Knorrendorf
Knorrendorf ist eine Gemeinde im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Sie liegt nordwestlich von Neubrandenburg und gehört dem Amt Stavenhagen an, das seinen Verwaltungssitz in der Reuterstadt Stavenhagen hat.
Wappen | Deutschlandkarte | |
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Basisdaten | ||
Bundesland: | Mecklenburg-Vorpommern | |
Landkreis: | Mecklenburgische Seenplatte | |
Amt: | Stavenhagen | |
Höhe: | 58 m ü. NHN | |
Fläche: | 28,65 km2 | |
Einwohner: | 552 (31. Dez. 2020)[1] | |
Bevölkerungsdichte: | 19 Einwohner je km2 | |
Postleitzahl: | 17091 | |
Vorwahl: | 039602 | |
Kfz-Kennzeichen: | MSE, AT, DM, MC, MST, MÜR, NZ, RM, WRN | |
Gemeindeschlüssel: | 13 0 71 079 | |
Gemeindegliederung: | 6 Ortsteile | |
Adresse der Amtsverwaltung: | Schloss 1 17153 Stavenhagen | |
Website: | ||
Bürgermeister: | Sebastian Henke | |
Lage der Gemeinde Knorrendorf im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte | ||
Geografie und Verkehr
Knorrendorf liegt etwa 14 Kilometer südöstlich von Stavenhagen und 16 Kilometer nordwestlich von Neubrandenburg. Die Bundesstraße 104 und die Bahnstrecke Bützow–Szczecin durchqueren die Gemeinde. Im Nordosten liegt der Kastorfer See und südlich davon der Gädebehner See.
Die Ortsteile der Gemeinde sind Gädebehn, Friedrichsruh, Kleeth, Kleeth-Siedlung, Kastorf und Knorrendorf.
Geschichte
Knorrendorf ist ein ehemaliges Gutsdorf, dessen Grundstruktur kaum noch im heutigen Dorfgefüge ablesbar ist. Das ehemalige Gutshaus und ein Dorfteich sind erhalten. Das Gut befand sich von alters her bis 1932 im Besitz der Familie von Zülow. 1760 wurde aber die Familie Oldenburg als Besitzer genannt.[2]
Die Ortsteile Friedrichsruh, Gädebehn, Kastorf und Kleeth waren ursprünglich Gutsdörfer. Kastorf verfügt über einen symmetrisch angelegten Gutshof. Das Schloss und noch einige Wirtschaftsgebäude sind erhalten geblieben. Das Gut Kleeth bewirtschaftete in den 1920er Jahren Graf Königsmark. Kleeth wurde in den 1930er Jahren aufgesiedelt.
Am 1. Januar 1951 entstand die Gemeinde Knorrendorf durch den Zusammenschluss der Vorläufergemeinden Kastorf und Kleeth.
Politik
Gemeindevertretung und Bürgermeister
Der Gemeinderat besteht (inkl. Bürgermeister) aus 8 Mitgliedern. Die Wahl zum Gemeinderat am 26. Mai 2019 hatte folgende Ergebnisse[3]:
Partei/Bewerber | Prozent | Sitze[4] |
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Wählergemeinschaft Knorrendorf | 60,75 | 5 |
Einzelbewerber Hartwich | 13,16 | 1 |
Einzelbewerber Schlobinsky | 9,43 | 1 |
Einzelbewerberin Dust | 8,22 | 1 |
Bürgermeister der Gemeinde ist Sebastian Henke, er wurde mit 63,02 % der Stimmen gewählt.[5]
Wappen, Flagge, Dienstsiegel
Die Gemeinde verfügt über kein amtlich genehmigtes Hoheitszeichen, weder Wappen noch Flagge. Als Dienstsiegel wird das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg geführt. Es zeigt einen hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone und der Umschrift „GEMEINDE KNORRENDORF • LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE“.[6]
Sehenswürdigkeiten
- Gutshaus (Schloss) Kastorf vom Anfang des 18. Jahrhunderts und neogotischem Umbau im 19. Jh.; dreigeschossiger, neunachsiger Putzbau mit Mittelrisalit und Treppengiebel
- Gutspark Kastorf mit dendrologischen Besonderheiten
- Evangelische Kirche Kastorf als Backsteinbau von 1788 mit Friedhof
- Gutshaus Gädebehn von um 1850 als zweigeschossiger, 13-achsiger sanierter Putzbau mit Mittelrisalit, heute Gaststätte
- Gutshaus Kleeth, verklinkertes, saniertes Bauwerk mit Mansarddach, vermutlich von um 1860, um 1955 Abriss eines Flügels der früher T-förmigen Anlage
- jungslawischer Burgwall Gädebehn – Erdwälle sind nicht mehr sichtbar
- Gutshaus Knorrendorf
- Gutshaus Kastorf
- Kirche Kastorf
- Steinei
Persönlichkeiten
- Conrad Lüder von Pentz (1728–1782) in Gädebehn geborener Offizier und Genealoge
Weblinks
Einzelnachweise
- Statistisches Amt M-V – Bevölkerungsstand der Kreise, Ämter und Gemeinden 2020 (XLS-Datei) (Amtliche Einwohnerzahlen in Fortschreibung des Zensus 2011) (Hilfe dazu).
- Leopold von Ledebur: Adelslexikon der preußischen Monarchie. Band 2, Berlin 1856, S. 165
- Wahlergebnisse auf www.stavenhagen.de
- Reihenfolge nach Stimmenanteil
- Wahlergebnisse auf www.stavenhagen.de
- Hauptsatzung § 1 Abs.2