Intersexualität
Intersexualität oder Intergeschlechtlichkeit bezeichnet zusammenfassend sehr unterschiedliche klinische Phänomene mit unterschiedlichen biologischen Ursachen, so beispielsweise Abweichungen der Geschlechtschromosomen oder genetisch bedingte hormonelle Entwicklungsstörungen. Die Intergeschlechtlichkeit wird den sogenannten „Störungen der Geschlechtsentwicklung“[1] zugerechnet (englisch disorders of sex development: DSD). DSD umfasst jedoch zusätzlich auch Fälle, die nicht mit einem uneindeutigen Genitale bei Geburt auffallen.[2] In der Fachliteratur wird die Häufigkeit eines uneindeutigen Genitales bei Geburt auf etwa 1:4500 bis 5500 geschätzt,[3] andere schätzen die Zahl der intergeschlechtlichen Personen in Deutschland auf etwa 0,2 % der Bevölkerung[4] oder 0,007 % der Neugeborenen.[5] Von der neueren Möglichkeit, den seit 22. Dezember 2018 möglichen Geschlechtseintrag „divers“ eintragen zu lassen, wurde laut hochgerechneten Eintragungen von Standesämtern in Deutschland bis Mai 2019 in etwa 150 Fällen Gebrauch gemacht (0,00019 % der Bevölkerung)[6], was gleich einer Schätzung von 150 intergeschlechtlichen Neugeborenen im Jahr ist.[7]
Die ICD-10-GM-2018 des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) nennt in Kapitel XVII (Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien) auch angeborene Fehlbildungen der Genitalorgane, insbesondere ein unbestimmtes Geschlecht und Pseudohermaphroditismus.
Betroffene Menschen bezeichnen sich selbst als intersexuelle Menschen, Intersex oder intergeschlechtliche Menschen. Auch die Bundesärztekammer spricht seit 2015 von „Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung“[8]. Im bundesdeutschen "Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung" von 2021 wird anstelle von "Störung" nur noch der diskriminierungsfreie Begriff "Varianten" verwendet[9].
Begriffsgeschichte
Wissenschaftliche Begriffsgeschichte
Die Bezeichnung Intersexualität prägte 1915 der Genetiker Richard Goldschmidt.[11][12] Er setzt sich zusammen aus dem lateinischen Präfix inter- für ‚zwischen‘ und dem lateinischen sexus für ‚Geschlecht‘ und bedeutet (körperliche) ‚Zwischengeschlechtlichkeit‘, ein spätestens seit den 1920/1930er Jahren verwendeter Begriff. Goldschmidt verwies damit auf geschlechtliche Erscheinungsformen, die er als Mischungen zwischen idealtypischen männlichen und weiblichen Phänotypen betrachtete. Diese erklärte er durch eine spezielle genetische Theorie, die von einer prekären Balance zwischen Männlichkeits- und Weiblichkeitsbestimmern ausgeht.[13] Goldschmidts Theorie wurde bis in die 1950er Jahre hinein in der deutschen medizinischen Literatur zitiert, wenn auch der Terminus Intersexualität in unterschiedlicher Bedeutung Verwendung fand.[14][12] Spätere medizinische Intersex-Nomenklaturen vermischten eine Einteilung anhand der Chromosomen mit der älteren Klassifikation anhand der Keimdrüsen, die auf drei Kategorien beruhte: Hermaphroditismus, weiblicher und männlicher Pseudohermaphroditismus. Im Oktober 2005 fand in Chicago, USA, eine Konsensuskonferenz der Lawson Wilkins Pediatric Endocrine Society (LWPES) und der European Society for Paediatric Endocrinology (ESPE) statt, auf der ein Consensus Statement on management of intersex disorders verabschiedet wurde. Dieses empfiehlt, anstelle der bisherigen Begriffe Intersexualität oder Hermaphroditismus die Bezeichnung Störung der Geschlechtsentwicklung (Disorders of sex development, DSD) zu verwenden.[15]
Eigenbezeichnungen
Betroffenenorganisationen wie die Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM) (die deutsche Sektion des weltweiten Netzwerks Organization Intersex International (OII)) und der Verein Intersexuelle Menschen kritisieren die Bezeichnung DSD (s. o.) als pathologisierend und sexistisch.[16] Auch die Bundesärztekammer spricht seit 2015 nun von „Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung“, um eine aus Sicht der Betroffenen diskriminierende Pathologisierung zu vermeiden.[17][18]
Betroffene Menschen bezeichnen sich selbst als intersexuelle Menschen, Intersex oder intergeschlechtliche Menschen.[16][19] Verwendet wird auch die Schreibweise inter*, wobei das Sternchen * für die genannten und weitere mögliche Selbstbezeichnungen steht.[20] Manchmal findet sich auch die Bezeichnung drittes Geschlecht, die jedoch nicht von allen akzeptiert wird. Im englischen Sprachraum lässt sich beobachten, dass intergeschlechtliche Menschen als Eigenbezeichnung verstärkt – gerade auch als Antwort auf die aufgezwungene „Störung“ – wieder den historischen Begriff „hermaphrodite“ benutzen.[21] Der Newsletter der inzwischen nicht mehr bestehenden ISNA nannte sich Hermaphrodites with Attitude.[22]
Abgrenzung zum Begriff der Sexualität
Die Sexualität als Teilbegriff der Intersexualität bedeutet nicht nur das biologische Erscheinungsbild (Geschlechtlichkeit), sondern kann unter anderem auch für körperliche Aktionen, Handlungen oder Praktiken (Sex) stehen.
Im Gegensatz dazu ist der Begriff Intersexualität viel stärker abgegrenzt von der Bedeutung Sex, sondern bezieht sich nur auf die Geschlechtlichkeit, also z. B. Mann, Frau oder Divers.
Biologische und medizinische Aspekte
Unterschied zu Transgender und Transsexualität
Abzugrenzen ist die Definition der Intersexualität von „Transsexualität“ und „Transgender“:
- Transgender sind Menschen, die sich mit ihrem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht falsch oder unzureichend beschrieben fühlen oder auch jede Form der Geschlechtszuweisung oder -kategorisierung grundsätzlich ablehnen (vergleiche Nichtbinäre Geschlechtsidentitäten). Manche intersexuelle Menschen sind Transgender. Während in einigen Organisationen und Bündnissen transgender und intergeschlechtliche Menschen zusammenarbeiten, weil viele Gemeinsamkeiten gesehen werden, betonen andere intergeschlechtliche Menschen die Unterschiede für ihre effektive Interessenvertretung.
- Transsexuelle Menschen wurden von der Medizin bisher als biologisch eindeutig definiert, fühlen sich aber dem anderen binären Geschlecht als dem bei der Geburt zugewiesenen zugehörig. Für die medizinische Diagnose „Transsexualität“ ist Intersexualität in der ICD-10 daher formal ein Ausschlusskriterium. Mit dem DSM V und dem Begriff der „Gender-Dysphorie“ änderte sich dies und „Transsexualität“ (DSD) wurde ins Buch der psychischen Störungen aufgenommen.[23] In der ICD-10 ist sie nach der letzten Aktualisierung am 1. November 2019 noch als „Transsexualismus“ aufgeführt unter Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Störungen der Geschlechtsidentität.[24] Im Entwurf der Version „ICD-11“ wird sie statt als Persönlichkeitsstörung als „Geschlechts-Inkongruenz“ (HA60) aufgenommen unter Conditions related to Sexual Health (Zustandsformen der sexuellen Gesundheit);[25] ICD-11 soll voraussichtlich 2022 in Kraft treten.[26]
Die Diagnose „Intersexualität“ kann nur durch mehrere Untersuchungen erbracht werden, unter anderem eine Chromosomenanalyse (Karyogramm). Dennoch kommt es immer wieder vor, dass intersexuelle Menschen, welche die Geschlechtsrolle wechseln, gar nicht erfahren, dass sie eigentlich intersexuell sind, und daher medizinisch und laut Transsexuellengesetz (TSG) als „transsexuelle“ Personen behandelt werden.
Ursachen
Uneindeutigkeiten des Körpergeschlechts sind biologisch möglich, weil die Geschlechtsorgane beim weiblichen und männlichen Embryo aus denselben Anlagen (Geschlechtsorgan) entstehen.[27] Bei der körperlichen Entwicklung kann es zu folgenden Variationen kommen:
- Chromosomale Variationen: Statt der durchschnittlich am häufigsten vorfindlichen Karyotypen 46,XX (weiblich) und 46,XY (männlich) gibt es unter anderem auch die Varianten 45,X, bekannt als Turner-Syndrom mit einem weiblichen Phänotyp, und 47,XXY, das Klinefelter-Syndrom mit männlichem Phänotypus, sowie Mosaike mos45,X/46,XX, mos45,X/46,XY und den Chimärismus chi46,XX/46,XY. Das chromosomale Geschlecht ist die Basis aller weiteren Geschlechtsausprägungen.
- Gonadale Variationen: fehlende Entwicklung (Agonadismus); Ausbildung ganz oder partiell zu sog. Streifengonaden (nicht oder nur teilweise ausgebildete Gonadendysgenesien); ovarielle und testikuläre Gewebeanteile in entweder denselben (Ovotestes) oder getrennten Keimdrüsen (echter Hermaphroditismus/Hermaphroditismus verus).
- Hormonelle Variationen: Auffällige Serumspiegel bei Geschlechtshormonen und deren Vorläufern, teils mit Folgen wie Gynäkomastie (Brustentwicklung bei Männern) oder Hirsutismus (sehr starke Körperbehaarung) bei Frauen, teils aber auch die sexuelle Differenzierung insgesamt betreffend. Diese kann unterschiedliche Ursachen (chromosomale, gonadale und nephrologisch bedingte Varianten, Enzymdefekte) haben.
- Anatomische Variationen: Von geschlechtlichen Besonderheiten mit unspezifischen Ursachen bis zu eher kulturell bedingten Einschätzungen (Grundlage des sozialen Geschlechts) wie „zu kleiner“ Penis oder „zu große“ Klitoris sind sehr viele Variationen bekannt.
