Landeswappen von Rheinland-Pfalz
Das Landeswappen zählt ebenso wie die Landesflagge zu den Hoheitszeichen von Rheinland-Pfalz. Es wurde in Ausführung des Artikels 74 der Landesverfassung durch das Gesetz vom 10. Mai 1948 bestimmt. Der Entwurf stammt von Joseph Decku.[1]
Landeswappen
Beschreibung
Das Landeswappen hat die Form des heraldischen Rundschildes. Dieser ist durch eine aufsteigende eingebogene Spitze gespalten und zeigt im vorderen, silbernen Feld ein rotes durchgehendes Kreuz, im hinteren, roten Feld ein silbernes sechsspeichiges Rad und in der aufsteigenden schwarzen Spitze einen rot gekrönten und bewehrten goldenen Löwen. Das Wappen ist von einer goldenen Volkskrone (Weinlaub) überhöht.[2]
Bedeutung
Das Landeswappen zeigt die Symbole der früheren Kurfürstentümer Trier, Mainz und Pfalz im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation:
- den Pfälzer Löwen; ein goldener mit roter Krone besetzter Löwe, ist zuerst unter dem wittelsbachischen Pfalzgrafen Otto dem Erlauchten in dessen Reitersiegel von 1229 nachgewiesen. Es ist jedoch wahrscheinlich älter und geht mutmaßlich auf die von 1195 bis 1214 herrschenden welfischen Pfalzgrafen zurück.
- das rote Sankt-Georgs-Kreuz auf weißem bzw. silbernem Grund, bezeugtes Wahrzeichen des Erzbistums und Kurfürstentums Trier. Es erschien erstmals 1273 im Rücksiegel des Erzbischofs Heinrich II. und repräsentierte den Kurstaat bis zur Säkularisation 1803.
- sowie auf rotem Grund das silberne sechsspeichige Mainzer Rad des Erzbistums und Erzstifts Mainz, das ebenfalls seit dem 13. Jahrhundert im Siegel geführt wird.
Die Krone des Pfälzer Löwen ist auf den besonderen Rang der Bayernherzöge als „Pfalzgrafen bei Rhein“ zurückzuführen.
Die überhöhte Volkskrone fünf goldfarbener stilisierter Weinblätter verweist auf die Bedeutung des Weinbaus in Rheinland-Pfalz. Insgesamt sechs der 13 deutschen Weinbaugebiete für Qualitäts- und Prädikatswein liegen innerhalb der Landesgrenzen. Die Volkskrone ist kein monarchisches Symbol, sondern ein Sinnbild der Volkssouveränität.
Wappenzeichen
Das Wappenzeichen ist eine vereinfachte Darstellung des Landeswappens und darf ohne Genehmigung verwendet werden. Es darf jedoch nicht verändert werden.
Dem Wappenzeichen fehlen die Volkskrone, sowie die rote Krone und detaillierte schwarze Fellzeichnungen des Löwen. Hinzugefügt wurde dem Wappenzeichen im Hintergrund eine schräglinks gestreifte schwarz-rot-goldene Farbverläufe sowie ein schwarzer Kringel.
Bezug zum Landeswappen
Landeskommando Rheinland-Pfalz
Das Wappen des Landeskommandos Rheinland-Pfalz der Bundeswehr ähnelt stark dem Landeswappen, anstelle des Trierer Bistumskreuz befindet sich allerdings eine Abbildung der Trierer Porta Nigra, für das Mainzer Rad steht das Doppelrad in der Darstellung, wie es das Mainzer Stadtwappen bis 1992 zierte, die eingezogene Spitze ist erniedrigt und blau.
Wappenbeschreibung: „Gespalten von Silber und Rot durch eine erniedrigte eingezogene blaue Spitze, darin ein rot gekrönter, bezungter und bewehrter goldener Löwe, vorne ein schwarzes Abbild der Trierer Porta Nigra, hinten das silberne Mainzer Doppelrad.“ Wappenerklärung: Das dreigeteilte Wappen des Landeskommandos Rheinland-Pfalz zeigt die Trierer Porta Nigra als Zeichen dafür, dass das Kommando aus dem ehemaligen Verteidigungsbezirkskommando 42 in Trier hervorging. Das Mainzer Rad dient als Symbol für den heutigen Standort Mainz, der goldene Pfälzer Löwe weist auf das Land Rheinland-Pfalz hin. |
Bestandteile aus dem Landeswappen
Das Landeswappen auf Briefmarken
Weblinks
- www.rlp.de: Das Wappen von Rheinland-Pfalz
- Blätter zum Land – Landeswappen Rheinland-Pfalz, Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz (1999), als PDF-Version (549 kB)
- Informationen auf Englisch auf www.ngw.nl
Einzelnachweise
- Klemens Stadler: Deutsche Wappen. Bundesrepublik Deutschland, Band 2, Angelsachsen-Verlag, Bermen 1966, S. 4.
- § 2 Landesgesetz über die Hoheitszeichen des Landes Rheinland-Pfalz (Wappen- und Flaggengesetz).
- Das Wappen von Rheinland-Pfalz. Abgerufen am 1. März 2020.