Liste der Wappen im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Die Liste erfasst alphabetisch geordnet die Wappen der Städte und Gemeinden des Landkreises Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland) sowie der ehemals auf dem Kreisgebiet befindlichen, aufgelösten Landkreise.
Landkreis Ludwigslust-Parchim und Vorgängerkreise
Landkreis | Wappen | Kommentare |
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Ludwigslust-Parchim | Am 8. Mai 2014 hat der Kreistag Ludwigslust-Parchim die Annahme eines Wappens beschlossen, das von Heinz Kippnick entworfen wurde und mit Änderung der Hauptsatzung vom 27. Januar 2015 das offizielle Kreiswappen wurde:
„Gespalten und halb geteilt, vorn in Blau ein schreitender, golden bewehrter silberner Graureiher, hinten oben in Gold ein hersehender, golden gekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, unten in Rot zwei zusammengewachsene goldene Eichenblätter mit goldener Eichel.“[1] | |
Ludwigslust seit 1994 | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 7. Juni 1995:
„Geteilt durch einen Wellenschnitt von Rot und Silber; oben ein schreitendes goldenes Pferd; unten drei fächerförmig zusammengewachsene grüne Eichenblätter.“[2] | |
Parchim | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 20. Februar 1997:
„In Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern, geschlossenem Maul und einer goldenen Krone, von der drei kleeblattförmige Zinken sichtbar sind, ein rechtes blaues Schrägeck und ein linkes unteres blaues Schrägeck.“[3] | |
Ludwigslust 1991–1994 | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 14. Juni 1991:
„Zwischen einem von Blau über Silber geteilten Schildhaupt und einem von Silber über Rot geteilten Schildfuß in Grün die goldene Fassade eines Schlosses bestehend aus einem dreieinhalbgeschossigen Haupttrakt mit zwei Seitenrisaliten und einem höheren Mittelrisaliten, vor dem Mittelrisaliten ein von Säulen getragener Altan.“[4] | |
Schwerin 1991–1994 | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern 1991:
„In Blau eine von Rot und Gold geteilte Flanke, begleitet von einem silbernen Pferdekopf.“[5] |
Städte und Gemeinden
Folgende Gemeinden führen kein eigenes Wappen und keine eigene Flagge. Als Dienstsiegel führen sie das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg:
Stadt oder Gemeinde | Wappen | Kommentare |
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Gemeinde Alt Zachun | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 2. November 1992 und unter der Nr. 47 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: Das Wappen zeigt: „Geteilt von Rot über Gold; oben ein aufrecht schreitender, zwiegeschweifter, golden bekrönter und schwarz bewehrter goldener Löwe mit ausgeschlagener roten Zunge, rechts oben begleitet von einer silbernen Lilie; unten auf grünem Dreiberg einen Baumstumpf mit drei Trieben, von denen die beiden äußeren mit den Spitzen nach innen gebogen sind und sich im unteren Drittel des mittleren kreuzen.“[41] | |
Gemeinde Bandenitz | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 26. August 1998 und unter der Nr. 162 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Gespalten und halbgeteilt; vorn in Gold ein widersehender schwarzer Lindwurm; hinten oben in Silber ein roter Vogel; hinten unten in Rot ein aufgerichteter, linksgewendeter goldener Adlerfang.“[42] | |
Gemeinde Banzkow | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 2. August 2000 und unter der Nr. 220 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Grün über goldenem Wellenschildfuß eine goldene Holländerwindmühle, begleitet beidseitig von einem goldenen Lindenblatt.“[43] | |
Gemeinde Barnin | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern im Juli 2012: „In Gold über blauem Wellenschildfuß, darin ein silberner Fisch, ein schwarzer schreitender Hirsch.“[44] | |
Gemeinde Belsch | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 22. Juni 2009 und unter der Nr. 326 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Silber über goldenem nach oben gebogenem Schildfuß die wachsende rote Giebelfront eines niedersächsischen Bauernhauses mit schwarzem Fachwerk und schwarzen Giebelbrettern mit abgewendeten Pferdeköpfen.“[45] | |
Gemeinde Bobzin | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 14. August 1996 und unter der Nr. 108 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Gold ein blauer Stab; vorn ein rückschauender, rot bewehrter und rot gezungter schwarzer Lindwurm; hinten zwischen zwei grünen Kleeblättern eine grüne Weizenähre.“[46] | |
