Liste der Wappen im Landkreis Vorpommern-Rügen

Diese Liste beinhaltet a​lle in d​er Wikipedia gelisteten Wappen i​m Landkreis Vorpommern-Rügen i​n Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland). Aufgeführt s​ind die Wappen d​es Landkreises, seiner Städte u​nd Gemeinden.

Landkreis Vorpommern-Rügen und Vorgängerkreise

Landkreis Wappen Kommentare
Vorpommern-Rügen
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 7. März 2013 und unter der Nr. 345 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:

„Über blauem Schildfuß, d​arin ein schreitender r​ot gezungter goldener Greif m​it aufgeworfenem Schweif, gespalten v​orn in Gold e​in linksgewendeter, aufgerichteter, r​ot gezungter schwarzer Greif m​it aufgeworfenem Schweif, d​ie unteren Schwungfedern d​es Flügels silbern, hinten i​n Gold e​in aus schwebenden, offenen r​oten Stufengiebel a​us fünf Steinen wachsender, r​ot gekrönter, gezungter u​nd bewerter, doppelgeschweifter schwarzer Löwe. Dem Spalt aufgelegt zwischen d​en Fängen d​es Greifen u​nd den Pranken d​es Löwen, d​ie nicht berührend, e​in roter Schild m​it einer silbernen Pfeilspitze überhöht v​on einem silbernen Tatzenkreuz.“[1][2]

Nordvorpommern
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 3. Dezember 1997 und unter der Nr. 142 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:

„Gespalten v​on Blau u​nd Gold; v​orn ein n​ach links gewendeter goldener Greif m​it ausgeschlagener r​oter Zunge u​nd aufgeworfenen Schweif; hinten e​in schwarzer Greif m​it ausgeschlagener r​oter Zunge u​nd aufgeworfenem Schweif, d​ie beiden unteren Schwungfedern d​es Fluges silbern.“[3]

Rügen
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 18. Januar 1993 und unter der Nr. 68 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:

„Geteilt v​on Gold über Blau; o​ben ein r​ot gekrönter u​nd bewehrter schwarzer Löwe m​it Doppelschweif, d​er aus d​em im unteren Felde befindlichen, a​us fünf r​oten Steinen gebildeten Stufengiebel hervorwächst. Auf d​em Schild r​uht eine Volkskrone; s​ie besteht a​us einem m​it roten Steinen geschmückten goldenen Reifen, d​er mit fünf ornamentalen Blättern besetzt ist.“[4]

Ämter

Folgende Ämter führen k​ein eigenes Wappen u​nd keine eigene Flagge. Als Dienstsiegel führen s​ie das kleine Landessiegel

  • mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone:
  • mit dem Wappenbild des Landesteils Vorpommern, einem aufgerichteten Greifen mit aufgeworfenem Schweif:

Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen k​ein eigenes Wappen u​nd keine eigene Flagge. Als Dienstsiegel führen s​ie das kleine Landessiegel

  • mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone:
  • mit dem Wappenbild des Landesteils Vorpommern, einem aufgerichteten Greifen mit aufgeworfenem Schweif:
Stadt oder GemeindeWappenKommentare
Gemeinde
Ahrenshagen-Daskow
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 7. November 2002 und unter der Nr. 268 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Durch eine blaue Wellenleiste schräglinks geteilt; vorn in Gold ein rotgezungter, nach links schreitender schwarzer Greif, nach der Figur gelegt und die beiden unteren Schwungfedern der Flügel silbern; hinten in Silber ein hersehender roter Löwenkopf mit abgerissenem Halsfell.“[71]
Gemeinde
Altefähr
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 27. Mai 2003 und unter der Nr. 278 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Blau ein erhöhter, fünflätziger goldener Turnierkragen, darunter ein silbernes Boot mit zwei schräg gestellten Rudern.“[72]
Gemeinde
Ostseebad Baabe
Genehmigt ????. Aufgenommen in die Hauptsatzung mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 18. September 2014[73]:

„In Blau a​uf einem i​n zwei Reihen v​on Rot u​nd Silber geschachten Wellenschildfuß e​in riemenloses silbernes Wikingerboot m​it Segel.“[74]

Stadt
Bad Sülze
Genehmigt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg[-Schwerin], am 10. April 1858, bestätigt durch den Reichsstatthalter in Mecklenburg am 1. Oktober 1943 und unter der Nr. 128 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Gold über einem blau-silbernen Wellenschildfuß ein heraussehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone und geschlossenem Maul, beiderseits begleitet von je einer grünen Salzaster.“[75]

Das Wappen w​urde 1973 n​eu gezeichnet.

