Gadernheim
Gadernheim ist ein Ortsteil der Gemeinde Lautertal (Odenwald) im südhessischen Kreis Bergstraße.
Gadernheim Gemeinde Lautertal (Odenwald) | |
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Höhe: | 362 m ü. NHN |
Fläche: | 4,59 km²[1] |
Einwohner: | 1557 (30. Jun. 2013)[1] |
Bevölkerungsdichte: | 339 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 31. Dezember 1971 |
Postleitzahl: | 64686 |
Vorwahl: | 06254 |
Die Kirche in Gadernheim |
Geographische Lage
Gadernheim liegt im Vorderen Odenwald an der oberen Lauter und östlich der Kerngemeinde Reichenbach. Zur Gemarkung gehört im Nordosten das Quelltal der Lauter und die höchste Erhebung im hessischen Odenwald, die 605 Meter hohe bewaldete Neunkircher Höhe mit dem Kaiserturm.
Die nächstgelegenen Ortschaften sind im Westen Lautern, im Norden Brandau, im Nordosten Neunkirchen, im Südosten Kolmbach und im Süden Raidelbach.
Geschichte
Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert
Die erste urkundliche Erwähnung von Gadernheim erfolgte 1367 unter dem Namen Geydenheym, als der Erzbischof Gerlach von Mainz der Frau Metze Swenden, für die ihm geliehen 684 fl. alle Gülte in Gadernheim und den zugehörigen Dörfern überließ, die vorher dem Hans von Hirschhorn zustanden.
Die Region des Lautertals war Bestandteil der „Mark Heppenheim“, die Karl der Große zusammen mit Heppenheim am 20. Januar 773 dem Reichskloster Lorsch schenkte. Als nach dem Niedergang des Klosters, 1232 Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und seinem Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform überstellte, befand sich das Gebiet des späteren Amtes Schönberg, zu dem auch Gadernheim gehörte, im Besitz der Pfalzgrafen.[2]
Das Dorf entstand als geschlossenes Straßendorf bei doppelseitiger Tallage. Der erste Hinweis auf die Größe von Gadernheim datiert aus dem Jahr 1488, als die Kurpfalz von 32 Huben in den Dörfern Gadernheim, Lautern und Reidelbach „Bede“, „Hubhafer“ und zwei Drittel des großen und kleinen Zehnten bezog. Außerdem übte die Kurpfalz damals in diesen Dörfern „Hauptrecht (Abgabe beim Tod an den Leibherrn), Herdrecht (Abgabe beim Tod an den Grundherrn), Frevel (Geldstrafe und Bußgeld) und Unfälle (Recht auf havarierte Ladung)“ aus.[3]
Die Grafschaft Erbach hatte sich Anfang des 14. Jahrhunderts bereits Gebiete des Vorderen Odenwaldes gesichert, wobei die Burg Schönberg 1339 erstmals als erbachisches Lehen urkundlich genannt wurde. Die Grafschaft Erbach, gehörte ab 1500 zum Fränkischen Reichskreis und die Schenken zu Erbach, wurden 1532 in den Reichsgrafenstand erhoben.
Die Hohe Gerichtsbarkeit über den Ort wurde durch die Zent Heppenheim ausgeübt, deren oberster Richter der 1267 erstmals erwähnte Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) war. Die Niedere Gerichtsbarkeit wurde durch die Vogtei in Schönberg ausgeübt. 1488 bilden die drei Dörfer Gadernheim, Lautern und Reidelbach ein Gericht. Aus dem Jahr 1601 ist überliefert, dass die drei Dörfer ein Dorfgericht mit einem Schultheißen haben und das Haingericht in Reichenbach abgehalten wurde. 1607 wurde zum ersten Mal im neuen Rathaus in Gadernheim durch den Amtmann des Amtes Schönberg Gericht gehalten.[3]
Im Zuge der Bayerischen Fehde wurden im Jahr 1504 die Burg Schönberg und das ganze Tal der Lauter durch die Truppen des Landgrafen Wilhelm verwüstet. Dieser führte als Vollzieher der gegen die Kurpfalz verhängten Reichsacht ein Feldzug gegen die Kurpfalz und seine Verbündete, zu denen auch die Grafen von Erbach zählten.