Stadt Boizenburg/Elbe | Das Wappen besteht in heutiger Form und Tingierung bereits seit dem 14. Jahrhundert,[47] bestätigt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg[-Schwerin], am 10. April 1858 und ist unter der Nr. 36 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Blau eine goldene Burg mit gezinnter Mauer und geöffneten Torflügeln; darüber ein Turm mit drei Fenstern und Kuppeldach, flankiert von Seitenflügeln mit je vier Fenstern und gegipfeltem Dach, beide Dächer mit einem Knopf besteckt.“[48] | |
Gemeinde Brenz | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 18. August 2003 und unter der Nr. 284 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Gespalten; vorn in Gold ein schwebender, spitzbedachter roter Burgturm slawischer Bauart mit offenem Tor; hinten in Blau zwei schräg gekreuzte goldene Getreideähren.“[49] | |
Gemeinde Bresegard bei Picher | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 12. März 1998 und unter der Nr. 158 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Silber auf rotem Hügel eine grüne Birke mit neun silbernen Früchten.“[50] | |
Stadt Brüel | Genehmigt am 10. April 1858 von Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg, festgelegt, 1991 neu gezeichnet und unter der Nr. 3 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.: „Das Wappen ist gespalten von Gold und Rot; vorn am Spalt ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern; hinten am Spalt ein halber, sechsstrahliger goldener Stern, darunter ein aus dem Spalt nach links wachsendes, gestieltes goldenes Dreiblatt.“[51] | |
Gemeinde Cambs | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 15. November 1996 und unter der Nr. 113 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Gespalten von Grün und Gold: vorn am Spalt eine halbe, bewurzelte, blattlose, goldene Eiche mit goldenen Früchten an den Zweigenden; hinten fünf blaue Fische pfahlweise übereinander.“[52] | |
Stadt Crivitz | Genehmigt am 10. April 1858 durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, im Jahre 2000 neu gezeichnet und unter der Nr. 215 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Silber ein roter Kleeblattbogen, darauf drei rote Kuppeltürme mit je drei Fenstern nebeneinander, der mittlere stärker und mit einem Tatzenkreuz, die äußeren mit einem Knauf; darunter ein von Rot und Gold geteilter Dreieckschild, beseitet von je einer roten Rose.“[53] | |
Gemeinde Dabel | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 19. Juni 2002 und unter der Nr. 264 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Gold eine rote Holländerwindmühle über einer erniedrigten blauen Wellenleiste, begleitet beiderseits und oben von je einem aufrechten Eichenblatt mit schwarzem Stiel, daran zwei blaue Früchte.“[54] | |
Gemeinde Dambeck | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 10. Juni 2016: „In Gold ein leicht erhöhter blauer Wellenleistenstab, begleitet oben von einem grünen dreiblättrigen Eichenzweig mit zwei grünen Eicheln, unten von einem roten Krebs.“[55] | |
Gemeinde Demen | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 8. August 2000 genehmigt und unter der Nr. 222 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Gold mit einem von Gold und Blau im Doppelwolkenschnitt geteilten Bord zwei schräggekreuzte, an den oberen Enden rot-golden brennende rote Baumstämme, bewinkelt von vier roten Kleeblättern.“[56] | |
Gemeinde Dobbertin | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 10. Juni 2002 und unter der Nr. 262 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Durch Wellenschnitt gespalten; vorn in Blau eine linksgewendete hersehende goldene Eule, auf einer Pflugschar sitzend; hinten in Gold ein aus dem unteren Schildrand hervorkommender, doppelhelmiger roter Kirchturm mit spitzbogigem offenem Tor und je zwei spitzbogigen betagleuchteten Fenstern und Schallöffnungen sowie einem schwarzen Kreuz auf jeder Helmspitze.“[57] | |
Stadt Dömitz | Genehmigt am 10. April 1858 von Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg, 1997 neu gezeichnet und unter der Nr. 55 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Silber ein sechsfach gezinntes rotes Stadttor mit geschlossenen nägelbeschlagenen silbernen Torflügeln, überragt von einem Turm mit einer fünffach gezinnten und beiderseits abgestrebten Platte.“[58] | |
Gemeinde Eldena | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2014:[59] „Über goldenem erniedrigten Wellenschildfuß in Blau ein silbernes widersehendes Osterlamm mit vierfach durchbrochenem goldenen Heiligenschein und mit dem angewinkelten rechten Vorderfuß ein goldenes Tatzenkreuz mit goldener dreilatziger Fahne haltend.“[60] | |
