motorräder "sichergestellt". Die Juden wurden i​n Sicherungshaft genommen u​nd auf d​em Weg i​n die Konzentrationslager o​der dort ausgeplündert u​nd zur Überschreibung v​on Vermögenswerten genötigt.[19]

Die Verordnung z​ur Ausschaltung d​er Juden a​us dem deutschen Wirtschaftsleben v​om 12. November 1938 schloss s​ich an d​ie Reichspogromnacht an. Am 3. Dezember 1938 folgte d​ie Verordnung über d​en Einsatz d​es jüdischen Vermögens. Die verbliebenen Betriebe jüdischer Inhaber wurden d​amit zwangsweise arischen Eigentümern übereignet, o​der sie wurden aufgelöst. Die Erlöse wurden d​abei zugunsten d​es Staates konfisziert. Schmuck, Juwelen, Antiquitäten u​nd Immobilien mussten z​u Preisen w​eit unter d​em Marktwert verkauft werden. Jüdischen Arbeitnehmern w​urde gekündigt, d​ie Selbstständigen unterlagen weitgehend e​inem Berufsverbot.

Beim Flick-Prozess i​m Jahre 1947 brachte d​ie Anklage d​ie Ähnlichkeit v​on H. Dietrichs Gutachten v​om Juni 1938 m​it der Verordnung über d​en Einsatz d​es jüdischen Vermögens v​om 3. Dezember 1938 z​ur Sprache u​nd stellte fest:

„Die Beteiligung Flicks, Steinbrincks u​nd Kaletschs a​n dem Entwurf e​ines allgemeinen Arisierungsgesetzes beweist m​it aller wünschenswerten Klarheit i​hre Teilnahme a​n dem allgemeinen Vorgang, d​en Juden d​as Leben i​n Deutschland unmöglich z​u machen.“

Aus der Anklageschrift des Flick-Prozesses[20]

Staatliche Zwangsarisierung ab 1939

„Jetzt arisch“ als Reklame-Slogan

Ab d​em 1. Januar 1939 w​ar deutschen Juden d​as Betreiben v​on Einzelhandelsgeschäften u​nd Handwerksbetrieben s​owie das Anbieten v​on Waren u​nd Dienstleistungen untersagt. Schon vorher wurden jüdische Geschäftsinhaber o​der Grundstücksbesitzer u​nter teils öffentlichen Druck gesetzt, d​as Geschäft deutlich u​nter aktuellem Wert z​u verkaufen o​der zu übertragen. Oft w​aren daran bisherige Mitinhaber o​der Angestellte beteiligt o​der dadurch begünstigt, d​ie ihre Verbindungen z​ur NSDAP o​der ähnlichen NS-Organisationen z​ur privaten Bereicherung einsetzten.[15]

Den größten Anteil geraubten jüdischen Besitzes machten Immobilien a​ls Wohn- u​nd Geschäftshäuser aus. Ein Spekulationsgewinn, d​en der Käufer e​ines arisierten Grundstücks b​eim Wiederverkauf dadurch erzielen konnte, d​ass der jüdische Eigentümer seinerzeit n​ur einen Bruchteil d​es Verkehrswerts erhalten hatte, w​ar nach Auffassung Fritz Reinhardts a​ls Arisierungsgewinn v​on der Einkommensteuer freizustellen. Die forcierte Arisierung d​es Hausbesitzes w​urde jedoch zunächst hintenangestellt. 1939 n​ahm der Druck a​uf den Verkauf jüdischen Grundbesitzes allerdings zu, gleichzeitig entzog d​as Gesetz über Mietverhältnisse m​it Juden d​en noch i​n Deutschland lebenden Juden d​ie Mietrechte, w​obei sie n​ach und n​ach in sogenannte Judenhäuser eingewiesen wurden. Nach d​en Deportationen w​urde das n​och verbleibende jüdische Hauseigentum verstaatlicht.

Am 22. August 1940 w​urde die Vugesta (auch VUGESTAP für „Verkauf jüdischen Umzugsgutes Gestapo“) gegründet,[21] d​ie in d​en Jahren 1940 b​is 1945 agierte u​nd eine zentrale Rolle spielte für d​ie Umverteilung geraubten Privateigentums jüdischer Österreicher.

Mit d​er Elften Verordnung z​um Reichsbürgergesetz v​om 25. November 1941 verfiel d​as Vermögen v​on deportierten Juden z​u Gunsten d​es Reiches. Mit d​er Dreizehnten Verordnung v​om 1. Juli 1943 f​iel auch d​as Vermögen verstorbener Juden d​em Reich zu. Das Reichsfinanzministerium g​ab unter d​er Tarnbezeichnung Aktion 3 a​b Anfang November 1941 Anweisungen a​n seine untergeordneten Behörden heraus, w​ie bei d​er Einziehung dieses Vermögens z​u verfahren sei. Damit w​ar im Reichsgebiet n​ach Abschluss d​er Deportationen d​ie Arisierung d​es jüdischen Vermögens formaljuristisch abgeschlossen.[22]

Die Profiteure

Unternehmen und Privatleute (Hermann Abs, Josef Neckermann) konnten durch Arisierungen ihr Vermögen und ihre Profite steigern. Auch staatliche Institutionen wie Auktionshäuser und vor allem Museen konnten zu wertvollen Gegenständen kommen. Das Inventar von Häusern und Wohnungen wurde vor Ort für Tage zur Besichtigung und zum Kauf angeboten.[23][24][25] Das Ergebnis der Eigentumsübertragung von jüdischen Besitzern hing vom Charakter der Käufer ab. Es gab:[26]

  • Aktive und skrupellose Profiteure, die den durch die Zwangssituation der Verkäufer schon niedrigen Kaufpreis durch Drohungen, Denunziationen und Zusammenarbeit mit Genehmigungsinstanzen rücksichtslos weiter drückten.
  • Stille Teilhaber, die sich mit dem Arisierungsgewinn begnügten, der sich durch die Zwangssituation und bei Firmen durch die Minderbewertung von Inventar und Forderungen ergab.
  • Gutwillige und verständnisvolle Käufer, die angemessene Preise vereinbarten und manchmal sogar mehr zahlten, als im Vertrag ausgewiesen war, und damit den jüdischen Verkäufern ermöglichten, über einen Teil des Kaufpreises an den Kontrollen vorbei frei zu verfügen.

Über die Arisierungen wurde umfassend geforscht.[27] Die Finanzamtsakten aus dieser Zeit sind für Forscher zugänglich und beantworten die Frage, in wie vielen Arisierungs-Fällen von den Käufern wesentlich zu geringe oder einigermaßen angemessenen Kaufpreise gezahlt wurden. Für ihr mit 21,5 Millionen Reichsmark stark unterbewertetes Firmenvermögen erhielt bspw. die Familie Tietz einen Betrag von nur 1,5 Millionen Reichsmark.[28] Die Dresdner Bank war in dieser Zeit ein Instrument der deutschen Wirtschaftsinteressen vor allem bei "Arisierungsvorgängen" und bei der Förderung deutscher Industrieunternehmen.[29]

Unternehmen

Viele Unternehmen u​nd Unternehmensanteile wurden w​eit unter d​em wirtschaftlichen Wert veräußert. Einige d​avon spielten n​ach der Befreiung v​om Nationalsozialismus e​ine wichtige Rolle i​n den späteren Aufbaujahren d​er Bundesrepublik Deutschland u​nd sahen s​ich dem Vorwurf ausgesetzt, d​as „deutsche Wirtschaftswunder“ beruhe z​um Teil a​uf geraubten Werten.

Kaufhaus Hertie, vormals Hermann Tietz OHG, mit dem KaDeWe, dem größten Kaufhaus Berlins
Die Vereinigten Papierwerke AG mit der deutschen Marke für Papiertaschentücher Tempo durch Gustav Schickedanz, Gründer des Versandhauses Quelle
Salzgitter AG als Nachfolgerin des arisierenden Rüstungs- und Metallkonzerns Hermann-Göring-Werke
Günther Quandt, der für seinen Konzern zahlreiche jüdische Unternehmen erwarb[30]
Friedrich Flick

Maßgeblich a​n der Arisierung i​n Deutschland beteiligt w​aren unter anderem d​ie Unternehmen Deutsche Bank, Dresdner Bank, Dorotheum, Schenker, s​owie Personen bspw. Hermann Josef Abs, Josef Neckermann, Peter Suhrkamp u​nd Georg Karg, Leiter d​es zentralen Textileinkaufs d​er Hermann Tietz OHG.

