Ostarbeiter
Ostarbeiter war in der Zeit des Zweiten Weltkrieges die offizielle Bezeichnung für Arbeitskräfte nichtdeutscher Volkszugehörigkeit, die im Reichskommissariat Ukraine, im Generalkommissariat Weißruthenien oder in Gebieten, die östlich an diese Gebiete und an die früheren Freistaaten Lettland und Estland angrenzten, erfasst wurden und für das Deutsche Reich arbeiteten. Nach der Besetzung dieser Gebiete durch die Wehrmacht wurden sie zur Arbeit im Deutschen Reich einschließlich des Protektorates Böhmen und Mähren angeworben oder dorthin zur Zwangsarbeit verschleppt. Sie wurden hauptsächlich in Betrieben der Rüstungsindustrie und Landwirtschaft und im Rahmen der „Bauhilfe der Deutschen Arbeitsfront GmbH“ für den Bau von Behelfsunterkünften im Rahmen des Deutschen Wohnungshilfswerks eingesetzt, um den kriegsbedingten Mangel an deutschen Arbeitskräften auszugleichen. Ihre Rechtsstellung wurde im Juni 1942 vom Ministerrat für die Reichsverteidigung festgelegt.
Im Gesamtzeitraum des Krieges waren ca. 2,75 Mio. Ostarbeiter im Reich beschäftigt.[1]
Herkunft
Ethnisch gesehen waren die meisten Betroffenen Ukrainer, Polen, Weißrussen und Russen. Seit Juni 1941, dem Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion, war die Wehrmacht auf das Territorium der Sowjetunion vorgedrungen. In den besetzten Gebieten begann die Zivilverwaltung der Reichskommissariate, Arbeitskräfte für die deutsche Industrie anzuwerben und zu verschleppen. Um sie ohne weiteres von anderen Zwangsarbeitern unterscheiden zu können, mussten Ostarbeiter einen fest mit der Kleidung verbundenen Aufnäher mit der Aufschrift „OST“ tragen, während Arbeiter aus dem Generalgouvernement einen Aufnäher mit dem Buchstaben „P“ (Polen) tragen mussten.
Die Hilfswilligen (HiWi) im Dienst der deutschen Wehrmacht erhielten zur Unterscheidung zusätzlich einen Ärmelstreifen und gewisse Privilegien, vor allem dieselben Ernährungsrationen wie Deutsche.
Nach ihrer Befreiung durch die Westalliierten der Anti-Hitler-Koalition wurden die meisten Ostarbeiter 1945 als so genannte Displaced Persons (DPs) zunächst in DP-Lagern untergebracht. Auf sowjetischen Druck hin repatriierten die West-Alliierten sie in die Sowjetunion. Dort kamen viele von ihnen in das Lagersystem des Gulag, weil man sie wegen ihres Aufenthaltes im deutschen Machtbereich der Kollaboration mit dem Feind und der Spionage beschuldigte.
Ostarbeiter im nationalsozialistischen Recht
Ostarbeiter war eine Einstufung für „fremdvölkische“ Zivilarbeiter. Wer im NS-Recht nicht als Ausländer galt, wurde durch die Deutsche Volksliste geregelt, die eine vierstufige staatsrechtliche Hierarchie abbildete. Die untersten beiden der vier Stufen wurden einerseits durch die „Schutzangehörigen des Deutschen Reiches“ gebildet, andererseits durch die „Protektoratsangehörigen“ (in Böhmen und Mähren). „Schutzangehörige“ waren in erster Linie Bewohner annektierter Gebiete, also ethnische Polen, Ukrainer, Weißrussen und Slowenen. Sie galten weder als Deutsche noch als Ausländer, sondern als „staatenlos“, waren also auch keine Ostarbeiter. Eine fünfte Hierarchiestufe waren die Ausländer bzw. „Fremdvölkischen“, zu denen auch alle Juden und Sinti und Roma (sog. Zigeuner) deutscher Staatsangehörigkeit zählten. Diese fünfte Stufe war ihrerseits wieder in sechs verschiedene Gruppen aufgeteilt, die in rechtlicher Hinsicht in unterschiedlichem Ausmaß diskriminiert wurden. Die unterste Gruppe wurde durch Juden und Sinti und Roma gebildet, die ab 1941/42 einer Politik der gezielten Vernichtung unterlagen. Ostarbeiter waren die zweitunterste Gruppe.
