Suffragandiözese
Suffragandiözese oder Suffraganbistum ist ein Verwaltungsbegriff aus dem Kirchenrecht.
Römisch-katholische Kirche
In der römisch-katholischen Kirche ist eine Suffragandiözese ein territorialer Verwaltungsbezirk. Der Name bezieht sich auf den Begriff Suffragan und zeigt somit, dass diese spezielle Diözese Teil einer Kirchenprovinz ist und ihr Vorsteher im Gegensatz zum Vorsteher der Erzdiözese dieser Kirchenprovinz keine leitende Funktion darin hat.
Der Vorsteher einer Kirchenprovinz heißt Metropolit; er steht der Erzdiözese dieser Kirchenprovinz als Diözesanbischof vor und trägt den Titel Erzbischof. Die übrigen Diözesen der Kirchenprovinz werden als „Suffragandiözesen der Kirchenprovinz“ bezeichnet. Der Bischof einer Suffragandiözese wird daher auch Suffraganbischof genannt, doch verwaltet jeder Diözesanbischof seine eigene Diözese selbständig und unabhängig vom Metropoliten.
Die beschriebene Verwaltungsstruktur der römisch-katholischen Kirche gilt weltweit.
Deutschland
Den deutschen Erzdiözesen sind heute folgende Suffragandiözesen zugeordnet:[1]
Erzbistum München und Freising:
Diese Einteilung geht weithin auf die Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress zurück. Zuvor waren etwa Mainz und Trier jahrhundertelang Sitz eines Erzbischofs gewesen, Freiburg hingegen nicht einmal einfacher Bischofssitz. Auch die Grenzen der Bistümer verschoben sich damals, oftmals entsprechend den damals aktuellen politischen Grenzen. Schon mit der Reformation waren Erzbistümer verschwunden, so das Erzbistum Bremen.
Österreich
Den österreichischen Erzdiözesen sind heute folgende Suffragandiözesen zugeordnet:
- Österreichische Militärdiözese (kein Suffraganstatus)
Anglikanische Kirche
Großbritannien
Die Church of England (anglikanische Kirche) ist der Sache nach ähnlich wie die römisch-katholische Kirche strukturiert, die Begriffe werden allerdings anders verwendet:
Es gibt in der Church of England zwei Metropoliten, die neben dem Titel eines Erzbischofs auch den Titel eines Primas führen (Canterbury und York). Den Erzbischöfen von Canterbury und York unterstehen jeweils eine Reihe von Diözesanbischöfen. Den Diözesanbischöfen zugeordnet sind wiederum einige „Suffraganbischöfe“, die für ein bestimmtes Territorium innerhalb der Diözese verantwortlich sind. Durch ihre Rolle als Bischöfe, denen innerhalb der Diözese zwar besondere Aufgaben übertragen, sie aber gleichzeitig noch einem Diözesanbischof zugeordnet sind, sind die anglikanischen Suffraganbischöfe grob mit den römisch-katholischen Weihbischöfen vergleichbar. Für die Stellung der Diözesanbischöfe gegenüber ihren Metropoliten gibt es in der Church of England keine eigene Bezeichnung.
Einzelnachweise
- Diözesen Deutschland. In: www.pfarrei-deutschland.de. Abgerufen am 8. November 2016.