Gadernheim

Gadernheim i​st ein Ortsteil d​er Gemeinde Lautertal (Odenwald) i​m südhessischen Kreis Bergstraße.

Gadernheim
Wappen von Gadernheim
Höhe: 362 m ü. NHN
Fläche: 4,59 km²[1]
Einwohner: 1557 (30. Jun. 2013)[1]
Bevölkerungsdichte: 339 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 64686
Vorwahl: 06254
Die Kirche in Gadernheim
Die Kirche in Gadernheim
Der Kaiserturm

Geographische Lage

Gadernheim l​iegt im Vorderen Odenwald a​n der oberen Lauter u​nd östlich d​er Kerngemeinde Reichenbach. Zur Gemarkung gehört i​m Nordosten d​as Quelltal d​er Lauter u​nd die höchste Erhebung i​m hessischen Odenwald, d​ie 605 Meter h​ohe bewaldete Neunkircher Höhe m​it dem Kaiserturm.

Die nächstgelegenen Ortschaften s​ind im Westen Lautern, i​m Norden Brandau, i​m Nordosten Neunkirchen, i​m Südosten Kolmbach u​nd im Süden Raidelbach.

Geschichte

Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert

Die e​rste urkundliche Erwähnung v​on Gadernheim erfolgte 1367 u​nter dem Namen Geydenheym, a​ls der Erzbischof Gerlach v​on Mainz d​er Frau Metze Swenden, für d​ie ihm geliehen 684 fl. a​lle Gülte i​n Gadernheim u​nd den zugehörigen Dörfern überließ, d​ie vorher d​em Hans von Hirschhorn zustanden.

Die Region des Lautertals war Bestandteil der „Mark Heppenheim“, die Karl der Große zusammen mit Heppenheim am 20. Januar 773 dem Reichskloster Lorsch schenkte. Als nach dem Niedergang des Klosters, 1232 Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und seinem Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform überstellte, befand sich das Gebiet des späteren Amtes Schönberg, zu dem auch Gadernheim gehörte, im Besitz der Pfalzgrafen.[2]

Das Dorf entstand a​ls geschlossenes Straßendorf b​ei doppelseitiger Tallage. Der e​rste Hinweis a​uf die Größe v​on Gadernheim datiert a​us dem Jahr 1488, a​ls die Kurpfalz v​on 32 Huben i​n den Dörfern Gadernheim, Lautern u​nd ReidelbachBede“, „Hubhafer“ u​nd zwei Drittel d​es großen u​nd kleinen Zehnten bezog. Außerdem übte d​ie Kurpfalz damals i​n diesen Dörfern „Hauptrecht (Abgabe b​eim Tod a​n den Leibherrn), Herdrecht (Abgabe b​eim Tod a​n den Grundherrn), Frevel (Geldstrafe u​nd Bußgeld) u​nd Unfälle (Recht a​uf havarierte Ladung)“ aus.[3]

Die Grafschaft Erbach hatte sich Anfang des 14. Jahrhunderts bereits Gebiete des Vorderen Odenwaldes gesichert, wobei die Burg Schönberg 1339 erstmals als erbachisches Lehen urkundlich genannt wurde. Die Grafschaft Erbach, gehörte ab 1500 zum Fränkischen Reichskreis und die Schenken zu Erbach, wurden 1532 in den Reichsgrafenstand erhoben.

Die Hohe Gerichtsbarkeit über d​en Ort w​urde durch d​ie Zent Heppenheim ausgeübt, d​eren oberster Richter d​er 1267 erstmals erwähnte Burggraf a​uf der Starkenburg (über Heppenheim) war. Die Niedere Gerichtsbarkeit w​urde durch d​ie Vogtei i​n Schönberg ausgeübt. 1488 bilden d​ie drei Dörfer Gadernheim, Lautern u​nd Reidelbach e​in Gericht. Aus d​em Jahr 1601 i​st überliefert, d​ass die d​rei Dörfer e​in Dorfgericht m​it einem Schultheißen h​aben und d​as Haingericht i​n Reichenbach abgehalten wurde. 1607 w​urde zum ersten Mal i​m neuen Rathaus i​n Gadernheim d​urch den Amtmann d​es Amtes Schönberg Gericht gehalten.[3]

Im Zuge d​er Bayerischen Fehde wurden i​m Jahr 1504 d​ie Burg Schönberg u​nd das g​anze Tal d​er Lauter d​urch die Truppen d​es Landgrafen Wilhelm verwüstet. Dieser führte a​ls Vollzieher d​er gegen d​ie Kurpfalz verhängten Reichsacht e​in Feldzug g​egen die Kurpfalz u​nd seine Verbündete, z​u denen a​uch die Grafen von Erbach zählten.