Stadt
Barth
Das Wappen mit dem bebarteten Mannskopf geht zurück auf ein Siegel aus dem Jahre 1404. Später kamen die drei Fische hinzu, das Oberwappen wurde 1992 ergänzt. Es ist unter der Nr. 2 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen und wurde im Jahre 2000 neu gezeichnet:
„Geteilt; oben in Silber ein hersehender braun behaarter und bebarteter Mannskopf; unten in Blau drei schrägrechte silberne Fische, balkenweise gestellt. Auf dem Schild ein blau-silbern bewulsteter Bügelhelm mit goldenem Halskleinod und blau-silbernen Decken, geschmückt mit fünf silbernen Straußenfedern.“[76]
Stadt
Bergen auf Rügen
Das Wappen geht zurück auf das Siegelbild des ältesten bekannten Stadtsiegels aus dem Jahre 1613, wurde 1998 neu gezeichnet und unter der Nr. 137 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Silber auf grünem Dreiberg ein roter Turm mit geschlossenem silbernen Tor, aus dessen Zinnen wachsend ein doppelschwänziger goldbewehrter und gekrönter schwarzer Löwe mit ausgeschlagener roter Zunge.“[77]
Gemeinde
Binz
Angenommen am 25. Januar 1928 und unter der Nr. 79 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Das Wappen zeigt in Gold zwei erniedrigte schwarze Wellenbalken; auf dem oberen schwimmt ein roter Kahn, aus dem ein zwiegeschwänzter schwarzer Löwe mit roter Krone, ausgeschlagener roter Zunge und roter Bewehrung wächst.“[78]
Gemeinde
Born
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 14. Februar 1992 und unter der Nr. 18 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Das Wappen hat die Form eines Schildes, das am unteren Rand gleichmäßig abgerundet ist. Es ist weiß und blau und ist schräg links geteilt. Das blaue obere Feld ist mit einer schmalen weißen Linie von der blauen Umrandung abgegrenzt und beinhaltet ein Heroldsbild. Es zeigt einen weißen Seeadler im Fluge, der nach links gerichtet ist und dessen Schwingen parallel zur Feldertrennlinie ausgeführt sind. Im weißen unteren rechten Feld befindet sich ein zweites Heroldsbild in Form einer Windrose (Gold/Blau), unterlegt mit einer blauen Kreislinie. Im Zentrum der Windrose ist ein roter Greif, aufrechtstehend und nach links gerichtet, dargestellt.“[79]
Gemeinde
Breege
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 25. August 1998 und unter der Nr. 169 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Von Silber und Blau durch Wellenschnitt geteilt; oben ein wachsender goldbewehrter roter Löwe; unten ein goldener Anker mit w.förmig verschlungenem goldenem Tau, beseitet von je einem goldenen Lindenblatt.“[80]
Gemeinde
Dranske
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 4. Juli 2011 und unter der Nr. 336 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Geteilt durch einen Wellenschnitt; oben in Silber ein schräglinks liegender Schlehdornzweig mit sechs grünen Blättern und vier blauen Beeren; unten in Blau ein silbernes Segelschiff mit zwei Masten und fünf Segeln.“[81]
Gemeinde
Dreschvitz
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 30. März 2010 und unter der Nr. 331 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Geteilt von einem blauen Wellenbalken; oben auf Silber zwei schräglinks liegende grüne Eichenzweige mit drei Blättern und einer grünen Eichel nebeneinander; unten auf Gold ein räderloser schwarzer Pflug.“[82]
Gemeinde
Eixen
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 26. Juni 2017 und unter der Nr. 363 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Über goldenem Wellenschildfuß, darin ein schwarzes Hirschgeweih mit Grind, in Blau eine bewurzelte goldene Eiche mit 9 goldenen Früchten, darauf in einem Herzschild in Grün ein goldener, silbern bewehrter Adler.“[83]
Stadt
Franzburg