Viele intersexuelle „Syndrome“ bestehen nicht nur aus einer einzigen nachweisbaren Variation, sondern entstehen im Zusammenspiel mehrerer Faktoren, so zum Beispiel beim Androgenrezeptor-Defekt (AIS, Androgenresistenz). Hier sind komplette Androgenresistenz bzw. vollständiger AIS (CAIS, von complete AIS), partielle Androgenresistenz bzw. partieller AIS (PAIS) und minimale Androgenresistenz bzw. minimaler AIS (MAIS) zu unterscheiden. Bei kompletter Androgenresistenz (CAIS) entwickeln sich zum Beispiel bei einem Fötus mit XY-Chromosomen Hoden, die im Körper verbleiben können. Die Rezeptoren für Testosteron fehlen jedoch, so dass sich ein „weiblich aussehendes“ äußeres Genital (allerdings ohne weibliche innere Organe) entwickelt; das Erziehungsgeschlecht ist dann meist weiblich. Intersexuelle Menschen mit CAIS werden – anders als bei PAIS – oft erst in der Pubertät erkannt. Bei weniger ausgeprägter Resistenz kommt es laut dem medizinischen Wörterbuch Pschyrembel Wörterbuch Sexualität zu unterschiedlichen Ausbildungen der männlichen Sexualorgane (Hypospadie, Kryptorchismus, Azoospermie) und körperlicher Feminisierung (z. B. Gynäkomastie, siehe Reifenstein-Syndrom).
Bei einem XY-chromosomalen Menschen mit Swyer-Syndrom aufgrund der Deletion des SRY-Gens sind auch Vagina und Uterus ausgebildet, in Gewebeproben findet sich allerdings kein Barrkörperchen (Geschlechts-Chromatin), das bei jeder XX-chromosomalen Frau zu finden ist. Bei einem XY-chromosomalen Swyer-Syndrom ist also von einer männlichen Vagina und einem männlichen Uterus zu sprechen. Auch Menschen mit Swyer-Syndrom werden oft erst in der Pubertät auffällig.
Bei einem XY-chromosomalen Kind mit genetisch bedingtem 5α-Reduktase-Mangel ist eine Umformung von Testosteron in die biologisch wesentlich aktivere Form des Dihydrotestosterons in den Zeilzellen des urogenital sinus und genital tubercle nicht in ausreichendem Maße möglich. Deshalb findet in diesem Falle die vollständige Geschlechtsdifferenzierung des männlichen Embryos nicht statt. Dieses Kind sieht bei seiner Geburt wie ein Mädchen aus, da die primären Geschlechtsmerkmale eher wie eine Vulva wirken. Mit Beginn der Pubertät produziert der Körper eine deutlich gesteigerte Menge an Testosteron und manchmal auch etwas Dihydrotestosteron. Dadurch bildet sich aus der bislang uneindeutigen bis leicht vergrößerten Klitoris ein eher kleiner männlicher Penis, wobei eine Fehlbildung der Harnröhre, der sogenannten Hypospadie häufiger auftritt. Die schwach ausgebildete Prostata vergrößert nunmehr in der Regel ihr Volumen, bleibt jedoch unterentwickelt. Die bisher im Bauchraum befindlichen Hoden steigen oft in den sich bildenden Hodensack herab. Diese Entwicklung kann manchmal auch ohne medizinische Hilfe bis zur vollständigen Fortpflanzungsfähigkeit führen.[28][29]
Zu berücksichtigen ist auch das Vorhandensein einer Prostata bei fast allen XY-chromosomalen Menschen mit intersexuellen Syndromen.
Häufigkeit
Intersexualität ist keine medizinische Diagnose, sondern eine zusammenfassende Bezeichnung für sehr unterschiedliche klinische Phänomene mit unterschiedlichen biologischen Ursachen, so beispielsweise Abweichungen der Geschlechtschromosomen, genetisch oder medikamentös bedingte hormonelle Entwicklungsstörungen, die nicht geschlechtschromosomal bedingt sind, und Unfälle. Genaue epidemiologische Daten über intersexuelle Kinder und Erwachsene in Deutschland existieren zurzeit nicht, es gibt lediglich Schätzungen. Das Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt gibt eine Größenordnung von 0,5 bis 1 je 1000 Kinder an. Das Bundesverfassungsgericht führt in einem Beschluss aus dem Jahr 2017 als Beispiel die Schätzung 1:500 aus dem Klinischen Wörterbuch von Pschyrembel (Auflage von 2014) an.[4] Die größte Gruppe umfasst die Menschen mit einem Adrenogenitalen Syndrom (AGS, im englischen Sprachgebrauch CAH für Congenital Adrenal Hyperplasia) mit einer Inzidenz von etwa 1:4000 bis 1:9000 Geburten.
Um Intersexualität auszuschließen, ist eine ausführliche körperliche Untersuchung einschließlich Chromosomenanalyse notwendig (Karyogramm).[30][31] Der Sozialwissenschaftler Heinz-Jürgen Voß kritisiert, dass sich viele Faktoren auf die Geschlechtsentwicklung auswirkten und sich das Geschlecht individuell, vielgestaltig auspräge. Zuordnungen zu Intersexualität und „Disorders of Sex Development“ (DSD) würden aus der Position normativer Zweigeschlechterordnung pathologisiert.[32]
Medizinische Geschlechtsangleichung bzw. -festlegung
Ab den 1960er Jahren wurden bei Kindern mit nicht eindeutig bestimmbarem Geschlecht häufig bereits im Neugeborenenalter geschlechtsangleichende Operationen durchgeführt. Dazu gehörten zum Beispiel die Anlage einer Neovagina, die Verkleinerung des Genitals auf eine eindeutige, meist weibliche Größe (insbesondere Klitorisverkleinerung) und die Entfernung eventuell vorhandener Hoden, letztere in der Regel mit anschließender contra-chromosomaler Hormonersatztherapie.
Diese Eingriffe wurden zumeist ohne wirksame Einwilligung der Eltern, insbesondere ohne hinreichende Aufklärung über die mit diesen Eingriffen einhergehenden Risiken und medizinisch notwendigen Folgebehandlungen durchgeführt sowie oftmals auch ohne zwingende medizinische Indikation. Dies stand im Widerspruch zu der Bedeutung dieser Maßnahmen als irreversible Eingriffe in den Kernbereich der persönlichen Identität und der körperlichen Unversehrtheit. Anderen, deren Intersexualität erst im Erwachsenenalter erkannt wurde – so etwa auch bei Lucie Veith –, wurde die neu entdeckte Vielfalt durch eine Operation genommen. Sie prangern später die Verletzungen an, die ihnen zugefügt wurden, nur um die weiblich-männliche Dichotomie aufrechtzuerhalten, und sehen sich als zwangsweise transsexualisiert oder kastriert.[34]
In einer Stellungnahme führte der Deutsche Ethikrat 2012 aus,[35] dass die Situation von intersexuellen Menschen in starkem Maße durch Leidenserfahrungen, Missachtung seitens der Medizin, mangelnder Sensibilität des gesellschaftlichen Umfelds, administrativen und bürokratischen Hemmnissen und verbreitete gesellschaftliche Unkenntnis der Lebenswirklichkeit gekennzeichnet ist. Zur rechtlichen Bewertung stellt er dar, dass Eltern nach dem Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 bei Nichteindeutigkeit zunächst das Geschlecht des Kindes festlegten. Im Alter von 18 Jahren hatte jedoch ein Zwitter das Recht, sein Geschlecht selbst frei zu wählen[36] (sogenannter Zwitterparagraf). Mit der Einführung des Personenstandsrechts Ende des 19. Jahrhunderts wurde aus dem Wahlrecht eine Zuweisung von Amts wegen in die Kategorien „männlich“ und „weiblich“. Der Grund: Weil bewiesen war, dass „Selbstbefruchtung ausgeschlossen ist […] wurde von den meisten Forschern bis jetzt das Vorkommen wahrer Zwitter beim Menschen direkt geleugnet, und demgemäss wurden in der deutschen Gesetzgebung vom Jahre 1900 an die früher für Fragen betreffend Zwitter eingesetzten Gesetzesparagraphen ganz gestrichen.“[37][38]
Im Ausland lassen mehrere Staaten eine weitere Geschlechtskategorie zu (zum Beispiel in Indien, Brasilien, Kosovo, Nordamerika und Indonesien). In Australien wurde 2011 eine dritte Kategorie für Geschlecht (X für „unbestimmt“) im Pass eingeführt. In Belgien kann das Geschlecht nach der Geburt eines Kindes als unbestimmbar eingetragen werden. In Deutschland kann seit der Neuregelung des Personenstandsgesetzes 2009 auf Verlangen darauf verzichtet werden, in die Geburtsurkunde das Geschlecht aufzunehmen (§ 59 Absatz 2 PStG).[39]
In der Folge sah eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages eine weitere Änderung des Personenstandsrechts vor, die sich der Problemstellungen zum Thema „Intersexualität“ annahm und klarstellte, dass die Geschlechtsangabe im Geburtseintrag offenbleiben kann, wenn diese nicht zweifelsfrei feststeht.[40] Eine entsprechende Neuregelung in § 22 Abs. 3 PStG ist seit dem 1. November 2013 in Kraft.[41] Seit dem 22. Dezember 2018 kann neben dem Offenlassen des Geschlechtseintrags auch die Angabe „divers“ gewählt werden.
Abhängig von der konkreten Behandlungsbedürftigkeit im Einzelfall soll eine individuelle, abgewogene Therapie erfolgen, die nicht nur anatomische und physiologische, sondern auch psychische, psychosoziale und rechtliche Gesichtspunkte integriert. Indikationsstellung und Therapie bedürfen eines interdisziplinären Teams. Eine Leitlinie der Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin aus dem Jahr 2011 trägt dem Rechnung, indem sie operative Eingriffe bei Säuglingen mit mehr Zurückhaltung beurteilt.[42] Trotzdem gab es in den darauffolgenden Jahren keinen signifikanten Rückgang von geschlechtsnormierenden Operationen an Neugeborenen.[43]
Am 22. Mai 2021 trat in Deutschland ein grundsätzliches Verbot von Genitalangleichen bei nicht einwilligungsfähigen intersexuellen Kindern in Kraft (siehe unten).