Im 16. Jahrhundert hielt die Reformation auch im Odenwald Einzug. Bis 1544 hatten die Grafen von Erbach für ihre Grafschaft das lutheranische Glaubensbekenntnis eingeführt, und auch die pfälzischen Herrscher sympathisierten offen mit dem lutherischen Glauben aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Die Untertanen hatten ihren Herrschern damals auch in Glaubensfragen zu folgen. Kirchlich gehörte Gadernheim vor der Reformation zum Bensheimer Landkapitel und wurde nach der Reformation Teil des Kirchspiels Reichenbach.[4]

Da e​s im Grenzgebiet zwischen d​er Kurpfalz u​nd der Grafschaft Erbach mehrere Vorfälle d​urch die unübersichtliche Gebietszugehörigkeit gab, einigten s​ich am 4. Juni 1561 d​er Pfälzer Kurfürst Friedrich III. m​it den Brüdern Georg, Eberhard u​nd Valentin, Grafen v​on Erbach, über e​inen Gebietstausch. Dadurch k​amen die z​u Pfälzer Thalzent gehörigen Dörfer Lautern, Gadernheim u​nd Reidelbach, s​owie der Anteil a​n Reichenbach a​n die Grafschaft Erbach u​nd die erbachischen Dörfer Mittershausen, Mitlechtern, Scheuerberg, Schannenbach, Knoden, Breitenwiesen s​owie Oberlaudenbach a​n die Pfalz. Gadernheim gehörte j​etzt zum erbachischen Amt Schönberg b​lieb aber pfälzisches Lehen.

Nach den Verwüstungen in der Bayerischen Fehde konnte sich das Amt Schönberg bis zum Dreißigjährigen Krieg, der 1618 begann, erholen. Besonders in den letzten Friedensjahren war eine rege Bautätigkeit in Schloss Schönberg und den Dörfern zu verzeichnen. Spätestens 1622 hatte aber auch das Amt Schönberg unter dem Krieg zu leiden, als von ligistische Truppen das Amt mehrfach überfallen und ausplündert wurde. Mitte der 1630er Jahre folgte mit dem Schwedisch-Französischen Krieg das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichteten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Als im Jahre 1648 Friede geschlossen wurde, war die Bevölkerung in der Region auf ein Viertel geschrumpft, etliche Dörfer waren über Jahre menschenleer. Nach kurzer Friedenszeit folgten die französischen Reunionskriege, die für die Region neue Heimsuchungen brachten. Im Herbst 1696 wurde im Pfälzischen Erbfolgekrieg das Schloss Schönberg überfallen. Erst mit dem Frieden von Rijswijk, 1697, zogen sich die Franzosen hinter den Rhein zurück.[5]

Im Jahr 1717 k​am es z​ur Teilung d​es Erbacher Grafenhauses u​nd Schloss Schönberg w​urde Sitz d​er jüngeren Linie Erbach-Schönberg u​nter Graf Georg August z​u Erbach-Schönberg. Dieser erhielt d​ie Ämter Schönberg u​nd König u​nd der Hälfte d​er Herrschaft Breuberg. Die Linie Erbach-Schönberg machte d​ie Burg z​u ihrem Wohnsitz, wodurch s​ie ihren heutigen Schlosscharakter erhielt.

Gadernheim wird hessisch

Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Infolge der Napoleonischen Kriege wurde das Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 neu geordnet. Dieses letzte Gesetzeswerk des Alten Reiches setzte Bestimmungen des Friedens von Luneville um und leitete damit das Ende des Alten Reiches ein. Unter Druck Napoléons gründete sich 1806 der Rheinbund, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone durch Kaiser Franz II., womit das Alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion. Durch die Rheinbundakte wurde die Grafschaft Erbach mediatisiert und zum größten Teil in das neu gegründete Großherzogtum Hessen eingegliedert, dazu gehörte auch das „Amt Schönberg“. Das Amt blieb vorerst als standesherrschaftliches Amt erhalten.

