Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ist ein Verkehrsverbund und SPNV-Aufgabenträger in Nordrhein-Westfalen. Sein Gebiet umfasst den Großteil des Ruhrgebiets, den Niederrhein, Teile des Bergischen Landes sowie die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf. Der VRR grenzt im Norden und Osten an den Westfalentarif (WT), im Süden an den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und den Aachener Verkehrsverbund (AVV) und im Westen an die Niederlande. Der VRR ist nach eigenen Angaben der einwohnerstärkste Verkehrsverbund und größter Nahverkehrsballungsraum Europas.[1]
Verkehrsverbund-Rhein Ruhr AöR | |
---|---|
Rechtsform | Anstalt des öffentlichen Rechts |
Gründung | 1980 |
Sitz | Essen, Gelsenkirchen |
Leitung |
|
Branche | Verkehrsverbund |
Website | www.vrr.de |
Organisation
Der „Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR)“ ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Essen. Träger sind zwei Gebietskörperschaften, nämlich der „Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein (NVN)“ und der „Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr“.[2] Diese Zweckverbände werden wiederum von den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten getragen. Die Verwaltung des VRR befindet sich in Gelsenkirchen.[3]
Die wesentlichen Aufgabenbereiche sind:[4]
- Aufgabenträger für den SPNV – abgeleitet aus dem ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen
- Sicherstellung eines integrierten ÖPNV (Tarif, Angebot, Qualität..) – abgeleitet aus dem ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen
- Finanzierung des ÖPNV – wurde dem VRR von den kommunalen Aufgabenträgern übertragen
- Bewilligung von ÖPNV-Investitionsförderungen nach §§ 12 und 13 ÖPNVG NRW
Beim VRR sind im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen die Kompetenzcenter Digitalisierung (KCD)[5] und Kompetenzcenter Sicherheit (KCS) angesiedelt.
Der VRR ist mit 14,68 % an der VDV eTicket Service GmbH & Co. KG (Köln) beteiligt.
Geschichte
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr wurde zum 1. Januar 1980 von den fünf Kreisen und 19 kreisfreien Städten sowie den kommunalen Verkehrsunternehmen des Rhein-Ruhr-Gebiets und der Deutschen Bundesbahn in der Rechtsform der GmbH gegründet.[6]
In den 80er Jahren galt ein Tarifsystem in fünf Preisstufen. Nur für Fahrten bis 50 Kilometer gab es einen gemeinsamen Fahrschein für Deutsche Bahn und kommunale Verkehrsmittel. Für längere Wege war es günstig, einen Verbundfahrschein und einen weiteren für die restliche Strecke zu erwerben. Um 1990 wurde dann in mehreren Schritten ein neues und vollständiges Verbund-Tarifsystem mit den Preisstufen A, B und C eingeführt, zuerst bei den Zeitkarten und später bei den übrigen Fahrkarten.
1996 wurde im Zuge der Bahnreform auf dem Gebiet des VRR, dem Kooperationsraum 1 (Rhein-Ruhr), ein Zweckverband gegründet. Die wesentliche Aufgabe des „Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr“ war es, den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Region zu planen, zu organisieren und auszugestalten.[7] Der Zweckverband bestellte den SPNV (Regional-Express, Regionalbahn und S-Bahn) bei Eisenbahnverkehrsunternehmen und kontrolliert deren Leistung. Außerdem wickelt er die Finanzierung des Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) mit den Kreisen und kreisfreien Städten ab und sorgt für ein verbundweites einheitliches Tarifsystem.
Am 28. September 2004 errichtete der „Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr“ die „Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR“[2] und übertrug ihr seine wesentlichen Aufgaben.
Zum 1. Januar 2008 übertrug auch der Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein seine SPNV-Aufgabenträgerschaft auf die VRR AöR. Auf diesem Gebiet galt allerdings noch bis zum 31. Dezember 2011 der Tarif der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein. Seit 1. Januar 2012 findet nun auch dort der VRR-Tarif Anwendung.
Betriebsdaten und Beförderungszahlen
- Verkehrsgebiet
- 7300 km²
- 8,1 Millionen Einwohner
- 16 Städte und 7 Kreise.
