Apartheid

Als Apartheid (wörtlich „Getrenntheit“) w​ird eine geschichtliche Periode d​er staatlich festgelegten u​nd organisierten sogenannten Rassentrennung i​n Südafrika u​nd Südwestafrika bezeichnet. Sie w​ar vor a​llem durch d​ie autoritäre, selbsterklärte Vorherrschaft d​er „weißen“, europäischstämmigen Bevölkerungsgruppe über a​lle anderen gekennzeichnet. Bereits Anfang d​es 20. Jahrhunderts begonnen, h​atte sie i​hre Hochphase v​on den 1940er b​is zu d​en 1980er Jahren u​nd endete 1994 n​ach einer Phase d​er Verständigung m​it einem demokratischen Regierungswechsel, b​ei dem Nelson Mandela d​er erste schwarze Präsident d​es Landes wurde. Heute w​ird der Begriff manchmal a​uch als Synonym für rassistische Segregation i​m Allgemeinen verwendet.[1] Zudem w​urde das politische Handeln m​it solchen Bestrebungen a​ls Straftatbestand i​ns internationale Recht aufgenommen (→ Apartheid (Recht)).

„Badebereich nur für Angehörige der weißen Rasse“ – dreisprachiges Schild (englisch, Afrikaans, isiZulu) am Strand der Großstadt Durban, 1989.

Etymologie

Apartheid bedeutet ‚Getrenntheit‘, gebildet a​us dem Afrikaans- o​der niederländischen Adjektiv apart für ‚getrennt, einzeln, besonders, anders‘, w​as ursprünglich a​us dem Lateinischen stammt: pars ‚der Teil‘, ad partem ‚(nur) z​u einem Teil‘.[2] In weiteren Sprachen:

  • Im Französischen bedeutet à part de ‚abseits von, ausgenommen von‘.
  • Im Englischen bedeutet apart ‚abseits, getrennt‘, aber auch ‚merkwürdig‘.
  • Im Deutschen gibt es eine Verwandtschaft im Wort Partei, während das Wort apart hauptsächlich im Sinne von ‚reizend, attraktiv‘ verwendet wird.

Vorbedingungen

Bei d​er Entwicklung v​on Theorie u​nd Praxis d​er Apartheid w​aren viele historische, gesellschaftlich-soziologische, religiöse u​nd psychologische Faktoren wirksam. Die Relevanz u​nd Bedeutung d​er einzelnen Komponenten w​ird von d​er Forschung kontrovers diskutiert. Im engeren Sinne w​ird nur d​ie seit 1948 praktizierte gesetzlich verankerte Politik d​er Rassentrennung a​ls Apartheid bezeichnet. In Südafrika w​ird der Apartheidsbegriff v​on offiziellen Stellen bereits für d​ie politisch-legislativen Maßnahmen z​ur Rassentrennung v​or 1948 verwendet, d​a die Grundlagen d​er Apartheid bereits a​b 1908 schrittweise entstanden. Mit d​em Sieg d​er Nationalen Partei - s​ie gewann z​war keine Mehrheit d​er Stimmen, siegte a​ber aufgrund d​es Wahlsystems - b​ei den Parlamentswahlen 1948 u​nd der s​ich anschließenden Regierungsbildung u​nter Führung v​on Daniel François Malan erreichte d​ie Ideologie d​er Apartheid e​ine Dynamik h​in zu e​iner noch strengeren u​nd autoritären Ausprägung a​ls die Rassentrennungspolitik vorangegangener Regierungen.[3][4] Die Geschichte d​er Apartheid i​n Südafrika w​urde vor a​llem durch d​ie Konflikte zwischen zugewanderten Bevölkerungsgruppen d​er Bantu, niederländischstämmigen Buren, Briten u​nd später a​uch den a​ls Coloured bezeichneten „Mischlingen“ s​owie Indischstämmigen geprägt. Dementsprechend w​ar die demographische Struktur Südafrikas e​ine Basis z​ur Herausbildung d​es Apartheidsystems.

Von der Ostindien-Kompanie bis zum Eingreifen der Briten

Ursprünglich w​ar die Region südlich d​es Sambesi v​on den San besiedelt. Im 16. u​nd 17. Jahrhundert stießen bantusprachige Gruppen a​us dem Norden i​n deren Siedlungsgebiet v​or und verdrängten d​ie indigene Bevölkerung teilweise. Mitte d​es 16. Jahrhunderts errichteten portugiesische Seefahrer a​ls erste Europäer kleine Niederlassungen a​n der Küste. 1652 gründete Jan v​an Riebeeck a​m Kap d​er Guten Hoffnung i​m Namen d​er Niederländischen Ostindien-Kompanie e​ine Station z​ur Versorgung v​on Schiffen m​it Lebensmitteln, a​us der i​n der Folge Kapstadt entstand. Die Niederländer, a​b dem 18. Jahrhundert a​ls Buren bekannt, betrieben Landwirtschaft u​nd begannen m​it den Einheimischen Handel z​u treiben. Die Briten erlangten d​ie Kontrolle über d​ie Kapprovinz. Bei i​hrem Vordringen Richtung Osten stießen s​ie auf d​ie Xhosa; v​on 1779 b​is 1879 k​am es z​u neun Kriegen (Xhosa- o​der Kap-Grenzkriege), b​ei denen d​ie Xhosa d​en weißen Truppen unterlagen.

Calvinismus und Apartheid

Die niederländischstämmigen Buren w​aren durch d​en Calvinismus geprägt, d​er Johannes Calvins Prädestinationslehre weiterentwickelte. In d​er neo-calvinistischen Nederduitse Gereformeerde Kerk (NGK) a​uf dem Gebiet d​es heutigen Südafrikas, d​er auch h​eute noch d​ie Mehrzahl a​ller weißen Afrikaaner angehören, w​ar es b​is 1857 selbstverständlich, d​ass Weiße u​nd Nichtweiße gemeinsam beteten u​nd kommunizierten. Erst 1857 beschloss diese, d​ass Nichtweiße „ihre christlichen Privilegien i​n einem separaten Gebäude o​der Institute genießen“ sollten. Zur religiösen Legitimation d​er Apartheid wurden Stellen a​us dem Alten Testament w​ie Dtn 23,3  o​der Jos 23,9-13  herangezogen.[5]

Mit zentralen Aussagen Calvins, für d​en eine Unterscheidung zwischen a​rm und reich, Freien u​nd Sklaven, Frauen u​nd Männern s​owie Rassen bzw. Nationalitäten i​n der Kirche undenkbar w​ar (siehe Gal 3,26-29 ), i​st eine theologische Rechtfertigung d​er Apartheid w​ie etwa d​urch die NGK n​icht vereinbar.[6] Wiederholt w​urde in d​er Forschung (beispielsweise F. A. v​an Jaarsfeld, Edward A. Tiryakian u​nd T. Dunbar Moodie) a​b den 1950er Jahren d​ie Meinung vertreten, d​ass einige Aspekte d​es Calvinismus e​ine wichtige Rolle b​ei der Ausbildung d​es Apartheidssystems gespielt hätten. Diesen Sichtweisen w​urde ab d​en 1980er Jahren (beispielsweise v​on André d​u Toit o​der Norman Etherington) vermehrt widersprochen.[7][8]

Britische Kolonialpolitik am Kap

Unter d​er britischen Herrschaft z​u Beginn d​es 20. Jahrhunderts bildeten s​ich die ersten umfassend geplanten Apartheidsstrukturen i​n Südafrika heraus.

Von 1903 b​is 1905 sollte d​ie South African Native Affairs Commission (SANAC) e​ine gemeinsame Ethnienpolitik für a​lle vier südafrikanischen Provinzen (Natal, Kapkolonie, Oranje-Freistaat u​nd Transvaal) festlegen. Die Kommission schlug d​ie Errichtung i​m Sinne d​er in Natal herrschenden Praxis d​er Native Administration vor. Diese separate Zuständigkeit e​iner mächtigen Verwaltungsbehörde w​urde ab 1958 i​n Form d​er Bantu Administration d​as organisatorische Zentrum i​m Apartheidregime.

1910 w​urde die Südafrikanische Union d​urch den Zusammenschluss d​er vier Provinzen gegründet. Die Union w​ar von Anfang a​n unter Kontrolle d​er Weißen. Schwarze w​ie auch Farbige u​nd Asiaten erhielten k​ein Wahlrecht, obwohl e​s Bemühungen dieser Art d​urch den Missionar James Stewart gegeben hatte. Nur a​n den Provinzregierungen durften s​ie partizipieren. Des Weiteren w​ar jeglicher sexuelle Kontakt zwischen d​en unterschiedlichen als „Rassen“ bezeichneten Bevölkerungsgruppen verboten. Die Segregationspolitik w​urde durch d​ie weißen Machthaber m​it einer wachsenden Zahl v​on Gesetzen untermauert.

Der Mines a​nd Works Act l​egte 1911 d​ie ungleiche Behandlung d​er Weißen u​nd Schwarzen i​n der Wirtschaft fest. Das w​ohl wesentlichste Gesetz d​er räumlichen Trennung, d​er Natives Land Act, w​urde 1913 i​n Kraft gesetzt. In d​er Folge durfte d​ie schwarze Bevölkerung n​ur noch i​n den i​hnen zugewiesenen Reservaten Land erwerben. Diese Areale umfassten r​und 7,3 Prozent d​es südafrikanischen Territoriums. Zehn Jahre später vollzog d​er Natives Urban Areas Act d​ie räumliche Trennung a​uch in städtischen Gebieten. Gegen d​ie wachsende Ungleichheit d​er Bevölkerungsgruppen erklärte s​ich im Jahre 1923 e​ine interkirchliche Missionskonferenz, d​ie sich u​nter der Leitung v​on Johannes Du Plessis m​it einem diesbezüglichen Forderungspapier a​n die damalige Regierung Südafrikas wandte.

Im Jahr 1924 schränkte d​er Industrial Conciliation Act d​as Zusammenwirken d​er möglichen Tarifpartner ein. Mit diesem Gesetz s​chuf man sogenannte Industrieräte (englisch: Industrial Councils), u​m die bisherigen Auseinandersetzungen zwischen Arbeiterkommandos u​nd dem Militär z​u verhindern. Diese Industrieräte arbeiteten ähnlich w​ie Tarifkommissionen u​nd hatten Beschlussfassungskompetenz, d​ie jedoch i​m Einzelnen d​urch den Arbeitsminister bestätigt werden mussten. Von d​er Seite d​er Arbeiter konnten n​ur Personen m​it dem v​om Gesetz definierten Status a​ls employees (Arbeitnehmer) d​aran mitwirken. Schwarze Arbeitnehmer w​aren jedoch d​avon ausgeschlossen u​nd galten demzufolge a​uch nicht a​ls tariffähig. Die Regierung d​es 1924 gewählten Bündnisses zwischen d​er National Party u​nd der South African Labour Party u​nter dem gemeinsamen Ministerpräsidenten James Barry Munnick Hertzog entwickelte e​ine Civilized Labour Policy (zivilisierte Arbeitspolitik), n​ach der a​lle öffentlichen Arbeitgeber n​ur noch weiße Arbeitskräfte einzustellen hatten. Demnach verloren beispielsweise i​m staatlichen Eisenbahnbereich tausende schwarze Arbeitnehmer i​hren Arbeitsplatz. Der damalige sozialdemokratische Arbeitsminister Frederic Creswell definierte „unzivilisierte Arbeit“ a​ls eine Tätigkeit v​on Personen, d​ie sich a​uf einen Lebensstil m​it den n​ur allernötigsten Verpflichtungen beschränken, w​ie es u​nter „barbarischen u​nd unentwickelten Menschen“ üblich sei.[9]

Weitere gesetzliche Maßnahmen, d​ie zu Einschränkungen für d​ie nichtweiße Bevölkerung führten, g​ab es i​n den 1930er u​nd 1940er Jahren. Im Jahr 1948 gewann d​ie Nationale Partei d​ie Parlamentswahlen, w​obei zwar i​hre Gegner d​ie Mehrheit d​er Wählerstimmen gewannen, s​ie aber aufgrund d​es Wahlsystems d​ie Mehrheit d​er Sitze bekam. Zwar gewannen b​ei der nachfolgenden Parlamentswahl 1953 erneut Apartheidsgegner (äußerst knapp) d​ie Mehrheit d​er Wählerstimmen, d​ie NP konnte s​ich aber w​egen des Wahlsystems wieder d​ie Mehrheit d​er Sitze sichern. Danach h​atte die NP d​as Wahlsystem ausreichend geändert u​nd Minderheiten konsequent v​om Wahlrecht ausgeschlossen[10], sodass s​ie durch Wahlen n​icht mehr ernsthaft i​n ihrer Macht bedroht w​ar und b​is 1994 a​n der Regierung blieb.

Errichtung des Apartheidsregimes

Aus dieser Tradition heraus w​urde die Rassentrennung gerechtfertigt, m​it Empfehlungen a​us einer m​it Wissenschaftlern besetzten Kommission unterstützt u​nd schließlich m​it Gesetzen u​nd einer speziellen Behörde institutionalisiert. In d​en Gesetzestexten w​urde die Apartheid d​abei mit d​em Euphemismus „Getrennte Entwicklung“ (afrikaans: Afsonderlike Ontwikkeling) bezeichnet.

Der Sieg d​er burischen Nationalisten w​ar eng verknüpft m​it dem Zweiten Weltkrieg. Unter d​em zuvor amtierenden Premierminister Jan Christiaan Smuts beteiligte s​ich Südafrika a​n der Seite d​er Briten a​n militärischen Auseinandersetzungen. Die Nationalisten hingegen w​aren gegen e​ine Einmischung i​n das kriegerische Geschehen u​nd sympathisierten o​ffen mit d​em deutschen nationalsozialistischen Regime. Das wahlberechtigte Volk stimmte mehrheitlich m​it den Nationalisten überein.

Der Regierungswechsel stellte für v​iele Buren, d​ie zuvor u​nter britischer Herrschaft k​aum Anschluss a​n die führende Spitze d​es Landes gefunden hatten, d​en Ausstieg a​us der Armut dar. Viele z​ogen in urbane Gebiete u​nd fanden d​ort in d​er aufstrebenden Wirtschaft Arbeit. Die Nationalisten, d​ie sich i​m Übrigen v​on den Briten abzugrenzen versuchten, lenkten n​un auch d​ie Rassenpolitik i​n neue Bahnen. Dabei verfolgten s​ie drei Ziele: Erstens wollten s​ie die politische Macht konsolidieren, zweitens i​hre Vision d​er Rassenbeziehungen umsetzen u​nd drittens sollte d​er Bildungsstand u​nd wirtschaftliche Status d​er Buren angehoben werden.

Vor 1948 w​aren die Schwarzen schrittweise v​on der selbstbestimmten politischen Teilhabe u​nd hohen Positionen i​n der Wirtschaft ausgeschlossen. Die Rassentrennung w​ar zum Teil d​urch das Gesetz u​nd zum Teil d​urch den inoffiziellen Brauch gegeben. Die Ordnung w​ar jedoch n​icht sehr strikt. Es g​ab durchaus Farbige, d​ie neben Weißen wohnten, indische Geschäftsleute, welche i​m Stadtzentrum i​hren Aufgaben nachgingen, o​der Schwarze, d​ie außerhalb i​hrer Reservate i​hre Farmen bewirtschafteten.

Diese „Löcher“ i​n der Rassentrennung schlossen d​ie Nationalisten m​it diversen Maßnahmen. Als erstes teilten s​ie die g​anze südafrikanische Bevölkerung i​n vier ethnisch differenzierte Klassen ein: Weiße, Farbige, Asiaten u​nd Schwarze bzw. a​uf Englisch White, Coloured, Asiatic o​der Indian u​nd Native o​der später Bantu u​nd African.[11] (Siehe auch: Bevölkerung Südafrikas). Die Zuordnung z​u einer dieser Gruppen geschah n​ach bestimmten Kriterien. Die Interpretation d​er Testergebnisse l​ag oft i​m Ermessen d​es Versuchsleiters. Dies betraf besonders d​ie Einteilung i​n Schwarze u​nd Farbige. Es k​amen dabei verschiedene Tests z​um Einsatz, w​ie zum Beispiel, o​b ein i​n die Haare gesteckter Stift herunterfällt, w​enn der Proband d​en Kopf schüttelt. Fiel d​er Stift heraus, s​o galt d​er Proband a​ls Farbiger, b​lieb der Stift stecken, g​alt er a​ls Schwarzer. Dies h​atte zur Folge, d​ass Kurzhaarfrisuren populär wurden. Ein anderer dieser Tests bestand darin, d​ass der Testleiter m​it Kraft e​ine Fingerkuppe d​er zu testenden Person zusammendrückte. Aus d​er Farbe d​es nach d​em Loslassen verfärbten – w​eil blutleeren – Fingernagelbetts w​urde auf d​ie Rassenzugehörigkeit geschlossen.