Das Wappen wurde der Stadt vermutlich durch Herzog Bogislaw XIII. von Pommern-Barth bei der Stadtgründung 1587 verliehen und unter der Nr. 45 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Das Wappen zeigt in blau eine silberne Burg mit gezinntem kuppelbedachten Torbau, auf dem roten Kuppeldach ein niedriger Turm mit drei schwarzen Fenstern, einem Zinnenkranz und rotem Kuppeldach, zu beiden Seiten des Torbaus auf der Mauer je ein Turm mit zwei schwarzen Fenstern, einem Zinnkranz, alle Türme besteckt mit einem goldenem Kugelstabkreuz, über dem rechten Turm ein schwebender goldener Buchstabe F, über dem linken Turm ein schwebendes goldenes B; beide Buchstaben überhöht von einer goldenen Fürstenkrone, im offenen Tor ein aufgerichteter, Gold bewehrter roter Greif mit untergeschlagenem Schweif.“[84]
Stadt
Garz/Rügen
1994 von dem Sagarder Gerhard Koggelmann neu gezeichnet und unter der Nr. 34 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Blau eine betagleuchtete silberne Burg mit geöffnetem goldenen Tor, darin ein hochgezogenes goldenes Fallgitter, auf der Zinnenmauer ein breiter Zinnenturm zwischen zwei rotbedachten und bezinnten Kuppeltürmen; auf dem Mittelturm ein goldener Mast, daran eine silberne Kirchenfahne, die einen goldbewehrten roten Greifen zeigt.“[85]
Gemeinde
Gingst
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 15. Juli 1999 und unter der Nr. 192 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Gespalten von Grün und Gold; vorn ein gestürztes goldenes Schwert mit runden Parierstangenköpfen, an denen jeweils eine herabhängende goldene Waagschale befestigt ist; hinten ein pfahlweise gestelltes rotes Weberschiffchen, welches mit einer gestürzten und geöffneten roten Schere belegt ist“[86]
Gemeinde
Glowe
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern 2005:
„Geteilt durch eine fünfzinnige silbern umsäumte rote Leiste; oben in Grün ein schwebender silberner, am Giebel mit einer goldenen Krone belegter Sparren und unten in Blau ein sechsspeichiges goldenes Schiffssteuerrad.“[87][88]
Stadt
Grimmen
Festgelegt durch den Magistrat der Stadt Grimmen im Jahre 1865 und unter der Nr. 202 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Das Wappen der Stadt zeigt in Silber einen schwebenden, vierstufigen roten Mauergiebel, aus dem ein schwarzer Greif mit goldener Zunge und goldener Bewehrung aufwächst.“[89][90]
Gemeinde
Insel Hiddensee
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 29. Januar 1998 und unter der Nr. 141 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Gespalten; rechts in Blau ein nach links gewendetes goldenes Seepferdchen; links in Gold eine blaue Hausmarke, bestehend aus Sparrenkopfschaft, Mittelkreuzsprosse und erhöhter Mittelkreüzsprosse sowie einer vorderen Fußabstrebe.“[91]
Gemeinde
Kluis
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 17. Februar 1989 und unter der Nr. 8 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Grün ein silberner Wellenschrägbalken, belegt mit einem schwarzen Doppelhaken und begleitet: oben von einem goldbewehrten silbernen Rinderkopf, unten von einer schrägen goldenen Getreideähre.“[92]
Gemeinde
Löbnitz
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 29. April 1994 und unter der Nr. 31 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Gold ein grüner Schildfuß, belegt mit drei fächerförmig gestellten goldenen Ähren, und ein schwebendes rotes Haus, bestehend aus drei stufengiebelförmig angeordneten, von Türmen begrenzten Gebäudeteilen und einem von Türmen begrenzten Eingangsportal mit silberner Tür, die äußeren Gebäudeteile zeigen je zwei, der mittlere Gebäudeteil zeigt insgesamt neun (5:4) silberne Rundbogenfenster; auf dem mittleren Gebäudeteil schreitet ein silberner Storch mit rotem Schnabel, roten Stelzen und schwarzen Flügeldecken.“[93]
