Grafschaft Saarbrücken
Die Grafschaft Saarbrücken war ein reichsunmittelbares Territorium des Heiligen Römischen Reiches im deutschen Südwesten mit der Residenzstadt Saarbrücken, das vom Hochmittelalter bis zum Jahr 1801 bestand. Ab 1381 wird die Grafschaft nach der neuen Herrscherfamilie aus dem Haus Nassau auch als Grafschaft Nassau-Saarbrücken bezeichnet.
Territorium im Heiligen Römischen Reich | |
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Grafschaft Saarbrücken | |
Wappen | |
Karte | |
Grafschaft Saarbrücken (links, gelb) um 1400 | |
Alternativnamen | Nassau-Saarbrücken |
Entstanden aus | Hochstift Metz |
Herrschaftsform | Grafschaft |
Herrscher/ Regierung | Graf |
Heutige Region/en | DE-SL/FR-57/FR-67 |
Reichskreis | Oberrheinischer Reichskreis |
Hauptstädte/ Residenzen | Saarbrücken |
Dynastien | 1080: Saargaugrafen 1271: Broyes-Commercy 1381: Nassau-Weilburg |
Konfession/ Religionen | seit 1575 lutherisch |
Fläche | 767 km² |
Einwohner | 40.000 |
Aufgegangen in | 1801: Frankreich |
Geographie
Das Gebiet der Grafschaft Nassau-Saarbrücken umfasste 1789 die Oberämter Saarbrücken und St. Johann (etwa den heutigen Regionalverband Saarbrücken), das Oberamt Ottweiler (etwa den heutigen Landkreis Neunkirchen), das Oberamt Harskirchen am Oberlauf der Saar (heute Teil des Kantons Sarre-Union), das Amt Jugenheim in Rheinhessen sowie 1/4 an Wöllstein.
Nicht zur eigentlichen Grafschaft Saarbrücken gehörend, aber in Personalunion mit ihr verbunden waren außerdem seit 1527 die Grafschaft Saarwerden und seit 1522 zur Hälfte und seit 1629 vollständig die Herrschaft Lahr im Schwarzwald.
Geschichte
Grafen von Saarbrücken
Im Jahr 1080 erhielt Graf Sigebert I. von König Heinrich IV. durch Schenkung den Königshof Wadgassen und wurde, wie es scheint, mit Besitzungen des Hochstifts Metz an der Saar, am Rhein und im Elsass belehnt. Sein Bruder Winither war Abt von Lorsch und königlicher Gegenbischof für das Bistum Worms. Während die geistlichen Söhne Sigeberts, Adalbert und Bruno, als Erzbischof von Mainz bzw. Bischof von Speyer unter Heinrich V. in höchste Ämter aufstiegen, erlangten die weltlichen Söhne bedeutende Kirchenlehen und Vogteien. Von den weltlichen Söhnen gelangte Sigebert II. – er nennt sich 1125 vom Elsass – ins Elsass, Friedrich dagegen nach Saarbrücken. Friedrich nannte sich 1123 als erster Saargaugraf „Graf von Saarbrücken“. Nach 1168 – in diesem Jahr zerstörte Friedrich Barbarossa Saarbrücken und drei weitere Burgen der Grafen – schieden die Saarbrücker aus der Reichspolitik aus. Zwischen 1182 und 1190 fand eine Erbteilung statt, bei der die vorhandenen Güter geteilt wurden. Aus den Besitzungen in Lothringen, am Rhein und um die Burg Zweibrücken entstand die Grafschaft Zweibrücken. Die Saarbrücker und die Zweibrücker Grafen nutzten zunächst das 1135 gestiftete Kloster Wadgassen als Grablege. Um 1212 spaltete sich die Linie Saarbrücken-Leiningen ab. Graf Simon III. erreichte 1227 bei dem Bischof von Metz die Erblichkeit der Metzer Lehen namens seiner ältesten Tochter, musste dem Bischof aber dafür diejenigen Teile der Grafschaft Saarbrücken auftragen, die bisher keine Metzer Lehen waren, so dass nun die ganze Grafschaft Saarbrücken Lehen des Bischofs von Metz wurde. Im Laufe der Jahrhunderte wurde die Metzer Lehnshoheit nur noch Formsache, spielte aber im 17. Jahrhundert bei der Reunionspolitik Ludwigs XIV. wieder eine Rolle. Mit dem Tod Graf Simons III. um 1234 erlosch die männliche Linie der Grafen in Saarbrücken. Nach seiner Tochter Lorette gelangte seine andere Tochter Mathilde in den Besitz der Grafschaft Saarbrücken, die selbst von ihrem Sohn Simon aus erster Ehe mit Simon von Broyes beerbt wurde.
