Fremdarbeiter
Fremdarbeiter ist eine Bezeichnung für Arbeitskräfte, die insbesondere seit Beginn der Industrialisierung aus dem Ausland zur Arbeit in ein Land gekommen sind. Grundsätzlich werden mit diesem Begriff zwei Gruppen bezeichnet:
- Arbeitsmigranten, die freiwillig in einem fremden Land arbeiten.
- Zwangsarbeiter, die gezwungen werden, im Krieg oder infolge eines Krieges in einem fremden Land zu arbeiten.
Einwanderer, die für immer aus einem anderen Land immigrieren, werden nicht als Fremdarbeiter bezeichnet, ebenso wenig Sklaven, die zur Arbeit aus einem anderen Land verschleppt wurden. In der Regel umfasst der Begriff auch keine Arbeitskräfte, die kurzfristig für einen bestimmten Auftrag im Ausland arbeiten, zum Beispiel zur Montage einer Industrieanlage.
Während der Begriff Fremdarbeiter durch seinen Gebrauch während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland negativ konnotiert ist, wird er in der Schweiz weiter neutral verwendet. In Deutschland wird er zumeist durch die Begriffe Arbeitsmigranten oder Wanderarbeiter ersetzt.
Geschichte und Verwendung des Begriffs
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts war der Begriff „Fremdarbeiter“ eine übliche Bezeichnung für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland. Während der Herrschaft des Nationalsozialismus wurden Ausländer im Zweiten Weltkrieg mit Gewalt zur Arbeit in und für Deutschland gezwungen. Es waren Millionen ausländische Arbeitskräfte, welche als „Zivilarbeiter“ aus ihren Heimatstaaten nach Deutschland deportiert wurden. Zwangsarbeiter aus Osteuropa, insbesondere aus der Sowjetunion, wurden im Sprachgebrauch des Nationalsozialismus meist als „Ostarbeiter“ bezeichnet. Nach dem Sturz Mussolinis und dem Übertritt Italiens zu den Alliierten kamen noch die sogenannten italienischen Militärinternierten hinzu.
Durch die Verwendung des Begriffs im Zusammenhang mit erzwungener Arbeit erhielt der Begriff negative Konnotationen. In Deutschland wurde der Begriff in bundesrepublikanischen Behörden und Medien bis in die 1970er Jahre verwendet[1], insbesondere mit Beginn der verstärkten Einwanderung ausländischer Arbeitnehmer in den 1960er Jahren, in der Umgangssprache aber nach dem Zweiten Weltkrieg zunehmend durch den Begriff „Gastarbeiter“ ersetzt. Inzwischen wird auch der Begriff Gastarbeiter nur noch selten bzw. nur für den historischen Kontext der Nachkriegszeit verwendet. Dies liegt vor allem daran, dass die Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften von der Bundesrepublik Deutschland mit dem Anwerbestopp 1973 eingestellt wurde, sich jedoch seither viele ehemalige Gastarbeiter dauerhaft in Deutschland niederließen.
In Nachkriegsösterreich wurde der NS-Begriff ebenfalls unkritisch übernommen, der Anfang der 1970er Jahre durch Gastarbeiter und später ausländischer Arbeitnehmer ersetzt wurde.[2] Als während des Nachkriegsbooms Arbeitskräfte knapp wurden, trat Österreich erst spät in die internationale Anwerbepolitik ein. 1962 durch einen Vertrag mit Spanien, 1964 mit der Türkei und 1965/66 mit Jugoslawien. Die Sozialpartner hatten zuvor im Raab-Olah-Abkommen, die Stabilität von Preisen und Löhnen, die Kontingentierung der Arbeitsmigration und die zeitliche Befristung (Rotation) in Anlehnung an die Saisonarbeitserfahrung vereinbart.[3]
In der Schweiz war offiziell der Begriff der Saisonniers üblich, also Arbeitskräfte, die saisonal in der Schweiz beschäftigt wurden. Im Sommer vorwiegend im Bauwesen, im Winter an den Ski- und Sesselliften der Wintersportorte. Ihre erleichterte Einstellung wurde im Saisonnierstatut von 1934 geregelt.
Literatur
- Lothar Elsner: Fremdarbeiterpolitik in Westdeutschland. Zur Lage und zum Kampf der ausländischen Arbeiter unter den Bedingungen des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems 1955-1968. Verlag Tribüne des FDGB der DDR, Berlin 1970, DNB (Habil.-Schrift, Univ. Rostock)
- Thomas Schiller: NS-Propaganda für den „Arbeitseinsatz“. Lagerzeitungen für Fremdarbeiter im zweiten Weltkrieg: Entstehung, Funktion, Rezeption und Bibliographie. LIT Verlag, Hamburg 1997, ISBN 3-8258-3411-5.
- Ulrich Herbert: Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches. Verlag Dietz 1986, ISBN 978-3801201081. Dissertation (Universität Essen) 1985. Neuausgabe (Taschenbuch) 1999, ISBN 978-3801250287.
Weblinks
- Andreas Heusler: Ausbeutung und Disziplinierung. Zur Rolle des Münchner Sondergerichts und der Stapoleitstelle München im Kontext der nationalsozialistischen Fremdarbeiterpolitik, in: forum historiae iuris, 15. Januar 1998. (Der Aufsatz kann auf dieser Website nicht direkt verlinkt werden, ist aber über die Chronologie der dort nachgewiesenen Publikationen anhand des Datums der Veröffentlichung auffindbar.)
Einzelnachweise
- Telepolis: Kein Blatt vorm Mund, 24. März 2006.
- Peter Payer: "Gehen Sie an die Arbeit". pdf, 2004, S. 2 f.
- Sylvia Hahn, Georg Stöger: 50 Jahre österreichisch-türkisches Anwerbeabkommen. S. 4 f.