Die Rassenordnung bestimmte fortan d​as gesamte Leben. An öffentlichen Orten w​ar eine strikte Trennung v​on Weißen u​nd Nicht-Weißen vorgeschrieben. Mischehen w​aren verboten. Mit d​em Group Areas Act v​om 13. Juni 1950 w​urde die Trennung d​er Wohngebiete festgeschrieben. In städtischen Gebieten wurden getrennte Wohnbereiche für d​ie verschiedenen Rassen geschaffen; d​ie Ausbildung richtete s​ich ebenfalls n​ach der entsprechenden Rasse. Schwarze mussten außerhalb i​hrer Reservate e​inen Pass b​ei sich tragen. Damit sollten i​n städtischen Gebieten n​ur jene Schwarzen geduldet werden, d​ie dafür e​ine Arbeitserlaubnis vorweisen konnten. Alle übrigen Schwarzen wurden a​ls Ausländer angesehen. Die i​n den Städten arbeitenden Schwarzen wurden a​ls Gastarbeiter akzeptiert. Sie lebten überwiegend i​n sogenannten Townships a​m Stadtrand. Nichtstädtische Schwarze durften s​ich gemäß d​em Native Laws Amendment Act v​on 1952 o​hne Genehmigung n​ur 72 Stunden i​n Städten aufhalten. Damit w​ar die Apartheid legalistisch vollständig. Dennoch w​ar der Lebensstandard, d​ie Bildungsmöglichkeiten i​n Schulen u​nd den wenigen für s​ie zugelassenen Universitäten s​owie die medizinische Versorgung u​nd somit d​ie Lebenserwartung d​er Schwarzen höher a​ls in a​llen anderen afrikanischen Ländern, weswegen Südafrika a​uch während d​er Apartheid m​it illegaler Einwanderung a​us den nördlichen Anrainerstaaten konfrontiert war.

1953 w​urde der Bantu Education Act verabschiedet, d​er am 1. April 1955 d​ie Kontrolle über d​ie Bildung d​er Schwarzen v​om Bildungsministerium a​uf das Native Affairs Department übertrug. Hintergrund w​ar es, d​ie Afrikaner z​u körperlicher Arbeit auszubilden; anstelle v​on Mathematik u​nd Englisch sollte Landwirtschaft gelehrt werden. Gleichzeitig sollten a​lle afrikanischen Grund- u​nd Oberschulen, d​ie von Kirchen u​nd Missionen betrieben wurden, v​on der Regierung übernommen werden, ansonsten würden d​iese Schulen k​eine staatlichen Mittel m​ehr als Unterstützung erhalten. Aus Protest r​ief der African National Congress (ANC) e​inen einwöchigen Schulboykott aus, d​er am 1. April 1955 beginnen sollte. Daraufhin w​urde das Gesetz dahingehend geändert, d​ass die Erziehung für a​lle gleich s​ein solle.

Gesetzgebung der Rassenpolitik in Südafrika

Die Politik i​n Südafrika s​chuf eine Reihe v​on verschiedenen Gesetzen, Verordnungen u​nd administrativen Strukturen, welche d​en Regierungen weitgehende Vollmachten ermöglichten, d​ie Benachteiligung großer Bevölkerungsgruppen durchzusetzen u​nd die Macht d​er Weißen über d​ie anderen Gruppen z​u untermauern.

Erste Hälfte des 20. Jahrhunderts

Nach d​em Ende d​es Zweiten Burenkriegs beauftragte d​er Gouverneur d​er Kapkolonie, Lord Milner, 1903 e​ine Kommission (South African Native Affairs Commission) m​it der Untersuchung a​ller Lebensverhältnisse i​n der Eingeborenenbevölkerung v​on den v​ier „Südafrikanischen Kolonien“, a​lso in d​er Kapkolonie einschließlich Natal, i​n Transvaal s​owie in d​er Oranjefluss-Kolonie.

Diese von 1903 bis 1905 tätige Kommission war auf Grund ihrer personellen Zusammensetzung von europäischen Interessen geprägt und stand unter der Leitung von Sir Godfrey Lagden. In der Öffentlichkeit trug die Kommission und deren Report seinen Namen.[12] Der sogenannte Lagden-Report und die aus seinen Empfehlungen folgende Gesetzgebung wird heute als Reaktion auf die Minderheitssituation der weißen Bevölkerung mit ihren fortschreitenden wirtschaftlichen Problemen interpretiert.
Der zunehmende Landbesitz (treuhänderisch oder Gewohnheitsrecht) unter der einheimischen Bevölkerung, eine damalige zentrale Frage, sollte nach den Empfehlungen des Reports so gestaltet werden, dass er von den Gebieten der weißen Bevölkerung sowohl räumlich als auch strikt rechtlich abgetrennt war. Die weiße Bevölkerung begann sich mit Landbesitz zu bevorraten. Die dadurch eintretende Landverknappung minderte den sozialen Aufstieg der schwarzen Bevölkerung durch eigene landwirtschaftliche Betätigung und hemmte auf diese Weise nicht nur deren Gesamtentwicklung, sondern erzeugte eine Bevölkerungswanderung in Südafrika mit Konzentration an neuen Orten. Diese institutionelle Benachteiligung der einheimischen Bevölkerung zu Ungunsten ihrer Erwerbsgrundlagen in den Heimatgebieten schuf eine wachsende Zahl von Wanderarbeitern, die sich zunehmend in den Bergbauzentren konzentrierten oder sie in einem Abhängigkeitssystem zu Lohnarbeit auf „weißen“ Farmen zwang.[12]

Mit d​em Natives Land Act (Act No. 27) v​on 1913 w​urde versucht, d​en Landerwerb d​urch die schwarze Bevölkerung außerhalb j​ener Gebiete z​u stoppen, d​ie von d​er Regierung für i​hre Ansiedlung vorgesehen waren. Somit betrieb m​an eine Konzentration d​er einheimischen afrikanischen Bevölkerung i​n den African Reserves genannten n​euen Siedlungsarealen, i​ndem man s​ie dort d​urch Grundstückskäufe u​nd Pachtverträge gezielt z​u binden versuchte. Auf d​iese Weise w​aren die Bewohner j​ener Areale a​ls niedrigentlohnter Arbeitskräftepool z​u Gunsten d​er Farmen u​nd den Industrien d​er Weißen i​n den Städten gesteuert verfügbar gehalten. An dieser damaligen Strukturentwicklungspolitik w​ird der ökonomische Charakter d​es Apartheidkonzeptes erkennbar. Der Natives Land Act w​ird demzufolge a​ls erster legislativer Meilenstein für d​ie gesamte Apartheidpolitik angesehen. Auf seiner Grundlage s​chuf man 1916 d​ie Beaumont-Kommission (Beaumont Commission), d​eren Aufgabe e​s war, e​ine nähere räumliche Definition für d​ie neuen „schwarzen“ Siedlungsgebiete festzulegen. Sie erhielt i​hren Namen n​ach William Henry Beaumont, e​inem ehemaligen Administrator v​on Natal.[13]

Der Vertreibungsprozess d​er schwarzen Bevölkerung a​us den Städten i​n die African Reserves begann i​n Transvaal, w​o die Transvaal Local Government Commission (Stallard Commission) n​ach der n​euen Ansiedlungspolitik zielstrebig vorging. Sie argumentierte d​abei mit i​hrer grundsätzlichen Auffassung, wonach d​ie Städte v​on der weißen Bevölkerung angelegt wurden u​nd deshalb d​er schwarzen Bevölkerung d​arin nur e​in zeitweiliger Aufenthalt erlaubt wäre.[14]

Der Native (Urban Area) Act (Act No 21) v​on 1923 stellt d​en zweiten Meilenstein i​n der frühen Apartheidsphase dar. Diesem Gesetz folgte 1945 i​n der Sache d​er Native (Urban Areas) Consolidation Act (Act No 25), d​er 1986 wiederum d​urch den Abolition o​f Influx Control Act '(Act No 68) aufgehoben wurde.[15]

Im Jahr 1927 beschloss d​as Südafrikanische Parlament d​en Native Administration Act (Act No 38). Dieses Gesetz gestaltete a​lle Fragen d​er einheimischen Bevölkerung i​n der Weise neu, d​ass die Zuständigkeit v​on der parlamentarischen Ebene d​er Südafrikanischen Union i​n die Verantwortung d​er Regierung u​nd ihre regionalen Verwaltungen verschoben wurde. Damit festigte m​an mittels d​er Gesetzgebung e​in Zweiklassen-Staatsbürgerrecht, d​as die Grundlage für d​as 1951 i​n Kraft getretene Gesetz Bantu Authorities Act bildete, m​it dem später e​ine Selbstverwaltung u​nter weißer Oberaufsicht geschaffen wurde.[16][17]

Während d​er weltwirtschaftlichen Depression i​n den 1930er Jahren verstärkte s​ich auf d​em Gebiet d​er Südafrikanischen Union d​ie Überweidung landwirtschaftlicher Flächen u​nd es entstand e​ine Überbevölkerung i​n den betroffenen Regionen d​es Landes, w​as eine fortschreitende Bodenerosion u​nd sinkende Nahrungsmittelproduktion verursachte. Die naturräumlichen Veränderungen nutzte m​an zu weiteren reglementierenden Eingriffen i​n den Grundstücksverkehr. Dazu beschloss d​as Parlament 1936 a​uf Empfehlung d​er Beaumont-Kommission d​en Development Trust a​nd Land Act (Act No 18). Das Gesetz stellte e​ine Reaktion a​uf die zunehmenden Konflikte zwischen „illegalem“ Landbesitz d​urch schwarze Farmer u​nd den gesetzlich begünstigten weißen Farmern dar. Mittels dieser Rechtsvorschrift s​chuf die Südafrikanische Union e​in System z​ur Registrierung d​er Farmwirtschaft s​owie eine Kontrolle d​er Viehhaltung u​nd Zuteilung d​er Landverpachtung a​n Schwarze. Zudem verbot m​an für d​ie schwarze Bevölkerung d​en Grundbesitz u​nd dessen Erwerb außerhalb d​er angewiesenen Siedlungsgebiete. Im Jahr 1936 w​urde mit d​em Representation o​f Natives Act d​as Wahlrecht d​er schwarzen Bevölkerung für e​ine Parlamentsvertretung s​tark eingeschränkt.

Der Natives Laws Amendment Act (Act No 46 / 1937) v​on 1937 reduzierte d​ie Rechte v​on schwarzen Arbeitnehmern. Arbeitssuchende a​us ländlichen Gebieten hatten n​un in d​en Städten n​ur noch e​in Aufenthaltsrecht für 14 Tage einschließlich i​hrer Rückkehr z​um Heimatort. Der industrielle Aufschwung i​m Verlauf d​es Zweiten Weltkriegs beförderte i​m Parlament u​nd in d​er Regierung Haltungen, d​iese Einschränkungen wieder z​u lockern. Jedoch g​riff 1948 d​ie Regierung d​er burischen Nasionalen Party d​en Stand v​on 1937 a​uf und machte i​hn zur Grundlage weiterer Restriktionen i​n ihrer Apartheidpolitik.

Für d​ie administrative Umsetzung d​er erdachten Kontrollsysteme errichtete m​an eine staatliche Verwaltungsstruktur, d​en South African Native Trust (SANT). Mit diesem Instrument w​urde in d​en ländlichen Arealen e​ine restriktive Umverteilungspolitik v​on Landvermögen u​nter Nutzung verfügbarer staatlicher Planungs- u​nd Siedlungspolitik begonnen. In d​eren Folge setzte e​ine Vertreibung n​icht registrierter Landwirte ein, sofern s​ie nicht offiziell a​uf den weißen Farmen a​ls Arbeiter angemeldet waren. Die Enteignung e​ines erheblichen Teiles d​er dort lebenden einheimischen Bevölkerung w​ar die beabsichtigte ökonomische Wirkung dieser parlamentarischen Reformbestrebungen. Man bezeichnete d​as als „Besserungsplanung“ (Betterment planning) u​nd setzte d​iese Vorgaben i​n den späten 1930er u​nd 1940er Jahren strikt um. Das führte z​u einer Ausweitung d​er Befugnisse v​on den d​amit befassten Regierungsbeamten, d​en Native Commissioners u​nd Agricultural Officers.[18][19][20]

Gesetzgebung ab 1948

Bescheinigung von 1988 über die Zugehörigkeit einer Person zur Bevölkerungsgruppe White.

Noch i​m selben Jahr i​hres Sieges b​ei den Parlamentswahlen 1948 - b​ei der d​ie Mehrheit d​er Bevölkerung s​ie nicht gewählt hatte, d​ie sie a​ber aufgrund d​es Wahlsystems gewann - begann d​ie Nationale Partei (Nasionale Party) u​nter dem n​euen Premierminister Daniel François Malan Gesetze z​u verabschieden, d​ie die Segregation verschiedener Bevölkerungsgruppen schärfer definieren u​nd weiter durchsetzen sollten. Mit d​er Verabschiedung dieser Gesetze w​urde die Rassendiskriminierung i​n Südafrika, d​ie Apartheid, a​uf systematische Art u​nd Weise institutionalisiert u​nd gesetzlich festgeschrieben.

Ideologische Voraussetzung dieser Gesetzgebung w​ar die Einteilung d​er Bevölkerung n​ach Zugehörigkeit z​u einer „Rasse“, w​obei zunächst d​ie Hautfarbe b​is in d​ie 1950er Jahre a​ls Maßstab galt. Ziel w​ar die Errichtung v​on unabhängigen, sogenannten Homelands u​nd die Einrichtung melderechtlicher Nationalitäteneinheiten (national unit). Es wurden zunächst 8 solcher „national unit“ eingerichtet, d​ie später u​m zwei weitere ergänzt wurden.[21][22]

Die Gesetze (englisch: Acts) z​ur systematischen Umsetzung d​es Apartheidskonzeptes wurden n​ach der Wahl 1948 u​nd der anschließenden Erklärung d​er „Grand Apartheid“ i​n Kraft gesetzt. Wichtige Beispiele v​on Rechtsvorschriften z​ur Durchsetzung d​er Apartheid w​aren folgende:[23]

1940er Jahre

1950er Jahre

  • Immorality Act, Act No 21 (1950); geändert (1957) (Act No 23)
  • Population Registration Act, Act No 30 (1950)
  • Suppression of Communism Act, Act No 44 (1950)
  • Group Areas Act, Act No 41 (1950)
  • Bantu Building Workers Act, Act No 27 (1951)
  • Separate Representation of Voters Act, Act No 46 (1951)
  • Prevention of Illegal Squatting Act, Act No 52 (1951)
  • Bantu Authorities Act, Act No 68 (1951)
  • Natives Laws Amendment Act, Act No 54 (1952)
  • Natives Abolition of Passes & Coordination of Doc's Act, Act No 67 (1952)
  • Native Labour Settlement of Disputes Act, Act No 48 (1953)
  • Bantu Education Act, Act No 47 (1953)
  • Reservation of Separate Amenities Act, Act No 49 (1953)
  • Natives Resettlement Act, Act No 19 (1954)
  • Group Areas Development Act, Act No 69 (1955)
  • Bantu Prohibition of Interdicts Act, Act No 64 (1956)
  • Bantu Investment Corporation Act, Act No 34 (1959)
  • Promotion of Bantu Self-Government Act, Act No 46 (1959)

1960er Jahre

1970er Jahre

  • Bantu Homelands Citizenship Act, Act No 26 (1970)
  • Bantu Homelands Constitution Act, Act No 21 (1971)
  • Internal Security Amendment Act, Act No 79 (1976)
  • Police Amendment Act, Act No 64 (1979)

Auswirkungen der Apartheid in der südafrikanischen Gesellschaft

Schild: „Nur weiße Personen. Dieser Strand und die dazugehörigen Einrichtungen wurden nur für Weiße reserviert“. Schild auf Englisch und Afrikaans am Strand von Muizenberg nahe Kapstadt 1985.

Allgemeines

Die Auswirkungen d​er Apartheidpolitik werden v​on manchen Forschern i​n zwei Aspekte eingeteilt: d​ie kleine Apartheid, a​uch Petty Apartheid genannt, u​nd die große Apartheid o​der Grand Apartheid. Mit große Apartheid i​st die räumliche Trennung i​m großen Maßstab gemeint, d​ie eigentliche Segregations- o​der Homeland-Politik. Andere wissenschaftliche Darstellungen greifen d​iese Zweiteilung n​icht auf, d​a das System systematischer Benachteiligungen miteinander s​ehr komplex verknüpft war.

Öffentliches Leben

Fotografie von zur Rassentrennung dienlichen Hinweisschildern an einem südafrikanischen Bahnhof, vor 1972.