- 2 Zweckverbände
- Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein (Kreis Wesel, Kreis Kleve)
- Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (Bochum, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Gelsenkirchen, Essen, Hagen, Herne, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Recklinghausen, Kreis Viersen)
- 965 Verkehrslinien (Stand 2010), davon
- 48 im Schienenpersonennahverkehr
- 15 Regional-Express-Linien
- 22 Regionalbahn-Linien
- 12 S-Bahn-Linien
- 935 im Straßenpersonennahverkehr
- 20 Stadtbahn-Linien
- 43 Straßenbahn-Linien
- 3 H-Bahn-/Sky-Train-Linien (fahrerlose Schwebebahn, 2 Linien an der Dortmunder Uni, eine am Düsseldorfer Flughafen)
- 1 Schwebebahn-Linie (in Wuppertal)
- 6 Oberleitungsbus-Linien (siehe Oberleitungsbus Solingen, eine davon nach Wuppertal-Vohwinkel)
- 894 Omnibuslinien
- 48 im Schienenpersonennahverkehr
- 236,1 Mio. Zug-/Buskilometer (2010)
- 12.000 km langes Streckennetz (Stand 2001)
- 11.500 Haltestellen (Stand: 2006)
Der VRR hat werktäglich ca. 4 Mio. Fahrgäste.
- 969,8 Mio. Euro Einnahmen (Stand: 2010)
- Abonnements: 1,254 Mio. (Stand 2012)
Gebiet
Kreisfreie Städte
Tarifsystem
Preisstufensystem
Das Verbundgebiet gliedert sich in Tarifgebiete. Ein Tarifgebiet umfasst meist eine Gemeinde. Kleinere Gemeinden werden häufig zu einem Tarifgebiet zusammengefasst. Die sehr großen Städte Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal bestehen aus jeweils zwei Tarifgebieten. Die Tarifgebiete sind wiederum in Waben untergliedert.
Die Preisstufe „Kurzstrecke“ (K) umfasst drei Haltestellen ohne Umstieg bei einer Maximalstrecke von 1,5 km[8].
Die Preisstufe A gilt für Fahrten innerhalb eines Tarifgebietes, innerhalb der Städte, die aus zwei Tarifgebieten bestehen, sowie zwischen zwei benachbarten Waben benachbarter Tarifgebiete (sog. „Zwei-Waben-Tarif“). Anhand der Qualität des ÖPNV-Angebots, beispielsweise Vorhandensein von Nachtverkehren, wird die Preisstufe in die Unterstufen A1, A2 und A3 eingeteilt.
Die Preisstufe B umfasst ein Tarifgebiet und meist alle Nachbartarifgebiete.
Die Preisstufe C umfasst zwei aneinandergrenzende Tarifgebiete und zumeist alle Nachbartarifgebiete.
Die Preisstufe D gilt für verbundweite Fahrten.
Darüber hinaus gibt es noch die Preisstufe KR, die, analog zur Preisstufe A, für das Gebiet eines Kreises gilt. Allerdings ist diese Preisstufe nur beim Sozialticket erhältlich, das nur Bezieher von Sozialleistungen erhalten können.[9]
Tickets
Neben Fahrkarten für eine Fahrt werden auch solche für 4 Fahrten und Tageskarten ausgegeben. Dazu kommen ausschließlich als Handy- oder Internet-Ticket Fahrkarten für zehn Fahrten. Die Tagestickets gelten für beliebig viele Fahrten innerhalb des Gültigkeitsbereichs und sind in Varianten für ein, zwei, drei, vier oder fünf Reisende erhältlich. 2018 wurden die klassischen Tagestickets mit Gültigkeit an einem Kalendertag durch flexiblere 24-Stunden-Tickets ersetzt. Wochentickets werden seit 2006 nicht mehr angeboten,[10] seit 2014 kann online ein 7-Tage-Ticket erworben werden.[11] Durch Erwerb eines Zusatz-Tickets kann die Gültigkeit von Fahrscheinen erweitert werden, so ist damit unter anderem die Mitnahme von Fahrrädern möglich oder die Nutzung der 1. Klasse in Zügen, wobei für letzteres Einschränkungen gelten.