Soziale Aspekte in westlichen Kulturen
Seit Ende des 19. Jahrhunderts ist bekannt, dass Menschen praktisch niemals Zwitter sind.[44] Laut medizinischer Definition von Hugh H. Young ist für Zwitter der mikroskopische Nachweis von sowohl Eierstockgewebe als auch Hodengewebe im selben Körper erforderlich.[45] Bis 1959 wurden aber nur 90 solcher Fälle in der wissenschaftlichen Literatur gezählt.[46] Gängig war damals die Bezeichnung Pseudohermaphrodit („Scheinzwitter“). Goldschmidt sah 1916 in der Vorsilbe 'Schein-' ein Vorurteil, weshalb er den neutraleren Begriff 'Intersexualität’ schuf.[47] Goldschmidt teilte die Auffassung von Magnus Hirschfeld, dass "atypische Sexualität" biologisch begründet sei.[48]
Daneben bestand und besteht die Annahme, dass es im Interesse des intersexuellen Menschen liege, seinen Körper einem „wirklichen“ Geschlecht anzupassen; begründet wird das meist mit der geschlechtlichen Zuordnung sowie sonst fehlender sozialer Akzeptanz. In der Praxis wird eine Geschlechtsfestlegung auch in vielen Alltagssituationen (Formulare für Geschäftsabschlüsse, Mitgliedschaften usw.) oder aus bürokratischen Gründen gefordert (Personenstand, manifestiert etwa in Ausweisen). Aufgrund der von ihnen befürworteten Geschlechtsfestlegung üben auch Eltern auf ihre intersexuellen Kinder in der Regel bewusst besonders starken Druck aus, sich dem zugewiesenen Geschlecht entsprechend zu verhalten. Die Diagnosen der häufigen medizinischen Untersuchungen werden den Kindern oft routinemäßig verschwiegen, aus Schamgründen zum Teil bis ins Erwachsenenalter hinein.
Viele intersexuelle Menschen, Transgender sowie einige kritische Wissenschaftler argumentieren hingegen, dass die Vorstellung von genau zwei sauber unterscheidbaren Geschlechtern (siehe Heteronormativität) falsch sei. Sie sind der Ansicht, dass die Festlegung auf eines der beiden gegenpoligen Geschlechter oft zweifelhaft sei und zu starken physischen und psychischen Beeinträchtigungen führen könne. In der Regel handele es sich bei einer Festlegung um einen durch sozialen Druck entstandenen Wunsch des Umfeldes und nicht um ein Bedürfnis der Betroffenen selbst. Die entsprechenden pädagogischen Maßnahmen werden abgelehnt, da sie bei den Kindern zu unmäßigem Druck führten und durch das Verschweigen der Hintergründe die psychische Verwirrung noch verstärkten.
Kritisiert wird vom intersexuellen Standpunkt aus auch die Theorie des Sexualwissenschaftlers John Money von 1955, dass Menschen mit einem 'angeborenen Defekt der Genitalien' (birth-defective genitals) die soziale Rolle annehmen würden, die ihnen zugewiesen wird. Deshalb prägte Money auch den Begriff 'Gender', weil intersexuelle Menschen geschlechtslos seien.[49] Die Geschlechtsfeststellung, eigentlich eine willkürliche Genderfestlegung, wurde sogar in Fachliteratur zum medizinischen Notfall (clinical emergency) erklärt.[50] Da die entsprechenden medizinischen Eingriffe oft im Säuglings- und Kleinkindalter vorgenommen wurden, werde der für die Betreffenden wichtigste Faktor, nämlich ihr psychosoziales „Identitätsgeschlecht“, nicht berücksichtigt. Stattdessen reiche die Entscheidungsfindung, so die Kritiker, oft von subjektiver Willkür (Eltern wünschten oft in selbst unplausibelsten Fällen eine männliche Zuweisung, nur wegen des uneindeutigen Genitals wird allerdings seit fünfzig Jahren meist weiblich zugewiesen) über medizinische Machbarkeit (John P. Gearharts zynisches: „Es ist einfacher, ein Loch zu machen als einen Pfahl zu bauen“[51]) bis zu Ehrgeiz der Mediziner („Urologen basteln gerne Jungen“). Beleg für den kulturhistorisch bedingten Einfluss bei der Geschlechtsfestlegung sei, dass männliche Zuweisungen in drei Viertel aller Fälle in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts festgestellt wurden.
Weiterhin ist die Tabuisierung der Intersexualität kritisiert worden. Das Motto „Sage es niemand anderem!“ übt auf die Betroffenen einen starken sozialen Druck aus.
Einige intersexuelle Menschen nutzen in ihren Bemühungen um gesellschaftliche Akzeptanz die Begriffe „Zwitter“ oder „Hermaphrodit“, um sich zu benennen, da der Begriff „Intersexueller Mensch“ bisher wenig bekannt ist und für sie zudem nur eine medizinische Kategorie darstelle, der sie äußerst kritisch gegenüber stünden.
Schweizer Entwicklung
Die Schweizer Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK-CNE) hatte sich bereits 2012 dafür ausgesprochen, die Bezeichnungen Zwitter, Intersexuelle oder ähnliches durch „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ oder „Geschlechtsvarianten“ zu ersetzen. Dieser Vorschlag erfolgte mit der Begründung der Entsexualisierung des Themas im Interesse eines ungezwungenen und normalisierten Umgangs mit Menschen, die mit Geschlechtsvarianten geboren werden.[52]
Im Jahr 2020 gab die NEK-CNE eine Stellungnahme ab zur Ethischen Erwägung zum Umgang mit dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister, die zusammenfasst:[53]
„Die NEK-CNE vertritt die Auffassung, dass die heutige Regelung und Praxis der amtlichen Registrierung des Geschlechts unbefriedigend ist. Sie trägt der Vielfalt von Geschlechtsidentitäten ungenügend Rechnung und lässt fundamentale Interessen von Menschen mit nichtbinärer Geschlechtsidentität sowie von transidenten und intergeschlechtlichen Menschen ausser Acht. Daraus resultieren für die Betroffenen schwerwiegende Einschränkungen, die ihre Selbstbestimmung, die freie Wahl von Lebensvollzügen, aber auch den Schutz vor Diskriminierung betreffen.
Die Kommission kommt zum Schluss, dass jede der diskutierten Möglichkeiten der aktuellen Regelung vorzuziehen ist […]“[54]
Diskutiert werden die Möglichkeiten des Offenlassens des Geschlechtseintrags (vergleiche Dritte Geschlechtsoption im deutschen Personenstandsgesetz ab 2013), der gänzliche Verzicht auf jegliche amtliche Registrierung des Geschlechts (vergleiche Postgenderismus), die Möglichkeit eines Eintrags «X» oder ein dem in Deutschland eingeführten «divers» entsprechender. Abzusehen sei von jeglichen medizinischen Voraussetzungen zur Wahl des eigenen Geschlechtseintrags. Der Bund solle eine dritte Eintragungsmöglichkeit einführen und mittelfristig sogar den vollständigen Verzicht auf einen Geschlechtseintrag prüfen.[54] Ende 2020 entschieden der Nationalrat und der Ständerat, dass zur Änderung des Geschlechtseintrags männlich/weiblich ein Gang zum Zivilstandsamt ausreichen soll, wo die Änderung sofort eingetragen wird (75 Franken Gebühr).[53]
Juristische Aspekte
Seit Ende des 19. Jahrhunderts konnte in Deutschland in das Geburtsregister nur „männlich“ oder „weiblich“ eingetragen werden. Es gab zunehmend Kritik, dieser Zwang diskriminiere die intersexuelle Minderheit. Der Deutsche Ethikrat schlug im Februar 2012 dem Deutschen Bundestag vor, „dass intersexuelle Menschen auch den Eintrag ‚andere‘ wählen können“.[55] Einen Zwang zur Festlegung auf „männlich“ oder „weiblich“ wertete der Rat als einen „nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung“.
Am 7. Mai 2013 verabschiedete der Bundestag eine Änderung des Personenstandsgesetzes. Seit dem 1. November 2013 lautet der neu eingefügte § 22 Abs. 3 PStG: Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.[56] Die Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als „inter“ oder „divers“ ließ das Gesetz hingegen nicht zu.[57] Am 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass es gegen das Persönlichkeitsrecht von Intersexuellen verstößt, wenn diese nicht mit „inter“, „divers“ oder durch eine andere positive Bezeichnung im Geburtenregister aufgeführt werden dürfen. Es gab dem Gesetzgeber bis Ende 2018 Zeit, eine Neuregelung zu schaffen, die eine solche Eintragung ermöglicht.[58][59][60] Die Bundesregierung legte am 15. August 2018 einen dem Urteil entsprechenden Entwurf vor. „Der Gesetzentwurf sieht hier vor, dass der Standesbeamte neben den bereits vorgesehenen Varianten die Angabe ‚divers‘ eintragen kann.“[61] Seit 22. Dezember 2018 steht das Geschlecht "divers" im Personenstandsgesetz.[62]
Ein Gesetzentwurf, der ein generelles Operationsverbot bei nicht einwilligungsfähigen Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vorsieht, wurde im Wesentlichen unverändert am 25. März 2021 im Bundestag verabschiedet.[63][64] Das Gesetz soll, laut einem Bericht im Deutschen Ärzteblatt, die selbstbestimmte Entscheidung von Kindern und Jugendlichen stärken und mögliche Schäden für deren Gesundheit vermeiden. Eine operative Veränderung von Geschlechtsmerkmalen dürfte dann – auch mit Zustimmung der Eltern – nur durchgeführt werden, wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. Hinzugezogene Rechtswissenschaftler und Psychologen befürworten den Ansatz mehrheitlich. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert außerdem die verpflichtende Beteiligung einer intersexuellen Beratungsperson, bei der Begutachtung vor einem möglichen Eingriff.[65] Der Entwurf und das letztlich verabschiedete Gesetz wurden von der Organization Intersex International (OII) Germany scharf kritisiert, da sie zu viele Ausnahmen vorsehen und intersexuelle Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor geschlechtsangleichenden Eingriffen schützen.[66][67] Das Gesetz trat am 22. Mai 2021 in Kraft.[68]
Kulturelle Aspekte
Die Idee, dass eine strikte Aufteilung aller Menschen in zwei Geschlechter (z. B. Adam und Eva[69]) den natürlich vorhandenen Gegebenheiten nicht gerecht werde, ist nicht neu. In einigen Kulturen und Religionen werden Intersexuelle (oft zusammen mit Transgender-Personen) als Angehörige eines dritten Geschlechts betrachtet, wie die Two-Spirit vieler nordamerikanischer Indianerstämme, indische Hijras, die Chanith Omans, die eingeschworenen Jungfrauen Albaniens, die Faʻafafine Samoas oder thailändischen Kathoeys.
