Erlenbach (Fürth im Odenwald)
Erlenbach ist ein Ortsteil der Gemeinde Fürth im Odenwald im südhessischen Kreis Bergstraße.
Erlenbach Gemeinde Fürth | |
---|---|
Höhe: | 255 m ü. NHN |
Fläche: | 94 ha[1] |
Einwohner: | 369[2] |
Bevölkerungsdichte: | 393 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 31. Dezember 1971 |
Postleitzahl: | 64658 |
Vorwahl: | 06253 |
Geographische Lage
Erlenbach liegt im Quellgebiet des Linnenbachs, am Rande der Weschnitzniederung im Vorderen Odenwald und nordwestlich der Kerngemeinde Fürth. Die Gemarkung erstreckt sich nach Nordwesten über bewaldete Berghänge bis zu der 453 Meter hohen waldfreien Bergterrasse Auf dem Eck.
Die nächstgelegenen Ortschaften sind Linnenbach im Südosten, Lauten-Weschnitz im Süden, Igelsbach im Südwesten, Seidenbach im Westen, Seidenbuch im Norden, Eulsbach im Nordosten und Ellenbach im Osten.
Geschichte
Überblick
Der Ort entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim, die einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten „Mark Heppenheim“, dem Reichskloster Lorsch. Im Lorscher Codex wird 1094 Erlenbach als Erlebach in der Beschreibung der Huben und Zinsen des zum Kloster gehörigen Hofes Fürth (villicato Furde) erstmals erwähnt.[3] Am 12. Mai 1012 verlieh in Bamberg König Heinrich II. auf Bitten des Lorscher Abts Bobbo den Forst- und Wildbann innerhalb der Mark Michelstadt und der Mark Heppenheim dem Kloster Lorsch auf ewig. Dies erfolgte vor allem mit dem Ziel, die Urbanisierung des vorderen Odenwaldes, der damals noch weitgehend aus Urwald bestand, voranzutreiben. Im Zuge dieser Maßnahmen dürfte auch Erlenbach entstanden sein und war dabei dem Fürther Hof des Klosters zehntpflichtig.[4]
Der Blütezeit des Klosters folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. Nach dem 1232 Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt wurde, konnten sich die Kurpfalz und das Erzbistum Mainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe aus dem Lorscher Abtei einigen und die pfälzer Teile wurden durch die Amtsvogtei Lindenfels verwaltet zu der auch Erlenbach gehörte. 1461 verpfändete Kurmainz seine Besitzungen an der Bergstraße, und damit gingen die Besitzungen des Klosters Lorsch an die Kurpfalz, die 1556 die Reformation einführte und 1564 das Kloster aufhob.
Am 29. September 1414 verlieh Pfalzgraf Ludwig III. dem Schenk Eberhard VII. von der Fürstenauer Linie den Zehnten zu Erlenbach und die Dörfer Siegelsbrunn, Ludewisches und sein Teil an Scharbach (Siedelsbrunn und Lautenweschnitz) mit Gericht Vogtei und anderem Zubehör zum Mannlehen. Dieses Lehen wurde 1509 an Kurpfalz gegen das Dorf Hetzbach bei Beerfelden zurückgetauscht.[5]
Unter Kurpfälzer Herrschaft gehörte Erlenbach bis 1803 zum Amt Lindenfels, das bis 1737 dem Oberamt Heidelberg unterstand, und danach ein eigenes Oberamt bildete. Dort gehörte der Ort zur Thalzent dessen Zentgericht erst in Glattbach, später in Ellenbach und zuletzt in Schlierbach abgehalten wurde. Das Gerichte hatte gemeinsam mit Lindenfels eine Richtstätte in den »Faustenbacher Hecken auf dem Bühel«. Für deren Unterhaltung musste die Thalzent die Hälfte der Kosten tragen. In seinem Siegel führte das Zentgericht ein Schild mit drei Feldern. Im ersten Feld befand sich der Pfälzische Löwe, im zweiten die bayerischen Rauten und im dritten, untersten ein Knabe auf einem Hügel, über dessen Kopf eine Kugel schwebte.[6][7]
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Im Heidelberger Oberamtscompetenzbuch vom Jahr 1610 ist Erlenbach als Filiale von Schlierbach erwähnt. In der Kirchenbüchern der reformierten Gemeinde Schlierbach wird Erlenbach von 1656 bis 1908 als Filiale geführt.[8]
Im Jahr 1613 wurden 7 ½ Huben mit 7 Hausgesäßen, 3 leibeigene Männer und 2 Frauen gezählt.[9] Am Ende des Dreißigjährigen Kriegs (1648) dürfte der Ort wie viele Gebiete der Kurpfalz fast menschenleer gewesen sein. Nach dem verheerenden Krieg betrieb die Kurpfalz auf ihrem Gebiet eine durch religiöse Toleranz geprägte Wiederansiedlungspolitik. Doch die in der unruhigen Folgezeit ausbrechenden Kriege wie der Pfälzische Erbfolgekrieg (1688–1697) und der Spanische Erbfolgekrieg (1701–1714) machte viele der Bemühungen wieder zunichte und Zehntausende Pfälzer emigrierten u. a. nach Nordamerika und Preußen.
