Transsexualität
Transsexualität oder Transsexualismus (von lateinisch trans „hinüber, jenseits“, und sexus „Geschlecht[steil]“) ist ein umstrittener Begriff; er bezeichnet die unvollständige Identifikation eines Menschen mit der bei der Geburt vorgenommenen Zuweisung zu einem sozialen und rechtlichen Geschlecht einhergehend mit einem unterschiedlich stark ausgeprägten Leiden an seinen Geschlechtsmerkmalen. Die Bezeichnung Transsexualität wird allerdings von vielen betroffenen Personen abgelehnt wegen der sprachlichen Nähe zu Sexualität, und weil sie ihn als diskriminierend empfinden.[1][2]
Oft wurde diese geschlechtliche Inkongruenz als „im falschen Körper geboren“ beschrieben. Nach internationalen Studien und Daten aus Deutschland sind 0,33 bis 0,61 % der Bevölkerung Transsexuelle, das Durchschnittsalter beim Geschlechtsrollenwechsel liegt bei etwa 38 Jahren.[3][4][5]
Es kann für die betroffenen Personen auch zum Wunsch nach geschlechtsangleichenden Maßnahmen kommen, wenn es ihnen um Änderung der geschlechtlichen Ausprägung ihres Körpers geht. Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Transsexualität „der Wunsch, als Angehöriger eines anderen Geschlechtes zu leben und anerkannt zu werden“.[6] Entsprechend wird in der Medizin unter Transsexualität verstanden, dass ein Mensch auch geschlechtsangleichende Maßnahmen wünscht, um seine subjektive persönliche Geschlechtsidentität äußerlich leben zu können.[7] Harry Benjamin (1885–1986) – ein Pionier auf dem Gebiet der Transsexualitätsforschung – beschrieb 1966, dass transsexuelle Menschen wegen eines inneren Leidensdrucks eine weitestgehende körperliche und soziale Angleichung an das empfundene innere Geschlecht wünschten.[B 1] Benjamin unterschied auch zwischen verschieden starken Ausprägungen von Transsexualismus.
Im Vergleich zu den Begriffen der Heterosexualität und der Homosexualität definiert Transsexualität nicht die sexuelle Orientierung oder das Sexualverhalten der Betroffenen. Stattdessen ist zum Verständnis von Transsexualität die subjektive Geschlechtsidentität bestimmend und zentral, von der die objektiven angeborenen Körpermerkmale abweichen. Seit etwa 1985 gibt es im deutschsprachigen Raum den Begriff der Transidentität, der jedoch weiter gefasst ist als Transsexualität, und u. a. auch verschieden weitgehende Formen der Geschlechtsangleichung beinhaltet. Transsexualität wird häufig als die weitestgehende Ausprägung eines ganzen Spektrums an Menschen verstanden, die ihren Körper nicht oder nur teilweise (etwa nur durch Hormontherapie) angleichen wollen.[8] Den verwendeten Bezeichnungen Transsexualität, Transidentität und Transgender ist gemeinsam, dass sie in der Medizin, im Recht, in der Gesellschaft und von den Betroffenen selbst unterschiedlich verstanden und gehandhabt werden. Beispiel dafür ist das deutsche Transsexuellengesetz, das seit 2011 auch für Menschen ohne operative Eingriffe die Möglichkeit der Personenstandsänderung bietet.
Nach ICD-10, der 2019 zunächst formell, noch nicht jedoch praktisch abgelösten Fassung der Internationalen Klassifizierung von Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme der Weltgesundheitsorganisation,[9] zählte Transsexualismus (F64.0) als Geschlechtsidentitätsstörung zu den Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen. Diese Bezeichnung wird in der nachfolgenden Version ICD-11,[10] die 2019 verabschiedet wurde und bis Ende 2021 in nationales Recht umgesetzt werden muss,[11][9] ersetzt durch gender incongruence of adolescence or adulthood („sozialgeschlechtliche Nichtübereinstimmung im Jugend- oder Erwachsenenalter“), die als „Umstände im Zusammenhang mit sexueller Gesundheit“ verzeichnet ist.[10][12][13][14][15]
Definitionen
Menschen, denen bei der Geburt das weibliche Geschlecht zugewiesen wurde, aber männlich sind, werden in medizinischer oder psychologischer Fachliteratur häufig als Frau-zu-Mann(FzM)-Transsexuelle bezeichnet; Menschen, denen bei der Geburt das männliche Geschlecht zugewiesen wurde, aber weiblich sind, entsprechend als Mann-zu-Frau(MzF)-Transsexuelle.[16] Die meisten transsexuellen Menschen lehnen diese Wortschöpfungen jedoch ab, da sie die angeborene Geschlechtsidentität, d. h. das Körperbild, das Wissen und Fühlen um das eigene Geschlecht, nicht als geschlechtsbestimmend respektieren, sondern ausschließlich von körperlichen Faktoren ausgehen. Die Definitionen unterstellen dadurch den Betroffenen implizit, ursprünglich eine „echte Frau“ oder ein „echter Mann“ gewesen zu sein, die oder der sich in das Gegenteil verwandeln würde. Dies entspricht nicht dem eigenen Empfinden transsexueller Menschen, die ihren Körper ihrem inneren Identitätsgeschlecht angleichen, weil sie dieses als unveränderbar wahrnehmen (was auch von den meisten Fachleuten so gesehen wird).
Den beiden obigen Definitionen entsprechen die noch neuen Bezeichnungen Transfrau/Transmann, die sich nach der jeweiligen Geschlechtsidentität richten, jedoch ebenfalls von manchen Betroffenen als unschön abgelehnt werden. Besonders da sich transsexuelle Menschen mit medizinischer oder juristischer Geschlechtsanpassung oft nicht mehr als transsexuell verstehen, sondern entweder als Mann mit transsexueller Vergangenheit oder als Frau mit transsexueller Vergangenheit oder einfach als Mann oder Frau.
Bezeichnungen wie nichtbinär, genderqueer, genderfluid verwenden Personen für sich, die sich als weder eindeutig weiblich noch eindeutig männlich definieren.
Begriffsgeschichte
Der österreichische Philosoph Otto Weininger verwendete die Bezeichnung „Transsexualität“,[17] um die gegengeschlechtlichen Anteile eines Menschen zu beschreiben, die er in der Figur des Parsifal von Richard Wagner verkörpert sah. Transsexuell bedeutete für ihn alles nicht-männliche, auch Bücher, Politik, Wissenschaft und Kunst, was im Gegensatz stünde zum Sexuellen – für Weininger gleichbedeutend mit dem Phallus. Weininger führte in seinem Buch Geschlecht und Charakter an, dass auf Frauen nur das Sexuelle, nicht aber das Transsexuelle anziehend wirke.[18] Weiningers Definitionen haben jedoch (abgesehen von einigen Irrtümern) so gut wie nichts mit dem modernen Verständnis von Transsexualität zu tun.
Der deutsche Arzt und Sexualforscher Magnus Hirschfeld prägte 1910 die Bezeichnung Transvestiten für Menschen, die sich gelegentlich, regelmäßig oder ständig als Angehörige des anderen Geschlechts kleiden. Hirschfelds ursprüngliche Definition von „Transvestit“ war jedoch trotz des äußerlichen Schwerpunkts der Kleidung viel weiter gefasst als die moderne Definition,[19] sie umfasste auch transsexuelle Phänomene, ähnlich der heutigen Bezeichnung „Transgender“, die sich allerdings auf die innere Geschlechtsidentität konzentriert. Für Menschen, die sich nicht einfach nur gegengeschlechtlich kleideten, sondern seelisch dem einen, körperlich aber dem anderen Geschlecht zugehörten, verwendete er 1923 – in der letzten Ausgabe seines Jahrbuchs für sexuelle Zwischenstufen – den Begriff des „seelischen Transsexualismus“, eine geschlechtliche Variation, die er als Vorstufe des Hermaphroditismus ansah.
Zeitweilig wurde David O. Cauldwell, der das Wort in seinem 1949 erschienenen Artikel Psychopathia transexualis aufgegriffen hatte,[B 2] fälschlich als Urheber dieser Bezeichnung angesehen. Harry Benjamin, der Hirschfeld, dessen Publikationen und dessen Institut für Sexualwissenschaft kannte, griff die Bezeichnung 1953 in seinem Artikel Transvestism and Transsexualism im Zusammenhang mit dem Fall der Christine Jorgensen wieder auf, und etablierte ihn 1966 mit seinem Buch The Transsexual Phenomenon in der Sexualmedizin.[B 3] In den Arbeiten von Cauldwell und Benjamin wurde die Bezeichnung Transsexualismus bereits in ihrer heutigen Bedeutung verwendet.
In den 1990er Jahren wurde der Begriff des Transsexualismus aus dem diagnostischen und statistischem Handbuch Psychischer Störungen, dem DSM-IV, entfernt und durch den Begriff der Geschlechtsidentitätsstörung ersetzt. In der Internationalen Klassifizierung von Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation, ICD-10 wurden dagegen noch die Bezeichnungen Transsexualismus und Geschlechtsidentitätsstörung synonym verwendet. Transsexualismus findet sich unter Klasse F (Psychische Störungen und Verhaltensstörungen) als Unterpunkt F64.0 im Absatz F64 (Störungen der Geschlechtsidentität) des Kapitels F6 (Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen).
Im Neuentwurf der Klassifizierung ICD-11 wird nur noch von gender incongruence gesprochen, was Nichtübereinstimmung der Geschlechtsmerkmale des Körpers und/oder der sozialen Rolle mit dem Identitätsgeschlecht bedeutet.
Geschichte der Transsexualität
Das Phänomen von Menschen, welche die Geschlechtsrolle wechselten, ist seit der Antike bekannt. Da die Möglichkeiten einer körperlichen Geschlechtsangleichung in historischen Zeiten vermutlich begrenzt waren und es auch keine genaue Definition gab, kann im Einzelfall nicht immer genau entschieden werden, ob es sich um Transsexualität oder andere Transgenderformen wie Transvestitismus, oder um Intersexualität oder effeminierte Homosexualität handelte. In alten oder konservativ orientierten Texten werden entsprechende historische Personen von oft schlecht informierten Historikern oder Medizinern fast immer mit Homosexuellen oder Eunuchen verwechselt.
Eine entsprechende Abgrenzung transsexueller Phänomene existiert(e) bis in moderne Zeiten auch nicht in anderen Kulturen, wie etwa bei den sogenannten Kathoeys in Thailand, unter denen es jedoch einen hohen Anteil von Transsexuellen gibt. Die Tatsache, dass Transsexualität in historischen oder nicht-westlichen Kulturen sichtbarer war, bedeutet allerdings nicht unbedingt, dass das Phänomen in den entsprechenden Kulturen immer auf größeres Verständnis traf oder trifft. So leben etwa die Kathoeys oder die indischen Hijras im Grunde ausgestoßen von der Gesellschaft, werden als Menschen zweiter oder unterster Klasse angesehen und müssen sich nicht selten prostituieren.
Fälle von Transsexualität (und/oder Transvestitismus) sind auch bei nord- und ostasiatischen Schamanen u. a. in Sibirien, Tibet und Korea, und bei Indianern Amerikas bekannt, und waren dort bis ins 20. Jahrhundert einigermaßen gesellschaftlich akzeptiert.[20][21] Mit männlichen Körpermerkmalen geborene transsexuelle Kinder durften in gewissen indianischen Kulturen als Mädchen aufwachsen, verrichteten ausschließlich weibliche Tätigkeiten und konnten später sogar Zweit- oder Drittfrau eines Mannes werden.[22] Die Grenzen zu effeminierter Homosexualität sind dabei jedoch nicht eindeutig zu ziehen. Dieses Phänomen wurde von vielen Reisenden und Forschern seit dem 16. Jahrhundert berichtet, zuerst von Cabeça de Vaca 1555.[23] Manchmal wurden die betreffenden Personen von Europäern auch für „Hermaphroditen“ gehalten (zuerst 1586 von Laudonnière); genauere körperliche Inspektionen ergaben jedoch laut Hirschfeld (1910) normalerweise den Befund, dass es sich um „effeminierte Männer“ handelte.[24] Wied meinte nach einer Amerika-Reise 1832–1834, dass das Phänomen für „die meisten Nationen des inneren Nordamerika“ erwiesen sei. Hirschfeld (1910) nennt u. a. die Stämme der Sioux und Illinois, Indianer in Florida, Louisiana, „Yucatan“ und im südlichen Brasilien.[25] Es gab bei den Indianern umgekehrt auch biologisch weibliche Menschen, die als Mann, Jäger und Krieger leben durften.[26]
Antike
Geschlechtsrollenwechsel gab es in der Antike besonders in einem religiös-priesterlichen Kontext. Dies scheint darauf hinzudeuten, dass die extreme Diskrepanz zwischen Seele und Körper, und eventuell auch das eindeutige Durchscheinen und die Oberherrschaft der Seele durch eine eigentlich gegensätzliche körperliche Anlage bei manchen Betroffenen mit einem mysteriösen, göttlich-numinosen Wirken in Verbindung gebracht wurde.
In der griechischen Mythologie gibt es die Figur des Sehers Teiresias, der männlich geboren wurde, sieben Jahre lang als Frau und danach wieder als Mann lebte. Er sollte aufgrund seiner Erfahrungen die Streitfrage zwischen Zeus und Hera klären, wer bei der geschlechtlichen Liebe mehr Lust empfinde, was darauf hindeutet, dass Teiresias in beiden Geschlechtern sexuelle Erfahrungen gemacht hatte. Sein Urteil ärgerte Hera, die ihn erblinden ließ, woraufhin ihm Zeus eine siebenfache Lebensdauer verliehen habe[28].