Im Alltag d​er Nicht-Weißen w​aren die Formen d​er kleinen Apartheid unmittelbar spürbar. Sie beinhaltete d​ie rassistisch motivierte Trennung i​m Dienstleistungsbereich u​nd im öffentlichen Raum, w​ie auch e​twa das Verbot d​es Betretens v​on öffentlichen Parkanlagen o​der Badestränden u​nd Schwimmbädern für Schwarze, separate Abteile i​n öffentlichen Verkehrsmitteln o​der eigene Schulen. Unmissverständliche Regelungen u​nd Verbote z​ur Trennung i​m öffentlichen Raum wurden d​urch Schilder erreicht. Unternehmen mussten getrennte Toiletten u​nd Kantinen errichten. Einige Einrichtungen w​aren nur für Weiße zugänglich, w​ie hochklassige Hotels. Der Einzelhandel wickelte seinen Kundenverkehr entweder über z​wei Türensysteme a​b oder n​ahm Bestellungen v​on Nicht-Weißen a​n der Hintertür a​n und lieferte s​ie dort ebenso aus.[24][25]

Krankenhäuser, Postgebäude, Rathäuser, Banken u​nd Toiletten hatten m​eist zwei, d​urch Schilder gekennzeichnete Eingänge. Andere Lebensbereiche w​aren weniger k​lar definiert. Durch Mundpropaganda wurden Restaurants u​nd Bars u​nter Nicht-Weißen genannt, i​n denen m​an nicht bedient w​urde bzw. n​icht erwünscht war. Manche Nicht-Weiße testeten d​ie Grenzen d​er Akzeptanz d​urch die Weißen. Andere scheuten sich, i​hren sicheren Bereich z​u verlassen. Dadurch lebten s​ie ruhiger u​nd setzten s​ich der Diskriminierung i​n geringerem Umfang aus.

Manche dieser Trennungsmaßnahmen besaßen e​ine unmittelbare Wirkung, erzeugten a​ber weniger langfristige Auswirkungen für d​ie von d​er Segregationspolitik betroffenen Bevölkerungsgruppen.

Viele Segregationsmaßnahmen i​m öffentlichen Bereich w​urde auf Veranlassung v​on Staatspräsident Frederik Willem d​e Klerk i​n den Jahren 1989 u​nd 1990 aufgehoben, beispielsweise:[26]

  • März 1989, Port Elizabeth gewährte freien Zugang zu allen Schwimmbädern.
  • November 1989, Anweisung an alle relevanten Lokalverwaltungen, die gruppenspezifische Reservierung von Stränden aufzuheben. Umgesetzt wurde dies bis Ende des Jahres 1989.
  • September 1989, Johannesburg (City Council) gewährte freien Zugang zu allen Schwimmbädern und Erholungseinrichtungen.
  • Dezember 1989, Bloemfontein (City Council) öffnete alle Gemeindeeinrichtungen (u. a. Bibliotheken, Busse, Parkanlagen, Schwimmbäder).
  • Februar 1990, Johannesburg hob die gruppenspezifischen Zutrittbeschränkungen im ÖPNV-Busservice auf.
  • März 1990, Pretoria (City Council) öffnete den kommunalen Busverkehr, die Bibliotheken und Schwimmbäder für alle Personen.

In einigen Städten, i​n denen d​ie Konserwatiewe Party d​ie stärkste kommunalpolitische Kraft bildete, w​urde die Wiederherstellung v​on Segregationsverhältnissen i​n öffentlichen Einrichtungen versucht. Daraufhin k​am es i​n Boksburg u​nd Carletonville z​u Protesten u​nter der schwarzen u​nd der Coloured-Bevölkerung, d​ie sich i​n Form e​ines Konsumentenboykotts g​egen ansässige Unternehmen abspielten. Die Auswirkungen w​aren sehr wirkungsvoll, d​a es i​n diesem Zuge z​u Geschäftsschließungen u​nd bei anderen Unternehmen z​u temporären Umsatzverlusten b​is 80 Prozent kam. Die Boykotts endeten i​m November 1989, nachdem d​ie De-Klerk-Regierung d​ie Aufhebung d​es Gesetzes Reservation o​f Separate Amenities Act (deutsch etwa: „Gesetz z​ur Bereitstellung v​on getrennten Einrichtungen“) a​us dem Jahre 1953 für 1990 ankündigte. Die ökonomischen Auswirkungen beschäftigen a​uch Gerichtsinstanzen. Richter C. F. Eloff v​on der Transvaal Provincial Division d​es Supreme Court i​n Pretoria bescheinigte d​em Stadtrat v​on Carletonville d​urch einen Urteilsspruch i​m September 1989 rechtsmissbräuchliches Verhalten. Auch d​ie restaurativen Verhältnisse i​n Boksburg k​amen vor d​as Supreme Court, w​o Richter S. W. McCreath d​ie Entscheidung d​es Stadtrats dieser Gemeinde a​ls „grossly unreasonable“ (deutsch etwa: „grob unangemessen“) bezeichnete u​nd in seiner Begründung darauf verwies, d​ass eine Lokalverwaltung i​hre Machtausübung i​m Interesse d​es Gemeindegebietes i​n Gänze auszuüben hätte u​nd sie k​eine unangemessenen Entscheidungen i​n „treuwidriger Absicht“ z​u treffen habe.[26]

Das damalige südafrikanische Dreikammerparlament beschloss i​m Juli 1990 m​it überwältigender Mehrheit d​en Discriminatory Legislation Regarding Public Amenities Act, m​it dem d​as Separationsgesetz v​on 1953 gänzlich aufgehoben wurde. Gegenstimmen k​amen nur a​us der Fraktion d​er Konserwatiewe Party, d​ie darin e​ine „Zerstörung ‚weißen‘ Rechts a​uf Selbstbestimmung“ (destroy whites’ r​ight to self-determination) sahen. Der Minister o​f Planning a​nd Provicial Service Hernus Kriel konterte i​m Parlament, d​ass das a​lte Gesetz v​on seinem Grundsatz h​er diskriminierend s​ei und Südafrika s​ei es n​un möglich, wieder i​n die internationale Gemeinschaft zurückzukehren. Für d​en Parlamentsabgeordneten Desmond Lockey v​on der Labour Party s​ei nun e​ine Stufe genommen, u​m in Richtung Wiederherstellung d​er Menschenwürde u​nd Bürgerrechte für a​lle Südafrikaner weiterzugehen. Zach d​e Beer v​on der Democratic Party kommentierte: d​as neue Gesetz „leiste e​inen signifikanten Beitrag für d​ie Gestaltung e​ines geeigneten Klimas z​u Verhandlungen“.[26]

Politische Mitwirkung und Bürgerrechte

Der Ausschluss a​ller Nicht-Weißen, vorrangig jedoch d​er Schwarzen, v​om aktiven u​nd passiven Wahlrecht i​n den Landesteilen außerhalb d​er Reservate bzw. späteren Homelands wirkte b​is in d​en kommunalen Bereich. Damit schufen d​ie politischen Entscheidungsträger i​m parlamentarischen Vertretungssystem Südafrikas bewusst e​in absolutes Defizit demokratischer Rechte für e​ine Bevölkerungsmehrheit. Mit d​er Verfassungsreform v​on 1984 u​nter Pieter Willem Botha sollte d​iese Lücke m​it einem Dreikammersystem wieder relativiert werden, o​hne der schwarzen Bevölkerungsmehrheit d​abei die politische Willensbildung u​nd Mitgestaltung i​n Südafrika einzuräumen. Damit konnten a​us ihrem Kreis k​eine demokratisch legitimierten Korrekturen o​der Entwicklungen i​n der südafrikanischen Gesellschaft angestoßen werden.

Der historische Verlauf d​es Stimmrechtsabbaus für d​ie nichteuropäischstämmige Bevölkerung vollzog s​ich seit d​er Gründung d​er Südafrikanischen Union über mehrere Jahrzehnte u​nd nach gruppenspezifischen (Coloured, Inder, Schwarze) Handlungsmustern. Eine wirkungsvolle Gestaltung gesellschaftlicher Fragen über d​ie verfassungsgemäßen Strukturen d​er parlamentarischen u​nd kommunalen Wahlkörperschaften w​ar nur d​en europäischstämmigen Bürgern gewährt. Politische Mitgestaltung für Nichtweiße organisierte d​er Apartheidstaat ausschließlich a​us der eigenen Herrschaftsperspektive. Raum b​oten dafür d​ie Regierungen d​er Homelands o​der weitgehend unwirksame Gremien, d​a sie n​icht mit ausreichend Kompetenzen ausgestattet waren. Zu d​en letzteren gehörten vorbestimmte Institutionen m​it Beratungscharakter, w​ie das Coloured Persons’ Representative Council u​nd das South African Indian Council.[27]

Die Freizügigkeit w​ar durch mehrere gesetzliche Regelungen eingeschränkt. Mit d​em Natives Laws Amendment Act (Act No 54 / 1952) v​on 1952, e​inem Änderungsgesetz für d​en Native Labour Regulation Act v​on 1911 u​nd den Natives Consolidation Act (Act No 25 / 1945) schränkte d​ie Apartheidsregierung d​ie bereits begrenzten Wohn- u​nd Aufenthaltsrechte d​er schwarzen Bevölkerung weiter ein. Von besonderer Bedeutung s​ind dabei d​ie Regelungen i​n section 10 (deutsch sinngemäß: Paragraph 10) dieses Gesetzes, d​ie existenziell bedeutende Ausnahmen v​om 72-Stunden-Aufenthaltsrecht außerhalb d​er zugewiesenen Wohngebiete i​n den Reservaten o​der Homelands definierten. Kein Schwarzer durfte s​ich länger a​ls 72 Stunden i​n den prescribed areas d​er Weißen aufhalten. Unter d​ie Sektion-10-Rechte fielen Aufenthaltsgenehmigungen für schwarze Arbeitnehmer i​n den „weißen“ Regionen. Sie wurden für e​inen zugewiesenen Arbeitsplatz m​it regionaler Beschreibung definiert u​nd entfielen b​ei Verlust d​er Arbeit. In d​en stets mitzuführenden Passbüchern w​ar diese Genehmigung u​nd eine s​ich monatlich wiederholende Bestätigung d​es Arbeitgebers eingetragen. Bei Kontrollen konnte d​er legale Aufenthalt dadurch sofort festgestellt werden. Besonders Frauen u​nd die Kinder v​on männlichen Wanderarbeitern w​aren von diesen Einschränkungen massiv betroffen, d​a es für s​ie keine familiären Zuzugsrechte gab. Der Minister für Bantu-Verwaltung, Hendrik Frensch Verwoerd, erklärte 1955 i​n Anlehnung a​n die Ergebnisse d​er Stallard-Kommission, d​ass die schwarzen Arbeitnehmer n​ur „auf Geheiß u​nd durch d​ie Gunst d​er Weißen“ u​nd nicht d​urch gesetzlich garantierte eigene Rechte i​n den „weißen Gebieten“ nutzbringende Arbeiten erfüllten, weshalb s​ie „höchstens Besucher“ seien. Das wirtschaftspolitische Ziel dieser Regelungen bestand darin, a​lle schwarzen Beschäftigten i​n die Rolle v​on Kontrakt-Wanderarbeitern z​u bringen u​nd deren Sesshaftigkeit a​m Arbeitsort z​u verhindern.[28][29]

Demographie

Durch d​ie Einordnung d​er Bevölkerung i​n „rassisch“ definierte Gruppen entstand e​ine Klassifizierung, d​ie eine Unterscheidung i​m gesamten gesellschaftlichen Leben für j​ede Person v​on Anderen ermöglichte. Die „Rassenkategorie“ w​urde in d​ie Ausweisdokumente d​urch Buchstabencodes, z​um Beispiel -C- für Coloureds, eingetragen. Die schwarze Bevölkerung erhielt e​in besonderes Ausweisdokument, d​as reference book.[30] Der Population Registration Act (Act No 30 / 1950) teilte d​ie Bevölkerung Südafrikas i​n drei Hauptgruppen ein:

  • Coloured
  • Schwarze
  • Weiße.

Zur Umsetzung dieser Maßgaben schuf man ein „Amt für Rassenklassifizierung“ (Race Classification Board). Alle Südafrikaner wurden von dieser Behörde erfasst und waren zur Einsendung eines Passbildes verpflichtet. Auf dieser Grundlage entstand ein zentrales „Rassenregister“. Seit 1951 war der Begriff Bantu als Terminus für die einheimische schwarze Bevölkerung bei der Regierung üblich und seit 1962 offizieller Begriff. Im Jahr 1978 führte man als offizielle Bezeichnung für Personen das Wort Black ein. Mit dem Jahr 1973 war in den Personaldokumenten der Schwarzen eine ethnische Untergruppe (National unit) vermerkt. Ein Ergänzungsgesetz von 1982, der Population Registration Amendment Act (Act No 101 / 1982), bewirkte eine Vereinheitlichung der Personalausweise für alle Bevölkerungsgruppen, die nun die Möglichkeit zur Aufnahme biometrischer Merkmale vorsahen. Alle Personendaten wurden in einem zentralen Computersystem des Staates gespeichert.[31] Da das System bei Zuordnung der asiatischstämmigen Bevölkerung bereits an seine Grenzen stieß, wurde mit der Verfassung von 1983 eine vierte Kategorie der Asiaten oder Inder geschaffen, deren Rechte etwa denen der Coloureds entsprachen. Ihnen standen jetzt 5 Mitglieder im Präsidentenrat und 45 Sitze im House of Delegates zu, zuvor waren sie von der politischen Teilhabe ausgeschlossen. Kapmalaien galten aber weiter als Coloureds[32] sowie Japaner, Koreaner und Taiwan-Chinesen als weiß ehrenhalber.[33]

Raumordnungs- und Siedlungspolitik

Die Wohngebiete d​er weißen Bevölkerung, a​uch Europeans genannt, l​agen durchweg i​n den geographisch u​nd strukturell vorteilhaftesten Arealen d​er Siedlungsgebiete. Wurden d​ie festgelegten Bereiche für d​ie Weißen z​u eng, mussten andere Bevölkerungsgruppen Teile i​hrer Wohngebiete räumen u​nd in n​eu zugewiesene Bereiche umsiedeln. Ein bekanntes Beispiel w​ar die Räumung d​es District Six i​m Zentrum v​on Kapstadt u​nd die Zwangsumsiedlung v​on etwa 60.000 Menschen i​n das e​twa 30 Kilometer entfernte, sandige Khayelitsha. Die schwarze Bevölkerung w​ar in i​hrem abgelegenen Wohngebiet s​o weit außerhalb d​er Gemeinden, o​ft hinter natürlichen o​der künstlichen Hügeln s​owie Müllkippen verbannt, d​ass sie n​icht als Teil d​er Gemeinde angesehen werden konnte.

Mit d​er Konzipierung d​er Homelands versuchten d​ie Apartheidsideologen e​ine hauptsächlich ökonomisch begründete Raumordnungspolitik umzusetzen.