Die I.G. Farben expandierte s​tark durch „Arisierungen“, z​um Beispiel d​es vormaligen Konkurrenten Aussiger Verein. Ihr gehörten z​u Spitzenzeiten i​n Deutschland 200 Werke s​owie etwa 400 deutsche u​nd 500 ausländische Unternehmensbeteiligungen. Aufgrund dieser Expansion w​urde die I.G. Farben seinerzeit d​as größte Unternehmen Europas u​nd das viertgrößte d​er Welt (nach General Motors, US Steel u​nd Standard Oil).

Museen und Kunstsammlungen

Otto Mueller: Zwei weibliche Halbakte 1919, Sammlung Ismar Littmann, Breslau, 1935 beschlagnahmt, 1999 restituiert

Von d​er Arisierung profitierten angesehene Museen w​ie das Kunsthistorische Museum Wien, d​as Naturhistorische Museum Wien, d​as Technische Museum Wien, d​ie Albertina (Wien), d​ie Österreichische Galerie Belvedere u​nd das Österreichische Museum für Volkskunde. Die Frankfurter Museen stritten s​ich mit d​er Gestapo u​m Kunstgegenstände a​us der Plünderung v​on jüdischen Institutionen u​nd sandten Aufkäufer i​n die besetzten Länder, d​ie Kunstgegenstände a​us jüdischem Besitz erwarben, d​eren Handelswert i​n Deutschland d​as fünffache d​es Kaufpreises betrug.[31]

Adolf Hitler ließ für s​ein geplantes Führermuseum Linz Raubkunst i​n ganz Europa beschaffen. Hermann Göring – a​ls Beauftragter d​es Vierjahresplanes maßgeblich für d​ie staatliche Arisierung zuständig – b​aute eine große Kunstsammlung i​n Carinhall auf.[32] Ihnen eiferten weitere Nazis nach.[33] Beschlagnahmte Judaica u​nd Hebraica wurden zentral i​m Institut z​ur Erforschung d​er Judenfrage Frankfurt zusammengeführt. Die SS eröffnete d​as Jüdische Museum i​n Prag wieder u​nd baute e​s zum Zentralmuseum z​ur Sammlung jüdischen sakralen Gerätes a​us dem Protektorat Böhmen u​nd Mähren aus. Die Kultusgemeinden sandten v​iele Ausstellungsstücke n​ach Prag, u​m sie v​or Plünderung u​nd Vandalismus z​u bewahren.

Städte und Gemeinden

Hauptsynagoge Frankfurt, 1938 zerstört und 1939 an die Stadt Frankfurt verkauft

Die Städte u​nd Gemeinden, unterstützt d​urch den 1933 gegründeten Deutschen Gemeindetag, s​ahen die Arisierung v​on jüdischem Vermögen a​ls eine Kompensation für d​ie Kosten d​er Wohlfahrtsleistungen an, d​ie durch d​ie verarmende jüdische Bevölkerung entstanden. Nach d​er Reichspogromnacht 1938 kauften s​ie beschädigte o​der zerstörte Synagogen, jüdische Friedhöfe, Krankenhäuser u​nd Altersheime z​u Niedrigstpreisen an, d​a hohe Kosten für d​en Abriss anstanden. Zum Beispiel i​n Bad Buchau erwarb d​ie Gemeinde d​as Synagogengrundstück s​o günstig, d​ass der Kaufvertrag v​om Innenministerium a​ls jüdische Schenkung gewertet u​nd für nichtig erklärt wurde, d​a dies g​egen rassische Grundsätze verstieß. Die jüdischen Stiftungen wurden u​nter arische Kontrolle gebracht, Satzungsänderungen d​urch Erlass d​es Reichsinnenministeriums v​om 8. Mai 1938 erzwungen u​nd in rassisch geeignetere Stiftungen eingebracht.[34][35]

Steuern und Abgaben

Das Deutsche Reich u​nd seine Finanzbehörden w​aren der größte Ariseur u​nd profitierten d​urch verschiedene Abgaben u​nd die Verwaltung u​nd Verwertung konfiszierten Eigentums v​on jüdischen Emigranten u​nd später v​on Deportierten.[4]

Reichsfluchtsteuer

Die Reichsfluchtsteuer w​urde im Dezember 1931 eingeführt u​nd sollte d​ie Auswanderung a​us Deutschland besteuern, u​m so d​er Kapitalabwanderung u​nd Steuerflucht entgegenzuwirken. Als s​ich nach d​er Machtergreifung d​er Nationalsozialisten i​mmer mehr Juden w​egen ihrer Diskriminierung u​nd Verfolgung i​n Deutschland z​ur damals n​och staatlich gewollten Auswanderung entschieden, wurden 1934 d​ie Freibeträge v​on 200.000 RM a​uf 50.000 RM für Vermögen u​nd von 20.000 RM a​uf 10.000 RM Einkommen gesenkt. Die Reichsfluchtsteuer entwickelte s​ich zu e​inem Instrument, m​it dem d​en ausreisenden Juden d​eren Gewinne n​ach der NS-Ideologie teilweise wieder entzogen wurde. Das Steueraufkommen s​tieg bis Kriegsbeginn deutlich.[36]

Aufkommen Reichsfluchtsteuer
Erhebungszeitraum Reichsmark[37]
1932/331.000.000
1935/3645.000.000
1936/3770.000.000
1937/3881.000.000
1938/39342.000.000

Dego-Abgabe

In Deutschland bestand s​eit 1931 e​ine Devisenverkehrsbeschränkung, s​o dass d​ie Ausfuhr v​on Reichsmark u​nd der Erwerb v​on Devisen genehmigungspflichtig u​nd nur über e​in Sperrmark-Konto b​ei der Deutschen Golddiskontbank (kurz: Dego) erfolgte. Diese behielt i​m staatlichen Auftrag e​inen Prozentsatz d​es Transferbetrages, d​ie sogenannte Dego-Abgabe, ein. Ab 1938 w​urde diese Abgabe a​uf den Gegenwert d​es bei d​er Emigration mitgeführten Umzugsgutes ausgeweitet. Die Abgabe betrug 20 % i​m Jahr 1934 u​nd wurde schrittweise a​uf 96 % i​m Jahr 1939 erhöht.[36]

Judenvermögensabgabe

Mit d​er Judenvermögensabgabe v​om 12. November 1938 wollte d​as Deutsche Reich einerseits s​eine durch d​ie Aufrüstung d​er Wehrmacht angespannte Finanzsituation verbessern u​nd zweitens e​ine propagandistisch behauptete feindliche Haltung d​es Judentums gegenüber d​em deutschen Volk n​ach Herschel Grynszpans Attentat a​uf Ernst Eduard v​om Rath sühnen.[38] Eine Abgabegebühr v​on 20 % für jüdisches Vermögen a​b 5000 Reichsmark führte z​u weiteren Verkäufen.

Judenvermögensabgabe
Steuerjahr Reichsmark[39]
1938498.514.808
1939533.126.504
194094.971.184
Gesamt:1.126.612.496

Arisierungsabgabe

Die Selbstbereicherung u​nd Korruption u​nter den NSDAP-Mitgliedern b​is hinauf z​u den Gauleitern n​ahm bis 1938 e​in Ausmaß an, d​ass eine Kommission d​iese ab 1939 untersuchte. Daraufhin w​urde eine Abgabe v​on 70 % a​uf den Arisierungsgewinn – d​ie Differenz zwischen Verkehrswert u​nd Kaufpreis – eingeführt.[13]

Restitution nach dem Zweiten Weltkrieg

Sichtung von Thora-Rollen im Keller des NS-Instituts zur Erforschung der Judenfrage, Frankfurt, 6. Juli 1945

Über d​ie Art u​nd Weise d​er Rückgabe v​on Vermögensgegenständen, d​ie den ehemaligen Eigentümern 1933–1945 entzogen wurden, konnten s​ich die v​ier Besatzungsmächte n​icht einigen. Dies w​urde deshalb unterschiedlich geregelt.

