Liste der Wappen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Diese Liste beinhaltet a​lle in d​er Wikipedia gelisteten Wappen i​m Landkreis Mecklenburgische Seenplatte i​n Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland). Aufgeführt s​ind die Wappen d​es Landkreises, seiner Vorgängerkreise, Städte u​nd Gemeinden.

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und Vorgängerkreise

Landkreis Wappen Kommentare
Mecklenburgische Seenplatte
Beschlossen vom Kreistag am 2. Dezember 2013, genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 11. März 2014:

„Gespaltet u​nd durch Wellenschnitt halbgeteilt; v​orn in Gold e​in halber hersehender Stierkopf a​m Spalt m​it geschlossenem Maul, ausgeschlagener r​oter Zunge m​it silbernem Horn; hinten o​ben in Silber e​in aufgerichteter golden bewehrter r​oter Greif m​it aufgeworfenem Schweif, u​nten in Blau sieben silberne Wellenfäden.“[1][2]

Demmin
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 8. Juni 1995:

„Halbgeteilt u​nd gespalten, v​on oben i​n Gold e​in hersehender schwarzer Stierkopf m​it geschlossenem Maul, ausgeschlagener r​oter Zunge u​nd silbernen Hörnern, a​uf der Stirn e​ine goldene Fürstenkrone, v​on der fünf abwechselnd m​it Lilien u​nd Perlen besteckte Zinken sichtbar sind, hinten i​n Blau e​ine schwebende, gezinnte silberne Burg m​it geöffnetem begattertem Tor u​nd einem Zinnenturm, dessen Spitzdach m​it einer Lilie bekrönt i​st und dessen d​rei Geschosse m​it je d​rei betagleuchteten Fenstern versehen sind, v​on unten geteilt: o​ben in Rot e​in wachsender silberner Greif, u​nten von Gold u​nd Blau geschacht.“[3]

Mecklenburg-Strelitz
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 8. Juni 1995:

„Das Wappen zeigt, gespalten u​nd halbgeteilt; v​orn in Blau e​ine gezinnte silberne Mauer m​it einem spitzbedachten Zinnenturm; hinten o​ben in Gold e​in hersehender schwarzer Stierkopf m​it geöffnetem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener r​oter Zunge, silbernen Hörnern u​nd abgerissenem Halsfell, dessen Randung bogenförmig ausgeschnitten i​st und sieben Spitzen zeigt; hinten u​nten in Rot e​in silbernes Malteserkreuz.“[4]

Müritz
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 25. März 1995:

„Über e​inem vierfach gezinnten r​oten Mauerschildfuß m​it offenem Tor, d​arin silbergewelltes blaues Wasser, v​on Gold u​nd Blau gespalten; v​orn ein hersehender schwarzer Stierkopf m​it silbernen Hörnern, geschlossenem Maul, ausgeschlagener r​oter Zunge u​nd goldener Krone, d​ie fünf abwechselnd m​it Lilien u​nd Perlen besteckte Zinken zeigt; hinten e​in silberner Fischadler m​it geschlossenem Flug u​nd einem silbernen Fisch i​n den Fängen.“[5]

NeubrandenburgGenehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern ????:

„Schräg geteilt d​urch eine n​ach links verbreiterte, o​ben silbern besäumte b​laue Wellenleiste; o​ben in Rot e​in aus d​em linken Obereck hervorgehender silberner rechter Frauenarm, bekleidet m​it einem silbernen Puffärmel u​nd einer u​m den Unterarm gebundene silberne Schleife, zwischen Daumen u​nd Zeigefinger e​inen dimantbesetzten goldenen Ring haltend; u​nten in Gold e​in schwebendes r​otes Stadttor m​it offenem Spitzbogentor, fünfstufigem Giebel, fünf betagleuchteten Spitzbogenfenstern balkenweise u​nd zwei spitzbedachten Seitentürmen m​it je e​inem schwarzen Spitzbogenfenster.“

Ämter

Folgende Ämter führen k​ein eigenes Wappen u​nd keine eigene Flagge. Als Dienstsiegel führen s​ie das kleine Landessiegel

  • mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone:
  • mit dem Wappenbild des Landesteils Vorpommern, einem aufgerichteten Greifen mit aufgeworfenem Schweif:

Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen k​ein eigenes Wappen u​nd keine eigene Flagge. Als Dienstsiegel führen s​ie das kleine Landessiegel

  • mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone:
  • mit dem Wappenbild des Landesteils Vorpommern, einem aufgerichteten Greifen mit aufgeworfenem Schweif:
Stadt oder GemeindeWappenKommentare
Gemeinde
Alt Schwerin,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 12. Mai 2006 und unter der Nr. 300 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„“[112]
Stadt
Altentreptow,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am ???? und unter der Nr. 25 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Silber auf grünem Rasen eine rote Burg mit breitem, spitzbedachtem und gezinntem Torgebäude und zwei spitzbedachten und gezinnten Türmen; die Dächer besteckt mit goldenen Windfahnen; das Dach des Torgebäudes erklimmt links ein roter Greif mit goldener Bewehrung. Im Schildfuß fließen drei silberne Bäche, vereint durch das offene Tor der Burg.“[113]

(Das Wappen w​urde 1996 n​eu gezeichnet.)

