Regionalverband Saarbrücken
Der Regionalverband Saarbrücken ist ein Kommunalverband besonderer Art und eine Gebietskörperschaft im Saarland, die die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Städte und Gemeinden der Umgebung umfasst[2]. Er erfüllt sowohl die kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten als auch die Auftragsangelegenheiten, die gesetzlich den Landkreisen zugewiesen sind[3], die Landeshauptstadt Saarbrücken hat jedoch einen administrativen Sonderstatus und erfüllt nicht nur regelmäßig staatliche Auftragsangelegenheiten, die ansonsten den Landkreisen zukommen, sondern ihr können solche Auftragsangelegenheiten per Gesetz auch für das gesamte Gebiet des Regionalverbandes zugewiesen werden[4]. Sitz des Regionalverbandes und seiner Gremien ist Saarbrücken. Als Amtssitz dient im Wesentlichen das Schloss Saarbrücken.
Wappen | Deutschlandkarte |
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Basisdaten | |
Bundesland: | Saarland |
Verwaltungssitz: | Saarbrücken |
Fläche: | 410,95 km2 |
Einwohner: | 327.502 (31. Dez. 2020)[1] |
Bevölkerungsdichte: | 797 Einwohner je km2 |
Kfz-Kennzeichen: | SB, (VK) |
Kreisschlüssel: | 10 0 41 |
Kreisgliederung: | 10 Gemeinden |
Adresse der Kreisverwaltung: |
Schlossplatz 66119 Saarbrücken |
Website: | |
Landrat: | Peter Gillo (SPD) |
Lage vom Regionalverband Saarbrücken im Saarland | |
Der Regionalverband entstand zum 1. Januar 2008 im Zuge einer am 27. November 2007 vom Landtag des Saarlandes beschlossenen Verwaltungsstrukturreform als Rechtsnachfolger des Stadtverbandes Saarbrücken. Vom Stadtverband unterscheidet sich der Regionalverband im Wesentlichen durch eine veränderte Organstruktur.
Geographie
Lage
Der Regionalverband Saarbrücken hat Anteil am mittleren Saartal, am Warndt und am Saar-Nahe-Bergland. Die Saar durchfließt das Verbandsgebiet von der französischen Grenze bei Saargemünd im Südosten bis hinter Völklingen im Nordwesten.
Größte und bedeutendste Stadt des Regionalverbandes ist die Landeshauptstadt Saarbrücken, die kleinste Gemeinde ist Großrosseln.
Angrenzende Landkreise und Arrondissements
Der Regionalverband Saarbrücken grenzt im Uhrzeigersinn im Westen beginnend an die Landkreise Saarlouis, Neunkirchen und den Saarpfalz-Kreis (alle Saarland). Im Süden grenzt er an die französischen Arrondissements Forbach und Sarreguemines (Département Moselle).
Geschichte
Der Stadtverband Saarbrücken entstand am 1. Januar 1974 im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform des Saarlandes. Er wurde gebildet aus der bis dahin kreisfreien Landeshauptstadt Saarbrücken, dem Landkreis Saarbrücken außer der Gemeinde Rentrisch sowie den Gemeinden Ensheim und Eschringen aus dem aufgelösten Landkreis St. Ingbert. Durch die gleichzeitig stattfindende Gemeindereform wurde der Stadtverband in zehn Gemeinden gegliedert, von denen fünf das Stadtrecht besaßen. Damit entstand eine für ganz Deutschland bis dahin einzigartige Gebietskörperschaft, die in ihrer Funktion einem Landkreis glich, jedoch für die stadtverbandsangehörigen Gemeinden weitergehende Aufgaben übernahm.[5]
Der Landkreis Saarbrücken wurde 1816 gebildet, als Preußen seine Provinzen in Regierungsbezirke und Landkreise einteilte. Preußen kam 1815, nach dem Zweiten Pariser Frieden in den Besitz der Gebiete an der Saar, als die Grenze zu Frankreich neu bestimmt und die ehemaligen deutschen Duodezfürstentümer im Südwesten des Alten Reiches offiziell aufgelöst wurden. Historisch deckte sich der Stadtverband zu großen Teilen mit der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, deren Wappentiere (den silbernen Löwen der Grafen von Saarbrücken und den goldenen Nassauer Löwen) der Stadtverband im Wappen führt.