Auch in religiöser Hinsicht war die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg von großer Unruhe geprägt. 1685 starb die reformierte Linie Pfalz-Simmern aus und die katholischen Vettern der Linie Pfalz-Neuburg traten mit Kurfürst Philipp Wilhelm die Regierung in der Kurpfalz an. Dieser ordnete die Gleichstellung des katholischen Glaubens, in der mehrheitlich evangelischen bevölkerten Pfalz, an. Schon während des Pfälzischen Erbfolgekriegs hatte Frankreich versucht, in den eroberten Gebieten die Gegenreformation voranzutreiben, und etliche katholische Pfarreien gegründet. Der Krieg endete 1697 mit dem Frieden von Rijswijk, der die Stellung des zu diesem Zeitpunkt regierenden katholischen Kurfürsten Johann Wilhelm stärkte. Dies führte am 26. Oktober 1698 zum Erlass des Simultaneum. Danach waren die Katholiken berechtigt alle reformierten Einrichtungen wie Kirchen, Schulen und Friedhöfe mitzunutzen, während dies umgekehrt nicht erlaubt wurde. Weiterhin wurde die bis dahin selbständige reformierte Kirchenverwaltung dem Landesherren unterstellt. Erst auf Betreiben Preußens kam es 1705 zur sogenannten Pfälzische Kirchenteilung in der das Simultanum rückgängig gemacht wurde und die Kirchen im Land wurden mitsamt Pfarrhäusern und Schulen zwischen den Reformierten und den Katholiken im Verhältnis fünf zu zwei aufgeteilt. Sonderregelungen gab es für die drei Hauptstädte Heidelberg, Mannheim und Frankenthal sowie die Oberamtsstädte Alzey, Kaiserslautern, Oppenheim, Bacharach und Weinheim. In den Städten mit zwei Kirchen sollte die eine den Protestanten und die andere den Katholiken zufallen; in den anderen, wo nur eine Kirche bestand, der Chor vom Langhaus durch eine Mauer geschieden, und jener den Katholiken, dieses den Protestanten eingeräumt werden. Den Lutheranern wurden nur jene Kirchen zugestanden, die sie im Jahr 1624 besaßen oder danach gebaut hatten.
Im Jahr 1784 wird Erlenbach als Ort mit 15 Familien, 74 Seelen beschrieben. Die Gemarkung enthielt 85 Morgen Ackerland, 25 Morgen Wiesen, 4 Morgen Gärten, und 3,5 Morgen Wald. Der Große Zehnt war, zu zwei Dritteln an die Kurmainzer Hofkammer im Namen des Klosters Lorsch und zu einem Drittel an die geistliche Verwaltung des Stiftes zum Heiligen Geist in Heidelberg, abzuführen.[10]
Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Infolge der Napoleonischen Kriege wurde das Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 neu geordnet und hörte mit der Niederlegung der Reichskrone am 6. August 1806 auf zu bestehen. Durch diese Neuordnung und Auflösung der Kurpfalz kam das Oberamt Lindenfels und mit ihm Erlenbach zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die 1806 in dem ebenfalls auf Druck Napoleons gebildeten Großherzogtum Hessen aufging.
In Hessen gehörte Erlenbach durch eine Reihe von Verwaltungsreformen zum Landratsbezirk Lindenfels, sowie den Kreisen Lindenfels und Heppenheim, bis es 1938 zum heutigen Kreis Bergstraße kam.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schloss sich am 31. Dezember 1970 die Gemeinde Seidenbach der Gemeinde Erlenbach an,[11] bevor sich die so vergrößerte Gemeinde ein Jahr später der Gemeinde Fürth anschloss.