Gemeinde Gallin | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 13. Februar 2003 und unter der Nr. 276 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Grün eine silberne Spitze, belegt mit einer roten Kapelle mit zwei betagleuchteten quadratischen Fenstern, einem spitzbedachten Holzturm und einer offenen Tür; vorn eine schräg liegende silberne Pfeilspitze; hinten eine silberne Windrose, oben besteckt mit einer halben goldenen Lilie.“[61] | |
Gemeinde Gammelin | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 21. August 1997 und unter der Nr. 135 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Gespalten von Gold und Rot; vorn zwei grüne Hopfendoldenübereinander; hinten ein silbernes Kleeblatthochkreuz.“[62] → Details | |
Stadt Goldberg | Genehmigt am 10. April 1858 von Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg, festgelegt, 1998 neu gezeichnet und unter der Nr. 160 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Gold über einem grünen (Drei-)Berg, dessen Seiten(-hügel) mit je einem Kleeblatt besteckt sind; eine rote Zinnenmauer mit zwei gezinnten Seitentürmen, zwischen denen ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern und goldenen Krone schwebt; von der Krone sind fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken sichtbar.“[63] | |
Stadt Grabow | Genehmigt nach einer Wappenänderung durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 20. Juni 1991 und unter der Nr. 4 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Blau eine nach links gekehrte, gesichtige, goldene Mondsichel mit drei sechsstrahligen goldenen Sternen vor der Krümmung. Auf dem Schild ruht eine rote Mauerkrone, die aus einer gezinnten Mauer mit geschlossenem goldenen Spitzbogentor und drei Zinnentürmen besteht.“[64] | |
Gemeinde Granzin | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 28. Dezember 2000 und unter der Nr. 232 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Das Wappen zeigt in blau eine goldene Pferdebremse; zwischen deren gespreizten Schenkeln eine goldene Garbe.“[65] |
Ehemalige Städte und Gemeinden
Stadt oder Gemeinde | Wappen | Kommentare |
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Buchberg, Gemeinde Ganzlin | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 5. Juli 2006 und unter der Nr. 304 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Das Wappen zeigt in Rot über fünf fünfblättrigen silbernen Blüten mit grünen Butzen im Fünfpass gestellt einen laufenden goldenen Hirsch.“[108] Die am 13. Juni 2004 aus dem Zusammenschluss der bisherigen Gemeinden Gnevsdorf und Retzow neugebildete Gemeinde Buchberg schloss sich zum 25. Mai 2014 mit den bisherigen Gemeinden Ganzlin und Wendisch Priborn zur neugebildeten Gemeinde Ganzlin zusammen. | |
Garlitz, Stadt Lübtheen | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 25. Januar 2000 und unter der Nr. 203 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Das […] Wappen der Gemeinde Garlitz zeigt auf einem geteilten Schild oben in Silber einen grünen Eichenzweig, an dem fächerförmig und in wechselnder Reihenfolge drei Blätter und zwei Früchte befestigt sind, und unten in Rot ein silbernes Mühlrad mit vier Speichen und acht Schaufeln.“[109] → Details Am 13. Juni 2004 wurde das Amt Lübtheen – bestehend aus den bisherigen Gemeinden Garlitz, Gößlow, Jessenitz und der Stadt Lübtheen – aufgelöst und die drei Gemeinden in die nunmehr amtsfreie Stadt Lübtheen eingemeindet. | |
Glaisin, Stadt Ludwigslust | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 22. November 1996: „Unter einem grünen Schildhaupt, darin zwei schräg gekreuzte silberne Schreibfedern, in Silber unter einer schwebenden roten Burg mit Zinnenmauer, offenem Rundbogentor und einem Zinnenturm zwei an den Stielen schräg gekreuzte grüne Eichenblätter.“[110] → Details Zum 1. Januar 2005 wurde Glaisin in die Stadt Ludwigslust eingemeindet. | |
Godern, Gemeinde Pinnow | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 5. September 1997 und unter der Nr. 138 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Gold über rotem Schildfuß, darin ein unterhalbes, achtspeichiges goldenes Mühlrad, eine grüne Kastanie, beiderseits begleitet von einem roten Hufeisen mit sechs goldenen Nagellöchern.“[111] Zum 1. Januar 2012 wurde Godern in die Gemeinde Pinnow eingemeindet. | |