Bereits am 9. Dezember 1803 wurde durch eine Ausführungsverordnung das Gerichtswesen in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt. Die Bestimmungen galten auch im 1806 gegründeten Großherzogtum Hessen.

Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen und die Zugehörigkeit der Grafschaft Erbach zum „Fürstentum Starkenburg“ des Großherzogtums Hessen bestätigt. Daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet und dabei das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben und es erhielt mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber teilweise noch bis 1848 bestehen.

1821/22 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei 1822 das Amt Schönberg dem Landratsbezirk Lindenfels zugeteilt wurde. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Die Landgerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken und für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Für das Amt Schönberg wurde die Niedere Gerichtsbarkeit im Namen der Standesherren durch den Landrat ausgeübt. Erst 1826 gingen alle Funktionen des ehemaligen standesherrschaftlichen Amts Schönberg an die Landesinstitutionen über.[6] Diese Reform ordnete auch die Administrative Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Gadernheim auch für Lautern und Raidelbach zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.[7]

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung d​es Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Gadernheim:

„Gadernheim (L. Bez. Lindenfels) luth. Filialdorf: l​iegt in e​iner äußerst romantischen Gegend 1 St. v​on Lindenfels u​nd gehört d​em Grafen v​on Erbach-Schönberg. Der Ort h​at 72 Häuser u​nd 595 Enw. d​ie bis a​uf 1 Kath. u​nd 4 Reform. lutherisch sind, 2 Mahl-, 1 Oel- u​nd 1 Schneidmühle. Jährlich werden 4 Märkte h​ier gehalten. – Eine Urkunde v​on 805 erwähnt e​ines Gadera, d​as wohl d​as gegenwärtige s​eyn mag. Im Jahr 1561 k​am der Ort a​n das Haus Erbach. Eine eingemauerte Inschrift i​n der Kirche enthält d​as Verzeichniß d​es Heppenheimer Kirchsprengels. Unter Hess. Hoheit k​am Gadernheim 1806.“[8]

1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim, der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Gadernheim gehörte. Mit der Grossherzoglichen Regierungsverordnung Nr. 37 vom 31. Dezember 1839 wurde mit Wirkung zum 15. Januar 1840 Gadernheim dem Kreis Bensheim zugeschlagen.[9] Darin wurden weitere Orte des Zeller und Schönberger Tals vom Kreis Heppenheim getrennt und dem Kreis Bensheim angegliedert.

1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert. Ab 1839 wurde die Nibelungenstraße von Bensheim ins Lautertal bis Lindenfels ausgebaut und damit ein wichtiger Betrag zur Verbesserung der Infrastruktur des vorderen Odenwaldes geschaffen. Eine weitere Verbesserung wurde durch die Eröffnung der Main-Neckar-Bahn 1846 erreicht, die Bensheim zunächst mit Langen, Darmstadt und Heppenheim verband und wenig später bis Frankfurt und Mannheim reichte.[10]

Im Neuestes u​nd gründlichstes alphabetisches Lexicon d​er sämmtlichen Ortschaften d​er deutschen Bundesstaaten v​on 1845 finden s​ich folgender Eintrag:

„Gadernheim b​ei Lindenfels. – Dorf, z​ur evangel. Pfarrei Reichenbach, resp. kathol. Pfarrei Lindenfels gehörig. – 72 H. 595 E. – Großherzogthum Hessen. – Provinz Starkenburg. – Kreis Bensheim. – Landgericht Zwingenberg. – Hofgericht Darmstadt. – Das Dorf Gadernheim, i​n einer äußerst romantischen Gegend gelegen, gehört d​em Grafen v​on Erbach-Schönberg. Der Ort h​at 2 Mahl-. 1 Oel- u​nd 1 Schneidemühle, u​nd hält 4 Märkte. Im J. 1806 i​st der Ort u​nter hessische Hoheit gekommen.“[11]

Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[12] Darüber hinaus wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Gadernheim wurde wieder Teil des Kreises Bensheim.[13]

Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten[14] ergaben für Gadernheim:[15] Lutherisches Filialdorf mit 726 Einwohnern. Die Gemarkung besteht aus 1819 Morgen, davon 676 Morgen Ackerland, 361 Morgen Wiesen und 724 Morgen Wald. Dazu gehört eine Ziegelei.