Im 16. Jahrhundert hielt die Reformation auch im Odenwald Einzug. Bis 1544 hatten die Grafen von Erbach für ihre Grafschaft das lutheranische Glaubensbekenntnis eingeführt, und auch die pfälzischen Herrscher sympathisierten offen mit dem lutherischen Glauben aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Die Untertanen hatten ihren Herrschern damals auch in Glaubensfragen zu folgen. Kirchlich gehörte Gadernheim vor der Reformation zum Bensheimer Landkapitel und wurde nach der Reformation Teil des Kirchspiels Reichenbach.[4]
Da es im Grenzgebiet zwischen der Kurpfalz und der Grafschaft Erbach mehrere Vorfälle durch die unübersichtliche Gebietszugehörigkeit gab, einigten sich am 4. Juni 1561 der Pfälzer Kurfürst Friedrich III. mit den Brüdern Georg, Eberhard und Valentin, Grafen von Erbach, über einen Gebietstausch. Dadurch kamen die zu Pfälzer Thalzent gehörigen Dörfer Lautern, Gadernheim und Reidelbach, sowie der Anteil an Reichenbach an die Grafschaft Erbach und die erbachischen Dörfer Mittershausen, Mitlechtern, Scheuerberg, Schannenbach, Knoden, Breitenwiesen sowie Oberlaudenbach an die Pfalz. Gadernheim gehörte jetzt zum erbachischen Amt Schönberg blieb aber pfälzisches Lehen.
Nach den Verwüstungen in der Bayerischen Fehde konnte sich das Amt Schönberg bis zum Dreißigjährigen Krieg, der 1618 begann, erholen. Besonders in den letzten Friedensjahren war eine rege Bautätigkeit in Schloss Schönberg und den Dörfern zu verzeichnen. Spätestens 1622 hatte aber auch das Amt Schönberg unter dem Krieg zu leiden, als von ligistische Truppen das Amt mehrfach überfallen und ausplündert wurde. Mitte der 1630er Jahre folgte mit dem Schwedisch-Französischen Krieg das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichteten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Als im Jahre 1648 Friede geschlossen wurde, war die Bevölkerung in der Region auf ein Viertel geschrumpft, etliche Dörfer waren über Jahre menschenleer. Nach kurzer Friedenszeit folgten die französischen Reunionskriege, die für die Region neue Heimsuchungen brachten. Im Herbst 1696 wurde im Pfälzischen Erbfolgekrieg das Schloss Schönberg überfallen. Erst mit dem Frieden von Rijswijk, 1697, zogen sich die Franzosen hinter den Rhein zurück.[5]
Im Jahr 1717 kam es zur Teilung des Erbacher Grafenhauses und Schloss Schönberg wurde Sitz der jüngeren Linie Erbach-Schönberg unter Graf Georg August zu Erbach-Schönberg. Dieser erhielt die Ämter Schönberg und König und der Hälfte der Herrschaft Breuberg. Die Linie Erbach-Schönberg machte die Burg zu ihrem Wohnsitz, wodurch sie ihren heutigen Schlosscharakter erhielt.
Gadernheim wird hessisch
Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Infolge der Napoleonischen Kriege wurde das Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 neu geordnet. Dieses letzte Gesetzeswerk des Alten Reiches setzte Bestimmungen des Friedens von Luneville um und leitete damit das Ende des Alten Reiches ein. Unter Druck Napoléons gründete sich 1806 der Rheinbund, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone durch Kaiser Franz II., womit das Alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion. Durch die Rheinbundakte wurde die Grafschaft Erbach mediatisiert und zum größten Teil in das neu gegründete Großherzogtum Hessen eingegliedert, dazu gehörte auch das „Amt Schönberg“. Das Amt blieb vorerst als standesherrschaftliches Amt erhalten.