Karow, Stadt Plau am See | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 28. März 2003 und unter der Nr. 277 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Unter blauem Schildhaupt in Gold die gezinnte rote Stufengiebelfront einer Kirche mit acht (1:7) Spitzbogenfenstern, in der offenen Tür ein rotes Holzkreuz.“[112] Zum 1. Januar 2011 wurde Karow in die Stadt Plau am See eingemeindet. | |
Körchow, Stadt Wittenburg | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 9. Juni 1999 und unter der Nr. 191 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetrage: „In Rot eine eingebogene goldene Spitze, worin ein roter Kirchturm mit Rundfenster, geschlossener Rundbogenforte und Walmdach sowie schwarzem Kreuz; vorn eine goldene Korngarbe; hinten ein goldener Pferderumpf.“[113] Zum 25. Mai 2014 wurde Körchow in die Stadt Wittenburg eingemeindet. | |
Marnitz, Gemeinde Ruhner Berge | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 14. April 2000 und unter der Nr. 206 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Gold über blauem Schildfuß, darin fünf (3 : 2) goldene Kugeln, ein schreitender, den linken Vorderfuß anhebender schwarzer Stier.“[114] Zum 1. Januar 2019 schlossen sich die bisherigen Gemeinden Marnitz, Suckow und Tessenow zur neugebildeten Gemeinde Ruhner Berge zusammen. | |
Retgendorf, Gemeinde Dobin am See | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 9. November 1995: „Gespalten; vorn in Blau zwei links gewendete silberne Sperlinge übereinander; hinten in Silber zwei springende blaue Fische übereinander.“[115] Zum 13. Juni 2004 schlossen sich die bisherigen Gemeinden Retgendorf und Rubow zur neugebildeten Gemeinde Dobin am See zusammen. | |
Retzow, Gemeinde Ganzlin | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 1. Juni 1999: „In Rot ein laufender goldener Hirsch, begleitet in den Oberecken und in der Schildfußstelle von einer fünfblättrigen silbernen Blüte mit grünen Butzen.“[116] Zum 13. Juni 2004 schlossen sich die bisherigen Gemeinden Gnevsdorf und Retzow zur neugebildeten Gemeinde Buchberg zusammen. Diese schloss sich zum 25. Mai 2014 mit den bisherigen Gemeinden Ganzlin und Wendisch Priborn zur neugebildeten Gemeinde Ganzlin zusammen. | |
Rubow, Gemeinde Dobin am See | Genehmigt ????: „Geteilt durch einen Tannenschnitt mit sieben Tannen; oben in Rot zwei zugewendete silberne Sperlinge; unten in Gold ein roter Dreiberg, belegt mit einem springenden silbernen Fisch.“[117] Zum 13. Juni 2004 schlossen sich die bisherigen Gemeinden Retgendorf und Rubow zur neugebildeten Gemeinde Dobin am See zusammen. | |
Rüterberg, Gemeinde Dömitz | Genehmigt ????: „In Grün auf goldenem Hügel, darin ein blauer Wellenfaden, ein golden gerüsteter Ritter mit Stechhelm, auf einem springenden, golden gehuften, gezäumten und gesattelten silbernen Pferd, in der rechten Hand ein goldenes Schwert und in der linken Hand die goldenen Zügel haltend.“[118] Am 13. Juni 2004 wurde Rüterberg in die Stadt Dömitz eingemeindet. | |
Suckow, Gemeinde Ruhner Berge | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 20. Juni 2000 und unter der Nr. 209 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Gold eine gewurzelte grüne Linde, der Stamm überdeckt mit einem springenden schwarzen Hund.“[119] Zum 1. Januar 2019 schlossen sich die bisherigen Gemeinden Marnitz, Suckow und Tessenow zur neugebildeten Gemeinde Ruhner Berge zusammen. | |
Tessenow, Gemeinde Ruhner Berge | Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2000 und unter der Nr. 226 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Das Wappen zeigt in Silber einen schräglinken blauen Wellenbalken, begleitet: vorn von einem vorderhalben, steigenden roten Einhorn, hinten von einer bauchigen roten Flasche.“[120] Zum 1. Januar 2019 schlossen sich die bisherigen Gemeinden Marnitz, Suckow und Tessenow zur neugebildeten Gemeinde Ruhner Berge zusammen. |
Historische Wappen
Einzelnachweise und Anmerkungen
- § 1 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (PDF; 191 kB).
- § 1 Absatz 3 der Hauptsatzung des Landkreis Ludwigslust (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 81 kB)
- § 1 Absatz 3 der Hauptsatzung des Landkreis Parchin $1 Abs. 3 (PDF; 41 kB)
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- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin (Lesefassung einschließlich der 6. Änderungssatzung vom 5. Mai 2017).
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Balow vom 24. Januar 2005 (Lesefassung, eingearbeitet die 5. Änderung vom 7. Februar 2017).
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bengerstorf vom 10. Dezember 2012.
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Besitz vom 6. Dezember 2012.
- § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenberg vom 12. Oktober 2004.
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Brahlstorf vom 26. Februar 2013.
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bresegard bei Eldena (Lesefassung einschließlich der 6. Änderungssatzung vom 13. Februar 2018).
- § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Brunow (Lesefassung, eingearbeitet die 1. bis 5. Änderung der Hauptsatzung).
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bülow vom 20. Dezember 2013.
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Dersenow vom 12. Dezember 2012.
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See vom 19. Mai 2010.
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Göhlen (Lesefassung einschließlich der 4. Änderungssatzung vom 21. Februar 2014).
- § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Gorlosen (Lesefassung).
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Gresse vom 13. Dezember 2012.
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Krams (Lesefassung einschließlich der 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 6. Oktober 2015).
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Laasch (Lesefassung einschließlich der 7. Änderungssatzung vom 6. März 2014).
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Hoort (Lesefassung einschließlich der 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 30. Juni 2016).
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Hülseburg (Lesefassung einschließlich der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 19. März 2015).
- § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kogel vom 21. August 2012.
- § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Kremmin (Lesefassung einschließlich der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 1. Juni 2017).
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüblow (Lesefassung einschließlich der 11. Änderungssatzung vom 23. November 2017).
- § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüttow-Valluhn vom 29. September 2015.
- § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Milow (Lesefassung einschließlich der 3. Änderungssatzung).
- § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Möllenbeck (Lesefassung einschließlich der 3. Änderungssatzung).
- § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Neu Gülze vom 3. Dezember 2012.
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Nostorf vom 4. Dezember 2012.
- § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Prislich (Lesefassung einschließlich der 7. Änderungssatzung).
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Teldau vom 25. Oktober 2012.
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Tessin b. Boizenburg vom 6. Dezember 2012.
- § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Vellahn vom 4. Dezember 2015.
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Warlitz vom 30. September 1999, in der Fassung der 6. Änderung vom 1. März 2013.
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Warlow vom 25. Mai 2007 (Lesefassung einschließlich der 5. Änderung vom 6. März 2014).
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wöbbelin vom 25. Mai 2007 (Lesefassung einschließlich der 9. Änderung vom 6. April 2017).
- § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ziegendorf vom 25. Juni 2014.
- § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Zierzow (Lesefassung einschließlich der 7. Änderungssatzung).
- § 2 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Zachun vom 30. September 1999, in der Fassung der 7. Änderung vom 19. März 2015 (PDF; 37 kB).
- § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung Gemeinde Bandenitz vom 29.10.2009, in der Fassung der 3. Änderung vom 19.03.2015 (PDF; 1,8 MB).
- § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Banzkow vom 5. Juni 2012.
- § 1 Absatz 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Barnin vom 12. Dezember 2013 (PDF; 46 kB, abgerufen am 29. März 2019).
- § 2 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Belsch (Lesefassung einschließlich der 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 19. März 2015).
- § 2 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bobzin (Lesefassung einschließlich der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 19. März 2015).
- Erwin Günther: Kommunalflaggen in Mecklenburg-Vorpommern (1)
- § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe vom 2. April 2012.
- § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Brenz vom 25. Juni 2014 (PDF; 435 kB).
- § 2 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bresegard bei Picher (Lesefassung einschließlich der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 27. März 2015).
- § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Brüel vom 24. Oktober 2014.
- § 2 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Cambs vom 5. September 2016.
- § 1 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. vom 13. Oktober 2014.
- § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Dabel vom 13. August 2014.
- § 2 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Dambeck (Lesefassung, eingearbeitet 1. bis 8. Änderung).
- § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Demen vom 24. März 2010.
- § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Dobbertin vom 27. Februar 2012 (PDF; 36 kB).
- § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Dömitz (PDF; 30 kB).
- Presseportal: IM-MV: Eldena führt ehemaliges Klostersiegel als Gemeindewappen/ Innenminister übergibt Wappenbrief vom 13.05.2014 – 17:00 Uhr
- § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Eldena (Lesefassung, PDF).
- § 2 Absatz 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Gallin vom 2. September 2008.
- § 2 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Gammelin (Lesefassung einschließlich der 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 20. März 2015).
- § 1 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Goldberg (Lesefassung; PDF; 118 kB).
- § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Grabow (Lesefassung mit eingearbeiteter 2. Änderungssatzung vom 12.09.2017).
- § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Granzin vom 15. Januar 2010..
- Hagenow: „In Rot das Brustbild eines hersehenden Bischofs mit natürlicher Gesichtsfarbe, silbernem Haar, rotverzierter goldener Bischofsmütze und goldenem Gewand.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (Memento des Originals vom 7. Mai 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 84 kB).