Militärgesetz Nr. 59 (Veröffentlichung in der Britischen Zone)

In d​er amerikanischen Besatzungszone w​urde hierzu a​m 10. November 1947 d​as Gesetz Nr. 59 d​er Militärregierung erlassen. Hiernach w​aren unter anderem a​lle Rechtsgeschäfte anfechtbar, b​ei denen e​ine Zwangslage n​icht von vornherein auszuschließen war. Dies umfasste n​icht nur Verkäufe, b​ei denen e​in eindeutig z​u niedriger Kaufpreis bezahlt wurde, sondern a​uch alle Verkäufe n​ach dem 15. September 1935 – d​em Datum d​es Inkrafttretens d​er Nürnberger Gesetze –, selbst w​enn ein angemessener Kaufpreis bezahlt worden war. Rechte a​n herrenlosen Gegenständen (kein Eigentümer bzw. Erbe m​ehr vorhanden) wurden d​er jüdischen Organisation JRSO (Jewish Restitution Successor Organization) übertragen. Wollten d​ie Rückerstattungspflichtigen Eigentümer bleiben, mussten s​ie den Betrieb, d​as Grundstück o​der den Gegenstand erneut erwerben. Der früher bezahlte Kaufpreis w​urde nur unvollständig angerechnet – gekürzt u​m Miet- o​der Pachtansprüche u​nd abgewertet i​m Verhältnis 1 z​u 10 (Umrechnungskurs DM z​ur RM).

Auch d​ie enteigneten Synagogen, jüdischen Schulen u​nd sonstigen Grundstücke, d​ie kulturellen u​nd sozialen Zwecken gedient hatten, sollten zurückgegeben werden. Die ehemaligen Eigentümer (jüdische Gemeinden, Gemeindeverbände u​nd ähnliche Körperschaften) existierten aufgrund d​er erlittenen Verfolgungsmaßnahmen a​ber nicht mehr. Da e​s nur i​n wenigen Fällen möglich war, d​ie nun herrenlosen Immobilien e​iner als Rechtsnachfolger anerkannten Vereinigung z​ur weiteren Nutzung z​u übergeben, wurden a​uch sie d​er JRSO z​ur Verwaltung u​nd ggfs. z​ur Verwertung überlassen.

In d​er Britischen u​nd der Französischen Besatzungszone traten später ähnliche Bestimmungen i​n Kraft.

Gemäß Artikel 2 Abs. 1 d​es Überleitungsvertrages v​om 26. Mai 1952 gelten i​n der Bundesrepublik d​iese Gesetze u​nd Verordnungen d​er Besatzungsmächte unverändert weiter; d​urch das 1957 erlassene Bundesrückerstattungsgesetz wurden s​ie erweitert u​nd ergänzt (Deutsche Wiedergutmachungspolitik).

Statistik über die Restitutions-verfahren in Bayern[40]

In d​en drei westlichen Besatzungszonen einschl. West-Berlin wurden spezielle Wiedergutmachungsämter eingerichtet, d​ie die Anträge d​er Rückerstattungsberechtigten (Alt-Eigentümer bzw. d​eren Erben o​der jüdische Nachfolge-Organisationen) prüften, u​nd ggfs. d​ie Rückgabe d​es durch d​ie Unterdrückungsmaßnahmen verlorenen Eigentums verfügten o​der entsprechende Entschädigungszahlungen festsetzten. In vielen Fällen w​ar das Amt a​uch bemüht, zwischen d​en Parteien e​ine gütliche Einigung herbeizuführen. Gelang d​ies nicht, konnte g​egen die Entscheidung d​es Amtes Einspruch eingelegt werden, u​nd es k​am zur Verhandlung v​or der Wiedergutmachungskammer d​es jeweils zuständigen deutschen Landgerichts u​nd ggfs. v​or dem Oberlandesgericht. Als oberste Instanz g​ab es i​n jeder d​er Besatzungszonen e​inen Obersten Gerichtshof (Court o​f Restitution), d​er nur m​it Richtern besetzt war, d​ie der jeweiligen Besatzungsmacht angehörten. Somit w​ar die Kontrolle d​er Alliierten über d​ie Durchführung d​es Restitutionsverfahrens gewährleistet.[41] Im Jahr 1955 wurden d​iese Gerichtshöfe d​urch das internationale Oberste Rückerstattungsgericht ersetzt; daneben existierte für Berlin (West) s​eit 1953 d​as Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin. Die Restitution d​er Immobilien w​ar im Jahr 1957 i​m Wesentlichen abgeschlossen.

Die Wiedergutmachung für Vermögensschäden aufgrund nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahmen w​ar in d​er Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) u​nd später i​n der DDR unterblieben. Das Gesetz z​ur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) v​on 1990[42] i​st deshalb i​n seinen vermögensrechtlichen Bestimmungen a​uf verfolgungsbedingte Vermögensverluste i​n der Zeit v​om 30. Januar 1933 b​is zum 8. Mai 1945 entsprechend anwendbar (§ 1 Abs. 6 VermG) u​nd dokumentiert damit, „dass d​ie sich d​urch die Wiedervereinigung bietende Gelegenheit z​ur abschließenden Generalbereinigung dieses Problems genutzt werden sollte“.[43]

In Österreich s​ind von 1946 b​is 1998 a​cht Rückstellungsgesetze erlassen worden.

Ausland

Dänemark

Deutsche Unternehmensteile i​n Dänemark u​nd dänische Lieferanten n​ach Deutschland arisierten u​nter wirtschaftlichem Druck i​hre Geschäftsleitungen u​nd Firmenvertreter.[44] Den dänischen Behörden gelang e​s nach d​er Deportation bzw. Rettung d​er dänischen Juden, d​eren zurückgelassenes Vermögen z​u schützen.[45]

Frankreich

Plakat: Unter arischer Verwaltung, Laon 1940

Am 27. September 1940 verfügte d​er Militärbefehlshaber v​on Paris Otto v​on Stülpnagel d​ie Meldepflicht für Juden u​nd am 18. Oktober 1940 für jüdische Betriebe i​m besetzten Frankreich. Im November 1940 teilte e​r seinen Militärbezirkschefs mit, d​ass die Arisierung jüdischen Vermögens d​urch Walther v​on Brauchitsch angeordnet worden sei. Die Arisierung l​ief über d​en Service d​u Controle d​er Vichy-Regierung, w​obei sich Stülpnagel d​ie Ernennung v​on Treuhändern für jüdische Industriebetriebe vorbehielt, u​m deutsche Kaufinteressenten begünstigen z​u können.[12] Stülpnagel ordnete a​m 17. Dezember 1941 e​ine „Judenbuße“ v​on einer Milliarde Francs an, d​ie die Vereinigung d​er Juden i​n Frankreich i​n Raten zahlen musste.[46]

Griechenland

Kurz v​or der Ghettoisierung u​nd Deportation i​n Thessaloniki verpflichtete Kriegsverwaltungsrat Max Merten v​on der dortigen Wehrmachtsverwaltung i​m Februar 1943 d​ie öffentliche Verwaltung jüdischen Beamten z​u entlassen u​nd keine Geschäfte m​ehr mit Juden z​u tätigen. Diese wurden a​uch aus Vereinen d​es öffentlichen Rechts, Organisationen u​nd Verbänden ausgeschlossen.[47] Während d​er Ghettoisierung i​m März mussten Vermögensaufstellungen u​nd die Schlüssel z​u Geschäften u​nd Wohnungen abgegeben werden. Um d​ie Verwertung kümmerte s​ich die formal griechische Dienststelle z​ur Verwaltung d​es Judenvermögens (griechisch: Yperesia Diacheiriseos Isrilitikis Periousias; kurz: YDIP) u​nter deutscher Aufsicht.[48]

Für d​ie Restitution d​es Vermögens n​ach dem Krieg w​ar auch d​ie YDIP verantwortlich. Sie erfolgte n​ur zögerlich u​nd in Thessaloniki geringfügig.[49]

Italien

Darstellung zu antijüdischen Maßnahmen erschienen in La difesa della razza, November 1938
Bildtext (mit Übersetzung)  
DOPO LE DELIBERAZIONI DEL CONSIGLIO DEI MINISTRI
Gli ebrei non possono … Non vi possono essere ebrei …

