Bistum Worms
Das Bistum Worms (lat. Episcopatus Wormatiensis) war eine katholische Diözese mit Sitz in Worms (für die Diözese lat. auch Wormatiensis Dioecesis). Das in der Spätantike begründete Bistum erreichte in der Karolingerzeit und im Hochmittelalter einen Höhepunkt an Macht und Einfluss. Bischofskirche war der Wormser Dom, einer der drei rheinischen Kaiserdome. Das Hochstift Worms hatte auch die weltliche Gewalt über den Lobdengau, ein kleines Gebiet um Ladenburg, inne. Durch die Reformation verlor das Bistum einen Großteil seiner Pfarreien und wurde zur Zeit der Französischen Revolution um 1800 aufgelöst.
Geschichte des Bistums
Frühzeit
Die Ursprünge des Bistums Worms liegen frühestens in konstantinischer Zeit. So ist 346 für die umstrittene Kölner Synode zwar ein Bischof erwähnt, für diese Zeit aber keine Kathedrale nachweisbar.
Erst in fränkischer Zeit setzt die Wormser Bischofsliste mit dem 614 an der Pariser Synode teilnehmenden Bischof Berthulf wieder ein. Verschiedene auf Metzer Einflüsse verweisende Indizien machen eine Reorganisation der Diözese unter der Herrschaft der des dort residierenden austrasischen Königs Childebert II. (575–596) wahrscheinlich. Nur wenig später finden sich bereits erste Wormser Missionszentren rechts des Rheins.
Mittelalter
Unter den Karolingern bildete Worms ein Zentrum der Macht, so dass seine Bischöfe im 8. und 9. Jahrhundert dem Königshof nahestanden und ihr Amt oftmals zugleich mit einem außerhalb der Diözese gelegenen Abbatiat verbanden. Das dem Metropolitanverband Mainz angehörende Bistum verfügte im 12. Jahrhundert immer noch über eine beachtliche Wirtschaftskraft und gliederte sich in vier Archidiakonate. Deren Inhaber waren der Dompropst für Worms und das linksrheinische Hinterland, der Propst von St. Paul in Worms für den linksrheinischen Nordteil des Bistums, der Propst von St. Cyriakus in Neuhausen für den Lobdengau und der Propst von St. Peter in Wimpfen für den Elsenzgau und den Gartachgau im östlichen Bereich der Diözese.
Das Domkapitel verfügte 1270 über 50 Präbenden, deren Zahl bis 1291 auf 44 fiel und 1475 noch 43 zählte. Die Zahl der Kanoniker belief sich jedoch nur auf 35, wozu es noch sechs weitere Präbenden gab, deren Inhaber keine Kanoniker waren und welche die Priesterweihe besitzen mussten. Seit 1281 nahm das Kapitel keine Bürgerlichen mehr in seine Reihen auf, so dass seine Mitglieder vor allem dem pfälzischen Adel entstammten.
Seit dem 13. Jahrhundert ließen sich die Bischöfe in Pontifikalfunktionen durch Weihbischöfe vertreten. Im 14. Jahrhundert verloren die Archidiakone an Bedeutung und der Einfluss des Generalvikars stieg merklich an. Im ausgehenden Mittelalter bestand das Bistum aus den zehn Dekanaten Dirmstein, Guntersblum, Westhofen, Leiningen, Freinsheim, Landstuhl, Weinheim, Waibstadt, Schwaigern und Heidelberg[1]; mit etwa 255 Pfarreien und etwas über 400 geistlichen Personen innerhalb der Bischofsstadt.
Nachreformatorische Zeit
Im 16. Jahrhundert fielen weite Teile des Bistums der Reformation zum Opfer, so dass der päpstliche Legat Commodone auf dem Augsburger Reichstag 1566 eine wenigstens vorübergehende Vereinigung mit dem Bistum Mainz vorschlug, was dann jedoch nicht geschah. Um 1600 zählte das Bistum lediglich noch 15 Pfarreien.