Gemeinde
Lohme
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 9. Juli 2001 und unter der Nr. 247 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Blau auf einem nach hinten abgeflachten silbernen Stein ein flugbereiter goldbewehrter silberner Schwan.“[94]
Stadt
Marlow
Bestätigt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg[-Schwerin], am 10. April 1858, im Jahre 2000 neu gezeichnet und unter der Nr. 213 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Das Wappen zeigt in Blau einen hersehenden schwarzen Stierkopf mit geschlossenem Maul und silbernen Hörnern, zwischen denen ein linksgewendeter, rot gezungter goldener Greif aufwächst.“[95]
Gemeinde
Niepars
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 2. März 2000 und unter der Nr. 205 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Blau mit den Stielen schräg gekreuzt ein silbernes Eichenblatt und eine gestielte silberne Eichel, die Kreuzung überdeckt von einem silbernen Hammer, darüber zwischen goldenen Ähren ein goldenes Schildchen, worin links oben ein grüner Halbkeil und rechts unten ein grüner steigender Halbkeil.“[96]
Gemeinde
Pantelitz
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern im September 2012 und unter der Nr. 343 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Unter blauem Wellenschildhaupt, darin eine goldene Rapsblüte, in Silber ein auffliegender goldenbewehrter Falke.“[97][98]
Gemeinde
Prohn
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 10. September 2001 und unter der Nr. 251 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Das Wappen zeigt in Gold eine erhöhte, stark eingebogene blaue Spitze, belegt mit einer silbernen Kogge; vorn ein nach links gewendeter, wachsender, rot gekrönter, bewehrter und gezungter schwarzer Löwe mit Doppelschweif; hinten eine gestürzte schwarze Pflugschar.“[99]
Stadt
Putbus
Genehmigt durch den Oberpräsidenten der Provinz Pommern am 9. Dezember 1938 und unter der Nr. 195 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Geteilt; oben in Rot, zwischen einem zwölfendigen Hirschgeweih mit Grind, ein silberner Schild, darin ein goldbewehrter roter Greifenkopf; unten Geschacht von Schwarz und Gold.“[100]
Gemeinde
Ralswiek
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 6. März 1999 und unter der Nr. 183 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Geteilt; oben in Silber ein nach links fahrendes rotes Schiff slawischer Bauart; unten in Grün ein mit der Öffnung nach rechts liegender silberner Becher mit oben liegendem Henkel.“[101]
Gemeinde
Rambin
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 17. Mai 1999 und unter der Nr. 187 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Blau ein goldener römischer Krieger mit silbernem Schild, das mit einem roten Kreuz bedeckt ist, und einem silbernen Schwert am Gürtel, auf einem silbernen springenden Pferd sitzend, mit einer silbernen Lanze einen geflügelten goldenen Drachen durchbohrend; im linken Obereck ein silberner Schild, darauf ein roter Äskulapstab mit rotgezungter schwarzer Schlange.“[102]
Gemeinde
Rappin
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 21. Mai 2007 und unter der Nr. 312 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Das Wappen zeigt in Silber eine erniedrigte, eingebogene blaue Spitze, belegt mit einem silbernen Seeblatt; vorn eine rote Rübe mit grünem Kraut und hinten ein mit der Spitze nach links eingebogenes rotes Gemshorn.“[103]
Bernsteinstadt
Ribnitz-Damgarten