Weitere Beispiele finden sich bei Religionen vorderasiatischer Göttinnen wie etwa Astarte, Inanna und besonders Kybele. Dabei wurden auch einfache körperliche Veränderungen wie Totalkastrationen im Jugendalter vorgenommen, durch die nicht nur eine Vermännlichung verhindert werden konnte, sondern bis zu einem gewissen Grade langfristig auch eine Verweiblichung stattfindet (allerdings kann es auch zu eunuchoidem Hochwuchs kommen, was bei MzF-Transsexualität überhaupt nicht erwünscht ist). Die Betroffenen lebten als Frauen (Kleidung, Frisur etc.). Dies wurde/wird bis in die Gegenwart noch in Indien und Bangladesch bei den Hijras praktiziert.[29] Die Religion der Kybele mit ihren teils transsexuellen Priesterinnen (Galloi) verbreitete sich in der Antike und Spätantike auch im römischen Reich, also auch in Europa.[30] Allerdings wurde es unter Domitian zunächst unter Strafe gestellt, Sklaven zu kastrieren, unter Hadrian bei Todesstrafe verboten, Freie oder Unfreie zu kastrieren, auch nicht bei Einwilligung. Strafbedroht war der durchführende Arzt und der einwilligende Kastrierte. Die Regelung wurde bis in die Spätantike immer wieder durch kaiserliche Erlasse bestätigt, unter Iustinian mit der Talion bedroht.[31] Dennoch verbreiteten sich Kult und zugehöriges Priesterwesen in der Spätantike.[32]
Mittelalter
In Europa war nach der Antike das Thema eines Geschlechts"wechsels" mit einem absoluten Tabu belegt. Mittelalterliche Kleiderordnungen versuchten selbst die Länge und andere Details der Gewänder für jede soziale Schicht zu regeln, das Anlegen von Kleidung des anderen Geschlechts war strengstens verboten. Ein Beispiel für den Ruch der Ungeheuerlichkeit, ja des Dämonischen und der Verteufelung, die man einem versuchten Geschlechtswechsel zuschrieb, illustriert die legendäre Figur der sogenannten Päpstin Johanna – laut Martin von Troppau eigentlich Johannes Anglicus, der entweder im 9. Jahrhundert oder um 1100 regiert haben soll.[34] Unabhängig von der Frage nach der Authentizität dieser Figur, lehren die wenigen Aufzeichnungen darüber, wie man im Mittelalter mit Transsexuellen im Falle von Entdeckung umgegangen wäre. In seinen Chronica Universalis Mettensis (etwa 1250) schrieb Jean de Mailly, ein französischer Dominikaner in Metz:
“Query. Concerning a certain pope or rather female pope, who is not set down in the list of popes or bishops of Rome, because she was a woman who disguised herself as a man and became, by her character and talents, a curial secretary, then a cardinal and finally pope. One day, while mounting a horse, she gave birth to a child. Immediately, by Roman justice, she was bound by the feet to a horse’s tail and dragged and stoned by the people for half a league. And where she died, there she was buried, …”
„Frage/Zweifel. Bezüglich eines gewissen Papstes oder genauer weiblichen Papstes, der nicht in der Liste der Päpste oder Bischöfe von Rom steht, weil sie eine Frau war, die sich selbst als Mann verkleidete und, aufgrund ihres Charakters und Talents, ein Sekretär der Römischen Kurie wurde, dann Kardinal und schließlich Papst. Eines Tages, als sie auf ein Pferd stieg, gebar sie ein Kind. Sofort, nach Römischem Recht, wurde sie mit den Füßen an den Schwanz des Pferdes gebunden, eine halbe Meile weit über den Boden geschleift und vom Volke gesteinigt. Und wo sie starb, wurde sie begraben […]“
Falls es Johannes wirklich gegeben haben sollte, entspräche das Vorgehen der römisch-katholischen Kirche, ihn aus der Papstliste zu streichen, einem Versuch der völligen Auslöschung des Gedächtnisses einer Person nach dem Tode, wie sie auch schon aus dem alten Ägypten bekannt ist.[37] Bezeichnenderweise denken Theologen, Historiker und Autoren jeglicher Couleur bis zum heutigen Tage rein körperlich und konzentrieren sich auf die Weiblichkeit von Johanna, moderne Feministen sehen in Johannes gar eine Art Vorkämpferin der Emanzipation. Dabei wird übersehen, dass die Geschichte von Johannes Anglicus gerade unter den harten historischen Bedingungen des Mittelalters vollkommen unglaubwürdig ist, außer man geht von einer echten (FzM-)Transsexualität oder Intersexualität mit männlicher Geschlechtsidentität als plausible Erklärung aus – d. h. Johannes fühlte sich vermutlich wirklich als Mann, Mönch und Papst, und keineswegs als Päpstin. Der Fall wurde auch von Harry Benjamin 1966 in The Transsexual Phenomenon erwähnt.[B 4]
Neuzeit (ca. 1500 bis 1900)
Ein weiterer möglicher Fall von Transsexualität ist Königin Kristina von Schweden (1626–1689), die ihr Leben lang durch ein auffälliges und von Zeitgenossen als unangebracht empfundenes maskulines Verhalten, Aussehen und Kleidung auffiel,[38][39] und frühzeitig abdankte (1654) – nicht zuletzt, weil sie auf gar keinen Fall einen Mann heiraten wollte. In ihren autobiografischen Aufzeichnungen erklärte sie, dass sie „einen unüberwindlichen Widerwillen gegen die Ehe“ habe und „gegen Alles, worüber Frauen sprechen und was sie tun“.[40] Sowohl zu Lebzeiten als auch posthum gab sie Anlass für zahlreiche Spekulationen über ihr wahres Geschlecht oder ihre sexuelle Orientierung.
Transsexualität ist im Grunde auch die einzige wirklich befriedigende Erklärung für das Verhalten einiger historischer Personen (16. bis 19. Jahrhundert), die zwar physisch weiblich geboren wurden, jedoch Jahre oder Jahrzehnte lang unentdeckt als Mann lebten, und in ausgesprochen harten, maskulinen Berufen, wie etwa beim Militär, reüssierten; sie wurden oft erst bei ihrem Tode als angebliche Frau enttarnt. Bis heute werden solche Fälle von manchen (oft feministisch orientierten) Autoren als Fälle von weiblichem Transvestitismus betrachtet und letztlich auch als Leitbild für moderne Frauen hingestellt.[41]
Als Rätsel gilt auch der legendäre Chevalier d’Éon (1728–1810), ein französischer Adliger, der in Frauenkleidern als Spion(in) Ludwigs XV. tätig war, anscheinend nie eine sexuelle Beziehung hatte, und 1774 erklärte, eigentlich eine Frau zu sein, was auch nach einer medizinischen Begutachtung offiziell und amtlich bestätigt wurde. Nach dem Tode der Mademoiselle d’Éon entdeckte man jedoch durch eine Obduktion, dass sie doch körperlich männlich gewesen sei.[42] Die Chevalière d’Éon wurde später zum Vorbild für die Bezeichnung Eonismus, noch bevor es die Bezeichnungen Transvestitismus und Transsexualität gab.
Ein weiterer bekannter und beeindruckender Fall ist das Leben des James Barry (ca. 1789–1865), der sein ganzes Erwachsenenleben von 1809 bis 1865 (56 Jahre) als Mann lebte, sogar Medizin studierte und eine Karriere als Chirurg und Militärarzt machte. Jeden, der seine Männlichkeit in Frage stellte, forderte er zum Duell.[43] Erst nach seinem Tode wurde entdeckt, dass er körperlich „kein Mann“ war. Nicht einmal sein Kollege und Hausarzt Major D. R. McKinnon, hatte dies bemerkt,[44] und Florence Nightingale fand Barry „… das härteste Geschöpf, das mir jemals begegnete“.[45] Für den Fall seines Todes gab James Barry die strikte Anweisung, dass sein Leichnam in den Bettlaken beerdigt werden solle, ohne weitere Untersuchung und ohne einbalsamiert zu werden.[46][47] Dies deutet darauf hin, dass er auch nach seinem Tode als Mann im Gedächtnis bleiben wollte.[48] Trotz der eindeutig erwiesenen männlichen Persönlichkeit und historischen Realität des James Barry werden Fälle wie seiner bis heute von manchen Autoren als Beispiele für ein Streben nach weiblicher Emanzipation interpretiert – ein schweres Missverständnis, das letzten Endes keiner der beiden Seiten dient.[49][50]
Bis zum frühen 20. Jahrhundert – und teilweise weit darüber hinaus – wurden transsexuelle Menschen in der westlichen Welt bestenfalls als eine Unterart von Homosexualität angesehen, ein Wunsch, das körperliche Geschlecht zu wechseln galt als ungeheuerlich, unmoralisch, schrecklich, ja schwer geisteskrank – und nicht zuletzt auch einfach als nicht möglich. Viele Betroffene dürften durch Selbstmord gestorben sein.
20. Jahrhundert
Im 20. Jahrhundert wurde der Umgang mit Transsexualität verstärkt durch die Medizin geprägt, es entwickelten sich operative Techniken und hormonelle Therapieansätze. Damit rückten auch rechtliche Fragen mehr in den Fokus.
Geschlechtsangleichungen mit wirklich befriedigenden Resultaten (Vaginoplastik: Kolpopoese), zunächst bei Mann-zu-Frau-Transsexualität, wurden erst im 20. Jahrhundert möglich. Entsprechende Versuche gab es bereits in den 1920er und 1930er Jahren am Berliner Institut für Sexualwissenschaft unter der Leitung von Magnus Hirschfeld. Die erste namentlich bekannte transsexuelle Person, die sich in mehreren Etappen zwischen 1922 und 1931 einer solchen Geschlechtsangleichung unterzog, war eine langjährige Patientin Hirschfelds und Hausangestellte am Berliner Institut: Dorchen Richter (1891-ca. 1933?). Ihre Operationen wurden u. a. von Ludwig Levy-Lenz und Erwin Gohrbandt (1890–1965) durchgeführt.[51][52] Noch bekannter ist der Fall der dänischen Künstlerin Lili Elbe, die sich 1930/31 mehreren Operationen unterzog, zunächst auch in Berlin und später an der Frauenklinik in Dresden, wo an ihr von Kurt Warnekros auch weltweit erstmals eine Transplantation von Eierstöcken versucht wurde; sie starb an den Folgen dieser Operation.[53] Lili Elbe war auf Grund von Untersuchungsberichten von Warnekros jedoch möglicherweise intersexuell, also nicht in einem engeren Sinne transsexuell. Die öffentliche Darstellung Vom Mann zur Frau – so die Titelseiten der Zeitungen[54] und der Originaltitel ihres Buches –, suggerierten nach heutigen Maßstäben eine vorliegende Transsexualität. Die an ihr und Dorchen Richter angewandten Operationstechniken waren für die damalige Zeit eine beispielhafte Pionierleistung und wurden nur auf Grund der politischen Lage im Nazi-Deutschland vorerst nicht weiterentwickelt.
Seit den 1940er Jahren konnten Transsexuelle in den USA eine Hormontherapie erhalten. Viele Transsexuelle wurden ab dieser Zeit von Harry Benjamin betreut, einem Pionier auf diesem damals jungen Forschungsgebiet, der im Gegensatz zu den meisten seiner Kollegen Transsexuelle nicht als psychisch Kranke ansah, sondern der Ansicht war, dass ihr körperliches Geschlecht tatsächlich von ihrer Geschlechtsidentität abweicht.
Ende 1952 – zu einem Zeitpunkt, als die Operationsmethoden sich noch im Experimentalstadium befanden – berichteten die Medien erstmals über eine transsexuelle Amerikanerin, Christine Jorgensen, die sich einer hormonellen und operativen Geschlechtsangleichung (Mann-Frau) in Kopenhagen unterzogen hatte. Jorgensen hatte mehrere Operationen, eine Vaginoplastik wurde an ihr erst im Mai 1954 durchgeführt.[55] Der Fall wurde von der internationalen Presse mit riesigem Wirbel zum Skandal hochgespielt, und sie musste sich viele Belästigungen gefallen lassen, bekam keine normale Arbeit und durfte jahrelang nicht im Fernsehen auftreten. Später hielt sie viele Aufklärungsvorträge über das Thema an Universitäten.[56][57]
Der Fall Christine Jorgensen machte auch in der Medizin auf das Phänomen aufmerksam, Harry Benjamin veröffentlichte einen bedeutenden Artikel, der den Begriff der Transsexualität endgültig etablierte. Viele Betroffene erkannten durch die Bekanntheit von Jorgensen ihre eigene Problematik. So erhielt Christian Hamburger – einer der behandelnden Ärzte von Jorgensen – innerhalb weniger Monate so zahlreiche Briefe, dass er darüber einen Artikel veröffentlichte:
„Diese persönlichen Briefe von fast 500 zutiefst unglücklichen Menschen hinterlassen einen überwältigenden Eindruck. Eine tragische Existenz reiht sich an die andere; sie schreien nach Hilfe und Verständnis. Es ist niederschmetternd zu realisieren, wie wenig zu ihrer Hilfe getan werden kann. Man empfindet es als Pflicht, an die medizinische Profession und an die verantwortliche Legislative zu appellieren: Tut Euer Bestes, um die Existenz dieser Mitmenschen zu erleichtern, die der Möglichkeiten eines harmonischen und glücklichen Lebens beraubt sind – aber nicht durch ihre eigene Schuld.“
In den 1950er Jahren begann Georges Burou in Casablanca eine neue, bessere Operationsmethode für die Vaginoplastik zu entwickeln, die zum Vorbild für alle späteren Operateure bis zum heutigen Tage werden sollte. Berühmt wurde er 1958 durch die Französin Coccinelle, einer seiner ersten Patientinnen, die im Cabaret Le Carrousel in Paris arbeitete. Coccinelle wurde durch ihre Schönheit zu einer Galionsfigur und Ikone vieler anderer Transsexueller und setzte in Frankreich auch ihre Namens- und Geburtsstandsänderung durch. Sie schaffte es außerdem 1960 zu heiraten – sowohl standesamtlich, als auch kirchlich.[59]
Da Operationen zur chirurgischen Geschlechtsanpassung zu dieser Zeit in weiten Teilen Europas und den USA verboten waren, mussten viele Betroffene in den Sechziger (und Siebziger) Jahren ins Ausland reisen, vor allem nach Casablanca zu Georges Burou und nach Mexiko. Transsexuelle wurden weiterhin als Psychotiker angesehen, zwangshospitalisiert und mit der Aversionstherapie und mit Elektroschocktherapie behandelt. Selbst Zwangstherapien mit Hormonen, die dem biologisch vorgegebenen Geschlecht entsprachen, wurden versucht (siehe etwa den Fall April Ashley). Erst 1966 richtete das Johns Hopkins Medical Center in Baltimore eine Gender Identity Clinic ein, in der seitdem auch geschlechtsangleichende Maßnahmen durchgeführt wurden. Von 1969 an folgten weitere Fachkliniken, in denen namhafte Forscher wie Stanley Biber arbeiteten.[60]
Die rechtliche Situation der Betroffenen in vielen Ländern war lange Zeit prekär. Selbst im Falle einer erfolgreich durchgeführten Operation und auch äußerlich perfekten Angleichung bekamen sie beispielsweise in Deutschland oder England – und bis zum heutigen Tage (Stand 2018) etwa in Thailand – keine vernünftigen Papiere auf ihren (neuen) Namen ausgestellt, und auch keine Änderung des Geburtseintrags (also männlich oder weiblich). Diese Situation bedeutet für die Betroffenen eine ständige Belastung, da sie beispielsweise mit Papieren auf Arbeitssuche gehen müssen, die ihrem inzwischen geänderten Geschlecht nicht entsprechen, und dadurch oft keine Chance auf eine vernünftige berufliche Einstellung haben. Eine echte soziale Integration war/ist unter solchen Umständen nicht möglich. Diese Situation änderte sich erst nach und nach, zuerst in skandinavischen Ländern wie Schweden, 1981 in Deutschland mit dem sogenannten Transsexuellengesetz; in England aber beispielsweise erst 2004 mit dem Gender Recognition Act – obwohl bereits 1960 die Engländerin April Ashley eine erfolgreiche Angleichung bei Burou hatte, und 1961 in der britischen Presse als transsexuell geoutet wurde.
In Deutschland wurden erst wieder Ende der 1970er Jahre geschlechtsangleichende Operationen an Universitätskliniken u. a. in Gießen von Jarrar und in Heidelberg/Mannheim von Wolf Eicher durchgeführt. Letzterer veröffentlichte 1984 auch die bis dahin bedeutendste deutschsprachige Monographie Transsexualismus, die sich umfassend mit dem Thema beschäftigte.[61]
In Deutschland gab es seit 1968 eine erste Selbsthilfegruppe, den Arbeitskreis TS – Interessengemeinschaft für Transsexuelle und Transvestiten in Hamburg unter der Leitung von Gert Christian Südel.[62][63] Namentlich bekannt und öffentlichkeitswirksam war der 1985 gegründete Verein Transidentitas e. V. (bis 1995) in Frankfurt am Main. Seit ca. 1990 ist das Interesse der Medien am Thema Transsexualität gestiegen, und es wird auch mittlerweile z. T. auf eine etwas verständnisvollere Weise behandelt.
Nach 2000
Durch den Fall der Pionierin in der Entwicklung elektronischer Schaltkreise Lynn Conway, die sich aus Angst vor einem Outing 1999 selber outete, und daraufhin mit dem Aufbau einer ausführlichen Informations-Website im Internet über Transsexualität begann, wurde zum ersten Mal sowohl den Betroffenen selber, als auch der allgemeinen Öffentlichkeit ein leichterer Zugang zu Informationen über das Thema ermöglicht. Mittlerweile ist Conways Website zu großen Teilen in andere Sprachen (auch Deutsch) übersetzt und enthält neben umfangreichem Informationsmaterial auch viele Biographien und Bilder anderer Betroffener.[64]
Es sind außerdem mittlerweile Fälle von Betroffenen bekannt, die schon vor und um 1960 Angleichungen gemacht haben, in der Zwischenzeit teilweise untergetaucht waren, und auch noch nach Jahrzehnten, teilweise mit über 70 oder 80 Jahren glücklich mit dieser Entscheidung sind (Christine Jorgensen (1926–1989: OP: 1952), Coccinelle (1931–2006; OP: 1958), Bambi (* 1935; OP: 1960), April Ashley (* 1935; OP: 1960), Lynn Conway (* 1938; OP: 1968) u. a.).[65][66] Einige dieser Personen haben mittlerweile in ihrem Herkunftsland offizielle Ehrungen erhalten, wegen der Verdienste, die sie durch ihr Beispiel und ihren Mut der „transsexuellen Sache“ geleistet haben (April Ashley, Coccinelle, Bambi).