Bereits am 9. Dezember 1803 wurde durch eine Ausführungsverordnung das Gerichtswesen in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt. Die Bestimmungen galten auch im 1806 gegründeten Großherzogtum Hessen.
Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen und die Zugehörigkeit der Grafschaft Erbach zum „Fürstentum Starkenburg“ des Großherzogtums Hessen bestätigt. Daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet und dabei das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben und es erhielt mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber teilweise noch bis 1848 bestehen.
1821/22 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei 1822 das Amt Schönberg dem Landratsbezirk Lindenfels zugeteilt wurde. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Die Landgerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken und für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Für das Amt Schönberg wurde die Niedere Gerichtsbarkeit im Namen der Standesherren durch den Landrat ausgeübt. Erst 1826 gingen alle Funktionen des ehemaligen standesherrschaftlichen Amts Schönberg an die Landesinstitutionen über.[6] Diese Reform ordnete auch die Administrative Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Gadernheim auch für Lautern und Raidelbach zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.[7]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Gadernheim:
„Gadernheim (L. Bez. Lindenfels) luth. Filialdorf: liegt in einer äußerst romantischen Gegend 1 St. von Lindenfels und gehört dem Grafen von Erbach-Schönberg. Der Ort hat 72 Häuser und 595 Enw. die bis auf 1 Kath. und 4 Reform. lutherisch sind, 2 Mahl-, 1 Oel- und 1 Schneidmühle. Jährlich werden 4 Märkte hier gehalten. – Eine Urkunde von 805 erwähnt eines Gadera, das wohl das gegenwärtige seyn mag. Im Jahr 1561 kam der Ort an das Haus Erbach. Eine eingemauerte Inschrift in der Kirche enthält das Verzeichniß des Heppenheimer Kirchsprengels. Unter Hess. Hoheit kam Gadernheim 1806.“[8]
1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim, der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Gadernheim gehörte. Mit der Grossherzoglichen Regierungsverordnung Nr. 37 vom 31. Dezember 1839 wurde mit Wirkung zum 15. Januar 1840 Gadernheim dem Kreis Bensheim zugeschlagen.[9] Darin wurden weitere Orte des Zeller und Schönberger Tals vom Kreis Heppenheim getrennt und dem Kreis Bensheim angegliedert.
1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert. Ab 1839 wurde die Nibelungenstraße von Bensheim ins Lautertal bis Lindenfels ausgebaut und damit ein wichtiger Betrag zur Verbesserung der Infrastruktur des vorderen Odenwaldes geschaffen. Eine weitere Verbesserung wurde durch die Eröffnung der Main-Neckar-Bahn 1846 erreicht, die Bensheim zunächst mit Langen, Darmstadt und Heppenheim verband und wenig später bis Frankfurt und Mannheim reichte.[10]
Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 finden sich folgender Eintrag:
„Gadernheim bei Lindenfels. – Dorf, zur evangel. Pfarrei Reichenbach, resp. kathol. Pfarrei Lindenfels gehörig. – 72 H. 595 E. – Großherzogthum Hessen. – Provinz Starkenburg. – Kreis Bensheim. – Landgericht Zwingenberg. – Hofgericht Darmstadt. – Das Dorf Gadernheim, in einer äußerst romantischen Gegend gelegen, gehört dem Grafen von Erbach-Schönberg. Der Ort hat 2 Mahl-. 1 Oel- und 1 Schneidemühle, und hält 4 Märkte. Im J. 1806 ist der Ort unter hessische Hoheit gekommen.“[11]
Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[12] Darüber hinaus wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Gadernheim wurde wieder Teil des Kreises Bensheim.[13]