Verwaltung und Gerichte
Unter pfälzischer Hoheit wurden Verwaltung und Gerichtsbarkeit über den Ort durch die „Thal-Zent“ der „Amtsvogtei Lindenfels“ ausgeübt. Diese Amtsvogtei unterstand dem Oberamt Heidelberg bis 1737, danach wurde Lindenfels ein selbständiges Oberamt der „Pfalzgrafschaft bei Rhein“ (im „Kurfürstentum Pfalzbayern“ ab 1777).
Nachdem der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 das „Oberamt Lindenfels“ der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zugewiesen hatte, wurde es dort vorerst als hessische Amtsvogtei weitergeführt. Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt ging 1806 in dem unter dem Druck Napoléons zustande gekommenen Großherzogtum Hessen auf, wo der Amtsbereich des „Amts Lindenfels“ 1812 aufgeteilt und Erlenbach dem Amt Fürth zugewiesen wurde. Die Übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.[12][13] Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen, daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten Hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. 1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Erlennbach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Ellenbach außer für Ellenbach auf für die Orte Erlenbach, Eulsbach, Lautenweschnitz und Linnenbach zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.[14]
1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Erlenbach gehörte. 1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.
Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[15] Darüber hinaus wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Ellenbach wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.[16]
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten[17] ergaben für Erlenbach:[18] Reformatorisches Filialdorf am Linnenbach mit 190 Einwohnern. Die Gemarkung besteht aus 376 Morgen, davon 207 Morgen Ackerland, 75 Morgen Wiesen und 79 Morgen Wald.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, das Filialdorf Erlenbach mit eigener Bürgermeisterei, 25 Häuser, 192 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Fürth, die evangelische Pfarrei Schlierbach des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Lindenfels des Dekanats Heppenheim angegeben.[19]
Nachdem das Großherzogtum Hessen ab 1871 Teil des Deutschen Reiches war, wurden 1874 eine Reihe von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung von Erlenbach in den Kreis Heppenheim.[20]
Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.[21][1]
Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes und ab 1871 ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Es bestand bis 1919, nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Großherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militärregierung entstand Groß-Hessen, aus dem das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen hervorging.
Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 94 ha angegeben, davon waren 18 ha Wald.[1]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schloss sich am 31. Dezember 1970 die Gemeinde Seidenbach freiwillig der Gemeinde Erlenbach an, bevor sich die so vergrößerte Gemeinde ein Jahr später der Gemeinde Fürth anschloss.[22] Für Erlenbach und Seidenbach wurden wie für alle nach Fürth eingegliederten Gemeinden je ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[23]
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Erlenbach lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][24][25]
- vor 1737: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Pfalzbayern, Pfalzgrafschaft bei Rhein, Oberamt Heidelberg, Amt Lindenfels, Thal-Zent
- ab 1737: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Pfalzbayern, Pfalzgrafschaft bei Rhein, Oberamt Lindenfels, Stadt Lindenfels
- ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt (durch Reichsdeputationshauptschluss), Fürstentum Starkenburg, Amt Lindenfels
- ab 1806: Rheinbund, Großherzogtum Hessen, Fürstentum Starkenburg, Amt Lindenfels[26]
- ab 1812: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Starkenburg, Amt Fürth
- ab 1815: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Amt Fürth
- ab 1821: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Landratsbezirk Lindenfels (Trennung zwischen Justiz (Landgericht Fürth) und Verwaltung)
- ab 1832: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim
- ab 1848: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Heppenheim
- ab 1852: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Lindenfels
- ab 1867: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Lindenfels
- ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Lindenfels
- ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim
- ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim
- ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Bergstraße (Im Zuge der Gebietsreform 1938 werden die drei hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen aufgelöst.)