So nehmen sie in vielen Stämmen der amerikanischen Ureinwohner wie auch bei den Ureinwohnern rund um den nördlichen Polarkreis die Position eines Schamanen ein. Weil sie beide Geschlechter in sich vereinigten, hätten sie eine direktere Verbindung zum geschlechtslosen Göttlichen. Intersexuellen und Transgender-Menschen wird etwa das Potenzial übernatürlicher Wahrnehmung zugeschrieben, sie sind verantwortlich für Heilungen und Rituale. Die übernatürliche Wahrnehmung dient vielfach der Ausgrenzung aus der „Normal-Gesellschaft“.
In der altgriechischen Mythologie war der Seher Teiresias erst Mann, dann Frau und dann wieder Mann.
Intersexuelle Gottheiten finden sich unter anderem in den buddhistischen und hinduistischen Hochkulturen. Im Shivaismus und Shaktismus (zwei spiegelbildliche Hauptkonfessionen des Sanatana Dharma) wird Göttlichkeit generell männlich*weiblich/weiblich*männlich gedacht. Shiva & Shakti sind die untrennbaren Bestandteile des Universums und bilden zusammen ein Prinzip. Mindestens 500 Millionen Menschen folgen diesem Konzept. Unterschiedlich ist die Gewichtung des männlichen/weiblichen: Die Shaivas beziehen sich etwas stärker auf die körperlose Dynamik (Shiva), die Shaktas mehr auf die Bedeutung der Urmaterialität (Shakti). Nach diesem Konzept sind beide Pole alleine machtlos. Shiva ist ohne Shakti körperlos, amateriell (Shava). Shakti hingegen ist ohne Shiva bewegungslos. Zusammen bilden sie den sich zyklisch transformierenden Kosmos. In der Gestalt der*des Ardhanarishvara finden sie eine besonders deutliche konzeptuelle Zusammenführung. Graphisch wird diese im heiligen Yantra-Ikon des Shatkona dargestellt, das den Shiva- und Shaktiaspekt in zwei ineinander verschränkten Dreiecken (Trikonas) in einem Hexagramm (Shatkona) verbindet. Shiva und Shakti beinhalten sich generell gegenseitig. Bekannt ist ebenfalls Bodhisattva Avalokiteshvara, Gottheit des Mitgefühls (japanisch Kannon). Auch hier wird das Transzendieren der Geschlechtergrenzen als spirituelle Überwindung der Dualität interpretiert.
In christlichen, patriarchalisch geprägten Gesellschaften wird dagegen häufig auf die Bibel verwiesen. Gott habe laut Schöpfungsgeschichte die Menschen ausschließlich als Mann und Frau geschaffen. Daher wurden Intersexuelle gerade hier immer wieder gezwungen, sich einem dieser beiden Geschlechter anzupassen. 1999 hat die intersexuelle Theologin Sally Gross in Bezug auf zwei Bibelstellen (Gen 1,27 und Num 5,3 ) darauf hingewiesen, dass – dem Buchstaben nach – die Grammatik dieser Texte auf mehr als zwei Geschlechter hinweisen könnte. Dabei berief sich Gross auch auf einige talmudische Glossen, die einen anekdotischen Charakter haben.[70]
Einige Intersexuelle mit Wunsch nach Religion oder Esoterik haben – ebenso wie Schwule, Lesben und Transgender – der christlichen Kultur aufgrund ihrer mangelnden Akzeptanz den Rücken gekehrt.[71]
Historische Aspekte
Die Bandbreite des historisch belegten Umgangs mit intersexuellen Menschen bis in die Frühe Neuzeit reicht von Verehrung bis zu Tötungsdelikten. Die Assimilierung von Hermaphroditen oder Zwittern, wie intersexuelle Menschen vor der Einführung dieses Begriffes meist genannt wurden, in die beiden Geschlechter „Mann“ und „Frau“ erhielt mit der modernen Medizin eine völlig neue Qualität.
So stellte bis Ende des 19. Jahrhunderts in Preußen das Allgemeine Landrecht Hermaphroditen noch frei, sich ab dem vollendeten 18. Lebensjahr entweder für das männliche oder für das weibliche Geschlecht zu entscheiden. Bis dahin konnten die Eltern entscheiden, „zu welchem Geschlecht sie erzogen werden sollen“.[72] Ein Dritter konnte jedoch, wenn seine Rechte vom Geschlecht eines „vermeintlichen Zwitters“ abhängig waren (u. a. durch die unterschiedlichen Rechte der Geschlechter, beispielsweise bei Erbschaften), die Begutachtung durch einen Sachverständigen beantragen, der auch gegen die Wahl des Zwitters oder seiner Eltern entscheiden konnte.[73] Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahmen Mediziner jedoch zunehmend für sich in Anspruch, anhand willkürlicher und sich über die Zeit hinweg verändernder Kriterien das „wahre“ Geschlecht von „Pseudo“-Hermaphroditen unabhängig von deren Willen zu bestimmen; mit oft traumatischen Folgen für diejenigen, die plötzlich einem anderen Geschlecht zugewiesen wurden. Dies lässt sich unter anderem an der Autobiographie (Anfang des 19. Jahrhunderts) und dem Suizid von Herculine Barbin ablesen. In anderen „Fällen“ nahmen allerdings auch zahlreiche Mediziner Abstand davon, anhand von Keimdrüsen ein Geschlecht zuzuweisen. Auch wurde oftmals keine Operation vorgenommen, um im Körperinneren vermutetes Keimdrüsengewebe zu bestimmen, da solche Operationen gefährlich waren. Allerdings nahmen auch Patienten ab einem gewissen Alter selbst Einfluss auf die Diagnose.[74]
Anfang des 20. Jahrhunderts wurden „Pseudo“-Hermaphroditen darüber hinaus als „missgebildet“ und „krank“ klassifiziert. Ihre Genitalien wurden nicht selten von Ärzten abfotografiert und öffentlich zur Schau gestellt.
Ein etwas besseres Bild gab es nach der Einführung des Begriffes „Intersexualität“ vorübergehend in der Weimarer Republik. Die deutsche Ärzteschaft war, wie bei Hans Naujoks deutlich wird, intersexuellen Menschen gegenüber überaus positiv eingestellt, und entwickelte bis 1930, selbstverständlich entsprechend dem Stand der Forschung, relativ hochkomplizierte Operationstechniken, die auch Hormontherapie beinhalteten.
Im Gegensatz zur Nachkriegszeit war vor der NS-Zeit bei deutschen Ärzten das psychosoziale Geschlecht der Patienten entscheidend. Insbesondere wurde aus Respekt vor dem Wohle des Kindes, nicht wegen fehlender Möglichkeiten, bewusst davon abgesehen, Kindern einen Körper aufzuzwingen in dem sie unglücklich würden. Zwischen den Zeilen scheint Naujoks sogar zuzugeben, dass deutsche Ärzte auch transsexuelle Menschen behandelt und dem Amt gegenüber die Diagnose manipuliert haben.[75]
Die nationalsozialistische Diktatur in Deutschland war für intersexuelle Menschen ein ganz besonders schwerer Rückschlag, bis in die heutige Zeit. Der führende Rassenhygieniker Fritz Lenz forderte 1936 Intersex-Forschungen an Zwillingen,[76] und meinte damit Kinder. Der Deutsche Hugo Höllenreiner, der als ethnischer Sinti das Vernichtungslager Auschwitz überlebt hat, berichtete wie er 1943 von Lagerarzt und Kriegsverbrecher Josef Mengele bei Versuchen zur operativen Geschlechtsumwandlung als neunjähriger Junge im Genitalbereich verletzt wurde.[77] Höllenreiners Beschreibung lässt brutale Versuche zur Schaffung einer Neo-Vagina am Kind vermuten.
Ab den 1950er Jahren machte die Medizin ihr „Heilungsinteresse“ auch praktisch geltend. Zu diesem Zeitpunkt begann der amerikanische Arzt und Psychiater John Money, mit frühkindlichen Operationen an Intersexuellen zu experimentieren. Ziel war damals, die fehlende Geschlechtseindeutigkeit spätestens bis zum zweiten Lebensjahr durch massive chirurgische und hormonelle Eingriffe zu beheben. Die Empfehlung Moneys, das künftige Geschlecht des Kindes einfach nach Machbarkeit auszuwählen, setzte sich schließlich vierzig Jahre lang als ein internationaler Standard durch. Dieser Standard wird jedoch seit Mitte der 1990er Jahre sowohl durch die Proteste intersexueller Menschen als auch durch die Kritik renommierter Mediziner wie Milton Diamond zunehmend in Frage gestellt (vgl. auch David Reimer).
Trotz immer stärker werdender Kritik hat eine Studie der deutschen Vertretung der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen ergeben: "Für den Zeitraum 2005 bis 2014 ist also kein Rückgang „feminisierender“ und „maskulinisierender“ Genitaloperationen in der Kindheit festzustellen."[78]
Aktuelle Aspekte
2008 und 2010 hat eine nationale Nichtregierungsorganisation die Nichterfüllung ratifizierter Rechte intersexueller Menschen in „Schattenberichten“ bei den Vereinten Nationen in den Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) und den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) zur Verhandlung gebracht.