Durch bessere Informationen, längere Erfahrung und Entwicklungen zu mehr Toleranz gegenüber Minderheiten in der westlichen Welt ist es etwa seit dem Jahr 2000 zumindest in einigen Ländern mittlerweile möglich geworden, dass schon minderjährige jugendliche Patienten legal hormonelle Maßnahmen bekommen können (mit Einwilligung der Eltern), durch die eine für die Betroffenen fatale körperliche Entwicklung in die falsche (d. h. biologisch vorgegebene) Richtung unterbunden werden kann (siehe etwa Kim Petras und Jazz Jennings). Eine Situation, die noch 1990 völlig undenkbar erschien.
Trotzdem gibt es nach wie vor viel Unverständnis und Feindschaft gegenüber Transsexuellen (Transphobie). So wurden beispielsweise allein im Jahr 2012 in 60 Ländern 238 Transgender-Menschen ermordet (also nicht nur Transsexuelle) – die Dunkelziffer ist jedoch vermutlich höher, da es auch Länder gibt, die solche Fälle nicht registrieren.[67]
Transsexualität und die modernen christlichen Kirchen
Ein Beispiel für organisierte Transphobie ist das Verhalten der Katholischen Kirche, die erst 2003 ein Dekret erließ, welche nicht nur eine kirchliche Trauung von transsexuellen Menschen verbietet, sondern es den Betroffenen auch untersagt in einen religiösen Orden einzutreten oder Priester zu werden – jedenfalls nach operativen Maßnahmen.[68] Eine transsexuelle Person, die ihr seelisches Empfinden unterdrückt, kann vor und ohne entsprechende Maßnahmen aber schon heiraten oder in ein Kloster eintreten. Im Zusammenhang mit einem konkreten Fall im spanischen Cádiz wurde Transsexuellen sogar Recht und Fähigkeit abgesprochen, Taufpate oder -patin zu werden.[69]
Andererseits hat Papst Franziskus in einer inoffiziellen Audienz im Januar 2015 den spanischen Transsexuellen Diego Neria Lejárraga empfangen, der in seiner Heimatgemeinde schwerem Mobbing ausgesetzt und von einem Mitglied der Kirche als „Tochter des Teufels“ beschimpft worden war – für Lejárraga eine doppelte Beleidigung und Verunglimpfung, da er sich nicht nur als Mann empfindet, sondern mittlerweile auch körperlich eine Angleichung zum Mann hat.[70][71][72][73] Papst Franziskus hatte Lejárraga zuvor bereits telefonisch kontaktiert und ihm gesagt, Gott liebe „… all seine Kinder wie sie sind. Du bist ein Sohn Gottes und die Kirche liebt Dich und nimmt Dich an wie Du bist.“[74]
Der Papst erklärte mittlerweile öffentlich, Transsexuelle dürften nicht ausgegrenzt werden, sondern „… vielmehr von den Gemeinden integriert, begleitet und ‚näher zu Gott‘ geführt werden. … Genau das würde Jesus heutzutage tun.“[75] Der Vatikan hat zu den Äußerungen des Papstes keine offizielle Stellungnahme abgegeben.
In der evangelischen Kirche sind viele Landeskirchen deutlich akzeptierender.[76] Es sind mittlerweile mehrere Fälle offen lebender transsexueller Pfarrerinnen bekannt, beispielsweise Christine Bergmann, Dorothea Zwölfer und Elke Spörkel. In Zusammenarbeit dieser Pfarrerinnen, transsexuellen Christen, der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität dgti e. V. mit mehreren Leitungen evangelischer Landeskirchen entstand das Projekt Reformation für Alle*.[77] In Folge dieses Projekts entstand die Broschüre „Zum Bilde Gottes geschaffen - Transsexualität in der Kirche“[78] der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
Ursachen
Bei Transsexualität handele es sich laut Experten wie etwa von der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung, die 1950 von Hans Giese initiiert wurde, oder von der International Academy for Sex Research, die von Volkmar Sigusch ins Leben gerufen wurde, um eine Störung der Geschlechtsidentität, deren Ursachen unbekannt seien. Diese Sichtweise beruht vor allem auf Annahmen der World Professional Association for Transgender Health (ehemals Harry Benjamin, International Gender Dysphoria Association), die sich auf Forschungen des deutsch-amerikanischen Psychologen Harry Benjamin (1885–1986) beruft.
Obwohl beispielsweise Harry Benjamin annahm, dass es sich bei Transsexualität um eine Sonderform der Intersexualität handelt, entwickelte sich in den 1970ern die Theorie, es gebe grundsätzlich psychische Ursachen für Transsexualität; allerdings konnte bisher kein Modell entwickelt werden, welches unumstritten auf einen Großteil der Betroffenen zutrifft.
Mittlerweile stützen mehrere Untersuchungen, die auf körperliche Ursachen oder Prädispositionen hindeuten, die ursprüngliche Vermutung Benjamins. Diese wird durch von Zhou und Kollegen publizierte Daten gestützt.[79][80] Sie fanden Hinweise darauf, dass in der pränatalen Entwicklungsphase dieselben Sexualhormone zu unterschiedlichen Zeitabschnitten zum einen die Morphologie der Genitalien und zum anderen die Morphologie sowie die Funktion des Gehirns beeinflussen. An der Universität São Paulo[81] konnten unterschiedliche Ausprägungen im Gehirn transsexueller Frauen im Vergleich zu cissexuellen Untersuchten nachgewiesen werden. Es gibt mehrere Anzeichen für eine genetische Disposition.[82][83]
Einer anderen Studie zufolge könnte ein hormonelles Ungleichgewicht während der Embryonalentwicklung dazu beitragen, dass ein Mensch transsexuell geboren wird.[84]
Ein weiteres Indiz dafür, dass Transsexualität höchstwahrscheinlich angeboren ist, ist die frühe Selbsterkenntnis transsexueller Kinder und Jugendlicher. Nach einer Studie können Kinder durchschnittlich in einem Alter von 8,5 Jahren ihre Geschlechtsidentität zuordnen.[85] In der Studie mit über 100 transsexuellen Kindern und Jugendlichen lag die Bandbreite der Selbsterkenntnis in einem Alter zwischen 4 und 13 Jahren.
Diagnose
Da die Folgen chirurgischer Transformationsmaßnahmen irreversibel und weitreichend sind, ist eine sorgfältige Diagnostik unumgänglich. Die Diagnose für das Vorliegen einer geschlechtlichen Inkongruenz und die Notwendigkeit geschlechtsangleichender Maßnahmen werden im Rahmen eines individuellen diagnostischen und begleitendem Prozesses geklärt. Eine neue Leitlinie (S3) der AWMF[86] wurde im Oktober 2018 veröffentlicht. Laut dieser dient die Diagnose dazu, den Zugang zu weiteren psychotherapeutischen und medizinischen Behandlungen zu ermöglichen. Die Diagnose basiert in der Regel auf der Selbstbeschreibung des Behandlungsuchenden. Alltagserprobung und begleitende Psychotherapie sind nicht mehr als absolute Voraussetzungen für geschlechtsangleichende Maßnahmen vorgesehen.
Nach ICD-10
Klassifikation nach ICD-10 | |
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F64.0 | Transsexualismus |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Für eine Diagnose der Transsexualität (F64.0) müssen laut Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) folgende Kriterien[87] erfüllt sein:
- eine tiefgreifende und dauerhafte gegengeschlechtliche Identifikation
- ein anhaltendes Unbehagen und Gefühl der Inadäquatheit hinsichtlich der biologischen Geschlechtszugehörigkeit
- der Wunsch nach chirurgischer und hormoneller Behandlung, um den eigenen Körper dem bevorzugten Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen
Nach ICD-11
Die elfte Version der ICD enthält stattdessen die Diagnose „Geschlechtliche Inkongruenz“ (HA60), mit der Beschreibung:[10]
„Gender incongruence is characterized by a marked and persistent incongruence between an individual’s experienced gender and the assigned sex. Gender variant behaviour and preferences alone are not a basis for assigning the diagnoses in this group.“
„Geschlechtliche Inkongruenz ist gekennzeichnet durch eine deutliche und anhaltende Nichtübereinstimmung zwischen dem erlebten sozialen Geschlecht und dem zugewiesenen biologischen Geschlecht. Geschlechtsvariantes Verhalten und Präferenzen sind für sich alleine genommen keine Grundlage für eine Diagnose in dieser Gruppe.“
Die Diagnosen HA60 und HA61 „Geschlechtliche Inkongruenz im Kindesalter“ (vor der Pubertät) sind in die Kategorie 17 „Zustände im Zusammenhang mit sexueller Gesundheit“ eingeordnet, die keinen Bezug zu psychischen Störungen hat. Darin spiegelt sich ein Paradigmenwechsel dahingehend, dass ein geschlechtsinkongruenter Mensch eine Eigenschaft hat, die nicht grundsätzlich pathologisch ist.
Differentialdiagnostik
Im Bereich der Geschlechtsidentitätsstörung handelt es sich nicht immer um die Diagnose Transsexualität, und daher ist eine präzise Differentialdiagnostik noch vor geschlechtsangleichenden Schritten erforderlich.[88]
Ausgeschlossen werden sollten:
- teilweise oder vorübergehende Störungen der Geschlechtsidentität (beispielsweise Adoleszenzkrisen)
- Probleme mit den gängigen Rollenerwartungen der Geschlechter in der Gesellschaft, ohne dauerhafte Geschlechtsidentitätsstörung
- Transvestitismus mit vorübergehendem, aber nicht dauerhaften und tiefem Wunsch nach körperlicher und sozialer Angleichung an das andere Geschlecht
- Geschlechtsidentitätsprobleme, die in der Ablehnung einer homosexuellen Orientierung begründet sind
- eine akute Psychose oder schwere Persönlichkeitsstörung
- eine dissoziative Identitätsstörung[89][90]
Verschiedene Subtypen von Transsexualität
Über Jahrzehnte hinweg wurden von verschiedenen Fachleuten zum Teil sehr unterschiedliche Verlaufsformen der Transsexualität beobachtet. Dies führte in der Vergangenheit zu verschiedenen Typisierungsversuchen.[B 5][91]
Eine starre Abgrenzung nach Typen und Kategorien erweist sich auf Grund der Forschungsergebnisse der letzten 20 Jahre und der veränderten Lage bei der rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität nicht mehr als sinnvoll. Die einseitige Betrachtung insbesondere bei Typ VI von Benjamins "S-O-S" Skala, bei der die sexuelle Orientierung einbezogen und transsexuelle Männer nicht betrachtet wurden, hat sich als nicht haltbar erwiesen. Erst in letzter Zeit wurden in Studien auch soziale Einflüsse berücksichtigt, die ein frühes Coming-out verhinderten, obwohl die Selbsterkenntnis der Betroffenen durchschnittlich im vorpubertären Alter liegt.[92] 53 % der Jugendlichen hatten ihre Selbsterkenntnis vor Erreichen des 14 Lebensjahres, 70 % vor dem 18. Lebensjahr.[93]
Verlauf
In der falschen Geschlechtsrolle
„There is hardly a person so constantly unhappy (before sex change) as the transsexual. … Gender disharmony… makes him forever a candidate for self-mutilation, suicide, or its attempt."
"Es gibt wohl kaum eine Person, die so andauernd unglücklich ist wie transsexuelle Menschen vor dem Geschlechtswechsel. … Die empfundene Geschlechts-Disharmonie… macht sie zu ewigen Kandidaten für Selbstverstümmelung, Selbstmord oder deren Versuche.“
Die Geschlechtszuweisung erfolgt bereits vor oder bei der Geburt, wenn Hebamme, Arzt oder Ärztin das Geschlecht anhand äußerer oder chromosomaler Merkmale einordnen. Diese Zuweisung geschieht einmalig. Ein lebenslang immer wieder stattfindender Prozess ist dagegen die Geschlechtszuschreibung durch andere, die häufig gerade nicht an den primären und sekundären Geschlechtsmerkmalen, sondern an anderen Informationen wie Gang, Stimme, Gesichtsausdruck, Körperhaltung und Ausstrahlung festgemacht wird.[94]
Es gibt deutliche individuelle Unterschiede im Verlauf einer transsexuellen Entwicklung, wie dies bereits die oben vorgestellten Typisierungsversuche in primäre und sekundäre Transsexualität sowie die Harry-Benjamin-Skala zeigen.
Zahlreiche transsexuelle Menschen entwickeln bereits im Vorschulalter das Gefühl, anders zu sein, können dieses oft aber noch nicht konkret zuordnen. Andere berichten, dass sie bereits im Vorschulalter ein Bewusstsein dafür entwickelten, entgegen ihrem körperlichen Geschlecht eigentlich ein Junge oder Mädchen zu sein, oder zumindest kein Mädchen oder Junge. Gelegentlich tritt dieses Bewusstsein erst in der Pubertät oder im Erwachsenenalter auf.
Ein Teil der Kinder äußert sich bereits sehr früh, völlig natürlich und selbstverständlich ihrer inneren Geschlechtsidentität entsprechend. Einen wichtigen Einfluss hat in diesem Falle das Verhalten der Umgebung (Familie, Freunde, später Mitschüler, Lehrer u. a.), im Sinne einer Ablehnung, Akzeptanz oder Ambivalenz.
Je weitgehender die besondere Eigenart der Kinder von ihrer Umgebung akzeptiert wird, desto normaler und unbelasteter können sie sich entwickeln. In der modernen Gesellschaft kommt es jedoch erst seit etwa dem Jahre 2000 immer öfter vor, dass Eltern ihr transsexuelles Kind sich ganz frei entfalten lassen und es ab der Pubertät bei einer Angleichung unterstützen. Mit der übrigen Umwelt (Schule, Nachbarn, andere Kinder etc.) kann es jedoch trotzdem Probleme geben.
In den weitaus meisten Fällen versucht die Umwelt mehr oder weniger intensiv, das Kind seinem zugewiesenem Geschlecht entsprechend zu erziehen, und ihm die entsprechende Rolle aufzuzwingen. Die betroffenen Kinder versuchen meist, die Erwartungen und Forderungen ihrer Umgebung so weit wie möglich zu erfüllen, das heißt, die dem körperlichen Geschlecht entsprechende Geschlechterrolle zu leben. Da der diesbezügliche soziale Druck auf männlich zugewiesene Transsexuelle im Allgemeinen größer ist als bei weiblichen zugewiesenen Betroffenen (Stand 2018), verläuft die typische Entwicklung bei transsexuellen Männern und Frauen im Allgemeinen etwas unterschiedlich:
- Im Falle sehr eindeutiger Transsexualität bei transsexuellen Mädchen versuchen die Betroffenen aufgrund des sozialen Drucks aus der Außenwelt und aus Angst vor Diskriminierung zwar, sich der männlichen Rolle anzupassen oder wenigstens neutral zu erscheinen, – dies gelingt oft aber nur bedingt und unter großem innerem Leidensdruck, die Betroffenen bleiben auffällig, und geraten oft schon in Kindheit oder Jugend in eine Außenseiterrolle. Mobbing und andere Diskriminierungen durch die Außenwelt sind gerade im Falle von transsexuellen Mädchen häufig und können auch besonders hart ausfallen. Völlige Isolation der Betroffenen ist nicht selten die Konsequenz. Eine berufliche, partnerschaftliche und allgemeine Lebensperspektive ist aufgrund des Gegensatzes zwischen der biologisch und von der Außenwelt geforderten (Männer-)Rolle und der typisch weiblichen Persönlichkeit, Veranlagungen und Interessen oft so verbaut, dass viele Betroffene depressiv und suizidal werden bis hin zum Selbstmordversuch oder Selbstverstümmelungsversuchen. Aus der Sicht der Betroffenen bleibt ihnen im Grunde keine andere Wahl, als eine Geschlechtsangleichung zu versuchen.