Gemeinde
Ankershagen,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 11. Juni 2002:
„In Gold eine blaue Wellenleiste, begleitet: oben von fünf grünen Eichenblättern (2:3 gestellt), unten von einem roten gotischen Schild, belegt mit einem goldenen Anker.“[114]
Gemeinde
Basedow,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 30. Januar 1998 und unter der Nr. 150 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Rot ein silberner linksgewendeter schwarzbeiniger Hahn mit schwarzem Schnabel und zwei schwarzen Federn im Schwanz.“[115]
Stadt
Burg Stargard,
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 21. November 2003 und unter der Nr. 214 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Silber ein goldbewehrter roter Adler.“[116]
Gemeinde
Carpin,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 13. August 2013 und unter der Nr. 348 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Geteilt durch einen goldenen Schräglinksbalken, belegt mit sechs grünen Buchenblättern, oben in Rot ein schräg fliegender silberner Seeadler mit ausgebreiteten Flügeln, unten in Blau ein silberner Karpfen.“[117]
Gemeinde
Cölpin,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 14. August 2007 und unter der Nr. 316 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Rot auf erniedrigtem blauen Wellenschildfuß, darin ein silberner Wellenfaden, einen schwimmenden, golden beschnabelten silbernen Schwan, überhöht von drei goldenen Deckelbechern balkenweise.“[118]
Stadt
Dargun,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am ???? und unter der Nr. ? der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Halb gespalten und geteilt; oben: vorn in Gold ein hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem roten Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in sieben Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern; hinten in Silber ein aufgerichteter, gold bewehrter roter Greif; unten in Blau ein liegender goldener Abtstab.“[119]
Gemeinde
Datzetal,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 14. August 2003:
„In Gold ein blauer Wellenschrägfaden, begleitet: oben von einer roten Rose, unten von einem sechsspeichigen, zwölfschaufligen roten Mühlrad.“[120]
Stadt
Demmin,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 31. Januar 2001 und unter der Nr. ? der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Gold eine gezinnte rote Burg mit einem größeren geöffneten, schwarz begatterten Mitteltor und zwei kleineren offenen Seitentoren, zwei spitzbedachten und mit je einer halben silbernen Lilie besteckten Zinnentürmen, deren zwei Geschosse mit je drei betagleuchteten Fenstern versehen sind; zwischen den Türmen schwebt ein rechts gelehnter Schild: in Silber ein aufgerichteter, goldbewehrter roter Greif; auf dem Schild ein goldgekrönter blauer Spangenhelm mit rot-silbernen Decken und einem natürlichen Pfauenfederbusch.“[121]
Gemeinde
Feldberger Seenlandschaft,
2013 genehmigte der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, das nachstehend beschriebene Wappen zu führen, das zuvor schon bis 1999 die damalige Stadt Feldberg führte:[122]
„Über blauem Schildfuß, darin drei silberne Wellen übereinander, in Silber aus der Schildteilung wachsend eine rote Mauer mit einem torlosen gezinnten roten Burgturm mit schwarzem rechteckigen Fenster zwischen zwei Mauerzinnen.“[123]
Gemeinde
Fincken,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am ???? und unter der Nr. ? der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Gold eine rote Rundscheune mit flachem schwarzen Kegeldach, schwarzem Fachwerk im oberen Mauerteil und einem geschlossenen schwarzen Tor zwischen zwei kleinen schwarzen Rundbogenfenstern im unteren Mauerteil; darunter drei (2:1) schreitende blaue Finken mit je einem goldenen Auge.“[124]
Stadt
Friedland,
Das 1997 neugezeichnete Wappen wurde unter der Nr. 129 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Silber ein doppelter roter Mauerbogen, der im Schnittpunkt unten in eine Lilie ausläuft, mit drei roten Türmen, von denen der mittlere eine durch Streben gestützte Mauerplatte mit fünf Zinnen trägt, die niedrigen Seitentürme je ein Fenster und je eine Mauerplatte mit vier Zinnen haben; darunter die Brustbilder zweier blauer Geharnischter mit goldener Helmspange und goldenem Gurt, der zur Rechten in der rechten Hand ein silbernes Schwert mit goldenem Griff und in der linken Hand eine goldene Lanze mit silberner Spitze, der zur Linken in der rechten Hand ein silbernes Schwert mit goldenem Griff und in der linken Hand eine goldene Fahnenstange mit silberner Spitze und einer quergestreiften rot-silbernen Fahne, zwischen den Geharnischten ein gotischer Schild, darin in Silber ein roter Adler.“[125]
Gemeinde
Gielow,
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 3. Juli 2003 und unter der Nr. 279 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Grün ein gestürztes goldenes Hufeisen mit acht grünen Nagellöchern; zwischen den Stollen ein goldener Abtsstab mit abgebrochenem Schaft.“[126]
Gemeinde
Göhren-Lebbin,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 22. Februar 2000 und unter der Nr. 204 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Gespalten; vorn in Rot ein silberner Schlüssel mit nach außen gewendetem Bart; hinten in Gold ein schwebender blauer Turm mit geschweifter Haube und goldenem Knauf, zwei betagleuchteten Rundbogenfenstern und einem schwarzen Eulenloch im oberen Turmsegment.“[127]
Gemeinde
Grabowhöfe,
Wappen und Flagge der damaligen Gemeinde Vielist genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 30. März 2007 und unter der Nr. 310 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen, in Rechtsnachfolge fortgeführt:
„Unter blauem Schildhaupt, darin ein silbernes Segelflugzeug in Frontansicht, in Gold ein rotes Zahnrad, belegt mit einer goldenen Ähre.“[128]
Gemeinde
Ivenack,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2017 und unter der Nr. 362 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Gold, belegt mit einem Schrägeck, darin ein silberner linksgewendeter Pferdekopf, eine grüne bewurzelte Eiche mit fünf grünen Früchten, eine rot-silberne in zwei Reihen geschachte erniedrigte Leiste überdeckend.“[129][130]
Gemeinde
Jabel,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 25. November 2009 und unter der Nr. 329 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Über blauem Schildfuß, darin drei goldene Wellenfäden, gespalten: Vorn in Gold ein aus dem rechten Schildrand hervorbrechender, links gewendeter, silbern gehörnter, schwarzer Wisentkopf, hinten in Gold ein halber roter Apfelbaum am Spalt mit grünen Blättern und drei roten Früchten.“[131]
Gemeinde
Kargow,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 18. April 2005 und unter der Nr. 295 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Blau ein goldener Adlerkopf über zwei schräggekreuzten goldenen Ähren.“[132]
Gemeinde
Klink,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 10. November 2003 und unter der Nr. … der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Wellenförmig gespalten; vorn in Blau ein nach links schreitender goldener Fischreiher; hinten in Gold ein schwebender, spitzbedachter roter Turm mit vier Fenstern übereinander.“[133]
Gemeinde
Kummerow,