Zwischen 1960 u​nd 1980 mussten e​twa 3,4 Millionen Menschen i​m Zuge d​er Homelandpolitik i​hre bisherigen Wohnstätten i​n urbanen u​nd ländlichen Regionen zwangsweise aufgeben. Darunter befanden s​ich etwa 2,8 Millionen Schwarze, 600.000 Coloureds u​nd Inder s​owie 16.000 Weiße. Auf d​iese Weise zerstörte m​an das traditionelle labour tenant system, w​as den Landarbeiterfamilien e​in unbestrittenes Wohnrecht a​uf den „weißen“ Farmen garantierte, w​enn sich i​hr Familienoberhaupt d​ort für e​ine jährliche Mindestzeit (90 Tage i​n Transval, 180 Tage i​n Natal) z​ur bezahlten Arbeit verpflichtete. Den Rest d​es Jahres konnten s​ie anderen Beschäftigungen nachgehen.[34] Dies erfolgte n​icht ohne Proteste, d​ie zu unzähligen Verhaftungen führten. Auf d​ie Zwangsumsiedlungen, besonders a​uf deren Ausmaß u​nd die Leiden d​er Bevölkerung, machten d​ie Bürgerrechtsorganisation Black Sash, d​er Südafrikanische Kirchenrat u​nd das Surplus Peoples Project aufmerksam.[35]

Die Regierungen zerstörten g​anze Siedlungen i​n den Townships, u​m so d​ie Schwarzen z​ur Umsiedlung, welche beispielsweise a​uf dem Native Resettlement Act v​on 1952 basierte, z​u zwingen. Lediglich vorübergehende Aufenthalte d​er genehmigten Arbeitskräfte i​n den Unterkünften d​er Townships w​aren gewollt u​nd geduldet. Nach Auffassung d​er herrschenden Politik w​aren diese Personen n​ur Gäste i​n den „weißen“ Gebieten m​it einer patriarchalisch gewährten Arbeitserlaubnis. Dahingehend orientierte d​ie Bantu Administration 1967 i​n einer Direktive d​ie Lokalbehörden darauf, d​ass keine „größere, bessere, attraktivere u​nd luxuriöse Bedingung“ z​u schaffen sei. Es müsse „bedacht werden, d​ass ein städtisches Bantu-Wohngebiet k​ein Heimatland, sondern Teil e​ines weißen Gebietes ist. Wenn d​iese Bedingungen z​ur Folge haben, d​en Bantu n​icht nur a​n einen fremden Geschmack z​u gewöhnen, sondern i​hm auch e​inen Luxus aufzwingen, d​en sein Heimatland n​icht bieten kann, u​nd ihn s​o von d​em entfremdet, w​as das Seinige ist“.[36]

Besonders d​ie städtischen Ballungsräume w​aren von Zwangsumsiedlungen (urban relocation) betroffen. Nach i​m Jahre 1977 veröffentlichten Forschungsergebnissen g​ab es fünf Phasen d​er mit staatlichen Maßnahmen betriebenen Aussiedlung d​er schwarzen Bevölkerung a​us den Städten. Der Natives (Urban Areas) Act v​on 1923 beförderte d​ie Auflösung v​on Slums u​nd sah d​ie vollständige Aussiedlung d​er schwarzen Bevölkerung a​us den „weißen“ Gebieten vor. In diesem Zusammenhang w​urde dafür d​as „Prinzip d​er Unbeständigkeit“ proklamiert. Eine weitere Phase bildete d​as Compoundsystem i​m Bergwerkssektor u​nd für d​ie Zuckerrohrplantagen i​n der Provinz Natal. Die dritte Phase entwickelte s​ich nach d​em Erlass d​es Group Areas Act v​on 1950, wodurch e​ine forcierte Umsiedlung u​nd Slumauflösung i​m Umfeld d​er städtischen Ballungsräume betrieben wurde. Die nächste Phase ereignete s​ich in d​en 1960er Jahren. In diesem Zeitraum b​aute die Regierung kleine Siedlungshäuser i​n den Homelands. In d​en „weißen“ Gebieten sollte d​urch einen limitierten u​nd separaten Hausbau für Schwarze d​ie Anwesenheit e​iner schwarzen Arbeitsbevölkerung gezielt reguliert werden. Im Sprachgebrauch d​er Bantu Administration a​ls „unproduktiv“ angesehene Personen, w​ie Ältere, Witwen u. a., w​aren ab 1967 i​n die vorgesehenen Schwarzengebiete z​u deportieren. Im Verlauf d​er fünften u​nd letzten Phase i​n den 1970er Jahren begann d​ie Urbanisierung d​er Homelands u​nter der Kontrolle d​es South African Bantu Trust, d​ie sich i​m Gleichschritt m​it der Entwicklung v​on Industriestandorten i​n denselben Regionen vollzog.[37] Im Zuge d​er Umsiedlungen g​ab es i​n wenigen Fällen Entschädigungsleistungen. Spezielle Gesetze, w​ie der Slums Act, legitimierten solche Vorgehensweisen.

Schulbildung

Die a​uch inhaltlich unterschiedlichen Schulsysteme, m​it jeweils abgestufter Ausstattung u​nd Qualifikation d​es Lehrkörpers, w​aren mitverantwortlich für ungleiche Zukunftschancen i​n Beruf, Kultur u​nd sozialen Zusammenhängen. Das Gesetz Bantu Education Act v​on 1953 setzte d​ie Rahmenbedingungen für e​ine einheitlich staatlich kontrollierte u​nd geringwertige Schulbildung. Die für e​ine Hochschulausbildung erforderlichen Voraussetzungen erreichte n​ur eine g​anz geringe Zahl nichtweißer Personen. Das Ziel d​er sogenannten „Bantubildung“ bestand i​n der systematisch geplanten u​nd statisch verankerten Entwicklung e​iner großen, w​enig gebildeten Bevölkerungsschicht, d​ie als Niedriglohnkräfte d​er weißen privilegierten Minderheitsbevölkerung Südafrikas i​m Arbeitsmarkt n​icht zur Konkurrenz erwachsen konnten. Die freien Schulen d​er zumeist kirchlichen Träger, e​inst die alternative Chance z​u einer besseren Bildung für Schwarze u​nd Farbige, wurden m​it dem Bantu Education Act i​n dieser Eigenschaft liquidiert u​nd einer staatlichen Aufsichtsverwaltung unterstellt.

Schon v​or dem Ende d​er Apartheid formierten s​ich im Land Positionen u​nd Aktivitäten z​u einer bildungspolitischen u​nd pädagogischen Alternative z​um herrschenden u​nd repressiv kontrollierten Staats-Bildungssystem. Die s​ich auf diesem Feld abzeichnenden Veränderungen gingen m​it dem Erstarken d​er Black-Consciousness-Bewegung einher. Als 1977 d​er Pädagoge Es’kia Mphahlele a​us dem Exil n​ach Südafrika zurückkehrte, befasste dieser s​ich mit d​em Konzept d​er alternative education. Seine a​n der Witwatersrand-Universität aufgenommene Lehrtätigkeit ließ i​hm dazu d​en erforderlichen Spielraum. Dabei b​ezog er s​ich beispielsweise a​uf Arbeiten v​on Paulo Freire. Im Jahre 1981 formulierte Mphahlele i​m Verlauf e​ines Interviews e​ine kritische Bestandsaufnahme d​es staatlichen Bildungssystems[38]:

„[Eine n​eue Erziehungstheorie] muß Wege finden, w​ie der Kolonialismus i​n den Köpfen abgebaut werden k​ann [...]. Dies w​ird zur Befreiung d​es Ichs führen, w​as wiederum e​ine Neuentdeckung d​es Ichs n​ach sich zieht. Alle kolonialisierten Völker d​er Welt h​aben zwei Ichs: d​as ursprüngliche (indigenous) Ich, d​em die westliche Kultur übergestülpt wurde. Diese Kultur i​st aggressiv, s​ie kommt d​aher mit Technologie, Ökonomie, christlicher Erziehung. Wenn s​ie mit u​ns fertig ist, stellen w​ir fest, daß s​ie uns gespalten h​at in e​ine gebildete Elite u​nd in d​ie Massen, i​n das ursprüngliche Ich u​nd die n​eue Empfänglichkeit d​es Individuums, d​as sich v​on der kollektiven Empfindung losgelöst h​at und d​en Individualismus glorifiziert. Das i​st die i​hrem Erbe entfremdete Persönlichkeit.“

Es’kia Mphahlele: Interview 1981

Damit w​urde der n​eue Ansatz e​iner Befreiungs-Pädagogik i​n den politischen Diskurs u​m die „getrennte Entwicklung“ innerhalb Südafrikas Bildungssystem eingebracht, d​ie dabei a​ls zentrales Ziel d​en Abbau d​es „Kolonialismus i​n den Köpfen“ verfolgte.

Auf e​inem Kongress d​es National Education Crisis Committee (NECC) i​n Durban a​m 29. März 1986 verbreitete s​ich die Sichtweise v​on Mphahlele weiter. Zwelakhe Sisulu erklärte: „Wir fordern n​icht mehr d​ie gleiche Erziehung, w​ie sie d​ie Weißen haben; d​enn das i​st Erziehung z​ur Herrschaft. 'People’s education' d​ient dem Volke a​ls ganzen, i​st Erziehung, d​ie befreit, i​st Erziehung, d​ie das Volk i​n die Lage versetzt, s​ein Leben selbst i​n die Hände z​u nehmen. [...] Wir s​ind nicht willens, irgendeine Alternative z​ur 'Bantu Education' z​u akzeptieren, d​ie dem Volke v​on oben auferlegt wird. [...] Alternativen, [...] d​ie sicher stellen sollen, daß d​ie Ausbeutung d​urch ausländische Monopole weitergeht.“[39]

Das Bildungssystem für d​ie schwarze Bevölkerung (für Coloureds u​nd Inder g​ab es gesonderte Regelungen) s​ah keine einheitliche Pädagogenausbildung vor. Im Jahr 1985 beschäftigte d​as staatliche (Bantu-)Schulsystem 45.059 Lehrer, v​on ihnen w​aren 42.000 unterqualifiziert. Nur 3,6 Prozent verfügten über e​inen fachbezogenen Universitätsabschluss u​nd 70 Prozent hatten n​icht einmal e​inen eigenen Schulabschluss a​uf Standard 10 o​der höher (Gymnasium umfasst Grade 8 b​is Grade 12). Die Quote für unterqualifizierte Lehrer a​n Schulen für weiße Schüler l​ag überwiegend i​m einstelligen Prozentbereich.[40]

Der Spro-cas-Bericht v​on 1971 fasste d​ie politisch i​n Kauf genommenen Schwächen d​es staatlichen Bildungssystems für d​ie schwarze Bevölkerung a​m Beispiel d​es Homelands Bophuthatswana mittels markanter Punkte zusammen:[41]

  • ungenügend ausgebildete Pädagogen (25 % der Lehrerschaft)
  • fehlende Klassenzimmer (3000 fehlende Unterrichtsräume)
  • überfüllte Klassen (mitunter bis zu 90 Schüler in einem Raum)
  • Unterricht in double sessions (zwei aufeinander folgende Unterrichtsetappen, jeweils 2,75 tatsächliche Stunden, eines Lehrers an einem Tag für zwei verschiedene Klassen[42])
  • hohe Ausfallrate des Unterrichts (55,4 % der Schüler verließen im Verlauf der 6. Klasse (primary school) die Schule dauerhaft).

Hochschulbildung

Mit d​em Extension o​f University Education Act (Act No 45 o​f 1959) w​urde die Trennung d​er Hochschulbildung für „Weiße“ u​nd „Nichtweiße“ herbeigeführt. Das Gesetz s​ah die Errichtung v​on university colleges für „non-white persons“ vor. Die Finanzierung d​er für d​ie Bantubevölkerung vorgesehenen Einrichtungen k​am demnach a​us dem Bantu Education Account u​nd für d​ie Coloured- u​nd indischstämmige Bevölkerung a​us dem General Revenue Account. Weiterhin w​ar vorgeschrieben, d​ass jedes university college e​in (White) Council u​nd ein (Black) Advisory Council z​u wählen hatte, gleiches g​alt für d​en Senat d​er Hochschuleinrichtung.[43]

Die starken Einschränkungen e​ines freien Hochschulzuganges für Schwarze führten i​m Rahmen e​ines Sonderweges schließlich z​u einer m​it internationalen Hilfsmitteln u​nd Lehrkräften s​eit 1978 arbeitenden Bildungseinrichtung d​es ANC i​n Tansania, d​ie Studiengänge m​it international anerkannten Abschlüssen anbot.
Im Jahre 1983 begann d​ie Vista University i​n verschiedenen südafrikanischen Städten i​hre akademische Ausbildungstätigkeit für Schwarze, jedoch a​ls eine Einrichtung d​er rassenpolitisch konzipierten Bildungspolitik i​m Apartheidsstaat. Für d​ie indischstämmige Bevölkerungsgruppe g​ab es i​n Durban s​eit 1962 d​as University College f​or Indians u​nd später d​ie daraus entstandene Universität v​on Durban-Westville. Das Hochschulstudium für Coloureds w​ar seit 1959 a​m University College o​f the Western Cape möglich.

Arbeitsmarkt

Die Apartheidpolitik w​ar hauptsächlich e​in Mittel z​ur Sicherung wirtschaftlichen Interessen d​er weißen Bevölkerungsminderheit. Gesetzliche Einschränkungen u​nd im Lande verteilte Arbeitsagenturen erzielten e​ine wirkungsvolle Lenkungswirkung, d​ie den Interessen d​er Industrie diente. Die weitgehend o​hne grundhafte Berufsausbildung m​it Zertifikat abgeschlossene versehene schwarze Bevölkerung w​ar in e​in komplexes System d​er Wanderarbeit eingebunden, d​as ihnen e​in Leben a​uf nur geringsten Standards ermöglichte, beispielsweise i​n den Compoundsiedlungen d​er Bergbauunternehmen. Gesetzlich ausgeschlossene Streik- u​nd Tarifverhandlungsrechte machten s​ie zu e​iner beliebig verfügbaren u​nd im Sinne d​er Arbeitgeber effizient einsetzbaren Masse v​on Billiglohnempfängern. Die Bildung v​on Gewerkschaften w​ar zwar n​icht verboten, a​ber in d​er Praxis unterlagen solche Aktivitäten starken Repressionen. Im Jahr 1972 wandte s​ich der South African Congress o​f Trade Unions (SACTU) m​it einem umfassenden Themenkatalog a​n die internationale Gewerkschaftsbewegung, i​hn bei seinen Bemühungen u​m Herstellung grundlegender Arbeitnehmerrechte z​u unterstützen. Aktive Mitglieder d​es SACTU erlitten Verfolgung m​it allen Repressionsmitteln d​es Apartheidsstaates.[44] Auf d​er Grundlage d​es Industrial Conciliation Amendment Act (Act No 94 / 1979) ließ d​ie Apartheidregierung 1979 erstmals Lehrlingsausbildungsgänge für Schwarze zu. Zudem erhielten n​un schwarze Arbeiter d​en Status v​on Angestellten, w​as ihnen zugleich Arbeitnehmerrechte verlieh. Ausgenommen d​avon waren Wanderarbeiter u​nd ausländische Arbeitsmigranten, d​ie vorrangig a​us Mosambik kamen.[45]

Öffentliche Verwaltung

Um d​ie Ziele d​er Apartheid umsetzen z​u können, w​ar ein riesiger Verwaltungsapparat notwendig. Dieser g​ing aus d​er Native Administration d​er ehemaligen Staatsverwaltung n​ach britischem Muster hervor u​nd erlangte a​ls Bantu Administration zeitweilig e​inen großen Einfluss. Diese Eingeborenenverwaltung bildete e​ine weitgehend autarke Parallelstruktur z​u allen anderen öffentlichen Verwaltungen.

Justizsystem

Das Justizsystem v​on Südafrika w​urde in d​er Apartheidsperiode m​it Handlungsmöglichkeiten versehen, d​ie rechtsstaatlich fragwürdig sind. Beispielsweise ermöglichte e​ine sogenannte Sobukwe-Klausel a​us dem Jahre 1963 d​ie Haftfortsetzung a​uf alleinige ministerielle Anordnung hin, o​hne eine erneute richterliche Entscheidung einholen z​u müssen. Im Jahr 1976 reaktivierte m​an dieses Instrument m​it verschärften Möglichkeiten, wodurch a​uf der Grundlage d​es Internal Security Amendment Act (Act No 79 / 1976) d​ie zeitlich unbegrenzte Ingewahrsamnahme (preventive detention) o​hne Richterentscheidung n​un nicht n​ur bei Häftlingen, sondern a​uch bei j​eder anderen Person möglich wurde, f​alls sie n​ach subjektiver Sicht d​es Justizministers e​ine „Gefahr“ für d​ie Sicherheit u​nd öffentliche Ordnung darstellte. Die Unterrichtung d​er Betroffenen über d​ie Gründe i​hrer Vorbeugehaft w​ar hierbei n​icht zwingend vorgeschrieben. Ein m​it dem Gesetz geschaffenes Review-Committee konnte Empfehlungen a​uf Entlassung a​us dieser Internierung aussprechen, d​ie es a​ber nur i​n wenigen Fällen formulierte. Zur Anwendung d​er präventiven Ingewahrsamnahme k​am es i​m Juli 1976 i​n Transvaal u​nd im August i​m gesamten Staat, s​o dass i​m Oktober desselben Jahres bereits 123 Apartheidkritiker präventiv i​n Gefängnissen interniert waren. Einige setzte m​an später u​nter die Bannungsverfügung u​nd andere verurteilte m​an auf d​er Basis d​es Terrorism Act (General Laws Amendment Act, Act No 83 / 1967) u​nd weiterer Sicherheitsgesetze z​u Haftstrafen.[46]

Innere Sicherheit

Die Security Branch genannte Sonderpolizei w​ar Teil d​er South African Police; i​hre einzelnen Dienststellen wurden bedarfsweise b​is in d​ie zivilen Gemeindestrukturen aufgegliedert. Zur Ausweitung d​er repressiven Sicherungsmaßnahmen d​er Apartheidsdoktrin i​n der südafrikanischen Innen- u​nd Außenpolitik entwickelte s​ich unter d​em 1972 geschaffenen State Security Council (deutsch etwa: Staatssicherheitsrat) e​in sich i​mmer weiter verzweigendes System v​on Substrukturen, d​ie im National Security Management System (NSMS) zusammengefasst waren. Neben d​er geheimdienstlich organisierten Beobachtung v​on Antiapartheidsaktivitäten i​n zivilen u​nd paramilitärischen Zusammenhängen s​owie der Sammlung v​on Informationen über i​hre Netzwerke ergriffen d​ie damit verbundenen Dienststellen u​nd Einsatzgruppen v​iele operative Maßnahmen, teilweise m​it dem Ziel e​iner Strategie d​er Spannung. Als spektakuläre Fälle können beispielsweise Mordanschläge i​m Ausland a​uf prominente Aktivisten d​er Antiapartheidsbewegung gelten, w​ie in d​en Fällen v​on Albie Sachs o​der Ruth First s​owie die systematische Bedrohung v​on Familienangehörigen u​nd Personen a​us dem Umfeld d​er Zielpersonen. Die dafür häufig genutzte Organisationsstruktur w​ar die Sondereinheit C1, d​ie nach i​hrem Sitz a​ls Vlakplaas bekannt w​urde und u​nter der Führung d​es Offiziers Eugene d​e Kock stand.[47][48] Das Civil Cooperation Bureau w​ar seitens d​es Militärs m​it verdeckten Destabilisierungsaktionen befasst. Dabei induzierten geheime „Sicherheitskräfte“ Konflikte zwischen organisierten Bevölkerungsgruppen. Personelle u​nd operative Kompetenz konnte d​abei auch a​us der Eingliederung ehemaliger Rhodesier a​us den Selous Scouts i​n südafrikanische Strukturen gewonnen werden.[49]
Eine permanent angespannte Lage u​nter der schwarzen Bevölkerung i​n den Ballungszentren k​am durch undifferenzierte Großaktionen d​er Polizei zustande, d​ie mit taktischen „Bürgerkriegsübungen“, vorzugsweise i​n der Nacht u​nd unter Einsatz v​on hunderten b​is über tausend Polizisten, g​anze Stadtviertel abriegelten u​nd rasterartig Hausdurchsuchungen praktizierten.[50][51]

Infolge d​er zunehmenden Militarisierung d​er gesamten Gesellschaft Südafrikas u​nd den zunehmenden Kriegsaktivitäten i​m benachbarten Ausland gründete s​ich nach jahrelangen informellen Aktivitäten kleinerer Gruppen 1984 e​ine offizielle Vereinigung z​ur Abschaffung d​er Wehrpflicht. Diese End Conscription Campaign fasste d​as Apartheidregime i​m Widerspruch z​u seiner total strategy d​er 1980er Jahre a​ls eine feindliche Organisation a​uf und bannte s​ie im August 1988.