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten[14] ergaben für Gadernheim:[15] Lutherisches Filialdorf mit 726 Einwohnern. Die Gemarkung besteht aus 1819 Morgen, davon 676 Morgen Ackerland, 361 Morgen Wiesen und 724 Morgen Wald. Dazu gehört eine Ziegelei.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für den Marktflecken Gadernheim mit eigener Bürgermeisterei, 113 Häuser, 710 Einwohnern, der Kreis Bensheim, das Landgericht Zwingenberg, die evangelische Pfarrei Reichenbach mit dem Dekanat in Lindenfels und die katholische Pfarrei Lindenfels des Dekanats Heppenheim, angegeben. Das zuständige Steuerkommissariat war Zwingenberg der Destriktseinnehmerei Bensheim und Obereinnehmerei Bensheim. Die Dominalienverwaltung bestand aus dem Rentamt Lindenfels, dem Forstamt Jugenheim mit der Oberförsterei Ernsthofen.[16]
1870 provoziert der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck durch die sogenannte Emser Depesche den Deutsch-Französischen Krieg, in dem das Großherzogtum Hessen als Mitglied des Norddeutschen Bundes an der Seite Preußens teilnahm. Noch vor dessen offiziellen Ende am 10. Mai 1871 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei und am 1. Januar 1871 trat dessen neu Verfassung in Kraft, mit der er sich nun Deutsches Reich nannte. Auf deutscher Seite forderte dieser Krieg ca. 41.000 Tote.[17]
Für das Jahr 1900 waren weitere Infrastrukturverbesserungen zu vermelden, so wurde bei Worms sowohl die Ernst-Ludwig-Brücke für den Straßenverkehr, als auch die Eisenbahnbrücke über den Rhein dem Verkehr übergeben. Dass die Zeiten aber auch von viel Armut geprägt waren, zeigen die Zahlen der Auswanderer. So wurden von 1881 bis 1900 529.875 deutsche Auswanderer gezählt.[18] Am 1. Januar 1900 trat im ganzen deutschen Reich das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft.
1913 erhielt Gadernheim eine eigene evangelische Kirche und vollendete damit die Bestrebungen zur Eigenständigkeit. Schon früh hatte es im Lautertal Anstrengungen gegeben sich von dem Kirchspiel Bensheim unabhängig zu machen und so wurde 1450 das Kirchspiel Reichenbach mit den Filialorten Elmshausen, Lautern, Knoden, Breitenwiesen, Raidelbach und Gadernheim gebildet. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts stieg die Bevölkerungszahl schnell an und somit auch die Zahl der evangelischen Christen, sodass es nahe lag, dass auch Gadernheim sich selbständig machte. 1909 beauftragte der Kirchenvorstand den Bensheimer Architekten Professor Heinrich Metzendorf mit der Planung der Kirche. Erst 1912 konnte sich der Kirchenvorstand mit dem Architekten über einen endgültigen Entwurf einigen, was die Baukosten von ursprünglich 34.000 auf 37.000 Reichsmark in die Höhe trieb. Am 1. September 1912 erfolgte dann die Grundsteinlegung und am 21. September 1913 wurde die Einweihung gefeiert. Beide Ereignisse wurden von Festumzügen begleitet und zur Einweihung wurden zwei Postkarten und eine Festschrift gedruckt.[19]
Zeit der Weltkriege
Am 1. August 1914 brach der Erste Weltkrieg aus, der im ganzen Deutschen Reich der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ein Ende setzte. Als nach der deutschen Niederlage am 11. November 1918 der Waffenstillstand unterschrieben wurde, hatte auch Gadernheim viele Gefallene zu beklagen, während der Krieg insgesamt rund 17 Millionen Menschenopfer kostete. Das Ende des Deutschen Kaiserreiches war damit besiegelt, und die unruhigen Zeiten der Weimarer Republik folgten. In der Zeit von 1921 bis 1930 wurden in Deutschland 566.500 Auswanderer gezählt, die versuchten, den schwierigen Verhältnissen in Deutschland zu entfliehen.
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler Reichskanzler, was das Ende der Weimarer Republik und den Beginn der Nationalsozialistischen Diktatur bedeutete. Im November 1938 brachte die sogenannte Reichskristallnacht den jüdischen Mitbürgern Not und Elend.
Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.[20][21]
Am 1. September 1939 begann mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Polen der Zweite Weltkrieg, der in seinen Auswirkungen noch weit dramatischer war als der Erste Weltkrieg und dessen Opferzahl auf 60 bis 70 Millionen Menschen geschätzt werden. Vom Ende des Zweiten Weltkrieges in Gadernheim, berichtete der Bergsträßer Anzeiger in seiner Artikelserie über das Kriegsende an der Bergstraße: In der Endphase des Zweiten Weltkrieges in Europa erreichen die amerikanischen Verbände Mitte März 1945 den Rhein zwischen Mainz und Mannheim. Die Brückenköpfe auf der linken Rheinseite konnten durch die schwachen deutschen Kräfte nicht gehalten werden, was zur Sprengung der Rheinbrücken bei Worms, Nordheim und Gernsheim am 20. März führte. Die sich auf die rechte Rheinseite zurückgezogenen Reste der deutschen 7. Armee mussten fast die gesamte schwere Ausrüstung wie Panzer und Artillerie zurücklassen, was eine Fortsetzung der Kämpfe bei der absoluten Luftherrschaft der Amerikaner und dem Fehlen jeglicher deutscher Reserven eigentlich völlig sinnlos machte. Am 22. März überquerte die 3. US-Armee bei Oppenheim den Rhein und besetzte am 25. März Darmstadt. Das machte aus amerikanischer Sicht ein schnelles Nachrücken der benachbarten 7. US-Armee zur Flankensicherung notwendig. Zur Vorbereitung für deren Rheinüberquerung wurden die meisten Riedgemeinden am 25. und in der Nacht zum 26. März von der amerikanischen Artillerie beschossen. In den ersten Stunden des 26. März 1945 überquerten amerikanische Truppen bei Hamm, südlich von Worms und bei Sandhofen den Rhein und rücken auf breiter Front gegen die Bergstraße vor. Am 27. März standen die amerikanischen Einheiten in Viernheim, Lorsch, Bensheim und Heppenheim und einen Tag später waren Aschaffenburg am Main sowie der westliche und nördlichen Teil des Odenwaldes besetzt. Bereits am 26. März wurden amerikanische Panzer die aus Seeheim kamen bei der Kuralpe gesichtet. Der Ortskommandant von Gadernheim hatte im Ort Straßensperren errichten und Kellerfenster für ein besseres Schussfeld ausbrechen lassen. Außerdem hatte sich eine aus etwa 25 Mann bestehender Panzerabwehrtrupp im Ort einquartiert. Am 27. März wurden in Gadernheim zwei Verpflegungslager der deutschen Wehrmacht mit Lebensmitteln, Kaffee, Zigaretten und alkoholischen Getränken für die Zivilbevölkerung freigegeben, die versuche sich damit für die kommende Zeit einzudecken. Während dieser Aktion setzte amerikanisches Artilleriefeuer auf Gadernheim ein. Auslöser dafür war der Abschuss eines amerikanischen gepanzerten Fahrzeugs durch deutsche Soldaten auf der Straße von Lautern nach Gadernheim. Daraufhin brachten amerikanischen Einheiten am Sportplatz in Reichenbach Geschütze in Stellung und feuerten auf Gadernheim. Bei dem Beschuss wurden neun Zivilisten und drei deutsche Soldaten getötet und etliche Häuser zerstört. Gegen ein Uhr nachts zog sich der Panzerabwehrtrupp zurück, sodass der Einmarsch der Amerikaner am nächsten Morgen ohne weiteres Blutvergießen ablief.[22][23] Der Krieg in Europa endete mit der bedingungslosen Kapitulation aller deutschen Truppen, die am 8. Mai 1945 um 23:01 Uhr mitteleuropäischer Zeit in Kraft trat.
Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes und danach ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Es bestand bis 1919, nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Großherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militärregierung entstand Groß-Hessen, aus dem das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen hervorging.