Die Gültigkeitsdauer für Einzel-, 4er und 10er-Tickets beträgt (jeweils ab Entwertung)
- für Kurzstrecke: 20 Minuten
- für A: 90 Minuten
- für B: 120 Minuten
- für C: 180 Minuten
- für D: 300 Minuten
Die Tickets gelten für jeweils eine Fahrt, welche innerhalb der vorgegebenen Zeit abgeschlossen sein muss. Sie gelten nicht für Hin- und Rückfahrt oder Rundfahrten.
Die Monatstickets des VRR heißen Ticket1000 bzw. Ticket2000 und YoungTicket. Sie unterscheiden sich hinsichtlich Übertragbarkeit, Geltungsbereich am Wochenende, Beförderungsgarantie etc. Das YoungTicket ist ein Monatsticket speziell für Auszubildende.
Das SchokoTicket ist ein Ticket des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr für alle Schüler unter 25 Jahren. Es gilt im gesamten VRR-Gebiet. Es gilt ganzjährig für alle Verkehrsmittel des VRR (in den Zügen des SPNV nur für die 2. Klasse). Das SchokoTicket löste ab 2003 das SCHOOLTicket ab.[12]
Für Studenten an teilnehmenden Hochschulen gibt es ein Semesterticket, das automatisch durch die Zahlung des Sozialbeitrages zu Beginn eines Semesters erworben wird. Wie das SchokoTicket gilt auch dieses nur in der 2. Wagenklasse und kann ebenso wie dieses nicht durch Kauf eines ZusatzTickets temporär zu einem 1.-Klasse-Fahrschein aufgewertet werden. Für Zeitkarteninhaber vorgesehene Ermäßigungen werden Inhabern eines Semestertickets grundsätzlich nur im AST-Verkehr gewährt. Auch der räumliche Geltungsbereich weicht von dem eines herkömmlichen Fahrscheins ab: So gilt es zusätzlich in Teilen des VGM-Gebiets uneingeschränkt, zusätzlich in Teilen der VGN-, VRL- und VRS-Gebiete – aber nur, wenn sich der Wohnsitz des Studenten dort befindet – diese Einschränkung gilt auch für den Bereich, der VRR-Zeitkarteninhabern normalerweise zugänglich ist. Inwieweit das SemesterTicket auf Linien der VRR-Tarifpartner außerhalb des Verbundraums gültig ist, ist nicht eindeutig geregelt. Das Semesterticket hat einen Preis von aktuell (Stand Dezember 2020) 151,87 € pro Semester (25,31 € pro Monat) mit dem Gültigkeitsbereich VRR, für ganz NRW werden 208,24 € pro Semester (34,71 € pro Monat) berechnet.[13]
Senioren ab 60 Jahren können das sogenannte BärenTicket erwerben, das in der Preisstufe D erhältlich ist und in Nahverkehrszügen zur Benutzung der 1. Klasse berechtigt.
Empfänger von Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) können das SozialTicket, das ausschließlich in der Preisstufe A bzw. KR erhältlich ist, erwerben. Hierbei wird den berechtigten Personen vom Sozialleistungsträger ein Berechtigungsausweis ausgestellt. Mit diesem kann dann beim jeweiligen Verkehrsunternehmen das Sozialticket erworben werden. Das Sozialticket ist bei einem Preis von 38,60 €[14] teurer, als im Hartz-IV-Regelsatz für Verkehr berechnet wird (35,99 €).[15]
Für seine Abonnement-Kunden setzt der VRR seit 2003 ausschließlich elektronische Tickets (E-Tickets) auf Chipkarten ein. Von 2007 bis 2010 hat der VRR diese E-Tickets auf den deutschlandweiten Standard VDV-Kernapplikation umgestellt. In diesem Zuge hat sich der VRR eTicket Deutschland angeschlossen.