- Holthusen: „Gespalten; vorn in Gold ein roter Äbtissinnenstab; hinten in Blau drei goldene Lindenblätter mit Früchten pfahlweise.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 195 kB).
- Karstädt: „In Rot ein schreitender, den linken Vorderfuß anhebender goldener Stier, darüber ein abnehmender gesichteter goldener Halbmond.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 114 kB).
- Kirch Jesar: „In Gold über blauem Wellenschildfuß mit silbernem Fisch eine rote Kirche.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 37 kB).
- Kobrow: „Über blauem Wellenschildfuß von Gold und Grün gespalten; vorn eine grüne ausgerissene Klette, hinten eine goldene ausgerissene Fichte.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (Memento des Originals vom 16. Januar 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 86,4 kB).
- Kuhstorf: „In Gold eine schräglinke blaue Wellenleiste; begleitet nach der Figur: oben von einem dreiblättrigen grünen Eichenzweig mit zwei Früchten; unten von einem schwarzen Pflug.“ Hauptsatzung, § 2 (PDF; 175 kB).
- Leezen: „In Gold ein blauer Balken, begleitet: oben von einem aus zwei Tragsteinen und einem Deckstein bestehenden roten Steingrab, unten von fünf (3:2) roten Pflugscharen.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (Memento des Originals vom 7. Mai 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 838 kB).
- Lübesse: „Geteilt von Gold und Rot; oben ein betagleuchteter roter Marstall mit Satteldach, sechs balkenweise angeordneten Rundbogenfenstern und einer Tür im Mittelteil sowie je zwei rechteckigen und zwei Rundbogenfenstern (2 : 2 gestellt) in den Seitenteilen; unten ein springender goldener Hase.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 192 kB).
- Lübtheen: „Gespalten, vorn in Rot schräggekreuzt ein silberner Schlägel und ein silbernes Eisen, hinten in Silber auf halbem grünen Hügel ein halbe grüne Tanne am Spalt, an deren Stamm ein aufgerichteter roter Löwe.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 77 kB).
- Lübz: „In Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, aufgerissenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, dessen Enden bogenförmig ausgeschnitten sind und somit 7 Spitzen zeigen sowie einer goldenen Krone, von der 5, abwechselnd mit Blattornamenten und Perlen besteckte Zinken sichtbar sind. Der Stierkopf wird beseitet von 2 roten sechsstrahligen Sternen.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 1 (PDF; 46 kB).
- Ludwigslust: „Gespalten von Gold und Blau; vorn am Spalt ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, offenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell; hinten am Spalt ein halber grüner Rosenstock mit einer halben roten Rose auf grünem Grund, oben von einem silbernen Johanniter- (Malteser-) Kreuz, unten von einem aufgerichteten goldenen Adlerfang beseitet.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (Memento des Originals vom 7. Mai 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 123 kB).
- Malliß: „Geteilt; oben in Rot schräggekreuzt ein silberner Schlägel und ein silbernes Eisen; unten in Silber ein grünes Eichenblatt mit zwei Früchten.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 105 kB).
- Moraas: „Gespalten; vorn in Gold ein widersehender schwarzer Lindwurm; hinten in Rot ein halbes silbernes Malteserkreuz am Spalt.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 1 (PDF; 98 kB).
- Muchow: „In Gold zwei schräg gekreuzte blaue Sensenblätter mit der Schneide nach außen, darüber eine rote Fliege mit goldenen Flügeln.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 99 kB).
- Neustadt-Glewe: „In Rot das schwebende Brustbild eines Mannes in natürlicher Gesichtsfarbe mit silbernem Haar und Bart, am Hals ein blauer Gewandsaum, golden besäumt und mit fünf goldenen Röschen belegt, beseitet von zwei aufrechten goldenen Schlüsseln mit abgewendeten Bärten.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 4,4 MB).
- Pampow: „In Rot ein silberner Stabbalken, begleitet: oben von drei goldenen Rohrkolben balkenweise, unten von einem goldenen Pferdekopf.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 3 (PDF; 310 kB).
- Parchim: „In rotem Schild ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern, um die je drei goldene Binden geschlungen sind und eine goldene Krone, die fünf, abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken zeigt; zwischen den Hörnern, aus dem Stierkopf aufwachsend, die vierendigen Stangen eines goldenen Hirschgeweihs. Der Stierkopf ist beseitet: in Höhe des Kronenreifs von zwei sechsstrahligen goldenen Sternen, darunter von zwei, mit den Blättern schräg nach außen gekehrten grünen Kleestängeln.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (Memento des Originals vom 7. Mai 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 61 kB).