- In Fällen weniger eindeutiger MzF-Transsexualität gelingt es den Betroffenen zunächst oft halbwegs problemlos, dem klassischen Bild eines Mannes möglichst weitgehend zu entsprechen. Eine ausgesprochen männliche Berufswahl, der auch oft mit großem Erfolg nachgegangen wird, ist keineswegs selten. Da solche Betroffenen häufig ohnehin Frauen als Partnerinnen bevorzugen, ist es auch keineswegs selten, dass sie zunächst heiraten und eine Familie gründen. Diese Betroffenen haben mehr mit inneren Zweifeln bezüglich ihrer eigentlichen Geschlechts und Wünsche zu kämpfen als Transsexuelle mit früher Selbsterkenntnis, und ihr Unbehagen in der männlichen Rolle äußert sich vor einer Transition oft in einem Wechselspiel zwischen Phasen des Cross-Dressing und Phasen der Überkompensation, in denen sie zum Beispiel alle Frauenkleider wegwerfen und versuchen, besonders männlich zu erscheinen.
- Transsexuelle Jungen können ihr Unbehagen in der weiblichen Geschlechtsrolle oft ungehemmter ausleben als die umgekehrten Fälle, weil in der modernen westlichen Welt, besonders seit dem letzten Drittel des 20. Jahrhunderts, die weibliche Rolle weniger eng definiert ist. So kommt es etwa vor, dass sie von klein auf ohne Probleme in Hosen und mit kurzem Haarschnitt herumlaufen dürfen. Auch andere männliche Verhaltensweisen können oft ungehindert in den Alltag integriert werden, da dies bei Frauen eher akzeptiert wird als weibliche Verhaltensweisen bei Männern. Transsexuelle Männer, die offiziell noch als Frauen leben, wirken daher oft burschikos oder emanzipiert, und werden auch häufig für lesbisch gehalten, auch dann, wenn sie als Partner Männer bevorzugen (was aber nicht so oft vorkommt). In der Pubertät kann es trotzdem zu großen und schweren inneren und sozialen Problemen kommen, und die Betroffenen versuchen oft, körperliche Veränderungen zu unterdrücken, etwa durch exzessiven Sport oder Krafttraining, durch Abbinden und Flachdrücken der weiblichen Brüste mittels Binder etc. Transsexuelle Männer vor einem Geschlechtswechsel heiraten etwas seltener und bekommen auch seltener Kinder. Bei der Berufswahl entscheiden sie sich fast immer entweder für geschlechtsneutrale oder für typisch männliche Berufe.
Der auf transsexuelle Menschen ausgeübte Druck durch die Gesellschaft und durch den eigenen Körper, und somit der von ihnen empfundene psychische Druck nimmt kontinuierlich mit der Zeit zu, besonders während der Pubertät und im jungen Erwachsenenalter. Neben psychosomatischen Krankheiten und verschiedenen anderen psychischen Problemen sind vor allem Depressionen eine Folge, die jedoch stark von der Akzeptanz im Umfeld abhängen.[85]
Transition
„Als Transition wird der Prozess bezeichnet, in dem eine trans Person soziale, körperliche und/oder juristische Änderungen vornimmt, um die eigene Geschlechtsidentität auszudrücken.“
Die meisten Transsexuellen sehen sich früher oder später gezwungen, ihre Umwelt über ihre Transsexualität zu informieren (Outing) und ihre Geschlechterrolle offiziell und permanent zu wechseln. Oft ist der entsprechende Entschluss Ergebnis einer besonderen Krisenphase, die häufig als existenzbedrohend empfunden wird.
Der Zeitpunkt, wann im Einzelfall die Problematik der Transsexualität erkannt wird, ist individuell höchst unterschiedlich. Er hängt sowohl von individuellen Persönlichkeitsmerkmalen der Betroffenen, als auch u. a. mit den verfügbaren Informationen und dem sozialen Klima zusammen, in dem der Betroffene lebt. Insgesamt jedoch sinkt das Durchschnittsalter, in dem Betroffene versuchen, eine medizinische Behandlung zu erreichen, seit Jahren.
Der Wechsel der Geschlechtsrolle kann, muss aber nicht, zumindest vorübergehend zu großen sozialen Problemen führen. Diskriminierungen und Mobbing durch die Außenwelt nach einem sozialen Geschlechtswechsel hängen in besonderem Maße davon ab, wie stark man den Betroffenen ihre ehemalige biologische Herkunft und Rolle anmerkt. Im Falle sehr eindeutiger Fälle von (primärer) Transsexualität ist ein so früh wie möglich gesuchter Wechsel der Geschlechtsrolle letztlich meist objektiv von Vorteil, da die Betroffenen in der empfundenen und angestrebten Geschlechtsrolle oft unauffälliger als zuvor sind, und normalerweise sehr glücklich. Dennoch ist es bei jungen Betroffenen früher (und heute noch in weniger toleranten, beispielsweise streng religiösen Gesellschaften) nicht selten vorgekommen, dass Eltern oder die ganze Familie das Kind verstoßen haben, und dieses sich irgendwie allein durchschlagen musste. Im schlimmsten Falle können solche Betroffene auf der Straße landen, und gezwungen sein, sich zu prostituieren (im falschen Körper).[96]
Freundschaften können ebenso daran zerbrechen und Betroffene, die in der ursprünglichen Geschlechtsrolle Liebesbeziehungen eingegangen oder verheiratet sind, müssen damit rechnen, dass solche Partnerschaften zerbrechen. Kinder verkraften den Rollenwechsel eines Elternteils meistens wesentlich besser als erwartet; Ausnahmen sind besonders Kinder in der Pubertät und Kinder, die von außen stark gegen den betroffenen Elternteil beeinflusst werden. Auch der Verlust des Arbeitsplatzes, der früher als so selbstverständlich galt, dass von vornherein zur eigenen Kündigung geraten wurde, ist wesentlich seltener geworden – unter anderem deshalb, weil der Europäische Gerichtshof die Kündigung eines Menschen wegen eines beabsichtigten Geschlechtsrollenwechsels mittlerweile für verfassungswidrig erklärt hat, da es sich hier um eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts handelt.
Ungeachtet dessen begeben sich viele Transsexuellen aus Anlass ihres Geschlechtsrollenwechsels in psychologische oder psychotherapeutische Betreuung; denn ohne den Nachweis professioneller Begleitung ist es nahezu unmöglich, die für die Inanspruchnahme medizinischer und juristischer Begleitmaßnahmen erforderlichen Gutachten zu erhalten.
Frühe Transition jugendlicher Transsexueller
In den letzten Jahren steigt die Zahl der Eltern transsexueller Kinder, die deren Transsexualität als solche erkennen; ebenso steigt die Zahl der Eltern, die mit Akzeptanz anstatt mit Ablehnung reagieren. In diesen Situationen werden zunehmend medizinische Maßnahmen eingesetzt, die den Eintritt der Pubertät verzögern. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich Geschlechtsmerkmale entwickeln, die später nur mit großem Aufwand und oft fragwürdigem Erfolg wieder rückgängig gemacht werden müssten oder nicht mehr rückgängig zu machen sind. Daher wächst auch die Zahl der transsexuellen Menschen, die sich bereits kurz vor, während oder kurz nach der Pubertät zum Wechsel der Geschlechtsrolle entschließen. Die hormonelle Behandlung sehr junger Patienten wird von einer Minderheit der Kinder- und Jugendtherapeuten,[97][98] regelmäßig mit Verweis auf die gemeinsamen Arbeiten von Susan J. Bradley und Kenneth Zucker[99][100][101] abgelehnt. Mit der fristlosen Kündigung von Kenneth Zucker 2016[102][103] wegen nicht mehr zeitgemäßer Standards und Methoden stehen dessen Arbeiten in der Diskussion. In diesem Zusammenhang wurde Kim Petras vor einigen Jahren in den Medien bekannt, die schon mit 12 Jahren pubertätsverzögernde Hormone bekam.[104] Ein anderer weltweit bekannter Fall ist die Amerikanerin Jazz Jennings, deren Eltern ihr schon vom Kleinkindalter an erlaubten, so zu leben, wie sie selbst es möchte.
Nach der Angleichung
Durch die geschlechtsangleichenden Maßnahmen wird der entstandene Leidensdruck in der Regel aufgehoben, d. h. Folgeerscheinungen wie Depressionen, Suizidalität usw. verschwinden normalerweise. Direkt nach der Operation sind die Betroffenen meistens sehr bis extrem glücklich, sogar euphorisch.[105]
Patienten, die die Operation bereuen, sind extrem selten, selbst in Fällen, wo die äußere Angleichung ein unzureichendes operatives Ergebnis zeigt.[106] Auf die Frage, ob sie es wieder tun würden, antwortet die große Mehrheit mit „Ja“.[107] Schon Harry Benjamin fand 1966 als Ergebnis der Geschlechtsangleichung, dass „[…] mentale Veränderungen viel deutlicher waren als körperliche[, …] die große Befriedigung, die einhergeht mit der letztendlichen Erfüllung eines schwierigen und lang-ersehnten Traumzieles war beeindruckend klar“.[B 7] Eine signifikante Verbesserung des seelischen Befindens von Trans-Personen nach einer hormonellen und chirurgischen Behandlung beweisen auch viele spätere Studien.[108][109][110][111][112][113]
Die meisten Betroffenen – besonders solche, die in der erwünschten Rolle unerkannt „durchgehen“ – tauchen (spätestens) nach der geschlechtsangleichenden Operation oft unter, um ein möglichst normales Leben zu führen; sie wollen mit ihrer Vergangenheit nichts mehr zu tun haben und möglichst nicht mehr daran erinnert werden. Dabei ist die soziale Situation vieler Betroffener auch nach der Operation im Vergleich zur 'Normalbevölkerung' keineswegs gänzlich problemlos oder vollkommen 'rosig'. Viele Ex-Transsexuelle sind langfristig gesehen einer höheren sozialen Belastung ausgesetzt als vergleichbare Personen der 'Normalbevölkerung'. Beispielsweise kann es selbst bei Betroffenen, deren äußere Angleichung an das erlebte und gewünschte Zielgeschlecht vollkommen gelungen ist und sehr attraktiv sind, zu massiven Problemen bei der Partnerwahl kommen, wenn etwa transsexuelle Frauen sich in einen Mann verlieben, der sie ablehnt oder verlässt, wenn ihre Vergangenheit herauskommt – und wenn manche Betroffenen dies vielleicht immer wieder erleben müssen. Schon Harry Benjamin stellte fest, dass eine solche Situation „…leicht starke Gefühle von Unsicherheit, Unzufriedenheit und Depression verursachen kann“.[B 8] Trotzdem finden viele Betroffenen einen verständnisvollen Partner oder eine Partnerin und führen stabile Beziehungen, oder heiraten.[B 9]
Auch in Freundschaften jenseits jeglicher Erotik kann es zu Schwierigkeiten, Verständnislosigkeit und zum Bruch kommen, wenn eine transsexuelle Vergangenheit ans Licht kommt. Selbst die Suche nach einem verständnisvollen Vertrauens- und Hausarzt kann unter Umständen von zwischenmenschlichen Frustrationen geprägt sein. Aus Angst vor 'Entdeckung', Verlassenwerden und Diskriminierungen verheimlichen daher viele Betroffene ihre schwierige Vergangenheit; manche führen lieber ein zurückgezogenes und einsames Leben als eine 'Entdeckung' zu riskieren. Allein die Vorstellung eines eventuellen öffentlichen Outings ist für die meisten Ex-Transsexuellen eine absolute Katastrophe, da ein solches unter Umständen weitreichendere und traumatischere Konsequenzen hätte, als beispielsweise ein Outing von Homosexuellen. Der Unterschied liegt darin, dass bei einem Outing von Homosexuellen (oder den meisten anderen Personen) die Wahrheit über die Betreffenden ans Licht kommt, während es bei Ex-Transsexuellen eine Lüge ist, wenn etwa in einer Zeitung stünde: „Er war eine Frau“.
Medizinische Maßnahmen
Die medizinischen Maßnahmen dienen dazu, den Körper so weit als möglich dem empfundenen Geschlecht anzugleichen; die immer noch häufige Bezeichnung Geschlechtsumwandlung ist schon von daher nicht korrekt. Außerdem lassen sich einige Geschlechtsmerkmale wie das Erbgut der (äußerlich unsichtbaren) Chromosomen nicht in die des anderen Geschlechts umwandeln.
Die medizinischen Maßnahmen bestehen aus Hormontherapie, geschlechtsangleichenden Operationen und gegebenenfalls weiteren Maßnahmen wie beispielsweise der dauerhaften Entfernung des Bartes durch eine Epilation und chirurgischer Gesichtsfeminisierung (facial feminization surgery, FFS).
Bei der Hormontherapie ist es wichtig die dauerhafte körperliche und psychische Verträglichkeit der hormonellen Behandlung und ihrer Auswirkungen zu prüfen. Der Patient muss umfassend über deren Folgen aufgeklärt und darüber informiert werden, dass die hormonelle Behandlung lebenslang erfolgen muss, um Schäden durch hormonelle Defizite zu vermeiden.
Bei der Hormonbehandlung werden die Sexualhormone des körperlichen Zielgeschlechts zugeführt und die Bildung der körpereigenen Sexualhormone unterdrückt. Sie leitet eine Art zweite Pubertät und damit die Entwicklung der sekundären Geschlechtsmerkmale ein. Bei Transfrauen wird die Hormonbehandlung oft durch eine Behandlung mit Antiandrogenen ergänzt. Bei jugendlichen Transsexuellen wird oftmals zunächst der Beginn der ersten Pubertät durch pubertätsverzögernde Hormone verzögert, um Zeit für die endgültige Entscheidung für oder gegen weitere medizinische Maßnahmen zu gewinnen, bevor körperliche Veränderungen einsetzen.
Bei trans* Frauen ändert sich die körperliche Fettverteilung in eine weibliche Richtung, u. a. im Gesicht, an Hüften und Gesäß. Die Betroffenen bekommen einen Busen (Gynäkomastie, individuell je nach Anlage sehr unterschiedlich). Die Körperbehaarung kann etwas zurückgehen; eine vorhandene starke Körperbehaarung wird jedoch von der Hormonbehandlung meist nur wenig beeinflusst und verlangt normalerweise nach einer weiteren Behandlung durch Epilation; ähnliches gilt für den Bartwuchs. Testosteronbedingter Haarausfall wird gestoppt, kann sich teilweise auch zurückbilden, eine bereits vorhandene Glatzenbildung (bei älteren Patienten) kann jedoch nicht durch Hormone rückgängig gemacht werden. Die Hoden schrumpfen, die Produktion von Sperma bleibt aus (Hodenatrophie). Die Libido wird normalerweise schwächer, außer in Fällen, wo die Betroffenen die Hormonmedikation bewusst eher niedrig halten, wenn sie etwa ohnehin keine Operation möchten und weiterhin ein funktionierendes Sexualleben mit einer weiblichen Partnerin wünschen. Langfristig bildet sich die Muskulatur zurück und die körperliche Belastbarkeit sinkt.