Seit 2010 beschäftigte sich der Deutsche Ethikrat mit der Situation intergeschlechtlicher Menschen und veröffentlichte 2012 eine Stellungnahme im Auftrag der Bundesregierung. Der Rat vertrat die Auffassung, dass intersexuelle Menschen als ein Teil gesellschaftlicher Vielfalt den Respekt und die Unterstützung der Gesellschaft erwarten dürfen. Zugleich müssten sie vor medizinischen Fehlentwicklungen und Diskriminierungen geschützt werden.[79]
Das am 7. Mai 2021 im deutschen Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Änderung des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) enthält – erstmals in einem Rechtstext dieser Bedeutung – in § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen im 3. Absatz die Erwähnung von „transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen“ Personen:
„Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind […]
- 3. die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern.“
Intersexualität – Begriffe und Syndrome
M = männlich / W = weiblich / IS = Intersexuell / ( ) = wird wahrgenommen als
Fachbegriff | Geschl. | Erklärung | Wirkung |
---|---|---|---|
„Normalität“ Gesamthäufigkeit versus Intersexualität Häufigkeit ca. 1–2 : 1000 |
W M IS |
Abweichung von normierten Geschlechtsmerkmalen oder auch Geschlechtseigenschaften und dem typischen Körperbau | Weiblich: Genotyp 46,XX; Brustwachstum; Vulva, Eierstöcke, Eileiter, Gebärmutter, Menstruation und gebärfähig; Fettverteilung, Hauteigenschaften, Behaarung weich und gering am Körper, typisches Kopfhaar, typische Schambehaarung
Männlich: Genotyp 46,XY; Bartwachstum, Stimmbruch; Penis, Hoden, Prostata, Samenleiter, Samenblase, Ejakulation und zeugungsfähig; typische Körperbehaarung, Glatzenbildung und Geheimratsecken Jede Abweichung im Phänotyp (Erscheinungsbild) oder Genotyp kann im weitesten Sinn der Intersexualität zugerechnet werden. |
Turner-Syndrom
Häufigkeit ca. 1 : 2500 |
IS W |
Das Geschlechtschromosomenpaar enthält nur ein X, also 45,X0 oder als Mosaik 45,X0 46,XX | Die äußeren und inneren Geschlechtsorgane werden weiblich ausgebildet, die Geschlechtsreife tritt jedoch nicht ein; überwiegend Kleinwuchs und die Gefahr weiterer körperlicher Entwicklungsstörungen ohne med. Behandlung |
Klinefelter-Syndrom Häufigkeit ca. 1 : 590 |
IS M (W) |
Beim Trennungsvorgang der Chromosomen während der Teilungsphase entsteht ein dreifach gepaartes Geschlechtschromosom vom Typ 47,XXY | Das äußere und innere Erscheinungsbild ist überwiegend männlich, durch verringerte Testosteronproduktion kommt es aber in der Pubertät nicht zu den typisch männlichen Ausprägungen, die Spermienproduktion ist meist erheblich vermindert. |
Pseudohermaphroditismus = „Scheinzwitter“ | IS M/W |
Ein Sammelname für viele der bisher aufgeführten Syndrome |
|
Hermaphroditismus verus = „echte“ Zwitter | IS | Gleichzeitige Entwicklung der inneren und äußeren weiblichen und männlichen Geschlechtsmerkmale | Gebärfähigkeit kann erreicht werden; eine Eigenbesamung ist nicht möglich, denn die Hoden produzieren zwar ausreichend Hormone, aber die Spermienreifung ist gestört.
Es sind aber auch Einzelfälle von männlich lebenden Betroffenen bekannt, die erfolgreich Kinder gezeugt haben.[80] |
Syndrome mit geschlechtsuntypischen Auswirkungen | |||
Die folgenden Begriffe sind nur im erweiterten Sinne IS zuzuordnen, was auch aus der Geschlechtsangabe ersichtlich ist. | |||
Weibliche Scheinzwitter | W | Verschiedene angeborene Mangelerscheinungen oder Gen-Defekte führen zur Verhinderung der Sexualentwicklung oder Vermännlichung; z. B. Aromatasemangel, 3β-HSD, Hyperandrogenämie (vor allem durch PCOS) |
ein Enzym, das die Bildung von Östrogenen fördert; es kommt zu Mangel an Östrogenen und erhöhter Testosteronproduktion. Das Enzym fördert die Bildung von Sexualhormonen, bei Mangel kommt es zu einer leichten Vermännlichung. |
Männliche Scheinzwitter | M | Verschiedene angeborene Mangelerscheinungen oder Gen-Defekte führen zur Verhinderung der Sexualentwicklung oder Verweiblichung; z. B. 17β-HSD-Mangel, 5α-Reduktase-Mangel |
Androstendion kann nicht in Testosteron umgewandelt werden, und es fehlt bei der Entwicklung in der Schwangerschaft der androgene Einfluss, es kommt zur Zuordnung weiblich trotz 46,XY und Hoden, in der Pubertät jedoch leichte Vermännlichung. Das im Hoden neben Testosteron gebildete Östradiol führt in der Pubertät zu einem weiblichen Brustwachstum, wenn das Enzym nicht ausreichend vorhanden ist. |
Sexualhormone produzierende Tumoren
bei männlichen und weiblichen Scheinzwittern |
M/W | Diese Tumoren sind meist gutartig und können schon vor der Pubertät entstehen, ohne dass sie erkannt werden oder selbst Beschwerden hervorrufen. | Je nach „Wirt“, Art, Zeitpunkt und Menge der Hormonausschüttung kommt es zu geschlechtsuntypischen Entwicklungen oder zu Beschleunigung oder Hemmung geschlechtstypischer Entwicklungen.
Die Tumoren treten in der Nebennierenrinde auf, in den Eierstöcken oder Hoden, selten im Bereich der Hypophyse. |
Neurologische Syndrome, die manchmal eingeordnet werden | |||
Hirnorganische Intersexualität = Transsexualität, Transidentität oder Transgender
Häufigkeitsangaben sehr variabel; in Deutschland mehr als 1:800. |
W M |
Der Phänotyp ist eindeutig, jedoch liegt die Geschlechtsprägung im Gehirn näher am anderen als dem bei der Geburt aufgrund des körperlichen Erscheinungsbildes zugewiesenen Geschlecht.
Verhältnis m/w ca. 1 : 1 |
Die Identifikation mit dem bei der Geburt aufgrund des körperlichen Erscheinungsbildes zugewiesenen Geschlecht gelingt nicht. Meist werden Hormonhaushalt, sekundäre oder auch primäre Geschlechtsmerkmale als mit dem Gehirn inkompatibel und „falsch“ oder mindestens als belastend oder störend empfunden. Die psychisch-seelische Entwicklung oder auch das natürliche Rollenverhalten der Person stehen sehr oft im Widerspruch zu den biologischen Vorgaben und den Erwartungen des Umfeldes. Es entstehen psychische und psychosomatische Störungen verschiedenster Art, insbesondere der Geschlechtsidentität, die sich durch geschlechtsangleichende Maßnahmen häufig bessern. |
Transvestismus
weitgehend unerforscht; es halten sich in der Literatur unwissenschaftliche Thesen ab dem frühen 20. Jahrhundert |
W M |
Annahme des typischen Kleidungsstils eines anderen Geschlechtes aus individuell verschiedenen Gründen; zu unterscheiden von der schauspielerischen Travestie, dem Spielen einer Bühnenrolle in anderem Geschlecht; vgl. auch Cross-Dressing | Transvestismus bei Frauen bleibt meist unbehelligt, während Transvestismus bei Männern häufiger öffentlich bemerkt wird. |
Psychoneurologische Intersexualität | M/W | Annahme des typischen (oder besser: als normentsprechend betrachteten) Sexualverhaltens des Gegengeschlechtes (weitgehend unerforscht). Es handelt sich um die ‘Geschlechtsorientierung‘. | Wenn Phänotyp und Genotyp eindeutig und erkennbar sind, spricht man von Homosexualität, lesbisch oder schwul. Bei einer gleichzeitig vorliegenden somatischen Intersexualität kann der Eindruck von Heterosexualität entstehen. |
Aktionstage
Am 26. Oktober findet weltweit der Intersex Awareness Day statt.[81] Er wurde von der Organisation Intersex International Australia 1996 anlässlich der Anerkennung einer dritten Geschlechtsoption eingeführt.
Seit 2005 wird am 17. Mai der International Day Against Homophobia, Biphobia, Interphobia and Transphobia (IDAHOBIT) (Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie) als Aktionstag begangen, um auf die Diskriminierung und Bestrafung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität hinzuweisen.[82]
Ein weiterer Aktionstag zur Intersexualität ist der Intersex Day of Remembrance oder Intersex Solidarity Day am 8. November.[83][84] Er markiert den Geburtstag von Abel Barbin.[85]
Mediale Repräsentation
Literatur
- 1915: Im Roman Der Golem von Gustav Meyrink spielt der Hermaphroditismus eine wichtige Rolle.
- 1950–1952: Im Foundation-Zyklus von Isaac Asimov tritt ein Hermaphrodit namens Fallom auf, dessen Doppelgeschlechtlichkeit auf dem Planeten Solaria gezielt herbeigeführt wurde; dennoch wird Fallom zumindest in der Sprache wie eine Frau behandelt.
- 1991: Im Barrayar-Zyklus von Lois McMaster Bujold gibt es die hermaphroditen Herm vom Planeten Beta.
In der Science-Fiction-Literatur wird Hermaphrodismus oft als Kennzeichnung außerirdischer Lebensformen verwendet oder auch als (absichtlich hervorgerufener) „fremdartiger“ Zustand zukünftiger Menschen(kulturen) eingeführt. - 1993: Im historischen Azteken-Roman Der Greif von Gary Jennings ist die Hauptfigur ein Hermaphrodit.
- 2002: Der Roman Middlesex von Jeffrey Eugenides beschreibt die Lebensgeschichte der hermaphroditen Hauptfigur Calliope und die Schwierigkeiten des Erwachsenwerdens; das Buch erhielt 2003 den Pulitzer-Preis.
- 2003–2009: Der japanische Manga IS: Otoko demo Onna demo nai Sei (IS 男でも女でもない性) beleuchtet das Leben mehrerer intergeschlechtlicher Figuren; 2011 folgte eine Umsetzung als Fernsehserie.[86]
- 2005: Im Roman Die Galerie der Lügen von Ralf Isau sind gleich mehrere Figuren echte Hermaphroditen; der Autor behandelt nicht nur das „Hin- und Hergestoßensein zwischen den Geschlechtern“, sondern geht auch auf unkonventionelle Weise der Frage nach, ob intergeschlechtliche Menschen der nächste Schritt der Evolution sind.
Film
- 1919: Der deutsche Stummfilm Aus eines Mannes Mädchenjahren von Julius Rode und Paul Legband war die Verfilmung der 1907 erschienenen Biografie der intergeschlechtlichen Person Karl M. Baer; der Film gilt als verschollen.
