Deutsche Umsiedlungs-Treuhand
Die Deutsche Umsiedlungs-Treuhand GmbH (DUT) wurde am 3. November 1939 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet.[1] Ihre Aufgabe war es, Umsiedler vermögensrechtlich zu betreuen und Kredite gewähren. Sie erfüllte damit Teilaufgaben im Plan, alle Volksdeutschen, die in Süd- und Osteuropa lebten, im Großdeutschen Reich zu konzentrieren. Die DUT arbeitete eng unter anderem mit der von Heinrich Himmler gegründeten „Volksdeutschen Mittelstelle“ (VOMI) zusammen.[2]
Organisation
Die DUT unterstand dem von Heinrich Himmler geleiteten Reichskommissariat für die Festigung deutschen Volkstums.[3] Heinrich Bredenbreuker war von Herbst 1939 bis 1943 Direktor der DUT.[4] Ihm zur Seite stand bis zum Kriegsende als zweiter Direktor Kurt Kleinschmidt. Der Geschäftsbericht 1940 wies folgende Aufsichtsratsmitglieder aus und dokumentiert damit das Verhältnis zu SS und Partei sowie den Behördencharakter[5] im privatrechtlichen Mantel:
- Vorsitzender: Wilhelm Keppler, SS-Gruppenführer, Staatssekretär im Auswärtigen Amt
- Ulrich Greifelt, SS-Brigadeführer, Chef der Dienststelle des Reichsführers SS als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums
- George Christians, stellvertretender Leiter des Außenhandels-Amtes der Auslandsorganisation der NSDAP
In § 8 des Gesellschaftsvertrags heißt es zudem: „Jede Wahl zum Aufsichtsrat wird erst dann wirksam, wenn die Zustimmung des Reichsführers SS vorliegt.“
Niederlassungen der DUT befanden sich in Posen, Litzmannstadt (Gepäckzentrale), Danzig, Lublin und Kattowitz.
Vorgehen
Ungefähr 600.000 aus den baltischen Staaten, Polen, Frankreich, Südtirol und der Sowjetunion stammende Deutsche wurden in Gebiete umgesiedelt, die von den deutschen Behörden nach der Besetzung Polens in das Reich eingegliedert worden waren.
Die Haupttreuhandstelle Ost beschlagnahmte in Zusammenarbeit mit der SS auf Grundlage der sogenannten Polen-Vermögens-Verordnung[6] Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe sowie Grundvermögen, die Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates in den Reichsgauen Danzig-Westpreußen und Wartheland gehörten, um den als deutsch deklarierten Siedlern die Ansiedlung zu ermöglichen. Millionen Menschen wurden zwangsweise vertrieben, um Platz für diese deutschen Siedler zu schaffen; dies wurde von der Umwandererzentralstelle organisiert. Die meisten Polen wurden zur Zwangsarbeit nach Deutschland gebracht, der Rest siedelte in das neugebildete Generalgouvernement über.
Mit der Verwaltung eines Teils der beschlagnahmten Güter im Reichsgau Danzig-Westpreußen wurde die Grundstücksgesellschaft für den Reichsgau Danzig-Westpreußen mbH beauftragt. Die DUT war in diesem Zusammenhang mit dem Verkauf der Güter an Volksdeutsche vom Reichsstatthalter beauftragt und für Grundstücksgeschäfte bevollmächtigt. Für den Kauf wurde "im Herkunftslande zurückgelassenes Vermögen" durch Ausgleichsbescheide angerechnet; ggf. erhielt die DUT eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld. Erwerbsnebenkosten wie Gerichtskosten, Schreibgebühren und die Grunderwerbssteuer wurden in der Regel erlassen,[7] Notargebühren waren auf 20 % reduziert. Der Weiterverkauf oder eine Verpachtung des erworbenen Grundbesitzes ohne Zustimmung des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums wurde für fünf Jahre bei Vertragsstrafe ausgeschlossen.
Zur Finanzierung der Operationen der DUT leitete die Deutsche Bank zusammen mit der Dresdner Bank ein Konsortium, das für die Umsiedlungsarbeiten dieser Organisation 100 Millionen Reichsmark zur Verfügung stellte.[3]
Aussiedlung aus Lettland Oktober 1939 bis Juni 1941
Die Umsiedlungs-Treuhand-AG (UTAG, lett.: Fiduciāra izceļošanas akciju sabiedrība) war gemäß dem deutsch-lettischen Umsiedlungsvertrag vom 30. Oktober 1939 zur Liquidation des von den Umsiedlern in Lettland zurückgelassenen Vermögens und zu ihrer Vertretung vor Behörden und Gerichten, formell als lettländische Aktiengesellschaft gegründet, tatsächlich war sie aber eine Unterorganisation der DUT. Die UTAG begann ihre Tätigkeit in Riga im November 1939 mit mehreren paritätisch besetzten deutsch-lettischen Kommissionen, deren eine sich auch über die mitzunehmenden oder zurückzulassenden Kulturgüter zu einigen hatte. Über das Grundvermögen schloss sie zum Teil Globalverträge mit der lettländischen Staatlichen Agrarbank und, über die DUT, mit der Kreditbank, welche die Grundstücke pauschal übernahmen. Die Abwicklungstätigkeit der UTAG wurde im Juni 1940 durch den Einmarsch der Roten Armee unterbrochen. Mit der UdSSR mussten neue Verträge geschlossen werden (1941).[8]
Literatur
- Dietrich André Loeber: Diktierte Option. Die Umsiedlung der Deutsch-Balten aus Estland und Lettland 1939–1941. Dokumentation. Sonderforschungsbereich „Skandinavien- u. Ostseeraumforschung“ an der Universität Kiel. Wachholtz, Neumünster 1972, ISBN 3-529-06142-5, S. 346 ff.
- Arveds Švābe (Red.): Latvju Enciklopēdija. Band 3: Piejavs – Žvīgule-Mača. Apgāds Trīs Zvaigznes, Stockholm 1955, S. 2539 (Nachdruck. Antēra, Riga 2005, ISBN 9984-719-37-5).
Siehe auch
- Generalplan Ost, die umfassende ideologische Grundlage für die DUT
- Option in Südtirol
Einzelnachweise
- Bundesarchiv, R 186/37 Sammlung Volkstum und Umsiedlung, 4 Deutsche Umsiedlungs-Treuhand-Gesellschaft: Schreiben des Staatssekretärs z. b. V. im Auswärtigen Amt Wilhelm Keppler an Himmler zur Gründung der DUT, 3. Nov. 1939
- Ingo Loose: Kredite für NS-Verbrechen. Die deutschen Kreditinstitute in Polen und die Ausraubung der polnischen und jüdischen Bevölkerung 1939–1945 (= Studien zur Zeitgeschichte. Bd. 75). Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-58331-1, S. 247, (Online verfügbar: hier).
- Der Wachsturm
- Peter Mantel: Betriebswirtschaftslehre und Nationalsozialismus, Springer, Berlin 2010, ISBN 9783834985156, S. 73
- BALTENDEUTSCHE. Moskau zahlte. In: Der Spiegel. Nr. 51, 1961 (online).
- eigentlich: Verordnung über die Behandlung von Vermögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates vom 17. September 1940, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt 1940, S. 1270–1286
- Runderlaß des Reichsministers für Finanzen und des Reichsministers des Innern vom 14. Mai 1940, Abschnitt A i 1 b, in: Reichssteuerblatt S. 534; Ausführungsverordnung des Reichsministers der Justiz vom 27. Mai 1940, in: Deutsche Justiz S. 623
- Baltische historische Kommission.