Entsprechend wird bei trans* Männern die Haut grobporiger, das Fett verlagert sich von der Hüfte hin zur Taille, die körperliche Leistungsfähigkeit nimmt in Folge weiteren Muskelaufbaus zu. Bartwuchs setzt ein, die Körperbehaarung kann zunehmen (je nach individueller Anlage sehr unterschiedlich) und die Patienten bekommen einen Stimmbruch. Die Klitoris wird größer, und das Testosteron bewirkt ein Ende der Regelblutungen und häufig eine Intensivierung der Libido. Langfristig kommt es bei manchen Patienten auch zu einer männlichen Glatzenbildung.
Vollständig rückgängig machen lassen sich die Auswirkungen (oder Schädigungen) der ersten, biologischen Pubertät weder bei Transmännern noch bei Transfrauen. Eine Umwandlung oder Ausbildung der primären Geschlechtsorgane ist ausgeschlossen. Zum Vermeiden gesundheitlicher Schäden durch Hormonmangel ist eine lebenslange Hormonsubstitution erforderlich (Doch können durch die Hormone auch Nebenwirkungen entstehen, die ein vorzeitiges Absetzen erforderlich machen).
Da bei einer geschlechtsangleichenden Operation die körpereigenen Keimdrüsen entfernt werden, führt diese bei beiden Geschlechtern zwangsläufig zur Unfruchtbarkeit.
Häufigkeit
Es gibt eine Reihe von Studien aus den USA, den Niederlanden und Deutschland zur Prävalenz von Transsexualität. Die unterschiedlichen Studien kommen auf Prozentzahlen, die von 0,0015 % bis 0,6 % der Bevölkerung reichen. Je jünger die Studie ist, desto höher liegt die Häufigkeit. Der Wert für Deutschland ist durch die zentrale Statistik des Bundesamtes für Justiz zu Anträgen nach dem Transsexuellengesetz eine gesicherte Mindestzahl.[3]
Das Diagnostische und Statistische Handbuch Psychischer Störungen erwähnte in seiner vierten Version von 1994 (DSM-IV), dass in den USA etwa einer von 30.000 Männern und eine von 100.000 Frauen eine geschlechtsangleichende Operation anstrebe (insges. 0,0015 %). Eine andere Abschätzung der Prävalenz von Transsexualität stammt von der Amsterdamer Gender Clinic: Die Daten, die über mehr als vier Jahrzehnte gesammelt wurden, sprechen von einem unter 10.000 Männern oder einer unter 30.000 Frauen (0,005 %).[114]
Eine Studie des Williams Institute vom Juni 2016 zur Frage, wie viele Erwachsene sich in den USA als Transgender identifizieren, ergab einen Bevölkerungsanteil von 0,6 %.[115]
Stephenne Rhodes u. a. sprechen in der Präsentation vor dem LGBT Health Summit 2008 in Bristol von stark zunehmender Prävalenz (14 % pro Jahr) und 2009 auf dem Symposium der World Professional Association for Transgender Health in Oslo davon, dass das Durchschnittsalter beim Geschlechtsrollenwechsel seit dem Jahr 2000 etwa konstant bei 38 Jahren liege.[4]
Deutschland
Die Prävalenz in Deutschland lässt sich aus den Fallzahlen, die von den für Verfahren nach dem Transsexuellengesetz zuständigen Amtsgerichten an das Bundesamt für Justiz (Deutschland)(BfJ) gemeldet werden ableiten. Die Geschäftsbelastung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften für den Bereich freiwillige Gerichtsbarkeit weist für den Zeitraum 1991 bis 2019 29.549 Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG, Verfahren zur Namens- und Personenstandsänderung) aus. Die Fallzahlen sind seit Jahren steigend und lagen 2019 bei 2582 pro Jahr (2018: 2614, 2017: 2085, 2016: 1.868, 2015: 1648).[116][117][118][119] Darin nicht eingerechnet sind Menschen, die sich zwar als transsexuell oder transident verstehen, sich aber nicht in eines der zwei verfügbaren Geschlechter nach dem TSG einordnen wollen und deshalb bis 22. April 2020 (BGH XII ZB 383/19, RN 53)[120] keinen Antrag nach diesem Gesetz stellen konnten. Eine Häufigkeit von 1:298 (0,332 % der Gesamtbevölkerung) ergibt sich, wenn die jährlichen Fallzahlen ins Verhältnis zu den jährlichen Geburten gesetzt werden (2019 waren das 778.090[121]).
Was die Häufigkeit von FzM- in Relation zu MzF-Transsexualität betrifft, so gleicht es sich seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellengesetz 2011, mit dem die Notwendigkeit einer geschlechtsangleichenden Operation zum Zweck der Personenstandsänderung entfallen ist, einem ausgeglichenen Verhältnis an,[122] also ebenso viele Transmänner wie Transfrauen vollziehen eine Personenstandsänderung. Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, in denen durch Anträge nach dem TSG die dazu nötigen Verfahren bei den Amtsgerichten durch das Bundesamt für Justiz statistisch erfasst werden können.[123]
Einstufung von Transsexualität als Krankheit
Mit der Verabschiedung der ICD-11 (WHO-Klassifikation der Krankheiten und relevanter medizinischer Zustände, Version 11) im Jahr 2019 wird Transsexualität als ein Zustand der sexuellen Gesundheit definiert und ist damit nicht mehr Bestandteil der psychopathologischen Kategorien (ICD-11 ist bis Ende 2021 in nationales Recht umzusetzen). Für Fälle von Transsexualität kann jedoch ein Behandlungsbedarf bestehen durch einen Leidensdruck, der für sich genommen einen Krankheitswert haben kann: Der Leidensdruck kann krank machen, die Transsexualität an sich wird jedoch nicht allgemein als Krankheit gesehen. Dies ist in Deutschland auch durch Beschluss des Bundessozialgerichts bestimmt, „weil es, […], Erscheinungsformen der Transsexualität gibt, die, was die Gebrochenheit des geschlechtsspezifischen Identitätsbewußtseins anlangt, zwar als Anomalie – in dem aufgezeigten Sinne – zu gelten haben, aber doch nach natürlicher Betrachtungsweise niemals als Krankheit angesehen werden können“ (3 RK 15/86).[124]
Durch die geschlechtsangleichenden Maßnahmen wird der entstandene Leidensdruck in der Regel aufgehoben, Folgeerscheinungen wie Depressionen oder Suizidalität verschwinden überwiegend.[125][126]
Häufigkeit und Schwere psychosomatischer Erkrankungen und Depressionen liegen nicht in der Transsexualität an sich begründet, sondern hängen in hohem Maß vom individuellen Umfeld ab. Psychische Krankheiten oder Störungen, die zu einer unter Umständen fälschlichen Selbsteinschätzung als transsexuell führen, sind selten.[127]
In Deutschland ist seit Oktober 2018 die „S3 Leitlinie“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften gültig, sie definiert den medizinischen Standard im Bereich Diagnostik, Beratung und Behandlung in Deutschland.[128]
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat in ihrer Resolution Nr. 2048 vom 22. April 2015 für die rechtliche und soziale Gleichstellung von Trans-Personen die 47 Mitgliedsstaaten unter anderem dazu aufgefordert, alle Einstufungen als geistige Störungen in nationalen Klassifikationen zu streichen.[129][130] Das Europäische Parlament hatte bereits 2011 die Europäische Kommission und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgefordert, Störungen der Geschlechtsidentität von der Liste der psychischen und Verhaltensstörungen zu streichen und in den Verhandlungen über die 11. Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) eine nicht pathologisierende Neueinstufung sicherzustellen.[131][132]
Bei der WHO existiert seit 2015 der 2018 finalisierte Text der Klassifikation ICD-11, der die neue Kategorie 17 Conditions related to sexual health enthält. Die Kategorie 17 ist keine Kategorie psychischer Störungen oder Krankheiten. Eine vom zugewiesenen Geschlecht abweichende wahrgenommene Geschlechtszugehörigkeit (incongruence between an individual’s experienced gender and the assigned sex) wird durch die Bezeichnung der Diagnosen HA60 (Gender incongruence of adolescence or adulthood) und HA61 (Gender incongruence of childhood) bestätigt. Medizinische Maßnahmen (zur Geschlechtsangleichung) können notwendig sein. Der finale Text wurde im Juni 2018 beschlossen und im Mai 2019 durch Beschluss der Weltgesundheitsversammlung zur gesamten ICD-11 in Kraft gesetzt.[10] Für die Übernahme in nationales Recht gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021.[133]
Die Fachärzte Timo O. Nieder, Peer Briken und Hertha Richter-Appelt sehen die Einstufung in ICD-11 als Sicherung der Gesundheitsfürsorge und stellen einen Paradigmenwechsel fest, der von der Psychopathologisierung transsexueller Menschen wegführt.[134]
Udo Rauchfleisch fordert in seinen letzten Veröffentlichungen ebenfalls die Entpathologisierung von transsexuellen Menschen und verwendet für diese die Bezeichnung „Trans*Menschen“. Auch Friedemann Pfäfflin fordert das, ohne jedoch die Geschlechtsidentität von vornherein anzuerkennen.
Im Mai 2015 veröffentlichten Mediziner, Therapeuten und Menschenrechtsverbände, welche sich für eine komplette Abkehr von Gender-Deutungen während der medizinischen Behandlung aussprechen, alternative Behandlungsempfehlungen, die direkt am Ethikverständnis der Behandler anknüpfen. In der „Stuttgarter Erklärung“, die auch von Bundestagsabgeordneten wie Ute Vogt (SPD), Ulla Jelpke (Die Linke), sowie Menschenrechtsexperten wie Heiner Bielefeldt, dem ehemaligen Leiter des Deutschen Instituts für Menschenrechte, unterzeichnet wurde, wird eine deutliche Abkehr von gender-deutender Medizin formuliert. Die geschlechtliche Identität eines Menschen wird hier nicht weiter wie bei Geschlechtsdysphorie (Gender Dysphoria) zum Behandlungsgegenstand erklärt, sondern von Anfang an anerkannt. Die medizinischen Maßnahmen die in der Erklärung formuliert werden, werden als konkrete Hilfe verstanden und werden nicht weiter von Gender-Deutungen abhängig gemacht.[135]
Sozialrechtliche Konsequenzen
Nur wenn ein aus einer Transsexualität entstehender Leidensdruck einen Krankheitswert im Sinne des § 27 SGB V hat, werden die Kosten für medizinische Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 6. August 1987 – 3 RK 15/86[136] die dort von der Vorinstanz vorgenommene Bewertung bejaht, einer besonders tiefgreifenden Form der Transsexualität einen Krankheitswert, damit Behandlungsbedürftigkeit und Grund für den Anspruch auf eine geschlechtsangleichende Operation zuzuschreiben. Unter diesen Voraussetzungen hatte die Vorinstanz festgestellt, indem es nicht jeder Art der Transsexualität einen Krankheitswert beimaß, dass es auf den Einzelfall ankomme, ob dies zutrifft.
Bereits nach einem Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart aus 1981 ist Transsexualität „eine Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung, die bei entsprechender medizinischer Indikation die Leistungspflicht der Krankenkasse für geschlechtsumwandelnde Mittel und Maßnahmen auslöst“.[137]
„Eine Krankheit liegt jedoch nicht nur dann vor, wenn der Körperzustand eines Versicherten vom Leitbild eines körperlich gesunden Menschen abweicht oder wenn seine Psyche nicht dem Leitbild eines psychisch gesunden Menschen entspricht, sondern weitergehend auch dann, wenn bei einem Versicherten das Verhältnis des seelischen Zustandes zum körperlichen Zustand nicht dem bei einem gesunden Menschen bestehenden Verhältnis des seelischen Zustandes zum Körperzustand entspricht. In diesem Sinne ist die Transsexualität eine Krankheit.“[137]
Auch der deutsche Gesetzgeber hat durch den Erlass des Transsexuellengesetzes bestätigt, dass der Befund der Transsexualität eine außergewöhnliche rechtliche Bewertung rechtfertigt. Nach der bisherigen Rechtsprechung der Instanzgerichte müssen geschlechtsangleichende Operationen einem transsexuellen Versicherten jedoch nicht generell, sondern nur bei entsprechendem Leidendruck gewährt werden.[138] Schließlich sprechen die Gerichte einer transsexuellen Versicherten auch nicht jegliche Art von geschlechtsangleichenden operativen Maßnahmen im Sinne einer möglichst großen Annäherung an ein vermeintliches Idealbild zu, wie sich gerade am Beispiel der Brustvergrößerung gezeigt hat.[139]
Ob und inwieweit ein Leidensdruck vorliegt, für dessen Behandlung die gesetzliche Krankenversicherung aufkommen muss, erfordert also jeweils eine individuelle Betrachtung des Einzelfalls.
Im Oktober 2015 veröffentlichte der Weltärztebund eine Stellungnahme, mit der das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung anerkannt und Transgeschlechtlichkeit nicht länger pathologisiert wird. Ärzte und Mediziner werden aufgefordert, für eine bestmögliche und diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung für transgeschlechtliche Menschen zu sorgen, die sich an ihren Bedürfnissen orientiert. Dazu gehört auch die Forderung, dass die rechtliche Änderung des Geschlechts nicht mehr davon abhängig gemacht werden darf, dass die Antragsteller dauernd fortpflanzungsunfähig sein müssen.[140][141]
In Deutschland ist die rechtliche Änderung der Geschlechtszugehörigkeit seit 2011 durch Entscheid des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr von dauernder Fortpflanzungsunfähigkeit abhängig.
Gesetzliche Regelungen
Die meisten europäischen Staaten, darunter Deutschland, Österreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Polen, Schweden und die Schweiz, sowie einige außereuropäische Staaten ermöglichen es transsexuellen Menschen, den Vornamen oder die in den Personenstandsregistern eingetragene Geschlechtsangabe an ihr gefühltes Geschlecht (Geschlechtsidentität) anzupassen. Die entsprechenden Regelungen wurden dabei meist erst nach entsprechenden Entscheidungen durch die europäischen Gerichte etabliert[142] und erfordern in der Regel die Zustimmung eines Gerichts. Im Allgemeinen ist auch eine vorherige medizinische Begutachtung der Antragsteller erforderlich.
In seiner Resolution 2048 vom 22. April 2015[143] hat der Europarat die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu aufgefordert, die Verfahren zur Namens- und Personenstandsänderung zu vereinfachen und auf zu diesem Zweck verlangte Nachweise der geistigen Gesundheit zu verzichten sowie alle zwingend vorausgesetzten medizinischen Maßnahmen, die etwa einer Zwangssterilisation gleichkommen können, abzuschaffen, Abschnitt 6.2.2. der Resolution: … Sterilisierung und andere zwingend vorgeschriebene medizinische Maßnahmen abzuschaffen, einschließlich der Diagnose geistiger Gesundheit als notwendige rechtliche Voraussetzung zur Anerkennung der geschlechtlichen Identität in Gesetzen, die das Verfahren zur Änderung des Namens und des eingetragenen Geschlechts (Personenstand) regeln.
Bernd Meyenburg, Karin Renter-Schmidt und Gunter Schmidt empfehlen auf Grund einer Auswertung von 670 Gutachten nach dem Transsexuellengesetz, die aktuelle gesetzliche Regelung durch ein Verfahren ohne Begutachtung und mit Karenzzeit zu ersetzen.[144]
Deutschland
In Deutschland legt das Transsexuellengesetz seit 1981 (TSG) die Voraussetzungen fest, unter denen Transsexuelle eine Änderung des Vornamens oder des Personenstands beantragen können. Die ursprüngliche gesetzliche Regelung ist dabei durch eine Vielzahl von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Antragsteller modifiziert worden.[145] Grundsätzlich wird zwischen der Änderung des Vornamens (kleine Lösung) und der Änderung des Personenstandes (große Lösung) unterschieden. Die Verfahren finden vor den zuständigen Amtsgerichten statt. Auf Antrag kann Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Länder mit Antragsverfahren – ohne Begutachtungspflicht
Schweden (2012), Dänemark[146] (2014) und Malta[147] (2015) haben ein Antragsverfahren ohne Begutachtung für die rechtliche Anerkennung der geschlechtlichen Identität eingeführt (Personenstands- und Namensänderung). Irland hat ein entsprechendes Gesetz im Juli 2015 verabschiedet,[148] Norwegen ebenfalls im Juni 2016,[149] und Belgien[150] verzichtet ab 1. Januar 2018 ebenfalls auf eine Begutachtung, ebenso wie Luxemburg seit Juli 2018.[151]
Österreich
Der Transsexuellenerlass von 1996,[152] als Nachfolger des Transsexuellenerlass von 1983, wurde im Juli 2006 vom österreichischen Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben.