Grafen von Saarbrücken-Commercy
Simon IV. erbte von seinem Vater die Herrschaft Commercy an der Maas und 1274 von seiner Mutter Mathilde die Grafschaft Saarbrücken. Unter seinen Nachkommen, den „Grafen von Saarbrücken-Commercy“, bestanden fortan zwei Besitzschwerpunkte: Die französischsprachige Herrschaft Commercy und die deutschsprachige Grafschaft Saarbrücken. Die Grafen begabten 1322 die Doppelstadt Saarbrücken und St. Johann und 1324 auch die Stadt Commercy mit städtischen Freiheiten. Anlässlich einer Erbteilung 1341 verblieb den Grafen nur noch die Hälfte der Herrschaft Commercy, die andere Hälfte fiel an die Herren von Saarbrücken-Commercy, deren Linie bis 1525 bestand. 1354 musste die Grafschaft Saarbrücken mit Ausnahme der Burg Saarbrücken auf drei Jahre an Erzbischof Balduin von Trier verpfändet werden. 1381 starb das Grafenhaus in männlicher Linie aus. Die Erbtochter Johanna, die im gleichen Jahr starb, wurde beerbt von ihrem Sohn Philipp aus der Ehe mit Graf Johann I. von Nassau-Weilburg.
Grafen und Fürsten von Nassau-Saarbrücken
Graf Philipp I., der nun folgte, erbte 1371 von seinem Vater Güter des Hauses Nassau an Lahn und Main, 1381 über seine Mutter Johanna die Grafschaft Saarbrücken und die verbliebene Hälfte der Herrschaft Commercy. Seine zweite Ehefrau Elisabeth von Lothringen, deren Grabmal in der Stiftskirche St. Arnual erhalten ist, betätigte sich als Übersetzerin höfischer Romane aus der französischen in die frühneuhochdeutsche Sprache. Philipps Politik zielte auf eine engere Verzahnung der rechts- und linksrheinischen Landesteile, zumindest durch Erwerb von Übernachtungsstationen auf eigenem Gebiet. Er erhielt 1393 das Reichslehen Kirchheim mit Stauf und Jugenheim, 1402 1/6 Anteil an der Burg Nanstein bei Landstuhl, und zu einem unbekannten Zeitpunkt 1/3 an der Burg und Grafschaft Homburg, woraus die Nachkommen durch Zuerwerb weiterer Anteile das Amt Homburg bilden konnten, sowie 1417 1/4 an Wöllstein. Die Nachkommen aus dieser Ehe beherrschten die Grafschaft Saarbrücken durch vier Jahrhunderte hindurch.
1442 teilte sich die Linie in eine rechtsrheinische Linie „Nassau-Weilburg“ und eine linksrheinische Linie „Nassau-Saarbrücken“, die zu der Grafschaft Saarbrücken das Amt Kirchheim und die Hälfte der Herrschaft Commercy übernahm, und 1574 wieder von ihren Weilburger Verwandten beerbt wurde. Die verbliebenen Anteile an der Herrschaft Commercy wurden 1444 für 42.000 Gulden verkauft. 1507 heiratete Graf Johann Ludwig I. Katharina von Moers-Saarwerden, die Erbtochter der Grafen von Moers-Saarwerden, wodurch 1514 die Hälfte und 1527 die gesamte Grafschaft Saarwerden und die Herrschaft Lahr/Schwarzwald in den Besitz der Grafen von Nassau-Saarbrücken kamen und letztlich gehalten werden konnten.
1574 starb die ältere Linie Nassau-Saarbrücken mit dem letzten katholischen Grafen, Graf Johann IV. (der manchmal auch als Johann III. gezählt wird), aus und wurde von der evangelischen Linie Nassau-Weilburg beerbt. Dort hatte Graf Philipp III. bereits 1526 die Reformation nach lutherischem Bekenntnis eingeführt, die ab 1574 unter seinen Söhnen auch für Saarbrücken und Ottweiler galt. Diese Einführung der Reformation führte dazu, dass das Herzogtum Lothringen die Grafschaft Saarwerden als erledigtes Lehen einzog, wogegen die Grafen vor dem Reichskammergericht klagten. Der Prozess zog sich viele Jahrzehnte hin und endete 1629 mit einem Vergleich, wonach die Orte Bockenheim und Saarwerden ganz und die übrige Grafschaft pfandweise an Lothringen fielen. Gleichzeitig gerieten die evangelischen Gemeinden in der Grafschaft Saarwerden in harte Bedrängnis durch die von Lothringen unterstützte Gegenreformation.