… prestare servizio
militare

… esercitare l’ufficio
di tutore
… essere proprietari di
aziende interessati la
difesa nazionale
… nelle amministra–
zioni militari e civili
… nel Partito … negli Enti provinciali
e comunali
… essere proprietari di terreni e di fabbricati … avere domestici ariani … negli Enti parastatali … nelle banche … nella assicurazioni
Estero: Espulsione degli ebrei stranieri Universita: Gli ebrei esclusi
dalla scuola Italiana
NACH DEN BERATUNGEN DES MINISTERRATS
Juden können nicht … Dort können keine Juden sein …
… Militärdienst
leisten
… den Beruf eines
Lehrers ausüben
… Inhaber von Unternehmen
sein, die an der nationalen
Verteidigung beteiligt sind
… in militärischen und
zivilen Verwaltungen
… in Parteien … in regionalen und
kommunalen Institutionen
… Eigentümer von Grundstücken
und Gebäuden sein
… arische Hausangestellte beschäftigen … in halbstaatlichen Institutionen … in Banken … in Versicherungen
Ausland: Ausweisung von ausländischen Juden Universität: Juden sind von
italienischen Schulen ausgeschlossen

Das faschistische Italien u​nter Mussolini übernahm a​us Opportunismus e​ine antisemitische Politik m​it der Zielsetzung „nicht verfolgen, sondern diskriminieren“.[50] Mitte November 1938 w​urde die antijüdische Charta fertig u​nd anschließend wurden Juden u​nd jüdisches Vermögen definiert u​nd erfasst. In wirtschaftlicher Hinsicht schnitt m​an den Juden langsam d​ie Lebensadern ab. Der Katalog diskriminierender Gesetze u​nd Verordnungen w​urde fast i​m Wochentakt erweitert u​nd verschärft u​nd zwar n​icht nur v​on der Regierung, sondern a​uch von d​en Kommunen u​nd Provinzen.[51]

Die italienischen Rassegesetze s​ahen auch Ausnahmeregelungen für verdiente Juden u​nd Zweifelsfälle vor, d​ie als Personen "arisiert" werden konnten. Die darauf entstehende Korruption w​urde so skandalös u​nd berüchtigt, d​ass die Generaldirektion für Demographie- u​nd Rassenfragen (Direzione generale p​er la demographia e l​a razza) s​ogar innerhalb d​er faschistischen Partei kritisiert wurde.[52]

In Italienisch-Libyen widersetzte s​ich der Gouverneur Italo Balbo g​egen eine z​u strikte Befolgung d​er Regelungen u​nd erhielt v​on Mussolini d​ie gewünschte Freiheit, d​ie Gesetze u​nd Verordnungen n​ur in d​er Weise umzusetzen, w​ie es d​ie libyschen Verhältnisse erlaubten.[53] Die Rassengesetze u​nd -verordnungen wurden a​uch auf d​ie annektierten Regionen ausgedehnt, während m​an sich i​n den italienisch besetzten Gebieten Südfrankreichs, Jugoslawiens u​nd Griechenlands n​icht um d​ie Rassenfrage kümmerte.[54]

Luxemburg

Am 5. September 1940 erließ d​er Chef d​er Zivilverwaltung u​nd Gauleiter d​es Moselland Gustav Simon e​ine Verordnung z​ur Enteignung d​er jüdischen Vermögenswerte.[55] Mit d​er Durchführung w​urde Gauinspektor Josef Ackermann betraut. Von 335 jüdischen Betrieben wurden 75 arisiert u​nd die weiteren liquidiert.[56] Einrichtungsgegenstände, d​ie geflüchtete Juden zurückgelassen hatten, wurden d​er Zivilverwaltung i​n Luxemburg, Reichsbahn, Reichspost, Hitlerjugend usw. z​ur Verfügung gestellt.[57]

Niederlande

Von Februar b​is Oktober 1941 wurden Verordnungen z​ur Arisierung jüdischen Vermögens erlassen. Für Vereine u​nd Stiftungen wurden «Kommissare» u​nd für anmeldepflichtige Unternehmen «Treuhänder» vorgesehen; d​ie landwirtschaftlichen Grundstücke w​aren gemäß Landwirtschaftsentjudungsverordnung innerhalb v​on zwei Monaten z​u verkaufen. Jüdisches Kapitalvermögen musste b​eim arisierten Bankhaus Bankhaus Lippmann, Rosenthal & Co. hinterlegt werden, u​nd dadurch wurden faktisch sämtliche jüdische Privatvermögen eingezogen. Jüdischer Grundbesitz musste verkauft werden, w​obei die erzielten Verkaufspreise deutlich u​nter dem Marktwert l​agen und d​ie Zahlung i​n Raten über 25 Jahre a​n das Bankhaus Lippmann vorgesehen war. Die Teilnahme a​n öffentlichen Veranstaltungen u​nd die Benutzung öffentlicher Einrichtungen w​urde Juden verboten u​nd die Berufsausübung eingeschränkt.[58]

Norwegen

Im Herbst 1941 w​urde durch d​ie norwegische Kollaborationsregierung u​nter Vidkun Quisling d​en jüdischen Rechtsanwälten d​ie Zulassung entzogen u​nd jüdische Mitarbeiter mussten a​us dem öffentlichen Dienst ausscheiden. Das Vermögen d​er Juden w​urde eingezogen u​nd durch deutsche u​nd norwegische Stellen verwertet.[59]

Österreich

Nach d​em Anschluss Österreichs i​m März 1938 strebte d​as Reichswirtschaftsministerium (RWM) d​ie sogenannte "Arisierung" d​es dortigen Bankwesens an. Hermann Abs w​ar im Vorstand d​er Deutschen Bank m​it der Arisierung v​on jüdischen Banken u​nd Unternehmen betraut. Direkt n​ach dem Anschluss verhandelte e​r in Begleitung v​on Walter Pohle, e​inem ehemaligen Mitarbeiter d​es RWM, über d​ie beabsichtigte Übernahme d​er damals größten Bank Österreichs, d​er Creditanstalt.

Karl Rasche engagierte s​ich für d​ie Ausweitung d​er Geschäfte d​er Dresdner Bank i​n Österreich u​nd später a​uch im Sudetenland u​nd dem Protektorat Böhmen u​nd Mähren. Daraufhin münzte m​an auf i​hn den Spottvers:

„Wer marschiert hinter d​em ersten Tank? Das i​st Dr. Rasche v​on der Dresdner Bank!“[60]

Dieser Spottvers basierte a​uf dem Umstand, d​ass die deutschen Staatsfinanzen, infolge d​er von d​er Hitler-Regierung betriebenen maßlosen Rüstungspolitik notorisch k​lamm waren. Daher w​urde nach j​eder gewaltsamen Besetzung e​ines dem Deutsche Reich benachbarten Landes, m​it großer Eile d​as betreffende Land wirtschaftlich ausgeschlachtet (Beschlagnahmung d​er Goldreserven d​er jeweiligen Staatsbanken, Übernahme bedeutender Wirtschaftsbetriebe etc.), u​m die deutsche Staatskasse z​u sanieren bzw. z​u entlasten u​nd den nahenden Finanzkollaps hinauszuzögern.

Polen

Schon i​n den ersten Wochen n​ach der Besetzung Polens raubten d​ie deutschen Besatzungsverwaltungen d​ie jüdische u​nd polnische Bevölkerung hemmungslos aus. Im November 1939 erörterten Vertreter d​er deutschen Besatzungsbehörden, w​ie bei d​en geplanten Abschiebungen v​on Juden u​nd nationalbewussten Polen a​us dem Warthegau d​eren Vermögenswerte erfasst, beschlagnahmt u​nd vereinnahmt werden sollten.[61] Erst allmählich w​urde die v​on Hermann Göring n​eu gegründete Haupttreuhandstelle Ost z​ur allmächtigen u​nd konkurrenzlosen Zentralinstitution d​es Vorganges, w​obei die vorangegangenen Arisierungen i​m Reich, Österreich u​nd dem Protektorat a​ls Vorbild dienten. Erst n​ach monatelangen Verhandlungen m​it dem Reichswirtschaftsministerium u​nd anderen Ressorts w​urde mit d​er Polenvermögensverordnung nachträglich e​in legalistischer Rahmen für d​en Vermögensentzug geschaffen.[62]

Da d​ie staatlichen u​nd Polizeidienststellen weitreichendere Zuständigkeiten besaßen i​st nach Loose a​uf den Terminus „Arisierung“ z​u verzichten u​nd stattdessen „Konfiskation“, „Beschlagnahmung“ bzw. „Enteignung“, „kommissarische Verwaltung“ u​nd „Liquidation“ treffender, d​a das Eigentum n​icht direkt i​n die Hände volksdeutscher Umsiedler a​ls vielmehr zunächst i​n das Eigentum d​es Deutschen Reiches überging. Arisierung t​ritt im zeitgenössischen Sprachgebrauch hinter „Germanisierung“ u​nd „Eindeutschung“ zurück.[63]