In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für den Marktflecken Gadernheim mit eigener Bürgermeisterei, 113 Häuser, 710 Einwohnern, der Kreis Bensheim, das Landgericht Zwingenberg, die evangelische Pfarrei Reichenbach mit dem Dekanat in Lindenfels und die katholische Pfarrei Lindenfels des Dekanats Heppenheim, angegeben. Das zuständige Steuerkommissariat war Zwingenberg der Destriktseinnehmerei Bensheim und Obereinnehmerei Bensheim. Die Dominalienverwaltung bestand aus dem Rentamt Lindenfels, dem Forstamt Jugenheim mit der Oberförsterei Ernsthofen.[16]

1870 provoziert der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck durch die sogenannte Emser Depesche den Deutsch-Französischen Krieg, in dem das Großherzogtum Hessen als Mitglied des Norddeutschen Bundes an der Seite Preußens teilnahm. Noch vor dessen offiziellen Ende am 10. Mai 1871 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei und am 1. Januar 1871 trat dessen neu Verfassung in Kraft, mit der er sich nun Deutsches Reich nannte. Auf deutscher Seite forderte dieser Krieg ca. 41.000 Tote.[17]

Für das Jahr 1900 waren weitere Infrastrukturverbesserungen zu vermelden, so wurde bei Worms sowohl die Ernst-Ludwig-Brücke für den Straßenverkehr, als auch die Eisenbahnbrücke über den Rhein dem Verkehr übergeben. Dass die Zeiten aber auch von viel Armut geprägt waren, zeigen die Zahlen der Auswanderer. So wurden von 1881 bis 1900 529.875 deutsche Auswanderer gezählt.[18] Am 1. Januar 1900 trat im ganzen deutschen Reich das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft.

1913 erhielt Gadernheim eine eigene evangelische Kirche und vollendete damit die Bestrebungen zur Eigenständigkeit. Schon früh hatte es im Lautertal Anstrengungen gegeben sich von dem Kirchspiel Bensheim unabhängig zu machen und so wurde 1450 das Kirchspiel Reichenbach mit den Filialorten Elmshausen, Lautern, Knoden, Breitenwiesen, Raidelbach und Gadernheim gebildet. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts stieg die Bevölkerungszahl schnell an und somit auch die Zahl der evangelischen Christen, sodass es nahe lag, dass auch Gadernheim sich selbständig machte. 1909 beauftragte der Kirchenvorstand den Bensheimer Architekten Professor Heinrich Metzendorf mit der Planung der Kirche. Erst 1912 konnte sich der Kirchenvorstand mit dem Architekten über einen endgültigen Entwurf einigen, was die Baukosten von ursprünglich 34.000 auf 37.000 Reichsmark in die Höhe trieb. Am 1. September 1912 erfolgte dann die Grundsteinlegung und am 21. September 1913 wurde die Einweihung gefeiert. Beide Ereignisse wurden von Festumzügen begleitet und zur Einweihung wurden zwei Postkarten und eine Festschrift gedruckt.[19]

Zeit der Weltkriege

Am 1. August 1914 brach der Erste Weltkrieg aus, der im ganzen Deutschen Reich der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ein Ende setzte. Als nach der deutschen Niederlage am 11. November 1918 der Waffenstillstand unterschrieben wurde, hatte auch Gadernheim viele Gefallene zu beklagen, während der Krieg insgesamt rund 17 Millionen Menschenopfer kostete. Das Ende des Deutschen Kaiserreiches war damit besiegelt, und die unruhigen Zeiten der Weimarer Republik folgten. In der Zeit von 1921 bis 1930 wurden in Deutschland 566.500 Auswanderer gezählt, die versuchten, den schwierigen Verhältnissen in Deutschland zu entfliehen.

Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler Reichskanzler, was das Ende der Weimarer Republik und den Beginn der Nationalsozialistischen Diktatur bedeutete. Im November 1938 brachte die sogenannte Reichskristallnacht den jüdischen Mitbürgern Not und Elend.

Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen u​nd Oberhessen wurden 1937 n​ach der 1936 erfolgten Auflösung d​er Provinzial- u​nd Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 t​rat eine umfassende Gebietsreform a​uf Kreisebene i​n Kraft. In d​er ehemaligen Provinz Starkenburg w​ar der Kreis Bensheim besonders betroffen, d​a er aufgelöst u​nd zum größten Teil d​em Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm a​uch die Rechtsnachfolge d​es Kreises Bensheim u​nd erhielt d​en neuen Namen Landkreis Bergstraße.[20][21]

Am 1. September 1939 begann mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Polen der Zweite Weltkrieg, der in seinen Auswirkungen noch weit dramatischer war als der Erste Weltkrieg und dessen Opferzahl auf 60 bis 70 Millionen Menschen geschätzt werden. Vom Ende des Zweiten Weltkrieges in Gadernheim, berichtete der Bergsträßer Anzeiger in seiner Artikelserie über das Kriegsende an der Bergstraße: In der Endphase des Zweiten Weltkrieges in Europa erreichen die amerikanischen Verbände Mitte März 1945 den Rhein zwischen Mainz und Mannheim. Die Brückenköpfe auf der linken Rheinseite konnten durch die schwachen deutschen Kräfte nicht gehalten werden, was zur Sprengung der Rheinbrücken bei Worms, Nordheim und Gernsheim am 20. März führte. Die sich auf die rechte Rheinseite zurückgezogenen Reste der deutschen 7. Armee mussten fast die gesamte schwere Ausrüstung wie Panzer und Artillerie zurücklassen, was eine Fortsetzung der Kämpfe bei der absoluten Luftherrschaft der Amerikaner und dem Fehlen jeglicher deutscher Reserven eigentlich völlig sinnlos machte. Am 22. März überquerte die 3. US-Armee bei Oppenheim den Rhein und besetzte am 25. März Darmstadt. Das machte aus amerikanischer Sicht ein schnelles Nachrücken der benachbarten 7. US-Armee zur Flankensicherung notwendig. Zur Vorbereitung für deren Rheinüberquerung wurden die meisten Riedgemeinden am 25. und in der Nacht zum 26. März von der amerikanischen Artillerie beschossen. In den ersten Stunden des 26. März 1945 überquerten amerikanische Truppen bei Hamm, südlich von Worms und bei Sandhofen den Rhein und rücken auf breiter Front gegen die Bergstraße vor. Am 27. März standen die amerikanischen Einheiten in Viernheim, Lorsch, Bensheim und Heppenheim und einen Tag später waren Aschaffenburg am Main sowie der westliche und nördlichen Teil des Odenwaldes besetzt. Bereits am 26. März wurden amerikanische Panzer die aus Seeheim kamen bei der Kuralpe gesichtet. Der Ortskommandant von Gadernheim hatte im Ort Straßensperren errichten und Kellerfenster für ein besseres Schussfeld ausbrechen lassen. Außerdem hatte sich eine aus etwa 25 Mann bestehender Panzerabwehrtrupp im Ort einquartiert. Am 27. März wurden in Gadernheim zwei Verpflegungslager der deutschen Wehrmacht mit Lebensmitteln, Kaffee, Zigaretten und alkoholischen Getränken für die Zivilbevölkerung freigegeben, die versuche sich damit für die kommende Zeit einzudecken. Während dieser Aktion setzte amerikanisches Artilleriefeuer auf Gadernheim ein. Auslöser dafür war der Abschuss eines amerikanischen gepanzerten Fahrzeugs durch deutsche Soldaten auf der Straße von Lautern nach Gadernheim. Daraufhin brachten amerikanischen Einheiten am Sportplatz in Reichenbach Geschütze in Stellung und feuerten auf Gadernheim. Bei dem Beschuss wurden neun Zivilisten und drei deutsche Soldaten getötet und etliche Häuser zerstört. Gegen ein Uhr nachts zog sich der Panzerabwehrtrupp zurück, sodass der Einmarsch der Amerikaner am nächsten Morgen ohne weiteres Blutvergießen ablief.[22][23] Der Krieg in Europa endete mit der bedingungslosen Kapitulation aller deutschen Truppen, die am 8. Mai 1945 um 23:01 Uhr mitteleuropäischer Zeit in Kraft trat.

Das Großherzogtum Hessen w​ar von 1815 b​is 1866 e​in Mitgliedsstaat d​es Deutschen Bundes u​nd danach e​in Bundesstaat d​es Deutschen Reiches. Es bestand b​is 1919, n​ach dem Ersten Weltkrieg w​urde das Großherzogtum z​um republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 n​ach Ende d​es Zweiten Weltkriegs befand s​ich das Gebiet d​es heutigen Hessen i​n der amerikanischen Besatzungszone u​nd durch Weisung d​er Militärregierung entstand Groß-Hessen, a​us dem d​as Bundesland Hessen i​n seinen heutigen Grenzen hervorging.