- ab 1945: Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße
- ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen (seit 1946), Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße
- am 31. Dezember 1970 Eingliederung der Gemeinde Seidenbach
- am 31. Dezember 1971 gemeinsam mit Seidenbach zur Gemeinde Fürth
Gerichte in Hessen
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Für Erlenbach war damit das Amt Lindenfels zuständig. Ab 1813 war dann das neu gebildete Justizamt in Fürth die erste Instanz. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth das Gericht erster Instanz. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Fürth und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Darmstadt.[27]
Historische Beschreibungen
Im Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine von 1767 heißt es:
„Erlenbach. Dieses Dörflein kömmt schon in Beschreibung der Huben und Zinse vor, welche in den Hof des Klosters Lorsch zu Fürth gehörten, und heiset alda Erlebach. In der Gemarkung entspringet die bei vorigen Dörflein angezeigte Linnebach, und lauft durch den Ort, treibt aber keine Mühle. Im J. 1784 belief sich die Einwohnerschaft auf 15 Familien, 74 Seelen. Die Gemarkung enthält nur 85 Morgen Ackerfeld, 25 M. Wiesen, 4 M. Gärten, und 3 und ein halb Morgen Wald.“[10]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Erlenbach:
„Erlenbach (L. Bez. Lindenfels); reform. Filialdorf; liegt an dem Linnenbach und 3⁄4 St. von Lindenfels. Man findet 18 Häuser und 144 Einw., die bis auf 6 Luth. und 1 Kath. alle reformirt sind. Der Ort kommt schon in der Beschreibung der Huben und Zinsen vor welche das Kloster Lorsch besaß. Das Dorf kam 1802 von Churpfalz an Hessen.“[28]
Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 heißt es:
„Erlenbach b. Lindenfels. — Dorf, zur reformirten Pfarrei Schlierbach, resp. katholischen Pfarrei Lindenfels gehörig. — 18 H. 144 E. — Großherzogthum Hessen. — Provinz Starkenbueg. — Kreis Heppenheim. — Landger. Fürth. — Hofgericht Darmstadt. — Das Dorf Erlenbach, am Linnenbach gelegen, ist im Jahre l802 von Curpfalz an Hessen gekommen.“[29]
Einwohnerstruktur
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Erlenbach 379 Einwohner. Darunter waren 18 (4,7 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 72 Einwohner unter 18 Jahren, 150 waren zwischen 18 und 49, 75 zwischen 50 und 66 und 84 Einwohner waren älter.[30] Die Einwohner lebten in 153 Haushalten. Davon waren 39 Singlehaushalte, 42 Paare ohne Kinder und 51 Paare mit Kindern, sowie 18 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 36 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 96 Haushaltungen leben keine Senioren/-innen.[30]
Einwohnerzahlen
Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1613: | Hausgesessene, Leibeigene: 3 Männer, 2 Frauen. | 7
• 1784: | [10] | 74 Seelen, 15 Familien
• 1806: | 108 Einwohner, 13 Häuser[26] |
• 1829: | 144 Einwohner, 18 Häuser[28] |
• 1867: | 167 Einwohner, 25 Häuser[19] |
Erlenenbach: Einwohnerzahlen von 1784 bis 2011 | ||||
---|---|---|---|---|
Jahr | Einwohner | |||
1784 | 74 | |||
1806 | 108 | |||
1829 | 144 | |||
1834 | 149 | |||
1840 | 167 | |||
1846 | 197 | |||
1852 | 190 | |||
1858 | 199 | |||
1864 | 194 | |||
1871 | 179 | |||
1875 | 188 | |||
1885 | 184 | |||
1895 | 177 | |||
1905 | 177 | |||
1910 | 186 | |||
1925 | 201 | |||
1939 | 202 | |||
1946 | 317 | |||
1950 | 290 | |||
1956 | 261 | |||
1961 | 298 | |||
1967 | 401 | |||
1970 | 450 | |||
1980 | ? | |||
1990 | ? | |||
1999 | 413 | |||
2005 | 412 | |||
2007 | 402 | |||
2011 | 378 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1]; Gemeinde Fürth[31]; Zensus 2011[32] |
Religionszugehörigkeit
• 1829: | 6 lutheranische (= 4,17 %), 137 reformierte (= 95,14 %), und ein katholischer (= 0,69 %) Einwohner[28] |
• 1961: | 235 evangelische (= 78,86 %), 56 katholische (= 18,79 %) Einwohner |
Politik
Ortsbeirat
Für Erlenbach besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Erlenbach und einigen Flurstücken der Gemarkung Ellenbach) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[23] Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Seit den Kommunalwahlen 2021 gehören ihm zwei Mitglieder der CDU und drei Mitglieder der freien Fürth Wähler (FW-Fürth) an.[33] Ortsvorsteher ist Bernd Bauer (FW-Fürth).[34]
Wappen
Am 10. November 1967 wurde der Gemeinde Erlenbach im Kreis Bergstraße ein Wappen verliehen.[35]
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Bergtierpark
Oberhalb von Erlenbach liegt seit 1960 ein sehenswerter Bergtierpark,[36] er zeigt Gebirgstiere aus fünf Erdteilen und ist ganzjährig geöffnet.
