Liste der Wappen im Landkreis Nordwestmecklenburg

Diese Liste beinhaltet a​lle in d​er Wikipedia gelisteten Wappen i​m Landkreis Nordwestmecklenburg i​n Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland). Aufgeführt s​ind die Wappen d​es Landkreises, seiner Städte u​nd Gemeinden.

Landkreis Nordwestmecklenburg

Landkreis Wappen Kommentare
Nordwestmecklenburg
Beschlossen vom Kreistag im Dezember 2011, genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 16. Februar 2012 und unter der Nr. 341 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:

„Gespalten; v​orn in Gold e​in halber hersehender, goldgekrönter schwarzer Stierkopf a​m Spalt m​it aufgerissenem r​oten Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener r​oter Zunge, i​n Spitzen abgerissenem Halsfell u​nd silbernen Hörnern; hinten i​n dreifach geteiltem Feld v​on Silber u​nd Rot, e​in Krummstab i​n verwechselten Farben.“[1]

Nordwestmecklenburg
1996–2011
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 1. Juli 1996 und unter der Nr. 116 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:

„Gespalten; v​orn in Gold a​m Spalt e​in halber herschauender schwarzer Stierkopf m​it silbernen Hörnern, goldener Krone, geöffnetem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener r​oter Zunge u​nd abgerissenem Halsfell, dessen Randung bogenförmig ausgeschnitten ist; hinten i​n Blau e​in stehender goldener Bischofsstab.“[2]

Mit d​er Kreisgebietsreform i​n Mecklenburg-Vorpommern a​m 4. September 2011 w​urde die bisher kreisfreie Stadt Wismar i​n den Kreis eingegliedert u​nd gleichzeitig Kreisstadt.
Details

Ämter

Folgende Ämter führen k​ein eigenes Wappen u​nd keine eigene Flagge. Als Dienstsiegel führen s​ie das kleine Landessiegel m​it dem Wappenbild d​es Landesteils Mecklenburg:

Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen k​ein eigenes Wappen u​nd keine eigene Flagge. Als Dienstsiegel führen s​ie das kleine Landessiegel m​it dem Wappenbild d​es Landesteils Mecklenburg:

Stadt oder Gemeinde Wappen Kommentare
Gemeinde
Bad Kleinen
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am ????:
„Geteilt durch einen Wellenschnitt; oben in Blau drei goldene Ähren balkenweise; unten in Gold ein grünes Flügelrad mit offenem Flug.“[38]
Gemeinde
Blowatz
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 11. November 1996 und unter der Nr. 117 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Durch Wellenschnitt von Gold über Blau geteilt; oben zwei aus der Teilungslinie wachsende schwarze Weiden mit grünem Laub nebeneinander; unten ein oberhalbes, springendes silbernes Pferd zwischen zwei goldenen Ähren.“[39]
Gemeinde
Boltenhagen
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 19. Mai 2014 und unter der Nr. 353 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Blau unter zwei schräg gekreuzten goldenen Rodehacken ein silbernes achtspeichiges Steuerrad, begleitet beiderseits oben von zwei goldenen Blättern des Ahorns.“[40]
Gemeinde
Brüsewitz
Der Wappenbrief wurde durch den Landesinnenminister am 18. Februar 2011[41] übergeben, das Wappen unter der Nr. 333 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Geteilt durch einen Wellenschnitt, oben in Gold ein roter Dreieckschild, darin eine silberne heraldische Lilie, unten in Blau ein goldener Vierpass mit Rapsblüten.“[42]
Gemeinde
Carlow
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern 2007:
„Das Wappen zeigt in Blau vorn einen rechten silbernen Wellenflankenpfahl, hinten einen aufgerichteten goldenen Bären, silberbewehrt, mit silbernem Halsband, mit silberner Schlinge.“[43]
Stadt
Dassow
Genehmigt durch das Mecklenburg-Schwerinsche Staatsministerium am 1. Oktober 1927 und unter der Nr. 176 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Silber auf grünem Boden eine rote Burg mit zwei spitzbedachten Zinnentürmen und einem offenen Tor, darin ein grüner Dornenstrauch.“[44]
Gemeinde
Dorf Mecklenburg
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 21. November 1991 und unter der Nr. 7 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Geteilt; oben in Rot eine silberne slawische Burg mit drei Türmen auf einem Wall; unten in Gold ein hersehender, goldgekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem roten Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in sieben Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern.“[45]
Stadt
Gadebusch
Genehmigt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg[-Schwerin], am 10. April 1858 und unter der Nr. 133 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Gold: rechts ein hersehender schwarzer Stierkopf mit goldener Krone, silbernen Hörnern, aufgerissenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge, silbernen Zähnen und abgerissenem Halsfell, das bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt, links ein lindenartiger grüner Baum.“[46]

(Das Wappen w​urde 1997 v​on dem Schweriner Heraldiker Heinz Kippnick n​eu gezeichnet.)