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern 2014 und unter der Nr. … der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Über blauem erniedrigten Wellenschildfuß in Gold ein nach links zwei Blätter und dazwischen eine Traube treibender roter Weinstock, begleitet rechts von zwei roten Hasenköpfen.“[134]
Stadt
Malchin,
Das 1994 neu gezeichnete Wappen wurde genehmigt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg[-Schwerin], am 10. April 1858 und unter der Nr. 50 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Gold zwischen zwei schwebenden roten Türmen mit je vierfach gezinnter, beiderseits abgestützter Platte und sieben (1:2:2:2) betagleuchteten Fenstern, ein hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern, überhöht von einem roten Tatzenkreuz.“[135]
Stadt
Malchow,
Genehmigt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg[-Schwerin], am 10. April 1858 und unter der Nr. 76 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Blau eine goldene Mauer mit zwei Türmen mit bogenförmigen Stützen, Zinnenkränzen, Spitzdächern und Knäufen; zwischen den Türmen oben ein goldenes Herz, darunter ein silberner Vogelkopf, der im Schnabel einen goldenen Ring mit silbernem Stein hält.“[136]
Stadt
Mirow,
Das 1997 neu gezeichnete Wappen wurde genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Strelitz am 12. Februar 1921 und unter der Nr. 148 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
Das Wappen zeigt: „halbgespalten und geteilt von Rot, Silber und Gold, vorn oben ein silbernes Johanniter-(Malteser-) Kreuz, hinten oben einen schräg links stehenden grünen Palmenzweig, unter einem hersehenden schwarzen Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, aufgerissenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenen Halsfell, das bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt.“[137]
Gemeinde
Möllenhagen,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 30. Januar 2003 und unter der Nr. ? der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Gespalten; vorn in Rot ein goldener links gewendeter Flügel; hinten in Gold zwei schräg gekreuzte blaue Rodehacken, überhöht von einem blauen Mühlenstein.“[138]
Kreisstadt
Neubrandenburg,
Das Wappen wurde am 11. Mai 1966 durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bestätigt, 1994 neu gezeichnet und unter der Nr. 40 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Das Wappen zeigt auf silbernem Schild ein rotes zweipfortiges, spitzbogiges Stadttor, bekrönt durch sechs Zinnen und zwei Spitztürme, zwischen denen ein blauer Kübelhelm mit rotem Adlerfluge steht.“[139]
Stadt
Neukalen,
Genehmigt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg[-Schwerin], am 10. April 1858 und unter der Nr. 131 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Das Wappen zeigt als Sinnbild für die Peenestadt Neukalen auf silbernem Grund ein rotes Stadttor, bestehend aus zwei gezinnten Seitentürmen und einer runden Wölbung, auf welcher ein breiter Turm mit Zinnen und spitzem Dach ruht. Unter dieser Wölbung steht als Zeichen der Landesangehörig-keit das vollständige Wappen (Schild und Helm) Rostocker Fürsten,der Gründer der Stadt: auf goldenem Schild der gekrönte schwarze Rostocker Stierkopf, darüber der Kübelhelm der Rostocker Fürsten mit einer Rosette aus Pfauenfedern.“[140]
Stadt
Neustrelitz,
Genehmigt 1731 durch Adolf Friedrich III., Herzog zu Mecklenburg [-Strelitz], und unter der Nr. 216 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In gespaltenem Schild vorn in Rot ein aus einer silbernen Wolke am Spalt wachsender silberner Arm mit Ärmel, an dessen Saum eine fliegende Schleife, in der Hand ein goldener diamantenbesetzter Ring; hinten in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, abgerissenem Halsfell, dessen Randung bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt und mit silbernen Hörnern, auf der Stirn eine goldene Fürstenkrone, von der fünf mit Blattornamenten und Perlen abwechselnd besteckte Zinken sichtbar sind.“[141]
Gemeinde
Neverin,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 7. Juli 2000 und unter der Nr. 211 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Blau ein aus dem Unterrand emporkommender silberner Turm mit sich nach oben verjüngendem Schaft, ausladendem Geschoss mit zwei schwarzen Fenstern und schwarzem Fachwerk, überstehendem roten Spitzdach, besteckt mit rotem Knauf; beseitet von je einem schwarzen Eichenzweig mit drei silbernen Blättern.“[142]
Stadt
Penzlin,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 24. April 2003 und unter der Nr. 91 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Gespalten, vorn am Spalt ein halber schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, ausgeschlagener roter Zunge und einer halben goldenen Lilie auf dem Kopf, hinten neunmal von Rot und Silber geteilt.“[143]
Gemeinde
Rechlin,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 5. November 1990 und unter der Nr. 1 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Rot vier schräglinks endende silberne Seitenkeile und drei schräglinks gestellte blaue Pfeilspitzen.“[144]
Stadt
Röbel/Müritz,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 4. Dezember 1998 und unter der Nr. 71 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Das Wappen zeigt einen Schild, gespalten von Gold und Blau; vorn am Spalt ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone und ausgeschlagener roter Zunge, rechts oben begleitet von einem sechsstrahligen blauen Stern; hinten ein aufrechter goldener Schlüssel mit linksgekehrtem Bart.“[145]
Gemeinde
Rosenow,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 5. Februar 2013 und unter der Nr. 344 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Unter blauem Schildhaupt, darin ein schreitender silberner Fuchs, in Gold ein hersehender goldgekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern, darunter sechs sich berührende goldbesamte rote Rosen mit grünen Kelchblättern halbkreisförmig“[146]
Gemeinde
Sponholz,
Genehmigt der damaligen Geinde Sponhloz durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 19. April 1996 und unter der Nr. 99 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen. Fortführung des Wappens in Rechtsnachfolge der am 13. Juni 2004 aus Sponholz und Warlin neugebildeten Gemeinde Sponholz genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 31. März 2010, eingetragen unter der Nr. 332 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
„In Rot eine schräglinks liegende goldene Krone, durchsteckt von einem silbernen Schrägbalken mit zwei abgespreizten, an den Enden eingerollten Spänen, von denen der obere nach links und der untere nach rechts gerichtet ist.“[147]
Stadt
Stavenhagen,
Genehmigt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg[-Schwerin], am 10. April 1858 und unter der Nr. 13 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Gold ein hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern.“[148]
Gemeinde
Stuer,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 23. Januar 2018[149] und unter der Nr. 365 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Durch eine eingebogene goldene Spitze, darin eine schwarze Kirche mit Helmdach und betagleuchteter Tür im Kirchenschiff, begleitet rechts von einem und links von zwei betagleuchteten Fenster, gespalten; vorn in Rot ein goldenes Schwert mit der Spitze nach unten, hinten in Blau ein goldener Äskulapstab über drei goldenen Wellenleisten.“[150][149]