- 2001: Der deutsche Dokumentarfilm Das verordnete Geschlecht von Oliver Tolmein und Bertram Rotermund veranschaulicht Zwitter und Geschlechterpolitik in Deutschland.[87]
- 2006: Der österreichische Dokumentarfilm Tintenfischalarm zeigt die Geschichte des intergeschlechtlichen Alex Jürgen, der geschlechtsuneindeutig geboren wurde, im Kindesalter geschlechtsangleichende Operationen und Hormonbehandlungen zur Verweiblichung erhält und im Erwachsenenalter die Entscheidung zur operativen und hormonellen Veränderung zum Mann trifft; Alex Jürgen erstritt 2018 vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof die rechtliche Einrichtung der dritten Geschlechtsoption „divers“.[88][89]
- 2007: Der argentinische Film XXY behandelt das Thema Intergeschlechtlichkeit und die damit verbundenen Probleme anhand der Geschichte der 15-jährigen Alex.[90][91]
- 2007: Das deutsche „dokumentarische Experiment/visuelle Hörstück“ Die Katze wäre eher ein Vogel bietet Einblicke in die Erfahrungswelten von vier intergeschlechtlichen Menschen.[92]
- 2011: Die Münsteraner Tatort-Folge Zwischen den Ohren thematisiert Intergeschlechtlichkeit und die Akzeptanz- sowie Selbstfindungsprobleme, mit denen Menschen mit dieser genetisch bedingten Variation häufig zu kämpfen haben.
- 2012: Im Luzerner Tatort Skalpell geht es um den Mord an einem auf intergeschlechtliche Kinder spezialisierten Chirurgen.[93]
- 2014–2016: In der US-amerikanischen Fernsehserie Faking It ist die Figur der Lauren Cooper intergeschlechtlich (gespielt von Bailey De Young); thematisiert werden die Akzeptanz von außen und die eigene Akzeptanz der Betroffenen.[94][95]
- 2017: Die französische Dokumentation Nicht Frau, nicht Mann! von Regine Abadia begleitet zwei intergeschlechtliche Aktivisten/Aktivistinnen, die sich vor allem gegen chirurgische Eingriffe und Hormonbehandlungen bei Kindern nach ihrer Geburt einsetzen (produziert von Arte France).[96]
- 2020: Die deutsche Dokumentation Sex und Identität – Eine diverse Geschichte von Olaf S. Müller veranschaulicht unter anderem die Vielfalt der biologischen Intergeschlechtlichkeiten (produziert vom Mitteldeutschen Rundfunk MDR; Sex steht hierbei für „biologisches Geschlecht“, vom englischen sex).[97]
Siehe auch
- Zwitterparagraf (alter Versuch, ein „juristisches Geschlecht“ zuzuordnen)
Literatur
Publikationen intersexueller Menschen
- N. O. Body (Karl M. Baer): Aus eines Mannes Mädchenjahren. Reprint der Erstausgabe. 1. Auflage. Edition Hentrich, Berlin 1993, ISBN 3-89468-086-5 (Originalausgabe: Riecke, Berlin 1907).
- AGGPG (Memento vom 4. Juni 2001 im Internet Archive), Bremen
- Michel Reiter: Ein normales Leben ermöglichen. In: Neue Gesellschaft für Bildende Kunst (NGBK) (Hrsg.): 1-0-1 [one 'o one] intersex: Das Zwei-Geschlechter-System als Menschenrechtsverletzung. Katalog zur gleichnamigen Ausstellung vom 17. Juni bis zum 31. Juli 2005, NGBK, Berlin 2005, ISBN 978-3-926796-95-0, S. 136–141.
- Ins A Kromminga: Die Borniertheit der Toleranz. Die extraterrestrischen Strahlen meiner Jugend − (Scotty, where ARE you?!) In: Neue Gesellschaft für Bildende Kunst (Hrsg.): 1-0-1 [one 'o one] intersex: Das Zwei-Geschlechter-System als Menschenrechtsverletzung. NGBK, Berlin 2005, ISBN 978-3-926796-95-0, S. 27–31.
- Curtis E. Hinkle: Sexistische Genetik und ambivalente Medizin. In: GID Spezial, Band 9, 2009, S. 27–29.
- Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM): Intergeschlechtlichkeit ist kein medizinisches Problem! In: GID Spezial. Band 9, 2009, S. 21–26.
- Verein Intersexuelle Menschen e. V.: Vielfalt zulassen? Wir sind dafür! Stellungnahme des Vereins Intersexuelle Menschen e. V. zur Präimplantationsdiagnostik. In: GID Spezial. Band 9, 2009, S. 30–32.
- Elisa Barth, Ben Böttger, Dan Christian Ghattas, Ina Schneider (Hrsg.): Inter. Erfahrungen intergeschlechtlicher Menschen in der Welt der zwei Geschlechter. Lebensgeschichten aus über zehn Ländern. NoNo-Verlag, Berlin 2013, ISBN 978-3-942471-03-9.
Medizin und Psychologie
- Deutscher Ethikrat: Intersexualität – Stellungnahme. Berlin, 23. Februar 2012, ISBN 978-3-941957-27-5 (PDF: 1,5 MB, 201 Seiten auf ethikrat.org (Memento vom 27. Februar 2012 im Internet Archive)).
- Katinka Schweizer, Hertha Richter-Appelt: Intersexualität kontrovers. Grundlagen, Erfahrungen, Positionen. Psychosozial Verlag, Gießen 2012, ISBN 978-3-8379-2188-5.
- Knut Werner-Rosen: Was ist Intersexualität? Biologische und psychische Aspekte. In: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (Hrsg.): Männlich – Weiblich – Menschlich. Zusammenleben in Berlin. Berlin 2006, S. 29–41, Zusammen leben in Berlin. (Memento vom 13. April 2014 im Internet Archive) (PDF)
- Heinz-Jürgen Voß: Intersexualität – Intersex: Eine Intervention. Unrast, Münster 2012, ISBN 978-3-89771-119-8.
- Claire Ainsworth: Sex redefined. In: Nature. Band 518, Februar 2015, S. 288–291 (englisch; Vollversion: doi:10.1038/518288a).
Sport
- Dennis Krämer: Intersexualität im Sport - Mediale und medizinische Körperpolitiken. Transcript, Bielefeld 2020, ISBN 978-3-8376-5035-8.
Geschichte
- Ulrike Klöppel: XX0XY ungelöst: Hermaphroditismus, Sex und Gender in der deutschen Medizin: Eine historische Studie zur Intersexualität. Transcript, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-8376-1343-8.
- Ulrike Klöppel: Zwitter, Zweifel, Zwei-Geschlechter-Norm. In: GID Spezial. Band 9, 2009, S. 5–12.
- Dericks-Tan & Martin: Onans Kinder. Merk-Würdiges zu Sexualität und Fortpflanzung aus Geschichte und Medizin. Abadi, Alzenau 2000, ISBN 3-00-006497-4.
- Heinz-Jürgen Voß: Intersexualität – Intersex: Eine Intervention. Unrast, Münster 2012, ISBN 3-89771-119-2.
Sozialwissenschaften
- Ulla Fröhling: Leben zwischen den Geschlechtern: Intersexualität – Erfahrungen in einem Tabubereich. Links, Berlin 2003, ISBN 978-3-86153-290-3.
- Kathrin Zehnder: Zwitter beim Namen nennen-Intersexualität zwischen Pathologie, Selbstbestimmung und leiblicher Erfahrung. Transcript, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-8376-1398-8.
- Adrian de Silva: Physische Integrität und Selbstbestimmung: Kritik medizinischer Leitlinien zur Intersexualität. In: Zeitschrift für Sexualforschung. Band 20, Nr. 2, 2007, S. 176–185.
Recht
- Marjolein van den Brink, Peter Dunne: Trans and intersex equality rights in Europe – a comparative analysis. Herausgegeben von der Europäischen Kommission (Directorate-General for Justice and Consumers). Brüssel, November 2018, ISBN 978-92-79-95764-2 (englisch; European network of legal experts in gender equality and non-discrimination; doi:10.2838/75428; PDF: 640 kB, 117 Seiten auf ec.europa.eu).
- Arne Duncker: Recht und Geschlechtsdefinition – das „juristische Geschlecht“. In: Derselbe: Gleichheit und Ungleichheit in der Ehe. Böhlau, Köln u. a. 2003, ISBN 3-412-17302-9, S. 253–295 (rechtshistorisch).
- Elisabeth Holzleithner: Variation als Abweichung: Zur medizinischen und juristischen Herstellung des Geschlechts von Intersexuellen. In: [sic!] Forum für feministische Gangarten. Heft 42, 2002, S. 10–11 (PDF: 48 kB, 5 Seiten auf univie.ac.at).
- Konstanze Plett: Intersexualität aus rechtlicher Perspektive. In: polymorph (Hrsg.): (K)ein Geschlecht oder viele? Transgender in politischer Perspektive. Querverlag, Berlin 2002, S. 31–42 (Erstveröffentlichung: Recht auf ein eigenes Geschlecht. In: Gigi – Zeitschrift für sexuelle Emanzipation. Nr. 13, Mai–Juni 2001, S. 24–27).
- Konstanze Plett: Intersexuelle – gefangen zwischen Recht und Medizin. In: Frauke Koher, Katharina Pühl (Hrsg.): Gewalt und Geschlecht. Konstruktionen, Positionen, Praxen. Leske/ Budrich, Opladen 2003, S. 21–41.
- Konstanze Plett: Intersexualität als Prüfstein: Zur rechtlichen Konstruktion des zweigeschlechtlichen Körpers. In: Kathrin Heinz, Barbara Thiessen (Hrsg.): Feministische Forschung – Nachhaltige Einsprüche. Leske/ Budrich, Opladen 2003, S. 323–336
- Konstanze Plett: Intersex und Menschenrechte. In: Claudia Lohrenscheit (Hrsg.): Sexuelle Selbstbestimmung als Menschenrecht. Nomos, Baden-Baden 2009, S. 151–167.
- Angelika Kolbe: Intersexualität, Zweigeschlechtlichkeit und Verfassungsrecht. Eine interdisziplinäre Untersuchung. Nomos, Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-8329-5449-9.
