Schannenbach
Schannenbach ist der südlichste Ortsteil der Gemeinde Lautertal (Odenwald) im Kreis Bergstraße in Hessen.
Schannenbach Gemeinde Lautertal (Odenwald) | |
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Höhe: | 481 m ü. NHN |
Fläche: | 95 ha[1] |
Einwohner: | 148 (30. Jun. 2013)[1] |
Bevölkerungsdichte: | 156 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 1. August 1972 |
Postleitzahl: | 64686 |
Vorwahl: | 06254 |
Geographische Lage
Schannenbach liegt im Vorderen Odenwald südöstlich der Kerngemeinde Reichenbach auf einer gerodeten Bergterrasse am Nordwesthang des 576 Meter hohen Krehbergs. Von Schannenbach führt das Meerbachtal nach Westen hinunter durch den Märkerwald nach Gronau. Außer einigen Bauernhöfen besteht der Ort aus Wohnbebauung, die sich entlang der Krehbergstraße mit Unterbrechungen auf eineinhalb Kilometer von Nord nach Süd durch die ganze Gemarkung hinzieht und dabei die Siedlung Ober-Schannenbach an der östlichen Gemarkungsgrenze bildet. Diese ist mit 540 Meter die höchstgelegene Wohnsiedlung der Gemeinde Lautertal.
Die nächstgelegenen Ortschaften sind im Nordwesten Knoden, im Norden Breitenwiesen, im Nordosten Glattbach, im Osten Seidenbuch, im Südosten Erlenbach, im Süden Seidenbach und Mittershausen-Scheuerberg, im Südwesten Ober-Hambach und im Westen Gronau.
Geschichte
Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert
Schannenbach entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim die ein Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten Mark Heppenheim, dem Reichskloster Lorsch. Nach langen Streitigkeiten konnten sich die Kurpfalz und das Erzbistum Mainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe aus dem Lorscher Abtei einigen und die Pfälzer Teile wurden durch die Amtsvogtei Lindenfels verwaltet.
Die erste Erwähnung des Ortes findet der Ort unter dem Namen Schandenbach 1398, als Pfalzgraf Ruprecht III. dem Schenken Eberhard von Erbach mit seinem Teil von Scharbach belehnt.[2] Der Pfälzer Ort war also zu dieser Zeit bereits ein Lehen an die Schenken von Erbach. Da es im Grenzgebiet zwischen der Kurpfalz und der Grafschaft Erbach mehrere Vorfälle durch die unübersichtliche Gebietszugehörigkeit gab, einigten sich am 4. Juni 1561 der Pfälzer Kurfürst Friedrich III. mit den Brüdern Georg, Eberhard und Valentin, Grafen von Erbach, über einen Gebietstausch. Dadurch kamen die zu Pfälzer Thalzent gehörigen Dörfer Lautern, Gadernheim und Reidelbach sowie der Anteil an Reichenbach an die Grafschaft Erbach und die erbachischen Dörfer Mittershausen, Mitlechtern, Scheuerberg, Schaunenbach, Knoden, Breitenwiesen sowie Oberlaudenbach an die Pfalz. Dort bildeten sie die Neu-Zent der Amtsvogtei Lindenfels. Bis 1737 war die Vogtei dem Oberamt Heidelberg, danach wurde Lindenfels ein selbständiges Oberamt der „Pfalzgrafschaft bei Rhein“ (im „Kurfürstentum Pfalzbayern“ ab 1777).
