Wappen Schleswig-Holsteins
Das Wappen Schleswig-Holsteins ist gespalten: Im heraldisch rechten Feld (also für den Betrachter links) befinden sich auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, übereinander schreitende Löwen. Die sog. Schleswigschen Löwen sind dem dänischen Wappen entnommen; Herzog Abel erhielt als jüngerer Königssohn ein reduziertes Wappen, das heute das Wappen des ehemaligen Herzogtums Südjütland bzw. Schleswig ist. Im heraldisch linken Feld befindet sich ein silbernes bzw. weißes Schild mit roter Borte – das Wappen der Schauenburger Territorialherren, dieses wird seit den Oldenburgern als holsteinisches Nesselblatt bezeichnet. Es ist ein altes Symbol, das von den Schauenburger Landesherren übernommen wurde (Grafen von Schauenburg und Holstein, Grafschaft Schaumburg, Schaumburg-Lippe). Dieses sog. Nesselblatt ist silbern auf rotem Grund. Graf Adolf IV., der Mönch wurde und eine Pilgerfahrt nach Rom durchführte, führte die drei Nägel in den Ecken zur Erinnerung an die Kreuzigung des Heilands, also Jesus von Nazareth, ein.
Geschichte
Graf Gerhard VI. von Holstein-Rendsburg vereinte 1395 auf seinem Siegel erstmals die Schleswiger Löwen mit dem holsteinischen Nesselblatt.[1] In der Mitte des 19. Jahrhunderts fanden Schleswig-Holstein-Wappen mit dem beigefügten Schriftzug: „Up ewig ungedeelt“ im Land Verbreitung.[2]
Im Gegensatz zu den normalen Schleswigschen Löwen, die auf den Kreis-/Stadtwappen nach links sehen (so zum Beispiel das Wappen von Flensburg), sehen die Löwen im Landeswappen heute nach rechts. Diese Neuausrichtung der Löwen geschah mit Beginn der Preußenherrschaft im Jahre 1864. Einer Anekdote zufolge soll Otto von Bismarck nach dem Deutsch-Dänischen Krieg angeordnet haben, dass die Löwen in Richtung des Nesselblattes schauen, da es „ungebührlich“ sei, dem anderen Landesteil sein Hinterteil entgegenzustrecken.[3][4]
Am 18. Januar 1957 beschloss das Land Schleswig-Holstein die aktuelle Fassung des Wappens in seinen Details sowie die Landesfahne mit den Farben blau-weiß-rot.[5][6] Die Farben der Landesfahne entstammen im Übrigen dem Wappen.[7]
- Siegel des Gerhard VI. von 1395
- Wappen der Provinz Schleswig-Holstein ab 1867
- Gedenkstein in Rahlstedt mit dem Wappen Schleswig-Holsteins und dem Schriftzug: „Up ewig ungedeelt“. Nach 1928 verwendet
- Schleswig-Holsteins Wappen und Flensburgs Wappen unter den Schwingen des heute entnazifizierten Reichsadlers an der Marinesportschule in Flensburg-Mürwik, wo sich im Mai 1945 die letzte Reichsregierung befand.
Landessymbol
Das Landeswappen darf nur von offiziellen Stellen verwendet werden. Jedoch hat die Landesregierung ein Wappenzeichen herausgegeben, das frei verwendbar ist (Jedermann-Wappen). Es hat einen unten abgerundeten Schild und eine vereinfachte Löwendarstellung.[8]
1885 fasste Theodor Storm das Wappen in Verse:[9]
Aus Schleswig-Holstein
Das Banner hoch! die weiße Nessel!
Und hoch das blaue Löwenpaar!
Sie sind des Hauses heilig Zeichen
Und unverletzlich immerdar.
Und wo wir festlich uns vereinen,
Die blauen Löwen halten Wacht;
Zu Kränzen winden wir die Nessel
In unsrer Buchen Blätterpracht.
Doch tret getrost auf unsre Schwelle,
Wer uns vertraut und wer getreu;
Nicht brennen wird die weiße Nessel
Und brüllen nicht der blaue Leu.
Das Banner hoch! das Sonnenleuchten
In seine freien Schwingen fällt;
Und daß es rauschend sich entfalte
Und sichtbarlich vor aller Welt.
Vereinigt noch durch manch Jahrhundert
Soll das Geschwisterwappen wehn –
Das Banner hoch! damit wir fühlen,
Daß wir auf eigner Erde stehn.
Einzelnachweise
- Eckardt Opitz: Schleswig-Holstein. Das Land und seine Geschichte. Hamburg 2008, S. 60 f.
- Eckardt Opitz: Schleswig-Holstein. Das Land und seine Geschichte. Hamburg 2008, S. 196.
- Schleswig-Holstein – Landeswappen, abgerufen am: 27. Dezember 2015.
- Schleswig-Holsteins Wappen. Eine Geschichte voller Wirrungen, abgerufen am: 27. Dezember 2015.
- Eckardt Opitz: Schleswig-Holstein. Das Land und seine Geschichte. Hamburg 2008, S. 237 und 239.
- Schleswig-Holstein – Landeswappen, abgerufen am: 27. Dezember 2015.
- Schleswig-Holsteins Wappen. Eine Geschichte voller Wirrungen, abgerufen am: 27. Dezember 2015.
- Vgl. OLG Schleswig Not 4/08 zur Abgrenzung von Dienstwappen und Jedermannwappen in: Schleswig-Holsteinische Anzeigen 2009, S. 162–164.
- textlog.de