Kooperationsraum

Als Kooperationsraum werden im Bundesland Nordrhein-Westfalen neun Regionen bezeichnet, in die das Land verkehrstechnisch unterteilt ist.

Lage der Kooperationsräume in Nordrhein-Westfalen

In jedem Kooperationsraum sind die Städte und Kreise für die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zuständig. Das betrifft die Streckennetze, Tarifsysteme und Fahrpläne aller Verkehrsträger des innerstädtischen und des Regionalverkehrs (Busse, Stadtbahnen, S-Bahnen und Regionalzüge). Ferner haben sich die Städte und Kreise für das Angebot auf der Schiene in jedem einzelnen Kooperationsraum zu einem Zweckverband zusammengeschlossen.

Die Kooperationsräume

sind:

Neuregelung

Lage der neuen Zweckverbände in Nordrhein-Westfalen ab 2008

Aufgrund der Bestrebungen des Landes, die Anzahl der Kooperationsräume bzw. Verkehrsverbünde zu beschränken, haben sich 2008 zwei neue Dachverbände gebildet:

Damit bestehen zusammen mit dem Zweckverband VRR nunmehr drei Verkehrsbereiche. Vorgesehen ist weiter der Zusammenschluss der Verkehrs- /Tarifverbünde in diesen Bereichen. Für die Kooperationsräumen 4 bis 8 ist ein Verkehrsverbund Westfalen geplant.

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