Liste der Nécropoles nationales in Frankreich
Die folgende Liste umfasst die 265 in Frankreich existierenden Nécropoles nationales, d. h. Kriegsgräberstätten unter Verwaltung des französischen Staates. Auf ihnen sind rund 740.000 Soldaten beerdigt, davon 240.000 in Beinhäusern. 88 Prozent der Toten stammen aus dem Ersten Weltkrieg.
Die nécropoles nationales wurden durch ein Gesetz vom 29. Dezember 1915 geschaffen, das vorsah, die sterblichen Überreste der Gefallenen (Morts pour la France) wenn möglich in dauerhaften Einzelgräbern zu bestatten, deren Erhalt Aufgabe des Staates ist und die sich auf ewig im Besitz des Staates befinden. Der Erste Weltkrieg war der erste Krieg, in dem Erkennungsmarken an französische Soldaten ausgegeben wurden, die ein solches Vorgehen erlaubten. Bis dahin wurden die Soldaten gewöhnlich in Gemeinschaftsgräbern bestattet. Der Anstoß zu dieser neuen Verfahrensweise ging von den Soldaten selbst aus, die ihre gefallenen Kameraden während des Krieges vorzugsweise in Einzelgräbern bestatteten. Nach dem Krieg wurden viele diese verstreut liegenden Einzelgräber von kleineren Friedhöfen auf die größeren nécropoles nationales verlegt. Für nicht identifizierbare Gefallene wurden Beinhäuser gebaut. Neben den 265 nécropoles nationales gibt es in Frankreich rund 2000 Gemeindefriedhöfe mit Gräbern von Kriegsgefallenen.
Aufsichtsbehörde der nécropoles nationales ist das im Verteidigungsministerium angesiedelte Secrétariat d'Etat aux anciens combattants et victimes de guerre. Die Liste basiert auf dem Stand, der durch die Verordnung vom 26. Mai 1993[1] vorgegeben ist.
Liste
Siehe auch
Weblinks
- Nécropoles auf cheminsdememoire.gouv.fr (vollständige Aufstellung, zusammen mit weiteren Kriegsgräberstätten in Frankreich und in Übersee)
- Annexes de l'Arrêté du 26 mai 1993 établissant la liste des nécropoles nationales et des cimetières militaires étrangers entretenus à perpétuité aux frais de l'État par le ministère des anciens combattants et victimes de guerre auf francegenweb.org (vollständige Liste)
Fußnoten
- Arrêté du 26 mai 1993 établissant la liste des nécropoles nationales et des cimetières militaires étrangers entretenus è perpétuité aux frais de l'Etat par le ministère des anciens combattants et victimes de guerre. In: JORF n°177 du 3 août 1993 page 10912. Die vollständige Liste ist im Anhang I enthalten, der auf francegenweb.org einzusehen ist (abgerufen am 8. Oktober 2016).