- Pätow-Steegen: „In Gold zwischen zwei ausgebogenen grünen Schräg-Unterecken eine blaue Schildfußstelle; auf den Schräg-Unterecken ein verbindender blauer Stabbalken, oben begleitet von einem linksgewendeten schwarzen Pflug.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 41 kB).
- Picher: „In Grün unter überhöhter silberner Damhirschschaufel fächerförmig eine schräggestellte silberne Ähre und ein schräglinks gestellter silberner Hammer.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 1 (PDF; 36 kB).
- Pinnow: „In Gold auf grünem Hügel stehend das rot behaarte und bebartete blau gekleidete Petermännchen mit blauem Hut nebst silberner Feder, mit silberner Halskrause, silbernem Besatz und silbernen Ärmelstulpen, rotem Gürtel, silbern gespornten roten Stulpenstiefeln, in beiden Händen (je) eine silberne Stelze haltend.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (Memento des Originals vom 15. Januar 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 1,1 MB).
- Plate: „In von Rot und Gold schräglinks geteiltem Schild eine leicht gewölbte Brücke mit rechts und links je einem kleinen und in der Mitte einem großen Durchlass in verwechselten Farben.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 637 kB).
- Plau am See: „In Gold ein rotes, auf einem Sockel stehendes Stadttor mit 5 Zinnen, an jeder Seite desselben eine bogenförmige Ausladung mit je zwei Zinnen, in der Toröffnung ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern, geschlossenem Maul und einer goldenen Krone, die fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken zeigt (Richenbergischer Stierkopf).“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 588 kB).
- Pritzier: „In Grün eine schräg liegende silberne Armbrustfibel, begleitet beidseitig von je einer silbernen gold besamten Apfelblüte.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 39 kB).
- Raben Steinfeld: „In Gold zwischen zwei blauen Flankenpfahlfäden drei schwarze Steine, auf dem mittleren, größeren Stein ein goldbewehrter, flugbereiter schwarzer Rabe.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 278 kB).
- Rastow: „Geteilt; oben in Rot ein silbernes Malteserkreuz; unten in Gold zwei aufgerichtete rote Hirschstangen mit abgewendeten Enden.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (Memento des Originals vom 24. Dezember 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 124 kB).
- Redefin: „In Rot über goldenem Schildfuß ein springendes goldenes Pferd mit aufgerichtetem Schweif.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 1 (PDF; 37 kB).
- Schwanheide: "In Rot über zwei schräg gekreuzten goldenen Heidekrautzweigen mit silbernen Blüten ein flugbereiter, goldbewehrter silberner Schwan." Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 3,4 MB).
- Siggelkow: „In Gold eine schräglinke blaue Wellenleiste, begleitet: vorn von einer auf einem schwarzen Astende sitzenden roten Eule, hinten von einer in der bauchigen Mitte profilierten roten Urne mit zwei Henkeln.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (Memento des Originals vom 7. Mai 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 35 kB).
- Spornitz: „In Grün, zwei schräggekreuzte goldene Giebelbretter mit abgewendeten Pferdeköpfen, begleitet von sieben bordweise gestellten silbernen Steinen.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (Memento des Originals vom 7. Mai 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 2,4 MB).
- Sternberg: „Gespalten von Gold und Rot; vorn am Spalt ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern und goldener Krone, hinten am Spalt ein halber achtstrahliger Stern.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (Memento des Originals vom 28. August 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 352 kB).
- Stolpe: „In Rot zwei schräg gekreuzte goldene Ähren, begleitet beiderseits und unten von je einem sechsspeichigen goldenen Rad.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (Memento des Originals vom 7. Mai 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 6,7 MB).
- Stralendorf: „Gespalten; vorn in Gold drei rote, schräg liegende Pfeile pfahlweise; hinten in rot über einem goldenen Jagdhorn mit goldenem Tragriemen, eine goldene Rapsblüte“. Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 22 kB).
- Strohkirchen: „Geteilt durch einen erniedrigten, wellenförmigen goldenen Leistenstab; oben in Rot eine goldene Giebelseite eines niedersächsischen Bauernhauses mit schwarzen Fachwerk und schwarzen Giebelbrettern mit abgewendeten Pferdeköpfen, unten in Grün ein unterhalbes, achtspeichiges, achtschaufeliges goldenes Mühlrad.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 144 kB).