Mit dem Verwaltungsstrukturreformgesetz, das der Landtag des Saarlandes am 21. November 2007 mit den Stimmen der CDU-Mehrheitsfraktion beschloss, wurde der Stadtverband zum 1. Januar 2008 in den Regionalverband Saarbrücken überführt. Maßgeblicher Unterschied zur bisherigen Organstruktur ist die Schaffung eines Kooperationsrates aus Vertretern der verbandsangehörigen Gemeinden, der neben der unmittelbar von der Bevölkerung gewählten Regionalversammlung Teile der Selbstverwaltungsangelegenheiten wahrnimmt. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieses neuartigen Konstruktes wird von namhaften Rechtswissenschaftlern bezweifelt (so z. B. in einem Gutachten des Deutschen Landkreistages, das der Stadtverband Saarbrücken in Auftrag gegeben hatte).
Einwohnerstatistik
Jahr | Einwohner | Quelle |
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1974 | 389.700 | [7] |
1980 | 365.400 | [8] |
1990 | 361.400 | [9] |
2000 | 350.900 | [10] |
2010 | 332.333 | |
2016 | 329.593 |
Konfessionsstatistik
Gemäß dem Zensus 2011 waren 51,8 % (169.460 Einwohner) römisch-katholisch, 23,5 % der Einwohner evangelisch und 24,6 % waren konfessionslos, gehörten einer anderen Glaubensgemeinschaft an oder machten keine Angabe.[11] Die Zahl Katholiken ist seitdem gesunken. Ende 2020 hatte der Regionalverband Saarbrücken (Dekanat Völklingen und Dekanat Saarbrücken) 142.103 (43,6 %) Katholiken[12]
Christentum
Die Mehrheit (43 %) der Bevölkerung gehört der römisch-katholischen Kirche an. Historisch waren die Verhältnisse anders, da in der Grafschaft Saarbrücken 1575 die Reformation mit dem lutherischen Bekenntnis eingeführt worden war. Schon im 17. Jahrhundert begann mit der planmäßigen Ansiedlung reformierter Hugenotten und, auf Druck der Reunionspolitik Ludwigs XIV., mit der Wiederzulassung der katholischen Kirche die konfessionelle Vielfalt. Durch die Zuwanderung von Arbeitskräften für die Montanindustrie während der Industrialisierung im Laufe des 19. Jahrhunderts verschob sich das Konfessionsverhältnis. Die katholischen Gemeinden gehören fast ausnahmslos zum Bistum Trier, lediglich einige Gemeinden im Osten von Saarbrücken gehören zum Bistum Speyer.
Die evangelische Bevölkerung des Kreises und der Stadt gehörte (mit Ausnahme der Gemeinden Ensheim und Schnappach, die zur Pfälzischen Landeskirche gehören) seit der Saarbrücker Union der ehemals lutherischen Landeskirche der Grafschaft mit den beiden reformierten Gemeinden in Saarbrücken und Ludweiler 1817 zur Evangelischen Kirche in Preußen (ab 1922 unter dem Namen Evangelische Kirche der altpreußischen Union; APU, EKapU), und dort zur 1826 gebildeten Kirchenprovinz der Rheinprovinz mit dem Provinzialkonsistorium in Koblenz (ab 1934 in Düsseldorf). 1947 wurde die Kirchenprovinz als Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) eine selbständige Landeskirche und bis 2003 Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union (EKU; so der Name der reorganisierten APU ab 1953). Fast alle evangelischen Gemeinden im Regionalverband sind der EKiR zugeordnet.
Politik
Die Organe des Stadtverbandes Saarbrücken waren der direkt gewählte Stadtverbandstag (entsprach einem Kreistag), der Planungsrat und der Stadtverbandsausschuss als „Legislative“ sowie der Stadtverbandspräsident als Leiter der Verwaltung und Vorsitzender des Stadtverbandstages (rechtlich einem Landrat vergleichbar).
Stadtverbandspräsidenten
- 1974: Walter Henn, FDP/DPS, als letzter Landrat des Landkreises Saarbrücken kommissarischer Stadtverbandspräsident
- 1974–1975: Werner Klumpp, FDP/DPS
- 1975–1985, Klaus Maria Heinemann, Freie Demokratische Partei, FDP/DPS
- 1985–1991: Franz-Ludwig Triem, SPD
- 1992–1998: Karl-Heinz Trautmann, SPD
- 1998–2007: Michael Burkert, SPD
- 2007–2008: Elfriede Nikodemus (kommissarisch)
Regionalverbandsdirektor
Am 1. Januar 2008 wurde Ulf Huppert (FDP) kommissarisch „Beauftragter für das Amt des Regionalverbandsdirektors“.