Gemeinde
Gägelow
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 4. November 1996 und unter der Nr. 116 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Blau eine goldene Spitze, belegt mit einer halben roten Spitze, darin eine zwölfblättrige goldene Rosette; oben rechts und links je ein goldener Felsbrocken.“[47]
Gemeinde
Glasin
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 10. Juli 2002 und unter der Nr. 265 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Rot eine aufrechte goldene Getreideähre mit acht Grannen, überhöht von einer silbernen heraldischen Lilie.“[48]
Gemeinde
Grambow
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 10. Juli 1998 und unter der Nr. 167 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Gold über grünem Wellenschildfuß die Flugbilder dreier (2:1) schwarzer Kraniche, der untere aufwärts, die oberen schräg nach innen gerichtet.“[49]
Stadt
Grevesmühlen
Das Wappen wurde 1897 festgelegt, ist unter der Nr. 77 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern eingetragen und wurde 1996 neugezeichnet:
„Im roten Schild ein goldenes Mühlrad, darauf ein hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, aufgerissenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell.“[50]
Gemeinde
Hohenkirchen
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 24. November 1999 der damaligen Gemeinde Gramkow, in Rechtsnachfolge fortgeführt:
„In Gold eine erhöhte, stark eingebogene blaue Spitze, belegt mit einem aus einem goldenen Nest wachsenden, gold beschnabelten silbernen Pelikan, der sich die Brust aufhackt, um seine drei sitzenden, gold beschnabelten silbernen Jungen zu nähren; oben von einem roten Anker mit w-förmig geschwungenen Seil; hinten sieben rote Kugeln (2:1:2:1:1).“[51]

Zum 1. Januar 2005 schlossen s​ich die bisherigen Gemeinden Groß Walmstorf u​nd Gramkow z​ur neugebildeten Gemeinde Hohenkirchen zusammen. Diese führt i​n Rechtsnachfolge d​as der Gemeinde Gramkow a​m 24. November 1999 d​urch den Innenminister v​on Mecklenburg-Vorpommern genehmigte Wappen fort.

Gemeinde
Insel Poel
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 16. September 1993 und unter der Nr. 175 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Der Schild durch einen goldenen Strichbalken geteilt; oben in Blau ein voll besegeltes silbernes Zeesboot; unten in Grün eine goldene Rapsblüte.“[52]
Gemeinde
Jesendorf
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2011:
„Geteilt, oben in Gold ein vierflammiges rotes Feuer, unten in Blau ein achtspeichiges goldenes Rad.“[53]
Gemeinde
Kalkhorst
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 25. März 2004[54] und unter der Nr. 235 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Blau auf dreimal von Silber und Blau wellenförmig geteilten Wappenschildfuß ein schwimmendes Boot, darüber zwei schräggekreuzte goldene Giebelbretter mit abgewandten Pferdeköpfen.“[54]

Zum 1. Januar 2004 schlossen s​ich die bisherigen Gemeinden Elmenhorst u​nd Kalkhorst z​ur neugebildeten Gemeinde Kalkhorst zusammen. Diese führt i​n Rechtsnachfolge d​as der damaligen Gemeinde Kalkhorst a​m 1. Februar 2001 genehmigte Wappen fort.