Auszug aus der Preistabelle (2020): Preise in Euro; Gültig ab 1. Januar 2020, Stand 5. Dezember 2020[16]
Name des Tickets | Kurzstrecke | Preisstufe A | Preisstufe B | Preisstufe C | Preisstufe D |
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EinzelTicket Erwachsene | 1,70 | 2,80/2,90* | 6,00 | 12,80 | 15,70 |
EinzelTicket Kinder (bis einschl. 14 J.) | 1,70 | 1,70 | 1,70 | 1,70 | 1,70 |
4erTicket Erwachsene | 6,10 | 10,70 | 22,50 | 46,90 | 57,10 |
4erTicket Kinder (bis einschl. 14 J.) | 6,10 | 6,10 | 6,10 | 6,10 | 6,10 |
10erTicket (Erwachsene und Kinder) | 14,20 | 22,90 | 46,00 | 93,15 | 104,85 |
24-StundenTicket (Erwachsene und Kinder) | - | 7,20 | 14,70 | 25,30 | 30,40 |
24-StundenTicket Preis je zusätzlich mitgenommener Person | - | 3,50 | 4,00 | 4,70 | 5,40 |
48-StundenTicket (Erwachsene und Kinder) | - | 13,70 | 27,90 | 48,10 | 57,80 |
48-StundenTicket Preis je zusätzlich mitgenommener Person1 | - | 6,60 | 7,60 | 8,90 | 10,20 |
*= Der Preis der Preisstufe A richtet sich nach Größe der Stadt. In kleineren Städten gilt die Preisstufe A1, in größeren Städten die Preisstufe A2 und in Großstädten die Preisstufe A3.
Preis EinzelTicket Erwachsene: Preisstufe A1 und A2: 2,80 €, Preisstufe A3: 2,90 €.
Am 1. Januar 2015 wurden Preisänderungen durchgeführt. Das am 1. Januar 2014 eingeführte „10erTicket“ wird ausschließlich als HandyTicket oder zum Erwerb im digitalen Ticket-Shop angeboten.
Nicht-VRR-Gebiete mit Anwendung des VRR-Tarifs
Aachener Verkehrsverbund:
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Verkehrsgemeinschaft Münsterland: | Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe: | Niederlande:
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Seit dem 1. Februar 2012 gilt der VRR-Tarif nicht mehr für Fahrten vom VRR in die niederländischen Gemeinden Groesbeek und Mook und umgekehrt, da die Bedienung durch die Buslinie 55 aufgegeben wurde.[18]
Geschichte
Bis zum 1. August 2008 gab es nur die Preisstufen A, B und C, wobei C verbundweit gültig war. Bei Monatstickets der bisherigen Stufe A wird seit dem 1. August 2008 zwischen größeren (Preisniveau A2 genannt) und kleineren Städten (Preisniveau A1) unterschieden. Die Preisstufe C gilt jetzt nicht mehr verbundweit, sondern nur noch für zwei Tarifgebiete inklusive angrenzender Bereiche. Hinzu kommt die neue Stufe D, die anstelle der bisherigen Stufe C verbundweit gilt. Der Preisstufe A2 zugeordnet sind Dortmund, Hagen, Herne, Bochum, Wuppertal, Remscheid, Solingen, Gelsenkirchen, Essen, Oberhausen, Mülheim (Ruhr), Duisburg, Düsseldorf, Neuss/Kaarst, Krefeld und Mönchengladbach. Alle anderen Städte und Gemeinden im VRR sind der Preisstufe A1 zugeordnet. Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen und Wuppertal die gesonderte Zeitkarten-Preisstufe A3.[19]
Im Zuge der Anwendung der VRR-Tarifs in den Kreisen Kleve und Wesel gingen am 1. Januar 2012 die Preisstufen 1–4 der VGN in den Preisstufen A–D des VRR auf. Seitdem wird im VRR-Tarif zwischen den Tarifbereichen „D Nord“ (Alt-VGN plus angrenzende Tarifgebiete) und „D Süd“ (Alt-VRR plus angrenzende Tarifgebiete) unterschieden. Für Fahrten darüber hinaus wurde eine neue Preisstufe E für den VRR-Gesamtraum eingeführt.[20] 2016 wurde die Preisstufe E wieder abgeschafft und die Preisstufe D auf den gesamten Verbundraum ausgeweitet.[21][22]
Verkehrsunternehmen
Folgende Verkehrsunternehmen sind im VRR aktiv:
- Abellio Rail NRW (ABR) – bis 31. Jan. 2022
- Bahnen der Stadt Monheim (BSM)
- Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen (BOGESTRA)
- Busverkehr Rheinland (BVR)
- DB Regio NRW (DB)
- Dortmunder Stadtwerke (DSW 21)
- Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG)
- Keolis Deutschland (eurobahn)
- Flughafen Düsseldorf (SkyTrain)
- H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH (H-Bahn21; Tochtergesellschaft der DSW21)
- Hagener Straßenbahn (HST)
- Kreisverkehrsgesellschaft Mettmann (KVGM)
- National Express (NX)
- Niederrheinische Verkehrsbetriebe (NIAG)
- Look Busreisen
- NEW mobil und aktiv Mönchengladbach (NEW MöBus)
- NEW mobil und aktiv Viersen (NEW VIE)
- NordWestBahn (NWB)
- Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) (im weitesten Sinne: VRR-Tarif wird auf der Buslinie 626 in Wuppertal angewandt, ebenfalls werden auf den Buslinien 336 und 671 (innerhalb von Remscheid) VRR-Tickets anerkannt)
- Regiobahn
- Regionalverkehr Niederrhein (RVN)
- Rheinbahn Düsseldorf (RBG)
- Ruhrbahn (Essen)
- Ruhrbahn Mülheim
- StadtBus Dormagen (SDG)
- Städtische Dienste Geldern
- Stadtwerke Goch
- Stadtwerke Hilden
- Stadtwerke Kevelaer
- Stadtwerke Neuss (SWN)
- Stadtwerke Oberhausen (STOAG)
- Stadtwerke Solingen (SWS)
- Straßenbahn Herne–Castrop-Rauxel (HCR)
- SWK Mobil
- Stadtwerke Remscheid (SR)
- TRI Train Rental GmbH (TRI)
- Verkehrsgesellschaft Hilden
- Verkehrsgesellschaft der Stadt Velbert (VGV)
- Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr (VER)
- Versorgungs- und Verkehrsbetrieb der Stadt Straelen
- Vestische Straßenbahnen (VESTISCHE)
- Gemeindewerke Wachtendonk
- West-Bus
- WSW mobil (WSW)
Sonstiges
Anmerkung zum Verkehrsvertrag
Mitte Juni 2008 kündigte der VRR vorzeitig den Vertrag mit DB Regio über Leistungen in Höhe von 300 Millionen Euro. Die Zugleistungen, die im Rahmen dieses großen Verkehrsvertrages erbracht wurden, werden von der DB Regio NRW GmbH seitdem auf Basis einer hoheitlichen Auferlegung betrieben, zu der der VRR in seiner Eigenschaft als Anstalt des öffentlichen Rechts berechtigt ist.[23] Die DB Regio NRW GmbH allerdings hielt diese Kündigung und die Auferlegung für rechtswidrig und vertrat den Standpunkt, die Zugleistungen seien im Rahmen des ihrer Meinung nach gültigen großen Verkehrsvertrages durchzuführen. Am 19. Dezember stellte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fest, dass die Kündigung des großen Verkehrsvertrages durch den VRR unwirksam ist und verurteilte den VRR dazu, die einbehaltene Summe zu bezahlen. Unter Vermittlung des früheren nordrhein-westfälischen Verkehrsministers Oliver Wittke (CDU) einigte man sich 2009 auf einen neuen großen Verkehrsvertrag. Die RE-Linien sollen bis 2016, die S-Bahnen 2023 in die Ausschreibung gehen. Dieser wurde aber wegen Rechtswidrigkeit von der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster gekippt. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf folgt dieser Rechtsauffassung, legte den Fall aber dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor, da das Oberlandesgericht Brandenburg im Jahr 2003 ein anderslautendes Urteil gefällt hatte.[24]