Am 7. Juni 2009 stand das Amt des Regionalverbandsdirektors erstmals zur Wahl. Keiner der Kandidaten konnte an diesem Tag die absolute Mehrheit erringen. Bei der Stichwahl am 21. Juni 2009 setzte sich Peter Gillo (SPD) mit 60,22 % gegen Rainer Grün (CDU) mit 39,78 % durch. Dabei konnte Gillo in allen Kommunen des Regionalverbands außer Püttlingen mehr Stimmen auf sich vereinigen als sein Konkurrent. Die Wahlbeteiligung betrug bei der Stichwahl lediglich 21,2 %.[13]
Kooperationsrat
Wesentliche kommunale Aufgaben sollen ab dem Zeitpunkt der nächsten Kommunalwahl nicht mehr durch die von den Bürgern des Stadtverbands gewählte Regionalversammlung, sondern durch einen Kooperationsrat aus Vertretern der verbandsangehörigen Gemeinden entschieden werden. Seine Zuständigkeiten erstrecken sich auf bestimmte, enummerativ in § 211a KSVG n.F. aufgezählte kommunale Selbstverwaltungsangelegenheiten. Damit soll dem Kooperationsgedanken und dem besonderen Abstimmungsbedarf im Saarbrücker Stadt-Umland-Raum Rechnung getragen werden.
Wie schon bisher zählt zu diesen Aufgaben die Flächennutzungsplanung, die als originär gemeindliche Aufgabe ausnahmsweise zur Bewältigung der besonderen Stadt-Umland-Situation der übergeordneten Ebene übertragen und von einem eigens dafür eingerichteten Planungsrat wahrgenommen wird. Neu zu den Kooperationsaufgaben hinzu kommen die Wirtschaftsförderung, der ÖPNV sowie die Koordination der Sport-, Erholungs- und Freizeitmaßnahmen. Außerdem besitzt der Kooperationsrat zahlreiche Anhörungsrechte in Angelegenheiten, für die die Regionalversammlung zuständig ist.
Juristische Bewertung
Wegen des aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG hergeleiteten Erfordernisses einer aus unmittelbarer Volkswahl hervorgegangenen Vertretungskörperschaft, die grundsätzlich alle Selbstverwaltungsangelegenheiten zu erfüllen hat, wird die Einrichtung des Kooperationsrats für verfassungswidrig gehalten. Da die Mitglieder des Kooperationsrats von den Gemeinden beschickt werden, fehle es an einer homogenen unmittelbaren demokratischen Legitimation.[14] Die Gegenauffassung hält den Kooperationsrat für zulässig, da ihm nur ein Ausschnitt der kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten übertragen worden ist und das wichtige Budgetrecht bei der Regionalversammlung verbleibe. Eine endgültige Klärung wird wohl erst der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes herbeiführen. Derzeit ist noch unklar, ob das insofern angekündigte Verfahren tatsächlich eingeleitet wird.
Regionalverband als Gebietskörperschaft
Darüber hinaus entspricht der Regionalverband in weiten Teilen einem herkömmlichen Landkreis. Umstritten ist jedoch, ob er auch Gemeindeverband im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG sein kann. Hiergegen wird angeführt, dass der Regionalverband durch den Kooperationsrat zu starke bundkörperschaftliche Elemente erhalten hat. Dann wäre er nicht mehr als klassische Gebietskörperschaft zu qualifizieren und es läge ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich verankerte objektive Rechtsinstitutionsgarantie vor.
Regionalversammlung
Die Regionalversammlung ist die kommunale Volksvertretung im Regionalverband Saarbrücken. Über ihre Zusammensetzung entscheiden die Bürger alle fünf Jahre.