Um das Überleben des Bistums zu sichern, achtete das Domkapitel bereits seit dem Ende des 16. Jahrhunderts darauf, dass seine Elekten bereits vor ihrer Bischofswahl über Einfluss und Pfründen außerhalb des Bistums verfügten, und nach dem Dreißigjährigen Krieg verzichtete es dann auch endgültig auf eine Wahl ex gremio und postulierte stattdessen auswärtige geistliche Fürsten. Dies hatte zugleich zur Folge, dass sich das Domkapitel auch einen größeren Einfluss auf die Verwaltung des Bistums verschaffen konnte, da der Bischof gewöhnlich nicht in der Diözese residierte.
Der nun beginnende Wiederaufbau des Pfarrsystems geschah in der Regel durch Ordensgemeinschaften, welche zukünftig damit auch zu den Hauptträgern der regulären Pfarrseelsorge wurden. Bis 1732 konnte sich die Zahl der Pfarreien auf etwa 100 erweitern lassen. Seit 1711 besaß das Bistum erneut einen Weihbischof. Da es ohne eigenes Priesterseminar war, konnte Fulda für die Ausbildung der Weltgeistlichen für das Bistum Worms seinen Einfluss ausdehnen.
Der linksrheinische Teil der Diözese wurde ab 1797 dauerhaft von französischen Truppen besetzt und fiel schließlich auch rechtlich an Frankreich. Durch das Konkordat von 1801 wurden in Frankreich die Bistumsgrenzen neu festgelegt und entsprachen nun den Grenzen der jeweiligen Départements. Daher fasste man die linksrheinischen Wormser Bistumsteile mit vielen anderen kirchlichen Teil-Territorien in dem neu formierten, französischen Großbistum Mainz zusammen; es war deckungsgleich mit dem neuen politischen Département du Mont-Tonnerre. Nach der Rückkehr dieser linksrheinischen Gebiete an Deutschland teilte man 1817 auch das Großbistum Mainz wieder auf. Der südliche Teil, mit einem großen Gebiet des ehemaligen Bistums Worms (z. B. Frankenthal, Grünstadt, Kaiserslautern) kam an die restaurierte Diözese Speyer und wurde politisch als Rheinkreis zu Bayern geschlagen. Der nördliche (kleinere) Teil des ehemaligen Wormser Diözesangebietes (hauptsächlich Worms und sein Umland) blieb beim Bistum Mainz und kam an das Großherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt).
Der beträchtliche rechtsrheinische Anteil des Bistums Worms bestand noch bis 1827 als eigenständiges Vikariat Lampertheim fort. Bei der Neuordnung der rechtsrheinischen Bistumsgrenzen kam der im Großherzogtum Baden gelegene Teil an das Erzbistum Freiburg (hauptsächlich Mannheim und Heidelberg), der im Großherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt) gelegene und östliche Teil (Lampertheim, Bad Wimpfen) an das Bistum Mainz.
Wissenswert
Diözesanpatron war der frühe Wormser Bischof St. Amandus,[2] ein weiterer Patron der Hl. Petrus, dem die Kathedrale geweiht war und dessen Schlüssel (Schlüssel Petri) auch ins Bistumswappen einging.
In der Stadt Oppenheim bestand die Kuriosität, dass die Diözesangrenze zum Erzbistum Mainz die Stadt teilte: Der nördliche Teil mit der Katharinenkirche gehörte zur Diözese Mainz, der südliche Teil der Stadt zum Bistum Worms. Das beruhte auf der Stadtentwicklung im 11. Jahrhundert: Das ursprüngliche Dorf „Obbenheim“ lag mit seiner Kirche, St. Sebastian, an der Nordgrenze des Diözese Worms. Es hatte sich, nachdem es 1008 Stadtrechte erhalten hatte, in nordwestlicher Richtung auf Gebiet ausgedehnt, das ursprünglich zur Niersteiner Gemarkung und damit zur Diözese Mainz gehörte. Um 1230 begann der Bau von St. Katharinen. Die Kirche lag die in dem von Mainz beanspruchten Bereich. Diese Ausgangslage bot Konfliktstoff. Am 8. Juni 1258 wurde festgelegt, dass jede der beiden Kirchen einen eigenen Seelsorger erhalten und damit die unterschiedliche Diözesanzugehörigkeit festgeschrieben wurde.[3] Dies hielt sich über Jahrhunderte. Fast ein halbes Jahrtausend später, ab 1749, versuchten die beiden Diözesen, mit einem Gebietstausch Oppenheim komplett in ein Bistum zu integrieren. Da sich die Diözesen aber nicht auf das Tauschäquivalent einigen konnten, blieb der Status bis zum Untergang des Bistums Worms erhalten.[4]
Geschichte des Hochstifts Worms
Das Hochstift Worms war der weltliche Herrschaftsbereich der Wormser Bischöfe und ein Reichsstand des Heiligen Römischen Reiches.