Nach dem Tode Graf Wilhelm Ludwigs im Metzer Exil im Jahr 1640 und dem frühen Tode seines ältesten Sohnes Kraft teilten die jüngeren Söhne Johann Ludwig, Gustav Adolf und Walrad die Besitzungen des Familienzweiges im Jahr 1659 unter sich auf. Johann Ludwig erhielt das Amt Ottweiler, Gustav Adolf Saarbrücken und Walrad, der die Linie Nassau-Usingen begründete, Usingen. Für das Amt Ottweiler unter der Herrschaft der Linie Nassau-Ottweiler kam die Bezeichnung „Grafschaft Ottweiler“ in Gebrauch, da die Herrscher den Grafentitel führten.
Im Dreißigjährigen Krieg wurde das gesamte Gebiet durch Kriegshandlungen stark zerstört und ganze Landstriche entvölkert. Der Bevölkerungsverlust betrug in der Grafschaft mindestens 60–75 %. Da der Herzog von Lothringen vom Westfälischen Frieden ausdrücklich ausgenommen war, 1677 der Holländische Krieg entsetzliche Verwüstungen des Westrichs mit sich brachte, und Frankreich von 1680 bis 1697 im Gefolge seiner Reunionspolitik die Grafschaften Saarbrücken und Saarwerden annektierte, war das Land bis zum Ende des 17. Jahrhunderts weiteren schweren Belastungen ausgesetzt.
Der Wiederaufbau des Landes ging nur zögernd voran, gelang aber ab dem Beginn des 18. Jahrhunderts, nicht zuletzt befördert durch eine geschickte Ansiedlungspolitik der Grafen (wiederholt wurden französische Hugenotten und evangelische Österreicher ins Land geholt, aber auch katholische Immigranten aufgenommen).
1728 fiel die ganze Grafschaft an die Linie Nassau-Usingen, die 1735 Saarbrücken wieder abteilte. Die Herrscher aus der Linie Nassau-Usingen führten den Fürstentitel. Die Residenzen des Landes (vor allem die Städte Saarbrücken und Ottweiler) wurden durch den fürstlichen Baumeister Friedrich Joachim Stengel unter den Fürsten Wilhelm Heinrich und Ludwig glanzvoll ausgebaut. Um den zunehmenden Geldbedarf des Hofes zu decken, wurden nach 1750 die ertragreichen Steinkohlegruben verstaatlicht und die Eisenhütten an ausländische Gesellschaften verpachtet.
Das Fürstentum wurde 1793 von französischen Revolutionstruppen besetzt. Die fürstliche Familie konnte in den unbesetzten Teil des in Auflösung befindlichen Heiligen Römischen Reiches flüchten. Nassau-Saarbrücken wurde, wie das gesamte Linke Rheinufer, 1798 bzw. 1801 Frankreich einverleibt. Im Ersten Pariser Frieden 1814 fiel Ottweiler an Preußen, während Saarbrücken und Harskirchen bei Frankreich blieben, schließlich kamen 1815 nach den Beschlüssen des Wiener Kongresses Saarbrücken und Ottweiler zur preußischen Provinz Großherzogtum Niederrhein, die später in der Rheinprovinz aufging, während das ehemalige Oberamt Harskirchen bei Frankreich verblieb.
Wappen
- Wappen der Grafen von Saarbrücken-Commercy 1274–1381
- Wappen der Grafen von Nassau-Saarbrücken-Weilburg 1381–1728
- Wappen der Fürsten von Nassau-Usingen-Saarbrücken 1728–1793/1801
- Gotischer Gewölbeschlussstein mit Wappen Nassau-Saarbrücken, Spolie, Klosterruine Rosenthal (Pfalz)
Das Wappen der Grafschaft entwickelte sich wie folgt: Das Wappen der Grafen von Saarbrücken zeigte einen rotbewehrten, goldbekrönten, silbernen Löwen. Die Grafen von Saarbrücken-Commercy fügten dem Wappen der Grafschaft die silbernen Fußspitz-Kleeblattkreuze auf blauem Grund von Commercy hinzu. Die Grafen von Nassau-Saarbrücken ergänzten das Wappen um den goldenen Nassauer Löwen, so dass das nun quadrierte Wappen zweimal den Nassauer und zweimal den Saarbrücker Löwen zeigte.