Der Transsexuellenerlass des Bundesministeriums für Inneres (BMI) legte eine Reihe von Voraussetzungen fest, bei deren Vorliegen die Personenstandsbehörde eine Änderung der im Geburtenbuch eingetragenen Geschlechtszuordnung, und/oder eine Vornamensänderung, auf dem Verwaltungsweg vorzunehmen hatte. Der Erlass basierte auf § 16 des österr. Personenstandsgesetzes (öPStG), wonach die Personenstandsbehörde eine Beurkundung zu ändern hat, wenn sie nach der Eintragung unrichtig geworden ist.
Anlassfall für die verfassungsrechtliche Aufhebung des Erlasses war, dass eine verheiratete Transfrau eine Geschlechtsanpassung hatte vornehmen lassen und nun auch ihr Geschlecht im Geburtenbuch korrigieren lassen wollte. Der Erlass sah jedoch verfassungswidrig vor, dass nur unverheiratete Personen ihr Geschlecht im Geburtenbuch ändern lassen durften. Deswegen wurden verheiratete Transsexuelle nach geschlechtsanpassender Operation gezwungen, ihre aufrechte, gültig geschlossene Ehe scheiden zu lassen, bevor ihnen die Geschlechtszuordnung im Geburtenbuch eingetragen wurde. (Die Scheidung erfolgte mit allen damit verbundenen nachteiligen Folgen für die beiden Eheleute und deren Kinder, die damit zu Scheidungskindern gemacht wurden.) Vermeintliche Grundlage dazu war § 44 ABGB, wonach eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts bestehen dürfte. Der VfGH hat jedoch in seinem Erkenntnis zur Aufhebung des TS-Erlasses zu Recht erkannt, dass eine aufrechte Ehe eine Änderung des Geschlechts im Geburtenbuch nicht behindern kann, da hierfür nur das tatsächliche Geschlecht maßgeblich sei. Dieses hänge aber nicht von irgendwelchen Rechtsbeziehungen, somit auch nicht von einer bestehenden Ehe ab. Selbst wenn sich die Ehe durch die personenstandsrechtliche Geschlechtsänderung einer der beiden Eheleute zu einer (nicht zugelassenen) Homosexuellen-Ehe wandelt, hätte dies keinen Einfluss auf das Geschlecht des Beschwerdeführers und dürfte daher kein Hindernis für eine Eintragung im Geburtenbuch sein. Ob eine danach weiter bestehende Ehe rechtskonform wäre, wollte der VfGH ausdrücklich nicht beurteilen, da dies kein Gegenstand des Verfahrens war.
Eine Änderung des Vornamens ist nur entsprechend den im Namensänderungsgesetz (NÄG)[153] festgehaltenen allgemeinen Vorschriften zur Namensänderung möglich: Laut § 2 Abs 2 Z 3 i. V. m. § 3 Abs 1 Z 7 NÄG i. V. m. „Namensänderungserlass“ (Erl. BMI 8.6.2988, 10.649/61-IV/4/88[154]) muss zumindest der erste Vorname dem Geschlecht des Antragstellers entsprechen, wobei den Erläuterungen zufolge weder biologische noch psychologische Kriterien eine Rolle spielen, sondern ausschließlich der Eintrag im Geburtenbuch maßgeblich ist (siehe auch Zeyringer im Abschnitt Literatur). Transsexuelle (Transgenders), die die Geschlechtszuordnung im Geburtenbuch nicht ändern lassen können oder wollen, können demnach auch weiterhin keinen ersten Vornamen wählen, der ihrer Geschlechtsidentität entspricht.[155] Mit dem NÄG 1988 und zugehörigem Namensänderungserlass samt Erläuterungen, wurde die Namensänderung auf einen geschlechtsneutralen Vornamen möglich: „Zu § 3 Z 5 des Gesetzes […] Aus der bei der parlamentarischen Behandlung der Regierungsvorlage vorgenommenen Streichung der Worte ‚im Inland‘ im Zusammenhang mit der Gebräuchlichkeit als Vorname kann die Absicht des Gesetzgebers erschlossen werden, auch Vornamen zuzulassen, die nur im Ausland gebräuchlich sind.“ (Namensänderungserlass). Die Behörden legen und legten diese Bestimmung des § 3 Z 5 NÄG (i.d.g.F. 1995: § 3 Abs 1 Z 7 NÄG) korrekt aus, wodurch in der Praxis seit NÄG 1988, neben mehreren hundert anderen Vornamen, zum Beispiel Carmen, Eve, Gaby, Simone oder das in Italien als männlich geltende Andrea als geschlechtsneutral akzeptiert werden (müssen).
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 27. Februar 2009 festgestellt, „dass ein schwerwiegender operativer Eingriff, wie etwa die […] Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendige Voraussetzung für eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts“[156] und damit der Änderung des Personenstands ist. Damit ist eine geschlechtsangleichende Operation keine zwingende Voraussetzung mehr. Dies bestätigte auch der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 3. Dezember 2009 und zitierte den Transsexuellenerlass von 1983: Einer Änderung des Geschlechtseintrags steht nichts im Weg, wenn zumindest „eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des andere[n] Geschlechtes vorliegt und […] mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass sich am Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nichts mehr ändern wird“.[157]
Seit 5. September 2016 befasste sich das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich mit dem, vom Standesamt Steyr abgelehnten, Anliegen des Linzer Transsexuellen Alex Jürgen „X“ als dritte Geschlechtsausprägung in Geburtenbuch (und Reisepass) eingetragen zu bekommen.[158] Mit Erkenntnis vom 5. Oktober 2016 wies das Gericht das Begehren des Antragstellers ab.[159]
Schweiz
Auch in der Schweiz gibt es kein spezielles Transsexuellengesetz. Nach der Rechtsprechung können jedoch auf gerichtlichen Antrag nach einer Geschlechtsanpassung Vorname und Geschlechtsangabe in den Zivilstandsregistern berichtigt werden. Die Berichtigung darf gemäß Bundesgericht nicht dazu führen, dass eine Ehe von Amtes wegen aufgelöst wird. Das Zürcher Obergericht entschied im ersten Quartal 2011, dass ein operativer Eingriff als Voraussetzung zur Personenstandsangleichung und Vornamensänderung die Persönlichkeitsrechte verletze.[160] Im 3. Quartal 2012 entschied das Regionalgericht Bern-Mittelland mit dem Entscheid CIV 12 1217 JAC, dass für die Änderung des Personenstandes weder eine Hormontherapie noch ein operativer Eingriff vonnöten sei, entscheidend sind entsprechende psychologische Gutachten.[161]
Vereinigtes Königreich
Seit 2004 existiert im Vereinigten Königreich der sogenannte Gender Recognition Act, der es Menschen mit Transsexualität ermöglicht, ihren Geburtseintrag auch ohne Voraussetzung chirurgischer oder anderer körperlicher Maßnahmen (siehe geschlechtsangleichende Maßnahme) rückwirkend korrigieren zu lassen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die betroffene Person zum Zeitpunkt des Antrags mindestens zwei Jahre im angestrebten Geschlecht gelebt hat[162] und in der Regel über zwei Reports nachweist, dass sie eine Gender-Dysphorie hat oder hatte.[163] Ein juristischer Geschlechtswechsel wird verheirateten Transsexuellen jedoch nicht gestattet.[164]
Frankreich
Seit dem 17. Mai 2009 darf Transsexualität in Frankreich per Dekret nicht mehr als psychische Störung und somit nicht mehr als Geschlechtsidentitätsstörung bezeichnet werden. Auch die Klassifizierung im ICD-10 unter F64.0 wird abgelehnt.[165] Frankreich sieht in der Deutung der Transsexualität als psychische Störung eine Stigmatisierung, die zur Diskriminierung transsexueller Menschen beiträgt. Ein neues Gesetz ist in der Diskussion. Der Delaunay Vorschlag (eingereicht 2013) soll die Änderung von Name und Geschlechtseintrag in Dokumenten erleichtern.
Andere Länder
Im Iran ist Transsexualität legal (siehe Transsexualität im Iran). Geschlechtsangleichende Operationen werden vom Staat finanziell unterstützt und die Geburtsurkunde kann anschließend entsprechend angepasst werden.[166]
In Pakistan verabschiedete die Regierung im Mai 2018 ein Gesetz, das die Rechte von Transsexuellen stärkt und sie vor Diskriminierung schützen soll.[167]
Behandlung durch die Strafjustiz
Ein Sonderproblem stellt die Behandlung von Transsexuellen durch Polizei, Strafgerichte und Strafvollzug dar. Insbesondere in jeder Art von Haft stellen sich Fragen der Behandlung, Betreuung und Versorgung entsprechend dem Identitätsgeschlecht. Ein für die Behörden fast unlösbares Problem ergibt sich aus dem Gebot, Frauen und Männer in Haft zu trennen.[168][169]
Das sogenannte Deadnaming („den toten Namen nennen“), also die Benennung einer Person mit Transgeschichte bei ihrem früheren Namen, sowie das Missgendern (Ansprache oder Bezeichnung nach ihrem früheren Geschlecht) ist nach geltendem Recht in Deutschland nicht als Beleidigung strafbar.[170]
Kontroversen
Begriffskritik
Viele Betroffene lehnen das Wort „Transsexualität“ ab, weil der Wortbestandteil „Sexualität“ ihrer Ansicht nach nahelegt, Transsexualität sei kein Identitätsproblem, sondern lediglich eine sexuelle Präferenz. Transsexualität ist jedoch eine Frage des Identitätsgeschlechtes und keine Spielart von Sexualität im eigentlichen Sinn: Transsexuelle sind keine Menschen mit bestimmten sexuellen Vorlieben, sondern Menschen, die sozusagen mit den falschen Geschlechtsorganen geboren wurden. Statt als Mann-zu-Frau-Transsexuelle oder Frau-zu-Mann-Transsexuelle möchten diese Kritiker lieber einfach als Transfrauen oder Transmänner bezeichnet werden. Eine in den 1980er-Jahren in Deutschland eingeführte Alternativbezeichnung ist „Transidentität“, seit den 1990ern setzt sich zunehmend die allerdings wesentlich weiter gefasste Bezeichnung „Transgender“ durch. Transgender wird zum einen als Oberbegriff für Menschen verwendet, die sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht arrangieren können, und zum anderen als Bezeichnung für Menschen, die sich als nicht eindeutig männlich oder eindeutig weiblich definieren (nichtbinär). Im deutschen Sprachraum allgemein verbreitet sind diese Alternativen seit Mitte der 1990er; die Kritik an ihnen kam aber bereits in den 1980ern auf.
Der Begriff der Transsexualität wird seit einigen Jahren insbesondere von denjenigen, die sich als Transgender verstehen, kritisiert, weil die Kriterien für ihr Vorliegen auf einem binären Geschlechtsbild beruhen (siehe Heteronormativität und Transgender) und sich zu stark auf die Möglichkeiten der medizinischen Veränderung des Körpers und zu wenig auf die sozialen Umstände beziehen.
Definitionskritik
In vielen Ländern außerhalb Deutschlands wird inzwischen mehrheitlich angenommen, dass Transsexualität angeboren ist (und nicht anerzogen) und vielmehr eine Sonderform der Intersexualität darstellt. Dies steht im Einklang mit Aussagen Harry Benjamins (1885–1986), der als Pionier auf dem Gebiet der Transsexualitätsforschung galt. Benjamin äußerte unter anderem, dass Intersexualität, sowohl körperlich als auch im Gehirn vorkommt.[171] Andere Mediziner wie beispielsweise der hawaiische Professor Milton Diamond stützen diese These.[172] Aufbauend auf diesen Erkenntnissen ist Großbritannien bisher das fortschrittlichste Land für Menschen, die von Transsexualität betroffen sind. Der sogenannte Gender Recognition Act aus dem Jahre 2004 ermöglicht transsexuellen Menschen, rückwirkend ihren Geburtseintrag – ausgehend davon, dass der Eintrag zum Zeitpunkt der Geburt falsch war – ändern zu lassen. Damit ist Großbritannien bisher das einzige Land in Europa, welches anerkennt, dass es sich bei Transsexualität um eine körperliche Abweichung zum gehirnbestimmten Geburtsgeschlecht handelt.[173]
Diese theoretische Annahme konnte jedoch bisher nicht zweifelsfrei durch empirische Evidenz belegt werden. In Deutschland gilt Transsexualität weiterhin als eine psychische Störung. Jedoch setzt sich auch hierzulande unter Medizinern mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass die pränatale Prägung als wahrscheinlichste Ursache der Transsexualität anzusehen ist, was eine vorgeburtliche Prägung des Gehirns bedeute, die dann nicht mehr zu ändern sei.[174]
Der aus der zukünftigen ICD-11 stammende Ersatzbezeichnung gender incongruence (Geschlechtsinkongruenz) lässt offen, ob die geschlechtliche Identität oder der Körper der nichübereinstimmende oder abweichende Teil nach der Definition sein soll und welcher maßgeblich sei. Einige Menschenrechtsorganisationen und Interessenverbände lehnen deshalb auch diese Klassifikation ab.[175] Durch die Unklarheit ist je nach Betrachtungsweise die Pathologisierung transsexueller Menschen weiterhin möglich.
Transsexualität in Film, Musik und Literatur
Filme und Serien
- 2021: Trans – I Got Life – deutscher Dokumentarfilm von Imogen Kimmel und Doris Metz (ZDF/Arte); begleitet einen Transgender-Chirurgen und einige transidente Personen und berichtet aus San Francisco und Russland.[176]
- 2020: Being Sascha – schweizerisch-deutscher Dokumentarfilm von Manuel Gübeli über Sascha Rijkeboer; Sascha definiert sich als „trans non-binary“.[177][178][179][180]
- 1999: Boys Don’t Cry – US-amerikanisches Filmdrama von Kimberly Peirce über die Geschichte und Ermordung des jungen transsexuellen Mannes Brandon Teena.
- 2005: Transfamily – deutscher Dokumentarfilm von Sabine Bernardi über zwei transsexuelle Männer: einer lebt in heterosexueller, der andere in homosexueller Partnerschaft.
- 2005: Transamerica – US-amerikanische Tragikomödie von Duncan Tucker über eine transsexuelle Frau, die ihren jugendlichen Sohn kennenlernt.
- 2010: Romeos – deutscher Spielfilm mit Transgender-Bezug von Sabine Bernardi.
- 2011: I am a woman now (original: Casablanca revisited) – niederländische Dokumentation von Michiel van Erp mit April Ashley und Bambi über fünf ex-transsexuelle Frauen, die sich zwischen 1960 und den 1970er-Jahren in Casablanca von Georges Burou operieren ließen.[181]
- 2013: Bambi – französischer Dokumentarfilm von Sébastien Lifshitz über Marie-Pierre Pruvot (alias Bambi) als Weg vom transsexuellen Showgirl zur Schullehrerin für französische Literatur; ausgezeichnet mit dem Teddy Award, Internationale Filmfestspiele Berlin 2013.
- 2013: Hit & Miss – britische Miniserie von Paul Abbott mit Chloë Sevigny als transsexuelle Auftragsmörderin, die plötzlich erfährt, dass sie ein Kind hat.
- 2015: The Danish Girl – US-amerikanisch-britischer Spielfilm von Tom Hooper nach einem Roman von David Ebershoff über die Lebensgeschichte der Transsexuellen Lili Elbe.