(Entwurf: Dirk Müller, Dresden)

Gemeinde
Torgelow am See,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 14. Januar 2003 und unter der Nr. 273 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Gold über einem blauen Wellenschildfuß vorn ein links gewendeter roter Auerochsenkopf mit abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern, hinten ein grünes Eichenblatt mit schwarzem Stiel, daran zwei grüne Früchte.“[151]
Gemeinde
Trollenhagen,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am ???? und unter der Nr. ? der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Grün ein silberner Milan auf einem unterhalb, vierspeichigen goldenen Zahnrad mit sechzehn Zähnen, die mittlere Speiche belegt mit einer grünen Eichel, zwischen den Speichen je eine goldene Eichel.“[152]
Gemeinde
Walow,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 10. Juli 1992, bestätigt am 27. Juni 1995, und unter der Nr. 61 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Silber ein linker blauer Pfahlfaden, begleitet vorn von einer dreistufigen roten Giebelfront eines Hauses mit vier pfahlweise angeordneten schwarzen Rundbogenfenstern, in den mittleren eine silberne Säule.“[153]
Stadt
Waren (Müritz),
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am genehmigt am 27. September 1993 und unter der Nr. 44 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Das Wappen der Stadt Waren (Müritz) zeigt in Gold die Front einer gezinnten roten Rundmauer mit offenem Tor und zwei großen, spitzbedachten Zinnentürmen auf grünem Anger, bespült von blauen Wellen; zwischen den Türmen auf der Mauer die vordere Hälfte eines herschauenden, nach rechts schreitenden schwarzen Stiers mit silbernen Hörnern und goldener Krone; über dem Haupt des Stieres ein schwebender blauer Topfhelm mit zwei an gekreuzten grünen Stangen befestigten Pfauenfederrosetten in natürlichen Farben.“[154]