Die letzten Fürsten von Saarbrücken aus dem Haus Nassau-Usingen führten folgendes Wappen:[1] Im Mittelschild den goldenen Nassauer Löwen belegt mit goldenen Schindeln und weiter (umlaufend im Uhrzeigersinn, beginnend oben): Im blauen Feld den silbernen Löwen der Grafen von Saarbrücken belegt mit den Kreuzen von Commercy, den silbernen Doppeladler in Schwarz der Grafen von Saarwerden, den schwarzen Balken in Gold der Grafen von Moers, das goldene Andreaskreuz in grünem Feld mit goldenen Kreuzen der Grafen von Merenberg, den schwarzen Löwen in Gold der Herren von Mahlberg, den roten Balken in Gold der Herrschaft Lahr und die zwei roten Leoparden in Gold der Grafen von Weilnau.
Der silberne Löwe der Grafen von Saarbrücken belegt mit den Kreuzen von Commercy findet sich z. B. im Wappen von Jugenheim, als Teil des Wappens von Harskirchen, Wöllstein und der Stadt Saarbrücken und als Feld im Landeswappen des Saarlandes. Der Regionalverband Saarbrücken hat seinen Sitz im ehemaligen Residenzschloss in Saarbrücken und führt das quadrierte Wappen der Grafen von Nassau-Saarbrücken.
Ortsgründungen
In den weiten Waldgebieten des Warndts und des Saarkohlenwalds wurden im 17. und 18. Jahrhundert neue Siedlungen angelegt:[2]
- Unter Graf Ludwig II.
- Ludweiler (1604 Ludwigsweiler), Naßweiler (1608 Nassauweiler), Wilhelmsbrunn (1626), benannt nach seinem Sohn Graf Wilhelm Ludwig, seit 1810 Teil der Gemeinde Kreuzwald
- Unter Graf Gustav Adolf
- Klarenthal (1662 Clarenthal), benannt nach seiner Gemahlin Eleonora Clara, seit 1974 Stadtteil von Saarbrücken
- Unter Graf Karl Ludwig
- Karlingen (1714), Karlsbrunn (1717)
- Unter Graf Friedrich Ludwig
- Friedrichsthal (1723), Friedrichweiler (1725)
Erinnerung
Drei Vertreter des Grafen- bzw. Fürstenhauses waren aus verschiedenen Gründen ursprünglich nicht in der Schlosskirche Saarbrücken, der Grablege der Saarbrücker Grafen seit dem 17. Jahrhundert, beerdigt worden:
- Graf Gustav Adolf († 1677)
- Fürst Ludwig († 1794)
- Erbprinz Heinrich (Ludwig Karl Albrecht) († 1797)
Graf Gustav Adolf konnte nach seinem Tod 1677 in der Schlacht bei Kochersberg im Elsass wegen der anhaltenden Kriegszustände nicht nach Saarbrücken überführt werden, er wurde deshalb zunächst einbalsamiert und schließlich 1690 in der Thomaskirche in Straßburg beerdigt. Trotzdem wurde ihm und seiner Frau in der Schlosskirche ein prachtvolles Grabmal errichtet. In Straßburg fand man bei Bauarbeiten 1802 seinen Sarg mit dem komplett mumifizierten und praktisch unversehrten Leichnam. Der Graf wurde daraufhin unter einem Glasdeckel in einer Seitenkapelle der Kirche ausgestellt. 1998 wurde diesem als unwürdig empfundenen Zustand ein Ende gesetzt und der Leichnam nach Saarbrücken überführt und in der Gruft der Schlosskirche in einem offiziellen Staatsakt beigesetzt.
Fürst Ludwig war 1794, ein Jahr nach der Flucht vor den französischen Revolutionstruppen, im Exil in Aschaffenburg gestorben. Da eine Überführung nach Saarbrücken damals nicht möglich war, wurde er in aller Stille in der Familiengruft der Fürsten von Nassau-Usingen in der Laurentiuskirche in Usingen bestattet. 1995 wurde der Verstorbene auf Initiative des Freundeskreises Fürst Ludwig von dort nach Saarbrücken verbracht, um in der Schlosskirche Saarbrücken neben seinem Vater Wilhelm Heinrich in dessen Gruft beigesetzt zu werden.