Die Gerichtsbarkeit über Schannenbach lag anfangs in Heppenheim, wo die Hohe Gerichtsbarkeit über „Diebstahl, Mordgeschrei, Steinwurf, Räuber und Ketzerei“ bis 1714 blieb. Dagegen wird durch Urkunden belegt, dass die „Neu-Zent“ bereits 1613 bestand und dass 1665 Rechtssachen an das Zentgericht in Mittershausen und von da an das kurpfälzische Hofgericht appelliert wurden.[3]
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen und der reformierten bzw. calvinistischen Religion. Im Heidelberger Oberamtscompetenzbuch vom Jahr 1610 ist Schannenbach als Filiale von Gronau erwähnt.[3]
Im Jahr 1613 wurden 6 Huben mit 6 Hausgesässe, sowie 4 leibeigene Männer und 2 Frauen gezählt.[3] Am Ende des Dreißigjährigen Kriegs (1648) dürfte der Ort wie viele Gebiete der Kurpfalz fast menschenleer gewesen sein. Nach dem verheerenden Krieg betrieb die Kurpfalz auf ihrem Gebiet eine durch religiöse Toleranz geprägte Wiederansiedlungspolitik. Doch die in der unruhigen Folgezeit ausbrechenden Kriege wie der Pfälzische Erbfolgekrieg (1688–1697) und der Spanische Erbfolgekrieg (1701–1714) machte viele der Bemühungen wieder zunichte und Zehntausende Pfälzer emigrierten u. a. nach Nordamerika und Preußen.
Auch in religiöser Hinsicht war die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg von großer Unruhe geprägt. 1685 starb die reformierte Linie Pfalz-Simmern aus und die katholischen Vettern der Linie Pfalz-Neuburg traten mit Kurfürst Philipp Wilhelm die Regierung in der Kurpfalz an. Dieser ordnete die Gleichstellung des katholischen Glaubens in der mehrheitlich evangelischen bevölkerten Pfalz an. Schon während des Pfälzischen Erbfolgekriegs hatte Frankreich versucht, in den eroberten Gebieten die Gegenreformation voranzutreiben und etliche katholische Pfarreien gegründet. Der Krieg endete 1697 mit dem Frieden von Rijswijk, der die Stellung des zu diesem Zeitpunkt regierenden katholischen Kurfürsten Johann Wilhelm stärkte. Dies führte am 26. Oktober 1698 zum Erlass des Simultaneum. Danach waren die Katholiken berechtigt, alle reformierten Einrichtungen wie Kirchen, Schulen und Friedhöfe mitzunutzen, während dies umgekehrt nicht erlaubt wurde. Weiterhin wurde die bis dahin selbständige reformierte Kirchenverwaltung dem Landesherren unterstellt. Erst auf Betreiben Preußens kam es 1705 zur sogenannten Pfälzische Kirchenteilung in der das Simultanum rückgängig gemacht wurde, und die Kirchen im Land wurden mitsamt Pfarrhäusern und Schulen zwischen den Reformierten und den Katholiken im Verhältnis fünf zu zwei aufgeteilt. Sonderregelungen gab es für die drei Hauptstädte Heidelberg, Mannheim und Frankenthal sowie die Oberamtsstädte Alzey, Kaiserslautern, Oppenheim, Bacharach und Weinheim. In den Städten mit zwei Kirchen sollte die eine den Protestanten und die andere den Katholiken zufallen; in den anderen, wo nur eine Kirche bestand, der Chor vom Langhaus durch eine Mauer geschieden, und jener den Katholiken, dieses den Protestanten eingeräumt werden. Den Lutheranern wurden nur jene Kirchen zugestanden, die sie im Jahr 1624 besaßen oder danach gebaut hatten.