Die Vogtei des Bistums Worms, verbunden mit dem Amt des Burggrafen, lag bis 1156 bei den Grafen von Saarbrücken und gelangte dann an die Pfalzgrafen bei Rhein. Obwohl der Bischof im Verlauf der Stauferzeit eine große Bedeutung hatte, gelang ihm auf Dauer nur der Erwerb eines kleinen Herrschaftsgebietes, dessen Residenz 1400 Ladenburg wurde. Als Fürstbischof war der Bischof von Worms mit einer Virilstimme im Reichsfürstenrat vertreten. Das nach und nach immer mehr verkleinerte und nur aus Exklaven bestehende Staatsgebiet umfasste ab dem 18. Jahrhundert lediglich noch 15 linksrheinische und 3 rechtsrheinische Dörfer im Umkreis von Worms. Im Jahr 1798 fielen die linksrheinischen Güter, zuletzt mit acht Quadratmeilen und 20.000 Einwohnern, die etwa 8.500 Gulden an Jahreseinkommen umfassten, an Frankreich. Die rechtsrheinischen Gebiete gelangten 1803 an Baden und Hessen-Darmstadt.
Besitz im Mittellahngebiet (Mittelhessen)
Fernab von Worms war dem Hochstift in Mittelhessen (siehe Abschnitt Geschichte) im ehemaligen Lahngau umfangreicher Besitz von den Kaisern zugeteilt worden. So übertrug 993 die Vormundschaftsregierung des minderjährigen Königs Otto III. das Stift Weilburg mit dem zugehörigen Besitz und den Rechten an den Wormser Bischof Hildibald, den Leiter der königlichen Kanzlei, quasi als Entschädigung dafür, dass das Bistum Worms in der Umgebung von Worms und im Pfälzer Wald gegenüber dem Salierherzog Otto hatte zurücktreten müssen. Damit wurde das Bistum Worms zu einem politischen Faktor im Mittellahngebiet. Bis zum Jahr 1002 kam fast der gesamte Besitz des Stiftes Weilburg einschließlich der Siedlung Weilburg an das Bistum Worms. Weiterer Besitz konzentrierte sich um Frankenberg (Eder), Marburg, Gladenbach, Haiger, Kalenberger Zent und Nassau.
Dazu schreibt Karl Ernst Demandt in Geschichte des Landes Hessen:[5]
„Unterstützt von den ottonischen Kaisern hatte das Bistum Worms geradezu das Erbe des konradinischen Herrscherhauses in Mittelhessen angetreten, wie aus den ihm zugewandten, großen Reichsgutkomplexen im 10. und 11. Jahrhundert hervorgeht.
König Konrad schenkte z. B. 914 das große Gebiet der „Haigerer Kirche“ an das „Walpurgis-Stift“ in Weilburg. Kaiser Otto III. gab 993 sogar den gesamten Konradinerbesitz an das Domstift Worms.“
Die Vögte des Stiftes Weilburg, die Grafen von Nassau, drängten jedoch den Einfluss des Bistums im Mittellahngebiet und im mittelhessischen Raum immer mehr zurück, dehnten damit ihren Herrschaftsbereich aus und festigten ihn.