Erbprinz Heinrich war 1797, erst 29-jährig, bei einem Reitunfall in seinem Exil in Cadolzburg (bei Fürth) ums Leben gekommen und in der Kapelle in Cadolzburg bestattet worden. In seinem Testament hatte er aber festgelegt, dass er in Saarbrücken, und zwar im Park des Schlösschens Monplaisir auf dem Halberg beerdigt sein wolle – diese Bitte wurde 1976 schließlich erfüllt. Allerdings existierte Monplaisir zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr, da sich hier seit den 1870er-Jahren das Schloss des „Stahlbarons“ Carl Ferdinand von Stumm-Halberg befindet. Seit 1959 ist der Halberg – um zahlreiche Gebäude erweitert – Sitz der ARD-Anstalt Saarländischer Rundfunk. Das Grab des Erbprinzen Heinrich befindet sich heute in einem parkähnlichen Teil des Rundfunkgeländes, etwa 100 m neben der Nordost-Ecke des Stumm'schen Schlosses, genau an der Stelle des ehemaligen Monplaisir.
Siehe auch
Literatur
- Kurt Hoppstädter: Die Grafschaft Saarbrücken. In: Kurt Hoppstädter, Hans-Walter Herrmann: Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes, Band 2, Saarbrücken 1977, S. 279–315 mit Stammtafel- und Kartenbeilagen. ISBN 3-921870-00-3.
- Joachim Conrad: Die Umstrukturierung des Pfarreisystems durch die Reformation in Nassau-Saarbrücken, in: Monatshefte für evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes 51 (2002), S. 47–66.
- Elisabeth Fehrenbach: Soziale Unruhen im Fürstentum Nassau-Saarbrücken 1789–1792/93, in: Helmut Berding (Hrsg.): Soziale Unruhen in Deutschland während der Französischen Revolution (Geschichte und Gesellschaft, Sonderheft 12), Göttingen 1988, S. 28–44.
- Elisabeth Geck: Das Fürstentum Nassau-Saarbrücken-Usingen im 18. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Entwicklungsgeschichte des deutschen Kleinstaates, Mainz, phil. Diss. 1953.
- Hans-Walter Herrmann: Artikel "Grafschaft Saarbrücken", in: Lexikon des Mittelalters, Band VII, München 2003, Sp. 1210–1211.
- Kurt Hoppstädter: Unter dem nassauischen Löwen. Das Militärwesen in der Grafschaft Nassau-Saarbrücken, (Mitteilungen des Historischen Vereins für die Saargegend, N.F., Bd. 2), Saarbrücken 1957.
- August Hermann Jungk: Regesten zur Geschichte der ehemaligen Nassau-Saarbrückischen Lande, (Bände 13–14 von Mitteilungen des historischen Vereins für die Saargegend), Teil 1: bis zum Jahr 1317, Teil 2: bis zum Jahre 1381, Saarbrücken 1914–1919.
- Jürgen Karbach: Die Bauernwirtschaften des Fürstentums Nassau-Saarbrücken im 18. Jahrhundert (Veröffentlichungen der Kommission für saarländische Landesgeschichte und Volksforschung 15), Saarbrücken 1977.
- Friedrich Köllner: Geschichte des vormaligen Nassau-Saarbrück´schen Landes und seiner Regenten, Saarbrücken 1841.
- Wolfgang Laufer: Das nassau-saarbrückische „Land“. Ständische Elemente in der Verfassungswirklichkeit eines absolutistischen Kleinstaates, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 39 (2013), S. 245–287.
- Klaus Ries: Obrigkeit und Untertanen. Stadt- und Landproteste in Nassau-Saarbrücken im Zeitalter des Reformabsolutismus, (Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung, Bd. 32), Saarbrücken 1997, ISBN 3-930843-30-7.
- Albert Ruppersberg: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, 4 Bände, Saarbrücken 1908–1914.
Weblinks
- Archivalien zu Nassau-Saarbrücken im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden. In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen).
- Archivalien zu Nassau-Saarbrücken im Hessischen Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden
- Literatur über die Grafschaft Nassau-Saarbrücken in der Saarländischen Bibliographie
- Bernhard Peter: Die Wappen des Hauses Nassau
- Geschichte und Karte des Fürstentums Nassau-Saarbrücken
- Berichte über die archäologischen und medizinischen Untersuchungen in der Fürstengruft der Schlosskirche Saarbrücken
Einzelnachweise
- Lehné, Hermann; Kohler, Horst: Wappen des Saarlandes, Saarbrücken 1981, S. 28. ISBN 3-922807-06-2. Blasonierung bei Bernhard Peter (s. Weblink).
- Kurt Hoppstädter, Hans-Walter Herrmann: Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes, Bd. 2, Saarbrücken 1977, S. 311 f.