- Sülstorf: „In Rot ein goldener Lindenzweig mit drei Blättern, im linken Obereck ein silbernes Malteserkreuz.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 192 kB).
- Techentin: „In Rot zwei schräggekreuzte goldene Krummstäbe, begleitet: oben von einer goldenen Fürstenkrone, unten von einem silbernen Schildchen, darin ein schwarzer Doppeladler.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 30 kB).
- Toddin: „Geteilt von Rot und Gold; oben ein schräglinks liegendes Eichenblatt mit drei Eicheln an einem nach rechtshin abzweigenden Stiel, alles silbern; unten eine blaue Kornblumenblüte an einem blauen Stielende.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (Memento des Originals vom 7. Mai 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 41 kB).
- Uelitz: „In Rot ein rot-silbern geschachteter Schräglinksbalken, begleitet: oben von einem goldenen Wetterhahn, unten von einem goldenen Flügelkreuz einer Windmühle.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (Memento des Originals vom 1. Januar 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 181 kB).
- Wittenburg: „In Silber ein gezinntes rotes Stadttor mit offenem Tor, hohem schlanken, spitzbedachten und mit goldenem Knauf versehenen Mittelturm sowie fünffach gezinnten Seitentürmen, auf denen zwei zugewendete, golden bewehrte und rot gezungte schwarze Lindwürmer sitzen.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 3 (PDF; 3,7 MB).
- Wittenförden: „In Rot eine ausgerissene silberne Kopfweide mit drei beblätterten Zweigen, zwischen den beiden längeren äußeren Zweigen eine goldene Glocke.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 194 kB).
- Witzin: „In Blau eingezogene goldene Spitze, belegt mit einem blauen Mühlrad; vorn zwei gekreuzte goldene Giebelbretter mit nach außen gewendeten Pferdeköpfen; hinten ein aufrecht stehender mit der Krümme nach innen weisender goldener Abtstab.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 142 kB).
- Zapel: „In Grün ein goldbewehrter silberner Fischreiher mit angehobenem linken goldenen Ständer; begleitet in der rechten Oberecke von zwei goldenen Eicheln an einem schräg rechts gestellten goldenen Stiel, in der linken Oberecke von zwei goldenen Eicheln an einem schräg links gestellten goldenen Stiel.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 30 kB).
- Zarrentin: „Geteilt; oben in Blau zwei silberne Maränen übereinander; unten in Rot ein liegender goldener Äbtissinnenstab mit nach vorn und abwärts gerichteter Krümme.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 49 kB).
- § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Buchberg vom 11. Dezember 2006 (Memento vom 7. Mai 2014 im Internet Archive) (PDF; 35 kB).
- Stadt Lübtheen: Ortsteil der Stadt Lübtheen Garlitz
mit Abbildung des Wappens - Hans-Heinz Schütt: Auf Schild und Flagge: die Wappen und Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen. Produktionsbüro Tinus, Schwerin 2011, ISBN 978-3-9814380-0-0.
- § 2 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Godern (Memento vom 8. Oktober 2007 im Internet Archive) (PDF; 1,1 MB).
- § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Karow vom 12. Juli 2004, zitiert nach Gemeinde Karow auf kommunalflaggen.de.
- § 2 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Körchow vom 10. November 2011 (Memento vom 7. Mai 2014 im Internet Archive) (PDF; 28 kB)
- § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Marnitz vom 14. Oktober 2009 (Memento vom 7. Mai 2014 im Internet Archive)
- Hans-Heinz Schütt: Auf Schild und Flagge: die Wappen und Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen. Produktionsbüro Tinus, Schwerin 2011, ISBN 978-3-9814380-0-0.
- Hans-Heinz Schütt: Auf Schild und Flagge: die Wappen und Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen. Produktionsbüro Tinus, Schwerin 2011, ISBN 978-3-9814380-0-0.
- Hans-Heinz Schütt: Auf Schild und Flagge: die Wappen und Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen. Produktionsbüro Tinus, Schwerin 2011, ISBN 978-3-9814380-0-0, Seite 188.
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- § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Suckow vom 28. Oktober 2009 (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive)
- § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Tessenow vom 12. Oktober 2009 (Memento vom 7. Mai 2014 im Internet Archive)
- Hagenow bis 1996: „In Rot das Brustbild eines Bischofs mit goldener Mitra und goldenem rotverziertem Ornat.“
- Neustadt-Glewe 1973–1995: „Gespalten von Blau und Rot; darin die silbernen Konturen eines bärtigen Männerkopfes und zweier aufgerichteter Schlüssel zu dessen Seiten.“