Im Jahr 1784 wird Schannenbach als Ort mit sechs Häusern, neun Familien und 50 Seelen beschrieben. Die Gemarkurg bestand aus 139 Morgen Ackerland, 30 Morgen Wiesen, zwei Morgen Gärten und einem Morgen Wald. Am großen Zehnten bezieht die kurpfälzische Hofkammer zwei und das mainzische Domkapitel ein Drittel, während vom kleinen Zehnten der jeweilige Amtmann von Lindenfels zwei, und der lutherische Pfarrer in Grünau ein Drittel erhält.[4]
Im Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine findet sich 1786 über Schannenbach:
»Schannenbach. Gränzet gegen Ost an den Kameralwald Seidenbuch; gegen Süd an den Heppenheimer Stadtwald; gegen West an das vorher gehende Knoden; gegen Norden abermals an die Knoder Gemarkung. Nicht mehr als 6 Häuser, 9 Familien, 50 Seelen sind im J. 1784 dahier gefunden worden. Die Gemarkung enthält 139 M. Aecker, 3o M. Wiesen, 2 M. Gärten, und 1 M. Hubenwald. Am großen Zehnten beziehet die Kurpfälzische Hofkammer zwei, und das Mainzische Domkapitel ein Drittel; am kleinen aber der zeitliche Amtmann zu Lindenfels zwei, und der Luth. Pfarrer zu Grünau ein Drittel. Dieses und die zween vorhergehenden Weiler (Breitwiesen und Knoden) sind mit der Kurmainzischen Stadt Bensheim, wie auch den Gräflich-Erbachischen Dörfern Grünau und Zell, zu der Beholzung und dem Weidtriebe in dem daselbst gelegenen sogenannten Märker-Wald, von Alters her berechtiget; die Jagd ober hat Kurpfalz allein.«[4]
Über dieses gemeinsame Recht schreibt C.F.M.L. Marchand:
»Am 22. Sept. 1615 gab Pfalzgraf Friedrich eine Märkergerichtsordnung für die Bensheimer Markwaldungen zur Beseitigung der dieserhalb zwischen Bcnsheim, Gronau, Zell, Schannenbach, Knoden und Breitenwiesen bestandenen Irrungen. Zu dem Märkergericht stellte Bensheim den Schultheißen und 4 Mann, Gronau und Zell je 1 Mann, Schannenbach Knoden und Breitenwiesen 1 Mann zusammen. Die gemeinschaftlichen Waldungen bestanden aus dem Zellerholz (Vorderwald), Eselberg Kesselberg, Dengelberg, Schülberg und Knodelberg. Bensheim und Gronau hatten die beiden ersten allein. In der Mitte des 17. Jahrhunderts, nachdem die Sache vorher schon im Hofgericht zu Heidelberg streitig gelegen, bestanden noch mancherlei Dissidien, wegen der von Bensheim behaupteten Obermärkerschaft, des Steinsatzrechtes usw.«[3]
Schannenbach wird hessisch
Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil der Kurpfalz durch Frankreich annektiert. In seiner letzten Sitzung verabschiedete im Februar 1803 der Immerwährende Reichstag in Regensburg den Reichsdeputationshauptschluss, der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Dabei erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Bistums Worms zugesprochen. Auch das Oberamt Lindenfels und mit ihm Schannenbach kam an Hessen-Darmstadt. Dort wurde das Oberamt vorläufig als hessische Amtsvogtei weitergeführt. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.[5]
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die „Zent Heppenheim“ und die mit ihr verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.
Unter Druck Napoléons gründete sich 1806 der Rheinbund, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion. 1812 wurde der Amtsbereich des „Amts Lindenfels“ aufgeteilt und Schannenbach erst dem „Amt Bensheim“[6] und am 18. April des gleichen Jahres mit den anderen Orten der ehemaligen Neu-Zent dem ehemals mainzischen „Amt Heppenheim“ zugewiesen.[7] Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben.
Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen und bestätigte die Grenzen des Fürstentums Starkenburg. Darüber hinaus wurden dem Großherzogtum Hessen durch Artikel 47 weitere Gebiete zugewiesen, unter anderem Worms, Alzey, Bingen und Mainz, ein Gebiet, das als Rheinhessen bezeichnet wurde. 1815 trat das Großherzogtum dem Deutschen Bund bei. Durch das Traktat von Frankfurt vom 30. Juni 1816 trat Großherzog Ludwig infolge des Deutschen Kriegs das schon vor dem Reichsdeputationshauptschluss am 6. September 1802 besetzte Herzogtum Westfalen an den König von Preußen ab.
1816 wurden im Großherzogtum Provinzen gebildet und das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten Hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. Am 17. Dezember 1820 wurde das Großherzogtum mit der Einführung der „Verfassung des Großherzogtums Hessen“ eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber noch bis 1848 bestehen.
1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Schannenbach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Mittershausen außer für Mittershausen auch für Breitenwiesen, Igelsbach, Knoden, Mitlechtern, Schannenbach und Scheuerberg zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.[8]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Schannenbach:
»Schannebach (L. Bez. Lindenfels) luth. und reform. Filialdorf; liegt 1 1⁄2 St. von Lindenfels und hat 15 Häuser und 102 Einwohner, welche aus 56 Luth. und 46. Reform bestehen. Durch Tausch kam der Ort 1561 von Erbach an Churpfalz und 1802 kam derselbe an Hessen«[9]
1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Schannenbach gehörte.