(Das Wappen w​urde ursprünglich a​m 10. April 1858 v​on Großherzog Friedrich Franz II. v​on Mecklenburg[-Schwerin] festgelegt u​nd 1993 n​eu gezeichnet.)

Stadt
Wesenberg,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am ???? und unter der Nr. 219 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Silber auf grünem Hügel drei rote Türme; der mittlere ein Rundturm mit Spitzdach und goldenem Hochkreuz; die äußeren Zinnentürme mit zwei wachsenden, einander zugewandten, goldbewehrten, roten Adlerköpfen.“[155]
Gemeinde
Woggersin,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am ???? und unter der Nr. ? der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Geteilt durch einen Wellenschnitt; oben in Gold drei silberne Schneeglöckchen mit beblättertem grünen Stiel balkenweise, unten in Grün ein linksgewendeter, abgerissener, goldener rot gezungter Wolfskopf mit silbernen Zähnen.“[156]
Stadt
Woldegk,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am ???? und unter der Nr. ? der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Silber einen bewurzelten grünen Eichbaum mit Blättern und Früchten; zwischen den Zweigen ein schwebender roter Adler mit goldener Bewehrung.“[157]
Gemeinde
Wulkenzin,
Genehmigt  ????:
„Wellenförmig gespalten; vorn in Blau ein goldener Schlüssel mit rückgewendetem Bart; hinten in Gold ein aufgerichteter roter Fuchs.“[158]
Gemeinde
Zirzow,
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 18. September 2001 und unter der Nr. 252 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Silber ein vierspeichiges, zwölfschaufliges rotes Mühlrad, darüber drei (1:2) fünfblättrige, goldbesamte rote Rosen mit grünen Kelchblättern.“[159]

Ehemalige Städte und Gemeinden

Stadt oder GemeindeWappenKommentare
Alt Rehse,
Stadt Penzlin
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 1. April 1997 und unter der Nr. 122 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Über blauem Wellenschildfuß, darin ein silberner Fisch, gespalten; vorn in Gold eine rote Giebelfront eines Fachwerkhauses mit zwei Fenstern; hinten in Rot drei (1:2) goldene Lindenblätter.“[160]

Am 1. Juli 2008 w​urde Alt Rehse i​n die Stadt Penzlin eingemeindet.

Feldberg,
Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
2013 genehmigte der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, das nachstehend beschriebene Wappen zu führen, das zuvor schon bis 1999 die damalige Stadt Feldberg führte.:
„Über blauem Schildfuß, darin drei silberne Wellen übereinander, in Silber aus der Schildteilung wachsend eine rote Mauer mit einem torlosen gezinnten roten Burgturm mit schwarzem rechteckigen Fenster zwischen zwei Mauerzinnen.“[123]

Am 13. Juni 1999 schlossen s​ich die Stadt Feldberg (Mecklenburg) u​nd die Gemeinden Conow, Dolgen, Lichtenberg u​nd Lüttenhagen z​ur neugebildeten Gemeinde Feldberger Seenlandschaft zusammen.

Groß Gievitz,
Gemeinde Peenehagen
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 2. Februar 2007 und unter der Nr. 308 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Unter goldenem Wellenschildhaupt, darin ein laufender roter Fuchs, in Blau eine ausgerissene, fünfblättrige goldene Eiche mit vier goldenen Früchten.“[161]

Zum 1. Januar 2012 schlossen s​ich die Gemeinden Groß Gievitz, Hinrichshagen u​nd Lansen-Schönau z​ur neugebildeten Gemeinde Peenehagen zusammen.

Remplin,
Stadt Malchin
Genehmigt am 23. Mai 1996:
„Geviert; Feld 1 und 4: in Gold zwei flache blaue Doppelsparren; Feld 2 und 3: in Rot zwei schwebende, mit Spickeln besetzte goldene Stabbalken, oben vier Spickel, unten drei.“[162]

Am 7. Juni 2009 w​urde Remplin i​n die Stadt Malchin eingemeindet.