Die Wahl am 26. Mai 2019 führte zu dem rechts dargestellten Ergebnis und der daraus folgenden Sitzverteilung:[15]
Parteien und Wählergemeinschaften |
% 2019 |
Sitze 2019 |
% 2014 |
Sitze 2014 |
% 2009 |
Sitze 2009 |
% 2004 |
Sitze 2004 |
% 1999 |
Sitze 1999 |
% 1994 |
% 1989 |
% 1984 |
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SPD | 29,7 | 14 | 31,9 | 15 | 30,3 | 14 | 34,3 | 18 | 42,0 | 21 | 44,9 | 47,5 | 48,7 |
CDU | 28,1 | 14 | 33,0 | 16 | 30,7 | 15 | 42,6 | 22 | 44,9 | 22 | 34,6 | 31,9 | 40,1 |
GRÜNE | 15,2 | 7 | 8,3 | 4 | 8,2 | 4 | 7,2 | 3 | 5,8 | 2 | 9,3 | 6,3 | 5,1 |
DIE LINKE | 9,2 | 4 | 10,3 | 5 | 16,3 | 7 | 3,2 | 0 | 1,5 | 0 | – | – | – |
AfD | 8,4 | 4 | 5,6 | 2 | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
FDP | 4,7 | 2 | 3,4 | 1 | 8,8 | 4 | 5,2 | 2 | 3,6 | 0 | 4,2 | 6,9 | 4,9 |
PIRATEN | 1,9 | 0 | 2,9 | 1 | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
ÖDP | 1,2 | 0 | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
Saarland für Alle | 0,9 | 0 | 0,8 | 0 | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
NPD | 0,6 | 0 | 2,1 | 1 | 2,0 | 0 | 4,2 | 0 | – | – | 0,3 | 1,0 | – |
FW/BB | – | – | 1,7 | 0 | 3,6 | 1 | 3,2 | 0 | – | – | 1,9 | – | – |
REP | – | – | – | – | – | – | – | – | 2,2 | 0 | 3,8 | 4,9 | – |
Sonstige | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | 1,0 | 1,7 | 1,3 |
Gesamt | 100 | 45 | 100 | 45 | 100 | 45 | 100 | 45 | 100 | 45 | 100 | 100 | 100 |
Wahlbeteiligung | 58,0 % | 46,0 % | 50,3 % | 50,0 % | 52,1 % | 69,3 % | 74,8 % | 74,8 % |
Wappen
Das gevierte Wappen des Regionalverbandes Saarbrücken zeigt im ersten und vierten Feld den silbernen Löwen der Grafen von Saarbrücken-Commercy sowie im zweiten und dritten Feld den goldenen Löwen der Grafen und Fürsten von Nassau-Saarbrücken.
Wirtschaft und Infrastruktur
Im Jahre 2016 betrug das Bruttoinlandsprodukt der Region 13,825 Milliarden Euro und belegte damit Rang 25 in der Rangliste der deutschen Städte und Regionalverbände nach Wirtschaftsleistung. Der Anteil an der Wirtschaftsleistung des Saarlands betrug 40,3 %. Das BIP pro Kopf lag im selben Jahr bei 42.088 Euro (Saarland: 34.465 Euro, Deutschland 38.180 Euro). In dem Regionalverband Saarbrücken waren 2016 ca. 209.100 Personen beschäftigt.[18] Die Arbeitslosenquote lag im Dezember 2018 bei 7,8 % und damit über dem saarländischen Durchschnitt von 5,7 %.[19]
Straßenverkehr
Im Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken beginnen
- die Bundesautobahn 6 (von Paris und Metz (Frankreich) kommend) in Richtung Mannheim und
- die A 1 in Richtung Trier.
Ferner führt
- die A 623 von Saarbrücken aus in Richtung Norden und verbindet dort die nördlichen Gebiete des Regionalverbands mit der
- A 8 Luxembourg – Pirmasens.
Zahlreiche Bundes- und Landesstraßen erschließen darüber hinaus das Gebiet des Regionalverbands. Die wichtigsten sind
- die B 41 in Richtung Bad Kreuznach und
- die B 51 über Saarlouis weiter in nördliche Richtung.
Erwähnenswert ist darüber hinaus die A 620 („Nebenfluss der Saar mit dreizehn Buchstaben“: Die Stadtautobahn), die durch das Stadtland entlang des Flusses Saar die A 6 im Südosten mit der A 8 im Südwesten verbindet.[20] Durch Hochwasser der Saar wird sie immer wieder überflutet, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen im gesamten Stadtgebiet führt.
Eisenbahn
Der Hauptbahnhof Saarbrücken stellt das eisenbahntechnische Zentrum des Regionalverbandes, wie auch des Landes dar. Saarbrücken war lange Zeit Sitz einer Eisenbahndirektion, die von Bitburg im Norden bis Kirn im Nordosten und im Osten über Kaiserslautern hinaus reichte.