Am 16. März 1842 erfolgte eine Trennung: Schannenbach mit Knoden und Breitenweisen bildete ab dem 22. Juli eine die eigene Bürgermeisterei, die übrigen Gemeinden blieben bei Mittershausen.[10] Im gleichen Jahr wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.
Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 heißt es:
»Schannenbach bei Lindenfels. — Dorf, zur reformirten Pfarrei Schlierbach, resp. katholischen Pfarrei Lindenfels gehörig. — 154 H. 102 evangel. E. — Großherzogth. Hessen. — Provinz Starkenburg. — Kreis Heppenheim. - Landgericht Fürth. — Hofgericht Darmstadt. — Das Dorf Schannenbach, auch Schannebach genannt, ist im J. 1802 von Churpfalz an Hessen übergegangen.«[11]
Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[12] Darüber hinaus wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Schannenbach wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.[13]
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten[14] ergaben für Schannebach:[15] Lutheranisches und Reformatorisches Filialdorf mit 143 Einwohnern. Die Gemarkung besteht aus 380 Morgen, davon 172 Morgen Ackerland, 89 Morgen Wiesen und 111 Morgen Wald.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Schannenbach eigener Bürgermeisterei, 24 Häuser, 152 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Fürth, die evangelische reformierte Pfarrei Schlierbach bzw. die lutheranische Pfarrei Gronau des Dekanats Lindenfels und die Pfarrei Lindenfels des Dekanats Heppenheim angegeben. Durch die Bürgermeisterei wurden außerdem der Weiler Breitenwiesen (fünf Häuser, 47 Einwohner) und das Dorf Knoden (zehn Häuser, 84 Einwohner) verwaltet.[16]
1870 provoziert der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck durch die sogenannte Emser Depesche den Deutsch-Französischen Krieg in dem das Großherzogtum Hessen als Mitglied des Norddeutschen Bundes an der Seite Preußens teilnahm. Noch vor dessen offiziellen Ende am 10. Mai 1871 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei und am 1. Januar 1871 trat dessen neu Verfassung in Kraft, mit der er sich nun Deutsches Reich nannte. Auf deutscher Seite forderte dieser Krieg ca. 41.000 Tote.[17] Mit dem Reichsmünzgesetz gab es Deutschland nur noch eine Währung, die Mark mit 100 Pfennigen als Untereinheit. Nachdem das Großherzogtum Hessen ab 1871 Teil des Deutschen Reiches war, wurden 1874 eine Reihe von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Eingliederung Schannenbachs in den Kreis Bensheim.[18]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Fürth“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Darmstadt.[19]
Am Ende des 19. Jahrhunderts kündigt sich für den Odenwald langsam das Industriezeitalter an. So leistete die ab 1839 erbaute Staatsstraße von Worms über Bensheim, durch das Lautertal nach Lindenfels und weiter bis Michelstadt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur des vorderen Odenwaldes. Sie erhielt den auf die Nibelungensage hinweisenden Namen „Nibelungenstraße“. Im Jahr 1869 wurde die Eröffnung der Nibelungenbahn von Worms über Lorsch nach Bensheim gefeiert, wo sie Anschluss an die bereits 1846 fertiggestellten Rhein-Neckar-Bahn hatte. Für das Jahr 1900 waren weitere Infrastrukturverbesserungen zu vermelden, so wurde bei Worms sowohl die Ernst-Ludwig-Brücke für den Straßenverkehr, als auch die Eisenbahnbrücke über den Rhein dem Verkehr übergeben. Dass die Zeiten aber auch von viel Armut geprägt waren, zeigen die Zahlen der Auswanderer. So wurden von 1881 bis 1900 529.875 deutsche Auswanderer gezählt.[20] Am 1. Januar 1900 trat im ganzen deutschen Reich das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft.