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 27. Januar 1993 und unter der Nr. 64 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Gespalten; vorn in Silber ein hersehendes, rot gekleidetes, goldbehaartes, goldgekröntes Brustbild eines Mannes mit goldbesäumtem blauem Umhang, hinten in Blau ein aufgerichteter, rot gezungter goldener Greif.“[104]
Stadt
Richtenberg
Das Wappen geht zurück auf ein Siegelbild aus der Zeit um 1600[105] und wurde unter der Nr. 46 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Das Wappen zeigt in blau schwebend einen tagbeleuchteten silbernen Turm mit schindelgedecktem roten Spitzdach, goldenem Knauf, offenem Tor und zwei Fenstern.“[106]
Gemeinde
Saal
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 15. August 1995 und unter der Nr. 86 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Blau ein silberner, aus Brettern bestehender Kirchtturm mit einem nach unten stärker werdenden Sockel, einem Zeltdach und zwei schwarzen Fensteröffnungen, rechts von einer goldenen Ähre, hinten von einem aufgerichteten silbernen Fisch begleitet.“[107]
Gemeinde
Sagard
Beschlossen durch die Gemeindevertretung Sagard Ende 1988/Anfang 1989 und unter der Nr. 11 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Das Wappen zeigt in blau eine erniedrigte goldene Spitze, darin drei (1,2) blaue Bügelkronen. Darüber schwebt ein silberner Brunnentempel, der von je einer goldenen Getreideähre beseitet wird“[108]
Gemeinde
Samtens
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 19. September 2000 und unter der Nr. 225 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Geviert von Grün und Silber; schräggekreuzt eine gestürzte silberne Hacke mit nach außen weisendem Blatt und ein gestürzter grüner Schlüssel mit nach außen weisendem Bart, begleitet: oben von einer Glocke, unten von einem Zahnrad, beide in verwechselten Farben.“[109]
Stadt
Sassnitz
Angenommen 1959 durch die Stadtverordnetenversammlung Sassnitz, bestätigt durch Beschluss der Stadtvertretung Sassnitz vom 1. November 1994 und unter Nr. 17 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Das Wappen zeigt in Blau einen rot-silbern geteilten Leuchtturm mit silbernen Lichtstrahlen, der aus einer Lücke in der oberen Reihe einer roten, silbern eingefassten Ziegelmauer hervorkommt.“[110]
Gemeinde
Schaprode
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 9. November 1999 und unter Nr. 197 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Unter einem grünen Schildhaupt, darin zwei abgewendet liegende und mit den Halmen schräggekreuzte goldene Weizenähren, gespalten und fünfmal von Silber und Blau gegengeteilt; auf dem Spalt ein goldener Anker.“[111]
Gemeinde
Ostseebad Sellin
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 4. November 1997 und unter Nr. 144 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Geteilt; oben in Blau eine fliegende silberne Möwe; unten von Schwarz und Gold geschacht.“[112]
Gemeinde
Semlow
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 7. September 2001 und unter Nr. 250 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Silber ein blauer Wellenschrägbalken, belegt nach der Figur: oben mit einem goldenen Buchenblatt, unten mit einem goldenen Eichenblatt, begleitet: oben von einem aufwärts schreitenden, rot gezungten und rot bewehrten schwarzen Bären mit goldenem Halsband; unten von einem schräg gestellten schwarzen Pflug.“[113]
Hansestadt
Stralsund
Genehmigt durch den Oberpräsidenten der Provinz Pommern am 9. September 1938 und unter Nr. 67 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Das Stadtwappen zeigt auf rotem Grund einen aufrecht gestellten silbernen Pfeil, bestehend aus Schafttülle und den beiden Flügeln, mit einem silbernen Tatzenkreuz darüber.“