Salow,
Gemeinde Datzetal
Genehmigt am 27. Juli 1999:
„In Blau ein silberner Schrägbalken, belegt mit drei roten Rosen, begleitet beiderseits von einem vierspeichigen, zwölfschaufeligen silbernen Mühlrad.“[163]

Am 1. Januar 2003 schlossen s​ich die Gemeinden Sadelkow u​nd Salow z​ur neugebildeten Gemeinde Datzetal zusammen.

Schwichtenberg,
Gemeinde Galenbeck
Genehmigt am 22. Dezember 1998:
„In Silber ein doppelter roter Mauerbogen, der im Schnittpunkt unten in eine gestürzte heraldische Lilie ausläuft, mit drei roten Türmen, der mittlere mit einer durch Streben gestützten, fünffach gezinnten Platte, die niedrigeren Seitentürme mit je einer vierfach gezinnten Platte und einem betagleuchteten Fenster; darunter auf grünem Hügel ein grüner Eichenstumpf mit zwei auswärts geneigten Seitentrieben mit je zwei Blättern und einer Frucht.“[164]

Am 1. Januar 2003 schlossen s​ich die Gemeinden Schwichtenberg, Kotelow u​nd Wittenborn z​ur neugebildeten Gemeinde Galenbeck zusammen.

Sponholz,
Gemeinde Sponholz
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 19. April 1996 und unter der Nr. 99 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Rot eine schräglinks gestellte goldene Krone, durchsteckt von einem silbernen Schrägbalken mit zwei abgespreizten, an den Enden eingerollten Spänen, von denen der obere nach links und der untere nach rechts gerichtet ist.“[147]

Am 13. Juni 2004 schlossen s​ich die Gemeinden Sponholz u​nd Warlin z​u einer neugebildeten Gemeinde zusammen, d​ie beschloss, Namen u​nd Wappen d​er bisherigen Gemeinde Sponholz fortzuführen. Fortführung d​es Wappens genehmigt d​urch den Innenminister v​on Mecklenburg-Vorpommern a​m 31. März 2010 u​nd eingetragen u​nter der Nr. 332 d​er Wappenrolle d​es Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Stubbendorf,
Gemeinde Dargun
Wappen und Flagge genehmigt am 27. Dezember 2002 und unter der Nummer 272 in die Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„In Grün zwei schräg gekreuzte goldene Sensen, darunter ein goldener Baumstumpf.“[165]

Am 13. Juni 2004 w​urde Stubbendorf n​ach Dargun eingemeindet.

Vielist,
Gemeinde Grabowhöfe
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 30. März 2007 und unter der Nr. 310 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Unter blauem Schildhaupt, darin ein silbernes Segelflugzeug in Frontansicht, in Gold ein rotes Zahnrad, belegt mit einer goldenen Ähre.“[128]

Zum 1. Januar 2013 w​urde Vielist i​n die Gemeinde Grabowhöfe eingemeindet, welche Wappen u​nd Flagge i​n Rechtsnachfolge fortführt.

Vipperow,
Gemeinde Südmüritz
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 4. Februar 2003 und unter der Nr. 275 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Unterm grünen Schildhaupt in Gold über einem blauen Schildfuß ein laufender schwarzer Eber mit silberner Bewehrung.“[166][167]

Zum 26. Mai 2019 schlossen s​ich die Gemeinden Vipperow u​nd Ludorf z​ur neugebildetenm Gemeinde Südmüritz zusammen.