Stadt
Klütz
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 2. April 1997 und unter der Nr. 123 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Grün eine silberne Eule auf zwei schräggekreuzten, seitlich wachsenden, vierblättrigen goldenen Lindenzweigen sitzend, darüber zwei schräggekreuzte dreiblättrige goldene Lindenzweige.“[55]
Gemeinde
Lübow
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 10. Juli 1992 und unter der Nr. 62 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Geteilt; oben in Silber zwei sich überschneidende rote Rundbogen; unten in Rot ein liegender Lindenzweig mit einem hängenden Blatt.“[56]
Gemeinde
Lüdersdorf
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 10. Mai 2008 und unter der Nr. 317 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Durch einen silbernen Wellenpfahlfaden gespalten; vorn in Rot ein silbernes Hochkreuz, überhöht von einer goldenen Krone; hinten in Blau: oben neun (3:3:3) goldene Blüten, unten ein goldenes Zahnrad.“[57]
Gemeinde
Lützow
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 15. Dezember 2010 und unter der Nr. 334 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Unter grünem Wellenschildhaupt, darin zwei schräg gekreuzte goldene Schwerter, in Gold eine wachsende grüne Doppeleiche, belegt mit einem goldenen Schild, darin eine schräg gelegte viersprossige Sturmleiter.“[58]
Gemeinde
Metelsdorf
Genehmigt am 20. April 1999 durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und unter der Nr. 186 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Gespalten; vorn in Silber am Spalt ein halbes zehnspeichiges rotes Rad mit Nabe; hinten in Blau vier (1:2:1) silberne Wassertropfen.“[59]
Gemeinde
Neuburg
Am 22. Februar 2018[60] hat die Gemeindevertretung Neuburg die Annahme des nachstehend beschriebenen Wappens beschlossen, die der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern genehmigte. Die Urkunde dazu überreichte er der Bürgermeisterin Heidrun Teichmann am 28. Juli 2018[61]:
„In Silber, im Schildfuß im blauen Gewässer mittig ein nach rechts gekehrter silberner Fisch, darüber eine gewölbte goldene Steinbogenbrücke, über die sich eine ausladende rote Burg mit drei Türmen und jeweils fünf überstehenden Zinnen erhebt.“[62][61]
Stadt
Neukloster
Genehmigt am 16. August 1903 durch Friedrich Franz IV. (Mecklenburg), Großherzog von Mecklenburg [-Schwerin], und unter der Nr. 78 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Im gespaltenen Schilde vorn in Gold ein halber, hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, aufgerissenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell am Spalt; hinten in Rot ein schrägrechter silberner Äbtissinnenstab mit goldener Krümme, begleitet oben und unten von je einer silbernen Lilie.“[63]

(Das Wappen w​urde 1993 n​eu gezeichnet.)

Gemeinde
Pingelshagen
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2000 und unter der Nr. 227 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Gold ein rot gekleideter Bauer mit gegürtetem Wams, Stulpenstiefeln und Füßlingen, schwarzem Haar und Bart, in der rechten Hand eine gestürzte schwarze Rodehacke mit nach außen weisendem Blatt haltend.“[64]
Stadt
Rehna
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 2. Februar 1998 und unter der Nr. 125 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit goldener Krone, silbernen Hörnern, aufgerissenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, das bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt.“[65]

(Das 1997 n​eu gezeichnete Wappen w​urde ursprünglich genehmigt d​urch Friedrich Franz II., Großherzog v​on Mecklenburg[-Schwerin], a​m 10. April 1858.)