Details

Gemeinde
Trent
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 19. September 2000 und unter der Nr. 224 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In einem von Grün über Gold durch Wellenschnitt geteilten Schild ein Nesselblatt in verwechselten Farben, belegt: oben mit dem schwarzen Flugbild eines Seeadlers, unten mit einer von je einem goldenen Kastanienblatt beseiteten goldenen Pflugschar.“[114]
Stadt
Tribsees
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 20. Juni 2000 und unter der Nr. 210 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Silber eine rote Burg mit Zinnemauern und drei offenen Toren, zwei Seitentürmen mit Spitzdächern und Knäufen sowie einem gezinnten Mittelturm aus dem ein goldbewährter Roter Greif aufwächst, in den Fängen einen goldenen Fahnenstock mit einer dreilätzigen Lehnfahne haltend, die im goldenen Feld einen schreitenden, rotgezungten, blauen Löwen zeigt.“[115]
Gemeinde
Trinwillershagen
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 25. Februar 2011 und unter Nr. 335 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Rot schräg gekreuzt zwei silberne Hacken; bewinkelt oben von einem silbernen Hufeisen, beiderseits von goldenen Tulpenblüten, unten von einer silbernen Rübe.“[116]
Gemeinde
Ummanz
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2015:
„In Silber ein schräglinker blauer Wellenbalken begleitet: oben drei, zwei zu eins gestellte schwarze Hufeisen, unten zwei schräglinks liegende, verschlungene schwarze Angelhaken.“[117]
Gemeinde
Velgast
Angenommen von der Gemeindevertretung Velgast am 15. Dezember 2005, genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 29. Mai 2006:
„Schräglinks geteilt; oben in Blau an einer goldenen Pflugschiene 3 goldene Pflugschare balkenweise; unten in Silber ein schräglinks gestelltes grünes Stieleichenblatt.“[118][119]
Gemeinde
Wiek
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 12. Juni 2001 und unter den Nr. Nr. 224 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Geteilt; oben in Rot zwei schräg gekreuzte goldene Dreschflegel, die Kreuzung überdeckt von einem goldenen Bienenkorb; unten in Gold ein blaues Wikingerboot mit Segel.“[120]
Gemeinde
Ostseebad Wustrow
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 20. August 1997 und unter Nr. 134 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Blau eine silberne Brigg, begleitet oben rechts von einer strahlenden goldenen Sonne.“[121]
Gemeinde
Ostseeheilbad Zingst
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 19. September 2000 und unter der Nr. 225 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Halbgespalten und durch Wellenschnitt geteilt; vorn oben in Blau ein goldener Dreizack; hinten oben pfahlweise drei auffliegende schwarze Kraniche; unten in Gold ein roter Greif mit geöffnetem Schnabel, ausgeschlagener roter Zunge und goldener Bewehrung, in den Fängen einen silbernen Anker haltend“[122]

Ehemalige Städte und Gemeinden

Stadt oder GemeindeWappenKommentare
Brandshagen, Gemeinde
Sundhagen
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 13. April 1999 und unter der Nr. 185 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Das Wappen der Gemeinde ist von Silber und Blau geteilt; oben drei grüne Laubbäume balkenweise; unten ein silberner Fisch.“[123]

Zum 7. Juni 2009 schlossen s​ich die bisherigen Gemeinden Behnkendorf, Brandshagen, Horst, Kirchdorf, Miltzow, Reinberg u​nd Wilmshagen z​ur neugebildeten Gemeinde Sundhagen zusammen.

Damgarten, Stadt
Ribnitz-Damgarten
Genehmigt ????:
„In Silber ein hersehendes, rot gekleidetes, gold behaartes und gekröntes Brustbild eines Mannes mit goldbesäumtem blauem Umhang.“[124]

Zum 1. Juli 1950 wurden d​ie bisherigen Städte Ribnitz (in Mecklenburg) u​nd Damgarten (in Pommern) m​it der bisherigen Gemeinde Borg z​ur neugebildeten Stadt Ribnitz-Damgarten zusammengeschlossen.

Gager, Gemeinde
Mönchgut
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 16. Oktober 1998 und unter der Nr. 172 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Von Silber und Blau schräggeviert; 1: ein nach links gewendeter blauer Fisch; 2 und 3: ein silberner Schafsrumpf, in 2 nach links und in 3 nach rechts gewendet; 4: ein einmastiges blaues Sportsegelboot mit vollen Segeln, Ruder und Schwert.“[125]

Zum 1. Januar 2018 schlossen s​ich die bisherigen Gemeinden Gager, Middelhagen u​nd Thiessow z​ur neugebildeten Gemeinde Mönchgut zusammen.

Karnitz, Stadt
Garz/Rügen
Genehmigt ????:
„In Gold ein schwarzer Schrägbalken, belegt mit drei schräglinks liegenden goldenen Muscheln, begleitet nach der Figur: oben von einem roten Sensenblatt, unten von einer rechten roten Hirschstange.“[126]

Zum 1. Januar 2004 w​urde die bisherige Gemeinde Karnitz i​n die Stadt Garz/Rügen eingemeindet.