Dieser hat den Vertrag am 8. Februar 2011 vollumfänglich für nichtig erklärt.[25] Trotz der in der Schwebe hängenden vertraglichen Einigung haben VRR und DB Regio das neue Fahrplankonzept im Dezember 2010 eingeführt.[26] Sowohl DB Regio NRW als auch der VRR suchen nun nach einer neuen Einigung, die im Rahmen dessen liegt, was der Bundesgerichtshof für zulässig hält. Dabei bestehen nach Angaben von VRR-Chef Martin Husmann „vier bis sechs Stellschrauben“. Auch Verkehrsminister Harry Voigtsberger (SPD) strebt eine schnelle Neuregelung an.[27][28][29]
Fahrplanbereiche und Liniennummern
Das Gebiet des VRR wurde zu seiner Gründung in insgesamt zehn Fahrplanbereiche unterteilt, was bei der Vergabe von Liniennummern Berücksichtigung fand. Dieses System wird zwar heute zu großen Teilen noch angewendet,[30] ist durch zahlreiche Sonderlösungen (z. B. Ortsbus-Linien) aber verwässert:
Bereich | Gebiet, bzw. Verkehrsgesellschaft |
---|---|
0 | Krefeld, Mönchengladbach, Stadt Viersen; Kreis Viersen (NEW MöBus, SWK, NEW VIE, BVR) |
1 | Essen, Mülheim an der Ruhr (Ruhrbahn) |
2 | Bottrop, Kreis Recklinghausen (Vestische Straßenbahnen) |
3 | Bochum, Herne / Castrop-Rauxel (Behringhausen, Deininghausen, Dingen, Merklinde), Gelsenkirchen, Hattingen, Witten (BOGESTRA, HCR, DSW21) |
4 | Dortmund, Castrop-Rauxel (Frohlinde, Habinghorst, Henrichenburg, Ickern) (DSW21) |
5 | Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis (in Hattingen und Witten nur Einsatzwagen) (HST, VER) |
6 | Wuppertal, Solingen, Remscheid (WSW, SWS, SR) |
7 | Düsseldorf (Stadtbahn, Straßenbahn, „normale“ rechtsrheinische Buslinien), Kreis Mettmann (Sonderregelung insbesondere für Velbert s. u.) (Rheinbahn, BSM) |
8 | Düsseldorf (linksrheinische, rheinüberquerende und „besondere“ rechtsrheinische (Flughafen-Messe, Rennbahn, Strandbad) Buslinien sowie Nachtbusse), Kreis Neuss (SDG, Rheinbahn, SWN) |
9 | Duisburg, Oberhausen (DVG, StOAG) |
ohne Kennziffer | Kreis Kleve, Kreis Wesel (NIAG) |
Im Normalfall sind Linien anhand ihrer Nummer zu unterscheiden. (Dabei steht X für die Nummer des Fahrplanbereiches und Y eine vom Verkehrsunternehmen vergebene Linienkennung.)
- Stadtbahnen, auch wenn sie größtenteils oberirdisch verkehren, tragen Liniennummern mit vorangestelltem 'U' im Schema UXY (wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu Straßenbahnen ist das Vorhandensein von Hochbahnsteigen). Die Wuppertaler Schwebebahn trägt – hauptsächlich für betriebsinterne Zwecke – die Liniennummer 60 ohne vorangestelltes U.
- Straßenbahnen befahren die Linien X0Y und X1Y, ehemals auch X2Y. In Dortmund und Düsseldorf werden die unterirdisch verkehrenden Straßenbahnen wie Stadtbahnen mit UXY bezeichnet. Die Linien in Krefeld tragen die Nummern X4Y, da der niedrigere Teil des 0er Fahrplanbereich für das straßenbahnlose Mönchengladbach reserviert ist.
- Die verbleibenden Linien im Format XYY sind Buslinien, wobei manchmal auch für diese Liniennummern nach dem Straßenbahnnummerierungsschema vergeben wurden. Bei den Kreisen Wesel und Kleve fehlt die Ziffer „X“ einfach; dort haben die Linien also das Format Y oder YY bzw. SLY oder SLYY für Fahrten, die im Wesentlichen innerhalb einer Gemeinde verkehren. Bei der Rheinbahn gibt es zudem Linien nach dem Schema OY bzw. OYY, in Velbert nach dem Schema OVY. Dabei sind „O“ oder „OV“ der ein- bzw. zweistelligen Liniennummer vorangestellte Buchstaben. Von der BVR betriebene Busse verkehren im gesamten Verbundraum mit bereichsabhängiger erster Ziffer. Die ursprünglich bevorzugte Vergabe der 8 oder 9 als zweite Ziffer bei Linien dieses Unternehmens wird mittlerweile nicht mehr konsequent praktiziert.