Vereine
- Erlenbacher Spielschar e.V.
- Förderverein des Kindergartens
- Freiwillige Feuerwehr Erlenbach
- Freundeskreis Erlenbacher Tierpark
- FSV 1954 Erlenbach e.V.
- Kerweverein Erlenbach e.V.
- Kultuhr Pur
- Landfrauenverein Erlenbach
- Männergesangverein Sängerbund
- Erster Odenwälder Drachenflieger-Club e.V.
Wirtschaft und Infrastruktur
Für den überörtlichen Verkehr wird Erlenbach über Linnenbach durch die Kreisstraße K 53 erschlossen, die zwischen der Kerngemeinde und Lörzenbach von der als Siegfriedstraße bekannten Bundesstraße 460 und der mit ihr vereinten Bundesstraße 38 abzweigt und in Seidenbach endet.
Nordwestlich von Erlenbach liegt ein ausgebeuteter Steinbruch, auf dessen Gelände die Basalt-Actien-Gesellschaft Südwestdeutsche Hartsteinwerke einen Recycling-Betrieb unterhält.[37]
Literatur
- Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine. Band 1, Leipzig 1786–1788. (Online bei Hathi Trust, digital library)
- Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1, Oktober 1829
- Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt 1858 (Online bei google books).
- Otto Wagner: Heimatbuch Fürth i. Odw: mit den Ortsteilen Fürth, Brombach, Ellenbach, Erlenbach, Fahrenbach, Kröckelbach, Krumbach, Linnenbach, Lörzenbach, Seidenbach, Steinbach, Weschnitz, Gemeinde Fürth i. Odw. 1994, ISBN 3-7657-1110-1
- Literatur über Erlenbach nach Stichwort nach GND In: Hessische Bibliographie
Weblinks
- Erlenbach. In: Webauftritt der Gemeinde Fürth.
- Erlenbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
- Erlenbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 6. August 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Erlenbach. In: Webauftritt. Gemeinde Fürth, abgerufen im Januar 2019.
- Minst, Karl Josef [Übers.]: Lorscher Codex (Band 1), Urkunde 140, Reg. 3627. In: Heidelberger historische Bestände – digital. Universitätsbibliothek Heidelberg, S. 193, abgerufen am 4. Mai 2019.
- Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamensbuch: Starkenburg. Hrsg.: Historische Kommission für den Volksstaat Hessen. Band 1. Selbstverlag, Darmstadt 1937, DNB 366995820, OCLC 614375103, S. 176.
- Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt Oktober 1829, OCLC 312528080, S. 38 (Online bei google books).
- Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt 1858, S. 75 (Online bei google books).
- Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine. Erster Theil. Frankfurt und Leipzig 1786, OCLC 1067855437, S. 498, Thal-Zent (Online bei googe books).
- Erlenbach im Kirchspiel Schlierbach. In: Ortsfamilienbuch. Abgerufen im Januar 2019.
- Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt 1858, S. 38 (Online bei google books).
- Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine. Erster Theil. Frankfurt und Leipzig 1786, OCLC 1067855437, S. 501, 7) Erlenbach (Online bei googe books).
- Eingliederung der Gemeinde Seidenbach in die Gemeinde Erlenbach, Landkreis Begstraße vom 7. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 4, S. 143, Punkt 188 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,3 MB]).
- Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deutschland seit hundert Jahren: Abth. Deutschland vor fünfzig Jahren. Band 3. Voigt & Günther, Leipzig 1862, OCLC 311428620, S. 358 ff. (Online bei google books).
- Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 248 (Online bei google books).
- M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Teilansicht bei google books).
- Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
- Verordnung, die Eintheilung des Großherzogtums in Kreise Betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 Nr. 30. S. 224–229 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek digital [PDF]).
- Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland. Walter de Gruyter, Berlin, New York 2007, ISBN 978-3-11-019056-4, S. 172 (Teilansicht bei google books).
- Ph. A. F. Walther: Das Großherzogthum Hessen: nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. G. Jonghaus, Darmstadt 1854, DNB 730150224, OCLC 866461332, S. 341 (Online bei google books).
- Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 24 (Online bei google books).
- Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, ISBN 3-598-23252-7
- Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. (PDF; 9,0 MB) Die Entstehung des Kreises Bergstraße. (Nicht mehr online verfügbar.) 2007, S. 109, archiviert vom Original am 5. Oktober 2016; abgerufen am 9. Februar 2015.
- Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 348 und 349.
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