Im Regionalverbandsgebiet verlaufen folgende Kursbuchstrecken (KBS) der Deutschen Bahn AG:
- KBS 670: Saarbrücken – Kaiserslautern – Mannheim (Linien RE 1, RB 68, RB 70, RB 71)
- KBS 680: Saarbrücken – Idar-Oberstein – Mainz (Linien RE 3, RB 73)
- KBS 681: Saarbrücken – Lebach-Jabach (Linie RB 72)
- KBS 682: Saarbrücken – Forbach – Metz – Paris (int. KBS F6) (Linie RE 18, gefahren von der SNCF)
- KBS 684: Saarbrücken – Sarreguemines – Straßburg (Zugverkehr durch die SNCF, Stadtbahnverkehr auf der Schienenstrecke durch die Saarbahn)
- KBS 685: Saarbrücken – Trier (Linien RE 1, RB 70, RB 71)
Sonstiger ÖPNV
Das Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken ist Teil des saarländischen Verkehrsverbundes SaarVV.
Hier verkehren in der Landeshauptstadt und in den Anrainergemeinden Kleinblittersdorf, Riegelsberg und Heusweiler (sowie Saargemünd, Mandelbachtal, Forbach, St. Ingbert und Lebach außerhalb des Regionalverbands) die Züge und Busse der Saarbahn auf weit über 50 Linien sowie der Verkehrsgesellschaft Saar-Pfalz-Bus, die auch den Busverkehr in die Nachbarkreise durchführt.
In der Stadt Völklingen werden die Linien von den Stadtwerken Völklingen gefahren. Außerdem gibt es Anschlusslinien nach Luxemburg-Stadt sowie über Forbach nach Saint-Avold (Frankreich).
Flughafen
Der Flughafen Saarbrücken im Saarbrücker Stadtteil Ensheim ist ein internationaler deutscher Verkehrsflughafen mit internationalem Verkehr und bedient sowohl Linienflüge als auch Charterverkehr.
Schifffahrt
Gemeinden
(Einwohner am 31. Dezember 2020[21])
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Schutzgebiete
Im Landkreis befinden sich 15 ausgewiesene Naturschutzgebiete (Stand Februar 2017).
Kfz-Kennzeichen
Am 1. März 1974 wurde dem Stadtverband Saarbrücken das seit dem 1. Januar 1957 für die kreisfreie Stadt Saarbrücken und den Landkreis Saarbrücken gültige Unterscheidungszeichen SB zugewiesen und zum 1. Januar 2008 vom nunmehrigen Regionalverband Saarbrücken übernommen. Es wurde durchgängig ausgegeben.
Das Unterscheidungszeichen VK stand und steht für die Mittelstadt Völklingen im Landkreis Saarbrücken, danach im Stadtverband Saarbrücken bzw. aktuell im Regionalverband Saarbrücken. Es wird nur für diese durchgängig seit dem 1. Januar 1968 ausgegeben.
Weblinks
Einzelnachweise
- Saarland.de – Amtliche Einwohnerzahlen Stand 31. Dezember 2020 (PDF; 98 kB) (Hilfe dazu).
- Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) des Saarlandes, §194
- Kommunalselbstverwaltungsgesetz des Saarlandes, §§ 197-198.
- Kommunalselbstverwaltungsgesetz des Saarlandes, § 9
- Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 810 f.
- Datenbank Zensus 2011, Regionalverband Saarbrücken, Alter + Geschlecht
- Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1975
- Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1981
- Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1992
- Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 2002
- Regionalverband Saarbrücken Religion, Zensus 2011
- Bistum Trier Statistikatlas 2020, abgerufen am 15. Februar 2022
- Amtliches Endergebnis der Stichwahl zum Regionalverbandsdirektor (Memento vom 12. Februar 2013 im Webarchiv archive.today)
- Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen im Großraum Saarbrücken Modelle, Bewertungen und Empfehlungen. Gutachten, erstellt von Professor Dr. Axel Priebs, Hannover/Kiel und Professor Dr. Kyrill-A. Schwarz, Dinkelsbühl, April 2007
- Regionalverband Saarbrücken Kommunalwahl 2019, Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zur Regionalversammlung
- Kreistagswahlen 1984 bis 2009 im Saarland nach Kreisen (Memento vom 13. September 2018 im Internet Archive)
- https://wahlergebnis.saarland.de/KTW/ergebnisse_kreis_41.html/ (Memento vom 12. Juni 2020 im Internet Archive)
- Aktuelle Ergebnisse – VGR dL (Memento vom 13. Februar 2019 im Internet Archive)
- Bundesland Saarland. Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 7. Januar 2019.
- https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/stadtautobahn-in-saarbruecken-gesperrt_aid-7015742
- Saarland.de – Amtliche Einwohnerzahlen Stand 31. Dezember 2020 (PDF; 98 kB) (Hilfe dazu).