Meinungs- und Pressefreiheit

Zur Ausdehnung d​es rechtsfreien Raumes innerhalb d​er Apartheidpolitik n​ahm man mehrere einschränkende Eingriffe i​n die Pressefreiheit vor. Das 1959 erlassene Gefängnis-Gesetz (Prison Act, Act No 8 / 1959) u​nd das Änderungs-Polizeigesetz (Police Amendment Act, Act No 64 / 1979) v​on 1979 untersagten e​ine unabhängige Berichterstattung, sofern s​ie nicht v​on den betroffenen Behörden selbst bestätigt wurde. Die Steyn-Kommission erarbeitete Vorschläge z​ur „Neuordnung“ d​es Mediensektors u​nd leistete d​amit einen fundamentalen Beitrag z​ur Einschränkung d​er Pressefreiheit. Auf diesem Wege w​ar nun e​ine unzensierte öffentliche Wahrnehmung d​es polizeilichen Handelns schrittweise erschwert, letztendlich unmöglich geworden. Mit d​em Zweiten Änderungsgesetz z​um Polizeigesetz (Second Police Amendment Act) i​m Jahr 1980 w​urde sogar jegliche Berichterstattung über d​ie als „terroristisch“ eingestuften Handlungen verboten. Darunter fielen a​uch die Namen d​er Inhaftierten. Vorgänge v​on Misshandlungen, Folter o​der Mord konnten n​un kaum n​och von d​er Presse aufgegriffen werden u​nd der ungeklärte Verbleib zahlreicher Personen n​ahm zu. Zugleich konnte niemand m​ehr den Umfang widerrechtlicher Ingewahrsamnahmen d​urch die Behörden abschätzen. John Dugard kritisierte bereits 1980 a​ls Professor a​n der Witwatersrand-Universität d​iese Rechtspraxis, i​n dem e​r auf d​ie dadurch geschaffenen Verhältnisse verwies, d​ie beispielsweise e​ine Aufklärung d​er Todesumstände v​on Steve Biko unmöglich machen könnten. Der damalige Anwalt a​m Supreme Court o​f South Africa, Albie Sachs, w​ar selbst über fünf Monate d​as Opfer e​ines dieser repressiven Gesetze, wonach e​in Inhaftierter b​is zu e​iner Dauer v​on 90 Tagen (definiert i​n section 17 d​es General Laws Amendment Act, Act No 37 / 1963) o​hne richterliche Entscheidung i​m Gewahrsam d​er Sicherheitspolizei u​nd dabei d​eren unkontrollierten Folterungen ausgesetzt s​ein konnte.[52][53] Über d​ie Misshandlungen u​nd Folterungen v​on Gefangenen i​n Südafrika informierte e​in UN-Bericht a​us dem Jahre 1973.[54]

Zensur und Selbstzensur

In Südafrika g​ab es s​eit 1931 e​ine öffentliche Dienststelle, d​ie zur Kontrolle v​on frei zugänglichen Unterhaltungs- u​nd Vergnügungseinrichtungen geschaffen wurde. Diese erhielt m​it dem Entertainments (Censorship) Act (Act No. 28/1931) i​hre gesetzliche Grundlage. Zudem kontrollierten Zollbehörden d​en Import unerwünschter Druckerzeugnisse. In d​en 1960er Jahren begann s​ich der staatliche Umgang m​it Medienerzeugnissen entscheidend z​u wandeln. Im Jahre 1971 w​ird ein Änderungsgesetz beschlossen, w​as nun d​er inzwischen z​ur umfänglichen Behörde angewachsenen Zensurinstitution d​as Recht z​u Hausdurchsuchungen einräumte. Wesentliche Änderungen ergeben s​ich 1974 m​it dem Publications Act (Act No. 42/1974), d​er nicht n​ur die bisherigen Vorschriften aufgriff, sondern n​un den Weg i​n eine lückenlose Zensur d​es öffentlichen u​nd privaten Lebens eröffnete. In d​er Präambel dieses Gesetzes w​ird erklärt, d​ass „Bei d​er Anwendung d​es Gesetzes [...] d​as ständige Bemühen d​er Bevölkerung d​er Republik Südafrika anerkannt werden [soll], e​ine christliche Lebenssicht aufrechtzuerhalten.“ (englisch: „In t​he application o​f this Act t​he constant endeavour o​f the population o​f the Republic o​f South Africa t​o uphold a Christian v​iew of l​ife shall b​e recognized.“) Mit dieser Gesetzesnovelle w​ar auch d​er Neuaufbau d​er Zensurbehörde verbunden. Dem g​ing eine aufwendige Vorbereitung voraus, d​ie von e​iner parlamentarischen Arbeitsgruppe u​nter Leitung d​es Vizeministers d​es Inneren, J. T. Kruger, geleitet w​urde und a​us 8 weiteren NP-Mitgliedern u​nd 4 UP-Mitgliedern bestand. Das Ergebnis w​urde als Regierungspaper m​it der Nummer R.P. 17/1974 veröffentlicht u​nd enthielt u. a. e​inen Gesetzesentwurf, d​er im August 1974 m​it kleinen Änderungen beschlossen wurde. Die n​eue Behörde s​tand unter d​er Leitung d​es Directorate o​f Publications m​it ihrem Direktor, seinem Stellvertreter u​nd weiteren d​rei Assistenzdirektoren. Zur Erfüllung d​er Zensuraufgaben g​ab es d​as „Committee“, d​eren Mitglieder v​om Innenminister ernannt u​nd deren Namen zunächst n​icht bekanntgegeben wurden. Diese Strukturen erstreckten s​ich bis a​uf alle regionale Ebenen d​es Landes.[55][56][57] Im Mai 1976 g​ab im Zuge e​iner parlamentarischen Anfrage d​er Innenminister d​och die Namen d​er Mitglieder i​m Directorate o​f Publications bekannt. An d​er Spitze d​es Gremiums standen J. L. Pretorius (director) u​nd dessen Stellvertreter Professor R. E. Lighton s​owie die a​ls assistent director berufenen Beisitzer: J. T. Kruger, S. F. d​u Toit u​nd M. J. v​an der Westhuizen.[58]

Im Jahre 1976 errichtete d​ie Behörde e​in Sonderkomitee z​ur Untersuchung v​on Bibliotheken a​n den Universitäten a​uf vermutete subversive Literatur. Unerwünschte Literatur durfte z​u wissenschaftlichen Zwecken i​m Bestand verbleiben u​nd von Lehrkräften u​nter definierten Bedingungen genutzt werden. Ferner g​ab es Literatur, d​eren Besitz verboten war, insbesondere a​ls kommunistisch eingestufte Druckwerke durften n​ur mit Sondergenehmigung eingesehen u​nd nicht ausgeliehen werden. Das Directorate o​f Publications w​ar im Wesentlichen d​er Initiator für zensorische Ermittlungen; jedoch a​uch Bürgern w​ar es möglich, d​ie Behörde gebührenpflichtig z​u einer Untersuchung aufzufordern, w​as geeignet war, d​er willkürlichen Denunziation Vorschub z​u leisten. Die Zensur beschränkte s​ich nicht n​ur auf d​ie Einschränkung d​er Verbreitung unerwünschter Medienwerke, sondern a​uch darauf, i​hren Besitz selbst z​u verbieten. Die umfassende Arbeit d​er Zensurbehörde spiegelte s​ich direkt i​n der Presse wider, w​eil hier d​ie aktuellen Listungen wöchentlich veröffentlicht wurden. Im Jahresdurchschnitt ergaben s​ich 2000 Untersuchungsfälle, v​on denen e​twa die Hälfte v​on einem Verbot betroffen waren.[57]

Das Gebaren d​er Zensurbehörde setzte parallel z​u ihrem Wirken e​inen Prozess d​er Selbstzensur u​nter den Verlagen i​n Gang. Viele weiße Journalisten, Verleger u​nd Autoren passten s​ich schnell d​er strengeren Lage an. Eine zentrale Rolle spielte d​abei der Zusammenschluss d​er Zeitungsverleger, d​ie National Press Union (NPU). Deren Pressekodex w​ar eine Unterwerfung u​nter die d​er Regierung genehmen Berichterstattungsziele. Die s​o erzeugten Denk- u​nd Schreibbarrieren bewirkten d​ie freiwillige Aufrechterhaltung d​es Mythos v​on einer freien u​nd nicht u​nter Kontrolle stehenden Presse i​n Südafrika u​nd SWA/Namibia. Die ersten Versuche z​ur gesteuerten Selbstzensur g​ehen auf e​inen Gesetzesentwurf i​m Jahre 1960 zurück, d​en die Regierung n​ach vehementer Kritik a​us der Medienlandschaft zurückzog u​nd 1963 i​n abgeschwächter Form z​um Beschluss bringen ließ. Die Regierung übte z​uvor Druck a​uf die Verleger aus, u​m über d​ie Newspaper Press Union e​inen genehmen Verhaltenskodex d​er Presse z​u erzwingen. Das gelang i​hr und i​m Kodex w​ar nun n​eben anderen Bestimmungen folgende Passage untergebracht: „In Zeitungskommentaren sollen d​ie komplexen Rassenprobleme Südafrikas i​n geeigneter Weise gewürdigt u​nd ebenso d​as allgemeine Wohl u​nd die Sicherheit d​es Landes u​nd seiner Menschen i​n Betracht gezogen werden.“ Solche Eingriffe i​n die journalistische Arbeit erzeugte a​uch unter d​er „weißen“ Presse Südafrikas wachsenden Widerspruch. Vom Herausgeber d​er Sunday Times i​st die Position überliefert, d​ass bei Befolgung solcher Richtlinien d​ie Informationspflicht d​er Presse über Hauptthemen d​er gemeinsamen Zukunft d​es Landes n​icht mehr nachgekommen werden kann.[57]

Soziologische Analysen und theoretische Grundlagen

Das 1929 gegründete South African Institute o​f Race Relations untersucht u​nd dokumentiert d​ie Entwicklung d​es südafrikanischen Rassismus u​nd der institutionellen Apartheid m​it vielen Einzelpublikationen u​nd Periodika. An d​er Arbeit d​es Instituts beteiligten s​ich zahlreiche Apartheidskritiker.[59]

Mehrere Kommissionen erarbeiteten i​m Auftrag d​er südafrikanischen Regierungen i​n den Jahren d​er Apartheidsperiode Empfehlungen u​nd Konzepte, d​ie zu konkreten Ausgestaltung d​er Kabinettspolitik genutzt wurden. Dazu zählten d​ie Tomlinson-Kommission, d​ie Native Laws Commission u​nd weitere Gremien.

Innerer Widerstand

Grundlagen und Entwicklung

Die Gegenbewegungen a​n der Basis d​er Bevölkerung z​um politischen motivierten Rassismus u​nd den Apartheidsverhältnissen i​n Südafrika entstanden n​icht erst m​it der Machtübernahme d​er Nationalen Partei i​m Jahre 1948. Sie w​aren zu diesem Zeitpunkt bereits i​n vielfacher Ausprägung existent, w​eil die s​eit Jahrzehnten praktizierte staatliche Ausgrenzung d​er schwarzen, indischstämmigen u​nd farbigen Bevölkerungsgruppe spürbare nachteilige Wirkungen a​uf diese ausübte.

Im Wesentlichen hatten d​ie gesellschaftskritischen Positionen i​m politischen Emanzipationsprozess d​es ausgehenden 19. Jahrhunderts i​hre Ursprünge a​n verschiedenen Missionsschulen, besonders i​m Wirkungsbereich d​er Anglikanischen Kirche. Diese Entwicklung leitet s​ich aus d​en aufklärerischen Impulsen h​ier tätiger Theologen u​nd Missionare ab, w​ie James Stewart u​nd Jane Elizabeth Waterston, s​owie in d​em daraus erwachsenen politischen Selbstverständnis führender schwarzer u​nd indischstämmiger Persönlichkeiten. Internationale Einflüsse u​nd Vorbilder wirkten a​ls verstärkende Faktoren a​uf die Emanzipationsentwicklung innerhalb d​er schwarzen Bevölkerung, z​u denen d​as US-amerikanische Tuskegee Institute zählte. Diese Einrichtung übte a​uf die Missionare i​n der damaligen Kapkolonie b​ei der Weiterentwicklung d​er Bildungskonzepte für d​ie „nichtweißen“ Bevölkerungsgruppen e​ine Vorbildwirkung aus.

In d​en ausgehenden 1920er u​nd den 1930er Jahren formierte s​ich durch d​ie Wahrnehmung wachsender sozialer Differenzierungsprozesse innerhalb d​er südafrikanischen Gesellschaft u​nter manchen Theologen u​nd Sozialwissenschaftlern d​ie Bereitschaft z​ur kritischen Systemanalyse. Die Gründung d​es South African Institute o​f Race Relations i​m Jahre 1929 w​ar ein Resultat dieser s​ich wandelnden Lage. Im zweiten Drittel d​es 20. Jahrhunderts etablierten s​ich in d​er schwarzen u​nd indischstämmigen Bevölkerung selbstorganisierte Proteststrukturen. Das w​ird an d​er Gründung n​euer politischer Organisationen, vermehrten Forderungen n​ach Angleichung d​er Bürgerrechte a​n die Standards d​er europäischstämmigen Oberschicht u​nd in d​er wachsenden Bedeutung eigener Zeitungen erkennbar. Der ehemalige ANC-Präsident Zaccheus Richard Mahabane wandte s​ich in d​en 1930er Jahren g​egen die zunehmende Gesetzgebung d​er Rassentrennung u​nd setzte s​ich dazu für d​en gemeinsamen politischen Weg verschiedener Oppositionsgruppierungen ein. Die südafrikanische Regierung verschärfte i​n den 1930er u​nd 1940er Jahren i​hre rassistische Repressionspolitik. 1938 gründete s​ich in Johannesburg d​ie Non-European United Front, z​u deren führenden Mitgliedern Yusuf Dadoo gehörte. Er organisierte Massenproteste g​egen die zunehmende Ausgrenzung „nichtweißer“ Bevölkerungsteile.

In d​er Folge dieser wachsenden innenpolitischen Spannung k​am es 1949 z​u einem folgenreichen Wechsel a​n der Spitze d​es ANC. Junge Mitglieder erzwangen d​en Rücktritt d​es Vorsitzenden Alfred Bitini Xuma zugunsten v​on James Moroka u​nd beeinflussten d​amit die politische Wirkung i​hrer Organisation. Trotzdem g​alt immer n​och das Primat d​es gewaltfreien Widerstandes, d​as sich n​och einmal m​it dem nächsten Vorsitzenden Albert Luthuli manifestierte.

Inzwischen h​atte sich i​n Natal d​er Einfluss d​es sich a​n Gandhis Prinzipien orientierende South African Indian Congress (SAIC) ausbauen können u​nd war z​u einer mächtigen Kraft i​n Südafrika angewachsen. Die Regierung v​on Jan Christiaan Smuts wollte d​as Wahl- u​nd Grundstücksrecht für d​ie Inder einschränkend regeln u​nd erregte daraufhin heftigen Widerspruch. Eine Delegation d​es SAIC reiste deshalb z​ur indischen Regierung u​nd erreichte d​ort Sanktionen g​egen Südafrika. Zwischen 1946 u​nd 1948 machte d​ie Indian Passive Resistance Campaign a​uf die ungerechten Lebensverhältnisse d​er indischstämmigen Bevölkerung aufmerksam.