- E-Wagen oder sonstige vom regulären Linienweg abweichende Kurse waren früher bei der Duisburger Verkehrsgesellschaft, der Essener Verkehrs-AG und der Rheinbahn mit einem sogenannten gestrichenem Liniensignal in Form eines roten Querbalkens gekennzeichnet, der die reguläre Liniennummer überlagerte. Dieser wurde 1980 vom VRR eingeführt.
Die Fahrplanbücher Bochum, Gelsenkirchen und Hattingen/Sprockhövel werden seit 2012 nicht mehr herausgegeben. Stattdessen sind kostenlos Linienfahrpläne bei der Bogestra erhältlich. Nach erheblichen Protesten seitens der Fahrgäste und auf Weisung der örtlichen Politik wurde der Einstellungsbeschluss revidiert: Ab 2013 wird es wieder gedruckte Fahrplanbücher geben.
Fahrgastinformation
Der VRR bietet den Verbundmitgliedern die Infrastruktur zur Einbindung von Fahrgastinformationen in die eigenen Internetauftritte. Seit 2006 werden diese Auskunftsinformationen um Echtzeitinformationen angereichert[31], so dass im Internet Echtzeit-Fahrplanauskünfte für den Fahrgast zur Verfügung gestellt werden. Neben den Echtzeitdaten der Deutschen Bahn werden auch Echtzeitdaten der beteiligten Verkehrsunternehmen des Verbundes und der Märkischen Verkehrsgesellschaft mittels des vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen spezifizierten VDV454-Protokolls, eines Protokolls zum Austausch von Sollfahrplänen und Ist-Daten zur Dynamisierung von Fahrplanauskünften, an den sogenannten Istdatenserver des VRR angebunden und auch angrenzenden Verbünden übermittelt.
Trivia
Anlässlich seines dreißigjährigen Jubiläums im Jahr 2010 hat sich der VRR ein neues Logo gegeben. Dieses wurde am 25. März 2010 eingeführt und hat nach und nach das Zeichen ersetzt, welches ab 1980 verwendet wurde.
Im Mai 2012 ließ sich der VRR zudem von einer Werbeagentur eine Trickfilmanimation erstellen, die den eigenen Mitarbeitern die Social Media Guidelines des Unternehmens, also den richtigen Umgang in und mit sozialen Netzwerken im Internet näherbringen soll.[32]
Seit 2015 und verbundweit 2016 werden die Stadtliniennetzpläne des VRR auf Basis von OpenStreetMap-Karten gestaltet.
2017 schaltete der VRR ein Open-Data-Portal frei.[33]
Die längste Fahrt in Deutschland mit Straßen- oder Stadtbahnen führt von Witten-Heven nach Tönisvorst bei Krefeld.
Jobticket
Seit Januar 2019 testet der VRR ein Jobticket, bei dem der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt. So ist es für die Arbeitnehmer günstiger als das herkömmliche Ticket2000. Es gibt für die Arbeitgeber zwei unterschiedliche Sparvarianten und für Unternehmen ab 30 Abonnenten einen Mengenrabatt.[34]
Acht Verkehrsunternehmen bieten dieses Ticket an und suchen Unternehmen, die sich beteiligen. In NRW hat die STOAG Oberhausen bereits erreicht, ein Unternehmen für das Jobticket zu finden.[34]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- VRR und Niederrhein wachsen zusammen. VRR, 25. November 2011, abgerufen am 8. Februar 2017.
- Satzung der „Gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts“ Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR. Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, 26. Juni 2015, abgerufen am 8. Februar 2017.
- Impressum. Abgerufen am 30. Juni 2021 (deutsch).
- Verkehrsverbund Rhein-Ruhr – Seit 30 Jahren aktiv für den ÖPNV. Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, abgerufen am 8. Februar 2017.