- Britt Tönsmeyer: Die Grenzen der elterlichen Sorge bei intersexuell geborenen Kindern. Nomos, Baden-Baden 2012, ISBN 978-3-8329-7318-6.
- Andreas Wacke: Vom Hermaphroditen zum Transsexuellen: Zur Stellung von Zwittern in der Rechtsgeschichte. In: Heinz Eyrich u. a. (Hrsg.): Festschrift für Kurt Rebmann zum 65. Geburtstag. Beck, München 1989, ISBN 3-406-33811-9, S. 861–903.
Kunst
- Neue Gesellschaft für Bildende Kunst (Hrsg.): 1-0-1 [one 'o one] intersex: Das Zwei-Geschlechter-System als Menschenrechtsverletzung. Katalog zur gleichnamigen Ausstellung vom 17. Juni bis zum 31. Juli 2005, NGBK, Berlin 2005, ISBN 978-3-926796-95-0.
Weitere
- Clara Morgen: Mein intersexuelles Kind: weiblich männlich fließend. Transit, Berlin 2013, ISBN 978-3-88747-298-6.
Weblinks
Portale:
- Regenbogenportal: Intergeschlechtlich, inter*, Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale (Bundesfamilienministerium).
- Amnesty International, Deutsche Sektion: Liebe ist ein Menschenrecht: Queeramnesty (Artikel-Sammlung zu Inter- und Transgeschlechtlichkeit).
- Hamburg Open Online University (HOOU): Intersex-Kontrovers (Projekt von Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Universität Hamburg).
- NRW-Portal: inter*. In: inter-nrw.de (Materialien für medizinisches und pflegerisches Fachpersonal).
- FH-Dortmund.de, Projektseite: InTraHealth (Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für inter- und transgeschlechtliche Menschen).
- Deutschsprachige Vertretung von Intersex International: IVIM / OII Deutschland (seit 2008).
- Hamburg: Verein intersexuelle Menschen e. V. (seit 2004).
- International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA): Intersex. In: ILGA-Europe.org (Übersicht, englischsprachig).
Artikel:
- Olaf Hiort: Gibt es mehr als zwei Geschlechter ? In: Spektrum.de 22. Februar 2021 („Welche Rolle spielt neben der Biologie unsere kulturelle Wahrnehmung ?“)
- Alisa Schröter: Intersexualität: Operiert, weil sie weder männlich noch weiblich sind. In: Zeit.de 20. Januar 2020 („Kinder, deren Geschlechtsorgane von Geburt an uneindeutig sind, landen oft auf dem OP-Tisch. Das soll sich ändern. Intersexuelle sollten in keine Norm gezwungen werden“).
- Video von WDR-Doku: Männlich oder weiblich? Das dritte Geschlecht auf YouTube, 7. Juni 2018 (43:03 Minuten).
- Video von WDR-Quarks: Intersexualität: Warum es mehr als zwei Geschlechter gibt auf YouTube, 29. Mai 2021 (43:50 Minuten; Doku von 2018).
Einzelnachweise
- Milton Diamond: Transsexualität als intersexueller Zustand. In: Gerhard Schreiber (Hrsg.): Das Geschecht in mir: Neurowissenschaftliche, lebensweltliche und theologische Beiträge zu Transsexualität. de Gruyter, Berlin/ Boston 2019, ISBN 978-3-11-060506-8, S. 69–82, hier S. 73.
- Hughes u. a.: Consensus statement on management of intersex disorders. In: Archives of Disease in Childhood. Band 91, Nr. 7, Juli 2006, S. 554–563, hier S. ?? (englisch).
- Lee u. a.: Consensus Statement – Global Disorders of Sex Development Update since 2006: Perceptions, Approach and Care. In: Hormone Research in Paediatrics. Band 85, 2016, S. 158–180, hier S. ?? (englisch).
- BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 2019/16 - Rn. (1-69) Abs. 10
- Das Fehlbildungsmonitoring des Landes Sachsen-Anhalt ergibt für den Zeitraum 2005 bis 2016 eine Basisprävalenz eines indifferenten Geschlechts von im Durchschnitt 0,7 pro 10.000 Geborenen (vergleiche Jahresbericht 2017, zitiert nach BT-Drs. 19/7586).
- Zahl der Menschen mit drittem Geschlecht geringer als angenommen. In: Deutsches Ärzteblatt. 9. Mai 2019, abgerufen am 17. Mai 2019.
- Ulrich Thiele: Weder Männlein noch Weiblein. Cicero, 9. November 2017, abgerufen am 28. Mai 2019.
- Stellungnahme. Bundesärztekammer, 30. Januar 2015, abgerufen am 26. Januar 2022.
- Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Deutscher Bundestag, 21. Mai 2021, abgerufen am 26. Januar 2022.
- Richard Goldschmidt: Vorläufige Mitteilung über weitere Versuche zur Vererbung und Bestimmung des Geschlechts. In: K. Goebel, R. Hertwig (Hrsg.): Biologisches Centralblatt. Band 35. Verlag Georg Thieme, Leipzig 1915, S. 565–566 (Textarchiv – Internet Archive).
- Richard Goldschmidt: Vorläufige Mitteilung über weitere Versuche zur Vererbung und Bestimmung des Geschlechts. In: Biologisches Centralblatt. Band 35, Nr. 12, 1915, S. 565–570.
- Ulrike Klöppel: XX0XY ungelöst: Hermaphroditismus, Sex und Gender in der deutschen Medizin: Eine historische Studie zur Intersexualität. transcript, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-8376-1343-8, Kap. II.3.4.
- Siehe Helga Satzinger: Differenz und Vererbung: Geschlechterordnungen in der Genetik und Hormonforschung 1890–1950. Böhlau, Köln [u. a.] 2009, ISBN 978-3-412-20339-9, Kapitel II.3.
- Goldschmidt selbst kritisierte die „willkürliche Begriffsverwendung“: Richard Goldschmidt: Die sexuellen Zwischenstufen. Julius Springer, Berlin 1931, S. 12.
- Consensus Statement on Management of Intersex Disorders (PDF) Die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (DGKJ) sowie die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) hat sich in ihrer Leitlinie Störungen der Geschlechtsentwicklung der im Consensus Statement vorgeschlagenen Nomenklatur angeschlossen.
- IVIM: Unsere Basisprinzipien. (Memento vom 2. Dezember 2011 im Internet Archive) In: intersexualite.de. 2011, abgerufen am 19. April 2020.
- Der Vorstand der Bundesärztekammer: Stellungnahme der Bundesärztekammer „Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development, DSD).“ In: Deutsches Ärzteblatt. 30. Januar 2015, doi:10.3238/arztebl.2015.stn_dsd_baek_01.
- Curtis E. Hinkle: Sexistische Genetik und ambivalente Medizin. In: GID Spezial. Band 9, 2009, S. 27–29 (online auf intersexualite.de). Siehe auch Adrian de Silva: Physische Integrität und Selbstbestimmung: Kritik medizinischer Leitlinien zur Intersexualität. In: Zeitschrift für Sexualforschung. Band 20, Nr. 2, 2007, S. 176–185.
- Internetseite des Vereins Intersexuelle Menschen e. V.
- Inter*-Aktion: Die erste Berliner Inter*-Tagung
- Human Rights 4 Hermaphrodites 2! 12. Februar 2015, abgerufen am 3. November 2018 (englisch).
- Hermaphrodites with Attitude. Intersex Society of North America, abgerufen am 3. November 2018 (englisch).
- Cynthia Kraus: Classifying Intersex in DSM-5: Critical Reflections on Gender Dysphoria. In: Archives of Sexual Behavior. Band 44, Nr. 5, 1. Juli 2015, ISSN 0004-0002, S. 1147–1163, doi:10.1007/s10508-015-0550-0 (englisch).
- Überblick: ICD-10-WHO. In: DIMDI.de. 1. November 2019, abgerufen am 29. November 2019.
- Entwurfstext: ICD-11 for Mortality and Morbidity Statistics (Version: 04/2019). In: ICD.WHO.int. April 2019, abgerufen am 29. November 2019 (englisch).
- Meldung: ICD-11: WHO wertet Trans* nicht mehr als „mental oder verhaltensgestört“. In: Aidshilfe.de. 19. Juni 2018, abgerufen am 29. November 2019.
- Julianne Imperato-McGinley, Vivian Sobel, Yuan-Shan Zhu: Fetal hormones and sexual differentiation. In: Obstetrics and Gynecology Clinics of North America. Band 31, Nr. 4, Januar 2005, S. 837–856 (englisch; doi:10.1016/j.ogc.2004.08.005; Volltext).
- Julianne Imperato-McGinley, Yuan-Shan Zhu: Androgens and male physiology – The syndrome of 5 alpha-reductase-2 deficiency. In: Molecular and Cellular Endocrinology. Band 198, Nr. 1, Dezember 2002, S. 51–59 (englisch; doi:10.1016/S0303-7207(02)00368-4; Volltext).
- Hey-Joo Kang, Julianne Imperato-McGinley, Yuan-Shan Zhu, Zev Rosenwaks: The effect of 5α-reductase-2 deficiency on human fertility. In: Fertility and sterility. Band 101, Nr. 2, Januar 2014, S. 310–316 (englisch; doi:10.1016/j.fertnstert.2013.11.128; Volltext).
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS. Drucksache 14/5425. (PDF) In: dip21.bundestag.de. 20. März 2001, abgerufen am 28. August 2017.
- Forschungsbericht 2016 – Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt. (PDF) Medizinische Fakultät der Universität Magdeburg, abgerufen am 28. August 2017.
- Heinz-Jürgen Voß: Intersexuellenbewegung und zweigeschlechtliche Norm – Zwischen Emanzipation und Restauration: Eine kritisch-biologische Intervention. In: Liminalis. Nr. 3, 2009, S. 42–59 (PDF: 117 kB, 18 Seiten auf liminalis.de (Memento vom 22. September 2013 im Internet Archive)).
- Georges André Hauser: Testicular Feminization. In: Claus Overzier (Hrsg.): Intersexuality. Academic Press, London and New York 1963, S. 273.
- Waltraud Schwab: Umgang mit Intersexualität: Aus der Haut gefahren. In: taz.de. 26. Oktober 2012, abgerufen am 9. September 2020.