„Ostarbeitererlass“
Nach dem Angriff auf die Sowjetunion kamen in den Allgemeinen Bestimmungen über Arbeitskräfte aus den besetzten Gebieten im Osten von 1942, auch „Ostarbeitererlass“ genannt, vom 20. Februar 1942 nach dem Vorbild der Polen-Erlasse schärfer gefasste Bestimmungen für sowjetische Kriegsgefangene und Zivilarbeiter hinzu.[2] Zu den Erlassen wurden schriftliche Anordnungen an die lokalen Verwaltungs- und Polizeistellen sowie die Betriebsführer herausgegeben.
Die „Ostarbeitererlasse“ enthielten folgende Bestimmungen:
- Verbot, den Arbeitsplatz zu verlassen
- Verbot, Geld und Wertgegenstände zu besitzen
- Verbot, Fahrräder zu besitzen
- Verbot, Fahrkarten zu erwerben
- Verbot, Feuerzeuge zu besitzen
- Kennzeichnungspflicht: ein Stoffstreifen mit der Aufschrift „Ost“ musste gut sichtbar auf jedem Kleidungsstück befestigt werden
- Die Betriebsführer und Vorarbeiter besaßen ein Züchtigungsrecht
- schlechtere Verpflegung als für Deutsche
- weniger Lohn als Deutsche
- Verbot jeglichen Kontakts mit Deutschen, selbst der gemeinsame Kirchenbesuch war verboten[3]
- Gesonderte Unterbringung der Ostarbeiter, nach Geschlechtern getrennt
- Bei Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen bzw. Widersetzlichkeiten drohte die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager, die Bedingungen in diesen Lagern ähnelten denjenigen eines Konzentrationslagers
- Strenges Verbot des Geschlechtsverkehrs mit Deutschen, darauf stand zwingend die Todesstrafe
Seit dem Winter 1941/42 hatte sich das Scheitern des bisherigen Feldzugsplans abgezeichnet. Nachdem bis Anfang 1942 bereits eine in die Millionen gehende Zahl sowjetischer Kriegsgefangener im deutschen Gewahrsam zugrunde gegangen bzw. ermordet worden war, war man nun dringend auf Arbeitskräfte aus der Sowjetunion angewiesen. Die bisherige Kennzeichnung „Ost“ wurde geändert. „In Anerkennung ihrer Mitarbeit im Kampf gegen die jüdisch-bolschewistische Weltgefahr“ erhielten die Ostarbeiter stattdessen ein Volkstumsabzeichen, einen ovalen Sonnenblumenkranz mit Andreaskreuz, Georgskreuz, Ähre samt Zahnrad und anderen.[4] Dies sollte eine Art gesellschaftlichen Aufstieg verdeutlichen. „Der ‚Untermensch‘ war zum Bürger ernannt worden!“[5]
Ostarbeitersparen
Ausländische Arbeiter in Deutschland hatten die Möglichkeit, sich Postsparbücher ausstellen zu lassen, Ostarbeiter wurden davon ausgeschlossen. Devisenrechtlich war es ihnen verboten, Reichsmark in ihr Heimatland mitzunehmen. 1942 wurde eine besondere Form des „Ostarbeitersparens“ eingeführt, das Arbeitskräften aus der Ukraine, Weißruthenien und den neu besetzten Ostgebieten offenstand. Sie erhielten Karten, auf die sie Wertmarken kleben und die sie an ihre Verwandten schicken konnten, die dann die Hälfte des Sparbetrags abheben und in die jeweilige Währung tauschen konnten. Innerhalb des Deutschen Reiches war keine Abhebung möglich. Die andere Hälfte sollten die Arbeitskräfte selbst nach ihrer Rückkehr bekommen können. Am 27. September 1944 wurde die Auszahlung in den Heimatländern verboten. Gleichzeitig sollten die Ostarbeiter auf Verlangen der NSDAP-Parteikanzlei München verstärkt sparen. Die Zentralwirtschaftsbank der Ukraine erhielt allerdings die Möglichkeit, „im Bedarfsfall“ Auszahlungen an Ostarbeiter vorzunehmen.[6]
Literatur
- Thomas Schiller: NS-Propaganda für den „Arbeitseinsatz“. Lagerzeitungen für Fremdarbeiter im Zweiten Weltkrieg: Entstehung, Funktion, Rezeption und Bibliographie. LIT Verlag, Hamburg 1997, ISBN 3-8258-3411-5.