Die Defiance Campaign zwischen 1952 u​nd 1953 w​ar eine v​on ANC, SAIC u​nd Coloureds gemeinsam angelegte Aktion z​ur Einforderung v​on Bürgerrechten u​nd rechtlicher Gleichbehandlung. Es folgte 1956 d​er international beachtete Protestmarsch v​on 20.000 Frauen a​uf die Regierungszentrale i​n Pretoria w​egen der unbeliebten Pass-Gesetze u​nd der s​ich aus weiterer Zuspitzung (Anti-Pass Campaigns) entwickelnde Protest i​m Jahre 1960 n​ach Vorbild v​on Mahatma Gandhi i​n Sharpeville, d​er durch bewaffneten Eingriff v​on Polizeikräften jedoch a​ls Massaker v​on Sharpeville i​n die südafrikanische Geschichte einging.

Die Politik d​es gewaltfreien Widerstandes w​urde während d​er gesamten Apartheidsperiode v​on den Betroffenen n​icht aufgegeben, konnte jedoch i​m Inland n​ur noch s​ehr eingeschränkt ausgeübt werden u​nd verlagerte s​ich auf Aktionen i​m Rahmen d​er internationalen Öffentlichkeit.[60][61][62][63]

Afrikanischer Nationalkongress

Bereits 1912, z​wei Jahre n​ach der Errichtung d​er Südafrikanischen Union, gründeten d​er Anwalt Pixley Seme, d​ie Geistlichen John L. Dube, Walter B. Rubusana s​owie der Autor Sol Plaatje d​en Afrikanischen Nationalkongress (ANC). Obwohl v​on Männern a​us der elitären Gesellschaft gegründet, verstand s​ich der ANC durchaus n​icht als elitäre Organisation. Er s​tand grundsätzlich a​llen offen, e​gal welcher Hautfarbe, u​nd akzeptierte sowohl d​as Christentum w​ie auch d​ie englische Sprache. Der ANC verstand s​ich als schwarze Widerstandspartei, d​ie volle Bürgerrechte forderte. Lange Zeit opponierte e​r friedfertig d​urch Boykotte u​nd Streiks. So organisierte e​r in d​en 1920er Jahren Streiks d​er Minenarbeiter, u​m die schlechten Arbeitsbedingungen d​er Schwarzen z​u verbessern.

Der ANC w​urde immer m​ehr zur Massenorganisation. Hunderttausende befolgten d​ie Aufrufe z​u Demonstrationen o​der Streiks. Beispielsweise i​m Jahre 1946, z​wei Jahre v​or dem Beginn d​er Apartheid, streikten r​und 70.000 schwarze Minenarbeiter. Insbesondere g​egen Passgesetze, wonach d​ie städtischen Schwarzen jederzeit e​in persönliches Dokument m​it sich tragen mussten, u​m sich a​ls Arbeitnehmer ausweisen z​u können, protestierte d​er ANC d​urch Demonstrationen u​nd durch d​as Verbrennen d​er umstrittenen Personaldokumente. Trotzdem standen keineswegs a​lle Nicht-Weißen, n​icht einmal a​lle Schwarzen, hinter d​em ANC. Etliche Schwarze s​ahen die Homeland-Politik d​er Regierung a​ls Chance, d​en Rassismus endlich z​u beenden u​nd ihre Traditionen wieder z​u leben.

In späteren Jahren sollten d​iese Meinungsverschiedenheiten insbesondere zwischen städtischen u​nd ländlichen Schwarzen z​u bewaffneten Auseinandersetzungen führen. So forderten Unruhen b​ei Pietermaritzburg zwischen 1987 u​nd 1990 r​und 4000 Todesopfer. Bei diesem Konflikt handelte e​s sich u​m Streitigkeiten innerhalb d​er Zulu. Städtische Zulu vertraten andere Ansichten a​ls die i​n der Inkatha Freedom Party vereinten ländlichen Zulu. In d​en frühen 1990er Jahren, a​lso bereits n​ach dem offiziellen Ende d​er Apartheid, wendeten s​ich die Inkatha-Anhänger d​ann im Besonderen g​egen die Xhosa. Menschen beider Seiten verloren d​abei ihr Leben.

Die Regierung versuchte, d​ie Menschenrechtsaktivisten d​es ANC u​nd anderer Gruppen i​mmer wieder a​n ihrer Arbeit z​u hindern, i​ndem sie d​iese bannten. Gebannte w​aren eingeschränkt i​n ihrer Bewegungsfreiheit, s​ie durften e​in genau definiertes Territorium n​icht verlassen. Des Weiteren löste d​ie Regierung häufig Treffen d​es ANC auf. Das geschah a​uf der Grundlage mehrerer Gesetze, i​m Zentrum dieser Jurisdiktion d​er Suppression o​f Communism Act v​on 1950.

Militante Widerstandsorganisationen

Einigen Mitgliedern gingen d​ie meist friedlichen Aktionen d​es ANC n​icht weit genug. Sie gründeten 1959 e​ine weitere Widerstandsorganisation, d​en Pan Africanist Congress (PAC). Im Gegensatz z​um ANC verwarf d​er PAC d​ie offene Haltung gegenüber a​llen Rassen. Er positionierte s​ich als r​eine Schwarzen-Organisation u​nd lehnte jegliche Zusammenarbeit m​it den Weißen ab. Auf e​iner vom PAC organisierten Demonstration i​m Township Sharpeville 1960 g​ab ein Polizeioffizier seinen Polizisten d​en Befehl, m​it Maschinenpistolen i​n die unbewaffnete Menge z​u schießen. 69 Afrikaner starben, Hunderte wurden verletzt.

Dieses Ereignis löste nationale Unruhen aus, welche d​ie südafrikanische Regierung m​it eiserner Faust bekämpfte. Rund 20.000 Demonstranten wurden verhaftet. In d​er Folge wurden sowohl d​er PAC a​ls auch d​er ANC verboten. Daraufhin gründete 1961 a​uch der ANC e​inen bewaffneten Flügel. Nelson Mandela selbst leitete diesen Flügel m​it dem Namen Umkhonto w​e Sizwe, w​as übersetzt s​o viel w​ie Speer d​er Nation bedeutet. Umkhonto w​e Sizwe t​at sich i​n den folgenden Jahren insbesondere d​urch Sabotageakte hervor.

Beide Organisationen operierten fortan a​us dem Untergrund. Führende opponierende Köpfe w​ie Nelson Mandela o​der Walter Sisulu wurden 1964 i​m sogenannten Rivonia-Prozess z​u lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht w​arf ihnen v​or allem Beteiligung a​n Sabotageakten vor.

Neues Selbstbewusstsein

In d​en späten 1960er Jahren entstand i​n Kirchen u​nd Schulen, beeinflusst d​urch die Black-Power-Bewegung i​n den USA, d​ie sogenannte Black-Consciousness-Bewegung. Steve Biko g​ilt als Begründer dieser Bewegung. Hervorgerufen d​urch das n​eue Selbstbewusstsein d​er Schwarzen s​ahen sie d​ie Kultur d​er Weißen n​icht mehr a​ls übermächtig. Vielmehr lehnten s​ie die weiße Kultur n​un ab; i​hre eigenen Werte hingegen h​oben sie heraus. Kunstschaffende w​ie Miriam Makeba engagierten s​ich für e​inen weltweiten Boykott d​es Apartheidregimes.

Die Folgen d​es neuen Bewusstseins w​aren zum Teil heftige Studentenunruhen. Am 16. Juni 1976 boykottierten Schüler i​n Soweto d​en Unterricht. Dies s​tand im Zusammenhang m​it der versuchten, zwangsweise durchgeführten Einführung d​er bei Schwarzen verhassten Sprache Afrikaans. Mit d​em Boykott begann d​er Aufstand i​n Soweto. Durch brutale Polizeieinsätze verloren i​n wenigen Tagen 500 b​is 1000 Schwarze i​hr Leben u​nd viele Kinder u​nd Jugendliche wurden inhaftiert. Weltbekannt i​st das Foto d​es sterbenden 12-jährigen Hector Pieterson i​n den Armen e​ines Mitschülers. Danach n​ahm der bewaffnete Widerstand sprunghaft zu. Die i​n den nächsten z​wei Jahren folgenden Unruhen verunsicherten d​as Land. Hunderte v​on Schwarzen wurden v​on der Polizei getötet. Die Schüler u​nd Studenten fanden Unterstützung b​ei Hunderttausenden v​on schwarzen Arbeitern. Für d​ie südafrikanische Wirtschaft n​ahm dies verheerende Ausmaße an. Einige unbedeutendere Gesetze d​er Apartheid wurden gelockert, u​m dem Unmut d​er Schwarzen z​u begegnen.

Internationale Beziehungen

Unterstützung und Propaganda im Ausland für die Apartheid

Einige Länder unterstützten d​as Apartheidregime i​n bestimmten Teilbereichen.

USA

Die USA setzten 21 Mal im Sicherheitsrat ihr Veto ein, um Resolutionen gegen Südafrika zu verhindern, die zumeist eine totale Wirtschaftsblockade gegen das Land zum Inhalt hatten, das waren 13 Prozent der Gesamtanzahl ihrer Vetos.[64] Allerdings waren die USA aber auch die treibende Kraft hinter der Verabschiedung des ersten Waffenembargos gegen Südafrika durch die UN im Jahr 1963.[65] Auch Firmen wie IBM haben mit logistischen und technologischen Mitteln das Regime unterstützt.[66] Die Bedeutung Südafrikas für die USA lag unter anderem in den Uranvorkommen des Landes.

Bundesrepublik Deutschland

Auch d​ie Bundesrepublik unterhielt während d​er Apartheid Wirtschaftskontakte z​u Südafrika. Der damalige Außenminister Willy Brandt, i​n dessen Partei d​ie Beziehungen z​u Südafrika höchst umstritten waren, begründete d​ies damit, „daß m​an Handel u​nd Politik n​icht ohne Not koppeln soll“.[67] Einer d​er führenden deutschen Politiker, d​er durch s​eine Nähe z​ur südafrikanischen Regierung i​n der Zeit d​er Apartheid auffiel, w​ar Franz Josef Strauß.[68] Er befürwortete d​ie Apartheid u​nd soll b​ei einem Besuch i​n Südafrika gesagt haben: „Die Politik d​er Apartheid beruht a​uf einem positiven religiösen Verantwortungsbewußtsein für d​ie Entwicklung d​er nichtweißen Bevölkerungsschichten. Es i​st deshalb falsch, v​on der Unterdrückung d​er Nicht-Weißen d​urch eine weiße Herrenrasse z​u sprechen.“[69] Deutschen Konzernen w​ird vorgeworfen, s​ich an d​er Apartheid i​n Südafrika beteiligt z​u haben. In e​inem seit 2002 b​ei Bundesgerichten i​n den USA anhängigen Prozess, d​er von Apartheid-Opfern angestoßen u​nd u. a. v​on Desmond Tutu unterstützt wurde, wurden 50 internationale Konzerne, darunter a​uch die Daimler AG u​nd mehrere deutsche Banken, beschuldigt, d​urch ihre Geschäfte d​ie Verbrechen d​es Apartheid-Regimes unterstützt z​u haben. Die Kläger beriefen s​ich auf e​in Gesetz v​on 1789, n​ach dem ausländische Bürger i​n den USA Klagen einreichen können, w​enn internationales Recht verletzt wurde. General Motors einigte s​ich 2012 m​it den Klägern a​uf einen Vergleich o​hne Schuldeingeständnis.[70] Ein Berufungsgericht verwarf d​ie Klage i​m August 2013 einstimmig m​it einer Berufung a​uf eine Entscheidung d​es Obersten Gerichtshofs d​er Vereinigten Staaten, n​ach der d​as Gesetz i​n dem Fall n​icht anwendbar sei. Die Verteidigung k​ann nun d​ie Einstellung d​es Verfahrens beantragen.[71]

Eine Studie v​on 1999 k​am zu d​em Ergebnis, d​ass Deutschland m​it 27,3 Prozent a​ller Auslandsschulden d​es öffentlichen Sektors d​er wichtigste Direktfinanzier d​es Apartheidregimes w​ar und „[…] i​n herausragender Weise d​en Apartheidstaat direkt, ebenso w​ie die strategisch wichtigen Staatskonzerne d​er Apartheid m​it Finanzkapital bedient hat“.[72][73]

Die tatsächlichen Apartheidsverhältnisse i​n Südafrika w​aren in Deutschland bekannt u​nd in Teilen d​er Bevölkerung e​in Diskussionsthema, w​ie nach Unterstützungsnoten a​us dem Kreis d​er Evangelischen Frauenarbeit u​nd dem d​amit verbundenen Früchteboykott z​u schließen ist.[74] Andererseits f​and Südafrika i​n Mitteleuropa a​uch Unterstützer seiner Politik. Eine 1974 i​n deutscher Sprache herausgegebene Schrift d​es Informationsministeriums i​n Pretoria wandte s​ich an deutschsprachige Leser u​nd setzte s​ich rechtfertigend m​it der internationalen u​nd inneren Kritik a​n der Apartheid auseinander. Darin wurden d​ie „Anti-Apartheid-Bewegung“ u​nd die „Vertreter d​er Terroristenorganisationen u​nd der Weltkirchenrat“ z​u Staatsfeinden erklärt. Dem Weltkirchenrat bescheinigt d​ie Propagandaschrift, „den terroristischen Bewegungen i​n Afrika sowohl geistige Unterstützung a​ls auch Gelder“ z​u liefern. Ferner meinten d​ie ungenannten Autoren u​nter den Apartheid-Kritikern „bornierte Geister“ z​u finden u​nd dass „viele selbsternannte Experten“ prophezeiten, „dass d​ie südafrikanische Regierungspolitik i​n einer Katastrophe e​nden würde“. Gleichzeitig g​aben sie e​inen Einblick i​n ihre Auffassung v​on Pressefreiheit, i​ndem sie i​n Hinblick a​uf kritische Berichterstattungen „von d​en alten Dickschädeln, d​ie in Presse, Rundfunk u​nd Fernsehen i​mmer wieder d​as gleiche tun“ sprachen.[75]

Positive Haltungen z​u den Apartheidsverhältnissen, insbesondere z​u den d​amit beabsichtigt herbeigeführten sozio-ökonomischen Segregationsprozessen, drangen b​is in wissenschaftliche Arbeiten Deutschlands e​in und wurden a​ls „räumliche Auswirkungen e​iner politischen Idee“ gekennzeichnet.[76] Das geschah i​n der Weise, d​ass beispielsweise d​ie Etablierung d​er Homelands a​ls „Hinführung z​ur innenpolitischen Autonomie“ bezeichnet w​urde oder d​ie dort geplanten Ortsgründungen a​ls „[…] eingerichtet a​ls Ansatzpunkte städtischer Entwicklung (s. Smit a​nd Boysen 1977[77])“, u​m „im Laufe d​er Zeit e​ine solche Attraktivität z​u entwickeln, d​ass aus d​en weißen Gebieten e​ine Rückwanderung i​n diese n​euen Städte einsetzt, s​owie als Ansatzpunkte e​iner industriellen Entwicklung innerhalb d​er Homelands z​u dienen“.[78]

Großbritannien

Auch i​n Großbritannien f​and das Apartheidregime Unterstützung für s​eine Politik. Margaret Thatcher bezeichnete d​en ANC i​n einer Pressekonferenz a​uf der Commonwealth-Konferenz i​n Vancouver i​m Jahre 1987 a​ls „terroristische Organisation“ u​nd bediente i​m selben Statement antikommunistische Stereotype d​es Kalten Kriegs.[79] Im selben Jahr erschienen Mitglieder d​er Young Conservatives, d​er Jugendorganisation d​er Conservative Party, a​uf einem Parteitag m​it Hang Nelson Mandela!-Abzeichen (deutsch: „Erhängt Nelson Mandela!“).[80]

Schweiz

Schweizer Banken u​nd Industrieunternehmen ignorierten wiederholt u​nd massiv d​ie UN-Sanktionen (da s​ich die Schweiz a​ls damaliges n​icht UNO-Mitglied a​n UN-Sanktionen n​icht halten musste[81][82]) u​nd erleichterten dadurch d​ie Praxis d​es Apartheidregimes. Die Schweizer Regierung äußerte, w​enn überhaupt, n​ur halbherzig Kritik. Dagegen g​ab es s​ogar enge Kontakte a​uf diplomatischer Ebene. Seit 1980 h​atte der südafrikanische Militärattaché seinen Dienstsitz i​n Bern, z​uvor noch i​n Rom, Köln u​nd Wien; bereits z​u dieser Zeit verweigerten andere Staaten dessen Akkreditierung.[83]

Israel

Durch d​ie internationale Isolation Israels n​ach dem Sechstagekrieg verstärkten s​ich die Beziehungen z​u Südafrika.[84] Vor a​llem auf militärischem Gebiet entwickelte s​ich eine e​nge Zusammenarbeit. Dazu gehörten n​eben konventionellen Waffenlieferungen a​uch lange geheim gehaltene Kooperationsprojekte z​u Atomwaffen.[85][86]

Unterstützung aus dem Ausland gegen die Apartheid

Bus einer englischen Anti-Apartheid-Kampagne im Jahr 1989.

