Kreisstraße
Kreisstraße ist die Bezeichnung für eine Straßenklasse in Deutschland. Sie dient überwiegend dem zwischen- und überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem Verkehr zwischen Teilen einer kreisfreien Stadt oder dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Kreisstraße steht damit in der Rangordnung unter einer Landesstraße (in Bayern bzw. Sachsen Staatsstraße genannt), ist aber höherrangig als eine Gemeindestraße. Kreisstraßen befinden sich, mit Ausnahme von Ortsdurchfahrten größerer Gemeinden, überwiegend in der Baulast des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
In den Straßengesetzen der Länder sind die Kreisstraßen leicht unterschiedlich definiert. Teilweise werden auch Straßen eingeschlossen, die erforderlich sind, um Gemeinden an das überörtliche Verkehrswegenetz anzuschließen.[1][2]
Nummerierung
Im Gegensatz zu Gemeindestraßen sind Kreisstraßen grundsätzlich nummeriert, die jeweilige Bezeichnung wird jedoch nicht auf den Wegweisern aufgeführt. Die Kurzbezeichnung besteht aus dem vorangestellten Großbuchstaben K und einer fortlaufenden Nummer. In Bayern wird stattdessen auch das Kfz-Kennzeichen des Landkreises vor die Nummer gestellt. Die Kreisstraßen sind in den einzelnen Bundesländern wie folgt nummeriert:
Land | Schema | Foto |
---|---|---|
Baden-Württemberg | landesweite Nummerierung, grundsätzlich vierstellig (z. B. K 1419, K 2842 und K 4366), die ersten beiden Ziffern geben den Land- bzw. Stadtkreis an | |
Bayern | kreisweite Nummerierung unter Voranstellung des Kfz-Kennzeichens des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt (z. B. NU 1 bis NU 19 im Landkreis Neu-Ulm, NES 1 bis NES 54 im Landkreis Rhön-Grabfeld); teilen sich Landkreis und kreisfreie Stadt ein Kfz-Kennzeichen, dann wird der dem Kennzeichen in der Stadt ein kleines s angefügt (z. B. FÜs 4 in der Stadt Fürth) | |
Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland | keine Kreisstraßen | |
Brandenburg | landesweite Nummerierung, grundsätzlich vierstellig (z. B. K 6307, K 6813 und K 7329), die ersten beiden Ziffern geben den Landkreis an, keine Kreisstraßen in den kreisfreien Städten | |
Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen | kreisweite Nummerierung (z. B. K 11, K 138 und K 180 oder K 509 und K 984) | |
Mecklenburg-Vorpommern | kreisweite Nummerierung (z. B. LUP 1 bis LUP 166 im Landkreis Ludwigslust-Parchim) und Nummerierung nach den ehemaligen Landkreisen (z. B. NVP 1 bis NVP 26 im Altkreis Nordvorpommern und RÜG 1 bis RÜG 18 im Altkreis Rügen des Landkreises Vorpommern-Rügen) | |
Nordrhein-Westfalen | kreisweite Nummerierung (z. B. K 8, K 27 und K 70), Beibehaltung der Nummerierung beim Überschreiten der Kreisgrenzen | |
Sachsen | landesweite Nummerierung, grundsätzlich vierstellig (z. B. K 6201, K 8053 und K 9204), die ersten beiden Ziffern geben den ehemaligen Landkreis bzw. die (ggf. ehemalige) kreisfreie Stadt an | |
Sachsen-Anhalt | ursprünglich landesweite Nummerierung, vierstellig (z. B. K 1002, K 1227 und K 2074) |
Städteregionsstraßen
Die Kreisstraßen in der Städteregion Aachen heißen offiziell Städteregionsstraßen.[3] Wie die übrigen Kreisstraßen in Nordrhein-Westfalen werden sie mit dem Buchstaben K und einer ein- oder zweistelligen Zahl bezeichnet.
Siehe auch
Literatur
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Begriffsbestimmungen, Teil: Verkehrsplanung, Straßenentwurf und Straßenbetrieb. FGSV Verlag, Köln 2000, S. 29.
Einzelnachweise
- für Baden-Württemberg: § 3 StrG
- für Nordrhein-Westfalen: Normebene. In: recht.nrw.de. Abgerufen am 29. Oktober 2015.
- Information der Städteregion Aachen (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive)