Sabbatical
Das Sabbatical oder das Sabbatjahr ist ein Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub.
Der aus den USA stammende Begriff sabbatical (von hebräisch schabat: ‚aufhören‘, ‚ruhen‘), nach dem Sabbatjahr in der Tora (Bibel), wurde von Professoren an US-amerikanischen Universitäten als Begriff für ein Forschungssemester oder Freisemester geprägt.
Im weiteren Sinne beschreibt Sabbatical/Sabbatjahr oder auch gap year einen Zeitraum der Teilzeitarbeit oder Freistellung, umgangssprachlich auch Auszeit genannt.
An europäischen Hochschulen sind solche Auszeiten seit den 1990er-Jahren möglich und werden zunehmend in Anspruch genommen. Analoge Regelungen entwickeln sich auch in der Wirtschaft, insbesondere in größeren Unternehmen.
Gründe, Ziele
Wofür das Sabbatical im Detail verwendet wird, steht im Allgemeinen frei. Die häufigsten Gründe, sich für längere Zeit aus der Arbeitswelt zurückzuziehen, sind
- Weiterbildung
- Umschulung
- Steigerung von Motivation und Kreativität
- Reisen
- Unterstützung sozialer Projekte
- im Hochschulbereich Zeit für konzentrierte Forschung
- Überdenken der künftigen Arbeitsrichtung
- berufliche Neuorientierung
- einem Burnout vorzubeugen
- eine zeitintensive Partnerschafts- oder Familienphase einzulegen oder
- – oft verbunden mit einer Altersteilzeitregelung – in den vorgezogenen Ruhestand zu gehen.
Rahmenbedingungen
Die Dauer von Auszeiten kann durch spezielle Arbeitsverträge vereinbart werden, wird aber meist durch Arbeitszeitguthaben auf einem eigenen Zeitkonto verwaltet.
Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Rahmen-Bedingungen, die vertraglich zu regeln sind:
- Wie kann der Mitarbeiter einen Freizeitanspruch aufbauen? Durch Lohnverzicht, durch den Aufbau von Plusstunden, durch Überstunden, siehe Langzeitkonto.
- Neben dem Sabbatical besteht weiterhin der Anspruch auf bezahlten Urlaub oder ist dieser abgegolten?
- Bleibt das Einkommen während der gesamten Zeit konstant oder ist es während der Auszeit höher/niedriger?
- Es müssen klare Regeln getroffen werden, ob und wie Krankheitszeiten im Sabbatical angerechnet werden.
Probleme kann die Organisation der Vertretung bereiten. Auch kann die Wiedereinarbeitung nach einem Sabbatical für den Arbeitnehmer problematisch werden.
Regelungen für Beamte
In Deutschland besteht für Beamte die Möglichkeit, für die Dauer von zwei bis sechs Jahren für zwei Drittel bis sechs Siebtel des normalen Gehaltes zu arbeiten. Dafür kann man sich anschließend für ein Jahr völlig freistellen lassen und bekommt in diesem Jahr ebenfalls zwei Drittel bis sechs Siebtel der Dienstbezüge. Die Grundsätze zum Sabbatical werden in Deutschland durch die geltenden Beamtengesetze geregelt. Die nähere Ausgestaltung erfolgt nach den Regelungen auf Bundes- oder Landesebene.
In Österreich gibt es für Beamte und Vertragsbedienstete die Möglichkeit, ein Freijahr zu nehmen, wenn keine dienstlichen Gründe dagegensprechen und wenn der Bedienstete bereits eine bestimmte Zeit im öffentlichen Dienst gearbeitet hat (z. B. fünf Jahre im Bundesdienst, sechs Jahre im Wiener Landesdienst). Die Rahmenzeit beträgt im Regelfall fünf Jahre (davon ein Freijahr), während derer der Mitarbeiter 80 Prozent des üblichen Monatsbezuges erhält. Auch kürzere Rahmenzeiten und Freizeiten können vereinbart werden (geregelt in § 20a des Vertragsbedienstetengesetzes bzw. § 78e des Beamten-Dienstrechtsgesetzes).
In der Schweiz gibt es je nach Behörde, Anstellungsdauer und Kanton die Möglichkeit, für die Dauer von einem Jahr unbezahlten Urlaub zu nehmen und danach in der gleichen Stelle wieder einzusteigen. Für diese Zeit gibt es jedoch keinen Lohn und auch die Pensionskassen- sowie die Versicherungsgelder müssen vom Mitarbeiter selber übergangsweise getragen werden.
Staatliche Förderung
In Deutschland gelten für einige Berufsgruppen als Angestellte im öffentlichen Dienst ähnliche oder gar die gleichen Regelungen wie für Beamte. Dies ist im Einzelfall mit der Dienststelle zu klären.[1]
In Österreich gibt es für die Berufsgruppen der öffentlich Bediensteten die Möglichkeit, ein Sabbatical (Freijahr) zu nehmen. Diese berufliche Auszeit ist nicht an eine Weiterbildung gekoppelt. Voraussetzungen sind, dass keine dienstlichen Gründe dagegensprechen und die/der Bedienstete bereits eine bestimmte Zeit im öffentlichen Dienst gearbeitet hat. Während eines Freijahres bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen – auch kürzere Auszeiten, z. B. mehrere Monate, können vereinbart werden. Für die Ansparung wird eine Rahmenzeit vereinbart, während derer die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter nur einen Teil des üblichen Monatsbezugs erhält. Zum Beispiel: Während einer fünfjährigen Rahmenzeit werden 80 Prozent des Monatsbezugs ausbezahlt, dafür kann ein Jahr Auszeit genommen werden.[2]
In Dänemark fördert der Staat Arbeitsunterbrechungen für Sabbatical-Zeiten finanziell. Für die Beschäftigten ist dadurch der Anreiz, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen, größer. Die freigewordenen Stellen werden im Idealfall von Langzeitarbeitslosen bis zur Rückkehr des Urlaubers ausgefüllt. Diesen wird so der berufliche Wiedereinstieg erleichtert. Auch die Niederlande und Finnland haben ähnliche Programme eingeführt. In Deutschland ist etwas Derartiges noch nicht in den Arbeitsalltag integriert. Jedoch können verschiedene Unterstützungsprogramme im Rahmen von Elternzeiten nach dem Bundeseltern- und Erziehungsgeldgesetz (BEEG) für ein Sabbatical genutzt werden.[3]
Ursprünge
Ursprünge aus dem Hebräischen šabat: mit etwas aufhören, innehalten. Eine andere Erklärung geht von šeba (sieben) aus: der siebte Tag, das siebte Jahr. Das Sabbatjahr ist das letzte einer Reihe von sieben Jahren; dann sollen Sklaven freigelassen werden, auch Äcker und Weinberge sollen brach liegen. Was dennoch wächst, gehört den Armen. (Bibel, Buch Exodus 23, 10 f. und Buch 5. Buch Mose 15, 12–15)[4]
Das Sabbatjahr bezeichnet ein in der Tora beschriebenes göttliches Gebot:
„Und der Herr sprach zu Mose auf dem Berg Sinai: Rede mit den Kindern Israel und sag zu ihnen: Wenn Ihr in das Land kommt, das ich Euch geben werde, dann soll das Land dem Herrn einen Sabbat feiern, eine Ruhezeit. Sechs Jahre sollst Du Dein Feld besäen und sechs Jahre Deinen Weinberg beschneiden und die Früchte einsammeln. Aber im siebten Jahr soll das Land dem Herrn einen feierlichen Sabbat halten. Da sollst Du Dein Land nicht besäen und auch Deinen Weinberg nicht bearbeiten.“
In der römisch-katholischen Kirche bezeichnet Sabbatjahr die Jahre zwischen zwei Heiligen Jahren.
Literatur
- Franziska Grießer-Birnmeyer: Auszeit als heilsame Unterbrechung. Entwicklungslinien von Sonntag und Sabbatical und deren Gestaltung in der Spätmoderne aus praktisch-theologischer Perspektive. Leipzig 2020.
- Barbara Hess: Sabbaticals – Auszeit vom Job. Frankfurt/Main 2009.
- Steffen Hillebrecht: Sabbaticals in der Personalentwicklung. Wiesbaden 2018.
- Christa Langheiter: Mut zur Auszeit. München 2011.
- Anke Richter: Aussteigen auf Zeit. Das Sabbatical-Handbuch. Köln 2002.
- Heike Reuther: Berufliche Auszeit – so einfach ist der Ausstieg auf Zeit. München 2002.
- Joachim von Loeben: Sabbatical – in 30 Minuten. Offenbach 2016.
- Mirko Werler: Sabbaticals. Rechtliche Rahmenbedingungen der Realisierung längerer Freistellungszeiten mit Arbeitszeitkonten. München 2013.
- Jeannette Zeuner: Auszeit – Raus aus dem Hamsterrad. Hamburg 2014.
Weblinks
Einzelnachweise
- GEW: Synopse über Regelungen zum Sabbatjahr in den einzelnen Bundesländern. 2014, abgerufen am 25. November 2019.
- Vgl. Steffen Hillebrecht: Sabbaticals. SpringerGabler, Wiesbaden 2018, S. 12 ff.
- Herbert Haag (Hrsg.): Bibel Lexikon. Benziger, Zürich 1968, 1982. ISBN 3-545-23040-6.