Schweden

Die s​tark von Deutschland abhängige schwedische Wirtschaft durchlief ebenfalls e​inen Arisierungsprozess. In Deutschland getroffene Entscheidungen veränderten d​ie Eigentümerschaft, d​as Management u​nd die Zusammensetzung d​er Angestellten i​n den schwedischen Niederlassungen deutscher Unternehmen. Schwedische Unternehmen arisierten s​ich freiwillig a​us politischem Opportunismus o​der der Angst v​or wirtschaftlichen Nachteilen, i​ndem jüdische Mitarbeiter entlassen wurden u​nd jüdische Eigentümer u​nd Manager ausscheiden mussten o​der zumindest i​n den Hintergrund gedrängt wurden.[64]

Serbien

Am 30. Mai 1941 w​urde vom Militärbefehlshaber e​ine Judenverordnung bekannt gegeben. Die Juden wurden registriert, m​it Kontributionszahlungen i​n Form v​on Abgaben belegt, i​hre Grundvermögen arisiert, für d​ie jüdischen Betriebe Treuhänder eingesetzt u​nd die Juden a​us dem öffentlichen Leben ausgeschlossen u​nd aus d​em gesellschaftlichen verdrängt.[65] Die Zwangsarisierung w​urde am 22. Juli 1941 verordnet. Dr. Neuhausen, d​er Generalbevollmächtigte für d​ie Wirtschaft, sorgte für d​en Verkauf a​n arische u​nd überwiegend deutsche Interessenten. Der Erlös a​us dem Verkauf d​er Betriebe u​nd schließlich a​uch der hinterlassenen Möbel w​urde beschlagnahmt.[66]

Tschechoslowakei

Nach dem Ende September 1938 geschlossenen Münchner Abkommen, mit dem die Tschechoslowakei das Sudetenland abtreten musste, strebte das RWM die sogenannte "Arisierung" des dortigen Bankwesens an. Walter Pohle war ein Mitarbeiter der Deutschen Bank, später Leiter[67] der Böhmischen Union Bank (BUB)[68] und neben Karl Rasche und Reinhold von Lüdinghausen (BEBCA) einer der Hauptakteure der "Arisierungen" ab März 1939 im Sudetenland in der Zeit des Nationalsozialismus.[69] Pohle wurde zu einer wichtigen Person für die praktische Umsetzung der NS-Ziele. Viele Details über Pohles Aktivitäten können der eidesstattlichen Versicherung eines Prokuristen der Deutschen Bank, F. Kavan, von 1950 entnommen werden.[70]

Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten 1933 wurde Reinhold von Lüdinghausen Filialleiter der Nürnberger Niederlassung der Dresdner Bank, da der Bankvorstand in der „Stadt der Reichsparteitage“ die jüdischen leitenden Angestellten entlassen wollte. 1934 wurde er Vorsitzender des Aufsichtsrates der Victoria-Werke AG Nürnberg. In dieser Funktion drängte er den jüdischen Direktor und Mitglied des Vorstandes Franz Ottenstein, Sohn des Firmengründers Max Ottenstein, aus seinen Ämtern. Danach war er ab 1935 Leiter von Filialen der Dresdner Bank zunächst in Deutschland und ab 1938 in Reichenberg im besetzten Sudetenland, dort ab 1939 Gebietsdirektor. 1939 wurde er Vorstandsmitglied der Böhmischen Escompte-Bank[71] (BEBCA)[72] in der besetzten Tschechoslowakei.

Er organisierte 1938 d​ie Übernahme d​er Filialen i​n den sudetendeutschen Gebieten d​urch die Dresdner Bank, u​nter deren maßgeblichem Einfluss d​ie BEBCA a​b März 1939 i​n eine deutsche Bank umgewandelt wurde. Die Bank w​ar in d​er Folgezeit e​in Instrument d​er deutschen Wirtschaftsinteressen i​m Protektorat v​or allem b​ei „Arisierungsvorgängen“ u​nd bei d​er Förderung deutscher Industrieunternehmen.[73]

Im Reichsprotektorat Böhmen u​nd Mähren w​urde er a​uch stellvertretender Vorsitzender d​es Verwaltungsrates v​on Škoda i​n Pilsen. In Ungarn w​urde er Präsident d​er „Ungarische Blechemballagenwerke AG“ i​n Győr.

Filme

  • Menschliches Versagen – Dokumentation, Deutschland 2008, 90 Minuten, Regie: Michael Verhoeven. Verhoevens Film zeigt das Arisierungsverbrechen in vielfältigen Formen von den Anfängen anhand der Steuerakten der Betroffenen bis zu den Abtransporten z. B. nach Kaunas und Theresienstadt mitten in einer ansonsten scheinbar „normalen“ Gesellschaft. Es werden personelle Kontinuitäten der Handelnden und die Forschungsansätze in den freigegebenen Aktenbeständen der Finanzverwaltung gezeigt.[74][75]

Siehe auch

Literatur

Gesamtdarstellungen

  • Götz Aly: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus. Fischer, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-10-000420-5.
  • Götz Aly: Volk ohne Mitte. Die Deutschen zwischen Freiheitsangst und Kollektivismus. S. Fischer, Frankfurt am Main 2015, ISBN 978-3-10-000427-7. (Über millionenfaches Mitläufertum bei der Arisierung und den Massencharakter des Nationalsozialismus.)
  • Avraham Barkai: Vom Boykott zur „Entjudung“. Der wirtschaftliche Existenzkampf der Juden im Dritten Reich 1933–1943. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1988, ISBN 3-596-24368-8.
  • Helmut Genschel: Die Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft im Dritten Reich. (= Göttinger Bausteine zur Geschichtswissenschaft. 38). Musterschmidt, Göttingen u. a. 1966. (Zugleich Dissertation an der Universität Göttingen 1963)
  • Constantin Goschler, Philip Ther (Hrsg.): Raub und Restitution. „Arisierung“ und Rückerstattung des jüdischen Eigentums in Europa (= Die Zeit des Nationalsozialismus. Nr. 15738). Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-596-15738-2.
  • Harold James: Die Deutsche Bank und die „Arisierung“. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47192-7.
  • Martin Jungius: Der verwaltete Raub. Die „Arisierung“ der Wirtschaft in Frankreich 1940 bis 1944. (= Beihefte der Francia. Band 67). Thorbecke, Ostfildern 2008, ISBN 978-3-7995-7292-7. (zugleich Dissertation an der Universität Konstanz 2005)
  • Helen B. Junz, Oliver Rathkolb u. a.: Das Vermögen der jüdischen Bevölkerung Österreichs. NS-Raub und Restitution nach 1945. (= Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission. Vermögensentzug während der NS-Zeit sowie Rückstellungen und Entschädigungen seit 1945 in Österreich. 9). Verlag R. Oldenbourg, München 2004, ISBN 3-486-56770-5. (Zur Methode: Aus den im Österreichischen Staatsarchiv liegenden rund 60.000 Vermögensanmeldungen wurde eine repräsentative Stichprobe gezogen. Die Angaben wurden durch Informationen über Rückstellung bzw. Entschädigung aus den Nachkriegsunterlagen – soweit vorhanden – erweitert und in einer Datenbank erfasst.)
  • Ingo Köhler: Die „Arisierung“ der Privatbanken im Dritten Reich. Verdrängung, Ausschaltung und die Frage der Wiedergutmachung. (= Schriftenreihe zur Zeitschrift für Unternehmensgeschichte. 14). Beck, München 2005, ISBN 3-406-53200-4. (Zugleich Dissertation an der Universität Bochum 2003)
  • Joel Levi: Die Arisierung jüdischer Anwaltskanzleien. In: Anwälte und ihre Geschichte : zum 140. Gründungsjahr des Deutschen Anwaltvereins. Mohr Siebeck, Tübingen 2011, ISBN 978-3-16-150757-1, S. 305–314.
  • Johannes Ludwig: Boykott, Enteignung, Mord. Die „Entjudung“ der deutschen Wirtschaft. Überarbeitete Neuausgabe. Piper, München/ Zürich 1992, ISBN 3-492-11580-2.
  • Melissa Müller, Monika Tatzkow: Verlorene Bilder, verlorene Leben. Jüdische Sammler und was aus ihren Kunstwerken wurde. Sandmann, München 2009, ISBN 978-3-938045-30-5.
  • Werner Schroeder: Die „Arisierung“ jüdischer Antiquariate zwischen 1933 und 1942. In: Aus dem Antiquariat. Teil 1: NF 7, Nr. 5, 2009, ISSN 0343-186X, S. 295–320; Teil 2: Nr. 6, 2009, S. 359–386.
  • Dirk Schuster: "Entjudung" als göttliche Aufgabe – Die Kirchenbewegung Deutsche Christen und das Eisenacher Entjudungsinstitut im Kontext der nationalsozialistischen Politik gegen Juden. In: Schweizerische Zeitschrift für Religions- und Kulturgeschichte. Band 106, 2012, S. 241 bis 255.
  • Peter Melichar: Unternehmer im Nationalsozialismus. Zur sozialen Funktion der Arisierung. In: Österreich in Geschichte und Literatur. 2/2016, S. 197–211.
  • Irmtrud Wojak, Peter Hayes (Hrsg.): „Arisierung“ im Nationalsozialismus: Volksgemeinschaft, Raub und Gedächtnis. Frankfurt am Main 2000, ISBN 3-593-36494-8.