- Ulrich Herbert: Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches. Verlag Dietz, Bonn 1999, ISBN 3-8012-5028-8.
- Irina A. Joffe, Elke Scherstjanoi: Junge Ostarbeiter im antifaschistischen Widerstand. Dokumentation. In: Jahrbuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung, Heft III/2006.
- Im Totaleinsatz: Zwangsarbeit der tschechischen Bevölkerung für das Dritte Reich, Dokumentation und Katalog zur gleichnamigen Ausstellung im Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit Berlin-Schöneweide, Prag/Berlin 2008, ISBN 978-80-254-1799-7.
- Erinnerung bewahren: Sklaven- und Zwangsarbeiter des Dritten Reiches aus Polen 1939–1945. Katalog zur gleichnamigen Ausstellung im Dokumentationszentrum Berlin-Schöneweide. Warschau/Berlin, 2007 ISBN 978-83-922446-0-8.
- Kartsen Linne, Florian Dierl (Hrsg.): Arbeitskräfte als Kriegsbeute. Der Fall Ost- und Südosteuropa. Metropol Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-86331-054-7.
- Für immer gezeichnet. Die Geschichte der „Ostarbeiter“ in Briefen, Erinnerungen und Interviews. herausgegeben von Memorial International, Moskau, und der Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin 2019, ISBN 978-3-96289-057-5.
Weblinks
- Ausstellung "Alltag Zwangsarbeit 1938-1945 des Dokumentationszentrums NS-Zwangsarbeit
- Stadtarchiv Göttingen Projekt NS-Zwangsarbeiter – Die „Ostarbeitererlasse“ vom 20. Februar 1942
- Zeitzeugenarchiv des Dokumentationszentrums NS-Zwangsarbeit
- Zeitzeugenbericht einer in Chemnitz eingesetzten „Ostarbeiterin“ – Interview-Ausschnitte aus dem Online-Archiv „Zwangsarbeit 1939–1945“
- Berichte von in Berlin eingesetzten „Ostarbeitern“ – Zeitzeugen-App der Berliner Geschichtswerkstatt
Einzelnachweise
- Sowjetische Kriegsgefangene und "Ostarbeiter"
- Die „Allgemeinen Bestimmungen“ über Arbeitskräfte aus den besetzten Gebieten im Osten von 1942. Bundesarchiv; abgerufen am 27. Mai 2015.
- vgl. Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutz der Wehrkraft des Deutschen Volkes
- Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich befindlichen Ostarbeiter und -arbeiterinnen vom 19. Juni 1944 (RGBl. I, 147).
- Quelle und Zitat aus: Alexander Dallin: Deutsche Herrschaft in Russland 1941–1945. Königstein 1981 (unv. Nachdruck von 1958), ISBN 3-7610-7242-2, S.?
- Oliver Rathkolb: Zwangsarbeiter in der Industrie. In: Bernhard Chiari [u. a.]: Die deutsche Kriegsgesellschaft 1939 bis 1945 – Ausbeutung, Deutungen, Ausgrenzung. Im Auftrag des MGFA hrsg. von Jörg Echternkamp. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 2005, Bd. 9/2, ISBN 978-3-421-06528-5, S. 697 f.