Nachkriegszeit und Gegenwart
Wie die Einwohnerzahlen von 1939 bis 1950 zeigen hatte auch Gadernheim nach dem Krieg viele Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten zu verkraften.
Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 554 ha angegeben, davon waren 176 ha Wald.[21]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurden am 31. Dezember 1970 die Gemeinden Raidelbach und Kolmbach auf freiwilliger Basis nach Gadernheim eingemeindet.[24] Genau ein Jahr später wurde der Verbund dieser drei Orte wieder aufgelöst. Gadernheim wurde mit Raidelbach zur Gründungsgemeinde der Gemeinde Lautertal, in der sie am 31. Dezember 1971 aufgegangen ist, während Kolmbach zu Lindenfels kam.[25]
Gerichte in Hessen
Die erstinstanzliche Gerichtsbarkeit lag während der Zugehörigkeit zu Hessen bis 1822 beim standesherrlichen Amt Schönberg. 1822 kam es zu einer Übereinkunft zwischen dem Staat und dem Grafen von Erbach-Schönberg. Die Aufgaben der Verwaltung und der Rechtsprechung wurden getrennt. Die Verwaltung kam zum Landratsbezirk Lindenfels, für die Rechtsprechung wurde das Landgericht Schönberg eingerichtet. Diese relativ kleine Einheit hatte aber nur kurz Bestand und wurde 1826 dem Bezirk des Landgerichts Fürth zugeschlagen. Bereits 1839 wechselte die Zuständigkeit für Gadernheim erneut: Gerichtlich kam es zum Landgericht Zwingenberg, verwaltungsseitig zum Kreis Bensheim.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, während die neu geschaffenen Landgerichte als Obergerichte fungierten. Erstinstanzlich zuständig war nun das Amtsgericht Zwingenberg im Bezirk des Landgerichts Darmstadt.[26]
Am 1. Mai 1902 wurde das Amtsgericht Bensheim neu errichtet und die Orte Bensheim, Elmshausen, Gadernheim, Gronau, Lautern, Raidelbach, Reichenbach, Schönberg, Wilmshausen und Zell bildeten den neuen Gerichtsbezirk.[27]
Einwohnerentwicklung
Quelle: Historisches Ortslexikon[21]
• 1961: | 999 evangelische (= 82,36 %), 174 katholische (= 14,34 %) Einwohner |
Gadernheim: Einwohnerzahlen von 1829 bis 1970 | ||||
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Jahr | Einwohner | |||
1829 | 595 | |||
1834 | 590 | |||
1840 | 692 | |||
1846 | 742 | |||
1852 | 731 | |||
1858 | 705 | |||
1864 | 708 | |||
1871 | 739 | |||
1875 | 794 | |||
1885 | 842 | |||
1895 | 911 | |||
1905 | 1.047 | |||
1910 | 1.050 | |||
1925 | 907 | |||
1939 | 952 | |||
1946 | 1.240 | |||
1950 | 1.217 | |||
1956 | 1.132 | |||
1961 | 1.213 | |||
1967 | 1.329 | |||
1970 | 1.366 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [21] |
Wappen
Im April 1951 wurde der Gemeinde Gadernheim durch das Hessische Staatsministerium das Recht zur Führung eines Wappens verliehen.[28]
Kultur
Gadernheim war Finalist bei der Endausscheidung Dolles Dorf 2011.[29]
Verkehr
Durch das Tal der Lauter und damit durch Gadernheim verläuft die als Nibelungenstraße bekannte Bundesstraße 47. Sie führt von Worms und Bensheim im Westen nach Lindenfels und Michelstadt im Osten. In der Ortslage zweigt nach Brandau die Landesstraße L 3099 von der B 47 ab und nach Raidelbach die Kreisstraße K 210. Südlich von Gadernheim zweigt die K 55 ab und führt über Breitenwiesen und Knoden nach Schannenbach nach Süden. Nach Neunkirchen führt eine Forststraße, die als Weinweg bekannt ist.
