Verkehrsunternehmen
Ein Verkehrsunternehmen (VU) ist ein Unternehmen, das Verkehrsdienstleistungen, also Transportweg, Verkehrsleistung, Abfertigung oder weitere Funktionen wie beispielsweise Lagern oder Verpacken, anbietet.[1] Dabei ist zu beachten, dass sich Lagern und Verpacken auf das reine Transportunternehmen bezieht und gegebenenfalls auf einen Mischbetrieb, wobei als Lagern auch die Gepäckaufbewahrung in Schließfächern in Betracht kommt.
Ausstattung
Dazu stehen dem Verkehrsunternehmen Verkehrsmittel (Infrastruktur, mobiles Gerät, Antriebsenergie, Arbeitskraft, Organisation und Betrieb u. a.) zur Verfügung, die mit unternehmerischen bzw. betriebswirtschaftlichen Methoden und Einrichtungen (Personalwirtschaft, Finanzierung, Rechnungswesen und Buchhaltung, Marketing, Vertrieb) derart koordiniert werden, dass die Unternehmensziele erreicht werden. Verkehrsunternehmen bedienen sich der Verkehrsbetriebstechnologie, also Verfahren für die Prozessabfolge von Ortsveränderungen von Personen, Gütern oder Nachrichten.
Rechtsform/Trägerschaft
Verkehrsunternehmen können unterschiedliche Eigentums- und Rechtsformen aufweisen, wobei öffentliche oder private Eigentümer sowie Mischformen auftreten können. Infolge der Liberalisierung und Entstaatlichung des Verkehrswesens in Europa zum Ende des 20. Jahrhunderts hat der Anteil staatseigener Verkehrsunternehmen (auch als Verkehrsbetriebe bezeichnet) abgenommen.
Die meisten Verkehrsunternehmen bieten Verkehrsleistungen primär aus eigenem wirtschaftlichen Interesse an. Jedoch kann auch der Staat ein Interesse an der Erstellung von Verkehrsdienstleistungen haben, obwohl aus rein ökonomischen Gründen eine Zweckmäßigkeit für das Verkehrsangebot nicht gegeben ist (vgl. Verkehrspolitik, Daseinsvorsorge/Grundversorgung). In diesem Falle übernimmt der Staat die Verantwortung bzw. Trägerschaft für die Erbringung der Verkehrsleistung, während das Verkehrsunternehmen als ausführende Instanz auftritt.
Weitere Bedeutungen
Als Verkehrsunternehmen oder auch Verkehrsbetrieb bezeichnet man verschiedentlich
- im weiteren Sinne eine organisatorische Einheit, deren Aufgabe die Produktion von Verkehrsdienstleistungen ist. Diese Einheit muss nicht unbedingt ein Verkehrsunternehmen sein, sondern kann auch eine spezielle Abteilung oder eine spezielle Verwaltungseinheit sein.
- im engeren Sinne eine nicht selbständige Wirtschaftseinheit, die als Bestandteil der öffentlichen Verwaltung für die Produktion von Verkehrsdienstleistungen zuständig ist. Beispiele: Eisenbahnbetrieb, der als Teil der Verwaltung eines Verkehrsministeriums bestehen kann, dessen unternehmerische Entscheidungen und Aufgaben durch die Verkehrspolitik beeinflussbar sein können und deren Mitarbeiter als Staatsbedienstete arbeiten; ein Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), der als besondere Verwaltungseinheit der kommunalen Verkehrsverwaltung besteht. Nach dieser Definition gibt es in einer Zentralverwaltungswirtschaft kaum Verkehrsunternehmen, sondern überwiegend Verkehrsbetriebe.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Leopold L. Illetschko: Transport-Betriebswirtschaftslehre. Springer-Verlag, Wien 1966, S. 6.