- 2017: Eine fantastische Frau – chilenischer Spielfilm von Sebastián Lelio zum Recht auf Trauer einer transsexuellen Frau.
- 2018: Pose – US-amerikanische Drama-Serie über transgender Frauen in der Ballroom-Szene in Lower Manhattan, New York.
- 2018: Girl – belgisches Filmdrama von Lukas Dhont über ein 15-jähriges transgender Mädchen möchte professionell Ballet tanzen befindet sich aber noch in der Transition; inspiriert von der wahren Geschichte der Balletttänzerin Nora Monsecour.
- 2018: Butterfly – Alle meine Farben – britische Miniserie über die 11-jährige Max, die mit einer geschlechtsangleichenden Maßnahme beginnen und von ihrem Umfeld als Mädchen anerkannt werden will.
- 2018: Marilyn – argentinisch-chilenisches Coming-of-Age-Drama von Martín Rodríguez Redondo um einen transsexuellen Bauernjungen, der aus Verzweiflung nach erlebter Ablehnung seiner Familie diese umbringt.
- 2019: Ich bin Anastasia – deutscher Dokumentarfilm von Thomas Ladenburger zu Anastasia Biefang als erster transsexueller Bataillonskommandeurin der Bundeswehr.
Musik
- 2012: Horst und Monika – Lied von Die Orsons featuring Cro[182]
Transsexuelle Kunstschaffende:
- Romy Haag (* 1951), deutsche Sängerin, Schauspielerin, Tänzerin und ehemalige Nachtclubbesitzerin
- Kim Petras (* 1992), deutsche Sängerin und Songwriterin, lebt in Los Angeles
Literatur
- 1928: Orlando – Roman von Virginia Woolf
- 2004: Luna – Jugendroman von Julie Anne Peters
- 2016: George – Jugendroman von Alex Gino
- 2019: Someone new – Liebesroman von Laura Kneidl
Ausgewählte Biographien
- Man into woman: The first sex change – a portrait of Lili Elbe. Herausgegeben von Niels Hoyer. Jarrolds 1933, Neuausgabe: Blue Boat Books, London 2004 (englisch).
- Christine Jorgensen: A personal Autobiography. San Francisco 1967 / Neuauflage: Cleis Press, 2000. (Autobiographie, englisch).
- Jan Morris: Conundrum: Bericht von meiner Geschlechtsumwandlung. Piper, München 1975, ISBN 3-492-02112-3 (Autobiographie, deutsche Ausgabe)
- Romina Cecconi – Io la Romanina – perche’ sono diventato donna. Prima Edizione. Vallecchi, Firenze 1976. (Autobiographie italienisch).
- Romy Haag – Eine Frau und mehr. Quadriga, Berlin, 1999. ISBN 978-3-88679-328-0.
- Duncan Fallowell &, April Ashley: April Ashley’s Odyssey. Jonathan Cape, 1982, ISBN 978-0-224-01849-4 (Autobiographie, englisch).
- Renate Anders: Grenzübertritt – Eine Suche nach geschlechtlicher Identität, Fischer, 1984, ISBN 978-3-596-23287-1 (Autobiographie, deutsch)
- Coccinelle par Coccinelle. Editions Filipacchi, Paris 1987, ISBN 978-2-85018-586-1. (Autobiographie, französisch).
- Marie-Pierre Pruvot: Marie parce que c’est jolie. Editions Bonobo, 2007 (Autobiographie, französisch).
- Hannah Winkler: Fe-Male: Hinein in den richtigen Körper, Schwarzkopf & Schwarzkopf, 2014 (Autobiographie, deutsch), ISBN 978-3-86265-337-9
- Pari Roehi: Mein bunter Schatten, Neues Leben, 2016, (Autobiographie, deutsch), ISBN 978-3-355-01851-7
- Lynn Conway: Autobiographie auf ihrer Website (deutsch); ohne Datum, abgerufen im Januar 2018.
- Niki Trauthwein: Peter Pan in Hamburg. Gert-Christian Südel: Transpionier, Aktivist und Überlebenskünstler. Lit Verlag, Berlin 2020, ISBN 978-3-643-14698-4 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)
- Niki Trauthwein: Das Leben von Antonio de Erauso, Die geschlechtliche Identität einer baskischen Person in den frühen Kolonien Südamerikas, LIT Verlag, Berlin, 2021
Siehe auch
Literatur
- Jannik Brauckmann: Die Wirklichkeit transsexueller Männer: Mannwerden und heterosexuelle Partnerschaften von Frau-zu-Mann-Transsexuellen. In: Beiträge zur Sexualforschung. Band 80. Psychosozial, Gießen 2002, ISBN 3-89806-135-3 (Inhaltsverzeichnis mit Leseprobe).
- Mari Günther, Kirsten Teren, Gisela Wolf: Psychotherapeutische Arbeit mit trans* Personen: Handbuch für die Gesundheitsversorgung. Reinhardt, München 2019, ISBN 978-3-497-02881-8.
- Rainer Herrn: Schnittmuster des Geschlechts: Transvestitismus und Transsexualität in der frühen Sexualwissenschaft. Psychosozial, Gießen 2005, ISBN 3-89806-463-8 (Inhaltsverzeichnis mit Leseprobe [PDF]).
- Stefan Hirschauer: Die soziale Konstruktion der Transsexualität: Über die Medizin und den Geschlechtswechsel. Suhrkamp, Frankfurt/M. 1993.
- Jean-Daniel Marc Lelle: Lebensqualität, Patientenzufriedenheit und chirurgisches Ergebnis nach geschlechtsangleichender Operation bei Mann-zu-Frau Transsexualismus. Medizinische Doktorarbeit TU München März 2018 (PDF: 3,5 MB, 126 Seiten auf ub.tum.de).
- Gesa Lindemann: Das paradoxe Geschlecht: Transsexualität im Spannungsfeld von Körper, Leib und Gefühl. Fischer, Frankfurt/M. 1993.
- Bernd Meyenburg: Geschlechtsdysphorie im Kindes und Jugendalter. Kohlhammer, Stuttgart, 2020, ISBN 978-3-17-035126-4.
- Friedemann Pfäfflin, Astrid Junge (Hrsg.): Geschlechtsumwandlung: Abhandlungen zur Transsexualität. Schattauer, Stuttgart 1992.
- Friedemann Pfäfflin: Transsexualität: Beiträge zur Psychopathologie, Psychodynamik und zum Verlauf. Enke, Stuttgart 1993.
- Wilhelm F. Preuss: Geschlechtsdysphorie, Transidentität und Transsexualität im Kindes und Jugendalter. Ernst Reinhardt Verlag, München 2. Auflage 2019, ISBN 978-3-497-02869-6.
- Livia Prüll: Trans* im Glück: Geschlechtsangleichung als Chance. Autobiographie, Medizinethik, Medizingeschichte. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2016, ISBN 978-3-525-49011-2.
- Udo Rauchfleisch: Anne wird Tom – Klaus wird Lara: Transidentität/Transsexualität verstehen. Patmos, Ostfildern 2013, ISBN 978-3-8436-0427-7.
- Udo Rauchfleisch: Transsexualität – Transidentität Begutachtung, Begleitung, Therapie. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014, ISBN 978-3-525-46270-6.
- Udo Rauchfleisch: Transexualismus – Genderdysphorie – Geschlechtsinkongruenz – Transidentität: Der schwierige Weg der Entpathologisierung., Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, ISBN 978-3-525-40516-1.
- Gerhard Schreiber (Hrsg.): Transsexualität in Theologie und Neurowissenschaften: Ergebnisse, Kontroversen, Perspektiven. de Gruyter, Berlin 2016, ISBN 978-3-11-043439-2.
- Mirjam Siedenbiedel: Selbstbestimmung über das eigene Geschlecht: Rechtliche Aspekte des Behandlungswunsches transsexueller Minderjähriger. Nomos, Baden-Baden 2016, ISBN 978-3-8487-3366-8.
- Volkmar Sigusch: Geschlechtswechsel. Klein, Hamburg 1992.
- Karim El Souessi: Dissertation zur Frage der Abgrenzbarkeit von Transvestismus und Transsexualität bei Männern. Doktorarbeit TU München 1991 (DNB 920867278).
- Günter K. Stalla (Hrsg.): Therapieleitfaden Transsexualität. Uni-Med, Bremen 2006.
- Niki Trauthwein: Trans*-Community-Zeitschriften und Pamphlete als Bildungsort. In Forschungsjournal Soziale Bewegungen. Band 29, Heft 4, 2016, ISSN 2365-9890, S. 124–129.
- Niki Trauthwein: Biographische Skizzen geschlechtlicher Identität. In: Loccumer Pelikan. Nr. 1, 2017, ISSN 1435-8387, S. 45–47.
- Niki Trauthwein (Hrsg.): Charles Henry Le Bosquet – Das Doppelleben der Janet Ashby. Die Ideengeschichte der Transsexualität im frühen 20. Jahrhundert. Aus dem Englischen übersetzte und kommentierte Ausgabe. Lit, Münster u. a. 2021, ISBN 978-3-643-25013-1 (Leseprobe in der Google-Buchsuche).
- Walter Zeyringer (Hrsg.): Das neue Namensänderungsgesetz mit Erläuterungen, Namensänderungsverordnung und Richtlinien. Österreichisches Recht. Manz, Wien 1988, ISBN 3-214-03514-2.
Englisch:
- Harry Benjamin: Transvestism and Transsexualism. In: International Journal of Sexology. Band 7, 1953, S. 12–14.
- Harry Benjamin: The Transsexual Phenomenon. Julian Press, New York 1966 (englisch; PDF: 998 kB, 156 Seiten auf mut23.de).
- Harry Benjamin: Transvestism and Transsexualism in the Male and Female. In: The Journal of Sex Research. Band 3, 1967, ISSN 0022-4499, S. 107–127.
- David O. Cauldwell: Psychopathia transexualis. In: International Journal of Sexology. Band 16, 1949, S. 274–280 (nachpubliziert in: International Journal of Transgenderism. Band 5, Nr. 2, April–Juni 2001; online auf iiav.nl (Memento vom 10. März 2015 im Internet Archive)).
- John Money (Hrsg.): Transsexualism and Sex Reassignment. Johns Hopkins Press, Baltimore 1969.
- Joanne Meyerowitz: How Sex Changed: A History of Transsexuality in the United States. Harvard University Press 2004, ISBN 978-0-674-01379-7.
- Douglas Ousterhout: FFS – Facial Feminization Surgery. Addicult Books, 2009.
Weblinks
- Dusica Pavlovic: Geschlechtsangleichung: Ein langer und steiniger Weg zur Transition. In: Kosmo.at. 14. Mai 2021 (2-teilige Reportage einer Redakteurin).
Medizinische Fachverbände:
- World Professional Association for Transgender Health (WPATH): Offizielle Website (englisch; mit den internationalen Standards of Care, mehrsprachigen Handlungsempfehlungen für Fachkräfte im Bereich von Trans*).
- European Professional Association for Transgender Health (EPATH): Offizielle Website (englisch; europäischer Ableger der WPATH).
Übernationale und nationale Verbände transsexueller Menschen:
- Transgender Europe (TGEU) (englisch) – Website des europäischen Dachverbandes mit rund 130 Mitgliedsorganisationen aus 43 europäischen und zentralasiatischen Ländern.
- ILGA-Europe (englisch) – Website der europäischen LGBTI-Lobbyorganisation für Gleichstellung und Menschenrechte in Europa und Zentralasien.
- National Center for Transgender Equality. USA (englisch).
- D-A-CH (Mitglieder von Transgender Europe):
- Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti) – Website des wohl ältesten deutschlandweit agierenden Vereins und Verbands auf Bundes- und Regionalebene.
- Bundesverband Trans* e. V. (BVT*) – Website des Vereins als Zusammenschlusses auf Regional-, Landes- und Bundesebene.
- TransX – Verein für Transgender Personen – Website des österreichweit Transgender-Interessenvertretung und -Vernetzung.
- Transgender Network Switzerland (TGNS) – Website der schweizweiten Transgender-Interessenvertretung und -Vernetzung.
Materialien der EU und des Europarats:
- Europäisches Parlament: EU Roadmap against homophobia and discrimination on grounds of sexual orientation and gender identity. 2013/2183(INI) 2014 (englisch; darin ein Punkt gegen die Einstufung der Transsexualität als psychische Störung durch die WHO).
- Parlamentarische Versammlung des Europarates: Resolution Discrimination against transgender people in Europe. Resolution RES 2048 vom 22. April 2015 (englisch).
Einzelnachweise
- (B) Harry Benjamin: The Transsexual Phenomenon. Julian Press, New York 1966 (englisch; PDF: 998 kB, 156 Seiten auf mut23.de).
- Harry Benjamin, 1966: S. 11 und 13/14.
- Harry Benjamin, 1966: S. 12.
- Harry Benjamin, 1966: S. ??.
- Harry Benjamin, 1966: S. 98/99.
- Harry Benjamin, 1966: S. 13–16 und 37–39.
- Harry Benjamin, 1966: S. 30. Benjamin unterschied aber auch zwischen verschieden starken Graden oder Typen von Transsexualismus.
- Harry Benjamin, 1966: S. 73, Zitat: „[…] mental changes were invariably more pronounced than any physical ones […] The great satisfaction that goes with a final accomplishment of a difficult and long-sought-for mission was strikingly evident“.
- Harry Benjamin, 1966: S. 73, Zitat: „Even an attractive girl may find it difficult to meet her Prince Charming. If she feels that time may be running out, it could easily cause much feeling of insecurity, dissatisfaction and depression […]“.
- Harry Benjamin, 1966: S. 74: Von 51 postoperativen Fällen (MzF) hatten 12 geheiratet, von ihnen waren 5 wieder geschieden und 3 wiederverheiratet; dieses Ergebnis unterscheidet sich nicht von allgemeinen Heiratsstatistiken. Es gibt auch einige berühmte Beispiele für Ex-Transsexuelle, die nach der Operation geheiratet haben, etwa Coccinelle, April Ashley, Lynn Conway.
- Weitere Belege
- Katharina Debus, Vivien Laumann: Pädagogik geschlechtlicher, amouröser und sexueller Vielfalt: Zwischen Sensibilisierung und Empowerment. Hrsg.: Katharina Debus, Vivien Laumann. Dissens – Institut für Bildung und Forschung e. V., 2018, ISBN 978-3-941338-17-3, LSB-was? Geschlechtliche, amouröse und sexuelle Vielfalt – Einführung und Spannungsfelder, S. 176.
- Udo Rauchfleisch: Transsexualität – Transidentität Begutachtung, Begleitung, Therapie. 5., unveränderte Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2016, ISBN 978-3-525-46270-6, Von der Krankheit Transsexualität zur nichtpathologischen Transidentität.
- bundesjustizamt.de (PDF; 598 kB)
- Gender Identity Research & Education Society: Presentation on prevalence of transsexual people in the UK. (Memento vom 19. Oktober 2014 im Internet Archive) 2011, abgerufen am 17. Januar 2021 (englisch).
- Flores, Herman, Gates, N.T. Brown: How many Adults identify as Transgender in the United States. (PDF) 2016, abgerufen am 20. Dezember 2017.
- F64.0 Transsexualism. In: ICD-10 Version:2016. World Health Organization, 2016, abgerufen am 8. Oktober 2019 (englisch).
- Timo O. Nieder, Peer Briken: Transgender, Transsexualität und Geschlechtsdysphorie. In: Ulrich Voderholzer, Fritz Hohagen (Hrsg.): Therapie psychischer Erkrankungen. 11. Auflage. Urban & Fischer, München 2016, ISBN 978-3-437-24907-5, S. 343.
- Jannik Franzen, Arn Sauer: Benachteiligung von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin 2010, S. 9 (PDF: 899 kB, 118 Seiten auf antidiskriminierungsstelle.de).