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Beschlussvorlage KT 43/2013 Kreiswappen und Flagge (PDF; 555 kB) zur Wappen.pdf auf Sitzung des Kreistages Mecklenburgische Seenplatte vom 2. Dezember 2014
  2. Pressemitteilung vom 11. März 2014: „Wappen und Flagge für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte / Innenminister Caffier übergab Genehmigungsurkunde“
  3. § 2 Absatz 1 der Hauptsatzung des Landkreises Demmin@1@2Vorlage:Toter Link/www.landkreis-demmin.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburg-Strelitz (Memento vom 31. Juli 2007 im Internet Archive)
  5. Landkreis Müritz: Wappen und Flagge (Memento vom 23. Oktober 2009 im Internet Archive)
  6. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Friedland vom 11. September 2012.
  7. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Malchin am Kummerower See vom 21. November 2012.
  8. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Malchow vom 16. März 2017.
  9. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte vom 29. September 2014.
  10. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Neverin vom 24. April 2014.
  11. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Penzliner Land vom 2. Juni 2005.
  12. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Röbel-Müritz vom 21. Juli 2014.
  13. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Seenlandschaft Waren vom 18. Mai 2015.
  14. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Stargarder Land vom 19. Oktober 2009.
  15. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Stavenhagen vom 26. Januar 2005.
  16. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Woldegk vom 4. Juni 2009 in der Fassung der Änderungssatzung vom 25. Februar 2015.
  17. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Demmin-Land vom 14. Juli 2014.
  18. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Treptower Tollensewinkel vom 13. November 2014.
  19. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Altenhof vom 25. Juni 2014.
  20. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Beseritz vom 28. April 2014.
  21. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhof vom 25. Juni 2014.
  22. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankensee vom 28. April 2015.
  23. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Blumenholz vom 21. Oktober 2010, zuletzt geändert durch Satzung vom 29. November 2011,.
  24. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Altenhof vom 2. Juli 2014.
  25. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bredenfelde vom 14. Februar 2012.
  26. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Briggow vom 7. November 2013.
  27. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Breesen vom 26. August 2014.
  28. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Brunn.
  29. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Buchholz vom 25. Juni 2014.
  30. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bütow vom 8. Dezember 2016.
  31. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Faulenrost vom 4. März 2013.
  32. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Galenbeck vom 3. Juli 2014.
  33. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Godendorf vom 28. November 2015.
  34. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gotthun vom 19. Juni 2014.
  35. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Grammentin vom 7. Juni 2013.
  36. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kelle vom 26. Juni 2014.
  37. § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Miltzow vom 22. April 2009 in der Fassung der dritten Änderungssatzung vom 9. Dezember 2013.
  38. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Nemerow.
  39. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Plasten vom 18. Juni 2015.
  40. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Grünow vom 5. Oktober 2010.
  41. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gülzow vom 15. Januar 2013.
  42. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenzieritz vom 20. Januar 2016.
  43. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohen Wangelin vom 19. Mai 2015.
  44. § 1 der der Gemeinde Holldorf.
  45. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Jürgenstorf vom 2. Januar 2014.
  46. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kieve vom 20. Juni 2014.
  47. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kittendorf vom 19. Februar 2013.
  48. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Klein Vielen vom 7. September 2019.
  49. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Klocksin vom 26. Mai 2015.
  50. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Knorrendorf vom 22. April 2013.
  51. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kratzeburg vom 20. Oktober 2010, geändert durch 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 21. November 2011,.
  52. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kublank vom 4. Juni 2009 in der Fassung der dritten Änderung vom 9. Dezember 2013.
  53. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kuckssee vom 24. April 2012 .
  54. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lärz vom 23. Juni 2014.
  55. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Leizen vom 1. Juli 2014.
  56. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lindetal.
  57. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Melz vom 30. Juni 2014.
  58. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Möllenbeck vom 10. September 2015.
  59. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Mölln vom 22. April 2013.
  60. § 2 der der Gemeinde Moltzow vom 29. April 2015.
  61. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Neddemin vom 8. Mai 2014 .
  62. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Neetzka vom 22. April 2009 in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 1. Juni 2012.
  63. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen vom 24. Juni 2014 .
  64. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Peenehagen vom 5. Mai 2015.
  65. § 1 der der Gemeinde Pragsdorf vom 6. November 2014.
  66. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Priborn vom 24. Juni 2014 .
  67. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Priepert vom 9. September 2014 .
  68. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ritzerow vom 19. März 2012.
  69. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Röckwitz vom 31. März 2015.
  70. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schloen-Dratow vom 4. Juni 2015.
  71. § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Schönbeck vom 4. Juni 2009 in der Fassung der zweiten Änderung vom 1. Juni 2012.
  72. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Schwarz vom 28. Juli 2014 .
  73. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Staven vom 17. Juni 2014 .
  74. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Userin vom 29. April 2015.
  75. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Vollrathsruhe vom 27. Mai 2015.
  76. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Warrenzin vom 24. Juni 2014.
  77. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow vom 23. April 2015.
  78. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wolde vom 9. September 2014 .
  79. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wustrow vom 1. September 2014 .
  80. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Zettemin vom 21. Februar 2013.
  81. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Altenhagen vom 4. August 2014.
  82. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bartow vom 18. September 2014.
  83. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Beggerow vom 19. Juni 2014.
  84. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Borrentin vom 3. Juli 2014.
  85. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Breest vom 4. Dezember 2014.