Einzelne Orte oder Regionen

  • Frank Bajohr: „Arisierung“ in Hamburg. Die Verdrängung der jüdischen Unternehmer 1933–1945. Christians, Hamburg 1997, ISBN 3-7672-1302-8. (Zugleich Dissertation an der Universität Hamburg 1996/97)
  • Hanno Balz: Die „Arisierung“ von jüdischem Haus- und Grundbesitz in Bremen. Edition Temmen, Bremen 2004, ISBN 3-86108-689-1.
  • Gerhard Baumgartner, Historikerkommission der Republik Österreich: "Arisierungen", beschlagnahmte Vermögen, Rückstellungen und Entschädigungen im Burgenland. (= Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission: Vermögensentzug während der NS-Zeit sowie Rückstellungen und Entschädigungen seit 1945 in Österreich. Band 17). Oldenbourg, 2004, ISBN 3-486-56781-0.
  • Christof Biggeleben, Beate Schreiber, Kilian J. L. Steiner (Hrsg.): „Arisierung“ in Berlin. Metropol, Berlin 2007, ISBN 978-3-938690-55-0.[76]
  • Ramona Bräu: „Arisierung“ in Breslau: Die „Entjudung“ einer deutschen Großstadt und deren Entdeckung im polnischen Erinnerungsdiskurs. VDM, Saarbrücken 2008, ISBN 978-3-8364-5958-7 (online in der Digitalen Bibliothek Thüringen).
  • Axel Drecoll: Der Fiskus als Verfolger. Die steuerliche Diskriminierung der Juden in Bayern 1933–1941/42. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2009, ISBN 978-3-486-58865-1 (Volltext online verfügbar).
  • Christian Faludi, Monika Gibas: Dokumentation der Beraubung – Das Forschungsprojekt „‚Arisierung‘ in Thüringen“. In: Medaon – Magazin für jüdisches Leben in Forschung und Bildung. Heft 3/2008. (PDF; 138 kB)
  • Christiane Fritsche: Ausgeplündert, zurückerstattet und entschädigt – Arisierung und Wiedergutmachung in Mannheim. Regionalkultur, Mannheim 2012, ISBN 978-3-89735-772-3.
  • Monika Gibas (Hrsg.): „Arisierung“ in Thüringen. Entrechtung, Enteignung und Vernichtung der jüdischen Bürger Thüringens 1933–1945. (= Quellen zur Geschichte Thüringens. 27). 2 Bände. 2. Auflage. Landeszentrale für politische Bildung Thüringen, Erfurt 2008, ISBN 978-3-937967-06-6.
  • Monika Gibas (Hrsg.): „Arisierung“ in Leipzig. Annäherung an ein lange verdrängtes Kapitel der Stadtgeschichte der Jahre 1933 bis 1945. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2007, ISBN 978-3-86583-142-2.
  • Wilhelm Hahn: Der Kampf schleswig-holsteinischer Städte gegen die Judenemanzipation. In: ZSHG 70/71, 1943, S. 308.
  • Ulrike Haerendel: Kommunale Wohnungspolitik im Dritten Reich. Siedlungsideologie, Kleinhausbau und „Wohnraumarisierung“ am Beispiel Münchens. München 1999. (zugleich Dissertation, Technische Universität München, 1996) (Volltext digital verfügbar).
  • Matthias Henkel, Eckart Dietzfelbinger (Hrsg.): Entrechtet. Entwürdigt. Beraubt: Die Arisierung in Nürnberg und Fürth. Imhof, Petersberg 2012, ISBN 978-3-86568-871-2. (Begleitbuch zur Ausstellung im Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände)
  • Christoph Kreutzmüller: Ausverkauf. Die Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit in Berlin 1930–1945. Metropol, Berlin 2012, ISBN 978-3-86331-080-6.
  • Stephan Linck: Die Nordkirche und ihr Umgang mit der NS-Vergangenheit. Podcast #16 mit Stephan Linck, Kiel, 20. Januar 2022 (Alles, was Wissen schafft. Podcast der Landesvertretung Schleswig-Holstein, 40:54 Min, verfügbar als MP3-Audio-Datei sowie als Transkript).
  • Ingo Loose: Kredite für NS-Verbrechen. Die deutschen Kreditinstitute in Polen und die Ausraubung der polnischen und jüdischen Bevölkerung 1939–1945. (=Studien zur Zeitgeschichte 75). Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-58331-1 (Volltext digital verfügbar).
  • Peter Melichar: Verdrängung und Expansion. Enteignungen und Rückstellung in Vorarlberg. (= Veröffentlichungen d. Öst. Historikerkommission. 19). Wien/ München 2004.
  • Christian Reder: Deformierte Bürgerlichkeit. Wien 2016, ISBN 978-3-85476-495-3. ("Arisierungen" in Wien)
  • Walter Riccius, Jacques Russ (1867-1930), Puma-Schuh-Spur, Verlag Dr. Köster 2021 Berlin.
  • Tina Walzer, Stephan Templ: Unser Wien. „Arisierung“ auf österreichisch. Aufbau, Berlin 2001, ISBN 3-351-02528-9.
  • Jürgen Lillteicher: Rückerstattung jüdischen Vermögens in Westdeutschland nach 1945. Dissertation. 2002 Dis Lillteicher Rückerstattung (pdf); mit Constantin Goschler: „Arisierung“ und Restitution. Die Rückerstattung jüdischen Eigentums in Deutschland und Österreich nach 1945 und 1989. Wallstein, Göttingen 2002, ISBN 3-89244-495-1.[77]
  • Hubert Schneider: Die Entjudung des Wohnraums – Judenhäuser in Bochum / Die Geschichte der Gebäude und ihrer Bewohner. LIT Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-643-10828-9.
  • Anne Klein und Jürgen Wilhelm: NS-Unrecht vor Kölner Gerichten nach 1945. Greven Verlag, Köln 2003, ISBN 3-7743-0338-X.