Im Jahr 1294 erwarb Adolf von Nassau, seit 1292 deutscher König, das Weilburger Vogteigebiet mit dem Walpurgisstift durch Kauf zu Eigentum. Das Kirchenpatronat verblieb allerdings beim Bischof von Worms.[6]
Landeseinteilung
Im 18. Jahrhundert war das Land in die vier Amtsbezirke Lampertheim, Horchheim, Dirmstein und Neuleiningen, mit zugehörigen Amtskellereien als Verwaltungssitzen aufgeteilt, zu denen noch die Amtsschaffnerei Neuhausen hinzukam.[7][8]
Für die bischöfliche Kellerei Dirmstein ist 1774 folgender Personalstand an Verwaltungsbeamten nachgewiesen, der auch in den anderen Bezirken ähnlich gewesen sein dürfte: „1 Amtskeller (Amtmann), 1 Amtsschreiber, 1 Oberschultheiß, 2 Gerichtsschreiber und 2 Amtsdiener.“[9]
Amtskellerei Lampertheim
Sie hieß eigentlich Kellerei Stein, saß aber im Rentamt zu Lampertheim[10] und umfasste die Ortschaften:
Amtskellerei Horchheim
Zu ihr zählten die Dörfer:
Amtskellerei Dirmstein
Sie war beim Bischöflichen Schloss zu Dirmstein ansässig (das Amtshaus ist noch erhalten) und umfasste die Gemeinden:
Amtskellerei Neuleiningen
Sie residierte in der Bischöflichen Kellerei Neuleiningen und verwaltete die Dörfer:
Amtsschaffnerei Neuhausen
Zuständig für die drei im 18. Jahrhundert von der Kurpfalz an das Hochstift abgetretenen Orte:
Siehe auch
Literatur
- Hans Ulrich Berendes: Die Bischöfe von Worms und ihr Hochstift im 12. Jahrhundert. Diss., Universität Köln 1984.
- Friedhelm Jürgensmeier (Hrsg.): Das Bistum Worms. Von der Römerzeit bis zur Auflösung 1801. (= Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte. Bd. 5). Echter-Verlag, Würzburg 1997, ISBN 3-429-01876-5. Digitalisat
- Bernhard Löbbert: Über den schriftlichen Nachlass des Lorenz Truchsess von Pommersfelden (1473–1543), in: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 60 (2008), S. 111–132.
- Ders.: Johannes Gamans (1605–1684) und die Wormser Memorialliteratur, in: Archiv für hessische Geschichte 69 (2011), S. 265–273.
- Ders.: Geschichtliche Quellen zur Stadt und zum Bistum Worms. Handschriften aus dem Hessischen Staatsarchiv Darmstadt, in: Archiv für hessische Geschichte 62 (2004), S. 293–300.
- Ders.: Johannes Bockenrod (1488-ca.1536). Dichter, Historiker Theologe, in: Der Wormsgau 22 (2003), S. 109–125.
Weblinks
Einzelnachweise
- Friedrich von Weech: Das Wormser Synodale von 1496, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. Band 27, Karlsruhe 1875, S. 227–326, 385–454.
- Friedhelm Jürgensmeier: Das Bistum Worms von der Römerzeit bis zur Auflösung 1801, Echter Verlag, Würzburg, 1997, ISBN 3-429-01876-5, S. 261
- Brück: Die kirchliche Vergangenheit, S. 70.
- Brück: Die kirchliche Vergangenheit, S. 77.
- Karl Ernst Demandt: Geschichte des Landes Hessen. 2. Auflage. Bärenreiter Verlag, Kassel/Basel 1972, ISBN 3-7618-0404-0.
- Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 13. April 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Anton Friedrich Büsching: Neue Erdbeschreibung, 5. Auflage, 3. Teil, Band 1, S. 1143–1147, Hamburg, 1771; (Digitalscan)
- Carl Wolff: Die unmittelbaren Theile des ehemaligen römisch-deutschen Kaiserreiches nach ihrer früheren und gegenwärtigen Verbindung, Berlin, 1873, S. 232; (Digitalscan)
- Michael Frey: Beschreibung des königlich bayerischen Rheinkreises, Band 2, Speyer, 1836, S. 336; (Digitalscan)
- Bärbel Jakob: Vom Schloss zum Mietshaus. In: Mannheimer Morgen. 13. August 2010.