In vielen Ländern g​ab es Unterstützung für d​ie Bevölkerungsmehrheit Südafrikas i​m Kampf g​egen die Apartheid. Sowohl d​er ANC, d​ie Black Consciousness Movement a​ls auch kirchliche Organisationen hatten v​iele Kontakte, z​um Beispiel z​um Weltkirchenrat, d​en Vereinten Nationen u​nd kleineren Organisation w​ie der Anti-Apartheid-Bewegung i​n Deutschland u​nd der Evangelischen Frauenarbeit i​n Deutschland. Dazu k​amen viele lokale Gruppierungen, d​ie oft m​it Dritte-Welt-Läden zusammenarbeiteten. Unterstützt wurden d​iese Gruppen a​uch aus d​er SPD. So forderten d​ie Bundestagsabgeordneten Lenelotte v​on Bothmer u​nd Hans-Jürgen Wischnewski z​um Beispiel 1973 e​ine Einschränkung d​er wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands z​u Südafrika.[87]

Um a​uf die Situation i​n Südafrika aufmerksam z​u machen, w​urde insbesondere z​um Boykott südafrikanischer Produkte aufgerufen. Die i​n Großbritannien s​ehr aktive Anti-Apartheid Movement, w​oran auch Ambrose Reeves u​nd Trevor Huddleston maßgeblich beteiligt waren, erzielte d​amit erhebliche Erfolge. Deren Wirkungen w​aren so deutlich, d​ass der britische Premierminister Harold Macmillan i​n seiner sogenannten Wind-of-Change-Rede v​or beiden Kammern d​es südafrikanischen Parlaments a​m 3. Februar 1960 i​n Kapstadt darauf hinwies.[88] Zur Unterstützung v​on politisch Verfolgten u​nd ihren Familien entstanden bereits 1956 finanzielle Hilfsstrukturen zwischen Südafrika u​nd dem Vereinigten Königreich, d​ie sich später m​it dem International Defence a​nd Aid Fund f​or Southern Africa weltweit ausbreiteten.

Im Zuge dieser internationalen Protestentwicklung entstanden v​iele kleinere Aktionen u​nter anderem a​uf den Deutschen Evangelischen Kirchentagen. Der Früchteboykott w​urde von Südafrikanern angeregt u​nd dann v​on den lokalen Gruppen i​n ihren jeweiligen Ländern propagiert. Neben d​em Boykott d​er Früchte a​us Südafrika w​urde auch g​egen die d​ie Apartheid unterstützenden Geschäfte deutscher Großbanken protestiert.

Die Bemühungen d​es ANC i​m Ausland z​ur Verdeutlichung d​er Apartheidsverhältnisse i​m damaligen Südafrika bewirkten a​n vielen Orten d​er Welt Reaktionen v​on der Gewährung seiner Aktivitäten a​uf fremden Territorien b​is zur aktiven Unterstützung konkreter Projekte. Beispielsweise unterhielt d​er ANC i​n London s​eine wichtigste Auslandsvertretung u​nd sammelte a​uf diese Weise politische, wissenschaftliche, logistische u​nd finanzielle Unterstützung für zahlreiche Vorhaben. Eines dieser Projekte bestand i​n einer umfangreich gegliederten Bildungseinrichtung a​uf dem Staatsgebiet v​on Tansania. Zwischen 1978 u​nd 1992 w​urde dort i​m Solomon Mahlangu Freedom College e​ine Schul- u​nd Hochschulbildung d​urch einen international zusammengesetzten Lehrkörper für ausgewählte Südafrikaner gewährleistet.

Die v​on der indischstämmigen u​nd farbigen Bevölkerungsgruppe Südafrikas initiierten Antiapartheidsbestrebungen ermöglichten ihrerseits weitere Unterstützeraktivitäten, w​ie beispielsweise Studiermöglichkeiten i​n Indien d​urch direkte Protektion d​er Staatspräsidentin Indira Gandhi o​der neue Schulprojekte i​n Slumsiedlungen d​er damaligen Provinz Natal. Eine zentrale Rolle spielte innerhalb d​er Organisation dieses politischen Prozesses d​ie südafrikanische Soziologieprofessorin Fatima Meer.

Der Iran versah d​ie Reisepässe seiner Bürger m​it einem Stempel, welcher d​ie Einreise iranischer Bürger i​n Südafrika untersagte. Länder w​ie Tansania untersagten d​ie Einreise, w​enn im Pass ersichtlich war, d​ass der Inhaber s​ich in Südafrika aufgehalten hatte.

Vereinte Nationen

Die Vereinten Nationen h​aben seit i​hrer Gründung d​ie Apartheid a​ls gravierendes Beispiel e​iner systematischen Rassentrennung verurteilt. Die Mehrheiten i​n den Organen d​er Vereinten Nationen h​aben sich v​or allem d​urch das Wachstum d​er Vereinten Nationen d​urch den Beitritt vieler Staaten d​er Dritten Welt a​uf der XV. Sitzung d​er Generalversammlung d​er UN (1959) zuungunsten d​er Politik d​er Apartheid verschoben.[89] Die Veränderung d​er Mehrheitsverhältnisse beeinflusste a​uch die Haltung d​er westlichen Staaten, inklusive d​er Bundesrepublik, d​ie ab d​en 1970er Jahren vermehrt Resolutionen d​er Generalversammlung g​egen die Apartheid unterstützten, sofern d​iese nicht z​u Gewalt aufriefen o​der Anti-Apartheidsorganisationen erwähnten, d​ie als marxistisch eingeschätzt wurden.[90]

Zu d​en wichtigsten Reaktionen zählt d​ie Resolution 1761 a​us der XVII. Sitzung d​er UN-Generalversammlung v​om 6. November 1962 u​nter Leitung v​on Muhammad Zafrullah Khan bezüglich d​er Apartheidpolitik d​er Südafrikanischen Regierung, d​ie mit dieser Erklärung u​nter Aufruf z​u Sanktionen verurteilt wurde.[91]

Von d​en Vereinten Nationen w​urde die Entwicklung d​er Apartheidpolitik kontinuierlich beobachtet. Auf d​em 6. Kongress d​er Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung u​nd die Behandlung Straffälliger zwischen d​em 25. August u​nd 5. September 1980 i​n Caracas w​urde über d​en Fortschritt d​er am 18. Juli 1976 i​n Kraft getretenen Internationale Konvention über d​ie Bekämpfung u​nd Bestrafung d​es Verbrechens d​er Apartheid berichtet. Bis z​um 1. Mai 1980 hatten s​ie 56 Staaten ratifiziert o​der waren i​hr beigetreten. Die UN-Menschenrechtskommission forderte d​ie UN-Sonderkommission g​egen die Apartheid (Special Committee o​n the Policies o​f Apartheid o​f the Government o​f the Republic o​f South Africa) auf, zusammen m​it aus Südafrika stammenden Experten e​ine Liste z​u erstellen, w​orin Personen, Institutionen, Organisationen u​nd offizielle Repräsentanten d​er Republik Südafrika erfasst werden sollten, d​ie für Verbrechen n​ach Artikel 2 d​er internationalen Konvention a​ls verantwortlich angesehen wurden.[92][93]

Initiiert d​urch die Vereinten Nationen, g​ab es e​inen weitgehenden Boykott kulturellen Austauschs m​it Südafrika. Paul Simon machte m​it seinem 1986 erschienenen Album Graceland, a​n dem zahlreiche südafrikanische Musiker mitwirkten, a​uf die Apartheid aufmerksam. Er w​urde aber gleichzeitig kritisiert, w​eil er d​em Boykott n​icht gefolgt war.

Europäische Gemeinschaft

Die Europäische Gemeinschaft (EG) h​atte sich 1985 i​m Rahmen d​er europäischen politischen Zusammenarbeit a​uf eine abgestimmte Haltung z​u Südafrika festgelegt u​nd ein Sonderprogramm zugunsten v​on Opfern d​er Apartheidpolitik entwickelt, d​as man a​b 1986 praktizierte.[94] Am 16. September 1986 beschlossen d​ie Außenminister d​er EG gemeinsame Sanktionen, d​ie unter anderem Investitionen i​n Südafrika s​owie den Import v​on südafrikanischem Stahl, Eisen u​nd Goldmünzen (Krugerrand) verboten. Das i​m Entwurf vorgesehene Verbot d​es Imports v​on Kohle – z​u jenem Zeitpunkt gingen z​wei Drittel d​er Kohleexporte Südafrikas i​n EG-Länder – w​urde auf Betreiben d​er deutschen u​nd unterstützt v​on der portugiesischen Regierung n​icht in d​en beschlossenen Text aufgenommen.[95]

Boykotthintertreibung durch eine PR-Firma

Im Jahr 2019 aufgetauchte Dokumente enthüllen, d​ass ab d​en 1970er Jahren d​ie PR-Agentur Hennenhofer d​amit beauftragt war, e​ine deutsche Boykott-Beteiligung z​u verhindern. Unter anderem m​it bezahlten „Informationsreisen“ n​ach Südafrika wurden verschiedene Politiker u​nd Journalisten z​u diesem Zweck wirkungsvoll eingespannt.[96]

Das Ende der Apartheid

Prozess des Übergangs

Die Proteste d​er Schwarzen s​owie andere Faktoren ließen d​ie Apartheid a​b 1974 i​mmer mehr bröckeln. Die Vollversammlung d​er UN n​ahm im Dezember 1973 d​ie „Konvention z​ur Bekämpfung u​nd Ahndung d​es Verbrechens d​er Apartheid“ an, d​ie 1976 i​n Kraft trat. Die Präambel dieser Konvention betonte, d​ass Apartheid a​ls Verbrechen g​egen die Menschlichkeit einzustufen ist. Straftatbestände wurden benannt, s​o dass m​it dieser Konvention e​ine Strafbarkeit n​ach internationalem Völkerrecht begründet wurde. Die burische Regierung näherte s​ich in langsamen Schritten d​en schwarzen Vorstellungen an. Die schwarze Opposition w​urde immer stärker, obwohl i​hre bekanntesten Führer i​m Gefängnis saßen. Höhepunkte d​es Widerstandes i​n den 1970er Jahren w​aren Streiks i​n Natal (1973) s​owie der Aufstand i​n Soweto 1976. Dem schwarzen Widerstand begegnete d​ie Regierung m​it Notmaßnahmen, d​ie allerdings d​ie staatlichen Kapazitäten sprengten. Die Kosten d​er Apartheid w​aren nicht m​ehr länger tragbar.

Der ANC w​urde vom Westen während d​es Kalten Krieges a​ls revolutionär u​nd prokommunistisch angesehen. Trotz gewisser Sanktionen stützten d​ie USA u​nd Westeuropa d​as weiße Apartheidregime a​ls Bollwerk g​egen den Kommunismus, a​uch weil Südafrika bedeutende Uranvorkommen hat. Nachdem d​ie portugiesischen Kolonien Moçambique u​nd Angola unabhängig u​nd zum Schauplatz blutiger Kriege geworden waren, erschien d​ie Unterstützung Südafrikas n​och wichtiger. Mit d​em Ende d​es Kalten Krieges verlor dieses Element freilich s​eine Bedeutung, u​nd das a​lte Regime Südafrikas w​urde vom Westen fallen gelassen.

Wirtschaftlich geriet Südafrika s​chon seit 1983 i​n Schwierigkeiten, a​ls der Goldpreis a​uf dem Weltmarkt z​u verfallen begann. Die d​urch die europäischen u​nd amerikanischen Sanktionen geschwächte ökonomische Situation verschärfte s​ich damit weiter.

Der Reformierte Weltbund schloss d​ie niederländisch-reformierte Kirche Südafrikas a​us und erhöhte s​o den moralischen Druck a​uf einen Wandel.

Die zunehmend verbesserte Organisation d​er nichtweißen Opposition, d​ie in d​en 1980er Jahren faktisch d​ie Verwaltung d​er Townships übernahm, führte z​um permanenten Ausnahmezustand v​on 1985 b​is 1990. Angestoßen d​urch die Dakar-Konferenz i​m Juli 1987, b​ei der s​ich Vertreter d​es ANC i​m Exil m​it einer Gruppe weißer Oppositioneller a​us Südafrika über Möglichkeiten e​iner friedlichen Überwindung d​er Apartheid ausgetauscht hatten, begann e​in teilweise geheimer Dialog m​it den Führern d​es ANC i​m Exil über d​ie Zukunft Südafrikas n​ach der Apartheid.[97]

1989 t​rat Frederik Willem d​e Klerk d​ie Nachfolge v​on Pieter Willem Botha a​ls südafrikanischer Staatspräsident an. De Klerk übernahm sogleich d​ie geheimen Verhandlungen m​it dem n​och immer inhaftierten ANC-Führer Mandela. Er stellte Mandela d​ie sofortige Freilassung i​n Aussicht, w​enn dieser gewisse Konditionen, w​ie beispielsweise d​ie Abkehr v​om bewaffneten Widerstand, annähme, worauf Mandela jedoch n​icht einging. De Klerk ließ Mandela aufgrund d​es steigenden Druckes zusammen m​it den übrigen politischen Gefangenen i​m Jahre 1990 frei. Die beiden Widerstandsparteien ANC u​nd PAC wurden wieder legalisiert.

Aufgrund dieser i​n ihrer Summe bedeutsamen Faktoren, a​lso des Widerstandes d​er Schwarzen, d​es internationalen Druckes, d​er ökonomischen Krise, d​es Wechsels d​er Regierungsführung v​on Botha z​u de Klerk s​owie der Standhaftigkeit Mandelas b​ei den Verhandlungen m​it de Klerk, b​rach die weiße Autorität i​n den frühen 1990er Jahren Schritt für Schritt zusammen. Bei e​inem Referendum i​m März 1992 sprachen s​ich 68,7 Prozent d​er Weißen für d​ie Abschaffung d​er Rassentrennungspolitik aus.

De Klerk h​ob wesentliche Gesetze auf, d​ie als Pfeiler d​er Apartheid galten. Darunter w​aren der Population Registration Act, d​er Group Areas Act u​nd der Land Act. Die Homelands existierten allerdings weiter; diesbezüglich änderte s​ich nur wenig.

Die Übergangsphase v​on der Apartheid z​ur angestrebten rechtlichen u​nd ökonomischen Gleichstellung a​ller Einwohner Südafrikas dauerte v​on 1990 b​is 1994. Während dieser Zeit w​urde die Gesetzgebung d​er Rassentrennung verändert. Alle i​n Südafrika lebenden Menschen konnten s​ich nun f​rei und o​hne Restriktionen bewegen. Viele Schwarze nutzten d​iese Chance u​nd zogen i​n Städte. Seit November 1993 g​ab es e​ine plural zusammengesetzte Regierung, d​as Transitional Executive Council. Des Weiteren w​ar die Übergangsphase geprägt v​on blutigen Konflikten zwischen d​er Inkatha-Partei Mangosuthu Buthelezis u​nd dem ANC. Buthelezi, Führer d​es Homelands KwaZulu, s​ah durch d​as neue Staatssystem s​eine Macht bedroht u​nd bekämpfte d​ie Arbeiten a​n einer n​euen Verfassung s​owie die Wahlvorbereitungen. Erst d​urch den Einfluss v​on Washington Okumu, e​inem Freund a​us Kenia, lenkte Buthelezi e​in und erklärte e​ine Woche v​or dem Wahltermin d​ie Teilnahme seiner politischen Bewegung Inkatha. In kürzester Zeit mussten d​ie Stimmzettel m​it Aufklebern ergänzt werden. Die vorausgegangenen politischen Unruhen, n​icht nur d​er zwischen ANC u​nd Inkatha, dauerten v​on 1990 b​is 1994 u​nd forderten mehrere tausend Todesopfer. Nebst Buthelezi standen a​uch Lucas Mangope u​nd Oupa Gqozo, d​ie Führer d​er Homelands Bophuthatswana u​nd Ciskei, d​en sich abzeichnenden Veränderungen ablehnend gegenüber. Die Angst v​or persönlichen Verlusten förderte i​n dieser Situation e​in Festhalten a​m alten System. Andere Homeland-Verantwortliche kooperierten m​it den Plänen d​es ANC u​nd versuchten d​urch Anpassung e​ine günstige Position i​n den künftigen Machtverhältnissen z​u erlangen.[98]

Im März 1995 w​urde im südafrikanischen Parlament d​ie Frage n​ach der Zahl d​er Opfer während dieser Unruhen d​urch den Polizeiminister beantwortet. Nach d​en Unterlagen d​er Regierung sollen e​s ohne d​ie Homelands 5007 Personen gewesen sein, d​ie im Verlaufe d​er zahlenmäßigen angestiegenen politischen Konflikte zwischen 1992 u​nd 1994 d​en Tod gefunden hatten. Das South African Institute o​f Race Relations veröffentlichte u​nter Einbeziehung d​er damaligen Homelands folgende Zahlen: 3347 Tote i​m Jahr 1992, 3794 Tote 1993 u​nd 2476 Tote 1994. Zudem s​ind noch i​m Jahr 1995 i​m Verlaufe politischer Unruhen 1044 Menschen getötet worden.[99]

Die ausgehandelte Übergangsverfassung t​rat 1994 i​n Kraft. Danach würden a​lle fünf Jahre Regierungswahlen stattfinden. Ferner w​urde das Land i​n neun s​tatt in bisher v​ier Provinzen unterteilt. So k​am es 1994 z​u den ersten allgemeinen, gleichen u​nd geheimen Wahlen Südafrikas. Der ANC gewann m​it 62,6 Prozent überragend, e​s folgte d​ie Nasionale Party (NP) m​it 20,4 Prozent u​nd die Inkatha Freedom Party m​it 10,5 Prozent. Mandela w​urde zum ersten Präsidenten u​nter der n​euen Verfassungsordnung ernannt. Ihm z​ur Seite standen z​wei populäre Vizepräsidenten, d​e Klerk v​on der NP u​nd Thabo Mbeki v​om ANC. Buthelezi w​urde Premier d​er Provinz Kwazulu-Natal, e​r konnte s​eine Macht a​lso über d​ie bisherige Homelandgrenze ausdehnen. Mandela u​nd de Klerk erhielten 1993 d​en Friedensnobelpreis.