- Kompetenzcenter Digitalisierung. VRR, abgerufen am 24. September 2019.
- 40 Jahre VRR: Geschichte(n) aus vier Jahrzehnten ÖPNV. Abgerufen am 30. Juni 2021 (deutsch).
- Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Verkehrsverbünde aus Gelsenkirchen in der Firmendatenbank wer-zu-wem.de. Abgerufen am 30. Juni 2021.
- Die Preisstufen im VRR. In: vrr.de. VRR, abgerufen am 8. Februar 2017.
- SozialTicket. Die persönliche Zeitkarte. In: vrr.de. VRR, abgerufen am 8. Februar 2017.
- Drastische Preiserhöhung beim VRR. taz, 29. Dezember 2005, abgerufen am 8. Februar 2017.
- Neue Tickets und Preise seit Januar 2014. VRR, 1. Januar 2014, abgerufen am 8. Februar 2017.
- Verbundfahrplan Schnellverkehr 2003. Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, 2003
- semesterticket. Abgerufen am 5. Dezember 2020.
- Das SozialTicket. Abgerufen am 5. Dezember 2020.
- Hartz 4 Regelsatz - 432 € Regelbedarf 2020 beim Arbeitslosengeld II. Abgerufen am 5. Dezember 2020.
- VRR Preistabelle 2020. Abgerufen am 5. Dezember 2020.
- VRR Tarif nach Dülmen. VRR, 29. September 2021, abgerufen am 8. Februar 2022.
- Linie 55. Kleve–Kranenburg. (PDF) Niederrheinische Verkehrsbetriebe, 13. Januar 2012, abgerufen am 8. Februar 2017.
- Preisanpassung im VRR zum 1. Januar 2015. VRR, 27. Juni 2014, abgerufen am 8. Februar 2017.
- Tarifharmonisierung kommt – Übergangstarif verschwindet. Pro Bahn Landesverband NRW, 17. März 2011, abgerufen am 8. Februar 2017.
- VRR beschließt neue Ticketpreise. Westdeutscher Rundfunk, 19. Juni 2015, archiviert vom Original am 8. Oktober 2015; abgerufen am 5. Oktober 2015.
- VRR: Preisstufe E am Ende. Der Rote Renner, 20. Juni 2015, abgerufen am 8. Februar 2017.
- Der Spiegel, 23. Juni 2008, S. 56
- Jürgen Eikelberg: OLG Düsseldorf hält neuen VRR-Vertrag für rechtswidrig. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 21. Juli 2010, abgerufen am 8. Februar 2017.
- Niklas Luerßen: VRR: BGH kippt neuen Verkehrsvertrag. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 8. Februar 2011, abgerufen am 8. Februar 2017.
- Stefan Hennigfeld: VRR: Zeitplan für neues RE-Konzept. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 19. September 2010, abgerufen am 8. Februar 2017.
- Max Yang: VRR sucht kurzfristig neue Gespräche und sieht keine Auswirkungen für die Fahrgäste. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 8. Februar 2011, abgerufen am 8. Februar 2017.
- Jürgen Eikelberg: VRR: Minister Voigtsberger fordert neuen Kompromiss. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 10. Februar 2011, abgerufen am 8. Februar 2017.
- Jürgen Eikelberg: VRR: Kurzfristige Lösung mit DB Regio gesucht. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 17. Februar 2011, abgerufen am 8. Februar 2017.
- Richtlinie. Die Fahrplanbücher und Produktfahrpläne für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. VRR, 31. Januar 2013, abgerufen am 8. Februar 2017.
- Prospekt der Funkwerk-IT. (PDF; 1,5 MB) funkwerk-it.com, 9. Dezember 2010, archiviert vom Original am 11. Juli 2011; abgerufen am 8. Februar 2017.
- VRR – Ihr Fahrplan durch das Social Web auf YouTube
- Herzlich willkommen im OpenData-Portal der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR. VRR, abgerufen am 1. September 2017.
- Oberhausen: Erste Stadt nutzt neues Jobticket. 4. April 2019, abgerufen am 15. April 2019.