Gemeinde
Roggenstorf
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 20. Juni 2014 und unter der Nr. 354 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Grün aus einem aufgeschlagenen silbernen Buch wachsend drei fächerartig gestellte goldene Roggenähren mit Halmblättern.“[66]
Gemeinde
Schlagsdorf
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 2. Oktober 2009 und unter der Nr. 328 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Über blauem Schildfuß, darin zwei silberne Wellenleisten, gespalten; vorn in Gold ein grüner vierblättriger Lindenzweig; hinten in Rot ein silbernes Hochkreuz, überhöht von einer goldenen Krone.“[67][68]
Stadt
Schönberg
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 22. Oktober 1997 und unter der Nr. 139 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In einem von Blau über Gold und Rot geteilten Schild ein roter Herzschild, darin ein silbernes Hochkreuz, überhöht von einer goldenen Fürstenkrone.“[69]
Gemeinde
Selmsdorf
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 22. Oktober 1997 und unter der Nr. 136 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Gespalten von Rot und Gold; vorn ein silbernes Hochkreuz, überhöht von einer goldenen Fürstenkrone; hinten eine grüne Ähre.“[70]
Gemeinde
Testorf-Steinfort
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 1993 und unter der Nr. 48 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Der Schild durch einen blauen Wellenstrichbalken geteilt; oben in Gold drei balkenweise stehende Kastanienbäume mit grünem Laub, silbernen Blüten und schwarzem Stamm; unten in Grün das in Silber gekleidete Brustbild einer Jungfrau, beseitet von je einer vierblättrigen goldenen Rapsblüte mit rotem Butzen.“[71]
Gemeinde
Upahl
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 3. Januar 2007 und unter der Nr. 306 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Geteilt durch einen Flammenschnitt; oben in Blau eine silberne Kuh; begleitet beiderseits von je einem dreiblättrigen goldenen Kleeblatt; unten in Gold drei goldbeputzte rote Rosen mit grünen Kelchblättern balkenweise.“[72]
Stadt
Warin
Genehmigt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg[-Schwerin], am 10. April 1858 und unter der Nr. 170 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.:
„In Rot zwei schräggekreuzte silberne Bischofsstäbe mit abgekehrten goldenen Krümmen.“[73]
Hansestadt
Wismar
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am ????:
„Das Wappen der Hansestadt Wismar zeigt in Silber über blauem Wellenschildfuß, darin drei (2:1) silberne Fische, die oberen zugewendet, der untere nach links gekehrt, eine nach links schwimmende rote Kogge mit zwei silbernen Streifen längs der Deckslinie, goldbeschlagenem Ruder und goldenem Bugspriet; am Mast eine goldene Tatzenkreuzspritze, darunter eine nach links wehende, zweimal von Silber und Rot längsgestreifte Flagge, ein goldener Mastkorb und ein goldener Schild, dieser belegt mit einem herschauenden schwarzen Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, geöffnetem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, das bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt; auf dem Bug der Kogge eine nach links gekehrte widersehende natürliche Möwe.“[74]
Gemeinde
Zickhusen
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 12. Juni 2009 und unter der Nr. 324 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Halbgeteilt und gespalten. Vorne: oben in Rot ein silberner Ziegenkopf, unten in Gold zwei gekreuzte schwarze Torfspaten; hinten in Blau die Turmansicht einer silbernen klassizistischen Kirche mit drei betagleuchteten Rundfenster und offener Tür.“[75]
Gemeinde
Zierow
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 5. Januar 1998 und unter der Nr. 146 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Blau über silbernem Wellenschildfuß, darin fünf (3:2 gestellte) grüne Lindenblätter, ein springendes goldenes Pferd, oben links begleitet von einer sechsblättrigen silbernen Blüte mit sechzehnblättrigem Innenkranz.“[76]
Gemeinde
Zurow
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 16. Dezember 2002 und unter der Nr. 271 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Gespalten; vorn in Gold ein spitzbedachter roter Kirchturm mit drei (2 : 1) Spitzbogenfenstern, einer Luke und einer geschlossenen Spitzbogentür; hinten in Grün eine silberne Wellenleiste, begleitet: oben von einem goldenen Rad mit acht über die Felge ragenden Speichern, unten von einem goldenen Kleeblatt.“[77]

Ehemalige Städte und Gemeinden sowie historische Wappen

Stadt oder Gemeinde Wappen Kommentare
Damshagen,
Gemeinde Damshagen
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern 2005 der damaligen Gemeinde Damshagen:
„In dem durch einen Wellenschnitt geteilten Schild oben in Gold einen schreitenden schwarzen Stier; unten in Blau schräg gekreuzt: eine goldene Hacke und eine goldene Lanze, bewinkelt von vier goldenen Rüben.“[78]

Zum 7. Juni 2009 schlossen s​ich die bisherigen Gemeinden Damshagen u​nd Moor-Rolofshagen z​ur neugebildeten Gemeinde Damshagen zusammen. Der Gebrauch d​es Wappens endete z​u diesem Datum.

Gramkow,
Gemeinde
Hohenkirchen
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 24. November 1999 der damaligen Gemeinde Gramkow:
„In Gold eine erhöhte, stark eingebogene blaue Spitze, belegt mit einem aus einem goldenen Nest wachsenden, gold beschnabelten silbernen Pelikan, der sich die Brust aufhackt, um seine drei sitzenden, gold beschnabelten silbernen Jungen zu nähren; oben von einem roten Anker mit w-förmig geschwungenen Seil; hinten sieben rote Kugeln (2:1:2:1:1).“[51]

Zum 1. Januar 2005 schlossen s​ich die bisherigen Gemeinden Gramkow u​nd Groß Walmstorf z​ur neugebildeten Gemeinde Hohenkirchen zusammen. Diese führt i​n Rechtsnachfolge d​as der Gemeinde Gramkow a​m 24. November 1999 d​urch den Innenminister v​on Mecklenburg-Vorpommern genehmigte Wappen fort.