Middelhagen, Gemeinde
Mönchgut
Angenommen durch die Gemeindevertretung Middelhagen am 19. März 1987 und unter der Nr. 105 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Das Wappen zeigt: In einem von Silber über Rot geteilten Schild oben ein wachsender, goldbewerter roter Greif mit einem goldenen Abtsstab in den Fängen; unten ein goldenes Zelt, begleitet: rechts von einer goldenen Ähre und links von einem aufrechten silbernen Fisch.“[127]

Zum 1. Januar 2018 schlossen s​ich die bisherigen Gemeinden Gager, Middelhagen u​nd Thiessow z​ur neugebildeten Gemeinde Mönchgut zusammen.

Ribnitz, Stadt
Ribnitz-Damgarten
Genehmigt ????:
„In Blau ein aufgerichteter, rot gezungter goldener Greif.“[128]

Zum 1. Juli 1950 wurden d​ie bisherigen Städte Ribnitz (in Mecklenburg) u​nd Damgarten (in Pommern) m​it der bisherigen Gemeinde Borg z​ur neugebildeten Stadt Ribnitz-Damgarten zusammengeschlossen.

Thesenvitz, Stadt
Bergen auf Rügen
Angenommen von der Gemeindevertretung Thesenvitz Anfang 1989, genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 1989 und unter der Nr. 102 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Grün ein silberner Balken, belegt mit einem schwarzen Pflug.“[129][130]

Zum 1. Januar 2011 w​urde die bisherige Gemeinde Thesenvitz m​it den Ortsteilen Thesenvitz, Lipsitz, Ramitz u​nd Ramitz Siedlung i​n die Stadt Bergen a​uf Rügen eingemeindet.