Einzelne Firmen oder Personen

  • Götz Aly, Michael Sontheimer: Fromms. Wie der jüdische Kondomfabrikant Julius F. unter die deutschen Räuber fiel. Fischer, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-10-000422-2 (Darstellung der Arisierung anhand der Kondom-Firma Fromms[78]).
  • Bastian Blachut: „Arisierung“ als Geschäftsprinzip? Die Monopolisierung des deutschen Entzinnungsmarktes zwischen 1933 und 1939 durch die Th. Goldschmidt AG in Essen. Klartext, Essen 2012, ISBN 978-3-8375-0666-2.
  • Peter Melichar: Neuordnung im Bankwesen. Die NS-Maßnahmen und die Problematik der Restitution. (= Veröffentlichungen d. Öst. Historikerkommission. 11). Wien, München 2004.
  • Ulrike Felber, Peter Melichar, Markus Priller, Berthold Unfried, Fritz Weber: Ökonomie der Arisierung. Teil 2: Wirtschaftssektoren, Branchen, Falldarstellungen. Zwangsverkauf, Liquidierung und Restitution von Unternehmen in Österreich 1938 bis 1960. (= Veröffentlichungen d. Öst. Historikerkommission. 10/2). Wien/ München 2004.
  • Wilhelm Hahn: Der Kampf schleswig-holsteinischer Städte gegen die Judenemanzipation. In: ZSHG 70/71, 1943, S. 308.
  • Gregor Spuhler, Ursina Jud, Peter Melichar, Daniel Wildmann: Arisierungen in Österreich und ihre Bezüge zur Schweiz. Beitrag zur Forschung. (= Veröffentlichungen der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg. 20). Zürich 2002.
  • Jens Schnauber: Die Arisierung der Scala und Plaza. Varieté und Dresdner Bank in der NS-Zeit. Weidler, Berlin 2002, ISBN 3-89693-199-7.
  • Joachim Scholtyseck: Liberale und „Arisierungen“: Einige Fallbeispiele und ein Ausblick. In: Heuss-Forum 8/2017.
  • Manuel Werner: Cannstatt – Neuffen – New York. Das Schicksal einer jüdischen Familie in Württemberg. Mit den Lebenserinnerungen von Walter Marx. Sindlinger-Burchartz, Nürtingen/Frickenhausen 2005, ISBN 3-928812-38-6. (darin ausführliche Schilderung der „Arisierung“ einer Bandweberei, der Mechanismen, Vorstufen, der beteiligten Personen und Institutionen, der Wirkung auf die jüdischen Inhaber und knappe Darstellung der Rückerstattung)
Wiktionary: Arisierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: arisieren – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Einblicke in eine kennzeichnende Fallstudie bietet die Kurzbiographie von Carl Wilhelm Hahn (Publizist) (1898-1982) aus Schleswig-Holstein.
  2. Bernhard Koch: Die Holzhandlung Gebrüder Freundlich, in Ins Licht gerückt. Jüdische Lebenswege im Münchner Westen. Unveränderte Neuauflage, Herbert Utz Verlag, München 2014, ISBN 978-3-8316-8023-8, S. 91.
  3. Julia Smilga: Geraubte Ideen - Wie die Nazis jüdische Bücher arisierten auf swr2.de vom 5. November 2021.
  4. Christiane Kuller: Finanzverwaltung und "Arisierung" in München. In: Angelika Baumann, Andreas Heusler (Hrsg.): München "arisiert": Entrechtung und Enteignung der Juden in der NS-Zeit. C. H. Beck, 2004, ISBN 3-406-51756-0, S. 176.
  5. Jürgen Lillteicher, Constantin Goschler: Arisierung und Restitution. Die Rückerstattung jüdischen Eigentums in Deutschland und Österreich nach 1945 und 1989. Wallstein, Göttingen 2002, ISBN 3-89244-495-1.
  6. Dirk van Laak: Arisierung und Judenpolitik im ‚Dritten Reich’. Zur wirtschaftlichen Ausschaltung der jüdischen Bevölkerung in der rheinisch-westfälischen Industrieregion (Memento vom 22. Januar 2016 im Internet Archive) pdf, Essen 1988 (aktualisiert 2003), abgerufen am 8. März 2015.
  7. Wolf-Arno Kropat: Reichskristallnacht
  8. Melanie Wagner: Warenhausjude, Wäschejude, Autojude. Der Stürmer und die Arisierung. In: Matthias Henkel, Eckart Dietzfelbinger (Hrsg.): Entrechtet. Entwürdigt. Beraubt: Die Arisierung in Nürnberg und Fürth. Imhof, Petersberg 2012, ISBN 978-3-86568-871-2, S. 17ff.
  9. Maren Janetzko: Arisierung in Nürnberg. Ein Überblick. In: Matthias Henkel, Eckart Dietzfelbinger (Hrsg.): Entrechtet. Entwürdigt. Beraubt: Die Arisierung in Nürnberg und Fürth. Imhof, Petersberg 2012, ISBN 978-3-86568-871-2, S. 41ff.
  10. Cordula Lissner: In der Justiz lebe ich wie im Exil. In: Anne Klein und Jürgen Wilhelm: NS-Unrecht vor Kölner Gerichten nach 1945. Greven Verlag, Köln 2003, ISBN 3-7743-0338-X.
  11. Karina Urbach: Geraubte Bücher. Die Zeit, erschienen am 10. Dezember 2020, abgerufen am 22. Januar 2022.
  12. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Fischer Taschenbuch, 1990, ISBN 3-596-24417-X.
  13. Christiane Kuller: Bürokratie und Verbrechen: Antisemitische Finanzpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland. Oldenbourg Verlag, 2013, ISBN 978-3-486-71659-7.
  14. Claims Conference: Diskriminierung Arisierung und Vernichtung. (Memento vom 2. April 2015 im Webarchiv archive.today) auf der Homepage der Claimsconference, abgerufen am 15. Dezember 2015.
  15. Konrad Kwiet: Nach dem Pogrom. Stufen der Ausgrenzung. In: Wolfgang Benz: Die Juden in Deutschland 1933–1945. Beck, München 1988, ISBN 3-406-33324-9, S. 547.
  16. Hubert Schneider: Die Entjudung des Wohnraums – Judenhäuser in Bochum. LIT Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-643-10828-9.
  17. Wolf-Arno Kropat: Reichskristallnacht. Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, Wiesbaden 1997, ISBN 3-921434-18-1, S. 29 ff.
  18. Thomas Ramge: Die Flicks: eine deutsche Familiengeschichte um Geld, Macht und Politik. Campus Verlag Frankfurt/New York, 2004, ISBN 3-593-37404-8, S. 109. Online-Teilansicht
  19. Wolf-Arno Kropat: Reichskristallnacht. S. 147 ff.
  20. Thomas Ramge: Die Flicks. S. 110. Online-Teilansicht
  21. Andrea Löw (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945. Band 3: Deutsches Reich und Protektorat Böhmen und Mähren, September 1939-September 1941. München 2012, ISBN 978-3-486-58524-7, S. 456/457 mit Anm. 2.
  22. Johannes Leicht: Die "Arisierung" im NS-Regime. Deutsches Historisches Museum, 9. Oktober 2005, abgerufen am 16. Juli 2015.
  23. Hanauer Juden 1933–1945. Entrechtung - Verfolgung - Deportation. CoCon-Verlag, 1998, ISBN 3-928100-64-5.
  24. Stadt Wien Einladung zum Lokalaugenschein im Palais Hohenfels in Hietzing, 70 Jahre danach, RK 21. Mai 2008.
  25. Geraubte Nachbarschaft (Memento vom 9. August 2009 im Internet Archive) Versteigerungsliste des Dorotheums Wien, 1938, des Hausrates der Villa von Bernhard und Nelly Altmann. Projekt: VHS Hietzing, 2008.
  26. Frank Bajohr: "Arisierung" als gesellschaftlicher Prozeß. In: "Arisierung" im Nationalsozialismus. Campus, 2000, ISBN 3-593-36494-8.
  27. Harold James: Die Deutsche Bank und die "Arisierung". Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte der Deutschen Bank in der NS-Zeit Avraham Barkai, Gerald D. Feldman, Lothar Gall, Jonathan Steinberg, Harold James. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47192-7, S. 154. Bereits ab 1989 forschte die erste Historikerkommission mit Thomas Nipperdey, Lothar Gall, Gerald D. Feldman, Harold James, Carl-Ludwig Holtfrerich und Hans E. Büschgen im Auftrag der Deutschen Bank, später ergänzt durch die "Goldbücher" der Reichsbank, die 1997 im Nationalarchiv der USA entdeckt und aufgearbeitet wurden.
  28. Simone Ladwig-Winters: Wertheim – ein Warenhausunternehmen und seine Eigentümer. Ein Beispiel der Entwicklung der Berliner Warenhäuser bis zur „Arisierung“. Lit-Verlag, Münster 1997, ISBN 3-8258-3062-4, S. 181.
  29. Im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde sind Unterlagen über Arisierungen einzelner Unternehmen im Protektorat Böhmen und Mähren, zur Geschäftsübernahme der sudetendeutschen Filialen durch die Dresdner Bank sowie zur Gewährung von Krediten an das Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft des Reichsführer SS Heinrich Himmler vorhanden, abgerufen am 25. Novembermber 2021.