- ICD-11 von der WHA verabschiedet. Abgerufen am 29. November 2019.
- Weltgesundheitsorganisation (WHO): ICD-11 for Mortality and Morbidity Statistics: Gender incongruence. In: WHO.int. April 2019, abgerufen am 8. Dezember 2019 (englisch).
- 72. World Health Assembly: Eleventh revision of the International Classification of Diseases. Resolution WHA72.15. Hrsg.: World Health Organization. Genf 28. Mai 2019 (englisch, who.int [PDF]).
- Verena Klein, Franziska Brunner u. a.: Diagnoseleitlinien sexueller Störungen in der International Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD)-11: Dokumentation des Revisionsprozesses. In: Zeitschrift für Sexualforschung. Band 28, 2015, S. 363–373 ( doi:10.1055/s-0041-109281).
- Meldung: Nach WHO-Ankündigung: Opposition fordert Abschaffung des Transsexuellengesetzes. In: Queer.de. 19. Juni 2018, abgerufen am 28. September 2019.
- Tilmann Warnecke: Neue ICD-Einstufung: WHO will Transsexualität als psychische Krankheit streichen. In: Tagesspiegel.de. 19. Juni 2018, abgerufen am 28. September 2019.
- Meldung: Sexuelle Minderheiten: WHO streicht Transsexualität als psychische Störung. In: Morgenpost.de. 19. Juni 2018, abgerufen am 28. September 2019.
- Beispielsweise in: Wolf Eicher: Transsexualismus: Möglichkeiten und Grenzen der Geschlechtsumwandlung. Fischer, Stuttgart u. a. 1984.
- Otto Weininger: Über die letzten Dinge (PDFauf: naturalthinker.net).
- dalank.de (PDF)
- Magnus Hirschfeld: Die Transvestiten: Eine Untersuchung über den erotischen Verkleidungstrieb, mit umfangreichem kasuistischem und historischem Material. Alfred Pulvermacher, Berlin 1910 (online auf digitaltransgenderarchive.net).
- Gisela Bleibtreu-Ehrenberg: Der Weibmann. Kultischer Geschlechtswechsel im Schamanismus. Eine Studie zur Transvestition und Transsexualität bei Naturvölkern. Fischer, Frankfurt/M. 1984, S. ??.
- Sabine Lang: Männer als Frauen – Frauen als Männer. Geschlechtsrollenwechsel bei den Indianern Nordamerikas. Hamburg, Wayasabah 1990, S. ??.
- Sabine Lang: Männer als Frauen – Frauen als Männer. Geschlechtsrollenwechsel bei den Indianern Nordamerikas. Hamburg, Wayasabah 1990.
- Magnus Hirschfeld: Die Transvestiten: Eine Untersuchung über den erotischen Verkleidungstrieb, mit umfangreichem kasuistischem und historischem Material. Alfred Pulvermacher, Berlin 1910, S. 318–329, hier: S. 321
- Magnus Hirschfeld: Die Transvestiten: Eine Untersuchung über den erotischen Verkleidungstrieb, mit umfangreichem kasuistischem und historischem Material. Alfred Pulvermacher, Berlin 1910, S. 318–321, hier: 319-320.
- Magnus Hirschfeld: Die Transvestiten: Eine Untersuchung über den erotischen Verkleidungstrieb, mit umfangreichem kasuistischem und historischem Material. Alfred Pulvermacher, Berlin 1910, S. 318–329, hier: S. 322.
- Magnus Hirschfeld: Die Transvestiten: Eine Untersuchung über den erotischen Verkleidungstrieb, mit umfangreichem kasuistischem und historischem Material. Alfred Pulvermacher, Berlin 1910, S. 318–329, hier: S. 321
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- Laut Martin von Troppau wurde er Papst um 855, laut Jean de Mailly in Chronica Universalis Mettensis (etwa 1250) erst um 1099. Rosemary and Darroll Pardoe: The Female Pope: The mystery of Pope Joan („Chapter 1: The first appearances of Pope Poan“ (englisch), abgerufen am 18. Januar 2018)
- Rosemary and Darroll Pardoe: The Female Pope: The mystery of Pope Joan, Crucible (Thorsons) 1988, „Chapter 1: The first appearances of Pope Poan“ (englisch), abgerufen am 18. Januar 2018.
- Rosemary and Darroll Pardoe: The Female Pope: The mystery of Pope Joan, Crucible (Thorsons) 1988, „Chapter 1: The first appearances of Pope Poan“ (englisch), abgerufen im Januar 2018
- Dies betrifft etwa die heutzutage besonders berühmte Dynastie von Amarna (Echnaton, Tutenchamun u. a.), deren Gedächtnis durch Haremhab ausgelöscht wurde, und die bis zum 19. Jahrhundert daher völlig vergessen war. Siehe: Joshua J. Mark: „Horemheb“, 22. April 2014, in: Ancient History Encyclopedia. Im Web: „Horemheb“, in: Ancient History Encyclopedia (englisch), abgerufen am 19. Januar 2018
- Otto Beneke: Königin Christina von Schweden. In: Derselbe: Hamburgische Geschichten und Sagen. Hamburg 1854, S. 312–314.
- Siehe auch die Beschreibung von Christine durch die Grande Mademoiselle, in: Memoirs of Mademoiselle de Montpensier. H. Colburn, 1848, S. 48.
- “an insurmountable distaste for marriage” and “for all the things that females talked about and did.”
- Sylvie Steinberg: La confusion des sexes – le travestissement de la Renaissance à la Revolution. Fayard 2001 (französisch; Inhaltsangabe).
- „Qui était le chevalier d’Éon?“, (französisch), abgerufen am 18. Januar 2018
- Unsung LGBT heroes… James Barry. In: We Are Family Magazine. Nr. 6, Sommer 2014, abgerufen am 18. Januar 2018 (englisch).
- A. K. Kubba, M. Young: The Life, Work and Gender of Dr James Barry MD. In: Proceedings of the Royal College of Physicians of Edinburgh. Band 31, Nr. 4, 2001, S. 352–356 (PMID 11833588; PDF auf rcpe.ac.uk).
- "After „he“ was dead, I was told that (Barry) was a woman. . . I should say that (Barry) was the most hardened creature I ever met." Florence Nightingale in einem Brief an Parthenope, Lady Verney, nach dem Tode von James Barry, in: Wellcome Library, Wellcome Institute for the History of Medicine, undatiert,(englisch), abgerufen am 18. Januar 2018.
- Michael du Preez, Jeremy Dronfield: Dr James Barry: A Woman Ahead of Her Time. Oneworld Publications, London, ISBN 978-1-78074-831-3, S. 251–252. Die Autoren beziehen sich auf: Edward Bradford: The Reputed Female Army Surgeon. In: The Medical Times and Gazette. Band 2, 1865, S. 293 (englisch).
- Irvine Loudon: Scanty Particulars: The Strange Life and Astonishing Secret of Victorian Adventurer and Pioneer Surgeon James Barry. In: British Medical Journal (BJM). Band 324 (7349), 1. Juni 2002,, S. 1341 (englisch).
- „In short, his wish was to die and be remembered as a man.“ „Unsung LGBT heroes...James Barry“, in: „We Are Family Magazine“, issue 6, summer 2014 (englisch), abgerufen am 18. Januar 2018.
- James Barry erscheint z. B. in: Christoph Fuhr: Frauen, die die Welt der Medizin eroberten. In: Ärzte Zeitung, 13. Oktober 2010, online. Barry erscheint auch in dem Buch: Annette Kerckhoff: Heilende Frauen. Elisabeth Sandmann, München 2010, ISBN 978-3-938045-47-3, S. 22–23.
- Sylvie Steinberg: La confusion des sexes – le travestissement de la Renaissance à la Revolution. Fayard 2001 ( Inhaltsangabe (französisch) abgerufen am 18. Januar 2018)
- Harald Rimmele: Biographie von Dorchen Richter. hirschfeld.in-berlin.de; abgerufen am 15. Februar 2018
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- Über Lili Elbe wurde 1931 anscheinend nur in deutschen und dänischen Zeitungen berichtet. Siehe: Man into woman: The first sex change – a portrait of Lili Elbe. Edited by Niels Hoyer, urspr.: Jarrolds 1933, Neuausgabe: Blue Boat Books, London 2004, S. 13–14.
- Christine Jorgensen: A personal Autobiography. San Francisco 1967; Nachdruck: Cleis Press, 2000, S. 235.
- Fernsehinterview mit Christine Jorgensen mit Gary Collins im Hour Magazine in den 1980er Jahren (englisch) abgerufen im Januar 2018.
- Christine Jorgensen: A personal Autobiography. San Francisco 1967; Nachdruck: Cleis Press, 2000.
- „These personal letters from almost 500 deeply unhappy persons leave an overwhelming impression. One tragic existence is unfolded after another; they cry for help and understanding. It is depressing to realize how little can be done to come to their aid. One feels it a duty to appeal to the medical profession and to the responsible legislative: do your utmost to ease the existence of these fellow-men who are deprived of the possibilities of a harmonious and happy life – through no fault of their own.“ Christian Hamburger: „The Desire for change of sex as shown by Personal letters from 465 Men and Women“, in: Acta Endocrinologica. Band 14, 1953, S. 361–375 – hier zitiert nach: Harry Benjamin: The Transsexual Phenomenon. Julian Press, New York 1966, S. 41 (englisch; PDF: 998 kB, 156 Seiten auf mut23.de).
- Coccinelle: Coccinelle par Coccinelle. Editions Filipacchi, Paris, 1987, ISBN 978-2-85018-586-1 (französisch; Autobiographie).
- Geschichte der Vaginoplastik auf Lynn Conways Website, abgerufen am 19. Januar 2018
- Wolf Eicher: Transsexualismus: Möglichkeiten und Grenzen der Geschlechtsumwandlung. Fischer, Stuttgart u. a. 1984.
- Niki Trauthwein: Wege aus der Isolation - Emanzipatorische Bestrebungen und strukturelle Organisation in den Jahren 1945 bis 1980. In: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin, Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung (Hrsg.): Auf nach Casablanca? Lebensrealitäten transgeschlechtlicher Menschen zwischen 1945 und 1980. Band 37. Berlin 2019, ISBN 978-3-947001-00-2, S. 53–68 (Downloadseite).
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- Website von Lynn Conway abgerufen im Januar 2018.
- I’m a woman now, von Michiel van Erp, Niederlande 2011. Dokumentation über fünf transsexuelle Frauen, die zwischen 1960 und den 1970er Jahren von Dr. Georges Burou in Casablanca operiert wurden.
- Film: Bambi, von Sébastien Lifshitz, Frankreich 2013. Die Geschichte von Marie-Pierre Pruvot, eines Weges vom transsexuellen Showgirl zur Lehrerin an einer Schule, ausgezeichnet mit dem Teddy Award, Internationale Berliner Filmfestspiele 2013.
- „There were 238 known murders of Trans people last year – however only 60 countries collate information on Trans Hate Crime and it is believed the real figure could be much higher.“ Louise Muddle: Transday of Remembrance – Remembering victims of Hate. „April Ashley – Portrait of a Lady“, Museum of Liverpool, 21. November 2013 (englisch); abgerufen am 21. Januar 2018.
- Weder Priesteramt noch Heirat für Transsexuelle. In: Kath.net. 1. Februar 2003, abgerufen im Januar 2018.
- Vatikan: Transsexuelle können objektiv keine Taufpaten sein. In: Katholisches – Magazin für Kirche und Kultur. 2. September 2015, abgerufen im Januar 2018.
- Papst empfängt Transsexuellen zu Audienz. In: n-tv.de. 27. Januar 2015, abgerufen am 18. Januar 2018.
- Estar con el Papa ha sido maravilloso. („Zusammensein mit dem Papst war wunderbar“), Bericht in der spanischen Zeitung Hoy, 27. Januar 2015 (spanisch); Januar 2018.
- Thomas C. Fox: Pope Francis meets with, hugs transgender man. In: National Catholic Reporter, 30. Januar 2015; abgerufen am 21. Januar 2018.
- Giuseppe Nardi: Papst empfängt Transsexuellen samt „Girlfriend“ – päpstliche Annäherung an Mainstream? In: Katholisches – Magazin für Kirche und Kultur, 26. Januar 2015. abgerufen am 28. September 2019. Anmerkung: Dieser Artikel ist massiv transphob, der ehemals transsexuelle Mann wird durchweg als „sie“ bezeichnet!
- According to Hoy, Francis told Lejarraga in an initial phone call that God loves all his children „as they are.“ He went on: „You are a son of God and the Church loves you and accepts you as you are.“ Siehe: Thomas C. Fox: Pope Francis meets with, hugs transgender man. In: National Catholic Reporter, 30. Januar 2015; abgerufen am 21. Januar 2018.
- Papst: Homo- und Transsexuelle nicht ausgrenzen. In: Katholisch.de. 3. Oktober 2016, abgerufen am 18. Januar 2018.
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- Zum Bilde Gottes geschaffen. unsere.ekhn.de
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- Die Stuttgarter Erklärung
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- Meldung: „Statement on Transgender People“ – Weltärztebund: Transgeschlechtlichkeit ist keine Krankheit. In: Queer.de. 22. Oktober 2015, abgerufen am 28. Februar 2021.
- Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 30. April 1996 – Az.: C-13/94: „Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts im Arbeitsverhältnis und Entlassung einer transsexuellen Person“.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 11. Juli 2002 – Az.: 28957/95: „Rechtliche Anerkennung einer Geschlechtsumwandlung und Recht auf Heirat für eine Transsexuelle“.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 11. Juli 2002 – Az.: 28957/95: „Rechtliche Anerkennung einer Geschlechtsumwandlung und Recht auf Heirat für eine Transsexuelle“.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 12. Juni 2003 – Az.: 35968/97: „Erstattung der Kosten für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei privat versicherter Mann-zu-Frau-Transsexuellen“.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 12. Juni 2003 – Az.: 35968/97: „Erstattung der Kosten für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei privat versicherter Mann-zu-Frau-Transsexuellen“.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 7. Januar 2004 – Az.: C-117/01: „Ausschluss eines transsexuellen Partners vom Anspruch auf Hinterbliebenenrente“. - Resolution 2048 (2015): Discrimination against transgender people in Europe PDF. Abgerufen am 2. Mai 2015.
- Bernd Meyenburg, Karin Renter-Schmidt, Gunter Schmidt: Begutachtung nach dem Transsexuellengesetz. In: Zeitschrift für Sexualkunde. 28/2015, ISSN 0932-8114, S. 107–120.
- Beschluss vom 16. März 1982 – Az.: 1 BvR 938/81: „Keine starre Altersgrenze für Personenstandsänderung eines Transsexuellen“.
Beschluss vom 26. Januar 1993 – 1 BvL 38/92, 1 BvL 40/92, 1 BvL 43/92: „Altersgrenze für Vornamensänderung bei Transsexuellen“.
Beschluss vom 15. August 1996 – 2 BvR 1833/95: „Anrede transsexueller Personen nach Namensänderung“.
Beschluss vom 6. Dezember 2005 – 1 BvL 3/03: „Zum Verlust der Vornamensänderung bei Eheschließung“.
Beschluss vom 18. Juli 2006 – Az.: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04: „Anwendung des Transsexuellengesetzes auf Ausländer“.
Beschluss vom 27. Mai 2008 – Az.: 1 BvL 10/05: „Verweigerung der Personenstandsänderung bei verheirateten Transsexuellen“.
Beschluss vom 11. Januar 2011 – Az.: 1 BvR 3295/07: „Eingetragene Lebenspartnerschaft auch ohne verändernden operativen Eingriff“ Beschluss vom 22. April 2020 - Az.: XII ZB 383/19 „Die antragstellende Person hat mithin die Möglichkeit, entsprechend § 8 Abs. 1 TSG die gerichtliche Feststellung zu erreichen, weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig zu sein“. - queeramnesty.de
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