Historische Wappen

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Landkreis Vorpommern-Rügen: Wappenbrief vom 7. März 2013
  2. § 2 Absatz 1 der Hauptsatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen
  3. § 2 Absatz 1 der Hauptsatzung des Landkreises Nordvorpommern
  4. § 2 Absatz 1 der Hauptsatzung des Landkreises Rügen
  5. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Ribnitz-Damgarten vom 6. Februar 2005. (PDF) Abgerufen am 11. Dezember 2019 (Lesefassung einschließlich der 6. Änderung vom 1. Juli 2014).
  6. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Altenpleen vom 19. Oktober 2007. Abgerufen am 14. Juli 2019 (Lesefassung einschließlich der 6. Änderung vom 7. Februar 2018).
  7. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Barth vom 10. Juli 2014. Abgerufen am 14. Juli 2019.
  8. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Bergen auf Rügen vom 20.09.2006 (einschließlich der Änderungssatzungen), abgedruckt in: Amtsbote des Amtes Bergen auf Rügen Nr. 02/2016. (PDF) 14. März 2016, abgerufen am 14. Juli 2019.
  9. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Darß/Fischland vom 25. November 2019. (PDF) Abgerufen am 11. Dezember 2019.
  10. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Franzburg-Richtenberg. Abgerufen am 14. Juli 2019 (Lesefassung einschließlich der 2. Änderungssatzung).
  11. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Miltzow vom 6. Februar 2013. (PDF) Abgerufen am 14. Juli 2019.
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  17. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop.
  18. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Dettmannsdorf vom 16. Februar 2012 (Lesefassung einschließlich der 6. Änderung vom 7. November 2018).
  19. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Dierhagen vom 4. Februar 2015.
  20. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Altenkirchen vom 20. November 2014.
  21. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Altenpleen vom 4. September 2007 (Lesefassung einschließlich der 4. Änderung vom 8. November 2016).
  22. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Buschvitz vom 23. September 2014.
  23. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Deyelsdorf vom 16. August 2012 (Lesefassung einschließlich der 2. Änderung vom 3. Dezember 2015).
  24. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Divitz-Spoldershagen vom 1. Juli 2014.
  25. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Altenpleen (Lesefassung einschließlich der 3. Änderung vom 15. November 2018).
  26. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst vom 12. November 2012.
  27. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Fuhlendorf vom 3. Juli 2014.
  28. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Glewitz (Lesefassung einschließlich der 2. Änderung vom 8. April 2017).
  29. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren vom 1. April 2010 (Lesefassung einschließlich der 5. Änderungssatzung).
  30. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Grammendorf vom 22. November 2018.
  31. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gransebieth vom 27. Februar 2012.
  32. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz (Lesefassung).
  33. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kordshagen vom 24. September 2012.
  34. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Mohrdorf vom 8. Oktober 2007 (Lesefassung einschließlich der 4. Änderung vom 26. Juni 2014).
  35. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gustow vom 1. September 2014.
  36. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hugoldsdorf vom 13. November 2018.
  37. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Jakobsdorf vom 20. August 2012.
  38. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Karnin vom 17. Juni 2014.
  39. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kenz-Küstrow vom 12. Juni 2014.
  40. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Klausdorf vom 26. September 2007 (Lesefassung einschließlich der 3. Änderung vom 15. Juli 2016).
  41. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kramerhof vom 24. Oktober 2007 (Lesefassung einschließlich der 6. Änderung vom 12. Januar 2016).
  42. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lancken-Granitz vom 20. März 2010 (Lesefassung einschließlich der 6. Änderung vom 12. Januar 2016).
  43. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lietzow vom 12. Januar 2015 (Lesefassung in der seit dem 17.11.2017 geltenden Fassung).
  44. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lindholz vom 13. Dezember 2012.
  45. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdershagen vom 23. Juni 2014.
  46. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüssow vom 22. August 2012.
  47. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz (Lesefassung einschließlich der 1. Änderung).
  48. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchgut vom 5. Januar 2018.
  49. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen vom 25. März 2015.
  50. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Papenhagen (Lesefassung einschließlich der 1. Änderung).
  51. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Parchtitz vom 11. Juli 2014 (Lesefassung in der seit dem 31.05.2017 geltenden Fassung).
  52. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Patzig vom 17. Juni 2014.
  53. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Poseritz vom 9. September 2014.
  54. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Preetz vom 11. September 2007 (Lesefassung einschließlich der 6. Änderung vom 5. April 2016).
  55. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Prerow vom 17. Januar 2013.
  56. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Pruchten vom 23. Juni 2014.
  57. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Putgarten vom 12. November 2014.
  58. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Schlemmin.
  59. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Sehlen vom 16. September 2014.
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  61. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Steinhagen vom 19. September 2012.
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  117. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ummanz. (PDF) 14. November 2016, abgerufen am 6. August 2019.
  118. Wappenbrief der Gemeinde Velgast auf Das Velgaster Wappen
  119. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Velgast. (PDF; 1,3 MB) 8. Juli 2017, abgerufen am 14. Juli 2019 (Lesefassung einschließlich der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Velgast).
  120. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wiek vom 7. Oktober 2014. (PDF) 7. Oktober 2014, abgerufen am 4. August 2019.
  121. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Wustrow. 20. März 2013, abgerufen am 4. August 2019 (Lesefassung).
  122. Die Beschreibung des Wappens in § 1 Absatz 3 der Hauptsatzung der Gemeinde - Ostseeheilbad Zingst. (PDF) Abgerufen am 4. August 2019 (Lesefassung einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 30. Oktober 2014). entspricht nicht durchgehend den heraldischen Gepflogenheiten.
  123. § 1 Absatz 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Brandshagen vom 23.08.2004 (Memento vom 14. Dezember 2007 im Internet Archive; PDF)
  124. .
  125. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Gager vom 17.12.2009 (Memento vom 12. Mai 2014 im Internet Archive)
  126. .
  127. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Middelhagen vom 5. Januar 2010 (Memento vom 31. Dezember 2017 im Internet Archive)
  128. .
  129. Thesenvitz. Heraldry of the world, 9. Dezember 2017, abgerufen am 2. August 2019.
  130. Abbildung des Wappens der ehemaligen Gemeinde Thesenvitz


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