Zeit der Weltkriege
Am 1. August 1914 brach der Erste Weltkrieg aus, der im ganzen Deutschen Reich der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ein Ende setzte. Als nach der deutschen Niederlage am 11. November 1918 der Waffenstillstand unterschrieben wurde, hatte auch Schannenbach Gefallene zu beklagen, während der Krieg insgesamt rund 17 Millionen Menschenopfer kostete. Das Ende des Deutschen Kaiserreiches war damit besiegelt, und die unruhigen Zeiten der Weimarer Republik folgten, in denen zwischen 1921 und 1930 rund 566.000 Auswanderer versuchten, den schwierigen Verhältnissen in Deutschland zu entfliehen.
Im Jahr 1927 wurde Gemarkungsgröße mit 95,1 ha angegeben.[21]
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler Reichskanzler, was das Ende der Weimarer Republik und den Beginn der Nationalsozialistischen Diktatur bedeutete. Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.[22][23] Im November 1938 brachte die sogenannte Reichskristallnacht den jüdischen Mitbürgern Not und Elend.
Am 1. September 1939 begann mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Polen der Zweite Weltkrieg, der in seinen Auswirkungen noch weit dramatischer war als der Erste Weltkrieg und dessen Opferzahl auf 60 bis 70 Millionen Menschen geschätzt werden. In der Endphase des Zweiten Weltkrieges in Europa erreichen die amerikanischen Verbände Mitte März 1945 den Rhein zwischen Mainz und Mannheim. Am 22. März überquerte die 3. US-Armee bei Oppenheim den Rhein und besetzte am 25. März Darmstadt. In den ersten Stunden des 26. März 1945 überquerten amerikanische Einheiten bei Hamm und südlich von Worms den Rhein von wo sie auf breiter Front gegen die Bergstraße vorrücken. Am 27. März standen die amerikanischen Truppen in Lorsch, Bensheim und Heppenheim und einen Tag später waren Aschaffenburg am Main sowie der westliche und nördlichen Teil des Odenwaldes besetzt. Der Krieg in Europa endete mit der bedingungslosen Kapitulation aller deutschen Truppen, die am 8. Mai 1945 um 23:01 Uhr mitteleuropäischer Zeit in Kraft trat.
Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes und danach ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Es bestand bis 1919, nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Großherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militärregierung entstand Groß-Hessen, aus dem das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen hervorging.
Nachkriegszeit und Gegenwart
Wie die Einwohnerzahlen von 1939 und 1946 zeigen hatte auch Schannenbach nach dem Krieg viele Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten zu verkraften.
Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 95 ha angegeben, davon waren 33 ha Wald.[23]
Im Rahmen der Gebietsreform in Hessen wurde Schannenbach am 1. August 1972 kraft Gesetzes in die Gemeinde Lautertal eingegliedert.[24]
Der Ort hat bis heute seinen dörflichen Charakter bewahrt und bietet Touristen Übernachtungsmöglichkeiten und eine Gastwirtschaft.
Gerichte in Hessen
Die Gerichtsbarkeit des Oberamtes Lindenfels ging 1813 an das neue Justizamt in Fürth über. Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth das Gericht erster Instanz. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Fürth und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Darmstadt.[19]
Historische Beschreibungen
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Schannenbach:
»Schannebach (L. Bez. Lindenfels) luth. und reform. Filialdorf; liegt 1½ St. von Lindenfels und hat 15 Häuser und 102 Einwohner, welche aus 56 Luth. und 46. Reform bestehen. Durch Tausch kam der Ort 1561 von Erbach an Churpfalz und 1802 kam derselbe an Hessen«[9]
Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 heißt es:
»Schannenbach bei Lindenfels. — Dorf, zur reformirten Pfarrei Schlierbach, resp. katholischen Pfarrei Lindenfcls gehörig. — 154 H. 102 evangel. E. — Großherzogth. Hessen. — Provinz Starkenburg. — Kreis Heppenheim. - Landgericht Fürth. — Hofgericht Darmstadt. — Das Dorf Schannenbach, auch Schannebach genannt, ist im J. 1802 von Churpfalz an Hessen übergegangen.«[11]
Einwohnerentwicklung
• 1613: | 6 Hausgesessene, Leibeigene: 4 Männer, 8 Frauen.[23] |
• 1961: | 50 Seelen, sechs Häusern mit neun Familien[4] |
• 1961: | 101 evangelische (= 83,47 %), 20 katholische (= 16,53 %)[23] |
Schannenbach: Einwohnerzahlen von 1784 bis 1967 | ||||
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Jahr | Einwohner | |||
1784 | 50 | |||
1834 | 136 | |||
1840 | 146 | |||