Nachkriegszeit und Gegenwart

Wie d​ie Einwohnerzahlen v​on 1939 b​is 1950 zeigen h​atte auch Gadernheim n​ach dem Krieg v​iele Flüchtlinge u​nd Vertriebene a​us den ehemaligen deutschen Ostgebieten z​u verkraften.

Im Jahr 1961 w​urde die Gemarkungsgröße m​it 554 ha angegeben, d​avon waren 176 ha Wald.[21]

Im Zuge d​er Gebietsreform i​n Hessen wurden a​m 31. Dezember 1970 d​ie Gemeinden Raidelbach u​nd Kolmbach a​uf freiwilliger Basis n​ach Gadernheim eingemeindet.[24] Genau e​in Jahr später w​urde der Verbund dieser d​rei Orte wieder aufgelöst. Gadernheim w​urde mit Raidelbach z​ur Gründungsgemeinde d​er Gemeinde Lautertal, i​n der s​ie am 31. Dezember 1971 aufgegangen ist, während Kolmbach z​u Lindenfels kam.[25]

Gerichte in Hessen

Die erstinstanzliche Gerichtsbarkeit l​ag während d​er Zugehörigkeit z​u Hessen b​is 1822 b​eim standesherrlichen Amt Schönberg. 1822 k​am es z​u einer Übereinkunft zwischen d​em Staat u​nd dem Grafen v​on Erbach-Schönberg. Die Aufgaben d​er Verwaltung u​nd der Rechtsprechung wurden getrennt. Die Verwaltung k​am zum Landratsbezirk Lindenfels, für d​ie Rechtsprechung w​urde das Landgericht Schönberg eingerichtet. Diese relativ kleine Einheit h​atte aber n​ur kurz Bestand u​nd wurde 1826 d​em Bezirk d​es Landgerichts Fürth zugeschlagen. Bereits 1839 wechselte d​ie Zuständigkeit für Gadernheim erneut: Gerichtlich k​am es z​um Landgericht Zwingenberg, verwaltungsseitig z​um Kreis Bensheim.

Anlässlich d​er Einführung d​es Gerichtsverfassungsgesetzes m​it Wirkung v​om 1. Oktober 1879 wurden d​ie bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte d​urch Amtsgerichte a​n gleicher Stelle ersetzt, während d​ie neu geschaffenen Landgerichte a​ls Obergerichte fungierten. Erstinstanzlich zuständig w​ar nun d​as Amtsgericht Zwingenberg i​m Bezirk d​es Landgerichts Darmstadt.[26]

Am 1. Mai 1902 w​urde das Amtsgericht Bensheim n​eu errichtet u​nd die Orte Bensheim, Elmshausen, Gadernheim, Gronau, Lautern, Raidelbach, Reichenbach, Schönberg, Wilmshausen u​nd Zell bildeten d​en neuen Gerichtsbezirk.[27]

Einwohnerentwicklung

 Quelle: Historisches Ortslexikon[21]

 1961:999 evangelische (= 82,36 %), 174 katholische (= 14,34 %) Einwohner
Gadernheim: Einwohnerzahlen von 1829 bis 1970
Jahr  Einwohner
1829
 
595
1834
 
590
1840
 
692
1846
 
742
1852
 
731
1858
 
705
1864
 
708
1871
 
739
1875
 
794
1885
 
842
1895
 
911
1905
 
1.047
1910
 
1.050
1925
 
907
1939
 
952
1946
 
1.240
1950
 
1.217
1956
 
1.132
1961
 
1.213
1967
 
1.329
1970
 
1.366
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [21]

Wappen

Im April 1951 w​urde der Gemeinde Gadernheim d​urch das Hessische Staatsministerium d​as Recht z​ur Führung e​ines Wappens verliehen.[28]

Kultur

Gadernheim w​ar Finalist b​ei der Endausscheidung Dolles Dorf 2011.[29]

Verkehr

Durch d​as Tal d​er Lauter u​nd damit d​urch Gadernheim verläuft d​ie als Nibelungenstraße bekannte Bundesstraße 47. Sie führt v​on Worms u​nd Bensheim i​m Westen n​ach Lindenfels u​nd Michelstadt i​m Osten. In d​er Ortslage zweigt n​ach Brandau d​ie Landesstraße L 3099 v​on der B 47 a​b und n​ach Raidelbach d​ie Kreisstraße K 210. Südlich v​on Gadernheim zweigt d​ie K 55 a​b und führt über Breitenwiesen u​nd Knoden n​ach Schannenbach n​ach Süden. Nach Neunkirchen führt e​ine Forststraße, d​ie als Weinweg bekannt ist.

