Vaterschaftsurlaub

Ein Vaterschaftsurlaub i​st eine Freistellung v​on der Arbeit aufgrund v​on Vaterschaft. Ein Vaterschaftsurlaub i​st üblicherweise e​ine bezahlte Freistellung, ähnlich w​ie der Mutterschaftsurlaub, d​er nur innerhalb vorgegebener Zeit n​ach der Geburt e​ines Kindes i​n Anspruch genommen werden kann, d​a der Anspruch andernfalls verfällt. In einzelnen Staaten i​st vorgesehen, d​ass in Ausnahmefällen w​ie Tod, Krankenhausaufenthalt d​er Mutter, Verlassen d​es Kindes o​der ausschließlicher Anvertrauung d​es Kindes a​n den Vater d​er Mutterschaftsurlaub i​n einen Vaterschaftsurlaub umgewandelt werden kann.

In Ergänzung d​es Vaterschaftsurlaubs i​st in vielen Staaten e​ine Väterkarenz, a​ls Freistellung a​uch des Vaters b​ei Krankheit e​ines Kindes (Pflegeurlaub), a​ber auch andere Formen zeitweiliger Erwerbsunterbrechung o​der -reduzierung für d​ie Familienpflege unabhängig v​om Alter d​er Kinder vorgesehen.

Regelungen in Europa

Demonstration für Vaterschaftsurlaub im Europäischen Parlament
  • In Belgien gilt das Arbeidsovereenkomst. Es besteht ein verpflichtender Vaterschaftsurlaub von drei Tagen mit 100 % durch den Arbeitgeber bezahltem Entgelt. Arbeitnehmer, die in den letzten 15 Monaten mindestens 12 Monate angestellt waren, haben Anspruch auf sieben weitere, durch die Krankenversicherung zu 82 % bezahlten Tagen Vaterschaftsurlaub innerhalb der ersten 30 Tage nach der Geburt. Stirbt die Mutter oder erkrankt sie schwer, kann der noch nicht genutzte Mutterschaftsurlaub vom Vater genommen werden und wird in Höhe von 60 % des Arbeitsentgelts bezahlt.[1]
  • In Dänemark wird ein Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen Vätern gewährt, die in den vorangehenden 13 Wochen mindestens 120 Stunden berufstätig waren oder selbständig, arbeitslos gemeldet oder in Berufsausbildung sind. Er muss während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs in Anspruch genommen werden. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Elternzeit, die zwischen den Eltern geteilt werden kann.[2]
  • In Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Seit 1. Januar 2001 können beide Elternteile ganz oder zeitweise zusammen in Elternzeit gehen, bis dahin war lediglich eine Abwechslung der Eltern möglich.[3][4] Beamte haben in Deutschland gemäß § 21 der Sonderurlaubsverordnung bei Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin Anspruch auf einen Arbeitstag Sonderurlaub.
  • In Frankreich besteht zusätzlich zur Elternzeit ein Anspruch auf 11 Tage Freistellung für Väter innerhalb der ersten 4 Monate nach der Geburt, der in Höhe des französischen Mutterschaftsgelds bezahlt wird.[5]
  • In Großbritannien besteht ein Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub, für alle Väter in gleicher Höhe bezahlt (Stand 2007: 154 Euro). Zusätzlich besteht ein individueller Anspruch auf 13 Wochen unbezahlte Elternzeit für jeden Elternteil.[6]
  • Italien – In Südtirol, im deutschsprachigen Teil Italiens, spricht man im Fall der Umwandlung von Mutter- in Vaterschaftsurlaub von einer „Freistellung wegen Vaterschaft“.[7]
  • In Österreich wird der gesetzliche Anspruch auf Vaterschaftsurlaub (Väterkarenz) über das Väter-Karenzgesetz[8] geregelt. Das Bundesgesetz gilt (Stand 2021) für Arbeitsverhältnisse und Dienstverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen, für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse zum Bund sowie gewisse Dienstverhältnisse, die gesetzlich vom Bund zu regeln sind, und für Beschäftigungsverhältnisse, auf die das Heimarbeitsgesetz 1960 anzuwenden ist. Die Elternkarenzzeit können sich Väter und Mütter teilen. Seit 1. September 2019 gibt es einen gesetzlich verankerten Vaterschutzmonat („Papa-Monat“) als Frühkarenz mit entsprechender Änderung des Väter-Karenzgesetzes.[9][10] Für den Bundesdienst und die Stadt Wien gibt es den „Papa-Monat“ bereits seit 2011.[11]
  • In Schweden besteht zusätzlich zum Anspruch auf Elternzeit ein Recht auf 10 Tage Freistellung für Väter innerhalb der ersten 3 Monate nach der Geburt, bei Lohnersatz in Höhe von 80 %.[12]
  • Die Schweiz kannte bis 2020 keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung für Väter. Einzelne Arbeitgeber und die öffentliche Verwaltung einzelner Kantone sehen aber bereits vorher einen Vaterschaftsurlaub vor.[13][14] In der Schweiz sind Vaterschaftsurlaube in verschiedenen Beamtenordnungen und Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen,[15] beispielsweise in den Kantonen Zürich und Bern. Die Bundesangestellten haben Anspruch auf 10 Ferientage für Kinder, die seit dem 1. Januar 2014 geboren sind. Eine am 2. August 2017 zustande gekommene Volksinitiative (Eidgenössische Volksinitiative ‘Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie‘) wollte den Stimmberechtigten den Vorschlag vorlegen, auf Bundesebene einen gesetzlichen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub von mindestens vier Wochen einzuführen.[16] Nachdem sich das Parlament für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ausgesprochen hatte, wurde die Initiative zurückgezogen.[17] Am 27. September 2020 befürwortete das Schweizer Stimmvolk die Einführung eines gesetzlichen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs. Die Umsetzung erfolgt auf den 1. Januar 2021 und wird über die Erwerbsersatzordnung finanziert.[18]
  • In Spanien besteht ein Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von 13 Tagen, ab dem zweiten Kind 15 Tagen. Der Vaterschaftsurlaub kann auch halbtägig beansprucht werden und besteht dann für die doppelte Zeitdauer. Ab dem dritten Kind oder bei behindertem Kind haben Väter seit dem 1. Januar 2009 Anspruch auf eine 20-tägige Freistellung. Der Vaterschaftsurlaub wurde im März 2007 von der sozialistischen Regierung im Rahmen des sogenannten Gleichheitsgesetzes eingeführt. Am 9. Dezember 2008 verabschiedete der Abgeordnetenkongress einstimmig eine Vereinbarung, die eine Erweiterung des gesetzlichen Anspruchs auf vier Wochen vorbereiten soll.[19][20]

Regelungen weltweit

  • Die Vereinigten Staaten von Amerika sind (Stand: 2019) das einzige westliche Industrieland, in dem es gesetzlich verankert weder Vaterschafts- noch Mutterschaftsurlaub gibt. So kehrt jede vierte Mutter innerhalb von zehn Tagen nach der Geburt an den Arbeitsplatz zurück; im Jahr 2016 gewährten die meisten Firmen lediglich zwei Wochen Mutterschaftsurlaub.[21] Nur große Unternehmen sind aufgrund des Family and Medical Leave Act (FMLA) verpflichtet, Müttern und Vätern eine Auszeit für die Kinderbetreuung zu gewähren. Gestattet ein Arbeitgeber allerdings Müttern Auszeiten, muss er sie Vätern genauso gewähren.[22]

Europäische Union

  • Die Richtlinie 2010/18/EU (Elternzeitrichtlinie) legt für Mütter und Väter ein individuelles Recht auf einen Elternurlaub von mindestens vier Monaten im Fall der Geburt oder der Adoption fest. Diese Richtlinie wird abgelöst durch die Richtlinie (EU) 2019/1158, die bis zum 2. August 2022 in nationales Recht umzusetzen ist und einen Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Tagen vorsieht, der mindestens in Höhe des Krankengeldes zu vergüten ist.[23]
  • Beamte der EU-Kommission haben nach der Reform ihres Statuts seit dem 1. Mai 2004 Anrecht auf 20 Wochen Mutterschaftsurlaub beziehungsweise 10 Tage Vaterschaftsurlaub, jeweils ohne Gehaltseinbußen, sowie einen individuellen Anspruch auf sechs Monate Elternurlaub unter Zahlung einer monatlichen Vergütung.[24]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Rebecca Ray: A Detailed Look at Parental Leave Policies in 21 OECD Countries. (PDF) Center for Economic and Policy Research, September 2008, abgerufen am 26. April 2019 (englisch).
  2. Rebecca Ray: A Detailed Look at Parental Leave Policies in 21 OECD Countries. (PDF) Center for Economic and Policy Research, September 2008, S. 9, abgerufen am 26. April 2019 (englisch).
  3. Anneli Rüling, Karsten Kassner: Familienpolitik aus der Gleichstellungsperspektive. Ein europäischer Vergleich. Hrsg.: Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft. Berlin 22. Januar 2007, S. 130 (PDF, 2,68 MB; Seite 97 [abgerufen am 20. November 2021]).
  4. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Begriffs „Erziehungsurlaub“. In: Drucksache 14/4133. Deutscher Bundestag, 26. September 2000, abgerufen am 26. April 2019. (PDF; 89 kB)
  5. Anneli Rüling, Karsten Kassner: Familienpolitik aus der Gleichstellungsperspektive. Ein europäischer Vergleich. Hrsg.: Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft. Berlin 22. Januar 2007, S. 130 (PDF, 2,68 MB; Seite 98 [abgerufen am 20. November 2021]).
  6. Anneli Rüling, Karsten Kassner: Familienpolitik aus der Gleichstellungsperspektive. Ein europäischer Vergleich. Hrsg.: Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft. Berlin 22. Januar 2007, S. 130 (PDF, 2,68 MB; Seite 99 [abgerufen am 26. April 2019]).
  7. Familie: Elternschutz (Memento vom 6. Mai 2006 im Webarchiv archive.today) sgb-cisl.it
  8. Väter-Karenzgesetz - VKG. Rechtsinformationssystem der Republik Österreich, abgerufen am 6. Juni 2021 (Aktuelle Fassung).
  9. Papamonat – Freistellung für Väter aus Anlass der Geburt des Kindes. In: oesterreich.gv.at. Abgerufen am 20. November 2021
  10. Antrag 575/A (XXII. GP): Vaterschutzmonat (Änderung des Väter-Karenzgesetzes und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes). In: parlament.gv.at. Abgerufen am 20. November 2021
  11. Halbe-Halbe ist angesagt In: Der Standard vom 28. Juni 2011. Abgerufen am 20. November 2021
  12. Anneli Rüling, Karsten Kassner: Familienpolitik aus der Gleichstellungsperspektive. Ein europäischer Vergleich. Hrsg.: Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft. Berlin 22. Januar 2007, S. 130 (PDF, 2,68 MB; Seite 100 [abgerufen am 20. November 2021]).
  13. Vaterschaftsurlaub von 0 Tagen bis 4 Wochen (Memento vom 25. Dezember 2007 im Internet Archive) In: blick.ch vom 19. Januar 2007. Abgerufen am 26. April 2019
  14. Rita Torcasso: Papi ist längst ferienreif. In: beobachter.ch vom 15. Juni 2007. Abgerufen am 26. April 2019.
  15. Motion Jutzet Vaterschaftsurlaub (Memento vom 19. August 2014 im Internet Archive) In: parlament.ch, amtliches Bulletin – Die Wortprotokolle von Nationalrat und Ständerat, Nationalrat – Frühjahrssession 1999 – Vierte Sitzung – 3. März 1999, 15h00, 98.3043. Abgerufen am 26. April 2019.
  16. Eidgenössische Volksinitiative ‘Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie‘. In: bk.admin.ch, Schweizerische Bundeskanzlei. Abgerufen am 26. April 2019.
  17. Initiative für vier Wochen Vaterschaftsurlaub wird zurückgezogen. In: nzz.ch. 2. Oktober 2019, abgerufen am 2. Oktober 2019.
  18. Bundesamt für Sozialversicherungen: Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. In: admin.ch vom 21. Oktober 2020. Abgerufen am 21. Oktober 2020
  19. Vaterschaftsurlaub soll auf vier Wochen erweitert werden. In: wochenblatt.es vom 20. Dezember 2008, abgerufen am 26. April 2019.
  20. Kanarische Väter nehmen Vaterschaftsurlaub in Anspruch. (Memento vom 14. Oktober 2008 im Internet Archive) In: kanarenexpress.com vom 13. Oktober 2008. (pdf; 1,4 MB)
  21. Carrie Kerpen: Paid Family Leave Isn't A Women's Issue; It's A Workplace Issue. In: www.forbes.com. 7. Mai 2019, abgerufen am 30. Mai 2019 (englisch).
  22. Yuki Noguchi: A Dad Wins Fight To Increase Parental Leave For Men At JPMorgan Chase. In: NPR. 30. Mai 2019, abgerufen am 30. Mai 2019 (englisch).
  23. Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 188/79. 12. Juli 2019, abgerufen am 16. November 2019.
  24. Laufbahn, Gehalt und Sozialleistungen. Europäische Kommission, abgerufen am 10. Mai 2010.
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