Weblinks
- Ortsteil Gadernheim. In: Webauftritt der Gemeinde Lautertal.
- Gadernheim, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Literatur über Gadernheim In: Hessische Bibliographie[30]
- Das Lautertal wird hessisch (Memento vom 22. November 2015 im Internet Archive) In: www.verschoenerungsverein-reichenbach.de. Verschönerungsverein Reichenbach.
Einzelnachweise
- Gemeinde Lautertal: Gadernheim, abgerufen im September 2017.
- Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch – Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 641–642
- Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch – Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 209–210
- Gustav Simon: Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes, Verlag Brönner, Frankfurt a. M. 1858, S. 147ff (online bei Google Books)
- Manfred Schaarschmidt: Die Geschichte Schönbergs. Januar 2003, archiviert vom Original am 27. März 2009; abgerufen am 15. Oktober 2015.
- Bekanntmachung, die Verwaltung der landräthlichen Geschäfte und der Justiz erster Instanz in dem vormaligen Amte Schönberg betr. vom 7. Juli 1826. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1826 Nr. 17, S. 178 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
- M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Teilansicht bei google books).
- Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1. Oktober 1829, S. 80 (Online bei Google Books)
- Bezirksveränderung hinsichtlich der Kreise Bensheim und Heppenheim, … vom 26. Dezember 1839. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1839 Nr. 37, S. 480 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 72,2 MB]).
- Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“ 2007. (PDF 8,61 MB) Ein furchtbarer Weg durchs Tal. S. 38, archiviert vom Original am 5. Oktober 2016; abgerufen am 28. Dezember 2014.
- Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten, Naumburg 1845, Band 1, S. 425 (online bei Hathi Trust, digital library)
- Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
- Verordnung, die Eintheilung des Großherzogtums in Kreise Betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 Nr. 30. S. 224–229 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek digital [PDF]).
- Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland. Walter de Gruyter, Berlin, New York 2007, ISBN 978-3-11-019056-4, S. 172 (Teilansicht bei google books).
- Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854, S. 297 (online bei google books)
- Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen, 1869, S. 28 (online bei google books)
- Verlustlisten der deutschen Armee im Feldzug 1870/71. In: Onlineprojekt Gefallenendenkmäler. Archiviert vom Original am 6. Mai 2015; abgerufen am 10. Mai 2018.
- Zeittafel auf der Webseite der Gemeinde Biblis, abgerufen am 1. Dezember 2014
- Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“ 2007: Postkarten zur Kirchen-Einweihung. S. 55
- Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. (PDF; 9,0 MB) Die Entstehung des Kreises Bergstraße. 2007, S. 109, archiviert vom Original am 5. Oktober 2016; abgerufen am 9. Februar 2015.
- Gadernheim, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 8. Mai 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Artikelserie des Bergsträßer Anzeigers aus dem Jahr 2005 über das Kriegsende an der Bergstraße. Bergstraße und Gaderneheim. Bergsträßer Anzeiger, abgerufen am 20. Dezember 2014.
- Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“ 2007: „Unser Dörfchen steht noch“, S. 71
- Eingliederung der Gemeinden Kolmbach und Raidelbach in die Gemeinde Gadernheim im Landkreis Bergstraße vom 5. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 3, S. 110, 116 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 5,5 MB]).
- Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 349.
- Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
- Bekanntmachung, die Errichtung eines Amtsgerichts in Bensheim betreffend vom 26. März 1902. In: Großherzogliches Ministerium der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1902 Nr. 19, S. 154 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 29,1 MB]).
- Verleihung des Rechts zur Führung eines Wappens an die Gemeinde Gadernheim i. Odw. im Landkreis Bergstraße, Reg.-Bezirk Darmstadt vom 14. April 1951. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1951 Nr. 17, S. 192, Punkt 349 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,4 MB]).
- hr Hessenschau vom 21. August 2010: Dolles Dorf Gadernheim (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)
- Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!