1846 | 148 | |||
1852 | 142 | |||
1858 | 150 | |||
1864 | 145 | |||
1871 | 160 | |||
1875 | 161 | |||
1885 | 123 | |||
1895 | 113 | |||
1905 | 150 | |||
1910 | 163 | |||
1925 | 120 | |||
1939 | 117 | |||
1946 | 152 | |||
1950 | 134 | |||
1956 | 116 | |||
1961 | 121 | |||
1967 | 146 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [23] |
Verkehr
Für den überörtlichen Verkehr ist Schannenbach durch die Kreisstraße K 56 erschlossen, ein kurzer Abzweig von der K 55, die nach Norden an Knoden und Breitenwiesen vorbei bei Gadernheim in die als Nibelungenstraße bekannte Bundesstraße 47 einmündet, und nach Osten über Seidenbuch nach Glattbach an den Schlierbach zu Tal führt. Die Hauptstraße des Ortes heißt Krehbergstraße. Sie führt vom Ortseingang im Norden bis zu den letzten Häusern von Ober-Schannenbach im Süden. Von dort aus führen Forststraßen hinauf auf den Krehberggipfel sowie in den Heppenheimer Ortsteil Ober-Hambach. In der Ortsmitte zweigt die Gronauer Straße ab und führt als Forstweg zum gleichnamigen Nachbarort hinunter.
Literatur
- Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine. Band 1, Leipzig 1786–1788. (Online bei Hathi Trust, digital library)
- Georg W. Wagner: Oktober 1829: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1
- Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt 1858 (Online bei google books).
- Literatur über Schannenbach In: Hessische Bibliographie[25]
Weblinks
- Schannenbach im Odenwald. Ortsgeschichte, Infos. In: www.schannenbach.de. Private Website
- Ortsteil Schannenbach. In: Webauftritt der Gemeinde Lautertal.
- Schannenbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
- Ortsteil Schannenbach. In: Webauftritt der Gemeinde Lautertal. Abgerufen im August 2020.
- Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch - Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 632
- Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt 1858, S. 40 ff. (Online bei google books).
- Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine. Erster Theil. Frankfurt und Leipzig 1786, OCLC 1067855437, S. 509, 6) Schannenbach (Online bei googe books).
- Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deutschland seit hundert Jahren: Abth. Deutschland vor fünfzig Jahren. Band 3. Voigt & Günther, Leipzig 1862, OCLC 311428620, S. 358 ff. (Online bei google books).
- Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Darmstadt 1812. S. 248 (Online bei Google Books)
- Sammlung von Verfügungen aus dem Jahr 1812
- M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Teilansicht bei google books).
- Georg W. Wagner: Band 1, S. 210 (Online bei Google Books)
- Dorfgeschichte Mittershausen - Scheuerberg, abgerufen im Oktober 2016.
- Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten, Naumburg 1845, Band 2, S. 102 (online bei Hathi Trust, digital library)
- Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
- Verordnung, die Eintheilung des Großherzogtums in Kreise Betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 Nr. 30. S. 224–229 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek digital [PDF]).
- Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland. Walter de Gruyter, Berlin, New York 2007, ISBN 978-3-11-019056-4, S. 172 (Teilansicht bei google books).
- Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854, S. 349(online bei google books)
- Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen, 1869, S. 78 (online bei google books)
- Verlustlisten der deutschen Armee im Feldzug 1870/71. In: Onlineprojekt Gefallenendenkmäler. Archiviert vom Original am 6. Mai 2015; abgerufen am 10. Mai 2018.
- Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, ISBN 3-598-23252-7
- Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
- Zeittafel auf der Webseite der Gemeinde Biblis, abgerufen am 1. Dezember 2014
- Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch - Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 632–633
- Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. (PDF; 9,0 MB) Die Entstehung des Kreises Bergstraße. 2007, S. 109, archiviert vom Original am 5. Oktober 2016; abgerufen am 9. Februar 2015.
- Schannenbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 24. Mai 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Bergstraße (GVBl. II 330–15 § 1) vom 11. Juli 1972. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 222 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
- Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!