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. § 2 Absatz 1 der Hauptsatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 6. Dezember 2012.
  2. Lesefassung der Hauptsatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg, abgerufen 2008.
  3. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen vom 5. Juni 2018.
  4. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Gadebusch vom 22. April 2013.
  5. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Grevesmühlen-Land vom 1. Dezember 2014.
  6. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Klützer Winkel vom 31. Mai 2018.
  7. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Lützow-Lübstorf vom 15. Dezember 2011.
  8. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Neuburg vom 30. Mai 2017.
  9. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Neukloster-Warin vom 24. Mai 2016.
  10. § 2 der Hauptsatzung des Amtes Rehna vom 19. April 2013.
  11. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land vom 4. Januar 2016.
  12. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Meteln vom 19. Oktober 2016.
  13. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Barnekow vom 18. April 2012.
  14. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Benz vom 4. Juni 2012 einschließlich der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Benz vom 7. Januar 2015.
  15. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bernstorf vom 14. Januar 2015.
  16. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bibow vom 6. Januar 2005.
  17. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bobitz vom 27. März 2012.
  18. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Boiensdorf vom 5. Juni 2018.
  19. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Cramonshagen vom 26. Mai 2016.
  20. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Dalberg-Wendelstorf vom 13. Juni 2016.
  21. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Damshagen vom 6. Februar 2018.
  22. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gottesgabe vom 11. April 2016.
  23. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Stieten vom 20. März 2012.
  24. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohen Viecheln vom 20. März 2012.
  25. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hornstorf vom 10. April 2018.
  26. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Klein Trebbow vom 12. Mai 2016.
  27. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Krusenhagen vom 8. Mai 2018.
  28. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lübstorf vom 30. Oktober 2009.
  29. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Passee vom 7. Februar 2005.
  30. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Perlin vom 30. Oktober 2009.
  31. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Pokrent vom 1. April 2016.
  32. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Roduchelstorf vom 10. Dezember 2014.
  33. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Schildetal vom 12. Mai 2016.
  34. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Seehof vom 3. November 2009.
  35. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ventschow vom 18. April 2012.
  36. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Warnow vom 19. Januar 2015.
  37. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Züsow vom 16. November 2004.
  38. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Kleinen vom 27. März 2012.
  39. § 1 Absatz 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Blowatz vom 2. Mai 2018.
  40. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 6. Februar 2019.
  41. Amtsbote Lützow-Lübstorf 02/2011 vom 16. April 2011, Seite 5
  42. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Brüsewitz vom 25. April 2014.
  43. § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Carlow vom 28. März 2013.
  44. § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 18. November 2014 nach der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 4. Juli 2017.
  45. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg vom 15. März 2016.
  46. § 1 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Gadebusch vom 30. September 2010.
  47. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow vom 16. Oktober 2014.
  48. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Glasin vom 13. Dezember 2004.
  49. § 1 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Grambow vom 3. August 2016.
  50. § 2 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen vom 29. Oktober 2012 (PDF, 130.51k).
  51. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen vom 22. März 2018.
  52. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Insel Poel vom 13. Juni 2017.
  53. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Jesendorf vom 3. Dezember 2014.
  54. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kalkhorst vom 28. Dezember 2015 (PDF-Datei; 458,82 kB).
  55. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Klütz vom 22. Februar 2018 (PDF; (526.95 kB)).
  56. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Lübow vom 27. März 2012.
  57. § 1 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf vom 10. Dezember 2014.
  58. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Lützow vom 3. August 2016.
  59. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Metelsdorf vom 7. August 2018.
  60. Amt Neuburg: Protokoll der 35. Sitzung der Gemeindevertretung Neuburg am 22.02.2018
  61. Lübecker Nachrichten: Neuburg hat ein neues Wappen - Innenminister übergibt Genehmigung. 18:10 Uhr 28.07.2018
  62. § 1 Absatz 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Neuburg.
  63. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Neukloster vom 23. Oktober 2014.
  64. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Pingelshagen vom 7. Juli 2015.
  65. § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Rehna vom 14. Oktober 2014.
  66. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Roggenstorf vom 12. August 2014.
  67. § 3 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Schlagsdorf vom 28. Mai 2013.
  68. 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schlagsdorf vom 14. Januar 2010 (PDF-Datei; 56 kB).
  69. § 3 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 16. Januar 2015.
  70. § 2 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 23. Februar 2016.
  71. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort vom 29. April 2014.
  72. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Upahl vom 28. Dezember 2018.
  73. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Warin vom 31. Mai 2010.
  74. § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 16. Dezember 2016.
  75. § 1 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Zickhusen vom 15. März 2010.
  76. § 1 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Zierow vom 28. März 2018.
  77. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Zurow vom 10. Oktober 2014.
  78. .


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