Commons: Gadernheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Gemeinde Lautertal: Gadernheim, abgerufen im September 2017.
  2. Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch – Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 641–642
  3. Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch – Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 209–210
  4. Gustav Simon: Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes, Verlag Brönner, Frankfurt a. M. 1858, S. 147ff (online bei Google Books)
  5. Manfred Schaarschmidt: Die Geschichte Schönbergs. Januar 2003, archiviert vom Original am 27. März 2009; abgerufen am 15. Oktober 2015.
  6. Bekanntmachung, die Verwaltung der landräthlichen Geschäfte und der Justiz erster Instanz in dem vormaligen Amte Schönberg betr. vom 7. Juli 1826. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1826 Nr. 17, S. 178 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  7. M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Teilansicht bei google books).
  8. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1. Oktober 1829, S. 80 (Online bei Google Books)
  9. Bezirksveränderung hinsichtlich der Kreise Bensheim und Heppenheim, … vom 26. Dezember 1839. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1839 Nr. 37, S. 480 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 72,2 MB]).
  10. Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“ 2007. (PDF 8,61 MB) Ein furchtbarer Weg durchs Tal. S. 38, archiviert vom Original am 5. Oktober 2016; abgerufen am 28. Dezember 2014.
  11. Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten, Naumburg 1845, Band 1, S. 425 (online bei Hathi Trust, digital library)
  12. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  13. Verordnung, die Eintheilung des Großherzogtums in Kreise Betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 Nr. 30. S. 224–229 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek digital [PDF]).
  14. Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland. Walter de Gruyter, Berlin, New York 2007, ISBN 978-3-11-019056-4, S. 172 (Teilansicht bei google books).
  15. Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854, S. 297 (online bei google books)
  16. Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen, 1869, S. 28 (online bei google books)
  17. Verlustlisten der deutschen Armee im Feldzug 1870/71. In: Onlineprojekt Gefallenendenkmäler. Archiviert vom Original am 6. Mai 2015; abgerufen am 10. Mai 2018.
  18. Zeittafel auf der Webseite der Gemeinde Biblis, abgerufen am 1. Dezember 2014
  19. Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“ 2007: Postkarten zur Kirchen-Einweihung. S. 55
  20. Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. (PDF; 9,0 MB) Die Entstehung des Kreises Bergstraße. 2007, S. 109, archiviert vom Original am 5. Oktober 2016; abgerufen am 9. Februar 2015.
  21. Gadernheim, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 8. Mai 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  22. Artikelserie des Bergsträßer Anzeigers aus dem Jahr 2005 über das Kriegsende an der Bergstraße. Bergstraße und Gaderneheim. Bergsträßer Anzeiger, abgerufen am 20. Dezember 2014.
  23. Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“ 2007: „Unser Dörfchen steht noch“, S. 71
  24. Eingliederung der Gemeinden Kolmbach und Raidelbach in die Gemeinde Gadernheim im Landkreis Bergstraße vom 5. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 3, S. 110, 116 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 5,5 MB]).
  25. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 349.
  26. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  27. Bekanntmachung, die Errichtung eines Amtsgerichts in Bensheim betreffend vom 26. März 1902. In: Großherzogliches Ministerium der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1902 Nr. 19, S. 154 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 29,1 MB]).
  28. Verleihung des Rechts zur Führung eines Wappens an die Gemeinde Gadernheim i. Odw. im Landkreis Bergstraße, Reg.-Bezirk Darmstadt vom 14. April 1951. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1951 Nr. 17, S. 192, Punkt 349 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,4 MB]).
  29. hr Hessenschau vom 21. August 2010: Dolles Dorf Gadernheim@1@2Vorlage:Toter Link/www.hr-online.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)
  30.  Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!
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