Zivilstandsamt

Das Zivilstandsamt i​st in d​er Schweiz e​in Amt z​ur Erledigung d​er in d​er Zivilstandsverordnung (ZStV)[1] vorgesehenen Aufgaben. Hierzu zählen u​nter anderem d​as Beurkunden v​on Geburten, Eheschliessungen, Partnerschaften u​nd Todesfällen.

Zivilstandsamt Schlosswil

Organisation

Die schweizweit e​twas über 170 Zivilstandsämter unterteilen s​ich in Zivilstandskreise, w​obei jeder Kreis a​us einer o​der mehreren Gemeinden besteht. Die Zivilstandsämter unterstehen d​er direkten Aufsicht d​er Aufsichtsbehörde i​hres Kantons. Sämtliche Zivilstandsereignisse werden s​eit 2005 i​m zentralen Personenstandregister Infostar erfasst.

Geburt

Geburtsurkunde
Beim Zivilstandsamt kann jederzeit eine Geburtsurkunde bestellt werden. Je nach Verwendungszweck kann eine schweizerische Geburtsurkunde (deutsch, französisch, italienisch) oder eine internationale Geburtsurkunde CIEC (5-sprachig) ausgestellt werden. Auskünfte aus Registern (z. B. Geburtszeit) dürfen nur in Form von Auszügen (z. B. Geburtsurkunde), nicht jedoch mündlich erteilt werden.
Geburtenregister
Nach Erhalt der notwendigen Dokumente von dem gewählten Spital/Geburtshaus, unternimmt das Zivilstandsamt folgendes:
  • Eintrag: Das Zivilstandsamt trägt das Kind im Geburtsregister des Amtskreises an.
  • Zustellung eines Geburtsscheins und des nachgetragenen Familienbüchleins bzw. Familienausweises (sofern vorhanden) an die Eltern.
  • Geburtsmitteilung an den schweizerischen Wohnort der Eltern.
  • Geburtsmitteilung an die Vormundschaftsbehörde des Wohnortes der Mutter, sofern die Eltern nicht verheiratet sind.
  • Geburtsmitteilung an das Bundesamt für Migration, sofern ein Elternteil anerkannter Flüchtling, Asylbewerber oder vorläufig Aufgenommener ist.
  • Mitteilung an das Bundesamt für Statistik.

Heirat

Trauung
Zur Trauung haben die Brautleute zwei mündige und urteilsfähige Zeuginnen oder Zeugen mitzubringen. Sie müssen die Trausprache verstehen und einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte dabei haben.
Heirat in der Schweiz
Um zu heiraten, wenden sich die Brautleute persönlich an das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Braut und Bräutigam müssen beide volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Auch dürfen Braut und Bräutigam nicht nahe miteinander verwandt sein.
Jede Heirat wird vom Zivilstandsamt des Heiratsortes an folgende Stellen gemeldet:
  • Ehemitteilung an die schweizerischen Wohnorte
  • Ehemitteilung an den schweizerischen Geburtsort des gemeinsamen Kindes
  • Ehemitteilung an den Zuständigkeitsort in Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein
  • Ehemitteilung an das Bundesamt für Migration, sofern ein Teil des Paares oder beide Teile anerkannter Flüchtling, Asylbewerber oder vorläufig Aufgenommener ist.
  • Mitteilung an das Bundesamt für Statistik
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Nachdem am 5. Juni 2005 die Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare angenommen haben, können seit dem 1. Januar 2007 gleichgeschlechtliche Paare in der ganzen Schweiz ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen lassen.[2] Der Bund hat ein Infoblatt erarbeitet, woraus die Voraussetzungen und die rechtlichen Wirkungen der Eintragung der Partnerschaft ersichtlich sind. Vor der Eintragung der Partnerschaft muss ein so genanntes Vorverfahren durchgeführt werden. Dazu werden die Partnerinnen bzw. Partner gebeten, persönlich die notwendigen Dokumente beim Zivilstandsamt abzugeben und gleichzeitig die Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eintragung einer Partnerschaft zu unterzeichnen.

Todesfälle

Todesschein für Wolfgang Borchert, 1947
Todesurkunde
Bei der Anmeldung des Todes im Bestattungsamt können die Hinterbliebenen einen Todesschein für die verstorbenen Personen bestellen. Diesen stellt das Zivilstandsamt nach abgeschlossenem Eintrag den Angehörigen zusammen mit dem Familienbüchlein automatisch zu. Für alle verstorbenen Personen kann man beim Zivilstandsamt jederzeit einen neuen Todesschein bestellen.
Je nach Verwendungszweck kann eine Todesurkunde (deutsch, französisch, italienisch) oder eine internationale Todesurkunde CIEC (5-sprachig) ausgestellt werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Zivilstandsverordnung (ZStV) (Memento vom 1. Januar 2013 im Webarchiv archive.today)
  2. https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20022194/index.html

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.