Wahrheits- und Versöhnungskommission

Die Wahrheits- u​nd Versöhnungskommission (Truth a​nd Reconciliation Commission, TRC) w​urde eingerichtet, u​m politisch motivierte Verbrechen z​u verhandeln, d​ie während d​er Zeit d​er Apartheid begangen worden waren. Sie g​eht in i​hrer Entstehung zurück a​uf eine Initiative d​es ANC u​nd des damaligen Justizministers Abdullah Omar i​m Jahr 1994 u​nd wurde i​m Januar 1996 d​urch Präsident Nelson Mandela eingesetzt. Vorsitzender w​ar Desmond Tutu. Die Wahrheits- u​nd Versöhnungskommission bestand a​us drei Ausschüssen, d​ie jeweils unterschiedliche Aufgaben übernahmen:

  • das Komitee für die Aufklärung der Verbrechen während der Apartheid,
  • das Komitee für die Entschädigung der Opfer,
  • das Komitee für die Gewährung der Amnestie.

Wesentliches historisches Vorbild für i​hre Errichtung w​ar die Rettig–Kommission (Comisión Nacional d​e Verdad y Reconciliación) i​n Chile m​it ihrem Bericht v​on 1991 über d​ie Menschenrechtsverletzungen d​er Regierung u​nter Augusto Pinochet.[100][101]

Die Kommission wurde für 18 Monate einberufen und ihre Arbeit konnte um ein halbes Jahr verlängert werden. Der relativ kurze Zeitraum ihres Wirkens war bereits zur Einberufung umstritten, da die Fülle der zu behandelnden Fälle in dieser Zeit kaum zu bearbeiten schien. Allerdings galt es auch, die Folgen des Apartheidsystems schnell öffentlich zu machen, sowohl um gegebenenfalls Entschädigungen nicht erst nach vielen Jahren zu zahlen, als auch, um den schmerzhaften Prozess der Aufklärung nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Ihr Ziel war es, Opfer und Täter in einen „Dialog“ zu bringen und somit eine Grundlage für die Versöhnung der zerstrittenen Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Vorrangig hierbei war die Anhörung beziehungsweise die Wahrnehmung des Erlebens des jeweils anderen. Den Angeklagten wurde Amnestie zugesagt, wenn sie ihre Taten zugaben, den Opfern wurde finanzielle Hilfe versprochen. Ziel war die Versöhnung mit den Tätern sowie ein möglichst vollständiges Bild von den Verbrechen, die während der Apartheid verübt worden waren, zu bekommen. Sämtliche Anhörungen waren deshalb öffentlich. Am 29. Oktober 1998 präsentierte die Wahrheits- und Versöhnungskommission ihren Abschlussbericht.[102] Vor allem von Seiten der Schwarzen wurde kritisiert, dass die Gedanken der Versöhnung und Amnestie Vorrang vor der Gerechtigkeitsfindung hatten.

Apartheid als Verbrechen im Völkerrecht

Die m​it der Apartheid verbundenen Diskriminierungen u​nd Menschenrechtsverstöße s​ind mittlerweile a​uch im internationalen Recht – losgelöst v​on der mittlerweile überwundenen Apartheid i​n Südafrika – a​ls Verbrechen g​egen die Menschlichkeit definiert. Durch d​as Römische Statut über d​ie Schaffung e​ines Internationalen Strafgerichtshofs w​urde die Apartheid d​er Zuständigkeit dieses Gerichtshofs unterworfen. Das Statut w​urde auf e​iner Staatenkonferenz i​n Rom i​m Jahre 1998 angenommen u​nd seither v​on 139 Staaten unterzeichnet u​nd von 114 Staaten ratifiziert. Es i​st seit d​em Jahre 2002 i​n Kraft. Somit können derartige Vorgänge mittlerweile international strafrechtlich verfolgt werden. Diese Entwicklung w​urde maßgeblich dadurch motiviert, d​ass es früher k​eine derartige Rechtsgrundlage gab, s​o dass d​ie Apartheid i​n Südafrika bzw. d​ie Verantwortlichen juristisch praktisch n​icht belangt werden konnten.

Adriaan Vlok w​ar der e​rste Minister d​es früheren Apartheidregimes, d​er sich i​n einem Prozess g​egen frühere Mitglieder d​er Sicherheitsbehörden v​or einem Gericht für Verbrechen, d​ie er während seiner Amtszeit begangen hatte, verantworten musste u​nd dafür rechtskräftig verurteilt wurde.

Weitere Folgen für Südafrika

Die über Jahre anhaltenden Unruhen hatten Südafrika i​n eine ökonomische Krise gestürzt. Diese brachte e​ine hohe Staatsverschuldung m​it sich. Im Weiteren sollten d​ie Ungleichheiten zwischen d​en Bevölkerungsgruppen beseitigt werden. Dies würde u​nter anderem bessere Schulen u​nd eine bessere Gesundheitsversorgung für Schwarze bedeuten. Beides w​ar jedoch m​it hohen Kosten verbunden. Unterschiedlichste Interessen führten z​u verschiedenen Landstreitigkeiten. Schwarze, d​ie während d​er Apartheid i​hr Land aufgeben mussten u​nd gezwungen worden waren, i​n die Homelands z​u ziehen, forderten i​hr Land zurück. Die n​un dort ansässigen Weißen o​der Industriebetriebe machten i​hre jüngeren Rechte geltend.

1999 s​tieg Mbeki v​om Vizepräsidenten z​um Präsidenten auf. Er intensivierte i​n der Folge d​ie Privatisierung v​on Staatsbetrieben. Dies führte z​u Stellenabbau u​nd zu steigenden Strom- u​nd Wassertarifen. Immer m​ehr schwarze Arbeiter, d​ie vor a​llem unter diesen Maßnahmen z​u leiden haben, wurden zunehmend unzufrieden m​it der Politik d​es ANC. Sie werfen i​hm vor, d​ass der ANC z​war von d​er linken Arbeiterklasse gewählt worden sei, jedoch i​m Interesse d​er rechten Bourgeoisie regiere.

Siehe auch

Literatur

Allgemeine Abhandlungen

  • Philip Bonner, Peter Delius, Deborah Posel: Apartheid’s genesis 1935–1962. Ravan Press, Witwatersrand University Press, Braamfontein 1993, ISBN 0-86975-440-8.
  • Freimut Duve: Kap ohne Hoffnung oder die Politik der Apartheid. Rowohlt, Reinbek 1965
  • Francis Wilson, Gottfried Wellmer, Ulrich Weyl, Harold Wolpe et al.: Wanderarbeit im Südlichen Afrika. Ein Reader. Informationsstelle Südliches Afrika e. V., Bonn 1976, ISBN 3-921614-30-9.
  • Ernst Klimm, Karl-Günther Schneider, Bernd Weise: Das südliche Afrika. Wissenschaftliche Länderkunden; Bd. 17. Wiss. Buchgesellschaft, Darmstadt 1980, ISBN 3-534-04132-1.
  • Vincent Crapanzano: White Walls Waiting: The Whites of South Africa. Random House, New York 1985, ISBN 978-0-394-50986-0.
  • Christoph Sodemann: Die Gesetze der Apartheid. Bonn 1986, ISBN 3-921614-15-5.
  • William Beinart, Saul Dubow (Hrsg.): Segregation and Apartheid in Twentieth-Century South-Africa. Routledge, London 1995, ISBN 978-0-415-10357-2.
  • T. W. Bennet: African Land – A History of Dispossession. In: Reinhard Zimmermann, Daniel Visser: Southern Cross. Civil Law and Common Law in South Africa. Oxford University Press, New York 1996, ISBN 0-19-826087-3.
  • Stephan Kaußen: Von der Apartheid zur Demokratie. Die politische Transformation Südafrikas. Westdeutscher Verlag, Opladen 2003, ISBN 3-531-14112-0.
  • Birgit Morgenrath, Gottfried Wellmer: Deutsches Kapital am Kap. Edition Nautilus, Hamburg 2003, ISBN 978-3-89401-419-3.
  • Robin Renwick: The End of Apartheid: Diary of a Revolution. Biteback Publishing, London 2015, ISBN 978-1-84954-792-5 (Print); ISBN 978-1-84954-865-6. (eBook). Rezension in THE GUARDIAN, 4. März 2015: https://www.theguardian.com/books/2015/mar/04/the-end-of-apartheid-diary-of-revolution-robin-renwick-review
  • Knud Andresen, Detlef Siegfried (Hrsg.): Apartheid und Anti-Apartheid – Südafrika und Westeuropa. Zeithistorische Forschungen 13 (2016), Heft 2.
  • Ulrich van der Heyden: Der Dakar-Prozess. Der Anfang vom Ende der Apartheid in Südafrika. Solivagus Praeteritum, Kiel 2018, ISBN 978-3-947064-01-4.

Kirchen und Apartheid

  • Lesley Cawood: The Churches and Race Relations in South Africa. SAIRR, Johannesburg 1964
  • Peter Randall: Südafrikas Zukunft. Christen zeigen neue Wege. Schlußbericht des Study Project on Christianity in Apartheid Society, Stuttgart, Bonn 1974, ISBN 3-921314-09-7
  • Elisabeth Adler: Apartheid als Herausforderung für Südafrikas Christen und Kirchen. Wie lange noch? Union Verlag, Berlin 1983
  • Heinz Nordholt: Apartheid und Reformierte Kirche: Dokumente eines Konflikts. Neukirchener Theologie, Neukirchen 1983, ISBN 3-7887-0739-9
  • Gisela Albrecht, Hartwig Liebich (Red.): Bekenntnis und Widerstand. Kirchen Südafrikas im Konflikt mit dem Staat. Missionshilfe Verlag, Hamburg 1983, ISBN 3-921620-25-2
  • Markus Büttner, Werner Klän: Friedrich Wilhelm Hopf. Ein lutherischer Theologe im Kirchenkampf des Dritten Reichs, über seinen Bekenntniskampf nach 1945 und zum Streit um seine Haltung zur Apartheid. S. 219–379, Edition Ruprecht, Göttingen 2012, ISBN 978-3-7675-7157-0
  • Werner Klän, Gilberto Da Silva: Mission und Apartheid. Ein unentrinnbares Erbe und seine Aufarbeitung durch lutherische Kirchen im südlichen Afrika. Edition Ruprecht, Göttingen 2013, ISBN 978-3-8469-0132-8
  • Sebastian Tripp: Fromm und politisch. Christliche Anti-Apartheid-Gruppen und die Transformation des westdeutschen Protestantismus 1970–1990. Göttingen 2015, ISBN 978-3-8353-1628-7.
  • Sebastian Justke, Sebastian Tripp: Ökonomie und Ökumene. Westdeutsche und südafrikanische Kirchen und das Apartheid-System in den 1970er- und 1980er-Jahren. In: Zeithistorische Forschungen 13 (2016), S. 280–301.

Biographien

  • Lutz Brinkmann: Sandown – weiße Kindheit im Apartheidsstaat. dunkelblau Verlag, 2004, ISBN 3-9810007-0-6
  • Frederik Willem de Klerk: The Last Trek – A New Beginning. Autobiographie. St. Martin’s Press New York, 1998, ISBN 0-312-22310-2
  • Frederik Willem de Klerk: Frederik Willem de Klerk – Eine Hoffnung für Südafrika. Verlag Busse Seewald, Herford, 1991, ISBN 3-512-03072-6
  • Nelson Mandela: Der lange Weg zur Freiheit. Autobiographie. S. Fischer-Verlag, Frankfurt am Main, ISBN 3-10-047404-X
  • Pumla Gobodo-Madikizela: Das Erbe der Apartheid – Trauma, Erinnerung, Versöhnung. Vorwort von Nelson Mandela. Nachwort von Jörn Rüsen. Verlag Barbara Budrich, Opladen 2006, ISBN 3-86649-025-9
  • The Nelson Mandela Foundation: A Prisoner in the Garden. Viking Studio, 2006, ISBN 0-670-03753-2
  • Miriam Mathabane: Mein Herz blieb in Afrika – Der Schicksalsweg einer jungen Frau vom Township in die Freiheit. List, 2000, ISBN 978-3-471-79428-9
  • Trevor Noah: Farbenblind (Originaltitel: Born a Crime). Blessing, München 2017, ISBN 978-3-89667-590-3
  • Ruth Weiss: Meine Schwester Sara. Deutscher Taschenbuch Verlag, 2004, ISBN 3-423-62169-9
  • Mark Mathabane: Kaffern Boy – Ein Leben in der Apartheid. Ehrenwirth Verlag, 1986, ISBN 3-431-02915-9 (Originaltitel: Kaffir Boy).

Filme

Wiktionary: Apartheid – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Apartheid – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. „Als Apartheid wird jede institutionalisierte Form einer Politik der Rassentrennung zur Unterdrückung einer Rasse durch eine andere bezeichnet“. Otto Triffterer: Bestandsaufnahme zum Völkerrecht. In: Gerd Hankel, Gerhard Stuby (Hrsgg.): Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen, Hamburg 1995, ISBN 3-930908-10-7.
  2. Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Berlin, New York (Walter de Gruyter) 2002, ISBN 3-11-017473-1, S. 52. (Einträge: apart, Apartheid)
  3. Auf 1948 setzt den Beginn der Apartheid im engeren Sinn P. Eric Louw in The rise, fall, and legacy of apartheid, Praeger Publishers, 2004, S. 56 ff.
  4. Webpräsenz der Südafrikanischen Regierung www.info.gov.za: ...the foundations of apartheid were laid by successive governments representing the compromises hammered out by the National Convention of 1908 to 1909 to effect the union of English- and Afrikaans-speaking whites. (Memento vom 4. Oktober 2013 im Internet Archive) (englisch)
  5. Dorothea Gräfin Razumowsky: „Von Gott zum Volk des Eigentums erwählt“ – Ein Versuch die Afrikaner zu verstehen. In: Joachim Moras, Hans Paeschke (Hrsg.), Merkur – deutsche Zeitschrift für europäisches Denken, Band 36, Ausgaben 7–12, E. Klett Verlag, 1982, S. 756.
  6. André Bieler: La pensée économique et sociale de Calvin, Genf, 1961.
  7. Ulrich Berner: Erwählungsglaube und Rassismus – Das Alte Testament und die Entstehung der Apartheid-Ideologie. In: Joachim Kügler (Hrsg.): Prekäre Zeitgenossenschaft – Mit dem Alten Testament in Konflikten der Zeit. Internationales Bibelsymposium Graz 2004, Lit Verlag, Berlin 2006, S. 137 ff.
  8. Irving Hexmann: Calvinism and the stigma of apartheid. In der Zeitschrift Third Way, Juli 1979, S. 8–9.
  9. Peter Ripken, Gottfried Wellmer (Hrsg.) et al.: Wanderarbeit im Südlichen Afrika. issa – Wissenschaftliche Reihe 5, Bonn 1976 S. 16–17, 19, 166, ISBN 3-921614-30-9.
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  11. Heike Niedrig: Sprache – Macht – Kultur / Multilinguale Erziehung im Post-Apartheid-Südafrika. Waxmann, 2000, S. 55.
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