- Deutscher Ethikrat: Intersexualität. Stellungnahme vom 23. Februar 2012 (Memento vom 18. März 2016 im Internet Archive). Abgerufen am 23. Oktober 2014.
- Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (01.06.1794), Erster Theil. In: OpinioJuris - Die freie juristische Bibliothek. 1. Juni 1794, abgerufen am 3. November 2018.
- Franz Ludwig von Neugebauer: Hermaphroditismus beim Menschen. Verlag von Dr. Werner Klinkhardt, Leipzig 1908, S. 5, 6, 622 (Textarchiv – Internet Archive).
- Motive zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich. Band I. Allgemeiner Teil. Amtliche Ausgabe. Verlag von J. Guttentag, Berlin / Leipzig 1888, S. 26 (Textarchiv – Internet Archive).
- Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz – PStRÄndG) BT-Drucks. 17/10489 vom 15. August 2012 (PDF; 2 MB) pdf, abgerufen am 29. Oktober 2014.
- Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/10489 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz – PStRÄndG) BT-Drucks. 17/12192 (PDF; 184 kB) pdf, abgerufen am 29. Oktober 2014.
- Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften vom 7. Mai 2013 (BGBl. I, S. 1122) (Memento vom 19. August 2014 im Internet Archive)
- Störungen der Geschlechtsentwicklung. (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) (PDF) In: Leitlinien der Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin. Nr. 027/022; abgerufen am 26. Mai 2017.
- Ulrike Klöppel, Katja Sabisch: Zur Aktualität kosmetischer Genitaloperationen. Hrsg.: Geschäftsstelle des Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin. Berlin 2016 (https://www.gender.hu-berlin.de/de/publikationen/gender-bulletins/bulletin-texte/texte-42/kloeppel-2016_zur-aktualitaet-kosmetischer-genitaloperationen gender.hu-berlin.de [PDF; 2,1 MB]).
- Franz Ludwig von Neugebauer: Hermaphroditismus beim Menschen. Verlag von Dr. Werner Klinkhardt, Leipzig 1908, S. 5–6 (Textarchiv – Internet Archive).
- Warrington Austerman; Prince D. Beach: True Hermaphroditism with A Report of two Cases. In: The Journal of Urology. American Urological Association, 1961, abgerufen am 3. November 2018 (englisch).
- Don H. Wasserman; Emanuel Klein: True Hermaphroditism: 2 Cases. In: The Journal of Urology. American Urological Association, 1964, abgerufen am 3. November 2018 (englisch).
- Richard Goldschmidt: Die biologischen Grundlagen der konträren Sexualität und des Hermaphroditismus beim Menschen. In: Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie einschließlich Rassen- und Gesellschaftshygiene. Nr. 12. Archiv-Gesellschaft, Berlin 1916, S. 6.
- Helga Satzinger: Rasse, Gene und Geschlecht - Zur Konstituierung zentraler biologischer Begriffe bei Richard Goldschmidt und Fritz Lenz, 1916 - 1936. In: Forschungsprogramm „Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus“. Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Berlin 2004, S. 15 (mpg.de [PDF]).
- John Money: Man & Woman, Boy & Girl. In: ISI (Hrsg.): This Week’s Citation Classic. Johns Hopkins University Press, Baltimore 2. Februar 1987 (upenn.edu [PDF]).
- Renata Markosyan; S. Faisal Ahmed: Sex Assignment in Conditions Affecting Sex Development. In: Journal of Clinical Research in Pediatric Endocrinology. Turkish Pediatric Endocrinology and Diabetes Society, 9. Dezember 2017, PMC 5790324 (freier Volltext) (englisch).
- Melissa Hendricks: Is it a Boy or a Girl? In: Johns Hopkins Magazine. November 1993, S. 15.
- Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK-CNE): Zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung: Ethische Fragen zur «Intersexualität». Stellungnahme Nr. 20/2012. Bern November 2012 (verabschiedet von der Kommission am 31. August 2012; PDF: 200 kB, 28 Seiten auf nek-cne.admin.ch).
- Katharina Bochsler: Das Geschlecht im Recht: Welche Folgen hätte die Abschaffung von «Mann» und «Frau»? In: SRF.ch. 7. Januar 2021, abgerufen am 11. Februar 2021.
- Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK-CNE): Die amtliche Registrierung des Geschlechts: Ethische Erwägung zum Umgang mit dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister. Stellungnahme Nr. 36/2020. Bern, 5. Oktober 2020, S. 33–35, Kapitel 6: Zusammenfassung und Empfehlungen (PDF: 396 kB, 44 Seiten auf nek-cne.admin.ch).
- AFP-Meldung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. Februar 2012, Seite 5
- Heribert Prantl: Geschlechter im deutschen Recht: Männlich, weiblich, unbestimmt. In: Süddeutsche Zeitung. 16. August 2013, abgerufen am 9. September 2020.
- BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 52/15
- Bundesverfassungsgericht für drittes Geschlecht im Geburtenregister Spiegel Online, 8. November 2017
- BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 2019/16
- Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 95/2017 vom 8. November 2017 zum Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 2019/16
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 15. August 2018, abgerufen am 3. November 2018.
- Bundesgesetzblatt. (PDF) Abgerufen am 22. Mai 2021.
- Deutscher Bundestag: Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. In: Bundestag.de. 25. März 2021, abgerufen am 24. April 2021.
- Deutscher Bundestag: Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. In: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP). Abgerufen am 24. April 2021.
- Petra Bühring: Intersexuelle Kinder: Recht zur Selbstbestimmung. Auf: aerzteblatt.de; abgerufen am 21. März 2021.
- Stellungnahme des OII Germany zum Gesetzentwurf (PDF).
- Pressemitteilung des OII zur Verabschiedung des Gesetzes (PDF).
- Bundesgesetzblatt. (PDF) Abgerufen am 22. Mai 2021.
- Erklärung der Untergruppen. (Memento vom 5. September 2008 im Internet Archive) (PDF; 79 kB) humsafar.org (englisch)
- Sally Gross: Intersexuality and Scripture. (Memento vom 25. Juni 2006 im Internet Archive) (englisch)
- Vielfalt der Geschlechter & Christentum. (Memento vom 4. Januar 2009 im Internet Archive) Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (2003)
- siehe Zwitterparagraf, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten § 19
- Erster Theil, §§ 19–23 PrALR, smixx.de (Memento vom 19. Juli 2011 im Internet Archive) (PDF)
- Heinz-Jürgen Voß: Wie für Dich gemacht: die gesellschaftliche Herstellung biologischen Geschlechts. In: J. Coffey, K. Köppert u. a. (Hrsg.): Queer leben – queer labeln? (Wissenschafts-)kritische Kopfmassagen. fwpf, Freiburg 2008, ISBN 978-3-939348-14-6, S. 153–167.
- Hans Naujoks: Über echte Zwitterbildung beim Menschen und ihre therapeutische Beeinflussung. In: W. Stoeckel in Berlin (Hrsg.): Zeitschrift für Geburtshilfe und Gynäkologie. Band 109. Ferdinand Enke Verlag, Stuttgart 1934, S. 135 – 161 (genitalmutilation.org [PDF]).
- Fritz Lenz: Anomalien der Körperform. In: Menschliche Erblehre und Rassenhygiene (Eugenik). Band I.. J.F. Lehmanns Verlag, München 1936, Dritter Abschnitt: Die krankhaften Erbanlagen, S. 403 (archive.org [PDF]).
- Frederik Obermaier: Auge in Auge mit Todesengel Mengele. In: einestages. 22. Oktober 2007, abgerufen am 3. November 2018.
- Ulrike Klöppel: Aktuelle Studie zur Häufigkeit kosmetischer Genitaloperationen an Kindern in Deutschland. In: oii Deutschland. Die deutsche Vertretung der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM), 5. Februar 2017, abgerufen am 3. November 2018.
- Deutscher Ethikrat, Pressemitteilung: Veröffentlichung der Stellungnahme „Intersexualität“. In: Ethikrat.org. 23. Februar 2012, abgerufen am 13. Juni 2021 (Downloadseite).
- Faheem Zayed, Ibrahim Ghalayini, Ismail Matalka: A male phenotype (XY) hermaphrodite treated for seminoma, fathered a healthy child by IVF–ICSI technique. In: Journal of Assisted Reproduction and Genetics. Band 25, Nr. 7, Juli 2008, S. 345–348 (englisch; PMID 18648929).
- Demo zum Intersex Awareness Day Für mehr Sichtbarkeit von inter Menschen, Artikel im Tagesspiegel vom 23. Oktober 2020, abgerufen am 27. März 2021
- Internationale IDAHO-Website (entstanden aus dem französischen Zweig)
- Eintrag im queer-Lexikon, abgerufen am 27. März 2021
- HOSI Salzburg: Intersexualität sichtbar machen, Artikel auf Salzburg24, abgerufen am 27. März 2021
- Intersex Day, englisch, abgerufen am 27. März 2021
- IS - Otoko Demo Onna Demo Nai Sei Manga Gets Live-Action Show. Abgerufen am 17. Juli 2018.
- Website des Films Das verordnete Geschlecht
- Filmwebsite
- Tintenfischalarm in der Internet Movie Database (englisch)
- XXY in der Internet Movie Database (englisch)
- Filmwebsite
- Filmwebsite
- Skalpell tatort.de
- Lesley Goldberg: MTV’s “Faking It” to Tell Intersex Story in Season 2. Showrunner Carter Covington talks with THR about exploring the new-to-TV storyline. The Hollywood Reporter, 12. September 2014, abgerufen am 9. Februar 2016 (englisch).
- James Nichols: MTV's 'Faking It’ To Include Intersex Character. The Huffington Post, 15. September 2014, abgerufen am 9. Februar 2016 (englisch).
- Video auf Arte von Regine Abadia: Perspektivwechsel: Nicht Frau, nicht Mann! In: arte.tv. 28. Juni 2019, abgerufen am 24. März 2021 (56:58 Minuten; Arte/F, Frankreich 2017; verfügbar bis 5. August 2021).
- Video auf Arte von Olaf S. Müller: Gesundheit und Medizin: Sex und Identität: Eine diverse Geschichte. In: arte.tv. 24. April 2021, abgerufen am 24. März 2021 (51:36 Minuten; MDR 2020; verfügbar bis 22. Juli 2021).