  86. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Burow vom 16. September 2014.
  87. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gnevkow vom 26. November 2014.
  88. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Golchen vom 15. Oktober 2014.
  89. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Grapzow vom 19. März 2015.
  90. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Grischow vom 15. September 2014.
  91. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben vom 25. September 2014.
  92. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gültz vom 3. September 2014.
  93. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenbollentin vom 30. Oktober 2014.
  94. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenmocker vom 2. Juli 2014.
  95. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kentzlin vom 2. Juli 2014.
  96. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kletzin vom 26. Juni 2014.
  97. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kriesow vom 25. September 2014.
  98. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lindenberg vom 10. Juli 2014.
  99. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Meesiger vom 18. Juni 2014.
  100. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Nossendorf vom 1. Juli 2014.
  101. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Pripsleben vom 27. November 2014.
  102. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Sarow vom 8. Juli 2014.
  103. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Schönfeld vom 7. Juli 2014.
  104. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Siedenbollentin vom 17. November 2014.
  105. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Siedenbrünzow vom 9. Juli 2014.
  106. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Sommersdorf vom 23. Juni 2014.
  107. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Tützpatz vom 30. Oktober 2014.
  108. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Utzedel vom 25. Juni 2014.
  109. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Verchen vom 10. Juli 2014.
  110. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Werder vom 18. September 2014.
  111. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Werder vom 4. September 2014.
  112. .
  113. § 1 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow vom 16. September 2014.
  114. § 1 der Hauptsatzung der Schliemanngemeinde Ankershagen vom 2. September 2014.
  115. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Basedow vom 11. Dezember 2011 (PDF; 2262,93 kB).
  116. Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard. 10. April 2019, § 1 – Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel – 4) (sitzungsdienst-stargarder-land.de [PDF; 5,5 MB; abgerufen am 30. September 2019]).
  117. § 1 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Carpin vom 13. August 2015.
  118. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Cölpin.
  119. § 2 der Hauptsatzung der Stadt Dargun.
  120. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Datzetal vom 27. März 2018.
  121. § 1, Absatz 3 Hauptsatzung der Hansestadt Demmin vom 28. Juni 2013.
  122. Gemeinde Feldberger Seenlandschaft ab heute mit eigenem Wappen Innenminister Caffier übergab Wappenbrief. Pressemitteilung Nr. 177. Ministerium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 19. September 2013, abgerufen am 18. Februar 2016.
  123. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft vom 27. Juli 2012 in der Fassung der 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 16. Januar 2018.
  124. .
  125. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Friedland/Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Februar 2012.
  126. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gielow vom 18. Oktober 2012.
  127. Beschreibung auf Gemeinde Göhren-Lebbin
  128. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Grabowhöfe vom 21. April 2015.
  129. Presseportal: IM-MV: Gemeinde Ivenack ab heute mit eigenem Wappen, 13.04.2017 – 10:11 Uhr.
  130. § 2 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ivenack nach der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Ivenack vom 16. Mai 2017 (nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25. April 2017)
  131. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Jabel vom 27. Mai 2015.
  132. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kargow vom 8. Juli 2015.
  133. .Wappenbrief, zitiert nach : Presseerklärung vom 23. Juli 2014
  134. § 2 der Hauptsatzung der Stadt Malchin vom 5. Dezember 2018.
  135. § 2 der Hauptsatzung der Stadt Malchow vom 25. August 2015.
  136. § 1 der Hauptsatzung der Stadt Mirow (Lesefassung).
  137. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Möllenhagen vom 13. Dezember 2005.
  138. § 2 der Hauptsatzung der Stadt Neubrandenburg (Lesefassung).
  139. § 2 der Hauptsatzung der Peenestadt Neukalen vom 13.12.2012 (Lesefassung).
  140. § 1 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Neustrelitz vom 26. Januar 2012.
  141. § 1 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Neverin vom 18. Februar 2009 (PDF; 209 kB)
  142. § 2 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Penzlin vom 1. Juli 2014
  143. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Rechlin.
  144. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Röbel/Müritz beschlossen am 15. Dezember 2009 (PDF; 6913 kB).
  145. § 2 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Rosenow vom 17. Juli 2013 (DOC; 46.0 kB).
  146. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Sponholz vom 17. Februar 2009 nach der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Sponholz vom 23. November 2011, rückwirkend in Kraft getreten zum 1. November 2011.
  147. § 1 der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen vom 19. Dezember 2014.
  148. Wappenbrief vom 23. Januar 2018
  149. § 2 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Stuer nach der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stuer, beschlossen am 23. März 2018 (PDF, 456,14 kB).
  150. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Torgelow am See.
  151. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Trollenhagen vom 18. Juni 2014.
  152. Hans-Heinz Schütt: Auf Schild und Flagge: die Wappen und Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen. Produktionsbüro Tinus, Schwerin 2011, ISBN 978-3-9814380-0-0, S. 326.
  153. § 2 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Waren (Müritz) (Lesefassung).
  154. § 1 der Hauptsatzung der Stadt Wesenberg vom 29. Januar 2015.
  155. .
  156. § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Woldegk vom 31. Juli 2014 in der Änderungsfassung vom 14. März 2016 (PDF; 163 kB).
  157. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wulkenzin vom 24. Juni 2014.
  158. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Zirzow vom 19. Juni 2014.
  159. .
  160. .
  161. Hans-Heinz Schütt: Auf Schild und Flagge: die Wappen und Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen. Produktionsbüro Tinus, Schwerin 2011, ISBN 978-3-9814380-0-0
  162. Hans-Heinz Schütt: Auf Schild und Flagge: die Wappen und Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen. Produktionsbüro Tinus, Schwerin 2011, ISBN 978-3-9814380-0-0, S. 447
  163. Hans-Heinz Schütt: Auf Schild und Flagge: die Wappen und Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen. Produktionsbüro Tinus, Schwerin 2011, ISBN 978-3-9814380-0-0, S. 448
  164. Hans-Heinz Schütt: Auf Schild und Flagge: die Wappen und Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen. Produktionsbüro Tinus, Schwerin 2011, ISBN 978-3-9814380-0-0, S. 449
  165. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Vipperow vom 24. Juni 2014.
  166. Wappenbrief vom 4. Februar 2003 (PDF; 1,8 MB)

Siehe auch

Commons: Coats of arms from the Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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