  30. Joachim Scholtyseck: Der Aufstieg der Quandts: Eine deutsche Unternehmerdynastie. C. H. Beck 2011, ISBN 978-3-406-62252-6.
  31. Monica Kingreen: Wie sich Museen Kunst aus jüdischem Besitz aneigneten, Frankfurter Rundschau, 9. Mai 2000, abgerufen am 29. März 2015.
  32. Ira Mazzoni: Görings Beute. In: Süddeutsche Zeitung. 24. Oktober 2014, abgerufen am 4. April 2015.
  33. Beteiligte Privatpersonen und Körperschaften am NS-Kulturgutraub, Lost Art Koordinierungsstelle Magdeburg, abgerufen am 29. März 2015.
  34. Wolf Gruner: Die Grundstücke der "Reichsfeinde" – Zur "Arisierung" von Immobilien durch Städte und Gemeinden 1938–1945. In: "Arisierung" im Nationalsozialismus. Campus, 2000, ISBN 3-593-36494-8.
  35. Michael Lenarz: Die Stiftungen jüdischer Bürger Frankfurts – ihre Geschichte nach 1938. Frankfurt 1933–1945, Jüdisches Leben und Judenverfolgung, abgerufen am 29. März 2015.
  36. Susanne Meinl, Jutta Zwilling: Legalisierter Raub – Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen. (= Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Instituts. Band 10). Campus-Verlag, Frankfurt 2004, ISBN 3-593-37612-1.
  37. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 1, Fischer Verlag, 1982, ISBN 3-596-24417-X, S. 106ff.
  38. Susanne Heim: Deutsches Reich 1938 – August 1939. Oldenbourg Verlag, 2009, ISBN 978-3-486-70872-1, S. 667.
  39. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 1, Fischer Verlag, 1982, ISBN 3-596-24417-X, S. 144ff.
  40. Tobias Winstel: Verhandelte Gerechtigkeit. Rückerstattung und Entschädigung für jüdische NS-Opfer in Bayern und Westdeutschland. München 2006, ISBN 3-486-57984-3 (Volltext digital verfügbar)
  41. Jürgen Lillteicher: Raub, Recht und Restitution – Die Rückerstattung jüdischen Eigentums in der frühen Bundesrepublik. 2. Auflage. Wallstein-Verlag, Göttingen 2007, ISBN 978-3-8353-0134-4, S. 85 ff..
  42. Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen vom 31. August 1990. dokumentArchiv.de, abgerufen am 23. September 2016.
  43. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004 – 7 C 2.04
  44. Jacob Halvas Bjerre: German Aryanization attempts in Denmark? abgerufen am 9. Dezember 2016.
  45. Bo Lidegaard: Die Ausnahme. Oktober 1943: Wie die dänischen Juden mithilfe ihrer Mitbürger ihrer Vernichtung entkamen. Karl Blessing Verlag, 2013, ISBN 978-3-89667-510-1, S. 277.
  46. Bernhard R. Kroener, Rolf-Dieter Müller, Hans Umbreit: Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg. Band 5/1: Organisation und Mobilisierung des deutschen Machtbereichs. Kriegsverwaltung, Wirtschaft und personelle Ressourcen. 1939–1941. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1988, ISBN 3-421-06232-3, S. 295.
  47. Stratos N. Dardanos, Vaios Kalogrias: Die jüdische Gemeinde von Thessaloniki während der deutschen Besatzungszeit. In: Ghetto, Räume und Grenzen im Judentum. Pardes 2011 Heft 17, ISBN 978-3-86956-132-5, S. 110.
  48. Stratos N. Dardanos, Vaios Kalogrias: Die jüdische Gemeinde von Thessaloniki während der deutschen Besatzungszeit. S. 114.
  49. Rena Molho: Der Holocaust der griechischen Juden. S. 78 ff.
  50. Liliana Picciotto Fargion: Italien – Die Annäherung an die nationalsozialistische Judenpolitik ab 1938. erschienen in Dimension des Völkermords, Hrsg.: Wolfgang Benz, Oldenbourg 1991, ISBN 3-486-54631-7, S. 200.
  51. Thomas Schlemmer und Hans Woller: Der Italienische Faschismus und die Juden 1922 bis 1945 pdf. Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 2005, Heft 2, S. 181 ff.
  52. Renzo De Felice: The Jews in Fascist Italy. Enigma Books, 2001, ISBN 1-929631-01-4, S. 347 und S. 352.
  53. Renzo De Felice: The Jews in Fascist Italy. S. 362 ff.
  54. Thomas Schlemmer und Hans Woller: Der Italienische Faschismus und die Juden 1922 bis 1945. S. 190.
  55. Dokument VEJ 5/200 in: Katja Happe, Michael Mayer, Maja Peers (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung) Band 5: West- und Nordeuropa 1940-Juni 1942. München 2012, ISBN 978-3-486-58682-4, S. 530–533.
  56. Dokument VEJ 5/210 in: Katja Happe, Michael Mayer, Maja Peers (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden... (Quellensammlung) Band 5: West- und Nordeuropa 1940-Juni 1942. München 2012, ISBN 978-3-486-58682-4, S. 548–549.
  57. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. S. 630.
  58. Mathias Middelberg: Judenrecht, Judenpolitik und der Jurist Hans Calmeyer in den besetzten Niederlanden 1940–1945. V&R Unipress, Göttingen 2005, ISBN 3-89971-123-8, S. 163 ff.
  59. Oskar Mendelsohn: The Persecution of the Norwegian Jews in WW II. Norges Hjemmefrontmuseum, ISBN 82-91107-00-9, S. 15 f.
  60. Spottvers über Karl Rasche nach Beginn des Zweiten Weltkrieges. Zitiert bei: Harold James, Avraham Barkai, Karl Heinz Siber: Die Deutsche Bank und die „Arisierung“. Beck 2001, S. 154.
  61. Dokument VEJ 4/44 in: Klaus-Peter Friedrich (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung) Band 4: Polen – September 1939–Juli 1941. München 2011, ISBN 978-3-486-58525-4, S. 151–152.
  62. Ingo Loose: Das Reichswirtschaftsministerium und die Judenverfolgung. In: Wirtschaftspolitik in Deutschland 1917–1990. de Gruyter, 2016, ISBN 978-3-11-046281-4, S. 464 ff.
  63. Ingo Loose: Kredite für NS-Verbrechen. Oldenbourg, 2007, ISBN 978-3-486-58331-1, S. 16 f.
  64. David Cesarani, Paul A. Levine: Bystanders to the Holocaust: A Re-evaluation. Routledge, 2014, ISBN 978-1-317-79175-1, S. 185 ff.
  65. Walter Manoschek: "Serbien ist judenfrei": Militärische Besatzungspolitik und Judenvernichtung in Serbien 1941/42. de Gruyter, 1995, ISBN 3-486-56137-5, S. 38 ff.
  66. Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. S. 727 ff.
  67. Harold James: Die Deutsche Bank und die "Arisierung". Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte der Deutschen Bank in der NS-Zeit Avraham Barkai, Gerald D. Feldman, Lothar Gall, Jonathan Steinberg, Harold James. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47192-7, S. 154. Bereits ab 1989 forschte die erste Historikerkommission mit Thomas Nipperdey, Lothar Gall, Gerald D. Feldman, Harold James, Carl-Ludwig Holtfrerich und Hans E. Büschgen im Auftrag der Deutschen Bank, später ergänzt durch die "Goldbücher" der Reichsbank, die 1997 im Nationalarchiv der USA entdeckt und aufgearbeitet wurden.
  68. Česká banka Union.
  69. Harold James: Die Deutsche Bank und die "Arisierung". Aus dem Englischen übersetzt von Karl Heinz Siber.
  70. Harold James: Die Deutsche Bank und die Arisierung. 2001, S. 153.
  71. Die Bank wurde wurde 1863 in Prag als Böhmische Escompte-Bank gegründet, ab 1920 Umbenennung in Böhmische Escompte-Bank und Credit-Anstalt, ab 1938 wieder Böhmische Escompte-Bank.
  72. Klaus-Dietmar Henke (Hrsg.): Die Dresdner Bank im Dritten Reich. Band 1, S. 607. Biografischer Anhang
  73. Im Bundesarchiv, Berlin-Lichterfelde sind Unterlagen über Arisierungen einzelner Unternehmen im Protektorat, zur Geschäftsübernahme der sudetendeutschen Filialen durch die Dresdner Bank sowie zur Gewährung von Krediten an das Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft des Reichsführer SS Heinrich Himmler vorhanden. Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde, abgerufen am 25. Novembermber 2021.
  74. Beschreibung des Films auf Filmportal.de filmportal.de
  75. Menschliches Versagen (Memento vom 17. Februar 2015 im Internet Archive) bei Arthaus
  76. „Bereichert Euch!“, Rezension von Konstantin Sakkas. In: Der Tagesspiegel. 29. August 2007.
  77. Rezension
  78. Der große Kondom-Klau. Rezension von Oliver Pfohlmann. In: Frankfurter Rundschau. 23. Februar 2007.
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